Diskussion:Das Lied der Deutschen
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„Zu Schutz und Trutze“, französische Übersetzung
Zu der zitierten französichen Übersetzung „pur se défendre et attaquer“ wurde gesagt, dass durch diese Wortwahl der defensiven Absicht eine aggressive hinzugefügt werde. Ich habe dies geändert: Die defensive Absicht wird in eine aggressive umgedeutet. Nach meinem Verständnis ist defensiv, wer sich nur verteidigt und keine Angriffspläne hat. Wer neben seinen (dann selbstverständlichen) Verteidigungsanstrengungen auch angreifen will, verhält sich nicht defensiv, sondern nur aggressiv. Die französische Übersetzung beinhaltet also nicht nur eine Hinzufügung einer angeblich aggressiven Absicht. --BurghardRichter (Diskussion) 13:30, 6. Dez. 2013 (CET)
Das Lied der Deutschen – Die Geschichte einer Hymne
Jemand hat einen Link auf youtube mit drei Teilen dieses Filmes eingepflegt. Das sind Kopien der bei BR-alpha ausgestrahlten Version. Ist die denn gemeinfrei? Wenn nicht, war das Hochladen auf youtube eine Urheberrechtsverletzung. Darauf sollten wir aber gemäß WP:WEB#Einzelrichtlinien, Nr. 7, nicht verlinken. --Φ (Diskussion) 17:40, 7. Dez. 2013 (CET)
- Das Video ist schon vor vier Jahren auf YouTube heraufgeladen worden. Ich denke, wir dürfen deshalb vermuten, dass es entweder gemeinfrei ist oder dass der Inhaber des Urheberrechts mit der Veröffentlichung auf YouTube einverstanden ist. Denn sonst wäre es wahrscheinlich schon längst dort gelöscht worden. Unter dem Fenster, in dem das Video gezeigt wird, ist dort der Name Richard David Precht angegeben, der als Autor von Fernsehsendungen bekannt ist. In der Annahme, dass er der Verfasser sei, habe ich, als ich die Links auf den zweiten und den dritten Teil hinzufügte, auch seinen Namen dazugesetzt. Tfjt, der den ersten Teil verlinkt hatte, hat dies aber wieder rückgängig gemacht, mit der Begründung dass Precht nicht der Verfasser, sondern nur derjenige sei, der das Video auf YouTube heraufgeladen hat. Ich denke, wir können davon ausgehen, dass Precht als Publizist mit den Bestimmungen des Urheberrechts hinreichend vertraut ist und dass ein von ihm heraufgeladenes Video in dieser Hinsicht unbedenklich ist. --BurghardRichter (Diskussion) 18:02, 7. Dez. 2013 (CET)
- Hallo BurghardRichter, meines Erachtens ist es nicht in Ordnung, einfach auf Verdacht zu verlinken. Urheberrechtlich ist das eine Grauzone, und Precht ist bisher nicht als Fachmann für diese Fragen in Erscheinung getreten. Mit deiner Logik könnte man ja massenhaft Youtubelinks in Artikel wie David Bowie, Miles Davis oder Lady Gaga verlinken, da die Videos dort schon zT jahrelang stehen uns somit als unangefochten gelten können. Ich möchte doch für größere Vorsicht auf diesem Gebiet plädieren. Gruß, --Φ (Diskussion) 18:36, 7. Dez. 2013 (CET)
- Hallo, die hier zitierten Einzelrichtlinie Nr. 7 verbietet die Verlinkung offensichtlich rechtswidriger Inhalte. Davon ist hier aber nicht auszugehen, denn es ist nicht offensichtlich, unter welchen Umständen das Video in YouTube eingestellt wurde. Wer der Autor des fachlich recht guten Beitrags ist, kann nach den vorliegenden Daten nicht entschieden werden. Immerhin hat er die Qualität, dass der Bildungskanal BR-alpha den Beitrag ausstrahlte. Ich korrigiere mich hier insoweit, als ich nicht ausschließen kann, dass Herr Precht nicht bloß der „Einsteller“ des Videos sondern auch der Autor ist. Gruß--Tfjt (Diskussion) 19:18, 7. Dez. 2013 (CET)
- So geht das nicht. Herr Precht ist offenkundig nicht der Inhaber der Urheberrechte an diesem Film. Das Copyright liegt vielmehr bei Planet Schule, die Nutzungsbedingungen findet man hier. Da bei Youtube keinerlei Hinweis zu finden ist, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, muss man annnehmen, dass er schwarzkopiert wurde. Ich nehm die drei Links raus. --Φ (Diskussion) 19:52, 7. Dez. 2013 (CET)
- Aus meiner Sicht ist eine Rechtsverletzung nicht konkret ersichtlich. Nichts deutet darauf hin, dass das Video von Planet Schule heruntergeladen wurde. Die verlinkten Nutzungsbedingungen beziehen sich – soweit ich das sehen kann – allein auf das Herunterladen von dort. Es ist außerdem nicht offensichtlich, dass (allein) Planet Schule die Urheberrechte innehat. Gruß--Tfjt (Diskussion) 20:14, 7. Dez. 2013 (CET)
- So geht das nicht. Herr Precht ist offenkundig nicht der Inhaber der Urheberrechte an diesem Film. Das Copyright liegt vielmehr bei Planet Schule, die Nutzungsbedingungen findet man hier. Da bei Youtube keinerlei Hinweis zu finden ist, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, muss man annnehmen, dass er schwarzkopiert wurde. Ich nehm die drei Links raus. --Φ (Diskussion) 19:52, 7. Dez. 2013 (CET)
- Hallo, die hier zitierten Einzelrichtlinie Nr. 7 verbietet die Verlinkung offensichtlich rechtswidriger Inhalte. Davon ist hier aber nicht auszugehen, denn es ist nicht offensichtlich, unter welchen Umständen das Video in YouTube eingestellt wurde. Wer der Autor des fachlich recht guten Beitrags ist, kann nach den vorliegenden Daten nicht entschieden werden. Immerhin hat er die Qualität, dass der Bildungskanal BR-alpha den Beitrag ausstrahlte. Ich korrigiere mich hier insoweit, als ich nicht ausschließen kann, dass Herr Precht nicht bloß der „Einsteller“ des Videos sondern auch der Autor ist. Gruß--Tfjt (Diskussion) 19:18, 7. Dez. 2013 (CET)
- Hallo BurghardRichter, meines Erachtens ist es nicht in Ordnung, einfach auf Verdacht zu verlinken. Urheberrechtlich ist das eine Grauzone, und Precht ist bisher nicht als Fachmann für diese Fragen in Erscheinung getreten. Mit deiner Logik könnte man ja massenhaft Youtubelinks in Artikel wie David Bowie, Miles Davis oder Lady Gaga verlinken, da die Videos dort schon zT jahrelang stehen uns somit als unangefochten gelten können. Ich möchte doch für größere Vorsicht auf diesem Gebiet plädieren. Gruß, --Φ (Diskussion) 18:36, 7. Dez. 2013 (CET)
- Sollte das Video tatsächlich illegal bei YouTube eingestellt sein, so liegt der Rechtsverstoss selbstverständlich bei dem, der es heraufgeladen hat, und nicht bei uns, die wir lediglich einen Hinweis auf die Existenz dieser Video-Datei bei YouTube gegeben haben. Aber es ist natürlich auch richtig, dass wir keine Internet-Dateien verlinken sollen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter Verletzung des Urheberrechts zustandegekommen sind. Der Inhaber des Urheberrechts hat ja ein Interesse daran, dass keine Unberechtigten ohne Bezahlung auf die Datei zugreifen können, und einer solchen illegalen Nutzung wird dadurch Vorschub geleistet, dass wir die Datei in einem WP-Artikel verlinken.
- In dem dreiteiligen Video ist ständig das Logo der Fernsehanstalt BR-alpha eingeblendet. Ich nehme an, dass dies dazu dient, illegale Kopien identifizieren zu können. Demnach ist wohl davon auszugehen, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist und dass der Inhaber des Urheberrechts (vermutlich der Bayerische Rundfunk oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen) nicht damit einverstanden ist, dass das Video über das Internet für jedermann unentgeltlich zugänglich ist. Ich bin deshalb auch dafür, die drei Links wieder zu löschen. --BurghardRichter (Diskussion) 20:21, 7. Dez. 2013 (CET)
- (nach BK) Das Video ist von BR Alpha heruntergeladen worden, das ist ersichtlich. Das ist das Schulfernsehen des Bayerischen Rundfunks. Die Nutzungsbedingungen findest du hier. Was Youtube oder Precht oder wer immer sich im Netz so nennen mag, da machen, ist davon nicht gedeckt. So etwas nenne ich eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung. --Φ (Diskussion) 20:29, 7. Dez. 2013 (CET)
- Ich kann auch nach Sichtung der verlinkten Informationen nicht erkennen, dass ein Rechtsverstoß hier offensichtlich sein soll. Ich empfehle im Übrigen die Lektüre des Artikels Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks.--Tfjt (Diskussion) 20:51, 7. Dez. 2013 (CET)
- Hier geht es nicht um die rechtliche Zulässigkeit von und Haftung für Weblinks, sondern um WP:WEB, also um Regularien der WP, nicht um Gesetze und Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Da der Rechteinhaber des Films erkennbar ist und er erkennbar nicht identisch ist mit dem, der ihn auf youtube hochgeladen hat, ist erkennbar, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Ob BR alpha die schon bemerkt hat oder nicht und Zeit hat, sie zu ahnden, oder nicht, ändert nichts am erkennbaren Unrechtscharakter. Daher müssen die drei Links draußen bleiben. --Φ (Diskussion) 21:29, 7. Dez. 2013 (CET)
- Ich kann auch nach Sichtung der verlinkten Informationen nicht erkennen, dass ein Rechtsverstoß hier offensichtlich sein soll. Ich empfehle im Übrigen die Lektüre des Artikels Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks.--Tfjt (Diskussion) 20:51, 7. Dez. 2013 (CET)
- Bei den Videos des Hochladers handelt es sich um zusammengeklaubte Dokumentationen verschiedener Sender. Da liegt es auf der Hand, dass es sich beim Hochlader nicht um den Rechteinhaber der Videos handelt. Es deutet auch nichts darauf hin, dass hier eine Erlaubnis der verschiedenen Rechteinhaber vorliegt. Ich seh hier einen Verstoß gegen WP:WEB#7. Bitte die Links bis zur Klärung erst mal aus dem Artikel draußen lassen. -- kh80 •?!• 21:39, 7. Dez. 2013 (CET)
- @Tfjt: Dass unsere Verlinkung rechtswidrig war, behaupte ich auch nicht. Aber würdest du einen Gegenstand, von dem du aufgrund der Umstände vermuten musst, dass er gestohlen sein könnte, erwerben und weiterverschenken? So etwas macht man – aus ethischen Gründen – einfach nicht, ganz unabhängig von der Frage, ob es rechtlich zulässig ist oder nicht. --BurghardRichter (Diskussion) 21:42, 7. Dez. 2013 (CET)
Der Maßstab, den das Verlinkungsverbot in Wikipedia-Einzelrichtlinie Nr. 7 enthält, ist die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Inhalts, nicht die bloß vermutete Rechtswidrigkeit. Wer dieser Herr Precht ist, und ob er Urheberrechte verletzt hat, wissen wir nicht. Die Umstände, unter denen er das Video auf YouTube eingestellt hat, sind nicht bekannt. Nichts ist hier offensichtlich, liebe Mitstreiter! Gruß--Tfjt (Diskussion) 11:11, 8. Dez. 2013 (CET)