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Diskussion:Sperrklausel

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Harry8 in Abschnitt 50,00001 %-Regel
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Bujos Änderungen und der Revert von IrrtNie

Ich finde die Änderungen von Bujo weitgehend in Ordnung. Über einzelne Punkte können wir gerne hier diskutieren. Ich kann beispielsweise die Kritik, dass Pro und Contra nicht immer gleich gewichtet werden, teilweise nachvollziehen. Man könnte das z.B. in der Einleitung etwas besser darstellen. Die Art, wie vor der Änderung von Bujo aber pauschalisierend von "Befürwortern" und "Gegnern" gesprochen wurde, war allerdings in keiner Weise enzyklopädiegerecht und auch nicht von der Literatur gedeckt. Ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzungen wägen Pro- und Contra-Erwägungen ab und kommen dann zu einer Einschätzung für einen konkreten Fall; das ist auch die Linie des BVerfG. Aus diesen Gründen (und auch aufgrund größerer sprachlicher Mängel) stelle ich jetzt die Version von Bujo wieder her. Wir können dann hier gerne über sinnvolle Ergänzungen/Verbesserungen diskutieren. --Jan Rieke (Diskussion) 17:41, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Der Artikel verkauft jetzt die Sperrklausel meist nur als positives Mittel gegen die "Parteienzersplitterung" nicht etwa Demokratiebewegungen wie aktuell z.B. in der Türkei oder Russland als Reformer davon, für die "Parteienvielfalt"
Dieser einseitigen Gewichtung wollte ich Rechnung tragen, in dem ich die Argumente in "Befürworter" und "Gegner" aufgelöst habe.
Das alte Argument "Die Weimarer Republik hat die Zersplitterung durch 17 Parteien im Reichstag gefördert" sollte man auch nicht einfach so stehen lassen.
Zum einen stimmt das nicht, die Parteien bildeten schon damals Fraktionen und in den zweiten Weltkrieg gefahren hat am Ende das Land auch nur die Diktatur der NSDAP nach dem Verbot und Auflösung aller anderer Parteien.
Der Artikel erklärt nicht wieso die Zersplitterung vorher, also mit der schon Adolf Hitler sein größtes Problem hatte, heute noch das selbe zu vermeidende Problem darstellt, wo doch viele Länder mit hohen Sperrklauseln noch heute in der Krise stecken.
Der Artikel beleuchtet in der gegenwärtigen Form die Sperrklausel als viel zu einseitig nur aus der Sicht bzw. Argumentation derer die sie geschaffen haben und weniger derer, die als Opposition dagegen auf der Strecke geblieben sind oder die sie auch nie eingeführt haben.
Entweder man beschreibt völlig neutral die reine Funktion der Sperrklausel oder man stellt auch die Positionen der Gegenseite für niedrigere bis hin zu gar keiner Sperrklausel dar. So sollte man für einen Artikel doch eigentlich arbeiten. --IrrtNie (Diskussion) 15:07, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Dann brauchen wir doch erst mal vernünftige Quellen für diese sogenannten "Gegner" von Sperrklauseln. Nur weil irgendjemand mal gesagt hat, dass Sperrklauseln grundsätzlich blöd sind, nehmen wir das ja nicht auf. Das muss schon breiter in der öffentlichen oder wissenschaftlichen Diskussion sein. Die Kritik an Sperrklauseln (nämlich dass sie die Gleichheit der Wahl verfälschen) steht ja auch schon im Artikel.--Jan Rieke (Diskussion) 15:30, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Wieso brauch man nur für die "Gegner" vernünftige Quellen. Sätze im Artikel wie "Der Sinn von Sperrklauseln ist es, eine „Zersplitterung“ der Sitzverteilung zu verhindern und damit stabile Mehrheiten zu fördern." hat auch keine Quelle! Wer sagt das denn? Der Artikel ist gegenwärtig ein reiner POV, denn von den Splitterparteien selber, sagt das doch bestimmt keine! --IrrtNie (Diskussion) 12:06, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Der Satz (der mMn. fast "Allgemeinwissen" ist, ob man dem "Sinn" zustimmt oder nicht) findet sich vermutlich in der Begründung jedes Gesetzes, das eine Sperrklausel einfügt (z.B. aktuell Europawahl), und in jeder Diskussion dazu. Habe eine erstbeste Quelle eingefügt: [1]. Übrigens stimmt dem auch die FDP (in manchen Ländern "Splitterpartei") zu, obwohl sie oft genug selbst an der Hürde scheitert...--Roentgenium111 (Diskussion) 18:29, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Mein Argument war, dass man zwischen "Nutzen" und "Kosten" auf der einen Seite und "Gegnern" und "Befürwortern" auf der anderen Seite differenzieren muss. Die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen ist ja Kern der Rechtsprechung des BVerfG und damit zentraler Bestandteil des Artikels. Dass es aber Fachleute oder relevante Diskussionen in der Öffentlichkeit gibt, die Sperrklausen pauschal ablehnen oder befürworten, halte ich für zweifelhaft und daher unbedingt zu belegen.--Jan Rieke (Diskussion) 23:34, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Parteien und Oppositionsgruppen die von Sperrklauseln ausgeschlossen werden, protestieren auch dagegen. Das geht in manchen Ländern bis hin zur Revolution gegen die Diktatur.
In Deutschland tut es aber auch z.B. die NPD, die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei. Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-06/npd-klage-europawahl
Die von Bundestag beschlossene 3% Hürde für Europawahlen, wirft diese Parteien nämlich raus und stärkt natürlich einseitig nur die Großen. Das kann man doch bestimmt im Artikel verwenden.
Deswegen ist das Argument gegen die "Parteienzersplitterung" auch nur ein Argument der einen die davon profitieren und kein objektives Ziel der Sperrklausel, denn für die Masse der Kleinparteien ist es ja nur eine Form von Monopolpolitik und Machtergreifung. --IrrtNie (Diskussion) 20:09, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Und noch einmal: Wirf bitte nicht die Kosten/Nutzen-Abwägung zu einer konkreten Sperrklausel in einen Topf mit genereller Gegnerschaft zu Sperrklauseln. Der Zeit-Online-Artikel belegt nämlich nur, das einige Parteien gegen eine konkrete Sperrklausel sind, aber nicht, dass sie generell dagegen sind.--Jan Rieke (Diskussion) 22:54, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Jetzt hab ich doch tatsächlich noch mit Hans-Christian Ströbele einen relevanten Gegner gefunden. :) Habe das mal unter Kritik aufgenommen. Wir bräuchten allerdings noch einen Beleg, dass Sperrklauseln in der politisch Öffentlichkeit weitgehend akzeptiert sind.--Jan Rieke (Diskussion) 23:28, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich finde die Aussagen der < 3% Parteien die aus dem EU-Parlament ausgeschlossen wurde relevanter als nur die von Herrn Ströbele, seine Partei ist davon eh nicht betroffen und hat auch nicht dagegen geklagt. Die Klagen der ausgeschlossenen Parteien gegen die Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht sind doch um einiges bedeutender.
Da die Summe aller Klein und Kleinstparteien ohne die Sperrklausel womöglich, genau wie in anderen Ländern eine bedeutende Fraktion stellen würde, gibt es bestimmt auch keinen generellen Beleg für die öffentlichen Akzeptanz der Sperrklauseln. Also ich sehe nicht das wir die "bräuchten" Im Moment ist es doch besser erst mal nur die Gegner die Freien Wähler, Ökologisch-Demokratische Partei usw. nicht außen vor zu lassen, das ist doch nicht nur Herr Ströbele! --IrrtNie (Diskussion) 10:30, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Wie oft muss ich es denn noch betonen?! Man kann doch nicht aus einer Klage gegen eine konkrete Sperrklausel eine generelle Gegnerschaft zu Sperrklauseln ableiten! Und zu Ströbele: Natürlich ist "seine Partei" davon betroffen, nur eben positiv. Und gerade weil seine Partei von der Sperrklausel profitiert ist seine Aussage relevant. --Jan Rieke (Diskussion) 22:53, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Niederlande

Entgegen häufigen anderslautenden Äußerungen haben die Niederlande eine Sperrklausel in Höhe von 0,66666... %. Siehe auch hier. Wenn es eine sogenannte faktische Sperrklausel wäre, läge der Wert bei 150 Sitzen deutlich niedriger. MfG Harry8 15:42, 18. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Wenn 150 Sitze zu vergeben sind braucht man jedoch schon bereits rein rechnerisch für einen Sitz 0,66666... % der Stimmen. Also dürfte es sich anscheienend wohl doch um eine faktische Grenze handeln.--93.229.171.78 04:36, 20. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Das ist ein Irrtum. Im Normalfall würden auch Parteien mit einem Stimmenanteil von 0,5 % ins Parlament einziehen, wahrscheinlich aber sogar Parteien mit knapp unter 0,4 %. MfG Harry8 05:03, 20. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Gibt es dann Parteien im Parlament mit nur einem Sitz? Liegt die Grenze zur Erlangung eines zweiten Sitzes bei exakt 0,666 oder knapp darüber? Eine Sperrklausel bei der man nur für den ersten Sitz ein Quäntchen mehr Schaffen muss als normal.... eigentlich eine recht charmante und faire Lösung. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 14:32, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Seit den Wahlen 1998 - also bei den letzten sechs Parlamentswahlen - hatte jede der im Parlament vertretenen Parteien mindestens zwei Sitze. Bei der Wahl 1994 hatte die Unie 55+ mit 0,8 % der gültigen Stimmen als bisher letzte Partei nur einen Sitz erreicht.
Um völlig ausschließen zu können, dass eine Partei mit nur einem Sitz ins Parlament kommt, müssten die Niederländer den Wert verdoppeln, also auf 1,3333... % festlegen (200 : 150). Ich habe mich darüber gewundert, wie die Italiener im Aostatal auf eine Sperrklausel von 5,7 % kommen. Dort gibt es 35 Sitze. 200 : 35 = 5,714285... %. Jede Partei, die ins dortige Parlament kommt, hat mindestens zwei Sitze. Aktuell betrifft das dort die neue Partei MoVimento 5 Stelle mit 6,6 % und 2 Sitzen. MfG Harry8 17:43, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Kommunalwahlen in Deutschland

In Berlin gilt die Drei-Prozent-Sperrklausel nur für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus gilt die Fünf-Prozent-Sperrklausel wie bei Landtagswahlen.

In Bremen gilt die Fünf-Prozent-Sperrklausel nur für die Wahl zur stadtbremischen Bürgerschaft. MfG Harry8 12:03, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ja, das meinte ich, aber Danke fürs Präzisieren, vorher war es tatsächlich ungenau. Irgendwie machen die Stadtstaaten einem bei der unkomplizierten Darstellung des Wahlrechts in Deutschland immer einen Strich durch die Rechnung. Vor allem Bremen ist diesbezüglich wirklich ein Schätzchen ;) beste grüße Lokiseinchef (Diskussion) 14:28, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es ist ganz einfach: Es gibt 13 Flächenstaaten - nur in diesen gibt es "echte" Kreis-, Stadt und Gemeindeebenen, für die das Kommunalwahlrecht gilt - und dort gibt es inzwischen nirgendwo mehr "Sperrkauseln". Die wurden entweden freiwillig entfernt, oder durch Landesgerichte bis 2008 gekippt. Erledigt. Also bedarf es nur der Betrachtung der drei "Stadtstaaten", in denen die Stadtvertretung gleichzeitig Landesparlament ist.
In zwei von ihnen ist die Lage gleichartig: Hamburg und Berlin. Die jeweiligen "Bezirksebenen" sind jeweils Teil des Landes, also ist eine Sperrklausel der jeweiligen Landesvertretung für ihre "Unter-Institutionen" obliegend. Die einen (Hamburg) verzichten, die anderen (Berlin) haben die "Drei-Prozent-Klausel".
In Bremen ist die Lage andersartig, aber auch überschaubar. Das "Land Bremen" besteht aus den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Die bremische Stadtbürgerschaft ist dabei gleichzeitig Landesparlament (heißt Sperrklausel) - und Bremerhaven ist eine Stadt, die wie eine Stadt (= Kommune) in jedem x-beliebigen Flächenland gleichgestellt ist: Also für Bremerhaven: Kommune, Kommunalwahlrecht, keine Sperrklausel.
Lange genug hat es gedauert, bis deutsche Gerichte das so sortiert haben, wie es Kommunalrechtler seit Jahrzehnten befürworten oder sogar fordern. Gruß, --Rote4132 (Diskussion) 23:38, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Die Stadtbremische Bürgerschaft ist von der Bremischen Bürgerschaft zu unterscheiden. Während die Bremische Bürgerschaft das Landesparlament ist, handelt es sich bei der Stadtbremischen Bürgerschaft, die ebenfalls die Fünf-Prozent-Klausel kennt, um ein Stadtparlament. Auch Bremerhaven hat ein eigenes Stadtparlament.
Früher waren die Abgeordneten der Stadtbremischen Bürgerschaft gleichzeitig Abgeordnete der Bremer Bürgerschaft. Das ist heute nicht mehr ganz so, weil nicht alle, die die Stadtbremische Bürgerschaft mitwählen dürfen, auch zur Bremischen Bürgerschaft wahlberechtigt sind. MfG Harry8 23:52, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ich weiß jetzt nicht, was so kompliziert ist. Das Land Bremen ist ein Flächenstaat. Dieser Flächenstaat besteht aber lediglich aus zwei Städten - Bremen und Bremerhaven (und noch ein bissel Kleinkram). Für diesen Flächenstaat gibt es logisch ein eigenes Landesparlament, eigene Gerichtsbarkeit usw., also nicht anders als in Hessen oder Bayern. Nur - dieser Flächenstaat ist verdammt klein. Also hat man kurzerhand die Aufgaben des Landesparlaments auf die (bremische) Bürgerschaft übertragen. Und nun regelt das "Landesparlament" städtische Angelegenheiten mit, also nicht anders, als in Hamburg, oder Berlin.
Aber nun gibt es die eigenständige Stadt Bremerhaven, die flächenmäßig zum "Land Bremen" gehört - und die hat kommunale Selbstverwaltung erkämpft, erstritten, was auch immer. Demzufolge:Stadt "Bremerhaven" = Kommune = Kommunalwahlrecht = keine Sperrklausel (Bremerhaven hat kein "Stadtparlament", aufpassen, das ist da nicht mehr als ein Gemeinderat - Bezeichnungen sind irrelevant). Wird ja auch von dir nicht bestritten.
Aber:Bremen begreift sich ja nicht in allen Fällen als "Land", sondern ist irgendwie doch städtisch geprägt - was ja bei einem "Flächenstaat", der ja nur aus zwei Städten besteht, sogar logisch ist. Und in dieser Ambivalenz, einerseits "Land" sein zu wollen, aber andererseits nur aus zwei Städten zu bestehen, bleibt es (erneut) bei der Aussage: Bremerhaven = Stadt = Kommunalrecht = keine Sperrklausel. Bremische Bürgerschaft = Landesparlament = Sperrklausel.
Ich befasse mich gern mit diesen "Sonderrechten" - aber ich weiche keinen Millimeter davon ab, dass es kommunal keine Sperrklausel mehr gibt. Und ich befürchte, sollte dies nicht so sein, dass da irgendwie/-wann das Land Bremen ziemlich unangenehm "am Pranger" stehen könnte, wenn es anders wäre. Alles andere ist "interner Mischmasch", den man mit "Oberhaus 1.1" und "Unterhaus 93" (und was man sich da noch so vorstellen kann, bis hin zum aktuellen gemeinsamen Autokennzeichen) oder ja gern einführen kann: An der Wertung ändert es schon deshalb nichts, weil solche "Mischformen" die Hierarchie-Ebenen nicht ändern: Bremen = Land (Flächenland mit einer einzigen Kommune), Bremerhaven = Kommune (die einzige im zugehörigen Flächenland), alles andere ist irgendwie neben der Sache. Gruß, --Rote4132 (Diskussion) 01:19, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Nein, die Bremische Bürgerschaft ist nicht für die Belange der Stadt Bremen zuständig, so wie sie auch nicht für die Belange der Stadt Bremerhaven zuständig ist. Die Bremische Stadtbürgerschaft ist für die Belange der Stadt Bremen zuständig. Und die hat (noch?) die Fünf-Prozent-Klausel.
Doch: Als "Landesparlament" ist sie, wie in allen Flächenstaaten, für das gesamte "Land" zuständig. Also für beide Städte.Rote4132 (Diskussion) 02:13, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Also: "Bremerhaven" = Kommune = Kommunalwahlrecht = keine Sperrklausel
Ja.
Aber: "Bremen" = Kommune = Kommunalwahlrecht = Fünf-Prozent-Klausel
Nein.
"Bremen" = "Landesparlament" = Fünf-Prozent-Klausel. Bitte hierarchisch denken (von oben nach unten, Deutschland ist so aufgebaut): Bremen = Land. Was gehört zum "Land Bremen". Wer verwaltet was? Und auf welchem Recht basiert es? Das ist der erste Schritt. Und dann kann man im zweiten Schritt "Sonderformen" nachgehen.
Ist es denn so schlimm, dass es (noch?) diese Ausnahme - bezogen auf die Sperrklausel - gibt? MfG Harry8 01:20, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Schlimm nicht, aber im Sinne einer korrekten Darstellung muss es aufbereitet werden, "Larifari" gibt es zu viel in der de:WP. Und, wie hier schon lange bemerkt in der Disku, muss "Bremen" mal aufgeräumt werden. Schön, dass es dich als Gesprächspartner gibt dafür: Siehe es bitte sportlich.
Schau dir auch mal bitte diese Tabelle an! MfG Harry8 01:24, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hier folgt noch ein diesbezüglicher Artikel: Bürgerschaft (Vertretungsorgan) mit den Hinweisen zur Stadtbürgerschaft in der Stadt Bremen. MfG Harry8 01:33, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis: Die Seite ist ja noch gruslicher (bzw. deren Verlinkungen), einiges außerhalb dieser Seite habe ich ja schon bereinigt. Wobei WP-Zitate generell unzulässig sind...
Aber mehr nicht jetzt: Ich gehe erstmal offline, so kurz vor Weihnachten. Nochmals - auf kommunaler Ebene ist (seit 2008) keine Sperrklausel mehr vorhanden, das ist meine Ausgangsposition: Und nur deshalb ist die Prüfung aller einschlägigen Seiten nötig. Und ich sehe, wie formuliert, das Thema "Bremen" als (inzwischen) Herausforderung. Adventliche Grüße, --Rote4132 (Diskussion) 02:13, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ich sag doch: Bremen ist ein Schätzchen ;) Habt beide schöne Weihnachten, der Artikel ist auch im neuen Jahr noch da. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 12:27, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten


In Rheinland-Pfalt gibt es bei Kommunalwahlen immer noch eine Klausel von 3,03%, also 1/30 der abgegebenen Stimmen. helmutvan (Diskussion) 07:42, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Das scheint allerdings nicht zuzutreffen. MfG Harry8 15:38, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Wie ist das in der Schweiz?

Vielleicht habe ich es übersehen, aber ich habe nichts genaues über die Schweiz gefunden. So wie im eigenen Abschnitt -zu Recht- denn die Republik Österreich ist relevant. Selbst die Erwähnung vom (deutschaprachigen) Staat Liechtenstein, mit seiner hohen Hürde fand ich für die dt. WIKI interessant. Also wo ist der Abschnitt "SCHWEIZ"? (nicht signierter Beitrag von 213.252.143.10 (Diskussion) 17:47, 31. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Hallo, die Nicht-Erwähnung der Schweiz liegt schlicht darin begründet, dass es in der Schweiz keine Sperrklauseln bei Wahlen gibt. Zumindest ist das sicher so bei den Wahlen zum Nationalrat, soweit ich das überblicke auch bei den Wahlen zum Ständerat. Auch bei den Wahlen zu den Kantons- und Gemeindeparlamenten gibt es meines Wissens nach keine Sperrklauseln - dafür lege ich aber nicht meine Hand ins Feuer. Falls es jemand besser weiß, bitte gegebenenfalls den angeregten Abschnitt "Schweiz" anlegen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 23:07, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Basel-Stadt, Vaud (Waadt) und Zürich haben eine Fünf-Prozent-Sperrklausel.
Genf hat eine Sieben-Prozent-Sperrklausel.
Neuchâtel hat gar eine Zehn-Prozent-Klausel. MfG Harry8 23:36, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Hier folgt noch der Nachweis. In der Einleitung sind dort klein gedruckt die Sperrklauseln aufgeführt. Die dort verwandte Bezeichnung ist Englisch threshold. MfG Harry8 23:38, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig: Die Sperrklausel bezieht sich nicht auf den gesamten Kanton, sondern jeweils auf einzelne Teilgebiete, zu deren Umfang/Größe ich nichts angeben kann. MfG Harry8 23:48, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ich habe mir als Beispiel den Kantonsrat Zürich ausgesucht. Nach dem Gesetz über die politischen Rechte gilt dort laut § 102, Abs. 3: Eine Listengruppe nimmt an der Sitzverteilung nur teil, wenn wenigstens eine ihrer Listen mindestens 5 Prozent aller Parteistimmen des betreffenden Wahlkreises erhalten hat.

Man sieht hier sehr schön, welche Parteien bei der letzten Wahl das Quorum erreicht haben. Es sieht so aus, als ob de facto nur Parteien mit weniger als 1 % der gültigen Stimmen an der Sperrklausel gescheitert sind. MfG Harry8 00:07, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Im Artikel Grosser Rat (Basel-Stadt) heißt es: Auch die Quorums-Regelung wurde geändert. Vormals musste eine Partei mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen in einem der vier (Proporz-)Wahlkreis erhalten, um in der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden. Nun gilt ein nach Wahlkreisen getrenntes 4-Prozent-Quorum; eine Partei ist also in der Sitzzuteilung eines Proporz-Wahlkreises zu berücksichtigen, wenn sie mindestens 4 Prozent der Stimmen erhalten hat. Also ist dort eine Änderung eingetreten, von der ich nicht weiß, ob sie bei der letzten Wahl schon galt.
Hier kann man die neue Regelung nachlesen. Es gibt jetzt also eine modifizierte Vier-Prozent-Hürde. MfG Harry8 00:15, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Hier ist als Beispiel das Protokoll der Wahl in Grossbasel Ost. Dort kann man lesen, dass die Listen mit weniger als 4 % von der Sitzverteilung in diesem Bereich ausgeschlossen sind. MfG Harry8 00:25, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Somit steht auch fest, dass die Neuregelung bereits bei der letzten Wahl zum Grossen Rat galt. MfG Harry8 00:26, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Wow, danke Harry8 für die ganzen Infos. Gerne kann ich die kommenden Tage daraus einen neuen Abschnitt basteln, liest Du dann gegen? Festhalten kann man aber: Bei den Wahlen zu Nationalrat und Ständerat gibt es keine Sperrklausel, bei den Wahlen zu den kantonsparlamenten teilweise schon. korrekt? beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:40, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten
So ist’s korrekt. MfG Harry8 13:44, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe deine Änderung soeben gelesen. Sie ist dir gut gelungen. MfG Harry8 21:47, 9. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Thx Lokiseinchef (Diskussion) 21:34, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Eine nachträgliche Änderung der Reihenfolge ist nicht gewünscht. Es gab ein Meinungsbild dazu. Dieses endete ohne ein Ergebnis. Somit bleibt alles, wie es ist. MfG Harry8 11:26, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Belege

Das hört sich nach Küchentheorie an, wenn die Aussagen zutreffen, wird es sicherlich wissenschaftliche Belege geben. 78.35.205.139 11:40, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Na, du kannst es ja doch! MfG Harry8 13:43, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Nun zum Inhaltlichen:
Ohne Sperrklauseln finden sich bei Verhältniswahlen häufig viele kleine Parteien im Parlament, teils auch Splittergruppen.
Der Satz ist so selbstverständlich, dass er nicht nachgewiesen werden muss.
Dies erschwert die Regierungsbildung; außerdem müssen zahlreiche Positionen bei Koalitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Oft ist in so einem Fall die Koalitionsmehrheit nur knapp, so dass Klein- und Kleinstparteien ein relativ hohes Gewicht bei Entscheidungen zukommt.
Das ist ebenfalls selbstverständlich. Was soll da nachgewiesen werden? Man denke nur an die Fälle, bei denen schon bei 43 % der gültigen Stimmen eine Allein- oder Koalitionsregierung möglich sein kann. Man kann n. m. M. diese Sätze auch ggf. weglassen.
Durch eine Sperrklausel verringert sich die Anzahl der Parteien im Parlament.
Was soll da belegt werden? Das weiß wohl jeder.
Gleichzeitig modifiziert sie die Gleichheit der Wahl, weshalb die Einführung und die Höhe einer Sperrklausel gegen die Gefahr, die von der Parteienzersplitterung ausgeht, abgewogen werden muss.
Das ist die Aufgabe, der das Verfassungsgericht, wenn es angerufen wird, nachkommt. Deshalb hat es solche Klauseln bei Kommunalwahlen und heute bei der Europawahl gekippt, nicht aber bei Bundes- und Landtagswahlen.
Also, wozu man da Belege braucht, verstehe ich nicht. MfG Harry8 13:54, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Übersicht der Sperrklauseln in europäischen Staaten

Leider kann ich den Artikel nicht änderen... Bitte in der Tabelle den Eintrag für Deutschland entsprechend der aktuellen BVerfG Rechtsprechung anpassen(Sperrklausel 3% bei Europawahl ist nicht mehr gegeben). (nicht signierter Beitrag von BuHeKlecken (Diskussion | Beiträge) 12:24, 26. Feb. 2014 (CET))Beantworten

+ 1, möglichst schnell. MfG Harry8 14:00, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Vermerk da gesperrt.

Natürliches Quorum von 0,5 Prozent. nach: http://www.wahlrecht.de/verfahren/faktische-sperrklausel.html --Alberto568 (Diskussion) 13:53, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Da steht, dass 0,5 % der durchschnittliche Wert zur Erlangung des letzten Sitzes ist und dass je mehr Parteien an der Wahl teilnehmen umso deutlicher sich der Wert 0,5 % herauskristallisiert. MfG Harry8 14:25, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ja! Das schreiben gerade die ganzen Medien falsch, die hier eine 1 % Sperrklausel (1/96*100%= ca. 1%) erfinden. Wikipedia muss da ja nicht mitmachen...--Alberto568 (Diskussion) 15:39, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Im Abschnitt "Länder ohne Sperrklauseln" hätte ich ebenfalls gerne WP-Links zu den verschiedenen Wahlsystemen oder letzten Wahlen ergänzt (vielleicht sogar weitere aus den zugehörigen Kategorien), da dieser Abschnitt unzureichend und nicht sehr hilfreich bei der Weitersuche für unsere Leser*innen daherkommt. Hatte bereits mit der Suche nach passenden Links begonnen. Sollte durch den "Edit-War" vielleicht die Darstellung eines breiteren Diskurses im Artikel verhindert werden, weil der Artikel aktuell auf der Hauptseite verlinkt ist? (vorsicht:Verschwörungs-TF...) Fakt ist jedenfalls, dass somit der Status-Quo im Artikel erstmal zementiert wird (der durchsetzungsstarke, johlende Mainstream siegt passend zum Artikel mit einer Sperre), aktuelle Ergänzungen werden verhindert. Ein Baustein "Aktuelles Ereignis/Gerichtsurteil" mit Hinweis auf die Versionsgeschichte ("bitte die Versionsgeschichte beachten und lesen!") hätte meinetwegen alternativ auch gereicht; die Bearbeitungssperre könnte dann in eine Halbsperrung umgewandelt werden (längerfristige Mitarbeit beider Konfliktparteien in Wikipedia erforderlich). Die REDIRECTs auf diesen Artikel sollten auch besser formatiert werden (kursiv/fett) um anzuzeigen, dass eine Weitersuche nach anderen Artikeln nicht lohnt. --LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 21:32, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Tabelle noch falsch

In der Tabelle steht bei Europwahlen noch 3% bei Deutschland. --Stefan 07:57, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe das eingefügt. Ich hoffe, meine Formulierung ist so in Ordnung. -- Perrak (Disk) 10:15, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Soweit ja, nur Hamburg habe ich noch herausgenommen. MfG Harry8 15:30, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

So wie ich das sehe gehört Hamburg auch rein mit 3% für die BVV. Einige Links zum Thema (das 15. Gesetz zur Änderung des Landesverfassung Hamburgs fehlt noch direkt) Initiative: Seite 2 http://www.hamburg.de/contentblob/4248542/data/aenderungsgesetz-und-begruendung-der-initiatoren.pdf mit Gesetzesbegründung

Seite 16 http://www.hamburg.de/contentblob/2062200/data/rechtsgrundlagen-fuer-die-hamburg-wahlen-2011.pdf verlinkt auf http://www.hamburg.de/wahlrecht/103336/rechtsgrundlagen.html

Hamburger VerfG http://justiz.hamburg.de/contentblob/4272754/data/hverfg-4-13.pdf Zusammenfassung: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140200552&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Kläger: http://hh.mehr-demokratie.de/hh_newseinzelansicht.html --Alberto568 (Diskussion) 11:46, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Vorweg: Ich habe Hamburg wieder hineingeschrieben.
Tja: Das war erstaunlich. Das Verfassungsgericht hatte die Sperrklausel in Hamburg gekippt. Daraufhin hat die dortige Bürgerschaft (= Parlament) die Hamburger Verfassung geändert. Das daraufhin gewünschte Referendum sei nicht möglich. Hier noch eine Info dazu.
Die Wahlen zu den Bezirksversammlungen finden zusammen mit der Europawahl 2014 statt. Mit Klagen gegen die dann festgestellten Sitzverteilungen ist wohl zu rechnen.
MfG Harry8 20:29, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Vermerk für den „Hinterkopf“

Überlegungen 5%-Hürde ins GG zu schreiben (nach 25. Mai 2014 beobachten). http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/cdu-krichbaum-kritisiert-karlsruher-urteil-zur-dreiprozentklausel-a-956240.html --Alberto568 (Diskussion) 22:59, 2. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Naja, die Hamburger haben’s ja vorgemacht und nach dem gerichtlichen Kippen ihrer Drei-Prozent-Klausel (Stadtbezirke) diese einfach in ihre Landesverfassung geschrieben.
Beim Bund wird ein solches Unterfangen jedoch nicht gelingen, da man eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat (!) benötigt. Letzteres wird nicht von Erfolg gekrönt sein. MfG Harry8 23:15, 2. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Ich weiß ;-), das habe ich schon bei der 5%-Hürde vermerkt. Nebenbei bemerkt, hiltest du es für sinnvoll diese beiden Artikel (also 5%-Hürde und Sperrklausel) zusammenzuführen zu einem?--Alberto568 (Diskussion) 23:22, 2. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Ich glaube, da hat es schon Diskussionen gegeben. Darum wurde auch wohl der 5-Prozent-Artikel mit dem Deutschlandbezug versehen. Der ist also speziell auf Deutschland bezogen, dieser gilt weltweit. MfG Harry8 08:45, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Italien

In Italien gibt es künftig neue Sperrklauseln. Siehe hier! MfG Harry8 16:30, 13. Mär. 2014 (CET)Beantworten

0,5 %-Klausel

Stimmt es, dass es bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen doch eine Sperrklausel gibt, die bei 0,5 % liegt und deshalb so gut wie nie Anwendung findet? MfG Harry8 22:27, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Nein, das stimmt nicht. Ob eine Mandat erzielt wird, hängt von der faktischen Sperrwirkung des Sitzzuteilungsverfahrens ab (die beim verwendeten Sainte-Laguë etwa um einen halben Sitzanteil herum liegt). Vermutlich ist der Sitzanteil von 0,5 (nicht Prozent) in der Regelung der Berechnung der Sitzzuteilung in § 33 Abs. 2 Satz 4 KWahlG NW gmeint? --mc005 (Diskussion) 11:15, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Das steht auf der Videotexttafel des WDR Nr. 806 2/4. MfG Harry8 11:33, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ja, da hat der Redakteur den Gesetzestext nicht ganz verstanden. --mc005 (Diskussion) 15:02, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten

50,00001 %-Regel

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Regelung bei Kommunalwahlen, dass diejenige Partei, die mehr als 50 % der Stimmen erhält, aber bei der Sitzzuteilung die absolute Mehrheit verfehlt, ein Zusatzmandat erhält, das nicht ausgeglichen wird? Die Partei, die eigentlich mit der geringsten Stimmenzahl in den Rat der Gemeinde/Stadt gewählt wurde, muss dann dieses Mandat abtreten? Das wäre ja für die betroffene Partei eine Erschwernis, die einer Sperre, wenn auch ohne genau benannte Klausel, gleichkommt. MfG Harry8 22:30, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Das steht ebenfalls auf der Videotexttafel des WDR Nr. 806 2/4. MfG Harry8 11:34, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Zusatzmandat heisst ja wohl, dass das Mandat zusätzlich verteilt wird und damit keiner anderen Partei weggenommen wird.--ElTres (Diskussion) 21:45, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Das steht im Videotext anders. Oder steht es dort falsch? MfG Harry8 22:56, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten
PS: Im Videotext steht der Begriff Überhangmandat. MfG Harry8 22:58, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Die Regelung wird im § 33, Abs. 4 Kommunalwahlgesetz erläutert. Siehe hier! Es verliert eine andere Partei ein Mandat. Das hat aber nichts mit 0,5 % zu tun. MfG Harry8 23:17, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten