Nationalsozialistische Rassenhygiene
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Die Rassenhygiene war ursprünglich der deutsche Begriff für die Eugenik. Die Grenzen zwischen beiden Begriffen sind nicht eindeutig, sie werden oft synonym gebraucht. Heute fasst man unter „Rassenhygiene“ Ideologien, pseudowissenschaftliche Thesen, wissenschaftliche Lehrmeinungen und politische Programme zusammen, die sich mit der Verbesserung der Erbqualität der Menschheit, einer auch der eigenen Rasse oder der Bevölkerung eines Staates beschäftigen.
Aus den wissenschaftlichen Teilen der Rassenhygiene entwickelten sich später mehrere Humanwissenschaften. Aus der menschlichen Erblehre wurde die Humangenetik. Auch die Bevölkerungswissenschaft sowie bestimmte Formen der Medizinstatistik haben hier historische und ideengeschichtliche Wurzeln. Aufgrund dieser Gemengelage ist es bei einzelnen Vertretern der Rassenhygiene nicht einfach, die Linie zwischen Ideologie, Pseudowissenschaft und Wissenschaft zu ziehen, die Grenzen sind fließend. Zahlreiche deutsche Gründerväter dieser Fachdisziplinen waren als Schreibtischtäter in die inhumane Politik verwickelt. Der NS-Staat ermöglichte ihnen eine radikalere Umsetzung ihrer Ideen als dies den eugenischen Bewegungen zum Beispiel in Großbritannien, den USA oder Schweden möglich war. Die meisten schlossen sich dem Nationalsozialismus an. Von den bekanntesten Anthropologen, Humangenetiker und Rassenhygieniker der Nazizeit, deren Personalakten im Berlin Document Center (BDC) lagen, waren mehr als 90% (n=47) Mitglieder der NSDAP, 36% gehörten der SS und 26% der SA an.[1]
Den Nationalsozialisten diente die Rassenhygiene als Begründung für ihre rassistisch und antisemitisch motivierten Diskriminierungen, Verfolgungen und Morde, für die Verbrechen im Rahmen des Euthanasieprogramms, Zwangssterilisationen und der Bevölkerungspolitik auf der einen und den Programmen des Lebensborn zur Zucht einer arischen Elite auf der anderen Seite.
Die hinter der Rassenhygiene stehenden Ideen sind allerdings nicht allein auf Seiten der völkischen Bewegung zu finden. Unter anderen Zielrichtungen finden sich rassenhygienische Ideen auch bei bürgerlichen, demokratischen, sozialistischen, sozialdemokratischen, liberalen oder christlichen Autoren. Grundlage ist vor allem der Glaube an die genetische und kulturelle Degeneration der Menschheit als auch die Neuordnung der Sexualität unter einem rationalistischen Dispositiv.
Ideologische Grundlagen
Der Begriff Rassenhygiene
Der Begriff Rassenhygiene stammt von dem Arzt Alfred Ploetz, der ihn in seinem Buch Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen von 1895 erstmals als deutsches Synonym für Eugenik verwendete.
Die deutsche Bezeichnung deutet schon auf eine stärkere Gewichtung des Rassenbegriffes hin. Während sich die Eugenik ursprünglich die „Aufartung“, das heißt die Auslese gesunder und vermeintlich hochwertiger Erbanlagen, zum Ziel setzte und es dabei nicht um die Züchtung einer besonderen, etwa „arischen Rasse“, sondern vielmehr um die Entwicklung einer „Vitalrasse“, also einer „erbgesunden“ Menschheit, ging, fiel der Gedanke einer nordischen „Herrenrasse“ besonders in Deutschland auf fruchtbaren Boden. Wissenschaftler, die sich wie der Arzt Wilhelm Schallmayer für einen neutraleren Begriff als den der Rassenhygiene aussprachen, konnten sich nicht durchsetzen. Schallmayer sprach von Rassehygiene statt Rassenhygiene, um sich von der zunehmenden typologischen Verwendung des Rassenbegriffs abzugrenzen, die vor allem mit der in Mode gekommenen Rezeption Gobineaus zusammenhing. Schallmayer schlug auch Eugenik und Nationalbiologie (analog zu Nationalökonomie) vor.
Man unterscheidet zwischen positiver Eugenik oder positiver Rassenhygiene, also der Verbesserung des Erbgutes durch züchterische Maßnahmen, und negativer Eugenik oder negativer Rassenhygiene, das heißt der Beseitigung schlechten Erbgutes aus dem Genpool einer Bevölkerung zugunsten zukünftiger Generationen.
Die Idee der Eugenik, beziehungsweise Rassenhygiene, reicht weit zurück und ist ein nicht auf Deutschland beschränktes Phänomen. Ihre Anfänge liegen vor allem in England.
Grundlagen
Sozialdarwinismus
Sozialdarwinismus beruht auf der Übertragung zentraler Metaphern („Survival of the Fittest“, auf Deutsch "Überleben der Geeignetsten/am besten Angepassten"; seitens der Sozialdarwinisten fälschlicherweise als "Überleben des Stärksten“ beziehungsweise „Kampf ums Dasein“ übersetzt) aus der von Charles Darwin entworfenen biologischen Evolutionstheorie auf die menschliche Gesellschaft. Darwin selbst war kein Sozialdarwinist, denn Eigenschaften wie der Altruismus werden von Darwins Evolutionstheorie unterstützt. Das eigentliche Konzept des Sozialdarwinismus stammt von Herbert Spencer.
Die rassenhygienische Konsequenz des Sozialdarwinismus war der Gedanke, dass die natürliche Auslese durch moderne Medizin und Sozialfürsorge behindert würde und es zu einer „Gegenauslese“ komme. So äußerte sich Wilhelm Schallmayer folgendermaßen:
- "Die Therapeutische Medizin leistet für die Hebung der Volksgesundheit ungefähr das, was die Armenpflege zur Hebung des Volkswohlstandes leistet. Beide tragen zur Vermehrung der Hilfsbedürftigen bei. Aus dem Fortschritt der Medizin [...] ist für die Zukunft der Menschen kein Heil zu erhoffen.“
Degenerationstheorien und Züchtungsutopie
Die klassische Degenerationstheorie von Benedict Augustin Morel besagt, dass eine so genannte Entartung sich im Erbgang verschlimmert, schließlich zur Unfruchtbarkeit und damit zum Aussterben der „entarteten Sippe“ führt. Etliche Eugeniker und Rassenhygieniker hingegen gingen davon aus, dass „Entartete“ sich überdurchschnittlich fortpflanzen. Daraus ergab sich für sie der Gedanke des künstlichen Eingreifens und damit die Möglichkeit, eine „hochbegabte Menschenrasse zu züchten“, wie es bereits 1869 vom britischen Eugeniker Francis Galton formuliert wurde.
Vertreter der Vorstellung einer angeblich besonders edlen „Nordischen Rasse“ forderten, dieses Gedankengut in den Dienst der Verbreitung der „nordischen“, oder „arischen Rasse“ zu stellen. Vorangetrieben wurde die Idee eines nordischen Übermenschen von Graf Arthur Gobineau und Houston Stewart Chamberlain. Während Gobineau von einer vollkommenen „Urrasse“, nämlich der „nordischen“, „arischen“ oder germanischen ausging, sah Chamberlain in diesem Rassentypus das „Zuchtziel“ einer zu züchtenden Idealrasse. Auch Alfred Ploetz und ein Großteil der deutschen Rassenhygieniker schrieben der „nordischen Rasse“ einen besonderen Stellenwert zu und standen den Rassentheorien politisch nahe.
Inzwischen weiß man, dass solche Züchtungsutopien jeglicher Grundlage entbehren. Reinrassige Tiere etwa sind oft anfälliger für Krankheiten. Inzucht führt zu Degeneration und nicht zur „Idealrasse“. Auch gegen Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, helfen nach heutigem Wissensstand keine Züchtungsversuche.
Ein empirischer Nachweis der Degeneration war von den Eugenikern aus methodischen Gründen nicht zu erbringen.
Entwertung des Menschen, beziehungsweise des Individuums
Durch Darwins Theorien war die Vorrangstellung des Menschen in der Welt in Frage gestellt worden, zusätzlich hatte die Erfahrung des Ersten Weltkrieges in der europäischen Bevölkerung zu einer Verrohung geführt. Nach 1918, vor allem als Folge der deutschen Niederlage und der deutschen Verluste, aber auch wegen der starken Altersverschiebung – Abnahme der jungen, Zunahme der älteren Menschen –, wuchs das Bestreben, sich von den so genannten Leistungsschwachen zu befreien. Gedanken der Unverhältnismäßigkeit zwischen den vielen Toten an der Front und den vielen Kranken und Behinderten, die zu Hause kosten- und zeitintensiv gepflegt werden mussten, kamen auf. Menschen waren im Krieg zu Material zur Verteidigung des Vaterlandes geworden, nun sollte das Wohl des Individuums vor dem Wohl der „Rasse“ zurückstehen.
Der Begriff der „Menschenökonomie“ war bereits Anfang des Jahrhunderts aufgekommen. Es wurde die Frage nach dem Nutzen und den Kosten des Einzelnen für die Gesellschaft gestellt. „Was kosten die schlechten Rassenelemente den Staat und die Gesellschaft?“, fragte 1911 ein Preisausschreiben. Durch die Finanzkrise des Gesundheitswesens 1928/29 wurden die Diskussion um den Wert des Menschen und auch die Euthanasiedebatte weiter angeheizt.
Euthanasiedebatte
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes Euthanasie im Griechischen, „schöner Tod“, erfuhr im frühen 20. Jahrhundert einen Bedeutungswandel (siehe: Geschichte der Euthanasie). Schon vor 1933 wurde der Begriff mit der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in Zusammenhang gebracht. Im Konversationslexikon von 1920 findet sich zum Beispiel unter dem Lemma Euthanasie die Bedeutung „schmerzloses Töten“.
Ebenfalls im Jahr 1920 erschien die Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens von Karl Binding und Alfred Hoche, die über medizinische Fachkreise hinaus eine starke Wirkung auch auf Juristen und eine interessierte Öffentlichkeit ausübte. Und bereits 1929 erklärte Hitler auf dem Reichsparteitag in Nürnberg:
- "[...] würde Deutschland jährlich eine Million Kinder bekommen und 700.000 bis 800.000 der Schwächsten beseitigt, dann würde am Ende das Ergebnis vielleicht sogar eine Kräftesteigerung sein.“
Ausrichtungen der Rassenhygiene
Die Summe dieser Ideen wurde zur Rassenhygiene. Die Rassenhygieniker bilden dabei keine homogene Gruppe – neben Vertretern der negativen Eugenik („Ausmerze“), gab es auch solche der positiven („Auslese“), wobei jedoch im Verlauf der Debatte das negative Element, also Rassenhygiene durch Sterilisation, Abtreibung und Tötung von Menschen, sich immer stärker durchsetzte. Gemein war den Rassenhygienikern der darwinistische Gedanke einer natürlichen Auslese, wobei einige der Meinung waren, in diesen Prozess dürfe im Sinne des laissez-faire-Prinzips nicht eingegriffen werden, andere wiederum glaubten, das Eingreifen im sozialen und medizinischen Sinne sei Aufgabe und Sinn der Zivilisation, und die ausschlaggebende Meinung endlich besagte, man müsse zum Beispiel durch Asylierung, Sterilisierung und Euthanasie den natürlichen Prozess unterstützen. „Erbuntüchtige“ Menschen konnten dabei Behinderte und Kranke, Alkoholiker, „moralisch nicht einwandfreie“ Menschen, wie etwa Mütter unehelicher Kinder, Minderbegabte oder einfach sozial Schwache sein. Zunehmend verbreitet in der rassenhygienischen Diskussion war auch der Gedanke einer besonders wertvollen „nordischen Rasse“, hier mischten sich rassistisches Gedankengut und Rassenhygiene: „Fremdrassige“ wurden als Bedrohung für die Reinheit des eigenen, rein rassisch definierten Volkes gesehen.
Die Rassenhygiene selbst verstand sich als Gesellschaftswissenschaft auf naturwissenschaftlicher Basis, und wurde als solche auch von den Zeitgenossen aufgenommen. Während anfangs die rassenhygienischen Ideen in kleinen elitären Zirkeln kursierten, erreichten sie nach dem Ersten Weltkrieg ein breites Publikum und breite Akzeptanz.
Politisch lässt sich die Rassenhygiene zumindest in ihren Anfängen keinem Lager zuordnen. Auch Sozialdemokraten waren durchaus offen für das progressive Moment der Eugenik, ebenso wurden Maßnahmen im Sinne der Rassenhygiene von den Kirchen unterstützt. Zunehmend rückte die Rassenhygiene jedoch Richtung konservative Rechte, auch weil die „Entartung der Gesellschaft“ unter anderem sozialen Einrichtungen, wie der staatlichen Wohlfahrt oder der Sozialversicherungsgesetzgebung, zugesprochen wurde. Die Bekämpfung der Tuberkulose als einer typischen „Proletarierkrankheit“ wurde von der Rassenhygiene als „staatssozialistischer Irrweg“ bezeichnet.
Die Forderungen der Rassenhygieniker an die Politik reichten von der Asylierung erbuntüchtiger Menschen, über Abtreibung und Sterilisation bis hin zur Euthanasie, wobei vor dem Ersten Weltkrieg das Konzept der Asylierung die Vorstellung einer „ausmerzenden Erbpflege“ prägte, während in den Jahren zwischen den Kriegen das Sterilisierungskonzept in den Mittelpunkt rückte. Die Befürworter der Kindstötung als erbpflegerische Maßnahme bildeten eine Minderheit. Die Forderung nach einer Freigabe der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, also der Euthanasie an unheilbar Kranken, wurde dagegen seit 1920 von vielen Rassenhygienikern gestellt und zum rassenhygienischen Paradigma.
