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Diskussion:Andreas Lubitz

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. März 2017 um 13:02 Uhr durch Uli Elch (Diskussion | Beiträge) (Kategorie: Mord: Aber bedingter Vorsatz gegeben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Uli Elch in Abschnitt Kategorie: Mord
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GiftBot (Diskussion) 02:40, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Kategorie: Mord

Gegebenenfalls sollte man Herrn L. mit Fug und Recht in die Kategorie:Mord einstufen... 2A02:8070:782:9700:DCDB:443F:949:2532 17:40, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Davon würde ich dringend abraten. Berichte von Staatsanwälten sind keine Urteile. --Lukati (Diskussion) 17:42, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Kategorie:Mord wäre auch dann unsinnig, wenn es ein erweiterter Suizid war, was die derzeitigen Ermittlungen nahelegen. --Oltau 17:55, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Im englischsprachigen Sprachraum wird allerdings auch gerne der Begriff murder–suicide verwendet, so auch in diesem Fall.-- Escla ¿! 18:13, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Das ist kein ernsthafter Vorschlag, siehe Benutzerbeiträge. −Sargoth 18:16, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Bitte nach Vorliegen des offiziellen Untersuchungsergebnisses, wenn die Unschuldsvermutung also endet, über die Kategorie:Massenmord nachdenken. Die Kategorie:Mord braucht dann nicht ebenfalls eingesetzt zu werden, da diese Untermenge von jener ist. Weshalb es diese Kategorie in Wikipedia bisher aber gar nicht gibt, werde ich auf der Seite Kategorie Diskussion:Mord anfragen. Die Kategorien Mörder und Massenmörder gibt es derzeit in Wikipedia ebenfalls nicht. Gruß! GS63 (Diskussion) 20:46, 24. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Unsinn. Einfach mal im StGB nachlesen, wie "Mord" definiert ist, und wer verurteilt werden kann. Der Abschnitt kann - bitte schnell - zurück ins Archiv. --Siwibegewp (Diskussion) 22:37, 24. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Vorsatzhandlung mit allgemeingefährdenden Mitteln mit 149 Todesopfern. Nur weil der Massenmörder seine Verhandlung nicht erlebt, ist er deshalb nicht weniger Mörder. Gruß! GS63 (Diskussion) 00:39, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Nochmal Unsinn. Verurteilt werden kann in Deutschland nur ein lebender Mensch. --Siwibegewp (Diskussion) 00:43, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Bitte beim Thema bleiben. Punkt ist nicht erledigt. Gruß! GS63 (Diskussion) 01:01, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ich bin beim Thema. Ein erfolgreicher Suizident (das sollte bei Lubitz wohl klar sein, trotz der heutigen PK des Vaters) kann in Deutschland nicht als Mörder verurteilt werden. --Siwibegewp (Diskussion) 01:05, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
(BK) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Sache sind schlicht eingestellt worden, weil der ermittelte Täter verstorben war. Es liegt folglich kein Urteil eines Gerichtes zur Sache vor, weil keine Anklage erhoben werden konnte. Nur ein Gericht kann einen Täter in Deutschland wegen eines erwiesenen Mordes (oder Mehrfachmordes) verurteilen, das kann kein Abschlussbericht. Die Kategorie bleibt deshalb draußen, auch wenn sicher viele Leute emotional diese Tat als Mehrfach- oder Massenmord einstufen (ich z.B. auch). --Jonaster (Diskussion) 01:08, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Gehört wohl in die Kategorie Pilotensuizid. --Oltau 01:21, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Gegen Tote wird nicht ermittelt und der Mörder wird aus denselben Gründen auch nicht verurteil. Wem glaubt Ihr aber ernsthaft einreden zu können, dass etwa der Weihnachtsmarktattentäter von Berlin kein Mörder sein soll? Bzw. Lastwagenlenker, als Attentäter ist dieser ja gar nicht verurteilt. Oh, bitte um Entschuldigung, auch die Lastwagenlenkung hat ja gar kein Gericht festgestellt. Naja, der mutmassliche Typ eben, dem sowas in aller Unvorsicht nachgesagt wird. Zum Thema Postfaktizismus, bitte hier diskutieren. Gruß! GS63 (Diskussion) 01:31, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Schon wieder Unsinn. Natürlich wird (auch in Deutschland) gegen Tote ermittelt. Sie werden aber nicht verurteilt. Bitte mach dich doch einfach mal kundig. --Siwibegewp (Diskussion) 01:36, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
