Portal Diskussion:Recht
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Bearbeitung des Portal:Recht |
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Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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Einzelabschnitte |
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
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_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______
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Hallo,
beim Artikel Gemeindeverband (Deutschland) bin ich nicht sicher, wie belastbar die Aussagen dort sind. Soweit ich es verstehe, ist der Begriff im Grundgesetz und den Landesverfassungen nicht scharf definiert. Aber ich habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefunden, dass sagt
„Die in Schleswig-Holstein gebildeten Ämter sind jedoch keine Gemeindeverbände im Sinne der Landessatzung.“
Von der Begründung her könnte man die Argumentation eventuell auf alle Bundkörperschaften erweitern, z.B.:
„Den schleswig-holsteinischen Ämtern fehlten danach fast alle Eigenschaften, die einem kommunalen Zusammenschluß den Status einer Gebietskörperschaft verleihen. Es handelte sich um einen Zusammenschluß selbständig bleibender Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, für die in der neueren Literatur der Ausdruck Bundkörperschaft verwendet wird (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 26, 487 [494 f.]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Auflage, 1976, § 84 III d 4).“
Das Urteil ist von 1977 und bezog sich auf die spezielle Situation in Schleswig-Holstein, von daher kenne ich die heutige Situation nicht und will da nichts ändern. Aber es wäre Klasse, wenn jemand mit Ahnung sich dass einmal anschauen könnte. Eventuell kann man Informationen von dort dann nach Verwaltungskooperation oder einen anderen Artikel verlagern.
Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 11:11, 8. Jun. 2013 (CEST)
Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)
Für Beteiligung bin ich dankbar. -- Stechlin (Diskussion) 22:06, 7. Dez. 2013 (CET)
Frohes Fest
Allen Wikipedianern, mitlesenden Gästen und besonders Denjenigen die hier noch mitarbeiten wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 11:58, 25. Dez. 2013 (CET)
Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz
Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)
- Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)
- Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET) - Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)
- Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)
- Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)
- Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)
- Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
- Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)
- Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)
- Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)
Wikipedia for Lawyers
Ein Beitrag bei der Wiki Conference USA: Wikipedia for Lawyers: Researching, Citing, and Contributing To Wikipedia von Amanda Levendowski. Dazu The Wikipedian:
- Did you know celebrated federal judge Richard Posner has cited Wikipedia in rulings far more than any other judge? It’s a fact—indeed, the 7th Circuit has cited Wikipedia in 62 opinions, most by him, far more than any other US circuit.[1]
--Aschmidt (Diskussion) 18:04, 3. Jun. 2014 (CEST)
Mittwoch, den 2. Juli 2014, 18-20 Uhr: Monsters of Law
Die Veranstaltungsreihe Monsters of Law, die im Februar Prämiere hatte, beleuchtet juristische Fragen rund um Freies Wissen. Nachdem Prof. Dr. Katharina de la Durantaye über die Potenziale einer Wissenschaftsschranke für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich sprach, erläuterte der Urheberrechts- und Medienfachanwalt Thorsten Feldmann, LL.M. Probleme bezüglich des Spannungsfelds zwischen Datenschutz und Urheberrecht. Am 2. Juli nun fragt Dr. Ellen Euler, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Digitalen Bibliothek, ob Gedächtnisinstitutionen ihren Kernaufgaben (1. Die Sammlung und Erschließung von Inhalten, 2. Die Bewahrung von Inhalten, 3. Die Zugänglichmachung von Inhalten) im digitalen Zeitalter noch adäquat nachkommen können. Nach einem ca. 30-minütigen Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen. Kommt vorbei, es wird sicher wie die letzten Male sehr spannend. Grüße! --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 17:03, 19. Jun. 2014 (CEST)
Die Veranstaltung wird auch im Livestream gezeigt, am 2. Juli ab 18 Uhr auf der Website, und wird danach als Video dort abrufbar sein.
Donnerstag, 12. Februar 2015, 18-20 Uhr: Monsters of Law
Die Veranstaltungsreihe Monsters of Law von Wikimedia Deutschland widmet sich juristischen Fragen rund um Freies Wissen. Fachleute zu Themen wie etwa den Modalitäten der Einführung einer Wissenschaftsschranke oder der Definition für die Schöpfungshöhe eines Werkes (siehe Dokumentationsseite der Veranstaltungen) geben eine ca. 30-minütige Einführung in ihr Thema. Danach ist Raum für Fragen und Diskussionen. Am 12. Februar gibt Jan Mönikes einen Überblick über den Stand der Dinge zum Thema Wiki-Immunity, also der Durchsetzbarkeit von äußerungsrechtlichen Urteilen gegen Wikipedia (siehe dazu Beitrag auf Blog, Stand 2010). Alle Interessierten sind sehr herzlich eingeladen, vor Ort dabei zu sein und mitzudiskutieren. Die Veranstaltung wird auch im Livestream gezeigt, am 12. Februar 2015 ab 18 Uhr auf der Website, und wird danach als Video dort abrufbar sein. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 13:04, 19. Dez. 2014 (CET)
Gerichtshand
Hallo zusammen, ich habe im museum für hamburger geschichte diese gerichtshand fotografiert
. dummerweise jedoch nicht die dazugehörige schautafel komplett. ist sowas aus eurer sicht interessant und hätte jemand lust, dazu einen artikel zu schreiben. so weit ihc mich erinnern kann, stand auf der tafel, dass sie vom gerichtsbüttel genutzt wurde und eine zweite in braunschweig gefunden wurde. interessierte grüße --
Thomas 08:06, 6. Jan. 2015 (CET)
- Benutzt wurde wozu? O_o --Ildottoreverde (Diskussion) 23:38, 7. Jan. 2015 (CET)
- das weiß ich nicht mehr. ich war mehr davon fasziniert, die gerichtshand zu fotografieren.
- Datei:Tafel gerichtshand.JPG das sind die reste der tafel :-)
- aus ärger über mich, biete ich dem artikelschreiber ein bier an. gruß --
Thomas 18:33, 14. Jan. 2015 (CET)
Einladung zum Fachvortrag „Wikipedia: Sued by Germans“ am 15. Januar
Hallo, ich möchte euch gern am 15. Januar in die Bucerius Law School zu einem Vortrag über Wikipedia und das Recht einladen. Referent ist der vielen hier schon bekannte Ansgar Koreng. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Bucerius Alumni e.V. statt, der sich über Gäste aus der Community ausdrücklich freut. Unten findet ihr den offiziellen Ankündigungstext. Der 15. Januar ist übrigens Wikipedia-Tag. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 14:43, 18. Dez. 2014 (CET)
- Das (rechtliche) Verhältnis der Deutschen zu Wikipedia
- Wikipedia: Sued by Germans
- Vortrag von Ansgar Koreng (JBB Rechtsanwälte, Berlin)
- 15. Januar 2015, 18:00 Uhr, Bucerius Law School, Raum 1.21 (Moot Court)
- Mit über 34 Millionen Einträgen in 287 Sprachen ist Wikipedia die größte Enzyklopädie aller Zeiten. Jeder kann mitmachen, fast jedes Thema ist relevant - doch bei manchen sorgt das nicht für Begeisterung: Was tun, wenn der Eintrag über mich oder mein Unternehmen meine Rechte verletzt? Die Gemeinschaft der freiwilligen Wikipedia-Autoren versucht, solche Konflikte im Dialog zu lösen. Aber gerade in Deutschland wird gern geklagt: 16 % aller förmlichen Anträge auf Änderung von Wikipedia-Einträgen stammen aus Deutschland, und nicht wenige davon landen vor deutschen Gerchten. Mittlerweile gibt es einen beachtlichen Korpus an Entscheidungen zu Wikipedia. Meist geht es um presserechtliche Themen, aber auch um Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
- Die Fachgruppe Intellectual Property and Media Law des Bucerius Alumni e.V. und das Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy der Bucerius Law School möchten dieses spannende Thema näher beleuchten und freuen sich, dafür Ansgar Koreng gewonnen zu haben. Ansgar Koreng ist Rechtsanwalt in der Berliner Medienrechtskanzlei JBB Rechtsanwälte und Lehrbeauftragter für Internetrecht an der Universität Leipzig. Für Wikimedia Deutschland e.V., die deutsche Sektion der Wikimedia-Bewegung, ist er regelmäßig gerichtlich und beratend tätig. In seinem Vortrag wird Ansgar Koreng rechtliche Probleme auf Wikipedia vorstellen und mit Beispielen aus seiner Praxis illustrieren.
- Lukas Mezger (Absolvent des Jahrgangs 2006), stellvertretender Präsidiumsvorsitzender von Wikimedia Deutschland e.V., führt in das Thema ein. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit, die Diskussion bei Brezeln und Wein fortzuführen.
- Hallo zusammen, ich habe den Post mal nach unten geholt. Ich würde mich freuen, den einen oder anderen von euch in der Bucerius Law School zu begrüßen! --Gnom (Diskussion) 00:53, 8. Jan. 2015 (CET)
- Besten Dank für den Hinweis; gibt es für Leute, die den Vortrag nicht besuchen können, vielleicht eine Möglichkeit, diesen in schriftlicher Form zu erhalten? Oder wäre gar eine Videoaufzeichnung denkbar? :-) Gestumblindi 01:10, 8. Jan. 2015 (CET)
- , ja bitte schriftlich - für mich ist es zeitlich einfach nicht möglich zu kommen. --Asurnipal (Diskussion) 07:27, 8. Jan. 2015 (CET)
- Asurnipal und Gestumblindi: Ich arbeite dran ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:53, 8. Jan. 2015 (CET)
- , ja bitte schriftlich - für mich ist es zeitlich einfach nicht möglich zu kommen. --Asurnipal (Diskussion) 07:27, 8. Jan. 2015 (CET)
- Besten Dank für den Hinweis; gibt es für Leute, die den Vortrag nicht besuchen können, vielleicht eine Möglichkeit, diesen in schriftlicher Form zu erhalten? Oder wäre gar eine Videoaufzeichnung denkbar? :-) Gestumblindi 01:10, 8. Jan. 2015 (CET)
- Habe leider auch keine Zeit (bzw. kein Geld für die Reise) -- dabei wäre das echt ein Thema für mich :-/ -- toblu [?!] 01:26, 9. Jan. 2015 (CET)
Fachmeinung zum Relevanzcheck erbeten
Bitte schaut einmal bei Wikipedia:Relevanzcheck#Rechtshoheit vorbei. --188.107.207.46 23:30, 8. Jan. 2015 (CET)
- Hallo nochmal. Inzwischen sind schon ein paar Fachmeinungen beim Relevanzcheck zusammengekommen. Was noch aussteht, ist die Umsetztung. Es wäre ganz fein, wenn jemand, der sich mit Staatsrecht auskennt, den Terminus Rechtshoheit bei Hoheit (Staatsrecht) einpflegen würde. --188.107.15.45 16:36, 18. Jan. 2015 (CET)
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG),
Bevor ich mich an die Arbeit mache habe ich ein grundsätzliche Frage: Ich möchte einen Artikel über das GKV-FQWG schreiben. Da ich bisher noch keinen Artikel über ein Gesetz geschrieben habe würde mich interessieren, welche Besonderheiten dabei möglicherweise zu beachten sind. Außerdem bräuchte ich einen Tipp für das Lemma. Ich denke an GKV-FQWG oder wäre es besser, als Lemma die Überschrift dieses Threads zu nutzen, was meint ihr? LG von --Trommelsand (Diskussion) 15:55, 14. Jan. 2015 (CET)
- Ich denke die Überschrift des Threads - sofern dies die offizielle Bezeichnung ist - stellt auch die korrekte Lemmabenennung dar. Wenn der Gesetzgeber von heute nicht mehr in der Lage ist, knappe Gesetzesbezeichnungen zu wählen, dann ist das eben so. Da wir Wissen abbilden und nicht durch neuerfundene Lemmabezeichnungen schaffen, muss letztlich auch der Originaltitel übernommen werden. Die Abkürzung GKV-FQWG wäre als Weiterleitung einzurichten. Gruß,--Losdedos (Diskussion) 19:14, 14. Jan. 2015 (CET)
- Das korrekte Lemma wäre GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz. Dies ist laut Bundesgesetzblatt der amtliche Kurztitel. Ich empfehle außerdem, den Artikel mit einer Gesetzes-Infobox zu versehen und mit dem obligatorischem Rechtshinweis. Kategorie wäre Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland). Was den Artikelinhalt betrifft, so würde ich den Zweck des Gesetzes beschreiben und die Mittel, mit denen der Gesetzgeber diesen Zweck erreichen will. Außerdem wären (Presse)Stimmen und Fachliteratur zu dem Gesetz hilfreich, damit der Leser erkennen kann, welche Probleme das Gesetz löst und schafft. Wenn du fertig bist, werfe ich auch gerne noch einen Blick auf das Ergebnis, wenn du magst. --Forevermore (Diskussion) 19:19, 14. Jan. 2015 (CET)
- Vielen Dank! Ich brauche jetzt ein bisschen, heute Abend recherchiere und drucke ich und morgen fange ich an und werde eure Anregungen berücksichtigen. Die Infobox hatte ich mir schon rausgesucht, steht ja im Portal. @Forevermore:: Wenn ich fertig bin, melde ich mich vor dem Verschieben bei dir. LG von --Trommelsand (Diskussion) 20:49, 14. Jan. 2015 (CET)#
- @Forevermore: Würde mich sehr freuen, wenn du einmal ein Blick auf meinen Artikel wirfst, bevor ich ihn verschiebe. Ist mein erster zu einem Gesetz. GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) LG --Trommelsand (Diskussion) 22:17, 15. Jan. 2015 (CET)
Repetitorien
Ich bin gerade durch Zufall im Rahmen einer anderen Diskussion drauf gestoßen. Wir haben hier zwar einen Artikel zu Alpmann Schmidt, Artikel zu bedeutenden Konkurrenz-"Veranstaltungen" wie z.B. Hemmer, Kaiser etc. suche ich jedoch vergeblich. Ich denke diese Artikel erfüllen durchaus die Kriterien für eine Aufnahme in die Wikipedia (und meine mich eigentlich auch zu erinnern, das zumindest Hemmer hier mal einen Artikel hatte), da diese in der juristischen Ausbildung eine ganz zentrale Rolle spielen. Vielleicht hat ja jemand Interesse, die Artikel zu erstellen.--Losdedos (Diskussion) 23:14, 14. Jan. 2015 (CET)
- Schöne Idee; aus meiner Sicht wäre das eine Bereicherung für die WP. Ich bin allerdings nicht sicher, wie unsere Relevanzwächter das sehen würden. Nach ermüdenden Diskussionen in anderen Bereichen habe ich die Erwartung, dass sie (auch hier) auf die Relevanzkriterien für Unternehmen verweisen und da erst einmal die Zahl der Angestellten, den Jahresumsatz oder die überregionale Bedeutung geklärt wissen wollen. Ich will das hier nicht erschöpfend erörtern, sondern lediglich darauf hinweisen, dass bei diesem Aspekt ggf. ein Ansatzpunkt für eine Auseinandersetzung liegen könnte. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 06:51, 15. Jan. 2015 (CET)
- Ich tendiere eher dazu, einen guten Artikel Repetitorium, bzw diesen auszubauen und dafür AS zu löschen. Die harten Daten der Unternehmens-RK erfüllt kein Rep, für die Allgemeinheit haben sie auch keine öffentlich wahrnehmbare Bedeutung, so dass wir keine Artikel zu ihnen brauchen. Zum Konzept Rep und der praktischen Umsetzung hingegen schon. Aber was will man denn in die einzelnen Unternehmens-Artikel schreiben? Die "Hemmer-Methode"? Das läuft doch zwangsläufig auf reine PR hinaus. Grüße --h-stt !? 16:52, 15. Jan. 2015 (CET) PS: Hemmer wurde im Oktober 2010 gelöscht: Wikipedia:Löschkandidaten/5._Oktober_2010#Hemmer.group (erl. gelöscht)
- +1 zu h-stt Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 17:08, 16. Jan. 2015 (CET)
Zu diesem NS-Straftatbestand existiert kein Artikel. siehe: Jürgen Regge, Werner Schubert: Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts, Walter de Gruyter Verlag, 1990, S. 940 [2] --Ochrid (Diskussion) 03:57, 16. Jan. 2015 (CET)
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
Ich möchte einen Artikel zum GKV-VSG schreiben. Das Gesetz wurde am 17.12.14 vom Bundeskabinett beschlossen, es geht darum, die ambulante ärztliche Versorgung zu verbessern. Voraussichtlich wird es am 06.02.15 erstmals im Bundesrat besprochen, allerdings muss die Länderkammer nicht zustimmen. Anfang März 2015 steht es voraussichtlich auf der Tagesordnung de Bundestages und das Inkrafttreten ist im Sommer geplant. Frage: Kann ich jetzt schon darüber schreiben, was ich gerne täte? Oder sollte das erst nach Inkrafttreten erfolgen? Viele Grüße von --Trommelsand (Diskussion) 14:17, 19. Jan. 2015 (CET)
- Was willst du denn darüber schreiben? Reicht es nicht, wenn man fünf Jahre nach Inkrafttreten einen Satz in GKV ergänzt, ob die damit verbundenen politischen Ziele tatsächlich erreicht wurden? Grüße --h-stt !? 17:48, 19. Jan. 2015 (CET)
- +1. Artikel über Gesetze sind immer problematisch, weil man sich fragt, ob es dazu einen eigenen Artikel braucht. Ich hatte in Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz und in Mindestlohngesetz (Deutschland) versucht, auch das Gesetzgebungsverfahren nachzuzeichnen und die wesentlichen Punkte der Reform herauszuarbeiten. Das ist auch so umfangreich geworden, daß man es nicht so ohne weiters woanders einarbeiten könnte. Wäre m.E. der Mindestinhalt für einen Artikel über ein Gesetz. Denn es soll ja kein juristischer Kommentar werden. Abwegig finde ich dagegen Artikel, die im wesentlichen aus der Gliederung Gesetzes bestehen. Insoweit wäre also auch meine Empfehlung, die Frage kritisch zu überdenken, ob es einen eigenen Artikel wirklich braucht. Ich würde das bejahen, wenn die rechtspolitische Diskussion aus der Tagespresse und aus den Materialien nachgezeichnet würde.--Aschmidt (Diskussion) 18:25, 19. Jan. 2015 (CET)
- Das GKV-VSG ist ein sehr komplexes Bundesgesetz, wenn es in Kraft tritt. Aus meiner Sicht ist das auch relevant für WP. Mit einem Satz ist das GVK-VSG definitiv nicht erklärt. Ich würde die Inhalte erläutern (z.B. medizinische Versorgungszentren, Niederlassung von Ärzten in überversorgten Gebieten, Weiterbildungsstellen in der hausärtzlichen Versorgung, Versorgungsorientierung der ärztlichen Vergütung, Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhaus-Entlassmanagement, Verbesserungen für Mehrfachbehinderte, ärztliche Zweitmeinung, Wahlrechte bei der Reha, zusätzliche zahnärztliche Prävention bei Pflegebedürftigen, Krankengeldanspruch ab Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, 300 Mio Euro Innovationsfonds, Verzicht auf Regressforderungen gegenüber Hebammen, Methodenbewertung bei Medizinprodukten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arznei- und Hilfsmittelbereich). Danach würde ich die Sichtweisen der diversen Lobbyisten im GKV-System darstellen (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassenverbände, Apothekenverband, Arzneimittelverband, Krankenhausgesellschaft, Hebammenverband, Hausärzteveband, usw.), da hat fast jeder etwas dazu zu sagen und meistens auch zu kritisieren. Aber jetzt zurück zu meiner Frage: Sollte ich damit warten, bis das Gesetz in Kraft tritt oder reicht der Kabinettsbeschluss für einen sinnvollen Artikel, der anschließend natürlich laufend zu begleiten und jeweils anzupassen wäre. Was würde ihr mir raten? Der Artikel würde sowieso noch dauern, weil sich noch nicht alle Verbände/Lobbyisten sinnvoll geäußert haben. Viele Grüße von --Trommelsand (Diskussion) 22:59, 19. Jan. 2015 (CET)
- WP:WWNI: Wikipedia ist kein Newsticker. Daher bitte abwarten, bis das Gesetz im BGBl verkündet ist. Und bitte fasse Dich in dem Artikel kurz. – Im übrigen: Vielen Dank für Deine (angekündigte ;) Mühe.--Aschmidt (Diskussion) 23:13, 19. Jan. 2015 (CET)
- Das GKV-VSG ist ein sehr komplexes Bundesgesetz, wenn es in Kraft tritt. Aus meiner Sicht ist das auch relevant für WP. Mit einem Satz ist das GVK-VSG definitiv nicht erklärt. Ich würde die Inhalte erläutern (z.B. medizinische Versorgungszentren, Niederlassung von Ärzten in überversorgten Gebieten, Weiterbildungsstellen in der hausärtzlichen Versorgung, Versorgungsorientierung der ärztlichen Vergütung, Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhaus-Entlassmanagement, Verbesserungen für Mehrfachbehinderte, ärztliche Zweitmeinung, Wahlrechte bei der Reha, zusätzliche zahnärztliche Prävention bei Pflegebedürftigen, Krankengeldanspruch ab Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, 300 Mio Euro Innovationsfonds, Verzicht auf Regressforderungen gegenüber Hebammen, Methodenbewertung bei Medizinprodukten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arznei- und Hilfsmittelbereich). Danach würde ich die Sichtweisen der diversen Lobbyisten im GKV-System darstellen (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassenverbände, Apothekenverband, Arzneimittelverband, Krankenhausgesellschaft, Hebammenverband, Hausärzteveband, usw.), da hat fast jeder etwas dazu zu sagen und meistens auch zu kritisieren. Aber jetzt zurück zu meiner Frage: Sollte ich damit warten, bis das Gesetz in Kraft tritt oder reicht der Kabinettsbeschluss für einen sinnvollen Artikel, der anschließend natürlich laufend zu begleiten und jeweils anzupassen wäre. Was würde ihr mir raten? Der Artikel würde sowieso noch dauern, weil sich noch nicht alle Verbände/Lobbyisten sinnvoll geäußert haben. Viele Grüße von --Trommelsand (Diskussion) 22:59, 19. Jan. 2015 (CET)
- +1. Artikel über Gesetze sind immer problematisch, weil man sich fragt, ob es dazu einen eigenen Artikel braucht. Ich hatte in Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz und in Mindestlohngesetz (Deutschland) versucht, auch das Gesetzgebungsverfahren nachzuzeichnen und die wesentlichen Punkte der Reform herauszuarbeiten. Das ist auch so umfangreich geworden, daß man es nicht so ohne weiters woanders einarbeiten könnte. Wäre m.E. der Mindestinhalt für einen Artikel über ein Gesetz. Denn es soll ja kein juristischer Kommentar werden. Abwegig finde ich dagegen Artikel, die im wesentlichen aus der Gliederung Gesetzes bestehen. Insoweit wäre also auch meine Empfehlung, die Frage kritisch zu überdenken, ob es einen eigenen Artikel wirklich braucht. Ich würde das bejahen, wenn die rechtspolitische Diskussion aus der Tagespresse und aus den Materialien nachgezeichnet würde.--Aschmidt (Diskussion) 18:25, 19. Jan. 2015 (CET)
- Ich kann nicht nachvollziehen, warum Trommelfeuers Engagement hier abgewürgt wird. Es wäre schön, wenn es mehr Benutzer gäbe, die sich so in die Artikelarbeit stürzen wollen. --Forevermore (Diskussion) 21:18, 20. Jan. 2015 (CET)
- (1) Du hast Recht. h-stt und ich bremsen hier eher, während ich damals vor zehn Jahren ganz anders begrüßt wurde. (2) Aber das hat schon seinen guten Grund, denn Trommelsand sieht ja, wie Artikel über Gesetze hier bearbeitet werden. Er kann das einfach nachmachen, und gut ist. Dabei soll aber kein ausuferndes Referat aller nur denkbaren Standpunkte herauskommen. Deshalb schien mir ein Bremsen ebenfalls nicht ganz verkehrt. Und es ging ihm ja vor allem um den Zeitpunkt der Verschiebung in den ANR. Alle weiteren Erwägungen mögen ihn also bitte nicht abhalten.--Aschmidt (Diskussion) 22:51, 20. Jan. 2015 (CET)
@Trommelsand: Schreib das Ding, das klingt spannend! Und warte auf keinen Fall bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. "Wir haben das schon immer so gemacht" ist ein gutes Credo, um Ministerpräsident in alpinen Bundesländern zu werden, mit "das Wissen der Welt frei verfügbar machen" hats aber wenig zu tun. Damit wird Wikipedia nicht zum Nachrichtenportal, sondern zum Nachschlagewerk für den bisherigen Stand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Und wenns ein bisschen Pathos sein darf: Zu einem Baustein partizipativer Demokratie. Und fass dich dabei bitte so kurz oder lang wie es dem Optimum an Erkenntniswert und Lesbarkeit entspricht. --Ildottoreverde (Diskussion) 00:56, 25. Jan. 2015 (CET)
Betriebsübergang/Diskussion/Bearbeitungstiefe
Zitiere einfach meine dortige Anfrage:
Entnehme erst jetzt der bisherigen Diskussion, dass unterschiedliche Ansichten über die Frage bestehen, inwieweit in diesem Artikel - und dann wohl überhaupt bei rechtlichen Themen - eine mehr als nur kursorische Beschreibung sinnvoll ist. Recht ist nun leider mitunter komplex. Seichte Ausführungen zu Rechtsthemen bergen die Gefahr des Missverständnisses. Was nun Stand der Diskussion hier/überhaupt ist, kann ich nicht überblicken. Ich wäre aber für eine Orientierung dankbar, da ich meine Zuarbeit ansonsten lieber einstelle.
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:12, 24. Jan. 2015 (CET)
- War ein Missverständnis. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:37, 24. Jan. 2015 (CET)
Ein freier Kommentar -- Wurde das hier schonmal besprochen? Oder ist das ein neues Wikimedia-Projekt?
Hallo, gab es hier schon Überlegungen, inwiefern Wikipedia zu einem freien Kommentar (im klassischen Sinne) zu verschiedene Gesetzen ausgebaut werden kann? Fiele das aus dem Relevanzkriterium heraus? Oder sollte ich, wenn ich dieses Prjekt verfolgen möchte, mir eher überlegen, ein neues Wikimedia-Projekt vorzuschlagen? Ich suche nach einer Möglichkeit, einen immer erreichbaren Onlinekommentar zu schaffen, der natürlich wissenschaftlich zitiert, keine original research beinhaltet und wie Wikipedia zumindest für den schnellen Überblick ausreicht. Im Einzelnen habe ich bereits auf reddit einige Überlegungen angestellt, zu denen ich mich über Meinungen freuen würde:
- Warum gibt es keinen kollabrativen, unter CC-by-SA stehenden Onlinekommentar zu Bgb, GG und StGB....?
- Imagine... there was a Wikipedia-like commentary for all codes, laws and constitutions. Would you support it?
Hier wurde sowas schon proprietär und werbefinanziert versucht.
Gerne würde ich meine Idee noch weiter darlegen. Grundsätzlich interssiert mich ob, es Meinungen dazu gibt, ein solches Ziel für WIKIPEDIA viellecht sogar explizit abgelehnt wurde oder es Bestrebungen gab, ein solches WIKIMEDIA-Projekt einzuführen. Beste Grüße! --Gleibniz w (Diskussion) 01:38, 26. Jan. 2015 (CET)
- Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Hier ist also kein Platz für einen Kommentar. Etwas anderes gilt für Wikibooks, dem Schwesterprojekt für die kollaborative Erstellung von größeren Texten unter einer freien Lizenz. Ich schlage also vor, dass du dich "drüben" mal umsiehst und dann nach Verbündeten und Mitautoren schaust ... Grüße --h-stt !? 18:14, 26. Jan. 2015 (CET)
- +1. Einen Kommentar zu schreiben, ist viel Fleißarbeit und setzt eine Menge an Fachwissen voraus. Ich denke, daß Du Dir gut überlegen solltest, ob Du wirklich so viel Arbeit in einen Kommentar auf Wikibooks stecken magst oder vielleicht doch lieber Wikipedia-Artikel hochschreibst. Einmal, weil dort Bücher geschrieben werden (die Abgrenzung zum Kurs bei der noch viel lebloseren Wikiversity war stets zweifelhaft) – ist ein Kommentar ein Buch? –, zum anderen weil Deine Texte bei Wikipedia gefunden und gelesen werden. Die Suchmaschinen vernachlässigen die Schwesterprojekte und die kleinen Wikis allesamt – einige Ausnahme: MetaGer mit der hauseigenen Wiki-Suche. – BTW: Mein Versuch, auch nur für die Mitarbeit bei Wikipedia zu werben, wurde vor ein paar Jahren von den Kollegen ziemlich schroff zurückgewiesen. Man habe doch gesehen, daß dabei nichts Vernünftiges herauskomme, nur kommerzielle Angebote seien zuverlässig und würden auch ständig auf dem laufenden gehalten. Wer sich mal die fortlaufende Arbeit an den Juris-PKs über einen längeren Zeitraum hinweg angeschaut hat, wird an der Stelle grinsen. Aber es ist nun mal so. Ob man dagegen anschreiben kann?--Aschmidt (Diskussion) 20:29, 26. Jan. 2015 (CET)
- "Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Hier ist also kein Platz für einen Kommentar" schreibt h-stt. Dazu eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Lexikoneintrag zu einer bestimmten Vorschrift und der Kommentierung einer Vorschrift?--mundanus Disk. 21:12, 26. Jan. 2015 (CET)
Portal:Recht/Erledigt-Baustein löschen
Hi, ich möchte den hauseigenen Erledigt-Baustein löschen lassen, weil mir dieses Klickibunti nicht gefällt. Der Standard-Baustein ist viel nüchterner und schöner. Der zuständige Admin meinte auf meinen SLA hin zu Recht, ich sollte euch vorher fragen. Auf euer Einverständnis (oder Schweigen) hoffend, --Gnom (Diskussion) 20:59, 26. Jan. 2015 (CET)
Portal:Recht/QS-Baustein neu gestalten
Weil Gnom gerade dabei ist (siehe vorheriger Abschnitt) wäre mein Vorschlag auch den QS-Baustein der Redaktion optisch an den Standard-Baustein anzupassen. Aus meiner Sicht hat der derzeitige QS-Baustein für den Leser auch eine Warnfunktion. Die jetzige Optik mit der Waage als einzigem Symbol wirkt auf den ersten Blick jedoch eher wie ein Gütesiegel. Wenn man einen portaleigenen QS-Baustein behalten möchte - wozu ist mir noch nicht ganz klar - kann man ja die Waage rechts platzieren und den Standardbaustein an die linke Seite stellen. So ein Vorschlag wurde auch schon mal einheitlich für alle Redaktionen gemacht. Ich habe es leider in den Archiven nicht wiedergefunden. Vielleicht können wir den Vorschlag trotzdem wenigstens für das Recht übernehmen oder ganz auf einen eigenen QS-Baustein verzichten. --mundanus Disk. 21:37, 26. Jan. 2015 (CET)