Politische Implementierung der Rassenhygiene vor 1933
Europa und USA
Inzwischen waren auch in Schweden, England und den USA Gesellschaften zur Förderung der Rassenhygiene entstanden und 1908 hatte Francis Galton die internationale Gesellschaft „Eugenics Education Society“ ins Leben gerufen, deren deutscher Vertreter Ploetz war.
Einer der frühesten Propagandisten der Rassenhygiene beim Menschen war Alexander Graham Bell, gemeinhin bekannter als angeblicher erster Erfinder des Telefons. Dieser erforschte zwischen 1882 und 1892 die Häufung von Taubheit auf der Insel Martha's Vineyard nahe Boston, USA. Aus seinen Untersuchungen zog Bell Schlüsse, die heutzutage als falsch angesehen werden. Er empfahl in der Monographie „Memoir upon the Formation of a Deaf Variety of the Human Race“ ein Eheverbot unter tauben Menschen, die eugenische Kontrolle von Immigranten in die USA und warnte vor Internaten an den Taubstummenschulen als möglichen Brutstätten einer tauben Menschenrasse. Spätere Arbeiten von Rassenhygienikern stützten sich bis weit in das 20. Jahrhundert ungeprüft auf Bells Angaben. Als Folge wurden zahlreiche taube Personen ohne ihr Wissen und ohne ihr Einverständnis sterilisiert. Dabei soll Bell durchaus die methodischen Schwächen seiner Untersuchungen gekannt haben.
Bell war Horonarpräsident des zweiten internationalen Eugenikkongresses unter der Schirmherrschaft des American Museum of Natural History 1921 in New York. Er arbeitete mit Organisationen zusammen mit dem Ziel, Gesetze zur Verhinderung der Ausweitung von „defekten Rassen“ einzuführen.
Deutschland bis 1918
Den Anstoß der rassenhygienischen Diskussion in Deutschland gab vermutlich ein Preisausschreiben von 1900, das vom Industriellen Friedrich Alfred Krupp ausging. Darin wurden Aufsätze zur Beantwortung der Frage „Was lernen wir aus den Prinzipien der Deszendenztheorie in Beziehung auf die innenpolitische Entwicklung und Gesetzgebung des Staates?“ angefordert. Wilhelm Schallmayer reichte seine bislang erfolglose Schrift Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschheit und die Verstaatlichung des ärztlichen Standes ein und gewann. Durch das Preisausschreiben kamen verschiedene Eugeniker miteinander in Kontakt, die wissenschaftliche Öffentlichkeit nahm Notiz, es kam zu einem Publikationsschub.
1905 wurde in Berlin die europaweit erste Gesellschaft für Rassenhygiene unter anderem von Alfred Ploetz gegründet. 1910 wurde sie in „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ unbenannt.
Durch weitere Preisausschreiben, öffentliche Vorträge und das Auftreten auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911 gewann die Idee der Rassenhygiene das Interesse der Öffentlichkeit und Einfluss auf andere wissenschaftliche Bereiche, wie etwa die Medizin und Kriminologie. 1913 wurde die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ in die medizinische Hauptgruppe der „Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte“ aufgenommen.
Deutschland ab 1918
Durch das im Ersten Weltkrieg geweckte Interesse für Bevölkerungspolitik hielt die Rassenhygiene nun auch Einzug in staatliche Institutionen.
1923 wurde mit Fritz Lenz' Berufung an die Universität München erstmals ein Lehrstuhl für Rassehygiene besetzt. Immer mehr mischten Rassenhygieniker nun auch beratend in der Politik mit, so wurde zum Beispiel 1929 ein „Reichsausschuss für Bevölkerungsfragen“ gegründet.
Die Mitglieder der Gesellschaft für Rassenhygiene Eugen Fischer und Fritz Lenz veröffentlichen das Grundlagenwerk: Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene.
1925 hatte die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ Konkurrenz bekommen, der „Deutsche Bund für Volksaufartung und Erbkunde“ trat aufs Parkett. Seine Zielsetzung war, die Eugenik „in ganz populärer, für jedermann verständlicher Form [zu] pflegen und verbreiten“. Zunehmend kamen in den Gesellschaften auch Ideen eines „Nordischen Übermenschen“ zum tragen und der „Berliner Gesellschaft“ wurde vorgeworfen, sie sei von Juden unterwandert. Zwar konnte sich 1929 bei den Wahlen zum Vorstand der „Gesellschaft für Rassenhygiene“ die gemäßigte Linie durchsetzen, man vereinigte sich mit dem „Bund für Volksaufartung“ und wollte mit der Umbenennung in „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene (Eugenik)“ auch die rassistische Komponente eliminieren, doch nach der so genannten „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde die Führung ausgetauscht und die Prioritäten neu definiert.
Ausgewählte deutsche Vordenker und Vertreter der Rassenhygiene in Deutschland
Ernst Haeckel (1834-1919)
Ein wichtiger Vordenker der Rassenhygiene ist der Zoologe Ernst Haeckel. Er vertrat die Meinung, dass „die Völkergeschichte [...] größtenteils durch natürliche Züchtung erklärbar [sei], es daneben aber auch die künstliche Züchtung“ gebe. Als Beispiel nennt er die Spartaner, die schwächliche, kranke oder missgebildete Neugeborene töteten: „Gewiss verdankt das Volk von Sparta dieser künstlichen Auslese oder Züchtung zum großen Teil seinen seltenen Grad an männlicher Kraft und rauer Heldentugend.“ Dieser Vergleich sollte später von den Rassenhygienikern und auch von Hitler aufgegriffen werden. Haeckel war Mitinitiator und Gutachter des Kruppschen Preisausschreibens.
Alfred Ploetz (1860-1940)
Der Arzt Alfred Ploetz ist der Schöpfer des Begriffes „Rassenhygiene“. Er entwarf in seinem Buch Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen (1895) das Bild einer Gesellschaft, in der die rassenhygienischen Ideen zur Anwendung kommen – Prüfungen der moralischen und intellektuellen Fähigkeiten entscheiden über Heiratsmöglichkeiten und die erlaubte Kinderzahl und können auch ein Verbot der Fortpflanzung nach sich ziehen. Unerlaubt gezeugte Kinder werden abgetrieben, Kranke und Schwache, Zwillinge und Kinder, deren Eltern nach Ploetz' Ansicht zu alt oder jung sind, werden „ausgemerzt“. Ob Ploetz dies als Warnung beschreibt oder als gewünschten Zustand, ist nicht eindeutig. Bereits bei Ploetz wird der „nordischen Rasse“ ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Alfred Erich Hoche (1865-1934) und Karl Binding (1841-1920)
Der Freiburger Psychiater Alfred Hoche veröffentlichte gemeinsam mit dem Strafrechtler Karl Binding im Jahr 1920 die Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, in der sich bereits viele spätere NS-Begriffe wie „Ballastexistenzen“, „geistig Tote“ und so weiter fanden. Ausschlaggebend für die Argumentation der beiden Autoren waren in erster Linie wirtschaftliche Gründe: Das Deutsche Reich könne es sich nicht mehr leisten, „Lebensunwerte“ durchzufüttern. Besonders Hoche wurde von den Nationalsozialisten als verdienter Vorkämpfer der Euthanasie geschätzt. Zwar lehnte er die Tötung von Kranken, bei denen noch Hoffnung auf Heilung besteht, ab, „aber wir werden vielleicht eines Tages zu der Auffassung heranreifen, dass die Beseitigung der geistig völlig Toten kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmäßige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Akt darstellt."
