Benutzer:Himmaeder/Werkstatt/Wettbewerbsverzerrung
1. Allgemein
Wettbewerbsverzerrung (Auch: Wettbewerbsverfälschung) bezeichnet den Umstand der Verzerrung einer Wettbewerbssituation zugunsten eines oder mehrerer Teilnehmer zulasten der übrigen Teilnehmer. Vielmehr sind andere Schlagwörter wie „unlauterer Wettbewerb“ und „Wettbewerbsbeschränkung“ Teilmenge der Wettbewerbsverzerrung. Bekanntes Beispiel für Wettbewerbsverzerrung wäre die Deutsche Telekom. Bis in das Jahr 1998 hatte diese das Monopol für den Telefondienst in Deutschland staatlich garantiert. Gleichzeitig wurde die Behörde RegTP (http://de.wikipedia.org/wiki/RegTP ) ins Leben gerufen um Chancengleichheit für andere Wettbewerber herzustellen. Außerdem wurde das Netz an mehrere Investoren verkauft. Heutzutage lässt sich aus einer Vielzahl von Anbieter wählen.
Es ist zwischen horizontal und vertikal wirkender Wettbewerbsverzerrung zu unterscheiden.
Horizontale Wettbewerbsverzerrung:
Alle Behinderungen oder Beeinträchtigungen des Wettbewerbs durch das gemeinsame Zusammenwirken von Unternehmen auf derselben Wirtschaftsstufe, die miteinander im Wettbewerb stehen. Dazu zählen nicht nur ausdrückliche Vereinbarungen, sondern auch formlose Abmachungen und Beschlüsse.
Vertikale Wettbewerbsverzerrung:
Als Solche werden Behinderungen oder Beeinträchtigungen für Dritte (bzw. andere Wettbewerber) bezeichnet, welche dem gemeinsamen Zusammenwirken von Wettbewerbern unterschiedlicher Ebene folgen. Ein Beispiel wäre das Verhältnis zwischen Produzent und Zulieferer.
2. Abgrenzung zu unlauterer Wettbewerb
Während im Wettbewerbsrecht unlauterer Wettbewerb als bestimmte Form des Rechtsbruch bezeichnet wird, gilt Wettbewerbsverzerrung nicht unmittelbar als illegal. Wettbewerbsverzerrung muss demzufolge nicht zwingend zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche führen. Ein Beispiel für den unlauteren Wettbewerb wäre der Wettskandal 2005 im Profifußball. Spielabsprachen widersprechen dem freien Wettbewerb. Dem gegenüberstellend kann bereits Zeitspiel im Sport als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden, der Täter muss jedoch nicht zwangsläufig mit einer Strafe rechnen.
3. Wirtschaft
In der Wirtschaftstheorie wird unter Wettbewerbsverzerrungen eine Form der Einschränkung des freien Wettbewerbs verstanden, bei dem es durch bestimmte Effekte zu einer Verschiebung des Marktgleichgewichts kommt. Eine Wettbewerbsverzerrung kann u. a. auf • wettbewerbswidrigen Absprachen und Verhalten (Kartelle, Preisabsprachen, Kundenfang, gezielte Behinderung, Ausbeutung, Rechtsbruch, Marktstörung) • Subventionen und Sondersteuern oder • der Ausnutzung einer Quasi-Monopolstellung
beruhen. In volkswirtschaftlicher Sicht kann eine Wettbewerbsverzerrung zu Marktversagen führen. Das Kartellrecht (in DE: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, EU: Art. 101-109 AEUV) versucht, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern (präventiv) oder aufgedeckte Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen (sanktionierend) und so einen wirksamen Wettbewerb zu erhalten.
4. Juristischer Ansatz
Das Bundeskartellamt übernimmt die Aufsicht über den Markt um dem Wettbewerb schädigende Kartelle und Monopole auszuschließen. Die Norm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dabei bildet §19 GWB die Generalklausel für das verbot der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Diese liegt vor, sobald ein Unternehmen einen Marktanteil von mehr als einem Drittel besitzt. Zwei oder Drei Unternehmen sind als marktbeherrschend anzusehen, wenn sie gegenseitig nicht in wesentlichem Wettbewerb stehen und insgesamt einen wesentlichen Marktanteil halten. §1 GWB verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen, welche miteinander in Wettbewerb stehen, wettbewerbsbeschränkende Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und Wettbewerbsbeschränkungen durch abgestimmte Verhaltensweisen.
Es ist zwischen horizontal und vertikal wirkender Wettbewerbsverzerrung zu unterscheiden.
5. Sport
Große Aufmerksamkeit erlangte die Wettbewerbsverzerrung im Sport beispielsweise durch den Wettskandal 2005. Spielabsprachen widersprechen dem freien Wettbewerb. Dem gegenüberstellend kann bereits Zeitspiel im Sport als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden, der Täter muss jedoch nicht zwangsläufig mit einer Strafe rechnen. http://de.wikipedia.org/wiki/Fußball-Wettskandal_2005
6. Bekannte Fälle
• Deutsche Post AG – Briefmonopol (http://de.wikipedia.org/wiki/Briefmonopol_(Deutschland)) • Deutsche Telekom (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Telekom)
7. Quellen
Literatur:
Nicole Denise Rademacher: Kartellrecht. ESV, 2006.
Grundriss des Wettbewerbs und Kartellrechts, Friedrich L. Ekey, Heidelberg : C. F. Müller, 2006
Wettbewerbs RECHT schnell erfasst, Manfred Heße. Springer Verlag, 2006
Ralph Müller-Bidinger: Wettbewerbsrecht. Berliner Wissenschaftsverlag, 2006 Ralph Müller-Bidinger
Wettbewerbsrecht : das neue UWG / von Horst-Peter Götting, München : Beck, 2005
Kartellrecht : Grundriss mit Fällen, Fragen und Lösungen / von Nicole Denise Rademacher und Anja Bronny, Berlin : Erich Schmidt, 2006
Handbuch Europäische Wirtschaftspolitik / hrsg. v. Paul Klemmer. Mit Beitr. von Dieter Bender, München : Vahlen, 1998
Weblinks:
http://de.wikipedia.org/wiki/Briefmonopol_(Deutschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Telekom
http://de.wikipedia.org/wiki/Fußball-Wettskandal_2005
Viele Grüße, --Himmaeder (Diskussion) 10:13, 14. Mai 2014 (CEST)