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Ist es schon Schwarzfahren wenn ich mir vergesse ein Ticket zu kaufen, ich bin erschwischt worden jetzt wollen die 40 €, kann ich argumentieren dass es nicht absicht war also kein Betrug?--Ingo münchen (Diskussion) 17:38, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wahrscheinlich nicht. Im Supermarkt würde dir ja auch keiner glauben, wenn du sagst: "Ich wollte wie Ware gar nicht klauen, ich hab nur vergessen zu bezahlen." --176.94.107.14217:42, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Glaubt man dir höchstens, wenn du die letzten Monate lückenlos eine Zeitfahrkarte hattest. Ging mir nämlich schon mal so, dass ich einfach übersehen habe, dass die Gültigkeitsdauer abgelaufen war.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:46, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
@Filzstift: Erstens stimmt das nicht: Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz (Absicht) unterschieden, Vorsatz ist im Regelfall doppelt so teuer wie Fahrlässigkeit. Wenn man Dir Vorsatz vorwirft, tätest Du also unter Umständen gut daran zu argumentieren, dass es keine Absicht war. Und zweitens hat das mit dieser Thematik nichts zu tun: Beim Straftatbestand des Erschleichen von Leistungen ist die Absicht Voraussetzung. Wenn sie nicht vorlag, liegt auch keine Straftat vor. Zumindest in der Theorie. Grüße, Yellowcard (D.) 02:07, 7. Okt. 2015 (CEST) PS: Die 40 bzw. 60 Euro dürften allerdings auch ohne Vorsatz und ggf. sogar ohne Fahrlässigkeit fällig werden. Das wäre dann meist Zivilrecht, hat aber mit Geblitztwerden erst recht nichts mehr zu tun.[Beantworten]
Danke für den Hinweis. Ich hatte hier eher Übertretungen im Rahmen der Ordnungsbussenverordnung im Hinterkopf. Dort besteht mW nach keine Differenzierung, ob die Handlung vorsätzlich war oder nicht. --Filzstift✏08:10, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
(mehrere BKs) Die 40€ Strafe sind eine Vertragsstrafe (die in den AGB festgelegt ist). Bei Vertragsbruch kann man sich normalerweise nicht auf Vergessen ausreden. Der Supermarktvergleich hinkt etwas, wenn man z.B. eine Zeitkarte hatte und vergessen hat, nach Ablauf ein neues Ticket zu kaufen, halte ich das durchaus für glaubhaft... --MrBurns (Diskussion) 17:48, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Supermarktvergleich hinkt außerdem auch deshalb, weil die Reihenfolge idR eine andere ist: Im Supermarkt nimmt man sich erst die Sachen und bezahlt dann, beim Busfahren bezahlt man dagegen idR zuerst (ob an der Haltestelle, am Anfang des Monats oder beim Bussfahrer) und nutzt danach die Dienstleistung. Man kann in den Supermarkt gehen, sich die Waren anschauen und es ist gar nichts. Geht man aber einfach so in den Bus, dann ist das möglicherweise schon die Beförderungserschleichung. --88.130.118.3518:51, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich lach mich krank, zumindest bei uns in DE hat das erhöhte Beförderungsgeld soviel mit Vertragsstrafe zu tun, wie eine Kuh mit singen. Dass das in AT eine Vertragsstrafe ist, ist zwar unwahrscheinlich, aber Österreichisches Recht hab ich nicht gehört.--2003:68:ED19:4E00:5CA7:67E9:180B:306F18:43, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
BK zu 88.130...Noch so ein Küchenjurist. Ha, ha. Im echten Leben gibt es wenig Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung. Der Staatsanwalt wird nur auf Anzeige des Beförderungsunternehmens tätig, wenn ausreichende Beweise vorliegen und das ist regelmäßig nur der Fall wenn es sich um einen notorisch wiederholten "Schwarzfahrer" handelt.--2003:68:ED19:4E00:5CA7:67E9:180B:306F19:13, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Frage lässt sich leicht beantworten: Damit du wegen Schwarzfahrens bestraft werden kannst, musst du vorsätzlich (umgangssprachlich gesagt "mit Absicht") schwarzgefahren sein. Bist du das nicht, dann könntest du nur dann dafür bestraft werden, wenn auch fahrlässiges Schwarzfahren strafbar wäre, was es nicht ist. So weit zur Rechtslage.
Im echten Leben werden die Leute in aller Regel dennoch verurteilt und zwar weil man's ihnen nicht glaubt. Vorsatz ist ja was Subjektives, so innen drin, kann keiner sehen. Drum ist es ganz leicht, zu behaupten, den hätte man nicht gehabt - das Gegenteil lässt sich oft kaum nachweisen. Und deshalb behauptet das erstmal jeder. Darf er ja auch; der Angeklagte eines Strafprozesses darf ja alles, auch lügen. Genau das ist auch der Grund, weshalb man seiner Aussage nicht allzu viel Glauben schenkt. --88.130.118.3518:55, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zahl einfach und lass es gut sein. Es gab mit sicherheit schon welche, die das bis zum EuGH bringen wollten und am Ende nicht nur mit den Kosten fürs Schwarzfahren dastanden. In jedem Bus und jeder Bahn steht, dass du mit dieser Strafe einverstanden bist, falls du ohne Karte erwischt wirst, das findet sich sicherlich irgendwo in den AGB, die du bei Betreten des Verkehrsmittels akzeptierst. Es gab auch schon Spezialisten, die meinten ab und zu beim Schwarzfahren erwischt werden sei wirtschaftlich günstiger als regelmäßig eine Fahrkarte zu kaufen. Nach einigen Fällen landet das dann als Straftat vor dem Richter. Beförderungserschleichung (Deutschland)--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:08, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
So ist es. Bei der Kontrolldichte, die ich so erlebe, kann sich das zumindest im Nahverkehr definitiv lohnen. Das würde sich natürlich ändern, wenn das auf einmal alle machen, denn dann würde wahrscheinlich auch vermehrt kontrolliert.
Was man als Schwarzfahrer aber tatsächlich versuchen kann, ist die Verfassungsgemäßheit des § 12 EVO, mit dem das erhöhte Beförderungsentgelt in vielen Fällen begründet wird, in Frage zu stellen. Es hat bereits mehrfach Urteile gegeben, in denen die Richter in der in § 12 EVO festgeschriebenen Gleichbehandlung vorsätzlicher mit nicht-vorsätzlichen Schwarzfahrern einen Verstoß gegen Art 3 I GG gesehen haben. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man das ja mal probieren (ohne auch, aber wenn's schiefgeht, kostet das deutlich mehr als 60 €). Und auch das würde nur helfen, wenn man das Gericht davon überzeugen kann, dass man nicht vorsätzlich gehandelt hat. --88.130.118.3519:24, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Was die Verfahrenskosten angeht: in wie weit wird die denn bei sowas von Rechtsschutzversicherungen übernommen? Es gibt ja auch öfters Fälle, wo sich Gerichte mit noch viel kleineren Beträgen auseianndersetzen müssen, ich glaub nicht dass sich die, die da vor Gericht gehen, das alles selber zahlen, wenn sie verlieren... --MrBurns (Diskussion) 19:19, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich verstehe die Frage nicht wirklich. Oder besser: Ich kann dem gedanklichen Ansatz nicht folgen.
Der Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln geht mit der Nutzung dieser Dienstleistungen einen Vertrag ein, der ihn verpflichtet, vor Fahrtantritt eigenverantwortlich für die Bezahlung zu sorgen. Tut er das nicht, verpflichtet er sich zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Tut er das nicht aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, geschieht nichts. Das ist der Deal. Dem hast du zugestimmt.
Zitat: „Beförderungsbedingungen § 1 Geltungsbereich (...) (2) Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel der Kunde betritt. (...) § 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise (1) Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. (...) (2) Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben. (...) (3) Ist der Fahrgast bei Fahrtantritt im Besitz eines Fahrausweises, der zu entwerten ist, so hat er die Entwertung unverzüglich und unaufgefordert selbst vorzunehmen (...) (4) Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen bzw. auszuhändigen. (...) Benutzt ein Fahrgast zu einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren. (5) Kommt ein Fahrgast seiner Pflicht nach den Absätzen 2 bis 4 trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes nach § 9 bleibt unberührt. (...) § 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung von erhöhtem Beförderungsentgelt verpflichtet, wenn er 1. sich keinen gültigen Fahrausweis im Sinne des § 6 beschafft hat, 2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann, (...) Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 4 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.“ Das vereinbarte erhöhte Beföderungsentgelt hat mit der strafrechtlichen Seite also nichts zu tun.
Zur Klarheit Ich bin ein begeisterter Vertreter des Nulltarifs. Es gibt bei uns dafür gute Gründe, aber das ist eine völlig andere Diskussion. Hier geht es darum: Wer den Fahrscheinkauf vergessen hat sollte auch zu seiner Verantwortung stehen. Jeder macht mal Fehler und wenn man erwachsen ist steht man dafür gerade. Das ist Teil des aufrechten Gangs. Die Frage der Absicht ist dabei völlig irrelevant. Was soll das denn für eine Logik sein: Ich habe es nicht gewollt und deshalb bin ich es nicht gewesen... Die Verstrickung in Ungewolltes ist doch alltäglicher Teil des Lebens. Sollen jetzt alle Tragödien und Dramen der Weltliteratur umgeschrieben werden? *gruselschauder* --91.44.95.10419:53, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei uns gilt das Verantwortungsprinzip. Wer weder vorsätzlich noch fahrlässig handelt, der muss nur in sehr wenigen Ausnahmefällen eine Verantwortung für die Folgen übernehmen. Wer ohne Vorsatz gehandelt hat, wird strafrechtlich nicht als Schwarzfahrer belangt. Und auch zivilrechtlich ist der Vorsatz oder der fehlende Vorsatz ein entscheidender Faktor: Das geht hier sogar so weit, dass der Vorsatz sogar dort eine Rolle spielt, wo er nicht mal drinsteht. § 12 EVO, eine mögliche Rechtsgrundlage für das erhöhte Beförderungsentgelt, behandelt vorsätzliche Schwarzfahrer genau so wie vorsatzlose: Beide werden gleich behandelt und müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Das Interessante ist: Es gibt durchaus Gerichte, die einen Schwarzfahrer nicht zu dem erhöhten Beförderungsentgelt verurteilt haben, weil er nach Überzeugung des Gerichts vorsatzlos gehandelt hatte. Und das tun diese Gerichte in voller Kenntnis dieser Regelung. Weil sie sie für verfassungswidrig halten. Vorsatz oder nicht ist dabei die entscheidende Frage. --88.130.78.18423:41, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Du spekulierst mit von dir etwas sorglos gewichteten Urteilen und vermittelst ein völlig falsches Bild. Die Menge der Zahlungen von erhöhtem Beförderungsentgelt ist weitaus höher als die Zahl der weggeklagten Forderungen, oder? Warum? Entschieden ist da garnichts. Die Begründung für erhöhtes Beförderungsentgelt ist ja nicht der § 12 EVO, denn auch das ist nichts als eine gleichartige Regelung, nur eben für den Eisenbahnverkehr. Die Begründung ist auch nicht allein das Ziel einer Bestrafung (eigentlich mehr: einer Abschreckung) sondern mit dem erhöhten Beförderungsentgelt wird (im ÖNPV – allerdings ohne dass sich dieses Argument juristisch auswirkt) auch das Kontrollsystem (über diskutable Kopfprämien) mitfinanziert. Für die Kontrollen gibt es keine Alternative – außer eben Nulltarif. Man sollte also hier nicht so tun, als sei der § 12 EVO schon so gut wie gekippt, wenn nur genug Leute die Klage wagen.
Hier argumentiert 1992 (vor 23 Jahren!) das Amtsgericht (!) Aachen mit dem Verweis „ebenso mit ähnlicher Begründung AG Essen DÖV 1980, 882“ – also Verweis auf das Amtgerichtsurteil AG Essen, Urteil vom 20. Dezember 1979 – 12 C 535/79 von vor 36 Jahren – mit dem Verstoß gegen das Übermaßverbot. Es geht also nicht um einen Grundsatz (wie: Es zahlt künftig nur, wer Lust hat oder die Rechtslage nicht kennt) sondern um Verhältnismäßigkeit. Und in dem damaligen Fall ist darüber hinaus ein Fahrschein sehr wohl vorhanden, das ist damit ein grundsätzlich anderer Fall als der des Fragestellers, Zitat: „wenn ich mir vergesse ein Ticket zu kaufen“. Hier wird im Dezember 2011 nochmal (mit Bezug auf Wikipedia!) auf die Urteile des AG Essen (von 1979) und des AG Aachen von 1992 eingegangen. Aber durchgesetzt hat sich die damalige Skepsis gegenüber dem erhöhtem Beförderungsentgelt doch offenbar nirgendwo, auch wenn hier in der Diskussion der Anschein erweckt werden soll, da sei noch eine Chance. Das riecht stattdessen doch (ohne jetzt die fraglichen Artikel näher zu prüfen) wieder mal nach einem schönen Wikipedia-Mythos... Die Rechtspraxis seit 1992 ist definitiv eine andere als von IP 88.130.78.184 hier dargestellt. Das erhöhte Beförderungsentgelt (im vorliegenden Fall übrigens wohl nach § 9 VO-ABB und nicht § 12 EVO) wird zwar nicht als eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB verstanden, sehr wohl aber als Vertragsstrafe im Sinne eines privatrechtlichen Zahlungsanspruchs. Und das ist nicht unüblich und möglich. Zumindest ist in den letzten Jahrzehnten niemand dabei das wegzuklagen. *Schmunzel* --91.44.95.10401:38, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wer keinen gültigen Fahrtausweis zum regulären Tarif gelöst hat, muss einen teureren kaufen und dafür das "erhöhte Beförderungsentgelt" entrichten. Es handelt sich auch dabei um einen - zugegebenerweise teureren - Fahrschein, der für die Fahrt gültig ist. Seine Bereitschaft, in einem solchen Fall einen teureren Fahrschein zu lösen, hat der Fahrgast mit Akzeptanz der Beförderungsbedingungen erklärt. -- Aerocat09:52, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
+1. Man muss hier den strafrechtlichen/OWiG- etc. Aspekt (Beförderungserschleichung) und des zivilrechtlichen Aspekt (erhöhtes Beförderungsentgelt) separat betrachten. Wer eine normalerweise kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür zahlen; wer ohne Ticket in ÖPNV erwischt wird, muss laut Beförderungsbedingungen erhöht nachzahlen, das hat mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit nichts zu tun. Eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung bekommt in der Regel nur, wer mehrfach ohne Fahrschein erwischt wird, weil bei ihm aufgrund der Historie ein vorsätzliches Verhalten unterstellt werden kann. Ein Freund von mir hatte mal ein sehr ärgerliches Problem, weil ihm das Portemonnaie mit allen Ausweisen geklaut wurde und der Dieb dann bei erwischten Schwarzfahrten immer die gestohlene Krankenversicherungskarte als "Ausweis" vorzeigte. Mein Freund bekam die Entgeltrechnungen plus eine Anzeige; zum Glück konnte er das polizeiliche Anzeigeprotokoll vorweisen, in dem u.a. auch die KV-Karte als gestohlen aufgeführt war. Der Dieb hat den Trick dann einmal zu oft praktiziert und wurde prompt geschnappt. Yeah! -- Zerolevel (Diskussion) 10:39, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt auch Verkehrsverbünde, in denen die FN nicht zur Weiterfahrt berechtigt. Z.B. Hamburg und Berlin, wenn man nicht mit einer sofortigen Teilzahlung von mindestens 10€ (was bedeuten würde, dass bei vergessener Zeitkarte danach das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast mindestens 3€ zahlen müsste!) einverstanden ist; iirc anderswo selbst bei sofortiger Vollzahlung des EBE. --nenntmichruhigip (Diskussion) 07:35, 8. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Dass die Frage, ob das erhöhte Beförderungsentgelt für nicht-vorsätzliche Taten nie von einer höheren Instanz geklärt wurde, heißt nicht, dass sich die Meinungen in irgendeiner Hinsicht verschoben hätten. Dass es keine Urteile aus höheren Instanzen gibt, liegt wahrscheinlich einfach daran, dass es nur um 60 € - und früher noch um viel weniger - geht. Das zahlt man einfach und dann ist gut. Und die Verkehrsverbünde haben eh kein Interesse daran, diese Frage klären zu lassen, müssten sie doch dann in Zukunft im schlimmsten Fall ernsthaft Vorsatz nachweisen und wahrscheinlich auch noch auf einen Teil ihrer Einnahmen von Schwarzfahrern verzichten. --88.130.78.18417:15, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nun ja in der Schweiz gibt es so eine höchtgerichtliche Klärung UrteilNZZ Beitrag. Die eben auch daraus hinaus lief, dass nun zwischen Schwarzfahren (kein Fahrausweis) und Graufahren (ungenügendem Fahrausweis) unterschieden werden müsse. Beiden aber eine Bearbeitunggebür abverlangt werden dürfe. Das eben der Pausschalbetrag von 80 Franken als Bearbeitunsgbgebür zulässig wäre, dem aber noch eine Fahrpreispauschale zugerechte werden müsse. Und das diese Fahrpreispauschale eben ein schon gelösste (aber ungenügende) Fahrschein mit berücksichtigen müsse. --Bobo11 (Diskussion) 17:25, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Jetzt wars mir doch zu blöd und ich habe unter Beförderungserschleichung (Deutschland) nachgeschaut. Der BGH hat sich 2009 mit der Frage bereits befaßt (BGH 4 StR 117/08 - Beschluss vom 8. Januar 2009 (OLG Naumburg)) und dort lese ich: „Eine Beförderungsleistung wird bereits dann im Sinne des § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen.“ (Entscheidungstenor) (...) „Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Erschleichen" verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG. Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99)“ (...) „Die Vorschrift sollte also gerade diejenigen Fälle erfassen, in denen es unklar bleibt, ob der Täter durch täuschungsähnliches oder manipulatives Verhalten Kontrollen umgeht. Der gesetzgeberische Wille ist nicht etwa deswegen unbeachtlich, weil sich die bei Schaffung des Gesetzes bestehenden Verhältnisse insoweit geändert haben, als heute, auch zu Gunsten einer kostengünstigeren Tarifgestaltung, auf Fahrscheinkontrollen weitgehend verzichtet wird (vgl. hierzu Rengier Strafrecht BT I 6. Aufl. § 16 Rdn. 6; Schmidt/Priebe Strafrecht BT II 4. Auflage Rdn. 512). Der Gesetzgeber hat die Bestimmung so weit gefasst, dass sie auch auf neue Fallgestaltungen angewendet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 8. August 1974 - 4 StR 264/74).“ (...) „Zwei Gesetzesentwürfe scheiterten. Der Gesetzentwurf des Bundesrates (BTDrucks. 12/6484; BTDrucks. 13/374), der für eine Beförderungserschleichung eine Beschränkung des § 265 a StGB auf wiederholtes Handeln oder solches unter Umgehung von Kontrollmechanismen und die Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes für erstmaliges Schwarzfahren vorsah, ist nach einer ersten Beratung im Bundestag nicht weiter behandelt worden. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem die Streichung der Alternative "Beförderung durch ein Verkehrsmittel" in § 265 a StGB und die Ersetzung durch einen Bußgeldtatbestand vorsah (BTDrucks. 13/2005), wurde während der Beratungen zum 6. StrRÄndG abgelehnt (BTDrucks. 13/9064 S. 2, 7). Auch die Vorschläge der niedersächsischen Kommission zur Reform des Strafrechts, die eine ersatzlose Streichung des § 265 a StGB gefordert hatte, und der hessischen Kommission "Kriminalpolitik", die eine Ergänzung der dritten Alternative des § 265 a Abs. 1 StGB um das Merkmal der Täuschung einer Kontrollperson vorgeschlagen hatte, gaben dem Gesetzgeber keine Veranlassung zu einer Änderung bezüglich der Beförderungserschleichung.“ Die Sichtweise von IP 88.130.78.184 ist offenbar seine wie auch immer motivierte Privatmeinung und damit ist die Sache für mich erledigt. --91.44.95.10419:22, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Schön, dass du Ausführungen zu § 265 a StGB gefunden hast. Darum geht es hier aber gar nicht. Mir ging es und geht es ausschließlich um das erhöhte Beförderungsentgelt des § 12 EVO und vergleichbarer Regelungen. Das, was du da kopiert hast, sagt zur Verfassungsgemäßheit von § 12 EVO nichts aus. Es bleibt dabei, dass die Verfassungsgemäßheit des § 12 EVO für nicht-vorsätzliche Taten nicht abschließend geklärt ist. --88.130.78.18420:07, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Na klar. Das Web quillt förmlich über von Treffern auf der Suche mit „Verfassungsgemäßheit von § 12 EVO“. Den einzigen Hinweis verzeichnet juris mit dem Urteil des AG Aachen von 1992 und dann gibts noch eine Übungshausaufgabe auf js-online. Und da geht es wie bereits oben beschrieben um die Verhältnismäßigkeit und nicht das generelle Infragestellen des § 12 EVO oder des § 9 VO-ABB. Das BGH nimmt sich ausführlich der Frage an, ob Vorsatz nachuweisen ist oder nicht. Und bei ca. 200.000 Erhebungen von erhöhtem Beförderungsentgelt pro Jahr kommt seit da einem Vierteljahrhundert niemand auf die Idee, da endlich was wegzuklagen. Das Web quillt ja ebenso förmlich über Berichten über erfolgreiche Widersprüchen gegen erhöhtem Beförderungsentgelt und entprechenden Urteilen. Das kann man nicht wie du lapidar erklären mit „Das zahlt man einfach und dann ist gut.“ Du machst das, was viele tun, die sich hier überheblich aufplustern und Extremzeitraubing betreiben. Du behauptest einfach nur und unternimmst nicht das Geringste, um durch valide Belege für deine Fantasien zu eine Klärung beizutragen. Hör doch einfach mal auf, die Leute für dumm zu verkaufen. --91.44.95.10420:59, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Niemand zwingt dich, hier zu antworten. Wenn du nicht willst, dann lass es doch einfach.
Und auch diese Ausführungen sind wieder nicht zum Thema. Es geht nicht um irgendwelche Widersprüche, die aus weiß Gott was für Gründen erfolgreich gewesen sein sollen, noch geht es darum, § 12 EVO "generell" in Frage zu stellen. Dass diese Norm für vorsätzlich begangene Verstöße problematisch wäre, habe ich zum Beispiel nie behauptet. Und es geht auch nicht um die Frage, ob in einem konkreten Fall nun Vorsatz nachzuweisen war oder nicht. Die Menge an Fällen verringert nicht für den Einzelnen das Kostenrisiko. Die unbelegte Unterstellung, ein Einzelner würde eher klagen, weil außer ihm ja noch andere betroffen seien, er würde sozusagen als Philantrop für andere klagen, für eine bessere Welt und Weltfrieden, erscheint doch nach allgemeiner Lebenserfahrung eher unwahrscheinlich. Derartige Nebelkerzen ändern aber nichts an den Fakten: Die Verfassungsgemäßheit von § 12 EVO für nicht-vorsätzliche Taten ist nicht abschließend geklärt. --88.130.116.20521:24, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
"Niemand zwingt dich, hier zu antworten. Wenn du nicht willst, dann lass es doch einfach." - Nun, das ist eine der rätselhaften personifizierenden Standardreaktion, die ich schon seit langer Zeit von dir nicht nur mir sondern auch anderen Autoren gegenüber beobachte, wenn du dich mal wieder argumentativ verrannt hast und in die Metaebene flüchtest. Hast du denn keine Bedenken, dass du dich damit immer mehr in eine Situation manöverierst, in der du nicht mehr so richtig ernstgenommen werden kannst? Ich bin ja nicht der Einzige, demgegenüber du mit der Zeit immer nachhaltiger dein Gesicht verlierst... Solche Sprüche von dir sind doch kein ernsthafter Grund, sich hier nicht mehr zu beteiligen. Ich gehe auf so einen Quatsch normalerweise ja auch nicht ein. Und ich schreibe dir das jetzt auch nicht aus ernster Sorge, denn du bist mir im Grunde herzlich egal. Aber du solltest doch wenigstens wissen, wie du hier wahrgenommen wirst. --84.143.254.22503:47, 12. Okt. 2015 (CEST) (hier auch als 91.44.95.104 unterwegs) [Beantworten]
Aus meiner Sicht sind die Fälle besonders pikant, in denen der Fahrgast eine Fahrkarte kaufen wollte, dies aber nicht konnte:
Der einzige Fahrkartenautomat ist defekt: keine Schwarzfahrt (nach Überprüfung).
Der einzige Fahrkartenautomat nimmt meinen Geldschein nicht an, und ich habe nicht genügend Kleingeld: Schwarzfahrt.
Der oder die Entwerter sind defekt: keine Schwarzfahrt (nach Überprüfung).
Ich finde den Entwerter nicht, und die Bahn fährt gleich, ich steige dennoch ein: Schwarzfahrt.
Pikant ist es, wenn im ersten und/oder dritten Fall bei der Überprüfung kein Defekt festgestellt wird. Dann braucht man Zeugen. MfG Harry813:31, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt auch große Schwierigkeiten, wenn der Entwerter einen Doppeldruck produziert. Dann gilt man als Schwarzfahrer. Das ist deshalb merkwürdig, weil ja der Entwerter dann dieselbe Zeit doppelt aufgedruckt hat. Man hat also von dem Doppeldruck in dem Fall, dass man ihn bewusst herbeiführt, ja keinen Vorteil. MfG Harry813:34, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei technischen Defekten hast du dich vertraglich verpflichtet, die Entwertung nachzuholen, sobald es möglich ist (i.d.R. ist das die nächste Haltestelle). Wirst du auf dem Weg zur nächsten Haltestelle kontrolliert, hast du den Beförderungsvertrag nicht verletzt. --84.143.254.22503:59, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich halte ja deinen Fall 2, nämlich dass der Automat das Geld nicht annimmt, für einen Unterfall von Fall 1, dem technischen Defekt, denn ein Automat, der ein gültiges Zahlungsmittel nicht als solches erkennt, ist defekt. --88.130.100.6723:23, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die letzten zwei Fälle sind keine Fälle. Der Verkehrsträger kann bei defektem Entwerter durchaus manuelle Entwertung verlangen. Zumiundest beim VVS wird das akzeptiert. --Rôtkæppchen₆₈00:15, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte in der jüngsten Deutschen Vergangenheit (alles 2015) folgende Fälle: 1. Eine Mehrfahrtenkarte, die man anachronistisch abstempeln muss, wurde so bestempelt, dass der noch freie Streifen auf der Rückseite auch bedruckt wurde. Dass das dann Spiegelschrift ist, muss man erstmal erkennen. Wenn ich nicht mitzähle und mich auf die Aufdrucke verlasse, verpasse ich dadurch eine Fahrt. Ich habe es gemerkt und den Streifen regulär nochmal verwendet. Das sind dann zwei Aufdrucke, von denen einer der Gegendruck eines vorigen Aufdrucks ist. Durch die Doppelbedruckung aber schwer zu erkennen. Aber nicht mein Fehler. Im Falle des Falles wäre es aufzuschlüsseln gewesen. - 2. Ebenfalls eine solche Mehrfahrtenkarte mit einem ganz schwachen Aufdruck, kaum zu erkenne. Hätte ihn beinahe unversehens nochmal benutzt, wenn ich es nicht zufällig bemerkt hätte. - 3. Hatte beim Einsteigen vergessen, die unmittelbar zuvor am Bahnsteig erworbene Mehrfahrtenkarte zu entwerten. Das kann z. B. durch einen unerwarteten Anruf oder sonstige Ablenkungen geschenen. Ist menschlich. Habe dies erst zu Beginn der Rückfahrt gemerkt. Habe bei dieser dann zweimal abgestempelt (bitte jetzt deswegen keine Klapse oder sowas benachrichtigen...). Ohne Not. Kann mir das in einem zukünftigen Fall der Fälle angerechnet werden? Guter Wille, sozusagen? Ich hatte nachweislich keinen Begleiter, ich bin immer alleine unterwegs, bin bekennender Eremit und Anthropophob. Ich bin oft und heterogen unterwegs, benötige oft zu einer Monatskarte noch Anschlussfahrkarten, sodass ein Versehen bei mir, wenn auch selten, so doch wahrscheinlicher als bei anderen ist. --∫ e π a – MartinKreuzwortKreuzstreit00:39, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kann ja sein, dass formaljuristisch einiges von dem, was andere hier geschrieben haben, stimmt. Das Problem ist doch aber, dass diese hochsubventionierten Monopolbetriebe von Verkehrsunternehmen auf ihren Hochglanzbroschüren und Internetauftritten – wie Wirtschaftsunternehmen, die auf Profit angewiesen sind – den "Kunden" Honig ums Maul schmieren und alle möglichen Serviceleistungen andienen. Und dann, wenn dem jahrzehntelangen regelmäßigen „Fahrgast“ mal ein Versehen passiert, wird der dann in schönster Köpenickscher Weise („Gleichbehandlung“) als Verbrecher behandelt mit Datenerfassung, Drohung etc. pp. Verlogene bigotte Bande. Da kommt die wahre Fratze zum Vorschein. Außerdem habe ich noch nie eine Fahrkarte – und schon gar kein „Ticket“ – „gekauft“. Ich habe die immer nur gelöst bzw. herausgelassen. „Gekauft“ habe ich jedesmal die Beförderungsleistung bzw. den -anspruch. Die 20 cm² Papier sind sicher keine 3,80 wert. --∫ e π a – MartinKreuzwortKreuzstreit01:26, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Beim MVV wird differenziert: Im Falle eines defekten Entwerters muß die Entwertung an der nächsten Haltestelle erfolgen. Dagegen muß bei einem technischen Defekt des Fahrkartenautomaten der Kauf der Fahrkarte nicht an der nächsten Haltestelle sondern nur/erst im Falle des Umsteigens vorgenommen werden. Dahinter steht die Überlegung, daß bei einem Haltestopp genügend Zeit zum entwerten, aber nicht zum Kauf einer Karte bleibt. Wichtig ist, die Kennziffer des Automaten zu notieren. Es genügt nämlich nicht zu behaupten, daß der Automat an einer bestimmten Haltestelle defekt ist (außerdem soll man den Defekt telefonisch melden, die entsprechende Service-Nummer steht ebenfalls auf den Automaten). In München gab es in den vergangenen Jahren einen stetig wachsenden Anteil an Personen die grundsätzlich schwarzfahren und im Falle einer Kontrolle das erhöhte Beförderungsentgeld sofort bar zahlen, wobei dann auf die Feststellung der Personalien verzichtet wird. Bei einer bestimmten Nutzungsfrequenz war dies tatsächlich ökonomischer. Aus diesem Grund wurden die Kontrollen in den Münchner Verkehrsmitteln ab Anfang 2015 massiv erhöht, wobei das zusätzliche Personal großteils über das Arbeitsamt vermittelt wurde. --DJ02:38, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ist eine nachträgliche Entwertung unterwegs oft unmöglich, da sich die Entwerter nur noch selten auf dem Bahnsteig und immer öfter im Zwischengeschoss oder der Bahnsteigunterführung befinden. Bis man da wieder am Bahnsteig ist, ist der Zug weg. Ebensop beim Umsteigen, weil teilweise nur drei Minuten zum Umsteigen zur Verfügung stehen, Rolltreppen überfüllt und Gehtreppen steil und lang sind. In den Au0enbezirken und Vororten sind die Wege zum Entwerter nicht so weit, dafür muss man hier wenn es dumm läuft 30 Minuten auf den nächsten Zug in Richtung Fahrtziel warten. Stadtbahnen und die meisten Omnibusse haben Entwerter an Bord und wenn der Bus keinen Entwerter hat, kann der Busfahrer mit dem Fahrausweisdrucker entwerten. Gelegentlich, wenn der Busfahrer in einem Ersatzfahrzeug ohne Fahrausweisdrucker und Entwerter sitzt und eigentlich Fahrscheine aus einem vorgedruckten Block per Handkasse verkaufen müsste, verweist er auch mal auf Automat oder Entwerter an der Umsteigehaltestelle zur S-Bahn. So spart man zwei Zonen :). --Rôtkæppchen₆₈11:30, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
10. Oktober 2015
betriebssysteme in syrien, kuba, nordkorea, ...
das EULA von microsoft besagt, dass in gewisse laender (achse des boesen und so) keine microsoft-produkte ausgefuehrt werden duerfen. was sind also die dort vorherrschenden betriebssysteme? verwenden die alle windows illegal? oder bekommen die besondere windows-versionen von microsoft? fuer apple sollte ja aehnliches gelten. und ich habe noch nichts davon gehoert, dass jene laender linux-hochburgen seien. also, wie machen die das? -- 212.255.18.4916:21, 10. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt Leute, die glauben US-Recht gelte auch im Ausland. Sie sind aber in der Minderheit. Wieso sollte z.B. Syrien, gegen das die USA im Moment einen Angriffskrieg führt, das irgendwie respektieren? --192.71.249.8817:30, 10. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst wurde aber auch von Syrien, Kuba und Nordkorea ratifiziert. Insofern gelten die Microsofts Urheberrecht auch in diesen Ländern. Lizenzierung und Nutzung der Software geschieht aber durchaus nach nationalem Recht. Da muss dann auch schon einmal das Urheberrecht hintanstehen. Beispiele sind „illegal“ veränderte Versionen von CP/M, MS-DOS und Windows in Ostblock- und Zweite-Welt-Ländern. Bei CP/M wurde der Original-Sourcecode in der DDR modifiziert und das Ergebnis ohne Original-Urheberhinweis verbreitet. --Rôtkæppchen₆₈ 17:58, 10. Okt. 2015 (CEST
Zurückholen ist nicht sehr sinnvoll, da sich der Exporteur nach US-Strafrecht schon mit dem Export strafbar macht, unabhängig davon, ob der Export rückgängig gemacht wird oder nicht. Rechtlich zu belangen ist ohnehin nur der Exporteur. Der Nutzer im Embargostaat wird nicht so doof sein, das Softwareprodukt von einer inländischen Telefonnummer oder IP-Adresse zu aktivieren. Somit können US-Stellen, egal ob staatlich oder privat, effektiv nichts dagegen unternehmen, wenn ihre Software in Embargostaaten genutzt wird. Das einzige Mittel dagegen ist das inländische Strafrecht. Auch von der UN verhängte Embargos lassen sich umgehen, indem das Embargogut über Drittstaaten geliefert wird. Das war zu CoCom-Zeiten Usus. Syrien, Kuba und Nordkorea werden es nicht anders machen. Gerade Nordkorea hat mit China einen Verbündeten, der fremde Urheberrrechte oft ignoriert und das ohne Folgen. --Rôtkæppchen₆₈03:06, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Nordkorea die Rechte eines kapitalistischen Konzerns jucken. Und da die Kims ja alle Genies waren oder sind, haben die wahrscheinlich auch das OS selbst programmiert und böse imperialistische Monopolkapitalisten haben es gestohlen.
Was mich eher interessiert: Wie warten die diese Maschinen? Irgend jemand wird ja auch dort mal ins Internet gehen, von offizieller Seite versteht sich.Einen der Diebe hatte man wohl mal verhaftet, aber die Kims konnten wohl ihr Urheberrecht auf DOS und Windows nicht durchsetzen.--IP-Los (Diskussion) 15:01, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ob das heute noch so ist weiß ich nihct, aber so vor 10-15 Jahren sollen allenfalls 10-20 % der in weniger entwickleten Staaten Asiens verwendeten westlichen Software korrekt lizenziert gewesen sein. Selbst bei Regierungsstellen soll dass so gewesen sein (wobei mir aber nicht klar ist, wer solche Daten wie erhoben hat). Das dürfte im Falle der einschlägigen Schurkenstaaten auch nicht anders gewesen sein.--Antemister (Diskussion) 23:02, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Damals gab es auch noch keine richtige Produktaktivierung. Mit einem Produktcode konnte man also eien beliebige Anzahl Installationen vornehmen. Das hat überhandgenommen und deswegen hat Microsoft mit Windows XP die Produktaktivierung eingeführt. Wer keinen Crack hatte oder sich die Originallizenz nicht leisten konnte, hat eben Windows 98SE oder 2000 und Office 2000 verwendet. Teilweise waren die Product Keys sogar zwischen den einzelnen Softwareprodukten austauschbar. Auch gab es damals Kopierschutzmechanismen, die teilweise erschreckend einfach zu umgehen waren. Ich selbst habe beispielsweise eine mit Dongle versehene teure Spezialsoftware innerhalb kurzer Zeit gecrackt und den Workaround auf meiner damaligen Website veröffentlicht. Der Entwickerl dieser Software hat bei der Abfrage des Dongles grobe Fehler gemacht und durch Vergleich der frei kopierbaren limitierten Probeversion ohne Dongle und der Vollversion mit Dongle wurde schnell klar, wie der Dongle abgefragt wurde. Diesen Kopierschutzmechanismus verwendete der Hersteller für mehrere seiner Softwareprodukte. Meinem damaligen Arbeitnehmer hat der Crack auch viel gebracht, denn man ersparte sich, den Dongle von Büro zu Büro zu schleppen und vor Produktiveinsatz der Software erst mal telefonisch herumzufragen, wo denn der Dongle gerade ist. Außerdem habe ich ein Computerspiel gecrackt, wo die Zugangscodes nahezu im Klartext im Programmcode standen. --Rôtkæppchen₆₈00:52, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
12. Oktober 2015
Warum muss ein Land/Staat Kredite zurückzahlen, wenn es sich ein Land/Staat nicht mehr leisten kann/will?
Im üblichen Geschäftsverkehr hält sich ein Land/Staat an die Gesetze zu Verträgen. Der Souverän (je nachdem: Parlament, König, Oberster Führer usw.) entscheidet (per Gesetz/Erlass), wofür das Land/Staats-Vermögen ausgegeben wird. Wenn der Souverän entscheidet, dass sich das Land/Staat die Rückzahlung des Kredits nicht leisten kann, dann beschließt "es", dieses nicht zu tun. Der Geldgeber hat doch gar keine Chance, sein aus Verträgen bestehenden Anspruch durchzusetzen, wenn es das Land/Staat (beschließende, ausführende und kontrollierende Gewalt) nicht möchte. (Zukünftige Schwierigkeiten bei der Finanzbeschaffung auf dem Finanzmarkt ausgeschlossen, da es sich um ein souveränes Land/Staat handelt, welches zukünftig ohne Kreditmittel auskommt.)--Wikiseidank (Diskussion) 10:56, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
BK Das klappt nur, wenn der Staat nur (ausschließlich) bei ausländischen Banken/Staaten verschuldet ist (vielleicht a la Griechenland?). Deutschland ist mit etwa 400 Milliarden bei inländischen Banken verschuldet, noch mal so viel kommt von inländischen Sozialversicherungen, Versicherungen, Privatleute. Alles im eigenen Wirtschaftssystem integriert. Man tritt sich also zumindest halb in den eigenen (Wirtschafts-)Hintern. Auch sonst wird man isoliert, jedes Schiffchen, das in einem fremden Hafen einläuft, kann dann beschlagnahmt werden, kein Flieger landet woanders, Waren gibt es nur gegen Cash etc. Guter Ansatz, nur wenn man weiter denkt, ist das nicht mehr schlüssig. Allerdings, solche Leute, wie Schäuble, die die Schuldenaufnahme begrenzen wollen, sind bei den Banken nicht beliebt, für die ist das schon ein kleiner Gau.--2003:68:ED13:9400:937:CF24:BBDF:A18612:47, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK)Die Kreditgeber könnten auf die Idee kommen, Vermögenswerte des Staates im Ausland zu konfiszieren. Dann wäre theoretisch kein Handel mehr möglich, weil kein Geld mehr ins Ausland transferiert werden kann. Im Endeffekt könnte dann niemand mehr ins Ausland reisen, weil er dort mittellos dastehen würde. In der Praxis darf man es sich eben nicht mit allen Gläubigern verscherzen, so wie Argentinien, das den Handel mit den USA verringert und mit China und Russland ausgeweitet hat. --Expressis verbis (Diskussion) 12:52, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Staatsvermögen im Ausland ist eher selten (außer bspw. Atomraketen). Schiffe, Flugzeuge und Waren können auch nicht beschlagnahmt werden, weils diese Privatpersonen (ggf. global agierenden juristischen Personen) gehören und nicht dem Land/Staat.--Wikiseidank (Diskussion) 14:45, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zwischen Staaten gibt es kein Inkasso. Anders sah es nach den Weltkriegen aus als sich «Interessensgemeinschaften» bildeten. Diese waren zu groß um sie als „terroristische Vereinigungen“ bezeichnen zu können. Aus Griechenland kommt, dass Deutschland noch Schulden aus dem zweiten Weltkrieg habe. Diese Forderungen werden eher zögerlich zur Kenntnis genommen, ob sie anerkannt werden, ist etwas anderes. Vielmehr werden dabei „Wahrheiten“ gefunden. --Hans Haase (有问题吗)15:22, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zwei Gründe führen letztendlich hierzu:
1: Der Staat wäre dann wohl für einen äußerst langen Zeitraum von jeder Kreditquelle abgeschnitten ( keiner gibt säumigen Schuldnern einfach so Kredite).
2: Bleiben Kreditinstitute auf ihren Forderungen sitzen sind sie oftmals selbst von der Pleite bedroht. Das kann die ganze Realwirtschaft an den Rand des Abgrunds bringen. Das gilt besonders dann wenn man bei inländischen Instituten verschuldet ist.
Ferner gibt es unter Gewissen Umständen sehr wohl Sanktionsmöglichkeiten. Z.B. Bank A aus Land B leiht Staat C Geld. Dieser zahlt es nicht zurück und löst damit in Land B wirtschaftlcihe Verwerfungen aus. Ist Land B stark genug kann es dann durchaus zu Sanktionen kommen.
Gold im Ausland? Währungsreserven im Ausland? Militärfahrzeuge würde auch keiner beschlagnahmen, die sind auch selten ohne Aufsicht. Ein Staat benötigt keine Kredite (siehe auch Schuldenbremse). Er kann Steuern erheben und definieren, welche Aufgaben er zu welchen Kosten anbietet. Demzufolge kann er jetzt - in den Wechselzeiten - das alte System (kreditfinanziert) hinter sich lassen, ohne Folgen zu befürchten. Beispiel 2 ist sehr konstruiert, insbesondere weil es in der "westlichen Welt" wenig nationale Banken (Eigentümer) gibt.--Wikiseidank (Diskussion) 21:27, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Viele Staaten lagern ihre Goldreserven in London, Paris oder in den USA. - Was die internationalen Finanzmärkte überhaupt nicht mögen, sind Schuldner, die absichtlich ihre Schulden nicht zurückzahlen. Denn das könnte sonst ja Schule machen. "Verträge müssen erfüllt werden" hat Schäuble in der Griechenlandkrise immer wieder betont. Deshalb haben alle so eine Angst vor einem Schuldenschnitt und verschieben die Rückzahlung lieber um 30 Jahre, was faktisch dasselbe ist. Griechenland hat dann auch alle privaten Schuldner immer pünktlich bedient, um nicht als insolvent geratet zu werden. Wenn aber die Bürger dieses Schurkenlandes ihre Regierung nicht abwählen, wären Handelshemmnisse möglich, die sich auch gegen Privatpersonen richten, um auf das Land weiter Druck auszuüben. Man könnte z.B. die Flugzeuge der Fluggesellschaften dieses Landes regelmäßig ein paar Stunden festhalten, um zu klären, ob die Regierung des Landes Besitzanteile an der Fluggesellschaft hält. Kommt immer darauf an, wer da gegen wen spielt. Die USA konnten sogar die Maschine des bolivianischen Präsidenten (der ja wohl Diplomatenstatus haben dürfte) zur Landung zwingen, nur um mal zu gucken, ob Edward Snowdon in der Maschine sitzt. --Optimum (Diskussion) 23:49, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Naja, die USA ... da ist man doch seit längerem gewohnt, zu tun, was man für durchsetzbar und nützlich hält, das internationale Recht fällt da in die Kategorie Kollateralschäden ... -- Zerolevel (Diskussion) 11:28, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das war nicht das Optimum. Warum sollte ein demokratischer Staat seine Goldreserven im Ausland lagern? Hat er kein Platz? Wenn er Vermögen (Goldreserven) hat, wäre er nicht in der Kreditfalle oder er könnte auf die paar Werte verzichten, weil sie ihn auch nicht sanieren. Verträge müssen erfüllt werden? Wie ist es bei einer insolventen Firma werden dann Arbeitsverträge erfüllt? Selbstverständlich bleibt ein Vertrag die Basis bilateraler Abmachungen, aber viele Verträge werden nicht eingehalten. Warum also einen "krummen" Kreditvertrag? Handelshemmnisse hat ein hochverschuldeter Staat immer. "Flugzeuge stundenlang festhalten"??? Woraus ergibt sich das? Was soll das bringen? Du glaubst(!) die USA dürfen ein Flugzeug - mit dem Staatsoberhaupt - eines souveränen Staates zur Landung zwingen, obwohl sie mit dem gar keine Vertragsschwierigkeiten haben? Solche (gesammelten) Meinungen helfen in einer Auskunft nicht weiter.--Wikiseidank (Diskussion) 13:04, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
@Wikiseidank:: Du kannst Argumente dagegen finden so viel du willst, aber du kannst auch einfach den Links folgen: Es geschieht. Schiffe des Militärs sind selten unbewacht, aber das Beschlagnahmen ist ja auch kein Trickdiebstahl. --mfb (Diskussion) 15:36, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Aber wenn ich von Staatsverschuldung spreche, dann von 300.000 Mio. (Griechenland) oder 2.000.000 Mio. €. Mit ein paar Flugzeugen oder Waren oder Goldreserven (außer deutsche, die bei den Siegermächten, außer Russland liegen) kommt man da nicht weit. Wäre eine neue Frage. Gibt es andere Länder, die ihre Goldreserven im Ausland "lagern"?--Wikiseidank (Diskussion) 15:47, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ausgangsbedingung war doch, dass der Staat seine Schulden nicht zurückzahlen kann, also wären da sowieso keine 300.000 Mio. zu holen. Solche Aktionen dienen eher als Nadelstiche, um den Schuldner in die gewünschte Richtung zu bewegen, z.B. wieder an den Verhandlungstisch. Und ob ich glaube(!), dass die USA sowas dürfen oder wie meine Meinung dazu ist, ist eigentlich piepegal, denn sie haben´s ja erst kürzlich gemacht [1]. Hier steht, "viele" Staaten lagern Gold in den USA. Alles etwas mysteriös.--Optimum (Diskussion) 17:20, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn Du meinst, das funktioniert problemlos, dann will ich Dich allerdings auch nicht entmutigen. Meine Antworten waren nur meine Gedanken zu Deinem Gedankenspiel.--Optimum (Diskussion) 21:38, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Du scheinst ein wenig Beratungsresistent Wikiseidank. Die Frage ist weniger ob ein Staat zwangsläufig Kredite braucht sondern eher ob er sie will. Ohne Kredite wären großangelegte Investitionsprogramme, das überbrücken von schweren Zeiten oder das bewältigen von Katastrophen kaum denkbar. Neben dieser meiner Ansicht nach notwendigen und auch richtigen Kreditfinanzierung hat es sich leider in einigen Regionen durchgesetzt das Staatswesen und den Wohlstand regelrecht auf Kredit zu finanzieren. Nur gerade diese Staaten sind noch viel stärker auf Kredite angewiesen, sonst würde ja das Staatswesen zusammenbrechen. In vielen Ländern würde das nicht bedienen von Schulden zu einer enormen katastrophe führen.
Klar ein Staat könnte das letztendlich machen, aber die Konsequenzen wären verheerend. Nicht nur der Staat selber sondern auch viele seiner Unternehmen wären gegebenfalls von den Finanzmärkten abgeschnitten. Die Zusammenarbeit mit einem Staat der sich nicht an seine Vereinbarungen hält würde stark zurückgehen und das betrifft auch dessen Unternehmen.
Man sieht ja in Griechenland was passiert wenn ein Staat seine Schulden nicht bedient. Und dort hat man noch Glück weil es die anderen Europäer abfedern. Armut , Arbeitslosigkeit, politische Unruhen.
--92.206.255.1800:12, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist verdreht. "Armut, Arbeitslosigkeit und politischen Unruhen in Griechenland" liegen daran, WEIL der Staat Schulden bedient und damit kein Geld mehr hat, für seine eigentlichen Aufgaben (Soziales, Arbeit, Gesundheitswesen). Die Aussage das "Unternehmen von den Finanzmärkten abgeschnitten" sein sollten, weil der (Herkunfts)Staat (welcher ist das bei Easyjet?)eine schlechte Bonität hat, ist unverständlich. Eine Bank betrachtet jeden potentiellen Schuldner einzeln (siehe auch Basel II) und macht keine "Sippenhaft".
"Die Frage ist weniger ob ein Staat zwangsläufig Kredite braucht sondern eher ob er sie will." Solche ... Fragen helfen nicht weiter. Kein Staat braucht Kredite (und zum dritten Mal: Schuldenbremse). Ein Staatswesen benötigt EINNAHMEN, aber nicht aus Krediten! Was ich mir nicht leisten kann, kann ich mir nicht leisten - auch wenn es genug Angebote für eine Verschuldung gibt, obwohl der Gläubiger weiß, dass er "sein Geld" (es ist nicht SEIN Geld, nicht mal GELD) nicht wieder bekommt.--Wikiseidank (Diskussion) 15:42, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist keine Phrase. In den demokratischen Ländern finden wie sicherlich jeden bekannt ist freie Wahlen statt. Die von dir geforderte Schuldenbremse würde zu massiven einschnitten führen und genau die sind politisch nicht vermittelbar. Oder anders ausgedrückt , trittst du mit dieser Forderung zu einer Wahl an wirst du gnadenlos untergehen.
Würde Griechenland seine Schulden nicht bedienen würden alle Hilfszahlungen eingestellt und das würde dann zu einer enormen Katastrophe in diesen Land führen. Medizinische VErsorgung und der öffentliche Dienst würden zusammenklappen und das wäre es dann.
Welcher Philosoph hat sich mit folgender These schon mal auseinandergesetzt?
Wenn alles den Gesetzen der Natur folgt, hat der Mensch keinen freien Willen, weil auch sein Denken und Tun nur den vorgegebenen, wenn auch nicht deterministischen, Gesetzen der Natur folgt. Gibt es aber einen freien Willen, kann sich dieser im Umkehrschluss nur außerhalb der Naturgesetze in einer übernatürlichen (göttlichen) Sphäre formen.--77.3.131.24812:28, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) Müsste jemand aus dem 18. Jahrhundert gewesen sein, so oll wie dieser Vulgärdeterminismus ist. Da ist mir aus dem 20. Jh. Georg Lukács schwach erinnerlich, der mit der Scheidung des Individuellen vom Gesellschaftlichen die Religion (wie auch die Arbeit) als Ausdruck der Gesellschaftlichkeit des Menschen sah. Stand das nicht in der Ontologie des gesellschaftlichen Seins? Jedenfalls sei noch auf Immanuel Kants Transzendentalsubjekt hingeweisen, das ist ja die gleiche Chose. Muss man eben aushalten können, dass Gott tot und der Wille deshalb frei ist. --Aalfons (Diskussion) 12:55, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Frage ist ja eher: Wenn alles nach physikalischen und chemischen Gesetzmäßigkeiten abläuft, wie die Kugeln auf einem Billardtisch, auch das Gehirn, wie kann es dann noch einen freien Willen geben? Der freie Wille müsste ja irgendwo in die "natürlichen" Abläufe eingreifen und die physikalischen und chemischen Vorgänge "übernatürlich" abändern. --Optimum (Diskussion) 13:17, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn man physikalisch ein wenig später denkt, dann "würfelt der liebe Gott" doch. Und selbst die Billardkugeln auf dem Tisch benehmen sich etwas anders, als es uns die Newton'schen Gesetze vorgaukeln. Mit physikalischen Mitteln lässt sich der freie Wille weder bestätigen noch widerlegen. Yotwen (Diskussion) 13:24, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der quantenmechanische Einfluss mag gering sein, aber er ist vorhanden. Und den berücksichtigen Newtons Gesetze meines Wissens nach nicht. Oder habt ihr die versteckten Konstanten gefunden? Yotwen (Diskussion) 17:06, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Danke für den Hinweis auf Leib-Seele-Problem. Das hilft mir schon sehr weiter. Ich darf trotzdem etwas ergänzen: Die oben genannte These enthält zwei Aussagen ohne sich für eine der beiden zu entscheiden. Die These kann man auch verkürzt formulieren: Der freie Wille, so es ihn den gibt, kann nur etwas Übernatürliches sein. Dann stünde der Glaube an den freien Willen im Widerspruch zu einem rein wissenschaftlich vernunftgeprägten und atheistischem Weltbild, oder?--77.3.131.24818:08, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Rückgriff auf das Übernatürliche ist schon seit ein paar hundert Jahren kein gängiges Erklärungsmodell mehr. Momentan beschäftigt sich die Hirnforschung intensiv mit dem freien Willen, und ihr vorläufiges Ergebnis ist wohl, dass der freie Wille nicht so gestrickt ist, wie wir uns das vorstellen. (siehe z.B. auch Libet-Experiment). Manche Forscher meinen sogar, dass unser Bewusstsein nur ein Abfallprodukt der chemisch-physikalischen Vorgänge in unserem Gehirn ist, sicherlich eine Extreme Position, die dem normalen Empfinden widerspricht. Prinzipiell könnte auch noch ein ganz anderer Zusammenhang entdeckt werden, der dann aber trotzdem nicht übernatürlich sein muss. Newton und Kant haben ja auch gedacht, Raum und Zeit wären a priori vorhanden und unveränderlich. Trotzdem ist die Relativitätstheorie nichts Übernatürliches. --Optimum (Diskussion) 19:25, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube übrigens nicht, dass die Hirnforschung das Problem mit dem freien Willen lösen kann. Man wird nicht irgendwann auf ein Hirnareal stoßen und dann plötzlich den freien Willen vor sich haben. Hinten kann immer nur herauskommen, was vorne reingesteckt wird, und in den modernen WIssenschaften hat man Empfindungen, Gefühle und Bewusstsein absichtlich ausgeklammert, um objektive Ergebnisse zu erhalten. Wenn sie definitiv und belegbar beweißt, das es gar keinen freien Willen gibt, wäre das ein extremes soziales Problem z.B. für die Schuldfrage in den Rechtswissenschaften. So weit wird sich niemand aus dem Fenster wagen, weshalb die Hirnforschung wohl noch viele interessante Zusammenhänge aufdecken aber um die Freier-Willen-Frage immer irgendwie herumeiern wird.--Optimum (Diskussion) 21:31, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Begriff des freien Willens ist als theologisches Überbleibsel im Prinzip überholt. Eigentlich müßte stattdessen von der Kompetenz zu einerseits sozial (relativ) eigenständigem/selbstbestimmten (d. h. positive und negative Freiheiten) und andererseits verantwortlichem (d. h. mündigem, s. a. Autonomie) Urteilen und Handeln, sowie den materiellen (v. a. ökonomischen) und sozialen Voraussetzungen (tlw. wieder die positiven und negativen Freiheiten, tlw. äußere Unterstützung durch soziale Kompetenzvermittlung, humanistisch-emanzipatorische Aufklärung als gesellschaftlicher Prozeß usw.) dafür gesprochen werden. Was mit der heute analog zur ehemaligen Schädelkunde als platter Modewissenschaft so beliebten Neurologie untersucht wird, sind lediglich Grundlage und Auswirkungen des vorgenannten Aspektewusts; Grundlage nicht in dem Sinne, daß sie die vorgenannten Aspekte negieren würden (wie es ja heutzutage mit einer geradezu drakonisch-paranoiden Eleminationssucht in einerm äußerst platten, plump-primitiven Materialismus a la Feuerbach üblich ist und wie sich das auch im hiesigen Thread wiederholt niederschlägt), sondern daß sie erklären, wie es zu diesen kommt. --2003:48:2E4C:B143:11DD:8C1B:A072:CC9A09:00, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Anstieg des Meeresspiegels
Mal ganz allgemein gefragt:
Wie hoch würde der Meeresspiegel weltweit ansteigen, wenn das komplette Eis in der Arktis und Antarktis sowie alle Gletscher und Schneezonen der Gebirge und sonstigen Kältegebiete (Sibirien?) schmelzen würde. Dabei berücksichtige ich, dass schwimmendes Eis den Wasserspiegel nicht erhöht. Außerdem sinkt ja der Meeresspiegel durch verdunstendes Wasser, das später wieder als Schnee fällt, aber das soll keine Rolle spielen, da es ja eine Momentaufnahme sein soll. Also, gibt es da vernünftige zuverlässige Berechnungen? Meiner Meinung kann es in Hinblick auf die Größe der Wasserfläche der Erde und der relativ geringen Eis- und Schneefläche über Festland nicht besonders viel sein. Evtl. im Zentimeter-Bereich, so etwa 20 - 30 cm? Danke für eure Antworten. --188.97.208.16313:38, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kurzfassung: Einige Meter, auch im zweistelligen Bereich, werden das sicherlich. Um Zentimeter muss man da nicht diskutieren. Es würde sehr ungemütlich werden. Rainer Z ...15:53, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Meeresspiegelanstieg bis zum Ende lesen und etwas Kopfrechnen >> 60 - 70 m, Bonn wird Seehafen. Der Anstieg ist höher als man es auf den ersten Flächenvergleich vermutet. Ist ähnlich der Frage: "Wenn ich ein um den Äquator gespanntes Seil um einen Meter verlängere, kann dann eine Maus unter dem Seil durchschlüpfen?" Da würde sogar ein Hase mit aufgestellten Ohren drunter durchlaufen können. --Steiger4 (Diskussion) 16:50, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Woher kommt jetzt der zweistellige Bereich? Nicht in absehbarer Zeit. Und was auch immer die Zukunft bringen mag, die Welt 2200 wird komplett anders aussehen als die Welt heute - viel unterschiedlicher als 1800 zu heute (da hatte z. B. Hamburg als "große Hafenstadt" nur 100.000 Einwohner). 60-70m bräuchte ein nahezu vollständiges Schmelzen der Antarktis. Das wird sehr sehr lange dauern. --mfb (Diskussion) 17:20, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das war die Frage: Wenn alles Eis schmilzt. Von einem realen Szenario war nicht die Rede. Ist doch schön, wenn mal eine klare Frage gestellt wird, die dann auch ohne weitere Theorien beantwortet wird :-) --149.86.190.12821:20, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ah, hatte es auf den verlinkten Artikel bezogen, der sich eher um die nächsten 100 Jahre dreht. Die Antarktis hat nahezu das gesamte irdische Eis, insofern ist der Wert von dort eine gute Abschätzung für die insgesamt möglicjhe Erhöhung. --mfb (Diskussion) 15:31, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Noch eine Ergänzung dazu: Wenn alles Eis der Erde schmilzt, wird nicht nur das der Arktis und das von Grönland schmelzen, sondern auch das aller Gletscher weltweit. Und wenn dieses Eis geschmolzen ist, wird es global um so vieles wärmer sein als zuvor, dass die damit einhergehende Wärmeausdehnung des Meerwassers ebenfalls signifikant zum Anstieg beitragen wird. Das IPCC hat den bisherigen Anstieg jedenfalls stets unterschätzt. Übrigens interessant: Sollten wir es schaffen, den Gehalt von Kohlenstoffdioxid in der Erdatmosphäre auf dem aktuellen Niveau von 400ppm zu stabilisieren - was wenig wahrscheinlich ist - wird der Meeresspiegel im Verlauf der nächsten Jahrhunderte um etwa 20m steigen. Wie stark sich die 60m, die ganz sicher möglich sind, auswirken würden, ist hier sehr schön visualisierbar: http://geology.com/sea-level-rise/ --hg6996 (Diskussion) 10:19, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vom arktischen Eis ist der allergrößte Anteil irrelevant, da nur unter Nordkanada und Grönland wirklich Land druntersteckt. Das antarktische Eis liegt zum größten Teil auf Land und hat so einen deutlich größeren Anteil am Meeresspiegelanstieg. --Rôtkæppchen₆₈03:06, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Neues Notebook - lahmer Start?
Vor einer guten Woche habe ich dieses Notebook von einem örtlichen Händler gekauft, weil mir meine bisherige Hardware zu langsam wurde und ich mal ein deutlich schnelleres (wenngleich noch bezahlbares) Gerät gesucht hatte. Von meinen Wunschkriterien musste ich nur die SSD aufgeben (die werden aus unerfindlichen Gründen nur in deutlich teurere Geräte eingebaut, obwohl eine 256-GB-SSD auch kaum mehr kostet als eine 1-TB-Normalfestplatte), aber immerhin hat das Gerät 8 GB RAM und eine Intel i5-CPU. Was mich stört, ist die Tatsache, dass zwischen Passwortabfrage und Win8-Bildschirm 30 Sekunden vergehen. Ist das normal? Kann das durch Plattentausch (SSD statt Festplatte) deutlich reduziert werden, oder auf andere Weise?
--Ratzer (Diskussion) 14:29, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Evtl. ist der Rechner noch in einer Domäne drin, weil der Händler ihn in einer ebensolchen eingerichtet hat und dann vergessen hat, das wieder umzustellen? Wenn ja, würde er an dieser Stelle den DC suchen, der bei dir daheim ja nicht da ist. -- Janka (Diskussion) 14:35, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Also, ja, SSDs beschleunigen den Startvorgang, aber 30 Sekunden nach der Passworteingabe - da ist das Booten ja zum größten Teil durch - klingt schon viel. Also erstmal nach anderen Problemen kucken. --Eike (Diskussion) 14:41, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Da werd ich nicht sehr hilfreich sein, ich könnt dir vielleicht unter Linux ein Tool (Bootchart) empfehlen. Worauf genau wartest du 30 Sekunden? Dass der Desktop überhaupt angezeigt wird? Dass ein Internet Explorer aufgeht, oder ein Windows Explorer? --Eike (Diskussion) 14:58, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
könnte man, ja. hätte bei einem kürzlich neu aufgesetzten lenovo-rechner aber auch nichts geholfen - da waren die ab-werk-programme des herstellers das (massive!) problem. also gleiche sch***e nach neuinstallation, nur weil man die empfohlenen und vermeintlich notwendigen treiber und hilfsprogramme draufgepackt hat. --JD{æ}15:08, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zur Frage, ob das so ist, weil keine SSD drin ist: Nein, das ist sicher nicht der entscheidende Grund. Auch mit einer normalen Festplatte geht das prinzipiell schon schneller. Deutlich schneller.
Benutz doch mal das Tool "msconfig" und mach im Reiter "Start" den Haken bei "Startprotokollierung" rein. Dann den PC einmal komplett ausschalten (also runterfahren, nicht nur abmelden) und dann einmal hochfahren. Das Protokoll ist anach in der Datei C:\Windows\ntbtlog.txt. Steht da irgendwas hilfreiches drin? --88.130.100.6716:05, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hab ich gemacht. Es ist aber keine Datei C:\Windows\ntbog.txt. Habe nach Zeit sortiert, und es ist eine Datei "bootstat.dat" da. Wusste nicht, womit öffnen, wählte Editor, und sehe nur Sonderzeichen.--Ratzer (Diskussion) 21:18, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Falls sichd as Problem nicht direkt beheben lässt, kann man eventuell den Ruhezustand als Workaround nutzen. Da geht der Boot auch normalerweise etwas schneller, dafür dauert das "Abschalten" deutlich länger. --MrBurns (Diskussion) 01:22, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Einbaurichtung Bremsscheibe Fahrrad
Die Bremsscheibe eines bekannten Herstellers ist bei mittleren Radien gelocht, d. h. vom Montagering an der Nabe gehen schmale Stege zum Bremsring, auf dem die Bremsbeläge beim Bremsen schleifen. Diese Stege sind aber nicht radial angeordnet, sondern erstens etwas sichelartig gekrümmt und zweitens alle in die gleiche Umfangsrichtung verdreht, weichen also von der radialen Richtung deutlich ab.
Wie herum muß so eine Bremsscheibe montiert werden, und vor allem: warum? So, daß die Stege außen in Vorwärtsrichtung zeigen, oder andersherum, so daß sie quasi "nachlaufen"? (In dem einen Fall würden sie beim Bremsen teilweise auf Zug, im anderen auf Druck beansprucht.)
--92.224.153.6418:46, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Tatsächlich! Hmm, vermutlich hat der poskisolisti Recht, dass die Kräfte, die man beim Fahrrad aufbringen kann ohnehin zu klein sind um die Stege zum Brechen zu bringen. Bei Motoradbremsscheiben sind einseitig abgeschrägte Stege auch eher unüblich. -- Janka (Diskussion) 00:32, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hersteller haben in Anbauanleitungen betont, man solle die Richtung beachten. Bei Magura habe ich das auf die Schnelle bis 2005 gefunden, danach wird keine Angabe mehr gemacht. Bei Fahrradreifen findet man bei Bohle: Bei Straßenreifen hat die Laufrichtung vor allem optische Gründe. Die Reifen sehen mit der Pfeiloptik einfach dynamischer aus. - die nachfolgenden Bemerkungen spielen - wenn überhaupt - nur im Leistungsport eine Rolle. Mit durchdrehenden Reifen anzufahren dürfte in den allermeisten Alltagssituationen eher selten vorkommen, vor dem Bremsen müßte man den Reifen dann folgerichtig umdrehen. Die Richtung der Bremsscheiben ist beim Motorrad durchaus wichtig, beim Fahrrad reichen die auftretenden Kräfte nicht aus. Auch hier ist die Ausnahme der Leistungssport. Bei Testfahrten mit Rennrädern und Scheibenbremsen haben immer die Rahmen bzw. Gabeln versagt, niemals die Bremsscheiben. Sie sind höchstens verglüht und gesprungen. --Pölkkyposkisolisti22:32, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Jetzt bin ich genauso schlau wie vorher. Wenn es egal ist, warum macht der Bremsenhersteller dann eine Vorgabe für die Einbaurichtung? Wenn es nicht egal ist, was sind die maßgeblichen Argumente? Mir fällt tatsächlich auch das Argument vom Vorzeichen des Spannungszustands ein, aber auch dafür gibt es entgegengesetzte Überlegungen:
1. auf Zug, also Stege nach hinten geneigt: Auf Zug beanspruchte Materialien neigen nicht zum Knicken, sondern werden gerade gehalten. (Wobei zum Zug noch eine zusätzliche Neigung der Stege aufgrund des Biegemoments hinzukommt, die 1. den Winkel zum Radius vergrößert und 2. den äußeren Ring zusammenzieht und dadurch auf Druck beansprucht.)
2. auf Druck, also Stege nach vorne geneigt: Also so, wie in den Beispielbildern gezeigt - dafür spricht, daß die Druckfestigkeit von Werkstoffen i. a. höher als die Zugfestigkeit ist.
Nun muß man aber berücksichtigen, daß die Bremsbeläge nur punktförmig an einer Stelle des Umfangs angreifen und nur dort Kräfte eingeleitet werden und nicht rundherum am gesamten Umfang, so daß für die Stege eine schwellende Beansprachung einmal pro Radumdrehung auftritt.
Was das nun für Konsequenzen hat, ist mir nicht völlig klar, aber ich würde doch gerne wissen wollen, was sich der Hersteller denn nun dabei gedacht hat.
Nach den Reifen hatte ich nicht gefragt, aber ich halte die Sicht von Schwalbe für Unfug: Das Profil dient nicht der Optik, sondern es ist dafür da, das Wasser zu verdrängen, um Aquaplaning entgegenzuwirken. Dafür müssen bei pfeilförmiger Profilierung die Pfeilspitzen in Umlaufrichtung zeigen, damit sie zuerst aufsetzen und sich das Profil danach verbreitert und so das Wasser zur Seite schiebt - wäre es andersherum montiert, dann würde die konkave Innenseite der V-Profilmuster das Wasser in den "Taschen" sammeln, wodurch sich eine Neigung zum Aufschwimmen und zu verminderter Haftung ergibt - mit der Traktion und deren Richtung hat das überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit der Laufrichtung. Auch, daß beim Hinterrad wegen der Traktion die Reaktionskraft, die die Fahrbahn auf den Reifen ausübt, nach vorne zeigt und somit entgegengesetzt zu der beim Bremsen, die nach Ansicht von Schwalbe allein auf das Vorderrad wirkt, halte ich für irrelevant: Die Profilierung hat sowieso keinen Einfluß auf die Traktion, sondern nur auf die Wasserverdrängung, und außerdem ist die Bremskraft sowohl hinten als auch vorne in jedem Fall größer als die Antriebskraft, so daß bei Dimensionierung auf den ungünstigeren Fall die Profile beider Reifen in jedem Fall in die gleiche Richtung zeigen müßten. (Man könnte jetzt noch mit dem Verschleißverhalten argumentieren, aber wie soll sich das denn unterscheiden?) Was die ganze Überlegung ohnehin fragwürdig macht: Ich habe ein Pedelec mit Vorderradnabenmotor, und der hat sogar eine höhere Traktionskraft als der Pedalantrieb. Insofern müßten auch dann beide Profile in die gleiche Richtung zeigen. Indes ist das nicht so: Der Hersteller folgte wohl der Schwalbe-Philosophie (und die Reifen sich auch von Schwalbe) und hat den Reifen vorne "richtigherum" montiert und hinten andersherum.
Tja, ich befürchte, daß es in beiden Fällen (Reifen und Bremsscheibe) keine wissenschaftlich fundierten und experimentell gesicherten Kenntnisse gibt, sondern bloß wabernde Gerüchte, die sich insofern im Sinne der selbsterfüllenden Prophezeiung dauerhaft manifestieren, als die Hersteller eilfertig der Massenmeinung folgen und sich diese wiederum durch die Gleichgerichtetheit der Ausführungen der Erzeugnisse bestätigt sieht. Oder gibt es dazu Publikationen, die das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden? (nicht signierter Beitrag von92.224.75.47 (Diskussion) 13:40, 13. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]
Bei den Bremsen hat das etwas mit Haftung zu tun. Wie schon gesagt, im Leistungssport spielt die Richtung schon eine Rolle. Falls keine Richtung angegeben ist, bist du mit deiner Betrachtung 1. auf Zug auf der sicheren Seite. Aquaplaning spielt beim Fahrrad keine Rolle, da Fahrräder zu langsam sind und der Reifen einen runden Querschnitt hat. Schwalbe als größter Hersteller von Fahrradreifen ist auch nicht "irgendwer" ;) --Pölkkyposkisolisti15:10, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wie kamen die RAF-Leute immer wieder in den Nahen Osten und wie bewegten sie sich zwischen Westdeutschland und Westberlin? Fanden an den Flughäfen und Grenzübergängen zwischen Berlin/DDR/BRD keine systematischen Kontrollen statt?
Die westdeutschen und Westberliner Behörden haben an den innerdeutschen und innerberliner Grenzen keine Personen-, sondern nur stichprobenhafte Zollkontrollen durchgeführt, da die DDR und Ostberlin nicht als Ausland galten. Zollkontrollen waren aber notwendig, um Verbrauchssteuern auf von außerhalb des westdeutschen Wirtschaftsgebiets stammende Waren zu erheben, z.B. Intershop-Zigaretten etc. --Rôtkæppchen₆₈00:23, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nach Westberlin konnte man auch mit dem Auto fahren, und die DDR-Grenztruppen, bzw die DDR war der RAF wohlgesonnen. Wahrscheinlich konnten sie sogar den ostberliner Flughafen nutzen, um in den nahen Osten zu kommen. Die RAF hatte aber auch Beziehungen zur Action Directe nach Frankreich und sicherlich flogen man auch über Paris. Die Zollkontrollen waren damals noch nicht so fortschrittlich. --Optimum (Diskussion) 00:43, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die DDR und die RAF haben zusammengearbeitet. Das wurde spätestens dann klar, als nach der Wiedervereinigung in der DDR untergetauchte RAF-Terroristen enttarnt wurden und sich die RAF mangels DDR 1993/98 auflösen musste. --Rôtkæppchen₆₈01:09, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die aktiven RAF-Angehörigen hatten keinerlei Ähnlichkeit mit ihren Fahndungsporträts. Trotz der in den 70igern und 80igern allgegenwärtigen Fahndungsplakate gab es nicht einen Fall wo ein RAF-Terrorist visuell erkannt worden wäre. Die Mehrzahl der gesuchten Terroristen besaß gestohlene Personalausweise, ein kleinerer Teil gefälschte Ausweispapiere. --DJ02:54, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Aus der nachträglichen Unterbringung von RAFlern eine Zusammenarbeit zu konstruieren ist genauso weit hergeholt, wie der BRD eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reich von 1933 bis 1945 zuzuschreiben, weil diese nachträglich Nazis untergebracht hat.--Wikiseidank (Diskussion) 12:53, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist falsch, es wurden sicher mehrere erkannt zum Beispiel Inge Viett von einer DDR-Bürgerin! Und bei vielen weiß es nur nicht die Öffentlichkeit, weil man die Tippgeber geschützt hat. Christian Klar zum Beispiel könnte auch so ein Fall sein. Wurde jemals öffentlich wieviele der ausgesetzten Belohnungen ausgezahlt wurden? --2A02:8071:190:1000:915:6816:FA42:93CD17:54, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die erste Generation RAF entstand aus politisch linksgerichteten Bewegungen, Studentenkollektiven, dem Protest gegen den Vietnam-Kriege der USA und der Hamburger Hausbesetzerszene, die einer Gentrifizierung unterlagen und Millieugeschädigte Kinder hatten. Sichtworte: Hamburger Tanten, Rudi Dutschke. Diese erste Generation, anfangs Baader-Meinhof-Gruppe oder Baader-Bande genannt, endete in der Todesnacht von Stammheim als Folge der gescheiterten Entführung der Landshut was zum blutigen Ende der Schleyer-Entführung führte. Um den Preis die RAF abzuschaffen opferte Schmidt Schleyer. Die Unnachgiebigkeit rührte aus den Erfahrungen der Entführung von Peter Lorenz durch die Bewegung 2. Juni. Für die zweite Generation der RAF war die DDR-Grenze transparent, wohl auch Baader scheint öfter hindurchgeschlüpft zu sein. U.a. Christian Klar wurde in der DDR militärisch ausgebildet. Auch fanden in der DDR Versuche Staat, einen Mercedes, der eigens dafür besorgt wurde, versuchsweise mit Raketenwerfern zu beschießen. Mielke Stand nach der Auflösung der DDR dafür vor Gericht weil er damit Waffenhilfe zum Anschlag auf Alexander Haig gegeben hatte. Diese zweite Generation der RAF war quasi ein Hornissennest von Erich Honecker, das er auf der Westseite des eisernen Vorhangs angebracht hatte. Die DDR sah die RAF als Waffenbrüder. Aus der Zweiten Generation setzten sich die „RAF-Aussteiger“ in die DDR ab. Ihre Logistik wurde zerschlagen, nachdem Pilzsammler auf dem Stadtgebiet von Offenbach am Main bei Heusenstamm das Zentraldepot der RAF gefunden hatten. 1985 gab es erste Hinweise, worauf Maier-Witt innerhalb der DDR umgesiedelt wurde. Die Stasi hatte erfahren, dass ihr Versteck und ihre Identität im Westen gemeldet wurden. 1990 stellte sich heraus, dass die Stasi nicht viele Aufzeichnungen über die aus der RAF eingebürgerten Personen hatte. Sie wurden an ihren dünnen Stasi-Akten erkannt. Lag der dort fingierte Geburtsort im Westen, wie z.B. Madrid bei Susanne Albrecht, war es eine Kleinigkeit dort hinzufahren und die Person vor Ort zu identifizieren und festzunehmen. Die dritte Generation war mehr oder weniger etwas anderes, Stichwort: Das RAF-Phantom. Es ist fraglich, ob „der Herr des Geldes“ tatsächlich auf der Abschussliste der RAF stand. Die panzerbrechende Waffe war offensichtlich ein Import. --Hans Haase (有问题吗)00:22, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zur zeitlichen Einordnung nochmal wichtig: Die erste RAF-Generation nach der Baader-Befreiung bombte eigentlich nur knapp 14 Tage im Mai 1972 für das Ende des Vietnamkriegs und einen äußerst vage begriffenen Sozialismus, und dann war schon die gesamte erste Generation geschnappt und eingebuchtet. Die zweite Generation versuchte dann den Rest der 70er bis zum heißen Herbst 1977 mit weiteren Anschlägen nurnoch, die erste Generation als vermeintlich überragende Revolutionsführer freizupressen. Jegliche Motivation für die zweite Generation fiel somit 1977 mit der Todesnacht von Stammheim völlig weg.
Und bzgl. der sog. dritten Generation nach des Todesnacht von Stammheim schließlich gibt es deutliche Hinweise darauf, daß es sich um eine westliche Geheimdiensttruppe im Dienste der politisch gewollten Strategie der Spannung handelte; auch, wenn bereits die ersten beiden RAF-Generationen schon u. a. vom westdeutschen VS bewaffnet und aufgestachelt worden waren (s. dazu u. a. Peter Urbach, wo die Tätigkeit als V-Mann, Agent provocateur und staatlicher Sprengstoffbeschaffer als erwiesen gilt, bzgl. Horst Mahler bestehen ähnliche Gerüchte), stand die dritte Generation wohl ganz bewußt und offiziell auf der Gehaltsliste westlicher Dienste und diente nun auch von Seiten der Bombenleger primär dazu, der Bevölkerung Angst vor den bösen Linken einzujagen. Daher der Begriff des RAF-Phantoms für die angebliche dritte Generation.
Jegliche Behauptungen über irgendeine waffentechnische Ausbildung der RAF in der DDR zum Zwecke des Einsatzes im oder gegen den Westen, zumal ausgerechnet der mit Christian Klar von Hans Haase oben angesprochenen dritten Generation, sind aufgrund der obigen Ausführungen nicht nur äußerst unwahrscheinlich, sondern beruhen allein auf Gerüchten bzgl. der Einzelperson Klar. Mielke wurde zu keinem Zeitpunkt jemals wegen einer solchen Sache vor Gericht gestellt; Ende 1989, noch in der DDR, lautete sein U-Haft-Gund: "Schädigung der Volkswirtschaft (durch persönliche Bereicherung) und Hochverrat durch verfassungsfeindliche Aktionen", und von der BRD wurde Mielke schließlich allein wegen eines Polizistenmordes von 1931 angeklagt und verurteilt. --2003:48:2E4C:B143:11DD:8C1B:A072:CC9A06:41, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nur damit diese Räuberpistolen hier nicht unwidersprochen stehenbleiben: Das RAF-Phantom ist die lange widerlegte Verschwörungstheorie des Gerhard Wisnewski, der u. a. auch verbreitet, dass im Kernforschungszentrum CERN bei Genf schädliche Strahlung erzeugt wird, die wissentlich und willentlich das Erdbeben von L’Aquila 2009 ausgelöst habe. Bitte an seriöse wissenschaftliche Literatur halten und nicht dem geldscheffelnden Selbstdarsteller Wisnewski zuarbeiten, imdem solcher Schwachsinn auch noch propagiert wird. --Andropov (Diskussion) 09:56, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nur leider eben einer der Fälle, wo mal wieder ohne jede Argumente und Begründungen etwas: "widerlegt" wurde, sondern allein durch Diffamierung von Personen. Wisnewski war nur einer der drei Autoren, die zu jener Zeit alle drei seriöse WDR-Journalisten waren, was sich auch durch das Buch nicht geändert hat. Daß sich Menschen im Laufe ihrer Karriere um 180 Grad von der kritischen Seriösität zum völligen Irren drehen können, sieht man auch an Jürgen Elsässer, in dessen COMPACT Wisnewski ein Vierteljahrhundert nach dem RAF-Buch publiziert. Ähnliches gilt sogar für den heutigen Holocaustleugner David Irving, der nach Ansicht der Historikerzunft in den 60ern und tlw. wohl auch noch in den 70ern auch einige seriöse Arbeiten veröffentlicht hat.
Unabhängig von der These des RAF-Phantoms bleibt aber unbestritten, daß Mielke zu keinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit der RAF angeklagt oder verurteilt wurde und daß es diesbezüglich allein Gerüchte über die Einzelperson Klar gibt. --2003:48:2E4C:B131:A41E:677C:E2C9:8A8A23:12, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wohnheim für seelisch behinderte
Tragischerweise ist Wohnheim bisher noch ein roter Link, dabei ist es ja die dritte wichtige Heimform neben Altenheim und Pflegeheim. Dass es Wohnheime für geistig behinderte gibt ist klar, bei Wohnheimen für körperbehinderte kann ich den Sinn auch nachvollziehen, es soll aber auch Wohnheime für seelisch behinderte geben, zwar nicht viele, aber immerhin.
Meine Frage ist jetzt, wer da so das Klientel ist, für wen so etwas in Frage käme. Denn eigentlich gibt es ja da genug ambulante Möglichkeiten, und ich frage mich, wann man "schlimm" genug ist, dass gesagt wird, dass man ins Heim muss. -- Liliana•01:16, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Dass Wohnheim rot ist, ist natürlich klar ungut; wenngleich ich denke, dass es wohl nie ein Artikel wird, sondern eine BKL. Es gibt zig Arten von Wohnheimen, für missbrauchte Frauen, Kinder, Betreutes Wohnen, usw. Die Entscheidungen, wann es "schlimm" ist, wie du schreibst, treffen dann verschiedene soziale Einrichtungen, auch Ärzte (d.h. meist diese zusammen). Gruß -jkb-01:33, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zunächst mal liegt die Entscheidung immer noch bei den Betroffenen selbst, die ggf. gemeinsam mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen aus dem Umfeld zu fällen wäre. Das Dafürhalten irgend welcher Ärzte oder soz. Stellen ist da erst mal sekundär und wird eher relevant, wo es um die Abklärung formeller Zugangsvoraussetzungen und die Kostenfrage geht bzw. um die Übernahme dieser. Wegen einer psychischen Behinderung muss in Deutschland niemand mehr „ins Heim“. Das ist eine besondere Wohnform, die man sich den Bedürfnissen und Wünschen entsprechend selbst aussucht. Und von da an viel Glück. Betrifft nämlich nicht Wenige und es wollen noch mehr. Ergänzen wir besagten Mangel an entspr. (insb. spezialisierten) Einrichtungen, darf klar sein, wie das mit Angebot und Nachfrage so ausschaut. Übrigens: Die Versorgungslage mit ambulanten Möglichkeiten ist nicht überall gleich gut. Ich seh den Zshg. nur auch nicht wirklich, denn ein Wohnheim ist ja nicht notwendig ein/an einem Krankenhaus und es liegt überhaupt kein Widerspruch darin, in so einem zu wohnen und gleichz. z.B. ambulante Therapieangebote wahrzunehmen. Weil unter 'nem Wohnheim versteh zumindest ich ganz einfach eine Alternative zur eigenen Wohnung, mehr nicht. Der jeweilige Grad an Betreuung ist eine ganz andere Frage und variiert logischerweise stark.
Geh mal davon aus, dass das Klientel dort eine ganz ähnliche Bandbreite hat, wie in Einrichtungen für körperlich- oder kognitiv Behinderte - ja, oder auch „stinknormalen“ WGs - sprich, eine (un)denkbar große. Warum sollte es anders sein? Zumal das ja auch gar nicht getrennt sein braucht. Bei den BBW und BFW mit Internats-/Heimkomponente ist es z.B. ganz überwiegend so, dass da alle zusammenwohnen, ganz egal was für Behinderungen oder Schwierigkeiten vorliegen. Mal ganz abgesehen davon, dass viele in der Hinsicht eh in mehr als eine Kiste fallen. ;) Es wär schon hilfreich, wenn du viell. etwas konkreter werden könntest, weil wie schon geschrieben wurde, kann das halt alles Mögliche einschließen. -ZT (Diskussion) 05:52, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich wollte jetzt eigentlich nicht zu weit ausholen, muss es aber wohl doch. Denn ich habe, zugegebenermaßen aus völliger Verzweiflung und bereits mit dem Hungertod vor Augen, die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Denn wenn mir in den letzten sechs Monaten irgendetwas an mir aufgefallen ist, dann ist es die völlige Willenslosigkeit und die fehlende Lebensfreude. Ich saß da teilweise tatsächlich nur stundenlang und starrte Löcher in die Wand... Das ist mir vorher eigentlich nie aufgefallen, erst jetzt merke ich richtig, wie ich meine Lebenszeit eigentlich nur absitze. Was jetzt natürlich ansteht, ist die Frage der weiteren Zukunft. Eine eigene Wohnung wäre sicher wünschenswert, aber jetzt mal abgesehen von den behördentechnischen Querelen muss ich sagen, dass mir da einfach die lebenspraktischen Fähigkeiten fehlen, um alleine zu überleben. Ich meine, sicher, mit genug Unterstützung geht es schon irgendwie, aber die Behörde wird da irgendwann auch wirtschaftlich rechnen müssen. Und wenn die dann merken, dass ich halt jeden Tag bekocht werden muss und ich noch daran erinnert werden muss, die Wohnung und mich selbst sauberzuhalten, fällt die Wirtschaftlichkeitsprüfung schnell negativ aus. Ich war ja auch mal teilstationär in einer Tagesklinik, aber das war eine einzige Katastrophe, weil ich eine so große Angst vor Menschen habe und mich ständig bedroht fühlte und mehrmals flüchtete. Ich bin damals nur knapp um die geschlossene Psychiatrie auf Lebenszeit gekommen. Da kann ich schon jetzt sagen, dass eine Wohngruppe keine Alternative für mich ist. Und da muss ich dann überlegen, welche Alternativen es noch gibt. -- Liliana•11:44, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich wollte zur Formfrage mal klarstellen: Es gibt im offiziellen Sprachgebrauch eine geistige Behinderung und es gibt eine seelische Störung. Was es nicht gibt, ist eine: "seelische Behinderung". Was man auch an Rotkäppchens obigem Link sieht, der rein garnichts zu einer solchen schreibt.
Und die seelische Störung ist, was ja wohl die eigentliche Frage war, als eine signikante Störung bzw. Abweichung im emotionalen Empfinden mit Leidensdruck und ggf. daraus resultierender Auffälligkeit im Sozialverhalten (meist verschiedene Formen der sozialen Dysfunktionalität), aber an sich ohne Verminderung oder Störung des logischen Intellekts definiert. Wenn dann die soziale Dysfunktionalität zur signifikanten Behinderung bzw. Unfähigkeit in der eigenen Lebensführung führt, ist langfristig betreutes Wohnen durchaus hilfreich, und kurzfristig eben die Tagesklinik.
