Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit
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Einzelfallbezogene Fragen sollten eine Rechtsberatung nicht ersetzen, hier werden sie v.a. im Hinblick auf den Artikel beantwortet.
rechte/pflichten
rechte und pflichten der Staatsangehörigkeit könnten finde ich deutlicher erkennbar sein.
Vielleicht sollte man auch etwas zu den steuerrechtlichen Problemen sagen. Sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweils anderen Staat vorliegt, kann das ganze sehr kompliziert werden, und, wenn man Pech hat, dazu führen, das man zumindest für eine Übergangszeit an zwei Staaten Steuern zahlen muss. Oft sind die Betroffenen dazu nicht bereit und begehen dann einfach zumindest zu Lasten eines Staates Steuerhinterziehung (manchmal auch aus Unkenntnis). (nicht signierter Beitrag von 91.52.186.212 (Diskussion) 22:02, 26. Jun. 2010 (CEST))
Abschnitt „Komplikationen“
So richtig zufrieden bin ich mit dem Abschnitt immer noch nicht. Als echtes Problem empfinde ich nur die Frage nach dem Heimatrecht. Alle anderen Aspekte scheinen aus einem Seminar zum Staatsrecht zu stammen, in dem angehende Juristen daraufhin geprüft werden, ob sie die Rechtssystematik verstanden haben. Selbst bei der kniffligen Materie „Mehrfache Wehrpflicht“ zeigt sich, dass Lösungen bei gutem Willen möglich sind (vgl. den Fall Deutschland / Türkei).
Was das Anrufen konsularischer Vertretungen des einen Landes gegen das andere anbelangt, so handelt es sich dabei keineswegs um eine Verletzung einer Loyalitätspflicht: Jeder Bürger eines Landes hat das Recht, mit rechtlich zulässigen Mitteln gegen Organe „seines“ Staates vorzugehen: Inwiefern stellt die Inanspruchnahme von Rechtsschutz durch nicht-deutsche Stellen einen Akt der Illoyalität dar? Nach dieser Logik müsste man auch Deutsche ächten, die den Europäischen Gerichtshof oder den Menschenrechtsgerichtshof gegen deutsche Staatsorgane in Anspruch nehmen. --CorradoX 10:43, 28. Mai 2010 (CET)
- Das ganze Thema gehört in Staatsbürgerschaft ausgelagert. Dasselbe trifft nämlich auch auf mehrfache Staatsbürgerschaften in anderen Ländern zu. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:13, 28. Mai 2010 (CEST)
Wie viele Menschen haben die deutsche Staatsangehörigkeit?
Ich wollte eben einmal auf die Schnelle nachsehen, wie viele Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und war überrascht, dass ich nichts finden konnte. Eigentlich doch eine Information, die in die Einleitung des Artikels gehört?!? Auch das erste schnelle googeln ergab keine Informationen. Kennt sich jemand aus und weiß, wo man aktuelle Zahlen herbekommen kann?? Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 21:37, 3. Mai 2011 (CEST)
- Hm, ich weiß auch nicht, wieviele es sind. Aber warum erachtest du diese Information als relevant und wichtig? Ja, gut, interessant zu wissen wäre es vermutlich schon. Und nach dem Zensus weiß man eh mehr… --Benatrevqre …?! 03:20, 4. Mai 2011 (CEST)
- Laut [1] gab es 2009 ca. (82 Mio. minus 7 Mio.=) 75 Millionen Deutsche, die in Deutschland lebten. Ich weiß nicht, ob es zur Anzahl Deutscher im Ausland verlässliche Quellen gibt... --Roentgenium111 18:23, 10. Nov. 2011 (CET)
- Laut [2] gibt es "mehr als eine Million" Auslandsdeutsche. Insgesamt dürfte es also gut 76 Millionen Deutsche auf der Welt geben... --Roentgenium111 (Diskussion) 21:03, 10. Aug. 2012 (CEST)
- Weder das Statistische Bundesamt noch das Innenministerium, noch der Bundeswahlleiter hat nach eigenen Aussagen Informationen über die Zahl der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland. Damit ist diesen Behörden auch die Gesamtzahl unbekannt. (nicht signierter Beitrag von 2001:8D8:1FE:100:2D12:CD51:132D:2B9A (Diskussion | Beiträge) 14:09, 4. Feb. 2013 (CET))
- Wieso gibt es die Zahl immer noch nicht am Artikelanfang? Die Zahl muss es geben, allein schon damit der Bundeswahlleiter seine Statistiken veröffentlichen kann?! 78.35.203.35 15:34, 30. Sep. 2013 (CEST)
- Wozu? Seit dem 8. Dezember 2010 sind wir doch eh alle Staatenlos (Streichung der Reichsangehörigkeit, über die sich seit 4. Februar 1934 die deutsche Staatsangehörigkeit definierte: "Die Staatsangehörigkeit in den Ländern ist weggefallen, es gibt nur noch eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit [Reichsangehörigkeit]") ----87.161.1.199 17:01, 30. Sep. 2013 (CEST)
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch gesetzlichen Automatismus? (Widerspruch)
Ein Kind, dessen biologische (genetische) Eltern Deutsche sind, erhält keineswegs zwangsläufig die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es mittels künstlicher Befruchtung im Ausland von einer nicht-deutschen Leihmutter zur Welt gebracht wird
Wenn die biologischen Eltern Deutsche Staatbürger sind (also Samenspender und Leihmutter), wie kann dann die Leihmutter nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen? (nicht signierter Beitrag von 87.168.142.205 (Diskussion) 17:05, 26. Jun. 2011 (CEST))
- Es heißt im Aritkel auch nicht bloß „Automatismus“, sondern wohlgemerkt „durch gesetzlichen Automatismus“. --Benatrevqre …?! 12:16, 2. Jul. 2011 (CEST)
SS-Angehörige
Hier fehlt ein Abschnitt über den "Führer-Erlass" von 1943, nach dem SS-Angehörige automatisch als reichsdeutsche Staatsbürger galten. Dieser Erlass gilt bis heute und verhindert z.B. die Auslieferung von Kriegsverbrechern an ausländische Gerichte. --Rita2008 18:10, 9. Jul. 2011 (CEST)
- Das ist eine von mehreren Lücken im Abschnitt Geschichte, wird aber immerhin bei Klaas Carel Faber und Herbertus Bikker erwähnt (siehe auch nl:Toon Soetebier, nl:Siert Bruins). Dazu Leon de Winter "Der Führer schützt die Mörder noch", 25.08.2003: "Am 25. Mai 1943 wurde im Reichsgesetzblatt ein Führererlass veröffentlicht, der sechs Tage zuvor von Adolf Hitler unterzeichnet worden war. Der Erlass besteht aus zwei Paragrafen. Im ersten wird erklärt, dass "deutschstämmige" Ausländer, die Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, der deutschen Polizei oder der Organisation Todt (...) sind, vom Tag ihrer Einstellung an, also rückwirkend, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im zweiten Paragrafen wird mitgeteilt, dass der Reichsaußenminister die Ausführung dieses Erlasses übernimmt." Komisch, dass davon nichts im Artikel Ausländische Freiwillige der Waffen-SS steht, nur oft der Begriff "germanisch" fällt... Auch in den Artikeln Volksdeutsche und Deutsche Volksliste kommt der Führer-Erlass nicht vor. Sollte man vielleicht dort mit einschlägiger Literatur nacharbeiten und dann hier im Geschichtsabschnitt kurz erklären und verlinken (bloß keine Einzelfälle). Findet sich hier ein Mutiger, der durch diesen Blut-und-Boden-Sumpf waten kann? Wäre toll. Grüsse --Atlasowa 20:23, 9. Jul. 2011 (CEST)
- Dieser Erlass bezog sich nicht generell auf ausländische Freiwillige, sondern nur auf Ausländer deutscher Volkszugehörigkeit.--Špajdelj (Diskussion) 16:18, 3. Mär. 2012 (CET)
- Ich kann mich irren, aber so ganz stimmt letzteres wohl auch nicht. Ich verweise auf Berichte aus den letzten Jahrzehnten, in denen es hieß, daß lettische, dänische und holländische SS-Freiwillige ebenfalls die Staatsangehörigkeit "deutsch" erhielten. Kann es sein, daß sich dieser Erlaß nicht auf Volksdeutsche etc. bezog, sondern sich, im Nazisprachjargon, auf "Germanische" Volksgruppen? Literatur zu diesem Thema ist Mangelware.--84.150.60.176 19:18, 9. Dez. 2012 (CET)
Der Einleitungssatz???
"Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland."
Das ist doch sehr unpräzise ausgedrückt: "Deutsche Staatsangehörigkeit". Gemeint ist wohl, dass man Staatsbürger der 'Bundesrepublik Deutschland' (BRD) ist. Dann sollte das auch so geschrieben werden. Staatsangehörigkeit bezieht sich doch auf den Staat und hat nichts mit der Ethnie (Deutsche) zu tun. Merkt man ja daran, dass sich hier so ziemlich jeder einbürgern lassen kann, also BRD-Staatsbürger werden kann. "Deutsche Staatsangehörigkeit" ist dagegen sehr unpräzise und deutet auf einen ethnischen Hintergrund hin, der in genau diesem Staat absolut keine Rolle spielt. "Deutscher Staat" ist auch so eine unpräzise Formulierung. Also besser: "Die Staatsangehörigkeit der 'Bundesrepublik Deutschland' ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zur Bundesrepublik Deutschland." BRD ist letztlich nur eine Bezeichnung (ein Name) für einen Staat (könnte auch ganz anders lauten, z. B. "Mitteleuropäische Republik"). Es ist keine Eigenschaft dieses Staates, >>deutsch<< zu sein, also irgendwas mit der deutschen Ethnie zu tun zu haben. Anders: Man kann als Immigrant sehr wohl Staatsbürger der BRD werden. Aber: Aus einem ethnischen Türken wird deswegen kein ethnischer Deutscher. --79.206.59.136 15:45, 4. Sep. 2011 (CEST)
- Nein, kein Änderungsbedarf ersichtlich. Der Einleitungssatz ist verständlich, aber vor allen Dingen korrekt, da sich der Name des deutschen Nationalstaates in der wechselvollen Geschichte Deutschlands mehrfach geändert hat und heute Bundesrepublik Deutschland lautet; doch die deutsche Staatsangehörigkeit gab’s eben schon vor der Zeit der Bundesrepublik. --Benatrevqre …?! 17:04, 9. Sep. 2011 (CEST)
- Ja. Diese Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" gab es ab 1934 11 Jahre lang innerhalb der berüchtigten 12 jahre des "tausendj. Reichs". Vorher gab es de jure kein deutsches Staatsvolk, sondern DIE DEUTSCHEN VÖLKER der souveränen Mitgliedsstaaten des Dt. Reiches in der Tradition der "Kleinstaaterei" im "Dt. Bund", dem "Hl. röm. Reich dt. Nation" und dem 2.Reich (ab 1871). Die "Tradition", auf die Du anspielst, sind die Gleichschaltungsgesetze der Nazis, nachzulesen im "Reichsgesetzblatt zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 05.02.1934". Dort wurden die souveränen Staaten zu Verwaltungsgebieten degradiert. --unsigned
- Man ist ausdrücklich deutscher Staatsangehöriger; weder geht diese Begrifflichkeit auf einen ethnischen Hintergrund zurück noch impliziert sie dies. Sondern vielmehr hat die deutsche Staatsangehörigkeit ihren Ursprung 1934 in der Abschaffung der durch den Föderalismus in Deutschland effektiv bestandenen Länderstaatsangehörigkeiten. Und selbst wenn rein rechtlich noch die Möglichkeit für Länderstaatsangehörigkeiten besteht (vgl. u. a. Bayern), so dominierte in der Bundesrepublik von Anfang an die unmittelbare Bundesstaatsangehörigkeit. Das maßgebliche Gesetz (RuStAG) selbst stammt aus dem Jahr 1913. --Benatrevqre …?! 17:04, 9. Sep. 2011 (CEST)
- Was soll denn eine Länderstaatsangehörigkeit bzw. ein Länderstaat sein? Vor 1934 war jedes Land ein richtiger Staat mit eigener Staatsangehörigkeit (Preußen, Bayern etc.), was erst von den Nazis endgültig abgeschafft wurde. Ich habe übrigens auch ein Problem mit dem Einleitungssatz: Wo findet man eine Quellenangabe, die eindeutig belegt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit von der BRD vergeben wird? Das steht weder im Grundgesetz noch im Staatsangehörigkeitsgesetz. Da steht lediglich, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit schon hat, und welche Voraussetzungen seitens des Antragstellers erfüllt sein müssen, um sie zu bekommen. Wo ist die Zuständigkeit definiert? Im Zweifelsfall (z.B. bei Willkür seitens der Behörden) kann man sich da irgendwie auf nichts mehr berufen, da beliebig auslegbar. Mir fehlen klare Worte, am besten im Grundgesetz, sowas wie "Die deutsche Staatsangehörigkeit ist gleichbedeutend mit der Angehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland". Klingt selbstverständlich, steht aber einfach nirgendwo rechtsverbindlich schwarz auf weiß. Stört das eigentlich niemanden? --5.10.211.128 10:28, 30. Mai 2013 (CEST)
- Unter der Länderstaatsangehörigkeit versteht man die Staatsangehörigkeit eines deutschen Landes. Die bayerische Staatsangehörigkeit beispielsweise gibt es nach wie vor, doch sie spielt verfassungsrechtlich keine Rolle mehr. So hat die sie heute keine praktische Bedeutung mehr, was dazu führt, dass ein Bayer keine Möglichkeit hat, Nutzen aus dem formalen Fortbestehen der bayerischen Staatsangehörigkeit zu ziehen; sie steht nur noch auf dem Papier.
- Zu deiner Frage: Nein, das stört niemanden, weil es außer der Bundesrepublik Deutschland keinen anderen deutschen Staat mehr gibt, die DDR hatte mit dem Beitritt am 3.10.1990 aufgehört, zu existieren. Denknotwendig bezieht sich die dt. Staatsangehörigkeit einzig und allein auf das heutige vereinte Deutschland, die fortbestehende Bundesrepublik. --Benatrevqre …?! 17:42, 2. Jun. 2013 (CEST)
- Was soll denn eine Länderstaatsangehörigkeit bzw. ein Länderstaat sein? Vor 1934 war jedes Land ein richtiger Staat mit eigener Staatsangehörigkeit (Preußen, Bayern etc.), was erst von den Nazis endgültig abgeschafft wurde. Ich habe übrigens auch ein Problem mit dem Einleitungssatz: Wo findet man eine Quellenangabe, die eindeutig belegt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit von der BRD vergeben wird? Das steht weder im Grundgesetz noch im Staatsangehörigkeitsgesetz. Da steht lediglich, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit schon hat, und welche Voraussetzungen seitens des Antragstellers erfüllt sein müssen, um sie zu bekommen. Wo ist die Zuständigkeit definiert? Im Zweifelsfall (z.B. bei Willkür seitens der Behörden) kann man sich da irgendwie auf nichts mehr berufen, da beliebig auslegbar. Mir fehlen klare Worte, am besten im Grundgesetz, sowas wie "Die deutsche Staatsangehörigkeit ist gleichbedeutend mit der Angehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland". Klingt selbstverständlich, steht aber einfach nirgendwo rechtsverbindlich schwarz auf weiß. Stört das eigentlich niemanden? --5.10.211.128 10:28, 30. Mai 2013 (CEST)
Lemma
Gemäß meinen Ausführungen im Absatz "Der Einleitungssatz???" sollte das Lemma "Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland" heißen. --79.206.59.136 15:49, 4. Sep. 2011 (CEST)
- Blödsinn! Das Lemma heißt so, weil auch die Staatsangehörigkeit (amtlich) so heißt. Da besteht überhaupt kein Änderungsbedarf, ja noch nicht mal ein Grund. --Benatrevqre …?! 16:51, 9. Sep. 2011 (CEST)
Defekte Weblinks
- http://www.bamf.de/cln_092/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Publikationen/Sonstige/statistik-broschuere-publikation,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/statistik-broschuere-publikation.pdf
- http://www.bamf.de/cln_092/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschung/WorkingPapers/wp17-einbuergerung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/wp17-einbuergerung.pdf
- http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Einbuergerungen,templateId=renderPrint.psml (Internet Archive)
- https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024112
- https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1025831
– GiftBot (Diskussion) 20:04, 31. Aug. 2012 (CEST)
Wieviele deutsche Staatsbürger gibt es?
Wenn ich das richtig sehe, macht der Artikel keine Angaben dazu, wieviele Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, weder aktuell noch historisch. Dem Artikel Deutschland ist nur zu entnehmen, dass von den knapp 82 Millionen Einwohnern Deutschlands rund 7,2 Millionen Ausländer sind (wobei Ausländer hier "Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind" sind, was im Umkehrschluss zu den Deutschen neben deutschen Staatsangehörigen auch Vertriebene etc. rechnet, was ich aber mal ignorieren will; der Artikel tut das im ersten Abschnitt auch). Macht erstmal grob 75 Millionen Deutsche in Deutschland, aber es gibt ja auch noch Deutsche im Ausland. Die Bundeszentrale für politische Bildung liefert dazu einen ersten Hinweis: "Insgesamt leben im Ausland zwischen 10 Mio. (Fröschle 1987, S. 542) und 15 Mio. (VDA 1989, S. 5) Deutschsprechende und sich zum deutschen Volkstum Bekennende.", aber diese Zahlen sind ja wiederrum in unbekanntem Masse nicht deckungsgleich mit der deutschen Staatsbürgerschaft ("Deutschsprechende und sich zum deutschen Volkstum Bekennende" müssen natürlich noch längst nicht deutsche Staatsangehörige sein, während auf der anderen Seite auch der ein oder andere Auswanderer o.ä. das mit dem "sich zum deutschen Volkstum Bekennende" verneinen würde, aber doch einen deutschen Pass hat). Kann jemand was Genaueres sagen oder mich zumindest korrigieren, oder ist "85 bis 90 Millionen" gar schon die beste Näherung, die wir finden können? --YMS (Diskussion) 14:21, 25. Okt. 2012 (CEST)
Zur Geschichte des RuStaG
Leider ist hier, ohne polemisieren zu wollen, fast alles in Bezug auf das RuStaG 1913 falsch:
"RuStaG 1913 / § 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt."
1) Zur Begriffsdefinition "Staatsbürgerschaft" Die Staatsangehörigkeit bezog sich in Deutschland bis 1934 auf die Zugehörigkeit zu einem der deutschen Staaten (Preussen, Bayern, Württemberg, etc.), die sich im "Deutschen Reich" zusammengeschlossen hatten. Vor 1934 gab es de jure kein "Deutsches Volk" im Sinne einer "deutschen Staatsbürgerschaft", sondern die deutschen Völker, zu denen übrigens auch die Österreicher zählten. Diese hatten sich, mit Ausnahme Österreichs, das bereits vorher aus dem Reichsverband ausscherte (ausgeschert worden war), 1871 zum "Deutschen Reich" zusammengeschlossen. Die Staatsangehörigen der Einzelstaaten waren somit mittelbar Reichsangehörige, also "Deutsche", mit den entspr. Rechten. Die Staatsbürgerschaft definierte sich also nicht auf die Reichsangehörigkeit, sondern auf die Staatsangehörigkeit in den Einzelstaaten. (Quelle: "Das dt. Staatsangehörigkeitsgesetz" / Hermann Weck 1913 - s. dazu auch "Das Staatsangehörigkeitsrecht" / Dr. Walter Schützel 1913)
Daneben gab es noch die unmittelbar Reichsangehörigen. Die Bewohner der deutschen Schutzgebiete. Diese galten zwar als Inländer, wurden ebenfalls als "Deutsche" bezeichnet, hatten aber keine Staatsbürgerschaft eines Bundesstaates, somit eingeschränkte Rechte. Die unmittelbare Reichsangehörigkeit war sozusagen eine "Auslandsstaatsbürgerschaft" 2. Klasse.
2) Transformation durch die Nazis Die Gleichschaltung der deutschen Länder durch die Nazis wurde im Reichsgesetzblatt vom 06. Febr. 1934 vollzogen: "§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den dt. Ländern fällt fort.(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)." Somit wurde de jure sämtlichen Bürgern die Staatsangehörigkeit zu Gunsten einer rechtlich beschränkten Reichsangehörigkeit entzogen.
Diese Gesetzgebung des 3. Reiches hat die BRD 1:1 übernommen, somit auch die von den Nazis erstmals gebrauchte Staatsagehörigkeit "DEUTSCH", wie sie heute noch in Personalausweis und Reisepass zu finden ist. Selbst nach der Definition der Bundesrepublik ist diese Angabe falsch, da auf den Seiten des "Bundesministerium des Inneren" der BRD die Staatsangehörigkeit wie folgt definiert wird: "Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat (Subjekt), mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört."
Über die Rechtsauslegung der Nationalsozialisten bestimmt das Gesetz des Alliierten Kontrollrates (SHAEF) Nr. 1 "Artikel III - allgemeine Auslegungsvorschriften - 4. Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten."
Im "Grundgesetz für die BRD" ist in Artikel 139 zu lesen: "Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." Somit ist Artikel 116 GG de jure nicht anwendbar:
"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Naziauslegung des RuStaG) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Völkerrechtsverordnung zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" (SHAEF) bricht Bundesrecht - von Art 139 ausdrücklich bestätigt.
--84.150.61.66 03:15, 30. Nov. 2012 (CET)
- Habe die letzten stümperhaften Verschlimmbesserungen zurückgesetzt. Wenn ich solchen Unfug lese, dass "das Grundgesetz […] auf dem Gesetz von 1934" aufbauen würde, wird mir übel. Ebenso der krude und unverständliche Satz "Die Deutsche Reichsangehörigkeit wurde 1934 eingeführt und die Staatsangehörigkeit abgeschafft." Das waren definitiv keine Artikelverbesserungen!
- Bitte erstmal mit brauchbarer Sekundärliteratur beschäftigen, bevor der Artikel vermurkst wird, danke. --Benatrevqre …?! 11:28, 3. Dez. 2012 (CET)
- +1 Zudem ist die Behauptung, das Grundgesetz knüpfe an eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit in der NS-Zeit an, auch inhaltlich nicht haltbar. Das GG sah in seiner ursprünglichen Fassung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 8) noch die Möglichkeit vor, eine Staatsangehörigkeit in den Ländern durch Bundesgesetz, im Übrigen durch Landesrecht zu regeln. Diese Möglichkeit besteht auch noch heute, allerdings heute nur noch durch Landesrecht. Zu den Einzelheiten vgl. die Ausführungen unter Bayerische Staatsangehörigkeit. --Opihuck 18:20, 3. Dez. 2012 (CET)
- Das GG (und auch die Verfassung der DDR) knüpft nicht nur an die Gleichschaltung durch die Nazis im Staatsbürgerschaftsrecht an, sondern hat diese 1:1 in Art. 116 (1) übernommen - und kollidiert damit gegen Art. Artikel 139. Haben die alliierten Juristen wohl übersehen, daß es sich in Art. 116 um Hitlersche Rechtsauslegung handelt (lach). Aber Fakt bleibt Fakt. Auch wenn es wehtut. (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.61 (Diskussion) 22:50, 9. Dez. 2012 (CET))
- Der Satz "Das RuStAG 1913 knüpfte in der Weimarer Republik an die Staatsangehörigkeit der Gliedstaaten an." ist ja wohl Mumpitz. Weimarer Republik und NS-Zeit unter einer Überschrift zusammenzufassen, passt auch nicht. Bezügl. Staatsangehörigkeit gehören Kaiserreich und Weimar zusammen, die Zäsur war 1934 mit Nazi-Recht. --Carl B aus W (Diskussion) 11:09, 7. Dez. 2012 (CET)
- Genau. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Es müsste in etwa heißen: "Die Weimarer Republik übernahm die Staatsangehörigkeit der Gliedstaaten." (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.61 (Diskussion) 22:50, 9. Dez. 2012 (CET))
- Deine Kritik ist nicht nachvollziehbar, denn die Aussage im Artikel ist korrekt. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass das Staatsangehörigkeitsrecht der Weimarer Republik auch zur NS-Zeit weitergalt und lediglich bestimmt wurde, dass fortan nur noch eine einheitliche und unmittelbare deutsche Reichsangehörigkeit verliehen wird. Demnach waren ab 1934 die gesonderten Staatsangehörigkeiten in den Ländern nicht mehr maßgeblich und wurden faktisch abgeschafft. Doch an der nunmehr deutschen Staatsangehörigkeit änderten die Nationalsozialisten nichts; das Reichsbürgerrecht war vielmehr eine Ergänzung. So blieben selbst deutsche Juden weiterhin einfache deutsche Staatsangehörige! --Benatrevqre …?! 10:01, 9. Dez. 2012 (CET)
- Die Aussage "Das Gesetz von 1913 knüpfte in der Weimarer Republik an irgendetwas an" ist zumindest irreführend. Weimarer Republik war erst ab 1918/19. Das Gesetz knüpfte in der W.R. an nichts anderes an als vorher. Das RuStAG von 1913 gehört eindeutig unter die Überschrift "Kaiserreich". Und dass die NS-Herrschaft bezügl. Staatsbürgerschaft eine Zäsur darstellte, ist kaum zu bezweifeln. --Carl B aus W (Diskussion) 15:19, 9. Dez. 2012 (CET)
- Ich widerspreche ungern, aber die "Weimarer Rep." hat das RuStaG von 1913 behalten. Somit auch die Staatsbürgerschaft der Einzelstaaten, sowie die mittelbare und unmittelbare Reichzugehörigkeit (letzteres hatte mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun), da die Schutzgebiete zunächt formell nur Völkerbundsmandate waren. Schaut euch dazu mal die betr. Pässe bis 1934 an. Auf dem Deckel stand "Deutsches Reich", auf der Seite innen stand unter dem Paßfoto die Staatsangehörigkeit (Bayern, Preussen, etc.).
- Hier ein Beispiel eines Reisepasses aus Sachsen 1927 gemäß RuStaG 1913 - kann man im Original sogar auf ebay ersteigern: http://www.ebay.de/itm/Reisepass-Deutsches-Reich-1931-/230793952414
- "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Erster Abschnitt. Allgemein Vorschriften. § 1 Deutscher ist, wer die STAATSANGEHÖRIGKEIT IN EINEM BUNDESSTAAT (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt." Bis 1918 gab es sogar im Heerwesen formal noch individuelle Länderkontingente. So z.B. ein bayerisches Heer mit eigenem Generalstab. Wer mal in München ist, kann das ehemalige bayerische Kriegsministerium (bis 1918) gerne besuchen. Die Einzelstaaten haben nur einen Teil ihrer Souveränität an das Dt. Reich abgegeben, etwa wie die Bundesrep. an die EU Teile ihrer Souveränität abtritt und durch die EU wahrnehmen läßt. Deshalb sind wir noch immer souverän und keine Filiale (siehe dazu das Urteil des BundesVerfG zum ESM (Zustimmungspflicht des Bundestages).
- Dann kam Hitlers Gleichschaltungsgesetz (ein Volk, ein Reich usw.) von 1934: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm
- Und auf allen Pässen ab 1934 mit dem Nazi-Adlerstempel kann man unter Staatsangehörigkeit "deutsch" lesen - wie heute in der BRD. Die Nazis haben erfunden und eingeführt, was die BRD fragwürdigerweise beibehalten hat.
- Die Souveränität der Einzelstaaten wurde damit aufgelöst, es erfolgte eine Gleichschaltung der Länder zu Verwaltungsbezirken. Die Grenzen der ehemals souveränen Einzelstaaten wurden zu Grenzen von Verwaltungsbezirken herabgestuft. Dieses Gleichschaltungsgesetz wurde in der BRD und auch in der DDR beibehalten (siehe dazu die "Verfassung der DDR). Nachzulesen für die BRD im GG Art. 116 und dem StaG: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html
- Bayern hat in seiner Verfassung nach dem Krieg mit der bayer. Staatsbürgerschaft (nachzulesen in der bayer. Verfassung) wieder die Rechtsverhältnisse gemäß RuStaG 1913 (Revision der Gleichschaltung von 1934) hergestellt. Danach wurde hier ganz oben irgendwo schon mal nachgefragt. Bayern hat auch das GG zunächst abgeleht und ist nur unter der Bedingung beigetreten, daß die Mehrzahl der Trizonen-Länder ebenfalls eintreten.
- Die BRD verstößt somit gegen Art. 139 GG: ("Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt - gemeint ist hier u.a. das SHAEF-Gesetz Nr. 1, Artikel III, allgemeine Auslegungsvorschriften, 4: "Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten") und auch gegen Völkerrecht. Nochmal: Wir reden hier über die aktuelle Grundgesetzversion und nicht über die Erstausgabe von 1949.
- Meine einzige, angeblich "stümperhafte Verschlimmbesserung", stammt übrigens von den Seiten des Bundesministeriums des Inneren. Die werden wohl besser als Wiki wissen, wie man den Begriff Staatsbürgerschaft definiert. Die Frage sei somit gestattet, ob Herr "Bena..." näher an der Bundeskanzlerin dran ist als Innenminister Friedrich? Falls ja, dann ziehe ich die Frage zurück und entschuldige mich.
- Mit konstruktivem Gruß.
- Deine obige Behauptung, die Souveränität der Einzelstaaten wurde [mit der VO v. 1934] aufgelöst, es erfolgte eine Gleichschaltung der Länder zu Verwaltungsbezirken. Die Grenzen der ehemals souveränen Einzelstaaten wurden zu Grenzen von Verwaltungsbezirken herabgestuft. Dieses Gleichschaltungsgesetz wurde in der BRD und auch in der DDR beibehalten (siehe dazu die "Verfassung der DDR). kann so nicht stehen bleiben. Dass die Länder nach 1945 nicht mehr gleichgeschaltet waren, dürfte wohl bekannt sein. Am 23. Mai 1949 war das Grundgesetz in Kraft getreten; von einer Gleichschaltung konnte spätestens jetzt keine Rede mehr sein.
- Das Grundgesetz hat an dem Nebeneinander von Bundes- und Länderstaatsangehörigkeiten - wie das RuStAG 1913 - allerdings in veränderter Form festgehalten. Die Länder konnten und können unter der Geltung des Grundgesetzes jederzeit Länderstaatsangehörigkeiten wieder einführen. Das ist aus Anlass der Grundgesetzänderung zur Förderalismusreform 1994 ausdrücklich im Gesetzgebungsverfahren bestätigt worden. Aus dem Schweigen oder Desinteresse der Länder, Länderstaatsangehörigkeiten zu schaffen, folgt nicht deren Unmöglichkeit.
- Einmisch: Diese Äußerung ist falsch, sie traf nur bis 2010 zu. Mit der Bereinigung des Art. 74 GG (Streichung von Punkt 8 [die Staatsangehörigkeit in den Ländern] ist die bis dato bestehende Möglichkeit, seine 1934 entzogene Landeszugehörigkeit einzufordern, beseitigt worden. --87.161.1.199 17:07, 30. Sep. 2013 (CEST)
- Das Grundgesetz hat an dem Nebeneinander von Bundes- und Länderstaatsangehörigkeiten - wie das RuStAG 1913 - allerdings in veränderter Form festgehalten. Die Länder konnten und können unter der Geltung des Grundgesetzes jederzeit Länderstaatsangehörigkeiten wieder einführen. Das ist aus Anlass der Grundgesetzänderung zur Förderalismusreform 1994 ausdrücklich im Gesetzgebungsverfahren bestätigt worden. Aus dem Schweigen oder Desinteresse der Länder, Länderstaatsangehörigkeiten zu schaffen, folgt nicht deren Unmöglichkeit.
- Was sich geändert hat, ist die Begriffsterminologie. Der Deutschenbegriff des RuStAG setzte das Bestehen einer Bundesstaatsangehörigkeit oder der unmittelbaren Reichsangehörigkeit voraus; die Nachkriegsfassung von § 1 RuStAG hieß bis 01.01.2000 nur noch "Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt." und nahm nicht mehr auf die Länderstaatsangehörigkeiten Bezug. Dass mit dem "Deutschen" in § 1 RuStAG seit 1913 der Sache nach die (gesamt-)deutsche Staatsangehörigkeit geregelt werden sollte, kann nicht ernstlich streitig sein, denn eine (gesamt-)deutsche Staatsangehörigkeit zu regeln, war doch gerade der Sinn des RuStAG. Zutreffend heißt es in der vor dem 01.01.2000 geltenden Juris-Fassung von § 1 RuStAG in einer Anmerkung: "Deutscher" im Sinne dieses Gesetzes bedeutet "deutscher Staatsangehöriger".
- Mit Vergleichen zur Nazizeit wäre ich sehr vorsichtig; ich habe deswegen deine Änderungen revertiert. Sie sollten erst hier besprochen werden. --Opihuck 23:16, 9. Dez. 2012 (CET)
- Das, was Du schreibst, klingt logisch, ist jedoch reine Theoriefindung. Das ersiehst Du daran, daß man auch in Bayern keine Möglichkeit hat, die (nach RuStaG) korrekte und aus der Geschichte gewachsene Staatsangehörigkeit "Bayern" zu beantragen. Ebenfalls gibt es keine Möglichkeit, sich diese von der BRD in den Paß eintragen zu lassen. Mit dem Beitritt zum GG wurde in der Bundesrepublik der Rechtsstatus der Länder beibehalten, den die Nazis geschaffen haben. Aus den "Reichsgauen" der Nazis wurden entsprechend dem GG Bundes-LÄNDER, keine Bundes-STAATEN. "Reichsgau" (oder Bundesland) und "Gliedstaat" trennen vom Rechtsstatus Welten! Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen.
- In der Hitlerschen Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 heißt es wortgetreu: "Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den NEUAUFBAU (Gleichschaltung und Herabstufung der Gliedstaaten zu Verwaltungsbezirken/Reichsgauen) des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet: § 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)."
- Hier wird die Staatsangehörigkeit mit der Reichsangehörigkeit gleichgesetzt (daher auch die Klammer)! Reichsangehörige nach RuStaG 1913 waren aber rechtlich keine Staatsangehörigen (siehe dazu die zeitgenössische Rechtsliteratur wie o.g.). Sonst hätte nämlich die Kolonialbevölkerung (Afrikaner, Melanesier, Chinesen) bis 1918 auch an den Reichstagswahlen teilnehmen dürfen. Genau um das zu verhindern, wurde hier die "Reichsangehörigkeit" eingeführt. Sie gehörten zum Reich, durften sich "Deutsche" nennen, hatten aber kein Wahlrecht. Hitler hat mit diesem Kunstgriff juristisch die Staatsvölker Deutschlands entrechtet, sozusagen passend auf sein Staatsmodell zugeschnitten.
- Danach hieß es dann "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt." Die BRD hat das übernommen: "Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
- An der Diskussion im Netz, ob wir nach der letzten Änderung "Deutscher IM SINNE DIESES GESETZES ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt" nun de jure staatenlos sind, will ich mich nicht beteiligen. Soll sich jeder selbst seine Gedanken machen. Vielleicht ist das gemacht wurden, um uns später rechtlich problemlos in das NWO-Produkt "Vereinigte Staaten von Europa" überführen zu können? Weiß ich nicht. Aber die Rechtslage betreff RuStaG - StaG ist eindeutig und klar belegbar. Daher kommt dieses ominöse "DEUTSCH" in Pässen und Perso (dessen Vorläufer übrigens ebenfalls von den Nazis eingeführt wurde). Dieser Eintrag paßt, das sei am Rande erwähnt, auch nicht zur Definition "Staatsagehörigkeit", die das BMI selbst formuiert hat: "Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat (Subjekt), mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört." (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html). Oder hat einer schon den Staat "Deutsch" im Atlas gefunden? Auch Österreich ist ein deutscher Staat. Nur gehört er seit 1866 (und dann wieder ab 1945) nicht mehr zu Deutschland (oder dem ehem. "Dt. Reich"). In Hitlers "Großdeutschland" mit späterer Option auf Annektion der Schweiz hat diese Bez. sogar gepasst. Alles klar Nazirecht, welches die BRD eigentlich lt. Art. 139 (Völkerrechtsverweis) nicht hätte umsetzen dürfen. Auch kollidiert damit Art. 116 (1), der die nationalsoz. Rechtsauslegung in das GG für die BRD überführt. Da haben die alliierten Juristen geschlafen, als sie das GG genehmigten. Aber das darf man ihnen nicht vorwerfen, da die Materie komplex ist. Die DDR hatte dieses Gleichschaltungsgesetz ebenfalls in ihre Verfassung übernommen.
- Und wo bitte steht im GG denn, daß, wie Du hier geschrieben hast, am Nebeneinander von Bundes- und Länderstaatsangehörigkeiten ... festgehalten wurde? Ich lese dazu nur den Art. 116 (1). Und der ist (sorry, daß ich das dauern wiederholen muß) Nazirechtsauslegung. Vor-Hitlersches Recht war RuStaG, § 1: "Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt." Eine "deutsche Staatsangehörigkeit" gab es bis 1934 weder de fact, noch de jure. Es gab nur "die deutschen VÖLKER" (Bayern, Sachsen, Württemberger, etc.). (nicht signierter Beitrag von 84.150.61.133 (Diskussion) 18:43, 10. Dez. 2012 (CET))
- Den Ausführungen Opihucks ist nichts hinzuzufügen. Sie sind auch keine Theoriefindung, sondern können in jedem Standardwerk zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nachgelesen werden. Als Einstieg empfehle ich hierzu Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Behauptungen obigen IP-Nutzers fußen auf einer unbelegten Privatmeinung und sind damit absolut irrelevant für jede Form weiterführender Diskussion. Was dieser IP-Nutzer überhaupt erreichen will, bleibt im Dunkeln; ohne reputable Sekundärliteratur sind seine Einwände nicht nachvollziehbar. Und auch in der Sache sind sie unbegründet. Mit dem bloßen Herumfabulieren und haltlosem Argumentieren durch eigenwillige Gesetzesinterpretationen ist jedenfalls kein Blumentopf zu gewinnen. --Benatrevqre …?! 20:01, 10. Dez. 2012 (CET)
- (BK) @ 84.150.61.133 Weißt du, es wäre hilfreich, wenn du dich mal bemühen würdest, auf Hinweise, die man dir gibt, einzugehen, anstatt uns hier mit deinen Privatansichten zuzutexten. Einfach mal weniger schreiben und sehr viel mehr lesen, was andere, die Ahnung von der Materie haben, zu dem Thema geschrieben haben. Am besten fängst du hier an, da werden alle deine Fragen zum Nebeneinander von Bundes- und Landesstaatsangehörigkeiten beantwortet. Und Belege gibt's auch noch – von wegen Theoriefindung! --Opihuck 20:06, 10. Dez. 2012 (CET)
- Ich glaube, hier ist jede Zeit zu schade, sich mit dem IP-Nutzer auseinander zu setzen. Denn interessanterweise offenbart sich dieser zusehends als Diskussions-Troll: das bringen deutlich solche blödsinnigen Sätze wie Oder hat einer schon den Staat "Deutsch" im Atlas gefunden? zum Ausdruck. Allein mit solchen Aussagen beweist dieser Nutzer, dass er ein Laie ist, dem es an jeglichem Fachwissen mangelt und der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch aufklärungsresistent ist. --Benatrevqre …?! 20:01, 10. Dez. 2012 (CET)
- Dann erklärt doch bitte mal, warum das "DEUTSCH" in Deinem Pass nicht zur Definition der Staatsangehörigkeit auf den Seiten des BMI passt. Und daß die Nazis dieses "DEUTSCH" eingeführt haben, ist unwiderlegbar. Die Pässe könnt ihr auf e-bay günstig ersteigern. Daß die bayer. Staatsangehörigkeit nach Beitritt Bayerns keine Bedeutung hat, ist ja klar. Art. 116 GG setzt ja das RGB 1934 um. Da mussten sich weder die ehemaligen Nazirichter, noch die Org. Gehlen umstellen. (nicht signierter Beitrag von 84.150.61.133 (Diskussion) 23:28, 10. Dez. 2012 (CET))
- Nur soviel: Das Adjektiv steht der dort angegebenen Definition mitnichten in irgendeiner Weise entgegen. Schau dir mal bitte folgende Videos an und mach dir die Mühe, wenigstens dabei nachzudenken, warum auch andere Staaten ihre Staatsangehörigkeiten so bezeichnet haben: [3], [4] (ich halte zwar selbst nicht viel von so selbstgebastelten YT-Videos, aber zumindest wird in diesen beiden der Sachverhalt für Laien recht anschaulich verdeutlicht).
- Und was Sinn und Zweck von Art. 116 GG anbelangt, so gibt es dazu die einschlägige Grundgesetz-Kommentarliteratur wie etwa den bekannten Maunz–Dürig. --Benatrevqre …?! 09:17, 11. Dez. 2012 (CET)
- Dann erklärt doch bitte mal, warum das "DEUTSCH" in Deinem Pass nicht zur Definition der Staatsangehörigkeit auf den Seiten des BMI passt. Und daß die Nazis dieses "DEUTSCH" eingeführt haben, ist unwiderlegbar. Die Pässe könnt ihr auf e-bay günstig ersteigern. Daß die bayer. Staatsangehörigkeit nach Beitritt Bayerns keine Bedeutung hat, ist ja klar. Art. 116 GG setzt ja das RGB 1934 um. Da mussten sich weder die ehemaligen Nazirichter, noch die Org. Gehlen umstellen. (nicht signierter Beitrag von 84.150.61.133 (Diskussion) 23:28, 10. Dez. 2012 (CET))
- Wozu bemüht ihr diese unsäglichen Gesetzeskommentare, diese klassischen Mittel zur Rechtsbeugung (siehe dazu den Schwachsinn von der "Ewigkeitsklausel" - die "Ewigkeit", welche Volk (lt. Art. 146) und 2/3tel-Mehrheit in Bundestag jederzeit schreddern können)? Dazu empfehle ich u.a. von Prof. Bernd Rüthers "Die unbegrenzte Auslegung". Wenn ich diesem Kommentar die Auslegung von Mangold/Starck gegenüberstelle, gibt es in der Bundesrepublik kaum noch gültige Gesetze, da laut letzterem fast alles gegen das Zitiergebot verstößt.
- Hier die simplen Fakten, die jeder nachprüfen kann: Hitler hat 1934 RuStaG gleichgeschaltet - FAKT. Die BRvD hat diese übernommen - FAKT. Das GG berührt nicht die Alliierten Bestimmungen zum Schutz des Dt. Volkes vor Nationalsozialismus - FAKT. Diese kann man in SHAEF-Gesetz Nr. 1, Artikel III, allgemeine Auslegungsvorschriften, unter (4) nachlesen - FAKT. Mit Art. 116 verstößt die BRD somit gegen Völkerrecht. Kann jeder nachlesen. Dazu sollte auch Abi ohne (die "herrschende" Ideologiekonditionierung) Jurastudium, gerade noch ausreichen, oder? Mit konstruktivem, ungetrolltem Gruß... (nicht signierter Beitrag von 84.150.31.134 (Diskussion) 21:17, 11. Dez. 2012 (CET))
Ich glaube, hier ist jede Zeit zu schade, sich mit dem IP-Nutzer auseinander zu setzen. ... beweist dieser Nutzer, dass er ein Laie ist, dem es an jeglichem Fachwissen mangelt und der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch aufklärungsresistent ist. Genau. Zeitverschwendung. EOD. --Opihuck 21:25, 11. Dez. 2012 (CET)
- Das Totschlagargument "Laie". Vom Volljuristen, der, wie er selber zugegeben hat, weder den Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit in einem Gliedstaat und der Reichzugehörigkeit, sowiel den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Reichszugehörigkeit kannte und wider eindeutiger Fakten standhaft leugnet, daß das "DEUTSCH" die Nazis eingeführt haben, womit die BRD Nazirecht weiterführt. Nur weiter - Immer schön dem Dienstherren nach dem Mund reden. Salü. :-) (nicht signierter Beitrag von 84.150.54.49 (Diskussion) 00:10, 12. Dez. 2012 (CET))
- @IP-Nutzer, weil deine obigen Ausführungen kein „FAKT“ sind, sondern in fachlicher Hinsicht einfach nur der pure Stuhlgang (sie sind unbegründet und haltlos), ist die Aussage, dass du Laie bist, schlicht und ergreifend eine begründete Feststellung. Das Adjektiv deutsch ist zudem kein „Nazi-Wort“, die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit seit 1934 auch kein „Nazirecht“, sondern seit 1949 Bundesrecht auf dem Boden des Grundgesetzes. Dein „Argumentieren“ mit längst nicht mehr in Geltung befindlichen SHAEF-Gesetzen ist lachhaft, diese betrafen außerdem ohnehin nur amerikanisches Besatzungsrecht und waren damit auf die US-Zone begrenzt (siehe dazu hier). Alliiertes Besatzungsrecht, das nicht längst in Bundes- und Landesrecht überführt worden ist, ist spätestens seit 1990 ohnehin gegenstandslos, weil es seitdem in Deutschland keine fremde Besatzungsmacht mehr gibt; diese obsoleten Rechtsnormen wurden über die Jahre hinweg (u. a. im Wesentlichen durch das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BesatzRBerG) vom 23.11.2007) gestrichen, soweit man dies überhaupt als notwendig erachtete.
- Und wenn ich dann solche hohlen Phrasen lese, wie dass die Bundesländer im Sinne des GG keine Gliedstaaten seien, so empfehle ich, mal einen Blick in die nordrhein-westfälische Verfassung zu werfen: Dort steht in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 unmissverständlich: „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland“. Entsprechendes findet sich in Art. 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein; Ähnliches findet sich darüber hinaus auch in der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz – Landeshauptarchiv Koblenz zur Entstehungsgeschichte von Rheinland-Pfalz. Dem Ganzen ist wohl nichts hinzuzufügen. Insbesondere keine hanebüchenen Thesen über „Bundes-LÄNDER“, „Bundes-STAATEN“ oder „Reichsgaue“!
- Demnach sind deine Behauptungen insgesamt unglaubwürdig und in der Sache völlig abwegig. --Benatrevqre …?! 12:57, 12. Dez. 2012 (CET)
- Den Unterschied zwischen Nazistaatsbürgerschaftsrechts anno 1934 und der korrekten Umsetzung von RuStaG (der Bereinigung) kannst Du in der bayerischen Verfassung nachlesen. Wie hinfällig Besatzungsauflagen sind, kannst Du im GG nachlesen. Wir zahlen noch immer die Stationierungskosten für die "Verbündeten". Das Kind bekam nur einen neuen Namen im Haushalt. Ich selbst war lange beim Bund - die BW kommt, im Gegensatz zu den ehem. Westalliierten, im Ausland (Dt.-frz. Brigade) selbst für ihre Kosten auf. Andere Länder bekommen Geld aus den USA, daß Amerikaner dort Militärbasen unterhalten dürfen. Allerdings werden die, im Gegensatz zur BRD, auch gefragt, bevor die "Verbündeten" Truppenbewegungen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges vornehmen. Das sollte Dir zu Denken geben. Die von Dir erwähnte Bereinigung wurde im 2. Bereinigungsgesetz 2007 für die BRD (nicht für Gesamtdeutschland - siehe 2+4) übrigens erneut bereinigt. Und ich verrate Dir als "Volljurist" der BRD (genau - die ohne § 15 GVG) noch etwas, was Du gerne in Bausch und Bogen ins Reich der Legenden verweisen kannst: Ihr behauptet ja überall auf Wiki, das "GG für die BRD" (nicht vom Volk legitimiert und genehmigungspflichtig durch die Alliierten) wäre eine Verfassung! Steht überall. Das GG definiert das in Art. 146 etwas anderes. Eine, nach Deiner (und Wiki-)Ansicht, "bedeutungslose" Verfassung (Bayern), soll demnächst um 3 Art. ergänzt werden! Und rate mal, was, im Gegensatz zur upgedateten BRD-Hausordnung (gemäß HLKO), bei der nächsten Landtagswahl in Bayern gemacht werden muß? DAS BAYERISCHE VOLK MUSS ÜBER DIE ERGÄNZUNG ABSTIMMEN....! NRW dürfte es nach HLKO übrigens gar nicht geben, da nach dieser eigentlich die Besatzer keine Strukturen ändern durften. Völkerrechtl. illegal. Gleiches gilt für SH (ehem. Oldenburg) - also schmier Dir diese "Verfassungen" in die Haare. Aber diese Diskussion ist nicht zielführend. Ich schlage Dir etwas anderes vor: Wenn das Copyright für Hitlers "Mein Kampf" (ich glaube übernächstes Jahr) ausläuft, und hier in Deutschland dann eine unkommentierte Neuauflage erhältlich wäre, gebe ich Deiner Darstellung recht, für uns wären sämtl. Besatzungsauflagen entfallen. Sollte es ausschließlich nur eine, vom Freistaat Bayern genehmigte, kommentierte Auflage geben (s. GG - an dieser, wie ich aus sicherer Quelle weiß, fieberhaft gearbeitet wird), dann komme ich nochmals auf Dich für einen umfassenden Wiki-Revert zu...! (lach)
- Zum Schmunzeln: Wem gehört eigentlich die "BRD"? Manta (http://www.manta.com/ic/m9g01hz/de/bundes%C2%ADrepublik-deutschland) gibt die Antwort: "Bundesrepublik Deutschland is a PRIVATE COMPANY categorized under Legislative Assemblies and located in Berlin, Germany. Our records show it was established in and incorporated in . Register for free to see additional information such as annual revenue and employment figures. Companies like Bundesrepublik Deutschland usually offer: Elected Government Officials, Elected Government Representatives, Federal Government Elected Officials, Local Government Elected Officials and State Government Elected Officials." (nicht signierter Beitrag von 84.150.53.239 (Diskussion) 20:55, 12. Dez. 2012 (CET))
- Wie oben bereits angemerkt: Deine hanebüchenen Ausführungen sind der pure Stuhlgang, dasselbe darf man getrost deinem für den hier erklärten Sachverhalt nicht reputablen Weblink www.manta.com mit seinen in keiner Weise haltbaren Informationen bescheinigen (dort hat lediglich ein unqualifizierter Laie wie du einen sachlich verfehlten Seiteneintrag erstellt).
- Halten wir also fest:
- Die Bundesrepublik Deutschland ist Gesamtdeutschland. Ein anderes Deutschland bzw. deutsche Gebiete außerhalb des Bundesgebiets gibt es seit 1990 nicht mehr.
- „Das Grundgesetz wurde inzwischen zum Definitivum, weil es sich als gesamtdeutsche Verfassung behauptet hat. Sein Legitimationsdefizit wurde beseitigt, weil die Verfassungsfrage in und mit der Verfassungskommission gestellt wurde.“ (D. Heckmann)
- Eine Volksabstimmung ist rechtlich weder zwingend noch allgemein Voraussetzung für eine Verfassung. Das Grundgesetz wurde durch den – wenn auch nicht unmittelbar aus freien Wahlen hervorgegangen, aber dennoch von den Landtagen (in Westdeutschland) gewählten – Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und durch die frei gewählten Volksvertretungen der Länder angenommen und ist damit im Ergebnis demokratisch legitimiert. Auch die frei gewählte DDR-Volkskammer sprach sich dann unter lautem Beifall für die Annahme des Grundgesetzes aus. Und diese Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich angesichts des Konzeptes der repräsentativen Demokratie. Wie der in die Zukunft blickende Art. 146 GG n.F. klarstellt, würde der Weg zu einer neuen Verfassung über eine freie Entscheidung des deutschen Volkes führen, was aber an der Verfassungsqualität des Grundgesetzes nichts ändert. Es gab übrigens auch in deutschen Kleinstaaten Verfassungen, die der Fürst, Herzog, Großherzog oder König erließ und die trotzdem galten.
- Wer Gegenteiliges behauptet, ist entweder ein merkbefreiter und vermutlich auch gegen den Gebrauch von seriöser Fachliteratur resistenter Ewiggestriger oder offenkundig nicht hinreichend mit dem weltpolitischen Geschehen der letzten 20 Jahre vertraut.
- Des Weiteren: Dass die Verfassung „Grundgesetz“ resp. „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ heißt, ist belanglose Makulatur, was letztlich heute auch keine wesentliche Rolle spielt. Sie könnte auch „Deutsche Grundordnung“ oder „Bundesrepublikanische Verfassung“ heißen, was verfassungsrechtlich ebenso unbedeutend wäre. „Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht keine Notwendigkeit, eine neue deutsche Verfassung zu schaffen, da die Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundgesetz bereits eine gültige Verfassung besitzt. […] Die Bezeichnung Grundgesetz wurde beibehalten, da das Grundgesetz nach über 40 Jahren zu einem Synonym für eine freiheitliche Verfassung geworden war.“ Zit. n. Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss, Schreiben vom 29.01.2009. Vgl. dazu J. Ipsen, Staatsrecht I, § 2, Rn 26:
- „Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands (geworden). Von seinem Inkrafttreten bis zum 3. Oktober 1990 galt das Grundgesetz [zunächst – so der Wortlaut in Art. 23 Satz 1 GG a.F., Anm.] nur in den (zehn) Bundesländern der ‚alten‘ Bundesrepublik. Aus dem beschränkten Geltungsbereich erklärt sich auch die vom Parlamentarischen Rat bewußt gewählte Bezeichnung ‚Grundgesetz‘, die das Provisorische dieser rechtlichen Grundordnung widerspiegeln sollte.“
- Da das GG nun seit 1990 im gesamten Deutschland und somit „nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“ (Art. 146 GG n.F.), es also „in anderen Teilen Deutschlands […] nach deren Beitritt in Kraft [gesetzt]“ worden ist (Art. 23 S. 2 GG a.F. sowie die Eingangsformel des Einigungsvertrages), ist folglich der räumliche Geltungsbereich nicht mehr beschränkt (vgl. Präambel a.F. und Art. 23 S. 1 GG a.F.), sondern er erstreckt sich heute über das gesamte Bundesgebiet. Dies ist eine verfassungskräftige Grundregel (K. Ipsen).
- Dass die formellen Anforderungen einer Verfassung vermeintlich nicht erfüllt seien, kann nicht aus Art. 146 GG entnommen werden, denn wie bereits ausgeführt und belegt, braucht bzw. benötigt es für eine gültige Verfassung auch keine Volksabstimmung; dass eine Verfassung stets in einem Plebiszit von jedem Bürger zu beschließen sei, greift also völlig ins Leere, wenn man sich einmal anschaut, in wievielen Staaten dies tatsächlich der Fall war. Die „freie Entscheidung des deutschen Volkes“, von der Art. 146 GG spricht – also jenes „unvollkommen-plebiszitäre Element“ – ist keineswegs eine umzusetzende „Pflicht“ (siehe dazu hier), sondern nach h.M. vielmehr ein eingeräumtes „Gut“ für die Zukunft, eine Art Normreserve (näher dazu hier). Dazu erging auch eine Entscheidung des BVerfG vom 31. März 2000, 2 BvR 2091/99. In der Begründung heißt es:
Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt. (ohne Hervorhebung im Original)
- Soviel dazu. --Benatrevqre …?! 08:53, 13. Dez. 2012 (CET)
- Diese ganze Diskussion ist total sinnlos. Ja, das GG kann als Verfassung gesehen werden, denn wie schon richtig gesagt, muss über eine Verfassung nicht basisdemokratisch abgestimmt werden. Auch Diktaturen, Demokraturen und sonstige Konstrukte können Verfassungen haben. Aber: Wer mit dem GG nicht zufrieden ist, muss es nicht hinnehmen. Jeder kann eine andere Verfassung wählen, ja sogar selbst verfassen und einen eigenen Staat gründen. Das Völkerrecht gibt alles her, was dazu nötig ist, und sogar im GG steht, dass das Völkerrecht vorgeht. Einzige Hürde dabei ist wie immer die Gewalt derer, die damit nicht einverstanden sind, ich will also nicht behaupten, dass es einfach ist, frei zu sein. Aber es geht. --5.10.211.128 10:41, 30. Mai 2013 (CEST)
- Das ist grober Unsinn, deine Rechtsauffassung ist denkbar abwegig: Niemand kann einfach so, nur weil ihm/ihr sein/ihr Heimatland nicht gefällt, einfach so einen neuen Staat gründen; ohne ein eigenes Staatsvolk, Staatsgebiet und die effektive Gewalt, das durchzusetzen, ist sowas rechtlich unmöglich. --Benatrevqre …?! 17:37, 2. Jun. 2013 (CEST)
- Diese ganze Diskussion ist total sinnlos. Ja, das GG kann als Verfassung gesehen werden, denn wie schon richtig gesagt, muss über eine Verfassung nicht basisdemokratisch abgestimmt werden. Auch Diktaturen, Demokraturen und sonstige Konstrukte können Verfassungen haben. Aber: Wer mit dem GG nicht zufrieden ist, muss es nicht hinnehmen. Jeder kann eine andere Verfassung wählen, ja sogar selbst verfassen und einen eigenen Staat gründen. Das Völkerrecht gibt alles her, was dazu nötig ist, und sogar im GG steht, dass das Völkerrecht vorgeht. Einzige Hürde dabei ist wie immer die Gewalt derer, die damit nicht einverstanden sind, ich will also nicht behaupten, dass es einfach ist, frei zu sein. Aber es geht. --5.10.211.128 10:41, 30. Mai 2013 (CEST)
- Das Totschlagargument "Laie". Vom Volljuristen, der, wie er selber zugegeben hat, weder den Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit in einem Gliedstaat und der Reichzugehörigkeit, sowiel den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Reichszugehörigkeit kannte und wider eindeutiger Fakten standhaft leugnet, daß das "DEUTSCH" die Nazis eingeführt haben, womit die BRD Nazirecht weiterführt. Nur weiter - Immer schön dem Dienstherren nach dem Mund reden. Salü. :-) (nicht signierter Beitrag von 84.150.54.49 (Diskussion) 00:10, 12. Dez. 2012 (CET))
Vor 100 Jahren
Genau vor 100 Jahren wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Bitte Eintrag im Monatsartikel - Juli 1913 - kontrollieren. Danke. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert“) (Diskussion) 12:05, 22. Jul. 2013 (CEST)
- Falsch, da trat die reformierte Fassung in Kraft. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es seit 1871. --Hardcore-Mike (☎:±) 12:10, 22. Jul. 2013 (CEST)
- stimmt es so? Möglicherweise sollte man die Umstände hier auch genauer beschreiben. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert“) (Diskussion) 12:47, 22. Jul. 2013 (CEST)
- Kann man jetzt so lassen, den heutigen Jahrestag. Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dass es seit etwa 1908 Versuche gab, das seit 1871 bestehende Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zu reformieren. Es gab diesbezüglich drei bzw. vier "Knackpunkte":
- Erster Knackpunkte war, dass vor dem Jahre 1913 jeder die Staatsangehörigkeit seines Landes und damit die Reichszugehörigkeit verlor, wenn er sich seit zehn Jahre im Ausland befand. Das heißt, dass man im Ausland quasi alle zehn Jahre seine Reichs- und Staatsangehörigkeit bei einer Botschaft oder einem Konsulat verlängern lassen musste. Unter "Ausland" fielen vor 1913 auch die deutschen Kolonien. Versäumte man den Termin, so war man staatenlos. Reformvorschlag des Alldeutschen Verbandes war, hier die Reichs- und Staatsangehörigkeit auf Dauer auszulegen und die Kolonien zum "Inland" zu erklären.
- Zweiter Knackpunkt war, der Wiedererwerb der deutschen Reichszugehörigkeit. Diese wurde mit der erneuten Verleihung der betreffenden Staatsangehörigkeit eines Bundeslandes verliehen. Hier sollte bei einer Reform eine Erleichterung stattfinden.
- Dritter Knackpunkt war die Erschwerung des Erwerbs der Reichs- und Staatsangehörigkeit für Ausländer und fremdsprachige Minderheiten. Hier sollte bei einer Reform die Grenzen für Ausländer möglichst hoch angesetzt werden. Fremdsprachigen Minderheiten wie Beispielsweise den Polen in Posen (die ja über ihre preußische Landeszugehörigkeit deutsche Staatsangehörige waren) sollte der Status der deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeit entzogen werden, sofern sich die betreffende Minderheit einer vollständigen Assimilation (Germanisierung) verweigerte.
- Der kaum beachtete vierte Knackpunkt betraf die Staatsangehörigkeit von Findelkindern, die offensichtlich "fremden" Ethnien angehörten. Da sollte das bestehende Territorialprinzip durch das Blutrecht ersetzt werden. Das hieß, vor einer möglichen Reform war beispielsweise ein dunkelhäutiges Findelkind bei Auffinden im oldenburgischen Territorium automatisch Staatsangehöriger des Staates Oldenburg und damit gleich Reichszugehöriger, sprich: völkerrechtlicher Deutscher. Das "Blutrecht" sollte bewirken, dass nur hellhäutige Findelkinder Reichs- und Staatsangehörige des Reiches wurden.
- Als Kompromiss kam dann 1913 das bis de facto in Jahre 2000 gütige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zustande.
- Die Alldeutschen setzen sich vor allem bei Punkt 1. und 2. durch. Es wurde im 1913er Gesetz verabschiedet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verfiel (Punkt 1), sondern dass sie vom Betreffenden schriftlich begründet aufgegeben werden musste. Der Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Punkt 2) für deutsche Minderheiten im Ausland wurde erleichtert und die Kolonien dem Inland gleichgestellt. Damit war den Kolonialdeutschen sichergestellt, völkerrechtlich weiterhin Deutsche zu sein.
- Einen Teilerfolg erreichten die Alldeutschen bei Punkt 3: Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde für Ausländer erschwert. Für die nationalen Minderheiten im Reich wurde nichts weiter festgelegt, diese galten weiterhin über die Staatsangehörigkeit eines Bundeslandes als Deutsche.
- Bei Punkt 4 konnten sich die Alldeutschen nicht durchsetzen, hier blieb die bisherige Regelung bestehen.
- Vielleicht kann man noch hinzufügen, dass sich das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom "preußischen Untertanengesetz" von 1842 ableitet, das bis etwa 1860 von den übrigen Staaten des Deutschen Bundes übernommen wurde. Das preußische Untertanengesetz war Vorlage des "Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes" des Norddeutschen Bundes, das 1870 (mit Gründung des Kaiserreiches) in deutsches Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde.
- Eine Quelle dieser Angaben ist: Nation - Volk - Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890-1914 (Peter Walkenhorst), hier besonders die Seiten ab 151ff. Gruß, --Hardcore-Mike (☎:±) 17:00, 22. Jul. 2013 (CEST)
- Noch ein Hinweis zum preußischen Untertanengesetz von 1842: Dieses besagt, "Preuße ist, wer in Preußen geboren wird." Religion, Sprache und Herkunft des Betreffenden spielten keine Rolle. --Hardcore-Mike (☎:±) 17:09, 22. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für die ausführliche Antwort. Sollte das aber nicht in einem Artikel stehen? Soll ich etwas davon in Juli 1913 erwähnen? Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert“) (Diskussion) 11:43, 23. Jul. 2013 (CEST)
- Kein Problem. Wer möchte, kann den einen oder anderen Punkt von hier in den Artikel einbauen.
- Ins Projekt Juli 1913 kann man eintragen, das nach mehreren Reformversuchen 1913 die vorliegende Fassung als Kompromiss angenommen wurde und dass diese Reform hauptsächlich auf Betreiben des Alldeutschen Verbandes und des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes (auch alldeutsch ausgerichtet) durchgeführt wurde. --Hardcore-Mike (☎:±) 13:30, 23. Jul. 2013 (CEST)
- ich hab es nochmal angepasst. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert“) (Diskussion) 13:57, 23. Jul. 2013 (CEST)
- Jupp, passt! :-D ,--Hardcore-Mike (☎:±) 19:35, 23. Jul. 2013 (CEST)
- Blödsinn, passte überhaupt nicht! Das RuStAG ist vom 22.7.1913 und trat gemäß seinem § 41 erst am 1. Januar 1914 in Kraft. Im Übrigen bitte ich um Literaturbelege. --Benatrevqre …?! 23:27, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Jupp, passt! :-D ,--Hardcore-Mike (☎:±) 19:35, 23. Jul. 2013 (CEST)
- ich hab es nochmal angepasst. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert“) (Diskussion) 13:57, 23. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für die ausführliche Antwort. Sollte das aber nicht in einem Artikel stehen? Soll ich etwas davon in Juli 1913 erwähnen? Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert“) (Diskussion) 11:43, 23. Jul. 2013 (CEST)
- Noch ein Hinweis zum preußischen Untertanengesetz von 1842: Dieses besagt, "Preuße ist, wer in Preußen geboren wird." Religion, Sprache und Herkunft des Betreffenden spielten keine Rolle. --Hardcore-Mike (☎:±) 17:09, 22. Jul. 2013 (CEST)
- stimmt es so? Möglicherweise sollte man die Umstände hier auch genauer beschreiben. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert“) (Diskussion) 12:47, 22. Jul. 2013 (CEST)
Angebrachter Stil
Sei gegrüßt, Benatrevqre! Zu diesem Revert: Ja, ein angebrachter Stil ist wichtig; aus genau dem Grund halte ich die Formulierung … wenn einer der beiden Elternteile deutsch war. für unglücklich: Max Muster ist deutsch kann man nicht sagen, genausowenig wie Edmund Stoiber ist bayerisch, Barack Obama ist amerikanisch oder Gianna Nannini ist italienisch. Quelle: Duden-Grammatik, § 481,ii: Nur attributiv gebraucht werden Adjektive, die (a) die Zugehörigkeit, (b) die Herkunft, (c) den Bereich oder (d) den Stoff angeben. Hier haben wir natürlich ein Beispiel für Fall (a); es muß also heißen: … wenn einer der beiden Elternteile Deutscher oder deutscher Staatsangehöriger war, alles andere wäre ungrammatisch. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 16:53, 22. Nov. 2013 (CET)
- Ich hätte noch Helbig/Buscha (Dt. Grammatik, S. 285) zu bieten, dort heißt es: "Wenn diese Adjektive [gemeint sind: "alle mit -isch von Länder- und Kontinentnamen abgeleiteten Adjektive und das Adjektiv deutsch"] nicht die Herkunft, sondern Besitz, Zugehörigkeit u. Ä. bezeichnen, sind sie auch prädikativ möglich: Die Insel Korsika ist seit 1768 französisch." Die Frage wäre also, ob damit die Herkunft (also Max Muster aus Deutschland. [so im Grammatik-Duden für französischer Wein, bayrisches Bier]) oder die Zugehörigkeit gemeint (Im Beispielsatz der Grammatik würde ich etwa so denken: Die Insel Korsika gehört zu Frankreich.). Die Staatsangehörigkeit kann nun auch die jetzige Herkunft bezeichnen, muß es aber nicht, denn Max Muster kann ja auch in Frankreich wohnen, aber trotzdem Deutscher sein. Die Insel Korsika kommt nicht aus Frankreich, sondern ist Bestandteil Frankreichs. Das Adjektiv "deutsch" scheint damit also hier "die Deutschen [...] betreffend" (Duden Dt. Universalwb.) zu bedeuten. Die Wörterbücher nennen nur attributive Beispiele (für beide Bedeutungen): "das -e Volk; die -e Sprache, Nationalhymne; die -e Staatsangehörigkeit besitzen; ein -er Autor; die -e Presse; die -e Öffentlichkeit; -er Abstammung sein; ein -es Auto (ein Auto deutschen Fabrikats od. mit deutschem Kennzeichen)" (Duden Deutsches Universalwb.). Der Rechtschreib-Duden kennt auch nur derartige Beispiele. Das gilt auch für andere Staatsbezeichnungen (englisch, französisch). Möglich wäre auch adverbialer Gebrauch (deutsch schreiben).
- Fleischer/Barz (Wortbildung der dt. Gegenwartssprache, S. 238) äußern sich auch zum Gebrauch der von Eigennamen abgeleiteten Adjektive auf -isch (darunter fielen ja viele topographische Bezeichnungen), jedoch ist die Aussage eher spekulativ: "Die nur attributiv mögliche Verwendung als Zugehörigkeitsadjektiv ist der 'Normalfall'; 'ob eine qualitative Variante entwickelt wird', bestimmen 'komplexe pragmatische Bedingungen' (Eichinger 1982, 85f.); diese ist dann auch für adverbiale und prädikative Verwendung offen (spartanisch 'bewußt einfach', salomonisch 'klug, weise')." Die Beispiele zeigen jedoch bereits übertragenen Gebrauch, ähnlich wie "deutsch reden" 'offen reden', allerdings kann "deutsch reden" auch in der Bedeutung 'in deutsche Sprache reden' vorkommen.
- Deutlicher sind Sommerfeldt/Starke (Einführung in die Grammatik der dt. Gegenwartssprache, S. 124): "Relative Adjektive treten fast nur attributiv und in deklinierter Form auf, z. T. aber auch adverbial und undekliniert. qualitativ: das hohe Haus - Das Haus ist hoch. relativ: die englische Hauptstadt nicht möglich * Die Hauptstadt ist englisch."--IP-Los (Diskussion) 21:37, 22. Nov. 2013 (CET)
- Hallo, ich verweise an dieser Stelle nochmals auf den von mir angegebenen Link des Auswärtigen Amts, wonach es an der Formulierung "ein Elternteil deutsch ist" offenbar weder inhaltlich noch grammatisch etwas auszusetzen gibt. Es müsste also zunächst einmal hinreichend belegt und triftig dargelegt werden, dass auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes falsche Informationen verbreitet würden, und seien sie auch nur grammatikalischer Art. Ich sehe allerdings keinen Grund, die Aussage des AA oder seine Sprachkompetenz hinsichtlich Ausdruck und Grammatik in Zweifel zu ziehen. Meines Erachtens überwiegt daher das Argument, unnötige sprachliche Wiederholungen strengstens, wenigstens aber nach Möglichkeit im Artikeltext zu vermeiden. --Benatrevqre …?! 17:13, 23. Nov. 2013 (CET)
- Es müsste also zunächst einmal hinreichend belegt und triftig dargelegt werden, dass auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes falsche Informationen verbreitet würden, und seien sie auch nur grammatikalischer Art. Das ist jetzt kleinlich, aber wohl nötig, um zu zeigen, daß es sinnvoller ist, Grammatiken zu konsultieren als Internetseiten als Referenz anzugeben: "Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per Email [sic] in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören." Diese Wort ist z. B. falsch geschrieben, denn Eamil ist nicht das, was hier gemeint ist: "Email [e'mai , e'mail], das; -s, -s, Email|le [e'malj , auch e'mai ], die; -, -n <franz.> (Schmelzüberzug)" (Duden, Dt. Universalwb.). Gemeint ist das hier: "E-Mail [': ], die; -, -s, auch, bes. südd., österr., schweiz.: das; -s, -s [engl. e-mail, Kurzwort aus electronic mail = elektronische Post]: Electronic Mail: eine/(auch:) ein E. schreiben, schicken, senden, empfangen; seine -s beantworten." Richtig ist es hier geschrieben: "Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per E-Mail in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören."
- "Bis Ende diesen [sic] Jahres werden noch bis zu 40 weitere ägyptische Ärzte die Möglichkeit haben, von der guten fachlichen und technischen Ausstattung der Berliner Charité zu profitieren und mit zusätzlichem Wissen und vielen neuen Eindrücken in ihrem Heimatland zu arbeiten." Es heißt "dieses Jahres", vgl. Duden, Richtiges und gutes Deutsch, S. 195 sowie Helbig/Buscha, Dt. Grammatik, S. 324.
- Mal ein simpler Fehler: "Er rief dazu auf, gegen Korruption vorzugehen, um Rechtsstaatlichkeit und Integrität zu sichern, damit die Hoffnungen und Träume von Millionen von Menschen eine Chance hätten, über das unrechtmäßige Verhalten einer undemokratischen Minderheit zu triumphieren [sic]" Der Punkt fehlt.
- "Wir haben mit großem Interesse und Spannung die Genese dieses einzigartigen Projekts verfolgt und deshalb freue ich mich heute so sehr, dabeisein [sic] zu können, wenn sich die Türen hier in den Reiss-Engelhorn-Museen öffnen." Siehe amtliches Regelverzeichnis, § 35: "Verbindungen mit sein werden getrennt geschrieben." Dazu gehört auch "dabei sein" (siehe das Wörterverzeichnis, das den Regeln beigegeben wurde), vgl. auch den Rechtschreib-Duden: "Getrenntschreibung in Verbindung mit 'sein': - dabei sein; weil sie dabei ist - wir sind dabei gewesen".
- Das waren als Beispiele zwei Rechtschreib- und ein Grammatikfehler (den Punkt habe ich nicht mitgezählt). Jeder macht eben Fehler - schau Dir meine Beiträge an. Im übrigen wird in den Erläuterungen zum "Staatsangehörigkeitsrecht" das Adjektiv grundsätzlich attributiv verwendet: "Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG)."--IP-Los (Diskussion) 18:49, 23. Nov. 2013 (CET)
- Womit wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Formulierung im Text korrekt ist und sie keiner Änderung bedarf, was man übrigens auch hier anhand einer Publikation der bpb erkennt. Ich finde, wir können diese Diskussion daher erledigen, denn ein wichtiger und für eine Änderung erheblicher Grund liegt nachweislich nicht vor. --Benatrevqre …?! 07:03, 24. Nov. 2013 (CET)
- Auf welcher Seite des Auswärtigen Amtes wird denn eigentlich deutsch prädikativ verwendet? Die habe ich immer noch nicht gefunden. Fehler der BPB müssen wir natürlich nicht abschreiben; man kann für jeden beliebigen sprachlichen Fehler mindestens drei Stellen in halbamtlichen Texten finden; richtig wird er dadurch nicht. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 12:35, 24. Nov. 2013 (CET)
- Womit wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Formulierung im Text korrekt ist und sie keiner Änderung bedarf, was man übrigens auch hier anhand einer Publikation der bpb erkennt. Ich finde, wir können diese Diskussion daher erledigen, denn ein wichtiger und für eine Änderung erheblicher Grund liegt nachweislich nicht vor. --Benatrevqre …?! 07:03, 24. Nov. 2013 (CET)
- Womit wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Formulierung im Text korrekt ist und sie keiner Änderung bedarf Du hast meinen Beitrag gelesen, oder? Wie soll denn an einer nichtstandardsprachlichen Verwendung gezeigt werden, daß sie nicht standardsprachlich ist? Das kann ich nur anhand von Grammatiken. Also habe ich Dir Positionen daraus zitiert. Daher habe ich Beispiele aus der von Dir zitierten Seite gewählt, um Dir zu zeigen, daß diese Seiten mitnichten fehlerfrei (Orthographie) sind bzw. auch nichtstandardsprachliche Wendungen enthalten!
- Ich stelle Dir mal ein paar Aufgaben: Folgender Satz entstammt einem offiziellen Dokument des AA (S. 34). Deine Aufgabe: Ist dieser Satz standardsprachlich (denn darum geht es in der Wikipedia)? Begründe Deine Entscheidung! "Gemäß eines Beschlusses des Europäischen Rats vom Dezember 2008 werden in allen neuen Drittstaatsabkommen Elemente zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Kleinwaffenstrategie aufgenommen (sog. Kleinwaffenklausel)." (Bericht zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung 2009 [Hier ist bereits der Titel grausig. Was soll nicht verbreitet werden - offensichtlich Waffen. Hier empföhle sich ein Valenzwörterbuch])
- Überprüfe, ob folgender Satz den aktuellen Regeln der Orthographie entspricht! "Im Rahmen dieses Unterrichts wird unter anderem die Bedeutung des Menschenbildes für die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt sowie die Reflektion eigener persönlicher Überzeugungen auch im Hinblick auf den Umgang mit Straftätern behandelt." (16. – 18. Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, S. 75, hier mal das BM für Justiz, ich hätte auch hier ein Dokument des AA zitieren können, siehe hier, S. 67)
- Stilistik: Beurteile folgenden Satz und begründe Deine Entscheidung! "Aus dem Haushalt des BMZ entstammen 21,5 Mio. Euro der zugesagten Mittel, 12,2 Mio. Euro kommen aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts."--IP-Los (Diskussion) 16:30, 24. Nov. 2013 (CET)
- Nein, das ist immer noch kein triftiger und kein überzeugender Grund, der für eine Änderung spricht. Es besteht kein hinreichender Zweifel an der Formulierung der bpb oder des Auswärtigen Amts, da das Attribut "deutsch" im Sinne der Frage nach der Staatsangehörigkeit verwendet wird. Weitere Ausführungen sind in diesem Zusammenhang m.E. nicht von vonnöten. Du kannst deine Kritik aber gerne an die Presseinformationsstelle des AA stellen; eigene Beurteilungen sind nämlich grundsätzlich unzulässig i.S.v. WP:KTF. Über eine offizielle Antwort wäre ich gespannt. Auf dieser Grundlage könnten wir dann gegebenenfalls weiterdiskutieren, aber zuvor sehe ich dazu gewiss keine Notwendigkeit. Denn im Gegensatz zu dir und deinen Ausführungen handelt es sich bei den von mir verlinkten Webseiten von AA und bpb um zwei offizielle Quellen und mithin reputable Belege. Im Übrigen geht es hier um keine Frage der Rechtschreibung. --Benatrevqre …?! 18:58, 24. Nov. 2013 (CET)
- Es besteht kein hinreichender Zweifel an der Formulierung der bpb oder des Auswärtigen Amts, da das Attribut "deutsch" im Sinne der Frage nach der Staatsangehörigkeit verwendet wird. Du sagst es: deutsch wird als Antwort auf die Frage nach der Staatsangehörigkeit zweifellos als Attribut verwendet, aber nicht als Prädikatsnomen. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 20:26, 24. Nov. 2013 (CET)
- Nein, das ist immer noch kein triftiger und kein überzeugender Grund, der für eine Änderung spricht. Es besteht kein hinreichender Zweifel an der Formulierung der bpb oder des Auswärtigen Amts, da das Attribut "deutsch" im Sinne der Frage nach der Staatsangehörigkeit verwendet wird. Weitere Ausführungen sind in diesem Zusammenhang m.E. nicht von vonnöten. Du kannst deine Kritik aber gerne an die Presseinformationsstelle des AA stellen; eigene Beurteilungen sind nämlich grundsätzlich unzulässig i.S.v. WP:KTF. Über eine offizielle Antwort wäre ich gespannt. Auf dieser Grundlage könnten wir dann gegebenenfalls weiterdiskutieren, aber zuvor sehe ich dazu gewiss keine Notwendigkeit. Denn im Gegensatz zu dir und deinen Ausführungen handelt es sich bei den von mir verlinkten Webseiten von AA und bpb um zwei offizielle Quellen und mithin reputable Belege. Im Übrigen geht es hier um keine Frage der Rechtschreibung. --Benatrevqre …?! 18:58, 24. Nov. 2013 (CET)
- eigene Beurteilungen sind nämlich grundsätzlich unzulässig i.S.v. WP:KTF Lies Dir bitte erst diesen Artikel durch, bevor Du ihn hier anführst. Ich habe nämlich keine Theorie aufgestellt, sondern dargelegt, daß es auf der Internetseite Fehler und nichtstandardsprachliche Ausdrücke gibt. Ich bin damit Deiner obigen Forderung nachgekommen (Es müsste also zunächst einmal hinreichend belegt und triftig dargelegt werden, dass auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes falsche Informationen verbreitet würden, und seien sie auch nur grammatikalischer Art. Das habe ich Dir mit den Beispielen oben bewiesen, und zwar indem ich dafür relevante Literatur angeführt habe.)
- Denn im Gegensatz zu dir und deinen Ausführungen handelt es sich bei den von mir verlinkten Webseiten von AA und bpb um zwei offizielle Quellen und mithin reputable Belege. Das willst also allen Ernstes sagen: Das AA und bdp sind reputable Quellen, wenn es um die deutsche Grammatik geht (denn darum geht es hier, nicht um inhaltliche Sachen), wohingegen Deutsche Grammatiken, d. h. Aussagen von Sprachwissenschaftlern, völlig irrelevant sind?
- Es besteht kein hinreichender Zweifel an der Formulierung der bpb oder des Auswärtigen Amts, da das Attribut "deutsch" im Sinne der Frage nach der Staatsangehörigkeit verwendet wird. Das hat Hermine ja schon kommentiert, daher nur mal kurz ein Verweis auf Attribut (Grammatik) und Prädikative Verwendung, denn den Unterschied solltest Du kennen, da der für diese Diskussion wesentlich ist!--IP-Los (Diskussion) 22:14, 24. Nov. 2013 (CET)
- Nein, so einfach, wie du dir das vorstellst, ist das nicht. Bewiesen hast du es nicht hinreichend, sondern lediglich mit persönlicher Meinung dargelegt, was nicht genügt. Deiner Meinung widerspreche ich insoweit, als nicht eindeutig klar ist, dass das AA inhaltlich (!) mit seiner Formulierung – und ebenso andere reputable Quellen wie die bpb – falsch läge. Dies wurde gerade nicht bewiesen mit den o.g. Grammatikbüchern! Letztere können keine staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen beantworten, sondern allenfalls grammatikalische. Ich finde weiterhin, dass deine Argumentation vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Quellen die betreffende Formulierung (setze statt „Elternteil“ ein anderes Wort ein, das in diesem Kontext passt, und man gelangt zu noch viel mehr Fundstellennachweisen) gebrauchen, keine Änderung der bestehenden Formulierung im Artikeltext rechtfertigen kann. Letzteres wäre erst dann möglich, wenn das AA oder die bpb bzw. die übrigen Quellen ihre Webseiten ändern würden. Darum erkenne ich weiterhin keinen triftigen Grund, dass die Formulierung „[…] Elternteil deutsch waren […]“ ohne jeden Zweifel einer Änderung bedürfe. -- Benatrevqre …?! 09:41, 25. Nov. 2013 (CET)
- Kann es sein, daß Du gar nicht verstehst, was wir für ein Problem mit der Formulierung haben? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 19:21, 25. Nov. 2013 (CET)
- Es besteht meines Erachtens überhaupt kein Problem, denn dein Einwand ist solange unbegründet, solange keine fachwissenschaftliche Stelle, bestenfalls einschlägige juristische Literatur, sich mit dieser Formulierung auseinandersetzt. Das ist der springende Punkt. Und deswegen verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf WP:KTF, worunter nicht zwingend eigene "Theorien" verstanden werden müssen, sondern ebenso eigens aufgestellte und mithin selbst ausgedachte Schlussfolgerungen fallen. Darum ist es in der eigentlichen Sache auch belanglos, was in den oben erwähnten Grammatikbüchern geschrieben steht, weil es sich bei diesen um (themafremde) Primär- und nicht um die geforderte brauchbare Sekundärliteratur handelt. Letztere wird aber benötigt, die sich unmittelbar mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigt, wenn Kritik getroffen werden will, die auch haltbar ist. Ich finde es daher auch maßlos übertrieben, dem AA (und analog dazu all den anderen reputablen Quellen und Fachliteratur) zu unterstellen, auf diesen offiziellen Webseiten würden Falschaussagen getroffen werden. Das ist unglaubwürdig. (Und nein, ich schreibe nicht von orthographischen Fehlern, diese tun schließlich nichts zur Sache!) --Benatrevqre …?! 00:54, 26. Nov. 2013 (CET)
- Uns aber geht es doch gar nicht um etwas Inhaltliches, sondern allein um ein grammatikalisches Problem. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 16:47, 26. Nov. 2013 (CET)
- Wie bereits gesagt: Dann musst du dich direkt ans AA und die bpb wenden, wenn du meinst, es läge ein grammatikalisches Problem vor. Mit Eigenrecherche jedenfalls lässt sich dem nicht abhelfen. --Benatrevqre …?! 18:10, 26. Nov. 2013 (CET)
- Uns aber geht es doch gar nicht um etwas Inhaltliches, sondern allein um ein grammatikalisches Problem. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 16:47, 26. Nov. 2013 (CET)
- Es besteht meines Erachtens überhaupt kein Problem, denn dein Einwand ist solange unbegründet, solange keine fachwissenschaftliche Stelle, bestenfalls einschlägige juristische Literatur, sich mit dieser Formulierung auseinandersetzt. Das ist der springende Punkt. Und deswegen verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf WP:KTF, worunter nicht zwingend eigene "Theorien" verstanden werden müssen, sondern ebenso eigens aufgestellte und mithin selbst ausgedachte Schlussfolgerungen fallen. Darum ist es in der eigentlichen Sache auch belanglos, was in den oben erwähnten Grammatikbüchern geschrieben steht, weil es sich bei diesen um (themafremde) Primär- und nicht um die geforderte brauchbare Sekundärliteratur handelt. Letztere wird aber benötigt, die sich unmittelbar mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigt, wenn Kritik getroffen werden will, die auch haltbar ist. Ich finde es daher auch maßlos übertrieben, dem AA (und analog dazu all den anderen reputablen Quellen und Fachliteratur) zu unterstellen, auf diesen offiziellen Webseiten würden Falschaussagen getroffen werden. Das ist unglaubwürdig. (Und nein, ich schreibe nicht von orthographischen Fehlern, diese tun schließlich nichts zur Sache!) --Benatrevqre …?! 00:54, 26. Nov. 2013 (CET)
- Kann es sein, daß Du gar nicht verstehst, was wir für ein Problem mit der Formulierung haben? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 19:21, 25. Nov. 2013 (CET)
- Nein, so einfach, wie du dir das vorstellst, ist das nicht. Bewiesen hast du es nicht hinreichend, sondern lediglich mit persönlicher Meinung dargelegt, was nicht genügt. Deiner Meinung widerspreche ich insoweit, als nicht eindeutig klar ist, dass das AA inhaltlich (!) mit seiner Formulierung – und ebenso andere reputable Quellen wie die bpb – falsch läge. Dies wurde gerade nicht bewiesen mit den o.g. Grammatikbüchern! Letztere können keine staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen beantworten, sondern allenfalls grammatikalische. Ich finde weiterhin, dass deine Argumentation vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Quellen die betreffende Formulierung (setze statt „Elternteil“ ein anderes Wort ein, das in diesem Kontext passt, und man gelangt zu noch viel mehr Fundstellennachweisen) gebrauchen, keine Änderung der bestehenden Formulierung im Artikeltext rechtfertigen kann. Letzteres wäre erst dann möglich, wenn das AA oder die bpb bzw. die übrigen Quellen ihre Webseiten ändern würden. Darum erkenne ich weiterhin keinen triftigen Grund, dass die Formulierung „[…] Elternteil deutsch waren […]“ ohne jeden Zweifel einer Änderung bedürfe. -- Benatrevqre …?! 09:41, 25. Nov. 2013 (CET)
- Es geht hier aber um den Artikel, nicht um das AA! Dementsprechend müssen wir das AA auch nicht kontaktieren. Stell Dir doch einfach mal folgendes Szenario vor: Im Artikel stünde folgender Satz: "Deutschland liegen in Europa." Hermine und ich zweifeln nicht, daß Deutschland ein europäischer Staat ist. Wir bezweifeln lediglich, daß "liegen" standardsprachlich ist. Du aber argumentierst so: "Das heißt liegen, weil es inhaltlich stimmt und das AA das so schreibt. Mir ist egal, was Grammatiken, die von Fachleuten geschrieben werden, darüber schreiben. Ihr habt hier ja gar keine Quellen angeführt, ich aber schon! Wendet euch ans AA, wenn ihr ein Problem damit habt! Ich aber ignoriere das hier, solange es auf den Seiten des AA so steht." Dementsprechend folgere ich mal: Du schreibst selbstverständlich "Email" (meinst aber E-Mail), weil das AA das auch so schreibt. Du schreibst selbstverständlich "diesen Jahres", weil das AA es so schreibt. Für Dich heißt es auch Reflektion, nicht Reflexion, denn der Duden ist in Rechtschreibfragen nicht so bewandert. Kurz: wenn dir also ein Maurer sagt, du seist gesundheitlich in Ordnung, dann hörst Du natürlich auf den als auf einen Arzt, der Dir mit Röntgenbildern, Test und Fachbüchern sagt, Du müßtest aber dringend mal etwas gegen Deinen Husten machen.--IP-Los (Diskussion) 18:38, 26. Nov. 2013 (CET)
- PS.:"Mit Eigenrecherche jedenfalls lässt sich dem nicht abhelfen." Was meinst Du eigentlich, wie die Artikel hier entstehen? Die entstehen durch Eigenrecherche, und zwar indem relevante Literatur dazu herangezogen wird.--IP-Los (Diskussion) 18:40, 26. Nov. 2013 (CET)
- Nein, ich stelle mir kein Szenario vor, weil das nichts zur Sache beiträgt, genauso wenig, wie es deine übrigen Beispiele tun. Fakt ist, auf einschlägigen offiziellen Webseiten und in der Fachliteratur findet sich die besagte Formulierung. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass diese falsch wäre, denn ein offensichtlicher Fehler liegt hier gerade nicht vor. Und demnach besteht auch kein Grund der Annahme, von einem Fehler auszugehen. --Benatrevqre …?! 18:27, 27. Nov. 2013 (CET)
- Fakt ist, auf einschlägigen offiziellen Webseiten und in der Fachliteratur findet sich die besagte Formulierung. Dann nenne die relevante Fachliteratur. Du hast bisher auf eine Webseite verwiesen, die - wie ich gezeigt habe - Fehler enthält. Damit ist sie vom Standpunkt der Grammatik nicht zitierfähig. Solltest Du also keine Fachliteratur (d. h. Aussagen aus Grammatiken, denn nur die sind bei einem Grammatikproblem relevant) nicht beibringen, werde ich die Passage ändern, da ich Fachlitertur zitiert habe.--IP-Los (Diskussion) 20:19, 27. Nov. 2013 (CET)
- Die von dir angeführte Literatur mag zwar Fachliteratur für grammatikalische Problemfälle sein, doch sie ist für den hiesigen Artikel über die deutsche Staatsangehörigkeit nicht maßgebend. Hier zählen allen voran juristische sowie politik- und sozialwissenschaftliche Lehrbücher, also Sekundärliteratur. Ich denke, damit dürfte zu diesem Thema auch alles gesagt resp. geschrieben sein, zumal sich diese Diskussion nun wiederholt. --Benatrevqre …?! 16:42, 29. Nov. 2013 (CET)
- D. h., Du schlägst, wenn Du einen juristischen Artikel verfaßt, bei Rechtschreibfragen nicht in einem Wörterbuch nach, sondern besuchst eine juristische Webseite?--94.223.246.107 17:14, 29. Nov. 2013 (CET)
- Deine Frage tut nichts zur Sache, weil hier kein Rechtschreibfehler vorliegt. --Benatrevqre …?! 17:18, 29. Nov. 2013 (CET)
- Du schlägst also, wenn Du einen juristischen Artikel verfaßt, bei Grammatikfragen nicht in einer Grammatik nach, sondern besuchst eine juristische Webseite? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:22, 29. Nov. 2013 (CET)
- Nochmals: Das tut nichts zur Sache, weil offensichtlich kein Grammatikfehler vorliegt. --Benatrevqre …?! 17:26, 29. Nov. 2013 (CET)
- Du schlägst also, wenn Du einen juristischen Artikel verfaßt, bei Grammatikfragen nicht in einer Grammatik nach, sondern besuchst eine juristische Webseite? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:22, 29. Nov. 2013 (CET)
- Deine Frage tut nichts zur Sache, weil hier kein Rechtschreibfehler vorliegt. --Benatrevqre …?! 17:18, 29. Nov. 2013 (CET)
- D. h., Du schlägst, wenn Du einen juristischen Artikel verfaßt, bei Rechtschreibfragen nicht in einem Wörterbuch nach, sondern besuchst eine juristische Webseite?--94.223.246.107 17:14, 29. Nov. 2013 (CET)
- Ich finde es schon reichlich unverschämt von Dir, so etwas zu behaupten, wenn sämtliche Grammatiken, ich schreibe es noch einmal Grammatiken, die ich zitiert habe (das sind übrigens Standardwerke in der Germanistik [Das ist übrigens die Wissenschaft, die sich mit der deutschen Sprache beschäftigt!], sagen, es sei ein "Fehler".--IP-Los (Diskussion) 17:38, 29. Nov. 2013 (CET)
Zusammenfassung
- Da die Diskussion schon so ausgeufert ist, fasse ich hier die wichtigsten Punkte zusammen. Sie dienen als Begründung, warum ich die entsprechende Formulierung im Artikel verändert habe.
- Es geht um diesen Satz: Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war. Hermine hat diese Passage zu "Deutscher" geändert, worauf Benatrevque revertierte, mit der Begründung Rev., das ist unerheblich [nämlich "'Deutscher ist der Fachbegriff nach GG und RuStAG", Hermine], wichtiger ist vielmehr ein angebrachter Stil, denn die Formulierung mit "Deutscher" findet sich bereits im Artikel und "deutsch" ist idF. richtig, siehe Link des AA. Es handelt saich hier jedoch nicht um ein inhaltliches, sondern rein grammatikalisches Problem. Die Seiten des AA sind hierfür nicht hilfreich, weil sonst auch Schreibung wie Reflektion und Email (statt E-Mail) richtig wären und Formulierungen wie "diesen Jahres" standardsprachlich. Würde ein Schüler z. B. bei einem Aufsatz darauf verweisen, würde der Lehrer das dennoch als Fehler werten. Deshalb führe ich an dieser Stelle Aussagen aus diversen Grammatiken an, da diese für solche Fragen relevant sind:
- Eisenberg, Peter: Grundriß der deutschen Grammatik, 2. Aufl. Stuttgart 1989, S. 243 f.: "4. Denominale Adjektive, z. B. auf ig, lich und isch (Fleischer 1975: 259ff.). Solche Adjektive bezeichnen Eigenschaften auf der Basis der Bedeutung von Substantiven, mit ihnen werden zwei Subtantivbedeutungen zueinander in Beziehung gesetzt (die des Basissubstantivs und die des Kernsubstantivs). Es handelt sich beim Attribut dieser Art um eine Konstruktion, die den Attributen mit substantivischem Kern semantisch nahesteht, besonders den Genitiv- und Präpositionalattributen.
- (15) a. staubig, wolkig, kurzbeinig [...]
- b. ärztlich, hausfraulich, brüderlich [...]
- c. französisch, hessisch, goethisch, linguistisch, semantisch, produtkionstechnisch, sozioökonomisch
- (15) a. staubig, wolkig, kurzbeinig [...]
- [...] Eine große Gruppe von isch-Adjektiven signalisiert 'Zugehörigkeit' in einem weiten Sinne wie in hessische Stadt oder semantische Theorie (15c). Was hier unter Eigenschaft zu verstehen ist, kann nur unter Berücksichtigung des Bedeutungsverhältnisses der beteiligten Substantive expliziert werden, und auch das syntaktische Verhalten dieser Adjektive kann nur so verstanden werden. Beispielsweise ist möglich die semantische Theorie, aber nicht *Die Theorie ist semantisch. Die semantische Beziehung zwischen Theorie und Semantik ist nicht so, daß sie in den einfachen Kopulasatz 'paßt' [...]."
- Hentschel, Elke; Weydt, Harald: Handbuch der deutschen Grammatik, 4. Aufl. Berlin, Boston 2013, S. 186 f.: "Relativ sind dagegen väterlich (in: väterliches Haus), bulgarisch, gestrig, also Adjektive, die lexikalisch ein Merkmal des Objekts durch dessen Beziehung zu einem anderen Referenzobjekt ausdrücken, so väterlich durch Bezug auf Vater, gerstrig durch Bezug auf gestern. [...] Die so definierten relativen Adjektive lassen sich im Allgemeinen nicht graduieren (*gestriger, am *gestrigsten), und viele können nicht prädikativ gebraucht werden (*Die Zeitung ist gestrig.)."
- Sommerfeldt, Karl-Ernst; Starke, Günther: Einführung in die Grammatik der deutschen Gegenwartssprache, 3. Aufl. Tübingen 1998, S. 123: "Qalitative Adjektive bezeichnen ein den Dingen innewohnendes oder ihnen anhaftendes Mermal, relative geben das Verhältnis des durch Beziehungswort bezeichneten Dinges zu einem anderen an". Weiter heißt es dann (S. 124) "Relative Adjektive treten fast nur attributiv und in deklinierter Form auf, z. T. aber auch adverbial und undekliniert. qualitativ: das hohe Haus - Das Haus ist hoch. relativ: die englische Hauptstadt nicht möglich * Die Hauptstadt ist englisch."
- Diese Grammatiken halten also einen Satz wie: Das Elternteil ist deutsch. für gänzlich ungrammtisch.
- Eine prädikative Verwendung ist allerdings möglich, wenn auch eingeschränkt:
- Buscha, Joachim; Helbig, Gerhard: Deutsche Grammatik. Ein Handbuch für den Ausländerunterricht, Berlin [u. a.] 2001, S. 284: "3.4.2 GRUPPE B (+ATTRIB, -PRÄD)" (d. h. diese Gruppe kann attributiv, aber nicht prädikativ verdendet werden). Unter "Gruppe B2" findet sich "(2) Herkunftsbezeichnungen: der italienische Wein, die südamerikanischen Indianer" Diese Adjektive können nur dann prädikativ gebraucht werden, wenn sie qualitativ gebraucht werden (siehe unten): "Wenn diese Adjektive [gemeint sind: "alle mit -isch von Länder- und Kontinentnamen abgeleiteten Adjektive und das Adjektiv deutsch"] nicht die Herkunft, sondern Besitz, Zugehörigkeit u. Ä. bezeichnen, sind sie auch prädikativ möglich: Die Insel Korsika ist seit 1768 französisch."
- Engel, Ulrich: Deutsche Grammatik, 3. Aufl. Heidelberg 1996, S. 558 [in der 4. Aufl. ist dieser Abschnitt leider gekürzt worden, daher diese ältere]: "Nur als Attribute verwendbare Adjektive. Hierher gehören alle Adjektive, die Klasse, Ort oder Zeit zum regierenden Nomen angeben, ferner viele Herkunftsadjektive". "Zu einem Teil der Herkunftsadjektive gibt es gleichlautende qualifikative Adjektive; so stehen nebeneinander mit unterschiedlicher Bedeutung: diese russische Suppe (mit Herkunftsadjektiv) Dieser Roman ist typisch russisch. (mit qualifikativen Adjektiv)
- Hier muß allerdings streng unterschieden werden: "Dieser Roman ist typisch russisch" meint eben nicht primär, daß er in Russisch verfaßt worden ist oder aus Rußland kommt (= Herkunft), sondern "Roman" wird hier eine Qualität zugemessen, die man mit "russisch" verbindet. Im Falle von "deutsch" wären das z. B. (angebliche) Eigenschaften wie Pünktlichkeit, Humorlosigkeit u. A. Peter ist (typisch) deutsch. meint also nicht Peters Herkunft oder Abstammung, sondern mißt ihm die zuvor genannten Eigenschaften zu. Dieses Adjektiv ist dann auch steigerbar (vgl. Duden, Bd. 9): "Peter ist deutscher als alle anderen." Peter ist von allen am deutschesten." Als Herkunftsbezeichnung wäre eine Komparation jedoch sinnlos: *die deutscheste Hauptstadt (hier wäre "deutsch" zwangsläufig nur als qualitatives Adjektiv denkbar) Der Satz Das Elternteil ist deutsch. würde hier also Eigenschaften beimessen (pünktlich, ordentlich, sauber usw.), obwohl eindeutig die Herkunft (aus Deutschland stammend) gemeint ist.--IP-Los (Diskussion) 16:03, 29. Nov. 2013 (CET)
- Deine Behauptung basiert auf Eigenrecherche bzw. einer eigenwilligen Auslegung besagter Grammatikliteratur. Das genügt nicht, um eine wiederholende Formulierung einzubringen, wenn einschlägige Webseiten staatlicher Stellen hierfür ganz offensichtlich keinen Handlungsbedarf erkennen lassen. Ich habe daher den Status quo wiederhergestellt und empfehle, von weiteren unnötigen angeblichen Verbesserungen am Artikel abzusehen. Relevant für die Artikelarbeit ist und bleibt in erster Linie jene Fachliteratur, die dem Artikel zugrunde liegt sowie offizielle Webseiten. Deiner Forderung nach Fachliteratur kann übrigens ganz leicht abgeholfen werden, es reicht ein Blick in einschlägige Bücher zu dem Thema, sodass auch jemand wie du erkennen sollte, dass die betreffende Formulierung im Artikel korrekt wiedergegeben ist, siehe z. B. hier oder hier u.v.a.m. Du bist der einzige, der einen grammatikalischen Fehler behauptet, deine persönliche Meinung und dein grammatikalisches Empfinden dazu sind allein jedoch nicht ausschlaggebend. Deshalb schrieb ich auch, dass du dich an die Bundeszentrale für politische Bildung oder ans Auswärtige Amt wenden sollst. Erst wenn diese dir zustimmen, sehe ich Handlungsbedarf, vorher nicht.--Benatrevqre …?! 16:42, 29. Nov. 2013 (CET)
- Deine Behauptung basiert auf Eigenrecherche Schau mal bitte unter Wikipedia:Recherche nach. Nichts anderes habe ich getant.
- einer eigenwilligen Auslegung besagter Grammatikliteratur Ich habe nicht interpretiert, sondern wörtlich zitiert. Was ist an einem Satz wie relativ: "die englische Hauptstadt nicht möglich * Die Hauptstadt ist englisch." Auslegung?
- Deine Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Das AA schreibt auch "Reflektion". Das ist aber falsch. Das AA schreibt "diesen Jahres". Das ist nicht standardsprachlich. Das AA schreibt "ist deutsch". Das wird von fünf Grammatiken als ncihtstandardsprachlich angesehen.--IP-Los (Diskussion) 17:08, 29. Nov. 2013 (CET)
- Es tut nichts zur Sache, ob das AA irgendwelche orthographischen Fehler auf seinen Webseiten hat. Dass deine Ausführungen nicht der Weisheit letzter Schluss sind, sieht man bereits daran, dass zahlreiche Literatur die gleiche Formulierung aufgreift. Hier von einem Fehler auszugehen, genügt also bei weitem nicht. Aber das habe ich dir schon längst geschrieben. Auch helfen deine vielen Beispiele nicht weiter --Benatrevqre …?! 17:13, 29. Nov. 2013 (CET)
- Es tut nichts zur Sache, ob das AA irgendwelche orthographischen Fehler auf seinen Webseiten hat. Doch tut es, da Du sie als Referenz angibst. Damit kann man z. B. erkennen, ob eine Quelle valide ist.
- ass zahlreiche Literatur die gleiche Formulierung aufgreift Du hast zwei (!) Webseiten genannt, weder juristische Fachliteratur noch Grammatiken.
- Hier von einem Fehler auszugehen, genügt also bei weitem nicht. Ich gehe nicht davon aus. Die Grammatiken markieren das als nichtstandardsprachlich (von "Fehler" schreibt man in modernen Grammatiken nicht mehr, da es verschiedene Varietäten gibt. Die Wikipedia ist jedoch in deutscher Standardsprache verfaßt).
- Auch helfen deine vielen Beispiele nicht weiter Was soll denn weiterhelfen? Du nennst auch Beispiele - nein, ein Beispiel!--IP-Los (Diskussion) 17:20, 29. Nov. 2013 (CET)
- Sekundärliteratur siehe oben! Dass es sich im Übrigen bei der Website des AA um eine reputable Quelle handelt, steht nicht im Geringsten zur Disposition. Nach irgendwelchen Fehlern auf anderen AA-Webseiten zu suchen, tut folglich nichts zur Sache. --Benatrevqre …?! 17:25, 29. Nov. 2013 (CET)
- Die Website des AA ist eine reputable Quelle bei inhaltlichen Fragen zur Staatsangehörigkeit, aber keine reputable Quelle bei Fragen zur Grammatik. Und IP-Los ist nicht der einzige, der einen Fehler sieht. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:28, 29. Nov. 2013 (CET)
- Sekundärliteratur siehe oben! Dass es sich im Übrigen bei der Website des AA um eine reputable Quelle handelt, steht nicht im Geringsten zur Disposition. Nach irgendwelchen Fehlern auf anderen AA-Webseiten zu suchen, tut folglich nichts zur Sache. --Benatrevqre …?! 17:25, 29. Nov. 2013 (CET)
- Ich habe Dich um einen einzigen Gefallen gebeten: Bitte zitiere relevante Fachliteratur! Darauf bist Du bisher nicht eingegangen. Selbst die AA-Seite, die Du anführst, ist keine Fachliteratur (ich hoffe Du erkennst wenigstens diesen Unterschied), sondern eine Informationsseite.--IP-Los (Diskussion) 17:33, 29. Nov. 2013 (CET)
- Ich schrieb oben von politikwissenschaftlicher, sozialwissenschaftlicher und juristischer Literatur. Ich brauche nicht zitieren, wenn ich besagte Stellen farblich hervorgehoben habe. Ob ihr Fehler sieht, tut nichts zur Sache, wenn ihr nur mit Primärquellen hantiert. Ist das wirklich so schwer zu begreifen?!
- Der Status quo bleibt in der Sache solange, bis adäquate Quellen vorgebracht worden sind. Dass zwei einzelne Benutzer offensichtlich mit ihrem POV und eigenwilligen Auslegung von Grammatikbüchern falsch liegen, ergibt sich aus der angeführten Sekundärliteratur (siehe Weblinks!) und offiziellen Webseiten der Bundeszentrale für politische Bildung und des Auswärtigen Amts. Diese beiden Belege stechen jede persönliche Meinung und Privatauslegung von Primärliteratur, es ist folglich nicht hinreichend, was ihr beide aus Grammatikbüchern herauslest. --Benatrevqre …?! 17:39, 29. Nov. 2013 (CET)
- Mein lieber Benatrevqre, derjenige, der hier Primärquellen anbringt, bist Du: Du versuchst, Deine Lesart zu rechtfertigen, indem Du Parallelstellen (= Primärquellen) anbringst; wir dagegen weisen Dir nach, daß Deine Lesart nicht standardsprachlich ist, indem wir Literatur anbringen, die über diese Frage schreibt (= Sekundärliteratur). Eine Propädeutik hast Du doch eigentlich nicht nötig, oder? Wir auch nicht. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:48, 29. Nov. 2013 (CET)
- gudn tach!
- ich habe den artikel wegen des edit-wars erst mal gesperrt.
- wenn ich mal zusammenfassen darf:
- Hermine Tuzzi und IP-Los vertreten die ansicht und haben mit mehreren grammatiken deutlich belegt, dass "[...] wenn einer der beiden Elternteile deutsch war" grammatisch nicht korrekt ist.
- Benatrevqre ist der meinung, dass das zwar grundsaetzlich (grammatisch) so sein moege, dass das aber egal sei, da offenbar mehrere leute (darunter die offizielle website des auswaertigen amts, ein buch und ein uni-vorlesungs-skript) diesen vermeintlichen fehler begehen und (das interpretiere ich nun) somit die grammatiken durch den sprachgebrauch ueberholt seien.
- hab ich das soweit richtig wiedergegeben? -- seth 17:41, 29. Nov. 2013 (CET)
- Danke Lustiger seth! Unsere Position hast Du soweit korrekt wiedergegeben.--IP-Los (Diskussion) 17:43, 29. Nov. 2013 (CET)
- Die Formulierung findet sich zahlreich vertreten auf vielen, mitunter offiziellen Webseiten im Internet und in der Fachliteratur. Von einem verbesserungswürdigen Grammatikfehler ist daher nicht unbedingt, geschweige zwingend auszugehen. Handlungsbedarf besteht somit m.E. nicht. --Benatrevqre …?! 17:47, 29. Nov. 2013 (CET)
- Jeder beliebige Fehler findet sich auf vielen, mitunter offiziellen Webseiten zahlreich vertreten; das ist ja auch der Grund, warum wir bei Wikipedia nicht mit Parallelstellen (= TF), sondern mit Fachliteratur arbeiten (= Q). --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:51, 29. Nov. 2013 (CET)
- Die Formulierung findet sich zahlreich vertreten auf vielen, mitunter offiziellen Webseiten im Internet und in der Fachliteratur. Von einem verbesserungswürdigen Grammatikfehler ist daher nicht unbedingt, geschweige zwingend auszugehen. Handlungsbedarf besteht somit m.E. nicht. --Benatrevqre …?! 17:47, 29. Nov. 2013 (CET)
- Vielen Dank, Seth, Du bringst es gut auf den Punkt! --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:52, 29. Nov. 2013 (CET)
- Danke Lustiger seth! Unsere Position hast Du soweit korrekt wiedergegeben.--IP-Los (Diskussion) 17:43, 29. Nov. 2013 (CET)