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Kreisgericht (Großherzogtum Hessen)

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Kreisgericht war im Großherzogtum Hessen die Bezeichnung für die Gerichte zweiter Instanz (entsprechend einem heutigen Landgericht) in der Provinz Rheinhessen.

Das Großherzogtum Hessen, das Rheinhessen im Rahmen eines Gebietstausches 1816 erhielt, übernahm die von den Franzosen eingeführte Struktur der Gerichte in der Provinz Rheinhessen. Allerdings wurde der Appellationshof in Kreuznach aufgelöst und ein provisorisches Obergericht in Mainz mit der am 4. November 1815 erlassenen „Provisorischen Appellations- und Kassationsgerichtsordnung für den großherzoglich hessischen Landesteil auf der linken Rheinseite“ geschaffen.

1816 wurde das Kreisgericht Mainz als Gericht zweiter Instanz in Rheinhessen geschaffen. Darunter waren zwölf Friedensgerichte angesiedelt.

Am 1. Dezember 1836 wurde das Kreisgericht Mainz in die Kreisgerichte Mainz und Alzey geteilt. 1852 wurden beide Kreisgerichte in Bezirksgericht umbenannt.

Literatur

  • Eckhart G. Franz u.a. : Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert, 1989, ISBN 3-88838-224-6