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Hypothekenbankgesetz

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Das Hypothekenbankgesetz oder kurz HBG regelt die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken in Deutschland. Gegenwärtig rechtkräftig ist das HBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2674) zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist hier zu finden.


Basisdaten
Kurztitel: Hypothekenbankgesetz
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: HBG
FNA: ??
Verkündungstag: 9. September 1998 (BGBl. I S. 2674)
Aktuelle Fassung: 5. April 2004 (BGBl. I S. 502).


Hauptzwecke des HBG sind:

Die Regelungen des HBG beziehen sich primär auf Hypothekenbanken, viele Bestimmungen gelten jedoch in analoger Form für alle Banken (z.B. die Regelungen zum Beleihungswert in § 12 HBG).

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Aktuelle Online-Fassung des HBG