Garantenstellung
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Die Garantenstellung ist die Rechtsgrundlage dafür, dass ein Garant in einer bestimmten Situation tätig werden muss, um sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen. Garanten sind etwa Hilforganisationen wie Feuerwehr und Rettungsdienst, Polizei, aber auch Ehegatten oder Bademeister - ihr aktives Tun wird über die Garantenstellung gewährleistet.