Fritz Lenz (1887-1976)
Fritz Lenz war der erste Inhaber eines Lehrstuhls für Rassenhygiene und trat offen für die negative Eugenik in Form von Abtreibung und Sterilisation ein. Gemeinsam mit Erwin Baur und Eugen Fischer schrieb er das Buch Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene.
Rassenhygiene und Hitlers Mein Kampf
Hitler hatte sich während seiner Festungshaft in Landsberg am Lech intensiv mit der Rassenhygiene beschäftigt. Unter anderem las er den 2. Band der eben erwähnten Grundrisse der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene von Baur, Fischer und Lenz mit dem von Fritz Lenz verfassten Teil Menschliche Auslese und Rassenhygiene. Etliche Ideen dieses Werkes gingen in Hitlers Mein Kampf ein, einige Passagen sind fast wörtlich übernommen. So lässt Hitler keinen Zweifel daran, dass er ein rigoroses antinatalistisches Programm durchführen will. „Er [der Staat] muß dafür Sorge tragen, daß nur wer gesund ist, Kinder zeugt, daß es nur eine Schande gibt: bei eigener Krankheit und eigenen Mängeln dennoch Kinder in die Welt zu setzen [...]." Von Euthanasie ist in Mein Kampf keine Rede.
Lenz wiederum rezensierte Mein Kampf nach den Zugewinnen der NSDAP bei den Reichstagswahlen 1930 in einem Artikel im „Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie“ und er schrieb im gleichen Jahr im Vorwort der Neuauflage des „Grundrißes“: „Daß der Nationalsozialismus ehrlich eine Gesundung der Rasse anstrebt, ist nicht zu bezweifeln." Hitler sei „der erste Politiker von wirklich großem Einfluß, der die Rassenhygiene als eine zentrale Aufgabe aller Politik erkannt hat und der sich tatkräftig dafür einsetzen will."
Realgeschichte der Rassenhygiene im Nationalsozialismus
Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten
Bis 1933 verlief der Prozess der politischen Implementierung des rassenhygienischen Programms in Deutschland in den selben Bahnen wie in anderen westeuropäischen Staaten. Mit der Machtergreifung setzte jedoch ein Radikalisierungsprozess ein. Die Rassenhygiene hatte den Boden geebnet für die Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten.
Der NS-Staat war an einer quantitativen als auch qualitativen Bevölkerungspolitik interessiert. Diese umfasste einerseits pro-, andererseits antinatalistische Maßnahmen, um Art und Umfang der Bevölkerung gemäß der NS-Rassenlehre zu steuern. Neben der Förderung des „erbgesunden“ und „arischen“ Nachwuchses sollte die Anzahl der vom Nationalsozialismus als erbkrank und nicht-arisch definierten Menschen durch „Ausmerzung“, Sterilisation und Verfolgung vermindert werden. Zu diesem Zweck wurden Gesetze erlassen und Behörden geschaffen, wie zum Beispiel die Erbgesundheitsgerichte oder die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“.
Bereits seit 1933 sollte ein intensives Propagandaprogramm für Akzeptanz in der Bevölkerung bezüglich rassenhygienischen Maßnahmen sorgen. Neben Vorträgen und Schulungen in Krankenhäusern und psychiatrischen Anstalten, die Ärzte und Pflegepersonal für die neuen Aufgaben gewinnen und vorbereiten sollten, wurde die Bevölkerung durch Einsatz sämtlicher zur Verfügung stehender Medien zu manipulieren versucht. In Filmen wie „Erbkrank“ und „Opfer der Vergangenheit“ wurden Kranke mit Mördern in einen Topf geworfen und Behauptungen wie: „Das jüdische Volk stellt einen besonders hohen Hundertsatz an Geisteskranken“ aufgestellt. Durch Zeitschriften, Plakate, Kalender, bei Kundgebungen und im Schulunterricht wurde rassenhygienisches Gedankengut beworben. Insgesamt blieb die deutsche Bevölkerung aber skeptisch, beschränkte sich der potentielle Opferkreis – anders als bei der Politik gegen Juden – hier doch nicht mehr ausschließlich auf eine mehr oder weniger scharf umrissene Personengruppe, sondern konnte potentiell jeden miteinschließen.
Pronatalistische Politik
Die Zwischenkriegszeit war von Geburtenstagnation und Überalterung der Deutschen geprägt. Vor 1910 waren stets über 30 Geburten auf 1000 Einwohner gekommen – seit 1926 weniger als 20. Die Nationalsozialisten wollten durch eine pronatalistische Politik den Geburtenrückgang in den Griff bekommen und die „Gebärleistung“ der deutschen Frau steigern. Dabei waren nur Kinder „rassisch wertvoller“ Frauen erwünscht. Die Fortpflanzung jener 20–30 Prozent der deutschen Bevölkerung, die nach strengen rassenhygienischen Kriterien als „minderwertig“ galten, sollte dagegen verhindert werden. Gesundheitsprüfungen regelten, dass nicht jede Frau heiraten durfte, wobei besonders strenge Maßstäbe für die Ehepartnerinnen von Berufssoldaten und SS-Angehörigen angelegt wurden.
"Lebensborn" und Abtreibungsverbot
1935 gründete Heinrich Himmler die Lebensborn e.V., die sich zur Aufgabe machte, „den Kinderreichtum in der SS zu unterstützen, jede Mutter guten Blutes zu schützen und zu betreuen und für hilfsbedürftige Mütter und Kinder guten Blutes zu sorgen“. Lebensborn gab unverheirateten „wertvollen“ Frauen die materielle Möglichkeit, ihre Kinder auszutragen, und bot ihnen so eine Alternative zur Abtreibung. Zu den ersten Gesetzen, die das neue Regime erließ, gehörte die Wiedereinführung der §§ 219 und 220 des Strafgesetzbuches, die Abtreibungen wieder stärker unter Strafe stellten. Waren vor 1933 Abtreibungen vorwiegend mit Geld- und Gefängnisstrafen von weniger als drei Monaten geahndet worden, so nahm unter der NS-Herrschaft der Anteil der höheren Gefängnisstrafen deutlich zu.
