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Es geht mir um ein Bild, dass sich in der englischsprachigen Wikipedia befindet: en:Image:Ozon-lff.jpg. Das Bild zeigt einen bekannten französischen Regisseur, aufgenommen bei einem Filmfestival. Der Autor, ein russischer Journalist, hat unter dem Abschnitt "Lizenz" folgenden Text eingefügt: This image is copyrighted. The copyright holder allows anyone to use it for any purpose.. Kann man dieses Bild nun in WikiCommons einbinden und es somit auch in der dt. Wikipedia benutzen? LG César 13:36, 31. Dez 2005 (CET)
Aber klar - die Vorlage Copyrighted free use existiert auf den Commons auch. --Svencb 13:44, 31. Dez 2005 (CET)
Vielen Dank, für die schnelle Antwort. Ich hoffe, ich habe jetzt alles richtig gemacht - siehe hier. G César 16:31, 31. Dez 2005 (CET)
Ich hab's nochmal überarbeitet - insbesondere frage ich mich, warum du das als GFDL getaggt hast, wenn's in der en-wp unter "copyrighted free use" stand. Ach ja, und du solltest alle Bilder, die du auf die Commons hochlädst, kategorisieren, damit sie gefunden und benutzt werden können. Ich hab' noch ein paar kleinigkeiten geändert, schau's dir mal an. -- D. Dÿsentrieb⇌ 17:30, 31. Dez 2005 (CET)
Hallo, könnte da mal jemand draufschauen und eine fachkundige Ansicht zum Thema Schöpfungshöhe äußern? Vielen Dank. --elya 18:03, 2. Jan 2006 (CET)
M. E. ist bei den abgebildeten Objekten keine Schöpfungshöhe zu erkennen. Das Bild selbst aber schon. --ST○ 19:40, 2. Jan 2006 (CET)
OK, das reicht mir, dann kann das Bild bleiben. Danke. --elya 08:03, 3. Jan 2006 (CET)
Abkürzung pma
Hier wird öfters die Abkürzung pma benutzt. Was bedeutet diese? --Berthold Werner 10:52, 3. Jan 2006 (CET)
siehe PMA: post mortem auctoris (nach dem Tod des Autors) --JuergenL✈ 10:58, 3. Jan 2006 (CET)
Autsch. Da habe ich es dreimal überlesen. Vielen Dank. --Berthold Werner 11:24, 3. Jan 2006 (CET)
Nochmal Logos
Nochmal eine Frage zu Logos (sorry). Ich habe den Text gelesen und das Beispiel mit der Schokolade gesehen. Da habe ich gelernt, dass die Gestaltung eines Produktes eine Schöpfungshöhe haben muss. Dann habe ich Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv4#Markenlogo_auf_einem_Foto gelesen und gelernt: a) ein Logo sollte nicht "zentral" zu sehen sein. Nun meine Frage: auf dem Bild der Schokolade sieht man doch zentral das Logo, das durchaus eine Schöpfungshöhe haben sollte. Warum ist die Abbildung des Logos dennoch möglich? Hintergrund: Ich könnte selbstfotografierte Bilder von Fahrrädern einstellen, bei denen die Markennamen sehr deutlich zu sehen sind (Beispiel für Fahrradlogo: [1]). Was gilt hier? Sorry wenn ich was überlesen oder falsch verstanden habe. Und: was sagt mir: "Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar" in diesem Zusammenhang? Im Gutachten heisst es: "Unter markenrechtlichen Gesichtspunkten bestehen in der Regel keine Probleme bei der Einstellung von Abbildungen oder Fotografien von Marken in die freie Enzyklopädie Wikipedia." Und: "Auch wenn die Wiedergabe von Marken oder Firmennamen und Firmenlogos unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, kann es dort zu Problemen kommen, wo die Bezeichnung oder Gestaltung auch urheberrechtlich schutzfähig ist. Dies ist bei entsprechender künstlerischer Gestaltung möglich. In diesen Fällen bestehen die verschiedenen Rechte nebeneinander." Gruß --GS 16:30, 4. Jan 2006 (CET)
Nach Bearb.konfl.: : Es würde uns helfen, wenn du angeben würdest, welchen Text du gelesen hast. Ich weiss leider nicht, welches Schokoladenbild du meinst. Darf ich dich bitten, auf das exakteste urheber- und markenrechtliche Aspekte auseinanderzuhalten? Markenrechtlich sehe ich keinerlei Probleme, urheberrechtlich geschützte Logos können evtl. als Beiwerk (Recht) gesehen werden, wenn sie nicht zentral bzw. für das Bild wichtig sind. Wir bewegen uns hier natürlich wieder in einer Grauzone, da bei vielen Logos der eine die Schöpfungshöhe bejaht, der andere verneint. --Historiograf 16:56, 4. Jan 2006 (CET)
Bei den Schriftzügen auf dem Rad sehe ich keine Schöpfungshöhe --Historiograf 16:57, 4. Jan 2006 (CET)
Danke für die sehr schnelle Bearbeitung! Mit Text war der Wikipedia-Text gemeint. Sorry, mein Fehler. OK, markenrechtlich kein Problem, verstanden. Urheberrecht ist Grauzone, wie ich mir gedacht habe. An Beiwerk hatte ich auch gedacht. Daher die Frage mit der Schokolade, denn das umseitige Bild zeigt das Logo ja ziemlich zentral. Der Schriftzug auf dem Fahrrad ist übrigens nicht das Logo, wie mir scheint, da dieses zusätzlich noch ein grafisches Element aufweist. Daher dürfte der bloße Schriftzug vermutlich keine Schöpfungshöhe besitzen. Ich würde das Bild dann mal hochladen, oder? Danke für die Antwort. Gruß --GS 17:16, 4. Jan 2006 (CET)
der Wikipedia-Text (immer noch keinen Schimmer, welcher Text denn nun, wir haben hier mehr als 5 Seiten). Bei der Schokolade ist nicht der Schriftzug bzw. das Logo das Problem, sondern die Illustration, die sich aus einem Lichtbild (abfotografierte Schokolade) und einer wohl geschützten Illustration zusammensetzt. Also Löschung erforderlich. --Historiograf 17:12, 6. Jan 2006 (CET)
Das stammt aus dem Text, auf dessen Diskussionsseite wir gerade diskutieren. Genau: Wikipedia:Bildrechte#Benutzung eigener Aufnahmen#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...) (wie verlinkt man auf die dritte Gliederungsebene? Sonst einfach Suchbegriff: "Schokolade unterhalb der Schöpfungshöhe" eingeben). Ich habe es auch so eingeschätzt, dass die Illustration wohl geschützt ist und war daher irritiert, dass das Bild mit der Unterschrift: "Schokolade unterhalb der Schöpfungshöhe" als Beispiel für zulässige Abbildung von Marken genannt wird. Das sollte man ändern, denn die Verwirrung ensteht scheinbar auch bei anderen. Ich hatte nämlich kurzfristig gedacht, dass Markenrecht hier helfen würde. --GS 17:23, 12. Jan 2006 (CET)
Grundsatzdiskussion hierher verschoben --Historiograf 17:04, 6. Jan 2006 (CET)
Hallo Elya, danke für den Urheberrechts-Hinweis bei diesem Nazi-Propagandabild. Ich betrachte das Bild als Anonymes Werk (Urheberrecht), das gemäß § 66 UrhG 70 Jahre nach der Veröffentlichung Public Domain ist. Bei der Beurteilung irgendwelcher Ermessungsspielräume möchte ich hiermit einlassen, dass es sich um ein Werk der Nazi-Propaganda handelt, dass hier im Sinne der Volksaufklärung eingesetzt wird, um die Mechanismen dieser totalitären Diktatur aufzuzeigen. Dass es bei einer derartigen Aktivität Urheberrechtsprobleme mit dem Völkischen Beobachter gibt, habe ich noch nie gehört. --Rabe! 10:14, 5. Jan 2006 (CET)
Wo werden diese Löschdiskussionen eigentlich geführt? Die Diskussionen zu den Artikellöschungen sind mir bekannt, da mache ich auch regelmäßig mit, aber die Bildlöschungen scheinen doch eher im Geheimen stattzufinden. --Rabe! 10:14, 5. Jan 2006 (CET)
Noch ist dieses Bild ja auch nicht zur Löschung vorgeschlagen, daher gibt es hierzu auch keine Diskussion auf Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder. --Svencb 12:23, 5. Jan 2006 (CET)
Da es auf de: Tausende von nicht oder nicht hinreichend lizensierten Bildern gibt, werden die Bilder von mir und anderen Admins - nach einem Hinweis an den Uploader - auch ohne Löschantrag gelöscht. Der Nachfass bei neuen oder aktiven Nutzern ist deutlich mehr, als man, wenn man das Upload-Formular wirklich liest, erwarten kann: "Dateien ohne (korrekten) Lizenzhinweis und Quellenangabe werden ohne Rückfrage gelöscht!". Zur Zeit werden aktiven Benutzern 14 Tage Zeit eingeräumt, die Lizenz nachzutragen. Wenn jemand allerdings im Juli oder September 2005 ein Bild ohne Quelle und/oder Lizenz hochgeladen hat und dann nicht weiter aktiv war, wird einfach gelöscht (in den meisten Fällen sowieso verwaist, da Bilder ohne Lizenzangabe auch nicht in Artikeln eingesetzt werden dürfen). Irgendwann sind wir hoffentlich soweit, daß wir nur noch die neu eingestellten Bilder auf Lizenz prüfen müssen und nicht diesen Riesenberg an potentiellen Urheberrechtsverletzungen vor uns herschieben... Was das konkrete Bild angeht, frage ich nochmal auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte nach, Dein "Einlaß" ;) klingt für mich einerseits plausibel, andererseits gehen wir üblicherweise davon aus, daß Bilder aus den 30ern grundsätzlich noch nicht PD sind. Grüße, --elya 12:25, 5. Jan 2006 (CET)
DIe Anonymität dieses Bildes möchte ich heftigst bestreiten. Solange die Ausgabe des Heftes nicht vorliegt und anhand derer nachgewiesen knna, dass zumindest dort kein Name genannt wurde, braucht man mit solcherart Spekulationen gar nicht erst anfangen. Außerdem ist zu berücksichtigen selbst wenn der Zeichner dort nicht genannt wurde, aber irgendwann später, der Zeichner dieses Werk als seines ausgegeben hat, die Anoynmität ebenfalls flöten geht. Die davon unabhängige Argumentation wegen der Volksaufklärung würde zwar für die Wikipedia zutreffen, aber eine Verwendung außerhalb dieses Kontextes ausschließen oder zumindest erschweren. Das ginge dann eher in Richtung der fair-use-Lösung in en oder der schon seit langem diskutierten Regelung über das Zitatrecht, die bisher noch nicht in der de-Wikipedia anerkannt ist. Zu bedenken ist außerdem, dass bei vielen Bilder (auch Propagandefotos) aus Zeiten des NS-Regimes tatsächlich noch Schutzrechte bestehen und auch eingefordert werden. So zB die zu Recht geforderte und durchgeführte Löschung von Hitler-Fotos vor einiger Zeit. Fazit: Meine Erachtens sind halbwegs belastbare Ausagen ohne weitere Recherchen nicht möglich. Gruß --Finanzer 13:08, 5. Jan 2006 (CET)
D'accord. Zudem ist in der linken unteren Bildecke ja anscheinend eine Signatur des Zeichners, was der Anonymität stark widerspricht. Wenn sich die Gemeinfreiheit nicht ad-hoc klären kann, spricht ja nichts dagegen, dass Bild in irgendwann später mit dem dann recherchierten Todesdatum des Zeichners erneut hochzuladen. --Svencb 14:24, 5. Jan 2006 (CET)
Ich schlage zunächst vor, die genaue Quelle des Bildes zu recherchieren. Angenomme es handelt sich dabei um HJ: das Kampfblatt der Hitler-Jugend ; amtliche Zeitung der Reichsjugendführung der NSDAP, Berlin/München: Eher, 1935–1939 könnte dann womöglich die Regelung für Amtliche Werke gelten? Und bevor wir jetzt noch lange rumspekulieren sollten wir vielleicht mal einen unserer Rechtsexperten hinzuziehen. Ich möchte keinem der bisherigen Diskutanten zu nahe treten, aber in solch speziellen Fragen des Urheberrechts sind wir doch alle nicht firm, oder? --Frank Schulenburg 18:11, 5. Jan 2006 (CET)
Naja ein wenig lernt man schon in anderthalb Jahren WP ;-) Die Idee mit dem amtlichen Werk könnte aber der Ausweg sein, zumal ich die Bauchschmerzen von Rabe bezüglich des Hintergrunds der Entstehung voll verstehe. Gruß --Finanzer 19:10, 5. Jan 2006 (CET)
Amtliches Werk scheidet aus. Parteiorganisationen sind keine Behörden. Außerdem § 5 (2) UrhG ist für uns sinnlos. --ST○ 19:21, 5. Jan 2006 (CET)
Ganz impulsiv-gefühlsmäßig würde ich sagen: Es kann doch nicht sein, dass wir hier die Rechte eines Urhebers schützen, der diese Rechte durch verbrecherisches Tun (der hat ja vermutlich noch ganz andere Karikaturen gezeichnet, ich denke da mal an Schreckenskarikaturen von Juden etc.) erworben hat. Das wäre ja so, als wenn man sein Mordopfer beerben würde (ist, glaube ich, ausgeschlossen in Deutschland). Mittlerweile ist es doch so, dass auch die Erlöse, die ein Verbrecher durch die Medienvermarktung seiner Memoiren erzielt, ihm nicht mehr zugute kommen können, sondern im Interesse von Opfern oder Geschädigten beschlagnahmt werden können. Nur wir in der Wikipedia biegen alle Gesetze und Eventualitäten so hin, dass die (eventuell vorhandenen) Rechte eines solchen Armleuchters gewahrt bleiben. Das ist doch pervers. --Rabe! 21:47, 5. Jan 2006 (CET)
Na gut, ich bin ja Legalist. Ich will nicht, dass die Wikipedia gegen Gesetze verstößt, auch nicht, wenn es sinnvoll wäre. Fakt ist: Das Bild ist vor mehr als 70 Jahren geschaffen worden. Da seit dem Ablaufen dieser 70 Jahre bis heute nicht viel Zeit verstrichen ist, war für den Autor auch nicht viel Zeit, in dieser Zwischenzeit vor 70 Jahren zu sterben (Krieg war auch noch nicht). Das heißt, um Public Domain anzusetzen, muss der Autor für anonym erklärt werden. Also wenn man mich fragt, würde ich unter einer Autorenangabe Name, Vorname und Entstehungsjahr verstehen (das haben viele Bilder, die ich eingestellt habe). Das hat dieses Bild nicht. Nur Gekritzel unten links. Ich unterzeichne auch als "Rabe!", bin aber trotzdem anonym. Jetzt kann man sich im Interesse dieses Nazi-Zeichners aufmachen und versuchen, den Urheber kriminalistisch zu ermitteln. Da stellt sich mir die Frage, wieviel kriminalistisches Geschick kann das Urhebergesetz da von einem verlangen. Und wer will sich die Mühe machen, wenn es um die Rechte eines Nazi-Schmierers geht? Vermutlich möchte der auch aus guten Gründen anonym bleiben, ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand auf diese Nazi-Schmierereien stolz ist. Also, wir kennen den Autoren nicht, das Bild ist anonym, also Public Domain. --Rabe! 21:47, 5. Jan 2006 (CET)
Noch mal eine Bemerkung zu Nazi-Propaganda-Werken: Bei Fotos oder Filmen kann man sich ja noch immer mit "Ästhetik" (siehe Leni Riefenstahl) oder "Dokumentation" rausreden. Aber Karikaturen überzeichnen/verzerren die Wirklichkeit im Interesse der Auftrageber. Wer da für verbrecherische Auftraggeber arbeitet, macht sich der Beihilfe schuldig und hat nicht viele Ausreden. Gibt es denn da keine gesetzliche Regelung, wie es mit der urheberrechtlichen Behandlung von Nazi-Propaganda zu handhaben ist? Der Völkische Beobachter wird doch auch von seriösen Organisationen zitiert und abgebildet, so vom Deutschen Historischen Museum unter www.dhm.de und von der Shoa.de . Da wird doch keiner Lizenzen zahlen. In einer Fernsehsendung haben sie mal Auschnitte aus der Sportpalastrede von Goebbels gezeigt. Haben da die Erben Tantiemen bekommen? Haben die Alliierten nicht mal alles Nazi-Vermögen beschlagnahmt? Wem gehört das jetzt? Gilt das vielleicht als von der US-Regierung veröffentlicht, so zum Zwecke der Umerziehug des deutschen Volkes oder so? Man muss doch nicht immer alles zugunsten von Verbrechern interpretieren. --Rabe! 21:47, 5. Jan 2006 (CET)
Moin Rabe! Welche Absichten der Urheber hatte, interessiert uns leider recht wenig, da wir uns ans deutsche Urheberrecht halten müssen. Deshalb können wir nun nicht die Gesetze aus (gerechtfertigten) moralischen Gründen verbiegen. Dein Versuch, es mit der Anonymität als frei durchzubekommen, ist leider nicht so einfach. Anonym heißt, dass sich der Urheber nie zu dem Werk bekannt hat. Historiograf würde sagen "dass er nichtmal auf ner Diashow gesagt hat, es sei sein Werk" (Wortlaut). Bei diesem Bild also, dass sogar eine Signatur links unten in der Ecke hat, müsstest du nun erstmal den Beweis erbringen, dass es wirklich anonym ist. --Gruß Crux 21:55, 5. Jan 2006 (CET)
Rabe du hast völlig recht, dass andere Medien (Zeitung, Fernsehen, Radio) wahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Material verwenden. Sie tun dies, gesetzt den Fall an den Rechteinhaber werden keine Gebühren gezahlt, unter Ausnutzung des von dir bereits angeführten Zitatrechts für wissenschaftliche oder aufklärerische Zwecke. Dieses Recht ist aber auch nur genau darauf eingeschränkt. Die Weiterverwendung solch eines Bildes innerhalb des Wikipediaartikel, zB Druck und DVD, ist wahrscheinlich unproblematisch. Aber eben die generelle Verwendung solch eines Bildes, das ist ja was die Wikipedia sich auf die Fahnen geschrieben hat, freie Inhalte, wäre aber nicht mehr gewährleistet. Eben analog zum Fair Use in der en-WP. Jetzt kann man sich in diesem Falle die Frage stellen, wollen wir dies für dieses Bild tatsächlich absolute Verwendungsfreiheit oder reicht uns nicht auch die Nutzung durch das Zitatrecht. Das zweitere kann man bejahen, was ich persönlich auch tue. Aber, und das ist mE das Problem, damit öffnen wir eine Schleuse, was dann höchstwahrscheinlich nicht mehr beherschbar ist und uns immense rechtliche Probleme bereiten wird. Da bin ich mir sicher. Gruß --Finanzer 22:09, 5. Jan 2006 (CET)
Bei aller Spekulation über Schleusentore und Diashows etc. Ich halte mich gern an Fakten. So dokumentiere ich gern die Lebensdaten und Urheberrechtsansprüche der Urheber der Bilder, die ich in die Wikipedia einstelle. Siehe dazu hier: [2] . Ich neige da zu einer gewissen Systematik und orientiere mich an den Fakten. Die nutze ich im Interesse der Wikipedia. Die Fakten sind hier: Der Urheber ist unbekannt, also anonym. Das Bild ist vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht worden. Die Nutzung in der Wikipedia entspricht also den Richtlinien. Alles andere ist Spekulation. --Rabe! 14:32, 6. Jan 2006 (CET)
Der Urheber ist Dir und mir momentan unbekannt, obgleich es Hinweise gibt (Signatur etc.). Mangelnde Recherche kann keine Anonymität begründen. --Svencb 14:58, 6. Jan 2006 (CET)
Ende der Verschiebung --Historiograf 17:04, 6. Jan 2006 (CET)
Stellungnahme: Mir ist einigermaßen unverständlich, wieso man ein klar signiertes Werk als anonym betrachten kann. Wir müssen hier § 66 UrhG mit § 10 Abs. 1 zusammenlesen. In § 10 Abs. 1 ist vom bekannten Decknamen oder Künstlerzeichen die Rede, wobei es sich hier eindeutig um ein Künstlerzeichen (z.B. Initialen, grafische Zeichen, Logos usw.) handelt. An die Bekanntheit eines solchen sind keine hohen Anforderungen zu stellen (Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 10 Rdnr. 9). Es gilt also gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 die Rückkehr zur Regelschutzfrist. Es ist mir des weiteren unverständlich, wieso man die klaren Beispiele von Anonymes Werk (Urheberrecht) über die Anwendung des früheren Rechts ignoriert. Eine Zeichnung ist ein Werk der Bildenden Künste und für die galt früher NICHT die Regelung der anonymen Werke. Auch wenn man das Künstlerzeichen ignoriert, kommt man auf diesem Weg zur Regelschutzfrist von 70 Jahren pma, denn es ist die für den Urheber eines vor dem 1.7.1995 geschaffenen Werks günstigere Frist zu wählen. Da nach dem neuen Recht der Schutz am 31.12.2005 70 Jahre nach Erstveröffentlichung endete, ist das Werk nur dann gemeinfrei, wenn der Urheber spätestens am 31.12.1935 verstorben ist. Amtliches Werk: keine Chance. Also nur dann, wenn Rabe! nachweisen kann, dass der Urheber spätestens am 31.12.1935 tot war, kann das Bild rein. Bis dahin bitte löschen.
Zur moralischen Frage: Ich hätte auch gern die Nazikarikatur der Judensau im Artikel. Aber solange Benutzer Hoch auf einem Baum das 2005 beschlossene Meinungsbild mit Ausnahmebestimmungen gemäß Bildzitat nicht umsetzt, müssen wir von solchen Erörterungen Abstand nehmen, abgesehen davon, dass mit dem angestrebten Umzug auf Commons unsere eigenen Policies neu auf dem Prüfstand stehen. --Historiograf 17:04, 6. Jan 2006 (CET)
Ich habe dem nichts hinzuzufügen. (Hochachtung, Historiograf!) --Lung(?) 18:09, 6. Jan 2006 (CET)
Bahnhöfe und Verkehrsanlagen
Die Deutsche Bahn AG gestattet auf Anfrage die Lizenzierung von Aufnahmen aus Bahnhöfen unter GFDL bzw. Public Domain - Da es in der EU nicht möglich ist, auf das Urheberrecht zu verzichten, müsste man statt "Public Domain" nicht sagen "freigegeben für jegliche Verwendung"? --Phrood 22:17, 5. Jan 2006 (CET)
Wir brauchen das hier nicht zu klären. Wir haben einen PD-Baustein und basta. Ich sehe wirklich keinen Handlungsbedarf im Bezug auf Bahnhöfe. Entweder man ändert den Text zum PD-Baustein allgemein oder man lässt es. --Historiograf 16:31, 6. Jan 2006 (CET)
Hab grad mal auf der Webseite der Werft geguckt ob und was es da für Bilder gibt und da steht doch ganz oben tatsächlich "The pictures below are made for printing and they are of course free to use. .. Please specify photo source (Kockums AB) and photographer (when specified) when publishing the pictures.". Damit steht einem Upload bei uns doch nichts im Wege, oder? Welche Lizenz ist die passende? Vorlage:Bild-by bzw. Attribution in Commons? --BLueFiSH✉ 16:24, 8. Jan 2006 (CET)
BLueFiSH, wie lange bist du bei der Wikipedia? Du weißt doch genau, das wir für alle Bilder (außer Banknoten, Briefmarken, Aufnahmen in Gebäuden, Aufnahmen von Personen, Münzen, Aufnahmen die Markenzeichen zeigen, Aufnahmen die nach der Panoramafreiheit aufgenommen wurden, Aufnahmen der NASA und Darstellungen von Patenten und noch so 20 bis 30 Sachen) unbedingt das Bild verändern müssen. Da du hier leider von Leuten umzingelt bist, die dieses eherne Gebot mit Maul- und Klauenseuche verteidigen weil sonst die Wikipedia direkt untergeht obwohl sie bisweilen nicht mal wissen wie sie so eine Veränderung denn wohl Anstellen sollen. Dieses sehr wichtige Änderungsgebot hat auch schon dazu geführt, das 0,1% der Bildchen hier tatsächlich verändert wurden. Meistens heller/dunkler/schärfer/wischiwaschi. Sprich: Wenn du keine Tür an an das U-Boot malen darfst, und frag mich nicht wer sich so einen Schwachsinn ausdenkt und verteidigt, dann sind die Bilder Böse. Und pass auf das du für dein anmassendes Ansinnen dir keinen höchst berechtigten Sperrantrag fängst.
Passende Lizenz wäre übrigens {{attribution}} auf den commons. Aber lass dich nicht erwischen. Ich ich habs auch nicht geschrieben -- Stahlkocher 17:47, 8. Jan 2006 (CET)
Wie habe ich Stahlkochers Polemik hier vermisst. Auch 2006 ganz der alte K***brocken. Sofern nicht ausdrücklich Online-Nutzung einschließlich klonmerzieller - (c) für klonmerziell by me - Nutzung und Veränderbarkeit zugesichert wird, empfiehlt sich eine Rückfrage. Dabei kann man auch ein wenig Werbung für CC-BY-SA machen. --Historiograf 20:04, 8. Jan 2006 (CET)
Nachfrage habe ich gestern Abend bereits geschrieben, mal sehen was draus wird. Habe dabei auf commons:Template:Attribution verwiesen und angefragt, ob dieses ihren Vorstellungen entspricht. --BLueFiSH✉ 06:48, 9. Jan 2006 (CET)
Stand der Dinge: nach erster Mail und Konkretisierung in zweiter Mail hat sich herausgestellt, dass eine kommerzielle Verwendung ausgeschlossen wird. Tja, schade drum, aber irgendwie hab ich damit schon gerechnet, dass, wenn ich nochmal explizit auf die Möglichkeit zur kommerziellen Verwendbarkeit hinweise, ich eine Absage bekomme. --BLueFiSH✉ 17:37, 15. Jan 2006 (CET)
Bild:Sandoy.jpg, bitte mal den unten am Bild angegeben Text lesen. Die Karte wird als PD ausgewiesen aber mit einer Einschränkung ob kommerzieller mechanischer (!) Reproduktion bzw Navigation versehen. Meiner Ansicht nach eine unzulässige Einschränkung da nicht voll kommerziell durch Dritte nutzbar. --Denniss 22:19, 8. Jan 2006 (CET)
Ist mir unverständlich. Entweder "public domain" oder "but", aber beides geht nicht zusammen. Muss m. E. in Wikipedia gelöscht werden, weil der ursprüngliche Urheber mit der, nun ja, "Lizenz" keineswegs eindeutig sagt, was er nun will. --AndreasPraefcke¿! 22:23, 8. Jan 2006 (CET)
Ist mit den Spezialisten für Faröische Briefmarken auf Commons abzuklären. --Historiograf 22:33, 8. Jan 2006 (CET)
Hast Du mal 'ne Ahnung wer das dort sein könnte ? --Denniss 00:41, 9. Jan 2006 (CET)
Ich habe jetzt mal auf der Webseite ein wenig gesucht und das hier gefunden: "The texts and graphics may not be used for commercial purposes, or mechanical reproduction without permission from the Faroese Philatelic Office." Keine kommerzielle Nutzung es sei denn es ist vorher eine Genehmigung eingeholt wurden. Die Genehmigung liegt anscheinend bisher nur für die Briefmarken vor aber ich bin mir nciht sicher ob dort auch ob einer kommerziellen Nutzung angefragt wurde. --Denniss 00:48, 15. Jan 2006 (CET)
Die genannten Karten stammen aus der "ersten Generation" und wurden unlängst auf der Website http://www.faroestamps.fo durch eine "zweite Generation" ersetzt, die im Prinzip identisch sind, aber etwas "künstlerischer" sind und vor allem aber einen eindeutigeren Text aufweisen, was den Lizenzstatus betrifft. Abgesehen davon, weiß die färöische Postverwaltung (namentlich die philatelistische Abteilung von Postverk Føroya) von Anfang an von meinem "Treiben" hier, und sieht es nicht nur wohlwollend, sondern unterstützt es aktiv. Die Karten liegen auch auf den Commons: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Maps_of_the_Faroe_Islands und die Commons sind ein Link,für den die färöische Post selber wirbt, wie man hier sieht: http://www.stamps.fo Eigentlich sehe ich keinen Grund, die Karten der "ersten Generation" zu ersetzen, den es sind ja im Prinzip die selben Karten und vom selben Künstler auf den selben URLs wie schon damals abgelegt. Zu den Briefmarken: Ich glaube nicht, dass es erlaubt wäre, Briefmarken zu fälschen und in Umlauf zu bringen. -- Arne List 18:45, 15. Jan 2006 (CET)
Ich muss leider zwei ganz konkrete Fragen stellen:
1.) Ich würde gerne für die Wiki die Bilder von dieser Site nutzen, Bilder, deren Copyright also abgelaufen ist. About the Images besagt, dass neue Rechte durch die Verwendung im Ausstellungkatalog entstünden. Stimmt das?
2.) Hier wird die Verwendung definiert: "All pictures on Dr. Thewissen's pages are public access, although the source must be identified in publication." (so steht es auf allen anderen Seiten der Site zur Verwendung der dort gezeigten Bilder). Beim letzten Bild heißt es "This reconstruction can be used freely, but this statement has to be added to its caption: Illustration by Carl Buell, and taken from...". Kurz: Ist diese Verlautbarung der Rechte vereinbar mit den "Creative Commons - Attribution-ShareAlike 2.0 Germany"? Leider ist keine Mailadresse angegeben, sonst würde ich selbst nachfragen wie's mit der kommerziellen Verwertbarkeit aussieht. Schon mal schönen Dank im Voraus für Eure Antwort. Viele Grüße --TomCatX 01:26, 9. Jan 2006 (CET)
zu 1) kann im Einzelfall sein. Siehe Editio princeps. --ST○ 01:59, 9. Jan 2006 (CET)
Editio princeps gibts in den USA nicht und wir sollten nicht ohne Not unsere allermiesesten Rechtsvorschriften dorthin exportieren. Es ist nur natürlich, dass Institutionen alles mögliche behaupten, das fällt unter COPYFRAUD im Sinne von Mazzone. Ad 2: solche Fragen sind auf Commons zu stellen und die Bilder am besten ggf. dort hochzuladen. --Historiograf 02:23, 9. Jan 2006 (CET)
Werd' ich machen. Dankeschön für die Auskünkfte. Grüße --TomCatX 14:00, 9. Jan 2006 (CET)
Zur Geschäftsordnung: Diese Seite ist sehr groß
Hat jemand Lust, Archiv6 anzulegen (und die Betreffe wie oben zu kopieren)? Jungadmins vor! --Historiograf 02:25, 9. Jan 2006 (CET)
Sollte man nicht die ganze Seite ins Archiv verschieben, damit die ewig lange Versionsgeschichte mit beerdigt wird und nur die aktuellen Fragen wieder zurück kopieren? --ST○ 14:08, 9. Jan 2006 (CET)
Nein, die Permanentlinks sind nicht ganz unwichtig. --Historiograf 17:38, 9. Jan 2006 (CET)
Die sollten eigentlich auch nach einer Verschiebung noch funktionieren, vgl. [3]. Vgl. aber auch [4]...--Gunther 17:48, 9. Jan 2006 (CET)
Nutzungsbedingungen eines Angebots gemeinfreier Bilder
Es geht um Bilder wie das hier, (sind einige davon in Wikipedia vorhanden). Diese stammen aus Büchern um 1900, wären also gemeinfrei wenn sie selbst eingescannt wären. Sie sind es nun aber nicht sondern wurden von hier runtergeladen. Die Bilder sind dort von den Büchern abfotografiert und nachbearbeitet worden, die kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen. Die Uni ist aber eine Körperschaft öffentlichen Rechts, kann die also solche Beschränkungen aufstellen? Ich hoffe jemand kann mir bei der konfusen Lage helfen. Wäre schön wenn wir die Bilder bei Wikipedia benutzen können. --Denniss 06:25, 10. Jan 2006 (CET)
Ich sehe keinen Grund, die Bilder nicht zu verwenden. Bei einzelnen Bildern ist das Datenbankschutzrecht, das möglicherweise ins Spiel kommt, nicht relevant. Die Nachbearbeitung lässt kein neues Lichtbild entstehen, die sehr geringen Maßstäbe des § 72 UrhG sind daher nicht heranzuziehen, sondern die Frage der Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG. Diese dürfte auf keinen Fall zu bejahen sein. --Historiograf 17:57, 10. Jan 2006 (CET)
Dafür gibt es doch die {{PD-art}}-Lizenz. Bitte auch benutzen. --h-stt 23:01, 10. Jan 2006 (CET)
Das könnte natürlich schon Bild-PD-alt sein, aber der Urheber der Zeichnungen steht leider weder hier noch bei der Quelle dabei. Wenn der 1935 oder früher gestorben ist, ist das Bild OK für uns (die Reproduktion kann uns ziemlich egal sein, solange wir nicht die komplette Bilddatenbank von dort "klauen" und der Schutz als Datenbankwerk greift). Womöglich handelt es sich sogar um ein anonymes Werk (selbst der ansonsten ausführliche Text [5] geht nicht darauf ein, wer denn nun die Abbildungen der Auflage 1897-1905 letztlich gefertigt hat, und behandelt das Werk einfach mal als Public Domain, ohne aber genauer darauf einzugehen, warum genau) – dann wäre das Bild auch OK für uns. Kann mal einer in einem Exemplar des Buchs nachprüfen, dass wirklich kein Zeichner drinsteht? --AndreasPraefcke¿! 00:16, 12. Jan 2006 (CET)
Ich halte das für unnötig, da wir uns vor kurzem darauf geeinigt haben, Bilder bis 1906 als frei zu betrachten, siehe weitere Debatte genau eins tiefer. Da ich es für ausgeschlossen halte, dass es Ärger wegen so alten Bildern gibt, ist dem Vorschlag des Benutzer Praefcke nicht näherzutreten. --Historiograf 00:51, 12. Jan 2006 (CET)
Nein, wir haben uns nicht geeinigt, Bilder bis 1906 als frei zu betrachten. Mach das mit nem Bild von einem berühmten Künstler, der 1906 was gemalt hat und 1940 gestorben ist, und du hast die VG-Bild aufm Hals. Wir haben uns geeinigt, anonyme Bilder bis 1906 als frei zu betrachten. Bei einem Bild aus einem Buch müsste man m. E. wenigstens mal das Buch in der Hand gehabt haben (oder ein Gesamtdigitalisat), um zu entscheiden, ob das anonym ist oder nicht. Vielleicht steht ja auf dem Titelblatt groß "Alle Bilder von Name" drauf. --AndreasPraefcke¿! 14:32, 29. Jan 2006 (CET)
Also ich verstehe das jetzt mal so das, wenn es sich nicht um die nahezu komplette Bildersammlung handelt, die Nutzung hier (und auf den Commons) unproblematisch ist. Dann kann ich ja PD-alt reinsetzen. Ich finde das zwar immer noch problematisch aber wenn der "Fachmann" das so sagt .... --Denniss 05:30, 12. Jan 2006 (CET)
Nochmal in deutlich: PD-alt ist falsch, es muss PD-art heißen. Ein Foto unter PD-alt hieße, dass die Urheber- oder Leistungsschutzrechte am Foto bereits abgelaufen sind. Hier unterliegt das Foto als solches aber als reine Reproduktion gar nicht dem Urheber- oder Leistungsschutzrecht und die Vorlage des Fotos ist so alt, dass die Rechte an ihr bei und als abgelaufen gelten. Für diesen Fall ist PD-art da und ich bitte wirklich darum, die Lizenzen auseinander zu halten. --h-stt 14:03, 12. Jan 2006 (CET)
pd-art gibt es hier nicht, nur fürs Archiv: Der Baustein heißt {{Bild-PD-Kunst}} --elya 14:11, 12. Jan 2006 (CET)
Historiograf führt die 100-Jahre-Fair-Use-Regel ein...
Ich denke, diese Änderung betrifft die deutschsprachige Wikipedia und sollte entsprechend auch hier mal diskutiert werden. In meinen Augen ist sie fragwürdig. -- Simplicius 18:51, 10. Jan 2006 (CET)
Ich halte das für absolut richtig. Allerdings suggeriert deine Überschrift bereits eine Tendenz, die es mir unmöglich erscheinen lässt, dass hier neutral und sachlich diskutiert werden soll. --ST○ 19:10, 10. Jan 2006 (CET)
Vor allem: es wurde doch bereits hier diskutiert... --Svencb 19:26, 10. Jan 2006 (CET)
Simplicius lässt wirklich keine Gelegenheit aus, seine Feindschaften zu pflegen. Es geht hier genau um 6 Jahre, denn seit langer Zeit ist anerkannt und auf Wikipedia:Bildrechte festgeschrieben, dass Bilder vor 1900 verwendet werden können. Sollte es uns trotz einstweiliger Verfügungen noch 2010 geben, wird man sich fragen müssen, wieso man nicht eine gleitende Frist gewählt hat, denn wir wollen ja mit jedem Jahr mehr Bilder, die wir mehr oder minder bedenkenlos verwenden können und nicht weniger. Ebenso wie die 70 Jahre pma-Frist vorrückt, sollte das auch unsere Frist tun. Und im übrigen hat auch Elian an der Änderung nichts auszusetzen gehabt. --Historiograf 19:32, 10. Jan 2006 (CET)
Mitte 2004 war man hier in Sachen Fristen noch auf dem völlig falschen Dampfer - daher ja auch der Artikel Bildrechte.
Steschke propagiert schon an anderer Stelle die 100-Jahre-Frist, als sei sie ein Naturgesetz. Die Grundlagen würden mich da mal interessieren. Die gesamte Regelung ist zu überdenken und nicht nur die Verschiebung von 6 Jahren.
Im Sinne von fair use können wir gerne die Fünf ebenso wie die 100 Jahre gerade sein lassen, aber das ist keine Rechtsgrundlage einer "Lizenz". -- Simplicius 20:37, 12. Jan 2006 (CET)
Völliger Unsinn. Die Rechtsgrundlagen müssen nicht überprüft werden. Wir haben wie jede andere Organisation das Recht und die Pflicht, Risiken abzuschätzen, nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass wir Ärger bekommen. Bilder der deutschen Wikipedia sind in Mexiko abrufbar und der Rechtsnachfolger eines deutschen Urhebers, der nicht 100 Jahre tot ist, kann vor einem mexikanischen Gericht versuchen gegen uns zu klagen. Ich denke, Simplicius kann sich auf den Kopf stellen und weiter schäumen. EOD --Historiograf 20:38, 12. Jan 2006 (CET)
Fotos aus Frankreich - Kircheninnenaufnahmen
Hallo, ich habe diese Bilder auf den Odilienberg gemacht. Sie stellen die Mosaike der "Kapelle der Tränen" und der "Kapelle der Engel" dar. Der Künstler ist mir zwar nicht namentlich bekannt, doch ich weiß das er nach 1950 gestorben ist. Das Mosaik in der Engelskapelle entstand nach den WK2. Darf ich die Bilder veröffentlichen oder sprechen rechtliche Aspekte dagegen? --SteveK?! 21:13, 10. Jan 2006 (CET)
Diese Bilder (ich meine die abgebildeten Kunstwerke, nicht die Fotos davon) sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (für Insider: pma) geschützt, da die Panoramafreiheit bei Innenaufnahmen nicht greift. Keine Chance für eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Urhebers/Erben. --Historiograf 21:17, 10. Jan 2006 (CET)
Danke für die schnelle Antwort. --SteveK?! 21:26, 10. Jan 2006 (CET)
noch 15 Monate warten?
Es begann auf meiner Disk. - nun ist mittlerweile bekannt, daß eines der Bilder am 21. April 1907 entstanden ist. Als Leihgeber wird die Christian-Wagner-Stiftung genannt. Ich tendiere dazu, bis April 2007 zu warten, was meint ihr? Ralfdigame 11:18, 11. Jan 2006 (CET)
Hallo. Ich würde für den Artikel des Computerspiels Game of ROBOT gerne Screenshots einfügen. Ich habe die Erlaubnis von einem der Autoren bekommen. Doch angesichts der Bedingungen, dass u.a. die Bilder beliebig veränderbar sein müssen und auch zu kommerziellen Zwecken freigestellt sein müssen, wäre es nicht möglich. Was nun? Allerdings wurden ja, laut dem Portal:Computerspiele auch einige Screenshots von Herstellern gewährt. Diese wollen doch sicher auch nicht, dass man diese zu kommerziellen Zwecken nutzen kann, oder? Vielen Dank!
Schöne Grüße
--Grandy02 14:25, 11. Jan 2006 (CET)
Wenn der Rechteinhaber das Bild im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte das Bild unter einer entsprechenden Lizenz freigibt, ist die Sache klar, dann kann man es nutzen. Wenn nicht, ist es auch klar, dann kann man es halt nicht nutzen.
Und solange es keine deutlichen Indizien gibt, dass eine Freigabe nicht im richtigen Umfang erteilt wurde o. ä., braucht man da auch nicht dran rühren. --Svencb 15:13, 11. Jan 2006 (CET)
Firma als Urheber?
Reicht diese Aussage für eine cc-by-sa-Lizensierung? (Wir als Rathscheck Schiefer sind der Urheber der Texte und der Bilder. Wenn jemand den Text oder die Bilder verwenden möchte, so sind wir damit einverstanden, erbitten nur immer den Hinweis auf "Rathscheck Schiefer" als Urheber.) Oder muß doch der eigentliche Urheber (also eine natürliche Person) her? Danke für eine Info.Bei der Gelegenheit bin ich auf diese Grafik gestoßen, darüber muß ich aber erst mal meditieren ,-) --elya 19:17, 11. Jan 2006 (CET)
GNU FDL kann auch der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte erklären (ständige Praxis hier). --Historiograf 22:37, 11. Jan 2006 (CET)
Ja, aber wenn jemand schreibt "Wir Rathscheck Schiefer sind der Urheber", dann zeugt das von derart fehlender Ahnung des Urheberrechts, dass es genausogut "Eigentümer der Photos" heißen könnte... Ich glaub denen das einfach nicht und habe Bauchschmerzen mit dem Behalten. --AndreasPraefcke¿! 21:49, 13. Jan 2006 (CET)
Das ist für mich kein Argument. Ca. 98 der deutschen Bevölkerung hat keinerlei Ahnung vom Urheberrecht, einschließlich derer, die es von Berufs wegen haben sollten. Hier wird der Bogen von AndreasP eindeutig überspannt. Ohne konkrete Anhaltspunkte, dass etwas faul ist (Fälschung), brauchen wir keine weitere Genehmigung. Sollte der Urheber uns zur Rechenschaft ziehen, wird bei der möglichen Haftung der Firma gegenüber uns der Eintrag hier eine Rolle zu spielen haben. Wieso sollten wir dieses kleine Risiko nicht eingehen, wir haben doch hunderte wenn nicht tausende Bilder, die unerkannte URV sind? Es ist doch ein albernes Ammenmärchen, wenn man behauptet, wir könnten hier kein Risiko eingehen. Es gibt hunderte bildrechtliche Zweifelsfälle, die uns Ärger einbringen könnten. Einen sicheren Weg gibt es nur dann, wenn wir grundsätzlich auf Bilder verzichten. Das Yorck-Projekt ist für manche eine einzige URV, Innenraumgrabsteinfotografen sollten die Genehmigung des zuständigen Generalvikariats einholen, Bilder lebender Personen sind sowieso unfrei, PD-Sowjet-pre1973 ist ein hahnebüchener Mythos, Karsh kann uns das Genick brechen usw. usf. Life is risk, my 2 cents. Nur Simplicius kennt den Weg der ewigen Wahrheit und kann führen uns auf den Pfad des Lichts zu meiden alle Fährnisse in Ewigkeit Amen. --Historiograf 22:00, 13. Jan 2006 (CET)
Das ist schön gesagt und stimmt natürlich alles. Ich hatte halt die Schiefergeschichte damals ausgegraben und die Ur-URV entdeckt – und hinterher war alles klasse und erlaubt und sowieso. Beim Text glaube ich das sogar, bei den Bildern halt nicht. Ist wohl eine reine Gefühlssache. --AndreasPraefcke¿! 22:17, 13. Jan 2006 (CET)
Niemand verbietet dir, dich mal da zu melden und nochmal genau nachzufragen. Nicht selten trügt einen sein Gespür ja nicht. Andererseits haben wir ne Menge Bilder von Stadtverwaltungen zur Verfügung gestellt bekommen, wo wir auch lieber nicht nachfragen sollten, ob sie wirklich Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte sind --Historiograf 22:32, 13. Jan 2006 (CET)
möge einer, der sich berufen fühlt prägnant was dazu sagen und begründen: Auf Presseseiten, vor allem größerer Unternehmen gibt es zahlreiches Bildmaterial zum Download mit dem Hinweis, dass, die Verwendung honorarfrei sei, wenn der Urheberrechtsvermerk dabei sei: etwas so auf der Webseite von BAYER: Bildautor: Foto: Bayer CropScience AG
Bild Verwertung: Abdruck mit URHEBERVERMERK honorarfrei.
kann ich sowas in die WP hochladen, welche Lizenz, wenn ja? -- Binter 14:01, 29. Jan 2006 (CET)
Ja, ich habe diverse Ausführungen dazu gelesen, weiß aber nicht, was hier anzuwenden ist. Bitte um fachkundige Handlungsempfehlung: löschen oder nicht? --elya 21:00, 11. Jan 2006 (CET)
Weg damit und der Berghof auf Commons gleich mit. Also zum x-ten Mal: Es gibt keinerlei NS-Urhebersonderrecht. Es gibt Nazifotografen, die wohl überwiegend noch keine 70 Jahre tot sind und deren Erben juristisch unangefochten schamlos profitieren dürfen. Ich finde das nicht gut, aber solange hier niemand den Mut hat, Benutzer Hoch auf dem Baum anzusprechen, damit das im Frühjahr 2004 verabschiedete liberalere Meinungsbild umgesetzt wird, das uns Bildzitate ermöglichen würde, gilt unsere allgemeine Regelung. Wenn man mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage des NS-Staats argumentiert, hat das die Konsequenz, dass die Rechte (siehe auch § 31 IV UrhG), wenn sie einmal bei NS-Organisationen oder dem Staat als Arbeitgeber lagen, nunmehr wieder bei den Urhebern/Rechtsnachfolgern liegen. Amtliche Werke waren solche Bilder auch nach damaligem Urheberrecht nicht. --Historiograf 22:35, 11. Jan 2006 (CET)
danke Dir, kümmere mich drum. Bei so guten Bildern sind meine die Skrupel am Löschknopf eben größer, da frage ich lieber einnmal mehr ;-) --elya 18:44, 12. Jan 2006 (CET)
@Histo: In deinem Block hat aber einer was ganz anderes geschrieben <duck> --ST○ 19:24, 12. Jan 2006 (CET)
War gerade überrascht, daß das Bild weg war. Kurze Nachfrage: Was genau war dort das rechtliche Problem? Fotograf noch keine 70 Jahre tot? Vorauseilenden Dank für die Info --Gnu1742 19:43, 12. Jan 2006 (CET)
Bitte um Meinungen zu diesem Thema. Die Quell-Website ist diese, die Lizenzbestimmung lautet: "These images are in the free public domain. They, or altered versions of them, may not be used to generate any income. Please free to use them for educational or non-profit purposes." Was gilt für uns? --elya 18:44, 12. Jan 2006 (CET)
Immer die für uns schlechtere Willenserklärung des Urhebers, mag dieser auch nix in der Birne haben und nicht wissen, was PD ist. Wenn er kommerziellen Gebrauch verbietet, können wir die Bilder nicht gebrauchen. --Historiograf 18:58, 12. Jan 2006 (CET)
Lieber CRUX: Du hast die beiden Bilder in dem Artikel über Dieter Asmus gelöscht. Ich habe Deine Warnungen befolgt, alles zweimal gelesen und verstehe es trotzdem nicht. Die Fotos sind von einem Freund während der Ausstellung in Kiel gemacht worden. Er hat erlaubt, daß ich sie für Wikipedia verwende. Den künstler selbst habe ich gefagt, ob er Einwände hat. Antwort: Nein! Was also muß ich tun, damit die Bilder wieder reinkönnen, denn ein Kunstartikel ohne Bilder ist nur die Hälfte wert! Herzliche Grüße Armin Schreiber
Hallo Armin, die Erlaubnis des Fotografen, der ein Bild fotografiert hat, ist in den seltensten Fällen von Bedeutung. Es kommt vielmehr darauf an, die Erlaubnis des Künstlers zu haben und auch nachweisen zu können. Das Problem dabei ist, dass der Künstler die Verwertung seiner Bilder möglicherweise einer Verwertungsgesellschaft (etwa VG Wort und Bild) vergeben hat und so selbst nicht mehr über die Rechte verfügen kann. Dem Urheber muss außerdem eindeutig klar sein, dass auch die kommerzielle Verwendung des Bildes gestattet werden muss. --ST○ 11:51, 10. Jan 2006 (CET)
Lieber CRUX, ich danke Dir für die schnelle Antwort!! Ich habe - nach Rücksprache mit dem Künstler - extra diese Fotos ausgewählt, denn, wie Du richtig vermutest, wird er ansonsten durch VG Bild vertreten, aber diese Abbildungen hat er ausdrücklich freigegeben. Was also ist zu tun. Entschuldige bitte, wenn ich Deine Zeit in Anspruch nehme, aber da ich noch weitere Artikel geschrieben habe (Fritz Koch z.B.) und schreiben möchte, ist das für mich von grundsätzlicher Bedeutung. Nachtrag: VG Bild tritt im Fall Asmus übrigens erst dann in Aktion, wenn es sich um Repros der Bilder handelt, Situationsphotos ( wie hier ) sind davon nicht berührt. Gruß: Armin
Hallo CRUX nochmal, Entschuldiging bitte, aber ich habe keinen direkten Anhaltspunkt gefunden. Könnte es sein,daß ich einen formalen Fehler gemacht habe ?
Lieber Steschke, ich bin gleich auf Deine Seite gegangen, weil ich ohne Hilfe nicht weiterkomme: Die beiden Fotos, die gelöscht worden sind, hat ein Bekannter während einer Ausstelllung der Künstlers in Kiel gemacht und mir überlassen. Er hat erlaubt, daß ich sie bei Wikipedia einstelle. Der Künstler Dieter Asmus hat seine Zustimmung ebenfalls gegeben: Was ist jetzt der Weg, damit die Bilder wieder eingestellt ( und nicht mehr gelöscht ) werden können? Würdest du mir bitte helfen? Gruß: Armin Schreiber
Hallo Armin, die Urheberrechtsfrage ist eine höchst komplizierte Materie, durch die letztendlich auch niemand vollständig hindurchschauen kann, weil viele Fragen nicht abschließend geklärt sind. Insbesondere bei der Freigabe von Bildern, die einer Verwertungsgesellschaft übertragen wurden, ist der Urheber weitgehend entmündigt und kann nach der im angesprochenen Verweis geführten Debatte nicht mehr frei über die Verwendung seiner Bilder entscheiden. Wenn also nun der Künstler einerseits vertraglich an eine durch Gesetz mit besonderen Rechten ausgestatteten Gesellschaft gebunden ist, die (vermutlich) sämtliche Verwertungsrechte reguliert, kann er nicht andererseits sein Werk unter eine Lizenz stellen, die eine freie Nutzung - auch kommerziell, etwa für den Druck von Postkarten, Postern etc. - seiner Bilder zulässt. Der Leidtragende ist am Ende der Nutzer, der auf die unzulässige Zusage des Künstlers vertraut hat und sich gegebenenfalls einem Prozess ausgesetzt sieht, dessen Ausgang nach aktueller Kenntnis völlig ungewiss ist mit dem damit verbundenen Kostenrisiko. Diesem Risiko ist die Wikipedia, aber auch jeder weitere Verwerter der Bilder ausgesetzt. Wie du sicher gesehen hast, habe ich mich in der genannten Diskussion gegen diese Regelung ausgesprochen. Andererseits stelle ich mich auch nicht hin und sage, ich bin mir meiner Position so sicher, dass ich die Verantwortung (Haftung) für diese Meinung übernehme. Wenn du die dortige Diskussion verfolgst, könnte durch eine unzulässige Freigabe von Bildern auch eine Zahlungsverpflichtung gegen den Künstler entstehen. Ich denke, wir können diese Bilder nur mit einer verbindlichen Erklärung der VG Wort+Bild einstellen, dass diese der Freigabe zustimmt. Ohne die Zustimmung würde derzeit die Finger davon lassen. --ST○ 20:55, 10. Jan 2006 (CET)
Lieber Steschke, ich danke Dir für Deine Erläuterungen. Ich werde mich um die Freigabe durch VG Bild bemühen und frage dann noch einmal, wo und wie diese verbindliche Zustimmung zu vermerken ist. Gruß: Armin
ST, vielleicht wäre es eine gute Idee, sich bei Verwertungsgesellschaften nicht so weit vorzuwagen, bevor man Sicheres weiss. GEMA und VG Bild-Kunst (VG Wort+Bild gibt es nicht) haben unterschiedliche Wahrnehmungsverträge. Wir sollten hier versuchen gemeinsam http://www.bildkunst.de/vertragbr12.html zu verstehen. Lies bitte den Vertrag genau und beantworte dann die folgende mir offene Fragen:
Wird das für die Online-Nutzung seit 2003 erforderliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur in § 1 lit. r angespochen, der sich wiederum auf lit. l (für BG I) bezieht? Während bei l eine Rückübertragung im Einzelfall möglich ist, gilt dies für r nicht.
Eine Anfrage bei der VG Bild-Kunst ist illusorisch. Diese ist an ihre Tarife gebunden. Wenn die WP als kulturelles Projekt eingestuft wird, gilt bei einer Nutzung bis 100.000 Zugriffe eine monatliche Gebühr von 15 Euro. Es braucht wohl nicht lang diskutiert werden, dass dies mit Blick auf freie Inhalte nicht in Betracht kommt.
Dieter Asmus wird laut Datenbank von der VG Bild-Kunst vertreten. Wenn meine Interpretation stimmt, kann er aufgrund des Wahrnehmungsvertrags nicht mehr über die Online-Rechte verfügen, es ist wohl auch keine Rückübertragung für einen Einzelfall möglich. --Historiograf 19:39, 12. Jan 2006 (CET)
Nachdem ich das jetzt etwa 30 mal gelesen habe: Nach „l“ bedarf die Lizensierung der Zustimmung für einige Ausnahmen, für digitalisierte Datenbanken etc. nach „r“ ist das nicht erforderlich. Vollständige Entmündigung, kein Raum für zusätzliche Lizensierungen durch den Urheber etwa für freie Lizenzen. --ST○ 20:39, 12. Jan 2006 (CET)
Lieber Steschke, ich komme noch einmal auf die Löschung der beiden Abbildungen im Text zu Dieter Asmus zurück. Nach einem Telefonat ( geführt von Herrn Asmus ) mit Frau Witsch von der VG BILD-KUNST liegt der Fall so: Der Künstler, der in diesem Fall die Bildrechte wie auch das Copyright an den Fotografien besitzt, muß der VG BILD-KUNST schriftlich mitteilen, welche Fotografien er für den Eintrag bei Wikipedia freistellen will. VG BILD-KUNST registriert diesen Sachverhalt und gibt ihn an die Partner in den USA weiter. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt aus Kostengründen nicht. Mir liegt nun eine Kopie dieser Mitteilung des Künstlers an VG BILD-KUNST vor, desgleichen ein E-Mail des Fotografen, indem er dem Künstler die Rechte an den Fotos überläßt: Wie ist nun weiter zu verfahren, damit bei einem erneuten Versuch die Bilder nicht gelöscht werden. Ich hoffe, ich nerve Dich nicht. Gruß:Armin
Hallo Achim, ich hatte das bereits gelesen. Es hat mir nur die Sprache (Schrift) verschlagen, dass VG Bild-Kunst hier kooperiert. Mache bitte folgendes: Lade das Bild hoch (kurze Info an mich). Schicke beide Mails als Weiterleitung an info@wikipedia.de und nenne dort den Link auf das Bild. Ein Admin, der die Mail erhält, soll dann bitte die Info in die Bildbeschreibung eintragen. Dann sollte alles geregelt sein. Vielen Dank für deine Mühen. Gruß --ST○ 19:03, 13. Jan 2006 (CET)
Mit Blick auf http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2006-January/000286.html halte ich es für dringend geboten, diese Diskussion auf einer anderen dafür geeigneten Seite (Bildrechte) zu dokumentieren. Um eine brauchbare Praxis darauf aufbauen zu können, ist es nicht angemessen, die entsprechende Korrespondenz nur intern im OTRS zu verwalten. Eine schriftliche Bestätigung der allgemeinen Praxis und nicht nur des Einzelfalls durch die VG Bild-Kunst wäre erforderlich. Ich will nicht hoffen, dass viele Fotografen, die für uns tätig sind, Wahrnehmungsverträge mit der VG Bild-Kunst geschlossen haben, denn diese müssten wohl auch im Einzelfall die Rechte für jedes einzelne Bild zurückrufen. --Historiograf 20:02, 13. Jan 2006 (CET)
Das Bild wurden vom Künstler Dieter Asmus per Mail unter GFDL freigegeben. Dieter Asmus verfügt auch über die vollumfänglichen Nutzungsrechte des Fotografen Roland Göb-Hecklau („Lieber Dieter Asmus, Es freut mich wenn Ihnen die Fotos gefallen, die ich in der Stadtgalerie Kiel gemacht habe. Selbstverständlich können Sie frei über sie verfügen. Mit freundlichen Grüßen Roland Göb-Hecklau“). Einen entsprechenden Nachweis liegt der Wikipedia unter [Ticket#2006011510001798] vor. VG BILD-KUNST wurde vom Künstler mit Schreiben vom 12.Januar 2006 über die Freigabe unterrichtet und gebeten, hier also nicht fordernd tätig zu werden (zumal es sich nicht um Repros von Kunstwerken, sondern um „Situationsfotos“ handelt: 1. „Dieter Asmus vor seinem Bild ´Froschtest (Dr. Rock)´“, 2. „Besucher vor dem Ölbild ´Ski-Urlauberin´ von Dieter Asmus“; beide fotografiert von Roland-Göb Hecklau (der mir die Rechte an den Fotos abgetreten hat).“ --ST○ 13:05, 15. Jan 2006 (CET)
Damit scheint der Fall ein glückliches Ende gefunden zu haben. Unser Dank gilt dem Wikipedia-Mitarbeiter, dem Fotografen, dem Künstler und der VG Bild-Kunst. Offen ist, ob Situationsfoto ein Fachbegriff der VG Bild-Kunst ist. --Historiograf 18:18, 15. Jan 2006 (CET)
Ende Kopie 3
Nach Bearbeitungskonfl.: Siehe nun http://de.wikipedia.org/wiki/Bild_Diskussion:Asmus-2.jpg. So ganz traue ich dem Frieden nicht. Möglicherweise hat die VG Bild-Kunst nicht begriffen, dass eine freie Lizenz auch die kommerzielle Nutzung durch Dritte ermöglicht. In dern Antwort von Frau Mahlmann (cc-de-List loco citato) scheint mir ein Denkfehler vorzuliegen. Ziffer o bezieht sich auf Fotografen, nicht auf bildende Künstler. Es sind wohl nicht Lichtbilder von Werken der bildenden Kunst gemeint, sondern beliebige Lichtbilder. Auch wenn der Künstler die Rechte des Fotografen übertragen bekommen hat, so kann er nicht im Rahmen seines eigenen Wahrnehmungsvertrags die Rechte des Fotografen wahrnehmen. Im übrigen würde ich vorschlagen, dass wir für das Problem Verwertungsgesellschaft eine kleine task force gründen, für die wir versuchen sollten, einen Juristen des Portal Rechts als weiteres Mitglied zu gewinnen. Er müsste bereit sein, sich in das Recht der Verwertungsgesellschaften einzuarbeiten. --Historiograf 18:44, 15. Jan 2006 (CET)
Gute Idee. Freiwillige vor (bitte nicht drängeln) ;-) --ST○ 18:54, 15. Jan 2006 (CET)
Solche Fotos wurden angefertigt, um möglichst weit verbreitet zu werden. Wie sieht es mit der Lizenz aus? Es gibt ja einen Fotografen, der hat Urheberrechte, können sich Polizei und BKA darüber hinwegsetzen und das Bild frei machen, weil sie es allen zur Verfügung stellen? Ralfdigame 22:25, 13. Jan 2006 (CET)
Danke für die schnelle Antwort, Bild ist gelöscht. Ralfdigame 22:35, 13. Jan 2006 (CET)
Bandlogo
Also, nochmal:
Ich möchte gerne ein eigenes Bild erstellen und in die WP einstellen. Dieses soll das Logo einer Band darstellen. Dieses ist meines Wissens nach nicht besonders geschützt (also kein Copyright, Trademark oder sonstwas), auf Anfrage bei offiziellen Stellen habe ich diesbezüglich aber auch keine Antwort erhalten. Das Logo selbst ist überaus simpel (Ein Kreis mit nem waagerechten Balken in der Mitte, vgl. [7]), daher meine ich, daß keine geistige Schöpfungshöhe vorliegt. Die Band ist bei einem amerikanischen und einem deutschen Plattenlabel unter Vertrag, keine Ahnung, ob das relevant sein könnte. Fragen: Darf ich das selbsterstellte Bild überhaupt einstellen (Durchlesen des Rechtsgutachten hat mir das nicht von vorneherein beantworten können), und falls: Unter welcher Lizenz? --Asthma 00:10, 14. Jan 2006 (CET)
Ja kannst du, siehe Vorlage:Bild-Logo und meine derzeitige Disku. Übrigens einstellen auf de, commons ist logofeindlich --Historiograf 18:28, 15. Jan 2006 (CET)
Besten Dank für die Auskunft, ich mache mich gleich ans Werk. --Asthma 13:22, 16. Jan 2006 (CET)
Bilder von Tieren
...sollten doch kein Problem sein. Trotzdem wäre es noch ganz sinnvoll einen entsprechenden Absatz zu Tieren in diese Seite einzufügen. Gruß --MilesTeg 15:09, 15. Jan 2006 (CET)
Wo bitteschön soll denn bei Tieren das Problem liegen? Tiere sind nicht urheberrechtlich geschützt, es existiert wohl auch kein Sonderschutz und hinsichtlich Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum sollten wir keine schlafenden Tiere wecken. Wir können hier nicht jede mögliche Bildkategorie (Weltraum, Asterioden, Mond ..) abdecken. --Historiograf 18:30, 15. Jan 2006 (CET)
Foto einer Reihe von Buchrücken, die eine Grafik ergeben
Das Bild Bild:LTB.jpg zeigt eine Reihe der Lustigen Taschenbücher, deren zusammengestellte Buchrücken eine Grafik von Tick, Trick und Track ergeben. Bin ich zu pingelig, wenn ich dort ausreichende Schöpfungshöhe annehme? --Lyzzy 19:06, 15. Jan 2006 (CET)
Nein, bist du nicht. Das Bild muss wohl gelöscht werden. --ST○ 19:08, 15. Jan 2006 (CET)
Bitte mal anschauen: sehr wortreich begründet, aber stimmt's auch? Ich denke eher nein. --elya 07:56, 17. Jan 2006 (CET)
Die wortreiche Begrüdung besagt doch gerade, dass da Bild nicht frei ist, da der Urheber noch keine 70 Jahre tot sein kann. --AndreasPraefcke¿! 12:14, 17. Jan 2006 (CET)
VW verfolgt künstlerische Abbildungen des Käfers
http://barista.media2.org/?p=2349 Ein Künstler malt Käfer-Abbildungen im Stil von Arcimboldo. Offenbar aufgrund des Markenrechts verlangte VW erfolgreich die Entfernung der Bilder von seiner Website. Sollen wir im vorauseilenden Gehorsam alle Abbildungen von Autos löschen? --Historiograf 19:27, 17. Jan 2006 (CET)
Das ist auch nett: The shape or image of Volkswagen® or Audi® automobiles cannot be copied or used in any form (including photographs, drawings, or caricatures) without VWoA’s authorization.[8] --Historiograf 19:35, 17. Jan 2006 (CET)
Ja, sehr nett. Vor allem, das man bei Folkswagen den unterscheid von cannot und must not nicht kennt. ERfolgreich verlangen kann man ja vieles. Ich würde sagen: die können uns mal gern haben. Und den satirischen Künstler sowieso. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst erlaubt zumindest in Deutschland so einiges (s. „Soldaten sind Mörder“), zumindest dürfte irgendsoein Markenschutzrecht nicht wichtiger als das Grundrecht sein, oder?. --AndreasPraefcke¿! 19:54, 17. Jan 2006 (CET)
Erinnert mich an die ignorierte Frage des Geschmacksmusterrechts, das hier niemand interessiert. Bei Urheberrechten sind wir päpstlicher als der Papst, aber bei dem Geschmacksmusterrecht verstoßen wir eklatant gegen geltendes Recht. --Historiograf 19:37, 17. Jan 2006 (CET)
Das stimmt allerdings. Ich bin aber dafür, weiter so zu verfahren, denn ein diffuser "Fair use" wie bei en.wikipedia ist das ja noch lange nicht. Problematisch ist's ja wohl eh nicht innerhalb der Wikipedia (ich zitiere Geschmacksmusterrecht „Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und geben die Quelle an“) sondern eben für die berühmte "kommerzielle" Nutzung durch Dritte. Denen sollte man allerdings schon einen Warnhinweis auf den Weg geben. Wir bräuchten vielleicht wie für Panoramafreiheit u. a. auch einen Baustein, der das regelt. --AndreasPraefcke¿! 19:54, 17. Jan 2006 (CET) PS: Dass ich die Deutsche Bahn nicht zuletzt aufgrund solcher Aktionen wie dem ICE-Gebrauchsmusterschutz für eines der ekelhaftesten Unternehmen der Welt halte, brauche ich hier wohl nicht weiter ausführen.
Hallo, diesem Bild wird vom Uploader die Schöpfungshöhe abgesprochen. Ich bitte um fachkundige Stellungnahme. Danke. --elya 15:08, 20. Jan 2006 (CET)
Dazu folgende Ergänzung: auf http://www.vhhpvg.de/download/presse/zusammenschluss_vhh_pvg.pdf (Seite 5) erlaubt der Ersteller den download ohne irgendwelche Verwendungsbeschränkungen anzugeben. Es wurde bemängelt, das dort nichts von PD steht. Wie soll jemand Rechte vergeben die er nicht hat ? --Staro1 15:20, 20. Jan 2006 (CET)
Da steht nichts von PD oder irgend einer anderen freien Lizenz. Somit sind die Urheberrechte zu beachten und das Bild kann hier nicht bleiben. --ST○ 15:35, 20. Jan 2006 (CET)
@ Staro1: Und woher weißt du dass keiner die Rechte hat? Wie kannst du einer Abbildung (bzw. deren Urheber/Rechteinhaber) die Rechte absprechen?
in dem Bild befinden sich wahrscheinlich markenrechtlich geschützte Logos
die Karte dürfte mKn in ihrer Gestaltung von Flächen, Linien, Auswahl geografischer Merkmale und der Städte sowie der Farbgestaltung und der Typografie die Schöpfungshöhe übersteigen
Und im Übrigen: dass fehlen eines Hinweises auf das Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte bedeutet nicht, dass die Abbildungen und Texte nicht geschützt wären. gruß •••?! 15:41, 20. Jan 2006 (CET)
@3dots: Haben wir nicht schon x-mal klargestellt, dass der Markenrechtsschutz von Logos hier ganz und gar unbeachtlich ist? Ich möchte dich bitten, von Fehlinformationen Abstand zu nehmen, wenn du nichts Genaues weisst. Ansonsten gilt: Es sind auch einfache Karten grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, das Bild muss raus, es sei denn der Urheber/Inhaber der ausschließl. Nutzungsrechte stellt es unter eine freie Lizenz oder es wird an einer öffentlichen Straße bleibend installiert und von uns fotografiert: Panoramafreiheit. --Historiograf 15:54, 20. Jan 2006 (CET)
zu 1.)Die Erlaubnis kommerzieller Verwendung schließt nicht die Erlaubnis rechtswidriger Verwendung ein (hier: Verwendung der Logos ohne das Bild).
im Übrigen) Wozu wird im Rahmen einer Pressemitteilung der download ausdrücklich angeboten, wenn eine Weiterverbreitung (Deiner Ansicht nach) verboten ist ? --Staro1 16:08, 20. Jan 2006 (CET)
zu 1. nun, da halte ich mich nach Histos Äußerung dann doch zurück
zu 2. es ging um "drei einzelnen Grafiken in den Kopfleisten der Website" und "beschränkt sich die Übernahme des Beklagten allein auf die Grafik und die Farbkombination blau-orange." (siehe hier), nicht um eine Karte - das ist ein völlig anderer Bereich, die Schöpfungshöhe wird nach Meinung der Richter nicht erreicht: "Daran [eigenständige Bildeinrichtung durch den Lichtbildner] fehlt es, weil das Computerbild eben unmittelbar durch das zugrundeliegende Programm hervorgebracht wird, ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient." - und das gilt mEn für diese Karte nicht.
Der Rechteinhaber erlaubt die Weiterverbreitung von Pressematerial natürlich gerne in einem ihm genehmen, werbenden Kontext. Ob er aber damit einverstanden ist, dass beispielsweise ein Konkurrent seine Karte so verändert, dass nur noch die Konkurrenzstrecken zu sehen sind, bezweifel ich hier, wäre aber mit einem PD-/gemeinfreien Werk erlaubt. gruß •••?! 16:35, 20. Jan 2006 (CET)
Hallo? Ich verstehe nur Bahnhof. Wir haben hier ein in Betreff genanntes Bild in der Wikipedia, das eine Karte zeigt. Das ist eine URV, das Bild muss gelöscht werden. Sollte es um weitere Bildbestandteile gehen, müssen diese einzeln eindeutig benannt diskutiert werden. Hier hat niemand eine Glaskugel --Historiograf 16:43, 20. Jan 2006 (CET)
Nowitzki
Ist es rechtlich möglich von dieser Seite Fotos zu nehmen? z.B. dieses (aus WP:BW kopiert)
M.E. hört sich das nach CC-BY an, wäre aber auch schon quasi GFDL kompatibel. Ich würde aber auch die Meinung der Experten (z.B. Historiograf) warten. --Flominator 08:28, 21. Jan 2006 (CET)
Verwendung ist OK, passenden Lizenzbaustein bitte auf der Seite zu den Lizenzbausteinen heraussuchen. --Historiograf 23:18, 21. Jan 2006 (CET)
Schriftarten
Anlass der Frage: Bild:Syntax.gif verwendet in: Syntax (Schriftart): Schriftarten sind in aller Regel als Geschmacksmuster geschützt, wir können uns also auf die Zitatschranke berufen. Nur: Welche Lizenz gibt man in so einem Fall an? --h-stt 10:19, 21. Jan 2006 (CET)
Gemäß Geschmacksmuster und Diskussion auf dem Portal:Recht ignorieren wir bislang die Problematik geschmacksmusterrechtlich geschütztzer Gegenstände. Bitte belegen, dass hier ein Geschmacksmusterschutz vorliegt. Aus urheberrechtlicher Sicht ist das Bild PD. Als solches auszeichnen. --Historiograf 23:20, 21. Jan 2006 (CET)
Keine Nachzeichnung, sondern Neuzeichnung
Hallo zusammen, ist es erlaubt, ein Bild/Zeichnung neu nach Ideen aus verschiedenen Quellen zu erstellen? Es geht um die Darstellung von biologischen/chemischen Vorgängen. Ich vermute, dass dies genauso in Ordnung ist, wie einen Text aus mehreren Quellen selber zu erstellen. Die Zeichnungen sind nur die Ideenlieferer. --H-79.de 17:17, 21. Jan 2006 (CET)
Frage ist zu unkonkret gestellt. Kommt auf den Einzelfall an. --Historiograf 23:15, 21. Jan 2006 (CET)
Ich überlege ein paar Zeichungen/Vektorgrafiken zu erstellen, die z.B den Lytischen Zyklus eines Bakteriophagen darstellt. Die Zeichnungen dazu sind in allen Büchern sehr ähnlch. Ich habe nicht vor, das Ganze abzupausen, sondern möchte es komplett neu zeichnen. Es handelt sich dabei um eine schematische Zeichnung. Ich hoffe, dass ist das was dir weiterhelfen kann die Frage zu beantworten. Sonst sage mir doch bitte konkret welche Information du zum beantworten brauchst. Vielen Dank --H-79.de 16:48, 24. Jan 2006 (CET)
Freie Werke und Nennung eines anderen Urhebers
Benutzer:Otto Normalverbraucher hat festgestellt, dass eines seiner Fotos, die er als "public domain" freigegeben hat, in einer österreichischen Zeitung veröffentlich wurde, siehe Benutzer_Diskussion:NeoUrfahraner#Fotos für Details. Das ist so weit in Ordnung, als Bildquelle wird dort aber nicht "public domain" oder "Wikipedia" oder was immer genannt, sondern der Redakteur das Artikels. Frage: darf sich einfach jemand anderer als Urheber eines freien Werkes bezeichnen? --NeoUrfahraner 10:52, 23. Jan 2006 (CET)
Klar. Public Domain entspricht vom Sinn her Gemeinfrei. Es ist keine Quellenangabe erforderlich, jeder darf damit machen was er will, er darf sich fälschlicherweise der Urheberschaft berühmen usw. Wer das nicht möchte, muss eine andere freie Lizenz (z.B. CC-BY) wählen. Freigabe zu jedem Zweck heisst auch: ich darf miese und super-unlautere Dinge damit anstellen. --Historiograf 15:14, 23. Jan 2006 (CET)
Ein PD Bild mit einer eigenen Urheberkennzeichnung zu versehen dürfte bei einem kommerziellen Verlag aber unlauterer Wettbewerb sein, da fälschlich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten behauptet wird (Vorsicht: Ich habe keine Ahnung vom österreichischen Wettbewerbsrecht). Ich würde also die Redaktion anschreiben und um Aufklärung bitten, ob das Verhalten des Redakteurs ihren redaktionellen Grundsätzen entspricht. --h-stt 15:38, 23. Jan 2006 (CET)
§ 19. (1) Wird die Urheberschaft an einem Werke bestritten oder wird das Werk einem anderen als seinem Schöpfer zugeschrieben, so ist dieser berechtigt, die Urheberschaft für sich in Anspruch zu nehmen. Nach seinem Tode steht in diesem Fällen den Personen, auf die das Urheberrecht übergegangen ist, das Recht zu, die Urheberschaft des Schöpfers des Werkes zu wahren.
Ich hab zwar den Gesetzestext nicht ganz verstanden, aber ganz abgesehen ob ich auf mein Urheberrecht verzichte oder nicht, darf jemand anderer deshalb auch nicht behaupten, das Bild selber gemacht zu haben. In CC-BY kann ich meine Bilder wohl nachträglich nicht mehr umändern.. Der Standard hat übrigens noch nicht geantwortet. Schreib gleich nochmal...diesmal an die Chefredaktion. -- Otto Normalverbraucher 16:01, 23. Jan 2006 (CET)
Beziehe Dich evtl. explizit auf § 19 UrhG. So wie ich es verstehe, bedeutet der Paragraf, dass Du in Österreich nicht auf das Recht verzichten kannst, die Urheberschaft für Dich in Anspruch zu nehmen, wenn jemand anderer sie für sich in Anspruch nimmt. Hier hat der Redakteur das Werk als seines bezeichnet, es ist also in Ordnung, dass Du hier eine Richtigstellung verlangst. Dein Verzicht auf Entgelt etc. ist natürlich weiterhin gültig, aber darum gehtes ja nicht. --NeoUrfahraner 16:16, 23. Jan 2006 (CET)
Hm, kommt hier nicht auch §13 des deutschen UrhG ins Spiel:? Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Ob jemand durch die "PD"-Stellung (was es ja im dt. Recht gar nicht gibt, also im wesentlichen: eine Lizenzierung für was auch immer mit oder ohne Urhebernennung) das Recht einschließen will, ausdrücklich einen anderen Urheber zu nennen, wage ich sehr zu bezweifeln, und ich denke, das ist im Zweifel eher abzulehnen. --AndreasPraefcke¿! 16:05, 23. Jan 2006 (CET)
Im konreten Fall gilt österreichisches Recht. An sich hat Otto Normalverbraucher auch auf das Recht verzichtet, das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. Die Frage ist allerdings, ob dieser Verzicht rechtlich übrhaupt möglich ist. --NeoUrfahraner 16:19, 23. Jan 2006 (CET)
Jetzt wird das ganze schon konkreter und interessanter :-) Eines kann aber jedenfalls nicht sein - dass der Autor sich als Urheber bezeichnet! Denn ist ein Bild einmal PD, dann bleibt es das auch - also keine Urheberrechte für niemanden. § 19 UrhG. klingt jedenfalls sehr vernünftig :-) -- Otto Normalverbraucher 16:22, 23. Jan 2006 (CET)
Das ist nicht richtig. Ich kann mich legal als Urheber eines Goethe-Werks ausgeben. --Historiograf 16:32, 23. Jan 2006 (CET)
Bearb.konfl.: Ich halte das Vorgehen des Standard für ganz und gar legal. Es ist nach deutschem und österreichischem Recht nicht möglich, auf das Urheberrecht zu verzichten, Public Domain in dem Sinne, dass das Werk den gleichen Status hat wie ein durch Fristablauf gemeinfreies Werk, gibt es in der Tat nicht. Aber es gibt PD-Software und bei der Auslegung, was die Willenserklärung Public Domain als Quasi-Lizenz bedeutet, hat sich jeder Richter an dem zu orientieren, was PD üblicherweise heisst: jeder darf alles damit machen, zu jedem Zweck. PD bedeutet auch einen Verzicht auf die Ausübung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Niemand hat Normalverbraucher gezwungen, statt GNU FDL oder CC PD zu wählen. Er hat sein Urheberrecht in vollem Wissen weggeschenkt und mault nun, dass ers wieder haben will. Ich halte das mit den Grundprinzipien freier Inhalte nicht für vereinbar und alle Aussagen über Möglichkeiten des österreichischen Rechts für abwegig. Nach dem Recht aller Staaten ist es möglich, Werke anonym oder mit Pseudonym zu veröffentlichen (siehe dazu Anonymes Werk), also kann man auch auf die Urheberverzeichnung verzichten. PD im Sinne von: aber eigentlich will ich BY, geht nicht. Ums mal zuzuspitzen: Sollte Normalverbraucher gegen den Standard vorgehen, werde ich mich gezwungen sehen, einen Sperrantrag gegen ihn zu stellen. Unsere Nutzer brauchen Rechtssicherheit, auch wenn man sich mal geeirrt hat. --Historiograf 16:32, 23. Jan 2006 (CET)
Du hast den Fall evtl. nicht ganz verstanden. Es wäre kein Problem, wenn die Zeitung als Quelle "Wikimedia", "frei", oder gar keine Quelle angibt. Hier geht es darum, dass jemand anderer Urheberrechte für das Werk eines anderen beansprucht. Das kann z.B. dazu führen, dass jemand behauptet, das Photo in der Wikipedia ist eine Kopie eines Werkes, auf das der Standard Urheberrecht hat. --NeoUrfahraner 16:40, 23. Jan 2006 (CET)
Nein, ich habe es schon richtig verstanden. Wenn derjenige das behauptet, muss er es im Zweifel beweisen. Auch österreichische Gerichte akzeptieren nicht einfach Behauptungen. --Historiograf 16:51, 23. Jan 2006 (CET)
Glaubst Du nicht, dass eine gedruckte Zeitung vor Gewicht mehr Beweiskraft hat als ein zig Jahre altes Logfile? --NeoUrfahraner 16:54, 23. Jan 2006 (CET)
Darüber hinaus stellt das Gericht die Frage, warum ich nicht gleich bei Kenntnisnahme der falschen Urheberbezeichnung reagiert habe. --NeoUrfahraner 16:56, 23. Jan 2006 (CET)
Die dritte Frage ist, wer die Anwaltskosten zahlt. --NeoUrfahraner 17:00, 23. Jan 2006 (CET)
@Historiograf. Ich werde deine Provokationen und Drohungen nun mal bewusst ignorieren, da mir bekannt ist, dass du sehr schnell aggressive Töne annimmst, egal um was es geht.
1.) Ich maule nicht, ich habe mich erkundigt, ob es OK ist, dass eine Zeitung Bilder der Wikipedia entnimmt, ohne die Wikipedia als Quelle zu nennen. Mir ist bewusst, dass ich auf mein Urheberrecht verzichtet habe, und möchte das auch nicht zurücknehmen (was ich selbstverständlich auch nicht könnte, das ist mir sehr wohl bewusst).
2.) Ich habe NIE erwähnt oder angedeutet, dass ich rechtliche Schritte erwäge (was ich vermutlich ebenfalls nicht könnte, aber das spielt keine Rolle, da es mir nie darum ging, irgendjemanden zu beschuldigen oder verklagen. Das wäre doch absurd, wenn ich aus eigener Sache auf meine Rechte verzichtet habe). Wie du darauf kommst, dass ich den Standard verklagen wollte, kann ich mir nur damit erklären, dass du gewisse Abschnitte meiner Kommentare sofort im negativsten Sinne aufgefasst hast. Mir ging es jedoch jederzeit nur darum, klar zu stellen, ob nicht zumindest die Wikipedia als Quelle genannt werden muss, und warum der Standard bei einem Public Domain Bild, das mit dem Hinweis versehen ist, dass KEIN Urheberrecht für dieses Bild gilt, dennoch einen Mitarbeiter (Journalist) als Fotograf nennt, bzw. als Rechteinhaber.
3.) Obwohl du keinerlei Anhaltspunkte für deine wilden Spekulationen und Interpretationen meiner Kommentare hast, drohst du mir auch noch ganz unvermittelt mit einem Sperrantrag, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt etwas anderes als Aufklärung der Sache gefordert habe. Dass hier Rechtspassagen zitiert werden, hat nichts damit zu tun, dass hier irgendjemand irgendjemanden verklagen will, sondern damit, dass ich - wie bereits mehrmals erwähnt - wissen möchte, ob bei Public Domain Bildern "Public Domain" als Quelle/Bildunterschrift angegeben werden muss, bzw. die Wikipedia als Herkunft des Bildes. Und zuguterletzt:
4.) Der Autor des Artikels hat vor wenigen Minuten auf meine Email reagiert, und mich angerufen. Er hat sich für die Panne entschuldigt, dass sein Name als Herkunft des Fotos genannt wurde, und nicht Public Domain oder Wikipedia, wie er es ursprünglich vorgehabt hätte. Da er in Linz ansässig ist, und die Redaktion in Wien, ging seiner Aussage nach beim Versand nach Wien etwas schief, vermutlich haben die in Wien das mit der Bildquelle nicht zu genau genommen.
Die Sache hat sich somit erledigt - zumindest so weit, dass der Autor nicht absichtlich sich selbst als Quelle genannt hat, und er sehr wohl die Wikipedia bzw. Public Domain in der Bildunterschrift angeben wollte. Ich habe ihm übrigens auch nochmal versichert, dass es mir nur um die Klarstellung der Sachlage ging, und dass ich ihm nicht böse oder sonst etwas sei. Ich hoffe, Historiograf, dass auch du das akzeptieren kannst, und ein Sperrantrag gegen mich somit hinfällig wird.
Soweit so gut. Ich hoffe, du wirst künftig eine Lizenz wählen, die nicht so viele Probleme bereitet. Ich möchte trotzdem nochmals hervorheben, dass wir nicht bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Auslegung von PD vorschreiben können. Das wäre nicht PD, sondern eine PD-artige Lizenz. Wir können nur um bestimmte Dinge bitten. Ich werde mal versuchen, unseren PD-Lizenzbaustein entsprechend zu verändern. --Historiograf 17:10, 23. Jan 2006 (CET)
Ok, klingt vernünftig. Möglicherweise habe ich PD etwas überschätzt, und mehr rechtliche Verbindlichkeit darin gesehen, als es wohl tatsächlich zu sein scheint. Nur um sicherzugehen: Wenn ich künftig CC-BY verwende, dann kann ich das nicht unter einem Pseudonym, oder? -- Otto Normalverbraucher 17:14, 23. Jan 2006 (CET)
Doch, Pseudonym kannst Du verwenden. Dazu hat Historiograf bereits auf meiner Diskussionsseite geantwortet. --NeoUrfahraner 17:20, 23. Jan 2006 (CET)
@Historiograf: Die Rechtssicherheit bekommst Du trotzdem nicht, auch wenn Du am PD-Lizenzbaustein darauf hinweist. Was ist, wenn Herr A ein freies Werk der Wikimedia benutzt, Herr B nun aber kommt und behauptet, er wäre der Urheber, dazu ein mehrere Jahre altes gedrucktes Dokument vorlegt, das das Urheberrecht von Herrn B "beweist" und nun Herrn A wegen Urheberrechtsverletzung klagt? Um dem vorzubeugen halte ich es für wichtig und richtig, falsche Urheberbezeichnungen aufzudecken. --NeoUrfahraner 17:24, 23. Jan 2006 (CET)
Ich habe mir erlaubt, als "Beweissicherung" die Geschichte beim betreffenden Bild zu ergänzen. --NeoUrfahraner 17:49, 23. Jan 2006 (CET)
Ok. Danke jedenfalls für eure Anstrengungen Licht in die ganze - rechtliche - Angelegenheit zu bringen! Ich frage mich jedoch, ob eine Zeitung tatsächlich ein Pseudonym wie "Hans_00001" oder eben Otto Normalverbraucher als Urheber angeben würde? Und wie das halt so ist mit Pseudonymen, könnte theoretisch irgendjemand behaupten er sei "Hans_00001" oder wer auch immer. Die einzige Möglichkeit dann zu beweisen, wer tatsächlich für das Pseudonym steht, ist dann mittels Passwort. Aber 1.) kann ja sein dass jemand das Passwort knackt und 2.) dass der Account in der Form irgendwie nicht mehr existiert. Zugegeben 2 extreme Beispiele, aber 2 wichtige Punkte dennoch, mal abgesehen davon ob so ein Fall tatsächlich mal irgendwo auftauchen würde. Ich nehme mal an die Antwort lautet, dass man am besten gleich seinen realen Namen als Urheber angibt, wenn man Wert darauf legt, oder? :-) -- Otto Normalverbraucher 17:36, 23. Jan 2006 (CET)
100%-ige Sicherheit gibt es nicht, es kann ja auch zwei reale Personen gleichen Namens geben. Eine reale Person kann sicherlich behaupten, Otto Normalverbraucher zu sein, das geht aber nur in Einzelfällen. Wenn jemand Bilder mit hunderten Pseudonymen als eigene ausgibt, wird es unglaubwürdig. --NeoUrfahraner 17:49, 23. Jan 2006 (CET)
Nach weiterem Bearb.konfl.: Ob sie es würde, steht nicht zur Debatte. Wenn die CC-Lizenz dazu verpflichtet, muss sie es tun. Da die WP nur befristet IPs speichert, wird wohl manchmal kein Beweis geführt werden können, dass jemand mit einem bestimmten Pseudonym hier identisch ist. Wir lesen dazu bitte alle § 10 UrhG. Dem wahren Urheber verbleiben alle Urheberrechte außer denen, die er mittels Lizenz abgibt. Liegt ein Lizenzverstoß vor, kann er dagegen vorgehen, z.B. über seinen Rechtsanwalt, ohne sein Psudonym lüften zu müssen. Allerdings muss er schlüssig beweisen, dass er der Urheber ist. Gelingt ihm dies nicht, weil er z.B. nicht das Bild gegen Gebühr bei einem Notar mit seiner Urheberbezeichnung hinterlegt hat - Pech. Was solls, die Welt geht davon nicht unter und das nächste Mal sind wir klüger und lassen die Finger von freien Projekten, wenn wir nicht wirklich hinter ihnen stehen und bereit sind, auch dafür Leid und Beschwerlichkeiten auf uns zu nehmen. --Historiograf 17:52, 23. Jan 2006 (CET)
Ich möchte noch ergänzen, der derjenige, der zu Unrecht von jemandem wegen einer URV (z.B. weil er ein PD-Bild verwendet hat, das sich jemand mit (c) "angeeignet" hat) angegangen wurde, durchaus nicht schutzlos ist. Er kann ggf. Schadensersatz erhalten, Näheres unter Schutzrechtsberühmung --Historiograf 15:06, 24. Jan 2006 (CET)
Mir ist nicht klar, worauf Du im konkreten Zusammenhang hinaus willst. --NeoUrfahraner 15:56, 24. Jan 2006 (CET)
Vielleicht liest du dir genau die Diskussion durch, dann wirds dir vielleicht klarer, worauf sich das bezieht. Wir hatten ja oben die Frage, wer die RA-Kosten trägt. Im übrigen sei nochmals klargestellt: Nur weil ein Mitarbeiter hier Österreicher ist, gilt kein österreichisches Recht. --Historiograf 16:29, 24. Jan 2006 (CET)
Verstehe. Meine Anmerkung mit den RA-Kosten bezieht sich darauf, dass Du als Privatperson kaum Chancen hast, einen Urheberrechtsprozess zu gewinnen, da Du pleite bist, bevor Du Dich durch alle Instanzen gekämpft hast. Dass Du vielleicht, wenn Du in letzter Instanz tatsächlich gewonnen hättest, die Kosten erstattet bekommen hättest, nützt Dir nichts, wenn Du schon vorher aufgeben musst. Bei meiner Rechtsschutzversicherung steht übrigens ausdrücklich dabei, dass sie bei Urheberrechtssachen nichts zahlt. Österreichisches Recht gilt IMHO deswegen, weil der Standard eine österreichische Zeitung ist. --NeoUrfahraner 22:19, 24. Jan 2006 (CET)
Bosnische Wappen und altes jugoslawisches Urheberrecht
Möchte sich vielleicht jemand mit diesen beiden Bildern befassen:
Mir ist klar, wenn ich ein Urheberrechtlich geschütztes Bild von einer Hompage ins Wikipedia kopieren will, müsste der Homepagebetreiber sein Copyright abgeben oder die Bilder unter GPL oder GNU Lizenz stellen.
Aber muss er auf seiner Homepage unter die Bilder GNU Lizenz schreiben bzw. alle Copyrightvermerke löschen oder reicht es wenn er mir in einer e-Mail schreibt, dass ich sie unter der GNU Lizenz ins Wikipedia stellen darf, und ich dann im Wikipedia zu dem Bild die e-Mailadresse des Homepagebetreibers schreibe und schreibe, dass er mir per e-Mail die Erlaubnis gegeben hat oder gibt es da noch einfachere Möglichkeiten? --Fabian.G 22:01, 23. Jan 2006 (CET)
Der Rechteinhaber muss eindeutig und nachvollziehbar bekunden, dass er das betreffende Bild unter der entsprechenden freien Lizenz (bevorzugt CC-BY-SA, ist in mancher Hinsicht bei Bildern praktischer als GFDL oder gar GPL) freigibt. Damit darf das Bild überall im Rahmen der Lizenz genutzt werden, insbesondere auch außerhalb der Wikipedia und auch kommerziell.
Danach lädst Du das Bild idealerweise auf die Wikimedia Commons und kopierst die Antwort-Mail mit der Zustimmung komplett auf die Bildbeschreibungsseite. --Svencb 23:28, 23. Jan 2006 (CET)
Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Textvorlagen#Neuer_Anlauf steht ein Anschreiben, das sich der betreffende nur zu eigen machen muss, das würde die ärgerlichen Mußtmaßungen, ob eine Äußerung (ist OK so, Bild kann in die WP o.ä.) tatsächlich die Freigabe unter eine freie Lizenz bedeutet, reduzieren. --Historiograf 15:12, 24. Jan 2006 (CET)
Die Frage war ja eine andere: Darf der Urheber die Bilder unter die GFDL stellen und selbst trotzdem die Bilder weiterverwenden wie gehabt, ohne die GFDL-Bedingungen bei seinen eigenen Verwendungen anzugeben. Ich denke ja. Und selbst wenn er "alle Rechte vorbehalten" oder sowas dazuschreibt, ist das m. E. OK. Wenn jemand die Bilder nutzen will, muss er halt selbst wissen bzw. suchen, ob sie irgendwoanders auch mal unter GFDL lizenziert wurden. Eine Doppeltlizenzierung unter GFDL und cc-by-sa machen wir ja auch, auch nachträglich. --AndreasPraefcke¿! 14:11, 26. Jan 2006 (CET)
Es gilt ganz eindeutig, dass die Allgemeinheit (also wir) nur ein einfaches Nutzungsrecht erhält und der Urheber völlig frei ist, was er mit dem Bild sonst noch anstellen mag (z.B. verscherbeln). --Historiograf 00:29, 27. Jan 2006 (CET)
Wikipedia-Logoderivat
Wikipedia-Logo mit anderen Zeichen, GFDL?
Hallo, ich möchte um Beurteilung dieser Einschätzung von Tjoe bitten (Die Originalvorlage von Nohat wurde wesentlich verändert, so dass diese einem veränderten Schutz unterliegen kann - Versionen beachten). Er hat diese Puzzleball-Version quasi als GFDL lizenziert ... demnach wären auch anders"sprachige" Derivate, die die Wikimedia Foundation nicht gesondert "geschützt" hat (bzw. besser: die unabhängig vom Markenschutz nicht unter der GFDL veröffentlicht wurden) und/oder die nicht von Nohat selbst stammen, entsprechend frei möglich? M.E. nicht, ich würde aber gerne noch weitere Hinweise dazu einholen. Die Frage ist wohl, welche Teile für eine Lizenzierung relevant sind, einzelne Buchstaben oder der Grundentwurf ... Dankeschön vorab --:Bdk: 21:23, 24. Jan 2006 (CET)
Also ich meine schon, dass es sich um "ein selbständiges Werk" im Sinne des § 24 UrhG handelt ("Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."). Demnach müsste die freie Benutzung jedoch als wesentliche Veränderung erkennbar sein. Bei der Entstehung des Wikipedia-Logos wurde langwierig über die aufgedruckten Symbole diskutiert und letzlich wechselhaft entschieden, so dass ich dies neben der markanten Ausprägung für das Gesamterscheinungsbild als maßgeblichen Bestandteil des Logos definiere. Das Auslöschen und Neubeschriften verändert in meinen Augen somit die Puzzle-Kugel wesentlich. Tjoe 10:15, 25. Jan 2006 (CET)
Hier haben wir es aber nicht mit einem selbständigen Werk zu tun, sondern mit einer unfreien Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG). „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“ Selbst der berühmte „Blinde mit Krückstock“ wird erkennen, dass als Vorlage das geschützte Logo der WP gedient hat. Fehlt also die Genehmigung, ist das Bild als URV zu löschen. --ST○ 13:36, 26. Jan 2006 (CET)
=> O.K.Ich weiß ja, dass man nicht auf andere zeigen soll, aber vielleicht kann ich daran lernen: Wie kann es mir gelingen - wie andere User - das Logo verändert einzubinden? Reicht es vielleicht, dass ich einen ähnlichen Kommentar wie User:Stevertigo"(Note:The ball is Image:wiki.png by User:Pallusmagnus (original) and User:Nohat) - Copyright by the WikiMedia foundation.)" hinzufüge? Tjö 18:16, 26. Jan 2006 (CET)
Lies einfach den Text zu § 23 UrhG - daher nein. --ST○ 18:18, 26. Jan 2006 (CET)
In der Vorlage steht seit kurzem, dass ein Bild gemeinfrei ist, wenn „es im Auftrag einer US-amerikanischen Regierungsbehörde erstellt wurde oder in einem ihrer Archive verwahrt wird.“ Warum wird ein Bild automatisch gemeinfrei, wenn die US-Regierung es in ein Archiv aufnimmt? Unter en:Wikipedia:Public_domain#Governmental_Works kann ich darüber nichts finden. --A.Hellwig 13:17, 26. Jan 2006 (CET)
Da es mE nicht zutrifft, dass die einfache Aufbewahrung in einem Archiv der US-Regierung ausreicht, habe ich das erstmal wieder rückgängig gemacht. In den Archiven werden auch Nachlaße von Persönlichkeiten verwahrt, die sehr wohl auch urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Gruß --Finanzer 13:28, 26. Jan 2006 (CET)
Daran hast du wohlgetan. Im übrigen gilt, wie auch der Diskussion auf Village pump auf Commons zu entnehmen ist, die Gemeinfreiheit von Werken von US-Bundesbediensteten noch nicht einmal weltweit, sondern nur in den USA. Durch die Aufnahme in ein Archiv wird nichts gemeinfrei, was nicht schon gemeinfrei ist. Wir müssen die Lizenzbausteine schärfer beobachten! --Historiograf 00:25, 27. Jan 2006 (CET)
Ich habe diesen Baustein unter Beobachtung genommen. Gruß --Finanzer 00:27, 27. Jan 2006 (CET)
Reproduktion von PD-Kunst?
Wie seht ihr die Rechtslage zu diesem Bild? Ist das reine Reproduktion und daher {{PD-art}} oder hat der Fotograf Urheber oder zumindest Leistungsschutzrechte? --h-stt 14:06, 26. Jan 2006 (CET)
Ist eine Wandmalerei um die Ecke, das Foto fällt daher nicht unter "zweidimensionale Vorlagen". Für ein Foto jeweils eines der Gemälde aus gerader Perspektive ohne die Ecke drin würde {{PD-art}} gelten... Ich denke, wenn Du lange genug an dem Foto rumziehst (geht natürlich nur bei besserer Bildqualität vernünftig), könntest Du das draus erstellen... ob so eine nachträgliche Bearbeitung dann aber auch wirklich {{PD-art}} begründet, wage ich nicht 100%ig zu behaupten, denke aber dass das so ist. --AndreasPraefcke¿! 14:14, 26. Jan 2006 (CET)
Danke, hat sich erledigt, ich habe eine bessere Abbildung gefunden, die ich nur zuschneiden musste. Die Bronzezeit hat den enormen Vorteil, dass die Künstler schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. --h-stt 15:23, 26. Jan 2006 (CET)
@Andreas Praefcke: Die Wandmalerei „um die Ecke“ ist doch nach wie vor zweidimensional (flächig), halt auf zwei verschiedenen Flächen - im Gegensatz zu einer Skulptur - die wäre dreidimensional. --Schubbay 16:14, 26. Jan 2006 (CET)
Das Problem ist, dass usere Rechtsposition davon ausgeht, dass man eine flächige Vorlage nur auf eine Art und Weise abbilden kann und daher keine geistige Leistung des Fotografen vorliege. Eine Raumecke kann man aber aus unterschiedlichen Perspektiven fotografieren, so dass ich Andreas zustimme. Ich wollte aber trotzdem hier nachfragen, um nicht die Chance auf ein Bild zu verlieren. --h-stt 17:16, 26. Jan 2006 (CET)
Pathologiae Cerebri et Nervosi Generis Specimen
Das da ist ein Bild der Pathologiae Cerebri et Nervosi Generis Specimen (Thomas Willis, 1667). Das Foto selbst wurde allerdings garantiert nicht um 1667 aufgenommen - ist es jetzt public domain oder nicht? Honk? --Gardini 15:59, 26. Jan 2006 (CET)
Das ist eine Reproduktion einer flächigen Vorlage, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist. Durch die reine Reproduktion einer flächigen Vorlage ersteht nach unserer Rechtsposition kein Werk im Sinne einer eigenen geistigen Schöpfung. Wenn du das Bild also so zuschneidest, dass nur noch die flächigen Anteile übrigbleiben, dann kannst du es in den Commons als {{PD-art}} markieren. --h-stt 17:37, 26. Jan 2006 (CET)
O_o Aha, so ist das also koscher? Vielen Dank jedenfalls, auch wenn mir nicht so recht klar sein will, warum das so gehandhabt wird. --Gardini 19:35, 26. Jan 2006 (CET)
Weil es so im Urheberrechts-Gesetz bzw. dessen Kommentare steht. Ein paar Gerichtsurteile diesbezüglich liegen in Deutschland und den USA auch vor. Gruß --Finanzer 00:29, 27. Jan 2006 (CET)
Werbefigur und Merchandising-Artikel
Ich bitte euch um Beurteilung der Bilder in Doraemon. Ich denke, die beiden oberen Fotos müssten als Abbildung von Merchandising-Artikel gelöscht werden, das Foto des Lasters (dauerhaft angebracht) sollte in Ordnung sein, oder gibt es da Bedenken? --Lyzzy 16:00, 28. Jan 2006 (CET)
Ob der Laster in Ordnung ist, dürfte von der Rechtslage in Japan abhängen. Selbst wenn die deutsche Panoramafreiheit anwendbar wäre, befindet sich ein Laster nicht "bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen". —da Pete(ノート) 17:37, 28. Jan 2006 (CET)
Automatenfoto von 1928
Ich habe gerade ein großes Problem. Ich habe das Archiv dieser Diskussion durchkämmt, komme aber zu keinem eindeutigen Ergebnis. Auch Bildrechte hilft mir nicht weiter
Es geht um ein Foto des Schriftstellers Ödön von Horváth von 1928. Es wurde von einem Automaten fotografiert und zeigt ein Porträt in Graustufen.
Damit handelt es sich nicht um ein Lichtbildwerk, da wie auf Lichtbildwerk nachzulesen ist, der Kommentar von Fromm/Nordemann zum UrhG Passbilder aus Fotoautomaten ausdrücklich als Beispiel für Fotos nennt, die nicht als Lichtbildwerk anzusehen sind (Frage: Kann dieser Kommentar als allgemeingültig angesehen werden?).
Deshalb ist es irrelevant, dass Horváth erst 1938 gestorben ist und damit die 70 Jahre nach seinem Tod noch nicht abgelaufen sind. Dies nur für den Fall, dass jemand argumentieren wollte, Horváth sei durch die Bedienung des Automaten zum Urheber des Fotos geworden.
Leider lässt sich m.E. nicht feststellen, wann das Bild zum ersten Mal veröffentlich worden ist. Es ist einerseits unwahrscheinlich, dass das Bild in den 50 Jahren nach seiner Herstellung überhaupt nicht veröffentlich worden ist, da Horváth in den 30ern ein einigermaßen bekannter Dramatiker gewesen ist und er vor 1978 von der Literaturwissenschaft neu entdeckt worden ist. Damit ist es unwahrscheinlich, dass die Schutzfrist gemäß Zeitpunkt der Herstellung erloschen ist. Andererseits ist es, wie schon gesagt wahrscheinlich, dass das Bild ziemlich bald nach der Herstellung (spätestens 1956) veröffentlicht wurde, weshalb die 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung wahrscheinlich auch abgelaufen sind und die Schutzfrist abgelaufen wäre.
Falls die erste Veröffentlichung tatsächlich aber erst 1977 stattgefunden haben sollte, wäre das Ende der Schutzfrist 2027, 99 Jahre nach der Herstellung des Fotos. Um das Foto dennoch verwenden zu können, könnte es also sinnvoll sein, das Foto als Lichtbildwerk und Horváth als Urheber anzusehen, wonach 2008 (70 Jahre nach seinem Tod) die Schutzfrist ablaufen würde. Ist das richtig? Oder steh ich total auf dem Schlauch und es ist alles viel einfacher?
Wenn ich die Kommentare in der Diskussion richtig verstanden habe, ist es durchaus möglich, eine Abbildung eines Fotos aus z.B. einem Buch zu scannen/fotografieren und zu veröffentlichen, weil die Reproduktion selbst keinen urheberrechtlichen Schutz verdient. Ist auch das richtig?
Meine Fragen also nochmal im Klartext:
Ist Horváth der Urheber des Automatenfotos?
Handelt es sich nicht um ein Lichtbildwerk, sondern nur um ein Lichtbild?
Ist eine Verwendung in Wikipedia ratsam, wenn nicht eindeutig klar ist, wann es zuerst veröffentlicht wurde, es aber unwahrscheinlich ist, dass die 50 Jahre nach der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen sind?
Ist ein Passbildautomat nicht im weitesten Sinne einfach eine Fotokamera und kann deshalb ein Foto aus dem Automaten, das von der abgebildeten Person ja durch Mimik, Kleidung und sonstige Einflüsse nicht unwesentlich beeinflusst wurde, nicht auch als Lichtbildwerk angesehen werden (und damit der Fotografierte als Fotografierender und damit als Urheber)?
Wenn die Schutzfrist als abgelaufen angesehen wird, darf ich dann eine Reproduktion des Fotos (also Abbildung in einem Buch) reproduzieren und veröffentlichen?
Viele Worte, aber wenig habhaftes. Es ist an dir, wenn du das Foto verwenden möchtest, eine ausgedehnte Recherche durchzuführen. Du unterlässt es geflissentlich, deine Quelle für das Foto und die dortigen Angaben zu den Rechten zu benennen, was die Anwendung des grundsatzes Assume good faith auf dich schon einmal ausschließt. Woher willst du wissen, dass es ein Automatenfoto ist? Ist das Foto noch geschützt und bislang nicht vom Rechtsinhaber veröffentlicht, so stellt eine Veröffentlichung eine Verletzung des Erstveröffentlichungsrechts dar, denn nur eine vom Berechtigten veranlasste Veröffentlichung zählt als solche. Zu deinen Fragen:
Wer einen Fotoautomaten bedient, ist Lichtbildner (§ 72 UrhG).
Ein Automatenfoto ist kein Lichtbildwerk.
Du hast unzureichende Angaben gemacht, um darauf antworten zu können, da möglicherweise zu prüfen ist, ob es sich um ein Lichtbild mit zeitgeschichtlichem Rang handelt, das 1985 noch geschützt war. Lies dazu das hier wiederholt angeführte Urteil zu den Wagner-Familienfotos und rechne selbst nach.
Nein.
Ja.
Bitte unterlass Hinweise, du hättest gründlich diese Seiten durchgelesen. Solche Schutzbehauptungen sind ersichtlich fehl am Platz. --Historiograf 19:50, 29. Jan 2006 (CET)
Wenn ich schreibe, dass es sich um ein Automatenfoto handelt, kannst du davon ausgehen, dass ich mir das nicht ausgedacht habe, sondern dass ich soviel schon recherchiert habe. Ansonsten hätte ich die Quelle des Fotos auf Nachfrage natürlich nennen können. Ich sah im Moment aber noch keinen Bedarf. Ich werde in Zukunft nicht nur angebliche "Schutzbehauptungen" unterlassen, sondern auch den Versuch, irgendwas von dem zu verstehen, was hier diskutiert wird. Es geht mir nicht darum, mich wichtig zu machen oder andere zu nerven, sondern um ein Foto, das ich gerne veröffentlichen würde. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es sich um einen so komplizierten Prozess handelt. Verzeih mir bitte deswegen meine Frage. --Libbi 21:43, 29. Jan 2006 (CET)
Fotografierverbot
Nur mal angenommen, bei Bild:Guantánamo_US-Prison_'Camp_Delta'.jpg käme noch eine brauchbare Quelle nach: wäre das Fotografierverbot für uns hier ein Grund, das Bild zu löschen? --elya 15:27, 29. Jan 2006 (CET)
Für mich nicht. Die zuständigen US-Stellen haben die Möglichkeit, den presserechtlich Verantwortlichen in den USA mit Pressionen zu überziehen. Der Hochlader begeht möglicherweise (ich bestreite das aber) eine Rechtsverletzung für die er einstehen muss, aber wenn er klug ist, hat er einen Zweitaccount genutzt und nach einiger Zeit werden die IP-Verbindungsdaten gelöscht, was eine Klage gegen ihn ausschließt. Im übrigen kann es sein, dass ein US-Bundesbediensteter das Bild in amtlicher Eigenschaft gemacht hat, dann ist es PD-US-GOV. --Historiograf 19:40, 29. Jan 2006 (CET)
Wenn die presserechtlich Verantwortlichen in den USA wegen sowas Schwierigkeiten erwarten, sollen sie das Bild löschen. Uns sehe ich da eigentlich nicht in der Löschpflicht, vielleicht sollte man aber der Foundation einen Hinweis zukommen lassen, damit sie sich für eine Policy entscheiden können, bevor was passiert. Wenn die Server in den USA stehen und die Foundation in St. Petersburg, FL, ansässig ist, dürfte es den US-Gerichten herzlich egal sein, was irgendwelche deutsche Admins entscheiden. --AndreasPraefcke¿! 19:53, 29. Jan 2006 (CET)
Gilt für dieses Bild nicht cubanisches Recht? Auch wenn "exterretoriales Gebiet" oder sonstwas ist, dürfte sich der Fotograf auf cubanischem Terretorium befunden haben... Ralfdigame 19:59, 29. Jan 2006 (CET)
Modelle
Das bloße Eigentum an Modellen von Bauwerken, Statuen etc. berechtigt noch nicht dazu, diese auch nur auszustellen. Noch weniger kann wohl das Foto eines Modells ohne Genehmigung des Urhebers unter eine freie Lizenz gestellt werden. Siehe Campusgelände und Charité. Wie sehr ihr das? Gruß --ST○ 18:54, 29. Jan 2006 (CET)
Anders als du, denn deine Prämisse, dass solche Modelle ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht ausgestellt werden dürfen, trifft gemäß Ausstellungsrecht nicht zu. Gibt ein Modellbauer ein Modell aus der Hand, so darf der Erwerber es natürlich ausstellen - dafür wirds üblicherweise ja auch hergestellt. Allerdings muss die FU bestätigen, Inhaber der ausschliesslichen Nutzungsrechte am Modell zu sein, denn es ist urheberrechtlich geschützt und steht daher auf einer Stufe mit Comicfiguren usw. --Historiograf 19:35, 29. Jan 2006 (CET)
Wenn du die Bilder brauchst, mache ich dir im Zweifelsfall bessere Bilder aus den Rohdateien als Hamilton, dann können wir es lizensieren wie wir möchten :-) Ralfdigame 20:06, 29. Jan 2006 (CET)
Da die Nasa selbst das (c) angebracht hat, kann man davon ausgehen, daß sie eine Schöpfungshöhe gegeben sehen, deshalb habe ich unter Doppellizenz gestellt, das kann aber nachträglich geändert werden, ich beanspruche nicht, ein eigenes Werk geschaffen zu haben, diese Diskussion wird es hoffentlich klären. Ralfdigame 20:48, 29. Jan 2006 (CET)
Nach Rücksprache mit Paddy und Crux habe ich die Lizenz in PD geändert. Ralfdigame 21:23, 29. Jan 2006 (CET)
Ich sehe nach deutschem verständnis für die Bildbearbeitung keine Schöpfungshöhe. Das ist eine rein handwerkliche Tätigkeit, die der Verbesserung des ursprünglichen Bilds dient, aber keine eigene kreative Leistung erbringt. --Historiograf 21:32, 29. Jan 2006 (CET)
Danke, das beantwortet einiges! Ralfdigame 01:07, 30. Jan 2006 (CET)
Ein offensichtlicher Anfänger hat nebenstehendes Bild vorhin auf Commons hochgeladen (ohne Lizenzangabe) und in einen Artikel eingebaut. Auf Commons steht mittlerweile schon eine Löschwarnung. Es handelt sich um eine Software, die in den 1980er Jahren in einer Zeitschrift als Listing zum Abtippen veröffentlicht war. Frage: Kann man davon ausgehen, daß die Software (und damit auch das Bild) PD ist, oder wäre es theoretisch denkbar, daß die Rechte beim Verlag dieser Zeitschrift (sofern er noch existiert) oder womöglich beim Entwickler dieser Software liegen? Falls ja, ist so etwas evtl. mangels Schöpfungshöhe trotzdem gemeinfrei? Gruß, Fritz@ 01:00, 30. Jan 2006 (CET)
Das Urheberrecht am Soundmonitor wird genau am 31.12. des Jahres erlöschen, in dem sich der Todestag von Chris Hülsbeck zum 70. Mal gejährt hat. Das wird noch eine Weile dauern. Aber warum fragst du ihn nicht mal per E-Mail an, ob er nicht das Bild freigibt? --h-stt 09:15, 30. Jan 2006 (CET) PS: Der Markt&Technik Verlag hat keine Rechte an der Verbreitung des Bildes im Internet, weil das damals noch nicht Bestandteil der Verträge war.