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Diskussion:Scheidung

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Juli 2014 um 16:41 Uhr durch Turris Davidica (Diskussion | Beiträge) (Rechtskreise). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Turris Davidica in Abschnitt Rechtskreise
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Zulassung wiederverheirateter Katholiken zur Kommunion

Im Oktober 2013 erlaubt das Erzbistum Freiburg als erstes Bistum in Deutschland die Zulassung wiederverheirateter Katholiken zum Sakrament der Kommunion und ermöglicht wiederverheirateten Katholiken den Zugang zum Pfarrgemeinderat; zuvor war dies ebenso im katholischen Bistum Strassburg sowie in Luxemburg und einigen österreichischen katholischen Diözesen erlaubt worden.

178.11.191.121 18:09, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Sehr schöner Artikel findet sich zu dieser Reform auch im Spiegel. 178.11.191.121 12:30, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Vielleicht liest du dir die Quellen erst noch mal durch und liest vielleicht weniger selektiv. Die Quelle besagt mitnichten das von dir eingefügte, noch trifft es überhaupt zu. Das Erzbistum Freiburg hat eine Handreichung herausgegeben, in der man „nach Orientierungen suchen“ und „gangbare Wege aufzeigen“ will. Sonst gar nichts. Der Heilige Stuhl zeigt sich derweil „irritiert“.--Turris Davidica (Diskussion) 12:43, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Die Diözese Freiburg veröffentlichte eine entsprechende Handreichung für Seelsorger. Sie werde diese Woche versandt und habe deutschlandweit Signalcharakter, teilte das Seelsorgeamt der Diözese mit. Ziel sei es, die Situation von Katholiken, die geschieden sind und wieder geheiratet haben, zu verbessern. So werde ihnen nicht mehr grundsätzlich der Zugang zu kirchlichen Ämtern wie dem Pfarrgemeinderat sowie zu den Sakramenten verwehrt. 188.96.177.92 12:38, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Wir diskutieren hier nur zur Sache, deinen erneuten PA habe ich entfernt. Was du hier mit aller Gewalt in den Artikel hämmern möchtest, beruht auf dem klassischen Stille-Post-Effekt. Aus einer Quelle, die aus der verschwurbelten Handreichung etwas Halbverdautes entnommen hat, extrahierst du eine unzutreffende Feststellung und schreibst sie direkt in den Artikel. Die von dir getroffene Aussage [1] trifft nicht zu. Punkt. In der Handreichung steht: „In der Folge einer verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung kann in der konkreten Situation aber auch die Möglichkeit gegeben sein, die Sakramente der Taufe, der Heiligen Kommunion, der Firmung, der Versöhnung und der Krankensalbung zu empfangen, insofern die erforderliche konkrete Glaubensdisposition vorhanden ist.“ Das ist zum einen im Westen nichts neues, zum anderen kann es für den einzelnen alles mögliche bedeuten, nur jedenfalls nicht die pauschalisierte Aussage, die du daraus entnimmst. Im übrigen gilt auch WP:WWNI.--Turris Davidica (Diskussion) 12:56, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Und "Obe es etwas Neues im Westen" ist und hier eine grundlegende Reform bei diesem Thema erfolgt. Bisher war GENERELL der Empfang von Sakramenten für wiederverheirate Geschiedene ausgeschlossen. Nunmehr kann nach persönlichem Gespräch mit dem Seelsorger auch ein Empfang der Sakramente an wiederverheiratete Geschiedene im Bistum Strassburg, im Erzbistum Freiburg und in einigen anderen österreichischen Bistümern erfolgen. 188.96.177.92 13:24, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Und auch das trifft so nicht zu, denn dem Seelsorger ist immer ein gewisses Ermessen eingeräumt. Im übrigen möchte mal wissen, wo du diese Konklusio herhast: „nach einem Gespräch mit dem Seelsorger“. Das steht doch da gar nicht, noch gibt es eine grundlegende Reform. Zu deinen fortgesetzten PA: Irrtum. Mir gehts um den Artikel. Dir dagegen gehts geradezu krampfhaft dazu, mich in eine bestimmte Ecke drängen zu wollen, sonst müßtest du nicht unter multipler IP und als als Sperrumgehung derart pejorative Kommentare absondern. Eigentlich darfst du hier gar nicht editieren, wie du sehr genau weißt.--Turris Davidica (Diskussion) 13:29, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Turris sehr eigenmächtig und vollkommen verzerrt legst Du hier Dir deine eigene Interpretation zu Recht, die Du in keinster Weise auch nur durch einen einzigen Referenznachweis belegen kannst. Verwechsele nicht deine eigene Haltung mit der Nachrichtenlage. 188.96.177.92 13:39, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Nice try. Du belegst bitteschön erst einmal deine eigene Aussage, die du so unverdrossen immer wieder einfügen möchtest, jeder Argumentation zum Trotz. Wort für Wort, so wie du es einfügen möchtest, und mit reputablen Quellen, also nicht das, was du aus einem Artikel herausgelesen hast, dessen Schreiber seinerseits ebenfalls eine Handreichung gelesen hat (du aber offenkundig nicht). Wer etwas in den Artikel haben möchte, hat es zu vernünftig zusammenzufassen bzw. zu zitieren und zu belegen.--Turris Davidica (Diskussion) 13:46, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Turris, Du hast hier nicht auf der Diskussionsseite darüber zu befinden, welche Diskussionsbeiträge dir gefallen und welche Dir nicht gefallen. Solange keine persönliche Beleidigung enthalten ist, hast Du Diskussionsbeiträge anderer Autoren stehen zu lassen. 188.96.177.92 13:25, 8. Okt. 2013 (CEST) "Ob es Dir um den Artikel geht", das will ich nicht anzweifeln. Klar geht es Dir um den Artikel und mir ebenso. "In welche Ecke ich dirch drängen will", das sei dahingestellt. Fakt ist nur, dass du immer wieder beim Thema "katholische Kirche" in Konflikt mit anderen Autoren gerätst. Ich kann Dich nur auffordern: lese die genannten Artikel in Spiegel, in der Welt, usw. Wenn Du andere Referenzen bringen kannst, die das Gegenteil besagen, dann bringe sie oder ansonsten lass deine Reverts sein. Du hast nicht deine private Haltung zum Artikelinhalt zu erheben, wenn Du sie nicht durch Referenzen belegen kannst. 188.96.177.92 13:47, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Quod scripsi, scripsi. Du willst das so in den Artikel haben, die Belegpflicht liegt ganz bei dir. Von einer privaten Haltung kann keine Rede sein (das ist es, was du gern glauben machen möchtest). In der Tat ist einfach unzutreffend, was du einfügen möchtest. Oben hatte ich übrigens direkt aus der Handreichung zitiert, die du bemühst. Liest du sowas auch? --Turris Davidica (Diskussion) 13:57, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Die Belegpflicht ist erfüllt und Einzelnachweise zum Spiegel und zur Welt sind in der Änderung angegeben. Die Nachricht wird nur von Dir mißbilligt, darum geht es. Die Einzelnachweispflicht wurde von mir erfüllt; du willst dies nur nicht akzeptieren und möchtest schlicht das Thema aus dem Artikel heraushalten. 188.96.177.92 14:00, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Nein. s. auch unten. Ich sehe in dieser rekursiven Ressourcenbindung keinen Sinn. Unten irrst du dich ein weiteres Mal, es bleibt völlig abzuwarten, was da noch kommt. Daher auch: WP:WWNi. Wenn von dir nichts Neues mehr kommt: Ich diskutiere an dieser Stelle nicht weiter, es ist sinnlos, die Sachlage ist klar.--Turris Davidica (Diskussion) 14:05, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
"worin Du einen Sinn siehst oder auch nicht" ist nicht maßgebend für die Erstellung der Wikipedia und Ihrer Artikel. Nochmal erinnere ich Dich daran, deine Haltung ist nicht maßgebend für die Wikipedia sondern die Artikel werden durch Einzelnachweisarbeit erstellt und neutral dargestellt. Die Meldung zur Handreichung im Erzbistum Freiburg gehört daher in den Artikel hinein und ist durch Einzelnachweise zur Welt und zum Spiegel belegt.

Du brauchst auch nicht weiter diskutieren, weil die Nachrichtenlage klar ist und die Meldung als Realität in den Artikel hineingehört. Im Übrigen seit "wann" kannst du in die Zukunft schauen ? 188.96.177.92 14:11, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Der Vatikan hat dementiert, dass sich für Wiederverheiratete etwas ändert.Debatte um geschiedene Katholiken Vatikan reagiert verhalten auf Freiburger Schreiben --Benutzer:Tous4821 Reply 13:45, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
es mag sich nichts für Wiederverheiratete in anderen Bistümern oder beispielsweise in Italien geändert haben. Aber die Handreichung gilt nunmal im Erzbistum Freiburg und ebenso haben das Bistum Strassburg sowie einige andere österreichische Bistümer es erlaubt, dass im Einzelfall nach Beratungsgespräch eine Sakramenterteilung an wiederverheiratete Geschiedene erfolgen kann. In der Nachricht wurde dies auch genauso dargestellt, dass die Handreichung nunmal im Erzbistum Freiburg Gültigkeit hat, und nicht beispielsweise in Italien.188.96.177.92 13:54, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Was an „Der stellvertretende Vatikansprecher Ciro Benedettini sagte in der römischen Zeitung "La Repubblica" (Dienstag), das Dokument stamme aus einer eigenständigen Initiative eines Büros des Erzbistums. Daher habe es keinen Einfluss.“ hast du nicht verstanden?--Turris Davidica (Diskussion) 13:59, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Die Handreichung gilt für das Erzbistum Freiburg und ist bisher nicht zurückgenommen worden. Also hat sie weiterhin im Erzbistum Freiburg Bestand. Was hast du daran nicht verstanden, wenn einige Bistümer wie Strassburg, Freiburg oder in Österreich nunmal Vorreiterrolle bei dieser Reform spielen ? 188.96.177.92 14:02, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Das ist eine Handreichung aus dem Seelsorgeamt, kein Schreiben des Diözesanbischofs mit Brief und Siegel, du scheinst das bisher immer noch nicht verstanden zu haben. Schon deshalb kann von „Bestand“ keine Rede sein, zumal sie ja noch nicht einmal versandt worden ist, weswegen ich dich zum nunmehr dritten Mal auf WWNI hinweise. Das ist hier keine Presseschau und auch kein Blablabla. (Nachtrag: Zu der Linkflut unten: du sollst deine Einfügung inhaltlich belegen und nicht theoriefinden). Im übrigen müllst du hier das Lemma Scheidung mit dieser für das Lemma marginalen Frage zu.)--Turris Davidica (Diskussion) 14:26, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Hier noch einige weitere Einzelnachweise zur Reform im Erzbistum Freiburg und im Bistum Strassburg aus einer ganzen Flut von Meldungen:

188.96.177.92 14:22, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Ich stimme Turris Davidica zu. Das Lemma des Artikels ist nicht Aktuelle Entwicklungen zu den Scheidungsfolgen im Erbistum Freiburg, sondern hat als ÜBersichtsartikel eine zeitlich und örtlich globale Perspektive einzunehmen; die Welt ist deutlich größer als eine aktuelle Pressemeldung aus Freiburg. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:27, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Verfügbarkeit von Scheidungen

Ich habe den Satz hier mal umformuliert, denn im Grunde gibt es doch inzwischen in den allermeisten Staaten Scheidung. Nur die Philippinen und der Vatikan haben keine Scheidung. --49.145.77.220 07:29, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Umfrage 2013

Die 2013 gestartete Umfrage unter der katholischen Basis brachte als Ergebnis, dass eine grosse Mehrheit der Katholiken in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland die Zulassung wiederverheirateter Katholiken zu den Sakramenten befürwortet.

NZZ:Ansicht der Kirchenbasis weichen von der offiziellen Lehre ab 188.96.176.44 20:01, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Na wie schön. Der Fragebogen war zwar erkennbar gar nicht an die Basis gerichtet und hat eigentlich auch mit diesem Lemma nichts zu tun…--Turris Davidica (Diskussion) 20:09, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Unklare Formulierung

"Neuerdings wird die Ehescheidung als Möglichkeit auch unter evangelikalen, charismatischen und pfingstkirchlichen Christen in Betracht gezogen." "Neuerdings" ist ja eine sehr vage Formulierung. Ab welchem Zeitraum ungefähr haben denn nun die charismatischen Kirchen ihre Positionen zur Scheidung "liberalisiert"? Meint man mit 'neuerdings' die Zeit ab den 1990er oder 2000er? --112.198.82.87 15:24, 26. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Psychologische Perspektive

Der Begriff Commitment "Commitment: Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Commitment für die Partnerschaft mit deren Verlauf und Ausgang korreliert" scheint mir kaum präzise genug zu sein. Ich würde es gern in "Engagement" oder "Selbstverpflichtung" ändern. (nicht signierter Beitrag von 85.176.17.47 (Diskussion) 23:30, 7. Jul 2014 (CEST))

Rechtskreise

Kann man das wenigstens genauer erläutern, warum die Türkei überhaupt unter europäischem Rechtskreis aufgeführt wird? --112.198.77.146 16:37, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Abgesehen davon, daß man sich über die Sinnhaftigkeit dieser Überschriften (bei teilauskommentiertem Text) Gedanken machen kann: wohl, weil sie sich teils auf europäischem Boden befindet. Siehe Türkei.--Turris Davidica (Diskussion) 16:41, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten