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Diskussion:Kennzeichenliberalisierung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Harry8 in Abschnitt Frage zur Karte
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Wo?

Was mir nicht ganz klar geworden ist: Werden die alten Kennzeichen nur für die Gebiete des ehemaligen Kreises ausgegeben? Also konkret: wenn ich z.B. im heutigen Landkreis Darmstadt-Dieburg wohne, kann ich ein DI auch dann bekommen, wenn ich im Gebiet des alten Lkr. Darmstadt wohne?--87.178.17.221 16:02, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Das Unterscheidungszeichen kannst du im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg erhalten, also auch beispielsweise, wenn du in Griesheim wohnst. MfG Harry8 17:56, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Auskunft. Kann man das im Artikel auch irgendwie erwähnen? Ich habe den nämlich durchgelesen, ohne über diesen Punkt schlau zu werden. Also irgendwo einen Satz einfügen wie: Die Möglichkeit, bislang auslaufende Kennzeichen zu erhalten, besteht nicht nur für das Gebiet der betreffenden ehemaligen Verwaltungseinheiten, sondern auch...? --87.178.4.142 10:54, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten

GV, Rhein Kreis Neuss

Wird wohl wieder eingeführt:

[1]

--Wagenschreck (Diskussion) 17:38, 9. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

LH im Kreis Unna

Das Unterscheidungszeichen LH wird noch in diesem Sommer im Kreis Unna erhältlich sein. Siehe dazu diese Meldung! MfG Harry8 23:30, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

OP (3)

Das OP ist ab dem 3. August 2015 in Leverkusen erhältlich. Siehe dazu die folgende Nachricht. MfG Harry8 13:04, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

MON und SLE im Kreis Düren

Die Unterscheidungszeichen MON und SLE werden seit dem 15. Juli 2015 im Kreis Düren ausgegeben. Siehe dazu die folgende Info! MfG Harry8 00:07, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Anders als sonst bisher üblich kann man von den Erkennungsnummern her nicht auf die jeweilige Zulassungsbehörde Rückschlüsse ziehen. MfG Harry8 10:10, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Frage zur Karte

In der Karte stehen bei GL(OP) zwei Sternchen für 'wäre möglich, wurde aber nicht beantragt'. Wo ist da der Unterschied zu anderen roten Einträgen? Und warum taucht das OP nicht auch im Kreis Mettmann auf, der auch Teile des alten Kreises übernommen hat? (nicht signierter Beitrag von 134.130.174.65 (Diskussion) 22:21, 19. Jul 2015 (CEST))

Der Rheinisch-Bergischer Kreis ist Rechtsnachfolger von OP, könnte sozusagen OP beantragen und ausgeben. Die Stadt Leverkusen vergibt OP ab dem 03.08.2015. --Thomas021071 (Diskussion) 22:37, 19. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Aha. Und wie kann Leverkusen das, ohne Rechtsnachfolger zu sein? Hat etwa der Kreis GL für LEV den Antrag gestellt? (nicht signierter Beitrag von 134.130.185.14 (Diskussion) 18:23, 20. Jul 2015 (CEST))
Leverkusen ist in Nordrhein-Westfalen ein Sonderfall.
In Bayern kann jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Altkennzeichen einführen, wenn auch nur eine kleine ehemalige Gemeinde aus dem Gebiet des betroffenen aufgelösten Landkreises übernommen wurde. So gibt es auch Unterscheidungszeichen (derzeit GRI und MAL), die im Landkreis, der der Rechtsnachfolger ist, nicht wiederbelebt wurden (beim GRI nicht im Landkreis Passau, aber im Landkreis Rottal-Inn, beim MAL nicht im Landkreis Straubing-Bogen, aber im Landkreis Landshut).
In Nordrhein-Westfalen ist dies nicht möglich. So war der Kreis Unna bestrebt, neben dem Unterscheidungszeichen LÜN für die ehemals kreisfreie Stadt Lünen, die zum Kreis Unna gehört, auch die Unterscheidungszeichen IS (Iserlohn) und LH (Lüdinghausen) zuzulassen. Im Fall des LH wird das kein Problem sein; denn der rechtsnachfolgende Kreis Coesfeld gibt es schon seit einiger Zeit aus. Das IS kann aber derzeit nicht für den Kreis Unna freigegeben werden, da der Märkische Kreis als Rechtsnachfolger des Kreises Iserlohn dessen ehemaliges Unterscheidungszeichen (und auch die anderen Altkennzeichen) nicht zulassen will.
Hiernach dürfte es das OP in Leverkusen nicht geben, da der Rheinisch-Bergische Kreis die Wiederzulassung des Altkennzeichens verweigert. Das OP ist jedoch ein Sonderfall. Der aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis ist der einzige ehemalige Kreis in Nordrhein-Westfalen dessen kreisangehörige Kreisstadt nicht im Gebiet des Rechtsnachfolgers liegt. Außerdem wurde der Kreis so zerschlagen und auf folgende Nachbarkreise bzw. kreisfreie Städte verteilt:
Kreis oder kreisfreie Stadt Einwohner
Düsseldorf 30.716
Leverkusen 54.452
Remscheid 1.491
Solingen 2.259
Kreis Mettmann 43.043
Oberbergischer Kreis 34.619
Rheinisch-Bergischer Kreis 72.730
insgesamt 229.310
Der rechtsnachfolgende Kreis hat demnach weniger als ein Drittel der damaligen Bevölkerungszahl (Volkszählungsergebnis am 27. Mai 1970) erhalten.
Zudem war die Eingliederung der Kreisstadt Opladen in die Großstadt Leverkusen höchst unumstritten. Dies hat dazu geführt, dass im Stadtbezirk, aber auch im Rat der Stadt die Wählergruppe OP vertreten ist.
All dies hat dazu geführt, dass man bereit war, im Fall des OP eine Ausnahme zuzulassen. MfG Harry8 20:02, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Ich weiß es nicht genau, glaube aber, dass der Rheinisch-Bergische Kreis von der Stadt Leverkusen um Zustimmung gebeten wurde. MfG Harry8 20:06, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dies habe ich im Internet zu der Problematik gefunden. MfG Harry8 20:11, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Danke für die ausführliche Antwort. Rechtlich sehr interessanter Fall.
Bei dem Sachverhalt halte ich die zwei Sternchen beim Karteneintrag GL(OP) allerdings für unpassend, da sich der Kreis anders als bei den sonstigen Zweisternfällen eben nicht entschieden hat, nur einen Teil der Altkennzeichen wiedereinzuführen.