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Lua-Programmierung
- Wikipedia:Lua
- Hilfe:Lua
- Lua Dokumentation
- Hilfe:Vorlagenspielwiese zum testen von Vorlagen und Lua-Modulen in existierten Artikel
Beispiel für Programmierung einer Vorlage in LUA:
- Vorlage: Vorlage:LAGIS Einwohner Diagramm
- Lua Modul dazu Modul:Vorlage:LAGIS Einwohner Diagramm
- Doku zum Lua Modul Modul:Vorlage:LAGIS Einwohner Diagramm/Doku
Test Internetquelle
Test INQ. , abgerufen am 21. März 2013.
[1]
Refenrenzen
- ↑ test LAGIS. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: LAGIS: Fehlerhaftes datum=>>3. Mai 2012<<). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 21. März 2013.
Orte und Ortteile
Gemeinden und Ortsteile
zu verarbeiten:
- Das Amt Lichtenberg bestand 1440 aus den Orten Ober-Ramstadt, Staderstadt, Nieder-Modau, Beedenkirchen, Malchen, Neutsch, Seeheim, Hainchen, Brandau, Lichtenberg, Hausen, Groß-Bieberau, Überau, Roßdorf, Kainsbach und Brensbach. 1821 geht das Amt im Landratsbezirk Reinheim auf. (LAGIS)
- 1384 verpfändet Graf Dieter von Katzenelnbogen an Erzbischof Adolf von Mainz für 500 Gulden seine Dörfer und Gerichte Auerbach, Hausen, Biebesheim, Pfungstadt, Griesheim, Büttelborn, Dornheim, Trebur, Gerau, Wörfelden, Schneppenhausen, Arheilgen, Roßdorf, Gundernhausen, Ramstadt, Frankenhausen, Oberbeerbach, Überau bei Reinheim und seine Anteile an Bieberau, Obern- und Niedernhausen, Nonrod, Meßbach, Dudenhofen und alle anderen Dörfer, Weiler, Höfe, Gerichte und Hörige, welche er zwischen Rhein, Main und Neckar besitzt.
- Liste der hessischen Denkmäler im Aufbau!
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Die nächste Veränderung erfuhr der Kreis Dieburg durch die Deutsche Revolution von 1848. Während der Revolution wurde der Kreis aufgelöst und dem Regierungsbezirk Dieburg zugeschlagen. Nach der Restitution 1852 wurde der Regierungsbezirk Dieburg aufgelöst und der alte Kreiszuschnitt wieder hergestellt.[1]
Allgemein Geschichte
Hist.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Rosengarten[2]:
»Rosengarten (L. Bez. Heppenheim) Rheinau; gehört zu Lampertheim, besteht aus Feld und etwas Wald und ist herrschaftlich. Die Au liegt hinter dem Hauptdamm. Wegen des Fischwassers und wegen des Zollhauses daselbst, war vormals langwieriger Streit mit Churpfalz.«
Aus Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit von 1845[3]:
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fehlt
Die Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine von 1786 berichtet über des damals kurpfälzischen Ort[4]: »
In der Statistik des Großherzogthum Hessen Band 2 von 1864[5]:
Wird Rosengarten als Wirtshaus von Lampertheim mit 22 Einwohnern in 2 Häusern angegeben.
Filialdorf Zell mit 551 Einwohnern (3. Dez. 1861) und 78 Häusern, der Gemeinde Zell in der Gemarkung Zell. Das zuständige Kreis- und Kreismedizinalamt ist Bensheim. Das evangelische Pfarramt ist Gronau des Dekanats Lindenfels. Das katholische Pfarramt ist Bensheim des Dekanats Bensheim. Das zuständige Landgericht ist das Landgericht Zwingenberg. Das zuständige Steuerkommissariat ist Zwingenberg der Destriktseinnehmerei Bensheim und Obereinnehmerei Bensheim. Die Dominalienverwaltung besteht aus dem Rentamt Lindenfels und dem Forstamt Lorsch der Oberförsterei Heppenheim.
Die Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine von 1786 berichtet über des damals kurpfälzischen Ort[4]: »
Neueste Länder-und Völkerkunde: Ein geographisches Lesebuch für alle Stände, 22. Band: Mecklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt, Weimar 1823, Seite 382 (bei google books)
Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Nauenburg 1845, Seite 508 (http://books.google.de/books?hl=de&id=deiPxEcdQbgC bei google books])
Korrektur
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtum aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei XXX dem Landratsbezirk YYYY zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für Landratsbezirk XXX war das YYY als Gericht erster Instanz zuständig. Der Gerichtssitz wurde bewusst vom Landratssitz getrennt um die Unabhängigkeit der Justiz zu unterstreichen.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden in den Provinzen, die Kreise und Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt. Im Verlauf der [Reaktionsära]]
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen.
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[6]
Bsp.: Verwaltung und Gerichte
In der hessischen Zeit wechselten die zuständigen Verwaltungseinheiten mehrfach infolge von Verwaltungsreformen. Zunächst gehörte der Orte zum Amt Lampertheim. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtum aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Lampertheim dem Landratsbezirk Heppenheim zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Für Landratsbezirk Heppenheim war das Landgericht Lorsch als Gericht erster Instanz zuständig. Der Gerichtssitz wurde bewusst vom Landratssitz getrennt um die Unabhängigkeit der Justiz zu unterstreichen. 1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Bei der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde. Lampertheim wurde zunächst dem Kreis Bensheim zugeordnet, bei einer 1840 erfolgten Gebietsbereinigungen kam der Ort aber zum Kreis Heppenheim..
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück, wodurch neben dem Kreis Heppenheim wieder der Kreis Bensheim und vorübergehend auch wieder die Kreise Lindenfels und Wimpfen entstanden. Lampertheim gehörte jetzt wieder dem Kreis Heppenheim an.
Am 1. November 1938 wurde in Hessen eine einschneidende Gebietsreform in den drei Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen durchgeführt. In Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen. Er wird zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen, der auch zum Rechtsnachfolger des Kreises Bensheim wurde. Die neue Verwaltungseinheit wurde in Landkreis Bergstraße umbenannt. Dabei wurden die rechtsrheinischen Gemeinden Lampertheim, Bürstadt, Hofheim und Biblis dem neugeschaffenen Landkreis Worms, der aus dem Kreis Worms hervorging, angegliedert. Mit der Neueinteilung der Bundesländer, durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs nach 1945, wurde Rheinhessen westlich des Rheins dem Bundesland Rheinland-Pfalz zugeschlagen und Lampertheim in den Kreis Bergstraße integriert.[6]
Die zuständige Gerichtsbarkeit wechselte während der Zugehörigkeit zu Hessen ebenfalls mehrfach. Nachdem anfänglich das Landgericht Landgerichts Lorsch zuständig war wurde dieses zum 1. Oktober 1879 aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes in Amtsgericht Lorsch umbenannte und dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeteilt.[7]. Des Weiteren wurde aus den Gemarkungen Biedensand (Feldgemarkung), Lampertheim mit Hüttenfeld und Neuschloß, See-Hof (Feldgemarkung), Viernheim und Wildbahn (Waldgemarkung) der Bezirk des am 1. Juni 1905 eröffneten Amtsgericht Lampertheim gebildet.[8]
Grossherzogtum Hessen
Neueste Länder-und Völkerkunde: Ein geographisches lesebuch für alle stände, 22. Band: Mecklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt, Weimar 1823, Seite 340ff (bei google books)
Am 20 März iglo gab der Großherzog seinem Staat eine Verfassung welche er im Jahre 1820 den 7 Dec wegen des kräftig geäußerten Wunsches seiner Stände beider Kammern und der gesammten Unterlhanen sehr milderte Folgendes sind die Grundzüge.
Lindenfels
Geschichte
Schlierbach
Lindenfels zuerst kirchlich zu Heppenheim, später zu Fürth. 1371 wird eine eigene Kapelle als Filialkirche von Fürth errichtet.
Hieran knüpfen die Geschichte der Pfarrei und Kirche zu Schlierbach Vor der Reformation war in diesem Ort eine Capelle die als Filialkirche von einem Eaplan von Fürth bedient wurde welchcr bei Dienstverrichtungen daselbst ein Stück Essen einen Trunk und 6 Pfennige erhielt u vergleichen den oben bei der Pfarrei Lindenfels citirten Auszug aus dem Syuodalbuch der Diöcese Worms. Die große Glocke daselbst trägt die Jahreszahl 1470 und auch den Namen des Glockengießers. Mit der Reformation und deren Einführung in Schlierbach verhält es sich ähnlich wie bei Lindenfels Unter Friedrich III entstand dort ebenfalls die reformirte Gemeinde und die reformirte Pfarrei welcher die noch vorhandene Capelle als Pfarrkirche zugewiesen wurde und zu der nach dem Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 die Filiale Kolmbach Glattbach Winkel Enlsbach Erlenbach und Seidenbach gehörten. Im 30jährigeu Kriege ist das Pfarrhaus zu Schlierbach durch Brand zerstört worden und seitdem hat Schlierbach keinen eigenen Pfarrer mehr gehabt fondern ist mit Lindenfels verbunden gewesen Anfänglich scheint dies in Form eines Filials geschehen zu sein später wieder in der Eigenschaft einer besonderen Pfarrei 1650 beginnen ihre besonderen Kirchenbücher Das Verhältniß ist in dieser Beziehung nicht klar und hat Anlaß zu mancherlei Streitigkeiten gegeben Gegenwärtig wird sie als eine mit Lindenfels unirte Pfarrei betrachtet und der Gottesdienst für die Angehörigen beider Pfarreien zugleich sonntäglich abwechselnd in der Kirche zu Lindenfels und Schlierbach gehalten Nur hat Lindenfels den Gottesdienst unbeschadet der sonstigen Reihenfolge am 1 Pfmgstfeiertag am 1 Christ tag und am Neujahrsfest im voraus anzusprechen Die Kirche zu Schlierbach in welcher ein Conrad Stumpf von Zwingenberg und feine Gattin Anna von Mosbach begraben liegen die sich dies Begräbniß durch ein Vermächt niß erworben haben wurde in den Jahren 1810 und 1811 von der reformirten Collectur zu Umstadt mit einem Kosten aufwand von 6600 fl 35 kr resiaurirt und vergrößert Die darin befindliche Orgel bat Bernhard Dreymann zu Mainz im Jahr 1833 für 1060 fi erbaut Die Kosten nebst Transport Schmiedearbeit an den Bälgen c haben die Parochianen durch freiwillige Beiträge aufgebracht und der Kirchenfond hat dazu 500 fi beigetragen Des Pfalz grasen Ludwig VI erste Gemahlin Elisabeth von Hessen stiftete den Kirchen Lindenfels und Schlierbach Almofen Beide als katholische Filialkirchen gehörten vor der Ncfor mation in den Wormser Diöcesanverband nach der Refor mation zur knrpfälzischen reformirten Inspection Weinheim jetzt zum hessischen Dekanat Liudenftls und zu der Superin tendentur Starkenburg Die Lutheraner in beiden Pfarreien waren früher ach Weinheim eingepfarrt Die protestantische Parochie Lindenfels hat nunmehr folgenden sich im Lauf der Zeit gebildet habenden Umfang I Lindenfels mit den reformirten Einwohnern zu Fürth Kröckelbach Steinbach Fahrenbach und den Evangelischen zu Krumbach II Schlier bach mit den Filialen Glattbach und der Iägershütte Kolm bach Seidenbach Winkel nebst den Höfen Kaffeeberg und Neuthal Seidenbuch Elleubach Erlenbach Eulsbach Lauten Weschnitz Linnenbach MitterShaufen Brn tenwiesen Knoden Mit Lechtern Schannenbach Scheuerberg Bonsweiher mit den Höfen Frauelcheck und Haffelhag und der Iuhöhe den reformirten Einwohnern der katholischen Orte Lörzenbach Walderlenbach Erbach Kirschhausen Sonderbach Albersbach Igelsbach Sie zählen dermalen circa 2800 Seelen Nach dem westphälischen Frieden haben als reformirte Pfarrer zu Lindenfels gestanden Peter Gritti 1,650 Io
Die Kirche von Schlierbach vormals ein Filial von Fürth wurde nach der Reformation mit einem eigenen Prediger bestellt und 1610 waren noch Kolmbach Glattbach Winkel Eulsbach Erlenbach und Seidenbach Filiale davon Die Kirche fiel bei der Kirchen vertheilunq 1705 den Reformirten zu welche sie zu einem Filial von Lindenfels machten.
Lindefels: Das Verhältniß ist in dieser Beziehung nicht klar und hat Anlaß zu mancherlei Streitigkeiten gegeben Gegenwärtig wird sie als eine mit Lindenfels unirte Pfarrei betrachtet und der Gottesdienst für die Angehörigen beider Pfarreien zugleich sonntäglich abwechselnd in der Kirche zu Lindenfels und Schlierbach gehalten Nur hat Lindenfels den Gottesdienst unbeschadet der sonstigen Reihenfolge am 1 Pfmgstfeiertag am 1 Christ tag und am Neujahrsfest im voraus anzusprechen Die Kirche zu Schlierbach in welcher ein Conrad Stumpf von Zwingenberg und feine Gattin Anna von Mosbach begraben liegen die sich dies Begräbniß durch ein Vermächt niß erworben haben wurde in den Jahren 1810 und 1811 von der reformirten Collectur zu Umstadt mit einem Kosten aufwand von 6600 fl 35 kr resiaurirt und vergrößert Die darin befindliche Orgel bat Bernhard Dreymann zu Mainz im Jahr 1833 für 1060 fi erbaut Die Kosten nebst Transport Schmiedearbeit an den Bälgen c haben die Parochianen durch freiwillige Beiträge aufgebracht und der Kirchenfond hat dazu 500 fi beigetragen Des Pfalz grasen Ludwig VI erste Gemahlin Elisabeth von Hessen stiftete den Kirchen Lindenfels und Schlierbach Almofen Beide als katholische Filialkirchen gehörten vor der Ncfor mation in den Wormser Diöcesanverband nach der Refor mation zur knrpfälzischen reformirten Inspection Weinheim jetzt zum hessischen Dekanat Liudenftls und zu der Superin tendentur Starkenburg Die Lutheraner in beiden Pfarreien waren früher ach Weinheim eingepfarrt Die protestantische Parochie Lindenfels hat nunmehr folgenden sich im Lauf der Zeit gebildet habenden Umfang I Lindenfels mit den reformirten Einwohnern zu Fürth Kröckelbach Steinbach Fahrenbach und den Evangelischen zu Krumbach II Schlier bach mit den Filialen Glattbach und der Iägershütte Kolm bach Seidenbach Winkel nebst den Höfen Kaffeeberg und Neuthal Seidenbuch Elleubach Erlenbach Eulsbach Lauten Weschnitz Linnenbach MitterShaufen Brn tenwiesen Knoden Mit Lechtern Schannenbach Scheuerberg Bonsweiher mit den Höfen Frauelcheck und Haffelhag und der Iuhöhe den reformirten Einwohnern der katholischen Orte Lörzenbach Walderlenbach Erbach Kirschhausen Sonderbach Albersbach Igelsbach Sie zählen dermalen circa 2800 Seelen Nach dem westphälischen Frieden haben als reformirte Pfarrer zu Lindenfels gestanden Peter Gritti 1,650 Io Hannes Heitz 1661 Georg Ludwig Wolf 1663 Johann Adam Wentz 1671 Johannes Martins 1673 Christoph Wierts 1685 ist dahier im März 1694 gestorben an der hitzigen Krankheit erst 36 Jahre alt Johannes Martins zum zweitenmal 1695 starb am 8 Febr 1702 im Alter von 68 Jahren Johann Jacob Emig 1702 Johann Heinrich Grün 1717 Johann Philipp Bernhardi 1726 Jacob Heinrich Rofenkranz 1731 Johann Daniel Martinstein In speetor 1754 starb dahier am 10 Febr 1795 Johann Friedrich Herst 1,796 kam später nach Eberbach am Neckar Johann Heinrich Wagner aus Bretten Inspektor 1803 starb pensionirt zu Bcssungen Ihm war in der letzteren Zeit seiner Dienstführung sein Sohn Franz Wagner als Vicar beigegeben der am 9 Nov 1821 im 30 Lebensjahr verstarb Eduard Keim Vicar 1825 wurde Pfarrer in Hammelbach Conrad Übrig Vicar 1827 Philipp Jacob Vaubel 1837 war zuvor Pfarrer in Rohrbach und starb hier am 23 August 1848 beinahe 55 Jahre alt Karl Lüdeking Vicar 1847 Adolph Stöhr 1849 kam von Nriegsheim und ging nach Sprendlingen in Rheinhessen Friedrich Schüler Vicar 1852 Christoph Friedrich Moriz Ludwig Marchand geb zu Villingen in Oberhefsen kam von Obbornhofen 1853 Wir haben bereits oben angeführt daß auch nach Beendigung des 30jährigeu Kriegs noch nicht alle jetzt zur Parochie Lindenfels gehörigen Filiale dahin eingepfarrt waren und es wurde auch später noch mancher Streit dieserhalb mit andern Pfarreien geführt die das Pfarrrecht in Anspruch nahmen Unseren Lesern wird es nicht unwillkommen sein e m wir ihnen in dieser Beziehung und wäre es auch nur der Curiosität halber mittheilen was der Pfarrer Emig bei dem Eintrag der Taufe eines Kindes des Peter Bauer zu Mittershausen am 30 März 1712 bemerkt hat
1854: Schlierbach res Pfd auf beiden Seiten des Thalbachs kam 1802 von Kurpfalz an Hessen Gem 804 M 381 A 161 Wi 246 Wa Einw 317
Ober-Schönmattenwag
Belege
Beschr. Pfalz 1786: Ober-Schönmattenwag. Ein ziemliches Dorf, vier Stunden von Lindenfels südwärts entfernet, hat zu Nachbaren gegen Ost die Gräftich-Erbachischen Orte Berfelden und Funkenbach; gegen Süd das Kurmainzische Dorf Unter-Schönmattenwag; gegen West Wald-Michelbach; gegen Norden die Kurmainzische Zentwaldung. Von diesem Dorfe heiset es in dem alten Zinsbuche: „Schumathenwag gehöret zu Lindenfels, und die Uzlute die da umgesessen sint, die rehte Bete ist Jars etc. Item die Frone Müle zu Schumathenwag git alle Jar sechs Malter Korn und ein Malter Kese. Item das zweiteil des Zehenden groz und klein etc." Durch dasselbe laufet die von Wald-Michelbach kommende Ulvendach, nimmt die im Kurmainzischen entspringenoe Ellenbach auf, treibet eine Mahl- und Schlag- oder Oelmühle, und fezet ihren Lauf nach Unter-Schönmattenwag fort. Die Landstraße von Lindenfels nach Hirschhorn ziehet ebenfalls durchs das Dorf. Vormals ist in der Gemarkung Erz gegraben worden, worauf man aber keinen weitern Versuch, gemacht hat. Im J. 1784 zählte man hier 38 Familien, 151 Seelen; 23 Wohnhäuser und eine Mühle. Die Gemarkung enthält 204 M. Aecker, 154 M. Wiesen, 7 M. Gärten, 400 M. Weide, und 1390 M. Wald. An diesem Walde gehören 990 M. der Gemeinde, die übrigen 400 M. aber zu den Huben. Am großen Zehnten beziehet die KurpfSlzische Hofkammer zwei, und die Kurmainzische wegen des Klosters Lorsch ein Drittel. [9]
Oberschönmattenwaag. Im alten Zinsbuch beißt sein Name Schumathenwag. 1613 leibeigene Männer 14, Frauen 10, 8 Huben, 17 Häuser. 1784 38 Familien, 115 Seelen, 23 Hauser und 1 Muhle. Zehnten wie bei Waldmichelbach.
[10]
Cent Fürth: Fürth, Kröckelbach (Chrechlenbach in Urkunden), Altlechtern (Altenechtern), Steinbach, Brombach (vormals Ober- und Unterbrambach), Krumbach (Crumbenbach), Weschnitz (Wiscotz), Lörzenbach, Fahrenbach (Varenbach), Kolenbach oder Kohlenbach , Hiltersklingen (Heltesling). mit dem Hartenroder Gericht: Hartenrod, Kocherbach, Aschbach, Lützelbach, Buchklingen oder Bucklingen, die Di Waldmicheibacher neun Höfe.
Nach diesen nöthig gefundenen Bemerkungen muß ich noch die oben versprochene Nachricht über die neue Veränderung der Aemter Fürth und Lindenfels sowie über die Errichtung des neuen Amtes Maldmichelbach hier beifügen, vorüber die Großherzogl. Hessische Zeitung No. 47 vom Jahr 1812 das höchste Rescript mitgeteilt hat. Vermöge dessen gehören nunmehr zum Amte Fürth
1) alle zur eigentlichen Cent Fürth obgenannte Orte.
2) aus dem Hardenroder Gerichte nur die Orte Aschbach, Kocherbach und Litzelbach.
3) die Stadt Lindenfels mit noch 22 andern Orten des vormaligen Oberamtes gleiche Namens.
Zum Amte Waldmichelbach sind angewiesen de beiden Flecken Mörlenbach und Absteinach die noch übrigen Orte des Hardenroder Gerichtes und 3) aus dem Oberamte Lindenfels 12 Dörfer und Höfe.
Dem Amte Bensheim wurden zugetheilt die Orte Breitenwiesen, Knoden, Schannenbach und Seidenbug.
- dem Amte Heppenheim aber die Orte Mitlechtern, Mittershausen, Scheuerbcrg, Bonsweiher und Oberlaudenbach alle aus dcm Oberamte Lindenfels überlassen.
[13]
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Alte version:
Überblick
Das Bestehen des Ortes lässt sich unter dem Namen Michilnbach urkundlich zurückverfolgen bis in das Jahr 1238. Damals war hier von einer ecclesia (Kapelle oder Kirche) die Rede. Diese war dem Laurentius geweiht. Das Kloster Lorsch hatte bereits Besitzungen im Gebiet von Wald-Michelbach ohne dass der Ortsname in des erhaltenen Kloster-Dokumenten genannt wird. Auf dem Gelände der heutigen evangelische Kirche befand sich eine Burganlage, die wahrscheinlich im 12. oder 13. Jahrhundert errichtet wurde. Der unteren Teil des Kirchturm ist wahrscheinlich mit dem Wohnturm eines Adelssitzes identisch von dem in einem Vertrag von 1264 als "Herrenhof des Abtes" die Rede ist. An der Nordwestecke des ehemaligen Burggeländes stand bis 1863 die Ruine eines Zentturms, der 1693 durch Franzosen zerstört worden war.
Seit 1264 gehörte der Ort zur Kurpfalz und war zeitweise Lehen der Schenken von Erbach und anderen. Nach der Auflösung der Kurpfalz 1803, kam Wald-Michelbach an Hessen und war dort bis 1821 Sitz einer Amtsvogtei. Ebenso war der Ort von 1853 bis 1968 Sitz eines Landgerichtes bzw. Amtsgerichtes. Nach dessen Auflösung wurde der Amtsgerichtsbezirk dem Amtsgericht Fürth zugeschlagen.
Seit 1901 war Wald-Michelbach Station der Überwaldbahn, einer Eisenbahnverbindung von Wahlen nach Mörlenbach. Dort bestand ein Anschluss an die Weschnitztalbahn. Die Strecke wurde 1983 für den Personenverkehr und 1994 für den Güterverkehr stillgelegt.
Territorialgeschichte
Wald-Michelbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.
Die erste Erwähnung des Ortes findet der Ort unter dem Namen Michilnbach 1238, als dort von einer ecclesia (Kapelle oder Kirche) berichtet wird. Bis 1737 unterstand Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt. Wald-Michelbach war innerhalb des Amtes Lindenfels Teil der Zent-Waldmichelbach und war Sitz des Zentgerichtes.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Nach der der Reformation wurde die bestehende Kirche in Wald-Michelbach durch die Reformierten benutzt, während die Katholiken 1739 eine eigene dem dem Heiligen Lorenz geweihte Kirche bauten. Die Lutheraner richteten sich 1780 eine Kirche in ihrem Schulhaus ein.[14]
Nach einem Zinsbuch von 1369 gibt es in Wald-Michelbach 11 Huben. Im Jahr 1613 werden »55 Hausgesäße, 62 leibeigene Männer und 52 Frauen, 16 2/3 Huben« gezählt. Im Jahr 1784 bewohnten den Ort 173 Familien mit 774 Seelen und es gab drei Kirchen, zwei Pfarrhäuser, 2 Schulhäuser und 97 bürgerliche bzw. Gemeindehäüser sowie drei Mühlen. Während die Gemarkung aus 834 Morgen Äcker, 453 Morgen Wiesen, 30 Morgen Gärten, 300 Morgen Weide, und 1375 Morgen Wald bestand. Von diesen Waldungen gehören 1129 Morgen der Gemeinde und der Rest war Teil der Hubgütern. Daneben gab es 800 Morgen Wald der gemeinschaftlich durch die Zent Wald-Michelbach genutzt wurde. Es gab einen Kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese, als auch über alle anderen Waldungen der Zent Wald-Michelbach und der Zent Hammelbach die Aufsicht hatte. Am großen Zehnten erhielt die kurpfälzische Hofkammer zwei, und die Kurmainzische wegen des Klosters Lorsch ein Drittel; den kleinen Zehnten erhielt der reformierte Pfarrer des Ortes; aus einigen Bezirken aber die Amtskellerei zu Lindenfels. In der Gemarkung lagen auch einige Domanialgüter, die der Graf von Brezenheim, und der Baron von Wreden als Kurpfälzische Lehen besaßen. [14][15]
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wird das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hört mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 auf zu bestehen. Durch diese Neuordnung und Auflösung der Kurpfalz kam das Oberamt Lindenfels und mit ihm Wald-Michelbach zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem ebenfalls auf Druck Napoleons gebildete Großherzogtum Hessen aufging. Als das Oberamt Lindenfels 1803 zu Hessen kommt, wurde es vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt und ab 1812 erhält Wald-Michelbach eine eigene Amtsvogtei.[16] Nachdem der Wiener Kongress die territorialen Verhältnisse in Hessen bestätigt hatte, werden 1816 Provinzen im Großherzogtum gebildet und das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bestehende Gebiet, wo Wald-Michelbach jetzt lag, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtum aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Wald-Michelbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Wald-Michelbach außer für Wald-Michelbach auch für Oberschönmattenwaag zuständig, wobei seit 1820 die Bürgermeister durch die Gemeinde gewählt wurden und es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr gab.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Ober-Schönmattenwag mit der Bürgermeisterei in Wald-Michelbach, 42 Häuser, 324 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische reformierte Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Heppenheim, angegeben.[17]
Verwaltung und Gerichte in Hessen
Nach den Übergang des Oberamtes Lindenfels an Hessen 1803, infolge des Reichsdeputationshauptschluss, kam Wald-Michelbach 1812 zur Amtsvogtei Wald-Michelbach und 1821 zur Landratsbezirk Lindenfels der Provinz Starkenburg im Großherzogtum Hessen.
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Wald-Michelbach gehörte.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Wald-Michelbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.
Bei einer weiteren Verwaltungsreform die am 12. Juli 1874 in Kraft trat, wurden die Kreise Lindenfels und Wimpfen aufgelöst und Wald-Michelbach kam zum Kreis Heppenheim.[18]
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[6]
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen.
Die Gerichtsbarkeit des Oberamtes Lindenfels ging 1813 an das neue Justizamt in Fürth über. Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. 1853 wurde ein neuer Landgerichtsbezirk geschaffen, dessen Sitz in Wald-Michelbach war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Wald-Michelbach und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt[19]. Am 1. Juli 1968 wurde der Amtsgerichtsbezirk dem Amtsgericht Fürth zugelegt und das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst.[20]
Historische Beschreibungen
Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Wald-Michelbach:
»« (Johann Goswin Widder, Seite 508f)Vorlage:": Text=
fehlt
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Ober-Schönmattenwag:
»Oberschönmattenwaag (L. Bez. Lindenfels) kath. und reform. Filialdorf; liegt auf beiden Seiten des Ulvenbachs und 4 St. von Lindenfels und wird gewöhnlich Schimmertewog genannt. Der Ort hat 39 Häuser, 270 Einw. unter diesen 15 Luth. 242 Reform. und 13 Kath., die sich in 21 Bauern und Taglöhner und 20 Gewerbsleute abtheilen; so dann 2 Mahl-, 1 Oel-, 1 Schneid- und 1 Gypsmühle. In der Gemarkung wurde früher Erz gegraben. Im Jahr 1802 kam das Dorf von Churpfalz an Hessen.«[21]
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es[22]:
»Oberschönwattenwaag b. Lindcnfels. — Dorf, zur evangel., resp. kathol. Pfarrei Waldmichelbach gehörig. — 39 H. 270 (meistens evang.) E. - Großherzogthum Hessen. — Provinz Starkenburg. — Kreis Heppenheim. — Landger. Fürth. — Hofger. Darmstadt. — Das Dorf Oberschönmattenwaag, auf beiden Seiten des Ulvenbachs belegen und gewöhnlich Schimmertewog genannt, hat 1 Schneide-, 1 Oel-,
1 Gips und 2 Mahlmühlen und ist im J. 1802 von Churpfalz an Hessen übergegangen.«
Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand schreibt 1858, in seiner Ortsgeschichte von Lindenfels über die Zent und den Ort Wald-Michelbach:
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fehlt[14]
Einwohnerentwicklung
Die folgenden Einwohnerzahlen sind dokumentiert[6]:
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Territorialgeschichte-1
Linnenbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet zu dem auch Linnenbach gehörte. Bis 1737 unterstand Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt.
Die früheste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung des Ortes als Ellenbach weist in das Jahr 1357, als der Pfalzgraf Ruprecht Elisabeth, der Witwe des Blicker Landschads, unter anderem verschiedene Burglehen zu Lindenfels und Linnenbach gibt.[23]. Innerhalb des Amts Lindenfels gehört der Ort zur Thalzent dessen Zentgericht erst in Glattbach, später in Ellenbach und zuletzt in Schlierbach abgehalten wurde. Das Gerichte hatte gemeinsam mit Lindenfels eine Richtstätte in den »Faustenbacher Hecken auf dem Bühel«. Für deren Unterhaltung musste die Thalzent die Hälfte der Kosten tragen. In seinem Siegel führte das Zentgericht ein Schild mit 3 Feldern. Im ersten Feld befand sich der Pfälzische Löwe, im zweiten die bayrischen Rauten und im dritten, untersten ein Knabe auf einem Hügel, über dessen Kopf eine Kugel schwebte.[24]
Eulsbach befand sich anfänglich im Besitz der Kreißen von Lindenfels, die es vom Pfalzgrafen zum Lehen hatten. Von diesen kam der Ort an die Ulner von Dieburg, die es an die Hubner verpachteten. 1613 wurden 4 leibeigene Männer, 5 Frauen und 8 Hausgesäße gezählt.[25]
Auch nach der Kreisbildung von 1832 wurde Eulsbach noch durch die Bürgermeisterei Ellenbach verwaltet. In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Linnenbach, eine eigene Bürgermeisterei, 14 Häuser, 127 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Schlierbach bzw. die lutherische Pfarrei Rimbach und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim, angegeben.[26]
1821: Mittershausen mit Breitenwiesen, Igelsbach, Knoden, Mitlechtern, Schannebach und Scheuerberg
1867: Mittershausen mit Mitlechtern, Scheuerberg, Igelsbach
1867: Schannenbach mit Knoden, Breitenwiesen
Literatur
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1", Leipzig 1786-1788. (bei Hathi Trust, digital library)
- Georg W. Weber: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 (digitale Ansicht)
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt, 1858 (bei google books)
- Otto Wagner: Heimatbuch Fürth i. Odw: mit den Ortsteilen Fürth, Brombach, Ellenbach, Erlenbach, Fahrenbach, Krökkelbach, Krumbach, Linnenbach, Lörzenbach, Seidenbach, Steinbach, Weschnitz, Gemeinde Fürth i. Odw. 1994, ISBN 3765711101
ENDE
Amt Wald-Michelbach
x. Amt Wald Michelbach im Oldenwalde mit 34 Ortschaften 747 Häudern und 6,299 Einw. Wald-Michelbach am Ulfenbache Amtssitz mit 3 Kirchen 110 H. und 1093 E.; 1 Eisenhammer, 2 Mahl- 1 Schneide- und l Papiermühle. Dörfer: Oberschönmattenbach, Seidelsbrunn, Kreibach, Böckelsbach, Ober-Mumbach, Hornbach, Reißen, Schimmbach, Träsek, Ober-Abtsteinach, Unter-Abtsteinach, Lörbach, Görsheim, Mörlenbach, Weiher, Mackenheim, Schnurrenbuch, Nieder-Liebersbach, Gadern, Hartenroth, Aschbach. Im hoheitlichen Freiherrlich Wamboldischen Amte Birkenau findet man noch die Orte Birkenau, Rohrbach und Kahlstadt.
Zent Fürth
Cent Fürth: Fürth, Kröckelbach (Chrechlenbach in Urkunden), Altlechtern (Altenechtern), Steinbach, Brombach (vormals Ober- und Unterbrambach), Krumbach (Crumbenbach), Weschnitz (Wiscotz), Lörzenbach, Fahrenbach (Varenbach), Kolenbach oder Kohlenbach , Hiltersklingen (Heltesling). mit dem Hartenroder Gericht: Hartenrod, Kocherbach, Aschbach, Lützelbach, Buchklingen oder Bucklingen, die Di Waldmicheibacher neun Höfe.
Nach diesen nöthig gefundenen Bemerkungen muß ich noch die oben versprochene Nachricht über die neue Veränderung der Aemter Fürth und Lindenfels sowie über die Errichtung des neuen Amtes Maldmichelbach hier beifügen, vorüber die Großherzogl. Hessische Zeitung No. 47 vom Jahr 1812 das höchste Rescript mitgeteilt hat. Vermöge dessen gehören nunmehr zum Amte Fürth
1) alle zur eigentlichen Cent Fürth obgenannte Orte.
2) aus dem Hardenroder Gerichte nur die Orte Aschbach, Kocherbach und Litzelbach.
3) die Stadt Lindenfels mit noch 22 andern Orten des vormaligen Oberamtes gleiche Namens.
Zum Amte Waldmichelbach sind angewiesen die beiden Flecken Mörlenbach und Absteinach die noch übrigen Orte des Hardenroder Gerichtes und 3) aus dem Oberamte Lindenfels 12 Dörfer und Höfe.
Dem Amte Bensheim wurden zugetheilt die Orte Breitenwiesen, Knoden, Schannenbach und Seidenbug.
- dem Amte Heppenheim aber die Orte Mitlechtern, Mittershausen, Scheuerbcrg, Bonsweiher und Oberlaudenbach alle aus dcm Oberamte Lindenfels überlassen.
[27]
Thalzent
Thalzent, dessen Zentgericht erst in Glattbach, später in Ellenbach und zuletzt in Schlierbach abgehalten wurde. Das Zentgericht hatte gemeinsam mit Lindenfels eine Richtstätte in den »Faustenbacher Hecken auf dem Bühel«. Für deren Unterhaltung musste die Thalzent die Hälfte der Kosten tragen. In seinem Siegel führte das Zentgericht ein Schild mit 3 Feldern. Im ersten Feld befand sich der Pfälzische Löwe, im zweiten die bayrischen Rauten und im dritten, untersten ein Knabe auf einem Hügel, über dessen Kopf eine Kugel schwebte.[28]
Neue Zent
Es führet im Siegel einen Pelikan mit seinen Jungen an der Brust. Die zu jedem Dörflein gehörigen Güter sind ebenfalls in Huben eingetheilet.[29]
Neu-Cent: Die zu ihr gehörigen Orte und zwei Häuser zu Scharbach wurden am 4 Juni 1561 vom Kurf. Friedrich III. von den Grafen zu Erbach Georg, Eberhard und Valentin gegen Lautern, Gadernheim und Rcidelbach, welche zur Pfalz und der Thalcent gehörten, sowie gegen den Pfälzischen Antheil an Reichenbach ertauscht (Nach Irrungen). Die Erbacher hatten sie aber schon vor diesem Tausch nur als Pfälzische Lehen besessen. Ruprecht Pfalzgraf bei Rhein gab sie dem Schenk Eberhard am 28 Januar 1398 (Srriba, Regcsten Nr. 1336), ebenso Pfalzgraf Otto als Vormund über Pfalzgraf Ludwig dem Schenk Otto am 17. April 1438 theilweise. Am 24 Jan 1443 belehnt Kurfürst Ludwig den Schenk Conrad IX. mit den Dörfern Mitlechtern, Knode, Breydenwiese, Oberludenbach und Schandenbach. Simon Gesch. der Grafen und Dynasten von Erbach, hat im Urkundenbuch S. 245 die Urkunde abdrucken lassen. Ebenso auf S. 247 die Urkunde nach welcher am 19. März 1443 Philipp III von Erbach mit Schurbach, Oberludenbach, Sydelßbronn, was davon von Gerhard Betzer fel. an Pfalz gefallen, belehnt wird. Desgl. auf S, 251 ff. Die Urkunde wornach derselbe Kurfürst am 21. Mai 1443 den Schenken Otto von Erbach mit 1/4 von Mitlechter, 1/4 von Scharpach, 1/4 von Oberludenbach, 1/4 von Schurberg belehnt. Die Schenken gaben manches davon wieder in Afterlehen. So ist in genanntem Urkundenbuch S. 221 der Lehnrevers abgedruckt, welcher Hans von Erlikheim der Junge am 5. Juni 1428 dem Schenk Conrad von Erbach über die Dörfer Knoden, Breydenwisen und Hoenstcin ausstellt. Wegen der Centverhältnisse haben wir zwei verschiedene Meinungen kennen gelernt. Widder läßt gleich nach dem Tausch mit Erbach, die Orte welche ertauscht worden, von der Cent Starkenburg getrennt und zu der neuen Cent vereinigt werden. Dem widerspricht aber entschieden Dahl in seiner Geschichte des Klosters Lorsch, indem er sagt, daß die Orte zur Cent Starkenburg gehört hätten bis die Bildung der Neucent 1714 erfolgt sei, und sich auf den in diesem Jahr zwischen Pfalz und Mainz zur Beseitigung verschiedener Irrungen abgeschlossenen Vertrag beruft, von dem er in den Lorscher Urkunden S. 103 einen Auszug anführt worin es unter andern heißt „zum vier Zehnten haben wir uns dahin vereinbart, daß die Zehnten in alieno zugleich aufgehoben und einem jeden omnimoda juridictio dem seinigen hinfürters zugestanden sein soll“. Nach Prüfung der uns zugänglichen Quellen können wir beiden nicht beistimmen; urkundlich ist erwiesen, daß die Neucent schon 1613 bestand, daß in gemeinen Rechtssachen schon 1665 an das Centgericht zu Mittershausen und von da an das Churpfälzische Hofgericht appellirt wurde. Wenn daher Dahl die Cent erst 1714 entstehen läßt, so hat er offenbar Unrecht. Widder hat dagegen ungenau berichtet, indem er anzugeben unterlassen hat, wie die betreffenden Orte auch nach der Vereinigung zu einer eigenen Cent, dennoch fortwährend was das Malefiz und Halsgericht angelangt und mit den Artikeln Diebstahl, Mordgeschrei, Steinwürf, Räuber und Ketzerei der Cent auf dem Landberg verbunden waren. Oberlaudenbach ausgenommen, das in dieser Beziehung der Cent Schriesheim Verbunden war. Es ist bekannt, daß oft manche Centen ein gemeinschaftliches Malefiz und Halsgericht gehabt haben, und Dahl selbst berichtet, daß das bei dem Centgericht auf dem Landberg der Fall gewesen und solches überhaupt sehr eigentümlicher und ausnahmsweiser Natur gewesen sei. Die von ihm angeführte Trennung der Orte, welche schon längst zur Neuen Cent vereinigt waren, von der Cent Starkenburg im Jahr 1714 betraf daher auch nur jene höhere Gerichtsbarkeit in peinlichen Sachen.
Zent Wald-Michelbach
Zent ist die beträchtlichste im Oberamte. Sie liegt südwärts von Lindenfels, und begränzet zum Theil die Kellerei Waldeck. Es gehören acht Dörfer, auch verschiedene Höfe dazu, und derselben Gerichtbarkeit erstrecket sich auf mehrere umliegende Orte, die zum Theil KurpfälzischeLehen sind. Sie scheinet ursprünglich nicht zur Burg Lindenfels, sondern unmittelbar zur Pfalzgrafschaft gezählet worden zu sein. Denn in den, Vergleiche zwischen Pfalzgrafen Ludwig II und Erzbischof Wernher von Mainz im J. 1264 wird schon vermuthet, daß der Pfalzgraf über die Erzbischöfliche Bestzungen zu Michelnbach der eigentliche Vogt gewesen sei, obschon verschiedene Güter und Gerechtsamen von dem Kloster Lorsch abgehangen hatten. Denn so trug das Gechlecht von Weiler einen Theil zu Wald-Michelbach mit allen Zugehörungen von den Grafen von Rineck zu Mannlehen. Da nun diese Erzbischöstich-Mainzische Vasallen gewesen; so scheinen sie jenen Theil als ein Lorscher Lehen besessen, solchen aber an die von Weiler zu Afterlehen wiederum begeben zu habeu. Die Zent hat ihre besondere Freiheiten und Gerechtigkeiten. Das Gericht hält seine Zusammenkunfte zu Wald-Michelbach, und bestehet aus einem Schultheise und 4 Schöffen. Die Richtstätte der ganzen Zent war nahe bei diesem Dorfe. Der darauf gestandene Galgen aber ist in gegenwärtigem Jahrhundert zerfallen, und bisher nicht wieder anfgebauet worden. Die zu der Zent gehörigen Ortschaften sind folgende: Wald-Michelbach,
Übergang Lindenfels an Hessen
Die Auflösung des ehemals rheinpfälzischen Gebiets war nterdessen nahe herbeigerückt und nach dem von den beiden vermittelnden Mächten Seiner Russischen Majestät und dem ersten Consul von Frankreich dem deutschen Reich vorgelegten Entschädigungsplan fiel unter Andern das Oberamt Lindenfels mit der Oberamtsstadt Sr Hochfürstlick en Durchlaucht dem Landgrafen Ludewig X von Hessen zu Marimi lian Jofeph der letzte Kurfürst von Baiern welcher der Stadt Lindenfels noch vor der Uebergabe an Hessen durch Verleihung des Schloßgutes in einen 100 jährigen Bestand eine Gnade erweisen wollte welche aber nicht mehr ausgeführt werden konnte entließ durch Patent aus München vom 19 November 1802 contrasignirt vom Freiherrn von Montgelas die Bewohner des Oberamts aus seinem Unter thanen Verband ernannte feinen Geheimerath von Lamezan zu seinem Abtretungs Commiffär und Ludewig X von Hessen ergriff von dem Oberamt durch Patent vom 22 Nov 1802 und durch feinen Commifsär den fürstlichen Regierungsrath v Günderode zu Darmstadt Besitz Die Besitzergreifungs Commission war am 27 Nov 1802 zu Lindenfels anwesend und die Wappen wurden an demselben Tage in Gegenwart des Raths Bürgermeisters Riebel des Rathsverwandten Förster und des Oberamtsboten Baierle angeschlagen Höchst wichtig für die von der Pfalz an Hessen gekommenen ehemals pfälzischen reformirten Pfarreien Umstadt Lengfeld mit Hering Lindensels Hammelbach Waldmichelbach und die später gegründete Pfarrei Heubach war die bei der territorialen Veränderung der Pfalz gleichzeitig vorgenommene Theilung des gemeinschaftlichen Kirchenvermögens Der dies fettige reform rheinpfälzische Kirchenfonds wurde bei jener Theilung zu 3,755,915 fl angenommen wovon nach Abzug von 1,186,051 fl 4 kr zur einfachen Deckung aller auf demselben haftenden Besoldungen Vaulasten c 2,269,864 fl 36 kr unter die 4 beteiligten Lande verhältnißmäßig vertheilt wurden Der hessische Antheil wird unter dem Namen der reformirten Collectur Umstadt verwaltet und hat in den genannten Pfarreien geistliche und kirchliche Bau lasten Besoldungen und sonstige kirchliche Bedürfnisse nach einzeln bestehenden Berechtigungen zu vrästiren Auch die Lutheraner und Katholiken in den hessisch werdenden Landes theilen erhielten Antheile von ihrem früher gemeinschaftlichen Kirchenvermögen und es wurde sonach die lutherische und katholische Collectur Umstadt gebildet beide letztere sind aber von weit geringerem Belang als die reformirte.
Hessen: Dahin rechnen wir vorzüglich um nur bei dem stehen zu bleiben was Lindenfels speciell angeht die Verleihung eines Landraths und späteren Kreisraths sitzes so wie die 1838 begonnene und 1840 vollendete Erbauung der Staatsstraße Eins müssen wir aber schon hier besonders betonen daß durch die Fürsorge der hess Regierung den weiteren Verwüstungen der Burgruine Einhalt gethan dieselbe unter die Aufsicht des Kreisbauamts gestellt und eine jährliche Summe zu ihrer Erhaltung ausgesetzt wurde Auch wird es einst ein glorreiches Blatt in unserer städtischen Geschichte bilden daß SGH Prinz Karl von Hessen in Anbetracht der einstigen Herrlichkeit unserer Burg unter dem Incognito eines Grafen von Lindenfels gereist sind Die Fremden welche angezogen von der Pracht unserer Natur die unvergleichlich schöne Aussicht von der Burg genießen wollen wir aber noch auf den am Schluß angehefteten Situationsriß der Burgruine aufmerksam gemacht haben.
Heppenheimer Mark
Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Grenzverlauf:Grenzverlauf: Die Abgrenzung beginnt an dem Ort, Steinfurtau (Steinvortowa); Au mit der steinigen Furt über die Lauer = Winkelbach), wo die Gernsheimer Mark die Heppenheimer Mark berührt, zieht weiter nach Langwaden (Langwata), von da zum Ginneswald (Ginnesloch; bei Hähnlein), von da zum Woladam (ein Erd- oder Knüppeldamm über die Sumpffläche westlich von Zwingenberg) und dann nach Alsbach (Aldolvesbach). Von hier zieht die Grenze zum Felsberg (Felisberk), von hier nach Reonga (auf dem Höhenrücken Felsberg- Neunkirchner Höhe als Wasserscheide Lauter-Modau), von da zum Wintercasten (nicht das heutige Dorf Winterkasten, sondern die Windherrenhöhe= der Berg des Windgottes, die heutige Neunkirchner Höhe; der Name Winterkasten ging später auf das südlich gelegene Dorf über). Von da führt die Grenze zur mittleren der Arezgrefte (Erzgruben zwischen Erzberg und Erzbach) und von da nach dem Welinehouc (heutiger Kahlberg bei Weschnitz, auf dem die Walpurgiskapelle steht), dann auf die Anhöhe über dem Hildgersbrunnen (Hildegeresbrunno; Quelle des Hiltersklinger Baches, wahrscheinlich der heutige Streitbach nahe der Wegscheide und Lärmfeuer), von da zum Burgunthart (Wald auf der linksseitigen Höhe des Hiltersklinger Baches), vom Burgunthart zum Eichenwald (Eicheshart; am linken Ufer des Hiltersklinger Baches), wo der Königsbote (domni regis missus) Rado an der Grenze der Waldmark Michelstadt einen Steinhaufen aufwerfen ließ. Von jenem Grenzhügel geht es weiter zum Vlisbrunnen (Quelle eines sich südlich von Untermossau in den Mossaubach ergießendes Rinnsal) und dann zum Mooswald (Mosehart; am Mosbach im Mossauer Wald und auf der Mossauer Höhe), wo ein weiterer Grenzhügel errichtet ist, dann zum Lindelbrunnen (Lintbrunnen; zwischen Hiltersklingen und Hüttental), wo der dritte Grenzhügel ist. Von dort nun zur Albwinessneida (vermutlich im oberen Haintal oder ein Höhenweg zwischen Sensbach und Schöllenbach) bis zum Moresberk (heute Breithaupt). Von hier zieht die Grenzlinie zum Fluss Neckar an die Stelle, wo das Bächlein Itterbach (Jutra) in den Neckar (bei Eberbach) einmündet. Dann bildet der Neckar (bis Hirschhorn) die Grenze bis zur Mündung des Flusses Ulfenbach (Ulvena). Weiter verläuft die Grenze im Ulfenbach bis zur Anhöhe bei Fränkeltal (Franconodal; bei Schönmattenwag), wo das Bächlein Steinbach (Steinhaha) seinen Anfang nimmt. Von da zum Pendens Rocha 12 und zur Anhöhe (Waldsknopf) über dem Kunzenbach (Gunnesbach) und dann längs durch den ganzen Wald bis auf die Mitte des Katesberk (Goldknopf bei Oberkunzenbach). Die Grenzlinie überquert nun die Bergstraße (strata publica), welche aus dem Ladengau kommt, gelangt durch die Weschnitz (Wisgoz) nach Lorsch und führt von da zurück zur Steinfurtau.
Steinfurt, Ginneswald (Ginnesloch), Walodam, Alsbach (Aldolfesbach), Felsberg (Felisberk), Winterchasto, Gelicheberga, Arezgrefte (Erzgruben zwischen Erzberg und Erzbach), Walchinhoug (heutiger Kahlberg bei Weschnitz, auf dem die Waldpurgiskapelle steht), Hildgersbrunnen (Hildigeresbrunno), Burgunthart, Eichenwald (Eicheneshart), Mosahart, Lindelbrunnen (Lintbrunno), Krähberg (Crawinberk), Albwinessneita, Mauresberk (heutigerBreithaupt), Gammelbach (Gamenesbach), Igilesbuch (Weckbach?), Rennolfessol, Ulfenbach (Ulvena), welcher in den Neckar mündet. Von Ulfenbach bis Frankonodal (bei Schönmattenwag), zum Markstein in Kasenowa (wohl Hüttenfeld), zum Markstein bei Hirselanden, Rosengarten (Loubwisa), Marclacha (in der Bürstädter Gemarkung), Musa, Aganrod (Flur Hanroth westlich der Försterei Jägersburg). Innerhalb dieser Grenzen liegen zunächst längs des Laufes des Flusses Weschnitz (Wisgoz), der aus zwei Quellbächen entsteht, zwei kleine Weiler, nämlich Manoldescella (verschwundene Siedlung an oder auf dem Kahlberg) und Richgisesbura und außerdem noch in diesen Gebieten: Fürth (Furte), Rimbach (Rintbach), Mörlenbach (Morlenbach), Birkenau (Birkenowa), Weinheim (Winenheim), Hemsbach (Hemmingisbach), Laudenbach (Lutenbach), Heppenheim (Hephenheim), Bensheim (Besinsheim), Auerbach (Urbach), Lorsch (Lauresham) und Bürstadt (Bisestat). [30]
Im Mittelalter gehörte X zu den Besitzungen des Klosters Lorsch das 772 zur Reichsabtei erhoben wird und damit dem König bzw. Kaiser direkt unterstellt ist. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, in dem Erbach später entsteht, dem Reichskloster. Der Blütezeit des Klosters folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt und 1461 verpfändete Kurmainz seine Besitzungen an der Bergstraße, und damit ging die Besitzungen des Klosters Lorsch an die Kurpfalz, die 1556 die Reformation einführte und 1564 das Kloster aufhob.
Ende
Ende Abschnitt
ehem. Kurpfälzer Gebiete
Im Zuge der französischen Revolution verliert die Kurpfalz zunächst 1798 ihre linksrheinischen Gebiete, um 1803 im Reichsdeputationshauptschluß schließlich als einziges rechtsrheinisches Fürstentum ganz aufgelöst zu werden. Die Städte Heidelberg und Mannheim, die Oberämter Heidelberg, Ladenburg und Bretten fallen an Baden, das Oberamt Mosbach wird dem Fürstentum Leiningen-Hardenburg zugesprochen. Die Landgrafschaft Hessen erhält das Oberamt Lindenfels, Otzberg und die pfälzischen Anteile von Umstadt, das Fürstentum Nassau - Usingen erhält das Unteramt Kaub Das einst mächtigste Kurfürstentum des Reiches ist damit von der Landkarte verschwunden.
Oberamt Lindenfels
Neue Zent: Diese ist die geringste und kleinste im Oberamt und begreifet nur sieben geringe Doflein welche schier alle der Stadt Lindenfels gegen Westen liegen. Weil solche vormals ich unmittelbar zur Burg gehörig sondern als davon abhängende Lehen begeben gewesen, nachher aber gegen andere eingetauschet worden sind, haben sie den Namen der Neuzent erhalten. Es trug nämlich da Gräftiche Haus Erbach unter andern auch einige Dörfer von Klurpfalz Lehen, welche dagegen in der vorgemeldeten Thalzent die Dörfer Lautern, Gadern, Reilenbach und inen Theil an Reichendach hatte, die von dem Oberamte Lindenfels nmnittelbar abhiengem. Weil nun diese Ort unteninander vermischt lagen, gab es wegen der wechselseitigen Befugnisse mehrmale nachbarliche Irrungen. um solche gänzlich aus dem Wege zu räumen errichtete Kurf. Friedrich III mit den Grafen Georg, Eberhard und Valentin, Gebrüdern, Schenken von Erbach, im J. 1561 einen Vertrag, Kraft dessen er ihnen vorgedachte drei Dörfer samt dein Theile an Reichenbach, die Grafen aber ihm die Ort Mittershausen, Sckeuerberg, Mittelechtern Knoda, Breiten-Wiesen, Schandebach und Ober-Laudenbach samt den zwei Häusern zu Scharbach, welche sie von der Pfalz zu Lehen getragen, dafür abgetretten haben.
Amt Schönberg
[31]
5 Heppenheimer Centortschaften Vor AlterS und noch bis zum Jahr 17 4 gehörten nebst den schon genannten Amtsortschaften such die Kurpfalzischen Orte Mittershausen Scheuerberg Mitlechtern Knoden Schannebach und Breidenwiesen zur Cent Heppenheim Durch den Hauptvertrag vom Jahr 1714 zwischen Kurmainz und Kurpfalz wurden aber diese Orte von besagter Cent getrennt und es wurde von Kurpfalz eine neue Cent errichtet die auch noch diesen Namen führt und wozu nebst obigen 6 Orren auch noch Oberlau denbach gehört In Scheuerberg wird daS gewöhnliche Cent und Hubqerichr gehalten Wegen die sein Orte und Mittershausen steht eine wichtige Nachricht in der alten Beschreibung der Heppenheimer HalS und Rüg Centgerechtigkeiten wovon in dem Urkundenbuch IV Heft Lit W Auszüge geliefert worden die ich um deswillen hier anführe wetl Widder nichts davon gesagt und doch solche einer näheren Untersuchung nicht unwerth sind Die eigentlichen Worte der Urkunde lauten also Schu erb sch Scheuer berg und Mittershausen Diese lezten beeden Dörflem liegen nunmehro in Heppenheimer Gc markung weil die Gebäu jenseits alle abgangen und die Jnnwohner ihre Häuser nach und nach herüber 2 gebauet wie solches die Grönzstein weisen welche gegen Heppenheim mit I7K und jenseitS wo Mittershausen gewesen mit gezeichnet diese beede benandte Orth haben eine Gemeinschaft welche zusammen in 9 Heerdstatt bestehen Die Heppenheim Gränze Iief also dieser Beschreibung zu Folge bis an daS Pfalzbächlein und alleS waS von Mittershausen und Scheuerberg auf dem rechten Ufer dieses VächleinS liegt gehört also noch zur Heppenheim Gemarkung ES haben aber auch seit jener Zeit wieder mehrere Einwohner jener beiden Orte auf das linke Ufer des PfalzbächleinS gebauet In ebengenannter alten Centbeschreibung wird such La u den wesch i tz unter den Pfälzischen zur Cent Heppenheim gehörigen Orten genennt wovon aber Widder kein Wort sagt S den IB seiner Geographie S ö r 5 2 Derselbe muß also hierdurch verbessert und zugesetzt werden daß dieser Ort ebenfalls durch den Vertrag von 1714 aus der Heppenheimer Cent ausgehoben und der Thalcent deS OberamteS Lin denfels beigefügt worden ist Wlr kommen nun auf die Gräflich Erbachischen zur Cent Heppenheim gehörigen Orte oder das Aint Thonberg Dieses Amt erstreckt sich gleich einem Arme auö dem Odenwald bis nahe an die Bergstraße und ist ein ziemlich fruchtbarer und auch mit guten Weinen gesegneter Distrikt Er ist einer Gräflichen Linie der Schenken von Erbach eigen die sich davon Erb ch Schö n berg benennt und die vogteiliche Jurisdiktion darin besitzt Man hat zu bemerken 1 Das Grafliche Residenzschloß Schön berg IV5ons speciosns eine halbe Stunde von Bensheim auf einem Berge gelegen woselbst man eine vortreffliche Aussicht hat Über daS Alter dieses Schlosses laßt sich mit Gewißheit nichtS bestimmen wahrscheinlich ist eS erst in Mittlern Zeiten erbauet worden und war zu den Zeiren deS FaustrechteS und nachher ein vester Paß in den Odenwald Dieses Schloß war sommt seinem Zugehör anfangs Lorscher und nachher Pfälzisches Lehen und kam als solch letzteres an das Haus Erbach Die Schenken von Erbach haben es anfangs als ein Gan erben Haus besessen und war deSfallS ein besonderer Burgfrieden errichtet wovon Schneider eine Urkunde 5o I lll liefert In der Folge wurde solches daS Residenzschloß der Grafen von Erbach Schonberg die solches auch biS itzt in schönem Stande erhalten haben In Käsiger Schloßkapelle war vormals ein Altarbenesicium gestiftet Der bei dem Schlosse befindliche Garten ist überaus angenehm und sehenswürdig 2 DaS Dorf Schön berg liegt wie ei halber Mond um den Berg herum worauf das Schloß steht und an der Ziegelbach l uitra ES ist nach BenSheim eingepfarrt die Einwohner gehen aber weil sie meist lutherisch sind nach Gronau zur Kirche Wohngebäude zählt der Ort S4 und darin 4 2 Einwohner Unten am Ende des Ortes ist eine Mühl Auf der entgegengesetzten Seite des Schlosses Schönberg ist der Petersberg 3 WilhelmShausen uch Wilmshausen und Willmannshausen genennt ist ein Dörfchen an der Lauter oder Ziegelbach gleich oberhalb Schönberg gelegen mit 11 Häuser und 78 Bewohnern 4 Ellmannshausen oder Elmshausen liegt wieder etwas weiter und oberhalb dem vorigen Dorfe 1 Stunde von Benöheim ebenfalls an der Ziegeldach ist aber ziemlich größer und hat in Z2 Häusern 274 Bewohner Bei diesem Orte sind Bleigruben wovon der dritte Theil dem Hause Erbach als Lehen von Kurpfalz verliehen worden Beide Orte pfarren nach Bensheim 5 Reichen dach ein Pfarrdorf eine Stunde oberhalb Schönberg und an der Lauterbach gelegen Es ist sehr alt und kömmr schon unter diesem Namen in der Lorscher WildbannSbeschreibung von 012 vor 3 Wahrscheinlich ist eS auch oaS Ifangs daS in der Heppenheimer Grenzbeschreibung 796 vorkömmt Im Jahr 16 4 war dieser Ort noch Pfälzisches unmittelbares Eigenthum und hatte derselbe ein Pfälzisches Schöp fengericht wie auch noch zwei andere Gerichte der Schenken zu Erbach und der Herrn von Ul n r die beide Güiher und Leibeigene darin hatten Zu dem Pfälzischen Gerichte geHorten auch die auSge ganzen Dörfchen Greuelbach und Hahnrodt Im Jahr 56 wurde besagtes Reickenbach so wie Lautern Gadern und Kailbach von Kurpfalz tauschweiö an Erbach abgetretten dagegen hat letz 97 teres seine Dörfer Mitlechtern Knoden Breitenwiesen Schannebach Scheuerberg und Oberlaudenbach an Kurpfalz überlassen welch letztere hierauf zum Oberamte Lindenfels was die vogtei liche Jurisdiktion betrifft gezogen wurden die Centgerichtsbarkeit blieb aber noch wie gesagt worden bis zum Jahr 1714 bei dem Oberamte Heppenheim Den Synodalregistern bei Vürävein rckiäioec ZVlog I p 468 ju Folge war Reichenbach in alteren Zeiten ebenfalls ein Filial von Bensheim denn die dasige Kirche wird löüi noch Klislis Tcclesis genennt Die Schenken zu Erbach stifteten aber wahrscheinlich daselbst bald hierauf eine Pfarrei de in schon im Jahr iö Z heißt eS daß die Schenken Eberhard und Valentin zur Pfarrkirche in Reichenbach prä seiuirt hatten Reichenbach hat 60 Wchngcbäude und 5 5 Bewohner Unterhalb deS Ortes an der Lauter ist eine Papiermühle die guten Abgang hat Nicht weit von Reichenbach aber etwaö seitwärts liegt 6 Hohenstein ein kleines Dörfchen von 8 Häusern mit 4 Bewohnern liegt eine kleine halbe Stunde von Reichenbach 7 Lautern ein kleines Dorf eine halbe Stunde oberhalb Reichenbach an der Lauterbach I uitrs kömmt in der Lorscher Wildbannsbeschreibiing 10 2 unter dem Namen I uääera vor Es ist so wie das vorige ein Filial von Reichenbach hat 18 Häuser und 122 Seelen 8 Gadern oder Gadernheim ein beträchtliches Dorf Filial von Reichenbach von 64 Häusern und Seelen liegt an dem Ursprünge der I uitrs und kömmt allschon in der Heppenheimer Pfarrgränz beschreibung S 5 namentlich vor Von Bensheim ist dieser Ort zwei Stunden von Reichenbach aber drei Viertelstunden entfernt 9 Zelle Oellä ein ziemlich beträchtliches Dorf eine halbe Stunde von Benshejm und eine Stun de von Heppenheim und an der Mühlbach oder Meerbach gelegen ist ein alter Ort der in 1rs6 7 aur mehrmalen vorkömmt Er hatte auch schon frühzeitig eine Kirche welche ein gewisser Liilurigus dem Kloster Lorsch sammt allen dazugehörigen Einkünften schenkte mit dem Beding daß der Prior oder sonst ein Geistlicher alle Woche dreimal daselbst den Gottesdienst Oivins verrichten sollte Ooä Lsur IXo 53 Diese Kirche oder Kapelle war dem h Michael geweihet wie anS dem IVecrolvßio I suresK erhellet dae in dem Urkundenbuche VII Heft zu finden ist Auch in der Folge wurde diese Filialkirche von Beiisheim beibehalten ttnd noch wirklich sieht man einige I uäeia derselben nach welchen alle Jahre von Bensheim aus eine Prozession geführt und zu Behauptung deS alten Pfarr und KirchenbesitzeS eine Predigt gehalten wird Zell ist ziemlich lang hat 54 Häuser und 358 Bewohner An der Meerbach sind drei Mühlen Gronau ein lutherisches Pfarrdorf eine kleine Stunde von Bensheim und eine halbe Stunde von Schönberg heißt in alten Urkunden lZrunove auch Grünau und Grünau Es liegt in einem schö nen grünen Thale an der Meerbach woher auch Schneider seinen Namen leiten will Eben besagter Schneider macht in der Erbachisch Historie S 296 aus der alten Filialkirche zu Gronau die ein gestiftetes Benesicium zur h Anna hatte eine alte Pfarrkirche und Pfarrei welches aber sicherlich falsch ist denn aus dem daß man zuweilen auch Lekalkapläne Pfarrer leksrios nannte wie solches in der U kunde I o I V bei Schneider der Fall zu seyn scheint ist eine bekannte Sache und läßt sich hieraus noch kein eigentliches Pfarrrecht ableiten Im alten Pfarrtedtenbuche der Pfarrei BenSheim kömmt im Jahr aZ2 Herr Athel Pfarrer in Reichenbach vor und noch vorher wird er luernnes tk e1r klekänu in KeicKendsrK genennt und doch war dieser kein Pfarrer sondern nur Kaplan zu Reichenbach wie auS Würänein I c erhellet und auch daraus zu fließen scheint weil er nach BenSheim begraben wurde Gronau hat 6 Wohnhauser und Z7Z Bewohner Unterhalb deS DorfeS aber auf der Seite ist eine Mühle zu finden 1 Railb ach auch Reitelbach und Raitelbach genennt ein kleines Dörfchen an den Grenzen deS vormaligen Oberamtes Lindenfels und an der Straße die von Reichelsheim nach Bensheim zieht von welch letzterer Stadt solches 2 Stunden entfernt liegt ist eines von jenen Orten welche von Kurpfalz an Erbach durch Tausch überlassen worden sind ES enthält in L Häusern 6Z menschliche Seelen Man lheilt es in Ober und Niedergailbach 2 Rimbach ein Pfarrdorf welches von den übrigen Amtsortschaften ganz abgesondert und zwi scheu Fürth und Mörlenbach an der Weschnitz liegt so wie es auch wirklich in der Hexpenheimer Markbe schreidung 774 unter dem Namen I5int b cK vorkömmt Eben so wird eS auch in einer Lorscher Urkunde vom JaKr L77 l N 4 ü 6 l suresti qenennt Es ist also ein sehr alter Ort Seine Pfarrei aber ist nicht so all denn eS gehörte noch vorder Reformation als Filial nach Mörlenbach wie wir auS dem alten Worms Synodalreqister vom Jahr q66 woselbst es unrer dem Name Rumpach mit Mörlenbach vorkömmt ersehen In diesem Orte hatte daS Erzstift Mainz auch noch im 5 Jahrhundert eine Burg und Wohnung Haus und Burgftadel welche Gerhard Vetzer alS MainzischeS Lehen besaß im Jahr 409 aber dem Schenken Conrad von Erbach von Kurmainz zu Lehen gegeben worden welches auch diesem Gräflichen Hause n der Folge geblieben ist Rimbach hat dermalen 9 Häuser und 696 Bewohner Von Fürth ist es eine starke von Mör lenbach aber nur eine halbe Stunde entfernt i Zotzenbach ist ebenfalls ein beträchtlicher Ort und ein Filial von Rimbach wovon S eine halbe Stunde entfernt ist Es hatte vor diesem eine besondere Kapelle und einen Kaplan dem Schenk Hein rich im Jahr Zöi ein Malter Korn jahrlich vermacht hat Dieser Ort hat vor Zeiten und noch im Jahr 1475 in besonderes Gericht wie uns die Urkunde bei Schneider A Zcz SS 56Z lehrt Zotzenbach enthält 55 Häuser und 4Z2 Einwohner 14 Lützel Rimbach ist ein Weiler und Filial von Rimbach von welchem selbiger eine halbe Stunde entfernt ist Es hat nur Z Häuser mit 22 Seelen L6 Möns dach oder Mei senbach auch Münschbach genannt ist gleichfalls ein Weiler bei Rimbach von 6 Häusern und Z4 Seelen 16 Mengelbach ist nicht minder ein kleiner Weiler von 5 Häusern und 44 Seelen drei Viertelstunden von Zotzenbach entlegen Die zum Amte Schönberg noch weiter gehörigen Weiler Ritschweier Rutschweiler oder Ritsch weiler und Kanzelbach gehören nicht hieher es wird aber von denselben doch noch anderwärts die Rede seyn DaS ganze Amt Schönberg mit Ausnahme dieser beiden kleinen Dörfchen begreift also 1 Schloß und i5 Dörfer und Weiler worin 626 Wohngebäude und ZUlZ Einwohner sich befinden Nebst diesen hier genannten Erbach Schönbergischen Dörfern gehören noch weiter zur Cent Heppen heim S Urkundenbuch zur Kirchengeschichte Xo V b 7 Schneider Urk I XXXVI Z und IV 2 DaS von Dalbergische Dorf Albersbach bei Mitlechtern gelegen Stunde von Heppenheim entfernt mit n Häusern und 97 Bewohnern K der nunmehr ebenfalls von Dalbergische Hof KreiSwald mit 7 Seelen c Endlich der von Belderbuschische Weiler JgelSbach mit 3 Häusern und 16 Stilen
ehem. Kurmainzer Gebiete
nach 1803 hessisch
Im Fürstentum Starkenburg wurden nach den Gebietsveränderungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 die alten und neuen landgräflich hessisch-darmstädtischen Gebiete östlich des Rheins und südlich des Mains zusammengefasst. Namensgebend war das neu erworbene ehemalige kurmainzische, ursprünglich nach der gleichnamigen Burg benannte Oberamt Starkenburg im Süden des Fürstentums. Diese Veränderungen wurden 1815 vom Wiener Kongress bestätigt, 1816 wurde das Fürstentum im Zuge einer Verwaltungsreform in Provinz umbenannt. Die beiden anderen Provinzen Hessens waren Oberhessen (Hauptstadt: Gießen) und Rheinhessen (Hauptstadt: Mainz).
Die Provinz Starkenburg führt ihren Namen nach dem ehemaligen Mainzischen Oberamt Starkenburg (benannt nach der Burg gleichen Namens bei Heppenheim) welches einen Bestandtheil von ihr bildet. Sie ist zusammengesetzt aus 1. der ehem Obergrafschaft Katzenellenbogen 2. dem Mainz Oberamt Starkenburg oder den ehem. Amtsvogteien (Heppenheim mit 7 Orten) der Amtsvogtei (Bensheim mit 5 Orten), der Amtsvogtei Lorsch (mit 5 Orten), der Amtsvogtei Fürth (mit 31 Orten) 3. dem Mainz Amt Gernsheim mit (3 Orten) 4. dem Oberamt Steinheim mit Ausnahme der Amtsvogteien Alzenau und Großkrotzenburg oder der Amtsvogtei Steinheim mit Ausnahme des Qrts Großauheim (9 Orte), der Amtsvogtei Dieburg (5 Orte) der Amtsvogtei Seligenstadt (10 Orte) der Amtsverwalterei der Abtei Seligenstadt (mit 3 Orten) 5. dem Mainz Amt Hirschhorn mit Ausnahme des Orts Eschelbach (4 Orte) 6. dem Kurpfälzischen Oberamt Lindenfels (34 Orte) 7. dem Kurpfälzischen Oberamt Umstadt (10 Orte) 8. dem Kurpfälzischen Oberamt Otzberg (12 Orte) 9. den Kurpfälzischen Parzellen des Amtes Alzey auf der rechten Rheinseite ebenso wie 10. die Parzellen des Kurpfälz Amts Oppenheim auf dem rechten Rheinufer nicht aus Ortschaften sondern aus Rheininseln einzelnen Höfen bestehend 11. den Resten des Bisthums Worms mit Ausnahme der Kellerei Ehrenberg oder dem Wormsischen Amt Lampertheim (5 Orte) und der Herrschaft Neckarsteinach (4 Orte) 12. der Stadt Wimpfen und der Probstei oder dem kath Ritterstift St Peter in Wimpfen 13. der Aemter des Fürsten von Löwenstein Werthheim Rosenberg Habitzheim Kirchbeerfurth 14. der Herrschaft Breuberg 15. den Aemtern des Grafen Erbach-Fürstenau: Michelstadt, Fürstenau, Freienstein, Rothenberg 16. den Aemtern des Grafen Erbach-Erbach: Erbach, Reichenberg 17. den Aemtern des Grafen Erbach-Schönberg: Schönberg und König 18. einzelnen reichsritterschaftlichen Besitzungen der Frhrn. von Albini, Grafen von Belderbusch, Grafen Dalberg, Frhrn v. Frankenstein, Herrn v. Gemmingen und Pretlak v. Haithausen und v. Wambold in diesen Districten 19. dem Hanauischen Amt Babenhausen 20. den ehem. fürstl. Isenburgischen Aemtern: Offenbach und Dreieich und 21. der ehem. Herrschaft Heusenstamm des Grafen von Schönborn 22. einigen ehemals bayrischen Orten In Folge dieser ehemaligen verschiedenen Herrschaft sind in Starkenburg bis zur Einführung eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das ganze Großherzogthum die ehemals darin gültigen Rechte in Wirksamkeit. Nach den verschiedenen Verwaltungszweigen ist die Provinz eingetheilt 1. in 10 Kreisämter: Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Erbach, Großgerau, Heppenheim, Lindenfels, Neustadt, Offenbach, Wimpfen 2. in 18 Landgerichte und Stadtgerichte: Stadtgericht Darmstadt; Landgericht Darmstadt, Beerfelden, Fürth, Gernsheim, Großgerau, Hirschhorn, Höchst, Langen, Lorsch, Michelstadt, Offenbach, Reinheim, Seligenstadt, Umstadt, Waldmichelbach, Wimpfen, Zwingenberg 3. in 3 Oberreinnehmereien: Darmstadt. Bensheim. Umstadt 4 in 12 Steuercommissariate: Darmstadt, Langen, Seligenstadt, Großgerau, Offenbach, Beerfelden, Zwingenberg, Fürth, Heppenheim, Dieburg, Höchst, Michelstadt.
Weiteres
Bis 1821 waren Ämter die Verwaltungseinheiten, die danach in Landratsbezirke zusammengeführt wurden. 1832 wurden die Einheiten ein weiteres mal vergrößert und es wurden Kreise geschaffen, wobei einige Landratsbezirke selbstständig blieben.
12. juli 1874 mit Auflösung des Kreieses Lindenfels kommen die Lindenfelser Ort Glattbach, Knoden mit Breitenwiesen, Kolmbach, Laudenau, Lindenfels, Schannenbach, Schlierbach, Seidenbach, Seidenbuch, Winkel und Winterkasten zugeteilt.
Frankensteiner
Zunächst verkaufte Graf Emanuel Maximilian von Schönburg im Februar 1661 seine Eberstädter Bes itzungen für 21.000 Reichstaler an Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt. Daraufhin gaben auch die Brüder Frankenstein ihre Dauerauseinandersetzung mit Hessen auf und verkauften ein Jahr später ihren Anteil für 88.000 Reichstaler. Die Brüder Johann Friedrich und Johann Peter von Frankenstein kauften sich aus dem Erlös die freiadlige Herrschaft Seckendorf im frän- kischen Ullstadt nordwestlich von Neustadt an der Aisch, wo die Familie, die 1670 in den Reichsfreiherrn- stand erhoben wurde, bis heute ihren Wohnsitz hat.
Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts:
Zwei Regierungsbezierke: Darmstadt und Giesen: Regierungsbezirk Darmstadt: Diese Regierungsbezirke bestanden bis zum Lüneviller Frieden ([[Friede von Lunéville]]) von 1801 aus folgenden Aemtern und Ortschaften: I) Regierungsbezirk Darmstadt. Derselbe theilte sich ab in die A) Obergrafschaft Catzenellnbogen bestehend aus 1) Amt Darmstadt welches in folgenden Ortschaften 2)Amt Dornberg 3) Amt Kelsterbach 4) Amt Lichtenberg 5) Amt Pfungstadt 6) Amt Rüsselsheim 7) Amt Gerheim [Gernshein?] 8) Amt Zwingenberg und Jägersburg B) Niedergrafschaft Catzenellnbogen. Sie bestand aus nachstehenden Aemtern und Ortschaften: a) Amt Braubach: Braubach, Dachsenhausen, Gemmerich, b) Vogtei Ems (mit Nassau Oranien gemeinschaftlich) nämlich: Bad Ems. Ems, Kemmenau c) Amt Catzenellnbogen: Catzenellnbogen, Allendor, Ebertshausen, Gutenacker, Oberfischbach, Mittelfischbach, Niederfischbach, Schönborn, Klingelbach C) Herrschaft Epstein (Bestehend aus): a) Amt Wallau: Wallau, Breckenheim, Delkenheim, Diedenbergen, Ickstadt, Langenhain, Lorsbach, Massenheim, Medenbach, Nordenstadt, Hof Mechtilshausen, Oberlicderbach, Unterliederbach, Wildsachsen b) Kellerei Epstein (bestehend aus dem mit Kur gemeinschaftlichen Orte): Epstein D) Oberamt Umstadt: (Dieses Amt war bis 1813 mit Kurpfalz gemeinschaftlich. Im Jahr 1803 kam wie weiter unten erwähnt werden wird der Pfälzische Antheil an Darmstadt) Umstadt, Großzimmern, Habitzheim, Kleinumstadt, Nieder-Keinspach, Raibach, Richen, Semd, Spachbrücken, Zeilhard E) Vogtei Kürnbach (mit Würtemberg gemeinschaftlich) Kürnbach II) Bezirk der Regierung zu Gießen 1) Oberamt Gießen: Gießen, Grosenlinden, ... 2) Amt Allendorf an der Lumba: ....
Einzelnachweise
- ↑ Dieburg. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 11. Januar 2012). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 14. März 2012.
- ↑ Georg W. Weber: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1, Seite 206 (digitale Ansicht)
- ↑ Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit, Jonghans, Darmstadt 1854, (bei goggle books)
- ↑ a b Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen neuzent. - ↑ Gossherzoglische Centralstelle für die Landesstatistik: Statistik des Großherzogthum Hessen Band 2, Darmstadt 1864, Seite 67 (bei gogle books)
- ↑ a b c d „Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße“. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 15. Januar 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 10. Februar 2014.
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197-211)
- ↑ Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Lampertheim betreffend vom 1. April 1905 (Hess. Reg.Bl. S. 132)
- ↑ J.G Widder Seite 508
- ↑ C.F.M.L. Marchard, Seite 49
- ↑ G.W. Wagner Seite 24
- ↑ Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, Seite 86
- ↑ Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. Seite 248 (bei goggle books)
- ↑ a b c C.F.M.L. Marchard, Seite 49
- ↑ Johann Goswin Widder, Seite 508f
- ↑ Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. Seite 248 (bei goggle books)
- ↑ Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, Seite 60 (bei goggle books)
- ↑ Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3598232527
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197-211)
- ↑ Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12. Februar 1968 (GVBl. I S. 41-44)
- ↑ Georg W. Wagner: Band 1, Seite 253
- ↑ Johann Friedrich Kratzsch: 'Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Nauenburg 1845, Band 2, Seite 730 (bei bei Hathi Trust, digital library)
- ↑ Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, Seite 440
- ↑ C.F.M.L. Marchard Seite 75
- ↑ Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt, 1858, Seite 36ff (bei goole books)
- ↑ Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, Seite 157 (bei goggle books)
- ↑ Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. Seite 248 (bei goggle books)
- ↑ C.F.M.L. Marchard, Seite 75
- ↑ Widder, Seite 104ff
- ↑ "Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461) Im Auftrag des Stadtarchivs Heppenheim zusammengestellt und kommentiert von Torsten Wondrejz", Nr 5a (Digitale Ansicht) (PDF; 2,0 MB)
- ↑ Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit, Band 3, Sauerländer, 1832, Seite 196 (bei goggle.books)
[[Kategorie:Landratsbezirk (Großherzogtum Hessen)|Bensheim]] [[Kategorie:Bensheim]]
Ämter in Hessen nach 1803
Aus:
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit, Band 3, Frankfurt 1839 (bei books.google.de)
II) Vor 1803 zu Kurmainz, mit dem Reichsdeputationshauptschluß zu Hessen: 1) Oberamt Starkenburg bestehend aus 4 Amtsvogteien oder Unterämter: a) Amtsvogtei Heppenheim: Heppenheim, Erbach, Kirchhausen, Oberhambach, Unterhambach, Sonderbach, Sonderbach, Walderenbach; b) Amtsvogtei Bensheim: Bensheim, Fehlheim, Kleinsehrheim, Vorheimer Hof, Rheinzollhaus; c) Amtsvogtei Lorsch: Lorsch, Biblis, Bürstadt, Kleinhausen, Virnheim; d) Amtsvogtei Fürth: Fürth, Brembach, Fahrenbach, Hiltersklingen, Kolmbach, Kerkelbach, Lörzenbach, Waschnitz, Mörlenbach, Großbreidenbach, Oberliebersbach, Niederliebersbach, Makenheim, Mumbach, Schnorrenbach, Weyher, Unterabtsteinach, Flockenbach, Gorrheim, Kurzenbach, Lorebach, Trösel, Hartenrod, Aschbach, Dürrelmbach, Gondern, Köchersbach, Lizelbach (Lüzelbach) 2) Das Mainzische Amt Gernsheim: Gernsheim, Rodau, Wattenheim, 3) Oberamt Steinheim a)Amtsvogtei Steinheim: Orte: Obersteinheim, Niedersteinheim, Bieber, Dietesheim, Hainstadt, Großauheim, (das auf der rechten Mainseite gelegene Ort Großauheim wurde durch Vertrag mit Hessen vom 29 Juni 1816 an Kurbessen cedirt) Kleinauheim, Lämmerspiel, Mühlheim, Bürgel erhielt der Fürst v. Isenburg b) Amtsvogtei Dieburg: Orte: Dieburg, Eppertshausen, Kleinzimmern, Niederrode, Oberrode c) Amtsvogtei Seligenstadt: Seligenstadt, Froschhausen, Gelnhausen, Jügesheim, Kleinwelzheim, Kleinkrozzcnburg, Mainflingen, Ramtbrückcn, Weiskirchen, Zollhaufen; d) Amtsvogtei Alzenau: Alzenau, Albstade, Großvelzheim, Honsbach, Hörstein, Kohl, Kälberau, Michelbach, Wasserlos. Diese Amtsvogtei wurde später durch den mit Baiern am 30 Juni 1816 abgeschlossenen Staatsvertrag an Baiern abgetreten e) Amtsvogtei Großkrozzenburg: Orte: Großkrozzenburg, Oberrodenbach Beide Orte Großkrozzenburg und Oberrodenbach auf der rechten Mainseite gelegen wurden durch Vertrag mit Kur Hessen vom 29 Juni 1816 an Letzteres cedirt. f) Amtsverwalterei der Abtei Seligenstadt: Orte Geißelbach, Hofstädten, Omersbach 4) Amt Hirschhorn: Orte: Hirschhorn, Jgelsbach, Heimbrunn, Unterschönmattenwag, Eschelbach. Eschelbach wurde am 14 März 1803 an Baden cedirt. Königstein 5) Aus dem Mainzischen Oberamt Königstein; a) Der Flecken Vilbel. Dieser Flecken war bis 1803 eine gemeinschaftliche Besitzung von Kur-Mainz und Kur-Hessen. Durch Vertrag mit Kurhessen vom 29 Juni 1816 trat letzteres seine Hälfte von Vilbel an Hessen-Darmstadt ab b) Amt Rockenberg: Orte: Rockenberg, Marienschloß, Niedermörle, Obermörle, Oberwillstadt, Oppershofen, Wisselsheim Durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 kamen weiter an Hessen III) Die vormals Kurpfälzischen Aemter: 1) Oberamt Lindenfels: Orte: Lindenfels, Hammelbach, Oberscharbach, Unterscharbach, Affolderbach, Wahlen, Waldmichelbach, Oberschönmattenweg, Siedelsbrunn, Ober- und Unterkriedach, Vökelsbach, Mumbach, Reissen, Hornbach, Schlierbach, Winkel, Glattbach, Fulsbach, Flirsbach, Leimenbach, Erlenbach, Seidenvach, Lauterweschnitz, Bonsweiher, Ellenbach, Scheuerberg, Mittershausen, Mitlechtern, Breitenwiesen, Knoden, Schannebach, Oberlaudernbach, Pfaffenbeerfurth. 2) Das kurpfälzische Oberamt Umstadt: Nämlich der kurpfälzische Antheil an dem Oberamt Umstadt. Die zu dieser früheren Gemeinschaft zwischen Darmstadt und Kurpfalz gehörigen Orte sind (oben § 6 angegeben): Umstadt, Großzimmern, Habitzheim, Kleinumstadt, Nieder-Keinspach, Raibach, Richen, Semd, Spachbrücken, Zeilhard 3) Kurpfälzisches Oberamt Otzberg: Orte: Otzberg, Hering, Lengfeld, Heubach, Frauenmauses, Wirbelsbach, Hasenrod, Oberklingen, Niederklingen, Mittelkinzig, Bürket, Hetschbach, 4) Die Parcellen des Amts Alzey auf dem rechten Rheinufer 5) Die Parcellen des Amts Oppenheim auf dem rechten Rheinufer. Diese in 4) und 5) erwähnten Parcellen bestehen nicht in Ortschaften sondern in Rheininseln einzelnen Höfen und anderen Domamal Besitzungen (§ 20). § 20 An Hessen Darmstadt wurden weiter in 1803 abgetreten: IV) Die Reste des Bisthums Worms a) Amt Lampertheim: Orte: Lampertheim, Hofheim, Nordheim, Bobstadt, Neuschloß b) Kellerei Ehrenberg: Orte: Schloß Ehrenbcrg (Schloß Ehrenberg wurde 1805 an die ritterschaftliche Familie von Backnitz abgetreten) Bergen, Aglasterhause. (Die Ortschaften Bergen und Aglasterhausen wurden spater an Baden durch Vertrag vom 14. Marz 1803/ 11. Juni 1803 abgetreten) c) Herrschaft Neckarsteinach: Orte: Neckarsteinach, Darsberg, Grein (Neckarsteinach und Darsberg waren zugleich badisch), Langenthal. § 21 V) Die vormalige freie Reichsstadt Friedberg VI) Die Probst, oder katholisches Ritterstift St. Peter in Wimpfen. (Die Stadt wurde erst später abgetreten) § 22 Durch den Staatsvertragh zwischen Baden und Hessen-Darmstadt vom 14. Marz 1803/ 11. Juni 1803 werden getauscht: an Baden: Eschelbach, Bargen, Aglasterhausen an Hessen-Darmstadt: Stadt Wimpfen, Wimpfen im Thal, Hohenstatt, Neckarhausen, den badischen Anteil an Neckarsteinach und Darsberg.
Radwege
- www.bahntrassenradwege.de
- achim-bartoschek.de
- Atlas verkehrsfreierfreier Radwege
- eifel-gps.de
- rad-reise-service.de
- radtouren-atlas
- fahrradreisen.de
- eifel.info
- Urlaub RP
Radwanderwege
Durch das Gemeindegebiet führen folgende Radwanderwege:
- Der Hessische Radfernweg R1 (Fulda-Radweg) führt über 250 km von den Höhen der Rhön entlang der Fulda bis Bad Karlshafen an der Weser.
- Der Hessische Radfernweg R2 (Die Vier-Flüsse-Tour), startet in Biedenkopf und führt über 202 km durch die Flusstäler von Lahn, Lauter, Lüder und Fulda nach Sinntal im Spessart.
- Der Hessischer Radfernweg R5 (Nordhessenroute Eder-Fulda-Werra) führt über 220 km von Willingen im Upland entlang des südlichen Ederseeufers, über Homberg (Efze) und Rotenburg an der Fulda bis nach Wanfried an der Werra.
- Der Hessischer Radfernweg R7 (Von der Lahn zur Werra) verbindet Werra und Taunus über 215 km durch den Vogelsberg.
- Der 180 km lange Ederauenradweg beginnt im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen und heißt hier Ederauenweg. Der größte Teil führt durch Hessen und heißt dann Ederradweg. Er folgt dem Lauf der Eder bis zur Mündung in die Fulda (Fluss) bei Guxhagen.
- Die Deutsche Fußballroute NRW ist eine 850 km lange Erlebnis-Radroute zum Thema Fußball in Nordrhein-Westfalen.
- Die Dortmund-Ems-Kanal-Route ist ein rund 350 km langer und quasi steigungsfreier Radfernweg der das Ruhrgebiet mit der Nordseeküste verbindet.
- Der ca. 120 km lange Emscher-Weg verläuft meist parallel zur Emscher von der Quelle in Holzwickede zur Emschermündung in den Rhein in der Nähe von Dinslaken.
- Das ca. 960 km lange Radwegenetz der 100 Schlösser Route schlängelt sich weitgehend abseits von Autostraßen von Burgen zu Wasserschlössern, Herrensitzen und Gräftenhöfen, Schlossparks und Bauerngärten, Klöstern und Kirchen, insgesamt werden deutlich mehr als die namensgebenden 100 Bauwerke angesteuert.
- Die Europaroute (D3) führt über 960 km von den Niederlanden quer durch Deutschland nach Polen. Er ist Teil des ca. 3.600 km langen Europäischen Fernradwegs R1 von der französischen Kanalküste bis nach Sankt Petersburg in Russland.
- Die Pilgerroute (D-Netz-Route D7) führt über ca. 1.065 Kilometer als Radfernweg von Flensburg nach Aachen. Sie ist der deutsche Abschnitt der EuroVelo Route 'Pilger Route' (EV3).
- Die D-Route 9 (Weser-Romantische Straße) führt von der Nordsee über Bremen, Kassel, Fulda und das Taubertal nach Füssen im Allgäu (1.197 km).
Kategoriediskussion
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Frankreich
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