Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen (Überschrift)
Technische Maßnahmen
Angenommen ein Archiv versieht Scans urheberrechtlich nicht mehr geschützter Werke mit einer wirksamen technischen Maßnahme. Damit wird in Zukunft zu rechnen sein. Im meinen Augen steht die Umgehung nicht im Konflikt mit UrhG §95a, da dieses sich auf ein von "diesem Gesetz geschützte[s] Werk[]" bezieht. Kann man das so sehen? --Rtc 02:14, 17. Mär 2006 (CET)
Sehe ich genauso, würde ich auch beim Datenbankschutz vertreten, Entnahme einzelner gemeinfreier Werke muss trotz DRM möglich bleiben --Historiograf 18:03, 17. Mär 2006 (CET)
Kurze Frage - Freigegebenes Bild
Wie uploade ich am besten ein Bild, das bereits genehmigt/ freigegeben wurde? Das erste Bild auf Madonna (Künstlerin) wurde freigegeben - allerdings schnitt ich es vorher zurecht und uploadete es erst dann. Jetzt möchte ich lieber das größere Format uploaden. Wie (mit welchem Text) mache ich das am besten? --Ken-nedy 02:36, 17. Mär 2006 (CET)
- Möglichkeit 1: Du lädst es mit dem gleichen Namen hoch und überschreibst dabei die alte Version. Bildbeschreibung, Lizenz etc. bleiben dabei erhalten.
- Möglichkeit 2: Du lädst es unter neuem Namen hoch - würde ich bevorzugen - und fügst da die gleichen Angaben wie beim anderen Bild hinzu. Evtl. ist es sinnvoll, beide Bilder miteinander zu verlinken. --Fb78 ☼ 14:00, 17. Mär 2006 (CET)
Umgang mit Lizenzen auf Commons
Ich habe mir gerade die Commons etwas näher angesehen und bin irgendwie geschockt - stellt da jeder alles unter jede Lizenz wie er gerade Lust hat? Wieso macht ihr euch auf der deutschen WP so einen Aufwand, wenn es dort sowieso drunter und drüber geht?
- Datei:SC Freiburg.png [1] (disclaimer:...Downloading material from this website does NOT give you authorization or permission to use the copyrighted logos without the specific consent of the copyright or trademark holder... )
[2] s.o.
- Datei:Logo ThyssenKrupp AG.gif ich denke nicht, dass die Thyssen Krupp AG ihre Logos einfach so unter "public domain" rausrückt bzw. kann (Autor kann doch nur eine natürliche Person sein, oder?) [3]...Copyright 2006 ThyssenKrupp AG. Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt einschließlich Bilder und die Gestaltung der ThyssenKrupp AG-Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums...
ob 1860 weiß, dass sie ihr Logo unter der GNU Lizenz veröffentlicht haben - die angefügten Zeilen sprechen von der Zusendung eines Logos, geben aber nicht wieder, welche Lizenz bzw. unter welchen Bedingungen.
- Datei:FDP logo.svg nachzeichnen und schon ist das Logo unter der GNU-Lizenz, oder fällt das schon unter zu wenig Schöpfungshöhe?
ein kleiner Satz einer Partei und das Logo ist public domain? (Kann doch nur der Autor und wenn die Schöpfungshöhe nicht ausreicht, was ich vermute, dann sollte man das vielleicht angeben statt:"The Emblem has been made public domain by the management of this political party.")
- Datei:Logo vflwolfsburg.png "Copyright Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. - auch auszugsweise - nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VfL Wolfsburg erfolgen..." [4]
- Datei:KIA logo-bw.svg das Abzeichnen eines freigestellten Photos Image:KIA Logo.jpg führt also zur GNU-Lizenz?
- ...usw. --00:30, 19. Mär 2006 (CET)
In meinen Augen alles keine Schöpfungshöhe oder Schutzfrist abgelaufen. Dass die Bilder aus der falschen Begründung heraus in Commons stehen und sicherlich viele völlig bedenkenlos hochgeladen werden, ist natürlich bedenklich, aber da musst Du Dich bei Commons engagieren, damit das abgestellt wird. Angaben wie "Downloading material from this website does NOT give you..." sind im übrigen irrelevant. Was vom UrhG geschützt und vom Urheber nicht explizit erlaubt ist, das ist schon automatisch verboten. --Rtc 03:36, 19. Mär 2006 (CET)
- Naja, mit der Schöpfungshöhe kann man anderer Meinung sein, aber da sag ich nichts dazu - zu dem Thema wird schon an genügend Stellen hier diskutiert! Mit "Downloading material from this website does NOT give you..." hast Du recht es ist letztlich nur ein Hinweis sich selbst darum zu kümmern, weil vermutlich der Betreiber der HP a) selbst keine Ahnung hat b) meint sich dadurch im Ernsfall aus der Affaire zu ziehen (nach dem Motto "ich habs Dir ja gesagt"). Interessant dabei ist nur, wie leichtfertig trotz des wenn auch irrelevanten aber "netten" Hinweises die Logos freigegeben wurden - anscheinend ohne überhaupt an eine Schöpfungshöhe zu denken (egal ob gegeben oder nicht) bzw. sich um eine vernünftige Lizenzierung zu kümmern (einfach mal irgendeinen schönen Baustein rein, wird sich schon jemand darum kümmern - in dem Fall warst es anscheined Du, der die Arbeit gemacht hat!) Viele Grüße --80.237.152.53 05:41, 19. Mär 2006 (CET) (Einmal überlegen vielleicht sehe ich mich, wie Du sagst auf den Commons ein wenigt mehr um.)
"Wer ist Urheber" zum Zweiten (noch eine Spitzfindigkeit)
Angenommen, ich erwische auf einem Foto einen vorbeigehenden Passanten mit Hund, merke es sofort und frage ihn: "Sorry, das Bild, was ich gerade gemacht habe, wollte ich eigentlich für die Wikipedia verwenden, das geht aber jetzt nicht, weil Sie mir gerade hier reingelaufen sind, es sei denn, Sie unterschreiben mir jetzt, dass Ihnen das nichts ausmacht." Während der völlig verdatterte Passant - Nicht-Wikipedianer unterstellt - stehen bleibt und überlegt, was ich meinen könnte, hole ich einen Zettel raus, schreib einen Verzichtssatz auf, und der Überrumpelte, der nur irgendwie weiterkommen will, weil das Tier kläfft und an der Leine zerrt, unterschreibt entnervt. So 1 Monat später vermeldet der Sohn des Passanten: "Guck mal Papa, da bist Du ja im Internet, und Waldi auch!" Papa kriegt die Krise: "Das ist ja unerhört! Wie kommt DAS denn da rein? Das muss da sofort wieder raus" Dunkel fällt ihm wieder ein, dass er ja da neulich irgendso einen komischen Zettel unterschrieben hat - dass das also so was war .....? Müsste der arme Kerl, rein theoretisch, sich bis zum BGH durch alle Instanzen kämpfen, dass er sein Konferfei trotz seiner Unterschrift nicht gewollt hat (wenn ich so fies bin - de facto natürlich Unsinn -, das Bild nicht rausnehmen zu wollen)? --Reise-Line Fahr mal hin! 11:57, 19. Mär 2006 (CET)
- Siehe Panoramafreiheit und Beiwerk (Recht). --Fb78 ☼ 12:12, 19. Mär 2006 (CET)
- Grunsätzlich ist dazu abgesehen von Fb78 zu sagen, dass wenn der Mann das unterschreibt, ist das sein Problem. Andererseits überrumpelst Du ihn da mit einem Vertrag über dessen Konsequenzen er sich möglicherweise nicht im klaren ist, so dass er mit der Begründung der Sittenwidrigkeit gute Chancen hätte (siehe Drückerkolonnen). Auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn Du schlüssig darlegen kannst, dass das Mann sich dieser Konsequenzen wirklich bewusst war und er sie wollte, z.B. indem Du ihn sachlich aufklärst und ihm den Zettel nebst Deiner Adresse und Telefonnummer mitgibst, so dass er es sich überlegen und Dir dann die unterschriebene Einverständnis zuschicken kann. In dieser Konstellation wird es dann für den Vater später schwierig sein, den Vertrag anzufechten. --Rtc 16:43, 19. Mär 2006 (CET)
- würde da nicht auch "Haustürgeschäft" zum tragen kommen und der mensch hätte ein rücktrittsrecht ;o) ...Sicherlich Post 17:01, 19. Mär 2006 (CET) (ist zwar keine haustür aber ...)
Textvorlagen für Freigabe in anderen Sprachen
Zu einem aktuellen Fall mehrere Fragen, die ich versuche so zu stellen, dass günstigenfalls nur mit ja/nein geantwortet werden muss. – Ich habe von einer französischen Fotografin die grundsätzliche Erlaubnis, eins ihrer Fotos in der Wikipedia zu nutzen. Nun schreibt sie aber wörtlich (vielleicht unabsichtlich, vielleicht nicht), es solle "nur im Rahmen des verfassten Artikels" verwendet werden.
- 1. Gibt es so etwas?
- 2. Liege ich richtig, wenn ich ihr mitteile, dass ihre Freigabe für die Wikipedia immer bedeutet, dass auch Dritte ihr Bild nutzen können, ohne sie zu fragen?
- 3. Angenommen, sie stimmt trotzdem zu und das Bild wird von euch freigegeben, kann ich es dann auch in der französischen und englischen Wikipedia verwenden?
- 4. Ich nehme an, dass sie die Textvorlage für eine Erlaubnis in Französisch oder mind. Englisch möchte. Ist das für euch in Ordnung?
- 5. Könnt ihr bitte den Weg weisen zu einer solchen franz. Textvorlage (ich hab sie leider nicht gefunden) bzw. sogar einen Link legen?
Danke, KM21 19:00, 20. Mär 2006 (CET)
- 1: Falls du die Einschränkung auf einen bestimmten Artikel meinst: Nein.
- 2. Ja.
- 3. Ja.
- 4./5. Meines Wissens gibt es die nicht auf französisch, ich kann mich aber irren. Du kannst sicher einen gut französisch sprechenden Benutzer um Hilfe bitten. Siehe Wikipedia:Babel. --Fb78 ☼ 19:33, 20. Mär 2006 (CET)
Wikipedia-Logo
Unterliegt das Wikipedia-Logo der GNU-FDL? --84.61.48.165 10:39, 21. Mär 2006 (CET)
- guck mal hier .. die antwort ist nein ...Sicherlich Post 10:50, 21. Mär 2006 (CET)
Warum unterliegt das Wikipedia-Logo nicht der GNU-FDL? --84.61.48.165 11:31, 21. Mär 2006 (CET)
- Weil die Foundation meint, dadurch würde ihre Marke geschwächt --Historiograf 14:28, 21. Mär 2006 (CET)
Nachgezeichnete Karten
Ist es erlaubt, nachgezeichnete Karten in die Wikipedia hochzuladen? Gibt es entsprechende Leitlinien, was beachtet werden muss? 64.90.179.108 15:00, 21. Mär 2006 (CET)
So allgemein lässt sich das nicht beantworten, grundsätzlich ist bei Karten sehr viel geschützt, z.T. auch Symbole. Du musst konkret die Karte angeben und genau schreiben, welche Elemente du übernehmen willst, dann kann man dir möglicherweise eine Antwort geben. --Historiograf 15:22, 21. Mär 2006 (CET)
- Ich kann nur davor warnen, Karten nachzuzeichnen. Profis bauen, wie man mir gesagt hat, häufig "Fehler" ein, durch die sie ihr Werk wiedererkennen und die Urheberschaft nachweisen können. --MrsMyer 15:35, 21. Mär 2006 (CET)
- Fakten haben keine Schöpfungshöhe. Kartographische Fakten sind z.B. bestimmte Grenzverläufe. Bei wissenschaftlich-technischen Darstellungen liegt angesichts des geringen Gestaltungsspielraums ein entsprechend reduzierter Schutzumfang vor, d.h. eine 1:1-Übernahme ist zwar unzulässig, aber nicht ein Umzeichnen, das nicht skalvisch reproduziert. Das ist gängige Rspr. des BGH. Möglicherweise ist das mit dem Einbau von Fehlern ein Hoax --Historiograf 15:53, 21. Mär 2006 (CET)
Ich wollte zwei Karten des Gebietes des NSG Lüneburger Heide nachzeichnen, einmal im Jahr 1806 und einmal 1997. Auf den Karten würde dann die Bodenbedeckung (Heide, Wald, Moor, Dünen, landwirtschaftliche Nutzfläche) sowie ggf. Orte und Straßen erscheinen. Die Vorlagen stammen aus dem Jahr 1997 und wurden in einem Buch über das Thema veröffentlicht. 207.44.180.3 15:39, 21. Mär 2006 (CET)
- Wenn ein deutlicher Abstand zur Vorlage und ihren Gestaltungsmitteln gewahrt wird, ist das OK. Die Erdoberfläche ist nicht urheberrechtlich geschützt. --Historiograf 15:53, 21. Mär 2006 (CET)
- Hinweis auf Hoax bei Karten-Fehlern: Nein, die Information stammt von einem Juristen, der Experte auf dem Gebiet des Urheberrechts ist. --MrsMyer 18:47, 22. Mär 2006 (CET)
- Das Problem ist vor allem die Karte von 1806, wenn sie erst 1997 (gezeichnet und) veröffentlicht ist. Sie ist kein Abbild der Erdoberfläche, sondern eine Rekonstruktion und hat damit wahrscheinlich Urheberschutz. Im übrigen darfst Du streng genommen auch die Karte von 1806 nur vom Original kopieren. Hier liegen die Fallen, vor denen MrsMyer zutreffend warnt und auf die man achten muss, auch wenn Historiograf nach dem Bauernmotto verfährt, was ich nicht kenn, das gibt es nicht. (Beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Fehler in der Wiedergabe gemeinfreier Werke waren schon oft ein Fallstrick für fleissige Kopierer der Wiedergabe. Z.B. sind Gerichtsentscheidungen gemeinfrei, aber nicht ihre Wiedergabe in den Sammlungen der üblichen Verlage, die z.B. als Auswahl Schöpfungshöhe haben. Fleissige Kopierer haben ungekürzte Entscheidungen aus Sammlungen des H.-Verlages kopiert und selbst veröffentlicht. Den folgenden Prozess haben sie wegen der wiederholten Fehler verloren. - Bei Karten, die den topografischen Zustand als Wiedergabe der Wirklichkeit wiedergeben (z.B. Karten von 1956, die den Zustand 1956 wiedergeben), haben insofern sie reine Wiedergabe sind, keine Schöpfungshöhe (Vorsicht jedoch bei "Auszeichnungen" wie "Fahrrad geeignet", Symbolen -> Historiograf). --Tic-hl 06:37, 23. Mär 2006 (CET)
OK und ich behaupte, mir hat der Weihnachtsmann erzählt, dass dem nicht so ist. Beweise mir, dass ich lüge und nicht du. Ohne Quelle und überprüfbare Angaben sehe ich darin eine Latrinenparole --Historiograf 22:09, 22. Mär 2006 (CET)
betrifft Urheberrecht, nachgefragt und erlaubnis per mailnachgefragt und erlaubnis per mail
Hallo, ich hatte beabsichtigt aus einem Merkzeittel einen dort enthaltenen Textblock in einen Arikel zu übernehmen. Ich hatte per mail nachgefragt und den Teil, um den es sich handelt, per mail mitgeschickt. Auch hatte ich die Quelle angegeben, aus der ich den Textteil entnehmen und übernehmen möchte. Als Antwort bekam ich, dass es dazu keine bedenken von Seiten der Behörde gibt. Reicht eine Mail als Erlaubnis aus, um gegen Urheberrechtsverletzungen geschützt zu sein und heißt es, dass die Textstelle im Artikel bedenkenlos eingebaut werden kann? --Shidata 18:11, 21. Mär 2006 (CET)
Was ist das für ein "Merkzettel"? Wer ist der Autor und wie kommt die Behörde ins Spiel? Ist sie der Herausgeber? Wenn du vom Berechtigten eine Erlaubnis per E-mail hast, dann kannst du die am besten auf die Disk-Seite des Artikels kopieren. --h-stt 19:01, 21. Mär 2006 (CET)
Sabina von Bayern
In der Englischen Wikipedia hat ein Benutzer das Bild von dieser Webseite hochgeladen [6]. Meine Frage ist, ist dies erlaubt? Das Bild selbst ist wahrscheinlich gemeinfrei (Ueber 100 Jahre alt), aber das Photo das auf der Webseite ist, ist wahrscheinlich nicht. Wenn mir da jemand helfen kann, waere es toll. --Mmounties (Talk) 07:27, 22. Mär 2006 (CET)
- WP:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) --h-stt 09:39, 22. Mär 2006 (CET)
Logos
Dürfen Logos/Schriftzüge selbstständig mit einem Grafikprogramm nachgebildet werden und auf den entsprechenden Artikeln veröffentlicht werden?
Habe die Seite www.schweizinfo.de inzwischen weiter ausgebaut und bitte um Prüfung, ob Änderungen nötig sind oder ob die Seite ausgehend von der augenblicklichen Form so weiter gestaltet werden kann. Freundliche Grüsse ~~~~ 18:03, 22. Mär 2006 (CET)
- Wenn ein Logo mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt ist, verbietet das Urheberrecht so etwas nicht, allerdings unterliegt die Reproduktion selbst naturgemäß auch keinem urheberrechtlichen Schutz. Ob Schöpfungshöhe oder nicht ist für Laien oft schwer herauszufinden, nur spezialisierte Anwälte können einen sicheren Ratschlag geben. --Rtc 18:05, 22. Mär 2006 (CET) PS: Ich kann Deine Seite nicht 'prüfen', weil es das Rechtsberatungsgesetz verbietet. Du musst einen Anwalt damit beauftragen. Selbst wenn ich es könnte, warum sollten ich es kostenlos tun? PSS: Es gibt auch noch andere Schutzrechte als das Urheberrecht, z.B. das Markenrecht. Außerdem enthält Deine Webseite unwahre Aussagen: "Unsere Seiten enthalten Links zu anderen Internetseiten. Für den Inhalt solcher verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich"
Welcher Werke unterliegen nicht dem Urheberrecht?
- Solche z.B., bei denen keine Schöpfungshöhe vorliegt oder deren Schutzfrist abgelaufen ist. --Rtc 19:04, 22. Mär 2006 (CET)
benutzung eigener texte von webseiten
ich bin beim erstellen eines artikels auf einen "möglichen Verstoß gegen das Urheberrecht" hingewiesen worden, da ich texte verwendet habe, die auch auf anderen webseiten auftauchen. ich bin jedoch der urheber aller texte. habe wie gewünscht in der diskussionsseite dies klargestellt. wann kann ich weiterschreiben bzw. den artikel ändern. bin wikipedia-anfänger und bitte um hilfe. --[[Benutzer:TheArchivist|--ee auf ein wort... 20:43, 22. Mär 2006 (CET)]] 20:04, 22. Mär 2006 (CET)
- bevor du weitere edits machst, bitte ändere deine signatur, da jedesmal, wenn ein benutzer einen kommentar unter deinen schreibt, deine signatur durch die des nächsten kommentators ersetzt wird, wie jetzt. --ee auf ein wort... 20:43, 22. Mär 2006 (CET)
Hochladen eines Fotos von einem amtlichen Bekanntmachungs-Plakat
Habe eben auf Commons diese Datei hochgeladen. Meines Erachtens handelt es sich (gemäß Wikipedia:Bildrechte) um eine nicht-urheberrechtsgeschützte amtliche Bekanntmachung - korrekt? Habe die Lizenz (standardmäßig) auf Creative Commons Attribution ShareAlike 2.0 Deutschland gesetzt. Aber falls das implizieren sollte, dass ich mir dadurch das Urheberrecht für die Abbildung anmaße, nehme ich das natürlich wieder zurück; fand nur keinen anderen passenden Textbaustein. Könnte mir hier jemand sagen, was Sache ist? Werde das Bild gleich noch als Schriftprobe in den Artikel Tamilische Sprache einfügen; sollte das Ganze aber nicht copyright-sauber sein, bitte ich denjenigen, der das so befindet, Tamilische Sprache auch gleich zu revertieren (aber bitte auch meinen Irrtum hier erklären!) Danke! -- Kavaiyan <°)))o>< 03:01, 23. Mär 2006 (CET)
- Äh... Amtliche Werke bezüglich deutschem Urheberrecht bezieht sich auf den deutschen Staat, das ist Dir schon bewusst? Lies vielleicht mal Panoramafreiheit. Unabhängig davon maßt man sich durch Angabe einer Lizenz immer die Urheberrechte oder eine entsprechende Vertragskette zum Urheber an, denn nur für einen Rechteinhaber macht es Sinn, von einem Recht gebrauch zu machen. Und: Du solltest fragen, bevor Du sachen hochlädst. Sobald Du es hochgeladen hast, bist Du dafür verantwortlich und haftbar und die Aufforderung es doch ggfs. zu revertieren hilft Dir da auch nicht weiter. Frag also *vorher* nach. Was Du machst ist so in der Art erstmal drauf los pimpern und dann "Herr Doktor, ich glaube ich bin ein bisschen schwanger, kann ich bitte die Pille danach haben?" statt gleich an verhütung zu denken ;) --Rtc 04:13, 23. Mär 2006 (CET)
Amtliche Werke im Geltungsraum des deutschen Urheberrechts sind amtliche Werke aller Staaten, es steht nix von deutschen amtlichen Werken im Gesetz --Historiograf 06:03, 23. Mär 2006 (CET)
- Danke für die beiden Antworten. CC 2.0 habe ich gesetzt, weil ich das Foto gemacht habe; muss ich die Lizenz dennoch zurücknehmen? Wenn es ungültig ist, ist es rechtlich ja ohnehin unwirksam und kann vom rechtmäßigen Inhaber eigentlich ignoriert werden. Ich könnte das Foto ja auch ganz freigeben, warum nicht. Übrigens, Rtc: der Ton Deiner Antwort wirkt bei Leuten jenseits der Kindergarten-Etikette-Grundstunden ebenso befremdlich wie ihre Orthographie usw. Aber vielleicht warst Du angesichts der späten Stunde ja übermüdet und hattest Dich deshalb nicht mehr ganz in der Gewalt. Hier fragen nun mal Leute, die mit gutem Willen konstruktiv mitarbeiten wollen, aber sich in solch speziellen Dingen nicht auskennen. Hab ich jetzt schon zuviel gesagt? "Don't feed ..."? Grüße -- Kavaiyan <°)))o>< 07:28, 23. Mär 2006 (CET)
- PS. Rtc, nach einem Blick auf Deine Benutzer-Diskussionsseite möchte auch ich mich den anderen Benutzern anschließen und Dich bitten, Deine Umgangsformen hier in der Wikipedia grundsätzlich zu überdenken.
- Du hast den Ton meiner Ausführungen missverstanden, Du musst den Smiley am Ende beachten. Der leicht warnende Charakter war hingegen schon angebracht, und zwar in Deinem eigenen Interesse. Mir persönlich ist es wirklich egal, was Du hochlädst, aber Dir sollte das nicht egal sein. Du hast ja auch danach gefragt, was soll ich antworten? Dass alles rechtlich völlig unbedenklich ist? (Auch wenn man wie Historiograf zeigt in Detailfragen durchaus geteilter Meinung sein kann, obwohl ich nach wie vor denke, dass wegen der Panoramafreiheit bei Fotos von Hinweisen sowieso der Schutz des Hinweises an sich völlig irrelevant ist) --Rtc 15:17, 23. Mär 2006 (CET)
- Deutschland hat nach Art. 17 der rev. Berner Übereinkunft nicht das Recht, über amtliche Werke eines anderen Staates zu verfügen. §5 UrhG hat nur Wirkung für Werke der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsvorgänger. --h-stt 10:44, 23. Mär 2006 (CET)
Das bezweifle ich, ich kann dafür keinerlei Beleg in Schricker 1999 finden. Die RBÜ besagt nichts über die deutsche Rechtsordnung. Beweise deine Behauptung durch ein Zitat aus einer zuverlässigen Quelle (Urheberrechtskommentar) --Historiograf 14:17, 23. Mär 2006 (CET)
Ich habe mal nachgelesen, du bluffst. Art 17 lautet nach [7]: Die Bestimmungen dieser Übereinkunft können in keiner Beziehung das der Regierung jedes Verbandslandes zustehende Recht beeinträchtigen, durch Maßnahmen der Gesetzgebung oder inneren Verwaltung die Verbreitung, die Aufführung oder das Ausstellen von Werken oder Erzeugnissen jeder Art zu gestatten, zu überwachen oder zu untersagen, für die die zuständige Behörde dieses Recht auszuüben hat. Daraus kann niemand das ableiten, was du daraus rausgelesen hast. Lass solche Spielchen bitte --Historiograf 14:21, 23. Mär 2006 (CET)
- Bitte gehe die Fragestellung systematisch an: Zunächst mal liegt das Urheberrecht beim Urheber. §5 UrhG besagt, dass amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Das darf die Bundesrepublik gemäß Art. 17 rev. Berner Übereinkunft aber nur für solche Werke erklären, für die die Nutzungsrechte bei ihr selbst liegen. Über die Urheberrechte eines Werkes, dessen Rechte bei einem anderen (etwa einem Ordnungsamt in Sri Lanka) liegen, kann die Bunderepublik Deutschland selbstverständlich nicht wirksam verfügen. --h-stt 14:55, 23. Mär 2006 (CET)
- Aber diese Debatte nutzt doch nichts. Gibts ein entsprechendes Urteil? PS: Die Interpretation von H-stt scheint mir plausibler. --Rtc 15:17, 23. Mär 2006 (CET)
Nochmals: Ich sehe nicht im entferntesten einen Zusammenhang mit Art. 17 RBÜ. Gemäß Katzenberger in Schricker ²1999 § 5 Rdnr. 13 ist ausschließlich Art. 2 Abs. 4 RBÜ für unsere Frage relevant, Rdnr. 28 nennt ausdruecklich noch nicht in deutsches Recht umgesetzte internationale Abkommen und EU-Richtlinien. Bitte stochere hier nicht weiter mit deinen eigenen beschraenkten Rechtskenntnissen im Nebel herum, bring eine eindeutige Aeusserung aus einem Urheberrechtskommentar bei. Basta --Historiograf 18:43, 23. Mär 2006 (CET)
So, ich hatte leider keine Gelegenheit für eine wirklich vertiefte Recherche, Standardkommentare behandeln diese Fragestellung nicht im mir hier erforderlich erscheinenden Umfang. Ich will auch nicht unbedingt an Art 17 festhalten, bleibe aber bei meiner Grundaussage: §5 UrhG kann sich nur auf Werke beziehen, deren Rechte bei der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern liegen. Einen Anhaltspunkt, nach dem er auch für Veröffentlichungen eines Ordnungsamtes in Sri Lanka gelten soll, kann ich keine finden. --h-stt 10:12, 31. Mär 2006 (CEST)
PD-Button bei CC
Warum gibt es keinen deutschsprachigen CC-Button "Keine Rechte vorbehalten"? --84.61.19.41 13:17, 23. Mär 2006 (CET)
@wißbegierige IP. Weil die CC-Verantwortlichen in Deutschland der Ansicht sind, aus der Tatsache, dass man auf das Urheberrecht nicht vollständig verzichten könne, ergebe sich die Unwirksamkeit eines solchen Buttons, was ich bezweifle --Historiograf 14:23, 23. Mär 2006 (CET)
Veröffentlichung auf eigener HP
Hallo!
Ich habe hier einen Text über den Deutschen Pinscher gefunden und möchte diesen gerne auf meine Homepage übernehmen. Ist das erlaubt, wenn ja, unter welchen Bedingungen, evtl. mit einem Backlink zu dieser Seite.
Vielen Dank für eine Info.
Mit freundlichen Grüßen
Heike J.
- Hallo Heike, ja, das ist möglich, wenn du dich an die Wikipedia:Lizenzbestimmungen hältst. Es muss eine lokale Kopie des Lizenztextes geben sowie zumindest einen Link auf die Liste der Autoren. Grüße, --Fb78 ☼ 11:26, 24. Mär 2006 (CET)
mögliche Karten-Nutzung
Sehr geehrte Damen und Herren, hallo!
Ich hörte von einer benachbarten kleinen und dem Wohl gesonnenen Organisation, dass sie für ihren Internetauftritt Wikipedia-Karten mit Quellen-Hinweis aber kostenfrei nutzen.
Nicht so klein, aber ebenfalls geldarm - der Zivile Friedensdienst (ZFD) Deutschland (www.friedenbrauchtfachleute.de) arbeitet an einer neuen Broschüre, um eine breitere Öffentlichkeit mit der Idee der zivilen Konfliktbearbeitung in Krisengebieten vertraut zu machen.
Wäre es möglich für diesen Zweck ebenfalls auf Wikipedia-Karten und unter Umständen auch Bilder zurückzugreifen?
Mit herzlichen Grüßen -
Ihre Anne Walkembach
Walkembach.a@ZDF.de (richtig, zdf nicht zfd)
- Das ist natürlich möglich. Generelle Hinweise stehen auf den Seiten Wikipedia:FAQ Rechtliches und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. Die meisten hier verwendeten Bilder stehen unter einer Freien Lizenz (meist GNU FDL oder CC-BY), die im Normalfall verlangt, dass eine lokale Kopie des Lizenztextes existiert und der/die Urheber des Bildes namentlich genannt wird/werden. Lizenzgebühren fallen aber keine an. Ich schlage hiermit vor, dass die ZFD einfach die Bilder übernimmt und sich dann hier meldet, damit die Lizenzexperten überprüfen können, ob die Umsetzung den Lizenzbedingungen entspricht. --Fb78 ☼ 11:23, 24. Mär 2006 (CET)
Bilder unter GNU FDL sind in gedruckten Werken nur nutzbar, wenn der Urheber sie - unabhängig von der GNU FDL - zusätzlich freigibt oder wenn die GNU FDL in der Broschüre komplett abgedruckt wird. --Historiograf 17:05, 24. Mär 2006 (CET)
Textplagiat von meiner Seite
Ich musste feststellen dass Wikipedia - Zwiebel [[8]]teilweise von der von mir erstellten Seite [9]unerlaubterweise abgeschrieben wurde.
Ich könnte nun die Teile zur Löschung vorschlagen; vernünftiger erschiene mir eine korrekte Quellenangabe.
Darf ich nun - für die betreffenden Kapitel - diese Quellenangabe einfach anbringen?
--Alois Ulz 17:01, 24. Mär 2006 (CET)
- Löschen wäre eine Lösung - für die ich durchaus Verständnis hätte. Du kannst aber auch deinen Text nachträglich unter der Gnu-Lizenz freigeben. Dazu schreibst du am Besten eine entsprechende Erklärung auf die Seite Diskussion:Zwiebel. Mit einer bloßen Quellenangabe wäre es nicht getan, da es sich nicht nur um ein Zitat handelt, sondern um ein echtes Plagiat --Fb78 ☼ 17:12, 24. Mär 2006 (CET)
Nach Bearbeitungskonflikt: Viele hier würden sagen, klar Quellenangabe ist OK. Diese naiven Mitarbeiter verkennen aber, dass es nicht zulässig ist, bei der GNU FDL zusätzliche Nutzungsbedingungen zu vereinbaren. Das einzige, was Wikipedia einigermaßen garantieren kann, ist dass die eingefügte Quellenangabe in der betreffenden Version erhalten bleibt, sofern diese Version nicht irgendwann gelöscht werden wird (aus welchen Gründen auch immer). Drittnutzer wie WikiPress oder die DVD übernehmen die Versionsgeschichte (DVD) oder geben nur eine Liste der Autoren. Welche Teile von Ihnen stammen, wird einer solchen weiteren Nutzung im Rahmen der GNU FDL nicht zu entnehmen sein und es ist durchaus wahrscheinlich, dass Ihre Textspende bzw. Ihr Name in keiner Weise bei solchen weiteren Nutzern in Erscheinung tritt (etwa wenn Angaben auf der Diskussionsseite stehen, die in der Regel nie übernommen oder ausgewertet wird). Daher werden Ihre berechtigten Interessen als Autor von der gegenwärtigen Praxis der Umsetzung der GNU FDL mit Füßen getreten.
Es wäre auch denkbar, dass Sie einen Urheberrechtsvermerk bei den von Ihnen übernommenen Texten einfügen. Dieser Vermerk darf gemäß GNU FDL NICHT entfernt werden (Beibehaltung von copyright notices), aber 99,9 % der Mitarbeiter der Wikipedia würden argumentieren, dass er hier nicht hineingehört und ihn rauswerfen und damit gravierende URV begehen. --Historiograf 17:21, 24. Mär 2006 (CET)
Danke für die ausführliche Erklärung. Nachdem niemand auf meinen Diskussionsbeitrag unter Zwiebel [[10]] reagiert hat, habe ich mal die Quellenverweise angebracht. --Alois Ulz 17:48, 25. Mär 2006 (CET)
Umstrittenene Passagen gelöscht, siehe Diskussion:Zwiebel. Für Kernobstlagerung (verwandter Fall) URV-Baustein eingestellt. --AZH 11:50, 4. Apr 2006 (CEST)
Textspende unter Quellennennung
Nach der Entdeckung einer URV in der WP hatte ich den Urheber heute per Formbrief angeschrieben, in dem ja auch um eine Freigabe unter GFDL erwähnt ist. Als Antwort erhielt ich: Wäre, wenn die Quelle genannt würde einverstanden, den Text freizugeben.
Mir ist jetzt nicht ganz klar was er meint, aber zur generellen Frage dieser Situation konnte ich bisher nichts finden. Eine Nennung bei Einfügen des Textes geht normalerweise ja, aber da der Text schon zwei Monate im Artikel ist, wird das ja nix mehr. Dankbar ist dann noch die Nennung auf der Diskussionsseite und im Artikel. Zumindest letzteres wird aber sicher nichts werden, wäre die Urhebernennung auf der Diskussionsseite ok?
Wie ist denn in so einer Situation die Nennung des Urhebers nachträglich möglich, so daß sie Lizenzkonform ist (z.B. bei Textübername aus der WP erhalten bleibt)? Ob der Urheber die Quelle in konkreten Fall immer sichtbar will oder nicht soll mal egal sein. --jailbird 23:16, 24. Mär 2006 (CET)
Lies den Beitrag eins drüber, es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass die Urhebernennung bei Übernahme aus der WP erhalten bleibt. Allerdings könnte man einen Benutzer mit dem Namen des Urhebers anlegen, der einen Edit vornimmt. Bei WikiPress werden ja alle (?) Autoren aufgeführt. Falls es mal ein funktionierendes Feature zur maschinellen sicheren Ermittlung der Hauptautoren geben sollte, wäre in einem solchen Fall aber auch der wirkliche Urheber arm dran. --Historiograf 23:38, 24. Mär 2006 (CET)
- Ups, ich hatte den Artikel oben beim Durchsuchen nach Überschriften nicht mit meinem Thema in Verbindung gebracht. Die Frage ist aber ja, wie sich jetzt nachträglich noch ein Hinweis (egal ob als eigener User oder als Kommentar) auf die Quelle in die History einfügen lässt. Den kopierten Teil per normalen Edit entfernen und mit Kommentar neu einfügen? Versionslöschung gemäß URV und dann neu einfügen? --jailbird 12:57, 25. Mär 2006 (CET)
Das bringt doch alles nichts. Der Urheber muss damit rechnen, dass seine Rechte mißachtet werden. Vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen, aber vielleicht in fünf Jahren (wir erinnern uns an die Regelschutzfrist 70 Jahre pma). Werden die URV-Versionen gelöscht und wird ein Benutzer mit dem Namen des Urhebers angelegt (was unter persönlichkeitsrechtlichem Aspekt selbst wieder ein bissel dubios ist), der dann die Änderungen einbringt, dann und nur dann ist der Urheber komplett einem registrierten Benutzer gleichgestellt. Sein Name wird für WikiPress ausgewertet und erscheint auch in der Versionsgeschichte der DVD. Falls jemand mit Diffs arbeitet, kann sein Anteil exakt personalisiert werden. Um wieviele Sätze geht es denn? Lohnt das den Aufwand?
Warum bin ich in letzter Zeit so skrupulös hinsichtlich der GNU FDL? Ich möchte dazu Graf's Law aufstellen: Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden. Die unvermeidlichen Probleme mit der GNU FDL können vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen, aber möglicherweise in fünf Jahren böswillige Nutzer anlocken. WP ist nicht Ebay, aber Telepolis berichtete neulich von einem Münzhändler, der offenbar bewusst Münzen-Bilder einstellt, damit diese von anderen Kunden "geklaut" werden. Anschließend werden diese zur Kasse gebeten. Nach dem Rechtsgutachten kann ein WP-Miturheber allein keinen Schadensersatz geltend machen, aber auch eine Abmahnung für Unterlassung kann teuer werden. Es ist klar, dass sich die Abmahnungen nicht an Jimbo richten werden, sondern an Klone oder DVD-, WikiPress-Vertreiber, die vor deutschen Gerichten einfach belangt werden können. --Historiograf 15:01, 25. Mär 2006 (CET)
- Nach Schilderung der realen Verhältnisse sowie Rechte und Pflichten der GFDL habe ich bisher leider keine Antwort des Urhebers erhalten. Konkret geht es um diese Edits, also schon mehr als nur ein Zitat. Allerdings ist im konkreten Fall nicht alles nötig, da in Telefonrundspruch schon einiges zum Thema steht und sich der Rest Fakten aus der externen Quelle entnehmen und selbst formulieren lässt. Aber mich interessierte eben auch das grundsätzliche Problem bzw. seine Lösung. --jailbird 11:28, 28. Mär 2006 (CEST)
Briefmarken
Kennt sich jemand damit aus wie das Urheberrecht bei Briefmarken aus: Wallis und Futuna, Tuvalu, den Pitcairn-Inseln, Botsuana und/oder Nordkorea gehandhabt wird. Würde nämlich u.U. gerne welche in den Artikle über die Wanderlibelle einbinden. Thx. --Morray noch Fragen? 23:27, 24. Mär 2006 (CET)
Solche Fragen quälen nur den Benutzer ST, wir anderen lassen aus guten Gründen die Finger davon --Historiograf 23:39, 24. Mär 2006 (CET)
- siehe vielleicht auch Wikipedia:Briefmarken, -jkb- ✉ 10:54, 25. Mär 2006 (CET)
Selbstgezeichnete Trickfilmfiguren
Inwiefern fallen selbstgezeichnete Bilder von Trickfilmfiguren unter das Urheberrecht? Kann man die unter GNU-FDL veröffentlichen, oder gilt dabei nicht dasselbe wie bei realen Personen? Falls sowas nicht geht: Wie sähe es aus, wenn die Figuren in einem anderen Stil gezeichnet würden, also beispielsweise realistisch und nur die körperlichen Merkmale der Trickfilmfiguren aufweisen würden?--Alaman 17:57, 25. Mär 2006 (CET)
- Bitte zuerst die Wikipedia:FAQ Rechtliches lesen. Antwort a) Nein, Antwort b) Wie soll das aussehen? --Fb78 ☼ 18:52, 25. Mär 2006 (CET)
- Nun, A hab ich mir eigentlich so gedacht. B meinte ich so: South Park --Alaman 19:55, 25. Mär 2006 (CET)
- Habe erst jetzt gesehen, dass es von den Southpark-Machern selber stammt. Also im vorliegenden Fall ist es natürlich nicht erlaubt, das Bild zu kopieren, aber Bilder in dieser Art selbst herzustellen dürfte OK sein. Im konkreten Einzelfall musst du noch mal nachfragen. --Fb78 ☼ 20:11, 25. Mär 2006 (CET)
- Das war mir schon klar, ich habe es nur als Beispiel genommen. Okay, ich werde mich dann mal an die Arbeit machen, vielen Dank für die Beratung.--Alaman 21:46, 25. Mär 2006 (CET)
Wohin sich wenden, wenn eine Website Wikipedia ohne Hinweis kopiert?
Hallo, hab diesen Programmhinweis gelesen [11] und danach diesen Wikipedia-Artikel angeschaut: Kettenbrücke (Budapest). Mir scheint, als hätte die TV-Redaktion von Yahoo (bzw. deren Zulieferer) aus der Wikipedia abgeschrieben und ganz wenig umgebaut. Passiert das öfters? Ist das ok? Wo müsste man so einen Verstoss melden, ich habe geglaubt dass es eine interne Wikipedia-Seite gibt, wo man dies Melden kann und andere Freiwillige dann Mecker-Briefe raussenden, nicht? Peter S. 19:35, 25. Mär 2006 (CET)
- Die Seite heißt Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Fb78 ☼ 20:08, 25. Mär 2006 (CET)
Nicht ganz uninteressant finde ich ...... --Historiograf 20:44, 25. Mär 2006 (CET)
Karte-Nachbau
Hallo,angenommen man würde [12] nachbauen. Wäre dies Lizenztechnisch in Ordnung? --Morray noch Fragen? 22:22, 25. Mär 2006 (CET)
- Du meinst, eine unserer freien Kartenvorlagen nehmen und die Staaten entsprechend einfärben? Ja, das wäre in Ordnung. Der Glaubwürdigkeit halber: Quelle angeben. --Fb78 ☼ 22:27, 25. Mär 2006 (CET)
- THX für die rasche Antwort (Quelle versteht sich ja von selbst) --Morray noch Fragen? 22:35, 25. Mär 2006 (CET)
Schöpfungshöhe?
Es geht um Bild:Fvr-wappen.jpg und Bild:Frv-wappen.jpg. Die Genehmigung des FVR und des FRV, ihre Logos abzubilden, liegt vor. Bleibt die Frage: Wie sieht es mit der Schöpfungshöhe aus? Ich würde sagen: Kein Problem. Einwände? --CKA 10:02, 26. Mär 2006 (CEST)
Darf ein Tierfoto aus einem Zoo in Wikipedia veröffentlicht werden?
Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Tierfoto hochladen, dass ich selber im Zoo aufgenommen habe. In der Parkordnung steht folgendes:
"Fotografieren für private Zwecke ist unter Beachtung der obigen Punkte jederzeit gestattet. Für gewerbliche Zwecke ist vorher die Zustimmung der Direktion einzuholen."
Wikipedia ist doch nicht gewerblich, ist damit eine Veröffentlichung OK?
Gruß Olaf
P.S.: "Obige Punkte" bezieht sich auf: keine Tiere füttern, nicht über Zäune klettern ...
- Die Frage ist eigentlich nicht, was Wikipedia ist oder nicht ist, sondern was mit dem Material (Text, Bilder) hier geschehen darf / kann. Und das kann auch gewerblich sein. -jkb- ✉ 13:29, 26. Mär 2006 (CEST)
Dazu (Zoobilder) gibt es eine ausführliche Diskussion unter Wikipedia: Fotos von fremdem Eigentum. Es muss übrigens erst einmal bewiesen werden, dass die Tieraufnahmen aus dem Zoo sind und von dir stammen. Du selbst nutst die Bilder durch das Hochladen in der Wikipedia nicht kommerziell, was Dritte damit machen, ist nicht dein Problem. --Historiograf 20:09, 26. Mär 2006 (CEST)
Fotos vom Konzert
Hallo, ich habe ein paar passable Bilder von einem Helge Schneider Konzert gemacht. Kann ich diese Online stellen? - Metoc ☺ 19:49, 26. Mär 2006 (CEST)
Wenn du nicht gegen Verträge verstößt, die du eingegangen bist, klar. Ansonsten empfehle ich immer die Sockenpuppe in Zweifelsfällen (Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum) --Historiograf 20:06, 26. Mär 2006 (CEST)
- Um es deutlicher auszudrücken: es könnte sein, dass Du mit dem Kauf der Eintrittskarte einen Vertrag eingegangen bist, d. h. anerkannt hast, dass Fotografieren verboten ist. Müsste wohl irgendwo drauf stehen. Urheberrechtlich ist das eigentlich egal, aber eventuell könnte Dir der Veranstalter irgendeinen sonstigen Schadenersatz versuchen aufzubrummen, was aber wohl eher unwahrscheinlich ist – trotzdem lieber anonym als Sockenpuppe hochladen. Wenn Du allerdings Bühnenbilder oder Kostüme etwa in Theateraufführungen fotografierst, kann das auch urheberrechtlich problematisch sein (Urheberrecht des Bühnenbildners bzw. Kostümdesigners). --AndreasPraefcke ¿! 12:04, 31. Mär 2006 (CEST)
Bilderkollage
Als Eyecatcher für unser Portal:Sizilien gibt es unter Benutzer:Trifi/Spielwiese/Portal:Sizilien einen Entwurf für ein Banner, das eine Kollage aus verschiedenen Bildern aus Commons enthält. Da die Einzelbilder unterschiedliche Lizenzen haben, ist die Frage, wie es sich mit der Lizenz für das Banner verhält. Kann das Banner GFDL erhalten, auch wenn einige Bilder cc-by-sa haben oder umgekehrt? Muss auf alle Quellbilder mit Autor und Lizenz verwiesen werden? --Bjs 17:50, 27. Mär 2006 (CEST)
- Nein, durch das Aneinanderreihen von Einzelbildern entsteht kein neues Werk. Dieses darf auch nicht einheitlich unter eine Lizenz gestellt werden, sondern es müssen die Lizenzangaben (Bildbeschreibung) für alle Einzelbilder komplett in der neuen Bildbeschreibung enthalten sein --Historiograf 18:05, 27. Mär 2006 (CEST)
Etwa so, wie es für ein Bild dort als Beispiel schon gemacht ist? --Bjs 18:09, 27. Mär 2006 (CEST)
Mustertext englisch
Hi, wo finde ich denn Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_alle_Anfragen in englisch? Thx --Morray noch Fragen? 23:49, 27. Mär 2006 (CEST)
Gibts meines Wissens leider noch nicht, frag Arnomane, der wollte den eventuell mal übersetzen für Commons --Historiograf 01:19, 28. Mär 2006 (CEST)
Duesentrieb war so freundlich den zu übersetzen [13] --Historiograf 01:52, 28. Mär 2006 (CEST)
Dieses Bild soll in den Commons per SLA gelöscht werden, Begründung dafür ist "Logo, copyvio". Ich kenne mich zwar mit Bildrechten nicht so gut aus, aber wie steht es hier mit Panoramafreiheit und der Schöpfungshöhe? Laut Wikipedia:Bildrechte sind ja Logos in den Commons nicht gern gesehen, also lieber in WP:DE hochladen? Greetinx! --Sippel2707 12:05, 28. Mär 2006 (CEST)
Die Commons-Logo-Haltung, die maßgeblich von dem de-Benutzer Duesentrieb mitgetragen wird und im Gegensatz zu den Empfehlungen des Legal-Department-Mitglied Villy steht, ist schlichtweg skandalös. Panoramafreiheit muss erst einmal belegt werden, Schöpfungshöhe sehe ich nicht als gegeben. Aber das interessiert auf Commons alles erstmal nicht, da Nicht-Deutsche dort, unterstützt von dem de-Benutzer Duesentrieb, dort das große Wort führen. Also Logos sicherheitshalber immer (auch) auf de hochladen --Historiograf 16:05, 28. Mär 2006 (CEST)
Rotationsgolf
Dies ist ein "patentrechtlich geschützter Begriff" eines einzigen deutschen Golfplatzinvestors und Landschaftsarchitekten. Das Lemma ist mittlerweile unter Golfern ein Begriff, wobei manche indes nicht wissen, woher es kommt. Darf man über so ein Lemma überhaupt einen Artikel schreiben? Es ginge wohl nicht, ohne den Urheber des Begriffes namentlich zu nennen? Dann ist die Gratwanderung zur Werbung natürlich kritisch; sie dürfte dennoch unter strenger Wahrung des NPOV gelingen. Unverfänglicher wäre eine neutrale Beschreibung natürlich, ohne den Investor benennen zu müssen. Wenn das aber urheberrechtlich bedenklich ist, werde ich den schwierigeren Weg versuchen oder von einer Erwähnung gänzlich Abstand nehmen.
Nach meiner dunklen Erinnerung hatten wir im Herbst schon einmal eine Löschdiskussion zu diesem Thema. Diese find ich nicht mehr. Das Lemma wurde damals gelöscht, ich kann aber nicht mehr nachvollziehen, aus welchen Gründen, vielleicht aus genau denselben, die ich jetzt anspreche. --Reise-Line Fahr mal hin! 14:21, 28. Mär 2006 (CEST)
- Zur rechtlichen Bewertung kann ich nichts sagen, aber ein paar fachliche Anmerkungen beisteuern:
- Meines Erachtens ist Rotationsgolf ein Marketingbegriff der Weiland-Gruppe und bezeichnet deren Geschäftsidee, dass man in einem Club zahlendes Mitglied ist, aber auf allen Golfplätzen der Gruppe kostenlos spielen (rotieren) darf. Das wird dann durch einen entsprechend höheren Mitgliedsbeitrag refinanziert. Derartige Begriffe aus der Werbesprache sind ab einem bestimmten Bekanntheitsgrad sicher relevant, wobei ich den hier nicht zwangsläufig gegeben sehe. Es gibt durchaus andere Golfplatzbetreiber, die ähnliche Modelle anbieten, aber unter keinem besonderen Namen und nicht in diesem großen Stil. Außerhalb des Einzugsgebietes der Weiland-Gruppe (Hessen, Pfalz, Saarland, Nordbaden) dürfte kaum einer diesen Begriff kennen. Andererseits ist die Weiland-Gruppe meines Wissens der größte Betreiber von Golfplätzen in Deutschland und somit wiederum relevant. Ich sage mal so: ein (vielleicht auch kurzer) Artikel ja, aber unter welchem Lemma? Rotationsgolf scheint mir zu wenig bekannt als Begriff, der offizielle Name der Weiland-Gruppe ist glaube ich Golf Absolute oder so. -- ulim, 15:40, 28. Mär 2006 (CEST)
Patentrechtlich geschützt ist Kappes. Es dürfte sich um eine geschützte Wortmarke handeln, siehe Marke (Rechtsschutz). Wenn der Begriff für uns relevant ist, dürfen wir einen eigenen Artikel dazu anlegen, dem aber zu entnehmen sein sollte, dass er eine geschützte Marke beschreibt. Auf dieser Seite mal mit marke suchen, ist doch eigentlich ein prima Tipp oder? --Historiograf 16:08, 28. Mär 2006 (CEST)
ulim/Historiograf: Dank für Eure Mühe. Mittlerweile habe ich aber die Löschdiskussion vom 5. November aufgespürt. Die Mehrheit der Community hat das Lemma für zu problematisch befunden, um hier Berechtigung zu haben. Obwohl ich persönlich anderer Meinung bin, will ich hier keinen Wiedergänger bringen, sondern die Information an einer Stelle unterbringen, wo sie hin passt. --Reise-Line Fahr mal hin! 22:20, 28. Mär 2006 (CEST)
Da die Weiland-Gruppe der größte Betreiber von Golfplätzen in Deutschland ist, sollte Alleinstellung und damit Relevanz gewährleistet sein. Das richtige Lemma wäre aber nicht irgendein Marketingbegriff, mit dem sie hantieren, sondern die korrekte juristische Bezeichnung der Firma. Das wäre laut Impressum Golfanlagen Weiland GmbH, wobei die Rechtsform beim Lemma wohl wegfällt. In diesem Artikel kann und soll Rotationsgolf natürlich erklärt werden mit dem von Historiograf genannten Hinweis auf den Markenschutz. -- ulim, 10:13, 29. Mär 2006 (CEST)
OK. Probieren wir das :-) --Reise-Line Fahr mal hin! 14:20, 29. Mär 2006 (CEST)
Ist das lizenzkonform?
Moin! Ich habe auf meiner Seite einige eigene Bilder als Logos eingestellt, die abwechselnd per Javascript gezeigt werden. Nun möchte ich aber auch weitere Bilder zeigen, die unter der GFDL oder cc-by stehen. Natürlich nur, wenn das legal ist. Da ich nicht auf jeder Seite die Lizenzinfos anbringen möchte, dachte ich, dass ich in der über dem Bild liegenden Navigation einen Link "Bildinfo" anbringe, der auf eine Seite mit allen Quellbildern zeigt. Dort wird dann die korrekte Lizenz genannt. Da dies ja auf der Wikipedia ähnlich gehandhabt wird (man muss erst aufs Bild klicken, damit man die Lizenz sieht) gehe ich davon aus, dass dieses Vorgehen korrekt ist.
- Beispiellogo: http://img.meet-korea.de/logo_brandenburger_tor.jpg
- Bildinfo, wie ich sie mir gedacht habe: http://www.meet-korea.de/bildinfo.html#logo_brandenburger_tor.jpg
Auf der Bildseite sieht man anhand der aktuellen Logos auch, wie das Bild später in die Seite eingebunden werden soll. Noch wird beim Klick auf "Bildinfo" nicht per Sprungmarke zu dem entsprechenden Bild gesprungen, aber das baue ich noch ein. Ist das so okay? -- iGEL·대화 00:04, 30. Mär 2006 (CEST)
Verwendung von unterschiedlichen Seiten
Hallo,
ich möchte ein Handbuch bzw. Info-Pdf über z.B. ein bestimmtes Land, einen Arbeitsbereich erstellen. Dabei benutze ich verschiedene Quellen zur Erstellung dieses Dokumentes. Ich verändere dabei die Artikel, kürze, Ergänze oder belasse es auch mal seitenweise so. Wie kann ich das dann nutzen, ohne Ärger zu bekommen? Ich nutze dabei sowohl Bilder, Wappen als auch Internetseiten. Reicht es aus, einen Auszug aller Quellen zu benennen? Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
- Wir unterschreiben auch als anonymer Benutzer mit --~~~~. Du darfst für deine eigene Zwecke und ein paar sehr enge Freude genauso verfahren, wie von dir genannt. Du darfst dein Produkt aber nicht in die Öffentlichkeit tragen, es im Internet einstellen oder Leuten verkaufen. Da wäre die Übernahme von Texten eine glatte Urheberrechtsverletzung. Aus der Wikipdia darfst du Texte dann entnehmen, wenn du Wikipedia:Lizenzbestimmungen strikt einhältst --Historiograf 00:59, 30. Mär 2006 (CEST)
CDU-Bilder
Liste der betroffenen Bilder (bitte ergänzen!) D=Derivat, C=Commons, !=Schreibgeschützt Lizenz nicht entfernbar:
- ! C Bild:Angela Merkel CDU.jpg
- C Bild:Christian Schwarz-Schilling.jpg
- C Bild:Angela Merkel PD2.jpg
- C Bild:Angela Merkel PD3.jpg
- D Bild:Farbstich-Merkel.jpg
- C Bild:Heiner geissler.jpeg
- Bild:Norbert Bluem CDU.jpg
- C Bild:Peter Hintze.jpg
- Bild:Volker Kauder.jpg
- C Bild:Helmut kohl blackwhite.jpg
- C D Bild:Helmut kohl sepia.jpg
- C D Bild:Helmut kohl blackwhite.jpg
- C Bild:Norbert Lammert.jpg
- C Bild:Friedrich Merz CDU.jpg
- Bild:Laurenz Meyer CDU.jpg
- Bild:Ronald Pofalla.jpg
- C Bild:Bernd Neumann.jpg
- Bild:Volker Ruehe CDU.jpg
- C Bild:Juergen ruettgers.jpg ("CDU NRW-Pressestelle", aber auch nur 'lizenzfrei', was nicht notwendigerweise uneingeschränkte Veränderung und beliebige Kontexte einschließt.)
- Bild:Rita Suessmuth CDU.jpg
- Bild:Matthias Wissmann CDU.jpg
- C Bild:Wulff christian.jpg (http://www.bilder.cdu.de/ "Lizenzanfrage bei der CDU läuft"... schon ziemlich lange)
Siehe auch (bitte ergänzen!):
- Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen#Politik
- Bild Diskussion:Angela_Merkel_CDU.jpg
- Wikipedia Diskussion:Public-Domain-Bilderquellen#Merkelbild_-_CDU.2FCSU
- http://www.cducsu.de/upload/nutzungshinweise.pdf ("Bei dem Inhalt unserer Internetseiten handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestattet die Übernahme von Texten in Datenbestände, die ausschließlich für den privaten Gebrauch eines Nutzers bestimmt sind. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.")
Die Lizenzangaben 'PD' bei mehreren CDU-Bildern erschien mir von vorn herein suspekt und die Angabe eines Telefonats ist offensichtlich völlig unzureichend für die Erteilung eines Nutzungsrechts. Da hat man ja nichts in der Hand und es steht auch da "bedarf unserer schriftlichen Zustimmung". Public Domain sind die Bilder schonmal nicht, weil es das nach deutschem UrhG nicht gibt. Gemeinfrei sind sie auch nicht, da nur möglich nach Schutzfristenablauf. Die Frage stellt sich als, was hier damit gemeint war.
Nun, ich habe genau nachgefragt, im expliziten Bezug auf Wikipedia. "Die Bilddateien, die Sie auf unserer Internetseite finden, dürfen Sie für redaktionelle Zwecke verwenden, sofern Sie das Foto nicht verfremden oder entstellen. Bildausschnitte, die das Bild nicht verfremden, sind im üblichen Rahmen zulässig. Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar zu (Adresse s.u.)" Zu Nutzungsrechten für Wikipedia momentan kein Kommentar, man schaue sich das mal an. Das zeigt deutlich, dass die Sache offensichtlich zumindest nicht so klar ist als dass ein "Ja klar, wir sind uns völlig Bewusst, dass wir da ein unbeschränktes Nutzungsrecht erteilt haben" kommen würde. Es ist davon auszugehen, dass die Aussage der CDU anders gemeint war als sie bei Wikipedia interpretiert wurde und nicht unter vollständiger Kenntnis der Sachlage, was die Freigabe bei Wikipedia von vorn herein schonmal mindestens bedeutet.
Meine Bitte: Immer nachfragen, was erlaubt ist, nicht suggestiv "Geben Sie es als PD frei?" oder "Geben Sie es für Wikipedia (= GFDL, somit eben nicht nur für Wikipedia) frei?" oder ähnliches. Bei unklaren Aussagen à la "Public Domain" immer den gesunden Menschenverstand einschalten: Würde die Person wirklich ein unbeschränktes Nutzungsrecht wollen unter vollständiger Kenntnis der Sachlage? Wenn wie bei einem Politikerbild eine Veränderung völlig unüblich und für die normale Presse auch garnicht nötig ist, wird normalerweise sicher auch keine Erlaubnis dazu gegeben. Nie vergessen, dass normalerweise die Presse nach Nutzungsrechten fragt und da ist Wikipedia nun mal ein völliger Soderfall lizenzmäßig. Unklare Aussagen sind deshalb in meinen Augen normalerweise immer als "Ja, sie dürfen es in einem Artikel abdrucken" zu interpretieren, aber nicht mehr. Dass Wikipedia GFDL ist und was das bedeutet, dürfte den allermeisten Personen weder bekannt noch bewusst sein. Auf diesen Sachverhalt muss deutlich hingeweisen werden und auch, was eine noch freizügigere Freigabe als unbeschränktes Nutzungsrecht bedeutet. Immer deutlich nachhaken z.B. "Geben sie das Bild wie unter [14] beschrieben frei?" Die CDU würde sich bestimmt wundern, wenn das Bild z.B. auf dem nächsten CD-Cover der Gerd Show erscheint.
Meine Frage: Wie nun fortfahren im Hinblick auf die Sachlage? Alles LA? Oder vorerst mal Lizenz auf ungeklärt? --Rtc 18:14, 30. Mär 2006 (CEST)
- Wenn du dich hier nicht als der große Urheberrechtskenner aufspielen würdest, sondern Zeit darauf verwenden würdest, unseren unübersichtlichen WP-namensraum durchzuarbeiten, wäre dir sicher längst aufgefallen, was auf Wikipedia:Textvorlagen steht, nämlich eine allgemeine Einverständniserklärung, die von Duesentrieb freundlicherweise auch ins Englische übersetzt wurde (auf meiner Benutzerdiskussion). Da ich länger als du dabei bin, habe ich diese Textformulierung angeschoben, weil immer wieder solche Zweifelsfälle auftauchen. Ich würde vorschlagen, die Partei-Bilder (betroffen sind auch andere Parteien!) erst einmal nicht zu löschen, sondern den Parteizentralen unter Fristsetzung die Einverständniserklärung für jedes einzelne Bild zuzumailen. Kommt ein ja, ist es OK, kommt ein nein oder nichts, müssen sie leider Gottes weg. Sie sind weissgott wichtig genug. Danke für dein Engagement --Historiograf 18:42, 30. Mär 2006 (CEST)
Ich möchte mich nicht als großen Urheberrechtskenner aufspielen, der ich sicher nicht bin, sondern lediglich meine bescheidenen und mit Deinen sicherlich nicht zu vergleichenden (ich lese z.B. keine diesbezüglichen Fachzeitschriften) Kenntnisse konstruktiv einbringen. Zum sachlichen: Eine Fristsetzung ist hier weder wirksam möglich noch in irgendeiner Weise angebracht, Wikipedia möchte etwas von denen, nicht umgekehrt! Und natürlich fehlt bei Deinen Möglichkeiten, dass einfach explizit 'kein Kommentar' oder garkeine Antwort kommt. --Rtc 20:20, 30. Mär 2006 (CEST)
- Löschen, dann mit Hinweis auf die GFDL beim Urheber und beim Besitzer der Verwetungsrechte um Erlaubnis fragen und bei Erlaubnis beider wiederherstellen bzw erneut uploaden. Falls "kein Kommentar" oder "keine Antwort" gilt die Erlaubnis nicht als erteilt. Das ist im jeden Fall der sicherste Weg.-- Achak ∇ 20:34, 30. Mär 2006 (CEST)
Ich sehe keinen Dissens. Allerdings sehe ich keinen Löschgrund, die Bilder wurden aufgrund einer telefonischen Auskunft freigegeben und können bis zu einer Klärung ruhig drinbleiben. Man sollte ein werbendes Schreiben an die CDU schicken, bei dem man um die Freigabe konkreter Bilder bittet und deren Wichtigkeit für unser Projekt unterstreicht und kann dann die Fristsetzung mit Wenn wir bis ... keine Freigabe von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die Bilder leider gelöscht werden müssen zum Ausdruck bringen. "Keine Antwort" ist immer relativ, niemand zwingt einen nach einer Minute schon eine Antwortmail zu schreiben, also wie lange sollen wir warten. Da ist die Angabe eines Termins nicht unhöflich, finde ich, sondern in deren Interesse, da sie nichts begründen müssen. Wie sieht das denn mit den anderen Parteien aus? --Historiograf 22:13, 30. Mär 2006 (CEST)
- Als Leiter der Internetredaktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte ich meinen Standpunkt verdeutlichen: der Vor langer, langer Zeit als Wikipedia noch nicht so bekannt war wie heute, erhielt ich einen Anruf eines Wikipedia-Autoren, mit der Bitte die Bilder unserer Abgeordneten für Wikipedia freizugeben. Betroffen sind also nicht nur die Bilder von Angela Merkel und Christian Schwarz-Schilling, sondern allen Mitgliedern unserer Fraktion. Bei den anderen Fraktion sieht es vermutlich nicht viel anders aus.
- Ich hielt damals (und halte auch noch heute) Wikipedia für ein unterstützenswertes Projekt und sah keine Bedenken für diesen Zweck unsere Bilder freizugeben. Aufgrund der konkreten Anfragen von Rtc habe ich nur unseren Justitiar mit der Sache betraut und werde mich nach einer Klärung hier wieder melden. Bis dahin können die Bilder erst einmal drinbleiben.
- Ich würde es bedauern, wenn wir gezwungen wären aufgrund widersprechender Auffassungen zum Nutzungs- und Urheberrecht die Bilder unserer Abgeordneten aus Wikipedia zurückzuziehen.
- Leider wird die Sache noch dadurch komplizierter, dass wir die Bilder in der Regel auch nur von den Abgeordnetenbüros bekommen und bei uns auf dem Server gesammelt anbieten. Wenn also eine konkrete Freigabe unter den umfassenden Lizenzbegingungen von Wikipedia erforderlich sein sollte, müssten Sie bei allen 226 Mitgliedern unserer Fraktion einzeln nachfragen... --cducsu 08:52, 31. Mär 2006 (CEST)
Ich möchte mich für diese Stellungnahme herzlich bedanken! --Historiograf 14:39, 31. Mär 2006 (CEST)
Grafiken aus eigenen Daten
Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich habe ein Bildschirmfoto von einer grafischen Darstellung meiner eigenen Daten gemacht. Das Programm ist ein sehr teures, lizensiertes Produkt einer Firma. Auf dem Bild sieht man aber nur meine eigenen Daten, die vom Programm grafisch dargestellt werden. Darf ich so ein Bild hier verwenden? Das Bild heisst Genotyped.png. --The Cat 22:51, 30. Mär 2006 (CEST)
- Ich kann Dir leider keinen Ratschlag, also ein 'ja' oder 'nein' geben, weil es mir das Rechtsberatungsgesetz untersagt. Dazu müsstest Du Deinen Anwalt fragen. Ich kann Dir nur die allgemeine Rechtslage darstellen. Derzufolge kann ein Screenshot nur geschützt sein, wenn er urheberrechtlich geschützte Bestandteile des Programms abbildet. Reine Messerwerte und deren Programmgesteuerte Abbildung sind übrigens von vorn herein urheberrechtlich nicht als Bild geschützt, da für eine Schöpfungshöhe die persönliche geistige Schöpfung fehlt. Abgesehen davon ist es überhaupt nicht gut, erst hochzuladen und dann nachzufragen. Im Fall, dass es eine Urheberrechsverletzung sein sollte, ist es nach dem Hochladen nämlich bereits zu spät. Es ist zu erwarten, dass so etwas eines Tages aktiv von Abmahnanwälten ausgenutzt werden wird. Beachte, dass Du und nur Du ab Hochladen voll haftbar für die Konsequenzen dieser Handlung bist. --Rtc 22:58, 30. Mär 2006 (CEST)
Urheberrechtsfragen zur internen seite der Stadt Dülmen
Hallo ich hab ma ne Frage. Auf der internen Seite der Stadt Dülmen unter Geschichte steht was das so aus sieht sei es von der Seite der Stadt Dülmen. Link ist der. Ich wollte von euch wissen wie ihr das seht und ob das eine Uhrheberverletzung ist.
W-michael 2006-03-30 23:29
- Also ich habe noch keine Uhrheberverletzung gesehen. Ein Mann, der eine Uhr hochhebt und in diesem Moment von hinten angeschossen wird? Spaß beiseite, eine Urheberrechtsverletzung liegt möglicherweise vor, aber es ist die Frage ob und wenn ja wer hier von wem abgeschrieben hat. Vielleicht stammt es auch vom gleichen Autor, vielleicht liegt auch eine Genehmigung vor. Das wäre zu überprüfen. --Rtc 01:19, 31. Mär 2006 (CEST)
Teilweise übereinstimmend mit http://www.panathonmestre.it/r/ri/riem_higazi.html
URL4n0t4found 10:28, 31. Mär 2006 (CEST)
- Bitte auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen eintragen, nicht hier. --Fb78 ☼ 11:35, 31. Mär 2006 (CEST)
- bitte nicht ... einfach mal das kleingedruckte ganz unten lesen ;) ...Sicherlich Post 11:48, 31. Mär 2006 (CEST)
Wäre aber angesichts von Wikipedia:Textplagiat auch dann keine URV, wenn einer vom andern abgeschrieben hätte! --Historiograf 14:45, 31. Mär 2006 (CEST)
Oups, sollte auch mal lernen zu lesen, naja nichts für ungut & sry URL4n0t4found 15:20, 31. Mär 2006 (CEST)
GFDL zu PD
Hi, ich hab mal ne Frage zu Bildern. Wenn ich ein Bild das unter GFDL steht überarbeite (z.B. englische durch deutsche Beschriftung ersetze oder so) darf ich das dann unter Public Domain stellen oder muß das unter GFDL bleiben. (Ursprünglicher Autor und so würde ich natürlich erwähnen). Ich habe jetzt keinen konkreten Fall als Beispiel, das würde mich nur mal interessieren. Lennert B blablubb 12:35, 31. Mär 2006 (CEST)
- Darfst du auf keinen Fall. Es ist ja gerade der Sinn der GFDL, dass alle beteiligten Autoren genannt werden und Bearbeitungen des Werkes wieder unter der GFDL stehen müssen. --Fb78 ☼ 13:11, 31. Mär 2006 (CEST)
infobitte.de
der inhalt von http://www.infobitte.de generiert sich aus wikipedia mit dem impessum einer "international consulting agency" wie kann das sein ?
- Siehe Wikipedia:Weiternutzung. --Fb78 ☼ 20:46, 1. Apr 2006 (CEST)
Bild (John Paul Stapp)
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dieses Bild aus der englischen WP für den Artikel John Paul Stapp nehmen kann, denn obwohl es work of a U.S. Air Force Airman or employee ist, ist es ja ein Personenbild (Recht am eigenen Bild). Wäre das lizenzrechtlich für die deutsche WP ok? --Nerdi ?! 18:20, 31. Mär 2006 (CEST)
- Das Recht am eigenen Bild hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun.--Rtc 18:24, 31. Mär 2006 (CEST)
- danke für die geistreiche Antwort. --Nerdi ?! 18:46, 31. Mär 2006 (CEST)
- Dies eine Diskussionsseite für allgemeine Urheberrechtsfragen, nicht für Einzelfall-Rechtsfragen. Antwort auf konkrete Suche nach Rat darf wegen des Rechtsberatungsgesetzes nicht gegeben werden. Ansonsten kann ich nur sagen, dass gemäß den Richtlinien Wikipedia sowieso nur Artikel zu Personen der Zeitgeschichte hat und bei solchen Personen ist das Recht am eigenen Bild stark eingeschränkt. --Rtc 19:04, 31. Mär 2006 (CEST)
- danke für die geistreiche Antwort. --Nerdi ?! 18:46, 31. Mär 2006 (CEST)
Kerr, schön... Also als ich heute meinen Morgenkaffe trank, kam mir folgende allgemeine Urheberrechtsfrage in den Sinn: Angenommen, ich fände ein Bild einer unlängst verstorbenen Person aus den Vereinigten Staaten, deren Bild, da die Person Mitglied in der air force war, dort verwender werden darf; dürfte ich dieses Bild dann im deutschen Teil des Projektes Wikipedia - ich hoffe das sagt dir etwas - verwenden? Ich habe keine Rechtswissenschaften studiert, und als dummer Schüler, der sich in Rechtsdingen nur selbst oberflächlich eingelesen hat, nehme ich mir die Freiheit, das Recht am eigenen Bilde als Teil des Kunsturheberrechtes in meiner beschränkten Welt als unter das Urheberrecht fallend zu erachten, und zwar nicht, weil es so sein möge, sondern einfach, weil mir das, und soweit muss ich mich bloßlegen, ganz egal ist. Kannst du mir in meiner allgemeinen Urheberrechtsfrage nun helfen, oder hast du noch weitere Ungenauigkeiten in meiner Formulierungsweise entdeckt, sodass ich, ohne eine Antowort bekommen zu haben, einfach einen möglichen Verstoß gegen das vielleicht Urheberrecht, vielleicht auch sonstige wertvolle Texte, vornehmen werde, und daraus, ob jemand das Bild löscht, mir einen Kommentar hinterlässt oder eine Strafanzeige stellt, selbstständig die Erkenntnis ziehen, wie du mir denn die Frage hättest beantworten können, wenn es nicht so wichtig gewesen wäre, mich zurechtzuweisen. Nun denn, wenn du als scheinbar Sachkundiger Mensch deine Vernunft zurückgekurbelt hast, musst du mich wohl meinem ungewissen Schicksal überlassen. --Nerdi ?! 19:27, 31. Mär 2006 (CEST)
- Auch die versteckte Fragerei nach einem Rat ist keine allgemeine Frage zum Urheberrecht. Faustregel: Die Frage nach der Zulässigkeit einer Handlung, egal ob konkret oder mehr oder weniger versteckt, auf die man mit "ja" oder "nein" antworten kann ist meistens problematisch. Für solche Fragen musst Du Dich einfach an Deinen Rechtsanwalt wenden, da hier weder rechtskundige Leute sind (mich eingeschlossen), noch das gesetzlich erlaubt ist, wie bereits beschrieben. Stattdessen würde man dann z.B. "Wie sieht die Rechtslage aus bei der Abbildung von Personen im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild?" fragen, und, das ist das wesentliche, dann auch seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Und auch abgesehen vom rechtlichen sind Ratschläge immer problematisch, sie geben das trügerische gefühl für die Handlung dann nicht selbst verantwortlich zu sein und sie könnten völlig konträr zur tatsächlichen rechtslage sein. --Rtc 19:37, 31. Mär 2006 (CEST)
- Sowas macht mich ignorant. Du verzögerst aus - in meinen Augen offensichtlichen - Motiven den Fortgang des Projektes, mindestens für meinen Teil. Du hilfst nicht, du redest. Deine Texterei hat, bis auf den Versuch zu belehren, was du nicht kannst, keinen Nutzen. Danke für deinen Zeitaufwand bis hier... --Nerdi ?! 19:46, 31. Mär 2006 (CEST)
- Ich belehre Dich nicht. Beschwer Dich über das Gesetz beim gesetzgeber, nicht bei mir! Ich habe Dir oben einige Beschreibungen der Rechtslage gegeben und wenn Du daraus nicht eigene Schlüsse ziehen kannst, ist das nicht mein Problem. Ich möchte jedenfalls nicht Opfer eines Abmahnanwaltes werden, die schon so manches Forum heimgesucht haben (z.B. Im Zusammenhang mit Dialern) und auf illegale Rechtsberatung Massenabmahnungen mit hohen Gebühren verschickt haben. Ich hoffe Du verstehst diesbezüglich, warum ich so vorsichtig bin und siehst es nicht als Idiotismus. --Rtc 20:16, 31. Mär 2006 (CEST)
- Sowas macht mich ignorant. Du verzögerst aus - in meinen Augen offensichtlichen - Motiven den Fortgang des Projektes, mindestens für meinen Teil. Du hilfst nicht, du redest. Deine Texterei hat, bis auf den Versuch zu belehren, was du nicht kannst, keinen Nutzen. Danke für deinen Zeitaufwand bis hier... --Nerdi ?! 19:46, 31. Mär 2006 (CEST)
Ich möchte mich nicht mit dir auseinandersetzen. Ich habe für mich selbst das Gesetz aufgestellt, dass ich Leuten nicht unentgeltlich einen Grundsatz an Vernunft und Rationalität beibringen muss. WP:BNS gilt ebenfalls. Kann bitte jemand anderes meine Frage beantworten? --Nerdi ?! 19:42, 31. Mär 2006 (CEST)
- Hallo Nerdi, das Bild darf hier verwendet werden, lade es doch am besten nach commons hoch. Es verdient ein großes Lob, das Du die Urheberrechte so ernst nimmst und lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachfragst. Das ist vorbildlich. --Ixitixel 20:06, 31. Mär 2006 (CEST)
Wir beraten hier nicht mit juristisch, sondern tauschen Meinungen über die Zulässigkeit von Bilderveröffentlichungen auf der Wikipedia aus. Die Rechtsberatungs-Paranoia von Rtc bitte ignorieren, ich hab mit solchen Fragen keine Probleme. @Rtc: niemand zwingt dich, hier zu antworten, es gibt genügend andere, die kompetent helfen können, auch wenn ich mal wenige Tage nicht hier bin --Historiograf 12:58, 3. Apr 2006 (CEST)
Löschen meines Eintrages
Leider wurde mein Beitrag wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gelöscht, hier deshalb meine Stellungnahme:
Einige Texte stammen zwar aus einer Webseite jedoch ist der Webmaster dieser Seite meine Wenigkeit und ein treuer Helfer daher kann von Urheberrechtsverletzung auch keine Rede sein. Da ich auch der Gründer der Vereinigung bin sehe ich persönlich keine Probleme, ich werde daher nochmals den Text einfügen und hoffe das es diesmal keine Probleme gibt. Wenn sie noch Fragen haben sollten können sie mich per E-Mail unter: s.tremper@forces-germany.org erreichen.
In diesem Sinne auf ein neues...
SASCHA TREMPER Gründer und Webmaster FORCES Germany e.V.
- Bitte Wikipedia:Wiederherstellungswünsche benutzen. --Matt314 21:11, 31. Mär 2006 (CEST)
Gebäudepostkarte
Hallo, ich möchte gerne ein Bild einstellen, das ein öffentliches Gebäude zeigt und auch von öffentlichem Grund aufgenommen wurde, insofern müßte die Panoramafreiheit gelten. Das Bild stammt jedoch von einer Postkarte aus den 1920er Jahren, auf der Rückseite ist ein Verlag genannt, der nicht mehr existiert. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Bild trotzdem einstellen kann. Danke & Grüße, --Hoschi72 20:32, 31. Mär 2006 (CEST)
- Panoramafreiheit erlaubt dem Fotografen das Fotografieren, nicht jedem beliebigen dritten die Nutzung dieses Fotos. --Rtc 20:35, 31. Mär 2006 (CEST)
OK, aber ist es denn nicht so, daß die reine Abbildung des Gebäudes unter die Panoramafreiheit fällt, die Postkarte aber ein Lichtbild darstellt, weil sie unter das UHG von vor 1995 fällt, und eine handwerkliche, keine geistige Schöpfung ist? Demnach müßte doch die Schutzfrist 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung der Karte abgelaufen sein, oder? Danke & Grüße, --Hoschi72 21:39, 31. Mär 2006 (CEST)
- Gültigkeit hat immer das aktuelle UrhG, das von 1995 war mal 1995 gültig ;) Ich kenne die aktuellen Schutzfristen nicht im Detail auswendig, sicher weiß ich nur dass ab 70 Jahre nach Tod des Autors in Deutschland unproblematisch ist. Mit den 50 Jahren habe ich im Hinterkopf, dass da irgendein Haken dran ist, ich weiß aber nicht mehr, ob das abgeschafft wurde oder nicht bzw. was genau damit problematisch sein könnte. --Rtc 22:21, 31. Mär 2006 (CEST)
OK, danke. Habe noch diesen Beitrag über das Goethe-Bild gefunden, nach dem es so aussieht, daß die Postkarte nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweist. Könnte mir denn jemand konkret sagen, ob ich das Bild einstellen darf oder nicht? Danke & Grüße, --Hoschi72 12:40, 1. Apr 2006 (CEST)
- Bei der Postkarte handelt es sich doch wohl um die Fotografie eines Gebäudes, nicht um die Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage. Ich würde davon ausgehen, dass es sich um ein Lichtbildwerk handelt, Schutzfrist 70 Jahre, d. h. der Fotograf muss vor 1936 gestorben sein. Davon ist nicht sicher auszugehen. Deshalb: lieber nicht hochladen. Vielleicht magst du auch noch Historiografs Meinung abwarten, wenn er sich zu Wort meldet.--Fb78 ☼ 20:42, 1. Apr 2006 (CEST)
Es spricht viel dafür, dass Fb78 recht hat, aber ohne das Bild gesehen zu haben, kann niemand sagen, ob wirs nicht doch als einfaches Lichtbild durchgehen lassen können. Was das Goethe-Bild mit dem Bild eines hauses zu tun hat, ist mir raetselhaft. An sich dachte ich Wikipedia:Bildrechte sei einigermaßen verständlich, aber man muss doch mit einem extrem tiefen Niveau der Leser der Seite rechnen :(((( @Rtc: wenn du etwas nicht sicher weisst, warte doch einfach, bis diejenigen wieder da sind, die da etwas Fundierteres dazu sagen können. In en musste man mitunter Monate auf eine Antwort warten, in it gibts oft gar keine. Wenn ich dauerhaft dieses Projekt verlasse, dann sicher nicht klammheimlich (es sei denn der Große Schnitter holt mich oder dergleichen) --Historiograf 13:03, 3. Apr 2006 (CEST)
Diese Seite gefällt mir garnicht. Erst redet sie von Gallerien mit PD im US-rechtssinne, dann im Widerspruch dazu "Die Anwesenheit eines Eintrags hier bedeutet nicht, dass jedes Bild der Galerie Teil des Gemeineigentums ist". Ich vermute, dort hat sich ein Gallerien-Wildwuchs breitgemacht, nachdem zuerst auch unbeschränkte Nutzungsrechte, später dann Gallerien mit immer eingeschränkteren Lizenzen hinzugefügt wurden (Quellenangabe etc.) Viele dürften absolut nicht kritisch geprüft worden sein. Ich bin dafür, entweder kurzen Prozess zu machen und alles rauszuwerfen, was nicht eindeutig US-PD ist oder alternativ es in Bilderquellen umzubenennen und wirklich kritisch die erteilten Nutzungsrechte zu prüfen und auch eindeutig anzugeben, mit welchem Lizenzbaustein da jeweils hochzuladne ist. Ich bin exemplarisch Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen#Politik durchgegangen (kommentare im Quelltext) und das Ergebnis ist eigentlich erschreckend, zumal ich überall mit dem Hinweis auf diese Seite Uploads mit einer PD-Lizenz sehe. Die meisten angegebenen Galerien lassen bei unvoreingenommener Interpretation nicht anderes als 'für Publikationszwecke' erkennen, d.h. im allgemeinen fehlt das Recht auf uneingeschränkte Veränderung für eine Wikipedia-kompatible Lizenz. Diesbezüglich könnte das einer der größten Quellen von Missverständnissen sein. --Rtc 21:07, 31. Mär 2006 (CEST)
Ob die das gefällt oder nicht: Ich schaue regelmäßig auf die Seite und miste da aus. Halte dich da raus, wenn du nichts Substantielles beizutragen hast. --Historiograf 13:04, 3. Apr 2006 (CEST)
AGB
Können AGB urheberrechtlich geschützt sein? --84.61.51.74 13:54, 1. Apr 2006 (CEST)
- Kurze Antwort: Ja. Viel gravierender ist aber, dass die direkte Übernahme von fremden AGB auch wettbewerbswidrig sein kann. Da sind die Gegenstandswerte einer evtl. Abmahnung nämlich erheblich höher. Reicht das schon? --h-stt 14:08, 1. Apr 2006 (CEST)
- Eine Rechtsberatung mit einem Disclaimer "Ich leiste doch keine Rechtsberatung" ist wie jemanden vorsätzlich zu erschießen und dann vorsätzlich zu sagen, man wollte das doch garnicht. Gerichte werden so etwas strafverschärfend anrechnen. Ein Disclaimer ist rechtlich unsinnig und schützt auch in keinster weise vor strafe. Dieser Baustein gehört gelöscht. Nun war das hier keine Rechtsberatung, sondern die beantwortung einer allgemeinen Frage, aber dann ist auch der rechtshinweis nicht nötig, oder? --Rtc 00:08, 3. Apr 2006 (CEST)
- Hallo Rtc, lies doch mal den verlinkten Hinweis und Du wirst feststellen, dass er kein Disclaimer im von Dir genannten Sinne ist sondern andere Hinweise gibt. Grüße, --Birger 19:57, 3. Apr 2006 (CEST)
Lizenz: Nur für deutsche Wikipedia freigegeben
Hallo. Warum gibt es in der deutschen Wikipedia eigentlich keine Lizenz für Bilder, die immer noch Copyright sind, aber für die Wikipedia eine Freigabe haben? --ChristianHeldt 18:38, 2. Apr 2006 (CEST)
- Weil die Wikipedia nicht einfach eine Enzyklopädie sein will, sondern freie Inhalte für jedermann zur beliebigen Weiterverwendung anbieten will. Alle unsere Texte und Bilder müssen also über dieses Projekt hinaus verwendbar sein. --h-stt !? 19:00, 2. Apr 2006 (CEST)
Urheberrechtlicher Schutz von Wikipedia-Artikeln
Sind die Wikipedia-Artikel urheberrechtlich geschützt? --84.61.81.123 19:18, 2. Apr 2006 (CEST)
- Ja klar. Sie stehen unter der GNU Free Documentation License. --ST ○ 19:21, 2. Apr 2006 (CEST)
Lizenzrückzieher
Ich hatte meine liebe Mühe, die Lizenzangaben von Bildern von Benutzer:Asia zu prüfen und musste leider sehr viele Löschanträge stellen. Ich habe alles auf seiner Diskussionsseite dokumentiert. Für Bilder wie Bild:Tramonto_a_Richmond.jpg hatte er 'Bild-by' als Lizenz angegeben aber ohne jegliche Angabe. Er meinte da wohl mit, dass man das 'by Asia' aus dem Bild nicht entfernen darf. Nachdem ich ihn gebeten hatte, den benötigten Hinweis nachzutragen, hat er die Lizenz kommentarlos (er hat nie auf irgendwelche Sachen geantwortet, die ich auf seine disk geschrieben hatte) in CC-by-SA geändert.
- Seine Intention war wohl, das alte Nutzungsrecht zurückzuziehen und durch das neue, restriktivere (da copyleft) zu ersetzen. Das ist aber nicht möglich, da das ursprüngliche Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt war.
- In meinen Augen hat er damit die Bilder deshalb unter beiden Lizenzen freigegeben, während die Intention sicherlich war, ein eingeschränktes Nutzungsrecht zu erteilen, das die Entfernung des 'by Asia' aus dem Bild nicht erlaubt (wäre auch keine freie Bildlizenz mehr dann), deshalb wohl das Copyleft. (Leider falsche Rechtliche konstruktion, da die ursprungslizenz das entfernen ja bereits erlaubte – eventuell, siehe unten – und das copyleft ja immer nur die bereits bestehenden bedingungen erzwingt.
- Spätestens mit Freigabe unter CC-by-SA, ist die Entfernung des 'by Asia' aus dem Bild erlaubt, da sie nur verlangt, dass die Hinweise an angemessener Stelle und nicht weniger deutlich als die der anderen Bearbeiter erscheinen (siehe seine disk-seite) selbst wenn ihm das nicht bewusst war, das ist sein Problem.
- Insgesamt kann man von einer vollwertigen {{Bild-by}}By Asia reden, diese wieder einfügen bzw. ergänzen und die Hinweise aus dem Bild rausretuschieren. --Rtc 23:57, 2. Apr 2006 (CEST)
Eine einmahl gewährte Lizenz kann man nicht einfach zurückziehen, sonst wäre sie sinnlos. Ich halte es für legitim, wenn auch u.U. problematisch, den Lizenzbaustein zu ändern - die ursprüngliche Lizenz bleib eigentlich weiter gültig, aber man gibt dem Wunsch ausdruck, dass die neue benutzt werden soll. Ein Hinweis daruaf, dass die Lizenz geändert wurde, wäre aber nett. So eine Änderung muss immer irgendwie nachzuvollziehen sein, damit jemand, der das Bild unter der "alten" übernommen und verwendet hat, nicht plötzlich Problem hat, zu beweisen, dass das legitim war. In der Wikipedia ist das durch die Edit-History eigentlic himmer gegeben - mit Flickr gibt's da schon mal Probleme. -- D. Dÿsentrieb ⇌ 01:00, 3. Apr 2006 (CEST)
- Ich habe nun beide Lizenzen angegeben. --Rtc 01:04, 3. Apr 2006 (CEST)
Problematische Lizenzänderung
Ich habe mir jetzt mal Template:Bild-by genauer angeschaut: Es gibt eventuell leider Probleme damit. Ursprünglich hieß es mal "Der Urheber der Darstellung gestattet die Verwendung des Bildes unter der Bedingung der Nennung seiner Urheberschaft." (Von vorn herein problematisch, da enthält nicht Erlaubnis zur Veränderung und Verbreitung auch für dritte, war "unverändert und nur für wikipedia"). Dann wurde es von einer IP jedoch substantiell geändert [15] Veränderung und Verbreitung ist plötzlich erlaubt, aber nun müssen plötzlich Kopien die Nennung der Urheberschaft enthalten. Das ist bedeutend restriktiver, da man den Vermerk theoretisch nicht mehr außerhalb des Bildes anbringen darf. Diese Probleme machen die Lizenz vor wie nach dieser Änderung wohl leider non-free. (Abgesehen davon, dass durch die Verwendung als Template plötzlich alte Bilder neue Bedingungen bekommen ohne dass der Urheber jemals zugestimmt hat; ziemlich unakzeptabel.) Wird es notwendig sein müssen, alle Bild-by zu löschen? Ich stelle mal provokativ General-LA. Hatte folgendes nicht bedacht: Dass wenn im Bild selbst überhaupt von vorn herein kein Name angegeben ist, im Falle dieser Lizenz klar ist, dass der Urheber garnicht die Absicht hatte, zu erzwingen, dass so etwas im Bild drin erwähnt wird. Deshalb kann denke ich der LA auf Bilder beschränkt werden, die tatsächlich eine Namensnennung im Bild selbst drin haben sowie die den Baustein vor der substantiellen Änderung verwendeten. --Rtc 00:29, 3. Apr 2006 (CEST)
- Baustein freie-Lizenz-kompatibel gemacht. Warnung mit Beschreibung der Sachlage und der Vorgehensweise hinzugefügt. Vorlage:Bild-by-alt angelegt. --Rtc 04:18, 3. Apr 2006 (CEST)
Rückgängig gemacht. Wir nehmen hier bitte keine Änderungen an bausteinen vor, ohne diese hier zu diskutieren. Selbst man dann ein paar Tage warten muss, bis ich wieder da bin. Die Änderung ist absolut unnötig, wir brauchen hier nicht päpstlicher als der Papst zu sein. Rtc ich hatte dich bereits mehrfach gebeten, dich zurückzuhalten. --Historiograf 13:17, 3. Apr 2006 (CEST)
- Rückgängig gemacht. Wir revertieren hier bitte keine Änderungen an Bausteinen, ohne mindestens einen triftigen Einwand zu bringen und ohne die Änderungen konstruktiv umzusetzen. --Rtc 20:04, 3. Apr 2006 (CEST)
Fair Use auf de:
Verschoben von Wikipedia Diskussion:Administratoren. grüße, Hoch auf einem Baum 09:16, 3. Apr 2006 (CEST)
Hallo mitenand,
Wir fragen uns auf fr:, ob Staatsdokumenten aus Oesterreich auch gemeinfrei sind (wie die deutschen Dokumenten - § 64, § 72 or § 5 UrhG). Wir glauben, das fair use auf fr nicht gültig ist, deshalb brauchen wir ein klares Antwort darauf (es handelt sich um Photos der öst. Bundeskänzlern). Habt ihr eine Ahnung? Popo der Hund 08:53, 3. Apr 2006 (CEST)
Fotos der Bundeskanzler fallen in Österreich sicher nicht unter amtliche Werke. Auch in Deutschland fällt kein Foto darunter! Dokumente sind KEINE BILDER, da ist primär an Gesetzestexte gedacht! --Historiograf 13:11, 3. Apr 2006 (CEST)
- Ok vielen Dank. Popo der Hund 17:08, 3. Apr 2006 (CEST)
Erklärung ausreichend?
unter Diskussion:Bundesverband_der_Deutschen_Kalkindustrie_e.V. und auf der Seite des Benutzers Benutzer_Diskussion:62.96.55.218 hatte ich wegen einer vermuteten Urheberrechtsverletzung gebeten, zum Urheber und der Veröffentlichung unter GNU-Linzenz für freie Dokumentation Stellung zu nehmen. Nun hat der Benuter auch etwas erklärt - was mir zu wenig erscheint. Wie sollte ich vorgehen? Wie muss die Erklärung des Einstellers aussehen? Oder bin ich hier zu penibel? Danke für die Hilfe --Hei_ber 12:23, 3. Apr 2006 (CEST)
Die Erklärung wie auf der Diskussionsseite sollte an info @ wikipedia.de mit nachprüfbarer offizieller Mail gehen, die Ticketnummer von OTRS ist dann auf der Diskussionsseite zu vermerken. --Historiograf 13:13, 3. Apr 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort. Ich habe den Einsteller auf der Diskussionsseite des Artikels gebeten, die E-mail mit der Erklärung zuszusenden. --Hei_ber 07:30, 4. Apr 2006 (CEST)
Pseudonym vs. Klarnamen
Hallo,
wüßte jemand zufällig, worin der Unterschied bei dem Schadenersatzanspruch besteht, falls die Urheberrechte eines Autors, der sich nur mit einem Pseudonym angemelder hat und einem, der seinen Klarnamen angegeben hat, verletzt werden? Hat man die gleiche Berechtigung oder gibt es diese Möglichkeit nur, wenn der Autor seinen Klarnamen angegeben hat?
Vielen Dank im Voraus! --***
Schadensersatzsanprüche können (im Gegensatz zu Ansprüchen auf Unterlassung) nur angemeldet werden, wenn alle Miturheber (= Wikipedia-Autoren) des betreffenden Artikels gemeinsam klagen. Wenn es NACHWEISBAR ist, wer sich hinter dem Pseudonym verbirgt, unterscheiden sich die Ansprüche in nichts --Historiograf 13:57, 4. Apr 2006 (CEST)
Amtliche Werke
Gehören die textlichen Darlegungen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Ueckermünde zum Thema Sturmflutschutz Greifswald - http://www.mv-regierung.de/staeun/ueckermuende/pages/sturmflutschutz_greifswald/situation.htm zu den „Amtlichen Werken“? Vergl. WP-Artikel Greifswald-Wieck (Abschnitt Hochwasserschutz). --Lappländer 15:31, 3. Apr 2006 (CEST)
Nein. Wenn sie es täten gälte das für uns unbrauchbare Veränderungsverbot des § 5 Abs. 2 UrhG, über das man vielleicht bei einem Bild hinwegsehen könnte, aber nicht bei einem Text. Wieso man aber auf die Idee kommt, bei einem so kurzen Text die Frage überhaupt zu stellen, ist mir schleierhaft --Historiograf 13:55, 4. Apr 2006 (CEST)
- Entschuldigung – so kurz ist der Text ja nicht; schließlich ist der gesamte Abschnitt Hochwasserschutz aus der Quelle (einschließlich Folgeseiten) anonym (IP) wortwörtlich abgeschrieben worden. Das genau war meine Frage, wie genau wir es denn nun nehmen mit dem Urheberrecht, zumal die Quelle im Impressum auch noch einen extra copyright-Vermerk hat. --Lappländer 15:33, 4. Apr 2006 (CEST)
Wenn der Abschnitt kopiert wurde, lösch ihn raus und stell versions-Löschantrag. Ein copyright-Vermerk im Impressum ist im übrigen völlig irrelevant. Nach dem Urheberrecht ist grundsätzlich einmal alles verboten, was der Urheber nicht ausdrücklich erlaubt (es gibt aber Schrankenregelungen). --Rtc 15:46, 4. Apr 2006 (CEST)
Darf ich alle Bilder und Texte frei verwenden???
Hi,
dürfte ich alle Bilder und Texte der Wikipedia frei verwenden??? Ich würde gerne vor allem den Kasten mit dem Pfeil, der vor externen Links oder so steht, gerne für eine eigene Seite verwenden, darf ich das??? Ist ja eigentlich GNU-Lizenz, also wahrscheinlich ja, aber nachfragen möchte ich dennoch gern...
Schöne Grüße
--ThoMo7.2 23:06, 4. Apr 2006 (CEST) (Bin einfach zu blöd zum Unterschreiben)
Wikipedia:Lizenzbestimmungen --Historiograf 23:10, 4. Apr 2006 (CEST)
- Ist „der Kasten mit dem Pfeil“ nicht eher Bestandteil von MediaWiki? Dann wäre wohl wenn, dann die GNU General Public License einschlägig, nicht die GNU-Lizenz für freie Dokumentation.--Berlin-Jurist 23:27, 4. Apr 2006 (CEST)
- Das ist Teil der Skins, also gilt die GPL. Aber die ist für ein solches Bildchen etwas unpraktisch. Ich halte das Dingens für gemeinfrei mangels Schöpfungshöhe... -- D. Dÿsentrieb ⇌ 23:55, 6. Apr 2006 (CEST)
www.folketinget.dk
Hallo, laut [16] sind Inhalte von www.folketinget.dk gemeinfrei, bezieht sich das auch auf Bilder in dort beziehbaren PDFs? Ich will auf diese PDF hinaus, die viele leckere Bilder aus alten Filmen enthält. --Ixitixel 11:11, 5. Apr 2006 (CEST)
- In dem PDF stehen unter allen Bildern die jeweiligen Copyright-Inhaber drunter. Außerdem verstehe ich die commons-Seite so, dass es auch nur Material betrifft die vom selbst Folketing sind, also vermutlich die Abgeordneten-Bilder uns sowas. Gruß --Finanzer 15:31, 5. Apr 2006 (CEST)
Fotos aus alten Filmen sind genau dann gemeinfrei, wenn der längste lebende Miturheber 70 Jahre tot ist. Ein Parlament kann nicht über die Urheberrechte Dritter verfügen --Historiograf 19:56, 5. Apr 2006 (CEST)
GNU FDL statt PD-alt
Hallo, ist wie unter Bild:MingGraeberNanjing.jpg die Kennzeichnung als GNU FDL statt PD-alt ein Problem, oder lediglich eine Verschärfung der geltenden Lizenz (PD)? --Chrislb 00:29, 6. Apr 2006 (CEST)
Eine Kennzeichnung von Bildern unter GNU FDL ist nur zulässig, wenn eine nach dem Urheberrecht schützbare eigene Leistung vorliegt. Wird ein PD-Bild unter GNU FDL gestellt, verliert es nicht seine Eigenschaft als PD. Die GNU FDL ist unwirksam, sollte aber gemäß unseren Regeln geändert werden. Durch das Scannen entsteht kein neues Schutzrecht, die Lizenzangabe des angegebenen Bildes ist zu ändern. --Historiograf 01:03, 6. Apr 2006 (CEST)
Da ich mir ABSOLUT nicht sicher bin, setz ich es hier mal rein und baue im Artikel KEINEN Baustein ein. Teile vom Artikel hab ich hier gefunden, aber das kann ja der gleiche Autor gewesen sein. Könnte da mal jemand ein Blick drauf werfen ? --Joystick 08:46, 6. Apr 2006 (CEST)
Fotograf
Ist es in bestimmten Fällen wirklich erforderlich (lizenzrechtlich), dass der Photograph wie im Artikel Lena Gercke direkt unter dem Photo benannt wird. Siehe auch Diskussion:Lena Gercke#Bild. Habe so etwas noch nirgends bei Wikipedia gesehen, deswegen wundere ich mich. --Abe Lincoln 16:55, 6. Apr 2006 (CEST)
Da es keine verbindliche Auslegung freier Lizenzen gibt, kann es auch keine Antwort auf deine Frage geben. Üblicherweise gehen wir davon aus, dass es genügt, wenn bei CC der Urheber auf der Bildbeschreibungsseite genannt wird. Wenn der Fotograf anderer Ansicht ist (die durchaus vertretbar erschiene, da das Bild im Artikel OHNE Hinweis auf den Fotografen und OHNE Nennung der Lizenz betrachtbar ist), kann er versuchen, wegen Erlöschens der Lizenz einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gerichtlich durchzusetzen. --Historiograf 19:32, 6. Apr 2006 (CEST)
Wenn ein Fotograf seine Bilder frei zur Verfügung stellt, müssen wir dankbar sein. Wenn er dann die Bitte äußert, unter dem Bild genannt zu werden, sollten wir das respektieren und seinen Namen nennen. Ansonsten war es das letzte Bild, was wir von ihm bekommen haben - andersrum könnten wir ev. noch mehr bekommen. Es ist auch in Printmedien nicht unüblich, Autoren zu nennen. Ralf 19:53, 6. Apr 2006 (CEST)
Ich bin zwar kein Jurist, habe mir allerdings mal die CC-Lizenz angeschaut. Hier die hoffentlich sinnvoll gekürzte Fassung:
[..] You must keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (i) the name of the Original Author [..]; the title of the Work if supplied; [..]. Such credit may be implemented in any reasonable manner;[..]
Ich halte einen Hyperlink für vollkommen "reasonable". Ähnliches erfüllt bei Büchern meiner Meinung nach ein gesammelter Quellennachweis am Ende des Buchs. Bei Zeitungen ist dies wenig praktikabel, daher wird dort der Urheber direkt am Bild genannt. Daher ist es in meinen Augen reine Selbstdarstellung, wenn ein Fotograf darauf besteht, dass sein Name im Artikel genannt wird. Ich kann auf solche Beiträge gerne verzichten. Grüße, --Birger 18:50, 8. Apr 2006 (CEST)
- Nebenbei: Ist es so richtig, dass unter [17] nur die Rede von der GFDL ist? Eigentlich müsste doch jeweils die auf der Bildbeschreibungsseite genannte Lizenz genannt werden. Offenbar ist dies auch schon anderen aufgefallen [18]. Grüße, --Birger 19:09, 8. Apr 2006 (CEST)
GFDL und 70 Jahre pma
Was passiert eigentlich, wenn ein GFDL-Bild den Zeitpunkt für PD-alt erreicht? Für aktive Autoren ist das ja noch eine Weile hin, also eher theoretisch... Erlischt dann die Gnu-Lizenz? Meines Wissens haben Dalí und Picasso beispielsweise einige ihrer Werke unter GFDL-ähnliche Lizenzen gestellt, etliche Künstler haben mangels Erben ihre Werke der "Allgemeinheit" oder Museen vermacht... Ralf 19:53, 6. Apr 2006 (CEST)
Ich weiss von solchen Regelungen nichts, schön wärs, aber ich weiss, was für alle freien Lizenzen gilt. Die Lizenz erlischt mit dem Erlöschen des Urheberrechts (Regelschutzfrist bzw. bei Schnappschüssen nach § 72 UrhG nach der dort vorgesehenen Frist) --Historiograf 23:49, 6. Apr 2006 (CEST)
Bei dieser Gelegenheit darf ich übrigens Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ, eine private Fragensammlung zur GNU FDL, für den allgemeinen Lesezugriff freigeben. Hinweise auf weitere Fragen sind willkommen --Historiograf 03:37, 7. Apr 2006 (CEST)
Bild:SBB_RABe_514.jpg
Bild:SBB_RABe_514.jpg ist wohl nicht freigegeben für die Wiki. kann das mal jemand anschauen der sich besser auskennt? Gruss --David 21:49, 6. Apr 2006 (CEST)
Richtig, muss gelöscht werden. BTW: Es heisst die Wikipedia, aber das Wiki. --Historiograf 22:03, 6. Apr 2006 (CEST)
- Danke, ich weiss. Wollte zuerst die WP und dann aber doch die Wikipedia schreiben. Irgendwie hab ich wohl dann aufgehört zu denken (und zu schreiben) :-)
Wie lösche ich das Bild? URV ? oder SLA? Gruss --David 22:24, 6. Apr 2006 (CEST)
- BTW: Wenn wir einmal dabei sind; es heißt „es heißt“ und „ich weiß“ und „Gruß“, daran hat auch die Rechtschreibreform überhaupt nichts geändert – nichts für ungut ;-) Viele Grüße --Lappländer 20:25, 10. Apr 2006 (CEST)
- Entschuldigung an David aus der Schweiz; hier ist natürlich „ss“ richtig. Das kommt davon, wenn man manchmal so neunmalklug ist ;-) -- Lappländer 08:58, 11. Apr 2006 (CEST)
Manipulatoren und Wahlbetrüger
verschoben auf die Diskussionsseite Hermann K. Stützer, da keine Urheberrechtsfrage --Historiograf 17:59, 7. Apr 2006 (CEST)
Benutzerdiskussionsseitenverschieben
(Welch grandioses Wort!) Mal ganz doof gefragt: Benutzerunterseiten und -diskussionen unterliegen ja auch der GFDL — ich habe aus Bequemlichkeit meine Benutzerdisku per c&p archiviert, statt das Verschieben-Tool zu verwenden. Ist das koscher? --Gardini · Schon gewusst? 14:25, 7. Apr 2006 (CEST)
- Bei Seiten, auf denen Beiträge individuell unterschrieben sind, ist die Autorenkennzeichnung auch bei C 'n P gewährleistet. --h-stt !? 15:07, 7. Apr 2006 (CEST)
Erklärung
Reicht diese verlinkte Erklärung, um das Bild in der Wikipedia zu benutzen? Julius1990 17:00, 7. Apr 2006 (CEST)
- Nein: er erlaubt ja nur die Verwendung in der Wikipedia (nichtmal Commons). alle Bilder müssen aber überall von jedem und zu jedem Zweck verwendbar sein. Bitte frag nach, ob er bereit ist, das unter CC-by-sa zu stellen. -- D. Dÿsentrieb ⇌ 17:12, 7. Apr 2006 (CEST)
Leider kommt es offenbar häufiger vor, als man denken sollte, dass Fotos, die bei Flickr public (d.h. einfach: öffentlich ansehbar) sind als public domain mißverstanden werden. Dank Duesi haben wir auch eine en Übersetzung der allgemeinen Einverständniserklärung --Historiograf 17:39, 7. Apr 2006 (CEST)
Franquistische Medaille
Auf den Commons liegt das Bild einer franquistischen Medaille (die nicht vor 1936 geschaffen worden sein kann, somir scheidet Gemeinfreiheit sicher aus), die ich gerne für einen Artikel verwenden würde. Meines Erachtens ist die Rechtslage bei Medaillen als nicht zweidimensionalen Vorlagen freilich ähnlich wie bei Fotografien von Münzen, bei denen mW im Zweifel von einer Verwendung abzusehen ist (s. auch hier). Andere Auffassungen? Antaios 19:16, 8. Apr 2006 (CEST)
Ich fürchte Münzen muss man generell als dreidimensional sehen -Historiograf 04:14, 9. Apr 2006 (CEST)
- Ich verstehe nicht ganz, warum die Dimension der Medaille hier relevant sein soll. Schließlich ist der Fotograf des Bildes ja wohl Wikipedianer und hat sein Foto unter eine freie Lizenz gestellt. Entscheidend ist der Schöpfer der Medaille selbst! Und hier könnte man höchstens an PD denken, wenn Spanien etwas vergleichbares zum deutschen §5 UrhG hat. Man bei der es-wikipedia anfragen? --h-stt !? 18:34, 9. Apr 2006 (CEST)
- Die Fotografie auf den Commons ist - das ist richtig - sogar doppelt lizensiert (GNU, CC). Ob aber das spanische Urheberrecht für die deutsche WP relevant ist? Antaios 19:32, 9. Apr 2006 (CEST)
Äh sorry, H-stt hat Recht. Entscheidend ist der Schutz der Vorlage. Selbst in D wäre eine solche Medaille nur mit Ach und Krach als amtliches Werk einzusortieren. Nach meiner hier nicht unumstrittenen Rechtsauffassung gilt § 5 UrhG auch für ausländische amtliche Werke im Schutzland Deutschland (Land, für das der Schutz begehrt wird). Aber letzten Endes ist unsere unausgespochene Annahme, dass uns in de nix passiert, wenn wir das deutsche Urheberrecht achten (das im übrigen sehr viel liberaler ist als viele andere europäische Urheberrechte) und das US-Recht nur eine freundliche Illusion. Im Bereich der EU gilt Inländerbehandlung für Werke von EU-urhebern. Der Urheber oder seine Erben können sich ein beliebiges Land mit ihnen zusagender urheberrechtlicher Regelung und Gerichtskosten aussuchen (sog. Forum-Shopping) --Historiograf 11:56, 10. Apr 2006 (CEST)
- Würdest du dir bitte das fragliche Bild mal ansehen? Nachdem du bei Grafiken sehr weitgehend nur Kunsthandwerk annimmst und damit den Urheberrechtsschutz verneinst, wie siehst du denn das für diese Medaille? --h-stt !? 20:27, 11. Apr 2006 (CEST)
Schwierig. Man könnte nach deutschem Recht mangelnde Schöpfungshöhe vertreten. Zimelich ärgerlich ist, dass die Dissertation über den Urheberschutz der angewandten Kunst in Europa, die früher auf dem Gießener Dokumentenserver lag, soweit ich mich erinnere, nunmehr entfernt wurde. --Historiograf 20:33, 11. Apr 2006 (CEST)
Fahrkarte
Darf ich ein Bild einer DDR-Zugfahrkarte (DR) von etwa 1960 hochladen oder ist das urheberrechtlich geschützt? --Michael Sander 20:47, 8. Apr 2006 (CEST)
- Ohne sie gesehen zu haben, kann dir das keiner sagen. Ich nehme mal an, dass die Fahrkarten der Zeit nur Zahlen + ein bisschen Text gezeigt haben, dann ist das sicher OK. Bei Bildmotiven wird das schwieriger. Lad sie einfach mal hoch oder gib uns einen Link im Netz, wo eine solche Fahrkarte abgebildet ist. --Fb78 ☼ 22:14, 8. Apr 2006 (CEST)
- Das ist einfach so ne 08-15 Standartfahrkarte, ohne Bilder drauf, 2 mal 4 cm Pappe. Nur ein paar Zahlen und Buchstaben drauf. Ob es sowas im Netz gibt weiß ich nicht. --Michael Sander 22:18, 8. Apr 2006 (CEST)
- OK. Morgen. --Michael Sander 22:34, 8. Apr 2006 (CEST)
Lesen wir aber bitte generell zur Fortbildung trotzdem Schöpfungshöhe? Meinetwegen auch morgen. --Historiograf 04:15, 9. Apr 2006 (CEST)
Bildausschnitte erlaubt?
Ich hätte gerne aus dem Bild:Irland karte.png Ausschnitte als Bilder für Artikel über irische Seen verwendet. Ist sowas möglich und wenn ja, wie muss ich das lizenzkonform lizenzieren? Gruß --Thomas S.Postkastl 20:11, 9. Apr 2006 (CEST)
- Vergesst es, ich hab's probiert, aber die Bildausschnitte hätten eine zu geringe Auflösung.--Thomas S.Postkastl 20:47, 9. Apr 2006 (CEST)
Link auf Wikipedie-Seite
Guten Tag, Eine Frage : ich möchte ein Reisebüro speziell für reisen ins Baltikum eröffnen. Kann ich auf meiner Web-Site zum Thema Riga einen Link auf eine Seite von Wikipedia einrichten ?
Mit freundlichen Grüssen , Wolfgang Mossler,Bremen,
- Links können sie natürlich gerne setzen, dafür müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen. Wenn Sie Inhalte auf Ihre Seite übernehmen möchten, gelten die Wikipedia:Lizenzbestimmungen. --Fb78 ☼ 10:58, 10. Apr 2006 (CEST)
Bilder vor 1900
Hallo. Dürfen diese Bilder (alle vor 1900) hier als PD-alt eingestellt werden trotz dieser Aussage: Rechtliche Hinweise zum Urheberrecht: Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Übernahme oder Kopie des Layouts, der verwendeten Grafiken oder der sonstigen Inhalte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die o. a. verantwortliche Redaktion. Redaktion: Verantwortung für die Redaktion: Generalat der Kongregation der Schwestern vom armen Kinde Jesus | Abteilung Kommunikation | Kloosterstraat 68 | NL - 6369 AE Simpelveld | Nederland ? Schönen Gruß -- Sozi 15:02, 10. Apr 2006 (CEST)
- Danke. -- Sozi 16:27, 10. Apr 2006 (CEST)
Nochmal Briefmarken
Leider wurde weiter oben auf die Frage von Sicherlich zu den Österreichischen Briefmarken nicht geantwortet, sonst würde sich meine Frage vieleicht erübrigen. Wie sieht es aus mit griechischen Briefmarken? Darf man diese verwenden? Marcus Cyron TAFKA Kenwilliams 18:16, 10. Apr 2006 (CEST)
- habe dir eben oben geantwortet! --Viele Grüße - kandschwar 19:37, 10. Apr 2006 (CEST)
Mikroskopie
Ich würde gerne zwei REM-Aufnahmen von folgender Seite [20] für den Artikel Salzpflanze verwenden. Habe bereits wegen Erlaubnis per E-Mail nachgefragt, man konnte mir aber nicht genau sagen, ob dafür nun eine Lizenz in Sachen Urheberrechte notwendig ist. Kann man die hochladen? -- Bgqhrsnog 16:43, 9. Apr 2006 (CEST)
Mikroskopaufnahmen sind leider Lichtbilder im Sinne von § 72 UrhG und werden wie normale Fotos lizenzrechtlich behandelt (abgesehen von der kürzeren Schutzfrist 50 Jahre nach Erstveröffentlichung)^--Historiograf 18:21, 9. Apr 2006 (CEST)
Ok, habe jedoch noch was gefunden: [21], zu dieser Seite liegen anscheinend keine zutreffenden Urheberrechte vor. Bin mir aber nicht sicher!--Bgqhrsnog 15:49, 10. Apr 2006 (CEST)
Das sind doch geschützte Abbildungen, wie kann man nur auf die Idee kommen, dass da keine Urheberrechte gegeben sind? --Historiograf 00:45, 11. Apr 2006 (CEST)
Fotos von dreidimensionalen Nintendo-Spielfiguren
Konkret geht es um den Löschantrag zu Bild:Supermario.JPG. Wie sieht es aus mit Fotos, die ein dreidimensionales Objekt zeigen, das Eigentum des Fotografen ist? Der Fotograf hat das Bild unter einer geeigneten Lizenz freigegeben.
So wie ich die Beschränkungen auf Wikipedia:Bildrechte verstanden habe, beziehen sie sich entweder auf
1. Bild von einem zweidimensionalen Objekt (Reproduktion) --> hier entsteht kein neues Werk, es gilt das Urheberrecht der Vorlage
oder 2. Bild von einem dreidimensionalen Objekt im Freien, bei dem das Objekt nicht dauerhafter Bestandteil des Panoramas ist --> hier sind die Rechte des Urhebers zu berücksichtigen
oder 3. Bild von einem dreidimensionalen Objekt in einem Innenraum --> hier sind die Rechte des Urhebers bzw. des Hausherrn (Museum ...) zu berücksichtigen
Aber die dreidimensionalen Objekte auf Wikipedia:Bildrechte sind jeweils nicht Eigentum des Fotografen.
Hat man als Eigentümer einer dreidimensionalen Spielzeugfigur nicht die Rechte an den Bildern, die man von dieser Figur macht? Wenn nicht: Sind dann nicht auch z.B. Bilder von Autos wie Bild:Vw lupo v sst.jpg problematisch? (Ich habe im Archiv keinen vergleichbaren Fall gefunden) --Martin 02:04, 11. Apr 2006 (CEST)
- Siehe Commons:Commons:Lizenzen. Du darfst als Besitzer einer solchen Figur keine Fotos der Figur vertreiben. Grob gesagt, verletzt du damit Urheberrechte der Schöpfer dieser Figur. Eigentumsrechte und Urheberrechte überschneiden sich kaum! Debatten dazu gibt es hauptsächlich auf den Commons. Unproblematisch sind Fotos von Gegenständen, die keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen; wir wollen alle hoffen, dass das für Autos zutrifft. --Fb78 ☼ 02:34, 11. Apr 2006 (CEST)
- und wir wollen hoffen, dass niemand merkt, was es mit den Verbotsrechten des Geschmacksmusterrechts auf sich hat, die ich in dem betreffenden Artikel dargestellt habe, denn Karosserien sind üblicherweise geschmacksmusterrechtlich geschützt. --Historiograf 03:57, 11. Apr 2006 (CEST)
- Danke Fb78 und Historiograf für die schnellen Antworten. Der Link Commons:Lizenzierung läuft ins Leere. Welcher Artikel ist gemeint? Grüße --Martin 11:12, 11. Apr 2006 (CEST)
- Entschuldigung, gemeint war commons:Commons:Lizenzen. --Fb78 ☼ 12:50, 11. Apr 2006 (CEST)
- Danke Fb78 und Historiograf für die schnellen Antworten. Der Link Commons:Lizenzierung läuft ins Leere. Welcher Artikel ist gemeint? Grüße --Martin 11:12, 11. Apr 2006 (CEST)
- Ich möchte mir die ganze Problematik in den nächsten Tagen genauer ansehen. Um nicht hier Sachen zu diskutieren, die bereits früher geklärt worden sind, wären zunächst Hinweise auf ältere Meinungen zu vergleichbaren Bildern (selbst erstellte Fotos von urheberrechtlich geschützten Massenprodukten) für mich hilfreich. Erinnert sich jemand und kann einen Link geben? --Martin 11:12, 11. Apr 2006 (CEST)
- Habe im Archiv Folgendes gefunden: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2005/September#Bernd_das_Brot_und_Yoshi --Martin 11:37, 11. Apr 2006 (CEST)
Da braucht man leider nicht recherchieren (Archiv der Disku von Wikipedia:Bildrechte wäre noch wichtig), die Rechtslage ist eindeutig so wie von Fb78 dargestellt. Basta --Historiograf 15:08, 11. Apr 2006 (CEST)
Open Access und Lizenzfragen
Interessant ist insbesondere der Aufsatz zu den freien Lizenzen (GNU FDL wird nicht berücksichtigt, aber CC) in dem von mir unter http://archiv.twoday.net/stories/1813286/ kritisierten Sammelband --Historiograf 03:57, 11. Apr 2006 (CEST)
Nachnutzung
Hallo!
Auf der Suche nach der geeigneten Stelle für meine Frage weiss ich mir nicht anders zu helfen als hier. Hierher verschoben von Wikipedia_Diskussion:Quellenangabe
Es ist wahrscheinlich eine sehr einfache Frage, die schon beantwortet ist, aber ich bin nun mal sehr unsicher. Und konkret fand ich denn auch keine Antwort, die wirklich darauf Bezug nahm.
Also: Wenn ich ein Bild von WIKIPEDIA nehme, für meine Webseite zum Beispiel...:
a) Muss ich eine Quellenangabe anführen? Ich nehme an, ja: und dann die nächste Frage:
b) Tue ich das unter dem Bild (und wenn ja in welcher Form), oder reicht es irgendwo gesondert auf der Web-Seite (zum Beispiel ganz unten), auf der das Bild erscheint?
Kann das so aussehen: "Alle Bilder aus Wikipedia" bzw. "Bild 1 aus Wikipedia" oder muss ich die Seite aufführen zB "Bild aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskristallnacht"?
c) Gibt es Unterschiede? Ich habe was von GNU-Lizenzen gehört? Was ist das eigentlich? Ist das die einzige Möglichkeit von freier Verwendung von Bildern (eventuell mit Zitaten?)?
Würde mich freuen, endlich Gewissheit darüber zu erhalten, wie ich mit Wikipedia Bildern umgehen kann. Danke/Skjern
- Bitte lies Wikipedia:Lizenzbestimmungen, dort ist alles dargelegt, was du wissen musst. --Historiograf 17:14, 11. Apr 2006 (CEST)
Danke für die rasche Antwort. Doch nun, ich habe mir das vorher schon durchgelesen, aber bin mir auch nach dem zigfachen Lesen noch nicht richtig sicher.
Jetzt mal zur Vereinfachung,
Wenn ein BILD PUBLIC DOMAIN ist, kann ich es auf meine Festplatte kopieren, dann bereit stellen für die Webseite und brauche keinerlei Quelle anzugeben?
Dann würde ich der Vereinfachung halber nur Public Domain nehmen, weil ich mir nicht klar darüber bin, wie ich bei anderen Bildern den URHEBER DES BILDES ermittle. Ist das zum Beispiel bei http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Nuremberg_Trials._Defendants_in_their_dock%3B_Goering%2C_Hess%2C_von_Ribbentrop%2C_and_Keitel_in_front_row.gif der "Creator: Office of the U.S. Chief of Counsel for the Prosecution of Axis Criminality."?
Und dann betreffend der Regelung: „GNU Lizenz für freie Dokumentation“ muss auf eine lokale Kopie der Lizenz linken." Das heisst, ich muss diese Lizenzreglung GNU (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License) kopieren auf meine Festplatte bzw. auf die Homepage? Und dass das Englischsprachig ist, das ist dann richtig?
Und müssen die Links so aussehen wie hier auf Wikipedia, denn ich weiss nicht wie ich das hinkriege, dass dahinter ein Quadrat mit Pfeil nach oben zustande kommt?
Ich danke sehr für die Mühe--- Skjern
- Zunächst einmal solltest du dir klarmachen, dass es Public Domain nur bezogen auf die Rechtsordnung eines Landes gibt. In den USA mag das Bild vom Nürnberger Prozess gemeinfrei sein. Wir benützen das Bild mit guten Gründen so, als ob es gemeinfrei wäre. Wenn du dich unserer Entscheidung anschließt, solltest du dir im klaren sein, dass du ein Risiko eingehst, denn es ist theoretisch denkbar, dass sich eine US-Regierungsbehörde an dich wendet und dich in Deutschland wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt. Wir schließen diesen Fall aus. Du musst in jedem einzelnen Fall prüfen, ob ein Werk auch hier in Deutschland gemeinfrei ist. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, musst du einen Anwalt einschalten, der dir hilft, da wir hier keine individuelle Rechtsberatung erteilen dürfen.
Wenn du auf deiner Homepage ein Bild unter GNU FDL nutzen willst, muss auch auf deiner Homepage die englischsprache Fassung der GNU FDL als abrufbarer, von dem Bild verlinkter Text vorhanden sein.
Ich sehe die Links in der Wikipedia anders als du. Das sind individuelle Einstellungen, die keine Auswirkung haben auf die Lizenz. Lies sicherheitshalber auch noch Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ. Wenn dir das alles zu kompliziert ist, lass es lieber ganz. --Historiograf 19:38, 12. Apr 2006 (CEST)
Nochmals danke, ich werde mir das alles noch mals gut durchlesen und gut überlegen, ob und wie ich ein Risiko eingehe. Gruß Skjern
TLD´s
verschoben nach Wikipedia:Auskunft, da keine Frage zum Urheberrecht --Fb78 ☼ 11:34, 12. Apr 2006 (CEST)
Eine blöde Frage
Hallo Wikipedia,
Ich würde gern einen Beitrag zum Thema Hyperbel (Sprache) schreiben, da ich meine Diplomarbeit über dieses Thema verfasst habe. Es ist mein erster Beitrag auf Wikipedia. Meine Frage ist, darf ich Zitate aus Büchern verwenden (natürlich mit Quellenverweis). Ich frage deshalb, weil ich in den Artikeln, die ich bisher auf Wikipedia gelesen haben, noch nie irgendwie Zitatverweise gesehen habe. Ich bin ein echter Dummie und würde mich über eine Antwort freuen.
Vorstehende Frage stammt von Benutzer:Gordon Bujak, nach unten verschoben von --Fb78 ☼ 11:24, 12. Apr 2006 (CEST)
- Hallo Gordon, natürlich darfst du zitieren, solange die Zitate dem Zitatrecht folgen. Hilfreich ist sicher auch Wikipedia:Quellenangaben. Will heißen: immer nur Kurzzitate, immer kommentiert. Aber als Autor einer Diplomarbeit dürftest du ja schon Gespür dafür haben. Dass in der Wikipedia so wenige Zitate zu finden sind, liegt an unseren schlampigen Autoren. Wenn du noch ein wenig stöberst - vor allem bei Wikipedia:Exzellente Artikel - wirst du aber hoffentlich auch auf korrekt ausgewiesene Zitate stoßen. --Fb78 ☼ 11:28, 12. Apr 2006 (CEST)
Leider hat Fb78 nicht ganz korrekt geantwortet. Er hätte an erster Stelle auf die maßgebliche Hilfeseite verweisen müssen, die die Verwendung von Zitaten in der Wikipeda regelt: Wikipedia:Zitate. Es gibt inzwischen hunderte Artikel (keine Hyperbel!), die Zitate und Zitatnachweise enthalten, lies nur etwa den Artikel Schöpfungshöhe. --Historiograf 19:59, 12. Apr 2006 (CEST)
Bild von Rubicks Uhr
Beim Stöbern bin ich über Zauberwürfel gestolpert und habe dort gesehen, dass Bilder des Würfels eingestellt wurden. Ist dies möglich, da der Würfel eine geringe Schöpfungshöhe hat? Wikipedia:Bildrechte sagt dazu Nur ganz einfache Gestaltungen erreichen diese (Schöpfungshöhe)nicht. Meinem laienhaften Empfinden nach ist die Gestaltung des Würfels nicht ganz einfach. Ich frage, da ich gerne ein Bild ähnlich diesem hier knipsen und bei Rubiks Uhr einstellen möchte. Meine Einschätzung ist, dass dies wohl eher nicht geht, da hier eine Schöpfungshöhe erreicht sein dürfte, die eine Einstellung verhindert. Was meinst du? -- Hey Teacher 14:36, 12. Apr 2006 (CEST)
Bei Produktabbildungen gilt das Geschmacksmusterrecht, meist nicht das Urheberrecht. Ich hätte sowohl beim Würfel als auch bei der Uhr keine Bedenken, die urheberrechtliche Schöpfungshöhe zu verneinen. --Historiograf 19:43, 12. Apr 2006 (CEST) Hey Teacher, leider hast du mir die Anmerkungen zu den gescannten Seiten aus Leinzell trotz meiner Mail nicht nachgeliefert --Historiograf 19:43, 12. Apr 2006 (CEST)
Hallo, meines Erachtens handelt es sich bei dem oben genannten Beitrag in der Wikipedia um eine Rechtsverletzung. Der Artikel ist beinahe identisch mit demjenigen aus der Encarta Enzyklopädie. Was machen? Grüße, Alexiszerflin
- Vielleicht erstmal Wikipedia:Textplagiat lesen? Oben am Kopf dieser Seite steht, dass du den Text gelesen haben solltest, BEVOR du hier eine Frage stellst. Dann Wikipedia:Textplagiat verstehen, dann beide Texte im Licht dieser Ausführungen vergleichen und dann nach dem Resultat des Vergleichs gegebenenfalls den Artikel unter Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen eintragen --Historiograf 19:48, 12. Apr 2006 (CEST)
- Danke, Historiograf, für deinen Hinweis. Habe den Beitrag allerdings gelesen, BEVOR ich hier eine Frage stellte. Und ich bin sogar bis zum Schluss des Artikels Wikipedia:Textplagiat gekommen ... Dort steht, dass man im Zweifel einen Experten fragen soll. Ich bin im Zweifel. Daher habe ich mich also an das Forum gewandt, da ich hier einen Experten vermutete. Irrtum? -- Alexiszerflin 01:18, 13.04.2006 (CEST)
OK, dann hast du den Beitrag nicht verstanden. Hier sind Experten aber nicht dazu da, dir Nachhilfe zu geben, wenn du nicht sehen kannst, dass der Encarta-Artikel - nach unserem Artikel zu schließen - vergleichsweise kurz sein muss und keinerlei eigenpersönliche Prägung aufweist, also eine Grauzone gegeben ist, die man dadurch beseitigen sollte, indem man den Artikel anhand anderer Quellen soweit erweitert und umformuliert, dass die Anlehnung in der Versionsgeschichte verschwindet. --Historiograf 05:01, 13. Apr 2006 (CEST)
- Prima, das ist doch eine Antwort, mit der ich leben kann. Nichts anderes wollte ich nämlich - die Einschätzung von einem Experten. Schade allerdings, dass diese mit einer ordentlichen Portion Überheblichkeit verbunden war. -- Alexiszerflin 14:20, 13.04.2006 (CEST)
- Nimm's nicht persönlich. Immerhin werden hier alle gleich behandelt :-) Grüße, --Birger 19:56, 17. Apr 2006 (CEST)
Bilder aus alten Zeitschriften
Hi wie steht es rechtlich mit bildern wie auf [22] (2 seiten weiter) zu sehen sind. das des 43 erschienen ist mal außen vorlassend. man gehe einfach von älteren jahrgang aus. MfG --Morray noch Fragen? 19:04, 12. Apr 2006 (CEST)
Ich frag mich echt, was du mit all diesen kubanischen Libellen willst ;-) Beachte auch die Mitteilung, die ich dir gleich auf der Diskussionsseite von Wikipedia:Bibliotheksrecherche machen werde Auf den Löschkandidatenseiten werden sehr viel wertvollere Themen als zu speziell gelöscht, ich finde das ungerecht. Naja, ok, das hast du nicht gefragt. Wenn der Zeichner (ggf. in der Zeitschrift nach einem Bildnachweis suchen) 70 Jahre tot ist oder die Zeichnung vor 1906 entstanden ist und du nicht weisst, ob der Zeichner 70 Jahre tot ist, kannst du das Bild hier auf de hochladen. Wenn du es auf Commons hochladen willst, musst du dich zusätzlich nach US-Recht richten, was wohl bedeutet: vergiß es --Historiograf 19:55, 12. Apr 2006 (CEST)
Und kann man das dann direkt aus so einer Quelle nehmen oder müsste man das selber nochmal scannen? Thx schonmal --Morray noch Fragen? 20:03, 12. Apr 2006 (CEST)
- Wenn es rein kann, brauchst du es nicht nochmal zu scannen. Durch einfsaches Scannen ensteht kein Urheberrecht. -- Timo Müller Diskussion 21:00, 12. Apr 2006 (CEST)
Bitte vergleichen
http://www.panathonmestre.it/v/vo/vogel_1.html
mit
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6gel
Ist das ein Joint Venture oder hat da einer sogar das Layout abgekupfert ??
- Steht bereits auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Fb78 ☼ 02:03, 13. Apr 2006 (CEST)
Veröffentlichung in Buch und in Wikipedia - sind meine Überlegungen richtig?
Hallo,
ich bin Autorin eines Glossars zu Fachausdrücken eines Spezialgebiets der Sonderpädagogik. Das Glossar wurde bis jetzt, mit meiner Genehmigung, in zwei Fachbüchern veröffentlicht. Wenn ich es richtig sehe, kann ich die Einträge, die ich damals gemacht habe, nicht in die Wikipedia einfügen, weil das wäre URV. Ist doch richtig, oder? Ist zwar mein Text, und bezahlt wurde ich auch nicht, aber ich habe die Rechte an den Verlag abgetreten? Ich habe zwar nie was unterschrieben, aber ich denke, rechtlich ist das so.
Nun mein Anliegen. Der Verlag möchte das Glossar aktualisiert haben. Wie ist das jetzt - wenn ich die neuen Begriffserläuterungen bzw. die stark geänderten erst in die Wikipedia stelle (damit ihr zur Verfügung stelle) und anschließend erst in das Glossar des Verlages, dann habe ich keine URV begangen? Gegenüber Wikipedia nicht - denn die kriegen das ja zuerst, und gegenüber dem Verlag auch nicht...oder? Kann mir da bitte jemand weiterhelfen, wie ich das am geschicktesten mache?
Hoffentlich habe ich das jetzt an die richtige Stelle gepostet.
Danke für eure Hilfe!
Allmuth 20:41, 13. Apr 2006 (CEST)
Es ist durchaus nicht gesagt, dass der Verlag ohne ausdrücklichen Verlagsvertrag automatisch Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte geworden ist, da die allgemeine Zweckübertragungsregel sagt, dass die Rechte soweit wie möglich beim Urheber verbleiben. Eine Online-Nutzung fällt zudem nicht unter das Verlagsgesetz. Es empfiehlt sich immer, mit offenen Karten gegenüber dem Verlag zu spielen, wenn die nachträglich sehen, dass die Neubearbeitung in der Wikipedia ist, kann es sein, dass die etwas verärgert sind und die Muckies spielen lassen. Gerade urheberrechtlich unerfahrene Autorinnen sind dann leicht verängstigt und wissen nicht mehr ein noch aus. Biete dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht des überarbeiteten Glossars an (und versuche dich in dieser Community vorab abzusichern, dass deine Einträge nicht aus irgendwelchen Gründen auf den Löschkandidaten landen) --Historiograf 21:24, 13. Apr 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort. Also ich schreibe dem Verlag, dass er ein einfaches Nutzungsrecht am überarbeiteten Glossar hat, da ich das Glossar auch der Wikipedia zur Verfügung stellen will. Wenn sie das nicht wollen, dann halt keine Überarbeitung (also das werde ich natürlich höflicher formulieren).
Glaube nicht, dass mich wer löscht, ich bin spezialisiert auf so ein exotisches Spezialgebiet :-), das interessiert nur wenige. Ist aber, denke ich, doch enzyklopädierelevant.
