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Diskussion:Rundfunkabgabe

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GiftBot (Diskussion) 06:27, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Beitrags-Einzug (erl.)

Wie wird in Deutschland denn der neue Beitrag eingezogen? Also bei Bürgern, die bisher keine "GEZ-Gebühren" bezahlt haben? --89.204.130.199 16:10, 26. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Der "Beitragsservice" (früher GEZ) ist eine Behörde. Weil: Staatsvertrag und Pflicht des Bürgers und so. Jeder Haushalt ist per Gesetz verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen. Egal, ob man Öffentlich rechtliches TV oder Radio nutzt oder womöglich die Ausgaben für Talkshow-Master oder Fußball oder oder oder für absolut überzogen hält. (Oder wie war das nochmal mit dem Gehalt der "Lottofee"? Oder den den Staatskirchen geschenkten Übertragungssendungen?). Sozusagen eine Steuer. Die bezahlst Du ja auch nicht exakt für das, was Du nutzt. Bloß eben im Gegensatz zur TV-/Radio-Gebühr einkommensabhängig. Diese Gebühr könnte also auch durch eine Steuererhöhung eingetrieben werden, aber dann wäre es eben einkommensabhängig und außerdem würde dann eine Behörde wegfallen oder zumindest ziemlich klein werden, wenn das Geld vom Finanzamt im Block an den "Beitragsservice" zur Verteilung an die Rundfunkanstalten überwiesen wird. Außerdem haben wahrscheinlich die Rundfunkanstalten etwas dagegen: Dann müßten sie bei jeder Haushaltsdiskussion des Bundestages um ihr Geld fürchten und Lobbyarbeit betreiben (mehr als sonst). Mit zeitlich erstmal unbegrenzt festgelegten Gebühren läßt sich besser planen. Zumal man da weiß, dass diese Gebühren im Laufe der Zeit höchstens steigen, aber nie sinken.
Nun aber zur Methode der "Neukundengewinnung": Diese Behörde darf - wie übrigens auch viele andere - einfach ins Melderegister und ins Grundbuchamt schauen. Zumindest ersteres ist für den öffentlichen Dienst digital vernetzt. Beim Grundbuchamt weiß ich dies nicht. Spätestens beim Grundbuchamt ist jede Wohnung/jedes Haus ermittelbar. Und in Zukunft bezahlt man ja pro Wohnung. Die Behörde braucht also nur einen Namen zu jeder noch fehlenden Wohnung/jedem noch fehlenden Haus zu recherchieren und schon kann sie diesen Wohnungen einen Zahlungsbescheid zustellen. Wenn man Glück hat, ist der Bescheid nicht rückdatiert. Denn man ist zahlungspflichtig ab Ermessen der Behörde.
Sollte man Anrecht auf einen verminderten Gebührenbeitrag (zum Beispiel Pflegebedürftigkeit) haben, muß man übrigens erst die Nachweise auftreiben (eigene Behauptung oder Kopie von irgendwas reicht - wie ich las - wohl nicht: Man muß wieder erst zu der Behörde, die die zur Minderung berechtigte Situation einmal festgestellt hat oder laufend feststellt. Dann muß man beim "Beitragsservice" (Service für die Landesrundfunkanstalten, nicht für den Bürger!) um die Minderung der Gebühr bitten (Beamtendeutsch: beantragen). Deren Bestätigung erfolgt eher nicht prompt. Sollte der Minderung zugestimmt werden, gilt dies nicht rückwirkend! Also ist immer Eile geboten.Ninivell (Diskussion) 05:04, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 1--Hvd69 (Diskussion) 14:04, 4. Dez. 2013 (CET)

Gibt es keinen Passus „Kritik“? (erl.)

In Deutschland ist seit 2013 eine Zwangsabgabe entstanden, auch wenn man keinen Fernseher, kein Radio und kein Autoradio besitzt.

Gab es Klagen? Warum wird das nicht erwähnt?

Grüße - 88.78.153.154 12:26, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Die deutschlandspezifische Kritik ist im Abschnitt zu Deutschland untergebracht, Überschrift: "Der Rundfunkbeitrag ab 2013". --Hvd69 (Diskussion) 23:20, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 1--Hvd69 (Diskussion) 14:03, 4. Dez. 2013 (CET)

Deutschland - chronologie mal anders? :)

Gibt es einen validen grund warum bei Rundfunkgebühr#Deutschland chronologisch gesprungen wird? Erst "bis 2012" dann "ab 2013" und dann zurück in die Vergangenheit "Frühgeschichte der Rundfunkgebühr" die dann über einen kurzen Abstecher in die DDR bis 2010 geht. Ich kann da irgendwie keine Systematik erkennen?! ...Sicherlich Post 10:04, 4. Dez. 2013 (CET)Beantworten

da stimme ich Dir zu. ich hatte, wenn ich mich recht erinnere, beim ausbau des frühgeschichtlichen teils gemerkt, dass alles durcheinander ging und ein, zwei pakete umgeschichtet.
wenn man die geschichte an den anfang stellt, kommt der leser zu spät zu dem, was ihn vermutlich am ehesten interessiert, nämlich die aktuelle gebührenordnung von 2013. wenn Du zeit hast, schichte ruhig mal um, mir fällt nichts rechtes dazu ein. der artikel ist halt so gewachsen, dass die "bis 2013er" passage lange die aktuelle war und jetzt vergangenheit wurde. Maximilian (Diskussion) 11:02, 4. Dez. 2013 (CET)Beantworten
"t, kommt der leser zu spät zu dem, was ihn vermutlich am ehesten interessiert" - meinst du? ich würde ja sagen das Inhaltsverzeichnis (sprich die Überschriften) müssten nur deutlich sein ("ab 2013" ist es IMO) und wenn der leser gleich mit lesen beginnt wird er ja schnell erkennen, dass es chronologisch geht oder? ...Sicherlich Post 11:44, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ich denke, das inzwischen Überholte gehört in einen Abschnitt, der z. B. "Geschichte der Rundfunkgebühren in Deutschland" heißen könnte. Die aktuelle Situation gehört an den Anfang, evt. mit einem ersten Abschnitt "Beitragspflicht und gesetzliche Grundlage". --Hvd69 (Diskussion) 12:00, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Habs mal ein bischen umgestellt :) - zumindest ein bischen besser wie cih hoffe. Ich stimme zu, dass die aktuelle Situation oben hinsollte - also direkt in Deutschland. Aber die Situation, nicht der ganze schwall der unter "ab 2013" steht. sondern was ist jetzt fakt. evtl. kann man das noch ausbauen - aber vielleicht wäre auch eine auslagerung sinnvoll?! ...Sicherlich Post 21:46, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Artikel aufteilen

Der Abschnitt für Deutschland ist so groß, dass er in einen eigenen Artikel Rundfunkbeitrag (Deutschland) ausgelagert werden sollte. Hier sollte nur Grundsätzliches mit kurzen Hinweisen auf andere Länder stehen. Hier werden sicher noch mehr Länder hinzugefügt, siehe en-wikipedia: Television_licence --Joe 14:10, 24. Dez. 2013 (CET)Beantworten

+1 --Hvd69 (Diskussion) 23:53, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten
+1; Übrigens: Österreich und Frankreich könnte man bei dieser Gelegenheit ebenfalls auslagern. Und zu allen drei Ländern jeweils ein paar kurze zusammenfassende Sätze (mit Hauptartikel-Vorlage) stehen lassen. Das ist m.E. der Sinn eines Übersichts- bzw. Hauptartikels, der als solcher gewahrt bleiben sollte. --H7 (Diskussion) 11:37, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten
-1 Nein, Länderabschnitte belassen und ausbauen wegen der Neutralität und Gegenüberstellung. Der Artikel ist im Moment 74 kB groß. --Hans Haase (有问题吗) 08:57, 15. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise

Da ich nicht nachvollziehen kann, wo genau das Problem liegt, möchte ich hier mal anregen, insbesondere die Totlinkbausteine mal nachzusehen. Nach Einzelnachweis #34 wird nämlich kein einziger der nachfolgenden Einträge mehr angezeigt. Vorgestern (vor der Bearbeitung durch Benutzer Boshomi) ging es noch. --H7 (Diskussion) 11:37, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Schwerer POV

Das die beiden Brüder sind, ist aus anderen Quellen belegt,

Hier wird Information unter den Teppich gekehrt. --Hans Haase (有问题吗) 09:26, 15. Mai 2014 (CEST)Beantworten