Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung
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Der Artikel wäre zu überarbeiten. Es sollte möglichst knapp herausgearbeitet werden, was es mit der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung auf sich hat (Sozialversicherungsverhältnis kraft Gesetzes bzw. auch kraft Satzung in der gesetzlichen Unfallversicherung), daß die Voraussetzungen für die jeweiligen Zweige der Sozialversicherung gesondert geregelt sind, welche Rechtsfolgen das mit sich bringt (Beitragspflicht, Anspruch des Versicherten auf Leistungen, sekundäre Sozialversicherung = aufgrund der VersPfl in einer SozVers tritt die VersPfl in einem anderen Zweig der SozVers ein) und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht eintritt. Idealerweise mit einem historischen Abriß zur Entwicklung. Dies aber nur im Überblick, alle Einzelheiten sollten in den Artikeln zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung erklärt werden.--Aschmidt (Diskussion) 17:00, 8. Jun. 2012 (CEST)
- Hallo, nachdem ich den Artikel jetzt überarbeitet hatte, gibt es plötzlich jemanden auf der dortigen Diskussionsseite, der ihn für überflüssig hält und bereits in Teilen wieder gelöscht hat. Ich würde mich mal über Rückmeldungen und Meinungen, besser noch eine Entscheidung freuen, wie das seitens der Redaktion gesehen wird. VG R2Dine (Diskussion) 19:35, 16. Nov. 2014 (CET)
Also in aktuellem Zustand scheint mir das Thema deutlich verfehlt, über die Versicherungspflicht erfährt man kaum etwas, dafür über alles andere, was im entferntesten mit Sozialversicherung zu tun hat. Ich halte das Thema auch für so umfangreich, dass es unmöglich in einem Artikel behandelt werden kann, das muss man aufteilen. Im Falle der Arbeitslosenversicherung ist das ja schon geschehen, die Details findet man nämlich unter Arbeitslosenversicherung. -- Liliana • 23:10, 8. Aug. 2015 (CEST)
- Die thematisch passenden Abschnitte habe ich zu Erstes Buch Sozialgesetzbuch, Viertes Buch Sozialgesetzbuch und Sozialleistung verschoben. Die betreffenden Artikel waren recht mager und konnten eine Aufwertung vertragen. Ob der Artikel hier im übrigen erhalten werden soll, mögen andere entscheiden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:23, 18. Aug. 2015 (CEST)
Dieser Artikel ist kein Lexikon-, sondern ein Zeitschriftenartikel. Er stellt nicht dar, was ist, sondern vertritt eine spezifische Meinung. Fakten findet der erste Orientierung suchende Leser nicht, er muß sie sich im Umkehrschluß aus der Kritik am Bundesverfassungsgericht zusammenklauben. Außerdem strotzt der Artikel sprachlich nur so von Spott und Häme gegenüber der herrschenden Meinung. Irgendwie nicht so der Hit. Da dieser verquere Ansatz bereits seit anderthalb Jahren auf der Diskussionsseite unwidersprochen kritisiert wird, sich aber auch nichts getan hat, hoffe ich, daß der Eintrag hier, ein bißchen Bewegung in die Sache bringt. Vielleicht kann ja jemand mit Sachkenntnis die Fakten vom POV trennen. --42 (Diskussion) 01:31, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Der Artikel hat imho neben den Artikeln zum Rechtsstaat und zum Rechtsstaat (Deutschland) (Wort- und Begriffsgeschichte) keine Existenzberechtigung, zumal er nicht das geltende Verfassungsrecht darstellt, sondern sich in laienhaften Meinungsäußerungen ergeht. Ein Artikel zum Thema Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht) müsste die geltende Rechtslage zu den einzelnen Elementen der Rechtsstaatlichkeit rechtshistorisch und in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion behandeln. Ich weiß nicht, ob eine Enzyklopädie dafür der richtige Ort ist. Jedenfalls habe ich die Überarbeitung jetzt abgebrochen, weil eine Übersicht zum Rechtsstaat bereits vorhanden ist (Rechtsstaat) und eine ausführlichere Darstellung hier den Rahmen sprengen würde.R2Dine (Diskussion) 13:06, 5. Mai 2015 (CEST)
Es fehlen Erläuterungen zu quantitativen und qualitativen Schwelle für Holzmüller-Maßnahmen. Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung durch Gelatine I und Gelatine II, sowie Hinweise zu wichtigen anerkannten oder umstrittenen Holzmüllermaßnahmen sind nicht vorhanden. --MephistoGF (Diskussion) 23:45, 9. Nov. 2013 (CET)
Mittlerweile ist die Gelatine-Rechtsprechung enthalten. Weiterhin fehlen Erläuterung zu Mediathisierungsthese, quantitativer Schwelle und wichtige Anwendungsfälle. --MephistoGF (Diskussion) 15:08, 4. Nov. 2015 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte rechtliche Lage als Quellen hinzufügen, danke --Crazy1880 18:53, 23. Nov. 2013 (CET)
- ist jetzt in LD --gdo 18:57, 4. Jan. 2016 (CET)
Ich bin Laie auf dem Rechtsgebiet, aber ich würde sagen, dass dies kein enzyklopädischer Stil ist im Artikel. Lemma ist auch fragwürdig. Relevanz kann ich nicht beurteilen. - Squasher (Diskussion) 22:47, 29. Nov. 2013 (CET)
- Artikel ist schon verbessert, bedarf aber noch der Überarbeitung. Lemma hat Relevanz. Enzyklopädischer Stil ist noch nicht ausreichend. --Gruß Frank • Diskussion qui tacet, consentire videtur. 12:51, 29. Mär. 2014 (CET)
allgemeine QS ist beendet; es besteht noch deutlicher Überarbeitungs- bzw. Diskussionsbedarf. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 21:33, 11. Dez. 2013 (CET)
- Naja da bislang niemand einen Gegenthese belegen konnte und sich auch niemand mit dem Artikel weiter beschäftigen konnte, gehe ich einmal stark davon das er nicht zu beanstanden ist, es findet im Artikel auch keine TF statt und es sind Quellen hinterlegt. --Martin (Diskussion) 07:13, 26. Dez. 2013 (CET)
- Gegenthese????
- Erstens: Die Frage der Gültigkeit des Reichskonkorats wird auch in jedem Artikel ausführlich behandelt.
- Zweitens: Wenn wir eine Gegenthese liefern sollen, zeigt das, dass du eine These aufgestellt hast. Das ist Theoriefindung und war daher zu löschen. Und wenn dich wirklich eine Gegenthese interessiert, dann wirf mal einen Blick in das Konkoratsurteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html), da findest du die Gegenthese des Bundesverfassungsgerichts. --Taste1at (Diskussion) 17:14, 9. Jan. 2014 (CET)
- Gegenthese????
Der Artikel ist nicht aussagekräftig und zudem schlecht strukturiert. Näheres siehe Diskussion:Soldatenlaufbahnverordnung--Bungert55 (Diskussion) 08:55, 16. Dez. 2013 (CET)
Neuer Artikel benötigt Ausbau. --Lichtspielhaus (Diskussion) 03:36, 23. Dez. 2013 (CET)
- Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (1927) gibt es seit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (1953) nicht mehr. Seit 2001 ist die Materie im Infektionsschutzgesetz geregelt. Inwiefern und bei welchem Gesetz ist ein Ausbau nötig? R2Dine (Diskussion) 11:23, 15. Okt. 2015 (CEST)
Der Artikel ist als "lesenswert" von 2005 im Augenblick im Abwahlverfahren (was ich missbillige, da kein Versuch der QS vorgeschaltet wurde). Diskussion auf Wikipedia:Kandidaturen von Artikeln, Listen und Portalen#Weltraumhaftung. Als Mängel werden - zu Recht - unzureichende und überalterte Belege sowie die Darstellung (nur) bis in die 1990er genannt. Als Laie kann ich nicht in angemessenem zeitlichen Rahmen zu einer Verbesserung beitragen. --Cimbail (Diskussion) 10:30, 2. Jan. 2014 (CET)
Auftrag (kein Baustein im Artikel)
Etwas dünn belegt.--Der Spion (Diskussion) 12:42, 10. Jan. 2014 (CET)
Etwas kurz geraten.--Der Spion (Diskussion) 21:01, 10. Jan. 2014 (CET)
Unbelegt schmeckt halb so gut...--Der Spion (Diskussion) 00:02, 11. Jan. 2014 (CET)
- Das wird hier ohnehin nix: Belegbaustein gesetzt --Taste1at (Diskussion) 12:52, 19. Feb. 2014 (CET)
- Bin dabei, die Seite zu überarbeiten auf Benutzer:Loiosch/auf Arbeit
No lit. no fun...--Der Spion (Diskussion) 00:19, 11. Jan. 2014 (CET)
Belege & Co.--Der Spion (Diskussion) 01:21, 11. Jan. 2014 (CET)
S.o.--Der Spion (Diskussion) 01:23, 11. Jan. 2014 (CET)
- Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. --Peter (.) 21:01, 22. Mai 2015 (CEST)
Hier sehe ich große Redundanz zu Arbeitsvertrag (Deutschland). Allenfalls den letzten Abschnitt könnte man dann behalten, aber ob das reicht? -- Liliana • 21:23, 14. Aug. 2015 (CEST)
S.o.--Der Spion (Diskussion) 23:35, 11. Jan. 2014 (CET)
- Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. --Peter (.) 21:03, 22. Mai 2015 (CEST)
Bitte den Artikel Unterbindungsgewahrsam inhaltlich prüfen. Die Darstellung zur Dauer von Gewahrsam und maximaler Dauer des Unterbindungsgewahrsam widerspricht regelmäßigen Auskünften von Anwälten und Presse. Insbesondere der Punkt zur zeitlichen Addierung von Gewahrsam und Unterbindungsgewahrsam, wonach z.B. in Berlin maximal 72 Stunden möglich sein. --Häuslebauer (Diskussion) 11:27, 21. Jan. 2014 (CET)
Auch dieser Artikel ist nach einigen Löschungen und Ergänzungen fachlich stark überarbeitungswürdig. --Doc.Heintz 09:42, 5. Feb. 2014 (CET)
- Der Artikel bezieht sich scheints (nur/vor allem) auf Deutschland, ohne dass dies aus ihm hervorgeht. --Peter (.) 20:46, 22. Mai 2015 (CEST)
Vollprogramm. Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 00:56, 10. Feb. 2014 (CET)
Der Artikel erklärt überhaupt nicht, was Schutzrechtsberühmung überhaupt ist. Stattdessen wurden einfach zwei weitere Begriffe (Schutzrechtsverwarnung, Schutzrechtsklage) hineingeklatscht. Es wird auch gleich mit der Tür ins Haus gefallen und die Rechtslage in de erwähnt und dann ein paar Urteile. So ist die Seite unbrauchbar. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 18:29, 6. Mär. 2014 (CET)
- Unschlüssig:
- Eine Überarbeitung scheint mir dringend nötig, aber auch in Prinzip noch möglich zu sein.
- Mag allerdings sein, dass ein Neuschreiben einfacher wäre.
- Hätte vor allem meine Zweifel, ob einen ganzen Absatz zu dem Thema aus dem Dreier/Schulze zu zitieren, noch von der Zitierfreiheit erfasst sei. Weiß daher nicht, ob Rechtskundige (und gerade in diesem Bereich Bewanderte) den Artikel mit einer möglichen Urheberrechtsverletzung in den bisherigen Versionen auch nur mit der Kneifzange anfassen werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 11:40, 4. Mär. 2015 (CET)
/
? Vgl. Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Ca. 100 Worte in altem Artikel wörtlich zitiert, anfangs wohl ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung--Pistazienfresser (Diskussion) 13:52, 5. Mär. 2015 (CET)
- Copyfraud kann man jedenfalls als eigenen Artikel auslagern. Du wolltest das doch üben, oder? ;-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:58, 5. Mär. 2015 (CET)
- Grundsätzlich wäre ich zu derartigen Untaten bereit, und kann mich sogar noch dunkel daran erinnern, dass was ich in der Entscheidung des Großen Senats und den damit zusammenhängenden Entscheidungen so gelesen habe. Aber ich weiß nicht ob ich unschuldige Admins zu undolosen Werkzeugen machen sollte oder gar auf klären und anstiften. Der sicherste Weg wäre wohl, die ca. 99 Worte aus den ca. 88 Versionen im Quelltext heraus zulöschen bzw. automatisch gegen [...] auszutauschen. Hast Du eigentlich ein (aktuelles Werk) Deiner Kollegen D. und S. da und könntest da unter § 51 nachschauen, wie eng sie sie selbst das mit der Größe von wörtlichen Zitaten und der Pflicht zur Auseinandersetzung/sonstigen Rechtfertigung nehmen? Oder kennst Du die gar?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:29, 5. Mär. 2015 (CET)
- Copyfraud kann man jedenfalls als eigenen Artikel auslagern. Du wolltest das doch üben, oder? ;-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:58, 5. Mär. 2015 (CET)
Sinnvolle Gliederung fehlt. -- JB-Firefox (Diskussion) 11:42, 14. Mär. 2014 (CET)
- Bereits im Kontext behandelt unter Strafvollzug. Warum nicht zusammenfassen? (nicht signierter Beitrag von 77.58.188.103 (Diskussion) 11:03, 13. Sep. 2015)
Vollprogramm.--ColdCut (Diskussion) 16:44, 2. Apr. 2014 (CEST)
Vollprogramm.--ColdCut (Diskussion) 01:23, 13. Apr. 2014 (CEST)
Der Abschnitt wurde wunschgemäß am 5. 10.überarbeitet Benutzer:IM
QS-Baustein vom 8. Februar von Benatrevqre nachgetragen, Begründung war:
- „Inhaltliche Angaben, Rechtschreibung, Grammatik und Form (Wikifizieren). Des Weiteren sind die Belege zu prüfen, da sie offenbar ungeprüft übernommen (irgendwoher kopiert) und im Einzelnen nicht gelesen wurden. --Benatrevqre …?! 20:35, 8. Feb. 2014 (CET)“
--October wind 15:24, 4. Mär. 2014 (CET)
- Übertrag aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen, danke --Crazy1880 10:52, 18. Apr. 2014 (CEST)
Der Artikel scheint mir eine Mischung aus Übermaßverbot, Untermaßverbot, Schuldprinzip und vielleicht noch anderen Zutaten zu sein. Die Wikipedia dürfte meines Erachtens im Moment ohne diesen Artikel und allein mit dem Artikel Verhältnismäßigkeit eine Verbesserung erfahren. Insbesondere die Ansicht der Autoren des Artikels Übermaßverbot vom Verhältnis des Übermaßverbotes zum Gebot der Verhältnismäßigkeit wird mir leider nicht klar. Der Versuch zum Ausbau zu einem verwendbaren Artikel mit Aufbau, Definitionen, Gliederung und auf (nachvollziehbarer) Quellenbasis ist jedoch meines Erachtens bislang erkennbar, daher solle den Autoren meines Erachtens noch 1 Monat Zeit gegeben werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:08, 5. Mär. 2015 (CET)
- Übertrag aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen, danke --Crazy1880 10:52, 18. Apr. 2014 (CEST)
Es fehlt Funktion, Geschichte und Gegenwart zur Ultimogenitur. Gibt's eigentlich auch "Primagenitur" oder "Ultimagenitur"? Grüße --Chiananda (Diskussion) 02:06, 6. Mai 2014 (CEST)
- "Primogenitur" ist ein feststehender Rechtsbegriff seit dem späten Mittelalter. Da war das Recht halt sehr männlich dominiert. "Primagenitur" war nicht. Ultimogenitur gehört in diesen Artikel nicht rein, sondern in einen eigenen. Ich trau mich aber nicht, das hier (beleglos) Dargestellte dazu zu nutzen, einen eigenen Artikel zu starten. Inhaltlich liest sich das wie gesammelte Gemeinplätze. Keine Ahnung, wie man damit umgeht. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 10:48, 2. Jan. 2015 (CET)
- @Reinhard Dietrich, ich seh das genauso wie du, Ultimogenitur braucht einen eigenen Artikel, welche Redaktion wäre da zuständig (Geschichte, Recht??) So ist das ein Murcks. lg --Hannes 24 (Diskussion) 15:21, 31. Jan. 2016 (CET)
Der Artikel beschreibt nur die Hemmung der Verjährung. M. E. sollte der gesamte Inhalt dort unter dem Lemma "Verjährung" eingearbeitet werden. --22:23, 13. Mai 2014 (CEST)
Der Artikel definiert die Verkehrsfähigkeit nur unter dem Gesichtspunkt des Steuer- und Außenhandelsrechts. Das scheint mir nicht korrekt zu sein, man kennt bspw. die Verkehrsfähigkeit bzw. Verkehrsverbote von Lebensmitteln meines Wissens auch im ausschließlich inländischen Handel und völlig losgelöst von irgendwelchen Steuerfragen. --sko (Diskussion) 12:52, 22. Jun. 2014 (CEST)
Kritik auf der Diskussion, dass falsche Schwerpunktsetzung und veraltet; kaum Links, keine {{Infobox Gesetz}}, ... --S.K. (Diskussion) 23:45, 7. Jul. 2014 (CEST)
- Infobox habe ich eingefügt, inhaltliche Überarbeitung gerne in den nächsten Wochen. Ich würde auch verschieben zu GKV-Versorgungsstrukturgesetz, wenn es keinen plausiblen Grund für die jetzige Abweichung von der Regel (amtliche Bez.) gibt. --Andrea Kamphuis (Diskussion) 00:01, 12. Jun. 2015 (CEST)
Der Artikel bezieht den Begriff nur auf ein alte Rechtslage zum Umwandlungssteuerrecht, andere Rechtsgebiete bleiben unerwähnt. --mundanus Disk 22:28, 25. Jul. 2014 (CEST)
Ist gerade in der LD. Ich denke ein Fachmann kann diesen Begriff relativ leicht erklären und den Artikel Wiki würdig machen. Im gegensatz zur LA Begründung kann ich keine URV finden. Es gibt diesbezüglich keinen Grund den Artikel zu löschen. --Stanze (Diskussion) 17:16, 18. Nov. 2014 (CET)
- Es liegen immer noch erhebliche Mängel vor (Rechtslage offenbar von 2001, ein einziger Nachweise aus einer Promotion der Rechtswissenschaft [Einzelmeinung?] und keine aus Kommentaren, Lehrbüchern oder zumindest Rechtsprechung/Gesetzgebung). Was ist seit 2001 geschehen? Warum nicht Bestandsmiete als Lemma (Wird Plural in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung nicht im Singular benutzt? Oder ist hier ein Verb/Tuwort gemeint? Benutzer:StanzeGlobal war in der damaligen Löschdiskussion gegen die Löschung und hat mehrmals vertreten, dass Verbessern möglich bzw. sinnvoll sein. Was ist inzwischen geschehen?--Pistazienfresser (Diskussion) 15:45, 3. Mär. 2015 (CET) P.S. Die im sogenannten Artikel (ohne Seitenangabe, pauschal) genannte Promotion ist scheint nicht aus der Rechtswissenschaft, sondern aus der Humangeographie zu stammen.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:59, 3. Mär. 2015 (CET)
@StanzeGlobal:? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:37, 6. Mär. 2015 (CET)
- Ich bin immer noch der Meinung, dass dieses Lemma sinnvoll ist. Ob die Einzahl richtig ist oder die Mehrzahl-form als feststehender Begriff gilt, weis ich nicht. Ich bin immer noch kein Jurist um dies Sauber auszuformulieren, darum wurde ja der Artikel hier eingetragen. Die inhaltlichen Änderungen seit der Eintragung ins QS kann man hier nachlesen. oder was willst du jetzt genau von mir wissen? --Stanze (Diskussion) 14:45, 10. Mär. 2015 (CET)
Kommt aus der allgemeinen QS - bräuchte Ausbau und Quellenangaben. --Ana al'ain (Diskussion) 21:15, 9. Jan. 2015 (CET)
Bitte Artikel überschriftlich strukturieren, ggf. ausbauen und auf Normaldeutsch übertragen --Crazy1880 16:29, 30. Jan. 2015 (CET)
Einzelnachweise fehlen, Beispiele unbelegt, §§ fehlen. --Doc.Heintz (Diskussion) 13:02, 3. Feb. 2015 (CET)
- Inhaltlich nach grober Einschätzung wohl zutreffend.
- Drei Einzelnachweise sind tatsächlich etwas wenig für einen so wichtigen Artikel. §§ wird man aber wohl keine finden können, da es sich nicht um etwas handelt, was tatsächlich im Gesetz steht.
- Der Idealfall wäre wohl, wenn der Artikel von einem Autoren/Autorenteam zusammen mit Zurechnung behandelt würde. Am besten ein Rechtsphilosoph/Rechtstheoretiker, ein Zivilrechtler und ein Strafrechtler (jeweils mit Hintergrundwissen zur Rechtsgeschichte...);-). Und das wäre dann wohl auch ersteinmal nur auf ein (nationales) Rechtssystem/eine (nationale) Rechtstradition beschränkt...;-).--Pistazienfresser (Diskussion) 16:16, 2. Mär. 2015 (CET)
WAR: Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen im Sinne des §173 Abgabenordnung--Pistazienfresser (Diskussion) 02:23, 7. Mär. 2015 (CET)
BKLs auflösen, Lemmafrage. -- ColdCut (Diskussion) 17:44, 17. Feb. 2015 (CET)
- Zur Lemmafrage: Bin kein Steuerrechtler, FA für Steuerrecht oder StB, aber wie wäre es mit Grobes Verschulden (173 AO)?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:38, 4. Mär. 2015 (CET)
- Zu „BKLs auflösen”, @ColdCut: Was ist genau gemeint? Die Weiterleitung von Grobes Verschulden auf diesen Artikel? Da wäre ich stark für löschen, da ich es sehr bezweifele, dass grobes Verschulden auf der ganzen Welt und in allen Rechtsgebieten der verschiedensten Rechtsordungen das gleich bedeute wie gerade in § 173 AO des Steuerrechts Deutschlands. Diese Aussage hat aber im Grunde die Weiterleitung unter Grobes Verschulden.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:43, 5. Mär. 2015 (CET)
- @Pistazienfresser: Nein, mit "BKLs auflösen" ist das genauere Verlinken von Begriffsklärungslinks auf konkretere Zielartikel gemeint. Im Artikel sind dies die Links auf Willkür, Ausgaben, Geschäftsführer, GmbH, Anmeldung,
Danke, also nur das Übliche. Dann eröffne ich errichte ich für das Löschen der bedeutungsverzerrenden Weiterleitung einen eigenen Abschnitt.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 5. Mär. 2015 (CET)
- Verschoben wie zuvor vorgeschlagen (s. o.).--Pistazienfresser (Diskussion) 02:23, 7. Mär. 2015 (CET)
- @Pistazienfresser: Nein, mit "BKLs auflösen" ist das genauere Verlinken von Begriffsklärungslinks auf konkretere Zielartikel gemeint. Im Artikel sind dies die Links auf Willkür, Ausgaben, Geschäftsführer, GmbH, Anmeldung,
[...]- Verzerrt extrem die (meist wohl gemeinte) Bedeutung, die darauf gesetzten Links in den Artikel zukommt. Weiterleitung von einem sehr allgemeinen Begriff (möglicherweise Oberbegriff) auf einen sehr speziellen Begriff mit eng definiertem Geltungsbereich.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 5. Mär. 2015 (CET) - Vielleicht doch Hauptbedeutung bzw. häufigste/wichtigste Verwendung dieser Phrase. Teilweise aber auch in anderen Zusammenhängen verwendet. Eventuell Lösung über BKS?--Pistazienfresser (Diskussion) 19:42, 5. Mär. 2015 (CET)
- Ich hab das jetzt mal auf den Redirect zurückgesetzt, bis sich hier jemand Berufenes findet, der das diskutiert und lösen kann. Der QS-Baustein im Redirect produziert nur immer neue QS-Meldungen. --Tröte just add coffee 08:43, 12. Jun. 2015 (CEST)
Belegloses How-to. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:46, 5. Mär. 2015 (CET)
In der Form nur bedingt brauchbar, wenn auch als Lemma relevant. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:51, 5. Mär. 2015 (CET)
Belegloses How-to. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:17, 5. Mär. 2015 (CET)
- Belege sehe ich da durchaus. Ein How-To ist etwas anderes. Wer auf den Begriff stösst, wird es begrüßen, dazu in einem online-Lexikon einen Artikel zu finden. Stehen lassen. --Edoe (Diskussion) 13:44, 3. Apr. 2015 (CEST)
Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:37, 5. Mär. 2015 (CET)
Der juristische Abschnitt ist von inakzeptablem Niveau. Aufspaltung mit BKS wäre wohl sinnvoll. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:40, 5. Mär. 2015 (CET)
- Abschnitt ist in jetzigem Stand korrekt belegt und bringt die wesentliche Botschaft: "Die Rechtswissenschaft unterscheidet bei den Rechtssubjekten zwischen natürlicher und juristischer Person". Wo die WP eine Art "Niveau"-Wettbewerb verfolgt, und wie dies hier zu bemessen sei, müsste ggf. nochmal erklärt werden. --Edoe (Diskussion) 13:47, 3. Apr. 2015 (CEST)
Der juristische Abschnitt ist von inakzeptablem Niveau. Aufspaltung mit BKS wäre wohl sinnvoll. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:41, 5. Mär. 2015 (CET)
- Dito, wo die WP eine Art "Niveau"-Wettbewerb verfolgt, und wie dies hier zu bemessen sei, müsste ggf. nochmal erklärt werden. Enzyklopädisch durchaus relevant, nur leider fehlen Belege aus der Rechtswissenschaft; die von dort arbeitenden WP-Autoren sicher gerne geliefert werden. --Edoe (Diskussion) 13:50, 3. Apr. 2015 (CEST)
Aus der allg. QS. -- ColdCut (Diskussion) 13:57, 5. Mär. 2015 (CET)
- keine Kategorien vorhanden
- nicht mit Wikidata verbunden neues Item erstellen
- Sackgasse: keine Artikelverlinkungen vorhanden
- Verwaister Artikel: Artikel ist von keinem anderen Artikel verlinkt (check)
- Bitte Autor Projekt-Steuern (Disk) ansprechen und in die Wikipedia-Regeln einführen!
Diff seit QS -- MerlBot 23:49, 22. Dez. 2014 (CET)
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Mit zwei 'Einzelnachweisen' aus dem Internet (aus Juraforum.de und zu den [abgeschafften!] Kopfnoten in NRW) soll hier der grundlegende Begriff Sorgfalt definiert werden. In dem Artikel werden überwiegend rechtliche Begriffe verwendet und auf Gesetze verwiesen. Das Wesentliche wird offensichtlich überhaupt nicht verstanden oder richtig eingeordnet, vgl. z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten im Sinne von § 277 BGB als das Gegenteil von Fahrlässigkeit. Vorschlag: Entweder Artikel löschen ODER alles was mit Recht zu tun hat, löschen und auf Sorgfalt in den abgeschafften Kopfnoten von Nordrhein-Westpfalen verschieben.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:40, 6. Mär. 2015 (CET)
- Kann man kritisieren, aber der QS-Baustein ist auch keine Einladung, um besonders viel Aufmerksamkeit für kritische Bemerkungen an einem Artikel zu bekommen. Sorry, das muss bitte auch im Rahmen bleiben. Zudem hat ja nun seit 4 Wochen niemand Diskussionsbeiträge gebracht, also irgendwie scheinen die Sorgen zu diesem Artikel in der WP-Community nicht soooo hohe Priorität zu haben. Daher nehme ich den langen Text erst einmal aus dem Artikel-Kopf, der Verweis auf die Diskussion hier reicht aus und ist auch üblich. Wenn da weiter nichts kommt, sollte auch der QS-Baustein wieder raus. So weit hergeholt ist der Artikel insgesamt nicht. --Edoe (Diskussion) 13:32, 3. Apr. 2015 (CEST)
Medial extrem präsent und in beklagenswert unbelegtem Zustand. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:35, 7. Mär. 2015 (CET)
Sehr kurz. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:25, 13. Mär. 2015 (CET)
Grundlegender Begriff mit magerem deutschlandlastigem Artikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:11, 19. Mär. 2015 (CET)
Rechtsgrundlagen überarbeitungsbedürftig, s. auch Wikipedia:Löschprüfung#Ausl.C3.A4ndische_Haushaltshilfe --gdo 15:19, 20. Mär. 2015 (CET)
Löschantrag wurde überstanden, rechtlicher Text zumindest um die gröbsten Fehler/Veraltungen bereinigt. --gdo 16:08, 25. Mär. 2015 (CET)
Unbequellte Textwüste. Siehe auch die Disku. -- Liliana • 23:25, 18. Mai 2015 (CEST)
Aus der allgemeinen QS hierher übertagen. Denn das braucht eine inhaliche Überarbeitung.
Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. Bundesdeutsche Gesetzesstellen werden bereits im Abschnitt Allgemeines zitiert. Es gibt zwar weiter unten Abschnitte zu Schweiz und Österreich, aber keinen Abschnitt „Deutschland“. --Peter Gröbner (Diskussion) 20:50, 22. Apr. 2015 (CEST)
--Blaufisch123 (Diskussion) 20:31, 22. Mai 2015 (CEST)
Es ist nicht klar, welche Teile des Artikels sich (nur) auf Deutschland beziehen. --Peter 16:48, 24. Mai 2015 (CEST)
- Vgl. Berufsausbildungsgesetz#Lehrlingsentschädigung in Österreich. --Peter 16:51, 24. Mai 2015 (CEST)
- Zumindest scheint der Artikel ziemlich veraltet zu sein. 325 Euro als Grenze für einen Minijob stammt noch aus der Zeit vor Hartz. -- Liliana • 17:04, 24. Mai 2015 (CEST)
Azubis mit geringer Vergütung sind keine Minijobber. Die 450-€-Grenze gilt hier nicht. http://www.lohn-info.de/geringverdiener.html Ronny Michel (Diskussion) 07:40, 30. Jul. 2015 (CEST)
Anscheinend sollte die erste Kategorie allgemeine Begriffe des Erbrechts enthalten und die zweite Kategorie Artikel zum deutschen Erbrecht. Dies spiegelt sich aber nicht in den Inhalten der beiden Kategorien wider, alles ist wild vermischt. -- Liliana • 11:55, 5. Jun. 2015 (CEST)
- s. a. Wikipedia:Redundanz/Januar 2015#Nachlass - Erbschaft - Erbrecht. Gruß Peter 11:59, 5. Jun. 2015 (CEST)
Benötigt vollprogramm--Lutheraner (Diskussion) 11:59, 20. Jun. 2015 (CEST)
Dieses Essay wäre in einer juristischen Fachzeitschrift bestens aufgehoben. In der Wikipedia ist es aber fehl am Platz, da der Schreiber eindeutig Stellung nimmt und seine eigene Sichtweise zum Thema darstellt und verteidigt, anstatt neutral die Sache zu beschreiben. -- 217.245.207.110 15:30, 22. Jun. 2015 (CEST)
Der Artikel ist seit Jahren in der QS-Wirtschaft eingetragen, dabei handelt es sich um ein juristisches Thema. Der Versuch daraus einen wirtschaftlichen Begriff zu machen hat der Qualität des Artikels, insbesondere der Qualität der Einleitung, erheblich geschadet --178.165.129.221 21:39, 13. Aug. 2015 (CEST)
- Schon der Einleitungssatz "Als geistiges Eigentum ... eines Menschen wird all jenes Wissen ... bezeichnet, das dieser sich durch geistige Anstrengungen wie Lernen ... zu eigen gemacht hat." ist grandioser Unsinn. Damit wäre das kleine 1 x 1 mein geistiges Eigentum. --Carl B aus W (Diskussion) 20:39, 25. Aug. 2015 (CEST)
Def. sollte jetzt geklärt sein (siehe heutige Bearbeitung des Artikels). R2Dine (Diskussion) 12:04, 16. Jan. 2016 (CET)
Der Abschnitt "Geschichte" wirkt auf mich rein aus Arbeitgebersicht geschrieben. Ich frage mich auch, wer bei einer angeblich "zunehmend als beschäftigungshemmend" empfundenen Rechtsprechung solche Empfindungen hat. Ich denke, der ganze Abschnitt kann durchaus neutraler und mit mehr Quellenangaben formuliert werden. --Björn (Diskussion) 17:51, 14. Aug. 2015 (CEST)
aus der allgemeinen QS: Artikelwunsch; Vollprogramm, falls dies über die Rezeption eines Gesetzestext hinaus ein ausreichender Artikel ist.
- ist wohl teil des Persönlichkeitsrecht (Deutschland), wenn ich das richtig sehe ----nicht der schonwieder(tm) 19:06, 14. Aug. 2015 (CEST)
Sehr verwirrend geschrieben, es wird nicht wirklich klar, was der Artikel sagen will. Es wird noch nicht einmal klar ob das Gesetz noch gilt, in der Infobox findet sich kein derartiger Hinweis, aber der Artikel ist in der Kategorie Historische Rechtsquelle... -- Liliana • 13:47, 16. Aug. 2015 (CEST)
- Was genau verwirrt denn so? Es geht hervor, dass es sich nicht um ein Gesetz, sondern eine Verordnung handelt. Da in der Infobox kein Datum des Außerkrafttretens angegeben ist, stützt das die Vermutung, dass sie noch in Kraft ist, woran ich auch keine Zweifel habe. Aktenstapel (Diskussion) 13:15, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Jetzt scheine ich es etwas zu verstehen. Der Artikel behandelt zwei verschiedene Verordnungen: einmal die ältere Verordnung, und dann die neuere, die die ältere ablöste. Das ist so in der Wikipedia nicht üblich und der Artikel sollte aufgeteilt werden um beide Verordnungen in unterschiedlichen Artikeln zu behandeln. Übrigens, wenn die Verordnung heute noch gilt, sei bitte so lieb und nimm die Kategorie Historische Rechtsquelle heraus, die ist dann Quatsch. -- Liliana • 17:30, 17. Aug. 2015 (CEST)
- Nein, das ist durchaus so üblich. Man unterscheidet Neufassungen, Neubekanntmachungen und Änderungen. Bei einer Neufassung oder Neubekanntmachung wird der geänderte Text verkündet, bei einer Änderung nur der Unterschied in Form von Änderungsanweisungen. Ein prominentes Beispiel ist die StVO, die bereits mehrfach neu gefasst wurde (zuletzt 2013) und geändert (zuletzt 2014). Eine ältere Fassung wurde auch neu bekanntgemacht (1956). Die Kategorie historische Rechtsquelle wurde eingefügt, bevor das Lemma verschoben wurde. Ich habe sie in die Weiterleitung eingefügt. (Ich hatte die Umbenennung des Eintrags in der Kategorie gestern schon durch Einfügen eines Parameters versucht, was aber so nicht funktioniert.) Aktenstapel (Diskussion) 09:54, 18. Aug. 2015 (CEST)
- In den Fällen blieb es aber immer das selbe Gesetz, hier ist es ja eine völlig neue Verordnung mit völlig anderem Inhalt. Das ist nicht vergleichbar. -- Liliana • 13:12, 19. Aug. 2015 (CEST)
- (Verordnung! ...) Weil sich der Titel geändert hat? Der kann sich auch ohne Neufassung ändern, z. B. mit der Novelle von 2013 beim Geschmacksmustergesetz, das kaum noch etwas mit der Fassung von 1876 gemein hat und heute europarechtlich harmonisiert ist. Aktenstapel (Diskussion) 12:01, 21. Aug. 2015 (CEST)
- In den Fällen blieb es aber immer das selbe Gesetz, hier ist es ja eine völlig neue Verordnung mit völlig anderem Inhalt. Das ist nicht vergleichbar. -- Liliana • 13:12, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Nein, das ist durchaus so üblich. Man unterscheidet Neufassungen, Neubekanntmachungen und Änderungen. Bei einer Neufassung oder Neubekanntmachung wird der geänderte Text verkündet, bei einer Änderung nur der Unterschied in Form von Änderungsanweisungen. Ein prominentes Beispiel ist die StVO, die bereits mehrfach neu gefasst wurde (zuletzt 2013) und geändert (zuletzt 2014). Eine ältere Fassung wurde auch neu bekanntgemacht (1956). Die Kategorie historische Rechtsquelle wurde eingefügt, bevor das Lemma verschoben wurde. Ich habe sie in die Weiterleitung eingefügt. (Ich hatte die Umbenennung des Eintrags in der Kategorie gestern schon durch Einfügen eines Parameters versucht, was aber so nicht funktioniert.) Aktenstapel (Diskussion) 09:54, 18. Aug. 2015 (CEST)
- Jetzt scheine ich es etwas zu verstehen. Der Artikel behandelt zwei verschiedene Verordnungen: einmal die ältere Verordnung, und dann die neuere, die die ältere ablöste. Das ist so in der Wikipedia nicht üblich und der Artikel sollte aufgeteilt werden um beide Verordnungen in unterschiedlichen Artikeln zu behandeln. Übrigens, wenn die Verordnung heute noch gilt, sei bitte so lieb und nimm die Kategorie Historische Rechtsquelle heraus, die ist dann Quatsch. -- Liliana • 17:30, 17. Aug. 2015 (CEST)
Nach meiner Meinung ist ein Hinweis, dass sich dieser Artikel auf Deutschland bezieht, angebracht, er wird aber immer wieder entfernt, z. B. mit dieser Änderung -- Peter 19:33, 18. Aug. 2015 (CEST)
- Warum? Ist die Leistung anderenorts anders definiert? Aktenstapel (Diskussion) 12:12, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Mir ist nicht bekannt, dass es anderenorts „Knappschaften“ gäbe, daher gibt es diese Leistung wahrscheinlich auch nur für deutsche Bergleute. Es heißt z. B. auch „Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Recht, …“, obwohl es nicht „anderenorts anders definiert“ ist. -- Peter 12:31, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Da es ein Reichsgesetz ist, könnte es Knappschaften auch in Österreich gehabt haben; wenn die Leistung allerdings erst in den Sechzigern eingeführt wurde, gilt sie zunächst in Deutschland. Soweit stimme ich dir zu. Ich hätte den Bezug auch nicht entfernt und, ja, halte ihn auch für sinnvoll. Ein Hinweis, dass der Begriff sich auf eine Leistung in Deutschland bezieht, ist auch nicht zu verwechseln mit einer mahnenden Box, das Lemma sei DL-lastig, die hier wohl unangebracht wäre. Aktenstapel (Diskussion) 13:25, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Ja. -- Peter 13:28, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Da es ein Reichsgesetz ist, könnte es Knappschaften auch in Österreich gehabt haben; wenn die Leistung allerdings erst in den Sechzigern eingeführt wurde, gilt sie zunächst in Deutschland. Soweit stimme ich dir zu. Ich hätte den Bezug auch nicht entfernt und, ja, halte ihn auch für sinnvoll. Ein Hinweis, dass der Begriff sich auf eine Leistung in Deutschland bezieht, ist auch nicht zu verwechseln mit einer mahnenden Box, das Lemma sei DL-lastig, die hier wohl unangebracht wäre. Aktenstapel (Diskussion) 13:25, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Mir ist nicht bekannt, dass es anderenorts „Knappschaften“ gäbe, daher gibt es diese Leistung wahrscheinlich auch nur für deutsche Bergleute. Es heißt z. B. auch „Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Recht, …“, obwohl es nicht „anderenorts anders definiert“ ist. -- Peter 12:31, 21. Aug. 2015 (CEST)
Aktuell lediglich eine Kopie des Gesetzestextes. -- Liliana • 13:10, 19. Aug. 2015 (CEST)
- Welches Gesetzestextes? Kannst du bitte eine Referenz angeben? Ich bezweifle, dass es weiter nichts als das ist. Aktenstapel (Diskussion) 12:10, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Praktischerweise ist das Gesetz im Artikel nicht mal verlinkt, es geht um § 374 AO. -- Liliana • 12:16, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Stimmt, die Quelle sollte rein. Es werden die Voraussetzungen aus § 374 AO genommen, um den Begriff zu definieren. Dann stehen noch zwei weitere Sätze zur Erläuterung. Fehlt noch was? Aktenstapel (Diskussion) 13:13, 21. Aug. 2015 (CEST)
- Praktischerweise ist das Gesetz im Artikel nicht mal verlinkt, es geht um § 374 AO. -- Liliana • 12:16, 21. Aug. 2015 (CEST)
Für so ein zentrales Thema ist der Artikel wirklich sehr mager und obendrein noch völlig unbelegt. -- Liliana • 15:06, 17. Sep. 2015 (CEST)
Der Artikel spricht davon, dass eine Reitbeteiligung immer zwischen dem Interessenten und dem Besitzer/Halter abgeschlossen werde. Ich kenne mich mit Pferden kein bisschen aus, frage mich aber, ob das nicht auch der Eigentümer sein könnte. Auch nicht klar ist mir, für welche Länder das im Artikel dargestellte gilt: Deutschland? Europa? Weltweit? --TheRealPlextor (Diskussion) 12:00, 1. Okt. 2015 (CEST)
- Haha, da ist der Eigentümer gemeint. Danke für den Hinweis! Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:45, 1. Okt. 2015 (CEST)
- Hätten wir das geklärt. Bleiben noch die Rechtsregionen, auf die sich das bezieht und dann ist der Artikel auch noch gänzlich unbequellt. --TheRealPlextor (Diskussion) 17:12, 1. Okt. 2015 (CEST)
Formell und sachlich falscher Einleitungstext. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 19:17, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Bitte begründe Deine Meinung. Die Definition in ihrer jüngst überarbeiteten Fassung besteht aus Gesetzes- und Rechtsprechungszitaten (§ 630a BGB und den dort in Fußnote 1 und 2 zitierten BGH-Urteilen). R2Dine (Diskussion) 20:29, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Mit Deiner Aufforderung an mich offenbarst Du dein Unwissen. Warum also willst Du mit mir diskutieren? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris
20:51, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Ich warte auf ein rationales Argument gegen die gegenwärtige Formulierung in der Einleitung des Artikels. Persönliche Beleidigungen sind keine Argumente. Du hattest schon vor zwei Jahren denselben mutwilligen Einwand vorgebracht und trotz Nachfrage nicht begründet (siehe Archiv). R2Dine (Diskussion) 21:32, 19. Okt. 2015 (CEST)
- @R2Dine: Warum ziehst Du es vor mich zu verleumden, indem Du mir unterstellst Dich beleidigt zu haben, anstatt meine Frage zu beantworten? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris
21:45, 19. Okt. 2015 (CEST)
- @R2Dine: Warum ziehst Du es vor mich zu verleumden, indem Du mir unterstellst Dich beleidigt zu haben, anstatt meine Frage zu beantworten? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris
- Ich warte auf ein rationales Argument gegen die gegenwärtige Formulierung in der Einleitung des Artikels. Persönliche Beleidigungen sind keine Argumente. Du hattest schon vor zwei Jahren denselben mutwilligen Einwand vorgebracht und trotz Nachfrage nicht begründet (siehe Archiv). R2Dine (Diskussion) 21:32, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Mit Deiner Aufforderung an mich offenbarst Du dein Unwissen. Warum also willst Du mit mir diskutieren? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris
Der Einleitungstext entspricht den reputablen Belegen. Mängel sind nicht erkennbar. --MephistoGF (Diskussion) 17:55, 6. Nov. 2015 (CET)
@MephistoGF: Und aus eben diesem Grund ist der Einleitungstext formell und sachlich falsch. Im Übrigen beweist die Reputation einer Quelle noch nicht die Zulässigkeit ihrer Verwendung, oder die Richtigkeit der daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris
21:41, 9. Nov. 2015 (CET)
- Lieber @Quaestio Iuris: bitte erläutere, welche formellen und sachlichen Fehler der Einleitungstext deiner Ansicht nach enthält. Ich kann dergleichen nicht erkennen, da sich der Text nachvollziehbar auf das Gesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 12:01, 10. Nov. 2015 (CET)
- @MephistoGF: Beantworte Dir selbst die Frage, in welcher Rechtsvorschrift der Gesetzgeber die Merkmale für das Vorhandensein eines Behandlungsfehlers definiert und schon hast Du die Lösung. Anschließend musst Du nur noch den Rechtssatz fehlerfrei interpretieren um ihn korrekt anzuwenden. Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris
14:28, 10. Nov. 2015 (CET)
- Lieber @Quaestio Iuris:, ich bin aus deinen Ausführungen immer noch nicht schlauer geworden. Um die Debatte voranzubringen wäre es für alle hilfreich, wenn du darlegst, welche Mängel der Einleitungstext deiner Ansicht nach hat. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 10:20, 20. Nov. 2015 (CET)
- @MephistoGF: Ich habe meinen Diskussionsbeiträgen in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris
15:58, 23. Nov. 2015 (CET)
- @MephistoGF: Eventuell liegt der Stein des Anstoßes im Verweis auf §630a. Der Behandlungsfehler ist dort streng genommen nicht definiert. --Hörman87 (Diskussion) 16:20, 5. Feb. 2016 (CET)
- @MephistoGF: Ich habe meinen Diskussionsbeiträgen in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris
- Lieber @Quaestio Iuris:, ich bin aus deinen Ausführungen immer noch nicht schlauer geworden. Um die Debatte voranzubringen wäre es für alle hilfreich, wenn du darlegst, welche Mängel der Einleitungstext deiner Ansicht nach hat. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 10:20, 20. Nov. 2015 (CET)
- @MephistoGF: Beantworte Dir selbst die Frage, in welcher Rechtsvorschrift der Gesetzgeber die Merkmale für das Vorhandensein eines Behandlungsfehlers definiert und schon hast Du die Lösung. Anschließend musst Du nur noch den Rechtssatz fehlerfrei interpretieren um ihn korrekt anzuwenden. Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris
- Lieber @Quaestio Iuris: bitte erläutere, welche formellen und sachlichen Fehler der Einleitungstext deiner Ansicht nach enthält. Ich kann dergleichen nicht erkennen, da sich der Text nachvollziehbar auf das Gesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 12:01, 10. Nov. 2015 (CET)
Unbelegter Artikel von fragwürdiger Qualität (polizeiliche Maßnahmen fußen nicht auf dem Gewaltschutzgesetz, das lediglich gerichtliche Ansprüche regelt). -- Liliana • 15:48, 3. Nov. 2015 (CET)
Begründung: Belege fehlen teilweise, zB. bei Frage, was "klassischer" Eingriff ist; unrichtig, jedenfalls diskussionswürdig, dass jede Beeinträchtigung des Schutzbereichs Eingriff sei, siehe etwa im Bereich staatlichen Informationshandelns, zB. Entscheidungen Osho, Glycol, BZpolBildg, E-Zigarettenwarnung, Lost Art; Rechtfertigung des Eingriffs könnte noch illustriert werden; vielleicht Schemata? --Henning1973 (Diskussion) 15:44, 15. Nov. 2015 (CET)
Hier wird nicht ein Teilaspekt des Mietrechts beschrieben, sondern gleich zu Beginn des Artikels Kritik an einem bestimmten Umstand geübt, die der Artikelersteller eigenständig bewertet: "...ist eine in Wien 2013 neu entstandene Wachstumsbranche. Das Geschäftmodell der Prozessfinanzierer beruht auf..." Das ist ein hochproblematisches Vorgehen. Es mag sein, dass sich der Text samt Lemmaverschiebung zu einem brauchbaren Artikel umgestalten lässt, das sollte aber schnell gehen! Falls das hier so bleibt, ist ein Löschantrag die einzig sinnvolle QS-Maßnahme. --H7 (Diskussion) 17:05, 28. Nov. 2015 (CET)
Was soll denn genau geändert werden? Und was genau ist gewertet?
Dudeldamzam (Diskussion) 17:21, 28. Nov. 2015 (CET)
- Es geht hier einfach mal hauptsächlich um die neutrale Darstellung eines Teilaspekts im Mietrecht. Falls es Kritik daran gibt, dass manche hieraus ein Geschäftsmodell basteln, kann das sicher im Kritikabschnitt erwähnt und dargestellt werden, aber derartige Wertungen haben in den ersten Sätzen nichts zu suchen! Außerdem halte ich das Lemma für fragwürdig. Einen Prozess finanziert doch normalerweise immer der, der ihn verliert, oder? Also Kläger oder Beklagter. Und die Finanierung gliedert sich auf in Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten usw. Das wird in Österreich sicher nicht anders sein als in Deutschland. Aus so differenzierten Themen kann man m.E. kaum einen sinnvollen Artikel basteln. Ein übergeordneter Artikel ist Verfahrenshilfe. Vielleicht sollte hiervon ausgehend der Teilaspekt des Mietrechts als Unterthema beschrieben werden? Im jetzigen Zustand ist sogar fragwürdig, was überhaupt das Ziel des Artikels sein soll. Das ist nicht wirklich ersichtlich. --H7 (Diskussion) 17:32, 28. Nov. 2015 (CET)
Ok, versuche ich mal dieses Wochenende zu überarbeiten! Dudeldamzam (Diskussion) 17:59, 28. Nov. 2015 (CET)
Soeben wurde Prozessfinanzierung verlinkt. Der Artikel sieht ganz vernünftig aus. Wenn wir schon diesen hier zusätzlich haben, könnte der als ungefähres Vorbild dienen. Übrigens: Bei den Länderabschnitten dort fehlt noch einer zu Österreich. Vielleicht bist du ja bereit, dort noch ein paar allgemeine (dem Mietrecht übergeordnete) Sätze zu spendieren? --H7 (Diskussion) 11:29, 29. Nov. 2015 (CET)
Ich glaube ich habe jetzt verstanden, warum du anfangs bemängelt hast, dass an einem „bestimmten Umstand" gleich zu Beginn des Artikels vermeintliche Kritik geübt wird. Du denkst wahrscheinlich, der Artikel soll einen Teilaspekt des Mietrechts beschreiben. Ich gebe zu, der Titel dieses Artikels mag diesbezüglich missverständlich sein. Vielmehr soll aber der Artikel österreichische Prozessfinanzierungsunternehmen beleuchten, die ausschließlich Prozesse für Widrigkeiten im Mietrecht finanzieren. Dies ist insofern interessant, weil es sich um eine neue, rasant wachsende, und teilweise umstrittene Branche handelt. Wäre der Titel vielleicht klarer, wenn man ihn in etwas wie „Prozessfinanzierungsunternehmen der österreichischen Mietbranche" ändert?
Dudeldamzam (Diskussion) 14:06, 17. Jan. 2015 (CET)
Habe jetzt mal diesen Artikel kopiert und einen neuen mit Namen "Prozessfinanzierungen der österreichischen Mietbranche" erstellt. Dadurch wird es hoffentlich klarer. Dudeldamzam (Diskussion) 18:41, 20. Jan. 2015 (CET)
- Die Lemmafrage ist keine taugliche QS-Maßnahme, sondern hier allenfalls eine lizenzwidrige Urheberrechtsverletzung. Ich habe deshalb auf den illegalen und redundanten Klon einen SLA gestellt. --H7 (Diskussion) 19:05, 20. Jan. 2016 (CET)
Aber wie kann dann noch dein Vorwurf der Wertung im Artikel bestehen bleiben, wenn gar keine Teilaspekte des Mietrechts, sondern die Prozessfinanzierungsfirmen beschrieben werden? Finde die Kommunikation etwas mühsam - erklär doch bitte genau was geändert bzw. verbessert werden muss - ist mein Vorschlag der Titeländerung jetzt gut oder nicht z.B? Dudeldamzam (Diskussion) 01:45, 28. Jan. 2015 (CET)
Unbelegter Artikel mit höchst fragwürdigen Behauptungen, so etwa die Aussage, eine Aussetzung stelle ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar... -- Liliana • 17:44, 13. Dez. 2015 (CET)
Wieso unbelegter Artikel??? Habe etwas überarbeitet und den Baustein (und die bereits überholten anderen) gelöscht. Bitte um Sichtung!! --UniErla (Diskussion) 22:35, 13. Dez. 2015 (CET)
Artikelwunsch "Funktionsträgertheorie"
Bei der Wortschöpfung "Funktionsträger" handelt es sich nicht um einen in der Rechtsdogmatik anerkannten Begriff, sondern um "Neusprech" des BND. WP-Relevanz als eigenes Lemma daher fraglich. Siehe Kai Biermann: Die Anarchos vom BND Die Zeit, 14. November 2014 oderThorsten Denkler: So biegt sich der BND das Recht zurecht Süddeutsche Zeitung, 27. November 2014. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:37, 20. Dez. 2015 (CET)
Man könnte den Artikel zum Artikel 10-Gesetz und/oder den zum NSA-Untersuchungsausschuss#10. Anhörung: Stefan Burbaum, ehemaliger „G-10-Jurist“ des Bundesnachrichtendiensts entsprechend ergänzen, siehe Matthias Bäcker: Strategische Telekommunikationsüberwachung auf dem Prüfstand FIfF-Konferenz 2014. R2Dine (Diskussion) 17:48, 20. Dez. 2015 (CET)
Einseitige Betrachtung nur auf Anlagen, Erläuterung des weiteren Inhalts fehlt (z.B. die Berechungsvorschriften), Entstehungsgeschichte und Novellierung lückenhaft und z.T. missverständlich, siehe auch die englische Fassung. --Fmrauch (Diskussion) 16:23, 26. Dez. 2015 (CET)
Der Abschnitt zum Titelstreit ist von einem Single-Purpose-Account inzwischen "ausgebaut" worden zu einer Mischung aus Schmähkritik, Urteilsbesprechung und Original Research., vgl. diff --gdo 08:19, 30. Dez. 2015 (CET)
Nach meiner Auffassung haben lebende Rechtsanwälte in Wikipedia nichts zu suchen. Der ursprüngliche, erste Eintrag durch den Benutzer Giraldillo verdeckt auch die Tatsache, dass mit der vermeintlichen Information keine Wissenslücke geschlossen werden soll, sondern vorgreiflich das wettbewerbswidrige Verhalten des Angezeigten auf Sympathie stoßen soll. Die Einschätzung der Schmähkritik durch "Ausbau" wird ohne Begründung und ohne auch nur den geringsten Versuch der Erläuterung erhoben, was die Herkunft und Stoßrichtung sowie die Abhängigkeit des Benutzers belegt.
- ich habe das zwischenzeitlich revertiert - vielleicht mag ja jemand im Rahmen einer WP:3M nochmal etwas dazu sagen. Als Grundlage mag dienen die diff zwischen der letzten "ausgebauten" Version und der von mir wiederhergestellten Kurz-Info zur Thematik. --gdo 11:57, 31. Dez. 2015 (CET)
hier wird eine eigenständige Rechtsform ("eingetragene Schülergenossenschaft") suggeriert, die aber so gar nicht vorliegt. Rechtliche Hintergründe fehlen insofern völlig --gdo 15:38, 30. Dez. 2015 (CET)
- Dann bitte doch mal Rücksprache mit dem BWGV nehmen, denn der schreibt dazu: "Wie jede neuzugründende Genossenschaft entwickeln die Schüler eine Satzung, eine Geschäftsidee und einen entsprechenden Businessplan und beantragen die Eintragung in die Liste, die vom BWGV geführt wird. Die eSG verfügt über einen Vorstand, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Auch bei der Mitgliedschaft in der eSG gelten die üblichen Regelungen." Quelle: [1] --Fmrauch (Diskussion) 22:41, 30. Dez. 2015 (CET)
- warum Rücksprache mit einer Organisation nehmen? Es geht um Rechtsfragen, da hält man primär Rücksprache mit dem Gesetzestext, oder? Tatsache ist, dass die sog. eSG nicht(!) in das Genossenschaftsregister eingetragen werden (sondern eben nur in das Kinder-/Spielzeugregister des BWGV). Und das steuerlich (Kleinunternehmerregelung) sämtliche "Schülergenossenschaften" einer Schule zusammen addiert werden, was darauf hindeutet, dass im Außenverhältnis die jeweilige Schule agiert (was die Frage aufwirft, wie die Vertretungsverhältnisse im Außenverhältnis geregelt werden und wer ggf. haftet). Viele interessante Fragen und Probleme, die der Artikel halt nicht beantwortet, sondern nur suggeriert, es handelt sich um eine (noch dazu "eingetragene") Genossenschaft. --gdo 07:50, 31. Dez. 2015 (CET)
- Hallo gdo ! Wo sind denn die Quellen für deine Behauptungen? Soweit ich sehe, steht der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) [2] dahinter. Da hilft es nichts, einfach nur aus Gesetzen zu zitieren, sondern es müssen schon die Organisatoren des Projektes bzw. deren einschlägige Veröffentlichungen herangezogen werden. Im übrigen machen wir KEINE Rechtsberatung, d.h. wir befinden nicht darüber, ob jemand etwas tut, was sich möglicherweise am Rande der Legalität bewegt. Wir sind eine Enzyklopädie und stellen nur Tatsachen fest. Wenn du etwas kritisch anmerken möchtest, kannst du das gerne tun. Aber dann gib bitte auch deine Quellen an. --Fmrauch (Diskussion) 20:07, 5. Jan. 2016 (CET)
- warum Rücksprache mit einer Organisation nehmen? Es geht um Rechtsfragen, da hält man primär Rücksprache mit dem Gesetzestext, oder? Tatsache ist, dass die sog. eSG nicht(!) in das Genossenschaftsregister eingetragen werden (sondern eben nur in das Kinder-/Spielzeugregister des BWGV). Und das steuerlich (Kleinunternehmerregelung) sämtliche "Schülergenossenschaften" einer Schule zusammen addiert werden, was darauf hindeutet, dass im Außenverhältnis die jeweilige Schule agiert (was die Frage aufwirft, wie die Vertretungsverhältnisse im Außenverhältnis geregelt werden und wer ggf. haftet). Viele interessante Fragen und Probleme, die der Artikel halt nicht beantwortet, sondern nur suggeriert, es handelt sich um eine (noch dazu "eingetragene") Genossenschaft. --gdo 07:50, 31. Dez. 2015 (CET)
Ziemlich wirr geschrieben, größtenteils listenhaft, teilweise auch fachlich falsch. -- Liliana • 13:12, 1. Jan. 2016 (CET)
Ebenso wie der Löschkandidat Beweisfälschung schon etliche Jahre ohne Quellen und mit fragwürdigen Inhalten. Eine Formulierung wie "kann...erfüllen" macht zudem deutlich, dass der einzige Bezug auf einen Beleg bzw. in diesem Fall eine Rechtsquelle (§ 263 StGB) allein völlig unzureichend ist. Außerdem ist der Artikel massiv lückenhaft. Wie oft kommt sowas vor, zu welchen Konsequenzen kann sowas führen, wie kann das den Ausgang der eigentlichen Prozesse beeinflussen, gibt es öffentliche Rezeption, evtl. durch prominente Personen oder andere viel beachtete Prozesse? Das allein ist zwar kein Löschgrund, aber so völlig belegfrei wäre das ebenso ein Löschkandidat wie der andere Artikel. --H7 (Diskussion) 13:23, 1. Jan. 2016 (CET)
Lemma stimmt nicht. Geht der Artikel so oder passt er nicht in seiner ausladenden Darstellung eines Einzelaspekts? Von wo muss er verlinkt werden? --Jbergner (Diskussion) 08:37, 3. Jan. 2016 (CET)
- aus allg. QS übertragen: URV-Verdacht (89%) von www.hensche.de: überprüfen eintragen. --Jbergner (Diskussion) 08:39, 3. Jan. 2016 (CET)
- Keine URV, die verlinkte Webseite ist ein Urteil des BAG und damit als amtliches Werk gemeinfrei. -- Liliana • 10:50, 3. Jan. 2016 (CET)
Ehemals gelöschter Artikel, der über den BNR wieder zu uns kam. Außer dem Gesetzeswortlaut steht da eigentlich nichts. Infobox wäre auch nicht schlecht. -- Liliana • 12:03, 3. Jan. 2016 (CET)
Sammelsurium mit recht fragwürdigen Belegen. Den gröbsten Mist hab ich bereits gelöscht, aber hier gibt es viel zu tun. -- Liliana • 12:41, 20. Jan. 2016 (CET)
Zusammenhangloses Sammelsurium ohne irgendwelche Belege. -- Liliana • 17:47, 14. Feb. 2016 (CET)
Das Lemma wird nicht definiert, es wird nur ein Beispiel für ein Strafrechtsänderungsgesetz genannt. In der aktuellen Fassung ist das kein ausreichender Artikel. -- kh80 •?!• 05:19, 28. Feb. 2016 (CET)