Benutzer Diskussion:103II
Willkommen
Hallo 103II, Willkommen bei Wikipedia, schön, dass du hier mitarbeiten möchtest!
Ich hab deine Bearbeitungen zum subjektiven Recht gelesen. Ich bin zwar selbst noch nicht sehr lange als Benutzer dabei (lange IP-Aktivität), aber wenn du Fragen hast, melde dich einfach auf meiner Benutzerseite oder bei einem der anderen Wikipedianer, oder stell deine Frage auf der Hilfeseite, wo man dir gern weiterhelfen wird.
Liebe Grüße, -- Sechmet 18:55, 24. Jun 2005 (CEST)
- Ohje, tut mir leid, aus irgendeinem Grund ist deine Nachricht nicht auf meiner Diskussionsseite angezeigt worden. Also, ich studiere an der CAU Kiel und du? Viele Grüße, Sechmet Ω 7. Jul 2005 00:25 (CEST)
Bitte ersetze
{{Vorschau}}
durch {{subst:Vorschau}}
--Zaungast 17:48, 25. Jun 2005 (CEST)
- Danke für die freundliche Antwort. Das Bild wird durch Setzen des Vorschaubaustein {{Vorschau}} generiert. Das haben andere Wpler so entwickelt (möchte mich nicht mit fremden Federn scmücken) MfG--Zaungast 19:04, 25. Jun 2005 (CEST)
Lizenz von Bild:Srechtorganstreit.png?
Vorlage:Bildquelle --gNosis 19:30, 25. Jun 2005 (CEST)
- Danke für das Ergänzen der fehlenden Informationen. Schöne Grüße --gNosis @ 19:55, 28. Jun 2005 (CEST)
Gesetzesvorbehahlt
meinst du nicht, es wäre viellicht besser Gesetzesvorbehalt und Vorbehalt des Gesetzes zu trennen?? unter Gesetzesvorbehalt verstehe ich die einschränkung von grundrechten durch gesetz, während der Vorbehalt des Gesetzes m.e. ein Rechtsstaatsprinzip darstellt, das aus Art.20 Abs.3 GG abgeleitet ist und bedeutet, dass die verwaltung nur aufgrund gesetz in die rechte eines bürgers eingreifen darf.---Poupou l'quourouce 8. Jul 2005 21:11 (CEST)
ich denke schon, dass es sich in einem artikel darstellen lässt, aber vielleicht sollte man klarer trennen zwischen dem gesetzesvorbehalt i.s. der grunderechtsschranke und dem vorbehalt des gesetzes (ich bleibe mal bei meiner terminologie) i.s. der erforderlichkeit einer gesetzlichen grundlage für eingriffshandeln der verwaltung. ob man da dann auf 20III GG abstellt, oder ob man sagt, jeder belastende verwaltungsakt greift in 2I GG ein und bedarf deshalb einer gesetzlichen grundlage (adressat-theorie), ist wahrscheinlich beides nicht falsch. Ipsen (Allg. VerwR Rn 440ff.) scheint auch nur den begriff gesetzesvorbehalt zu verwenden. möglicherweise handelt es sich bei der unterscheidung um eine spezialität der hamburger rechtswissenschaftler... ;-) ---Poupou l'quourouce 20:33, 10. Jul 2005 (CEST)
dein vorschlag klingt gut. bin schon gesapnnt auf den text! ---Poupou l'quourouce 16:30, 11. Jul 2005 (CEST)
im grossen und ganzen finde ich es gelungen. an ein paar stellen kann man vielleicht noch etwas ausführlicher (und damit laienverständlicher) formulieren. einige wenige kleinigkeiten habe ich überarbeitet. ---Poupou l'quourouce 19:41, 11. Jul 2005 (CEST)
Schutzbereich
- so Wie Du es ausgearbeitet hast ist es selbsverständlich erhaltenswert - danke für die Mühe. Hätte nicht gedacht, daß so viel hinter dem Begriff steckt, hatte auch Mühe, den rechtlichen Zusammenhängen zu folgen. Bei zwei Sätzen scheint möglicherweise eine "satzbauliche Irritation" vorzuliegen: "Nicht von Grundrechten verpflichtet sind dagegen die Bürger:" - müsste hier statt "von" eher "durch" stehen? und: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht" ist vielleicht gebräuchliche Juristensprache, dem Laien wegen der Abfolge ".. Grundrechte .. binden ... Rechtsprechung .... als Recht" nicht so ganz klar. Beste Grusse -- WHell 16:42, 25. Jul 2005 (CEST)
Rhein-Neckar-Dreieck
Hallo, 103II!
