Zum Inhalt springen

Frieden von Wien (1864)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. März 2006 um 09:52 Uhr durch Proxy (Diskussion | Beiträge) (Auszug aus dem Wiener Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Frieden von Wien war ein am 30. Oktober 1864 unterzeichneter Friedensvertrag. Er beendete den Deutsch-Dänischen Krieg.

Nach dem Sturm auf die Düppeler Schanzen und die Besetzung der Insel Alsen durch die verbündeten preußischen und österreichischen Truppen begannen, auf Ersuchen der dänischen Regierung, erste Verhandlungen über eine Waffenruhe. Am 18. Juli 1864 wurde in Christiansfeld, der nördlichsten Stadt in Schleswig, eine Übereinkunft unterzeichnet nach der die Feindseligkeiten zu Land und See vom 20. Juli Mittags bis 30. Juli Abends eingestellt werden sollten. Die Vereinbarung wurde dann um 4 Tage, bis zum 3. August verlängert.

Schon am 25. Juli waren die Bevollmächtigten Österreichs, Preußens und Dänemarks und zwar für Österreich Graf Rechberg und Baron Brenner, für Preußen Otto von Bismarck und Freiherr von Werther, für Dänemark Herr von Quaade und Oberst Kaufmann, in Wien zu einer Friedenskonferenz zusammengetreten und hatten sich am 1. August über die Friedenspräliminarien geeinigt.

Die Präliminarien bestanden aus 5 Paragraphen. Darin musste Dänemark die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Sie regelten finanzielle Entschädingungen und den neuen Grenzverlauf. Im letzten Paragraph wurde festgelegt das die Bevollmächtigeten sofort in die Unterhandlungen über einen endgültigen Friedensvertrag einzutreten hätten.

Dieser endgültige Friedensvertrag wurde dann am 30. Oktober 1864 in Wien unterzeichnet. Er bestätigte die Friedenspräliminarien vom 25. Juli inhaltlich vollständig.

Auszug aus dem Wiener Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864

§1) Se. Majestät der König von Dänemark entsagt allen seinen Rechten auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gunsten Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich und des Königs von Preußen, indem er sich verpflichtet, die Dispositionen anzuerkennen, welche die genannten Majestäten in Betreff dieser Herzogthümer treffen werden.