In deinem speziellen Fall würde ich erstmal einen Psychiater (das ist im Grunde ein Pillendoktor) aufsuchen, der dir kurzfristig erstmal angstlösende Medikamente verschreibt, damit du dann im kurzfristig angstfreiem Zustand entweder auf Depression oder Angststörung als Grundproblematik von einem niedergelassenen Psychologen bzw. Psychotherapeuten (für die eigentliche Therapie) behandelt werden oder vielleicht sogar zurück in die Tagesklinik kannst. Wegen der von dir angesprochenen Unwirtschaftlichkeit muß dir der behandelnde Arzt auf jedenfall Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung bescheinigen, das erleichtert dann in der Hinsicht vieles und man muß sich nichtmehr dauernd rechtfertigen. Aber Achtung: Wenn du soviel zuhause sitzt, daß du auf ALG II angewiesen bist, dann fällt die Leistung mit der Arbeitsunfähigkeit sofort weg und du mußt dann stattdessen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen; was dir dann darüberhinaus noch zusteht, ist eine zusätzliche EU-Rente, die per Post in Brüssel beantragt wird. --2003:48:2E4C:B143:11DD:8C1B:A072:CC9A06:10, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Regex
Wer kennt sich mit Regex aus? Ich möchte aus einer Benutzerliste (in einem Textverarbeitungsprogramm) alles löschen, außer die Benutzernamen. Also: <<(Diskussion | Beiträge | Sperren) (Erstellt am 16. Mai 2012 um 23:24 Uhr)>> sollte gelöscht werden. (Ich versuche auch, mich in Regex einzuarbeiten, aber noch ist das für mich ein Buch mit sieben Siegeln :)
Beispielliste:
LieschenMüller (Diskussion | Beiträge | Sperren) (Erstellt am 16. Mai 2012 um 23:24 Uhr)
Mustermann M. (Diskussion | Beiträge | Sperren) (Erstellt am 12. April 2012 um 23:24 Uhr)
Mustermann Xyz (Diskussion | Beiträge | Sperren) (Erstellt am 23. August 2013 um 13:07 Uhr)
OttoNormal (Diskussion | Beiträge | Sperren) (Erstellt am 11. Juni 2008 um 12:49 Uhr)
Zusatzfrage: Kennt ihr eine Möglichkeit am Anfang jeder Zeile etwas automatisch einfügen zu lassen, z.B. in meinem Fall: "Benutzer Diskussion:"
Zur Zusatzfrage: Mit Microsoft Word geht das so: Zuerst vor der ersten Zeile eine Leerzeile einfügen. Suchen und ersetzen, Dann ^p suchen und durch ^pBenutzer: ersetzen. Leerzeile am Anfang und überzähligen Benutzer: am Ende löschen. --Rôtkæppchen₆₈09:53, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zur Zusatzfrage: Mit LibreOffice Writer geht das so: Zuerst vor der ersten Zeile eine Leerzeile einfügen. Suchen und ersetzen, RegEx anhaken. Dann $ suchen und durch \nBenutzer: ersetzen. Leerzeile am Anfang löschen. --Rôtkæppchen₆₈13:24, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich habe eine Blattpflanze (Gattung Schefflera) geschenkt bekommen und befinde mich nun etwas im Zweifel was die richtige Haltung betrifft. Das Prinzip der Photosynthese ist mir bekannt, aber wie verhält es sich mit den Lichterfordernissen? Konkret: Kann ich die Pflanze in einem Zimmer, dessen einziges Fenster nach Norden gerichtet ist, mit gutem Gewissen an eben dieses Fenster stellen oder besteht die Gefahr, daß die Pflanze mangels direkter Sonneneinstrahlung nicht gedeiht oder über kurz oder lang sogar eingeht? --91.39.123.13408:59, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Norden ist nicht sonderlich günstig, aber evtl. je nach Fenster und Umgebung noch nutzbar. Man muss die Pflanze beobachten, sobald neue gesunde Blätter gebildet werden und die alten nicht komplett abfallen, scheint dieser eine Standort verwendbar. Schattenspezialisten wie Efeutute und Russischer Wein (Cissus alata) wären hier unkritischer. Grüße --RalfDA (Diskussion) 16:07, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Gefechtsköpfe wären mit Lance-Kurzstreckenraketen (Reichweite gut 100 km) und Haubitzen M110 (Reichweite ca. 30 km) verschossen worden. D.h. ziemlich zwangsläufig, von der BRD aus in die DDR. Lagermöglichkeiten wird es gegeben haben, ob die Gefechtsköpfe tatsächlich bereits dort eingelagert waren, könntest du den Militärattaché in der US-Botschaft in Berlin fragen, Oberst Terry Anderson. Der wird wissen, in welchen Quellen das steht. --62.203.50.17712:34, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kleine Korrektur: Sobald die Warschauer-Pakt-Truppen auf westdeutschem Gebiet gewesen wäre, hätten die USA auch dortige Ziele unter Beschuss genommen - also nicht zwangsläufig "in die DDR" geschossen. Die französischen Nuklearraketen reichten nicht einmal bis zum "Eisernen Vorhang". Aber eigentlich wäre es dann auch egal gewesen, welchen Anteil vom Overkill wer abkriegt. --Simon-Martin (Diskussion) 15:13, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt in meinen Bezirk wohl ein Problem mit der Paketzustellung. (Ich nenne bewusst keine Unternehmensnamen, da irrelevant für die Frage.) Ich muss die Pakete zu Hause annehmen, da sie über 50 kg schwer sind und ich kein Auto zur Abholung habe. Aus diesem Grund warte ich also den ganzen Tag und nehme mir dafür frei. Nun ist es allerdings schon mehr als oft vorgekommen, dass ich umsonst den ganzen Tag gewartet und Urlaubstage verschwendet habe und niemand bei mir geklingelt hatte. Am nächsten Tag, muss ich allerdings dann fast immer feststellen, dass ein Zettelchen in meinem Briefkasten liegt. Es geht seit Monaten so und mir erschließt sich die Ursache nicht. Beschwerden brachten keine Besserung. Leider ist es bei dem Produkt (Gedruckte Bücher) auch nicht möglich den Zusteller zu wechseln, da die Druckerei nur mit dieser arbeitet. Nun zu meiner Frage, wäre es mir erlaubt meinen Vorhof zu filmen, um herauszufinden, ob der Zusteller bei mir klingelt und es möglicherweise als Beweismaterial zu verwenden, oder würde ich damit Persönlichkeitsrechte verletzen, womit es rechtlich unbrauchbar wäre? Und könnte ich von dem Paket-Unternehmen Schadensersatz verlangen, da ich mir ja immer frei nehmen muss, ohne das Paket letztlich zu erhalten?
--95.223.244.7011:14, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Für was denn eine Kamera? Du weißt ja bestimmt, wann der Postbote in etwa kommt. Wenn du dir schon einen Urlaubstag nimmst, kannst du dann zu der Zeit ja einen kleinen Spaziergang die Straße ab und auf machen. Auch gut für die Gesundheit. Oder du setzt dich Undercover ins Auto, schöne Mücke und gut ist. So erspart du dir den aufwendigen und teuren Technikkram, den möglichen rechtlichen Ärger und findest zuverlässig raus, ob der Postbote dich auf den Arm nimmt. --PowerMCXSprich zu mir!+/-11:38, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Du weisst ja eigentlich schon, dass er nicht klingelt? Warum also die Kamera? Um zu prozessieren? Klingt nach viel Aufwand. Ich vermute mehr eine andere Zustellungsart braucht weniger Aufwand: auf dem Land; mit Versender einen Ort ausmachen wo er hinstellen kann zB oder in der Stadt an die nächstegelegene Annahmestelle liefernlassen und dann Auto oder so ein kleines Handwägelchen ausleihen. -- southpark11:49, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
1. welcher Zusteller akzeptiert Pakete über 50 kg? Stichwort Arbeitsschutz und so... 2. dein Privatgelände darfst du videoüberwachen... nur den öffentlichen Raum nicht. 3. würde ich mir aber überlegen, wenn es wirklich nur Bücher sind, lieber kleinere Pakete zu verschicken. Das gibt deutlich weniger Stress. -- Liliana•12:18, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Abgesehen davon, dass es solche Zusteller gibt (sonst könnte der Fragesteller ja nicht davon berichten): Zu 1. sagt meine Suchmaschine: UPS akzeptiert Pakete bis 70, cargointernational.de bis 100 kg. -- Ian DuryHit me13:00, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Woher nimmst du diese Kenntnis? Es kommt (u.a.) auf die "wirksame Last" an, also der Gewichts- bzw. Zug-/Druckkraft, die tatsächlich ausgeglichen werden muss. Je nach Hilfsmittel sind das nur 10 % des tats. Gewichts. -- Ian DuryHit me08:52, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Gibt es zufälligerweise soetwas wie einen Briefkasten der an der Grundstücksgrenze steht oder ähnliches, was wie eine vermeintliche Klingel ausschaut? Ich habe häufig das Glück, dass Lieferdienste aller Art versuche auf meinem Briefkasten rumzudrücken, dieser aber keine Klingel ist. Ich habe in einem Berliner Hinterhaus quasi einen Logenplatz für das Schauspiel. Oder muss der Lieferdienst erst durch ein Gartentor, um das Haus herum, um bei dir klingeln zu können? Kommt ein Zusteller aus der Stadt oder kennt sowas nicht, wirft man lieber das Kärtchen ein, als möglicherweise bösen Hunden oder Hausbesitzern zu begegnen.
Was helfen kann ist, z.b. ein gut erkennbarer Hinweis am Briefkasten, Gartentor oder ähnlichem, dass du zu Hause bist, bzw. wo die Haustüre ist. Alternativ solltest du eventuell mit der druckerei reden, mehrere Kleine Kartons zu verschicken, wobei ich hier die erfahrung machte, dass sie aus Gründen der Material- und Versandkostenersparnis wenige große Pakete verschicken... die ja sowieso meist an Ladenlokale versandt werden wo immer irgendein Mitarbeiter sie annehmen kann. --88.74.71.16812:50, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei derart schweren Lieferungen, womöglich noch in höhere Stockwerke, wundert es mich nicht, dass der Paketbote da gar nicht erst anliefert, sondern lieber gleich einen Abholzettel ausfüllt. Der will sich nicht die Gesundheit und wegen Bandscheibenproblemen womöglich damit noch seine berufliche Existenz ruinieren. Ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber ein gewisses Verständnis habe ich schon dafür. Es sollte vielleicht ein anderes Lieferkonzept entwickelt werden, dass vielleicht etwas weniger extreme Lieferungen beinhaltet. Benutzerkennung: 4306708:03, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die höheren Stockwerke sind nicht Problem des Paketboten, sondern des Empfängers. Frei Haus heißt hinter die erste abschließbare Haustüre. Ich wohne im vierten Stock ohne aufzug und kenne das. Au0erdem klingelt der Bote, wartet dreißig Sekunden und ist wieder weg. Bis man Schuhe angezogen hat und unten ist, ist der längst beim nächsten Kunden. Deswegen bestelle ich postlagernd oder per Packstation. --Rôtkæppchen₆₈09:15, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Selbst schon erlebt: Der Handlungsgehilfe des "Götterboten" stoppt kurz sein Mofa und wirft besagten Zettel in meinen Briefkasten. Hab's zufällig gesehen als ich kurz vor Sieben am Auto stand. So kann sich der Neger (ob nun politisch korrekt oder nicht, es war zufällig tatsächlich ein schwarzer Mann) natürlich einige Schlepperei und Kurverei durch enge Vorortstraßen sparen. --Steiger4 (Diskussion) 13:00, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt solche und solche. Mein UPS-Zusteller hat dieselbe Hautfarbe wie sein Lieferfahrzeug und ist immer total nett. DHL und Hermes haben kundenfreundlichkeitsmäßig viel nachzuholen. Mein DPD-Zusteller grüßt mich sogar, wenn er in der Stadt an mir vorbeifährt. --Rôtkæppchen₆₈13:05, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Datenschutzrechtlich unbedenklichere Variante: "Verwanze" Deinen Briefkasten bzw. den Bereich davor mit einem elektrischen Kontakt, der zur Klingeltaste parallel geschaltet ist. Einwurfklappe öffnen bzw. Auftreten auf eine etwas weiter vorn befindliche Trittmatte -> Türklingel löst aus. Dann hast Du vielleicht ein paar Sekunden mehr, um ihm noch hinterherzurennen bzw. Dir zumindest das Kennzeichen zu notieren und Dich bei der Zentrale zu beschweren.
Du könntest auch einen PIR-Bewegungsmelder aus dem Baumarkt nehmen. Als allererstes würde ich aber eine schriftliche Beschwerde beim Paketdienst einreichen und ein Hinweisschild an Klingel und Briefkasten anbringen. --Rôtkæppchen₆₈01:27, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Huehnereier mit zwei Dottern
Eins unserer Huehner legt regelmaessig Eier mit zwei Dottern / Eigelb. Dazu zwei Fragen:
Wenn wir einen Hahn haetten wuerden wir Zwillingskuecken bekommen?
Wie oft kommt es vor das Huehner Eier mit zwei Dottern legen?
Theoretisch ja, aber normalerweise überleben die in der Natur nicht.
Ist abhängig von der Hühnerrasse und Ernährung, aber so selten ist das nicht. Solche Eier kriegt man zumindest in den USA relativ häufig als "maxi egg" verkauft, bzw. solche extragroßen "maxi eggs" haben relativ häufig mehrere Dotter. -- Jonathan13:38, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nein, auch theoretisch nicht. Für zwei Küken reichen weder die Nahrungsvorräte im Ei in Form des Eiklars aus noch die Luftmenge, die durch die Eischale diffundieren muss. Beide Embryonen sterben ausnahmslos ab. -- Janka (Diskussion) 15:53, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Im englischen Artikel steht "Double-yolked eggs seldom lead to successful hatchlings without human intervention", "seldom" verstehe ich nicht so, dass es ausgeschlossen ist. Aber die dort angegebene Quelle hab ich nicht weiter verfolgt. -- Jonathan16:52, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
naja, das Video zeigt, dass hier ein Mensch beim Öffnen des Eis hilft. Und es lässt erahnen, dass ohne menschliches Zutun kaum beide überlebt hätten (vgl. Luftkammer). Da wäre wohl zumindest eines davon erstickt. --194.118.130.10905:42, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es sind meistens nicht die großen Eier, in denen man zwei Dotter findet, sondern die kleineren. Diese stammen von jungen Hennen, die noch am "Üben" sind und deren Hormonhaushalt noch nicht präzise funktioniert. Nach wenigen Wochen legen solche Hühner auch Eier mit nur einem Dotter. Da meist gleichaltrige Hennen zusammen gehalten werden, findet man in der Schachtel mit Eiern solcher Jung-Hennen-Bestände meist mehrere Eier mit zwei Dottern. --IgorCalzone1 (Diskussion) 17:00, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kontaktaufnahme zu einem Benutzer
Ich möchte einen Benutzer kontaktieren, um ihm eine (für eine von ihm gestellte Frage) relevante Mitteilung zu machen.
Wie könnte ich ihn veranlassen mich zu kontaktieren, außerhalb von Wikipedia, (via Mail,Telefon o. brieflich), wie kann ich ihm meine Kontaktdaten mitteilen?
Warum ist privates Schwarzfahren billiger als Öffentliches?
Angeregt durch das obige Schwarzfahr-Thema ist mir folgende Frage gekommen:
Wer in Bus und Bahn fährt, ohne diese bezahlen zu wollen, der muss, wenn er denn erwischt wird, nicht mehr den normalen Preis, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen (und strafrechtlich könnte das eine Beförderungserschleichung sein, aber das interessiert mich hier nicht weiter). Das ist für alle Verkehrsmittel des ÖPNV so, also z.B. auch, wenn der Fahrgast am späten Abend ein Sammeltaxi bestellt und die Verkehrsbetriebe dann (z.B. weil sonst keine nachgefragt hat) einfach ein privates Taxi hinschicken. Da gilt dann irgendein Tarif dieser Verkehrsbetriebe und man muss das erhöhte Entgelt zahlen, wenn man fährt, ohne ein Ticket zu haben.
Bestellt man sich privat ein Taxi und fährt damit von A nach B, dann kann es ja genau so sein, dass der Fahrgast am Ende nicht zahlen will. Wenn er das vorher schon wusste, dann kann das strafrechtlich ggf. ein versuchter Betrug sein, aber die strafrechtliche Seite ist mir wie gesagt egal. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt wird jedenfalls nicht fällig.
TF:In Bus und Bahn muss man daran denken, dass man sich vor Fahrtantritt eine Fahrkarte kauft. Das erhöhte Beförderungsgeld soll eine Erinnerungsstütze für´s nächste Mal sein. Im Taxi zahlt man immer hinterher, ein Erinnerungseffekt wäre sinnlos ("Was, sie haben keine zwanzig Euro dabei? Dann müssen Sie jetzt vierzig Euro bezahlen!") --Optimum (Diskussion) 19:51, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Deine Unterteilung in öffentlich und privat ist falsch. Sowohl Bus und Bahn, als auch Taxi zählen zum Öffentlichen Personennahverkehr und unterliegen beidem dem Personenbeförderungsgesetz. Die Beförderungsentgelte werden in beiden Fällen von den örtlich zuständigen Behörden (z.B. Regierungspräsidium) festgelegt oder genehmigt. --Rôtkæppchen₆₈21:38, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Den strafrechtlichen Teil hab ich gerade noch schnell nachgesehen: § 265a umfasst "Verkehrsmittel" und damit auch Taxis - auch wenn das nicht meine Frage war.
Das Personenbeförderungsgesetz erfasst nach §§ 1, 46 ff. in der Tat auch Taxen im Gelegenheitsverkehr. Das erhöhte Beförderungsentgelt folgt aber - wenn ich nichts übersehen habe - nicht direkt aus dem Personenbeförderungsgesetz, sondern aus zwei Verordnungen: Der Eisenbahn-Verkehrsordnung einerseits, die erstmal nur für öffentliche Eisenbahnen gilt, und der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. Das einmalig gerufene Taxi fährt aber nicht im Linien-, sondern im Gelegenheitsverkehr und fällt damit auch nicht unter die VO-ABB.
Wenn das Obige so stimmt, dann kann der Taxi-Unternehmer zumindest theoretisch ein erhöhtes Entgelt in seinen AGB festsetzen. Ob das gemacht wird oder nicht, finde ich gerade nicht - ich hab auch noch nie davon gehört. Daher ja die Frage... --88.130.77.3523:54, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für den Hinweis auf die BOKraft. Nach § 37 Abs. 1 BOKraft darf tatsächlich nur das auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigte Entgelt verlangt werden, nicht mehr. Ein Taxifahrer, der dagegen verstößt, begeht nach § 45 Abs. 2 Nr. 6 e) BOKraft eine Ordnungswidrigkeit. --88.130.86.411:26, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht ist auch ein Grund, dass die Schwarzfahrquote im Gelegenheitsverkehr arg gering ist: Der Taxifahrer meines Vertrauens hat mir erzählt, dass er seit etwa 15 Jahren Taxi fährt und dass er in dieser gesamten Zeit genau zwei Schwarzfahrer gehabt habe: Die Eine sei betrunken gewesen und habe im Taxi randaliert und der Andere wollte einfach so nicht zahlen. Insofern ist die Notwendigkeit eines erhöhten Beförderungsentgeltes bei Taxen schonmal deutlich geringer - wenn überhaupt existent. Die Unternehmer würde es aber wahrscheinlich trotzdem freuen...
Ein anderer Punkt (Theoriefindung) mag sein, dass der ÖPNV im Gegensatz zu wirtschaftlich handelnden Unternehmen eh subventioniert und nicht rentabel ist. Und wer so unsozial ist, dass er schwarzfährt, der soll dann halt zumindest in verstärktem Maße bei der Finanzierung mithelfen - sozusagen als Denkzettelfunktion. --88.130.126.11209:34, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe das <TF> wie die "Fangprämie" bei Ladendiebstahl: Die Fahrscheinkontrolleure sind nur wegen der Schwarzfahrer da. Wären alle Leute ehrlich, so brauchte man keine Kontrolle. Also ist es nur angemessen, die Schwarzfahrer an den Kosten der Kontrolle zu beteiligen. -- Zerolevel (Diskussion) 21:53, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
HTTP/2
Kann mir jemand beim Verständnis von HTTP/2 helfen? Ich habe gelesen, dass man als Webmaster (einer auf PHP basierenden Webseite) seinen Code nicht anpassen muss, um HTTP/2 zu nutzen. Nur der Server muss das Protokoll unterstützen. Mein Verständnisproblem: Woher weiß der Server, welche Dateien (Bilder, CSS, JS etc.) er mit dem Aufruf einer PHP-Seite an den Client pushen kann, um die Vorteile von HTTP/2 auch auszunutzen? Das kann der Server ja nicht ohne Analyse des von PHP erzeugten HTML-Codes wissen. Entweder muss der Server den Code analysieren, oder die Webseiten, die mir erzählt haben, dass sich PHP-seitig nichts ändert, veralbern mich. Wer weiß mehr? --31.16.101.7817:01, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
PHP erzeugt HTML (oder andere Formate) auf dem Server, hat ansonsten aber nichts damit zu tun. Die gleiche Frage ergibt sich auch beim Aufruf einer statischen .html-Seite. Naheliegend wäre, dass der Client dem Server mitteilt, dass er das unterstützt, und der Server dann per HTML eingebundene Dateien gleich mitschickt (weiß aber nicht ob das geschieht). Aber selbst wenn er das nicht tut ändert sich in Bezug auf PHP nichts. --mfb (Diskussion) 17:16, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Aus meiner Sicht ist die richtige Auswahl und das Verpacken der Dateien für SPDY bzw HTTP/2 Sache des http-Servers. Der http-Server muss das zu übermittelnde Dokument analysieren und die zur Darstellung benötigten Dateien mitverpacken. Bei einer statischen HTML-Seite müsste er das ohnehin tun. SPDY spielt sich ja nur auf Transportebene ab. Das Back-End, das die Website bereitstellt, weil ja nicht einmal, mit welchem Protokoll über welches Netz da übermittelt wird. --Rôtkæppchen₆₈18:11, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Einfachste Methode: Der Server implementiert einen Request-Cache für jede HTML-URL und merkt sich dann, welche Dateien der Client direkt danach angefordert hat. Diese Datei-Abrufe bekommen einen Zähler verpasst, der mit jeden Abruf hochgezählt wird. Wenn nach dieser "Anlernphase" ein weiterer Client ankommt, schickt der Server die 10 Dateien mit den höchsten Zählerständen gleich mit und der Client verwirft einfach die, die er doch nicht haben will. -- Janka (Diskussion) 21:26, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bearbeitungsgebühr für Telekommunikationsanbieter bei Umzug
Hallo! Ich werde demnächst umziehen und möchte natürlich auch am neuen Wohnort telefonieren. Meine Telefonanbieter (o2) möchte dafür entweder eine neue 24-monatige Mindestvertragslaufzeit oder eine einmalige Gebühr von 49,99 €. Im §46, Absatz 8 Telekommunikationsgesetz steht, dass die Umzugsgebühr "jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.". Nun fällt aber für einen Neuanschluss bei o2 im Moment gar keine Anschlussgebühr an, wie man auf der Website sehen kann (da steht "0,- €, statt 49,99 €", ohne dass das sichtbar zeitlich begrenzt wäre). Die Dame am Telefon konnte mir nicht helfen. Habe ich Anspruch auf kostenlosen Umzug? Sollte ich das in einem Brief fordern? Meint ihr, ich komme damit durch? Meine Angst ist, dass o2 das dann einfach verschleppt und ich ewig kein Telefon am neuen Wohnort habe. Die sind bis jetzt bei mir nicht mit Eifer oder Kompetenz aufgefallen.
--92.226.71.14617:50, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Einrichtungsgebühr entfällt, laut der dort angegebenen Fußnote, nur bis 21.10. Sicher wird es direkt im Anschluß natürlich wieder ein Neukundenangebot geben, bei dem die Gebühr wieder entfällt, aber grundsätzlich beträgt sie anscheinend wirklich 49,99 EUR. Ich würde es wahrscheinlich einfach zahlen, oder sofern du zufrieden bist einfach wieder um 24 Monate verlängern. Den ärger wär es mir nicht wert (mir ist klar, dass das Unternehmen natürlich genau darauf auch spekuliert) --Lidius (Diskussion) 18:25, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die gute Nachricht: auch wenn du nichts machst, wird 02 es verschleppen und du wirst erstmal ohne Internet sein - also kannst du gefahrlos probieren was geht ;-) -- southpark19:24, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Okay, danke für die Einschätzung. Ich werde mir einfach einreden, dass es auf die 50 € auch nicht ankommt beim ganzen anderen Kram der da noch so kommt.--92.224.239.20116:26, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Beitrag Multicity - will keinen LA stellen, aber riecht nach Werbung
Der Beitrag Multicity ist neu und meiner Meinung nach fehlst hier an Relevanz (ist nicht mal ein Unternehmen, sondern wahrscheinlich nur ne Kooperation). Außerdem sieht es mehr nach Werbung aus, als nach einem enzyklopädischen Beitrag (sehe ich an den Angebotsauflistungen). Will nicht löschen lassen, aber wie mach ich das mit Verbesserungswünschen, Textbausteinen usw.? Wäre schön, wenn mir das jemand zeigen könnte. Es gibt doch so QS-Bausteine...Vielen Dank!
Wo gibt es in Süddeutschland Hotels über 1500 Höhenmeter?
Hallo zusammen,
ich würde gerne ein paar Tage über 1500 Höhenmetern verbringen, da ich stark davon ausgehe, eine Hausstaubmilbenallergie zu haben und da die Milben ja über 1500 Metern nicht überleben können, wäre es quasi gesichert, dass ich eine habe, wenn sich meine Beschwerden allein durch den Ortswechsel bessern. Dann würde ich mir sofort entsprechende Utensilien wie Allergikerbettwäsche, Spezialstaubsauger etc. anschaffen, alle Teppiche rausschmeißen etc. (der Arzttermin beim Allergologen ist leider noch ein bisschen hin - kennt man ja - und solange möchte ich nicht warten)
Jetzt ist Deutschland ja leider so ein bisschen ein Flachland...kennt jemand Urlaubsorte in Süddeutschland (ggf. auch im nahen Österreich oder Schweiz), die über 1500 Metern liegen und in denen man zu für Normalpersonen bezahlbaren Preise ein paar Tage Urlaub machen könnte?
Hinweise auf spezielle Hotels mit guten Erfahrungen wären natürlich besonders klasse, aber der Ortsname reicht natürlich auch - dafür gibts dann ja Trivago :)
--91.3.119.22818:46, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube auch, dass du da in ein anderes Land musst. Auf der Rigi gibt's z. B. Hotels, vermutlich mit dem üblichen Schweizer Preisniveau. Aber da oben ist's immerhin schön. --Plüschhai (Diskussion) 19:11, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ihr habt mich auf eine hervorragende Idee gebracht: einfach mal "höchstes Hotel Deutschlands" googeln! Das hier ist sogar gar nicht so weit weg von uns. Falls noch jemand einen anderen Tipp hat, wäre ich dankbar, falls dieses ausgebucht oder bei näherem Hinsehen vielleicht doch nicht so gut sein sollte... 91.3.119.22819:35, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es ist nicht so, dass die auf 1499 Metern glücklich sind und auf 1501 Metern plötzlich absterben. Eine niedrigere Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur können auch schon helfen, und lassen sich ggf. viel lokaler erreichen. --mfb (Diskussion) 20:31, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
In Deutschland wird es wahrscheinlich schwierig. Wenn man im August in Spanien noch Schnee findet, dann ist es hoch. Ich biete Alberg Pic de l'Àliga - Xanascat in den Pyrenäen. Sas sind ca. 2300 m hoch, in diesem Foto rechts den Berg hoch. Etwas näher dran ist Štrbské Pleso in der Tatra mit ~zig Hotels, allerdings "nur" 1350 m hoch. --Pölkkyposkisolisti20:48, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielen lieben Dank Euch allen für die Tipps! Dann werde ich erstmal beim Feldberg nachfragen, dann Österreich. Spanien ist leider zu weit, da müsste man fliegen, ich muss mich leider auf das Auto beschränken ;) Viele Grüße 91.3.119.22823:44, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Und mal was anderes: Einen passenden Arzt aufsuchen und Dich auf die diversen Allergene testen zu lassen klingt nicht vielleicht wie eine einfachere Alternative? --Windharp (Diskussion) 13:44, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Thema Hausstaubmilben: Bin selber Asthmatiker mit Allergie gegen Hausstaub und Hausstaubmilben. Und wenn das auch sehr weit weg ist, aber ich habe nie besser Luft gekriegt als im trockenen Wüstenklima von Nevada und Kalifornien. Weil's da so trocken ist, merkt man auch die Hitze viel weniger als im sumpfig-schwülen Florida oder im hiesigen schwülen Hochsommer, die mir immer ungeheuer auf die Atmung gehen. --2003:48:2E4C:B143:11DD:8C1B:A072:CC9A05:37, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht ist auch die Ostsee oder Nordsee gut. Wegen des ständigen Windes und der salzhaltigen Luft haben es Milben aller Art dort etwas schwerer. Dann noch ein Allergikerhotel finden, wo die Betten häufiger abgesaugt oder die Matratzen milbenfrei sind, und kaum Teppiche und Vorhänge verwendet werden, und es könnte dir besser gehen. --Sr. F (Diskussion) 20:42, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
ich sitze gerade an der Korrektur eines Textes und bin auf drei Zweifelsfälle gestoßen, für die ich online keine eindeutige Lösung finden konnte. Vielleicht findet sich hier jemand, der mir schnell weiterhelfen kann:
empor getragen: Ist die Getrenntschreibung korrekt?
das gegenüberliegende Haus: Wäre hier Getrenntschreibung korrekt?
Vorerst besiegt, zog er sich zurück.Kaum in Paris angekommen, traf er seinen Bruder.: Ist das Komma in diesen Fällen obligatorisch, fakultativ oder nicht vorgesehen?