Ich möchte Dich auf zweierlei Dinge aufmerksam machen:
- Ich habe ein neues Portal Mannheim Rhein-Neckar gegründet, für das ich noch händeringend Mitstreiter und Helfer suche! Schau Dir mal an, was schon da ist, und vielleicht fällt Dir ja was dazu ein!
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Dieser Benutzer kommt aus dem Rhein-Neckar-Dreieck. |
- Damit sich die Wikipedianer aus dem Rhein-Neckar-Dreieck ein wenig kennenlernen und vernetzen können, gibt es nun eine Kategorie:Benutzer aus dem Rhein-Neckar-Dreieck samt Baustein zum Einbauen auf der Homepage! Infos auf der Kategorieseite.
Viele Grüße, PanchoS 21:35, 30. Jul 2005 (CEST)
Noch dabei?
Hallo 103II,
nachdem ich grade nochmal den Artikel Schutzbereich, der ja hauptsächlich aus deiner Feder stammt, aufgerufen habe, ist mir aufgefallen, dass du nicht nur dort, sondern auch in anderen Artikeln, z.B. Klagebefugnis und Eingriff (Grundrechte) gute Arbeit geleistet hast. Leider musste ich dann feststellen, dass du schon seit einem Monat keine Edits mehr vorgenommen hast, was schade ist. Es wäre schön, wenn du dich auch weiterhin an dem Projekt beteiligst. Hoffentlich hast du nicht einfach die Flinte ins Korn geworfen.
Grüße, --Alkibiades 21:42, 28. Sep 2005 (CEST)
Kategorisierung von "Kirchenrecht"
Nachdem ich sehe, dass Du Dich mit Kirchenrecht befasst, möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, dass derzeit eine Diskussion mit dem Ziel einer Neugliederung der Kategorienstruktur stattfindet. Dabei wird auch über die Einordnung der Kategorie:Kirchenrecht kontrovers diskutiert. Vielleicht hat Du Interesse, dazu auch etwas beizutragen. Siehe Kategorie Diskussion:Recht#Kirchenrecht. Grüße --wau > 16:39, 17. Dez 2005 (CET)
Hallo 103II,
du stehst unter "Wikipedianer nach Wissensgebieten" als Staatskirchenrechtler drinnen, vielleicht kannst du uns bei einer Diskussion zur Staatsform des Vatikanstaates helfen. Die Frage dreht sich drum, ob es korrekt ist, den Vatikanstaat als "Wahlmonarchie" zu bezeichnen oder nicht. Ich weiß nicht, ob das ein bisschen mit "Staatskirchenrecht" zusammenhängen könnte, aber vielleicht schaust du mal vorbei: Diskussion:Vatikanstadt#"Staatsform: Absolute Wahlmonarchie" nicht richtig lg--Q'Alex 16:58, 11. Jan 2006 (CET)
Löschinfo
Das von Dir erstellte Bild:Schuldarten.png ist nach einem Schnelllöschantrag ("Begründung: so etwas läßt sich auch mit der WikiSyntax erstellen.") gelöscht worden. Gruß --Bubo 容 17:35, 8. Feb 2006 (CET)
Hi,
Gerade hat irgendeine IP den Artikel Grundrechtsmündigkeit geschrieben. Mir kam der Artikel inhaltlich zweifelhaft und schlecht geschrieben vor. Nachdem ich eine Stunde mit mir gerungen habe, ob ich den Artikel zur Löschung vorschlage oder neu schreibe, hab ich mich an letzterem versucht. Und das, obwohl ich nur nen veralteten Pieroth/Schlink hier rumfliegen habe. Ich denke, du wärst der Richtige, um den Artikel besser zu schreiben, insbesondere was die Bezüge zur Religionsfreiheit betrifft, hab ich das nicht mehr ganz parat, das müsstest du besser können. Schau doch bitte mal drüber, danke. Mir ist dabei aufgefallen: kann es sein, dass wir keinen Artikel zu Artikel 6 GG haben?--Alkibiades 20:26, 8. Feb 2006 (CET)
- Na, da hast du ja ziemlich schnell ziemlich gute Arbeit geleistet. Danke auch für die beiden anderen Artikel (Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsfähigkeit). Die Sache, dass die Grundrechtsmündigkeit nur prozessual vor dem BVerfG eine Rolle spielt, scheint zwar überwiegende Ansicht zu sein, macht auf mich aber wenig Sinn. Denn das würde bedeuten, dass die Grundrechtsmündigkeit vor den Verwaltungsgerichten bzw den ordentlichen Gerichten keine Rolle spielt. Aber mit deiner jetzigen Differenzierung kann ich insgesamt gut leben. Grüße --Alkibiades 15:27, 9. Feb 2006 (CET)
Bitte auch beim Setzen einer Weiterleitung (Redirect)
einen kurzen Vermerk zur Aktion in die Zusammenfassungszeile schreiben. Gruss--Bürger 15:06, 9. Feb 2006 (CET)
pacta sunt servanda
Hallo 103 II, vieleicht kannst du mir weiterhelfen: Im Artikel Kanonisches Recht steht, dass der Grds. "pacta sunt servanda" aus dem kanonischen Recht stammt. Im Artikel Pacta sunt servanda selbst steht, dass der Grundsatz entgegen verbreiteter Meinung nicht aus dem römischen Recht stammt. Das hört sich erstmal widersprüchlich an, weil das kanonische Recht doch selber irgendwie seine Wurzeln dort hat, oder? Vielleicht weißt du wie man das klarstellen könnte? Gruß --C.Löser Diskussion 18:57, 15. Mär 2006 (CET)
- Hallo 103 II, danke für die Antwort. Ist also doch beides richtig, wieder was dazugelernt :-) --C.Löser Diskussion 11:24, 17. Mär 2006 (CET)
- P.S.: Alles Gute für das Examen!
Hi 103 II, bei der religiösen Kindererziehung geht es ja um die Verhältnisse in Deutschland. Da gibt es kein Staatskirchenrecht, weil es keine Staatskriche gibt. Der Begriff wird trotzdem gebraucht, weil er historisch gewsachsen ist. Damit ist er jedoch mißverständlich. Daher würde ich für Kirchenrecht plädieren. --Juegoe 00:04, 20. Mär 2006 (CET)
- Hallo Juegoe, danke für Deine Mitarbeit. Auf der Diskussionsseite von Staatskirchenrecht habe ich dazu ein paar Erläuterungen geschrieben. Staatskirchenrecht hat begrifflich gar nichts mit einer Staatskirche zu tun (es wird auch nicht mit Betonung auf "Staatskirche" ausgesprochen, sondern mit Betonung auf "Kirche"). Es meint nur "das staatliche Recht, das die Kirchen (und andere Religionsgemeinschaften) betrifft". Das Kirchenrecht ist etwas ganz anderes, nämlich das von Religionsgemeinschaften selbst gesetzte "innerkirchliche" Recht. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Das ist unumstritten. Was an der Terminologie dagegen umstritten ist, ist die Frage, wie man auch begrifflich ausdrücken kann, dass das Staatskirchenrecht auch die Beziehungen zu nicht-kirchlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften regelt und dass man unter Kirchenrecht auch das Innenrecht von Gemeinschaften versteht, die sich selbst nicht als "Kirche" verstehen. Daran, dass die beiden Rechtsgebiete zu unterscheiden sind, ändert das aber nichts.
- Welches Alter die jeweilige Religionsgemeinschaft (z.B. für Abendmahlsteilnahme, Konfirmation usw.) verlangt, ist also eine kirchenrechtliche Frage, die aber mit dem Mindestalter nach staatlichem Recht (und nur das betrifft das Gesetz über die religiöse Kindererziehung) gar nichts zu tun hat. Deshalb wäre es irreführend, hier auf Kirchenrecht zu verlinken.
- Schöne Grüße, --103II 12:01, 20. Mär 2006 (CET)