Zugleich wurde der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert. Frauen „guten Blutes“ sollten Schwangerschaften künftig weder verhindern noch unterbrechen können. Kinder von Jüdinnen oder anderen unerwünschten Gruppen durften dagegen ohne Angabe von Gründen abgetrieben werden.
Kindergeld und Ehestandsdarlehen
Neben repressiven Maßnahmen setzte das Regime auf finanzielle Anreize, um „rassisch wertvolle“ Frauen zur Reproduktion zu bewegen. Kinderreiche Ehepaare wurden steuerlich begünstigt und finanziell unterstützt. Seit 1936 erhielten Arbeiter- und Angestelltenfamilien, deren Monatseinkommen unter 185 Reichsmark lag, für das fünfte und jedes weitere Kind 10 RM monatlich. Zwei Jahre später wurde dieses Kindergeld bereits für das dritte und vierte Kind bereitgestellt.
Einen weiteren Anreiz stellte das Angebot eines Ehestandsdarlehens dar. Seit 1933 konnten Heiratswillige, die den rassischen und sozialen Qualitätsanforderungen genügten, ein Darlehen in Höhe von bis zu 1000 RM beanspruchen. Neben der Erleichterung von Eheschließungen und Haushaltsgründungen sollte das Darlehen auch für mehr Kinder pro Ehe sorgen: Die Darlehensschuld verminderte sich pro Kind um ein Viertel und galt nach vier Geburten als „abgekindert“.
Propaganda und „Mutterkreuz"
Über repressive und finanzielle Maßnahmen hinaus sollte eine wohlinszenierte Propaganda dafür sorgen, dass Frauen ihrer wichtigsten staatsbürgerlichen Aufgabe, Kinder zu gebären und aufzuziehen, gerecht wurden. Immer wieder betonten führende Politiker, jedes Kind, das zur Welt gebracht wird, sei „eine Schlacht, die sie besteht für das Sein oder Nichtsein ihres Volkes“. Mutterschaft galt nicht mehr als Privatsache, sondern wurde in den Dienst der rassenhygienischen Politik gestellt. Ihr politischer Wert wurde durch eine Vielzahl öffentlicher Zeremonien unterstrichen. So feierte das Dritte Reich den Muttertag als nationales Fest mit offiziellen Ehrungen gebärfreudiger Mütter und Reden und Geschenken. Am Muttertag 1939 verlieh der Staat etwa drei Millionen Frauen das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“.
Erfolg der pronatalistischen Politik
Tatsächlich stieg die Geburtenrate: 1939 lag sie mit 20,4 Geburten pro 1000 Einwohner um mehr als fünf Punkte höher als 1932 und hatte fast wieder das Niveau von 1924 erreicht. Ob dieser Anstieg allerdings wirklich auf die nationalsozialistischen Geburtensteigerungsmaßnahmen zurückging, ist fraglich. Dass in den fünf Jahren nach 1933 mehr Kinder geboren wurden als in der entsprechenden Zeit zuvor, bedeutete nicht etwa, dass die Kinderzahl pro Ehe stieg. Alle Bemühungen, die Entwicklung zur Zwei-Kinder-Familie aufzuhalten, scheiterten. In den 1920 geschlossenen Ehen kamen durchschnittlich 2,3 Kinder zur Welt, in den 1930 und 1940 geschlossenen jedoch nur noch 2,2 beziehungsweise 1,8 Kinder. Die durchschnittliche Haushalts- und Familiengröße schrumpfte auch im Dritten Reich weiter. Ehepaare ließen sich offensichtlich weder durch Abtreibungsverbot noch Kindergeld oder Ehestandsdarlehen davon abhalten, die Zahl ihres Nachwuchses klein zu halten.
Antinatalistische Politik und negative Eugenik
Stärker als auf die positiven eugenischen Maßnahmen legten die Nationalsozialisten Gewicht auf die Ausschaltung des schlechten Erbgutes. Die Grundlagen für das Vorgehen gegen unerwünschte Genträger finden sich bereits in der rassenhygienischen Entwicklung vor 1933. Bei der negativen Eugenik werden die gegenseitige Beeinflussung und die Zusammenarbeit zwischen Rassenhygiene und Nationalsozialismus besonders deutlich. Die erbmedizinische Rassenhygiene mischte sich dabei mit anthropologischen Rassentheorien.
Opfer der Rassenhygiene
Die Opfer der Rassenhygiene waren physisch, psychisch, sensorisch (Taubheit, Blindheit) und besonders geistig behinderte Menschen, so genannte „Asoziale“ und „Fremdrassige“. Die Grenzen zwischen diesen Gruppen sind teilweise nicht eindeutig.
Physisch, psychisch und geistig Behinderte
Besonders stark betroffen von der „Aufartungspolitik“ der Nationalsozialisten waren physisch, psychisch und geistig behinderte Anstaltsinsassen. Ihre Krankheit konnte für sie unter anderem Sterilisation, Misshandlung durch Vernachlässigung und medizinische Versuche sowie Euthanasie bedeuten. Aber auch Behinderte außerhalb der Anstalten waren nicht sicher vor der nationalsozialistischen Politik. Der Begriff von geistig und seelisch Kranken in der NS-Zeit war sehr weit gefasst. Das Zeugnis von Nachbarn und Polizisten, familiäre Hintergründe, der Schulabschluss und dubiose Fragebögen, in denen vor allem Kulturwissen abgefragt wurde, konnten zur Einordnung als „Schwachsinnige(r)“, und somit zur Sterilisation führen. Außerdem gab es die Kategorie der „moralischen Schwachsinnigkeit“, was bedeutete, dass der diagnostischen Subjektivität alle Türen offen standen. Der Übergang von „schwachsinnig“ zu „asozial“ war fließend.
Sensorisch Behinderte (Taube und Blinde)
Eine Sterilisation vor allem von tauben Menschen erfolgte mit Zwangsmaßnahmen oder ohne deren Wissen und Einwilligung bei medizinischen Eingriffen. Die kommunikative Isolation der Tauben erleichterte das Vorgehen bei diesen im Vergleich zu den Blinden.
