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Diskussion:Memmingen

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. März 2017 um 16:27 Uhr durch MBq (Diskussion | Beiträge) (OBin (komm.) Margareta Böckh). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von MBq in Abschnitt OBin (komm.) Margareta Böckh
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Abschnitt "Geologie"

Die inhaltliche Qualität des Geologie-Abschnittes wird einem exzellenten Artikel nicht. Der Abschnitt strotzt nur so von fachlichen Unschärfen, allgemeinem Gedöns und behandelt im Wesentlichen keine geologischen Aspekte. Bitte verbessern. (nicht signierter Beitrag von 217.94.108.213 (Diskussion) 22:54, 20. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Zudem verfügt der Abschnitt über keine geologische Quelle, sondern bloß Unbrauchbares von einem Bauamt. Um das "Prädikat" Exz. Artikel zu schützen, sollte der Abschnitt "Geologie" ersatzlos entfernt werden oder massiv verbessert werden. (nicht signierter Beitrag von 88.64.115.238 (Diskussion) 16:32, 13. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Name

Noch 1849 hieß die Stadt laut dieser Karte Memingen. Sollte dies korrekt sein, fehlt eine Info dazu im umseitigen Artikel. LG Stefan 22:20, 11. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ne, hießt schon seit Jahrhunderten Memmingen. In alten Karten ist es meist als Meṁingen bezeichnet. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 19:15, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

OBin (komm.) Margareta Böckh

Hallo, es wäre zu überlegen, ob die kommissarische OBin nach der morgigen Amtsübergabe in der Liste nicht stehen bleiben sollte (2016–17) – zur Dokumentation. Eine (vor-)schnelle IP hatte sie schon gelöscht. --Wi-luc-ky (Diskussion) 17:34, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Natürlich muss die drinn bleiben. Ist nach unseren RKs sogar relevant für einen eigenen Artikel, den später mal Benutzer:Mrilabs schreiben will. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 17:40, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Natürlich muß die draußen bleiben, da eine Vertretung nicht zur Übernahme des Amts führt. Die Liste führt die OBs auf, nicht deren zeitweise Vertreter. Ansonsten müssen zukünftig überall wo dies passiert auch Vertreteungen im Krankheits- oder Schwangerschaftsfall aufgeführt werden. Ein Blick in die Bay. Gemeindeordnung gibt Aufklärung. --Gomera-b (Diskussion) 20:08, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Die komm. Vertretung ist im Fließtext ausreichend dargestellt worden.--Gomera-b (Diskussion) 20:09, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Und sie bleibt drinn. Was Du irgendwie findest ist schnuppe. Das ist von Dir eh nur wieder ein hinterhergelaufe von mir und ein reiner Stakingedit. Such Dir bitte andere Opfer. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 20:29, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

In die Liste würd ich sie eher nicht aufnehmen. Bayern macht keinen Unterschied, ob das Amt vakant ist (außer wenn es zu Beginn der Wahlperiode des Gemeinderats vakant ist) oder ob der reguläre OB bloß kurzzeitig verhindert ist (z.B. wegen Urlaub); es ist in beiden Fällen reine Stellvertretung, und so lang war die Zeit auch wieder nicht (bei Amtsenthebung mit Rechtsstreit können es Jahre sein; da kann es dann Sinn machen). Persönlichen Titel hat sie jedenfalls keinen. Umfang der Vollmachten weiß ich nicht; Geschäftsführung berechtigt im Allgemeinen nicht zu aufschiebbaren Richtungsentscheidungen, aber Bayern hat schon ein relativ umfassendes Stellvertretungskonzept. Scheel wird in der deutschen Wikipedia als Bundeskanzler gelistet, aber da liegt der Fall auch etwas anders (insbesondere Ernennung zum Amt, die hier nicht vorliegt). --93.133.149.7 04:22, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Sie hatte in dieser Zeit vollumfängliche Verfügungsgewalt. Sie durfte alles entscheiden (ob nun den Haushalt 2017 betreffend, der in ihre Amtszeit viel), Personalentscheidungen, etc.. Sie war praktisch der OB und war deren äquivalent nach unseren RKs. Sie nicht aufzuführen würde Geschichtsverfälschung bedeuten. Nicht umsonst werden kommissarische Oberbürgermeister auch in den betreffenden Listen geführt (z. B. Liste der Oberbürgermeister der Stadt Köln). -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 18:07, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten
"Geschichtsfälschung" ist es schon deshalb nicht, da die Vertretung des gewählten, aber verstorbenen OBs im Fließtext beschrieben ist. Dieses Faktum wird von niemandem bestritten. Wie user Memmingen selbst schreibt: "Sie war praktisch der OB". so kann man es durchaus formulieren, da Sie (stellvertretend) handelte. Aber sie war weder gewählter OB, noch wurde sie für die Vertretungszeit OB. Sie in der Liste der OBs aufzuführen läge dann näher an der "Geschichtsfälschung" als dies nicht zu tun. Genau darum geht es. OBs werden für dieses Amt in direkter Wahl vom Volk gewählt. Eine Stellvertretungsbefugnis per Vertrag oder per Gesetz (wie hier durch die BayGO) macht den Stellvertreter nicht - auch nicht vorübergehend - zum Amtsinhaber. Ob Fr. Böckh die RKs erfüllt ist für die Liste nicht von Interesse, sondern nur für die Frage "Rotlink" oder nicht - was aktuell nicht Disk-Gegenstand ist. --Gomera-b (Diskussion) 19:50, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Es wäre eine Verfälschung der Geschichte, da alleine schon durch die laufenden Haushaltsberatungen, welche Frau Böckh als kommissarischer Inhaber der Rechte eines Oberbürgermeisters, viel Einfluss auf den städtischen, die Stiftungs-, Klinikums- und den Stadtwerkehaushalt hatte. Markus Kennerknecht konnte diese in seiner nur 38tägigen Amtszeit weder begleiten noch aufstellen. Dies war alleinige Sache der kommissarischen Rechteinhaberin der Aufgaben des Oberbürgermeisters. Auch sie wurde durch eine Volkswahl in den Stadtrat gewählt. Sie wurde dann aus dessen Mitte heraus zur Bürgermeisterin von den 40 Stadträten in das Amt des Stellvertreters des Oberbürgermeisters gewählt. Und nach dem tragischen Tod von Markus Kennerknecht nicht nur dessen Stellvertreterin, sondern eben die Leiterin sämtlicher Aufgaben eines Oberbürgermeisters. In anderen städtischen Oberbürgermeisterlisten tauchen die Kommissare auf. Und noch einmal: In diesem Fall handelt es sich nicht um eine vorhersehbare Vertretung, sondern sie musste praktisch von heute auf morgen sämtliche Amtsgeschäfte leiten, den Haushalt zusammen mit der Stadtverwaltung aufstellen und hatte damit eine immense Machtfülle in dieser Zeit inne. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 21:03, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ich kenne die BayGO nicht nur vom Titel, sondern auch vom Inhalt. Da Du offensichtlich aufgrund persönlicher Vorbehalte nicht den IMO überzeugenden Sachvortrag akzeptieren kannst, solltest Du eine 3M einholen. --Gomera-b (Diskussion) 21:28, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Da ich kein Fan davon bin, wenn inhaltliche Konflikte auf der VM ausgetragen werden, dann besser hier: Die kommissarische Übernahme von Oberbürgermeister- und Bürgermeister- und Landratsämter werden eigentlich immer schon aufgrund der Vollständigkeit und Kontinuität in den Listen aufgeführt, mir sind da z.B. stellvertretend die Listen Aachen, Köln, Berlin, Dorsten, Bremen oder Moskau in Erinnerung. Ob es zu einem eigenständigen Personenartikel reicht, kann ich nicht sagen, aber die Namensnennung scheint mir analog zu den anderen Listen sinnvoll und angebracht. --Geolina mente et malleo 21:43, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Dann schicke ich hier ein aktuelles und prominentes Beispiel für das Gegenteil: Liste der Oberbürgermeister von Regensburg
Zu den von Geolina genannten Beispielen: in Bürgermeister der Stadt Aachen kann ich keinen vergleichbaren Fall erkennen. In Köln bezieht sich das Beispiel auf 1945, als es noch keine Kölnische Stadverfassung gab und die Direktwahl des OB wurde dort überhaupt erst 1999 eingeführt.