Och, können wir solche Grundsatzdiskussionen nicht mal lassen? Wir könnten doch der Einfachheit halber annehmen, dass der Frager sich auf die amtliche Regelung bezieht, nach der beispielsweise Schuldiktate benotet werden. Auch vor 1994 bist du für idiosynkratische Schreibungen nicht in den Knast gekommen. Grüße Dumbox (Diskussion) 21:09, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nein, können wir nicht! Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, daß nur in Schulen und staatlichen Institutionen das "amtliche Regelwerk" gilt. Alle anderen dürfen so schreiben, wie es sinnvoll ist. Wir wissen aber nicht, wofür der TE die Auskunft benötigt. --Heletz (Diskussion) 21:16, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Was sie aber vor 1994 auch schon durften und im Zweifel hatten da beispielsweise größere Zeitungen auch schon anderslautende Hausregeln. Und wenn Leute nach einer anderen Antwort fragen als "alles egal", wollen sie normalerweise wissen, was das amtliche Regelwerk sagt. -- southpark21:47, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich würde "emporgetragen" (Partizipform), "gegenüberliegende" (was ist ein liegendes Haus?) und mit Komma schreiben ("Weil er vorerst besiegt war, zog er sich zurück.") Aber genaugenommen gibt es ja keine verbindliche Schreibweise (s.o.) :) --Optimum (Diskussion) 22:07, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Fälle 1.) und 2.): Vor 1996(!) würde beides zusammengeschrieben, nach der Katastrophe von 1996 beides getrennt. 3.) ist im allgemeinen tricky und muß bei solchen vorangestellten adverbialen Bestimmungen von Fall zu Fall entschieden werden. Die beiden hier genannten Beispiele würden mit Komma geschrieben, weil es sich um Partizipialkonstruktionen handelt. Die Regeln für vorangestellte adverbiale Bestimmungen haben sich durch die Katastrophe von 1996 nicht geändert, aber es ist nach der Jartausendwende zur modischen Unsitte geworden, sie generell (ob partizipial oder nicht) per Kommata abzutrennen, was ein weiterer unschöner Einfluß des Englischen ist, wo sie immer und definitiv per Komma getrennt werden. --2003:48:2E4C:B175:11DD:8C1B:A072:CC9A06:05, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
2006 gab es eine Rückabwicklung mancher Ungereimtheiten der reformierten Rechtschreibung, insbesondere der generellen Getrenntschreibung. Seither wird wieder zusammengeschrieben (!), was zusammengehört (!). Grüße Dumbox (Diskussion) 10:10, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Warum wird in allen Archivgesetzen der Länder in Deutschland der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Obliegenheiten ausgenommen. Die PSI-Richtlinie der Europäischen Union schließt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch ausdrücklich ein.
Das Problem sind die verschiedenen Zählweisen. Für Berlin gilt die offizielle Zahl von 916 Brücken, dies aber ohne "ohne Brücken der Deutschen Bahn AG, der Bundeswasserstraßenverwaltung, der Berliner Verkehrs-Betriebe, der Wasserbetriebe, des Zoologischen Gartens und des Tierparks, der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten sowie ohne Privatbrücken." Ein ähnliches Problem gibt es bei New York, wo die Maximalzahl mit 2891 angegeben wird, was sie zur Nr. 1 auch in dieser Frage macht, aber das DOT Division of Bridges selbst nur 790 verwaltet, was Berlin wieder an die Spitze bringt. Was Hamburg betrifft, 890 Straßenbrücken, 470 Fußgängerbrücken offiziell, andere Zählweisen ergeben knapp 2500. Je nach Zielrichtung also andere Antworten in den Quellen zu finden. Unter [8] stehen die Details.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:54, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Eines steht jedenfalls fest: Egal welchen Reiseführer man kauft -- für welche Stadt auch immer -- er enthält garantiert den Satz: "Die Stadt hat sogar mehr Brücken als Venedig". Demnach scheidet Venedig aus. 90.184.23.20022:11, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Habe gerade den Artikel Washington Luís Pereira de Sousa ein wenig überarbeitet, bin mir aber, nachdem ich den englischen Artikel überflogen habe, nicht mehr ganz sicher, wie dieser Präsidentenname in angemessener Kurzform lauten muss: Washington Luís? (so im englischen Artikel), Luís? Pereira de Sousa? Wer kennt sich im portugiesischen Namenswesen aus? Mfg,GregorHelms (Diskussion) 22:56, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nachdem mir beim letzten Besuch bei Fielmann die "mittlere" Glasqualität offeriert worden war (für CHF 308.- für beide Gläser) sind es beim diesmaligen Besuch 327.- geworden. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass der erste Verkäufer eine Anpassungsgebühr von CHF 19.- vergessen habe: Existiert bei Fielmann tatsächlich eine Anpassungsgebühr oder will damit bloss erklärt worden, warum der 2. Verkäufer einen anderen Preis offeriert hat? (Auf der Quittung stehen: CHF 154.- pro Glas + Glasanpassungsgebühr CHF 19.- zuzüglich Fassung dazu die Fassung.) Bei der schlechten Glasqualität hat auch ein Unterschied resultiert, der aber nicht erklärt werden konnte (der Verkäufer habe sich wohl verrechnet..). Ist das ziemlich intransparente Preismodell von Fielmann denn schon einmal Thema von Konsumentenschützern geworden?--85.4.233.14122:57, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Optiker, intransparent! Herrlich!
Mein Sohn, wenn da einer in den Laden kommt und eine Brille kaufen will und nach dem Preis fragt, dann sagst du "hundert Franken" und beobachtest ihn genau. Wenn er dann nicht zuckt, sagst du "pro Glas" und wenn er dann immer noch nicht zuckt sagst du "und das Gestell kommt ja auch noch dazu". -- Janka (Diskussion) 23:36, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Da stand vor Jahren groß in der Zeitung, dass es bei Fielmann eine Sonnenbrille in allen Stärken zu 120,--Euro gibt. Die wollte ich haben. Nachdem ich im Laden gut 20 Minuten gewartet habe, bis "jemand frei" war, wollte mir die Verkäuferin partout diese Brille ausreden, (Gläser, ich weiß nicht was, anders Gestell usw.) Als ich auf die Reklamebrille in der Zeitung bestand, hieß es im O-Ton, "das kann ich nicht entscheiden, das macht die Geschäftsführerin". Die ließ die ganzen Aufpreisargumente nochmals in bestimmteren Ton ab. Als ich massiv wurde und mit der Justiz drohte, bekam ich diese Brille beauftragt und angefertigt. Daran muss ich immer denken, wenn ich im Fernsehen die teure Werbung von Fielmann sehe, auch wenn Apollo mit 19,-- Euro pro Glas wirbt. --2003:68:ED39:A300:2433:9884:9B2F:3E4309:46, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Als ich noch gefragt habe, ob ich auf die Spiegelungsbeschichtung verzichten könne, hat man mir gesagt, das sei möglich, aber dadurch würde die Dicke meiner Gläser steigen, da das Glas sonst weniger stabil würde. Kann ich mir schwerlich vorstellen. Aber vielleicht belehrt mich ja gleich ein Chemiker. --Muroshi (Diskussion) 11:41, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte bisher bei jedem Optiker das Gefühl, angeschmiert zu werden. Nun habe ich meine letzte Brille vor zwei Jahren bei Fielmann gekauft und die Beratung und der Preis waren ok. Ich sehe daher diesen Thread als durchsichtigen Versuch der Optikermafia an, dem ärgsten Konkurrenten eins auszuwischen. Schließlich sind es gerade die Computerheinis, die Brillen brauchen. -- Janka (Diskussion) 14:43, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage stammt nicht vom Blick, sondern vom Optiker-Präsident Christian Stebler, ausserdem ist das Original in der nicht öffentlich zugänglichen NZZ erschienen (vermutlich das seriöseste Medium in der Schweiz überhaupt). Inwiefern die Aussage bezogen auf Optiker stimmt, kann ich nicht beurteilen. In anderen Berufssparten schneiden die Schweizer an der Berufs-WM meist sehr gut ab. --85.4.233.14110:19, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Deinen "Blabla-Erledigungsbaustein" habe ich entfernt und erinnere daran, dass trotz deiner vielen Beiträge hier nicht "dein" Thread ist und die Frage des Eröffners nicht beantwortet wurde. --Jeansverkäufer (Diskussion) 10:17, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Mit einiger Befriedigung stelle ich fest, dass auch du die Frage des OP "Ist das ziemlich intransparente Preismodell von Fielmann denn schon einmal Thema von Konsumentenschützern geworden?" nicht beantwortet hast. -- Janka (Diskussion) 15:21, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Lass bei einer Linux-Installation die Finger von AMD+ATI-Grafik, das gibt nur Ärger. Ich habe das früher als Intel-Boards noch teuer waren immer selbst so zusammengebaut und mich grundsätzlich über Grafikfehler und Komplettabstürze der GPU ärgern müssen. Dann ein Notebook mit Intel-Grafik gekauft und es funzte alles tadellos - und der Treiber ist freie Software, muss es einen Zusammenhang geben. Für einen Bürorechner und ältere Spiele ist die Intel-Onboardgrafik auch völlig ausreichend. Falls du keine Video-DVDs angucken willst ist ein DVD-Laufwerk heutzutage unnötiger Firlefanz. Kauf dir eher mehr als 4GB RAM, mehr RAM ist viel billiger als ein minimal schnellerer Prozessor und beschleunigt die Kiste enorm. -- Janka (Diskussion) 23:50, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Für die Bedürfnisse würde ich auch zur integrierten Grafikeinheit raten. Wenn man eine Grafikkarte und Open Source will, sollte man heute wohl zu AMD greifen. Die beste Performance bekommt man unter Linux mit Nvidia und Closed Source. --Eike (Diskussion) 07:14, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Sind die ATI-Treiber denn endlich stabil? Ich hatte damals immer Probleme mit totem Bild (CPU lief fröhlich weiter), das sich nur durch stromlos machen(!) wieder beheben ließ. Ebenso nervig waren Pixelfehler am Bildrand sowie defekte Texturen überall. -- Janka (Diskussion) 14:49, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich kenn das nur aus Zocker-Sicht und da aus zweiter Hand. Der Open-Source-Treiber gilt als stabil und in Sachen Performance mit dem Closed-Source-Treiber vergleichbar, aber er soll OpenGL nicht komplett (oder gar korrekt?) umsetzen. Deshalb gibt es größere Spiele (z. B. Mordors Schatten), die zwar auf AMD laufen, die Karten nicht offiziell unterstützt werden. Vergleichen mit dem, was du erzählst, würde ich sagen: Es ist wohl viel besser geworden. --Eike (Diskussion) 14:55, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Opensource-Treiber deutlich besser wurden. Damals merkte ich selbst Performanceunterschiede zwischen diesen und AMDs fglrx-Treibern und z.B. Videodekodierung über die Grafikkarte lief gar nicht. Da mussten dann die stiefmütterlich behandelten proprietären Treiber ran. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versionen bei denen waren jedoch massiv und gelegentlich gab es auch krasse Rückschritte. So wurde mal ein längst gelöster Bug wieder eingebaut (ich würde ja vermuten, man hat versehentlich an einer falschen Version weiter gearbeitet, weil die Änderung dort eigentlich nur sowas wie eine E-Mail-Adress-Änderung war). Inzwischen sind die Opensource-Treiber jedoch so weit entwickelt, dass ich umstieg und siehe da: Die Performance ist sogar besser mit den freien Treibern. Zumindest was normales arbeiten, einfachere Spiele und Videos betrifft. Mein Rechner taugt allgemein nicht für die neusten Games und daher kann ich da wenig Aussagen zu machen. Vor ca. 10 Jahren hatte ich aber bei einem Lidl-Laptop sogar die Erfahrung, dass Linux (damals Ubuntu) besser lief, als Windows (auch wieder ohne Super-Spiele). Die Hitzeentwicklung war auch geringer (die einzelnen Komponenten, wie die Graka, wurden nach Bedarf hoch oder runter getaktet, was unter Windows wohl nicht so schön klappte - ich hatte zumindest die Vermutung, dass es daran lag, wüsste nicht woran sonst). Allerdings ist das alles wohl recht stark von der Hardware abhängig. Bei den proprietären Treibern wurden einige Chips recht früh rausgeworfen, so bei einer damals erst 1 Jahr alten Grafikkarte, die allerdings mit Tricks ging, da sie einfach nur auf einer Blacklist stand, aber sehr wohl noch unterstützt wurde. Opensource ging aber immer. AMD als CPU hat bei mir noch nie Probleme gemacht. Mein aktueller Laptop kam übrigens mit vorinstalliertem Linux, das war aber total zu vergessen. In meinen Augen nur eine Alibiinstallation die sowieso darauf abzielte, dass der Nutzer sich was neues drauf macht. Würde wieder AMD kaufen, wenn es sich anbietet. Aber vorher zur Sicherheit googeln, wie es mit der Unterstützung für die jeweiligen Chipsätze aussieht, um nicht doch überrascht zu werden. --StYxXx⊗01:00, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Distrowatch ist eine gute Idee, um sich einen Überblick über Linux-Distributionen zu informieren. Den Rest macht hoffentlich die Wikipedia. Entweder hat der Rechner ein DVD-Laufwerk oder Du hast einen leeren USB-Stick mit 8 GB. Alles andere kommt aus dem Internet, um den Rechern selbst mit beliebigem Linux zu installieren. --Hans Haase (有问题吗)23:53, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Braucht HDMI und 4GB oder größere SD-Karte und geeignetes Netzteil 5V 2A, das es selten Stabil und langlebig gibt. Ist aber dennoch zusammen billiger als PC. --Hans Haase (有问题吗)00:24, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Raspi (auch der Raspi 2) ist eine lahme Krücke, da beißt die Maus keinen Faden ab. Als reine Surfstation geeignet, zum Filmebearbeiten nicht. Es gibt aber tatsächlich ein paar erheblich schnellere Rechner auf ARM-Basis, wenn man sich mit so einem kleinen Gerät anfreunden kann, sollte man was mit eMMC-Flashdisk und zumindest 2GB RAM nehmen, das ist dann schon als kleiner, billiger, leiser, sparsamer Büro-PC-Ersatz brauchbar. Man hat dann sowas wie ein besseres Tablet für ca. 100€ gekauft, da kommen aber natürlich noch der Monitor, die Tastatur und die Maus dazu. Vorteil gegenüber Tablet+Tastatur+Maus: Man muss nicht diese komische Android-Linux-Distribution verwenden. -- Janka (Diskussion) 01:12, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Windows-Tablets gibt es schon für unter 200 Euro oder Windows-HDMI-Sticks für noch weniger. Da muss man nur noch das Bios überlisten und schon kann man Linux installieren. Für Mini-HDMI und Mikro-USB-OTG gibt es Adapter, sodass man da auch gute Maus, Tastatur und Bildschirm anschließen kann. --Rôtkæppchen₆₈01:21, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich habe ein Tablet Windows-Surface, auf dem laufen sogar Photoshop und Autocad, der ist kalibrierbar und hat einen drucksensitiven Stift. Mein 24" ist anschließbar. Der Fragesteller sucht offenbar einen "einfachen Rechner". Da ist der verlinkte Preis, noch dazu mit AMD, viel zu hoch. Bastellösungen für wenig Geld verschweigen, daß da Festplatte, Tastatur, Maus usw. dazukommen und die Rechner ziemlich lahm sind. Für etwas über 200 Euro bekommt man brauchbare Rechner, sogar mit Windows. Wenn es dann unbedingt Linux sein soll, kann man das auch raufspielen. --Pölkkyposkisolisti02:58, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Diese ganzen (Windows)-Tablets haben meist Firlefanz-Hardware-Gimicks, die mit Linux nicht so recht funktionieren. Sowas wie Fingerabdruckscanner, Kamera mit Maximaleinstellungen, Fallsensor und so zeuch kann schon mal schwierig/unmoeglich werden, die ordentlich zu installieren. --Nurmalschnell (Diskussion) 11:32, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Angebote mit vorinstalliertem Linux sind selten (Dell macht das aber, glaub ich?). Es ist aber nicht schwer, auf einem Standardrechner Linux zu installieren. Also z. B. bei Alternate eine Konfiguration zusammenklicken, z. B. Linux Mint herunterladen und das aufspielen. --Eike (Diskussion) 06:55, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nö. Wenn du ein bisschen auf vernünftige Hardware achtest, dann kannst du einfach Ubuntu oder Fedora installieren und dann hast du ein komplett lauffähiges System ganz ohne basteln. -- Jonathan14:12, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
"Surfen, Online Banking, was schreiben, Youtube, einfachste Filmbearbeitung" geht bei Linux schon fast mit Bordmitteln. Das einzige, was unter Linux regelmäßig knifflig ist, ist Video-Aufnahmehardware. Wenn die videos aber von externen Quellen stammen, sehe ich kein Problem. Avidemux gibt es auch unter Linux. Ich habe früher mit einem Pentium 200 Videobearbeitung gemacht. Da hat das Rendern eines 88-minütigen Films in MPEG-1 und 352×288 Pixels aber viele Stunden gedauert. --Rôtkæppchen₆₈15:05, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Was spricht gegen ein gebrauchtes Thinkpad (bspw. T420)? Die sind recht wertig und sollen auf Linux überdurchschnittlich gut ansprechen (vor allem wenn es nicht das brandneuste Modell ist). Da solltest du was für um die 300,- bekommen. Wenn du noch Wert auf eine SSD oder mehr Arbeitsspeicher legst, dann ist das in der Regel kein Problem. Ich würde noch auf eine Auflösung von 1600x900 achten, aber sonst kann man da denke ich wenig falsch machen. Evtl. ist halt schon Win installiert, aber mein Gott, das überschreibt man einfach (oder schaut ob man mit dem Verkäufer da was machen kann, vielleicht installiert er ja für einen ein Linux). --Pustekuchen2014 (Diskussion) 17:22, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, ja die typische Leier der konservativen Linux-Jünger ;) Und ich bleibe dabei: Als Dual-Boot ganz nett, aber als Komplettersatz für Windows nein danke. Linux ist eher was für Leute die viel Zeit haben um auch wirklich alle Abhängigkeiten zu lösen bei der Installation von Programmen. Und mein Beitrag war auf Rotkäppchens Vorschlag mit dem Windows Tablet bezogen. --Be11 (Diskussion|Bewertung) 19:55, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Du hattest was ganz anderes geschrieben, nämlich: "... ist meiner Meinung nach blanker Unsinn". Das hieße, dass es für alle Unsinn ist, nicht nur für dich. "... Nein danke" ist ja völlig ok, es zwingt dich niemand zu Linux. Das, was du über Abhängigkeiten schreibst, zeigt aber auch nur, wie wenig Ahnung du davon hast. Abhängigkeiten Auflösen ist die Kunst, die Linux eben besonders gut beherrscht und wofür Windows keine Lösung bereitstellt. --Eike (Diskussion) 07:10, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
[9]: "Vor allem wenn man einen neuen Windows-PC einrichtet, aber auch im täglichen Gebrauch kann die Installiererei von Software aus dem Netz ganz schön nerven: [...] Linux-Anwender haben es da besser: Jede Distribution enthält ein Tool, das eine oder mehrere Quellen im Netz kennt, aus denen es Software-Pakete nach- installieren kann. Herunterladen, auspacken und installieren geht bei so einem Paketmanager mit einem einzigen Befehl. Wenn ein Paket ein anderes voraussetzt, weiß der Paketmanager das und installiert die Abhängigkeiten gleich mit." --Eike (Diskussion) 08:47, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Laptops oder andere Komplettsysteme haben den Vorteil, dass höchstwahrscheinlich schon mal jemand auf dem gleichen System Linux installiert hat und darüber berichtet: z.B. hier http://www.linux-on-laptops.com/. Ich würde mir einen hinreichend gängigen Laptop suchen der dir zusagt und auf der genannten Seite die Berichte durchlesen ob irgendwelche Probleme zu erwarten sind. Die üblichen Verdächtigen sind fehlende oder unvollständige Treiber für Teile der Hardware. Das ist mittlerweile eher selten. Ubuntu/Fedora selbst installieren ist völlig problemlos und relativ schnell (<1h). Etwas mehr Aufwand ist es ein Dualboot System einzurichten. Software gibt's für Linux reichlich, inklusive Filmbearbeitung. Lediglich bei neuesten Spielen ist etwas mau. 165.120.165.9700:58, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
"Linux und Zeit": Auf Standard-HardwareTM installiert sich Linux nach einem einzigen Klick in 20 Minuten von selbst, _inklusive_ Firefox, Openoffice, Gimp, PDF-Reader, und ohne dass man auch nur eine Schluesselnummer suchen muss. --Nurmalschnell (Diskussion) 12:35, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Film zum schwarzen Freitag in den USA
Ich erinnere mich mal einen Spielfilm (sw) gesehen zu haben zum schwarzen Freitag in den USA und ich meine, dass er vom Stil her ein amerikanischer Film gewesen ist. Es war definitiv nicht der Film mit Curd Jürgens. Im Film war u. a. ein Börsenmaklerbüro mit einem Ticker zu sehen und wie der man rumtelefonierte und die Leute informierte, dass sie Geld beibringen müssten, weil ihre Aktien fallen.
Speziell für die Rivalität Hamburg-Berlin bei der Brückenzahl habe ich auch hin und wieder gehört, daß das auch die Definitionsfrage reinspielt, was eigentlich genau als Brücke gilt und was nur als einfach Über-, Unterführung usw. --2003:48:2E4C:B143:11DD:8C1B:A072:CC9A03:32, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Liebe Auskunft, Person P erhält einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst. Zusammen mit dem schon vom Arbeitgeber unterschriebenen Vertrag wird P gefragt, ob er an Erkrankungen leidet, durch die seine Eignung für die vorgesehene Tätigkeit dauerhaft oder periodisch wiederkehrend eingeschränkt ist. Diese Frage ist anscheinend berechtigt (Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1984). Meine Fragen:
Ab welchem Anteil an zu erwartender Krankheitszeit kann von einer periodisch wiederkehrenden Krankheit gesprochen werden? (Dass periodisch nicht periodisch, sondern eher häufig bedeutet, nehme ich an.) P sei im Durchschnitt alle drei Monate ein bis zwei Wochen krank.
Wenn P allgemein wiederkehrend krank ist, also während der Krankheitszeit gar keine Arbeit ausführen kann, unabhängig von der zukünftigen genauen Arbeitstätigkeit, muss P diese Frage dann mit ja beantworten? Nach meinem Verständnis des Urteils, das viel Wert auf „Eignung für die vorgesehene Tätigkeit“ legt, nicht.
Der Rechtshinweis ist berechtigt, hier hilft wohl nur die verbindliche Auskunft eines Anwalts. Ich tippe mal blind auf Art. 3(3) Grundgesetz, Person P darf nicht wegen ihrer Krankheit benachteiligt werden. Aber der Arbeitgeber möchte natürlich gerne wissen, mit wieviel Arbeitsausfall er rechnen muß. Er muß ja schließlich für Ersatz sorgen oder die Abläufe anders organisieren. Ich kenne eine Blinde, die vor einem ähnlichen Problem stand. Die Frage des Arbeitgebers zielte nicht darauf ab, die Einstellung zu verhindern, sondern darauf, wie oft er seinen Fahrer freistellen muß, um sie zum Arzt zu fahren. Damit hatte sie nun wirklich nicht gerechnet. Für den AG ist es besser, seinen Fahrer zu beauftragen als wenn sie stundenlang mit den Öffis herumgeistert. Ich bin selbst gehbehindert. Niemals habe ich im Arbeitsleben deshalb irgendwelche Nachteile gehabt. --Pölkkyposkisolisti03:11, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Verlorene Schwertschmiedekunst des Mittelalters?
In einer Diskussion aus dem Jahre 2012 wurde unter anderem die Frage behandelt, ob Katana-Schwerter besonders gute Schwerter sind, weil sie so aufwändig produziert wurden oder ob sie so aufwändig produziert wurden, um aus ungeeigneten Material gute Schwerter herzustellen. Dabei wurde unter anderem folgendes geschrieben: Was die Schwerter angeht, stimmt das in der Tat. Europäische Schwerter des frühen Mittelalters hatten aber dieselben Qualitäten. Hier wurde Qualität erst später zu Gunsten der Quantität zurückgeschraubt. (Zitat)
Sehe ich das richtig, es gab eine Art mittelalterliche Schwertschmiedekunst, die verloren gegangen ist?
--92.217.164.4423:58, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nein, diese Kunst ist recht gut dokumentiert und es gibt auch heute noch Schwertschmiede, die das traditionelle Handwerk beherrschen. Der Satz bezieht sich darauf, dass es in Japan mit der Meiji-Restauration keinen Bedarf mehr für Samurai und deren besondere Schwertkampfkunst gab. Taktisch waren die Schwerter zu jenem Zeitpunkt bereits hundert Jahre lang überholt, im Militär wurden auch in Japan schon lange Gewehre verwendet und die Polizei hatte von jeher ein eigenes Waffenarsenal (Dolch, Stock, gespickter Knüppel), um nicht mit den Waffen der Samurai zu kollidieren, die ihre Schwerter ja vor allem als Klassenerkennungsmerkmal trugen. -- Janka (Diskussion) 01:29, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Da ist natürlich nichts "verlorengegangen"! es ist nur so, daß die Leute exotische Filme sehen (wie aus Japan oder über angebliche japanische "Überschwerter") und sich dann einbilden, in Europa sei das nicht so oder nicht so gewesen. Exotisch ist halt anziehender. Gute Schwerter waren immer teuer (die Römer bestellten wohl bei den Kelten im Voralpenland), was natürlich an Material und Verarbeitung lag und liegt. Die Ulfberht-Schwerter waren so gut, daß sie gefälscht wurden und die Fälschungen ebenfalls weit verbreitet waren. --Heletz (Diskussion) 09:57, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
„Verlorengegangen“ ist der falsche Ausdruck, einige Techniken wurden schlicht weg nicht mehr angewendet. Weil diese Art von Waffe schlichtweg nicht mehr nachgefragt war. Sei es jetzt weil sie veraltet waren und/oder schlicht weg zu teuer wurden. Ein Samurai Schwert höchster Güte konnte sich auch in Japan nicht jeder Samurai leisten. In Europa war das nicht anderes. Und mit der Veränderungen in der Krigstaktik, verloren Schwerter an Bedeutung. Also sank auch die Notwenigkeit ein wirklich gutes Schwert zu haben. Irgendwan waren das representaions Schwerter und die müssen nur noch schön aussehen, soll heisen die ineren Werte zählen nicht mehr so wie früher. Und wenn Waffen nicht merh im Kampf gebraucht werden halten sie auch länger. Somit kann ein representaives Schwert auch eher vererbt werden, als ein Schwert das aktiv benutzt wird. Das hat natrülich auch zur Folge, dass es weniger neuproduzierte Schwerter braucht. --Bobo11 (Diskussion) 16:18, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
14. Oktober 2015
Startseite Mediawiki
Eine Startseite soll nicht Startseite heißen sondern einen sinnvollen Namen Wunschname bekommen. Ich habe das bisher so gelöst:
Weiterleitung auf gewünschten Namen #WEITERLEITUNG [[Wunschname]]
In der common.css Hinweis auf Redirect unterdrückt: body.page-Wunschname #contentSub {display: none; }
Soweit funktioniert das auch, nur erkennt Google weiterhin die Hauptseite als index. Und die wird zumindest teilweise als leer erkannt. Kann man das nicht eleganter lösen? Irgendwo muß doch das deutsche Wort "Startseite" abgelegt sein, wie die anderen Übersetzungen? --Pölkkyposkisolisti00:36, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich habe ein PDF-Dokument mit einer Tabelle. In den Zellen steht manchmal Text, der nicht in die Zelle paßt und daher nur z.T. angezeigt wird. Manchmal wird das durch Markieren der Zelle und deren Umgebung erkannt und der Text durch Einfügen in z.B. OpenWriter sichtbar. Die Krücke klappt nicht immer. Was dann? (Bsp.: 3. Zelle hinter der ID 08975093 (Strg-F nutzen!) in PDF, 6MB) --Tommes✉01:01, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die angeforderte Seite konnte nicht gefunden werden. Ich hab mal Deinen URL berichtigt. Ohne das PDF öffnen zu können: Versuche mal, das PDF herunterzuladen und dann direkt mit LibO Writer zu öffnen, also ohne c&p. --Rôtkæppchen₆₈01:08, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
LibO Writer braucht eeeewig zum Laden, Microsoft Word 2016 „nur“ ein paar Minuten. Der fehlende Text wird aber auch mit Word nicht sichtbar. Meine Vermutung ist, dass der Urheber beim PDF-Export irgendwo „wie dargestellt“ angehakt hat, worauf der unsichtbare Text verworfen wurde. --Rôtkæppchen₆₈01:46, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hab das eben mal ausprobiert: Die PDF-Exportfunktion von Microsoft Word 2016 übernimmt unsichtbaren Text nicht mit ins PDF-Dokument. Da liegt die Vermutung nahe, dass die Software, mit der Dein obiges Dokument erstellt wurde, das ebenso macht. (LibO Writer lädt immer noch und der Fortschrottsbalken hat noch nicht einmal die Hälfte erreicht. Das ist ein weiterer Grund mehr für die schlappen 119 Euro, die ich für Microsoft Office 2016 hinblättern musste. Unter Wikipedia:Auskunft#Regex mehr.) --Rôtkæppchen₆₈01:55, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Was bei mir fast immer klappt: Laden in Photoshop, speichern als Photoshop PDF und dann in Acrobat OCR machen lassen. --Pölkkyposkisolisti02:39, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
@Pölkkyposkisolisti, Rotkaeppchen68: Ich weiß nicht, was LibO damit zu tun hat und warum das Laden bei Rotkäppchen ewig dauert. Das PDF ist auch rasch zu laden, selbst bei meinem lamelan zeigt FF 9.0s an. Zur Sache: Der Text ist nicht abgeschnitten, er ist unsichtbar hinter den folgenden Zellen versteckt. Pölkky: Wenn Du Photoshop hast, kannst Du bitte in die eine Zelle sehen und mir deren Inhalt sagen. die anderen Zellen, denke ich, habe ich. Möglicherweise fehlt der Text aber auch schon im Original. --Tommes✉11:15, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Da steht nichts weiter. "Wohn- und" - der Rest existiert nicht. Ich kann dir das alles "umspeichern", das dauert dann aber etwas. --Pölkkyposkisolisti11:25, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Danke --Tommes✉ 23:33, 15. Okt. 2015 (CEST)
80er-Jahre-(Tragi)komödie gesucht
Ich bin auf der Suche nach einer 80er-Jahre-(Tragi)komödie. Ich dachte lange Zeit, es würde sich dabei um Arthur - Kein Kind von Traurigkeit handeln, nun sehe ich aber, wo ich den Film gerade auf Amazon sehe, daß es offenbar nicht dieser ist.