@Oltau: Der verbundene Artikel Germanwings-Flug 9525 ist in die Kategorie eingeordnet. Aus meiner Sicht auch hier sinnvoll. Da gab's aber bestimmt schon Diskussionen drüber, ich bin gerade nur zu müde, nachzuschauen. --Jonaster (Diskussion) 02:01, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das Kategoriensystem ist mir nicht so geläufig. Ich hatte gesehen, dass der Germanwings-Flug und andere Flüge da drin ist. Warum nicht die Verursacher, weiß ich nicht. Jedenfalls kann Lubitz auch nicht in die Kategorie Mord (da sind auch keine Personen drin), da nicht nachweisbar ist, ob ein subjektiver Tatbestand erfüllt ist (vgl. dazu Prüfungsschema). Nach dem Untersuchungsergebnis wird von einem erweiterten Suizid ausgegangen, beabsichtigt war also die Selbsttötung, nicht ein subjektiver Tatbestand des Mordes. --Oltau 03:45, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das zur Kategorie ist ein guter Hinweis, so dass sich diese Frage auf die nach den Kategorien für "Mörder" und "Massenmörder" reduziert. Von "erweitertem Suizid" zu sprechen ist m. E. ein hilfloser Versuch sich um das Tatsächliche drumherumzudrücken, ein Euphemismus. Viel sinnhaltiger ist dagegen, wie es die Juristen tun, von "Tateinheit" zu sprechen in der sowohl der Massenmord, als auch der Suizid begangen wurde. Für das Eine ist er der Täter, für das andre eine bemitleidenswerte Person. Jedoch spielen die Motive keine Rolle für die Klassifikation als Mord. Allein entscheidend sind die (Mord-)Merkmale, hier: "Vorsatzhandlung" und "allgemeingefährliche Mittel". Man mag drüber streiten, ob er mit dem Gleichzeitigen "Suizid" einen Teil seiner Ehre erhalten konnte, die der Weihnachtsmarktattentäter völlig verwirke, die eine Tat relativiert die andere jedoch überhaupt nicht. Ich musste neulich meinen Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit auch bezahlen, obwohl ich glaubhaft vermitteln konnte, dass ich sonst ein guter Kerl und zahm, wie ein Lamm bin. Aber mal Hand aufs Herz, ein Zweifel kann auch für jene nicht bestehen, die die Begrifflichkeiten nicht so genau ordnen können. Noch ein weiterer kurzer Gedankenanstoss: Sind die 9/11-Attentäter keine Mörder? Wir neigen dazu, Mitleid mit diesem Täter zu haben und bis kurz vor der Tat war diese auch wirklich berechtigt. Und auch jetzt hinterher darf man das noch, wenn man seine Tat dabei nicht relativiert. Machen wir uns nichts vor, das ist auch für gesunde menschliche Geiste nur schwer zu erfassen, aber den Mord an 149 Leuten nicht auch so zu benennen, ist eine Verhöhnung der Opfer und deren Angehörigen. Gruß! GS63 (Diskussion) 08:48, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Und erneut Unsinn. Hör bitte endlich auf, hier solchen Müll zu schreiben, dein Empfinden zum Geschehen hin oder her. Blogge das wo immer du willst, am besten da, wo die Leser glauben, es gäbe "Selbstmord". Und lies erst mal nach in der Fachliteratur. Ich empfehle insbesondere solche, die sich mit "Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld" sowie "Vorsatz" beschäftigt. Das entscheidende hat Oltau schon geschrieben: "beabsichtigt war also die Selbsttötung, nicht ein subjektiver Tatbestand des Mordes". Der Typ hat 149 Menschen mit sich in den Tod gerissen - schlimm genug, dass sein Vater und der angebliche "Gutachter" Tim van Beveren jetzt versuchen, das weißzuwaschen - aber mit "Mord" hat das nichts zu tun. Wir sind nicht mehr in den 1930er Jahren, als eine Empfindung gleich ein Urteil war. --Siwibegewp (Diskussion) 09:05, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Sowohl Oltau als auch Siwibegewp liegen mit den halbjuristischen Äußerungen hinsichtlich des Mord-Vorsatzes insofern daneben, als sie unterschlagen, dass Lubitz den Tod der 149 Personen wohl unstrittig "billigend in Kauf" genommen hat, womit der dolus eventualis erfüllt ist, also der bedingte Vorsatz. --Uli Elch (Diskussion) 12:02, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten