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Diskussion:Tanzverbot

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Agathenon in Abschnitt Situation in anderen Ländern
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Die meisten stillen Tage --> Bayern?

Im Artikel steht unter Bayern: "Bayern hat die meisten stillen Tage und das strengste Tanzverbot in Deutschland." Nach der beigefügten Tabelle und den unter Bayern und Baden-Württemberg ausgeführten Bedingungen treffen beide Aussage jedoch nicht auf Bayern, sondern auf Baden-Württemberg zu. Was ist nun richtig? --Ge-Re (Diskussion) 00:59, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Zusammenhang Tanzverbot und Feiertag/kein Feiertag?

Könnte jemand der Ahnung hat noch den Zusammenhang zwischen Tanzverbot und Feiertag und wieso an Tagen, welche keinen Feiertag darstellen trotzdem Tanzverbot gilt?

Ich würde mir dazu 2 Sätze wünschen, da ich das nicht verstehe.

Meist wird ja beim Tanzverbot auf einen Feiertag verwiesen (Karfreitag, Allerheiligen,..), allerdings haben zum Beispiel am Karsamstag oder Gründonnerstag die Geschäfte offen (kein Feiertag) allerdings gilt Tanzverbot, wie sind da die Hintergründe?

Das hat mit dem Feiertag nur am Rande etwas zu tun. Grund ist, daß an Tagen, an denen Tanzen (u. ä.) unangemessen ist, dasselbe verboten ist. Das trifft an Feiertagen, an denen man im allgemeinen etwas zu feiern hat, im allgemeinen nicht zu. Es trifft aber zu am Volkstrauertag (der als Sonntag bloß "zufällig" frei ist), am Gründonnerstag und Karsamstag, die Arbeitstage sind, aber mit dem Karfreitag den Höhepunkt der Passionszeit darstellen, am Aschermittwoch, usw. - Die tw. Tanzverbote am 1. Weihnachtsfeiertag sollen wohl die Andacht an diesem Tage fördern, doch wäre Tanzen hier per se nicht unpassend. Die vielen Baden-Württemberger 3-11 Uhr Tanzverbote zu nicht Buß- und Trauer-, sondern Freudenanlässen sollen wohl die Hauptgottesdienstzeit und den Schlaf davor freihalten. Ob die Konzentration dieser Tanzverbote auf die stärker protestantisch geprägten Gebiete Zufall ist? wohl nicht. - Allerheiligen ist an sich ein Freudenfest, hat aber wegen des Allerseelentages danach und wegen eines gewissen Zusammenhangs in der Sache das Totengedenken übernommen und ist deshalb Tanzverbotstag.--91.34.200.222 15:47, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Sonstige Diskussion

Ähm, wie kommen die Pietisten darauf, ein Tanzverbot am Sonntag zu wollen? Sollte man Tanzen als teuflisch interpretieren, was ich nicht tue, dann müßte man es generell verbieten, und sonst? Sinn macht es in der Fastenzeit (vielleicht auch an den Sonntagen, die ja, obwohl nicht Teil der Fastenzeit, doch etwas strenger gehalten sind), unter Umständen auch an Freitagen (katholisch argumentiert: jeder Freitag als Erinnerungstag an das Leid des Herrn), insbesondere am Aschermittwoch (zweitstrengster Fastentag) und noch mehr am Karfreitag (Gedenken das Leidens des Herrn, strengster Fastentag), und dazu vielleicht noch an Allerseelen wegen des ernsten Themas dieses Tages und bei Protestanten am Buß- und Bettag wegen der Buße.
(Anmerkung: Diese Aufzählung soll nicht heißen, daß ich selbst an allen diesen Tagen aus Glaubensgründen auf keinen Fall tanze, sondern nur, daß ich das Tanzverbot dann als stimmig empfinden kann. Für mich selber ist lediglich der Karfreitag ein Tag, an dem ich aus Glaubensgründen von Tanzen Abstand nehme, am Aschermittwoch weiß ich es nicht.)
Worauf ich hinauswill: Tanzen ist für mich ein Ausdruck der Freude, und der Sonntag ist für mich als (katholischen) Christen, genauso wie die anderen Festtage, ein Tag der Freude. Daraus folgt ja eigentlich: Gerade am Sonntag tanzen, und zwar aus religiösen Gründen.--84.154.57.188 17:28, 23. Apr 2005 (CEST)


Es ist schön, dass Du eine Meinung über das Tanzverbot hast, aber was hat die hier zu suchen? Eine Meinung über der Artikel würde mehr Sinn machen.

--Schlegem 20:05, 25. Apr 2005 (CEST)

Tut mir leid, ich mach’s nicht wieder, aber zum Artikel: Gibt es einen Grund, warum die Pietisten das Tanzverbot fordern? Dann täte der nämlich da hineingehören; weiß da wer etwas? --84.154.76.218 16:10, 26. Apr 2005 (CEST)

Können vielleicht die Kundigen/Betroffenen mal zusammentragen, für welche Bundesländer bzw. Regionen es sowas gibt? Als Berliner bin ich völlig überrascht, daß es derartige Regelungen geben soll. Preußen ist möglicherweise in Sachen Religion schon immer etwas liberaler gewesen.

Also, wenn die Atheisten sich darüber aufregen, dass sie von christlicher Seite eingeschränkt werden, wenn sie an Karfreitag tanzen wollen, schlage ich folgendes vor: die Atheisten bekommen Tanzerlaubnis und die Christen an Feiertagen frei, während die Atheisten arbeiten müssen. Denn warum brauchen sie christliche Feiertage?

Gruß,

Anna

Das geht jetzt für Wikipedia zu sehr ins Detail, aber die Argumente der Tanzverbotsgegner sehen etwa so aus:
  1. Einige wollen die Feiertage gar nicht, sondern sehen sie ebenfalls als Zwang und "christliche Bevormundung" (die für manche Selbständige auch mit Einkommenseinbußen verbunden sind).
  2. Manche weisen darauf hin, daß ausnahmslos alle christlichen Feste und Feiertage einen vorchristlichen ("heidnischen") Ursprung haben und somit der Begriff des christlichen Feiertages schon infragezustellen sei, sie also als Nichtchristen ebenfalls einen Anspruch auf diese Tage hätten.
  3. Nicht wenige Tanzverbotsgegner sind selbst Christen, pflegen aber einen anderen Umgang mit diesen Tagen als es traditionell üblich ist und wollten zumindest anderen nichts verbieten.
Das paßt alles ganz schlecht in den Artikel, da die Quellen überwiegend Internetforen sind, die sich zum Zitieren schlecht eignen. Und z.T. geht es eher grundsätzlich um Feiertage als um das Tanzverbot, wäre also ein anderer Artikel. Hubertus

"Atheisten sehen darin eine längst überholte religiöse Regelung und Andersgläubige eine einseitige Bevorzugung des Christentums."

Das ist sehr einseitig. Wer die christlichen Feiertage (z.B. Karfreitag/Ostern, Heilig Abend/Weihnachten) "mitnimmt", sollte auch kein Problem haben, im Gegenzug das Tanzverbot zu respektieren. Oder andersum betrachtet: wer tanzen kann/will/muß, kann auch arbeiten gehen. The sinister Lord 00:12, 08.01.2007 MET

Wirklich erstaunlich, daß es sowas noch gibt... vielleicht sollte man zum Ausgleich ein Betverbot an Werktagen anregen. Wo käme man da hin wenn jeder Mensch selbst entscheiden dürfte wann er betet. Wenn das dann noch in Gruppen geschieht, wird dem Sittenverfall ja Tür und Tor geöffnet.-- 790 02:56, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nur zur Klarstellung: Das Tanzverbot betrifft doch nur öffentliche Veranstaltungen, nicht das Tanzen in der privaten Wohnung zu CD-Musik (solange die Lautstärke nicht so hoch ist, dass Nachbarn gestört werden, aber das gilt ja generell), oder? Ggf. sollte dies im Artikel klargestellt werden.--SiriusB 14:37, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

@The sinister Lord: Es ist ein Zugeständnis des Staates an die Christen, dass an bestimmten Tagen nicht gearbeitet werden muss. Es ist mit Sicherheit kein Zugeständnis der Christen an die Atheisten, eher andersherum, da der Staat ja auch aus Atheisten besteht. --Haruspex 21:22, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist so dreist, dass es irgendwie schon wieder witzig ist. Ich sollte einen staatlichen Feiertag für meinen Geburtstag beschließen lassen damit meine Familie und ich an diesem Tag Zeit haben und dann, statt mich dafür zu bedanken, auch noch daherkommen und sagen, dass sich deswegen nun alle an meine Regeln halten, wenn sie den Feiertag schon mitnehmen wollen, oder eben arbeiten gehen sollen. Super Plan. :=D --Haruspex 21:50, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Da kommst du in Probleme mit dem Weimarer Kirchenkompromiß, der eben nicht die Religionslosigkeit/-feindlichkeit des Staates festgeschrieben hat. --84.154.107.117 18:24, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hachje, was ist denn das hier? Die Feiertage sind doch wohl auch vom Arbeitsrecht u.a. betroffen, haltet doch mal die sachen auseinander! Feiertag ist für alle frei, Tanzverbot ist wieder was anderes. So ist nun mal die Struktur dieses Landes, säkularisiertes trifft auf staatliche Unterstützung der Kirchen. Das sprengt aber doch wohl völlig den Rahmen.-- Täufer 00:44, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Autumn Windfalls (Diskussion) 04:22, 16. Apr. 2017 (CEST)

Bundesländer

Wie meine Vorredner schon erwähnten, sollte im Artikel beschrieben stehen, in welchen Bundesländern wann genau diese Tanzverbote gelten. Könnte das bitte ein Kundiger einfügen? Danke, mfG, 87.123.73.110 23:55, 3. Jun. 2007 (CEST).Beantworten

Bayern nach Art. 3 des Bayrischen Feiertagsgesetzes und [1]:

  • Aschermittwoch (ganztägig)
  • Gründonnerstag (ganztägig)
  • Karfreitag (ganztägig)
  • Karsamstag (ganztägig)
  • Allerheiligen (ganztägig)
  • der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag (ganztägig)
  • Totensonntag (ganztägig)
  • Buß- und Bettag (ganztägig)
  • Heiliger Abend (14-24 Uhr)

--Chin tin tin 23:15, 16. Okt. 2007 (CEST) --- ist richtig; könnte also eingetragen werden!Beantworten

Baden-Württemberg:

  • Allerheiligen (3-24 Uhr)
  • Buß- und Bettag (3-24 Uhr)
  • Volkstrauertag (3-24 Uhr)
  • Totengedenktag (3-24 Uhr)
  • 24. Dezember (3-24 Uhr)
  • Gründonnerstag (ganztägig)
  • Karfreitag (ganztägig)
  • Karsamstag (ganztägig)
  • Ersten Weihnachtstag (ganztägig)

laut [2]

Ich habe die Daten entsprechend den unten im Artikel verlinkten Gesetzen etc. eingetragen. Es wäre schön, wenn jemand verifizieren könnte, daß ich beim Übertragen keine Fehler gemacht habe. Hubertus
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Autumn Windfalls (Diskussion) 04:28, 16. Apr. 2017 (CEST)

Fehlende Länder

Hamburg fehlt in der Tabelle bisher komplett. Im Feiertagsgesetz ist zwar kein Tanzverbot festgelegt, es gibt aber die Feiertagsschutzverordnung [3]. Demnach:

Hamburg:

Bremen fehlt wohl auch: http://www.bremen4u.de/citytalk/index.jsp?id=1907&referrer=0& Trublu ?! 18:25, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Habe Bremen und Hamburg eingearbeitet. --Salocin Diskussion 14:42, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Berlin ergänzt. Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenberghohenschoenhausen/wirtschaft/gesetze/feiertagsschutzverordnung.pdf (nicht signierter Beitrag von Skeptiker1 (Diskussion | Beiträge) 14:16, 3. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Die Spalte „HH“ wie Hamburg beruft sich auf die Feiertagsschutzverordnung. In dieser taucht jedoch kein Tanzverbot auf. Die Spalte müsste daher komplett grün erscheinen. -- Sloyment (Diskussion) 14:07, 18. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Walter May

Ist der NS-Propandist "Walter May" mit dem verlinkten SPD-Politiker und Lehrer Walter May identisch?

Nein, der NS-Propagandist Walter May hat nichts mit dem SPD-Politiker zu tun. Er war Leitartikler z.B. bei regionalen NS-Wochenzeitungen.Maxanter 18:43, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Autumn Windfalls (Diskussion) 04:23, 16. Apr. 2017 (CEST)

Schweiz

Gibt es in der Schweiz ein Tanzverbot? Ich glaube, neulich im Schweizer Radio erwähnt gehört zu haben, dass es "das Tanzverbot (am Karfreitag) ja nicht mehr gibt". Weiß wer genaueres? --androl ☖☗ 19:16, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Soweit ich weiß, sind in der Schweiz Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag sog. hohe Feiertage an denen u.a. Schießübungen, Filmvorführungen und Tanzveranstaltungen untersagt sind. Hubertus
In der Schweiz gibt es kein Tanzverbot mehr! Es kann also an jedem Feiertag eine Party stattfinden. An Weihnachten wie auch an Ostern!.. Mä2 (nicht signierter Beitrag von 85.3.251.165 (Diskussion) 14:11, 30. Jul 2010 (CEST))
In der Schweiz ist das Tanzverbot kantonal geregelt. Zur Liste im Artikel wäre noch der Kanton Aargau hinzuzufügen. (nicht signierter Beitrag von 46.126.176.189 (Diskussion) 18:40, 21. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Im Kantonargau gibt es offenbar eine Volksinitiative zur Abschaffung des Tanzverbots, wobei das "Tanzverbot" dort nicht eigentlich ums Tanzen dreht: "Das Gastgewerbegesetz von 1998 legt vielmehr fest, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr schliessen müssen.", siehe: http://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/tanzverbot-an-feiertagen-soll-im-aargau-nicht-ganz-fallen (nicht signierter Beitrag von 84.73.126.7 (Diskussion) 23:05, 17. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Autumn Windfalls (Diskussion) 04:29, 16. Apr. 2017 (CEST)

Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung

Was mich noch interessieren würde - ich hier aber nicht gefunden habe: Was wären die Rechtsfolgen bei einer Zuwiderhandlung? Vor Allem für den "unerlaubten" Tänzer? Kann er dafür belangt werden? Interessant finde ich es deshalb, da das Tanzen auch meinem Recht auf u.a. "Selbstentfaltung" und "freier Meinungsäußerung" Ausdruck verleiht...

Das Tanzen verleiht deinem Recht auf freie Meinungsäußerung keinen Ausdruck, und das Recht auf Selbstentfaltung wird so ziemlich durch jedes Gesetz eingeschränkt, das sich aus den Winkeln des Parlaments in die Zeilen der Gesetz- und Verordnungsblätter verirrt. Was auch erlaubt ist (Vorbehalt des Gesetzes). Mögliche Konsequenzen wären z. B. der Verlust der Gaststättenkonzession.--84.154.107.117 18:22, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Drohen Konsequenzen nur für Besitzer eines Etablissement oder einer Veranstaltung? Rimailleur 00:47, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Tabelleneinträge bei "Stille Tage" nicht erklärt

Dass die Zahlen mit Bindestrich Uhrzeiten sind, von bis, das kann ich mir denken. Aber was ist das "X"? Wenn es "ganztägig" bedeutet, dann lieber "0-24" schreiben, und an die Tabelle einfach die Erklärung "Uhrzeiten". --80.171.192.103 10:07, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Farben allein machen es leider auch nicht besser. Steht "X(rot)" für "kein Verbot" oder für "kein Tanz" (dann wäre die Farbe ja etwas übertrieben/tendentiös)? Eine Beschreibung der Einträge muss dringend her. --Zahnradzacken 19:41, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ein X steht für tanzverbot, aber was bedeutet z.b. tanzverbot an neujahr von 3-11h? darf man silvester nur bis 3h feiern?? Auf der seite der dehoga steht: "An Sonntagen ist generell Tanzverbot von 3 - 11 Uhr". Kann doch wohl nicht sein, es gibt so viele diskotheken die sonntag morgens bis um 5 auf haben, darf man da nur bis 3 tanzen?? (nicht signierter Beitrag von Jms (Diskussion | Beiträge) 22:24, 26. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Die in der Tabelle verwendeten Farbtöne von Rot und Grün sind für Menschen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche (und damit von 5% der Leser) nicht zu unterscheiden.-- 91.8.143.22 22:50, 22. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Problem durch Zusatzeintrag "G" behoben --Funnyeric 23:46, 22. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Heiligabend in Hessen

Aus dem Hessischen Feiertagsgesetz geht nicht hervor, dass Heiligabend von 17-24 Uhr als "Stiller Tag" gilt. Woher stammt diese Information in der Liste? (nicht signierter Beitrag von 94.219.71.94 (Diskussion | Beiträge) 09:02, 11. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Doch, das geht aus §10 hervor: "Am Gründonnerstag von 4 Uhr an, am Karsamstag und von 17 Uhr an am Heiligabend sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten." --79.238.127.35 20:40, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Autumn Windfalls (Diskussion) 04:30, 16. Apr. 2017 (CEST)

Abschnitt Situation im Ausland

Auch wenn es durchaus moeglich ist Tanzverbotsregelungen aus anderen Laendern darzustellen, insbesondere weil es sich hier nicht um ein Artikel ueber "stille Tage" handelt, scheint die Erwaehnung von Iran in der verfassten Gliederung jedoch ein wenig fehl am Platz. Da die bisher gelisteten Laender aus religioesen Gruenden Tanzverbote praktizieren, und falls es Laender gibt, die aus anderen Anlaessen Tanzverbote beschlossen, waere es m.E. logischer diese urspruenglichen Gruende jeweils als Hauptpunkte zu setzen und die Laender dann entsprechend verteilen. Unter dem Punkt Religionen koennten die deutschsprachigen Laender dann unter Christentum gegliedert werden und Iran unter Islam. Natuerlich waere es alleine schon stilistisch sinnvoll weitere Laender hinzuzufuegen --92.230.220.48 22:24, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Tanzen in Hessen

Weiß jemand, wieso beispielsweise in Frankfurt am heutigen Karfreitag alle Diskos ganz normal geöffnet haben? Hat es sich vielleicht eingebürgert, dass sich dort niemand um die Einhaltung des Gesetzes kümmert? --79.238.127.35 20:32, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Also in Kassel hatte z.B. an Karfreitag keine Disko geöffnet aber Samstag und Sonntag. Laut Tabelle im Artikel sollten die Diskos doch auch Samstag und Sonntag in Hessen geschlossen sein oder habe ich das falsch verstanden? (nicht signierter Beitrag von 88.68.171.115 (Diskussion | Beiträge) 00:14, 4. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

"Tanzflucht" ins Ausland

Sollte man auch erwähnen, dass v.a. am Karfreitag die grenznahen Leute ins Ausland (z.B. Passauer nach Österreich) wegen dem Tanzverbot "flüchten"? Gibt da regelmäßig Flussschifffahrten eben über die Grenze und dann wird getanzt^^--Syagrius91 21:35, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Sportveranstaltungen

Laut Text heißt es: "Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen". Auch dieses Jahr wird am Totensonntag wieder in den Bundesliga gekickt, der Buß- und Bettag wird in Sachsen regelmäßig als Ausweichtermin für Fußballspiele (z.B. Sachsenpokal) genutzt. Wie passt das zusammen? --141.6.11.11 18:03, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Diese Formulierung ist in der Tat nicht korrekt. Die Regelung bezüglich Tanzveranstaltungen und das Verbot von Sportveranstaltungen sind zwei verschiedene Sachen. In Bayern sind zum Beispiel Sportveranstaltungen nur an Karfreitag und am Buß- und Bettag verboten. Es gibt mit Ausnahme des Karfreitags auch kein "Tanzverbot" im eigentlichen Sinne. Die Formulierung im Gesetz lautet: "An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist." Siehe zum Beispiel hier: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) Das wird aber recht streng ausgelegt, wie man an den Ausführungsbestimmungen sehen kann: Bayerischer Behördenwegweiser - Schutz von Sonn- und Feiertagen In der Praxis heißt das: Langsame, leise Musik ist möglich, allerdings muss dann eine Person mit Hausrecht Leute am Tanzen hindern. (Dazu habe ich auf die Schnelle keinen Gesetzeskommentar bzw. Gerichtsurteile gefunden.) Das ganze müsste man nun für alle 16 Bundesländer durchführen und in die Tabelle mit entsprechenden Verweisen einpflegen.--Warrior242 06:43, 14. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Eintracht Frankfurt spielte letztes Jahr am Totensonntag und wurde dafür vom Ordnungsamt belangt. Angesetzt wurde die Partie jedoch vom DFB. Aktuell wurde eine Partie in Frauenfussball-Bundesliga auf den Totensonntag gelegt. Da lediglich "gewerbliche" Sportveranstaltungen verboten sind scheinen Amateurspiele wie Frauen-Bundesliga und Sachsenpokal genehmigt zu sein. (nicht signierter Beitrag von 95.223.28.104 (Diskussion) 12:09, 19. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Welche Konsequenzen das Tanzverbot haben kann, beweist die erfolgreiche Intervention der beiden großen Kirchen in Weißenburg gegen das dort stattgefundene Mittelfränkische Schachturnier von 2012, welches traditionell seit 51 Jahren in der Karwoche stattfindet und am Ostersamstag endet. Die Begründung: Ein Schachturnier sei Wettkampfsport und fiele darum unter das Tanzverbot an Stillen Feiertagen. Die Kirchen setzen eine vorzeitige Beendigung am Gründonnerstag durch, gegen erhebliche Bedenken aus den eigenen Reihen der Geistlichkeit. Daß das Schachspiel als Denksportart weder eine lauthalsige Fangemeinde noch geräuschvolles Spielgeschehen mit sich bringt, sondern als kulturvolles und bildungsförderndes Ereignis eher unter die Ausnahmen eben jenes Gesetzes zum Tanzverbot an Stillen Feiertagen fallen müßte, ließen die örtlichen Kirchenoberen nicht gelten. Zwar fand das Turnier in verkürzter Form statt, wurde aber von allen namhaften Teilnehmern boykottiert und geriet infolgedessen zum Flop. Quelle: http://www.nordbayern.de/region/erlangen/der-karfreitag-setzt-ein-ganzes-schachturnier-matt-1.1976436?rssPage=RXJsYW5nZW4= -- Aquarius70 (Diskussion) 11:04, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Englische Version ?!

Es wäre schön, wenn das mal jemand ins Englische übersetzt. Es ist praktisch, wenn man einem Amerikaner usw. zeigen will was in Deutschland los ist. Das gleiche gilt für "Feiertagsgesetze". (nicht signierter Beitrag von 91.0.14.138 (Diskussion) 06:04, 22. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Hallo allerseits, ich habe hier einmal eine Bearbeitung des Textes ins Englische angefertigt und stelle diese zur Diskussion. Tabelle und Weblinks habe ich mir geschenkt, wer will, kann sie ja einfügen. -- Aquarius70 (Diskussion) 22:18, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Autumn Windfalls (Diskussion) 04:24, 16. Apr. 2017 (CEST)

Dance Ban

Dance ban means that public dancing (as well as several other public activities, mainly sports competitions) is prohibited on certain times respectively days of the year.

Historical background

Certain days or periods containing religious, moral or traditional ban of dancing had to be found in many cultures. The dance ban was valid on periods, in which the jollity of the dance has been considered as inappropriate, in Christian culture especially on Good Friday and on the Holy Week according to the crucifying of Jesus Christ. Attendant to puritanism and pietism the Dance ban has been extended onto Easter Sunday, because on this “Day of the Lord” no profane events should take place. Other occasions were the days connected to the death, such as the catholic All Hallows Day, the protestant Sunday in commemoration of the dead and the national Memorial Day.

General dance bans have been imposed

  • During WW I, lifted on New Year’s Eve 1918
  • In September 1939 (according to the severity of the circumstances) public dancing had been forbidden by the Nazi regime. The dance ban had not been completely adheres and had been lifted in periods, because dancing events for soldiers were considered as “morally important for the armed forces”. The edict of the German Home Secretary (“Reichsinnenminister”) Heinrich Himmler, renewed at the 6th of April 1941 had not been adhered completely.

It had been eased at the 10th of June 1941 (three days a week dance event could take place). This easing had been considered as an indication of the campaign against Russia. The “Campaign Barbarossa” started on the 22nd of June 1941. Beginning in February 1943 after the loosen Battle of Stalingrad and the total loss of the 6th German Army dance events were strictly forbidden in Nazi-Germany. The Nazi-propagandist Walter May-Hermannstadt defeated this ban in an editorial in several weekly newspapers: “The dance ban is an expression of solidarity of our youth with the fighting troops.” Other forces within the NSDAP fought Swing-dance.

To some extent the authorities had forbidden dancing in general as immoral or destructive. Until today several dancing styles broke taboos; adversaries published, certain dance styles would violate the social morality, such as the Viennese Waltz, the Tango or the Rock ’n’ Roll (in the 1950ies).

Actual situation in the German-speaking countries

Germany

Nowadays the “dance ban” is a ban of public dance activities on certain celebration days, the so-called “Silent celebration days” such as Good Friday, determined by any Federal Land itself. This “Dance ban” includes despite the term “dance” other public activities as well such as sports events, because they can exceed the normal restaurant operations; therefore they can be forbidden in pursuance of the law. Additionally there are some exclusive rules: in Bavaria there is a total ban of any kind of musical events in any kind of restaurants. In contrast to that any year on Good Friday starts a major dancing contest in Berlin. The days under the dance ban are different one Federal Land to the other; they are determined by the Celebration Day Laws of the Federal Lands or by additional edicts. Further there are special regulations to be found, that religious rites might not be disturbed by uproar.

Austria

There is no dance ban by law in Austria. Traditionally the „Wiener Kathreintanz“ („Viennese Kathrein Dance“) represents the final of the dance season inside the native culture, which contains a dance-free time as well. („Kathrein stellt den Tanz ein“, in the sense: Kathrein locks the ballroom).

Switzerland

The dance ban is ruled by any Kanton separately. At the moment there is a dance ban in six Kantons on High Celebration Days, which are the Kantons Aargau, Glarus, Uri, Obwalden, Solothurn und Appenzell Innerrhoden. In the Kanton of Appenzell Innerrhoden the Great Council supported the further existence of the dance ban along the Holy Week. In the other Kantons there is no dance ban any more. In the Year 2009 the Kanton of Luzern and in 2011 the Kanton of Baselland lifted the dance ban.

Conflicts

In the Year 2004 the Federal Parliament of Baden-Wurttemberg refused a entreaty against the dance ban (according to § 10 FTG = Celebration Day Law) because of the „major importance of the constitutional prevention of Sundays and celebration days”. A pagane-fun-party planned by the “Bund für Geistesfreiheit” (about: society for intellectual freedom) of Munich to take place on Good Friday in 2007 has been forbidden by the city government. The named society fought against the ban and lost at the Bavarian Civil Law Courtyard (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) in April 2009. Since Bavaria sharpened its celebration day law in 2008 because of assumed “violation of moralities”, there are conflicts with gastronomists, because Halloween-parties may take place only until midnight, except these parties are non-public. In 2011 the announcement of the local authorities of Frankfurt/Main to realize the dance ban on Good Friday led to a public debate about it. In the years before dance events had been tolerated despite of the dance ban; therefore several gastronomists used the argument of high economic losses against this law. FDP (Liberals), CDU (Conservatives) and churches defeated the ban; parts of the press, such as the “Frankfurter Rundschau”, and other parties, for ex. Federal parliament member Sarah Sorge of the “Green Party” and the “Young Liberals”, refused this law as rather antique. On 22nd of April 2011 some 800 to 2000 people demonstrated against the dance ban on the Frankfurt “Römerberg”. This led to the disturbance of a Good Friday procession of the Croatian Catholics by yells and shrieks; the demonstration leaders apologized for that later on. As well on Good Friday of 2012 there were demonstrations against the dance ban in several German cities, in the Federal Land of Hessen these demonstrations have been forbidden before. Members of the “Pirate Party” claimed the dance ban with its religious motives violates the common freedom in an inacceptable way. The “Green Youth” explained that it is not the obligation of the estate to edict religious behaviour, and rites ordered by law are not acceptable in a secular country. On the other hand, the “Ecological-Democratic Party” rejected these demonstrations.

Actual Situation in other countries

The laws of the Iran do forbid several kinds of dance events, such as “singing and dancing of women in face of a male audience”. Dancing of children in a Kindergarten is prohibited as immoral as well. On the other hand there are lots of traditional and native dances to be performed on special occasions.

-- Aquarius70 (Diskussion) 22:18, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die Artikelsperre; "Herleitung" aus dem GG; Bitte Revertierung revertieren!

Leider wurde meine Änderung von in dieser Änderung:

Version vom 22. April 2011, 04:30 Uhr (Bearbeiten) (entfernen)
88.217.78.91 (Diskussion)
(Ursprünglicher Text, der von der atheistischen IP 87.183.157.154 gelöscht wurde wiederhergestellt. Bestimmte Leute meinen wohl, den heutigen Tag, den Karfreitag mißbrauchen zu können! Link zum Deutschen Grundgesetz beigefügt!!!)

revertiert. Derzeit kann ich den Artikel nicht mehr ändern. Die Passage

Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt. [1]

ist mit einer Fundstelle "belegt", die das behauptete (die "Herleitung") nicht belegt. Die vom Autor der Passage eigenhändig vorgenommene Interpretation des GG, aus dem ein Tanzverbot gar nicht hervorgeht, muss als Theoriefindung gebrandmarkt werden.

Aus Art 139 WRV geht nicht hervor, warum am Karfreitag ein Tanzverbot, an normalen Sonntagen aber ein solches nicht bestehen soll. Auch ist dem Zitat eben nicht zu entnehmen, warum am Karfreitag in Bayern ganztägig, in Berlin aber nur in der Zeit zwischen 4 und 21 Uhr nicht getanzt werden darf.

In Wirklichkeit wird hier nichts aus dem GG "hergeleietet" (schon gar nicht im GG selbst), vielmehr ist es so, dass den Ländergesetzgebern Gestaltungsfreiräume eröffnet wurden, zugunsten der Religionsgemeinschaften Einschränkungen der Handlungsfreiheit zu verfügen. Im Übrigen ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm ("bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.") dass der "Schutz" bereits vor der Norm existierte. Der Schutz kann also nicht aus der Norm abgeleitet, hergeleitet werden.

Ich bitte daher darum, die von mir beanstandete Passage wieder zu entfernen.

--87.183.176.59 03:08, 28. Apr. 2011 (CEST)Beantworten


Ich sehe dies ganz genauso. Es wurde auf Art 140 GG verwiesen, dort heißt es "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

In dem Artikel ist keine Rede von einem Tanzverbot. Die Herleitung liegt auch nicht vor sondern wurde, wie oben geschrieben, rein vom Autoren interpretiert. Dass die Herleitung falsch ist, sieht man eigentlich ziemlich schnell:

  • Das Tanzverbot gilt nur an ausgewählten Feiertagen
  • Sonntags gibt es kein Tanzverbot
  • Arbeitsruhe bezieht sich wohl eher darauf, dass man nicht arbeiten soll. Tanzen ist aber keine Arbeit.
  • Eine seelische Erhebung erreicht man nicht durch ein Tanzverbot. Eher im gegenteil - tanzen dürfte für viele "seelische Erhebungen" bestandteil sein...

Ich werde diese Passage daher entfernen, da sie absolut unbelegt und vermutlich auch falsch ist.

-- Silentium92 (Diskussion) 21:49, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Verbot von Tanz- und Sportveranstalltungen am Totensontag in Hessen

In Hessen gilt auch der Totensonntag als stiller Feiertag. Zum Beleg der Link zum Hessischen Feriertagsgesetz. Der Totensonntag fehlt in der Übersicht gänzlich. Bitte ergänzen. Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) in der Fassung vom 29. Dezember 1971 § 8--Lord of Shadows 20:09, 19. Nov. 2011 (CET)

Situation in anderen Ländern

Der Vergleich mit dem Iran ist in diesem Zusammenhang manipulativ und nicht mit dem Tanzverbot zu christlichen Feiertagen vergleichbar. Außerdem widerspricht der Vergleich der Definition des Tanzverbots oben. Daher werde ich diesen entfernen, falls kein Wiederspruch eingelegt wird. --Beelzebubilein (Diskussion) 15:14, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Aus genanntem Anlass habe ich folgenden Teil aus dem Artikel genommen:

Die im Iran herrschenden Gesetze verbieten verschiedene Arten von Tanzveranstaltungen, so z. B. „Das Singen und Tanzen von Frauen vor einem männlichen Publikum“.<ref>Hardliners turn on Ahmadinejad for watching women dancers, The Guardian, 5. Dezember 2006</ref> Auch ist es verboten, dass Kinder im Kindergarten tanzen, weil dies „unsittlich“ sei.<ref>Iran will Tanzen im Kindergarten verbieten, Deutschlandfunk, Sendezeit: 23. August 2011 09:47</ref><ref>Tanzverbot im Kindergarten in Iran, Blog von Ali Schirasi, 18. Februar 2008</ref> Es gibt aber zahlreiche traditionelle und Volkstänze, die zu bestimmten Anlässen getanzt werden.<ref>Dance in Iran, Robyn C. Friend, The Institute of Persian Performing Arts</ref>

Ich sehe keinen Notwenigkeit, über die Situation im Iran den Mantel des Schweigens zu werfen, und sie zu tabuisieren oder zu zensieren. Auch die Situation in Afghanistan und Saudi-Arabien oder Katar oder in Aceh könnte man thematisieren. Früher (historisch) wurde in diesen Ländern übrigens durchaus viel getanzt, und erst seit der zunehmenden Islamisierung schränkt die Obrigkeit dort das Tanzen (jedenfalls für Einheimische, wohl nicht oder weniger für ausländische Touristen) sehr ein.--2003:4C:6F09:CC01:B123:DC85:A902:9EA5 03:34, 16. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Das mag sein, wie schon andere vor mir bemerkt haben, ist dies allerdings gar nicht Thema des Artikels. --Turris Davidica (Diskussion) 11:30, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Doch, das ist Thema dieses Artikels. Der Artikel heißt nicht Tanzverbot (Deutschland). Er heißt auch nicht Tanzverbot an Stillen Tagen. Der Artikel heißt Tanzverbot. In dem von dir gelöschten Abschnitt geht es um Tanzverbot. Daher gehört es in diesen Artikel. Ich empfehle dir auch einen Blick auf den englischen und niederländischen Artikel (en:Dancing_ban und nl:Dansverbod). Dort wird deutlich, was noch in den Artikel gehört und was aktuell hier noch fehlt. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 16:51, 19. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Der Artikel befaßt sich erkennbar mit „Tanzverboten“ bzw. darüber hinausgehenden Regelungen, wie sie durch gesetzliche Regelungen oder sonstige Verordnungen proklamiert wurden. Darauf weist auch der einführende Absatz Geschichtlicher HIntergrund hin, wie auch die ausführliche Darlegung der Gesetzeslage und Ausdehnung in einzelnen Ländern.
Zum Thema gehören ausdrücklich nicht die Anführung sämtlicher „religiös motivierter“ Sittlichkeitsvorstellungen irgendwelcher „Deutungshoheiten“ (was wäre das eigentlich für ein Stil?) in muslimischen Ländern – vgl. auch die Disku weiter oben. Derart in Frage gestellte Einfügungen mehrfach kommentarlos per EW wieder hineinzureverten und im Nachgang in den Pöbelmodus zu verfallen ist jedenfalls weder regelkonform noch angezeigt. Die Änderungen des fraglichen Benutzers sind übrigens auch keine kleinen Änderungen, die man beständig mit „k“ kennzeichnen könnte, es handelt sich um grundsätzliche inhaltliche Umbauten.--Turris Davidica (Diskussion) 09:54, 20. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
1. In diesem Artikel geht es um Tanzverbot allgemein. Wenn der Umfang des Artikels soweit zunimmt, dass man auslagern müsste, könnte man aus Tanzverbot eine BKS machen und auf Tanzverbot (Gesetz) und Tanzverbot (Religion) weiterleiten. Vom aktuellen Umfang her macht es aber keinen Sinn zwischen Tanzverbot (Gesetz) und Tanzverbot (Religion) zu unterscheiden. Daher ist es gerechtfertigt, beides in einem Artikel zu behandeln. Hierzu nochmal der Hinweis: Lese dir den englischen und niederländischen Artikel durch!
2. Im Iran existieren auch gesetzliche Regelungen. Diese Regelungen werden übrigens nicht von Deutungshoheiten getroffen, sondern vom Gesetzgeber. Der Gesetzgeber hat eine Deutungshoheit, ist aber dennoch der Gesetzgeber. Was dagegen sinnvoll ist: Man könnte zwischen den gesetzlich geregelten Tanzverboten (Deutschland, Österreich, Schweiz, Iran) und den Tanzverboten, die auf nicht-juristische Weise durchgesetzt werden (Ägypten, Pakistan), trennen. Aber auch hier: Solange der Inhalt noch überschaubar ist, lohnt sich keine Aufteilung in zwei getrennte Artikel.
3. Wo ich dir zustimme: Die Änderungen hätten nicht als K markiert werden sollen. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 16:17, 20. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Klingt gut. Im Unterschied zur Einleitung nennt der Artikel ohnehin schon jetzt ein Tanzverbot aus nichtreligiösen Gründen (Stalingrad). Ich schlage zur konkreten Ausführung vor, den präsenten Artikel nach Tanzverbot (Religion) zu verschieben und danach den kleineren Teil zu nichtreligiösen Tanzverboten nach Tanzverbot (Gesetz) auszulagern, lizenzkonform durch Import von Tanzverbot (Religion) nach Tanzverbot (Gesetz) und dort nachfolgend Löschung des Religionsanteils, so bleiben jeweils die Versionsgeschichten intakt. Ab dann können die Artikel eigenständig ausgebaut werden. Für den Übergang, wenn jetzt noch nicht getrennt werden soll, empfiehlt sich imho eine baldige Änderung der Einleitung, die sowohl die religiösen als auch die profanen Tanzverbote kurz erwähnt; damit würde zudem Inhaltsgleichheit von Lemma und Einleitung geschaffen. Danach kann der Artikel entsprechend erweitert werden. Mir selbst sind beide Alternativen recht und ich werde keiner davon im Weg stehen. Freundliche Grüße, Agathenon 10:59, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
PS: Für die zweite Alternative kann die Einleitung durch den Satz Tanzverbote existieren auch in anderen Religionen und aus nichtreligiösen Gründen (o.ä.) verlängert werden. fg Agathenon 11:18, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
[kleine Änderungen] Nicht nur das: ich habe den Benutzer mit dem chinesischen Namen Trenntrichter als solchen überhaupt noch nicht auf der Disku gesehen – er möchte diese essayistische Einfügung aber scheints unbedingt im Artikel haben (wobei schon die Beleglage einigermaßen unklar ist). Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß Sittlichkeitsvorstellungen der Taliban hier im Grunde genommen themenfremd sind; im Artikel Schwimmen wird meines Wissens auch nicht angeführt, daß die Taliban das Schwimmen nicht wollen. Sätze wie „Das … Motiv ist immer ein vermeintlich verletztes religiöses Gefühl, das willkürlich durch die herrschende Obrigkeit durchgesetzt wird“ sind einfach unenzyklopädisch. Nichtbindende Verlautbarungen sind wiederum keine Verbote. Und immer so weiter. --Turris Davidica (Diskussion)
Danke! – Nach Bearbeitungskonflikt weiterer, verbesserter Einleitungsvorschlag: Ein Tanzverbot ist eine an bestimmten Tagen oder Zeiten des Jahres geltende Untersagung des Abhaltens öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen. Der Ursprung des Tanzverbots ist sittlicher Natur. Tanzverbote existieren in verschiedenen Religionen und können auch aus nichtreligiösen Gründen verhängt werden. Im ersten Abschnitt dann die Ergänzung: In den geschlossenen Zeiten des Kirchenjahres durfte weder getanzt noch aufwändig gefeiert werden. So geht nichts verloren, keine Teilmenge wird verzichtbarerweise bevorzugt und es wird dieselbe Definitionsbreite für Lemma, Einleitung und Abschnitten verwendet, womit dann jeweils auch Tanzverbote in nichtchristlichen Religionen (z.B. Islam) und aus nichtreligiösen Gründen (z.B. Stalingrad) ergänzt werden können. Gegenwärtig scheint mir die Diskrepanz zwischen dem weit definierten Lemma und der viel enger definierten Einleitung problemursächlich zu sein, mit Auswirkung auch auf einzelne Abschnitte, und das kann mit einfachen Mitteln behoben werden. Einwände und Verbesserungsvorschläge sind selbstverständlich willkommen. – Der zitierte Satz über das Motiv ist imho nicht nur unbelegt, sondern auch falsch (was hat Stalingrad mit religiösen Gefühlen zu tun?). Das Tanzverbot bei den Taliban gilt m.W. ganzjährig, so daß für seine Aufnahme das Kriterium an bestimmten Tagen oder Zeiten des Jahres aus der Einleitung entfernt werden müßte; ob das sinnvoll sei, dazu habe ich keine Meinung; die Tatsache, daß die Taliban de jure nirgendwo Verbote erlassen können, spricht eher gegen die Aufnahme. fg Agathenon 11:58, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Danke ebenfalls. Mit deinem Vorschlag für eine Einleitung könnte ich sehr gut leben, schlage aber statt „nichtreligiös“ das Wort „säkular“ oder „weltlich“ vor. --Turris Davidica (Diskussion) 12:13, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
... womit ich wiederum hervorragend leben kann. :-) „Weltlich“ scheint mir noch einen Tick besser, weil fremdwortvermeidend. Agathenon 12:19, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Bangalore

Angeblich existiert auch ein generelles Tanzverbot in Bangalore. --Nicor (Diskussion) 23:07, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die Legende vom Nicht-Tanzen

Legende:
roter Grund: G = ganztägiges Tanzverbot
roter Grund: K = nur in Gemeinden mit mindestens 20 Prozent katholischer Bevölkerung
gelber Grund: mit Angabe der Uhrzeit
grüner Grund: kein Tanzverbot
Der Leser muss die (schwarzen) Worte in bunt-hintergründige Darstellungen umsetzen. Kann man nicht zur Vereinfachung direkt z.B ein G auf rosa Grund in der Legende erscheinen lassen, dann Doppelpunkt ("=" ist Mathe, hier unschön) und dann die Erklärung? Mir fehlt die Technik für die Umsetzung. GEEZERnil nisi bene 09:16, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Yes, we can... GEEZERnil nisi bene 15:41, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Tanzsportturnier

Tanzsport ist kein Vergnügungstanz.--Symposiarch Bandeja de entrada 11:21, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Was ist denn "Vergnügungstanz", und ist denn wirklich nur "vergnügungstanz" untersagt? Wie steht es mit Tanztheatern, Ballets, Varietes und Cabarets und Musicals mit tänzerischen Einlagen, Burleske- und Striptease-Tanz, Table-Dance, usw. usf.?--87.155.59.189 (20:29, 29. Mär. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Daß in Discotheken oder in Bierzelten an Feiertagen nicht getanzt werden darf, mag ja vielleicht irgendwie gerade so noch nachvollziehbar sein, aber das auch Tanzsport, rythmische Sportgymnastic, Jazzdance, Aerobic, Zumba, Ballett u.s.w. verboten sein soll, befremdet doch sehr. Wir werfen den Islamisten immer vor, das sie Staat und Religion nicht trennen, und nicht respektieren, das Religion Privatsache ist, aber einen säkularen laizistischen Staat, wie wir ihn in Entwicklungsländern fordern, haben wir offenbar selber nicht. Das erscheint inkonsequent, und dieses Messen mit zweierlei Maß macht unseren Oberlehrergestus gegenüber Staaten wie dem Iran nicht gerade glaubwürdig, sondern setzt uns selber (also den angeblich sachlichen und angeblich aufgeklärten und angeblich rationalen und angeblich weltlichen Westen) dem Verdacht der Heuchelei aus. --87.155.59.167 23:11, 12. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Neuigkeiten 2012 in Bayern

Diese Info sollte wahrscheinlich im Artikel berücksichtigt werden : http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/bayern-lockert-tanzverbot-stillen-feiertagen-2280021.html

Aktuelle Situation: Es wurde vom bayerischen Kabinett beschlossen, das Tanzverbot an stillen Tag auf 02-24 Uhr zu beschränken - jedoch muss diese neue Regelung erst gesetzlich im Landtag verabschiedet werden. Das wird aber erst 2013 sein. Das bayerische Innenministerium hat laut einigen Zeitungen bekannt gegeben, die aktuelle gesetzliche Regelung dazu ab sofort schon nicht mehr strikt zu verfolgen. Somit haben die Kommunen in Bayern die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen von der aktuellen Gesetzgebung im Bezug auf die neue bereits ab sofort zu erteilen. Nicht jede Kommune ist aber dazu bereit - die meisten Städte wie z.B. Regensburg, Passau, Straubing halten sich derzeit strikt an das Gesetz und machen von der neuen Regel keinen Gebrauch.
http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/tanzverbot-wirte-jubeln-zu-frueh/844759/tanzverbot-wirte-jubeln-zu-frueh.html -- Bayern123 20:19, 31. Okt. 2012 (CET)

Karsamstag ist in Niedersachsen kein Tanzverbot

Am Karsamstag herrscht in Niedersachsen kein Tanzverbot. Diverse großveranstaltungen mit Disco (im Rahmen von "Osterfeuern") werden seit Jahrzehnten ganz regulär (keine Ausnahmegenehmigung) durch die Ordnungsämter genehmigt. (ich arbeite in so einem...) --DiBo67 (Diskussion) 09:21, 26. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Lückenhafte Aufzählung

Hier fehlen in der Tabelle der Tag der Arbeit sowie der Tag der Deutschen Einheit. Ferner gilt das Tanzverbot mMn an jedem Sonntag in Hessen. --KayHo (Diskussion) 12:42, 7. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Habe gerade gesehen, dass der Tag der Arbeit sowie der Tag der Deutschen Einheit nach § 7 Abs. 3 HFeiertagsG von der Regelung ausgenommen sind. Aber es müsste dennoch an jedem einzelnen Sonntag in Hessen gelten. Wüsste nicht wo dazu die Ausnahme steht. --KayHo (Diskussion) 09:47, 29. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Lückenhaft von etwa 2 mm der hauer (nicht signierter Beitrag von 87.165.123.207 (Diskussion) 21:20, 3. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Evangelische und Katholische Lehren maßgebend?

Für Deutschland sind seit spätestens dem Westfälischen Frieden oder eher bereits seit dem Augsburger Religionsfrieden (cuius regio, eius religio) anscheinend wohl evangelische und katholische Lehren des Klerus der jeweiligen Landesherren maßgebend (gewesen). Mit dem Westfälischen Frieden und mit dem Augsburger Religionsfrieden wollte man in Deutschland Religionskriege oder Bürgerkriege oder religiöse Krawalle und Aufstände und fanatische gewaltätige Zwiste sowie gewaltverbreitendes Chaos vermeiden. Solche verbotsrechtfertigenden Gefahren bestehen heute jedoch nicht mehr. Menschen, die etwa an Christi-Himmelfahrt auf religiösen Prozessionen still und andächtig beten oder meditieren möchten, werden außerdem sicherlich nicht gestört wenn in einer Tanzschule irgendwelche Tanzschüler oder wenn in einer Turnhalle irgendein Tanzsportververein tanzt, sondern viel eher durch unkontrolliert betrunken laut grölend durch die Gegend radelnde Vatertagsfeierer - insoweit wäre es wohl zielgerichteter und angemessener und konsequenter an solchen Tagen den Alkoholkonsum (auf der Straße) zu verbieten, oder das Fahrradfahren und Bierbikefahren oder lärmendes Autofahren und lärmenden Flugverkehr anstatt das harmlose und nicht störende Tanzen (acu noch sogar in geschlossenen Räumen) zu verbieten. Für Baptisten gehört Singen und Tanzen an Feiertagen zum Gottesdienst - dies zu verbieten heizt die Stimmung zwischen den konkurrierenden Religionen bloß an. Auch für Hare-Krishna-Anhänger und die zur Osho-Bewegung Gehörenden sind Singen und Tanzen auch an Feiertagen ganz selbstverständliche Rituale, die eine bundesrepublikanische Landesregierung ohne Mißachtung der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit (Art. 4 GG) nicht verbieten kann. Für Eltern, die ihre Kinder an einem feiertag in eine Musikschule oder eine Tanzschule schicken möchten, greift das Tanzverbot in deren Erziehungsrecht und damit in Art. 6 GG ein. Gegenüber erwachsenen Tanzschülern greift das Verbot in deren allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) ein. Und gegenüber Tanzlehrern und Tanztrainern greift das Verbot in deren Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) ein. Gegenüber Inhabern von Tanzschulen oder Tanzlokalen greift das Verbot in deren grundrechtlich geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 GG) ein. Solche Verbote dürften heutzutage wohl verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen sein.--2003:4C:6F28:DC01:F597:C63D:4C51:5D0 01:17, 17. Nov. 2016 (CET) Die Tanzverbote greifen außerdem auch in die durch Art. 8 Grundgesetz geschützte Verammlungsfreiheit ein.--2003:4C:6F09:CC01:B123:DC85:A902:9EA5 03:25, 16. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Autumn Windfalls (Diskussion) 04:26, 16. Apr. 2017 (CEST)

GiftBot (Diskussion) 21:16, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

DDR?

Mich würde interessieren, ob es eigentlich in der DDR irgendetwas Vergleichbares gab? Sei es an christlichen Feiertagen oder an irgendwelchen der ja nicht wenigen sozialistischen Gedenktage? --slg (Diskussion) 20:56, 15. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Islam

en:Dancing_ban#Religious bans. Muslimische Bräuche auf den Malediven: Tanzverbot und Peitschenhiebe --87.153.123.228 21:40, 20. Apr. 2017 (CEST)(CEST)Beantworten