Bei dem Film, den ich suche, handelt es sich bei der Hauptfigur ebenfalls um einen Kindskopf (oder ein Kind) im goldenen Käfig bzw. der/das superreich ist, und der Film lief wohl ebenfalls mal Anfang der 90er auf Sat.1. Wenn ich noch weiter im Gedächtnis krame, dürfte die Hauptfigur einen schwarzen Diener gehabt und den Namen Eric getragen haben, da ich die dunkle Erinnerung habe, daß der schwarze Diener in einer Szene offenbar aus dem Penthouse ausgesperrt und auf dem Rasen von den Rasensprengern naßgespritzt wird, während er verzweifelt immer wieder: "Eric!" ruft, damit ihn sein Herr wieder reinläßt. Was, soweit ich mich erinnere, eine der lustigen Szenen war, wo der Diener dabei über den Rasen hüpft, während er versucht, den Rasensprengern auszuweichen. --2003:48:2E4C:B175:11DD:8C1B:A072:CC9A05:11, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Angenommen ich habe etwas ausgefressen und möchte nun durch den Geschädigten von meiner Schuld freigestellt werden. Wie müsste es korrekt heissen. Ich bin etwas verunsichert, denn eine gebräuchliche Phrase lautet: „Ich möchte mich entschuldigen.“ An sich kann mich aber doch nur der Geschädigte entschuldigen, also von meiner Schuld befreien. Somit kann ich doch allenfalls „um Entschuldigung bitten“ – oder nicht? Letzteres ist ebenfalls eine gebräuchliche Phrase und sie erscheint mir auch angebracht. Aber kann man sich wirklich entschuldigen? 90.184.23.20007:01, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es ist inzwischen sogar so, dass jemand der "um Entschuldigung gebeten wird", aus der Haut fahren könnte, in der Annahme, er wäre jetzt derjenige, der sich entschulden soll... --80.133.224.8309:14, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das finde ich nicht. Vieles kann man auch einfach nicht wiedergutmachen, und sei es nur, wenn ich jemandem auf den Fuß gelatscht bin. Aber du könntest dich der Polizei stellen (sie kriegen dich anhand deiner IP ja eh). --Eike (Diskussion) 10:36, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es würde "meistens" hapern, wenn die meisten Straftaten tatsächlich auch Mord oder Totschlag wären. Mit etwa 2.100 Fällen im Jahr sind Mord (ca. 300 Opfer) und Totschlag (mit Tötung auf Verlangen etwa 1.800 Opfer) jedoch zwar tragische Vorkommnisse, statistisch gesehen bei jährlich ca. 6,08 Millionen polizeilich registrierten Straftaten allerdings ein sehr geringer Anteil der erfaßten Straftaten insgesamt. Die Quantifizierung "meistens" entbehrt also jeder Grundlage und suggeriert ein falsches Bild, das den Blick auf den immer wichtiger werdenden Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs mehr verstellt denn eröffnet. --84.143.254.225 13:49, 14. Okt. 2015 (CEST) Ergänzung --84.143.254.22514:40, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das wäre ja wohl auch die Höhe, daß jemand, der mir Leid antut, auch noch etwas fordern würde. (Oder welche Wortart soll Leid sein? Vielleicht die Neue Wortart Gefühlte Großschreibung?) (nicht signierter Beitrag von78.53.156.71 (Diskussion) 10:47, 14. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]
Substantiv. Die Freiheit kann ich mir nehmen. Wenn du Mitleid nicht als echtes Leid sondern nur als Phrase ansiehst, kann ich da nichts machen. Dagegen kann ich darauf hinweisen, dass der Nachvollzug meines Satzbaus auch ohne Verwendung des Wortes leidtun nicht zu dem Ergebnis führen sollte, dass Antuendes und Forderndes identisch wären. --Chricho¹²³17:43, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Alles andere als eine Bitte um Entschuldigung ist etwas unhöflich, man kann sich ja nicht selbst von Schuld freisprechen, das muss schon der andere tun. Noch dreister ist die ebenfalls weit verbreitete Floskel "Wir danken für Ihr Verständnis" oder "Vielen Dank für Ihr Verständnis", da diese voraussetzt, dass man Verständnis hat. Ob ich aber Verständnis für irgendetwas habe entscheide nur ich und nicht der andere. Daher kann man nur um Entschuldigung bzw. Verständnis bitten, alles andere ist unhöflich.--Steigi1900 (Diskussion) 11:17, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nun, das lässt durch die extreme Verkürzung in gewisser Weise auch offen ob ich drum bitte oder nicht. Müsste man über die Betonung regeln, wenn man sicher sein will. ;-) --Windharp (Diskussion) 12:18, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, ok. Ich halte "Ich möchte mich entschuldigen!" trotzdem für üblich und jederman verständlich. Welche Form angemessen ist, kommt sicherlich auf das "Vergehen" an. --Eike (Diskussion) 12:22, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
knigge.de bezieht das "Entschuldigung" Auf ein Niesen. Wenn ich jemanden angerempelt habe und dieser dann zu Fall kommt, ist ein "Entschuldigung" eher unangebracht, dann muss mehr kommen als das, was für Kleinigkeiten ausreicht. --2003:76:E54:A79E:75F2:23EB:E1D5:8BD12:33, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Dass unterschiedliche Fälle unterschiedlich förmliche Entschuldigungen verlangen, sind wir uns sicherlich einig. Es ging nur darum, dass die Website ein reines "Entschuldigung" für sozusagen leichte Fälle für angemessen hält, und ein "Bitten um" nicht in jedem Fall enthalten sein muss. --Eike (Diskussion) 12:48, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte meine Antwort auf die eingangs gestellte Frage bezogen, wenn jemand etwas "ausgefressen" hat, es also etwas Größeres ist als eine alltägliche Kleinigkeit. Wenn ich jemanden versehentlich im Vorbeigehen mit dem Arm streife oder jemandem mal kurz im Weg stehe ist ein kurzes "Entschuldigung" sicherlich völlig ausreichend und wird auch von niemandem als unhöflich empfunden.--Steigi1900 (Diskussion) 13:06, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Dann sagt man "Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mit Deiner Frau geschlafen und Deinen Hund überfahren habe." Ein einfaches "Tschulligung" oder "Sorry" würde in solchen Fällen vielleicht als nicht passend angesehen. --2003:76:E54:A79E:75F2:23EB:E1D5:8BD14:27, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Geht gar nicht. Um Entschuldigung bitten muss ihn diesfalls die Frau, die nicht mehr seine ist, sondern jedermanns. Zudem schläft nicht M mit F, sondern man macht etwas anderes, und zwar miteinander, heutzutage. Arbeite an deinem Frauenbild. Das mit dem Hund ist auch falsch. Er wird beiden gehören, auch der Frau mit der er verheiratet ist, nicht nur ihm. Zudem wäre es höchst respektlos, eine DameFrau und einen Hund im gleichen Satz zu erwähnen. --62.203.50.17721:56, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
ich habe von nem Kunden aus China ne Fehlermeldung von Illustrator gemailt bekommen, die ich leider nicht verstehe, da ich halt kein Chinesisch kann.. aber vielleicht könnt ihr mir da helfen File1File2.
Bei unseren englischen Freunden wird unter deren Artikel zu §86a StGB behauptet, dass das Zeigen der IS-Flagge (also dieser schwarzen mit dem Kreis und dem arabischen(?) Schriftzug) in Deutschland (mittlerweile) den Tatbestand des §86a erfülle. Stimmt das? Wurde der IS schon offiziell verboten oder für verfassungswidrig erklärt? Dass er das ist, ist klar, mit seiner, wie auf der en-Disku richtigerweise gesagten, "near-Einsatzgruppen-like" Taktik und den ganzen abscheulichen Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen. Aber... gibt es dazu schon Urteile? --ObersterGenosse (Diskussion) 11:31, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht solltest Du mal nach Bekleidung in Kurzgrößen Ausschau halten? Das hilft zumindest meiner Frau bei dem gleichen Problem. Gibt es bei allen gängigen Versendern und in Modehäusern, da einfach mal fragen. -- Windharp (Diskussion) 13:19, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Für den gelernten Ossi, der bei der Armee war, ist das alles andere als Sträfling. Das war die normale Sommer"uniform" der Leute, die damals nie Schulterstücken getragen haben und von Offizieren zuerst gegrüßt wurden. Sie sind einfach ohne Uniformjacke herumgelaufen, seinerzeit ein Unding. Heute haben sie zwar Schulterstücke aber die sagen nichts aus. --Pölkkyposkisolisti07:24, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
@monströse IP: Nun hast Du mich an Merkels Streichelaktion erinnert und der Begriff "Streichelzoo" hat bei mir eine völlig neue Assoziation hervorgerufen. --188.107.205.13717:42, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, in diesem Zusammenhang. Das Misstrauensvotum ist mir bekannt, aber weil derzeit viele Medien von Regierungsabwahl schreiben, dachte ich, dass es da vielleicht noch was anderes gäbe, was mir bisher nicht bekannt war. --2003:76:E54:A79E:41B4:CEE3:284:424117:45, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Medien verwenden das m.E. meistens, wenn sie meinen, bei der nächsten Wahl eine Konstellation zu wählen, dass es danach (eine) andere Regierungspartei(en) geben wird. Eine echte Abwahl der Regierung durch das Volk ist in Deutschland nicht vorgesehen, das was am nächsten an eine Abwahl rankommt ist das bereits genannte Misstrauensvotum. Gruß, --Benutzer:Apierta17:51, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
ich suche eine Software oder App, mit der ich am PC MP3 Songs auf ihre Beats per minute untersuchen lassen kann. Nun kann ich da auch viel googln, aber vllt. hat jemand eine Empfehlung für mich. Das gratis schlanke Programm http://www.chip.de/downloads/BPM-Analyzer_49167653.html habe ich bisher versucht, aber einige Songs erscheinen mir mit der BPM-Angabe einfach nicht richtig. Bin kein leider kein großer Musik(theorie)-Experte. Oder kann mir jemand erklären, wie das genannte Programm funkiontiert bzw. wie genau das arbeitet? Letztlich hätte ich eigentlich gerne auch die Takte pro Minute-Information, aber dafür eine Software zu finden, ist wohl noch unwahrscheinlicher?
Hab nur aus Zufall mal in die Detailansicht der Dateien geschaut, Rechtsklick/Details, das MP3 Format hat ja einen vorgesehenen Platz für die BPM. Gibt es eine Software die diese Zahl gleich dahin schreibt? Aktuell beschriftet ich die wenigen Songs direkt im Titel mit dieser Information. --WissensDürster (Diskussion) 15:11, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Tiere als Sklaven
Hat man eigentlich schon höhere Säugetiere (v.a. Primaten) so dressiert, dass sie einfache manuelle Arbeit verrichten, z.B. Steine klopfen, flechten, Komponenten zusammensetzen? Bitte ohne Ethik- und Tierschutzdisskussion. --93.133.112.317:31, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) @JøMa: Wieso? Viele Nager sind da bspw. auch recht geschickt, Fischotter arbeiten sogar regelmäßig mit Werkzeug (Muschelklopfen) und da "manuell" hier als Gegenstück zu "maschinell" verwendet wird, dürften auch Körperteile, die keine "Hand" im engeren Sinne darstellen, mit darunter subsummiert sein. --188.107.205.13717:55, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn Drinks servierdende Makaken in deine Definizion passen, Ja, sowas gibt es in Japan [14]. Allerdings ob dabei Sklave die richtige passende Bezeichung ist, ist durchaus fraglich. Denn wenn der Affe das aus seiner Sicht freiwillig macht, weil er dafür ein Belohnung erhält. Nun ja, ist das dan nicht einfach "normale" Arbeit? --Bobo11 (Diskussion) 18:30, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der andere Bereich wären die sogenaten Assisenztiere. Meist sind das Hunde aber es gibt da durchaus auch andere Tierarten. Was so ein Assistenzhund zustande bring ist durchaus erstaunlich. Aber eben auch hier, ist das nicht einfach Arbeit. Da ist kein Zwang dahinter, das würde nicht wirklich funktionieren.--Bobo11 (Diskussion) 18:38, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Mich wundert, dass man offenbar schon vergessen hat, dass Ochsen, Esel und Pferde seit Jahrtausenden vor Pflüge gespannt werden; noch nicht ganz so lange vor Mühlen. Davor haben die Bauern die Erde manuell mit Hacken und Spaten umbrechen müssen und das Getreide manuell in Handmühlen gemahlen. Geoz (Diskussion) 11:30, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ei, vermutlich wollte er fragen, ob Tiere inzwischen Aufgaben übernehmen können, die naturgemäß nur Menschen ausführen könnten, so denn die moderne Tierdressurforschung dieses Dilemma inzwischen überwunden haben sollte. (Dem ist zwar nicht, aber das kommt bestimmt bald und wird die Robotertechnologie zur Bedeutunglosigkeit verdammen.) --188.107.62.22214:43, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Naja, damit bleibt mein Hinweis aber trotzdem gültig: Vor der Erfindung von Pflug und großen Mühlen waren das Umbrechen des Ackers und das Mahlen von Getreide Aufgaben, die naturgemäß nur Menschen ausführen konnten. Und zahm (= "versklavt") müssen die Tiere dafür schon sein. Mit Bisons und Wildeseln wird das nichts mit dem pflügen und Mahlen. In göpelgetriebenen Hammerwerken haben höhere Säuger auch schon mal Steine geklopft (siehe Eingangsfrage, von den Hamstern die die Wikipediaserver antreiben ganz zu schweigen). Geoz (Diskussion) 20:29, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nicht wirklich. Das Arbeitstier läuft bloß geradeaus oder im Kreis - das konnten die schon immer, auch vor der Domestizierung - und die übrigen Nutztiere taugen gerade mal als Fleischbeilage, was die auch schon vorher konnten. --188.107.62.22221:05, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es sind viele Experimente dokumentiert, in denen Primaten Handlungen ausführen, die man als produzierende (im Sinne von mehrfach wiederholte) manuelle Tätigkeit betrachten könnte. (Ich versuche den - bewußt unökonomisch verstandenen - Arbeitsbegriff mal jenseits der reaktiven Bewegungen von domestizierten Nutztieren anzusiedeln.) Sie können es also. Die Frage ist eher, was sie veranlaßt, es zu tun.
Unstreitig ist, dass jede der sich wiederholenden Tätigkeiten belohnungsorientiert sein muß. Keine Belohnung - keine Arbeit. (Hier unterscheiden sich Schimpansen - trotz einiger Parallelen hinsichtlich der Bewußtlosigkeit über die eigenen Klassenlage - auch deutlich von Angehörigen der Generation Praktikum, die das Fehlen jeglicher Belohnung bis auf eine eher dubiose schriftliche Bescheinigung mit von sanfter Naivität geleitetem Triebaufschub und einem gründlichen Mißverständnis des „Prinzips Hoffnung“ kompensieren.)
Bleibt die Frage, ob sich Primaten als Sklaven halten lassen. In der deutschen Fassung von Quentin Tarantinos Film Django Unchained (USA 2012) gibt es einen zentralen Satz des brutalen und zynischen Sklavenhalters Calvin Candie: „Warum bringen sie uns nicht um?” Schimpansen sind in der Lage, jemand umzubringen und sie haben, wenn sie schlecht behandelt werden, dabei wesentlich weniger Hemmungen als die Sklaven in den us-amerikanischen Südstaaten von 1858. Sie haben andererseits durch die Erfahrung der schlechten Behandlung nicht weniger Angst als ein Mensch. Aber im Gegensatz zum Menschen beginnen sie nicht aus Angst zu arbeiten. --84.143.254.22502:12, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo, zu der guten Dame ist im Gegensatz zum Gatten leider noch kein wirklich brauchbares Porträt vorhanden. In der Auberge Nicolas Flamel hatte man Zeichnung und Büste stehen; die Zeichnung würde ich gern finden, da ich sie so schräg fotografiert kaum verwenden kann, aber ich habe keine Ahnung, woher sie stammt. Hat jemand eine Idee? Gruß--XanonymusX (Diskussion) 19:13, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zu den häufigsten Mantras der aktuellen Krise gehört sinngemäß:
»Gesetzesänderungen und Grenzkontrollen helfen nicht - Migration lässt sich nicht aufhalten.«
Der aktuelle Andrang von Migrationswilligen ist aber bekanntlich nicht der erste seiner Art: 1991 und 1992 gab es einen sprunghaften Anstieg von Asylbewerbern auf fast eine halbe Million (Seite 3 von 10), also nah dran an der Zahl, bei der wir dieses Jahr ohne Merkels Überredungskünste und ihre Sonderzüge aus Österreich und anderen sicheren Drittstaaten gelandet wären (Prognose „600.000“ - noch im Kopf?). Damals wie heute gab es ein Bündel von Motiven, Verfolgung war nur eins davon.
Ende 1992 wurde der Andrang durch den Asylkompromiss gekappt: 1993 versuchten es noch rund 320.000 (und lernten die neuen Regeln kennen), in den folgenden Jahren gab es nur noch einen Bruchteil der Anträge, nach 2000 ging die Zahl nochmal deutlich runter. Natürlich gab es daneben noch weitere Einwanderung, aber der große Ansturm war gestoppt bzw. auf ein verkraftbares Maß reduziert worden. Maßnahmen gegen Missbrauch und der Wille zur Umsetzung reichten dazu offensichtlich aus. Nun die Frage:
Sind seriöse Analysen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen 1992/93 und heute bekannt, und was man daraus zur Bewältigung der Krise lernen könnte?
Die Drittstaatenregelung stammt von 1993. Damals haben sich die Länder an den Außengrenzen noch daran gehalten. Viele der Einwanderer in Deutschland waren Spätaussiedler aus Osteuropa oder deren Familienangehörige, die erst nach dem Zusammenbruch der UdSSR ausreisen konnten. Die Kriege im Irak und Afghanistan hatten noch nicht stattgefunden. Syrien, Libyen und Ägypten waren zwar Diktaturen, aber stabile Staaten. Und wer ärmer ist, kann auch keinen Schlepper bezahlen. --Optimum (Diskussion) 20:10, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ein Grund sind sicher die aktuellen Zustände in Syrien, Irak und Afghanistan, dort war die Lage damals stabiler. Zudem dürfte sich nach und nach eine leistungsfähige Schlepper-Infrastruktur aufgebaut haben. Es nützt ja nichts, dass man von irgendwo weg will, das muss auch realisiert werden können. Dazu dienen die Schlepper als Dienstleister (im ökonomischen Sinn). Deren Geschäft scheint zu florieren und kaum gestört zu werden. Schlepper wollen bekanntlich auch bezahlt werden, das ist nicht gerade billig. Daraus folgt, dass es nicht die Allerärmsten aus den Herkunftsgebieten sind, die kommen, weil die sich die Tarife nicht leisten können. --84.135.154.13400:25, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ist Safe Harbor wirklich ungültig?
Wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2015 das Safe Habor Abkommen wirklich für ungültig erklärt? Ich bin viel mehr der Auffassung, dass lediglich die nicht mehr notwendige Prüfung der der Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch das Abkommen für ungültig erklärt worden ist. Also das Abkommen an sich nach wie vor Gültig ist, wenn auch den eigentlichen Nutzen für die meisten Unternehmen nicht mehr erfüllt.
"Safe Harbor [...] ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission auf dem Gebiet des Datenschutzrechts aus dem Jahr 2000", und diese Entscheidung wurde für ungültig erklärt: "Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, für ungültig". [15] Und nochmal aus dem Artikel: "Die Bezeichnung als „Abkommen“ rührt daher, dass dieses Vorgehen mit den USA abgesprochen worden war." --Eike (Diskussion) 20:39, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) Das Gericht entschied, dass irgendelche Safe-Harbor-Arrangements die nationalen Datenschutzbehörden nicht davon entbinden, einen Antrag einer Person zu überprüfen, die eine Datenübermittlung in ein Drittland bemängelt. Ungültig erklärt wurde die Entscheidung 2000/520 der EU-Komission, wonach der Beitritt eines Unternehmens zum Safe-Harbor-Arrangement mit den USA ein "angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten" bei der Übermittlung von Personendaten in die USA gewährleistet. "Safe Harbor" ist nicht ein Abkommen EU-USA, sondern die genannte EU-Entscheidung. --62.203.50.17720:42, 14. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Guillotine
Werden irgendwo auf der Welt noch Hinrichtungen mit der Guillotine vollzogen? Weder im Artikel Guillotine noch im Artikel Enthauptung steht etwas dazu.
Ich bin sowieso fürs Schubsen in eine mit flüssigem Stickstoff gefüllte Badewanne. Die gefriergetrockneten Körper der Delinquenten können dann diskret dem Aquariumfutter untergemahlen werden. --62.203.50.17700:03, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bedenke bitte den Unterschied zwischen Additiver Farbmischung und Subtraktiver Farbmischung. Additiv sind die Grundfarben rot, grün und blau, entsprechend den Rezeptoren in den Augen. Subtraktiv sind die Grundfarben blaugrün (cyan), rotviolett (magenta) und gelb, entsprechend der für Mehrfarbdruck minimal benötigten Farben. Cyan absorbiert rot, magenta absorbiert grün und gelb absorbiert blau. --Rôtkæppchen₆₈01:19, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei vielen Vierfarbdruck-Tageszeitungen oder Plakaten der Außenwerbung sieht man, wenn man nah mit dem Auge rangeht, dass alles aus blaugrün, rotviolett, gelb und schwarz gemischt wird. --Rôtkæppchen₆₈09:05, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
15. Oktober 2015
Löwe uriniert durch die Gitter
Ich war vor einigen Jahren im Berliner Zoo. Als ich zu den Löwen kam, ereignete sich folgendes: Der männliche Löwe schießt einen Urinstrahl, durch die Gitter, ziemlich weit in die die Löwen beobachtende Menge; die Menschen versuchen auszuweichen, vielen gelingt das auch. Nur kurze Zeit später kommt wieder ein Urinstrahl, dieser ist so gewählt das er auf der einen Seite beginnt und dann langsam auf die andere Seite übergeht, so als ob der Löwe die Menschen mit Absicht mit seinem Urin "besudeln" will. Die Menschen weichen aus. Nicht einmal eine Minute später kommt wieder ein Urinstrahl, diesmal beginnt der Strahl auf der einen Seite und endet auf der anderen. Damals dachte ich, dass der Löwe eine psychische Störung hat. Heute bin ich mir nicht mehr sicher. Ist das normal?
--91.64.174.23600:11, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Am Zaun des Tigerkäfigs eines deutschen Zoos – das kann nur Stuttgart, Hamburg oder Wuppertal gewesen sein – habe ich schon vor ca. 55 Jahren das Schild „Vorsicht, Tiger stinkt und nässt“ gesehen. Scheint also nicht so untypisch zu sein und möglicherweise eine Folge der nicht artgerechten Haltung. --Wwwurm01:17, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Derzeit werden ja einige Flüchtlinge wegen dem Mangel an festen Unterkünften in beheizten Zelten untergebracht. Da bei diesen innen und außern nur durch einen dünne Plastikplane getrennt sind,kann ich mir nicht vorstellen, dass das sehr energieeffizient ist. Daher meine Frage: wie viel Energie verschwendet man pro m², wenn man die Leute über die gesamte Heizperiode in Zelten statt (auf gleich großer Fläche und bei gleicher Innentemperatur) in Gebäuden, die modernen Energieeffizient-Vorschriften entsprechen, unterbringt? --MrBurns (Diskussion) 00:42, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Frage ist müßig, weil die Zelte nicht auf Wohlfühltemperatur geheizt werden - würde die Anlage überfordern - sondern nur soweit, dass man da drin mit der zur Verfügung gestellten Bettwäsche nicht friert. Also so ca. auf 15°C. -- Janka (Diskussion) 02:24, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Also die Anlage jetzt schon nur 15°C erreicht (und die Außentemperatur liegen soviel ich weiß meist noch >0°C), dürfte es im Dezember/Januar zu größeren Problemen kommen können, weil dann Außentemperaturen <15°C möglich sind. Da hätte man dann bei der gleichen Temperaturdifferenz im Zelt theoretisch <0°C, eventuell ein paar Grad mehr, weil die Tagesdurchschnittstemperaturen ja doch etwas höher sind (allerdings weiß ich nicht, wie schnell die Temperaturen im Zelt absinken, also kann ich mir durchaus vorstellen, dass an extrem kalten tagen die Temperaturen im Zelt trotzdem unter 0°C fallen würden). --MrBurns (Diskussion) 03:27, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht wäre eine McGyver Wärmedämmung ja machbar - zwei Standard-Zeltfolien sandwichen eine Styroporplatte / eine Schaumstoffplane mit 1cm Dicke? Dürfte halt im Brandfall problematisch werden, weil das Zeug entweder brennt wie Zunder oder mit soviel Chemie imprägniert ist dass nix mehr geht. 89.204.137.18803:36, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Mit 'nem Zelt wird das im Winter nix, Zelte sind nicht luftdicht, sollen sie auch gar nicht sein. Dafür bauen die ja diese Leichtbauhallen auf, die haben PUR-Schaum-gefüllte Metallwände und Dächer und 'ne Tür, das isoliert schon ganz gut. -- Janka (Diskussion) 04:14, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
PS-SE brennt nicht wie Zunder, "SE" steht für schwer entflammbar. Aber 1 cm bringt nicht viel. Man kann sowas zwar theoretisch ausrechnen aber das wären in jedem Fall Milchmädchenrechnungen. Es ist auch sehr unwirtschaftlich, Turnhallen zu heizen, weil das Volumen riesig ist und die Wärme unter dr Decke steckt. Je mehr menschen im Raum sind, umso mehr heizen sie selbst mit. Luftwechselzyklen spielen ebenso eine Rolle. Seriöse Berechnungen sind nicht möglich, sie gehen immer so aus, wie der Auftraggeber der berechnung das Ergebnis gerne hätte. --Pölkkyposkisolisti07:04, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich erinnere mich, dass die Mannschaftszelte des finnischen Militärs kuschelig warm waren. Wahrscheinlich ist dort Metallfolie eingearbeitet wie bei den Rettungsdecken. Macht auch Sinn zur Wärmebildtarnung. --62.203.50.17711:52, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich verwende beruflich im Außendienst ein Handy (und schalte es zu Hause umgehend wieder ab), aber es muß nur vorhanden sein und wird nicht häufig genutzt, deswegen ist da bloß eine Xtra-Card drin - die paar Cent, die tatsächlich vertelefoniert werden, zahlt das Unternehmen (d. h. ich reiche ein- bis zweimal im Jahr eine Quittung über Xtra-Cash zur Erstattung ein), meistens werde ich nur angerufen. Manchmal sind irgendwelche Unterlagen zu lesen, die der Einfachheit halber nicht in Papierform mitgeschleppt werden, sondern auf einem alten Smartphone abgespeichert werden, das derzeit aber noch nicht online ist, d. h. es ist keine SIM-Card drin. Zum Rumdaddeln habe ich bei der Arbeit gar keine Zeit, aber im Prinzip wäre es wünschenswert, manchmal eben doch Unterlagen zugeschickt bekommen zu können oder auch mal nicht nur akustisch zu kommunizieren, sondern z. B. ein Foto verschicken zu können. (Chefe war neulich baß erstaunt, als er mich anrief und mir sagte, er wollte mir ein Dokument zusenden, und ich ihm dann erklärte, daß das nicht ginge, weil das Smartphone gar nicht online wäre.) Nun blicke ich trotz gewissenhafter Suche durch den Tarifdschungel einfach nicht durch: Was für eine Prepaid-Karte käme denn in Frage, damit das Smartphone internetmäßig online wäre, aber gewöhnlich nur rein passiv, also keine Verbindungskosten verursacht, wenn ich nicht mal ganz ausnahmsweise selbst damit ins Internet gehe, um zu emailen oder ein Dokument hochzuladen, oder sowas? (Der Empfang von kleinen Dokumenten könnte kostenfrei bleiben, wenn die als MMS empfangen würden.) Nein, der Betrieb will keinen "normalen" Vertrag zahlen, einfach deswegen, weil solche Kontakte zu selten vorkommen und wir bisher allermeistens ganz prima mit dem Handy zurechtgekommen sind. (Blöderweise hat das betreffende Smartphone nicht die Möglichkeit, zwei SIM-Karten gleichzeitig zu benutzen, so daß es nicht möglich ist, es zugleich auch als Taschentelefon mit der vorhandenen Mobilfunknummer einzusetzen, und die Xtra-Card auch fürs Internet zu verwenden, würde zu hohe laufende Kosten hervorrufen, weil bei jedem Einloggen irgendwelche kostenpflichtigen Datenvolumina anfallen.) Was gibt es denn da Schönes? (Nebenfrage: Das Teil ist androidig. Es wäre nicht schlecht, unterwegs doch mal nachsehen zu können, ob auf dem E-Mail-Konto was Neues vorliegt, aber andererseits verspüre ich wenig Neigung, Google und Co. die Zugangsdaten meiner E-Mail-Konten anzuvertrauen - gibt es irgendeine Möglichkeit, irgendwie an die Mails ranzukommen, ohne daß Google die Zugangsdaten kennt?) (nicht signierter Beitrag von92.224.241.212 (Diskussion) 01:48, 15. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]
Für den Zweck würde ich Congstar mit Messaging-Option nehmen.[16] Wenn du nicht G-Mail verwendest, wird Google nicht deine Daten auslesen, es sei denn, du hinterlegst ein Backup auf Googles Servern. Das ist meines Wissens auch mit dem vorinstallierten E-Mail-Programm so. Ich verwende K9-Mail, damit bleiben die Daten auf jeden Fall bei mir. --Seewolf (Diskussion) 02:30, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Unter 2,50 1,25 Euro pro Monat gibt es meines Wissens keinen Anbieter. Es formuliert zwar jeder Anbieter anders, aber wenn Du weniger als durchschnittlich 2,50 1,25 EUR im Monat auflädst, weil Du eigentlich nur erreichbar sein willst und so gut wie nie selbst telefonierst oder ins Internet gehst, dann bekommst Du irgendwann die Kündigung und musst das nicht verbrauchte Guthaben gegen happige Bearbeitungsgebühr auslösen. --Rôtkæppchen₆₈06:43, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Also, ohne Internetz geht das auf jeden Fall billiger. Für gelegentliches Internetz gibt es ja Tagesflats, kommt man damit nicht auch billiger davon? --Eike (Diskussion) 08:26, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das geht nur, wenn Du Guthaben ansammeln willst. Mindestens alle halbe Jahr 15 Euro nachladen musst Du bei jedem Anbieter und jedem Vertrag, egal ob Du abtelefonierst oder -surfst oder nicht. Ansonsten riskierst Du Stilllegung oder Kündigung des Vertrags durch den Anbieter. --Rôtkæppchen₆₈09:01, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bei Penny Mobil hat man mir gesagt, dass ich nur alle X Monate aufladen muss - AFAIR waren es 15 Monate, mindestens aber 12. (Hier war's nach 13, hier hat einer bei Congstar 15 angesagt bekommen.) --Eike (Diskussion) 09:08, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nach 12 Monaten ohne Aufladung kannst Du nicht mehr telefonieren oder surfen, trotz Guthaben. Weitere drei Monate später ist die Karte dann ganz tot. Dann kommt ein Erinnerungsschreiben des Providers und wenn dann nicht nachgeladen wird, kommt die Kündigung. --Rôtkæppchen₆₈09:37, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Was man bachten sollte und worauf ich mal reingefallen bin: Es ist denen halt egal, wieviel Geld man auflädt oder wieviel man drauf hat, es geht nur um den Aufladeabstand. Ich hatte mal > 50 Euro drauf bei geringem Verbrauch, das wär dann fast schiefgegangen (ich konnte es reaktivieren lassen). --Eike (Diskussion) 09:56, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wo finde ich eigentlich die bekannte populäre Habilitationsschrift "Smartphone für Doofe unter besonderer Berücksichtigung von Anbietergeschäftsbedingungen und deren Übersetzung nebst volkstümlichem Führer durch das Tarifedickicht"? Die brauche ich unbedingt. Ich verstehe das Zeug nämlich nicht wirklich und könnte in den meisten Multiple-choice-Tests dazu die Was-wäre-wenn-Fragen nicht korrekt ankreuzen. Was genau passiert, wenn ich ein SIM-Card in ein Smartphone stecke? Der Telekomiker meinte hinsichlich XTraCard, daß die dann munter anfangen würde, irgendwelche sinnlosen Protokolldaten (inhaltlich auf Deutsch übersetzt mit der Bedeutung "Hallo, hier bin ich!" - "Schön, daß du da bist!") zu ziehen und außerdem anfängt, das Smartphone mittels Steuer-SM zu "konfigurieren", was dann jeweils eine Tagesflatrate kostet und somit auf die Dauer ganz schön teuer ist. Gibt's da eigentlich keinen Halt-die-Schnauze-Modus bzw. Wenn-eine-MMS-kommt-dann-nimm-sie-halt-an? Ich kann das Teil auf "Flugmodus" stellen, aber dann geht GSM auch nicht - es wäre wünschenswert, wenn es als "Nur-Handy" (also ohne Zwischennetz) laufen könnte, aber bedarfsweise eben auch mal "rein" könnte, nach vorheriger händischer Freigabe. Was nützt es denn, wenn MMS (die für den Absender meiner Ansicht nach ganz schön teuer sind für die paar Bytes) kostenlos empfangen werden können, wenn zuvor eine ganze Tagesflat futsch ist, um eben diese Empfangsmöglichkeit herstellen zu können? Diese congstar Messaging Option verstehe ich nicht - was genau bieten die eigentlich an, und wo sind die Fußangeln? (Was notfalls durchaus funktionieren würde, wenn es denn funktionierte, wäre, die Handy-Karte im Nur-Handy-Betrieb im Smartphone zu verwenden, und wenn dann mal der Anruf mit dem Zauberspruch: "Ich schmeiß dir mal ein Dokument rüber!" kommt, dann wird die halt rausgenommen und temporär die "Netz-SIMcard" eingesetzt - etwas umständliche Fummelei, aber wenn das bloß ein halbes Dutzend mal im Jahr vorkommt...) (nicht signierter Beitrag von92.224.243.33 (Diskussion) 09:55, 15. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]
Das ist eine gute Frage! Die werde ich mal an den Typen "mit Ahnung" weitergeben. (Nee, sieht nicht danach aus, und im Manual steht auch nichts Entsprechendes, merkwürdigerweise, obwohl es möglich sein soll, nur per WLAN ins Internet zu gehen.) (nicht signierter Beitrag von92.224.241.105 (Diskussion) 15:11, 15. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]
Gibt es Rauchmelder, die ich ohne Trittleiter, Hochsteigen und Batterie raus zum Beispiel über Funk oder Kabelleitung abschalten kann? Hintergrund ist, dass ich in meinem Wohnzimmer einen 1.5 kW Nebelwerfer und diverses anderes Discoequipment stehen hab und es mir schlichtweg zu blöd ist, bei den allwöchentlichen WG Partys jedesmal die Melder per Hand abschalten zu müssen... und ich schaffs beim Kochen recht gern, die Rauchmelder auszulösen, selbes Problem - auf dem Herd qualmts, und dieser dämliche Melder hat schonmal dazu geführt dass ich mich vor Schreck eingefettet hab, mit heißem Fett natürlich.
--89.204.137.18803:11, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
ne Plastiktüte drüberkleben ist wohl auch nahe dran am verboten sein... weiß eigentlich jemand, warum die Sterberate für Rauch/Feuer/Flammen in der B.Rep.Deut leicht ansteigt? ich mein: trotz der Rauchwarnmelderpflicht in einigen Bindesländern...? *staun* pfeifen die bei echter Gefahr zu spät? oder laufen die Geweckten gegen ne Wand? oder wie? --Heimschützenzentrum (?) 07:38, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich wär auch davon ausgegangen, dass man nur bezahlen muss, wenn man so richtig was falsch gemacht hat. Ein Nachbar hat mal die Pfanne auf dem Herd stehen lassen (vermute ich) und ist weggegangen. Es hat so geraucht, dass ich die Feuerwehr gerufen habe. Ich hab keine Ahnung, ob er was bezahlen musste, aber in dem Fall würde ich sagen, selbst schuld. --Eike (Diskussion) 09:06, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hier liegt der Fehler klar beim Mieter. Der Rauchmelder kann nämlich nichts dafür, wenn der Mieter Küchendünste in den Flur entlässt. Der Rauchmelder muss auch nicht Schadrauch von Küchendünsten, Tabakrauch, Badezimmer- oder Disconebel unterscheiden können. --Rôtkæppchen₆₈09:41, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist kein Fehler des Mieters, sondern eine Schwäche des Systems. Dem Mieter ist es nämlich nicht untersagt, Küchenrauch in der Wohnung zu verteilen. Mit Fehlalarmen ist bei diesem System zu rechnen. Die Rauchmelderpflicht darf meiner Meinung nach nicht zu einer zwangsläufig im Laufe der Zeit eintretenden Haftung des Mieters führen. Ich halte es für geboten, anständige Brandmeldesysteme, die weniger fehleranfällig sind, also Mischungen aus Messgeräten für Rauch, Brandgase und Flammenschein zu verwenden. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:22, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ein Fehlalarm liegt nicht vor, sondern ein sog. Täuschungsalarm. Da hat mich erst letzte Woche der Sicherheitsbeauftragte meines Arbeitgebers darüber aufgeklärt. Ein Fehlalarm liegt vor, wenn der Alarm durch eine Fehlfunktion des Rauchmelders ausgelöst wird. Ein Täuschungsalarm liegt vor, wenn der Rauchmelder durch etwas ausgelöst wird, das der Rauchmelder nicht von Brandrauch unterscheiden kann. Wenn der Rauchmelder durch Küchendünste ausgelöst wird, ist er entweder falsch angebracht oder der Mieter lüftet falsch. Die falsche Anbringung sollte bei vermieterseitig angebrachten Rauchmeldern eigentlich dadurch ausgeschlossen sein, denn der Vermieter lässt das ja üblicherweise durch einen Fachbetrieb planen und montieren. Der Brandschutzplaner meines (sächlichen) Vermieters hat mir dann auch erklärt, warum mein privat angebrachter Rauchmelder immer die Raucher im Treppenhaus gemeldet hat. Dem vermieterseitig angebrachten Rauchmelder sind Küchendünste, Badezimmernebel und Raucher im Treppenhaus egal. --Rôtkæppchen₆₈11:01, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hab welche im Flur und in jedem Schlafzimmer. Und der im Flur ist vor der Klotür angebracht, möglichst weit weg von Eingangstür, Küche und Bad, sodass er nur bei Brandrauch piepst. Mein eigener Raucherimtreppenhausmelder war zu nah an der Eingangstür. --Rôtkæppchen₆₈16:25, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Öhem, zumindest in Deutschland sind Rauchmelder nicht im Wohnzimmer vorgeschrieben. Laut Wikipedia sind sie nur in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren vorgeschrieben. Wenn Du im Wohnzimmer nicht auch Dein Bett stehen hast, brauchst Du den Melder da nicht. Den Vermieter davon zu überzeugen, ist eine andere Frage.
Achtung aufpassen, ein Rauchmelder ist nicht zwingend an eine Brandmeldeanlage angeschlossen. Der "nerft" unter Umständen nur, und weckt damit die Bewohner damit die flüchten und alarmieren können. Damit kommt noch nicht automatisch die Feuerwehr wenn der lospiepst. --Bobo11 (Diskussion) 15:20, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt auch Küchentaugliche Rauchmelder, die wesentlich unempfindlicher auf Dampf reagieren, oder nur auf Hitze. Letztere sind auch unempfindlich gegen Nebelmaschinen. Wie gut erstere dabei funktionieren, müsste man testen.--79.238.12.15519:47, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die ganz guten arbeiten eh auf der Und-Basis. Das heist sie haben mehrer Arten von Sensoren verbaut und es muss immer mehr als ein Sensor ansprechen, damit der Alarm ausgelösst wird. Die sind dann antürlich unempfindlich gegen Wasserdampf (der wohl üblichste Grund für das ungewollte Ansprechen), da sie erst reagieren wenn neben dem Lufttrübungssensor, auch noch der COx Sensor (oder was sonst noch verbaut ist) anspringt. So einer spricht dann natürlich auch nicht bei „nur Disconebel im Raum“ an, da ihm der zweie Auslöseschwellen wert fehlt, und der Feuermelder von einer Fehlfunktion des Lufttrübungssensor ausgeht.--Bobo11 (Diskussion) 14:47, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
In der Nähe welcher Kreisstadt wurde die ehem. Stierkämpferin Cristina Sánchez geboren?
Der Geburtsort von C. Sanchez wird mit Villaverda angegeben. Bei Google Earth gibt es nur Treffer zu Vill... mit (e) am Ende.
Ist hier ein Fehler unterlaufen oder in der Nähe welcher größeren Stadt liegt der Ort von Dona C.???
--77.3.121.13608:50, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Aus unterschiedlichsten Gründen verwende ich ja lieber Bing als Google und bei den Karten noch viel mehr (schöne 3-D-Ansichten und vor allem Deutsche Exonyme bei den Stadtnamen (besonders spannend: Bisanz für Besancon, ist vielleicht eine Schweizer Sache)). Aber, seit ein paar Tagen funktioniert Bing/Karten nicht mehr. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 10:40, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo, weiß jemand ob sich die Lage auf der besagten Strecke entspannt hat oder muss man immernoch mit Behinderungen rechnen.
Auf bahn.de steht zumindest nichts davon, also kann man davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist?! Denn ich muss demnächst beruflich diese Strecke benutzen.
Du musst noch immer mit Behinderungen und Zugausfällen bzw. Verkürzungen (Freilassing statt Salzburg) rechnen. bahn.de hat zwar derzeit keine Meldung auf der Hauptseite wie zuletzt, aber wenn Du Dir Zugverbindungen von M nach Salzburg anschaust, siehst Du dass weiterhin oft Züge ausfallen.--Steigi1900 (Diskussion) 13:34, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Salzburger S-Bahn fährt unregelmäßig über die Grenze (allerdings nicht ab/bis München). Meridian fährt München-Freilassing, von dort normalerweise Schienenersatzverkehr mit einem Bus der Salzburger Verkehrsbetriebe (das kann auf den verstopften Salzburger Straßen bzw. bei der Rückfahrt aufgrund der Genzkontrolle allerdings bis zu 45 Minuten dauern). IC und RJ fahren in München gar nicht los (keine Ahnung, warum die deutsche Bahn es nicht schafft, bis Freilassing zu fahren). Zeitlich etwas länger, aber am besten planbar ist eine Fahrt München-Kufstein und dann mit einem österriechischen Railjet über Korridorstrecke direkt nach Salzburg. --TheRunnerUp19:43, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
glaube ich nicht, da kannst Du sicher mit der Standardkarte M-S fahren, wenn du dir bestätigen lässt, dass der direkte Zug, den du nehmen wolltest ausgefallen ist. --TheRunnerUp12:37, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich fahre mehrmals pro Woche von Sankt Johann im Pongau nach Salzburg. Vorgestern war es noch so, dass die SBahn bis nach Freilassing weitergefahren ist (aber nicht bis münchen). Für den EC der eigentlich von Klagenfurt über Salzburg nach München fährt (und in dem ich immer fahre) war in Salzburg Endstation (Begründung lt. Durchsage: "Behördliche Anweisung"). Über die andere Richtung - also von München nach Salzburg weiß ich leider nichts. ZeugeDerNacht (Diskussion) 01:30, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Meridian fährt offenbar auch wieder die ganze Strecke bis Salzburg, es gibt täglich Sonderfahrpläne auf der Homepage. (Verspätungen einplanen und - für die Rückfahrt - den Reisepass mitnehmen.) --TheRunnerUp22:53, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nehmen wir an, ein Sechsergebinde 1-Liter-Plastikflaschen, schön eingeschweißt, kostet 6 €. Es muss dann ja auch der Einzelpreis je Liter angegeben werden, also 1 € der Liter.
Jetzt steht da aber manchmal in großen Lettern "Eine Flasche gratis dabei!". Nehmen wir an, das Gebinde kostet dann 5,75 €. Muss der Einzelpreis für den Liter dann mit 1,15 € angegeben werden (also der Schnitt für die fünf Flaschen) oder darf man dann fresch 0,96 € je Liter angeben? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 16:02, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn man 6 Liter für 5,75 Euro kaufen kann, dann kostet der Liter 5,75 / 6 = 0,96 Euro. Wer etwas anderes behauptet, der zeige mir welche der sechs Flaschen gratis ist und die nehme ich dann mit ohne zu zahlen. --Wikiversteher (Diskussion) 16:21, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Um Gottes Willen, mit was für Sachen muss sich denn der BGH rumschlagen??? @Wikiversteher: Du bekommst den Rabatt aber nur wenn du das ganze Gebinde kaufst. Reißst du es auf, und kauft nur 1-5 Flaschen fällt der Rabatt eben weg.--Antemister (Diskussion) 18:18, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Torpostenhäuschen beim Wachdienst in der Bundeswehr und in der Wehrmacht (und NVA?)
Kanadische Variante
Wie heißen diese Ein-Mann-Häuschen (dreifarbig, schräge Streifen) richtig?
Gefahren des Rauchens, von Übergewicht u.a. - vor 30-50 Jahren
Guten Tag,
ich brauche Quellen/Literatur zu den Gefahren des Rauchens bzw. dem Stand der Forschung dazu aus der Vergangenheit. Heutzutage gibt es an vielen Ecken ein Rauchverbot, das hat auch eine Geschichte Rauchverbot#Geschichte. Da heißt es nur kurz: Erstmals mit den gesundheitlichen Gefahren begründete Rauchverbote wurden nach Meinung des US-Forschers Robert N. Proctor in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen (Kampagnen gegen das Rauchen im Dritten Reich). Das wäre dann der Urschleim der Gefahren des Rauchens. Wieso wurden dann nicht mehr Antirauch-Gesetze z.B. 1950-1980 implementiert, sondern erst in jüngerer Zeit? vgl. auch Geschichte_des_Tabakkonsums#Gesundheitsrisiken_des_Tabakrauchens. Ich suche dazu sowohl Lehrbücher als auch Publikationen in Journalen, evtl. auch aus damaliger Zeit.
Die Antwort auf Deine Frage findest Du unter dem Stichwort Lobbyismus. Die Tabakproduzenten waren not amused, als damals die Gesundheitsgefahren durch Tabakkonsum im Rahmen von Studien offenkundig wurden und sahen mit entsetzen kommenden Regulierungen entgegen. Aber die Industriellen wußten sich zu helfen und führten eigene Studien durch, welche - o wunder - zu gänzlich anderen Ergebnissen kamen. Diese Studien waren ausreichend, um die Regierung zu zwingen, weitere Studien durchzuführen, um diesem scheinbaren Widerspruch nachzugehen. Solcherart Spiel wiederholten sich über Jahrzehnte diverse Male, bis in jüngerer Vergangenheit die Studienlage derart erdrückend und die Forderungen der Öffentlichkeit nach Nichtraucherschutz so laut wurden, daß ein weiteres Hinauszögern nicht mehr möglich war. Aktuell wird dasselbe Spiel übrigens mit hormonähnlichen Substanzen gespielt, welche sich als Zusatzstoffe vor allem in Kunststoffen finden und Glyphosat bspw. geht auch schon in diese Richtung. --188.107.62.22218:43, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Lobbyismus der Tabakbranche hatte es leicht, weil die Tabaksteuer sehr viel Geld in den Staatssäckel brachte. Auf das Geld wollte man nicht verzichten und in den Aufbaujahren 50 bis 70 wollte niemand dem Volk den Genuss nehmen. Das Denken im Regelkreis, dass kranke Menschen auch dem Staat/ der Allgemeinheit Geld kosten war nicht sehr entwickelt. Die Lebenserwartung war auch geringer, die lebensverkürzenden Raucherschäden fielen in diesem Zusammenhang nicht so stark auf. Bis dato war auch überwiegend eine Lungenschädigung in Diskussion, erst so ab 1970ff wurden auch Raucherschäden im Zusammenhang mit der Koronaren Herzkrankheit (KHK) starker diskutiert und in Gesundheitsprogrammen promotet. --2003:68:ED11:8600:C558:7812:1894:7F3322:28, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Tabakindustrie der Siegermacht USA hatte es leicht, die Unterworfenen als Markt zu öffnen, genau wie das nachfaschistische Italien für die Mafia wieder zu einem interessanten Betätigungsfeld wurde. Oder glaubt etwa jemand, daß "westliche Demokratien" Krieg aus altruistischen Motiven führen? (nicht signierter Beitrag von92.224.73.190 (Diskussion) 22:47, 15. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]
Die einfache, in heute leider weitverbreitete Denkmuster passende Argumentation, wonach finstere Gestalten in verqualmten Hinterzimmern ihre Entscheidungen zum Nachteil der Allgemeinheit aushecken kann man so nicht stehen lassen. Die Thematik ist erheblich komplexer, insbesondere muss man da die Denkweise der damaligen Zeit, die heute befremdlich und vor allem für jüngere beängstigend bis abstoßend wirkt zu Grunde legen. 2003:68:ED11 hat schon etwas dazu geschrieben, hier nochmal genauer:
Gesundheitspolitik bedeutete damals/"früher" (also z. Zt. des Nachkriegsbooms) vor allem aus der Bekämpfung von "Keimen"/bessere Hygiene und dem Ausbau der öffentlichen Krankenversorgung. Individueller Gesundheitsschutz spielte damlas noch kaum eine Rolle, und erst mit bestehender Gesundsheitswesen wurde deutlich das ein (langzeit)kranker Mensch eine erhebliche volkswirtschaftliche Last ist. Erst dann wurde individueller Gesundheitsschutz zur öffentlichen Aufgabe.
Kein Staat ist in der Lage, eine gängige gesellschaftliche Praxis zu verbieten, da die Umsetzung eines solchen Verbotes enorme Ressourcen verschlingen würde. Sollte etwa die Polizei jede Stunde jede Kneipe kontrollieren? Verbote funktionieren nur dann wenn eine erdrückende Mehrheit das geplante Verbot ohnehin schon einhält, die es bislang nicht tun grundsätzlich bereit sind es tun es nötig ist, sodass der Staat letztlich nur einer Hand voll Störenfrieden hin und wieder mal auf die Finger hauen muss. Und dann sollte amn sich vor Augen halten wie viele der Leute, die Rauchverbote hätten einführen können, selbst geraucht haben.
Die kurzfristigen Gesundheitsschäden des Rauchen sind einigermaßen mild (verringerte psychische und physische Leistungsfähigkeit, höhere Krankheitsanfälligkeit, langsamere Genesung etc.), die wirklich heftigen Folgen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) treten meist erst mit 50+ auf (bzw. werden die kurzfristigen Schäden erst dann richtig relevant). Und das hätte man verbieten sollen, in einer Zeit wo man sich um "Nachhaltigkeit" einen Dreck scherte (Hochalältäre aus den Kirchen riss, alte Möbel zum Heizen verwendete, Pestizide und Dünger und verstand auf die Felder warf, allen Müll zusammen samt Giftstoffen in irgendwelche Löcher und einfach neben die Straße warf). Heute weiß jedes einigermaßen gut erzogene Kind das jedes Verhalten dass mir oder meiner Umwelt langfristig schadet zu unterlassen ist, auch wenn es Disziplin und Anstregung erfordert. (Entsprechend ist es auch so dass Rauchen bei heutigen Jugendlichen (die nach dem Beginn der richtigen Rauchverbote vor knapp zehn Jahren sozialisiert wurden) eng mit solch einer Denkweise korreliert.
Apropos Rauchmelder (s.o.) Bin mein eigener Vermieter, habe die Mindestanzahl Rauchmelder angebracht (Flur und Schlafzimmer). Hatte vor etwa einem Jahr einen Fehlalarm mitten in der Nacht OHNE ersichtlichen und erriechlichen Anlass. Das Sch....-100 dB-Sirenchen wollte sich einfach nicht mehr beruhigen. Aus der Decke gedreht und AEG (Ausschalten-Einschalten-Geht) durchgeführt. Nun, kurz vor einer halbjährigen Abwesenheit befürchte ich, dass ein weiterer Fehlalarm den Nachbarn die Ruhe, der Feuerwehr die Bereitschaftszeit und mir den Geldeutel kostet. Darf ich die Dinger solange ausschalten? In der Wohnung wohnt in dieser Zeit niemand. Danke für die Auskunft. Gruenschuh (Diskussion) 16:54, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
lassen die sich überhaupt abschalten? in meinen jedenfalls ist die Batterie fest eingebaut... ansonsten: wenn da Nachbarn von einem evtl. Feuer mitbetroffen sein könnten, stünde man ja ziemlich dämlich da, wenn man dann im Urlaub ist, während die Feuer-Politessen sich da was zusammenunken... --Heimschützenzentrum (?) 17:25, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, auf der Rückseite ist ein Schiebeschalter, ansonsten ist das Ding hinten verplombt/versiegelt, 10 Jahre Garantie. Und meine Nachbarn hier haben selbst solche Dingens zu haben. Gruenschuh (Diskussion) 18:39, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, Homer, bei *Deinem* ist die Batterie fest eingebaut. Deine Vermieterin weiss schon, warum :) Die meisten normalen Leute haben aber welche da kann man die Batterie aber rausnehmen. SCNR --92.202.87.12420:58, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wo soll der Fehlalarm herkommen? Du machst besser die Sicherungen der Wohnung aus und stellst die Heizkörpertermostate auf 5°C = Frostschutz, wenn es eine Zentralheizung ist, den Hauptwasserhahn zur Wohnung zu. Die Rauchmelder müssen jeden Brand ungeachtet der Ursache melden. Die Rauchmelderpfilcht kam als marode Elektroinstallationen Brandursache wurde. Die neuen halten 7 bis 10 Jahre und haben ein nicht wechselbare Lithium-Batterie. Sie müssen auch nur vorhanden sein. Es ist dasselbe wie die AIDS-Handschuhe im KFZ-Verbandskasten, die Winterreifenpflicht und der ganze andere planwirtschaftliche Blödsinn, der die Auswirkungen staatlicher oder staatlich geduldeter Schlamperei und eingespaarter Vorbeugung populistisch ausblendet. Wäre die ein oder andere Bruchbude mit intakter Elektroinstallation ausgestattet und den Leuten nciht alles Geld aus der Tasche gezogen werden, bräuchte niemand zusammen mit maroder Elektrik und defekten Geräten unter einem Dach leben. Wenn Du wiederkommst, nimm das Sieb an der Badewanne raus und spüle die Wasserleitung durch nachdem der Haupthahn wieder offen ist, um die Partikel in der Leitung zu räumen. Im Duschkopf oder Spülkasten sind sie nicht so schnell aus der Leitung zu bekommen. --Hans Haase (有问题吗)17:31, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es gibt durchaus Rauchmelder mit wechselbarer Batterie. Da einfach eine Billigbatterie einbauen. Oops, die ist während meiner Abwesenheit leergegangen? Da kann doch ich nichts dafür. Nein, im Ernst es gibt spezielle Rauchmelderbatterien als 9-Volt-Block mit zehn Jahren Wechselintervall. --Rôtkæppchen₆₈17:57, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nachbarin guckt einmal die Woche nach dem Rechten/Linken, lässt mal kurz Wasser durch die Siphons. Heizung ist aus! (Gemessene Minimaltemperatur in den letzten Jahren +15°C, ohne Heizung!) Ich habe halt nur Angst, dass die Apparate grundlos losblöken! War auch bei Nachbarn meiner Verwandten schon passiert, niemand zu Hause, ein schreckliches Sirenieren, Feuerwehr kam mit Leitern und so, schlug Balkonscheibe ein: Nichts! Nulla! Nada! Niente! Rien de plus, wa? Und das will ich vermeiden. Ich wollte nur wissen, ob die Rauchmelderpflicht auch für unbewohnte Wohnungen gilt. Gruenschuh (Diskussion) 18:39, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Rauchmelderpflicht nur für bewohnte Wohnungen gilt, denn ein ins Leere piepsendes Teil kann ja keine Bewohner aufscheuchen, wenn keine da sind. Ich würde da die Batterie entfernen und gut. Genaues sagt Dir aber die jeweilige Rauchmelderverordnung Deines Bundeslandes, denn das ist in jedem Bundesland anders geregelt. --Rôtkæppchen₆₈18:57, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
+1 zu Rotkaeppchen68: 10 Jahre, ja, kenne ich. Habe hier sowas drin. Dann kein Ärger mit jährlichen Besuchen zwecks Kontrolle. Must Du Dir nur vom Vermieter oder als Eigentümer vom Hersteller bestätigen lassen. Zu nichtbewohnten Wohnungen: Keine Ahnung. Allerdings sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es soll noch Bundesländer geben, bei denen es keine Rauchmelderpflicht gibt. --80.187.106.250 19:01, 15. Okt. 2015 (CEST) Siehe konkret: [[17]] --80.187.106.25019:12, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK)Bei einer Landesbauordnung ist das wahrscheinlich so vorgesehen, dass die Wohnung ohne Bewohner drin den Vorschriften der LBO entsprechnd gebaut werden und die Bewohner erst nach Fertigstellung der Wohnung einziehen. Ich fürchte aber, ein Richter würde entscheiden, dass allein schon der Zweck des Bauwerks das Bauwerk zu einer Wohnung macht. Es gibt aber durchaus als Wohnung hergestellte Bauwerke, die ausschließlich zu Anatomiepraktika genutzt werden, also eigentlich keine Wohnungen sind, weil niemand darin wohnt. Ehrlich gesagt würde ich die Batterie entfernen und dafür ein Bußgeld riskieren. Das ist wahrscheinlich günstiger als ein Feuerwehreinsatz wegen eines falschen Alarms. --Rôtkæppchen₆₈19:53, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Megagrins! Wenn schon, so würde ich die Batterien nicht entfernen, sondern durch völlig leere ersetzten. Nach einem Brand wird gesucht aber gefunden! Wo ist eigentlich bei derartigen Meldern mit 10 Jahren euer Problem? --80.187.106.25020:03, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nur leider laufen leere Batterien gerne aus. Danach kannst Du auch den Rauchmelder wegwerfen, denn das Aufarbeiten der korrodierten Batteriekontakte kostet wahrscheinlich mehr Arbeitszeit als ein neuer Rauchmelder. --Rôtkæppchen₆₈22:00, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das Problem liegt darin, dass die Dingens im nächsten halben Jahr nicht grundlos rumblöken sollen. Nein, Batterie geht nicht raus, der Melder lässt sich jedoch ausschalten. Und eine Haftpflicht zahlt mir nur die Schäden, die ich Dritten zufüge, aber wenn die Feuerwehr wegen eines Alarms meine Wohnung aufbricht, weil sie vielleicht denkt, hinter der Tür liegt ein sterbender Grünschuh, dann bleibe ich auf den Kosten sitzen. Gruß Gruenschuh (Diskussion) 21:04, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht gibt es eine elektronische Schaltung, die man zwischen Rauchmelder und Batterie einbauen kann und die den Rauchmelder nur mit Strom versorgt, wenn es brennt.--Optimum (Diskussion) 21:30, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich würde da einen Rauchmelder mit Schaltausgang nehmen, der den anderen Rauchmelder einschaltet. Das ergibt eine logische UND-Schaltung. Alternativ geht auch Raumfahrt- und Atomkrafttechnik: Drei verschiedene Rauchmelder mit Schaltausgang nehmen und die Kontakte mit einer 2-aus-3-Schaltung auswerten, sodass die Anordnung nur dann hupt, wenn zwei der drei Rauchmelder ansprechen. Da die Schaltkontaktrauchmelder aber zusätzlich eine Piezohupe haben, muss die jeweils abgeklemmt werden. --Rôtkæppchen₆₈23:42, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Sorge über Kosten bei einem Fehlalarm ist unbegründet, wenn das Dingens in der leerstehenden Wohnung piepst und Jemand die Feuerwehr ruft, ist das kein Fehlalarm, es ist begründet, er wird nicht belangt und er bekommt auch keine Rechnung. Fehlalarm wäre, wenn es nicht piepst und er ruft die Feuerwehr zum Spaß. Die Feuerwehr wird da auch nicht gleich mit großem Gerät anrücken, sondern den Anrufer erst befragen. Bis jetzt ist auch noch nicht ein Eigentümer/ Besitzer eines defekt piepsenden Rauchmelders von der Feuerwehr in Regress genommen worden, mir ist nichts bekannt. Wenn der Eigentümer/ Besitzer die 10 Jahre Austauschfrist und den ggf. nötigen jährlichen Batteriewechsel einhält, ist ihm auch kein Fehlverhalten vorzuwerfen. --2003:68:ED11:8600:C558:7812:1894:7F3322:58, 15. Okt. 2015 (CEST) Nachtrag in Baden Württemberg läuft die Rauchmelderpflicht unter Brandschutz, nicht Bewohnerschutz. Ein Stillsetzen des Rauchmelders während einer Abwesenheit wäre da bedenklich. Habe nicht parat, wie es in anderen Bundesländern ist.[Beantworten]
Jährlicher Batteriewechsel? Kaufe eine Lithium-Rauchmelderbatterie. Die hat einen Wechselzyklus von zehn Jahren. Und den Batteriewechsel zeigt der Rauchmelder von ganz alleine an. Aber keine Angst, wenn die Batteriewechselanzeige kommt (ganz kurze Piepse in langen Abständen), bleibt noch genug Zeit eine Ersatzbatterie zu kaufen. Man muss also auch keine Ersatzbatterie daliegen haben, außer vielleicht, wenn die kurzen Erinnerungspiepse als nervig empfunden werden. Der 2003 installierte Rauchmelder am Lastenaufzug meines Arbeitgebers hat die zweite Batterie seines Lebens. --Rôtkæppchen₆₈00:04, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Habe was gefunden: "Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit gewährleistet sein?
Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden;dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat." gefunden bei hier bei BW.deGruenschuh (Diskussion) 00:34, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Aber zu dentechnischen Details - es gibt eine Menge Typen, die auch eine Blockbatterie haben und nicht separat abzuschalten sind, sondern eben Batterie raus. Die Rauchmelderpflicht ist ja in jedem Land (auch Bundesland) anders definiert, sodass man auch kein generelles Rezept geben kann. --K@rl08:21, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kann mir jemand sagen wie man eine Spiel- oder Visitenkarte ähnlich wie ein Frisbee fliegen lässt. Wenn ich google zur Hilfe nehme kommen nur die Kartentricks mit der schwebenden Karte.--Sanandros (Diskussion) 18:40, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Tja, wenn du es nicht extra erwähnt hättest, dass auf den Karten was von Samsung steht, dann hätte ich das wohl gar nicht mitbekommen. Was bekommst DU für die Werbung? Geoz (Diskussion) 21:33, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hab hier ein Musikvideo, in welchem es um einen Western geht. Das Video sieht aus, als wenn der Produzent einen existierenden Western genommen und diesen verfremdet hätte. Erkennt den jemand oder ist das doch eher eine eigene Produktion. Siehe hier--178.6.97.10620:18, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Kennt sich jemand mit den niederländischen Überseegebieten aus? Ich hab brav in die entsprechenden WP-Artikel geschaut, aber keine Antwort gefunden auf diesen Frage: Warum haben sich die „ABC-Inseln“ Aruba, Bonaire, Curaçao nicht zu einem Staat zusammengeschlossen, bzw. warum war bei den diversen Referenden auf den einzelnen Gebieten diese Option nicht vorgesehen? 188.109.67.24123:25, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das wäre ja wieder so ein Mehrinselstaat geworden, wie man ihn gerade mit Auflösung der Niederländischen Antillen entferen wollte. Und außerdme: Warum sollten sie? Aruba erhielt 1986 den status aparte und hätte den sicher nicht durch einen Zusammenschluss mit Curaçao aufgeben wollen und Curaçao und Bonaire verbindet nicht soviel, um daraus einen eigenen Staat zu machen. -- Baladid(Diskuſſion)00:17, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ablauf des Asyls
Angenommen jemand wird in Syrien verfolgt, stellt einen Asylantrag in Österreich und wird angenommen. Was ist wenn die Asylgründe wegfallen? Gilt sein Asyl ewig oder "verfällt" sein Asylstatus irgendwann?
ok, leider sind das eine Menge Rechtsausdrücke die ich nicht 100% verstehe. Ich vermute mal es geht konkret um den folgenden Text:
(3) Das Bundesamt kann einem Fremden, der nicht straffällig geworden ist (§ 2 Abs. 3), den Status eines Asylberechtigten gemäß Abs. 1 Z 2 nicht aberkennen, wenn die Aberkennung durch das Bundesamt – wenn auch nicht rechtskräftig – nicht innerhalb von fünf Jahren nach Zuerkennung erfolgt und der Fremde seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat. Kann nach dem ersten Satz nicht aberkannt werden, hat das Bundesamt die nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuständige Aufenthaltsbehörde vom Sachverhalt zu verständigen. Teilt diese dem Bundesamt mit, dass sie dem Fremden einen Aufenthaltstitel rechtskräftig erteilt hat, kann auch einem solchen Fremden der Status eines Asylberechtigten gemäß Abs. 1 Z 2 aberkannt werden.
So wie ich das verstehe heißt das jetzt im Klartext, dass man jemand der Asyl bekommen hat, straffrei geblieben ist und seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat nach 5 Jahren den Asylstatus nicht mehr aberkennen kann? Oder ist das so zu verstehen, dass das Bundesamt erst bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde nachfragen muss? Wo finde ich den "Abs. 1 Z 2"? Außerdem wird auf Art. 1 Abschnitt C der Genfer Flüchtlingskonvention Bezug genommen. Hier steht folgender Satz:
"wenn sie nach Wegfall der Umstände, aufgrund derer sie als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Hierbei wird jedoch unterstellt, dass die Bestimmung dieser Ziffer auf keinen Flüchtling im Sinne der Ziffer 1 des Abschnittes A dieses Artikels Anwendung findet, der sich auf zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen kann, um die Inanspruchnahme des Schutzes des Landes abzulehnen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt;"
der mich noch mehr verwirrt. Sry. aber ohne Erklärung verstehe ich das nicht. ZeugeDerNacht (Diskussion) 00:59, 16. Okt. 2015 (CEST) P.S.: "Subsidiärer Schutz" gilt hier - soweit ich das verstehe - nicht weil es dabei ja nur um Leute geht den !keinen! Asylstatus haben.[Beantworten]
Der Status der Asylberechtigten/des Asylberechtigten wird unbefristet erteilt.
dann aber wieder:
Der Status der Asylberechtigten/des Asylberechtigten kann aberkannt werden, wenn die betroffene Person nicht (mehr) schutzwürdig ist, einen Ausschlussgrund gesetzt hat (siehe oben), sich wieder dem Schutz des Herkunftsstaats unterstellt, oder den Lebensmittelpunkt in einen anderen Staat verlegt.
Das heißt nichts anderes, als dass der Status des/der Asylberechtigten bis auf Widerruf gilt. Widerrufen werden kann der Status z.B. dann, wenn sich die Voraussetzungen, unter denen dieser Status gewährt wurde, geändert haben. --Rôtkæppchen₆₈02:50, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nein, das wird er nicht. Die verlinkte Bilderstrecke/Kurzinformation beschäftigt sich mit den Regelungen in Deutschland und nicht mit dem österreichischen Recht, nach dem 1.) gefragt wurde und über das 2.) hier schon die ganze Zeit geschrieben wurde. --84.143.254.22513:03, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
ok...jetzt kommen wir zum Kern meiner Frage: Soweit ich das verstehe, heißt das, dass der Asylstatus zwar unbefristet erteilt wird, aber von der Behörde aberkannt werden kann, wenn der Grund des Asyls nicht mehr besteht weil z.b. der Krieg zuende ist und in dem Land aus dem der Flüchtling kommt Friede eingekehrt ist.
Wenn mir also ein Jurist - also jemand der sich mit der Materie auskennen sollte - in einer Diskussion mit dem Verweis auf den "unbefristeten Asylstatus" immer wieder sagt, dass die Asylanten - unabhängig von der Situation in ihrem Heimatland - ihr ganzes Leben lang in Österreich bleiben dürfen, entweder ein schlechter Jurist ist oder mir - in der Hoffnung, dass ich es wegen meiner schlechten Kenntins des Rechtsbegriffs nicht merken werde - suggeriern will, dass Flüchtlinge, wenn sie einmal Asyl erhalten haben für immer in Österreich bleiben können. ZeugeDerNacht (Diskussion) 20:58, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
16. Oktober 2015
Vergleich zweier Normalverteilungen
Nehmen wir an, die Körpergröße von Männern wäre normalverteilt mit my=180cm und sigma=7cm, die von Frauen mit my=170 cm und sigma=6cm. Wie groß ist dann die W'keit, daß ein zufällig ausgewählter Mann größer ist als eine zufällig ausgesuchte Frau? Müßte irgendein Doppelintegral sein, oder? Was ergibt sich konkret?
--80.129.143.8302:08, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Lösungsidee ist, dass man die Differenz der Körpergrößen betrachtet. Wegen der Unabhängigkeit der Auswahl ist die Differenz ebenfalls normalverteilt. -- HilberTraum (d, m) 08:50, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nein. Die Differenz hat einen bestimmten Erwartungswert (ungleich Null) und eine Standardabweichung (ergibt sich aus der Varianzfortpflanzung). Mit den Werten kann man in Tabellen nachsehen. Der Weg über eine multivariante Normalverteilung und Berechnung eines Doppelintegrals ist deutlich schwieriger. 217.230.67.4109:40, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Danke. Ich betrachte also M-F. Unter der Annahme, daß es gleich viel Männer und Frauen gibt, erhalte ich dann my=10. Welchen Wert erhalte ich für Sigma? (Varianzfortpflanzung sagt mir nichts). Welchen Wert für My würde ich erhalten, wenn es 60% Männer und 40% FRauen sind?--80.129.132.2710:39, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das Thema Varianzfortpflanzung ist unter Fehlerfortpflanzung behandelt. Kurz: Die Differenz zweier unabhängiger Zufallsvariablen X1 und X2 mit den Varianzen V(X1) und V(X2) hat die Varianz V(X1-X2)=V(X1)+V(X2).
Was hat das Verhältnis zwischen Männern und Frauen mit der betrachteten Differenz zu tun? Du wählst zufällig einen Mann (einen ganzen, keinen 60%igen) und eine Frau (auch eine ganze) und berechnest die Größendifferenz. 217.230.67.4110:53, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wie schon erwähnt: Der Mittelwert der Differenz ist gleich der Differenz der Mittelwerte (in obigem Beispiel Mann-Frau: 180-170=10). Einfach ist es, wenn die beiden Standardabweichungen gleich sind (z.B. in obigem Beispiel 7 cm). Angesichts der Meßgenauigkeit von Körpergrößen und deren tageszeitlicher Schwankung würde ich diese Annahme für vertretbar halten. Dann ist die Standardabweichung der Differenz das Wurzel-zwei-fache der Einzel-Standardabweichungen, im Beispiel also 10 cm. Damit hast Du eine neue Normalverteilung für die Größendifferenz. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Differenz Mann-Frau negativ ist (Mann kleiner als Frau), also dass die Abweichung vom Mittelwert nach unten größer als 1 Sigma ist, ist 16%. --Asdert (Diskussion) 11:14, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Und wenn die beiden Standardaweichungen nicht gleich sind, hat die Differenz (oder die Summe) als Standaradaweichung sqrt(sigma1^2 + sigma2^2), hier also Wurzel aus 7*7+6*6 = 9,2 --TheRunnerUp 12:33, 16. Okt. 2015 (CEST). PS: @Asdert: Dein letzter Satz stimmt auch nicht, weil der Mittelwert nicht 0 ist, sondern 10. --TheRunnerUp12:40, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, der Mittelwert der Differenz ist 10, die Standardabweichung der Differenz ist ungefähr 10 und gesucht wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Differenz kleiner Null ist, also um mehr als eine Standardabweichung nach unten vom Mittelwert abweicht. Das hatte ich zumindest so gemeint. War das missverständlich geschrieben? Danke aber für die Formel für unterschiedliche Standardabweichungen. Ich hatte nur die einfachere Version im Kopf. --Asdert (Diskussion) 13:03, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
In der Tat ist bei einem staatlichen Gymnasium der Staat der Träger. Daher die Bezeichnung "staatlich". Hier ein beispiel für ein kirchliches Gymnasium "in freier Trägerschaft". --Heletz (Diskussion) 09:59, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
In der Regel sind die Schulträger die Kommunen, Zweckverbände von Kommunen oder freie Träger. Bei einzelnen Schulen ist der Träger das Bundesland, das sind dann die „staatlichen“ Schulen. --Jossi (Diskussion) 11:09, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Schulträger sind heute in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte. Früher, als der Kaiser noch in Deutschland regierte, sah das aber anders aus, da waren die staatlichen Schulen wirklich staatlich. Die Bezeichnung ist also historischer Natur. -- Liliana•12:54, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Frage bezieht sich ja vorrangig auf das Wort "staatlich". Die Bezeichnung findet sich eher noch in den neuen Bundesländern. Dort gibt es z.B SBBS = Staatlich berufsbildende Schule, siehe z.B. SBBS Rudolstadt in Thüringen. Der Träger ist hier der Freistaat Thüringen oder der Landkreis. Die zu DDR-Zeiten volkseigenen Schulen, welche nicht von den Kommunen oder privat übernommen werden konnten oder wollten, sind i.d.R. dann dem jeweiligen Bundesland oder Landkreis zugeordnet worden. Die o.g. Gymasien liegen ja ebenfalls in Thüringen. Das Münchner staatliche Gymnasium ist sehr alt und vermutlich zu Zeiten der bay. Monarchie allgemein verwaltet worden und dies ging dann an den Freistaat Bayern in Trägerschaft über. Da die Bildungshoheit bei den Bundesländern liegt, wird der Bund meines Erachtens nach kein Träger von allgemein bildenden Schulen sein. Unterschieden werden muss dann noch, wer Dienstherr der jeweiligen Schulform ist. In Baden Württemberg ist der Dienstherr der Gymnasien das jeweilige Regierungspräsidium, bei den Realschulen und abwärts die Schulämter. Der Träger ist für die Immobilie, die Ausstattung, die Lehrmittel und das Hauspersonal zuständig, der Dienstherr für das Lehrpersonal. --EMorgel (Diskussion) 14:31, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die richtige Antwort wurde oben schon gegeben, ist aber anscheinend im Laufe der kurzen Diskussion wieder in Vergessenheit geraten. Staatliche Gymnasien sind Gymnasien in Trägerschaft des Staates (im engeren Sinne), also des Bundeslandes; Beispiel: Staatliches Humanistisches Maximiliansgymnasium. Daneben gibt es kommunale/städtische Gymnasien (Beispiel: Städtisches Adolf-Weber-Gymnasium München) und private Gymnasien. In Bayern gibt es kommunale Gymnasien nur in den größten Städten [22], insofern sind die meisten Gymnasien in Bayern staatlich. Im Übrigen sind die Gebäude und die Einrichtung, also auch die Lehrmittel, auch der staatlichen Gymnasien in kommunalem Eigentum. Außerdem gibt es in Bayern auch staatliche Realschulen. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:48, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich selbst habe ein "staatliches" Gymnasium besucht. Irgendwann wurde die Trägerschaft von der Stadt übernommen, ab dem Zeitpunkt entfiel der Name "Staatlich" aus dem Namen, nunmehr ist es eine Städtische Schule. Oft sind solche Namenszusätze nicht im Namen enthalten, dann weiß man nicht, wer Träger ist. Der "Schulträger" ist für das Gebäude und seine Ausstattung zuständig, sozusagen die Hardware. Die "personelle Software", d.h. die Lehrer, sind an einer staatlichen Schule Staatsbeschäftigte, bei einer städtischen Schule in NRW ebenfalls staatlich (kann in anderen Ländern anders geregelt sein), bei einem privaten Schulträger sind die Lehrkräfte auch bei dem privaten Schulträger angestellt. Somit hat z.B. das Personal an einer städtischen Schule drei Dienstherren: Lehrer (Bundesland), Hausmeister, Sekretärin (Stadt), Reinigungskräfte (privater Dienstleister). Die Lehrpläne sind an staatlichen und städtischen Schulen vom Staat vorgegeben, private Schulen können diese übernehmen oder sich eigene basteln. Die gesamte Oberaufsicht über das Schulwesen, auch die städtischen und privaten Schulen, liegt nach der Verfassung beim Staat. --84.135.153.18115:40, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
In Baden-Württemberg werde Gebäude, Lehrmittel, Putzfrau und Hausmeister von der Kommune (Stadt, Gemeinde oder Kreis) gestellt und die Lehrer vom Land. --Rôtkæppchen₆₈17:26, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Im entsprechenden Artikel lese ich "Hat der Patient den Entzug überstanden, ist sein Körper vom Alkohol entgiftet." Das Gift ist doch der Alkohol, und der ist schon nach einem Tag abgebaut. Was meinen die als mit vom Alkohol entgiftet, wo so ein Etzug doch 7 Tage oder länger dauert?
Kommt mir auch unlogisch vor. Der Körper baut normalerweise mindestens 0,1 Promille pro Stunde ab, >7 Promille Blutalkoholgehalt sind wohl selten und selbst für 7 Promille sollte der Abbau nicht länger als 3 Tage dauern, damit es 7 tage dauert braucht man wohl min. 16,8 Promille. Der höchste unter en:Blood_alcohol_content#Highest_recorded_blood_alcohol_level.2Fcontent erwähnte Wert ist abgesehen von den 22,3 Promille, bei denen die Messung angezweifelt wird, 16 Promille, also dürfte 16,8 Promille nur sehr selten überlebt werden... --MrBurns (Diskussion) 10:31, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
(BK) PS: manche Alkoholabbauprodukte sind auch mehr oder weniger giftig für den Körper, so soll z.B. der Kopfschmerz beim Kater vom Abbauprodukt Acetaldehyd (Ethanal) kommen, wobei das nicht ganz geklärt ist. Vielleicht ist der Zeitpunkt gemeint, wo auch keine giftigen Abbauprodukte mehr im Körper sind. --MrBurns (Diskussion) 10:40, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ein 7-Tage-Kater ist aber auch heftig. Ich kenne starke Säufer, aber davon hat mir noch keiner berichtet. Der längste, von dem ich gehört habe, war 3 Tage... --MrBurns (Diskussion) 10:41, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist schon korrekt. Mit Entgiftung ist hier nicht der Alkohol in substanzieller Form gemeint, sondern die Auswirkungen von langfristigem Alkoholkonsum auf das vegetative Nervensystem, welche die körperliche Alkoholabhängigkeit bestimmen. Sobald der Patient keine Entzugserscheinungen mehr wahrnimmt, gilt er als vom Alkohol entgiftet. Dies ist in der Regel nach einem Entzug von 7-10 Tagen der Fall. Weitaus schwieriger ist die Therapie der psychischen Abhängigkeit. --DJ10:43, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Niemand hat behauptet, Alkoholkrankheit und Entzugssymptome seien Kokolores. Aber wenn behauptet wird, nach Abbau des Alkohols müsse man immer noch von einer Entgiftung sprechen, dann ist das Kokolores! --Heletz (Diskussion) 14:24, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hier sind ja die echten Experten am Werk. Ein Entzug hat mehrere Phasen, die erste beginnt mit der Entgiftung, dabei wird der Alkoholpegel über einen gewissen Zeitraum langsam reduziert, bis man Null erreicht hat. Wie schon oben gesagt, kann ein komplettes Absetzen des Alkohols bei einer starken Abhängigkeit zum Tod führen oder zum Delirium tremens. Die Entgiftung ist nach ein paar Tagen abgeschlossen, aber dann beginnt die "psychische Phase" die Wochen und Monate dauern kann. Der entgiftete Patient entwickelt bei der Entgiftung starke körperliche und psychische Symptome, die auch im Anschluss an die Entgiftung noch länger andauern und die dieses Verlangen nach Alkohol unterstützen. Die Symptome verschwinden nämlich bei Alkoholkonsum sofort wieder um anschließend bei nachlassendem Pegel verstärkt wieder aufzutauchen, ein Teufelskreis. Der Entzug ist erst abgeschlossen, wenn diese Symptome ausbleiben oder so schwach sind, dass der Patient damit klar kommt und wenn er gelernt hat, was er bei auftretendem Verlangen tun kann. Patienten werden auch während der Entgiftung und im Anschluss mit Medikamenten behandelt, diese müssen dann auch wieder schrittweise abgesetzt werden bevor jemand "clean" ist.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:47, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
informationsseite gelöscht
hauptseite , mitmachen ,werkzeuge , es tut mir sehr leid , aber ich kann nicht verstehen warum ausgerechnet ich mit solchen arbeiten und zudem an hochwertigen texten betraut werden sollte. gerade eben habe ich nur mit einem mouse - click eine komplette informationsseite gelöscht . ich habe angst . ein großer fehler ist entstanden . ich wollte mich informieren und jetzt das . ich bitte sie hiermit um verzeihung für ihre weiteren bemühungen - auch vielleicht im rahmen der geforderten datensicherungen , internet -security und weiteren hilfsmaßnahmen . ich hoffe nur ihnen irgendwie geholfen zu haben. h. klueser--91.37.64.18013:10, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Diese IP-Adresse hat gerade eben nichts komplett gelöscht. Darf ich/dürfen wir wenigstens noch fragen, worum es geht? Ansonsten haben wir auch eine WP:Spielwiese zum Experimentieren. Und danke, "an hochwertigen texten" liest man gerne! --MannMaus13:16, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es ist gut, dass Du bereust. Bete drei Vaterunser, dann sei Dir verziehen, mein Sohn. Die Änderungen von Benutzern mit IP-Adressen werden übrigens in der Regel nicht direkt veröffentlicht, sondern erst von erfahreneren Benutzern geprüft.--Optimum (Diskussion) 13:21, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
ich hab mir einen Wolf gesucht, finde das Problem aber so alltäglich dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es dafür wirklich noch keine App gibt: Es gibt einen Start A und ein Ziel B mit zwei alternativen Wegstrecken 1 und 2, im konkreten Fall wäre das z.B. der Weg zur Arbeit über die Autobahn oder Landstraße. Je nach Verkehr ist mal die eine, mal die andere schneller, es gibt kein vorhersehbares Muster. Was ich Suche, ist eine App die ich einmal mit diesen Routen anfüttere und die mir dann jeden Tag auf Basis von "Echtzeit"-Daten wie bei Google Maps sagt: Route 1 heute 25 Minuten, Route 2 heute 14 Minuten. Hat jemand (kreative) Ideen? --Studmult (Diskussion) 17:45, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Viele kleine, entsprechend vom Aussterben bedrohte Sprachen gibt es in Europa wie Gälisch, Walisisch, Breontisch oder Ladinisch. Und diese Sprachen werden von Kindern (als Fremdsprache) gelernt zur Traditionspflege vor allem. Aber welchen Sinn hat das? Sie lernen eine Fremdsprache (was ein hoher Aufwand ist), mit der sie sich eben nicht mit Fremden unterhalten können, sondern nur den Leuten aus der Region, die alle die Landessprache sprechen? So was verlernt man doch ohnehin ganz schnell wieder. Wie kann man so eine Sprache praktisch verwenden.--Antemister (Diskussion) 18:14, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht kann man das in eine Reihe stellen mit Volkstanz, Trachtengruppen, Heimatforschung usw. Man wird an einem bestimmten Ort sozialisiert, der dadurch zur Heimat wird. Da kennt man sich aus und hat ein bestimmtes Zusammengehörigkeitsgefühl. Schon ein paar hundert Kilometer weiter sprechen die Menschen ganz anders, auch wenn sie Hochdeutsch reden, haben eine andere Mentalität und andere Traditionen. Durch die Sprache der Region kann man die Verbindung zur Heimat und deren Geschichte vertiefen. Gleichzeitg ist es auch eine Abgrenzung. Wenn man Gälisch oder Walisisch spricht, zeigt man gleichzeitig, dass man die Engländer nicht mag. --Optimum (Diskussion) 22:12, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Sprache ändert sich. Doch dort, wo sie sich verliert, verliert das Volk, das sie spricht, seine Identität. Sprachen sind ja nicht nur Instrumente zur Verständigung. Sie drücken auch spezifisches Wissen, bestimmte Traditionen und gewisse Annahmen über die Welt aus. Das fängt an bei relativ banalen Dingen: Was die Deutschen durch Arbeit einnehmen, haben sie „verdient“, die Engländer „geerntet“, die Franzosen „gewonnen“. Da drücken sich schon Unterschiede in der Auffassung von Arbeit aus. Und es endet noch lange nicht bei syntaktischen Strukturen. Oder auch: Welch ein kultureller Schatz ist aufbewahrt in der Poesie einer Sprache, den Sprichworten, Erzählungen, Liedern, Gedichten… Das alles ist vielleicht das Geld wert, das in die Erhaltung einer Sprache investiert wird. 188.109.67.24122:48, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Drohne über der Türkei
Im Moment ist die abgeschossene Drohne über der Türkei sehr präsent in den Nachrichten. "Experten" sehen da starke Ähnlichkeiten zur Orlan-10. Wenn ich jetzt als ausgewiesener Nicht-experte die Fotos in unserem Artikel mit den Fotos hier vergleiche, haben beide Flugobjekte praktisch kaum Ähnlichkeiten. Mal ist der Propeller oben, mal unten. Mal ist die Hecksektion rund, mal oben flach. Mal ist die Tragfläche flach auf dem Rumpf augesetzt, mal auf einem Sockel montiert. Kann man das alles mal eben umkonstruieren oder haben die "Experten" die Drohne anhand der ähnlichen Farbe identifiziert? An-d (Diskussion) 18:17, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ist etwas darüber bekannt, ob Gustav Wilke, der eigentlich das gründen und herausgeben sollte, was heute als Palandt bekannt ist, in irgendeiner Weise politischer oder anderer Widerstand, Dissens mit den Positionen oder Illoyalität der Partei gegenüber gezeigt hat? Oder anders gesagt: Mir kommt der "Autounfall" relativ verdächtig vor, in einer solchen Diktatur. Könnte hier "nachgeholfen" worden sein? --ObersterGenosse (Diskussion) 19:54, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
wenn ich eine Firma über das Internett aufrufe und dort auf deren Plattform deren Mail-adresse anklicke um an die Firma eine Nachricht zu senden gebe ich meine gültige Mail-Adresse ein, bekomme jedes mal den Hinweis, ich sollte eine gültige Mail-Adresse eingeben, obwohl sie richtig geschrieben wurde und sonst auch funktioniert. Keiner kann mir sagen, warum die Mail-Adresse dann nicht richtig ist.
Deutscher Ableger: ja. Plagiat: nein. Mr. Obama hat kein Copyright auf diesen Satz. Dass Frau Merkels Redenschreiber und Floskelfinder sich gern mal andernorts bedienen, zeigt die Übernahme des törichten Satzes "das ist alternativlos" aus der Phrasenwerkstatt von Ms. Thatcher. 188.109.67.24123:07, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wobei letztere Aussage einen stark viralen Charakter hat, was es viel schlimmer macht. Mir begegnet diese dumme Scheiße inzwischen tagtäglich, jede noch so absurde Forderung oder Entscheidung ist plötzlich "alternativlos". Achja, der narrative Ursprung zu "Yes we can!" --94.219.120.24200:19, 17. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]