"Asoziale"
Als „asozial“ galten sämtliche als minderwertig eingeschätzte Menschen aus den sozialen Unterschichten, die nicht oder ungenügend arbeiteten beziehungsweise unangepasst lebten. Darunter fielen insbesondere Bettler, Landstreicher, Homosexuelle, Prostituierte, Zuhälter, arbeitsunwillige Fürsorgeempfänger, Alkoholiker und deklassierte Unterschichtsfamilien, aber auch sexuell freizügige Frauen und Personen, die Unterhaltsverpflichtungen vernachlässigten. Sinti, Roma und Jenische galten ebenso als „Asoziale“. Wie die so genannten „Schwachsinnigen“ wurden „Asoziale“ in „Trinkerlisten“ und „Sippenakten“, Homosexuelle in „rosa Listen“ erfasst. Die so genannten „Asozialen“ waren besonders von Eheverboten, sowie der Sterilisations- und Asylierungspolitik betroffen. „Asoziale“ Männer wurden in Konzentrationslagern, „Asozialenkolonien“ oder „Arbeitserziehungslagern“ zu Zwangsarbeit gezwungen, etliche fielen der „Vernichtung durch Arbeit“ zum Opfer. Vermeintlich „asoziale“ Jugendliche wurden zur Disziplinierung in Jugendkonzentrationslager interniert. Grundlage war eine Begutachtung von Robert Ritters „Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“.
"Fremdrassige"
In Mein Kampf formulierte Hitler vor allem zwei Ziele: Die Vernichtung der Juden und die Schaffung neuen Lebensraumes. Auch hier spielt das Gedankengut der Rassenhygiene eine Rolle. „Fremdrassige“ wurden als Bedrohung der eigenen "Herrenrasse“ dargestellt, als minderwertig, gar lebensunwert. Allerdings hielt die Rassenhygiene hier wohl eher als Vorwand für eine rassistisch und antisemitisch motivierte Vernichtungspolitik her. Juden, so Hitler, seien unfähig, einen lebensfähigen Staat zu bilden und versuchten deshalb, sich mit „rassisch höheren Völkern“ zu verbinden, um sie dann zu „versklaven“. Sie ignorierten die Wertunterschiede zwischen den Rassen und die Notwendigkeit des Lebenskampfes zwischen den Völkern; woraus er ableitete, dass das deutsche Volk als „rassisch wertvolles“ die Aufgabe habe, die Juden zu bekämpfen und den Lebenskampf zwischen den Völkern wieder zu aktivieren. Bei den Roma und Sinti, die eigentlich als „Rasse“ den Ariern zuzuordnen sind, die aber als „geborene Kriminelle“ mit einer Neigung zu „sozialem Schwachsinn“ bezeichnet wurden, lässt sich die soziale nicht von der rassistischen Verfolgung trennen, sie galten als „asoziale Rasse“. Neben Juden und „Zigeunern“ gehörten auch Osteuropäer, Schwarze, Araber und so weiter zu den „Fremdrassigen“. Ehen mit „Fremdrassigen“ waren verboten, Kinder aus Mischehen konnten unter Zwang abgetrieben werden, ebenso waren die „Fremdrassigen“, besonders die sesshaften Sinti, Jenischen und Roma, vom Sterilisationsgesetz betroffen. Umherziehende Sinti, Jenische und Roma wurden bei den Razzien von 1938 in Arbeitslager verbracht, ebenso wie straffällig gewordene Juden. Vor allem jüdische Menschen, aber auch viele Sinti, Jenische und Roma, starben in den Konzentrationslagern.
Abtreibung, Eheverbot und „Rassenschande"
Während die Nationalsozialisten „rassisch wertvolle“ Frauen dazu aufforderten, dem Vaterland Kinder zu schenken, wurden Frauen, die den rassischen, sozialen und politischen Ansprüchen der NS-Rassenhygieniker nicht genügten, daran gehindert, Kinder in die Welt zu setzen. Bereits vor Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde die Abtreibung aus eugenischer Indikation freigegeben. Anfangs war bei Abtreibungen die Zustimmung der Schwangeren nötig, später mit dem Fortschreiten des Krieges wurden besonders bei polnischen und russischen Zwangsarbeiterinnen Abtreibungen gegen deren Willen durchgeführt.
Seit 1935 mussten Heiratswillige eine Gesundheitsprüfung ablegen. Ohne die Vorlage eines amtlichen Ehegesundheitszeugnisses durfte kein Standesbeamter eine Eheschließung vornehmen. Die Praxis sah allerdings anders aus: die Gesundheitsämter waren nicht in der Lage, alle Paare, die das Aufgebot bestellten, zu untersuchen, so dass sich die Untersuchungen auf „Verdachtsfälle“ beschränkten.
Am 15. September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze „zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassen, welche Ehen zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ verboten. Ebenfalls verboten wurde die Ehe „guter Deutscher“ mit Farbigen oder „Zigeunern“. Übertretungen dieser Verbote wurden mit Gefängnis bestraft. Die schon vor 1933 erhobene Forderung, „Rassenschande“ unter Strafe zu stellen, führte vor allem in den Jahren 1934/35 zu Pogromen gegen jüdische „Rassenschänder“. Das Blutschutzgesetz und ein Erlass des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 18. September 1935 ermöglichten die richterliche Handhabe und staatliche Kontrolle. Der § 5 Abs. 2 des Blutschutzgesetzes, der eine Verurteilung von Frauen ausschloss, wurde von Gerichten und Gestapo umgangen, indem Frauen wegen Meineides oder Begünstigung angeklagt und vor allem jüdische Frauen von der Gestapo in KZs eingewiesen wurden.
Rassenhygiene durch Sterilisation
Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933 betraf Anstaltsinsassen, kranke, behinderte und für „schwachsinnig“ erklärte Menschen, besonders aus ärmlichen Verhältnissen (und vor allem aus Bezirken, die in der Weimarer Republik die Kommunisten gewählt hatten, so Michael Burleigh in Die Zeit des Nationalsozialismus), „Asoziale“ und Menschen, in deren Familie psychische Krankheiten vorkamen; und konnte für diese die Sterilisation bedeuten. Es wurde eine Meldepflicht für Ärzte eingeführt, das heißt mögliche Erbdefekte mussten bei den Gesundheitsämtern angezeigt werden. Der Hausarzt sollte ein „Hüter am Erbstrom der Deutschen“ sein. Die Entscheidung, ob eine Person sterilisiert werden sollte, lag bei den insgesamt 225 neu eingerichteten Erbgesundheitsgerichten, denen 18 Erbgesundheitsobergerichte als Berufungsinstanz übergeordnet waren, und die auch ohne Zeugenbefragung und in Abwesenheit des Betroffenen nur auf Grund eines Antrages eine Sterilisation anordnen konnten.
Bis 1939 waren innerhalb des „Altreichs“ schätzungsweise 200.000 bis 350.000 Menschen sterilisiert worden; insgesamt vermutet man mehr als einer halben Million Opfer dieser Maßnahme. Das bedeutet, dass knapp ein Prozent der Deutschen unfruchtbar gemacht wurden. Rund 5000 Menschen – vor allem Frauen – starben in Folge von Komplikationen während der Operation, viele – auch hier besonders Frauen – begingen Suizid oder erlitten dauerhafte Traumatisierungen.