Ich denke wir kommen hier mit dem Hinweis auf geübte Praxis nicht weiter. Es geht um ein OB-Amt in Bayern, was bekanntlich nur durch Direktwahl erreicht werden kann. Die Süddeutsche Bürgermeisterverfassung ist nicht in ganz Deutschland anzuwenden. Die Rechtsstellung der Stellvertreter ergibt sich aus Art. 39 BayGO (Stellvertretung; Übertragung von Befugnissender). Bitte dort einfach erst nachlesen. ==> zweiter BGM vertritt den ersten BGM (hier OB) - natürlich mit allen Befugnissen -, aber wird dadurch (auch nicht zeitweise) erster BGM. Meine logische Schlußfolgerung: wer nicht OB war oder ist, kann nicht als solcher in einer entsprechenden Liste auftauchen. (Anm. Die Stellvertretung nach dem Tod des OB soll natürlich und wird bereits im Artikelfließtext genannt.) --Gomera-b (Diskussion) 23:15, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Was ist denn jetzt für den Leser der Unterschied, ob jemand im Jahr 2016 oder 1996 oder 1945 kommissarischer Landrat, Bürgermeister war? Und natürlich geht es hier um die geübte Praxis, dass Listen möglichst lückenlos sein sollen. Ich erwarte als Leser lediglich eine durchgängige, vollständige Liste und die Information darüber, welche Partei, ob gewählt, kommissarisch oder wie in Köln z.B. durch Losentscheid... Ich verstehe ehrlich gesagt, Deinen Einwand auch nach mehrmaligen Lesen nicht wirklich und frage mich, ob man eine vollständige Liste jetzt aus welchen Gründen auch immer einer lückenhaften mit irgendwelchen Fließtextergänzungen vorziehen sollte. Ich denke aus pragmatischer Sicht eher an die lückenlose Liste (mit den entsprechenden Erklärungen). Aber wenn ich mir die Diskussion /VM anschaue, ist das inhaltliche Problem eh sekundär und es bestimmen persönliche Differenzen den Diskurs. Geolina mente et malleo 00:38, 23. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Schade geolina163 dass du hier nicht ausschließlich bei der Sachdiskussion bleibst, so kannte ich deine Beiträge bisher nicht. Hier die Wiederholung eines meiner Edits von weiter oben: "Da Du offensichtlich aufgrund persönlicher Vorbehalte nicht den IMO überzeugenden Sachvortrag akzeptieren kannst, solltest Du eine 3M einholen." Es ist ja nicht so, als wäre ich der einzige mir gegenteiliegr Meinung. Siehe Versionsgeschichte des Artikels. Auch habe ich kein Problem, sollte eine 3M meine Sichtweise nicht teilen. --Gomera-b (Diskussion) 01:07, 23. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Hallo MBq, Du hast die Seite auf den Stand vor dem Editwar zurückgesetzt und geschützt. Das kritisiere ich nicht, obwohl ich diesen Thread (fragend!) aufgemacht, mich ansonsten aber nicht an den ANR-Edits beteiligt und mich neutral verhalten habe.
Der Streit bezog und bezieht sich aber ausschließlich auf die Frage, ob die kommissarische OBin Margareta Böckh in die Liste der OBs im Abs. Memmingen#Oberbürgermeister aufzunehmen ist – oder nicht. Durch Deine Rücksetzung hast Du nun aber auch Daten zurückgesetzt, die wirklich von niemandem (!) bestritten worden sind noch bestritten werden, insbesondere dass Memmingen seit Tagen mit Manfred Schilder einen neuen OB hat. Wenn Du wenigsten diese Angaben in der Infobox und im Text wieder einsetzen würde, wäre Dir der Dank aller Streitenden und der Leserschaft gewiss. Dass WP über eine Woche bräuchte, um eine gültige OB-Wahl just in Deutschland zu dokumentieren, dürfte andernfalls eher Verwunderung hervorrufen. Freundlicher Gruß von --Wi-luc-ky (Diskussion) 14:49, 23. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Lieber wäre es mir, wenn ihr einen Konsens für die OM-Liste finden würdet. Ich würde zB eine gemeinsame Zeile Kennerknecht/Böckh vorschlagen: ...* 1980–2016: Ivo Holzinger, SPD / * 2016: Markus Kennerknecht, SPD (nach dessen Tod kommissarisch Margareta Böckh, CSU) / * seit 2017: Manfred Schilder, CSU. -- MBq Disk 15:14, 23. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das wäre so nicht richtig. Die Amtszeit von OB Kennerknecht endete an seinem Todestag, die von Herrn Schilder eben erst am vergangenen Dienstag. Die Vakanz dazwischen füllte mit sämtlichen pflichten und rechten Frau Böckh als demokratisch legitimierte Bürgermeisterin aus (was ja von Gomber-b geflissentlich übersehen wird). -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 15:19, 23. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Lieber Gomera-b, dass es sich hier ausschließlich und alleinig um eine persönliche Differenz mir gegenüber geht wird immer deutlicher durch Deine vielen Edits. Die Liste muss vollständig sein. Punkt. Wenn ich die Liste ansehen würde, welche Du hier haben willst, heißt das jedoch, Markus Kennerknecht hätte noch den Haushalt 2017 mit sämtlichen Nebenhaushalten der Stadt, den Stiftungen, dem Klinikum Memmingen sowie den Stadtwerken aufgestellt. Das stimmt nicht. Auch ein Manfred Schilder war nur als Stadtrat daran beteiligt und hat mitnichten die Entscheidungen der letzten vier Monate gefällt. Wann begreifst Du endlich, dass der Leser auch einer Liste ein Anrecht auf Vollständigkeit und Lückenlosigkeit hat? Die Verschlimmbesserung die Wi-Luc-ky angesprochen hat, tut noch sein übriges. -- Grüße aus Memmingen (Diskussion) 15:17, 23. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Neuer Vorschlag: * 1980–2016: Ivo Holzinger, SPD / * 2016: Markus Kennerknecht, SPD /* 2016-2017: Margareta Böckh, CSU (kommissarisch, durch Tod des Amtsvorgängers) / * seit 2017: Manfred Schilder, CSU. -- MBq Disk 15:27, 23. Mär. 2017 (CET)Beantworten