Gibt es eine Möglichkeit, die alten Einträge noch in die Wikipedia zu kriegen (also die bereits veröffentlichten)?
Ich würde die Einträge natürlich etwas aufpeppen, damit es keine reinen Stubs sind.
Allmuth 21:37, 13. Apr 2006 (CEST)
Naja, auch bei exotischen Themen schlagen die Löschtrolle zu ... Klar, teile deinem Verlag mit, dass du die veröffentlichten Einträge einzubringen gedenkst und lasse einfließen, dass du ja ohne Verlagsvertrag kein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen hast, dir also nach wie vor die Rechte der Online-Verwertung zustehen --Historiograf 21:43, 13. Apr 2006 (CEST)
Danke.
Allmuth 21:52, 13. Apr 2006 (CEST)
Ich habe das jetzt geklärt, also der Verlag akzeptiert das mit dem einfachen Nutzungsrecht. Und der andere Autor hat auch zugestimmt, dass das in die Wikipedia darf. Prima. Jetzt habe ich noch eine letzte Frage, die mit der von Dir erwähnten Löschmöglichkeit zusammenhängt. Nämlich wie verhindere ich, dass ich wegen vermeintlicher URV von anderen irrtümlicherweise gelöscht werde (weil beim googeln findet man das Glossar im Netz, der Verlag hat es dort eingestellt. Mit Autorenangabe natürlich, aber vielleicht ist es nicht so offensichtlich, dass der Vorname der einen Autorin mein Wikipedianame ist.)
Ich habe irgendwo hier gelesen, man solle auf den Diskussionsseiten dann halt schreiben, das man von sich selbst sozusagen abgeschrieben hat. Habe ich das richtig verstanden? Und gibt es nicht noch irgendeine andere Möglichkeit? Das mit der Diskussionsseite finde ich irgendwie etwas affig und zum zweiten soll ja von anderen an den Begriffserläuterungen weitergearbeitet werden - ist ja der Sinn der Wikipedia - und ich will nicht den Eindruck erwecken, die jetzigen Fassungen seien der Weisheit letzter Schluss.
Allmuth 21:48, 19. Apr 2006 (CEST)
Fotos vom Bayerischen Staatsschauspiel
Dürfen Bilder vom Bayerischen Staatsschauspiel hochgeladen werden? Die Formulierung unter Bayerisches Staatsschauspiel München ist mir nicht ganz klar. Ich würde gerne ein Foto z.B. für diesen Artikel verwenden (ein Stück, welches dort gerade gezeigt wird): Eines langen Tages Reise in die Nacht --Raupach 21:25, 13. Apr 2006 (CEST)
Nein, genügt nicht, sende denen die allgemeine Einverständniserklärung auf Wikipedia:Textvorlagen zu und mach dich auf eine Ablehnung gefasst --Historiograf 21:45, 13. Apr 2006 (CEST)
Fakten, Daten und Infos urheberrechtlich geschützt?
Hallöchen. Habe in letzter Zeit vermehrt aus einer Zeitschriftenreihe Infos bezogen, und bin mir nach erstmaligem Lesen des Impressums nicht so ganz sicher, ob ich diese Infos überhaupt hätte nutzen dürfen:
Alle Rechte trägt der Herausgeber. Jeglicher Nachdruck und Wiedergabe (auch auszugsweise) sowie eine Übertragung der Daten, Fakten und Fotos in Computer und andere elektronische Geräte ist untersagt.
Eigentlich eindeutig, wollte allerdings mal wissen, wie es rechtlich da ausschaut, ob Fakten urheberrechtlich schützbar sind... --Ureinwohner uff 00:59, 14. Apr 2006 (CEST)
Nein --Historiograf 01:10, 14. Apr 2006 (CEST)
Bilder aus Google Earth
Google Earth
Ich habe im Artikel Emden gesehen, dass offensichtlich ein Satellitenbild der Stadt aus Google Earth hochgeladen und eingefügt wurde. Ist dieses rechtens und wie sieht es dabei dann mit der Lizensierung aus? Ich habe mal versucht auf die Schnelle in Wikipedia dazu etwas zu finden. Ist mir nicht gelungen.... Hat jemand dazu in paar Infos? Daaaaanke -- Zirpe 13:36, 14. Apr 2006 (CEST)
- Bisher haben wir Bilder aus Google Earth immer gelöscht. Der dicke "(C)"-Hinweis im Bild reicht ja gewöhnlich für so was. Wenn Satellitenbilder direkt von der NASA stammen - nicht von einer Drittfirma! - sind sie PD. Bei Google Earth kann man davon nicht ausgehen. Schließlich können sie erheblich bearbeitet sein oder von einer Drittfirma stammen. --Fb78 ☼ 23:33, 14. Apr 2006 (CEST)
- Nochmal nachgeschaut: Bei Google Earth steht "(C) DigitalGlobe". en:DigitalGlobe ist eine kommerziell arbeitende Drittfirma. Dementsprechend kein US-PD. --Fb78 ☼ 23:36, 14. Apr 2006 (CEST)
Porzellan o.ä.
Ich habe zwar mittlerweile schon Vieles, was in der WP zu URV herumfliegt, mit Fleiß studieret, aber mir ist immer noch nicht ganz klar, wie man mit Markenartikeln des alltäglichen Gebrauchs umgeht: Kann man beispielsweise Rosenthal-Geschirr oder WMF-Kochgeschirr veröffentlichen, so in eigenem Besitz und selbst fotografiert? Ich hatte mal im Chat als provisorische Auskunft erhalten: Einfach probieren und abwarten. Ich hätte aber noch gern ein paar andere Meinungen eingeholt - mir geistert da der Begriff Geschmacksmuster im Kopf herum. Gruß --Philipendula 14:18, 14. Apr 2006 (CEST)
Wie wäre es, einfach mal bei Geschmacksmuster im Artikel und Diskussion schauen. UNVERZIERTE Dinge des täglichen Bedarfs sind in der Regel nicht urherrechtlich geschützt und den Geschmacksmusterschutz ignorieren wir hier bislang. Also sei mutig, ich nehms auf meine Kappe, es sei denn etwas ist auf dem Bild, was hinreichend Schöpfungshöhe hat. --Historiograf 23:50, 14. Apr 2006 (CEST) Sterbetafel weitergekommen?
Übersetzung englischer Wiki-Einträge
Ist es erlaubt, einen Artikel der englischen Wikipedia in die deutsche Wiki in der wörtlichen (natürlich übersetzten) Form zu übertragen?
-- Specter
NUR wenn du die GNU FDL noch strikter einhältst als unter Wikipedia:Übersetzungen beschrieben: ja. --Historiograf 02:03, 15. Apr 2006 (CEST)
Speicherkarte
Hallo Ist es legal, wenn ich PDS mit einem vorinstallierten Wikipedia auf einer Speicherkarte sozusagen als Bundle bei Ebay oder in einem Online Shop verkaufe?
- Was ist denn PDS? Ich kenne nur die Partei. Im Prinzip ist das legal, solange eine vollständige Kopie eingesetzt wird (mit den Versionsgeschichten und der Lizenz). --Fb78 ☼ 17:35, 15. Apr 2006 (CEST)
Wie weit geht Urheberrecht?
Mich interessiert schon lange, in welche Bereiche das Urheberrecht vordringt.
Wie ist es zum Beispiel bei aufwändigen Garnierungen bei kalten Platten? Dort sieht man ja manchmal verzierte und gestaltete Schwäne
aus Butter. Reicht dort die Schöpfungshöhe aus, um das Bild zu schützen?
Meinezweite Frage ist etwas peinlich. Ich würde nämlich gern wissen, ob Kunstwerke, die beim Schneepinkeln entstehen, ohne Bedenken veröffentlicht werden können. Diese Frage ist rein theoretisch. THOMAS 18:10, 15. Apr 2006 (CEST)
Das Urheberrecht dringt in alle Bereiche vor. Lies Schöpfungshöhe --Historiograf 19:06, 15. Apr 2006 (CEST)
Fragen zum Urheberrecht
Sind folgende Werke (Abbildungen / Tabellen) urheberrechtlich geschützt:
1. Eine Tabelle der wichtigsten Automobil-Typen (hier der Fa. NSU) aus einem Buch? (Reine Faktenzusammenstellung: Typ, Zylinderzahl, Hubraum, PS, Bauzeit)
2. Ein Werbeplakat der Fa. NSU aus dem Jahre 1954, welches ich im Zweirad-Museum fotografiert habe? (Abgebildet ist links der Text: Beginnt z.B. „NSU ist wieder zweifacher Weltmeister“ ... und endet mit „Wann startest Du auf NSU“, rechts drei NSU-Rennmotorräder)
3. Das Etikett einer Weinflasche der Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm von 2004? (Eigentliches graphisches Element ist das Logo der Weingärtnergenossenschaft siehe hier rechts der Fahrer auf dem Laufrad plus Text)
4. Texttafeln aus einem Museum (z. Bsp.: Zweirad-Museum) teilweise (da zufällig auf dem Bild) bzw. vollständig? (Kann man das Bild als Zitat ansehen? Es wird im Text zur Sonderausstellung etwas dazu erklärt.)
Falls das bereits an anderer Stelle diskutiert wurde, bitte Link angeben. Dank im voraus. --Joachim Köhler 22:23, 15. Apr 2006 (CEST)
Ja, in Schöpfungshöhe. Kurzantwort: es kommt darauf an. 2/3/4 wahrscheinlich eher geschützt, 1 wahrscheinlich eher nicht. Kann man aber so einfach nicht sagen. Falls auf 2 und 3 nur ein bisschen Text und minimale grafische Elemente: eher nicht geschützt. --AndreasPraefcke ¿! 22:38, 15. Apr 2006 (CEST)
- Ich ergänze mal die Punkt damit es klarer wird --Joachim Köhler 22:49, 15. Apr 2006 (CEST)
- Für Punkt 1. ziehe ich die Frage zurück. Für Fakten dürfte kein Urheberrecht bestehen. Bei den anderen Punkten bin ich mir über die Schöpfungshöhe nicht im Klaren. --Joachim Köhler 23:40, 15. Apr 2006 (CEST)
nur 1 erscheint mir bedenkenfrei. Falls auf den Vorlagen Lichtbilder sind, scheiden sie aus. Tafeln können nur im Rahmen der Panoramafreiheit fotgrafiert werden. --Historiograf 01:38, 16. Apr 2006 (CEST)
- ad 2: Ein Plakat aus dem Jahr 1954, das Lichtbilder enthält und sonst keine Schöpfungshöhe aufweist ist seit dem 1.1.2005 gemäß Vorlage:Zitat-dej UrhG gemeinfrei.
- ad 3: Wahrscheinlich keine Schöpfunghöhe erreicht
- ad 4: Wir akzeptieren hier keine Bildzitate. Der Text der Tafel ist geschützt und das Bild muss auf den Commons unverzüglich gelöscht werden. --h-stt !? 10:46, 16. Apr 2006 (CEST)
- Vielen Dank für Eure Antworten.
Punkte 2. und 3. werde ich eventuell lassen und Punkt 4.: Ich nehme das Bild aus allen Seiten raus und habe einen Löschantrag gestellt. Was heißt noch mal Urheberrechtsverletzung korrekt auf Englisch? Oder gibt es für „Löschen wg. URV“ einen Baustein?
- Ich möchte mal an alle, die sich hier täglich abmühen und fleißig Fragen beantworten ein großes Lob aussprechen. Herzlichen Dank und viele Grüße --Joachim Köhler 14:21, 16. Apr 2006 (CEST)
- Danke --Joachim Köhler 00:39, 17. Apr 2006 (CEST)
Ob das Plakat ein Lichtbildwerk (was wahrscheinlicher ist) oder ein Lichtbild enthält, ist zu prüfen. --Historiograf 22:47, 17. Apr 2006 (CEST)
Nachgelassene Werke
Kann für die Bilder unter [23] auf dieser Seite der $ 71, I, 1 UrhG unter Berücksichtigung dieser Aussage: "Die meisten Texte basieren auf unveröffentlichtem Material und Primärliteratur aus Klosterbibliothek und -archiv (siehe Literaturverzeichnis), oder wurden entsprechend aufbereitet. Unter der Redaktion von Sr. Waltraud Schulte PIJ wurde die Sichtung des sehr umfangreichen Materials (Fotos, Grafiken, Textdokumente) vorgenommen, dieses zur Auswahl strukturiert und für die Verwendung auf der Webseite vorbereitet." auf [24] Probleme ergeben? -- Sozi 18:01, 16. Apr 2006 (CEST)
Solche Vermerke klingen eher nach COPYFRAUD --Historiograf 22:48, 17. Apr 2006 (CEST)
- Soweit ist mir das schon klar, aber §§ 70 und 71 generieren ja eine neue urheberrechtsähnliche Schutz- und Nutzungsfrist von 25 Jahren. Muß ich das irgendwie klären können oder trete ich da nur eine Lawine los, die wir icht brauchen? -- Sozi 10:39, 18. Apr 2006 (CEST)
Wir ignorieren hier üblicherweise § 71 UrhG. Wer zuviel fragt, bekommt in der Regel Antworten, die nicht genehm sind --Historiograf 03:24, 19. Apr 2006 (CEST)
- O.k. und danke. -- Sozi 11:49, 19. Apr 2006 (CEST)
Was soll dieser Vandalismus wohl bezwecken?
Unter [25] hat eine IP einen Text unten angehängt, der überhaupt nichts mit dem Artikel zu tun hat und als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet ist. Es scheint mir, da will sich einer über die Wikipedia lustig machen oder ähnliches. Dazu passt auch der kurze Kommentar, der ganz unten dran hängt. Was soll man davon wohl halten? --BerndH 21:58, 16. Apr 2006 (CEST)
- Versionslöschung ist angeleiert, was auch immer er vorhatte, es wird ins Leere laufen... --gunny [?] [!] 22:03, 16. Apr 2006 (CEST)
Sammlung Metz
Viele häufig in Büchern abgebildete historische Bilder (1. Drittel des 20. Jhdt.) aus Baden-Württemberg stammen aus der "Sammlung Metz". Diese befindet sich in Besitz des "Hauses der Geschichte Baden-Württemberg", dessen Website auch eine Ansprechpartnerin für Anfragen zur Nutzung bietet [26]. Vor ca. 2 Wochen habe ich dort per e-Mail angefragt, ob eine freie Nutzung der Bilder möglich ist, bzw. ob die Bilder als PD betrachtet werden können (Was sicherlich eine Bereicherung wäre, es immerhin um eine enorm große Menge an Bildern). Leider habe ich bis dato keine Antwort erhalten.
Daher meine Frage: Kennt jemand zufällig den rechtlichen Status bzw. hat jemand schon einmal beim Haus der Geschichte B-W angefragt und eine Antwort erhalten? Falls sich nichts ergibt, werde ich dort in den nächsten Tagen dort einmal anrufen... --Kjunix 02:27, 17. Apr 2006 (CEST)
P.S.: Ein Bild aus der Sammlung ist z.B. dieses, allerdings scheint mir hier die Lizenz nicht ganz passend zu sein.
Ich hab mich das auch schon gefragt. Es geht da um ein Photoarchiv eines Ansichtskartenverlags, nämlich der "Gebrüder Metz". Wie das an das Land bzw. an das Haus der Geschichte kam, weiß ich nicht. Und inwieweit genaue Urheber überhaupt bekannt sind, auch nicht, das dürfte davon abhängig sein, was der Ansichtskartenverlag immer dazu geschrieben hat auf die Bilder in seinem Geschäftsarchiv. Da das Haus der Geschichte – wie Behörden erfahrungsgemäß allgemein – wenn überhaupt antworten wird "wir haben die Urheberrechte" und das genauso sicher zu ungenau oder gar falsch sein wird, kann ich mir vorstellen, dass die Anfrage nicht viel bringen wird... --AndreasPraefcke ¿! 20:00, 17. Apr 2006 (CEST)
Meines Wissens wurden die Nutzungsrechte der Sammlung Metz vom Haus der Geschichte erworben, hier verhält es sich also anders als sonst, denn der Erwerb eines Fotografennachlasses bedeutet NICHT, dass auch urheberrechtliche Nutzungsrechte übergehen. Öffentliche Institutionen haben auf Anfragen z.B. nach Fotografen und deren Lebenszeiten wahrheitsgemäß zu antworten. Da das Haus der Geschichte mit den Bildern Knete machen will, halte ich es für undenkbar, dass die auch nur ein Bild unter freier Lizenz freigeben --Historiograf 22:52, 17. Apr 2006 (CEST)
Heute habe ich mich eine Weile mit der zuständigen Person des Hauses der Geschichte unterhalten, die auf meine Fragen ausführlich einging: Deine Annahme ist leider korrekt, die Quintessenz ist: Für die kommerzielle Verwendung in Form einer Abbildung in Büchern wird eine Publikationsgebühr erhoben, auch die Verwendung auf einer nicht-kommerziellen Website schlägt mit 50€ pro Jahr zu Buche. Eine freie Verwendung ist also auf jeden Fall ausgeschlossen. --Kjunix 18:41, 28. Apr 2006 (CEST)
- Verstehe ich nicht. Was das Haus der Geschichte will oder erhebt ist doch völlig unmaßgeblich. Natürlich ist es schön, mehr Geld zu haben; wenn aber das Urheberrecht abgelaufen ist (etwa weil der Autor 70 Jahre tot ist), dann ist es abgelaufen - und eine freie Verwendung des betreffenden Bildes möglich. Und zwar auch dann, wenn sich das Original im Besitz des HdG befindet. Lasst Euch doch nicht immer gleich von jedem, der die Klappe aufreißt, ins Bockshorn jagen ...--Dr. Meierhofer 20:05, 28. Apr 2006 (CEST)
- Es geht hier aber um jüngere Bilder. --Kjunix 23:32, 28. Apr 2006 (CEST)
Datenbank
darf ich von http://portrait.kaar.at viele Porträts historischer Personen hier hochladen, oder kopiere ich damit deren Datenbank und verstoße gegen Urheberrecht? Da ist unter FAQ zu lesen: Darf ich die Bilder in eine öffentliche Bilddatenbank (z.B. commons.wikimedia.org) einspeisen? Ab sofort: Nein. ... [27] -- 195.93.60.73 17:19, 17. Apr 2006 (CEST)
Die Bilder dürften größtenteils gemeinfrei sein, steht ja auch dabei. Dass er gemeinfrei und "Public Domain" unterscheidet, ist eher sinnfrei. Aber da bei den Bildern keinerlei Quellen dabeistehen, sind sie sowieso völlig unbrauchbar für alle Einsätze, die mir bei seriöser Arbeit im Bereich der Wikimedia Foundation einfallen. Einzelne gemeinfreie Bilder darfst Du natürlich hochladen, da kann er schreiben, was er will. Aber womöglich nicht alle, dafür könnte der Schutz als Datenbankwerk gelten. Die dort angegebene Grenze von "fünf" scheint mir willkürlich und lächerlich gering. --AndreasPraefcke ¿! 20:01, 17. Apr 2006 (CEST)
Unter [28] steht, dass die Urheberrechte auf die Bilder selbst abgelaufen sind, jedoch keine Gewähr dafür übernommen wird. Es werden allerdings die Rechte an der Datenbank (Bildsammlung) geltend gemacht. Einen Kommentar zu der entsprechenden Thematik findet sich beispielsweise hier. Nicht erlaubt wäre demzufolge und nach meiner Interpretation, eine unbearbeitete Übernahme von Bildern im großen Maßstab unter Nutzung der bei der Quelle vorhandenen Ordnungskritierien in die Commons. In der Regel würden für die Wikipedia jedoch immer mal wieder einzelne oder kleinere Gruppen interessanter Bilder übertragen und anschließend manuell in eine eigene Ordnungsstruktur, nämlich die Commons-Kategorien einsortiert. Die Sortierung von portrait.kaar.at würde ja gar nicht übernommen, beispielsweise ist dort "Kaiser Wilhelm" in "Staatsmänner und Offiziere aus dem ersten Weltkrieg" einsortiert, bei den Commons wäre er dagegen unter [[Category:1888]] [[Category:Emperors]] [[Category:People of Germany]] [[Category:German nobility]] [[Category:Prussia]] [[Category:Men]] oder ähnlich einsortiert - ich sehe einen deutlichen Unterschied. Eine Übernahme der reinen Bilder sollte daher möglich sein, für die Einordung in die Commons-Kategorie-Sortierung würde vermutlich sogar ein eigenes Urheberrecht begründet. Für die angegebene Grenze von fünf Bildern sehe ich keine rechtliche Grundlage. Doch mal sehen, was einer unserer ausgewiesenen Juristen zu dem Thema sagt. Grüße, --Birger 20:53, 17. Apr 2006 (CEST)
Ich bin kein Jurist, aber möglicherweise ausgewiesen (allerdings noch nicht gesperrt, auch wenn Leute wie Eike Sauer das bedauern). Es gibt keinerlei anerkannte Fünferregel, bei der Übernahme gemeinfreier Werke aus geschützten einfachen Datenbanken gibt es mW auch keine Rspr. Ich würde da sehr großzügig mich über die Ansprüche von Website-Betreibern hinwegsetzen, zumal wir nicht den wesentlichen Inhalt übernehmen UND durch das unkoordinierte Hochladen einzelner Benutzer eine systematische Ausbeutung nicht gegeben ist. Wer gemeinfreie Bilder scannt, ist nur davor geschützt, dass man im wesentlichen 1:1 die Datenbank kopiert --Historiograf 22:57, 17. Apr 2006 (CEST)
- Danke schonmal, eine Entscheidung zu der "Datenbankeigenschaft von Hyperlinksammlungen" [29] gab es jedendalls -- 172.181.250.94 01:34, 18. Apr 2006 (CEST)
Hallo? Darf ich nochmal anmerken, dass die ganze Seite meiner Ansicht nach für uns völlig nutzlos ist? Ein Bild, von dem man nicht weiß, was die Quelle ist oder ob das ganze vielleicht nur ein Fantasieporträt ist, kann man vielleicht für ein Konzertprogramm oder sowas nutzen, aber sicher nicht seriös für ein Wikimedia-Projekt irgendeiner Art. --AndreasPraefcke ¿! 10:16, 18. Apr 2006 (CEST)
Ich möchte diesem Einwand ausdrücklich beitreten, wobei es natürlich sein kann, dass man ein aus anderer Quelle stammendes verwendbares, da quellenmäßig belegtes Porträt, das man gedruckt vorliegen hat, dort gescannt vorfindet --Historiograf 13:15, 18. Apr 2006 (CEST)
Andreas ich sehe aber schon Quellenangaben, nur ist die Frage ob z.B. Bechstein seriös ist http://portrait.kaar.at/200Deutsche2/image38.html --Historiograf 00:40, 19. Apr 2006 (CEST)
- Ich seh gerade auch, dass manche Bilder Quellen haben. Für die ziehe ich selbstverständlich meinen Einwand zurück. Ich hatte mich etwas durch die Seite geklickt und zunächst nur sowas gefunden... --AndreasPraefcke ¿! 02:14, 25. Apr 2006 (CEST)
Fotos von Alan Turing und Arthur Scherbius
Habe auf der NSA-Seite http://www.nsa.gov/cch/cch00007.cfm Fotos von Alan Turing und Arthur Scherbius entdeckt, die ich gene in den Enigma (Maschine)-Artikel einbinden würde. Möchte mich hier aber gerne absichern, ob das lizenzrechtlich in Ordnung ist. Laut NSA-Privacy statement ist "Unless expressly stated otherwise to comply with license requirements or copyrights owned by others, information presented on NSA.gov is considered public information and may be distributed or copied." Demnach habe ich den Eindruck, dass die Fotos "public" sind und wohl in der Wiki verwendet werden dürfen. Stimmt das? --OS 07:13, 18. Apr 2006 (CEST)
Üblicherweise akzeptieren wir Public Domain-Werke der US-Regierungsbehörden, die außerhalb der USA urheberrechtlich geschützt sind, auch hier und aif Commons als PD. Um ganz sicher zu gehen, dass nicht Rechte Dritter gegeben sind, mag man aber im Einzelfall IMMER bei der NSA anfragen --Historiograf 13:17, 18. Apr 2006 (CEST)
Tech. Daten und Fotos von elektr. Geräten, die ich besitze
Hallo,
ich bin mir trotz bzw. wegen der Lektüre der entsprechenden Wikipedia-Artikel nicht ganz sicher:
Ich besitzte einige elektronische Musikinstrumente nebst Bedienungshandbücher, von denen noch keine Artikel erstellt wurden. Ich würde diese gerne schreiben und eigene Fotos (eins pro Gerät natürlich) einstellen. Dabei handelt es sich aber um Firmenprodukte und urheberrechtlich geschützte Schriftstücke. Wie verfahre ich da am Besten? Grüße, --Thcyber, der £e¢te®¶aЋ 10:08, 18. Apr 2006 (CEST)
Schriftstücke: geht nicht, wenn der Urheber nicht schon 70 Jahre tot ist bzw. das Ding als anonymes Werk älter als 100 Jahre ist. Die Instrumente selbst: da würde ich eigentlich kaum ein Problem sehen, denn solche Instrumente sind in Ihrer Gestaltung wohl eher mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt (dafür aber patentrechtlich, wettbewerbsrechtlich etc., was in unserem Zusammenhang aber egal ist). Ob Du die Sachen besitzt oder nicht, ist ganz egal. --AndreasPraefcke ¿! 10:14, 18. Apr 2006 (CEST)
:Erstmal: Nicht jedes einzelne Modell braucht einen eigenen Artikel. Aber wenn du eigenständige Instrumente meinst sind Artikel darüber natürlich sehr willkommen. Zum Urheberrecht: Ein selbstgemachtes Foto des Instrumentes ist kein Problem. Fakten und Informationen darfst du aus den Bedienungshandbüchern auch gerne übernehmen, sie sind nicht schutzfähig. Illustrationen aus den Handbüchern sind schwieriger: Werden im Handbuch Fotos verwendet, sind die als Lichtbilder für 50 Jahre nach Veröffentlichung geschützt, Zeichnungen erreichen in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe und können übernommen werden. Aber in aller Regel wird man keine derartigen Illustrationen für einen enzyklopädischen Artikel über das Instrument brauchen, so dass sich das Problem nur in Ausnahmefällen stellt. Reicht das? --h-stt !? 12:47, 18. Apr 2006 (CEST) Historiograf hat recht. --h-stt !? 18:58, 18. Apr 2006 (CEST)
Was h-stt schreibt, ist falsch. Üblicherweise sind Fotos Lichtbildwerke (geschützt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), man muss jedes einzelne prüfen. Bei Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art (Zeichnungen) ist auch die kleine Münze geschützt, sie dürfen also fast immer NICHT übernommen werden! "Die Darstellungen wissenschaftlicher, technischer Art i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG sind unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes gestellt, obwohl sie regelmäßig einem bestimmten praktischen Zweck dienen, der den Spielraum für eine individuelle Darstellungsweise einengt. Es wäre daher verfehlt, schon allein aus diesen Gesichtspunkten im Einzelfall die Schutzfähigkeit wieder zu verneinen. Im Rahmen dieser Bestimmung darf daher kein zu hohes Maß an eigenschöpferischer Formgestaltung verlangt werden. Es reicht vielmehr aus, daß eine individuelle Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken der Abbildung zum Ausdruck kommt, mag auch das Maß der geistigen Leistung gering sein (RGZ 172, 29, 30f. - Gewehrreinigungshölzer; BGHZ 18, 319, 322 - Bebauungsplan)." BGH --Historiograf 13:23, 18. Apr 2006 (CEST)
- Also, die Bilder wollte ich selber schießen, da ich die Geräte ja selbst habe. Zu den technischen Fakten: die habe ich eigendlich (überwiegend) im Kopf, so daß ich nicht so in die Bücher schauen muß, allerdings habe ich die ja daher (woher sonst). Es geht dabei um die Roland MC-303 (ist kult, da erste Groovebox überhaupt), den Yamaha CS1x (eher ein gewöhnlicher Digitalsynth) und den Quasimidi Sirius (eher bei Techno-Musikern bekannt, da allerdings auch mit gewissem Kultstatus, da einzigartig). Die MC-303 sollte mindestens rein, die letzten beiden müßen nicht unbedingt. --Thcyber, der £e¢te®¶aЋ 13:46, 18. Apr 2006 (CEST)
Verwendung von Firmenlogos
Hallo,
ich möchte eine Karte erstellen, in der die regionalen Einzelhändler dargestellt werden. Zur einfachen, intuitiven Orientierung möchte ich dafür das jeweilge Firmenlogo in der Karte abbilden. Ist das rechtlich unbedenklich?
- Das ist rechtlich kein Problem, du darfst den „Aldi-Äquator“ mit den Logos von Aldi-Süd und Aldi-Nord illustrieren (für die Juristen: §23 MarkenG). Nur wenn ein Unternehmenslogo einen besonderen künstlerischen Wert aufweist (siehe: Schöpfungshöhe) aufweist, könnte es Probleme mit der Lizensierung geben - mir fällt jetzt so schell aber keine Einzelhandelskette ein, für deren Logo das gelten würde. Ach ja: Weil auf den Commons keine etablierte Kultur des Umgangs mit Logos besteht, ist es wohl sinnvoll, das Bild ausnahmsweise auf die de-Wikipedia hochzuladen. --h-stt !? 12:52, 18. Apr 2006 (CEST) Und PS: Bitte unterschreibe deine Beiträge hier mit den vier Tilden.
Kann man jetzt noch irgendwie feststellen, ob die Wikipedia hier geklaut hat, oder umgekehrt? Falls das nicht geklaut ist, wäre es jedenfalls sehr wünschenswert, mal zu klären, ob es Gulltopp oder Gulltoppr heißt. --87.78.179.242 22:17, 18. Apr 2006 (CEST)
- Wie mir erst im Nachhinein auffällt, gibt die Wikipedia keine Quelle an, sungaya.de aber sehr wohl. Daher liegt für mich der Schluss nahe, dass die Wikipedia hier geklaut hat. --87.78.179.242 22:19, 18. Apr 2006 (CEST)
Von geklaut kann überhaupt keine Rede sein, siehe Wikipedia:Textplagiat --Historiograf 22:22, 18. Apr 2006 (CEST)
Lizenz bei drei von mir hochgeladenen Bildern unklar!?
Hallo! Normalerweise verwende ich für WP nur eigene Bilder bzw. Bilder, deren Status absolut klar ist (Alter). Jetzt habe ich unlängst 3 nichteigene Bilder hochgeladen, bei denen ich für 2 Bilder die Erlaubnis zur Verwendung habe (wahrscheinlich aber nicht ausreichend dokumentiert?) und 1 Bild, wo ich eigentlich (mittlerweile) relativ sicher bin, dass es unter die "Altersfreigabe" fällt:
Ich habe eben einen etwas pampigen Kommentar zu dem Textbaustein in den ersten beiden Bildern gepostet aber nachdem ich bei dem dritten Bild trotz Bemühungen meinerseits ziemlich hängengelassen wurde, reagiere ich etwas allergisch auf schnell eingefügte Textbausteine, bei denen sich hinterher scheinbar niemand mehr für verantwortlich fühlt. Und die Materie überfordert mich zugegebenermassen auch etwas. Vielleicht kann ja der ein oder andere einen hilfreicheren Kommentar abgeben um die Sache zufriedenstellend zu lösen? Wenn das mit den Bildern so nicht OK ist, will ich sie lieber gleich als später löschen oder durch eigene mit ähnlichem Motiv (Bild:FA Geisenheim19.jpg) ersetzen. Gruss Martin Bahmann 22:24, 18. Apr 2006 (CEST)
- Im Baustein steht „Zu diesem Bild fehlen ausreichende und korrekte Angaben über die Quelle, den/die Urheber und/oder die Lizenz, unter der das Bild veröffentlicht wurde.“ Trage also bitte Urheber und Lizenz nach. Infos zu den Lizenzen findest du auf der verlinkten Seite Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder. Eine „Genehmigung Weitergabe/Veröffentlichung“ ist viel zu wage: Wer erteilt wem diese Genehmigung? Was genau beinhaltet sie? (auch Veränderung, kommerzielle Nutzung etc.) Unter welchen Bedinungen? (Autorennenung etc.) Gruß --dbenzhuser 22:39, 18. Apr 2006 (CEST)
FA Geisenheim21 ist ein Logo, dem ich die Schöpfungshöhe abspreche (siehe Wikipedia:Logos), also PD. Müller kann IMHO unter unsere x-100-Jahre Faustregel fallen. Bei dem Bild aus dem Bilderpool brauchen wir den Namen des Fotografen bzw. die Zustimmung des Inhabers der ausschließlichen Nutzungsrechte. Auch wenn der Fotograf vor Ort nicht mehr zu ermitteln ist, können wir das Bild leider nicht nehmen --Historiograf 22:47, 18. Apr 2006 (CEST)
Danke für eure Anmerkungen. Ich werde mit FA Geisenheim21 und Hermann Müller so verfahren wie von Historiograf vorgeschlagen und kurz auf die Diskussion hier verweisen. FA_Geisenheim19.jpg würde sehr schwierig werden. Bild ist von Mitte der 80er Jahre, aufgenommen von einem/einer namenslosen TA/Doktorrand(in)/Diplomand(in) im Rahmen eines längst vergangenen EU-Forschungsprojekts für das Fachgebiet Botanik. Entweder kann der Fachgebietsleiter eine Freigabe vornehmen (die hätte ich) oder aber es ist einfacher, dieses Bild rauszunehmen und zu löschen und ein adäquates, von mir selbst fotografiertes, zu verwenden. Im Kontext des Artikels muss es nicht explizit dieses sein und ich habe genug andere passende + eigene Bilder zum Thema. Gruss Martin Bahmann 21:29, 20. Apr 2006 (CEST)
Wer kann Urheber sein?
Urheber (Autor, Fotograf, Zeichner, oder wie man es auch nennen mag ...) kann doch nur eine natürliche Person sein, oder liege ich da falsch? Ich frage, da mir aufgefallen ist, dass irgendwelche Vereine, Gesellschaften, Firmen, ... ("juristische Personen") als Urheber angegeben werden, daher die Frage, wie das bewerkstelligt werden soll? (Bisher habe ich hierzu auch keine Informationen gefunden, meiner Vermutung nach, weil der Fall klar ist - schlicht physisch nicht möglich.)
z.B. Bild:Rollenbahn-FTF.jpg, "Fotograf/Zeichner: Fa. Swisslog" / Bild:Gabel-FTF.jpg, "Fotograf/Zeichner: Fa E&K" / Bild:Hubtisch-FTF.jpg, "Fotograf/Zeichner: Fa. Nuyts" ...uvm.
Wir unterschreiben mit --~~~~. Auch der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts (das sind die genannten Institutionen wahrscheinlich) kann ein Werk unter eine freie Lizenz stellen. Urheber ist immer ein Mensch --Historiograf 00:37, 19. Apr 2006 (CEST)
- OK, Danke - d.h. die Firma, ... usw. muß vom eigentlichen Urheber (Mensch) soweit gehende Nutzungsrechte (bzw. sogar ein ausschließliches Nutzungsrecht) besitzen, dass damit eine Freigabe unter der Lizenz abgedeckt ist. Viele Grüße --80.237.152.53 01:18, 19. Apr 2006 (CEST)
Wer ein ausschließliches Nutzungsrecht innehat, kann sogar dem Urheber selbst die Nutzung seines eigenen Werks verbieten. Daher ist es hinreichend, aber auch notwendig, dass die Firma (z.B. als Arbeitgeber) das ausschließliche Nutzungsrecht innehat. Wir lesen dazu gemeinsam § 31 Abs. 3 UrhG. --Historiograf 03:22, 19. Apr 2006 (CEST)
- In meinen Augen ist das eine starke Pauschalisierung; im Prinzip ist es weder hinreichend noch notwendig, dass die Firma ein ausschließliches Nutzungsrecht hat. Es ist z.B. nicht hinreichend, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht zeitlich, in den Nutzungsarten oder sonstwie im Widerspruch zur gewünschten Lizenz beschränkt ist (manche z.B. geben, wenn auch unter ziemlichen Honorareinbußen, standardmäßig ein ausschließliches Nutzungsrecht für fünf Jahre; zeitlich unbeschränkt nur ein einfaches; so können sie nach fünf Jahren wieder frei über die Verwertung entscheiden und z.B. eine neue Ausgabe bei einem anderen Verlag veröffentlichen). Was ich nicht genau weiß: Ob die Linux-Klausel per ausschließlichem Nutzungsrecht übertragbar ist und der Urheber rechtswirksam jemandem erlauben kann, stellvertretend eine kostenlose Lizenz für jedermann einzuräumen, was irgendwie § 63a widersprechen würde. Ich stelle mir den Fall vor, dass der Urheber für ein Bild vom Arbeitgeber nur wenig Geld bekommen hat, der Arbeitgeber es unter eine freie Lizenz stellt und dann ein dritter den großen Reibach damit macht. Zugegebenermaßen ist das eine recht theoretische Konstruktion, wobei man im Schnappi-Zeitalter ja nie weiß, was alles passieren kann. Ein ausschließliches Nutzungsrecht ist trivialerweise auch nicht notwendig, wenn der Urheber das Bild unter eine freie Lizenz für jedermann gestellt hat, jedoch der Firma die soweit einzige Kopie überlassen. Die Firma kann es dann legal einscannen und es unter Bezug auf die vom Urheber erteilte freie Lizenz auf Wikipedia einstellen. --Rtc 14:56, 25. Apr 2006 (CEST)
Hatte eigentlich schon einen URV-Baustein eingesetzt (von [30]) wollte aber zuerst lieber mal nachfragen: Reicht das? Der "Autor" hat nur einige Sätze 1:1 übernommen und da und dort ein Wort abgändert, einen Satz umgestellt usw. --Alaman 05:49, 19. Apr 2006 (CEST)
- Hat sich erledigt.--Alaman 11:12, 19. Apr 2006 (CEST)
Öffentlich-Rechtliche, GEZ und Wikipedia.
Wikipedia ist ja sehr beliebt und wird auch gern zitiert. Auch von den Öffentlich-Rechtlichen, siehe hier:
http://www.mdr.de/escher/2235324.html
Ab dem 1.1.2007 soll man nun für Internet-PCs GEZ-Gebühren zahlen. Ein Zugriff auf Wikipedia ist dann aus Deutschland nicht mehr legal möglich, ohne daß Gebühren an die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt wurden.
Unter diesen Umständen finde ich es reichlich dreist, wenn die Öffentlich-Rechtlichen einerseits Zwangsgebühren auch von den Nutzern und Erstellern der Wikipedia verlangen, sich andererseits aber aus deren Werk bedienen, ohne dafür der Wikipedia - oder dem Autor des zitierten Artikels - ein Entgelt zu zahlen.
Wie ist die Stellung der Wikipedia hierzu? Wird die Wikipedia den Öffentlich-Rechtlichen untersagen, sich bei ihr zu bedienen, oder wird sie Gebühren für das Zitieren und Verlinken von den Öffentlich-Rechtlichen (und nur von diesen) verlangen?
Als Mitautor einiger Wikipedia-Artikel fände ich es nicht in Ordnung, wenn die Rundfunkanstalten von mir Zwangsgebühren verlangen für ein Angebot, das durch meine kostenlose Leistung attraktiver gestaltet wird.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
- Rundfunkgebühr und Zitatrecht haben nichts miteinander zu tun. Die Zitate mögen in dieser Länge gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn die ARD gegen das Zitatrecht verstößt, können die Autoren des entsprechenden Wikipedia-Artikels eine gemeinsame Klage einreichen. Was die Wikipedia nicht kann, ist Gebühren für die Nutzung erheben. Das wäre zwar legal möglich, aber unsinnig, da die Inhalte der Wikipedia frei verbreitet werden können und die ARD sie aus jeder anderen Quelle kostenlos beziehen kann. Jeder, der hier mitmacht, hat sich einverstanden erklärt, dass seine Beiträge unter den Bedingungen der GNU FDL frei genutzt werden dürfen. Das schließt eine kommerzielle Nutzung mit ein. Wer sich hinterher beschwert, dass mit seinen Beiträgen Kohle gemacht wird, war sich von Anfang an wohl nicht über die Konsequenzen seines Tuns im Klaren. --Fb78 ☼ 11:39, 19. Apr 2006 (CEST)
- Ich sehe das etwas anders. Mich stört nicht, daß jemand einen Artikel aus der Wikipedia kommerziell nutzt. Aber die Öffentlich-Rechtlichen nehmen hier eine Sonderstellung ein. Sie verlangen die Gebühren für das gesamte Internet, also auch für Wikipedia. Das heißt, um Wikipedia zu nutzen oder Artikel zu schreiben, muß man an die Rundfunkanstalten Gebühren zahlen. Wenn diese dann auch noch kostenlos Wikiepdia-Artikel nutzen, um ihr Angebot zu verbessern, dann ist das Prinzip "Leistung gegen Gebühren" auf den Kopf gestellt.
- Ich denke, alle Anbieter freier Inhalte im Netz sollten den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Nutzung und auch nur Verlinkung ihrer Inhalte ausdrücklich untersagen, da die Anstalten auf alle anderen Anbieter geschäftsschädigend einwirken. Sie verteuern den Zugang zu den Inhalten aller Anbieter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
- Schon wegen der freien Lizenz ist es unmöglich, irgendjemandem die Nutzung der Inhalte zu untersagen. Du kannst gerne diene Meinung über Sinn oder Unsinn der öffentlich-rechlichen Sender veretreten und auch zum Boykott der selbigen aufrufern, aber die WP ist dafür nicht das geeignete Medium. -- Timo Müller Diskussion 18:32, 19. Apr 2006 (CEST)
- Ich denke, alle Anbieter freier Inhalte im Netz sollten den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Nutzung und auch nur Verlinkung ihrer Inhalte ausdrücklich untersagen, da die Anstalten auf alle anderen Anbieter geschäftsschädigend einwirken. Sie verteuern den Zugang zu den Inhalten aller Anbieter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
- Von Seiten der Wikipedia Druck zu machen, die Rundfunkgebühren fürs Internet abzuschaffen? Sicher nicht über eine "Gegengebühr" für freie Inhalte, denn das ist, wie gesagt, schlicht nicht möglich. Auch jemanden die Verlinkung zu verbieten, ist nicht möglich. Wo sind wir denn, dass man einfach fordert, die "Nutzung freier Inhalte zu verbieten" und "Verlinken verbieten"?
- Soweit ich weiß, gibt es bereits eine Verfassungsklage gegen die Internetgebühr von dem Verein VGRZ. --Fb78 ☼ 21:57, 19. Apr 2006 (CEST)
Ich schließe mich den Voten von Timo Müller und Fb78 an. Solche Racheaktionen sind mit der GNU FDL und einem freien Projekt unvereinbar. Ich verweise auch auf meine sattsam bekannte FAQ --Historiograf 22:02, 19. Apr 2006 (CEST)
Nutzungsrechte für Fotos? (bei Verwendung für ein Getreiderätsel)
Ich bin gerade dabei für den Öko-Sommer (der vom Bioland LV Baden-Württemberg koordiniert wird)Kurzinfos für Kinder zu gestalten, das Thema ist Getreide. Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fer_Senf habe ich 2 interessante Bilder entdeckt, die ich gerne für die Info über Senf benutzen würde. Wie ist das mit den Nutzungsrechten? Die Infos sind Teil eines Getreiderätsels, das auf Hoffesten angeboten werden kann. Danke schön. Simone Böhmerle
Bild:Senf bluete.jpg ist public domain, kann also uneingeschränkt genutzt werden. Bild:Weisser senf.jpg dagegen steht unter GFDL. Um das Bild zu übernehmen muss der gesamte Text der GFDL mitübernommen und der Urheber ( aus der französischen Wikipedia) genannt werden. -- Timo Müller Diskussion 16:43, 20. Apr 2006 (CEST)
Ist es wirklich so schwierig, Wikipedia:Lizenzbestimmungen ausfindig zu machen? --Historiograf 18:33, 20. Apr 2006 (CEST)
- Ich hoffe zumindest, dass es schwer ist, denn die Seite ist grottig... -- Timo Müller Diskussion 20:17, 20. Apr 2006 (CEST)
Griechenlandphotos
Hiho, nach meinem Griechenlandurlaub wuerde ich gerne einige Photos hochladen. Laut meinem Reisefuehrer erfordert das Knipsen in den Staetten zwecks kommerzieller Verwendung eine Erlaubnis eines Amtes in Griechenland. Wie sieht es mit der Panoramafreiheit aus? Wie sieht es mit bestehenden Aufnahmen aus, etwa in Delphi? --DaTroll 16:56, 20. Apr 2006 (CEST)
Gemäß Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum ignorieren wir solche nicht-urheberrechtlichen Beschränkungen, da wir keinen Konsens haben. Dort ist auch nachzulesen, dass im Zweifel eine Sockenpuppe zum Hochladen angemessen erscheint. Die Panoramafreiheit gilt nur für urheberrechtlich geschützte Werke in Deutschland, Österreich und der Schweiz (sowie einigen weiteren Staaten), aber die historischen Stätten sind ja nicht urheberrechtlich geschützt. Ob vor einem griechischen Gericht die Wikipedia bzw. ein Hochlader oder Nachnutzer erfolgreich verklagt werden könnte, wissen die Götter, aber ausnahmsweise nicht ich. Meine Devise lautet bei solchen Fragen: Wer zuviel problematisiert, kriegt genau die Probleme, die er vermeiden möchte. --Historiograf 18:38, 20. Apr 2006 (CEST)
Kopie des Wikipedia-Artikels Newsserver
Wie auf Diskussion:Newsserver jemand berichtet, enthält die Seite http://www.newsserverguide.de/newsserver.htm eine Kopie des Artikels Newsserver ohne einen entsprechenden Hinweis auf Wikipedia / GFDL.--Harmonica 17:31, 20. Apr 2006 (CEST)
ist es wirklich so schwer Wikipedia:Weiternutzung/Mängel zu finden? --Historiograf 19:31, 20. Apr 2006 (CEST)
Mitsubishi-Logo
Darf das Mitsubishi-Logo in den Wikipedia-Artikel Mitsubishi eingebaut werden? --84.61.50.244 18:22, 20. Apr 2006 (CEST)
- Wenn es keine Schöpfungshöhe hat: ja --Historiograf 19:33, 20. Apr 2006 (CEST)
Hat das Mitsubishi-Logo Schöpfungshöhe? --84.61.71.7 20:02, 20. Apr 2006 (CEST)
Frag einen Rechtsanwalt! --Historiograf 20:36, 20. Apr 2006 (CEST)
- Tja, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber wenn das Ubuntu-Logo (siehe weiter unten) schon keine Schöpfungshöhe hat, wie sollen dann die drei roten Mitsubishi-Rauten eine Schöpfungshöhe haben? Grüße, --Birger 23:51, 3. Mai 2006 (CEST)
sowjetische Bilder
Ich meine sowas wie Bild:MiG-3-2.jpg, also die Kommentare: "All works published in the Soviet Union before May 27, 1973 were not protected by International Copyright Conventions and are thus in the public domain in many countries. (In Russia some of these works are protected by copyright.).". Bedeutet das, daß es in der Sowjetunion kein Urheberrecht gab(gibt? Bedeutet das, daß alle Bilder sowjetischer Fotografen vor 1973 frei sind? Sorry, wenn das schonmal irgendwo diskutiert wurde, ich finde keine Antwort. Gilt 70 Jahre pma nicht für Rußland/Sowjetunion? Soweit mein Englisch reicht, übersetze ich das so: sowjetische Bilder sind in vielen Staaten PD, aber in Rußland sind sie copyright-geschützt. Copyright gibt es aber doch nur in USA, nicht in Europa? Kann mir das mal jemand Oma-gerecht erklären? --Ralf 20:38, 20. Apr 2006 (CEST)
Nein, das ist zu kompliziert für dich Ralf. Es stimmt auch nicht, was immer wieder für russische Bilder behauptet wird, Stechlin hat sich dazu auf deutsch geäußert. Da du nicht gut Englisch lesen kannst, bringt es wenig, dich auf die maßgebliche Aufarbeitung der Problematik in der en Wikipedia durch Lupo hinzuweisen. Bei russischen Bildern sollten wir in de die 50 Jahre pma-Regel befolgen (anstelle der Regelschutzfrist von 70 Jahren pma), da von der EU also auch Deutschland gegenüber Russland der Schutzfristenvergleich stattfindet, wir also nicht verpflichtet sind, die Bilder länger zu schützen als in ihrem Urspringsland, das 50 Jahre pma als Schutzfrist hat. Ob man das Ding Copyright oder Urheberrecht oder droit d'auteur nennt, spielt hier keine Rolle. --Historiograf 21:04, 20. Apr 2006 (CEST)
Also momentan 1956 als Sterbedatum als Schallgrenze? Ok - aber was ist mit den Bildern bis zum 27. Mai 1973? Ich verstehe das einfach nicht. Was darf ich mit welcher Lizenz wo hochladen? Gibt es bei commons andere Regelungen als in WP? Ralf 21:29, 20. Apr 2006 (CEST)
Vergiss das mit 1973, das ist MIST, nichts weiter, halte dich bitte an das, was ich schrieb: 50 Jahre nach dem Tod. Natürlich gibts auf Commons andere Regelungen als hier, weil Commons ein Saustall ist und die Leute das nicht checken bzw. nicht in der Lage sind, auf en nachzulesen, was Lupo dazu schlüssig ausführt. --Historiograf 21:52, 20. Apr 2006 (CEST)
Lupo hat in en soeben für 70 Jahre pma plädiert [31]. Für uns hier bin ich weiter für 50 Jahre pma --Historiograf 16:40, 21. Apr 2006 (CEST)
Tja, das war wohl nix. Auch solche Pseudo-Experten wie ich sind nicht immer auf dem neuesten Stand. Russland hat, wie Lupo schrieb, seit 2004 70 Jahre pma (zu Unklarheiten siehe auch http://onlinebooks.library.upenn.edu/okbooks.html). Damit ist unsere 50-Jahres-Regel hinfällig, da bis zum Vorliegen einer deutschen Gerichtsentscheidung ich es nicht auf meine Kappe nehmen möchte, die allzu komplizierte Frage, inwieweit das beim Schutzfristenvergleich rückwirkend gilt, zu beantworten. Lupo plädiert in en auch für 70 Jahre pma. --Historiograf 01:46, 24. Apr 2006 (CEST)
Frage zu bearbeiteten Public-Domain-Bildern
In einem u. a. von mir betreuten Artikel der sogenannten Mondlandungslüge werden haufenweise Public-Domain-Bilder der NASA verwendet. Da es sich um eine Verschwörungstheorie handelt und damit viele „Beweise“ der Verschwörungstheoretiker meist anonyme manipulierte Bilder der gemeinfreien NASA-Bilder sind, wollte ich fragen, ob das manipulierte Bild immer noch der PD unterliegt oder nunmehr einen 70-jährigen Schutzanspruch nach Veröffentlichung unterliegt und wie sieht es mit der Schöpfungshöhe aus? Benötigen würde ich diese Bildmanipulationen für Gegenüberstellungen mit den Originalen. --Haeber 00:59, 21. Apr 2006 (CEST)
Wie bereits ausgeführt: kommt auf den Einzelfall an, ob die Bearbeitung Schöpfungshöhe erreicht. Ich nehme aber an, eher nicht --Historiograf 02:20, 21. Apr 2006 (CEST)
- Wenn jetzt solch ein Bild die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht, ist es dann immer noch ein Public-Domain-Bild der NASA? Was ich genau erfahren möchte ist, mit welcher Lizenz kann ich diese nicht der erforderlichen Schöpfungshöhe unterliegenden Bilder dann hochladen bzw. darf man sie sogar in die Commons stellen? --Haeber 02:32, 21. Apr 2006 (CEST)
Natürlich ist es das, wobei man aber bemerken sollte, dass es bearbeitet wurde. Lizenz die gleiche wie bei den NASA-Bildern. Zu Commons musst du auf Commons fragen --Historiograf 03:00, 21. Apr 2006 (CEST)
Das Bild wurde auf commons transferiert (und ich habe die de:-Version eben entfernt), ich habe allerdings Zweifel ob das Bild wirklich frei ist: Das Bild stammt lt. Beschreibung von http://www.fotw.us, dort ist es unter [32] zu finden - allerdings stimmen die dort angegebenen Daten nicht mit den Angaben auf der Bildbeschreibungsseite überein. Zudem erscheint mir das Copyright nicht unbedingt vertrauenswürdig.
Könnte das bitte jemand prüfen und ggf. Löschantrag auf commons stellen? -- srb ♋ 01:36, 21. Apr 2006 (CEST)
Das Bild wird einerseits unter GFDL und CC 2.5, 3.0, 2.0 eingestellt, enthält aber andererseits ein klares Copyright. Was gilt denn nun? --87.78.179.185 14:32, 21. Apr 2006 (CEST)
Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ gibt Auskunft. Frei heisst nicht urheberrechtsfrei, das gilt auch bei dualer oder mehrfacher Lizenzensierung. Der Benutzer kann sich aussuchen, unter welcher Lizenz er das Bild nutzt. Wählt jemand die GNU FDL, so verlangt meines Erachtens die Forderung nach Beibehaltung der Copyright Notices, dass bei Veränderungen des Bildes der Urheberrechtsvermerk drin bleibt. Ob für CC Gleiches gilt, wage ich zu bezweifeln. Man sollte mit dem Urheber Kontakt aufnehmen, wie er das sieht. --Historiograf 15:34, 21. Apr 2006 (CEST)
Müllmänner von Ha Schult
Hallo! Seit heute stehen die Müllmänner bzw. die Trash People („Schrottarmee“) auf den Roncalliplatz in Köln von HA Schult bis zum 1. Mai. Ich möchte mich hier nochmal rückversichern, dass wohl Bilder davon nicht für die wikipedia geknipst werden dürfen ohne Einverständnis von dem Künstler, wenn das Kunstwerk nur vorübergehend im öffentlichen Raum zu sehen ist. Richtig? Ich habe das noch in Erinnerung von Christo und Jeanne-Claude, dass der verhüllte Reichstag auch nur privat fotografiert werden durfte. Ha Schult ist zwar kein angenehmer Zeitgenosse, aber dann werde ich mal anfragen.--Factumquintus 22:32, 21. Apr 2006 (CEST)
- Ein Bild von der Christo-Installation The Gates ist übrigens auf der deutschen Wikipedia - der verhüllte Reichstag auf der englischen--Leonce49 12:15, 26. Apr 2006 (CEST)
Ja, Panoramafreiheit gilt leider nicht für temporäre Kunstaktionen. Erlaubnisse der Künstler für uns müssen aber ZWINGEND von diesen mit der VG Bild-Kunst abgestimmt werden, wenn sie dort Mitglied sind --Historiograf 03:08, 22. Apr 2006 (CEST)
Ist das wirklich unser Problem? Oder nur "unser Service" für Künstler, die das nicht selber wissen? --AndreasPraefcke ¿! 23:49, 24. Apr 2006 (CEST)
Genau das ist mit Verlaub, Andreas, die Art von Argumentation, gegen die sich meine GNU FDL FAQ wenden. Fairness ist ein Betriebsprinzip dieses Projekts. Wer über ein Recht verfügt, das ihm nicht zusteht, kann keine wirksame Zustimmung zur freien Lizenz geben. Mit anderen Worten: die VG Bild-Kunst kann uns die Nutzungszeit in Rechnung stellen, wir müssen zahlen, da er mit Wahrnehmungsvertrag relevante Rechte abgetreten hat (hier oder auf Disku Bildrechte haben wir den Fall schonmal mit Steschke durchgespielt). Sollen wir dann gegen HA Schult klagen? Unter CC käme ihm die Haftungsfreistellung zugute, wir blieben auf den Kosten sitzen. Das machen wir einmal, das machen wir zweimal und hoffen, dass es niemand mitkriegt. Beim dritten Mal werden wir Künstler und Fotografen, die möglicherweise einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen haben, deutlich darauf hinweisen, dass sie etwas vorab abklären müssen - aus gesundem Eigeninteresse. Auch Nachnutzer dürften nicht begeistert sein, wenn so etwas häufiger vorkommt --Historiograf 02:03, 25. Apr 2006 (CEST)
Aha. Na, das wollte ich doch wissen. Aber das heißt eigentlich, dass wir bei jedem, vom dem wir irgendwoher vermuten könnten, in der GEMA oder in der VG-Bild-Kunst zu sein, keinesfalls irgendwelche Uploads oder Genehmigungen annehmen dürfen. Absurd. --AndreasPraefcke ¿! 02:18, 25. Apr 2006 (CEST)
Wir können die ohne weiteres annehmen, wenn er nachweislich vorab die VG in Kenntnis gesetzt hat. Sollen wir dir die Diskussion hier raussuchen? --Historiograf 21:01, 25. Apr 2006 (CEST)
Honorar für Abtretung der Romanfilmrechte
Ich habe ein Buch verfaßt und bereits veröffentlicht. Nun habe ich es im Filmrechteverzeichnis hinterlegen lassen in der Hoffnung, eine Produktionsfirma meldet sein Interesse an einer Verfilmung an. Ich habe die alleinigen Verfilmungsrechte und bin nun auf der Recherchensuche nach der Höhe von Honoraren, wenn ich die Verfilmungsrechte abgebe. Ich bin nicht fündig geworden, in welchen Dimensionen sich die Honorare für den Autor bewegen. Daher meine Frage, ob jemand Erfahrung hat, wie es im Falle einer Verfilmung anzusetzen wäre bzw. welche Leistungen der Autor zu erwarten hat.
Wir geben hier üblicherweise nur Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit der Wikipedia. Fachanwälte für Filmrecht haben da die professionelleren Kenntnisse --Historiograf 01:35, 24. Apr 2006 (CEST)
Foto von Honecker von NASA-Seite
Hallo, gesucht wird ja immer noch ein ungeschütztes Foto von Honecker. Ich habe jetzt etwas auf dieser Seite der NASA gefunden. Darf ich das jetzt benutzen?--Snoop 19:43, 23. Apr 2006 (CEST)
- Nein. Maßgeblich ist nicht, dass es die NASA benutzt, maßgeblich ist, dass ein Fotograf einer US-Behörde die Aufnahme im Dienst gemacht hat. Da das nicht dabei steht, würde ich die Finger davon lassen. --Fb78 ☼ 20:14, 23. Apr 2006 (CEST)
- Folgender E-Mail-Verkehr fand mittlerweile statt:
- Dear Sir/Madam, this is to ask you about copyright issues concerning the picture of Erich Honecker on your web page http://www.hq.nasa.gov/office/pao/History/x-33/facts_4.htm. Am I correct presuming, that this picture is public domain and thus may be used for documentation purposes in Wikipedia? Thanks in advance
- Dear xxx, You are correct. We simply ask that you credit the image "Courtesy of NASA." G. O. NASA History Division 300 E Street, SW Washington, D.C. 20546
- Darf ich es also jetzt einsetzen?--Snoop 20:44, 25. Apr 2006 (CEST)
- Folgender E-Mail-Verkehr fand mittlerweile statt:
Wenns nach mir geht, nein. Wir brauchen schon einen Beweis dafür, dass der Fotograf (Name? droit moral verlangt in manchen Ländern unabhängig von den Verwertungsrechten die Nennung) einer US-Regierungsbehörde das Foto gemacht hat. Du hast nicht korrekt angefragt, da eine wirkliche Quellenangabe (am ... gemacht von ... als Bediensteter von ...) nicht erbeten wurde. Auch aus Gründen historischer Korrektheit ist dein Vorgehen nicht akzeptabel. Wir sollten wissen, von wem das Foto unter welchen Umständen wann gemacht wurde, dazu lies bitte Wikipedia:Historische Bilder --Historiograf 20:55, 25. Apr 2006 (CEST)
- Sollte es letztendlich möglich sein, dieses Bild zu verwenden, am besten in den Wikimedia Commons hochladen, damit auch andere Wikis ohne Fair Use nicht mehr auf den Wachs-Honecker angewiesen sind. Über eine weitere eMail können Angaben über den Fotografen des Fotos bestimmt geklärt werden. --Grandy02 14:05, 26. Apr 2006 (CEST)
förderland.de kopiert vom Mindestlohn-Artikel ohne Quellenangabe
Auf der Webseite förderland.de ist unter diesem Link ein Artikel zum Thema Mindestlohn zu finden. Da ich einer der Hauptautoren des Wiki-Artikels bin und regelmäßig im Netz nach anderen Quellen suche, bin ich darauf gestoßen. Es decken sich mehrere Teile mit Formulierungen aus dem Wiki-Artikel, insbesondere ist die Tabelle hier 1:1 kopiert worden. Eine vor zwei Wochen an förderland.de versendete eMail mit dem Hinweis darauf und der Bitte, Wikipedia als Urheberin zu nennen wurde bislang nicht beantwortet. Da ich mich ansonsten mit dieser Art Urheberrechtsverletzung (?) nicht beschäftigt habe, wollte ich den Punkt mal hier reinstellen und Eure Meinung abwarten. Hardern -T/\LK 11:37, 24. Apr 2006 (CEST)
PS: Siehe auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung.
- Siehe auch Wikipedia:Textplagiat --Historiograf 15:47, 24. Apr 2006 (CEST)
Textbaustein für GA auf WP:LB
Mal unabhängig davon, was man eigentlich vom Gentlemen Agreement hält: Ist meine Anpassung der Beispielbausteine bei WP:LB, die Bildlizenzen nicht nur auf die GFDL zu beschränken, richtig? Taxman 議論 12:17, 24. Apr 2006 (CEST)
Nein, die Seite WP:LB ist bei jedem Edit verlinkt und darf keine Aussagen über andere Lizenzen enthalten. Statthaft wäre allenfalls ein zusätzlicher Hinweis auf weitere Lizenzen. Für CC gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen von CC und nichts anderes. Die Einbeziehung anderer Lizenzen bei Bildern erweckt den Eindruck, als sei CC einem GA zugänglich, was klar rechtswidrig ist. Dies ist unabhängig von der Frage, ob man das GA als gültig ansieht. --Historiograf 15:51, 24. Apr 2006 (CEST)
- Verstehe, dann sollte die Seite allgemein so überarbeitet werden, dass das GA für GFDL ausgelegt wird und zusätzlich der Hinweis hinterlegt wird, dass für CC/PD andere Bestimmungen gelten. --Taxman 議論 18:55, 24. Apr 2006 (CEST)
Hab nur ein Typo bzw. Zeichenfehler gesehen: stehen KOMMA müssen --Historiograf 01:51, 25. Apr 2006 (CEST)
Wikipedia-Philosophie verhindert die Aufnahme eines fertigen Lexikons (2000 Artikel) in die Wikipedia
Das "Magdeburger Biographische Lexikon" erschien 2002 als Buchausgabe und enthält etwa 1800 Biographien über Menschen, denen für die Region Magdeburg Bedeutung zugesprochen wird. Seit 2004 ist diese Biographie auch als Online-Version [10] zugänglich. Ich habe mit dem Herausgeber dieses Lexikons gesprochen, um eine Möglichkeit zu finden, die Inhalte dieses Lexikons in die Wikipedia zu übernehmen und um so die biographischen Informationen einem breiteren Bevölkerungskreis zugänglich zu machen. Der Herausgeber würde einer Übernahme der Texte dann zustimmen, wenn die Inhalte nicht geändert werden können. Auf diese Weise wären die Urheberrechte nicht verletzt, da durch einen Verweis auf das Magdeburger Biographische Lexikon der wahre Urheber noch ersichtlich bleibt. Da bekanntlich bei der Wikipedia alles geändert werden kann, ist eine Übernahme also nicht möglich.
Es wäre doch schade um die fast 2000 Artikel, die von 350 Autoren verfasst wurden und die jetzt schon im Internet zu finden sind und vom Herausgeber auch ständig aktualisiert werden.
Eine Lösung wäre, wenn es möglich ist, die zu übernehmenden Artikel zu schützen. Anmerkungen dürfen dann nicht im Artikeltext selbst, sondern getrennt vom Text z.B. unter dem Text gemacht werden. Veränderungen am originalen Artikeltextes sollen nur dem Herausgeber möglich sein.
GIBT ES EINE FUNKTION, ARTIKEL TEILWEISE ZU SPERREN?
Eine Umgehung des Urheberrechts wäre auch durch Umformuliereung der Artikel möglich. Dies wurde auch schon bei etwa 20 Wikipedia-Artikeln gemacht, die ihre hauptsächlichen Informationen aus dem Magdeburger Biographischen Lexikon gewonnen haben. Diesen Weg für alle Artikel zu beschreiten, wäre aber sehr umständlich.
- Die Frage wurde wohl auf WP:FZW schon erschöpfend beantwortet. Ich kann den dort Antwortenden nur zustimmen. Die Wikipedia wendet sich in ihrer Grundidee gegen jede Form der Zugangsbeschränkung und der Unveränderlichkeit von Inhalten. Es geht ja nicht nur um diese 2000 Artikel (2000? Pah! Wir haben z.Z fast 390.000 Artikel), sondern um jede Art urheberrechtlich geschützten Materials. Was, wenn wir den kompletten Brockhaus übernehmen dürften, unter den Bedingungen, die du forderst? Wikipedia müsste ablehnen. Mit gutem Grund. :Es gibt im Übrigen noch eine Möglichkeit: Bitte die 350 Autoren des Magdeburger Lexikons, ihre Artikel unter GFDL freizugeben. --Fb78 ☼ 17:21, 24. Apr 2006 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt) Die Möglichkeit Artikel zu sperren ist schon vorhanden, ist aber nicht für so was gedacht. Wenn die Texte nicht frei (mit allen Konsequenzen) verfügbar sind, ist das eben Pech. Wikipedia ist nicht einfach eine Sammlung von Wissen, sie ist eine Sammlung freien Wissens, alles andere hat hier schlicht nichts verloren. Gruß --dbenzhuser 17:27, 24. Apr 2006 (CEST)
Du schreibst doch schon: Die Artikel sind jetzt schon im Internet zu finden. Das ist schön und lobenswert, aber das reicht dann ja auch schon. Die Wikipedia ist für inhaltliche Spenden dankbar, aber nur, wenn dadurch auch Mehrwert generiert wird. Etwa durch die Verknüpfung mit anderen Artikeln, durch die Möglichkeit, Fehler zu verbessern, aktuelles einfließen zu lassen, interdisziplinär ganz andere Sichtweisen hinzuzufügen. Wenn das alles nicht geht, bringen die Artikel hier keinerlei Mehrwert gegenüber der Veröffentlichung, die es bereits gibt und behindern durch ihre blosse Anwesenheit dann fast schon das Entstehen von "freiem Wissen" durch neue Wikiepdia-Artikel (Dies nur als Erläuterung dafür, dass es hier nicht um Prinzipienreiterei, sondern um handfeste inhaltliche Gründe geht). --AndreasPraefcke ¿! 23:48, 24. Apr 2006 (CEST)
Kopieren von Auszügen aus der Dorfchronik
Guten Tag. Ich entwerfe im Moment einen Artikel zu meinem Heimatort. Dabei wollte ich auch auf die Bedeutung des Namens des Ortes und seine Geschichte eingehen. Dies erschien mir durch Abschrieb aus unserer Dorfchronik am sinnvollsten und einfachsten. Hierbei habe ich selbstverständlich auf den Verfasser der Dorchronik verwiesen. Dennoch bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Meine Frage ist, benötige ich eine Erlaubnis für die Benutzung der Auszüge aus der Dorfchronik, und wo gebe ich diese Erlaubnis an? Falls es auch noch einfachere Möglichkeiten gibt, den Auszug hier ohne Verstoß gegen das Datenschutzgesetz einzustellen, wäre ich ihnen sehr verbunden, wenn sie mir dabei weiterhelfen könnten. (nicht signierter Beitrag von 84.245.176.1 (Diskussion) Steschke) 14:10, 25. Apr 2006 (CEST)
- Datenschutzgesetz? Beispiel? --ST ○ 14:11, 25. Apr 2006 (CEST)
- Ich nehme an, der Fragende verwechselt Urheberrecht und Datenschutz. --MrsMyer 14:22, 25. Apr 2006 (CEST)
Ich denke aber, MrsMyer hat Recht. Die Datenschutzgesetze gelten nicht für veröffentlichte Quellen wie eine gedruckte Dorfchronik und darum dürfte es sich handeln. Ortsname und Geschichte lassen ziemlich sicher an das Urheberrechtsgesetz denken. Üblicherweise enthalten aber solche Dorfchroniken ziemlich viel unwissenschaftlichen und veralteten Müll, um den es hier nicht schade wäre --Historiograf 20:59, 25. Apr 2006 (CEST)
Als ich meinen Artikel zur weiteren Bearbeitung öffnete, wurde mir ein Fenster angezeigt mit einem roten Stopschild. Es wurde dabei noch darauf verwiesen, das der Verdacht des Verstoßes gegen das Urheber- oder Datenschutzgestz bestehe.Genau kann ich das leider nicht mehr sagen. Daher wollte ich gerne wissen, wie ich den Artikel denn ohne das er gleich wider gelöscht wird reinstellen kann? Zu der Qualität unserer Dorfchronik möchte ich noch so viel sagen, dass sie keineswegs "Müll" enthält! Sie wurde von einem ehemaligen Hochschulleiter entworfen (Herr Dr. Dietrich Korn), der bei seiner Arbeit meines Erachtens nach sehr wissenschaftlich vorgegangen ist! Fals sie sich den Auszug anschauen möchten, er ist unter diesem Link zu finden http://www.wierstorf.de/
Du darfst keine wörtlichen Auszüge verwenden, weil du damit die Rechte des Autoren verletzt. Aber du kannst die Information nützen, indem du den Inhalt mit eigenen Worten wiedergibst. --Philipendula 08:52, 26. Apr 2006 (CEST)
Und wie sieht das aus, wenn ich eine Genehmigung des Urhebers bekomme und die in das Diskussionsforum meines Artikels stelle ?
Könnte ich dann den Originaltext verwenden?
Ungenehmigter Link
Hallo,
im Artikel "Oboe" wird auf eine website von mir verwiesen, ohne dass ich gefragt worden bin. Wie kann ich herausfinden, wer diesen link gesetzt hat? (Ich waere sicherlich einverstanden, finde fragen aber angemessen). Herzlich Peter
- Hallo Peter! Schön, dass Du bei Nachfrage einverstanden gewesen wärst/bist. Jetzt ist der Link natürlich erstmal drin, und es gibt zumindest eine, wenn auch ein wenig mühsame Art herauszufinden, wer ihn hineingestellt hat: Du musst in der Versionshistorie (Unter "Versionen/Autoren") solange bei den relevanten Bearbeitungen suchen, bis Du die entsprechende Stelle gefunden hast. (Und Du kannst den Link natürlich jederzeit aus dem Artikel entfernen per "Seite bearbeiten".)
- Allerdings, obowhl ich weder besonders rechtsversiert noch anderweitig ausgebildet bin, ist mir bislang noch nicht zu Ohren gekommen, dass es in irgendeiner Form verboten sein kann, auf einer öffentlichen Seite einen Link zu einer anderen öffentlichen Seite zu legen - und öffentlich sind beide, die Wikipedia hier und Deine eigene Seite.
Falls jemand partout nicht verlinkt werden will würde ich das aber natürlich respektieren, und damit spreche ich vermutlich für alle Anwesenden.(nicht richtig nachgedacht, siehe Historiografs Einwand unten) Du kannst Dein Anliegen auch gut auf der Diskussionsseite von Oboe anbringen, denn der- oder diejenige dürfte dort am ehesten darauf aufmerksam werden. Gruß, Hardern -T/\LK 10:43, 26. Apr 2006 (CEST)
- Ich denke, du sprichst für eine absolute Minderheit, Hardern, um das ganz deutlich zu sagen --Historiograf 17:25, 26. Apr 2006 (CEST)
Auf welcher Rechtsgrundlage will Peter denn das Unterlassen der Verlinkung geltend machen? Man muss für einen Link nicht fragen und das wäre auch untragbar. Wer am Web teilnimmt, erklärt sich automatisch damit einverstanden, dass er verlinkt wird, genauso wie man sich als Verleger einer Zeitung damit einverstanden erklärt, dass die Zeitung gelesen wird. Das wurde mehrmals vor Gericht bestätigt. Einseitige Vertragsklauseln auf einer Webseite sind aus mehreren Gründen fast schon mehr als nichtig, sie basieren auf einem völlig abstrusen Rechtsverständnis.[33][34][35] Lediglich wer durch die Verlinkung in irgendeiner Weise den Eindruck erweckt, die verlinkte seite sei Bestandteil seiner eigenen, ist haftbar. Auch die Bitte, nachzufragen, halte ich für mehr als unangebracht. Im übrigen hat es eher wenig mit Urheberrecht zu tun, denn dieses verbietet es lediglich, ein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, nicht darauf Bezug zu nehmen. --Rtc 14:20, 26. Apr 2006 (CEST)
- Ich denke, hier geht es nicht um Höflichkeit, sondern um das Zurückweisen einer dreisten Zumutung. Wikipedia-Regel ist: wir setzen Links ungefragt auf öffentlich zugängliche Quellen, ob das irgendjemand passt oder nicht. Es kann ja im Rahmen von Wikipedia:Quellenangaben auch sein, dass man sich in sehr negativer Weise auf die in einer Internetquelle vertretene Position bezieht. Hier nachzufragen wäre indiskutabel --Historiograf 17:24, 26. Apr 2006 (CEST)
- Sehe ich ja sofort ein. Peter hat aber doch gar nicht mal besonders unnett gefragt (nur nicht besonders viel Ahnung vom Internet offenbart), die Oboe ist ein nun wirklich politisch sehr wenig umstrittenes Thema, und er hat den Link im Artikel sogar schon selber aktualisiert, wenn auch nicht ganz sauber. Da es sich bei der Webseite von Peter um eine Datenbank handelt, die auch jederzeit für den öffentlichen Gebrauch eingeschränkt bzw. für die eine Registrierung verlangt werden kann, fand ich die nette Tour einfach angemessen. Aber mein Beitrag oben war ansonsten bei etwas mehr Nachdenken wirklich nicht das Gelbe vom Ei, gebe ich gerne zu. Hardern -T/\LK 18:03, 26. Apr 2006 (CEST)
- OK, vielleicht habe ich mich nicht gut ausgedrueckt, natuerlich ist verlinken einer Site voellig in Ordnung. Ich finde aber dass man so verlinken muss dass die verlinkte Seite erkennbar ist. In diesem Fall (#Hardern, es geht um die Galerie alter Instrumente und nicht um Music for Oboe, zufaelligerweise sind beide Seiten von mir, auch wenn ich ansonsten 'nicht besonders viel Ahnung vom Internet' habe (-: ) ist aber die Seite so verlinkt dass der Frame nicht erkennbar ist und der reine frameinhalt ohne jede Angaben zu Autor etc. erscheint. Vielleicht haette ich dies stillschweigend korrigieren sollen. Gruss Peter, bzw. Pdqbach 15:06, 27. Apr 2006 (CEST)
Berlin-Luftbilder
Dürfen wir folgende Bilder übernehmen: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,412108,00.html (solange sie noch da sind)? Stern 17:44, 26. Apr 2006 (CEST)
- Bei 2 Bildern ist ein Datum direkt vermerkt, die können wir übernehmen, weil 70 Jahre pma. Bei den anderen müßte recherchiert werden, wann sie entstanden sind. --Ralf
17:53, 26. Apr 2006 (CEST)
- Vorsicht! Editio princeps lesen! Die Bilder sind angeblich aus Privatbesitz und unveröffentlicht. --h-stt !? 10:51, 27. Apr 2006 (CEST)
Verwendung von Produktfotos
Gehe ich recht in der Annahme, dass aufgrund von Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...) eine Verwendung von z.B. Image:The_Macallan_12_year_bottle.jpg in dem Artikel The Macallan nicht erlaubt wäre bzw. das Bild bei den commons gar nicht stehen dürfte? Wie sieht das mit Champagnerflaschen z.B. der Marke Veuve Cliquot im exzellenten Artikel Champagner aus? Die Gestaltung der jeweiligen Markenlogos bzw. der gesamten CI der Marke/Firma dürfte doch locker die Schöpfungshöhe erreichen. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich den commons bzw. den entsprechenden Wikipediaartikel gerne einige eigene Aufnahmen von schottischen Whiskys bzw. der Fachmesse Interwhisky spendieren wollte, dann aber über den Absatz bei den Bildrechten gestolpert bin. Gruss Martin Bahmann 11:10, 27. Apr 2006 (CEST)
- Die Whiskyflasche sehe ich nicht als Problem. Für die übrigen Flaschen siehe Schöpfungshöhe. Markenrechte kümmern uns hier bisher nicht, nur Urheberrechte, und da sehe ich weder bei der Form der Flasche noch bei der Gestaltung der Etiketten im vorliegenden Fall ein Problem. --Fb78 ☼ 12:08, 27. Apr 2006 (CEST)
Alte Musikaufnahmen
Hallo! Ich möchte konkret dem Artikel Alma Gluck ein Tonbeispiel von http://www.archive.org/details/AlmaGluck hinzufügen. Die Aufnahmen sind von 1915, Alma Gluck ist 1938 gestorben. Geht das? Oder erst 2008? Bisher habe ich hier nirgends Informationen zu Tonaufnahmen gefunden - wenn ich's übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung und Link. --Rs newhouse 13:31, 27. Apr 2006 (CEST)
Für Tonaufnahmen gilt die normale Regelschutzfrist. Das Internetarchiv richtet sich nach US-Recht (vor 1923 frei), das für uns nicht gilt. Du musst also erst abklären, ob der Komponist des Titels, den Frau Gluck singt, länger als 70 Jahre tot ist und ob auch der Textautor (Librettist) dies ist. Frau Gluck ist als ausübender Künstler sicher nicht mehr geschützt, du musst aber schon selbst versuchen, die §§ 73 ff. UrhG über ausübende Künstler zu verstehen, wenn du diese Aussage begründet haben willst. Tondateien bitte nur auf Commons hochladen --Historiograf 14:36, 27. Apr 2006 (CEST)
- Vielen Dank für die Antwort! Sie singt dort Volkslieder, das heißt es gibt weder Komponist noch Librettist im eigentlichen Sinn, oder sie sind lange vorher gestorben. Aber wie lang ist denn nun die Schutzfrist für ausübende Künstler? Welches Gesetz meinst Du mit den §§ 73 ff.? --Rs newhouse 14:59, 27. Apr 2006 (CEST)
Entschuldigung. Die Länge der Schutzfrist entnimmst du natürlich dem UrhG --Historiograf 17:55, 27. Apr 2006 (CEST)
Ubuntu-Logo
Hallo. Ich habe in der englischen Wikipedia dieses Ubuntu-Logo gefunden: en:Image:UbuntuLogo.svg Ich würde das gerne für den (deutschen) Ubuntu-Artikel nehmen, aber da steht irgendwas von Copyright und United States. Darf man das nur in den USA oder der englischen WP verwenden, oder kann ich es auch hier einbinden? Danke, MarianSigler {bla} 16:38, 27. Apr 2006 (CEST)
- Für die deutsche Wikipedia ist nur die Schöpfungshöhe interessant. Ich denke, die erreicht das Logo nicht; du kannst es hochladen. Bitte aber in die deutsche Wikipedia und nicht auf Commons, dort sind keine Logos erlaubt. --Fb78 ☼ 17:40, 27. Apr 2006 (CEST)
- OK. Darf ich es dann auch bearbeiten? (Z.B. den Ubuntu-Schriftzug wegmachen?) Und welche Lizenz muss ich dann nehmen? --MarianSigler {bla} 21:58, 27. Apr 2006 (CEST)
- Da wir ja annehmen, dass keine urheberrechtliche Schutzhöhe besteht, solltest du {{Bild-PD-Markenrecht}} verwenden. Da anzunehmen ist, dass deine Bearbeitung ebenfalls keine Schutzfrist erreicht (Schriftzug wegmachen), bleibt der PD-Baustein gültig. Falls du besonders künstlerisch kreativ wirst und eigenständige gestalterische Leistungen erbringst, die einen urheberrechtlichen Schutz rechtfertigen, darfst du die Lizenz selbst wählen (GFDL, CC o.ä...) --Fb78 ☼ 18:32, 28. Apr 2006 (CEST)
Würde mir gerne das SVG anschauen, aber an dem Benutzer-PC der nigelnagelneuen großmundig gepriesenen 24-Stunden-Bibliothek der Universität Karlsruhe weiss der Mozilla nichts mit dem Dateiformat SVG anzufangen.--Historiograf 17:58, 27. Apr 2006 (CEST)
- Der hat eigentlich ab Version 1.5.x von Haus aus einen SVG-Viewer dabei (siehe SVG) --MarianSigler {bla} 21:58, 27. Apr 2006 (CEST)
Keine Schöpfungshöhe --Historiograf 21:20, 28. Apr 2006 (CEST)
Zur Rechtsnatur von Wikipedia
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/04/27/zur_rechtsnatur_von_wikipedia~759150 leider ist der entsprechende aufsatz in der ZUM mw nicht online verfügbar --Historiograf 18:57, 27. Apr 2006 (CEST)
Seltsames Vorgehen im Fall Fairtrade Österreich
Durch die Löstdiskussion bin ich auf den Artikel Fairtrade Österreich aufmerksam geworden. Der wurde wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht und zwar weil die Ersteller Material ihrer eigenen Seite genommen und in die Wikipedia eingefügt hatten. Aus der Diskussionsseite ging hervor, dass sie damit einverstanden sind, dass der Text unter der GNU-FDL [36] veröffentlicht wird. Das reichte dem Administrator ST aber noch nicht. Er verlangte, dass erst eine Mail an info@wikipdia.de geschickt und eine entsprechende Ticketnummer eingetragen werden muss. Von einem solchen Vorgehen habe ich noch nie gehört, ich dachte eine Willenserklärung ist ausreichend. Ist das Vorgehen des Administrators ST rechtens? 84.174.249.247 21:38, 27. Apr 2006 (CEST)
Ja, das ist das übliche Vorgehen, da eine Authentifizierung auch angemeldeter Benutzer über Einträge der Wikipedia nicht in ausreichendem Maße möglich ist. Wo ist das Problem, eine Mail zu schicken? Assume good faith hat bei URV Grenzen, da jemand sonst mit gefälschten Angaben uns Texte oder Bilder unterschieben kann --Historiograf 21:50, 27. Apr 2006 (CEST)
- Das Problem liegt darin, daß ich - angenommen ich - nicht will, daß meine email-adresse irgendwo auftaucht (Spam usw.). Und es ist bei der WP ja keineswegs ausgeschlossen bei den vielfältigen Kanälen, über die hier kommuniziert wird (oder werden muß), daß meine Adresse bekannt wird.
- Und: Wenn ich schon etwas spende, dann will ich nicht auch Mühe dabei haben müssen (einfach in den Hut werfen muß reichen - so denkt der Spender). --มีชา 15:49, 28. Apr 2006 (CEST)
Nun, dann müssen wir darauf eben verzichten. Wir reden hier über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, da müssen wir unser Restrisko nicht größer machen, als es ohnehin schon ist. Oder in einem Wort: Pech! --Historiograf 21:19, 28. Apr 2006 (CEST)
Numispedia
Ist es erlaubt, Texte aus der Wikipedia in die Numispedia einzubauen? --84.61.36.97 10:28, 28. Apr 2006 (CEST)
Wenn die GNU FDL strikt eingehalten wird: klar --Historiograf 13:38, 28. Apr 2006 (CEST)
DM-Banknoten
Ich bin mir sicher, dass das hier schonmal diskutiert wurde, aber ich kann die alte Diskussion nicht finden und Benutzer:Dr._Meierhofer will mir so nicht glauben. Er hat das Bild eines 100 Mark-Scheins hochgeladen und ich habe es gelöscht. Er diskutiert natürlich es sei ein amtliches Werk, ich bin mir abr sicher, dass wir hier mal diskutiert hatten, das Geldscheine keine amtlichen Werke darstellen. Wie war das nochmal?
Hier die Löschdiskussion: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/Bilder&oldid=15955598
Und hier nochmer Diskussion Benutzer_Diskussion:Ixitixel#Bild:Ost-West-Hunderter.jpg. Danke --Ixitixel 11:11, 28. Apr 2006 (CEST)
- Selbst wenn es kein amtliches Werk iSd § 5 UrhG ist und ein Urheberrecht der Bundesbank besteht, so gestattet diese jedenfalls die freie Verwendung, soweit keine Fälschungsgefahr besteht (vgl. Bild:Clara Schumann.jpg). Dies wurde in der Vergangenheit hier in der Wikipedia offenbar als adäquater Ersatz für Urheberrechtsfreiheit betrachtet; jedenfalls wurden bisher Banknoten-Darstellungen ohne jede Beanstandung geduldet (vgl. etwa Artikel Deutsche Mark oder Österreichischer Schilling, so dass Ixitixel nunmehriger Vorstoß sehr verwundert.
- Wenn mein Bild aus Urheberrechtsgründen gelöscht wird, kann ich damit leben. Ich erwarte dann aber, dass ausnahmslos alle Geldscheinbilder gelöscht werden. Für eine Differenzierung besteht keinerlei sachlicher Grund, sie wäre reine Admin-Willkür. Insbesondere ist Ixitixels Argument Unsinn, die anderen Geldbilder zeigten nur Ausschnitte von Banknoten, während meines die ganze Banknote zeige. Erstens stimmt das nicht, auch Ost-West-Hunderter.jpg bzw. das Nachfolgebild HundertmarkscheineWO.jpg zeigen nur Teile von Banknoten. Vor allem aber würde ein bestehendes Urheberrecht nicht nur die vollständige Wiedergabe verbieten, sondern eben auch die von Teilen des geschützten Werks - so dass dieser Punkt kein Abgrenzungskriterium sein kann. --Dr. Meierhofer 16:10, 28. Apr 2006 (CEST)
Ich würde gern die wunderbaren Bilder, die auf der englischen und türkischen Seite vom Eintrag Allianoi sind, auch in der deutschen Wikipedia verwenden. Gibt es dafür rechtliche Einwände? Der Benutzer Cretanforever hat dafür eine Genehmigung der Urheber erhalten, sie aber (noch) nicht in die Commons-Datei verschoben, sondern lediglich in die türkische und englische WP hochgeladen. --Bonzo* 18:08, 28. Apr 2006 (CEST)
Fotografie von Zeichnungen aus Lexika / Enzyklopädien
Hallo. Ich habe mich durch verschiedene Portale, Wikipedia-Hilfe-Seiten und durchs Netz gearbeitet und habe immernoch keine hinreichend genaue Definition gefunden, was das Abfotografieren von Zeichnungen/Fotos aus Lexika betrifft. Konkreter Hintergrund: ich habe in meinem DTV-Lexikon eine Zeichnung gefunden, die gut in einen Artikel passen würde. "Natürlich" ist das Lexikon mit einem copyright versehen. Zur entsprechenden Zeichnung fehlen Angaben zu Lizenz oder Urheber/Erschaffer. Darf ich die Zeichnung nun fotografieren und unter unter einer Lizenz veröffentlichen? Wenn ja, welche Lizenz wäre das? Im Kleingedruckten konnte ich folgendes finden: "In diesem Lexikon werden, wie in allgemeinen Nachschlagewerken üblich, etwa bestehende Patente, Gebrauchsmuster oder Warenzeichen nicht erwähnt. Wenn ein solcher Hinweis fehlt, heißt das also nicht, dass eine Ware oder ein Warenname frei ist." - Hängt das damit zusammen? Ratlose Grüße, -- Stse 15:48, 29. Apr 2006 (CEST)
- 1. Fall: Hast du die Zeichnung selbst gemacht und bist bereit, sie unter eine freie Lizenz zu stellen oder 2. Fall: Weisst du, wer sie gemacht hat und hast von ihm eine Genehmigung, das Werk unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen oder 3. Fall: Das Werk ist aus Gründen des Alters oder spezieller gesetzlicher Regelungen nicht (mehr) geschützt. Dann darfst du hochladen. Wenn keiner der Fälle zutrifft, darfst du nicht! --h-stt !? 17:20, 29. Apr 2006 (CEST) PS: Ist das wirklich so schwer zu verstehen, dass man nicht einfach fremde Werke übernehmen und hier veröffentlichen darf?
Fair Use
Ist es auf einem deutschen PC erlaubt, von einem Artikel aus en:WP, der "Fair use"-Bilder enthält, Privatkopien zu erstellen? --84.61.41.66 16:03, 29. Apr 2006 (CEST)
Lies § 53 UrhG --Historiograf 17:33, 1. Mai 2006 (CEST)
Pläne, Konstruktionszeichnungen
Gelten Pläne, Konstruktionszeichnungen als anonyme Werke? es geht hier im Spezielen um Pläne die beim Bau der Lötschberglinie bis 1913 gebraucht wurden, und in einem Buch abgedruckt wurden. Und dort explizit darauf verwisen wird das es sich um die Originalpläne von ano dazumal handelt. Wie man sieht wäre bei anonym die 70 Jahre abgelaufen. Deshalb frage einscannen und in comons hochladen erlaubt? 62.203.11.53 19:11, 29. Apr 2006 (CEST)
- Mail mir mal ein Beispiel, bei dem wenn möglich ein Zeichnungskopf drauf ist, ich guck mal rr1(ät)htb(dot)de. Bitte deutlichen Betreff angeben, sonst rutscht die mail in den Spam ;-) Gruß Ralf
19:33, 29. Apr 2006 (CEST)
- Ich hatte gehofft, anhand des Stempels etwas deuten zu können - Fehlanzeige! Ich meine, wir können von einem anonymen Werk ausgehen - gibts andere Meinungen? Ralf
19:58, 29. Apr 2006 (CEST)
- Ich hatte gehofft, anhand des Stempels etwas deuten zu können - Fehlanzeige! Ich meine, wir können von einem anonymen Werk ausgehen - gibts andere Meinungen? Ralf
Ich krieg die Krise. Kann mal bitte jemand Anonymes Werk nicht nur lesen, sondern auch hier VERLINKEN und - noch besser - auch VERSTEHEN? Es ist zulallererst - und zwar von mir anhand mir im Augenblick nicht vorliegender Unterlagen - zu klären, ob Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art wie Pläne als Werke der bildenden Kunst gelten, was ich derzeit bejahen würde. Dann aber verstehe ich nicht, wie man auf die Idee kommen kann, hier an die Regelung für anonyme Werke in der jetzigen Fassung zu denken. ENTWEDER habe ich im Artikel Anonymes Werk unverständlich formuliert und wir brauchen Wikipedia:Anonymes Werk, damit auch *** das begreifen, oder aber es wird schlicht ignoriert, was geltendes bundesdeutsches Recht ist. --Historiograf 17:32, 1. Mai 2006 (CEST)
- Weil 1. der Urherber der genant wird eine Firma ist, also eine Juristische Person. 2. Wenn ich das mit dem Urheberrecht richtig verstanden hab, dieses nur eine Natürlich Person haben kann. 3. Meine Schlussfolgerung : kein Name des Zeichner = anonymes Werk.
Oder hab ich, da was durcheinader gebracht? 83.76.10.202 20:08, 1. Mai 2006 (CEST)
- Anonymes Werk heißt nicht, dass es eine Stelle gibt, an welcher der Urheber seine Identität nicht offenbart hat. Es bedeutet vielmehr, dass es keine Stelle gibt, an welcher er seine Identität offenbart hat. Das ist ein gewaltiger Unterschied. --Rtc 20:11, 1. Mai 2006 (CEST)
Bei Angabe einer Firma (z.B. Aufdruck auf einem Foto <> Werk der bild. Kunst) hätte ich auch Probleme, ein anonymes Werk anzunehmen. --Historiograf 21:04, 1. Mai 2006 (CEST)
Es geht underanderem um. Image:Baubahn-Nord.JPG Image:Baubahn-Schlossweid.JPG Dann erklärt mir mal jemand wie lange den das Urheberrecht, ist wenn Firma nicht mehr weis, WER den Plan, Zeichnung angefertigt hat? 83.76.10.202 21:28, 1. Mai 2006 (CEST)
- Wenn der Urheber sich irgendwo zu seinem Werk bekannt hat (und da ist es völlig unerheblich ob jetzt speziell die Firma etwas weiß oder nicht) bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Hat dieser sich nie geäußert, 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Das ist aber rein theoretisch, da Du niemals beweisen kannst, dass der Urheber nicht doch irgendwo seinen Namen hinterlegt hat. Faktisch bleibt es Dir überlassen, die Verantwortung auf Dich zu nehmen. Hier in DE-Wikipedia wird angenommen, dass 100 Jahre nach Veröffentlichung ein Werks mehr oder wengier gefahrlos als gemeinfrei verwendet werden kann, dessen Autor hier niemand herausfinden konnte (was nicht bedeutet, dass er überhaupt niemandem auf der ganzen Welt bekannt ist bzw. er nirgends vermerkt ist). Ansonsten lies Anonymes Werk, da steht das alles drin. --Rtc 22:00, 1. Mai 2006 (CEST)
Wie gesagt: wir haben zu klären, ob die Zeichnungen als Werke der bildenden Kunst nach alten Recht verstanden wurden. Ist das so, ist die Regelung über anonyme Werke NICHT anwendbar, egal ob jemand den Urheber noch auf diesem Erdenrund ermitteln kann oder nicht. Das INTERESSIERT KEIN SCHWEIN, wies praktisch aussieht. Rechtlich gilt 70 Jahre pma und wers im 69. Jahr publiziert, kann sich strafbar machen und Schadenersatz zahlen (theoretisch) --Historiograf 23:28, 1. Mai 2006 (CEST)
Ich habe auf dem Stempel ein Indiz gefunden, daß die Zeichnung Mitte der 20er Jahre gefertigt oder geändert wurde. Bleibt also nur noch die Alternative, die Pläne neu zu zeichnen. Bringt das was? Thema technische Zeichnungen: Auch wenn ich als Angestellter einer Firma eine Zeichnung anfertige, bin ich Urheber der Zeichnung und nicht die Firma. Wenn die Bilder wirklich so interessant sind, kann ich sie neuzeichnen. --Ralf 23:47, 1. Mai 2006 (CEST)
Ich fürchte, in dieser Kategorie schlummern viele Bilder, deren freie Verwendung zumindest sehr zweifelhaft ist. Da müßte mal jemand, der sich mit Lizenzen und Urheberrechtsfragen in der WP gut auskennt mal drüberschauen.
Bei ein paar Stichproben sind mir viele Bilder aufgefallen, die z. B. aus Pressematerial von Homepages u.ä. Quellen stammen. Explizite Genehmigungen zur beliebigen Weiterverwendung oder gar Änderungen scheinen oft nicht vorzuliegen oder sind zumindest zweifelhaft. --88.134.140.141 20:53, 29. Apr 2006 (CEST)
- Dem kann ich voll zustimmen. Ich hatte mal für ein paar Löschantrag gestellt, aber die Masse ist einfach kaum zu bändigen. Benutzer:Rtc/monobook.js benutzen, Einzelprüfung und mit möglichst ausführlicher Begründung ein LA nach dem anderen. Einige Bilder aus der Kategorie sind auch tatsächlich rechtmäßig hier. Bild-By könnte man so in etwa als die getarnte "Fair use"-Kategorie hier bezeichnen. --Rtc 15:57, 30. Apr 2006 (CEST)
Ich bin unschlüssig: ist dieser Artikeltext weit genug entfernt vom Klappentext des Buches, um nicht mehr als URV durchzugehen? --A.Hellwig 11:37, 30. Apr 2006 (CEST)
Wikipedia:Textplagiat gibt die Antwort: Grauzone, Text umformulieren, Versionslöschung nicht nötig --Historiograf 15:26, 1. Mai 2006 (CEST)
Literaturangaben und GFDL
Stellt das Umkopieren von Literaturangaben eine Aktion dar, die die Nennung der beteiligten Autoren gemäß GFDL bei der Zusammenstellung dieses Abschnitts erfordert? --Markus Mueller 16:49, 30. Apr 2006 (CEST)
Würde ich verneinen. Antwort wäre auch aus meiner GNU FDL FAQ ableitbar gewesen --Historiograf 17:34, 30. Apr 2006 (CEST)
- Danke. Auf meine Ableitungsfähigkeiten in Urheberrechtsfragen verlasse ich mich lieber nicht. --Markus Mueller 17:38, 30. Apr 2006 (CEST)
Ich möchte die Frage etwas präzisieren: Im Einzelfall geht es darum, eine Quellensammlung mit 37 Einträgen (Monographien, Aufsätze, Weblinks; ich hoffe ich hab mich nicht verzählt) von A nach B zu kopieren (C&P). Hier ist keine Autorennennung erforderlich? Noch etwas weiter gedacht:
- Quellenverzeichnis mit
- 100 Einträgen
- 1000 Einträgen
- 10000 Einträgen
oder ganz überspitzt: Kann ich komplette bibliografische Verzeichnisse hierher übernehmen (mal unabhängig von der evtl. Sinnfrage)? Ich vermute doch mal, dass das nicht geht. Aber wo wird denn da die Grenze gezogen? --Wiggum 21:57, 30. Apr 2006 (CEST)
- Frag andersrum: Können solche (jederzeit, für jedermann und mit relativ einfachen Mitteln erstellbare) Listen die nötige Schöpfungshöhe erreichen? Ich glaube nicht. --AT 23:17, 30. Apr 2006 (CEST)
- Die Frage müsste wohl eher lauten: Ab wann wird handelt es sich um eine Datenbank i.S.v. §§87a ff. UrhG? Ich hatte schonmal Meister google befragt und beispielsweise ein Urteil des LG Köln gefunden, das einer Linksammlung von ~250 Links als schützenswert ansah. --Wiggum 23:27, 30. Apr 2006 (CEST)
Die Grenze wird von Gerichten in Einzelfallentscheidungen gezogen. Kein Rechtsanwalt könnte eine so abstrakte Frage beantworten und vor allem käme niemand auf die beknackte Idee, zu denken, man könnte eine Zahl angeben. Das urteil gilt für genau den entschiedenen Fall, dort wurde die wesentliche Investition bejaht. Bei Wikipedia-Artikeln, die eigentlich nie mehr als 100 Quellen anführen, sehe ich beim besten Willen keine praktische Relevanz des Datenbankschutzrechts, und selbst bei 250 Quellen wäre die Frage der wesentlichen Investition durchaus offen und nicht einfach durch Hinweis auf das - tadelnswerte - Urteil zu beantworten --Historiograf 15:24, 1. Mai 2006 (CEST)
Wenn nur zwei Zeilen übereinstimmen?
Hab grad bei Google nach Schichtkäse gesucht. Treffer eins: [37], Treffer zwei: Wikipedia.
Problem: Der Artikel in der Wikipedia stimmt teilweise (sprich in zwei Sätzen exakt, ansonsten auszugsweise) mit dem von lebensmittellexikon.de überein. lebensmittellexikon.de hat allgemeine Quellenangaben ([38]), bei denen Wikipedia aber nicht dabei steht.
Ist der Fall marginal, oder sollte man was machen? (Sprich den Betreiber von lebensmittellexikon.de fragen, woher seine Info ist, und evtl den Wikipediaartikel ändern...)
--Manuel - (Diskussion) 23:09, 30. Apr 2006 (CEST)
Wikipedia:Textplagiat lesen und den Fall zu den Akten legen --Historiograf 15:19, 1. Mai 2006 (CEST)
- Alles klar, danke! In Wikipedia:Textplagiat steht dich fragen! ;-)--Manuel - (Diskussion) 19:31, 1. Mai 2006 (CEST)
Das ist ja auch ganz gut so, aber woher soll ich wissen, dass du Wikipedia:Textplagiat bereits gelesen hattest? Leider halten sich so wenige daran, die Informationen zu lesen, die man VOR dem Stellen einer Frage gelesen haben sollte, dass wir hier nicht von Assume good faith ausgehen können. Da es nur um 2 Sätze dreht, hätte man doch aus dem genannten Text eigentlich schon ableiten können, dass da kein dringender Handlungsbedarf besteht, oder? Wo ist denn der für eine Rückfrage hier zwingend erforderliche Zweifel? Wenn in der Schule 1+1=2 fragst du dann, ob das eventuell auch in deiner Küche gilt, wenn du die Rechenaufgabe mit Tomaten machst? --Historiograf
Public Doman <> Gemeinfreiheit
Hallo, ich hatte mit Benutzer Überraschungsbilder auf dessen Diskussionsseite einen Meinungsaustausch, den wir besser hier besprechen, da er von allgemeinem Interesse sein dürfte. Folgender Hintergrund. Ich habe meine Bilder hier in der deutschen Wikipedia überwiegend unter der Gemeinfreiheit hochgeladen und damit alle Nutzungsrechte abgegeben, was auch so bleiben soll (geht auch gar nicht anders). Meine Urheberschaft, habe ich dadurch behalten, da ich diese auch unter deutschem Recht nicht abgeben kann. Einige Bilder habe ich unter einem anderen Recht auf Commons hochgeladen [39], so dass die Bilder nun unter verschiedenen Rechten veröffentlicht sind, was ja zulässig ist. Benutzer Überraschungsbilder hat nun unter gutem Glauben auf den Commons das "public domain" eingetragen, wogegen ich widersprochen habe, da ich meine Urheberschaft nicht abgeben möchte. Wie verfahren wir in solchen Fällen? Gruß --Martin 14:57, 1. Mai 2006 (CEST)
- Public Domain = de facto Gemeinfreiheit. Ich sehe nicht den Unterschied zwischen Commons PD und Gemeinfreiheit de. Du behältst dir durch die Freigabe keine Rechte vor, verzichtest also - soweit das möglich ist - auf Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte. Wenn du deine Urheberschaft nicht abgeben möchtest, solltest du nicht Gemeinfreiheit wählen. Tust du dies, hast du - nach meiner Auslegung - keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten mehr auf deine Bilder, es sei denn, deine urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen werden in unerträglicher Weise mißachtet. Nach meiner Auslegung kann jemand deine Bilder mit beliebigen Lizenzen versehen, als eigene unter seinem Namen ausgeben, usw. und das alles, ohne dich zu fragen. Ich würde dir empfehlen künftig auf "gemeinfrei" zu verzichten und eine erlaubte CC-Lizenz zu wählen. Nach MEINER Auffassung hast du (im Normalfall) jegliche rechtliche Verbindung zu den Bildern, die nun nicht mehr "deine" sind, verloren. Das willst du aber offenbar nicht, du willst ja dein Urheberrecht nicht abgeben. Kannst du nach deutschem Recht auch gar nicht, aber du kannst auf alle entscheidenden Rechte verzichten. Willst du aber offenbar nicht, da du anderen vorschrieben möchtest, wie die mit deinen Bildern umgehen. Dadurch schadest du der Rechtssicherheit in diesem Projekt. Stell einen Löschantrag für die PD-Bilder und lade sie mit einer CC-Lizenz wieder hoch, dann haben wir nicht mehr den durch DICH und deine Vorstellungen von Gemeinfreiheit verursachten Kuddelmuddel --Historiograf 15:18, 1. Mai 2006 (CEST)
- Was spricht gegen eine Doppellizenzierung? --Fb78 ☼ 15:14, 1. Mai 2006 (CEST)
- Erstmal sind das nicht meine Vorstellungen, sondern die Vorstellungen nach deutschem Recht. Zweitens will ich niemanden etwas vorschreiben, sondern das nach deutschem Recht die bei mir verbleibende Urheberschaft behalten. Siehe auch Gemeinfreiheit. Kuddelmuddel, wie Du es nennst, entsteht erst, wenn man in einem anderen Rechtekontext versucht das deutsche Recht zu interpretieren, was ich dadurch umgangen habe, dass ich die Bilder meinerseits mit einem eindeutigen Recht auf Commons versehen habe. Ich habe in keinerweise auf meine Urheberschaft verzichtet, nur auf die Nutzungsrechte! Daher spricht aus meiner Sicht auch nichts gegen eine Doppellizenzierung. Gruß Martin 15:41, 1. Mai 2006 (CEST)
Doch es sind deine Vorstellungen. Wenn du Urheberrechte behalten möchtest, musst du eine Lizenz wie GNU FDL oder CC wählen. Gemeinfrei bzw. PD heisst weltweit, dass du auf Ausübung aller Rechte verzichtest. Dass du dies rechtswirksam in D nicht tun kannst, heisst aber nicht, dass bei der Auslegung deiner Willenserklärung deine Urheberpersönlichkeitsrechte beachtet werden müssten. Da du keine Ahnung vom Urheberrecht zu haben scheinst, möchte ich dich wirklich dringend bitten, uns nicht deine Definition von PD aufzudrücken und eine andere Lizenz zu wählen. Es ist meines Erachtens zulässig, ein fremdes PD-Bild als sein eigenes auszugeben. Nur soweit dieses unmoralische Verhalten imn Einzelfall gegen deine berechtigten Interessen verstößt, ist es dir aufgrund des unverzichtbaren Kerns möglich dagegen vorzugehen. --Historiograf 17:24, 1. Mai 2006 (CEST)
Hallo Historiograf, ich würde hierzu gerne den fachlichen Rat eines dritten einholen, wenn ich jemanden meine Meinung aufdrücken wollte, hätte ich einen Editwar begonnen und nicht eine sachliche Frage auf dieser Diskussionsseite gestellt. Und ja, ich bin nicht vom Fach, ich habe Informatik und nicht Jura studiert. Und Nein, ich rede nicht von PD, sondern von Gemeinfreiheit, die Deiner Meinung mit PD gleichzusetzen ist, nach meiner Meinung, mit verlaub, nicht. Mit höchst freundlichen, wenn auch leicht gereizten Grüßen --Martin 18:06, 1. Mai 2006 (CEST)
- Gemienfreiheit ist das deutsche Wort für Public Domain, es gibt keinen unterschied dazwischen. Was du meinst, ist dass du jedem das uneingeschränkte unwiederrufliche Recht einräumst, mit dem Bild zu machen, was er will, also auch Public Domain dranzuschreiben. Dazwischen gibt zwar theoretisch einen Unterschied, aber praktisch ändert es für niemanden was, nicht für dich und auch nicht für jemand anderen. Das ist meine Ansicht. Ich habe zwar auch njicht Jura stuidiert, aber ich denke, das ist eine sehr brauchbare Ansicht. Jetzt hast du die meinung eines dritten und eines vierten dazu. -- Timo Müller Diskussion 18:21, 1. Mai 2006 (CEST)
Historiograf schlug einen LA vor. Ein solcher LA sollte unbedingt abgelehnt werden, er würde die Rechtssicherheit schwächen, nicht die Missverständnisse von Martin. Der Tag ist als Willenserklärung eindeutig, worte wie gemeinfrei sind verlinkt. Es geht aus dem Kontext mehr als eindeutig hervor, was gemeint ist. Wenn nötig hielte ich es für angebracht, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Solche Lizenzen sind die Basis von Wikipedia und wenn sie jeder per LA jederzeit zurückziehen könnte, könnten wir einpacken! Aber an Martin: Welches Recht genau möchtest Du denn behalten. "Die Autorschaft behalten" ist ein abstraktes rechtliches Gebilde. Welche realitätsbezogene Sache willst Du denn nicht, die Deiner Meinung nach durch den Tag bei Commons erlaubt wäre? Mach mal ein Beispiel einer Nutzung Deines Bilds, die Du nicht möchtest, die Deiner Meinung nach aber durch eine Einstellung als PD bei commons gegeben wäre. --Rtc 19:35, 1. Mai 2006 (CEST)
- Hallo RTC, erst mal danke, dass Du Dich meiner Frage sachlich annimmst. Ich möchte auf gar keinen Fall einen Rechtstreit, nichts liegt mir ferner, da ich die Wikipedia für eine sehr gute Sache halte. Mir geht es hier um die grundsätzliche Klärung und darum, dass ein von mir gemachtes Foto auch wirklich ein von mir gemachtes Foto bleibt, also die reine Urheberschaft. Gruß Martin 19:47, 1. Mai 2006 (CEST)
- Martin, ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber meines Wissens gibt es keine Zeitmaschine. Wie willst Du es also rückgängig machen, dass das Foto von Dir gemacht wurde?
- Lizenzrecht für Informatiker: Du hast das Bild unter sowie freigegeben (jeweils ein Nutzungsrecht für jedermann). Eine Lizenz ist eine Menge von Erlaubnissen für Nutzungshandlungen, die gemäß des Urheberrechts verboten wären. Weil per Definition das größte Element der Halbordnung ist, gilt trivialerweise . Wenn Du ein Bild unter zwei Lizenzen und freigibst, dann erteilst Du gemäß Urheberrecht ein Nutzungsrecht . In diesem Fall also ein Gesamtnutzungsrecht , und mit (1) ergibt sich schnell . Ich hoffe, das war nun auch für den Informatiker verständlich. --Rtc 20:07, 1. Mai 2006 (CEST)
Hallo Euch, ich möchte hier nur kurz auf die voausgegangene Diskussion mit Martin verweisen (bitte ergänzend lesen). Dort steht auch, weshalb ich die Ergänzung auf Commons vorgenommen habe (weil der restriktivere Übertrag für mich einer Rücknahme der zuvor ausgesprochenen "Bildfreigabe" gleichkommt, eine Lizenz im engeren Sinne ist gemeinfrei/PD ja nicht). Ein Editwar, wie oben angesprochen, liegt mir übrigens mehr als fern.
De facto kann sich eh jeder auf im Laufe der Zeit entstandene Klone o.ä. der Wikipedia berufen, wo das Bild weiterhin mit Vorlage:Bild-PD bekennzeichnet zu finden ist, da es vor Monaten eben so "lizenziert" vom Autor selbst eingestellt wurde. Wir sorgen m.E. nicht gerade für einen zuverlässigen Eindruck, wenn wir regulär "erlauben" würden, dass nur wegen des Verschiebens eines Bildes innerhalb der Wikimediaprojekte von A nach B die Lizenzierung geändert würde, die Stellen, an denen das Bild eingebunden ist, aber davon unberührt bleiben. Grüße --Überraschungsbilder 20:27, 1. Mai 2006 (CEST)
- Nochmals: Mein Vorschlag eines LA bezog sich darauf, dass es grob unbillig wäre, angesichts der Schwierigkeiten in Bezug auf die Auslegung, was PD ist, einem Nutzer die Möglichkeit zu nehmen, eine versehentliche Auszeichnung eines Bildes rückgängig zu machen. Allerdings denke ich dabei eher an eine zeitnahe Rücknahme. Beruft sich jemand auf die gültige Freigabe etwa in einer DVD, ist dagegen allerdings nichts zu machen. Rtc hat zutreffend verlangt, der Hochlader solle doch einmal eine Nutzung angeben, bei der er einen konkreten Unterschied zwischen der von ihm gewünschten Lizenz und der Commons-Lizenz sieht. Er bleibt in jedem Fall nach deutschem Recht der Urheber, aber er kann meines Erachtens dieses Recht nur in einem extremen Ausnahmefall ausüben (Rückruf der Freigabe in einem konkreten Fall), mit dem wir hier nicht rechnen. Commons und de PD sind absolut kompatibel, auch auf Commons bleibt er Urheber. Da es uns um Rechtsklarheit und faire Bedingungen für die Spender urheberrechtlich geschützter Bilder geht, war mein Vorschlag, dass die PD-Bilder aus Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - gelöscht werden und der Hochlader künftig nur noch CC verwendet, damit uns weitere solche unfreundliche Diskussionen, die einzig und allein durch ihn ausgelöst wurden und seine eigenwillige Rechtsauslegung, erspart bleiben --Historiograf 20:53, 1. Mai 2006 (CEST)
- Hallo RTC, schön geschrieben ;-) und ich geb Dir zu 100% recht, nur habe ich das Bild nie unter BildPD gestellt. Wenn Du Dir Gemeinfreiheit durchliest, so steht da explizit, dass das Urheberrecht in Deutschland unveräußerlich ist, daher habe ich das Bild auch nicht unter PD gestellt, sondern unter die Gemeinfreiheit. Mir geht es schlicht darum, dass von mir geschossene Bilder von mir geschossen bleiben und das sind sie nach PD nicht. (P.S.: Eine Zeitmaschine ist zumindest nach Gödel bei rotierenden Systemen möglich. ;-) )
- @Überraschungsbilder, ich denke wir wollen beide keinen Editwar, deshalb können wir uns ja beide auch sachlich mit dem Problem beschäftigen. Übrigens will ich auch keine Änderung der von mir ausgesprochenen Lizenz, die von meiner Seite niemals PD war. Die Kernfrage ist, ist PD gleich gemeinfrei, und das verneine ich.
- @Historiograf, der einzige der hier unfreundliche Diskussionen anzettelt bist Du, bitte bleibe sachlich. Gruß --Martin 21:04, 1. Mai 2006 (CEST)
- Martin, Gemeinfreiheit ist PD. Es ist einfach nur die deutsche Übersetzung des Begriffs. Das bedeutet umgekehrt: Es ist auch in Deutschland nicht möglich, ein Bild gemeinfrei zu machen. Du hast das Bild also nach deutschem UrhG nicht unter Gemeinfreiheit gestellt. Du hast es unter ein unbeschränktes Nutzungsrecht gestellt, d.h. jede Erlaubnis erteilt, die Du überhaupt erteilen kannst. Dazu gehört auch das Recht, dass andere behaupten, das Werk sei nicht von Dir, sondern von ihnen, falls Du das meintest. Sowas passiert z.B. bei Ghostwriting völlig regulär. Da Bild-PD die weitreichendste Lizenz überhaupt ist, umfasst es natürlich auch diese Erlaubnis. Geschossene Bilder bleiben aber faktisch geschossene Bilder von Dir. Dafür sorgt die Kausalität und die hat eher was mit Physik als mit Urheberrecht zu tun. Nochmals die Bitte: Nenne eine konkrete Situation, in der Du einen Unterschied siehst zwischen Gemeinfreiheit hier und PD bei Commons. Bitte nicht nochmal das "Mir geht es schlicht darum, dass von mir geschossene Bilder von mir geschossen bleiben" Es versteht hier schlicht keiner, was Du damit überhaupt meinst. --Rtc 21:41, 1. Mai 2006 (CEST)
- Hallo RTC, ja das meinte ich. Die Angaben zu PD und Gemeinfreiheit sind hier sehr mißverständlich und widersprüchlich. Zum Beispiel steht im Artikel Gemeinfreiheit:"...In Deutschland wie in Österreich ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG [D] bzw. § 19 UrhG [Ö] abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Public Domain durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, sodass es von jedermann frei veränderbar ist..." In dieser Diskussion heißt es aber es wäre das Gleiche?! Gruß Martin 21:55, 1. Mai 2006 (CEST)
- Das ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Die Erlaubnis ist immer in jeder Rechtsgrundlage selbst zu interpretieren. Wenn Du etwas, egal wo auf der Welt, unter gemeinfrei bzw. PD stellst, wird das in jedem Land nach der jeweiligen Rechtsordnung interpretiert: In den USA verzichtest Du auf das Copyright, in Deutschland behälst Du es, erteilst aber stattdessen ein unbeschränktes Nutzungsrecht. Welches Recht zur Anwendung kommt hängt nun davon ab, wo Du klagst, nicht wo Du die Lizenz erteilt hast. Unbeschränktes Nutzungsrecht und gemeinfrei unterscheiden sich nur marginal in Bereichen, die für die Realität quasi keine Bedeutung mehr haben. Um mal klar zu machen, um welche Fälle wir hier reden: Wenn jemand in Dein Bild eine Kinderpornografieszene (also etwas eindeutig strafbares) montieren würde, dann wäre das ein Fall, wo Du in Deutschland selbst bei unbeschränktem Nutzungsrecht noch klagen könntest; in den USA aber bei Public Domain nicht. Das sind wirklich nur noch solche drastische Fälle, über die wir reden. Du hast das Bild aber explizit unter Gemeinfreiheit gestellt hast und damit nun mal in den USA automatisch unter PD. Wenn Du also das Recht in anderen Ländern nicht völlig aufgeben willst, darfst Du nicht von Gemeinfreiheit reden, sondern musst stattdessen explizit unbeschränktes Nutzungsrecht sagen. Du kannst Dich dort nunmal nicht darauf berufen, dass in dem Land, in dem Du gesessen hast, als Du die Lizenz erteilt hast, PD nicht möglich ist. Damit behälst Du Dir aber oft (hängt natürlich vom jeweiligen konkreten Recht ab) auch nur das Vorgehen in solchen bereits exemplarisch dargestellten Extremfällen vor, die in der Realität kaum vorkommen dürften. --Rtc 22:13, 1. Mai 2006 (CEST)
- Ich rekapituliere, Gemeinfreiheit ist fast das gleiche wie PD, nur in engen Ausnahmen ist es das in Deutschland nicht. Ein in Deutschland als gemeinfrei veröffentlichtes Werk ist in USA automatisch PD. Es geht mir hier übrigens nicht um Namensnennung, davon war noch nie die Rede! Das ist für mich zwar nicht logisch, aber das muss es ja nicht sein. Ich werde also, wie ich das schon seit geraumer Zeit mache, keine Bilder mehr unter der Gemeinfreiheit veröffentlichen. Danke für Deine sachliche Hilfe. Gruß Martin 22:36, 1. Mai 2006 (CEST)
- Du verwechselst immer noch teilweise Gemeinfreiheit und unbeschränktes Nutzungsrecht. Richtig müsste Deine Rekapitulation lauten: Gemeinfreiheit ist exakt das gleiche wie PD. Ein unbeschränktes Nutzungsrecht ist fast das gleiche wie PD/Gemeinfreiheit, nur in engen Ausnahmen ist es das nicht (egal ob in Deutschland oder sonstwo). Gemeinfreiheit als Lizenz wird von deutschen Gerichten immer als Unbeschränktes Nutzungsrecht interpretiert. Wirklich gemeinfrei ist ein Werk in Deutschland nur nach Ablauf der Schutzfristen. Ein in Deutschland mit dem Wortlaut "gemeinfrei" veröffentlichtes Werk ist in USA automatisch PD. Ein in Deutschland mit dem Wortlaut "unbeschränktes Nutzungsrecht" veröffentlichtes Werk ist auch theoretisch in den USA nicht als PD, sondern 'nur' als unbeschränktes Nutzungsrecht freigegeben. Dabei belasse ich es mal, ich hoffe, Du weißt nun genug, um die Vorlage in Zukunft nach Deiner Absicht wählen zu können. --Rtc 22:47, 1. Mai 2006 (CEST)
- Das ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Die Erlaubnis ist immer in jeder Rechtsgrundlage selbst zu interpretieren. Wenn Du etwas, egal wo auf der Welt, unter gemeinfrei bzw. PD stellst, wird das in jedem Land nach der jeweiligen Rechtsordnung interpretiert: In den USA verzichtest Du auf das Copyright, in Deutschland behälst Du es, erteilst aber stattdessen ein unbeschränktes Nutzungsrecht. Welches Recht zur Anwendung kommt hängt nun davon ab, wo Du klagst, nicht wo Du die Lizenz erteilt hast. Unbeschränktes Nutzungsrecht und gemeinfrei unterscheiden sich nur marginal in Bereichen, die für die Realität quasi keine Bedeutung mehr haben. Um mal klar zu machen, um welche Fälle wir hier reden: Wenn jemand in Dein Bild eine Kinderpornografieszene (also etwas eindeutig strafbares) montieren würde, dann wäre das ein Fall, wo Du in Deutschland selbst bei unbeschränktem Nutzungsrecht noch klagen könntest; in den USA aber bei Public Domain nicht. Das sind wirklich nur noch solche drastische Fälle, über die wir reden. Du hast das Bild aber explizit unter Gemeinfreiheit gestellt hast und damit nun mal in den USA automatisch unter PD. Wenn Du also das Recht in anderen Ländern nicht völlig aufgeben willst, darfst Du nicht von Gemeinfreiheit reden, sondern musst stattdessen explizit unbeschränktes Nutzungsrecht sagen. Du kannst Dich dort nunmal nicht darauf berufen, dass in dem Land, in dem Du gesessen hast, als Du die Lizenz erteilt hast, PD nicht möglich ist. Damit behälst Du Dir aber oft (hängt natürlich vom jeweiligen konkreten Recht ab) auch nur das Vorgehen in solchen bereits exemplarisch dargestellten Extremfällen vor, die in der Realität kaum vorkommen dürften. --Rtc 22:13, 1. Mai 2006 (CEST)
- Hallo RTC, ja das meinte ich. Die Angaben zu PD und Gemeinfreiheit sind hier sehr mißverständlich und widersprüchlich. Zum Beispiel steht im Artikel Gemeinfreiheit:"...In Deutschland wie in Österreich ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG [D] bzw. § 19 UrhG [Ö] abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Public Domain durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, sodass es von jedermann frei veränderbar ist..." In dieser Diskussion heißt es aber es wäre das Gleiche?! Gruß Martin 21:55, 1. Mai 2006 (CEST)
- Martin, Gemeinfreiheit ist PD. Es ist einfach nur die deutsche Übersetzung des Begriffs. Das bedeutet umgekehrt: Es ist auch in Deutschland nicht möglich, ein Bild gemeinfrei zu machen. Du hast das Bild also nach deutschem UrhG nicht unter Gemeinfreiheit gestellt. Du hast es unter ein unbeschränktes Nutzungsrecht gestellt, d.h. jede Erlaubnis erteilt, die Du überhaupt erteilen kannst. Dazu gehört auch das Recht, dass andere behaupten, das Werk sei nicht von Dir, sondern von ihnen, falls Du das meintest. Sowas passiert z.B. bei Ghostwriting völlig regulär. Da Bild-PD die weitreichendste Lizenz überhaupt ist, umfasst es natürlich auch diese Erlaubnis. Geschossene Bilder bleiben aber faktisch geschossene Bilder von Dir. Dafür sorgt die Kausalität und die hat eher was mit Physik als mit Urheberrecht zu tun. Nochmals die Bitte: Nenne eine konkrete Situation, in der Du einen Unterschied siehst zwischen Gemeinfreiheit hier und PD bei Commons. Bitte nicht nochmal das "Mir geht es schlicht darum, dass von mir geschossene Bilder von mir geschossen bleiben" Es versteht hier schlicht keiner, was Du damit überhaupt meinst. --Rtc 21:41, 1. Mai 2006 (CEST)
- Das ist soweit korrekt verdeutlicht. Bearb.konfl.: Es läuft de facto in der Regel auf das Gleiche hinaus. Du möchtest, dass deine Bilder mit deiner Urheberschaft versehen bleiben, also niemand anderes sie sich als sein geistiges Eigentum aneignet. Dann musst du CC-BY wählen, nicht PD oder gemeinfrei. Das hat man dir bereits x-mal nahegelegt. Was ist denn an obigem Zitat widersprüchlich? Es ist klar und deutlich. Es heisst NICHT, dass eine Autornennung erfolgen muss, wie du es MISSVERSTEHST --Historiograf 22:20, 1. Mai 2006 (CEST)
Ich bin sachlich geblieben. Nochmals du liegst schief. Das von dir geschossene Bild bleibt auch in jedem anderen Land der Erde dein Bild. PD ist gemeinfrei, das haben auch alle anderen dir hier versucht beizubringen. Wenn du nicht hören willst, dann musst du eben fühlen. Ein weiteres Eingehen auf deine eigenwilligen Positionen erscheint mir nicht sinnvoll, Überraschungsbilder war im Recht, basta --Historiograf 21:11, 1. Mai 2006 (CEST)
Logos
Hallo, ich habe gestern einige lizenzlose Logos gelöscht. Der neue Benutzer:Gerdbrendel hat zwei davon erneut hochgeladen (dies und dies, beide als fair use aus en.wp). Da unsere Regelungen bezüglich Logos etwas unklar sind, wollte ich hier nochmal um Rat fragen, bevor ich lauter werde. Gibt es eine Möglicheit, solche Logos zu verwenden, oder kann ich kommentarlos löschen? --Magadan ?! 10:10, 3. Mai 2006 (CEST)
Also allzuviel Schöpfungshöhe kann ich eigentlich bei beiden nicht erkennen... aber das ist wie immer auch ein Großteil Geschmacksache... --AndreasPraefcke ¿! 13:51, 3. Mai 2006 (CEST)
Darf ich einfach mal darum bitten, sich an den Bildbeispielen von Schöpfungshöhe zu orientieren? Einfache Logos sind nicht geschützt und das Bundesverfassungsgericht hat auch ein Bild, das man eher als geschützt einordnen würde, als ungeschützt betrachtet --Historiograf 17:48, 3. Mai 2006 (CEST)
- Zumindest Bild:Lincoln logo.png kommt mir ziemlich PD vor, also bin ich mal so dreist... -- Timo Müller Diskussion 16:17, 8. Mai 2006 (CEST)
Fotografien von Wandgemälden in Innenräumen
Hallo! Bei Wikipedia:Bildrechte steht: Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos...) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nicht urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Gemälde und Fotografien nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Ich möchte einige im Internet publizierte Fotografien eindimensionaler Wandgemälde aus Innenräumen verwenden (auch wenn sie qualitätsmäßig und auflösungstechnisch gesehen nicht gerade ein Hit sind): [40]. Es dreht sich nur um die ganz unten rechts abgebildeten zwei Fotos! Der Schöpfer der Gemälde ist 1931, also vor über 70 Jahren gestorben, das ist nicht das Problem. Ich bin nur nicht sicher, ob auch der Fotograf einwilligen muß. Sind Fotografien eindimensionaler Wandgemälde in Innenräumen als "lediglich reproduziert" zu bezeichnen, oder wird in diesem Fall in der Rechtsprechung überwiegend eine andere Meinung vertreten? Auch der Absatz zu Gegenständen in geschlossenen Räumen [41] macht mich nicht wirklich schlauer, da geht es nur um Fotografierverbote in Museen. Hier handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Amtsgebäude (Oberlandesgericht, *schlotter, bibber, mich schon im Knast seh *). --Greenhorn 17:03, 3. Mai 2006 (CEST) Nachtrag: Der Veröffentlicher der Bilder selbst hat offenbar (sicherheitshalber?) eine Erlaubnis eingeholt (oder einholen müssen?), wie auf der Seite unten zu lesen ist: Abdruck und Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Autors Prof. Dr. Gisbert Knopp und des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Köln. --Greenhorn 17:31, 3. Mai 2006 (CEST)
Du solltest zuerst einmal einen Kurs in Dimensionenkenntnis belegen ;-) Eindimensional ist eine Linie, Wandgemälde sind zweidimensional, eine Skulptur ist dreidimensional. Oder kurz: Flachware ist 2-D, Reliefs und alles was eine räumliche Gestalt hat ist 3-D. Fotos von gemeinfreien Wandgemälden sind Fotos von 2-D, da wenden wir gewohnheitsmäßig unsere Regel an: kein Schutzrecht nach § 72 UrhG. Nun vermengst du diese Problematik aber noch mit Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, da es um das Betreten eines Innenraums geht. Ohne ausdrückliches Fotografierverbot kannst du hochladen, auch mit Verbot kann eine Sockenpuppe hochladen ;-) --Historiograf 17:54, 3. Mai 2006 (CEST)
- Sorry , das eindimensional war ein Flüchtigkeitsfehler, so PISA-geschädigt bin ich nun auch noch nicht ;-)
- Bezüglich der Frage ist ihr Kern wohl nicht rübergekommen: Bei Fotos in Innenräumen muß ja ein gewisser Aufwand getrieben werden (richtige Ausleuchtung, verzerrungsfreier Standort, etc.). Kann man daher - laut Rechtsprechung - noch von lediglich reproduziert sprechen, oder ist hier ein eigenständiges urheberrechtsgeschütztes Werk entstanden? --Greenhorn 22:09, 3. Mai 2006 (CEST)
Das ist ja immer so bei Gemäldereproduktionen. Oder meinst Du, dass man die Mona Lisa im Louvre erst mal in die frische Luft bringt zum Fotografieren? Der Kern ist: man will eine möglichst genaue Reproduktion, was Schöpfungshöhe von reinen Reproduktionen per definitionem ausschließt. Der Aufwand ist dann egal. Siehe Schöpfungshöhe. (Dazu gibt es natürlich abweichende Meinungen, und man kann unschwer erraten, welche die Reproduktionsfotografen und die ach so öffentlichen und bildungsauftragsvorlebenden Musseen gerne vertreten...) --AndreasPraefcke ¿! 22:15, 3. Mai 2006 (CEST)
- Hallo Andreas! Du schreibst: Der Kern ist: man will eine möglichst genaue Reproduktion, was Schöpfungshöhe von reinen Reproduktionen per definitionem ausschließt. In Lichtbildwerk steht aber: Der zweidimensionalen Wiedergabe eines in der Natur vorgefundenen Objekts ist dann urheberrechtlicher Werkcharakter zuzubilligen, wenn die selbst gestellte Aufgabe, eine möglichst naturgetreue Abbildung zu erreichen, dennoch ausreichend Spielraum für eine individuelle Gestaltung zulässt Das zitiert zwar österreichische Rechtslage, aber laut dem Artikel auf Deutschland übertragbar. --Greenhorn 15:36, 5. Mai 2006 (CEST)
Bild-Lizenz
Verschoben von Benutzer Diskussion:Btr#Bild-Lizenz. Offenbar akzeptiert die Person nur das Autoritätsargument. Kann mal ein Jurist/Experte meine Darlegungen abnicken, soweit sie richtig sind, damit ers einsieht? --Rtc 17:07, 3. Mai 2006 (CEST)
Kannst Du mir kurz erklären, wo das Lizenz-Problem mit "Bild:Krause_Cohrs.jpg" liegt? Cohrs kann ich leider nicht mehr fragen, Krause gab sein Einverständnis zur Veröffentlichung ... Modran 03:00, 3. Mai 2006 (CEST)
- Geht ganz schnell, da die entsprechende Stelle erst kürzlich bei Benutzer_Diskussion:Btr#Bild_bei_emelFM2_.28Bild:EmelFM2-screenshot.jpg.29 aktuell war und ist hier nachzulesen. Um entsprechende Zustimmungen, etc. einzuholen siehe Wikipedia:Textvorlagen bzw. Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung, dort findest Du entsprechende Mustertexte und Beschreibungen, wie zu verfahren ist. Viele Grüße --Btr 03:17, 3. Mai 2006 (CEST)
- (Übrigends mit Diskussion ist die im LA-Baustein verlinkte Löschdiskussion gemeint)
- Ach so, diese Diskussion konnte ich nicht finden. Noch mal für mich als Idioten: was muß ich tuen, um dem Bild GNU-Rechte zu verleihen (wenn nur eine der beiden abgebildeten Personen noch am Leben ist)? Wie gesagt, schriftliche Erlaubnis von Winfried Krause liegt vor (wenn ich ein Bild benutze, daß kein Screenshot ist, sondern vor Ort von einem Amateur (mir) geknipst wurde - entfallen dann die Probleme?). Modran 03:25, 3. Mai 2006 (CEST)
- (Zitat:"Die Vorlage ist also immer vom Rechteinhaber und nie vom Anfragenden selbst abzuschicken. Das hätte sonst den Charakter des Unterschreibens eines Vertrags für einen Dritten mit dessen Unterschrift." - bedeutet dies, ich muß z. Bsp. Winfried Krause dazu überreden, das Bild selber hochzuladen? Nee, oder? Modran 03:55, 3. Mai 2006 (CEST)
Nein, damit ist nur gemint, dass der Mustertext (in der Box) (die Leerfelder) vom Rechteinhaber/Urheber selbst ausgefüllt werde sollte. (Text z.B. als e-mail Anhang zuschicken oder man gibt in der mail die URL von Wikipedia:Textvorlagen an und der Urheber kann sich den Text von dort holen, ausfüllen und an dich zurückschicken) --Btr 04:33, 3. Mai 2006 (CEST)
- p.p.s.: Ich habe - anstatt in der Auswahlbox die GNU auszuwählen - die Standardversion stehen gelassen "Die Rechte werden im Text erklärt". War das der Fehler? Ich hätte (meiner Meinung nach) auch das Recht, die Auswahlbox auf "Völlig Gemeinfrei" einzustellen. Modran 04:01, 3. Mai 2006 (CEST)
Du kannst die Lizenz auch im Text angeben z.B. wenn die entsprechende Lizenz nicht aufgführt ist (dafür ist "Die Rechte werden im Text erklärt" gedacht), die Auswahlbox bewirkt nur, dass gleich der entsprechende Lizenz-Baustein von (Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder z.B. {{Bild-GFDL}} für die GFDL) eingefügt wird - das kann aber auch später auch noch händisch ergänzt werden.
(Zu Weiteren siehe auch nachfolgender Text -(nach Bearbeitungskonflikt)-!) Du mußt in dem Fall die Lizenz angeben bzw. einstellen zu der Du die Zustimmung erhalten hast, die Lizenz kannst Du nur beliebig auswählen, wenn Du selbst der Urheber (z.B. wenn Du der Photograph/Zeichner - interessante Frage hierzu: [42]) bist. Aber auch in dem Fall bitte vorher die Lizenzbestimungen lesen, ob Du mit den Bedingungen einverstanden bist (wenn Du z.B. "Völlig Gemeinfrei" - "PD"/"public domain" einstellst kann jeder mit deinen Werken anstellen was er will und du hast "im Prinzip keine Rechte mehr") Es hat schon öfter hinterher das böse Erwachen gegeben, als Benutzer leichtfertig zu Lizenzen zugestimmt hatten und ihre Bilder gemäß der gegebenen Lizenz genutzt wurden. (z.B. weil es gerade paßt [43] --Btr 04:33, 3. Mai 2006 (CEST)
(nach Bearbeitungskonflikt)
Hier der relevante Absatz:
...So darf die Tagesschau über Wikipedia mit dem Wikipedia-Logo berichten, aber Wikipedia nicht über diesen Bericht, denn die Fernsehanstalten beanspruchen einen Urheberrechtsschutz auch für Standbilder aus ihrem Programm. Ausnahmen bilden hierbei Screenshots, die von dem Urheberrechtsinhaber des abgebildeten Programms, Spiels oder Fernsehprogramms unter die GFDL gestellt oder der public domain überlassen wurden.[44]
Es müßte also die entsprechende Fernsehanstalt einer Veröffentlichung unter einer der freien Lizenzen z.B. Public Domain, Creative Commons oder GNU FDL zustimmen. Die Erlaubnis der beiden Herrn dürfte irrelevant sein, da sie -nehme ich an - als Personen der Zeitgeschichte/"berühmte Personen"/oder wie man es sonst noch so nennt gelten dürften, sowie mit einem Auftritt im Fernsehen in der Öffentlichkeit stehen und dabei ihre "öffentliche Funktion wahrnehmen" (am besten unter Aufnahmen von/mit Personen nachlesen, dort (unterer Teil) ist es genau erklärt]
Das Verfahren zum Einholen der Zustimmung kannst Du unter Wikipedia:Textvorlagen bzw. ausführlicher unter Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung nachlesen. Gruß --Btr 04:33, 3. Mai 2006 (CEST)
Übrigends, (allgemein) ist der Rechteinhaber/Urheber eines Bildes verstorben sind solange die Regelschutzfrist noch nicht abgelaufen ist und das Werk damit gemeinfrei ("public domain") wird die jeweiligen Erben zuständig.
Weitere interessante Seiten zum Thema Lizenzierung, usw...:
Lizenzierung für Anfänger, Lizenzvorlagen für Bilder, Bildrechte, Diskussion:Bildrechte u. zugehörige Archive, Urheberrechte beachten, FAQ_Rechtliches, Fotos von fremdem Eigentum (Diskussion), Textvorlagen, Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung, Schöpfungshöhe, Rechtsgutachten_März_2005, Urheberrechtsfragen u. zugehörige Archive
(Die habe ich einmal zusammengetragen um den Überblick zu behalten bzw. um selbst benötigte Informationen schneller zu finden.)
- MH, ich ging bisher von folgender einfachen Faustregel aus: wenn ich ein Foto an einer öffentlich zugänglcihen Stelle anfertige, dann kann ich mit dem Foto machen was ich will, ich kann es verkaufen oder unter gnu-Lizenz veröffentlichen - aufgrund der "Öffentlichkeits"-Klausel. Ich weiß, daß dieses Gesetz in Deutschland und der EU gilt, doch ich weiß nicht, wie das international aussieht.
- Also angenommen, ich bringe Winfried Krause dazu, sich hier zu melden und das Bild unter GNU zu stellen - wäre dann alles OK? Modran 04:47, 3. Mai 2006 (CEST)
- Gemäß Panoramafreiheit darfst Du ein permanent angebrachtes urheberrechtlich geschütztes Werk (Denkmal, Skulptur, Haus) z.B. von einer öffentlichen Straße aus legal fotografieren, wenn Du keine Hilfsmittel wie Leiter o.ä. benutzt. Die Stelle auf dem Bild, an welcher das Werk abgebildet ist, unterliegt aber nach wie vor dem urheberrechtlichen Schutz und damit einem Änderungs- und Nachbau/Nachformverbot! Auch abgebildet werden darf etwas als unwesentliches Beiwerk, d.h. beim Fotografieren ist z.B. ein Plakat mit im Bild. Auf jeden Fall muss dieser Teil beliebig austauschbar sein und darf keinenfalls in irgeneiner weise zentraler oder auch nur wesentlichr oder relevanter Teil des Bildes sein. Auch in diesem Fall unterliegen diese Teile des Bildes einem Änderungsverbot und dürfen auch nicht aus dem Bild ausgeschnitten und aus dem Kontext gestellt werden. In keinem Fall ist das Abfotografieren von Bildern aus Fernsehsendungen gestattet. --Rtc 04:56, 3. Mai 2006 (CEST)
- Herrje, was muss ich hier lesen. Urheber ist selbstverständlich der Kameramann. Nicht die abgebildeten Personen. Da er im Rahmen seines Arbeitsvertrages die Kamera bedient hat, besitzt der Arbeitgeber das ausschließliche Nutzungsrecht. Rechteinhaber bezüglich Urheberrecht ist also der Arbeitgeber (wohl Produktionsfirma) und die bevollmächtigte Person dort muss um die Lizenz gebeten werden. Da Personen abgebildet sind, greift außerdem ein Schutz durch das Persönlichkeitsrecht. Da es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, müssen diese jedoch nicht gefragt werden! Im übrigen stellt das Abfotografieren des Fernsehbildes eine durch das Urheberrecht verbotene Vervielfältigungshandlung dar die drastisch gesagt hohe Schadensersatzansprüche von Seiten des Rechteinhabers an Benutzer:Modran nach sich ziehen kann. Wie kommt Benutzer:Modran nur drauf, dass "Alles, was öffentlich gezeigt wird, darf man abfotografieren und mit dem Foto machen, was man will, oder nicht?" Da die Produktionsfirma aller Vorraussicht nach keine Erlaubnis erteilen wird, ist das Bild um Schaden von Benutzer:Modran abzuwenden schnellstmöglich zu löschen. --Rtc 04:49, 3. Mai 2006 (CEST)
- Wie ich darauf komme? In Deutschland darf man alles, was man von einem öffentlichen Platz aus fotografiert, auch beliebig veröffentlichen. Wenn ein Künstler eine Statue so hinstellt, daß ich sie von einem öffentlich erreichbaren Platz aus fotografieren kann, dann darf ich das Foto für 137 Millionen Euro verkaufen, ohne Zustimmung des Künstlers (die hat er indirekt gegeben, als er die Statue auf die Straße stellte). Ich bin kein Jurist, aber DIESES Gesetz ist recht eindeutig.
- O.K. seis drum, also "Urheber ist der Kameramann", also ich. Ich hatte keinen Arbeitgeber, der mir die Rechte streitig machen kann, somit liegen die Rechte bei mir. Da es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, müssen diese nicht gefragt werden - sehr schön. Das Abfotografieren eines Fersehbildes kann keine Urheberrechtsverletzung darstellen, da das Fernsehbild öffentlich (auf einem öffentlichen Platz) ausgestellt wurde. Danke für die Aufmerksamkeit, daß Schaden auf mich zu kommen könnte, doch du hast vergessen hinzuzufügen, daß Du mir und niemandem keine rechtsverbindliche Auskunft geben darfst (da Du - nehme ich an - kein ausgebildeter Jurust bist - nur der Form halber ;). (p.s.: auch die Produktionsfirma hat Erlaubnis erteilt)Modran 05:06, 3. Mai 2006 (CEST)
- Du hast den entscheidenden Haken übersehen: Das Fernsehbild ist nicht permanent angebracht. Urheber bist nicht Du. Durch die Fotografie einer zweidimensionalen Vorlage entsteht selbstverständlich kein Werk, sondern lediglich eine Vervielfältigung der Vorlage. Deshalb wäre sogar das passgenaue abfotografieren eines zweidimensionalen in der Öffentlichkeit permanent angebrachten Kunstwerks oder Fernsehbilds verboten (wobei es permanent angebrachte Fernsehbilder schon aus Prinzip garnicht geben kann). Die Produktionsforma hat die Erlaubnis erteilt? Wo ist dann die entsprechende Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung? (Was ist eine 'rechtsverbindliche Auskunft'? Untersagt ist die Rechtsberatung. Nun ist das hier ganz offensichtlich keine Rechtsberatung, denn ich sage Dir nicht, dass Du X tun sollst, sondern ich erkäre einige die Zusammenhänge, die Du ziemlich missverstanden hast.) --Rtc 05:13, 3. Mai 2006 (CEST)
- (Rechtsberatung: hab ich nur des protokolls wegen erwähnt, weil es erscheint) Die Betonung liegt hier auf "Paßgenau". Wenn die "Mona Lisa" als Originbild an der Wand unseres Rathauses hängen würde, dürfte ich sie fotografieren und publizieren, jedoch NICHT in "Originalgröße" - da hier ein Versuch zur Kunst-Fälschung vorliegen könnte. Aber da verirren wir uns bereits weit im Kleingedruckten.
- Aber vergessen wir den ganzen Blödsinn: wenn ich persönlich bei diesem Event anwesend bin - und Bilder von normalen "zeitgeschichtlichen Personen" mache - wie sieht die Rechtslage dann aus? Modran 05:27, 3. Mai 2006 (CEST) (sorry für mein schlechtes Deutsch - vielleicht liegen alle Probleme in der Übersetzung?) Modran 05:40, 3. Mai 2006 (CEST)
- Die Mona Lisa hängt aber nicht permanent an der Außenwand des Rathauses. (§ 59 UrhG spricht von "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden".) Kein Künstler wäre so dumm. Bitte hör auf, abstruse realitätsferne Situationen zu konstruieren. Kunstfälschung ist selbstverständlich prinzipiell erlaubt, wenn kein Urheberrecht besteht. Es gibt angesehende Kunstfälscher, die massenweise Werke mit abgelaufenem Schutz fälschen und daran ganz gut und völlig legal verdienen. Nicht erlaubt ist, zu behaupten, es sei ein Original: Das wäre natürlich Betrug, aber das hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wenn man außerhalb eines Arbeitsvertrags fotografiert, hat man prinzipiell das Urheberrecht an dem Foto und kann vorbehaltlich anderer Rechte, die am abgebildeten bestehen, darüber im rechtlichen Rahmen bestimmen. (Bei Personen der Zeitgeschichte besteht aber immer noch ein starkes Restpersönlichkeitsrecht: Man darf keine Werbung mit dem Foto für ein Produkt o.ä. machen z.B.) --Rtc 05:49, 3. Mai 2006 (CEST)
Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. Niemand hier behauptet ein "Original", wo keins ist. Was ich sagen wollte ist: Nur eine einzige (juristische) Person kann das Urheberrecht an dem Foto streitig machen. Meiner Rechts-Auffassung nach bin ICH diese Person (und ich habe nicht vor, gegen mich selbst juristisch vorzugehen). Du vermutest, ich bin es nicht. Doch wenn Du sagst, ich wäre NICHT der Inhaber der Rechte an diesem Bild, obwohl ich dies behaupte, entspricht dies dem Tatbestand der "üblen nachrede", denn dann behauptest Du ohne Grund, ich würde lügen (Rechte dritter verletzen). Bitte entschuldige mein schlechtes deutsch, aber besser kann ich es nicht erklären. Modran 06:06, 3. Mai 2006 (CEST) (wenn ich mitten im Kölner "Lidl" Helmut Kohl fotografiere, dann darf ich das Foto doch veröffentlichen (wie es jeder Papirazzo tut), oder? Modran 06:13, 3. Mai 2006 (CEST)) Noch ein p.s.: Kein Künstler ist so dumm, sein Werk auf einem öffentlichen Platz auszustellen? Das gilt sicher nur für "geldgeile" Künstler, nicht für "echte", denn die tun das andauernd (wenn Du in einer größeren Stadt wohnst, dann geh mal bitte auf den Marktplatz und schau Dich um) ... Modran 06:17, 3. Mai 2006 (CEST)
- Du behauptest Du hast das Bild vom Fernseher abfotografiert. Damit bist nicht Du der Urheber, sondern der Kameramann der Produktionsfirma. Du hast das Bild lediglich illegaler Weise per Fotoapparat vervielfältigt. Der Rechteinhaber, die Produktionsfirma, kann nun gegen Dich vorgehen und die Vernichtung der illegal angefertigten Vervielfältigungsstücke sowie Schadensersatz von Dir fordern. --Rtc 06:23, 3. Mai 2006 (CEST)
- Illegal wäre die Verfielfältigung als "Original"-Bild. Aber wenn da ein Problem besteht (bzw. vermutet wird), kann ich auch gerne ein Bild "nicht vom Fernseher, sondern vor Ort fotografiert" einstellen. Meiner Meinung nach wäre jedoch DAS ein Problem, weil das Foto nicht an einem öffentlichen Ort gemacht wurde, sondern im Studio, während das Fernseh-Bild diese Bedingung (Öffentlichkeit) erfüllt hätte. Deutsches Recht, schweres Recht... Aber ist nicht nach deutschem Recht ausschließlich der Rechte-Inhaber befugt, Einspruch zu erheben? Modran 06:33, 3. Mai 2006 (CEST)
p.s.: wenn ich auf einem öffentlichen Platz ein Foto mache kann dies unter KEINEN Umständen "illegal" sein, nicht mal nach dem komplizierten deutschen Recht. Ebenso könnte man mir verbieten, auf einem öffentlichen Platz die Augen zu öffnen. ... Modran
Kapiers bitte endlich: eine solche Vervielfältigung ist immer illegal, egal wie und das 'p.s.' ist völliger Unfug (das reine Betrachten ist im gegensatzz zum vervielfältigen, (ab)fotografieren, senden etc urheberrechtlich nicht sanktioniert). Das Urheberrecht kennt kein 'Vervielfältigung als "Original"-Bild'. Himmel hilf. Ich sagte bereits, dass das Urheberrecht nur urheberrechtlich geschützte Sachen betrifft, egal ob innen oder außen! Urheberrechtlich geschützte Dinge "die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden", darfst Du fotografieren. Das Fernsehbild erfüllt diese Bedingung nicht, es ist nicht bleibend (im Gegenteil, grade mal 1/25 Sekunde). Solange man in einem Studio oder in einem Park, egalob innen oder außen, egal ob öffentlich oder nicht öffentlich keine urheberrechtlich geschützten Werke fotografiert, kann man urheberrechtlich gesehen mit den Fotos machen was man will, wie ich bereits sagte! --Rtc 06:41, 3. Mai 2006 (CEST)
- Bitte versteh mich nicht (schon wieder) falsch: ich empfinde unsere Diskussion als sehr fruchtbar. Doch sowohl ich als auch Du sind "juristische Laien" (oder nicht?). Du hast eine Auffassung vom "Urheberrecht", und ich habe scheinbar eine andere. Klärung kann nur ein Jurist bringen. Du sagst selbst, ich darf alles fotografieren, was sich an öffentlichen Plätzen befindet. Wieso erfüllen fernsehbilder diese Bedingung nicht, wenn sie sich dort befinden? Darf dann auch keine Werbung auf dem Bild sein, nur weil sie sich ständig ändern KANN (Wechsel-Display)? Dann dürfte ich GAR NICHT mehr fotografieren, denn ÜBERALL ist solche Werbung (zumindest hier, wo ich wohne). Sätze wie "kapiers bitte endlich" nehme ich Dir nicht übel, da auch ich die deutsche Sprache aus Erklärungsnot mißbrauche und Dir zugute halte, daß Du viel jünger bist als ich. Ein Fernsehbild ist nicht bleibend? Warum diskutieren wir dann? Wir diskutieren ja nur, WEIL es bleibend ist (und gemacht werden kann). Wie dem auch sei: der einzige, der das Bild kritisieren kann, ist der Besitzer. Meiner Meinung nach bin ich das, Deiner meinung nach nicht, aber um Deine meinung zu bekräftigen, muß nach deutschem Recht der (von Dir vermutete) Besitzer Einspruch erheben. Es genügt nicht, wenn DU Einspruch erhebst, da Du nach deutschem recht überhaupt nichts mit dem Bild zu tun hast. - Oder? Modran 07:05, 3. Mai 2006 (CEST)
- Worum es Dir scheinbar geht ist doch die Frage: hatte der Betreiber das Recht dazu, das fernsehbild auf einem Platz, wo jeder es fotografieren kann, darzustellen? Und die simple Antwort lautet: ja, er hatte es.
- p.s.: Egal wohin ich schaue, wenn ich meine Kamera nur aus dem Fenster halte, dann kann ich es gar nicht vermeiden, ein "Nicht-Bleibendes" Werbeplakat aufs Bild zu bekommen. Denn hier wechseln die Werbeanzeigen alle 10 Sekunden, sind also "nicht bleibend". Du tust nichts geringeres als mir generell zu verbieten, meine Fotoapparat zu benutzen.
- Worum es Dir scheinbar geht ist doch die Frage: hatte der Betreiber das Recht dazu, das fernsehbild auf einem Platz, wo jeder es fotografieren kann, darzustellen? Und die simple Antwort lautet: ja, er hatte es.
- p.p.s.: Wenn ich dasselbe Foto im Studio mache, gibt es keine URV-Probleme? Jetzt wirst Du lustig. Sorry, aber hier bist DU falsch informiert. Alles, was Du innerhalb eines Studios fotografierst, gehört automatisch dem Besitzer des Studios (es sei denn, seine Anwälte haben das Kleingedruckte von einer Kelloggs-Schachtel spiegelverkehrt abgeschrieben).
- Hör jetzt auf mit dem dümmlichen Ad-hominem-Argumenten wie "juristischen Laien". Muss es Dir erst ein Staranwalt sagen, damit Du es mir glaubst? Es gibt in diesen Bereichen keine "Auffassung vom Urheberrecht". Es gibt nur das, was im Urheberrecht drin steht. Nein, ich sagte verdammt nochmal nicht, "ich darf alles fotografieren, was sich an öffentlichen Plätzen befindet." Das ist Deine falsche Meinung und Du hast noch nicht einen Beleg oder Paragraphen für diese völlig abstruse Auffassung geliefert. Man darf nur solche urheberrechtlich geschützten Sachen fotografieren, "die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden". Das ist ein wörtliches Zitat aus dem Urheberrecht. Ein Fernsehbild ist nicht bleibend, denn es ist nur für 1/25 sekunde ausgelegt, ein Bild auf einem Marktplatz auch nicht und auch keine vielleicht für einen Monat angebrachte Werbung (es muss noch nicht mal ein Wechseldisplay sein). Es geht um Dinge, die angebracht werden ohne eine von vorn herein bestehende zeitliche Frist. Ja, nicht permanent angebrachte Sachen wie Werbung darfst Du nicht fotografieren bzw. nur als unwesentliches, beliebig austauschbares Beiwerk an Deinem Foto, wie ich bereits oben beschrieben habe. Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du akzeptierst es oder eben nicht. Solche Vorstellungen wie Du sie hast begegnen mir hier wirklich täglich. Dein "ich habe aber eine andere Vorstellung" ohne irgendwelche Grundlagen dafür zu zitieren klingt in diesem Kontext wirklich absurd, aber vielleicht kannst Du das nicht verstehen, weil Du es selbst ja offenbar nicht miterlebst. Das Ergebnis ist jedenfalls immer das gleiche: Bild wird gelöscht werden. Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das Schießen eines Fotos in einem Studio urheberrechtlich zu beanstanden sein? Wo steht die ominöse Klausel, dass "ich darf alles fotografieren, was sich an öffentlichen Plätzen befindet." Die Erklärungsnot hast Du. Ich habe auf Beiwerk und Panoramafreiheit verlinkt. Ich habe das Urheberrecht nochmal zitiert. Ich habe es nochmal erklärt. Du weigerst Dich offensichtlich, diese Artikel zu lesen, in denen alles drin steht und meine Erklärungen anzuerkennen, nur weil ich kein Jurist bin, obwohl ich täglich mit diesen Dingen hier zu tun habe. Du weigerst Dich einzusehen, wie falsch Du liegst. Du hast (aus Unkenntnis) eine klare, vorsätzliche Urheberrechtsverletzung begangen, da wird niemand der Leute, die sich hier ganz gut auskennen einen Zweifel daran hegen. Du bist nicht Rechteinhaber des Fotos. Wenn Du diese Urheberrechtsverletzung auf Deiner Webseite machst, ist Wikipedia das egal. Du benutzt aber Wikipedia dazu. Deshalb muss hier nicht der Rechteinhaber sein Recht geltend machen. Wikipedia kann bestimmen, was auf den Servern akzeptiert wird und hier werden nunmal keine offensichtlich rechtswidrigen Sachen wie solche Urheberrechtsverletzungen akzeptiert. Dein Verhalten kritisieren und Löschantrag stellen darf hier selbstverständlich jeder. Was der Rechteinhaber darf, ist zusätzlich gerichtlich gegen Dich vorgehen. Der wird im allgemeinen Dich nicht 'kritisieren' oder freundlich darum bitten, dass Du die Rechtsverletzung beseitigst. Im allgemeinen wird er direkt auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Die Löschung ist also in Deinem eigenen Interesse. --Rtc 17:07, 3. Mai 2006 (CEST)
Ich denke, Rtc sollte sich hier nicht allein quälen müssen. Muss wirklich ich herbeieilen, um Trivialitäten, auf die er zurecht hinweist, zu betonen? Was er schreibt, ist im wesentlichen korrekt. Ein abfotografiertes Fernsehbild unterliegt als einfaches Lichtbild (bei künstlerischen Filmen sogar als Lichtbildwerk) dem Schutzrecht des Kameramanns, der es aufnahm. Da hat es überhaupt keine lange Diskussion zu geben. Das sage ich als juristischer Laie und Bildrechtepapst ;-) --Historiograf 18:00, 3. Mai 2006 (CEST)
Repliken
Sind Fotos von Repliken (als Beispiel mal ein Römerschwert), die man ja durchaus käuflich erwerben kann, eigentlich geschützt? --Geos 18:08, 3. Mai 2006 (CEST)
Wenn sie originalgetreu sind ohne eigenschöpferische Zusätze und die Vorlage ist gemeinfrei, dann ja gemäß BGH Apfel-Madonna --Historiograf 18:24, 3. Mai 2006 (CEST)
Hä? Ich glaube da ist 1.) die Frage ungenau und 2.) die Antwort versehentlich falschrum ("nein, nicht geschützt" statt "ja" gemäß Apfel-Madonna, oder?). Nochmal genauer meine "Meinung" zum Mitschreiben:
- Die Replik eines gemeinfreien (Kunst-)Gegenstandes, z. B. so ein nachgebautes Römerschwert oder ein Abguss einer antiken Statue, ist gemeinfrei, wenn originalgetreu und ohne eigenschöpferische Zusätze.
- So ein dreidimensionales Objekt (die Replik) kann man dann z. B. irgendwo kaufen oder anschauen und selbst fotografieren und erwirbt damit ein eigenes Urheberrecht am Foto. Das Foto kann man dann unter GFDL oder ähnlichem hochladen.
- Wenn man so ein Foto aber irgendwo aus dem Netz "leihen" will, geht das nicht, genausowenig wie man irgendein anderes Foto eines dreidimensionalen Objekts einfach aus dem Netz nehmen kann und hier hochladen, da das Foto als Lichtbildwerk geschützt ist.
--AndreasPraefcke ¿! 22:25, 3. Mai 2006 (CEST)
Danke fürs Entwirren, ich hab eher den Punkt bei den Repliken gesehen und das Foto ignoriert. Apfel-Madonna gibts gleich (ohne den "amtlichen" Leitsatz aus BGHZ, weil der anscheinend leider gar nicht amtlich ist, da die amtliche Sammlung BGHZ eben nicht amtlich ist) auf Wikisource, einige Minuten Geduld bitte. --Historiograf 00:51, 4. Mai 2006 (CEST)
- Also noch mal für Doofe: Wenn ich mir im Museumsshop eine Augustusbüste kaufe, die ohne Veränderung irgendeinem Original nachgegossen ist und dann ein Foto davon mache, dieses hochlade, dann bin ich sozusagen der Copyrighthalter und kann das ganze dann GNU-FDl setzen? Richtig verstanden? Danke! --Geos 09:23, 4. Mai 2006 (CEST)
- Es ist ganz einfach: Wenn du ein Foto machst, ganz egal von welchem Gegenstand, hast immer du das Copyright am Bild. Du kannst das Bild unter GFDL stellen oder auch sonst damit machen, was du willst. Wenn du aber einen prinzipiell urheberrechtlich schützbaren Gegenstand (Kunstwerk, Gemälde, Zeitungsseite, Augustusbüste) fotografierst, musst du zusätzlich deren Urheber berücksichtigen, weil du in seine Rechte eingreifst. Da der Urheber der Augustusbüste längst verstorben ist, ist das Werk auf Grund seines Alters gemeinfrei. Eine bloße Kopie der Büste ist kein schützbares Werk. Du kannst jedes gemeinfreie Kunstwerk abfotografieren und mit dem Bild anfangen, was du willst. --Fb78 ☼ 10:54, 4. Mai 2006 (CEST)
- Merci, jetzt hab sogar ich es kapiert ;c)) --Geos 11:32, 4. Mai 2006 (CEST)
Urkunden
Wie verhält es sich mit Urkunden? Sind diese urheberrechtlich geschützt, wenn darauf eine Zeichnung oder dergleichen ist? (Beispiel: Urkunde des Weinbauverbandes Württemberg über Preismünzen für Weine einer Weingärtnergenossenschaft). Danke im voraus. --Joachim Köhler 19:30, 3. Mai 2006 (CEST)
Wahrscheinlich sind sie geschützt. Das kommt aber auch auf das Alter der Urkunde bzw. Todesdatum der Zeichner an (wenn der 70 Jahre tot ist: gemeinfrei), aber auch auf die Schöpfungshöhe (wenn das nur ein paar Strichchen sind zur gebrauchsgrafischen Gestaltung oder eine rein typografische Gestaltung, könnte so eine Urkunde gemeinfrei sein). --AndreasPraefcke ¿! 22:27, 3. Mai 2006 (CEST)
- Mir ging es dabei um den Text der Urkunde, der etwa 4/5 ausmacht und nicht um die Zeichnung im oberen Teil ca. 1/5. Heißt das nun, man darf keine Urkunde hier einstellen, wenn sie neueren Datums ist (von 2000) und eine Zeichnung oder ähnliches enthält? --Joachim Köhler 17:25, 4. Mai 2006 (CEST)
- Das kann man so nicht sagen. Dabei geht es um die Schöpfungshöhe des Textes und der Grafik. Ein typischer Urkundentext wie "Frau ... wurde am 3.3.1977 der 1. Preis im Stabhochsprung verliehen, gezeichnet..." ist nicht urheberrechtlich geschützt. Ein Gedicht o.ä. wäre es schon. Im Zweifelsfalle greift auch noch das Zitatrecht. --Fb78 ☼ 17:35, 4. Mai 2006 (CEST)
- Was ich mit der Urkunde zeigen will ist der eigentliche Text. Kurzfassung: „Weinbauverband Württemberg e.V. - Ehrenurkunde – Anlässlich der württembergischen Weinprämierung wurde der Weingärtner-Genossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG 10 Goldenen Preismünzen, 12 Silberne Preismünzen ... (usw. usf.) zuerkannt. Der Präsident ... Der Vorsitzende ... (Unterschriften)“. Die Zeichnung oben zeigt einen Weinberg und einen Weingärtner bei der Arbeit. Mir geht es wie gesagt um den Text der Urkunde als Beispiel für ausgezeichnete Weine. Die Zeichnung selbst ist nicht das dominierende Element eher Beiwerk. Könnte da Jemand auf eine Verletzung des Urheberrechts kommen, nur weil die Zeichnung darauf ist? Wäre das eventuell durch das Zitatrecht gedeckt? Man könnte zwar den Text ausschneiden und ohne Zeichnung hochladen, das würde aber irgendwie komisch aussehen. --Joachim Köhler 18:01, 4. Mai 2006 (CEST)
Die Zeichnung dürfte urheberrechtlich geschützt sein, damit entfällt die Möglichkeit, das Bild hier zu verwenden. Alles andere ist nicht gangbar bzw. sinnvoll --Historiograf 22:43, 4. Mai 2006 (CEST)

Ist diese Urkunde des Nobelpreises also problematisch? Eine Schöpfungshöhe würde ich im Zweifelsfall bejahen... Ralf 23:11, 4. Mai 2006 (CEST)
Puh nochmal Glück gehabt, Bild liegt auf Commons, wir sind also nicht zuständig :-) Ich würde mal hoffen, dass die Darstellung aus der Zeit vor ca. 1906 stammt, sie sieht nicht sehr modern aus. --Historiograf 23:21, 4. Mai 2006 (CEST)
- Die Urkunde ist von 1956, ist die Genehmigung des Krankenhausdirektors ausreichend? Sicher nicht, denn er ist ja nicht Urheber der Urkunde - also LA auf commons stellen... :-( --Ralf
23:26, 4. Mai 2006 (CEST)
- Hallo? Was hat das Alter der Urkunde damit zu tun? Die Darstellung könnte doch viel älter sein --Historiograf 23:40, 4. Mai 2006 (CEST)
- verstehe ;-) --Ralf
23:44, 4. Mai 2006 (CEST)
- verstehe ;-) --Ralf
- Hallo? Was hat das Alter der Urkunde damit zu tun? Die Darstellung könnte doch viel älter sein --Historiograf 23:40, 4. Mai 2006 (CEST)
Die Nobelpreisurkunden werden anscheinend immer ganz individuell auf die Person zugeschnitten (ein schöner Zug, für uns in diesem Fall aber eher schlecht). Siehe zum Beispiel http://www.meduni-graz.at/pharma/f-02.htm Die von Forßmann bildet ja augenscheinlich die Brückenhäuser von Bad Kreuznach ab, wo Forßmann eine Zeit lang als Urologe tätig war. Und auch das mit dem Herz ist ganz spezifisch: er hat zur Herzerkrankungsdiagnose entscheidendes beigetragen. Auch das andere Bild in dem Forßmann-Artikel (moderne Statue, die nicht nach Panoramafreiheit aufgenommen werden kann, Genehmigung vom Leiter der Klinik, aber nicht vom Künstler) muss wohl raus. Schade. --AndreasPraefcke ¿! 10:12, 6. Mai 2006 (CEST)
- Hallo an alle, ich werde versuchen das Alter der Zeichnung herauszubekommen. Falls das nicht gelingt, sollte der reine Urkundentext wohl urheberrechtlich unbedenklich sein. Oder? Vielen Dank für die Antworten. – Viele Grüße --Joachim Köhler 17:27, 7. Mai 2006 (CEST)
Orientalischer Tanz: Plagiat?
Folgenden Beitrag fand ich gerade auf meiner Diskussionsseite:
- [...] ich habe zufällig folgende Seite gefunden (http://www.bauchtanz.de). Diese wird von Päffgen GmbH, Udo Päffgen betrieben. Einige Artikel sind in grossen Teilen mit denen in Wikipedia gleich, z.B. Tanzgeschichte Ursprünge & Wurzeln des Bauchtanzes. Ob dieser Artikel eine selbstgefriemelte Kopie ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Vielleicht sind weite Teile so verändert, dass keine Urheberrechtsverletzung mehr vorliegt. Aber folgende Artikel sind Kopien der Wikipedia Artikel ohne Wiki-Link: Bellydance - American Cabaret Bellydance, Bauchtanz - "Woher kommt der Begriff Bauchtanz?", Kostüme - Das Bauchtanzkostüm, Schlangentanz und Schleiertanz. Vergleiche dazu: Schleiertanz, Schlangentanz, American Cabaret Bellydance und Passagen aus dem Hauptartikel. Seltsamerweise finden sich dort auch genau die gleichen Bilder, die in Wikipedia in den Artikel stehen (auch wenn die evtl. Allgemeingut sind, ist es auffällig). Ich habe mal gehört es gäbe für solche Kandidaten Mailvorlagen, die man verschicken kann? Ich weiss leider nicht wo sich diese befinden und ob das jeder versenden kann und wie es dann weiter geht. Kannst du mich aufklären oder diese Sache weitergeben / weiterverfolgen? Danke! Gruß HelenaL 17:00, 3. Mai 2006 (CEST)
Nun stellte sich mir die Frage, ob das ein Plagiat ist oder ob das so ok war? Haben wir Textvorlagen für Plagiate? Wikipedia:Textvorlagen kennt doch nur 1:1 URVs, oder? --Flominator 19:45, 3. Mai 2006 (CEST)
Man muss auch immer erst mal schauen, ob nicht unsere Artikel die Plagiate sind... oder ob der Betreiber einer Website vielleicht auch Wikipedia-Autor ist und zweitverwertet. Also bitte freundlich formulieren, zumal das ja keine 1:1-Übernahme zu sein scheint. --AndreasPraefcke ¿! 22:33, 3. Mai 2006 (CEST)
- Hallo Andreas, die folgenden Artikel auf bauchtanz.de sind augenscheinlich definitiv Kopien der Wiki-Artikel: Schleiertanz, Schlangentanz, American Cabaret Bellydance. Da ich die Einteilung der Artikel damals selbst anfertigte (ohne Vorlage, freihand, keine Kopie, sozusagen frei Schnauze) und dies später durch eine QS umstellte, bin ich da sehr sicher. Was die Inhalte zu Schleiertanz und Schlangentanz angeht, ebenfalls. Denn diese Inhalte stammen fast ausschließlich von mir. Im Versionsprotokoll des anderen Artikels stehen jetzt viele Autoren die ich selbst nicht kenne, ich checke das mal und schaue ob dort jemand evtl. von dieser Seite kopierte und melde mich nochmal. Danke! Gruß HelenaL 11:22, 4. Mai 2006 (CEST)
Hallo an alle. Ich habe hier
einen Gegenüberstellung der Wikitexte und der bauchtanz.de-texte vorgenommen. Ich bitte euch um Durchsicht und Nachricht ob es nun eine Urheberrechtsverletzung ist, oder nur ein Plagiat, bei dem man nichts unternehmen muss (sollte, könnte, müsste, möchte...??). Der Text über AmCab wurde nicht durch mich erstellt, daher kontaktiere ich gerade den Ersteller ob dieser mir sagen kann woher der damals eingestellte Text stammt. Danke Gruß HelenaL 15:02, 5. Mai 2006 (CEST)
Hi an alle, im Falle des Textes American Cabaret Bellydance habe ich eine Bestätigung des Autors erhalten. Ihr Text wurde in dieser Form nur in Wikipedia veröffentlicht und steht nun 1:1 auf www.bauchtanz.de, also Kopie ihres Wikitextes. Eine Gegenüberstellung erspare ich mir. Frage: Was ist zu tun? Oder muss man nichts tun? Gruß HelenaL 15:10, 10. Mai 2006 (CEST)
Auch wenn seine Publikation auf der Benutzerseite ja sehr löblich sein mag, ob alle seine hochgeladenen Grafiken die Schöpfungshöhe nicht erreichen möchte ich doch bezweifeln und bitte darum, das zu checken. RL Anfrage läuft bereits. --Taxman Rating 00:46, 4. Mai 2006 (CEST)
Tierfotos, Fotos von Tieren in der (Qual-)Haltung
Hallo, wie sieht es mit Aufnahmen von Tierschützern aus, die ohne Erlaubnis und Beachtung des Hausrechts Aufnahmen von zum Beispiel Legehennen in der Käfighaltung zeigen. Die Presse darf solche Fotos veröffentlichen wegen dem öffentlichen Interesse, wenn man allerdings erkennen kann (bzw. bekannt wird) wo sie gemacht wurden, kann (und wird) der Tierhalter die Veröffentlichung untersagen. Die Presse kann mit eidesstatlichen Versicherungen (der Uhrheber) arbeiten und so die Echtheit sichern.
Ist WP auch Presse? Kann man solche Bilder mit dem Argument des öffentlichen Interesses, unter zuhilfenahme von eidesstatlichen Versicherungen hochladen, oder gibt es da rechtliche Hürden?--LL 03:31, 4. Mai 2006 (CEST)
Wir lesen dazu einmal mehr Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, wo auch Tierfotos thematisiert werden --Historiograf 06:35, 4. Mai 2006 (CEST)
- Auch beim zweiten Lesen des Artikels beantworten sich meine Fragen nicht. Ich glaube es kommt alles darauf an, ob WP als Presse-Organ gilt, was in dem Artikel nur als "wahrscheinlich" dargestellt wird. Wäre dem so, bestünde m.W. ein öffentliches Interesse der Aufklärung, da solche Bilder sonst niemals an die Öffentlichkeit kommen würden. Ohne genaue Angabe des Ortes kann es kein Kläger geben. --LL 13:10, 4. Mai 2006 (CEST)
Ich sehe nicht, dass es darauf ankommt, ob die WP Presse ist. --Historiograf 22:46, 4. Mai 2006 (CEST)
- Es geht hier LL offensichtlich nicht ums Urheberrecht, sondern um Strafverfolgung bei Fotos, die im Rahmen eines vorsätzlichen Einbruchs angefertigt wurden. Die Presse kann solche Fotos veröffentlichen, ohne dass der verantwortliche Redakteur Konsequenzen tragen muss. Und zwar wegen des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten bezüglich Herausgabe des Namens des Einbrechers. Dadurch wird dieser effektiv vor der Strafverfolgung wegen des Einbruchs geschützt. LL möchte nun wenn ich das richtig verstanden habe Fotos von solchen Aktionen in die Wikipedia hochladen, aber er macht sich Sorgen, dass man erkennen könnte, wo genau eingebrochen wurde. Er möchte nun die Garantie, dass die Wikipedia als Presse durchgeht, damit er als 'journalistischer Redakteur der Wikipedia' durchgeht und sich auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Er möchte wohl sicherstellen, dass er nicht gezwungen werden kann, den Namen des Fotografen rauszurücken. Mit "die Veröffentlichung untersagen" meint er wohl in Wirklichkeit "den zuständigen Redakteur wegen des Verschweigens der Identität des Einbrechers zur Verantwortung ziehen, der das veröffentlichte Foto geschossen hat" --Rtc 23:27, 4. Mai 2006 (CEST)
- Interessante Interpretation, aber viel mehr geht es mir darum ob die Veröffentlichung bestehen bleiben oder untersagt werden kann, oder nach WP-Regelungen nicht erwünscht ist, sprich ob sich das Risiko einer Beugehaft, oder was auch immer auf die Person die solche Bilder hochläd zukommen könnte, und die Arbeit lohnt. --LL 10:54, 5. Mai 2006 (CEST)
- Offensichtlich lässt sich ja die Veröffentlichung nicht mehr untersagen, sobald sie geschehen ist, dafür bräuchte man eine Zeitmaschine. Wenn es Dir darum geht, ob der Inhaber der Tiere die Entfernung von solchen Fotos verlangen könnte: Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage. Ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es jedenfalls nicht. Ein persönlichkeitsrechtlicher Eingriff scheint es mir auch nicht zu sein. Strafbar handelt der Fotograf durch den Einbruch (nicht durch das Schießen des Fotos) und der Einsteller begibt sich in Gefahr, im Rahmen der Strafermittlung als Zeuge aussagepflichtig bezüglich der Quelle zu sein, da Wikipedia kaum als Presse in dem Sinne durchgehen wird und das Foto nach den Wikipedia-Richtlinien auch prinzipiell garnicht zum Enthüllungsjournalismus verwendet werden *darf*. Fazit: Entfernen wird sich das Bild im Nachhinein nicht lassen, aber der Einsteller hat damit zu rechnen, die Quelle gegenüber dem Staatsanwalt offenlegen zu müssen oder die Konsequenzen zu tragen (das kann auch Beugehaft bedeuten). Wenn Du so etwas konkret vorhast und nicht nur abstrakt fragst: Sprich auf jeden Fall mit Deinem Anwalt! --Rtc 17:24, 5. Mai 2006 (CEST)
- In einer Dokumentation im Fernsehen sind Tierschützer in eine Schweinehaltung eingestiegen, die resultierenden Aufnahmen haben sie so geschnitten das der Hof nicht mehr identifiziert werden konnte, mit der Begründung das der Hof-Besitzer die Verbreitung des Materials dann verbieten könne. Deshalb meine Frage, vielleicht (ich erinner mich nicht mehr genau) drohte das Verbot nur, weil es sich auch um juristisch relevante Aufnahmen handelte (verstöße gegen TierschGes). Ich denke das ich woanders Auskunft darüber bekommen kann. Vielen Danke jedenfalls für die Antworten --LL 19:30, 7. Mai 2006 (CEST)
- Offensichtlich lässt sich ja die Veröffentlichung nicht mehr untersagen, sobald sie geschehen ist, dafür bräuchte man eine Zeitmaschine. Wenn es Dir darum geht, ob der Inhaber der Tiere die Entfernung von solchen Fotos verlangen könnte: Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage. Ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es jedenfalls nicht. Ein persönlichkeitsrechtlicher Eingriff scheint es mir auch nicht zu sein. Strafbar handelt der Fotograf durch den Einbruch (nicht durch das Schießen des Fotos) und der Einsteller begibt sich in Gefahr, im Rahmen der Strafermittlung als Zeuge aussagepflichtig bezüglich der Quelle zu sein, da Wikipedia kaum als Presse in dem Sinne durchgehen wird und das Foto nach den Wikipedia-Richtlinien auch prinzipiell garnicht zum Enthüllungsjournalismus verwendet werden *darf*. Fazit: Entfernen wird sich das Bild im Nachhinein nicht lassen, aber der Einsteller hat damit zu rechnen, die Quelle gegenüber dem Staatsanwalt offenlegen zu müssen oder die Konsequenzen zu tragen (das kann auch Beugehaft bedeuten). Wenn Du so etwas konkret vorhast und nicht nur abstrakt fragst: Sprich auf jeden Fall mit Deinem Anwalt! --Rtc 17:24, 5. Mai 2006 (CEST)
Schöpfungshöhe ja oder nein? Ein schwieriger Fall. Offenbar computergeneriert und das Programm hat keine seiner schöpferischen Elemente in die Ausgabe eingebracht, da alle Änderungen an den Eingabedaten aufgrund von Modellen von Theorien durchgeführt wurden, die als solche nicht geschützt sind. Daher dürfte es auf die Eingabedaten zurückfallen. Ob jemand weiß, ob die Eingabedaten für so eine Simulation eine Schöpfungshöhe haben? --Rtc 06:39, 5. Mai 2006 (CEST)
Ich würde sagen, das Bild ist OK. --Historiograf 18:17, 5. Mai 2006 (CEST)
- Schierig: Anders als beim Normalfall computergenerierter Bilder ist der Urheber vermutlich gleichzeitig nicht nur Programmierer des Modells und der Visualisierung, sondern auch dessen wisschenaftlicher Autor (Leider fehlen ausser "AIP" Angaben wo das Bild genau her ist und von wem. Mittlerweile ist es lt. google-images aber am MPIA in Heidelberg zu finden: http://www.mpia.de/GEMS/home0.htm nur bekomme ich gerade keine Verbindung dorthin). Darueberhinaus kann man die Wahl der Ausgangsbedingungen fuer eine physikalische Simulation durchaus als kreativen Prozess betrachten. In dem Bild steckt aus wissenschaftlicher Sicht sicher mehr Schoepfungshoehe als in einer Direktaufnahme des Himmels (die zweifellos geschuetzt ist), und wohl auch nur der Himmel weiss was ein Gericht dazu sagen wuerde. --Rivi 02:29, 6. Mai 2006 (CEST)
- Rivi, "In dem Bild steckt aus wissenschaftlicher Sicht sicher mehr Schoepfungshoehe" vermischt zwei Dinge, die nicht vergleichbar sind: Es steckt sicher wissenschaftliche Klasse dahinter, aber keine Schöpfungshöhe. Wissenschaftliche Forschung ist keine schöpferischer Tätigkeit. Denn Wissenschaft bedeutet eben grade nicht, schöpferisch tätig zu sein, sondern Theorien zu entwickeln, die sich im Hinblick auf die Fakten möglichst gut bewähren, also in ihren Vorhersagen eine möglichst gute Annäherung an die Realität wiedergeben. Das ist eben genau das Gegenteil von Schöpfungshöhe. Schöpfungshöhe ist nicht gleichzusetzen mit Forschungsaufwand oder wissenschaftlicher Qualität. Andersrum wird ein Schuh draus: Je besser eine Theorie im wissenschaftlichen Sinne, desto weniger schöpferisch ist sie. Wenn eine gut bewährte Theorie in ein mathematisches Modell und ein Programm umgesetzt wird, wird durch die auf die Eingabedaten angewendete Umformung eben grade kein schöpferischer Aspekt eingebracht. Es gibt also keinen Urheber des Bildes in dem Sinne, da ein Programm kein Urheber sein kann. Es gibt nur einen Urheber der Ausgangsdaten. Ich schätze, dass die Ausgangsdaten hauptsächlich bei grober Orientierung an bestehenden Galaxien entstand, eventuell mit einer automatischen Ergänzung auf Zufallsbasis. Auch das ist grade keine Schöpfung, sondern Abkopieren von natürlichen Gegebenheiten. Ich kann das aber nicht genau sagen, deshalb fragte ich. Es wäre sicherlich im Interesse des Wissenschaftlers, wenn das Bild geschützt wäre, da eine Menge 'Hirnschmalz' und Aufwand dahinter steckt. Aber das sind grade nicht die Kriterien des Urheberrechts! PS: Die Sichtweise vom 'wissenschaftlichen Autor' einer Theorie oder Idee halte ich für ein Grundübel der heutigen Wissenschaftskultur. Einem Wissenschaftler, der eine gute Theorie ursprünglich gebildet hat, sollte in keinerlei Hinsicht eine hervorgehobene Stellung im Bezug auf sie eingeräumt werden. Man kann vielleicht von einem wissenschaftlichen Forscher sprechen, aber das sollte immer strikt getrennt werden vom wissenschaftlichen Autor. Wenn die Sekretärin auf Basis der vom Professor auf Schmierzetteln notierten Daten einen wissenschaftlichen Aufsatz ausarbeitet und ihn in einer Fachzeitschrift veröffentlicht, ist sie die wissenschaftliche Autorin, der Professor aber der Forscher. Eine Autorschaft über wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse gibt es nicht, nur über deren Formulierung. --Rtc 03:10, 6. Mai 2006 (CEST)
- Auch wenn dir philosophisch zuzustimmen ist, rechtlich scheint das leider nicht der Fall zu sein, siehe Schöpfungshöhe#Wissenschaft, und nur darum geht's hier. Deiner Argumentation nach waere naemlich auch eine fotografische oder elektronische Aufnahme des Himmels nicht schutzfaehig (was sie IMHO auch nicht sein sollte, aber nun mal ist). Die Wahl der Ausgangsbedingen fuer die konkrete Darstellung des Bildes, d.h. sowohl die Eingangsdaten als auch die Details der Darstellung wie Blickwinkel, Projektionsform, Farbwahl und dergleichen ist dem Kartenbeispiel im verlinkten Artikel mindestens aequivalent. --Rivi 03:32, 6. Mai 2006 (CEST) PS: Was das "Abkupfern natürlichen Gegebenheiten" betrifft, hast Du soeben die gesamte romantische Malerei den Kunststatus abgesprochen. PPS: Ich bin ziemlich sicher, das saemtliche sowohl geistige als auch fomuliererische als auch programmiertechnische Arbeit in diesem Fall vom Astronomen in Personalunion geleistet wurde, ohne Sekretaerin.
- PPPS: tatsaechlich sind die Rohdaten einer Himmelsaufnahme wohl auch nicht geschuetzt, aber schon das Kombinieren dreier (normalerweise monochromer) Rohbilder zu einem Farbbild ergibt ein schuetzenswertes Ergebnis, jedenfalls nach hiesieger Auffassung, da solche Bilder ohne korrekte Lizenzierung stets geloescht werden --Rivi 03:38, 6. Mai 2006 (CEST)
- Schöpfungshöhe#Wissenschaft gibt tatsächlich eher mir recht. Geschützt ist die Darstellung der Arbeit, nicht die Theorie oder die Ideen. Geschützt ist hier auch das Programm (egal vom wem verfasst): sicher. Aber weder die implementierten Modelle der Theorien, noch die dazu verwendeten Algorithmen. Programme können nicht ungeschützte Eingabedaten in geschützte Ausgabedaten verwandeln, wenn das Programm nicht Teile seiner schöpferischen Elemente in die Ausgabe einbringt (ein klassischer Fall wo das gegeben ist, wäre yacc, da das Programm mehrere geschützte Teile von Bibliotheksfunktionen in die Ausgabe kopiert; damit Du einen Anhaltspunkt hast). Malerei, Fotografie etc. wird von Menschen gemacht. Das Programm ist aber kein Mensch. (Und eine malerische Interpretation ist sicher nicht vergleichbar mit dem Abkopieren oder zufallsgenerieren von Sternpositionen.) Auch ist an einem Foto vom Himmel nur das Foto geschützt, nicht die abgebildete Position der Sterne. Das ist der entscheidende Unterschied. (Das wäre auch absurd, man bräuchte nur eine bestimmte Galaxie zu fotografieren und ab da dürfte es dann niemand anderes mehr.) Die Farbwahl sieht mir auch eher nach Gelbabstufung gemäß Programmberechnung aus. Ob der gewählte Blickwinkel hier einen schöpferischen Aspekt darstellt, wäre allerdings noch eine interessante Frage. --Rtc 04:09, 6. Mai 2006 (CEST)
Rivi, Rtc sieht das schon richtig. Ein Computerprogramm ist kein Urheber, basta. Es liegt kein Lichtbild vor, also sind deine Vergleiche verfehlt. --Historiograf 03:44, 6. Mai 2006 (CEST)
- In welchen Sinne ist die zitierte, schutzfaehige, Karte ein Lichtbild und vom diesem Bild zu unterscheiden? --Rivi 03:57, 6. Mai 2006 (CEST)
- Waere damit am Ende eine wissenschaftliche Grafik allgemein kaum schutzfaehig, sofern sofern sie nicht handgezeichnet ist? Versteh mich nicht falsch, eine positive Antwort waere mir sehr recht, da sie eine Menge Beschraenkungen aufheben wuerde, die mich beim Schreiben behindern. Siehe z.B. Bild:HRDiagram.gif; ich wuerde ausserordentliche gerne sehen, dass das bleibt. Aber es kann wohl kaum sein, dass das Bild geschuetzt ist, wenn es Messdaten verwendet und nicht, wenn es theoretische Sternentwicklungsergebnisse zeigt. Uebrigens bin ich Astronom und kann den Ermessensspielraum des Urhebers bei der Gestaltung des Bildes durchaus einschaetzen. --Rivi 04:06, 6. Mai 2006 (CEST)
- Ob eine Grafik handgezeichnet ist oder nicht, ist im Endeffekt mehr oder weniger irrelevant. Bei von der Natur abgemalten Bildern entsteht der Schutz, auch beim Fotorealismus, durch den (von einem Menschen eingebrachten) künstlerischen Ausdruck als schöpferisches Element. Eine computergezeichnete Grafik kann geschützt sein, wenn die Anweisungen zum Zeichnen (oft Bezierkurven) schöpferische Elemente enthalten; dann reicht als Vorraussetzung, dass ein Mensch diese Anweisungen schöpferisch entworfen hat. Es kommt also auf schöpferische Elemente an, nicht auf die letztendliche technische Realisierung. (Bei Fotografien geht man bereits durch die inhärente Wahl der Positionierung der Kamera und sowie des Zeitpunkts der Betätigung des Auslösers von einem schöpferischen Element aus. Allerdings selbstverständlich nur, solange diese überhaupt einen Einfluss auf die Darstellung des Fotografierten haben, was bei Reproduktionsfotografie grade nicht der Fall ist.) Messergebnisse und Sternpositionen sind höchstens als einfache Datenbank (siehe Datenbankwerk) geschützt. Ein darüber hinausgehender Schutz bei der Darstellung dieser Daten kann nur dann entstehen, wenn darin schöpferische Elemente enthalten sind. --Rtc 06:03, 6. Mai 2006 (CEST)
- D.h. auch das HR-Diagramm ist nicht schutzfaehig, da die eingezeichneten Linien naemlich keine Bezierkurven sind, die in der Tat willkuerlich festzulegende Freiheitsgrade beinhalten, sondern an gemessene Daten angefittete Kurven darstellen? Allgemein also: Z.B. in wissenschaftlichen Journalen veroeffentlichte Spektren, Messkurven und Plots einfacher Datenpunkte, en masse z.B. verfuegbar auf arxiv, sind nicht geschuetzt, bzw. nur dann wenn der Wissenschaftler eine Kurve "frei Hand", nicht aber per Fitalgorhithmus durch die Punkteschar legt? Das ist eine kritische Frage, ich bin mir sicher, dass ein Fachverlag hier eine voellig abweichende Auffassung haette. Und als letztes: Was ist nun eigentlich mit Rohdaten? Ist ein atronomisches Rohbild ein Messergebnis in diesem Sinne? Die oben angefuehrten schoepferischen Kriterien der bildnerischen Arbeit sind hier nicht gegeben; im Gegenteil, jedes Teleskop mit gleichen optische Daten wird eben dieses Bild machen, wenn man es auf diese Position richtet, weder Teleskopstandort noch Ausloesezeitpunkt spielen eine Rolle. Es gibt jede Menge anscheinend unfreier Bilder, zu denen ich mir die Rohdaten besorgen, diese reduzieren und am Ende kombinieren koennte, denn die Rohdaten werden von den Archiven auf Anfrage zur Verfuegung gestellt (Bild:M51 core.jpg ist ein Beispiel, da die Rohdaten aber vom NASA-HST sind ist es so oder so mindestens US-Gov-PD). Da fast jeder astronomische Datenpunkt aus einem Bild entsteht, denn auch z.B. Spektren sind durch Reduktion aus Bildern gewonnene Daten, und wenn Bilder Schoepfungshoehe besitzen, ist die Datenreduktion auf ein Spektrum oder Datum also schoepfungshoeheschaedlich, die Datenreduktion auf ein Bild dagegen nicht? Es handelt sich in beiden Faelen um rein mathematische Operationen auf den Bilddaten. Diese Fragen sind ein Glatteis, auf das sich meines Wissens jedenfalls in der Astronomie noch niemand begeben hat, und als Fazit wuerde ich der Wikipedia abraten, es als erstes zu versuchen. --Rivi 06:56, 6. Mai 2006 (CEST)
- Nun ganz offensichtlich spielt der Standort und der Zeitpunkt bei astronomischen Rohdaten im Gegensatz zur Reproduktionsfotografie sehr wohl eine Rolle: Nur bei wolkenfreier Sicht kannst Du dieses Foto machen! Außerdem ist es reiner Zufall, dass hier auf der Erde das Bild überall gleich aussieht. Ich schrieb nicht, dass die Wahl des Ortes auf die Erde beschränkt sein muss. Jede dreidimensionale Vorlage lässt sich immer gedanklich auch aus anderen Perspektiven fotografieren, selbst wenn das praktisch gesehen nicht möglich ist. (Wobei diese Veranschaulichung genau genommen falsch ist. In Wirklichkeit sind Fotos unabhängig von einer Schöpfungshöhe geschützt, aber Reproduktionsfotografieen sind keine Fotos in dem Sinne, sondern lediglich Vervielfältigungsstücke der Vorlage.) Das astronomische Rohbild ist deshalb als Foto geschützt. Die rein handwerkliche Umwandlung der Rohdaten in ein Bild wie bei Bild:M51 core.jpg hat keine eigene Schöpfungshöhe, dadurch wirst Du nicht Urheber und kannst auch keine Rechte erteilen! --Rtc 08:00, 6. Mai 2006 (CEST)
- Dann sind wir aber in der Bredouille, denn der Urheber der Bilder ist dann der Astronom, der die Beobachtungen beantragt und die auszufuehrenden Beobachtungsbedingungen, z.B. welcher Bewolkungsgrad aktzeptabel ist, festlegt, nicht der Techniker, der den Shutter oeffnet und schliesst. Somit koennte ein nicht-NASA Astronom, der NASA-HST Bilder hat machen lassen, ungeachtet der US-Gov-PD Freigabe ein Urheberrecht nach deutschem Recht geltend machen. Wichtiger als diese etwas akademische Frage war mir uebrgiens die mit den Grafiken, die leider etwas untergegangen ist. --Rivi 14:41, 6. Mai 2006 (CEST)
- Aber nein, ich sagte nicht, dass die Beeinflussung dieser Parameter den Urheber bestimmt. Sondern ich versuchte lediglich, Dir eine Begründung für den quasi pauschalen Schutz von Fotos plausibel zu machen. Urheber ist letztendlich, wer das Foto schießt, also wer den Auslöser betätigt, nicht wer den Auftrag dazu gab. --Rtc 21:32, 7. Mai 2006 (CEST)
Weiß jemand, von wann die Vorlage ist? Unter Astrophysikalisches Institut Potsdam steht als Bildunterschrift: "Erste Berliner Sternwarte in der Berliner Dorotheenstraße (1711)" Trotzdem ist das Bild als Bild-by gekennzeichnet (allerdings auch viele andere). Riecht irgendwie nach Copyfraud. Entstand das Bild tatsächlich um 1700 oder handelt es sich hier um eine in der Moderne nachträglich angefertigte Zeichnung? Da ich kein Historiker bin, habe ich leider keinen blassen Schimmer. --Rtc 04:21, 6. Mai 2006 (CEST)
- Ich kann's im Moment nicht pruefen, da ich die digitalisierte Ausgabe nur zuhause habe, nicht bei mir, aber wenn "Doppelmaier" dransteht stammt das Bild wahrscheinlich aus dem Atlas Coelestis (1742) von Johann Gabriel Doppelmayr. Das passt sowohl stilistisch mit der angschnittenen Plainsphaere als auch zeitlich. Ah, doch online gefunden: http://www.phys.uu.nl/~vgent/doppelmayr/images/images_atlas_coelestis/d-19.jpg Es ist also von 1742. --Rivi 04:28, 6. Mai 2006 (CEST)
Cool, kannst Du die genauen bibliographischen Daten bitte nachtragen (wenn möglich mit Seitenzahl etc.) wenn Du sie zur Verfügung hast? Alles unter http://www.phys.uu.nl/~vgent/doppelmayr/images/ was unter Vorlage:Bild-PD-Kunst fälllt könntest Du auch komplett hochladen! --Rtc 04:57, 6. Mai 2006 (CEST)
- Ich hab' den kompletten Atlas mal von der Gallica geladen und zusammengesetzt, ausserdem noch einige andere aus anderen Quellen (siehe z.B. Benutzer:Rivi/Bilder#Astronomiegeschichte. Da das ziemlich viele MB, um nicht GB zu sagen sind, lad ich's derzeit nur bei Bedarf hoch. Da wir aber einen Johann Gabriel Doppelmayr-Artikel haben (eben erst gesehen) kommt dazu sicher noch was von mir. --Rivi 05:20, 6. Mai 2006 (CEST)
Weblinks setzen verboten?
Es geht speziell um den Artikel AnyDVD und CloneCD: Eigentlich ist das Verlinken in Deutschland ja verboten. Nun sind wir unschlüssig, ob a) die Wikipedia der deutschen Rechtgebung unterliegt und es b) erwünscht ist, das zu Verlinken. Siehe dazu Diskussion:AnyDVD. --Stargaming 09:33, 6. Mai 2006 (CEST)
Memory Alpha
Ist es erlaubt, Texte aus der Wikipedia in "Memory Alpha" einzubauen? --84.61.48.103 14:09, 6. Mai 2006 (CEST)
- Memory Alpha: Alle Texte sind verfügbar unter den Bestimmungen einer Creative Commons License.
- Wikipedia: Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
- Damit nein, die Lizenzen sind nicht kompatibel. --Taxman Rating 14:12, 6. Mai 2006 (CEST) (kein Experte)
- s. auch [45] und [46] --Taxman Rating 14:16, 6. Mai 2006 (CEST)
- Damit nein, die Lizenzen sind nicht kompatibel. --Taxman Rating 14:12, 6. Mai 2006 (CEST) (kein Experte)
GFDL aus anderen (nicht Wikimedia) Projekten
Wenn bei uns Texte aus anderen Projekten, die ihre Texte ebenfalls unter der GFDL veröffentlichen, bei uns eingestellt werden, reicht dann ein einfacher Link auf die Quelle aus? Wenn ich die GFDL richtig verstehe, ist die Nennung der Autoren, mindestens aber ein Link auf die Versionsgeschichte des anderen Projektes nötig (so zumindest unsere Mindestanforderung an Mirrors). Im konkreten Beispiel sind hier zwei Artikel aus dem Pflegewiki eingestellt worden: Pflegedienstleitung (1-zu-1 Kopie, mit Verweis: "Der Artikel basiert auf einem Text bei Pflegewiki.de", siehe [47]) und Pflegestandard (in weiten Teilen, mit Verweis: Der Artikel basiert auf einem Text bei Pflegewiki.de). Man beachte, dass in beiden Artikeln nicht der entsprechende Pflegewiki-Artikel verlinkt ist. In den Lizenbestimmungen wird auf die GFDL und unsere Wikipedia:Lizenzbestimmungen verwiesen, d.h. eigentlich müssten wir einen entsprechenden Baustein setzen. Habe ich jetzt etwas grundsätzlich falsch verstanden? Ich frage in erster Linie weil ich nichts entsprechendes hier gefunden habe (vielleicht bin ich auch blind, wer weiß) und damit ich nicht wieder unnötigerweise eine URV melde wenn ich hier total daneben liegen sollte. Danke und Grüße --AT 02:23, 7. Mai 2006 (CEST) P.S.: Southpark hat bereits einen URV Baustein wieder entfernt, worauf ich hier nachfragte. Nur der Vollständigkeit halber.
Wie ich auf der Disku von Southpark schrieb: die GNU FDL steht nicht zur Disposition von Southpark. URV bleibt URV --Historiograf 21:50, 7. Mai 2006 (CEST)
Frage zu Copyright-Vermerk
Diese Frage wurde in einem anderen Zusammenhang gestellt, ist aber m.E. von allgemeinem Interesse. Frage von Martin--dealerofsalvation von mir hierher kopiert, mit der Bitte um Meinungen der Experten. Beispiele findet ihr hier und da. Sind diese Copyright-Vermerke zulässig und mit der CC-Lizenz vereinbar?? – Danke --Joachim Köhler 17:38, 7. Mai 2006 (CEST)
In vielen von Benutzer:Ulrich Klumpp hochgeladenen Bildern steht als Lizenz
{{Bild-CC-by-sa/2.0/de}} Zu verwendender Urhebervermerk <small>(z.B. in der Bildunterschrift)</small>: © Ulrich Klumpp
Entsprechend steht der Copyright-Vermerk in den Bildunterschriften, wo die Bilder verwendet werden. Ich wusste nicht, dass das zulässig ist (davon gehen anscheinend mehrere Teilnehmer aus), und konnte auch keine entsprechende Regel ausfindig machen. Weiß jemand, wo die entsprechende Regel steht? (nein, ich habe nicht vor, meine eigenen Bilder auf diese Weise zu lizenzieren)Martin--dealerofsalvation 05:11, 4. Mai 2006 (CEST)
- Hallo, was genau ist jetzt die Frage? Was ist Deiner Meinung nach unrechtmäßig und müsste geändert werden? --Rtc 21:27, 7. Mai 2006 (CEST)
- Hallo, die Frage war: Sind diese Copyright-Vermerke zulässig und mit der CC-Lizenz vereinbar?? --Joachim Köhler 22:02, 7. Mai 2006 (CEST)
- Zulässig im Bezug auf was? Im Bezug auf die Wikipedia-Richtlinien? Nun offenbar sind CC-Lizenzen erlaubt. Zulässig im Bezug auf die CC-Lizenz und vereinbar mit ihr? Damit das nicht der Fall wäre, müsste die CC-Lizenz die Bedingung beinhalten, dass Copyright-Vermerke zu unterlassen sind, wobei so eine Klausel wohl möglicherweise sogar ungültig wäre. Das Gegenteil ist der Fall, im Zusammenhang mit der Frage: Kann der Urheber bei einer CC-Lizenz einen solchen Hinweis fordern? Hier handelt es sich um eine CC-Lizenz mit by-Klausel, die einen Hinweis an angemessener Stelle sogar explizit fordert. Historiograf hat das ja bereits beantwortet. Der Hinweis war vorher im Bild selbst und wurde dann rausretuschiert. Das ist meiner Ansicht nach gemäß CC-Lizenz erlaubt, solange man ihn unverändert an einer anderen angemessenen Stelle anbringt. Hier jetzt in der Bildunterschrift. Das ist auf jeden Fall angemessen. Ob alleine auf der Bildbeschreibungsseite angemessen wäre, ist zumindest fragwürdig. --Rtc 23:37, 7. Mai 2006 (CEST)
- Hallo, die Frage war: Sind diese Copyright-Vermerke zulässig und mit der CC-Lizenz vereinbar?? --Joachim Köhler 22:02, 7. Mai 2006 (CEST)
Die CC-Lizenz lässt in der neuesten Version dem Urheber die Freiheit, den Urhebervermerk vorzugeben. Die Regel steht in der CC-Lizenz (so wie die GNU FDL auch die beibehaltung von urheberrechtsvermerken ZWINGEND vorschreibt). Wenn wir hier Lizenzen verwenden, MÜSSEN WIR UNS AN IHRE SPIELREGELN HALTEN BASTA (auch wenn Southpark und seine Kumpane das anders sehen mögen) --Historiograf 21:54, 7. Mai 2006 (CEST)
- @Histo, Danke für die Antwort. --Joachim Köhler 22:02, 7. Mai 2006 (CEST)
- Die Frage ist nur, ob es ausreicht, wenn die Hinweise auf der Bildbeschreibungsseite stehen, oder ob sie nicht viel mehr bei jeder Verwendungt des Bildes anzugeben sind. Man weiß ja schließlich nicht, wenn man keine AHnung von WP haben, dass man auf die Bildbeschreibung kommt, wenn man die Bilder anklickt. Die Konsequentz daraus, nämlich dass die Autoern und der Lizenzhinweis bei jedem Bild mit in den Thumbnail-Rahmen müssten, gefällt mir überhaupt nicht. Vieleicht sollte man zumindest einen deutlicheren Link auf die Bildbeschreibungsseite setzen (könnte man durch eine Softwareanpassung (oder vieleicht sogar mit CSS und JS?) sicherlich automatisch erreichen. -- Timo Müller Diskussion 14:35, 8. Mai 2006 (CEST)
- In meinen Augen ist es zumindest äußerst fragwürdig, die Hinweise ausschließlich auf die Bildbeschreibungsseite zu schreiben: z.B. ein Ausdruck enthielte dann keinerlei Bezug zum Hinweis mehr. Der Urhebervermerk ist doch grade dazu da, im Kontext der Abbildung zu erscheinen. Warum gefällt es Dir nicht, wenn er in der Bildunterschrift steht? Das ist die absolut üblichste Form des der Angabe. Ist es eine Aversion dagegen, dass es Leute dazu einsetzen werden, um Bilder unter der Prämisse einzustellen, dass sie gleichzeitig den Vermerk nutzen können, um als Gegenleistung etwas Werbung zu machen? Das ist in meinen Augen nun mal der Preis, den man zu zahlen hat, wenn man solche Lizenzen zulässt. --Rtc 18:19, 8. Mai 2006 (CEST)
- Es gefällt mir nicht, weil das bei Biildern mit längerer Versionsgeschichte ziemlich ausarten kann. Wenn man das einem Autor erlaubt, muss man es nämlich auch standardmäßig bei jedem Bild machen, das nicht PD ist, das wäre ein ziemlicher Mehraufwand. Schließlich wird es ja nicht dadurch, dass der Autor zusätzlich darum bittet, Pflicht, sondern schon durch die Lizenz (es sei denn, der Autor erlaubt expliziot eibne ausnahme.) Wenn es ausreichen würde, einen deutlicheren Link auf die Bildbeschreibung zu setzen, könnte man das einfacher erledigen. Nebenbei finde ich es nett von dir, dass du dich freiwillig gemeldet hast, das bei jedem Nicht-PD-Bild nachzutragen. ;-) -- Timo Müller Diskussion 07:30, 9. Mai 2006 (CEST)
- In meinen Augen ist es zumindest äußerst fragwürdig, die Hinweise ausschließlich auf die Bildbeschreibungsseite zu schreiben: z.B. ein Ausdruck enthielte dann keinerlei Bezug zum Hinweis mehr. Der Urhebervermerk ist doch grade dazu da, im Kontext der Abbildung zu erscheinen. Warum gefällt es Dir nicht, wenn er in der Bildunterschrift steht? Das ist die absolut üblichste Form des der Angabe. Ist es eine Aversion dagegen, dass es Leute dazu einsetzen werden, um Bilder unter der Prämisse einzustellen, dass sie gleichzeitig den Vermerk nutzen können, um als Gegenleistung etwas Werbung zu machen? Das ist in meinen Augen nun mal der Preis, den man zu zahlen hat, wenn man solche Lizenzen zulässt. --Rtc 18:19, 8. Mai 2006 (CEST)
- Die Frage ist nur, ob es ausreicht, wenn die Hinweise auf der Bildbeschreibungsseite stehen, oder ob sie nicht viel mehr bei jeder Verwendungt des Bildes anzugeben sind. Man weiß ja schließlich nicht, wenn man keine AHnung von WP haben, dass man auf die Bildbeschreibung kommt, wenn man die Bilder anklickt. Die Konsequentz daraus, nämlich dass die Autoern und der Lizenzhinweis bei jedem Bild mit in den Thumbnail-Rahmen müssten, gefällt mir überhaupt nicht. Vieleicht sollte man zumindest einen deutlicheren Link auf die Bildbeschreibungsseite setzen (könnte man durch eine Softwareanpassung (oder vieleicht sogar mit CSS und JS?) sicherlich automatisch erreichen. -- Timo Müller Diskussion 14:35, 8. Mai 2006 (CEST)
Bearbeitete Karte
Für den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Armada habe ich dieses Bild erstellt http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Weg_der_Armada.gif es basiert auf einem englischen Orginal http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Routes_of_the_Spanish_Armada.gif. Das müßte doch so in ordnung gehen, da das Orginal PD ist. Oder spielt da die "United States Federal Government" Eintragung noch eine Rolle. --Egore Diskussion 17:42, 7. Mai 2006 (CEST)
Link auf Seite mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen? (erl., keine UR-Frage)
Ich habe gerade in ein paar Artikeln Links auf eine Seite mit "Kennzeichen verfassungswidriger" Organisationen (SS-Runen) [48] gefunden und wollte sicherheitshalber mal anfragen, ob die vielleicht ein rechtliches Problem für uns werden könnten. (Vielleicht bin ich hier falsch mit dieser Frage, aber Vorlage Diskussion:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schien auch nicht zu passen, und ich habe auch nach längerem Suchen keine bessere Stelle gefunden.) --HoHun 00:44, 8. Mai 2006 (CEST)
- Das ist keine Urheberrechtsfrage. Probier mal WP:FZW. --Rtc 00:50, 8. Mai 2006 (CEST)
- Danke für den Hinweis, werde ich gleich machen! :-) --HoHun 01:08, 8. Mai 2006 (CEST)
Urheberrecht
Wann ist ein Text urheberrechtlich geschützt? (nicht signierter Beitrag von 212.144.59.169 (Diskussion) Rtc 18:01, 8. Mai 2006 (CEST))
Urheberrecht an Theatertexten
Uns wurden Texte für Kabarettaufführungen zur Verfügung gestellt. Nachdem wir uns von unserem Regisseur getrennt haben, will er uns verbieten, diese Stücke aufzuführen. Es handelt sich um Texte, die von verschiedenen Autoren geschrieben wurden (nicht veröffentlicht). Wer hat die Rechte? (nicht signierter Beitrag von 212.144.93.66 (Diskussion) Rtc 18:00, 8. Mai 2006 (CEST))
- Frag Deinen Anwalt. Diese Diskussionsseite ist exklusiv für Fragen, die mit Wikipedia im Zusammenhang stehen. --Rtc 18:00, 8. Mai 2006 (CEST)
Verwendung eines Originaltextes
Darf ich einen Text aus einer Dorfchronik abschreiben wenn ich dafür vom Verfasser eine Erlaubnis besitze? (nicht signierter Beitrag von 87.193.10.190 (Diskussion) Rtc 18:03, 8. Mai 2006 (CEST))
- Für die Wikipedia oder für andere Zwecke? In der Wikipedia darfst du ein fremdes Werk nur nutzen, wenn der Rechteinhaber es unter der GFDL freigegeben hat. Eine anders formulierte Erlaubnis, die nicht den Vorgaben der GFDL genügt, ist für uns hier wertlos. Die reinen Fakten einer Chronik sind aber nicht geschützt. Wenn du also die Inhalte der Dorfgeschichte mit eigenen Worten selbst formulierst, dann geht das völlig in Ordnung. --h-stt !? 18:20, 8. Mai 2006 (CEST)
Urheberrecht: Schreibfehler in Texten fremder Autoren korrigieren?
Dass ein Autor (siehe den Hinweis unter der Linie) Urheberrechte an seinen Texten hat, ist klar.
Wie aber sieht das mit „seinen“ Schreibfehlern aus? Jede mir bekannte Zeitung erlaubt sich ohne Rückfrage, Texte von Autoren ihrer „eigenen“ Rechtschreibung anzupassen bzw. solche (vermeintlich) zu korrigieren; teilweise werden sogar Leserbriefe, die ja dem Zweck nach klar nur eine Meinung des Lesers darstellen, in Rechtschreibfragen korrigiert (hoffentlich nicht inhaltlich!).
Wenn ich gleichermaßen unschöne wie oft vorzufindende Fehlersammlungen lesen muss wie: „Er sagt dass etwas stimmt.“ oder „Er meint, das mann das beser gemeinsahm macht.“ oder „Die Standard Version der Buch Rücken Dicken Berechnung lautet ...“, dann möchte ich eigentlich gerne zur Korrektur schreiten, und zwar absolut nicht, um den Autor zurechtzuweisen oder ihm seine Schreibschwäche vorzuhalten, sondern schlicht, um den er- (oder ent-?) stellten Text ortographisch zu korrigieren, einfach um der besseren Lesbarkeit Willen.
Ich möchte daher gerne die Frage aufwerfen, ob ein Autor etwas dagegen hat oder ob er überhaupt etwas dagegen haben kann, wenn jemand anderer Schreibfehler in seinen Texten korrigiert.
- Wie sieht das in Artikeln aus?
- Wie verhält es sich mit Diskussionsbeiträgen?
(*) In diesem Artikel verwendete männliche Formen auch weiblich existenter Begriffe (wie Autorinnen) sollen als Platzhalter beiderlei menschlicher Geschlechter verstanden werden; sie sind schlicht der ansonsten erforderlichen doppelten Formulierung wegen einheitlich im grammatikalisch männlichen Geschlecht verwendet. -- Wahlschweizer
- Hier in der Wikipedia darfst du die Texte ohne Probleme ändern, da sie unter der GFDL stehen. Allerdings solltest du nicht in fremden Diskussionsbeiträgen ändern, das wird nicht gern gesehen. In Artikeln dagegen kannst du ohne Probleme verbessern, das wäre sogar gut. -- Timo Müller Diskussion 17:39, 8. Mai 2006 (CEST)
Auch außerhalb der Wikipedia stellt die Korrektur von Schreibfehlern in der Regel keine URV dar, da keine Entstellung vorliegt. Wenn die Verlage die Entscheidung ihrer Autoren akzeptieren, bei der alten Rechtschr. zu bleiben, ist das wohl weniger einer Rechtspflicht geschuldet als einem guten Verhältnis. --Historiograf 01:30, 9. Mai 2006 (CEST)
wiki - format
Wir (kleiner Game-Clan)haben vor unsere Website Wiki-ähnlich aufzubauen. Ein Beispiel dafür wär http://www.aowiki.de/Hauptseite , wie man sieht werden dort nur die "technik" und ähnliches behandelt und wir wollen es stark RPG - abhängig machen. Die Hauptfragen sind also:
--> ist das Wiki - format frei übernehmbar? (entsprechende codes [php ect.]habt ihr ja hier veröffentlicht)
--> gelten die Wiki-Datenschutz und Lizenz-Richtlinien dann auch dafür? (nicht GNU, die sind klar)
--> was gilt es zu beachten (allgemein)
bitte schreibt eure Antworten in Wiki-Dummi-Sprache *g* das ist alles Neuland für uns.
Für längere Antworten oder Tips könnt hier auch bis 30.07.06
[hallowiki@habmalnefrage.de] nutzen.
Unrecht an der eigenen Sache
Wie ich leider jetzt erst sehe, wurde unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/6. Mai 2006#Bild:Versuchsaufbau HASYLAB DESY.JPG ff. mal wieder schnellgelöscht unter Bezug auf haarstreubende Schutzrechtsbehauptungen:
- "'Fotografieren nur zur privaten Nutzung' [...]schliesst nicht das Recht zur Veröffentlichung ein."
- "Wesentliche Teile der Anlage sind patentiert und bedürfen der gesonderten Genehmigung zur Veröffentlichung von Fotos. Diese Genehmigung fehlt."
Der Admin, der gelöscht hat, ist zu teeren und zu federn PS: Wie ich sehe, wurde auf Wunsch des Hochladers gelöscht, der wohl leider Angst bekommen hat ob der ganzen Luftworte. --Rtc 19:04, 9. Mai 2006 (CEST)
- Ein ganz normaler Vorgang … wenn der Hochlader selbst um Löschung bittet und die Bilder bislang gar nicht genutzt wurden, zumal, wenn angekündigt wurde, sich bald schon um womöglich sogar bessere Fotos zu kümmern. Mach mal halblang. Übrigens waren die Bilder gar nicht mehr anzeigbar bzw. in Artikeln verwendbar, da sie durch Warnschildchen "wird entfernt" überladen wurden.
- Für Mitlesende: Es handelte sich um Innenaufnahmen aus dem DESY, abgebildete Gegenstände nach weitem Dafürhalten urheberrechtlich geschützt.
- PS: Du würdest dem Parser Arbeit sparen, wenn Du mal endlich Wikitext statt html nutzen würdest ;-) --:Bdk: 19:16, 9. Mai 2006 (CEST)
Die Bilder wurden vor ein paar Tagen durch den Benutzer:Msgmsg (Steller der LAs) aus den Artikeln entfernt.Blödsinn, eins ist noch -jetzt als roter Link- in DESY enthalten. Die Warnschildchen hätte man ganz einfach entfernen können indem man die Bilder einfach zurücksetzt - hab den Benutzer:Msgmsg sogar noch auf eine entsprechende Diskussion hingewiesen, aber dann vergessen Rtc Bescheid zu geben - ich könnte mich selbst "erwürgen" --Btr 19:34, 9. Mai 2006 (CEST)
- Sicher war der Löschgrund bezüglich eigenem Wunsch des Einstellers grade noch menschlich vertretbar, da ihm ein Hausverbot oder ähnliches drohen würde. Aber mehr droht eben auch nicht und das muss man ganz klar sagen. Weder ein Patentinhaber noch der Besitzer einer Sache kann dem Fotografen per Deklaration ins Urheberrecht pfuschen, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt (und zwar zu Recht). Exklusionsrechte verbieten Dinge und geben dem Rechteinhaber die Möglichkeit diese Dinge, die somit normal verboten wären, wieder verbindlich zu erlauben. Der Rückgriff aufs Hausrecht und Patentrecht kann also nur die Erlaubnis für Handlungen betreffen, die durch diese Gesetze sonst verboten wären. Das betrifft z.B. das Betreten das Hauses selbst, aber nicht die Veröffentlichung von Fotos, die man dort macht. Selbst wenn das Betreten des Hauses nur unter der Bedingung erlaubt wird, gemachte Fotos nicht zu veröffentlichen: Wer's trotzdem tut kann maximal für Verletzung des Hausrechts verantwortlich gemacht werden. Dritte sind davon schonmal überhaupt nicht betroffen und die erteilte Lizenz wird so ebenfalls nicht ungültig. Es ist alleine Privatsache des Einstellers, sich drum zu kümmern, nicht gegen das Hausrecht zu verstoßen und eine Einverständnis einzuholen. Er muss diese Einverständnis nicht gegenüber Dritten erwähnen oder in Wikipedia plausibel machen, wenn er das Foto veröffentlicht. Es betrifft alleine ihn. Das Patentrecht verbietet ebenfalls nur Nachbau des Mechanismus und greift nicht ins Urheberrecht ein. PS: Was meinst Du mit Wikitext statt html? --Rtc 19:42, 9. Mai 2006 (CEST)
- Wikitext statt <b>-usw.-Tags, die Du ziemlich häufig benutzt. --:Bdk: 22:45, 9. Mai 2006 (CEST)
- Stimmt nicht. Ich habe lediglich eine stelle zitiert, die HTML-Tags enthielt.--Rtc 00:10, 10. Mai 2006 (CEST)
- Wikitext statt <b>-usw.-Tags, die Du ziemlich häufig benutzt. --:Bdk: 22:45, 9. Mai 2006 (CEST)
Wir lesen einmal mehr Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum und nehmen aufmerksam zur Kenntnis, dass man Bilder auch als Sockenpuppe hochladen kann ... --Historiograf 19:36, 9. Mai 2006 (CEST)
"abgebildete Gegenstände nach weitem Dafürhalten urheberrechtlich geschützt" so ein Unfug; ein Gegenstand als solcher ist kein Werk im Sinn des Urheberrechts. Ein Gegenstand kann lediglich als Werk der bildenden Künste (UrhG §2) geschützt sein, ich glaube kaum, dass das auf technische Apparate des DESY zutrifft, sie wurden niemals unter diesem Aspekt entworfen! --Rtc 00:07, 10. Mai 2006 (CEST)
- <ironie>Klar, die DESY-Bildtafeln mit Zeichnungen und textlich umfangreichen Erläuterungen sind auch alle nicht geschützt …</ironie> Wart doch einfach ab, bis wir (hoffentlich) neue/bessere/klar abgesicherte Fotos davon haben … --:Bdk: 12:38, 10. Mai 2006 (CEST)
Nicht mehr genutzte Firmenlogos
Mir ist der Begriff Schöpfungshöhe bei Logos nicht ganz klar, daher ganz konkret meine Frage. Kann man gefahrlos diese Logo der Universum Film in der Wikipedia verwenden? Bei diesem Logo handelt es sich um ein altes Logo, welches heutzutage von der Ufa nicht mehr verwendet wird (vgl. Website), trotzdem dürfte aber noch ein Copyright bestehen (oder kann man davon ausgehen, dass eine Firma, die ein Logo nicht mehr verwendet, keine Ansprüche mehr darauf hat?). --Andibrunt 09:24, 10. Mai 2006 (CEST)
Die meisten Firmenlogos sind und waren noch nie urheberrechtlich geschützt, und zwar mangels Schöpfungshöhe. Sie sind stattdessen markenrechtlich geschützt, ein vom Urheberrecht vollkommen unabhängiger Schutz. Leider haben das anderssprachige Wikipedias und auch commons noch nicht wirklich begriffen. Ein urheberrechtlicher Schutz, so er besteht, entsteht automatisch mit Anfertigung des Werks und dauert immer bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Der Schutz besteht aus einem Verbot einer großen Bandbreite von Handlungen im Bezug auf das Werk, solange ihnen der Urheber nicht explizit zugestimmt hat. Das Denken, dass der Urheber "Ansprüche" erhebt, ist also ein völlig falsches, der Urheber braucht nichts zu beanspruchen oder zu verbieten (kann er auch garnicht), weder explizit ("Das Werk darf nicht ohne mein Einverständnis kopiert werden" – auf Basis des Urheberrechts eine reine Tautologie) noch implizit (wird verkauft, verwendet, etc.). Im Gegenteil: Er erteilt Kraft seiner Urheberschaft die ausdrückliche Erlaubnis für die Nutzung, die er sich für sein Werk vorstellt. Was er nicht erlaubt, verbietet automatisch das Urheberrechtsgesetz. --Rtc 11:24, 10. Mai 2006 (CEST)
Einscannen aus einem Buch
Moin Moin habe hier auf meinen Tisch das Buch von Ekhart Berckenhagen "Schiffahrt in der Weltliteratur" zu liegen in diesen Buch sind sehr gute Gemälde, Skizzen und Sklupturen aus den verschiedenen Epochen der Seeschifffahrt abgebildet einiges davon passt vll. in den einen oder anderen Schifffahrtsartikel. Gilt hier auch das Prinzip 100 Jahre und gemeinfrei, ferner Gemälde, Skizzen und Sklupturen die in Privatbesitz sind oder aus einem Museeum stammen. Im Buch ist kein Index der Bilder etc. In Erwartung einer Antwort mit freundlichem Tschüss Seebeer 12:32, 10. Mai 2006 (CEST)
- Wenn der Zeichner namentlich bekannt ist, musst du seine Lebensdaten ermitteln und es gilt die Grenze von 70 Jahren nach dem Tod. Ist der Zeichner unbekannt aber das Entstehungsdatum des Werkes, gilt unsere pragmatische 100 Jahres Grenze. Weisst du gar nichts über die Entstehung des Werkes, musst du vorsichtig sein. Einen deutlich als solchen erkennbaren Stich aus dem 18. Jahrhundert würde ich ohne Bedenken als PD-old hochladen. Eventuell kann man in so einem Fall auch einen Zweitaccount benutzen. --h-stt !? 15:44, 10. Mai 2006 (CEST)
Fotos von einem öffentlich zugänglichen DSLAM
Hallo zusammen, für den Artikel DSLAM wären Aufnahmen des Inneren eines solchen von Vorteil. Nun stellt sich die Frage, inwieweit eine solche Aufnahme zu veröffentlichen ist. Bei Aufnahmen der Telekomtechnik in den Vermittlungsstellen bedarf es der Genehmigung der Telekom, die verständlicherweise nicht zu bekommen ist. Bei dem jetzigen Ausbau der VDLS-Technik auf öffentlichen Straßen hat jedermann Einblick in diese Gehäuse. Wie schaut es nun mit dem Veröffentlichen von beispielsweise einem solchen Bild aus ... fragt sich diba 12:59, 10. Mai 2006 (CEST)
- Mir erscheint dieses harmlos. (zu mindestens "Mostly harmless") Adomnan 13:53, 10. Mai 2006 (CEST)
- Solange diese Fotos von einem öffentlichen Platz wie hier z.B. einer Straße bzw. Fußgängerweg gemacht worden sind, spricht nichts dagegen (Stichwort Panoramenfreiheit), wenn dies jedoch z.B. auf einem Firmengelände oder Privatgrundstück gemacht wurde so wäre eine Genehmigung erforderlich. --Haeber 14:32, 10. Mai 2006 (CEST)