Rassenhygiene durch Isolation
Neben der Sterilisation verfolgten die Nationalsozialisten die Politik der Isolierung und griffen damit wieder eine Forderung der Rassenhygieniker auf. Neben Juden und politischen Häftlingen wurden auch Obdachlose, Bettler und die so genannten „Arbeitsscheuen“ in Konzentrationslager deportiert. Als Wohnungsloser musste man ein „Wanderbuch“ als Pflichtausweis bei sich führen, in dem Wanderstraßen und Unterkünfte festgehalten wurden – besaß man ein solches Buch nicht, konnte man verhaftet werden. Bei der ersten „Bettlerrazzia“ vom 18. bis zum 25. September 1933 griffen Polizei und SA mehrere zehntausend Wohnungslose auf. Da die Gefängnisse nicht ausreichten, wurden viele wieder frei gelassen, andere wurden in regionale Arbeitslager verbracht. Nach dieser Razzia blieb das Vorgehen gegen „Asoziale“ bis 1938 weitestgehend in den Händen lokaler und regionaler Körperschaften.
Im Jahr 1938 kam es wieder zu landesweiten Razzien. Die Ausführenden wurden dazu angehalten, vor allem arbeitsfähige Männer zu verhaften. Zwischen dem 21. und dem 30. April verhaftete die Gestapo etwa 2000 „Arbeitsscheue“. Im Sommer 1938 gab Reinhard Heydrich der Kriminalpolizei den Auftrag, in jedem Kripoleitstellenbezirk mindestens 200 „Asoziale“ zu verhaften, mit der Begründung, dass „das Verbrechertum im Asozialen seine Wurzeln hat“, und auf Grundlage des Erlasses zur „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937. Am 13. Juni startete die Aktion „Arbeitsscheu Reich“; die Mindestzahl von 200 wurde meistens weit überschritten und zehntausend „Asoziale“ wurden zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager gebracht.
An der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ erkennt man, dass der rassenhygienische Ansatz zugunsten ökonomischer Überlegungen in den Hintergrund trat. Für die Kriegsvorbereitung wurden Arbeitskräfte benötigt und die Rassenhygiene bot den passenden Vorwand, um Tausende von arbeitsfähigen Männern zu versklaven.
Rassenhygiene durch Vernichtung
Von der Vernichtungspolitik waren besonders die so genannten „Fremdrassigen“ betroffen, hier vermischt sich jedoch Rassenhygiene mit Rassismus und Antisemitismus. Unter dem Titel „Endlösung der Judenfrage“ wurden bis zum Ende des Krieges rund sechs Millionen Juden in Konzentrationslagern, durch Massaker und systematische Exekutionen ermordet. Ebenso erging es etwa 250.000 Sinti, Jenischen und Roma.
Der Mord an den psychisch kranken Anstaltsinsassen geht auf das rassenhygienische Gedankengut, gepaart mit wirtschaftlichen Überlegungen, zurück. Die drastische Herabsetzung der Ausgaben im Fürsorgebereich bedeutete besonders für die Heil- und Pflegeanstalten starke Einschränkungen. In Hessen zum Beispiel sank der tägliche Verpflegungssatz auf unter 40 Pfennig, eine Summe, von der man einen erwachsenen Menschen nicht ernähren konnte. Viele Kranke verhungerten, noch bevor die eigentliche Euthanasie begann. Die in Anstalten untergebrachten Kranken wurden systematisch vernachlässigt und durch Nahrungsentzug, medizinische Versuche oder Euthanasie getötet. Aber auch Kranke, die von ihren Familien gepflegt wurden, sollten vernichtet werden. Die zuständigen Ärzte und Fürsorger wurden angewiesen, Einweisungen zu veranlassen. Oft genug war es der langjährige eigene Hausarzt, der dafür sorgte, dass die Familie von ihrem bisher zu Hause lebenden und gepflegten kranken Angehörigen Abschied nehmen musste. Sie hatte gegen die Entscheidung des Arztes keine Handhabe und wurde über das weitere Schicksal des Kranken im Unklaren gelassen, da es psychiatrische Anstalten gab (z.B. Jerichow in Sachsen-Anhalt), die nur als "Zwischenanstalten" genutzt wurden, um Spuren zu verwischen. Einige Zeit später erhielt dann die Familie die Todesnachricht (z.B. TBC für einen bisher organisch völlig gesunden Angehörigen) und die Benachrichtigung, sie könne sich die Urne des Verstorbenen auf Wunsch zuschicken lassen. Oft genug wurde die Urne nicht angefordert, ahnten oder wussten doch die Familien, dass es nicht die Asche ihres Angehörigen, sondern die eines anderen Ermordeten sein würde.
Kinder-Euthanasie
Am 18. August 1939, zwei Wochen vor Beginn des Zweiten Weltkrieges, wurden Hebammen, Geburtshelfer und Ärzte mit einem Erlass aufgefordert, behinderte Neugeborene zu melden – dies galt rückwirkend auch für Kinder bis zu drei Jahren. Die Euthanasie begann gleich nach Kriegsbeginn mit der Tötung dieser geisteskranken Kinder. Die ärztlichen Gutachten, die über Leben und Tod der Kinder entschieden, wurden von Ärzten erstellt, die die Kinder teilweise gar nicht zu Gesicht bekamen; der Leiter der Anstalt Eglfing-Haar bearbeitete beispielsweise 2000 Meldebogen neben seiner normalen Arbeit innerhalb von drei Wochen. Zur Tötung wurde eine Überdosis des Epilepsie-Medikamentes Phenobarbital, bekannt unter dem Namen Luminal, verabreicht, in Eglfing-Haar ließ man Kleinkinder aber auch langsam verhungern. Als Begründung führte man an, das Ausland könne an der offensichtlichen Tötung durch Gift Anstoß nehmen. Später – im Rahmen der Aktion T4 – wurden die Kinder in Gaskammern ermordet. Darunter waren nun auch Jugendliche, Juden- und Zigeunerkinder sowie schwer erziehbare Kinder. Die Zustimmung der Eltern, die offiziell Voraussetzung für die Tötung der Kinder war, wurde oft auf sehr zweifelhafte Weise eingeholt, oft wussten die Eltern nicht, was ihre Kinder erwartete. Die Bezeichnungen Kinderfachabteilungen, beziehungsweise später Heilerziehungsanstalten, sollten bewusst vertuschen, dass Kinder hier durch Gift und Gas ermordet oder zu Tode gequält wurden. Die Totenscheine bescheinigten eine natürliche Todesursache. Die Zahl der zwischen 1939 und 1945 ermordeten Kinder wird auf mindestens 5000 geschätzt.
Die Aktion T4
Bald nach Einführung der Kinder-Euthanasie begann die Euthanasie an Erwachsenen. Hitlers Ermächtigungsschreiben erging im Oktober 1939, wurde aber auf den 1. September 1939 zurückdatiert, um die Sachzwänge des Krieges ins Spiel zu bringen. Es verfügte, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. T4 wurde zur Tarnbezeichnung für den daraufhin stattfindenden Massenmord an über 100.000 Geisteskranken und Behinderten. Die zur Euthanasie bestimmten Patienten wurden verlegt und in besonderen Anstalten durch Injektionen und mit Medikamenten getötet. Ab Anfang 1940 folgte die massenhafte Ermordung in Gaskammern. 1941 wurde die Aktion T4 wegen des kirchlichen Widerstands, insbesondere der Predigten des Bischofs Clemens August Graf von Galen, offiziell abgebrochen. Tatsächlich aber wurde die Tötung von Behinderten und Geisteskranken als so genannte wilde Euthanasie bis zum Kriegsende fortgeführt. Viele Pflegeheimbewohner wurden zum Beispiel durch systematischen Nahrungsentzug und Gabe von sedierenden Medikamenten getötet.
siehe dazu den Fachartikel Aktion T4
Der Mord an jüdischen Anstaltsinsassen
Während es für „arische“ Anstaltsinsassen noch ansatzweise Untersuchungen gab, bevor sie für die Euthanasie bestimmt wurden, machten die Ärzte sich diese „Mühe“ bei jüdischen Kranken nicht. So schreibt der KZ-Arzt Friedrich Mennecke am 25. November 1941 an seine Frau: „Danach untersuchten wir noch bis 16 Uhr, und zwar ich 105 Patienten, [...]. Als zweite Portion folgte[n] nun insgesamt 1200 Juden, die sämtlich nicht erst ’untersucht’ werden [...] Punkt 17 [Uhr] ’warfen wir die Kelle weg’ und gingen zum Abendessen.“ Sämtliche jüdische Anstaltsinsassen fielen den Mordaktionen zum Opfer.
Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte zwischen der „Endlösung der Judenfrage“ und den Krankenmorden; die Nationalsozialisten setzten die selbe „Tötungstechnologie“ und das selbe Personal ein. Die Historiker Martin Broszat, Hans Mommsen und vor allem Henry Friedlander gehen sogar davon aus, dass ohne die Perfektionierung der Mordmaschinerie durch die Euthanasie die Shoah nicht in dem Maße stattgefunden hätte, wie es schließlich der Fall war.
Entwicklung nach 1945
Die Praxis, Sterilisationen gegen oder ohne den Willen der Betroffenen durchzuführen, ist indes kein auf den Nationalsozialismus oder Deutschland beschränktes Phänomen. In den 1970er-Jahren wurden in den USA Dutzende von indianischen Frauen gegen deren Willen sterilisiert, was nur ein Teil der bis in diese Zeit in den USA üblichen Sterilisationen von „Minderbegabten“ darstellt. In Schweden wurden zwischen 1935 und 1976 an über 60.000 Personen Sterilisationen aus eugenischen Gründen vorgenommen. In der Schweiz wurden bis 1977 Zwangssterilisationen, insbesondere an Jenischen, vorgenommen. Auch in Finnland und Frankreich sind entsprechende Fälle bis in die 1970er Jahre vorgekommen.
Siehe auch
- Eugenik
- Hans Friedrich Karl Günther
- Kinder der Landstrasse, rassenhygienisch inspiriertes „Hilfswerk“ der Schweiz 1926-1973
Quellen
- ↑ Benoit Massin, Anthropologie und Humangenetik im Nationalsozialimus in: München’’ in: Wissenschaftlicher Rassismus, Heidrun Kaupen-Haas, Christian Saller, Campus Verlag März 1999, ISBN 3593362287, S. 37
Literatur
- – (Hg.), Dokumente zur Euthanasie, Frankfurt 1985.
- –, Rassenpolitik und Geschlechterpolitik im Nationalsozialismus, in: Geschichte und Gesellschaft, 19. Jahrgang / Heft 3, hrsg. v. Gisela Bock, Göttingen 1993.
- Bock, Gisela, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Frauenpolitik und Rassenpolitik, Opladen 1986.
- Drechsel, Klaus-Peter: Beurteilt Vermessen Ermordet. Praxis der Euthanasie bis zum Ende des deutschen Fasismus. Duisburg 1993, ISBN 3927388378
- Friedlander, Henry, Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin Verlag, Berlin 2002, ISBN 3827002656.
- Horban, Corinna: Gynäkologie und Nationalsozialismus: Die zwangssterilisierten ehemaligen Patientinnen der I. Universitätsfrauenklinik heute – eine späte Entschuldigung. Herbert Utz Verlag, München 1999, ISBN 3-89675-507-2
- Kaiser, Jochen-Christoph / Nowak, Kurt / Schwartz, Michael, Eugenik. Sterilisation. „Euthanasie“: Politische Biologie in Deutschland 1895-1945. Eine Dokumentation, Berlin 1992.
- Klee,Ernst ; «Euthanasie» im NS-Staat. Die «Vernichtung lebensunwerten Lebens», Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt a.M. 1985
- Ley, Michael, „Zum Schutze des deutschen Blutes ..." – „Rassenschandegesetze“ im Nationalsozialismus, hrsg. v. Institut für Geschichte der Juden in Österreich [St. Pölten], Bodenheim b. Mainz 1997.
- Peter, Jürgen, Der Einbruch der Rassenhygiene in die Medizin. Auswirkung rassenhygienischen Denkens auf Denkkollektive und medizinische Fachgebiete von 1918 bis 1934. Frankfurt am Main 2004, ISBN 3935964331
- Scherer, Klaus, „Asoziale“ im Dritten Reich – Die vergessenen Verfolgten, Münster 1990.
- Schmuhl, Hans-Walter, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie: von der Verhütung zur Vernichtung lebensunwerten Lebens; 1890-1945, Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 75, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1987 ISBN 3-525-35737-0
- Schmuhl, Hans-Walter, Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927-1945, Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus Band 9, 597 S., Wallstein Verlag, Göttingen 2005 ISBN 3-89244-799-3
- Schwartz, Michael, Sozialistische Eugenik. Eugenische Sozialtechnologien in Debatten und Politik der deutschen Sozialdemokratie 1890-1933, Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Reihe Politik- und Gesellschaftsgeschichte Bamd 42, 367 S., Verlag Dietz Nachf., Bonn 1995 ISBN 3-8012-4066-5
- Weingart, Peter / Kroll, Jürgen / Bayertz, Kurt, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, 3. Auflage, 746 S., Frankfurt a.M. 2001 ISBN 3-518-28622-6
- Weikart, Richard, From Darwin to Hitler. Evolutionary Ethics, Eugenics, and Racism in Germany, XI, 312 S., Palgrave Macmillan, New York 2004 ISBN 1-4039-6502-1
Weblinks
- Bundesarchiv – Quellen zur Euthanasie (pdf)
- http://hss.ulb.uni-bonn.de/diss_online/phil_fak/2002/rickmann_anahid_sandra/index.htm - Dissertation über „Rassenpflege im völkischen Staat. Vom Verhältnis der Rassenhygiene zur nationalsozialistischen Politik“
- Der Text des „Blutschutzgesetzes“