Diskussion:NSU-Prozess
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Ich habe den Artikel so kategorisiert, dass das Wikipedia:Artikel-Feedback aktiviert ist. --Bellini 21:35, 13. Apr. 2013 (CEST)
Klarnamennennung
Die Bundesstaatsanwaltschaft hat imho zwar in ihren bisherigen Bekanntmachungen und Pressemitteilungen den Realnamen von Beate Zschäpe genannt, jedoch nicht die Realnamen der mitangeklagten mutmaßlichen Helfer und Unterstützer des NSU (z. B. hier). Das OLG München nennt in dieser Pressemitteilung überhaupt keine Realnamen. Die im Artikel ebenfalls verlinkte Webseite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung über die „Unterstützer“ enthält noch weitere Personen und keine Angaben darüber, wer von den dort gelisteten Personen angeklagt ist. Und die Süddeutsche Zeitung beschränkt sich in diesem Artikel darauf, von den mutmaßlichen Helfern nur Ralf Wohlleben mit Realnamen zu benennen (von dem es hier ja aus anderen Gründen bereits einen Artikel gibt).
Es stellt sich die Frage, wie »wir« bzgl. der Realnamennennung bei den mutmaßlichen Helfern verfahren wollen? Ich würde für das "Modell SZ" plädieren. Meinungen dazu? --Jocian 18:29, 14. Apr. 2013 (CEST)
- Es ist keine einfache Frage. Die Medien werden sie im Verlauf der nächsten Woche beantworten.
Ich glaube, in der Versionsgeschichte zu Frau Zschäpe gesehen zu haben, dass sie in WP anfangs auch nicht mit vollem Namen genannt wurde.Die Dimension des Prozesses ist derart, dass hier wohl der Bereich der Person der Zeitgeschichte erreicht wird. Grüße, --Bellini18:40, 14. Apr. 2013 (CEST)
- Solche Versionen meinte ich. --Bellini
18:46, 14. Apr. 2013 (CEST)
- Danke für den Link zur Altversion. Das wurde dort aber auch nur in der Einleitung praktiziert, weiter findet sich dann der reale Nachname...
- Was spricht dagegen, dass »wir« hier zurückhaltend agieren und die Realnamen der mutmaßlichen Helfer vorerst nicht nennen, ausgenommen meinethalben bei Wohlleben? --Jocian 19:15, 14. Apr. 2013 (CEST)
- NS: den Link zur LpB-Seite können »wir« ja belassen, dann kann der interessierte Leser sich dort weiter informieren. --Jocian 19:17, 14. Apr. 2013 (CEST)
- Das können wir tun und die weitere Entwicklung abwarten. In gewisser Weise ist Zurückhaltung vielleicht sogar besser, denn die Journalisten lesen ja auch, was wir schreiben. Dann gibt es keine Wechselwirkung. Den LpB-Link drinlassen, genau. Grüße, --Bellini
19:37, 14. Apr. 2013 (CEST)
- Das können wir tun und die weitere Entwicklung abwarten. In gewisser Weise ist Zurückhaltung vielleicht sogar besser, denn die Journalisten lesen ja auch, was wir schreiben. Dann gibt es keine Wechselwirkung. Den LpB-Link drinlassen, genau. Grüße, --Bellini
- einverstanden? (Die NPD gelangte so nun auch in die Einleitung, aber das kann ja, ähm, nicht schaden...) --Jocian 20:06, 14. Apr. 2013 (CEST)
(linksrück) Mit dem Artikel über Holger G. haben wir nun an anderer Stelle, wenn auch in der Löschdiskussion, den Angeklagten mit eigenem Artikel unter vollem Namen. Wie weiter? Grüße, --Bellini 08:17, 17. Apr. 2013 (CEST)
Leserrückmeldung: Eine Demonstration und ein…
Paul_Peplow hinterließ diesen Kommentar am 16. April 2013 (alle Rückmeldungen ansehen).
Eine Demonstration und eine Intervention eines türkischen Politikers, die jeweils direkt nichts mit dem Verfahren zu tun haben, gehören nicht in den Artikel.
Eure Meinung dazu? --Bellini 08:09, 17. Apr. 2013 (CEST)
- Was die "Intervention eines türkischen Politikers" angeht (gemeint ist sicher die "Bozdağ-Äußerung" im Abschnitt "Kontroverse...") anbelangt, so gehört diese Information imho in den Artikel, da es einen gewichtigen Teil der Kontroverse um die Akkreditierung darstellt.
- Was die "Demonstration" angeht, so gehört dies imho mit zu einer ausgewogenen Darstellung eines Prozesses, der derart im nationalen und internationen Interesse steht. Es kann damit gerechnet werden, dass während des Prozesse noch weitere derartige oder ähnliche "Begleit-Ereignisse" stattfinden werden, die dann imho von Fall zu Fall je nach Gewichtung & Bedeutung & öffentliche Resonanz etc. mit dargestellt werden sollten. Wir sollten allerdings überlegen, ob wir die jetztige Überschrift des derzeitigen Unterabschnitts ("Demonstration") ändern (in Richtung "Begleit-Ereignisse" o.ä.) und ggf später mal in einen eigenen Hauptabschnitt auslagern. Wie ist das denn bei vergleichbaren Artikeln gehandhabt worden? --Jocian 08:47, 17. Apr. 2013 (CEST)
Leserrückmeldung: Ich suchte nach der genaue…
80.254.148.83 hinterließ diesen Kommentar am 17. April 2013 (alle Rückmeldungen ansehen).
Ich suchte nach der genauen Aufteilung der 250 Sitzplätze. Wieviel an Angehörige, an Journallisten, Anwälte etc.
Eure Meinung dazu? --Bellini 09:47, 18. Apr. 2013 (CEST)
- Beim derzeitigen Ausbauzustand des Artikels würde ich von zu detaillierten Angaben erstmal abraten. Im Moment weiß sowie keiner, was sich das Gericht alles ausdenken wird, um die Akkreditierung zu bewerkstelligen und sonstige Probleme (Übertragung in anderen Raum u.a.m.) zu lösen. Mein Vorschlag wäre, erst nach bzw. bei definitivem Beginn des Prozesses weitere Angaben zur Aufteilung der Sitzplätze zu machen. Weitere Meinungen dazu? --Jocian 11:43, 18. Apr. 2013 (CEST)
- Ja, das klingt vernünftig. Grüße, --Bellini
11:50, 18. Apr. 2013 (CEST)
- Ja, das klingt vernünftig. Grüße, --Bellini
Opfer türkischer Herkunft
Es wäre vielleicht für den Artikel förderlich kurz darauf einzugehen in wie weit die Opfer des Naziterrors türkischer Herkunft sind, denn das ist ja ein weit gefasster Begriff, also sind sie türk. Staatsbürger, ehemalige türk. Staatsbürger, Doppelstaatsbürger, wo geboren, wo aufgewachsen etc.? So kann man eigentlich nur spekulieren und aufgrund der Tatsache dass es sogar von Seiten der türkischen Regierung Beschwerden gab daraus schliessen dass zumindest einige der Opfer türkische Staatsbürger seien müssten. Vielleicht sollte das kurz dargestellt werden um derartige Reaktionen besser einordnen zu können.--Herbrenner1984 (Diskussion) 00:35, 20. Apr. 2013 (CEST)
- ja, das wäre nützlich zu wissen. Und es fehlt eine ganz kurze Erläuterung, aufgrund welcher Regelung in Deutschland ein Rechtsanspruch für Journalisten besteht, um im Gerichtssal anwesend sein zu dürfen. --77.4.83.221 23:24, 20. Apr. 2013 (CEST)
- Einen Link auf Türkeistämmige in Deutschland habe ich mal eingefügt. Grüße, --Bellini
18:42, 25. Apr. 2013 (CEST)
- "... aufgrund der Tatsache dass es sogar von Seiten der türkischen Regierung Beschwerden gab daraus schliessen dass zumindest einige der Opfer türkische Staatsbürger seien müssten. Nein, das kann man nicht. Denn mindestens ebenso viel spricht dafür, daß aus der Türkei hier ein Vertretungsanspruch bemüht wird, der - wenn es umgekehrt Menschen mit deutschen Vorfahren beträfe - hierzulande in weiten politischen Kreisen eher Befremden auslösen würde. --Niedergrund (Diskussion) 20:00, 25. Apr. 2013 (CEST)
- Da ist einerseits was dran.
- Gisela Friedrichsen findet übrigens zum Thema im aktuellen SPIEGEL in einem Porträt über den Richter ein paar recht passende Worte. Tenor: Die Entscheidung war schon korrekt, aber leider ohne Berücksichtigung der Realität.
- Fakt ist nun mal - egal, wie man zum Versäumnis der türkischen Medien (nicht des Gerichts) oder der Skandalisierung der ersten Platzverteilung steht - dass selbstverständlich die Türken - egal welcher Staatsangehörigkeit die Opfer oder Hinterbliebenen waren - ein legitimes Interesse an einer Prozessbeobachtung durch die türkische Presse haben.
- Und natürlich, Niedergrund, wäre es ein politischer Skandal, wenn im umgekehrten Fall die deutsche Presse ausgeschlossen bliebe, "nur" weil ihre Vertreter zu dämlich wären, ihre Obliegenheiten wahrzunehmen.
- Insofern hast Du Deine teils zutreffende Analyse, Niedergrund, leider mal wieder geschickt mit einer gehässigen Unterstellung verknüpft. --JosFritz (Diskussion) 21:02, 25. Apr. 2013 (CEST)
Zahlen
Die angegebenen, der Presse entnommenen Zahlen zu den Prozessbeteiligten sind mit Vorsicht zu genießen, bitte nicht ohne Gegenprüfung in Wikipedia übernehmen. Mal wird von der Journaille von 80 Nebenklagevertretern geschrieben, dann wieder nur von rund 80, dann von exakt 77, andere verwechseln Anzahl der Nebenklagevertreter und Anzahl der Nebenkläger. Bei den Zeugen dasselbe. Die einen schreiben 600, andere rund 600, wieder andere von exakt 606. Also bitte im Artikel lieber nicht so genau festlegen und (journalistische Grundregel!) mindestens 2 voneinander unabhängige Quellen angeben. Gibt es denn dazu keine Angaben des Gerichts selbst im Netz nachzulesen? Fest steht aber wohl dennoch, dass der NSU-Prozess gemessen an der Zahl der Prozessbeteiligten der größte Strafprozess ist, der jemals in Deutschland stattgefunden hat - merkwürdigerweise findet sich genau dieses doch wesentliche Faktum bislang nicht im Artikel. --80.187.110.145 09:23, 6. Mai 2013 (CEST)
"mutmaßlich" in Einleitungssatz
Im ersten Satz wird von einem Mitglied des NSU, einer terroristischen Vereinigung gesprochen - "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" ist ein Anklagepunkt aber der Prozess ist ja noch nicht fertig - sollte nicht ein mutmaßlich her um kein Ergebnis vorwegzunehmen? In NSU wird übrigens von Mitgliedern "nach bisherigen Erkenntnissen" gesprochen. ----Nfreaker91 21:46, 6. Mai 2013 (CEST)
- Natürlich sollte da ein "mutmaßlich" stehen...und der Halbsatz, der Vorsitzende Richter "stehe in dem Ruf, dass die von ihm geleiteten Spruchkörper revisionssichere Urteile fällen" gehört in dieser Form auch nicht in einen enzyklopädischen Artikel.--Oberbootsmann (Diskussion) 23:36, 6. Mai 2013 (CEST)
Elektronische Aufzeichnung von Gerichtsverfahren
Die Aufzeichnung von mündlichen Gerichtsverfahren per audiovisueller Techniken ist rechtlich zulässig. Sie wird bis heute aber nur selten genutzt von Juristen, die das wissen und sich darüber einig sind, daß dies erheblich zur Wahrheitsfindung eines oft unter sehr viel Stress, Ohnmacht und Angst erlebten Prozederes beiträgt, dessen Kernaufgabe die nachträgliche Justierung von Ungerechtigkeiten, Unrecht ist mit der Zielsetzung, "Kompensationsgerechtigkeit" (Selbstjustiz mit vielfältigen Möglichkeiten über Mobbing bis hin zu Amok und Terror) einzudämmen.
Der Übertragung von Gerichtsverfahren in Nebenräume des Gerichts stehen nur machtvoll dumme Gründe entgegen, die letztlich sogar den Gesamtzweck unserer Rechtsordnung konterkarieren und Richtern die Erfüllung ihres Diensteides erschweren, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen! Leider wurden diese Gründe noch nie fachkundig erhellt durch Verständigungsexperten.
Das Recht auf umfassende Aufzeichnung aller wesentlichen Vorgänge im Gerichtssaal ergibt sich aus den längst vorhandenen Prozessvorschriften und dem eigentlich dahinterstehenden Zweck, faire Verfahren zu ermöglichen und zu garantieren, die leider selten von Sozial- und Kommunikationspsychologen begleitet werden. Letzeres wäre oft wichtiger als die Einschaltung der "Dolmetscher" für Übersetzungen von Juristisch-Deutsch, Deutsch-Juristisch = Rechtsbesorger!
Ich habe dieses Recht schon vor einigen Jahren mit Zustimmung der kompetenten Rechtsexperten im BMJ abgesichert und könnte ein Buch darüber schreiben, was sich Staatsanwälte, Bürgeranwälte, Gutachter, Richter und administrativ wirkende Kräfte unseres Rechtssystems alles einfallen lassen, um die sehr verbindliche Weisung des Gesetzgebers Machtspielchen zuliebe zu vernachlässigen oder gar zu umgehen, sich dem Gesetze zu unterwerfen, unabhängig (von rechtswidrigen Interessen!) und unter Beachtung allgemeingültiger Denk-, Rechts- und Erfahrungssätze sowie verständig lebensnaher Betrachtungsweise der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.
Ein dickes Kapitel in diesem Buch könnte ich machtvollen Manipulationen rechtsversierter Autoren widmen, die sich darum bemühen, unter den Freunden der Bewegung Wikipedia die Macht der Juristen hoch zu halten und damit eine demokratische Nutzung einer der besten Rechtsordnungen der Welt zu vereiteln.
Wir leben nicht in demokratischen Verhältnissen. Juristen haben mit ihren Machtspielchen aus unserem Demokratiekonzept eine Rechtsdiktatur gemacht. Wir leben in einer von Juristen gesteuerten Gesellschaft! Niemand konnte zahlreiche von mir dazu im Internet veröffentlichte Argumente in Zweifel ziehen oder gar entkräften. Und um diese Gewaltherrschaft hochzuhalten, engagieren sich auch Journalisten mit Jurastudium. Seit viele Jahren dokumentiere ich, wie sie sich gegen eine breite Nutzung dieses hervorragenden Konditionierungsinstrumentes stellen. Beispielsweise die Chefs der ARD-Rechtsredaktion und der rechtspolitische Redakteur des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL ...
Das Einfordern des Rechtes auf umfassende Aufzeichnung von Gerichtsverfahren wäre ein wichtiger Schritt auf die Redemokratisierung unserer Gesellschaft zu, weil die Justiz mehr Einfluß auf unser gesellschaftliches Verhalten hat als Politiker, Gesetze und Bürgerengagement. Was rechtschaffene Bürger tun, ist nicht unser Problem, wohl aber das, was sich Mächtige erlauben können, wenn die Justiz schlampig arbeitet!
Schöne Grüße von einem, der sogar weiß, was GERECHTIGKEIT bedeutet, weil die Evolution die wichtigste Grundlage für gemeinsame Zufriedenheit nicht rechtsphilosophisch verschwurbelt. Das schaffen nur Hirnwesen, die sich wer weiß was einbilden können, damit sie andere über den Tisch ziehen und sich irgendwann dafür rächen, wenn die Justiz nicht viel dagegen unternimmt ... (Auch, daß sie ungerecht behandelt worden sind ...) (nicht signierter Beitrag von 79.249.61.116 (Diskussion) 10:46, 9. Mai 2013)
- Bitte das Intro beachten: Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher. (weil sie nicht zur Verbesserung des Artikels beitragen). Grüße, --Bellini
10:52, 9. Mai 2013 (CEST)
- Auf der Artikelseite wird darum gebeten, Informationen zum NSU-Prozess um Wissen zur Videoübertragung zu bereichern. Die Mitteilung der Rechtstatsache, daß Gerichte verpflichtet sind, alles Wesentliche eines Prozesses zu protokollieren und dazu elektronische Aufzeichnung zwingend ist, weil es bei längeren Verfahren eine unverschämte Verschwendung der Zeitressourcen aller Beteiligten wäre, würde alles unverzüglich auf seine Richtigkeit kontrolliert, was protokolliert wurde, ist das hier keine persönliche Betrachtung, sondern ein wertvoller Hinweis, der zur Verbesserung des Artikels beitragen wird, sofern alles mit rechten Dingen zugeht. Was man als "persönliche Betrachtung" werten kann, war notwendig, um zu erklären, warum Richter so lange die Protokollvorschriften beugen konnten, ohne daß dies jemandem aufgefallen ist. Ich hoffe, hier entsteht deshalb keine "kollektive Gesellschaftsnabelschnurumschlingung" ... Nachdem Gerichte bei derlei Akkreditierungsspielchen eigentlich darauf hinweisen müßten, daß Glücksspiel süchtig machen kann, und einer Video-Übertragung keine rechtlichen Hemmnisse im Wege stehen, bitte ich um raschen Transport meiner Informationen auf die Artikelseite oder eine Begründung, warum darauf verzichtet wird. Danke! (nicht signierter Beitrag von 79.249.51.158 (Diskussion) 15:05, 9. Mai 2013 (CEST))
- Welche Informationen? Du hast eine Überzeugung ohne Quellenangaben geliefert. Davon abgesehen: Informationen zur Forderung nach einer Videoübertragung entstanden im Zusammenhang mit der Kontroverse um Journalisten-Akkreditierung beim NSU-Prozess und sollten also in diesem ausgelagerten Artikel stehen, weshalb ich den betreffenden Baustein hier wieder entferne. Grüße, --Bellini
17:45, 10. Mai 2013 (CEST)
- Welche Informationen? Du hast eine Überzeugung ohne Quellenangaben geliefert. Davon abgesehen: Informationen zur Forderung nach einer Videoübertragung entstanden im Zusammenhang mit der Kontroverse um Journalisten-Akkreditierung beim NSU-Prozess und sollten also in diesem ausgelagerten Artikel stehen, weshalb ich den betreffenden Baustein hier wieder entferne. Grüße, --Bellini
- 1. Information: "Die Aufzeichnung von mündlichen Gerichtsverfahren per audiovisueller Techniken ist rechtlich zulässig."
- 2. Information: "Das Recht auf umfassende Aufzeichnung aller wesentlichen Vorgänge im Gerichtssaal ergibt sich aus den längst vorhandenen Prozessvorschriften und dem eigentlich dahinterstehenden Zweck, faire Verfahren zu ermöglichen und zu garantieren, die leider selten von Sozial- und Kommunikationspsychologen begleitet werden."
- Der Rest um diese wesentlichen Informationen herum war notwendig, weil es Juristen offensichtlich sehr schwer fällt, die einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Rechtsnormen ... VEREINBARUNGEN DES VOLKES!) nachzulesen und so anzuwenden, wie sie vom Gesetzgeber gemeint sind. Noch immer neigen sie dazu, §§ willkürlich auszulegen, obwohl niemand sie dazu ermächtigt hat. Wer anderer Meinung ist, möchte doch bitte die gesetzlegenden Kommentare nachlesen, die eindeutige Hinweise auf den beabsichtigten Zweck geben, und eine Vereinbarung des Volkes vorlegen, die Juristen berechtigt, Gesetze auszulegen. Dies geschieht auch mit den einschlägigen Protokollvorschriften, die ein sehr wichtiges Konditionierungsinstrument sind für die Richterarbeit und damit auch für die Vorarbeiten von Anwälten und Gutachtern ...!! Noch immer werden diese Vorschriften meist so gehandhabt von Gerichten, daß nur in der Gerichtsakte Platz findet, was Richtertaten unangreifbar macht ... - Danke, werter Stefan Bellini insoweit für deine Zustimmung! Ich nehme an, daß Du das, womit Du den Artikel "NSU-Prozess" bereicherst, auf juristische Bildung stützt oder genug Juristen mitlesen, die meine Informationen korrigieren könnten, wenn dies möglich wäre. (nicht signierter Beitrag von 79.249.63.13 (Diskussion) 11:59, 11. Mai 2013 (CEST))
Kreuze abhängen
Viele Moslems fordern, dass das im Gericht befindliche Kreuz abgehangen werden soll.--84.60.201.210 13:15, 14. Mai 2013 (CEST)
- "Abgehangen" sind die Kreuze bereits ohne daß viele Muslime dies fordern. Bei den auf die Neutralität des Staates abstellenden, nicht aus dem Islam begründeten Forderungen des laizistischen Abgeordneten des türkischen Parlamentes und Prozessbeobachters Mahmut Tanal und dem Antrag eines Nebenklagevertreters handelt es sich um aktuelle Vorgänge. Da Wikipedia keine aktuelle Berichterstattung betreibt, können diese Vorgänge nach Vorliegen einer Entscheidung des Gerichtes erwähnt werden, Rosenkohl (Diskussion) 13:30, 14. Mai 2013 (CEST)
Umgang mit Anträgen in Wikipedia
Ich gehe davon aus, daß noch viele Anträge gestellt werden werden. Sollte man nicht besser die Antragsstellung löschen als die Zurückweisung dokumentieren? --EssexGirl (Diskussion) 02:23, 15. Mai 2013 (CEST)
- In eine Enzyklopädie gehören dauerhafte Informationen, keine Informationen, die später wieder gelöscht werden. Ein noch nicht entschiedener Antrag ist ein laufender Vorgang und gehört daher noch nicht in eine Enzyklopädie. Umgekehrt kann ein Antrag dann dokumentiert werden, wenn er angenommen oder abgelehnt worden ist. Wenn viele Anträge gestellt werden, dann ist es ein Prozeß mit vielen Anträgen, und diese müßen in sinnvoller Weise dargestellt werden, nachdem über sie entschieden worden ist, Rosenkohl (Diskussion) 09:21, 15. Mai 2013 (CEST)
- Das sehe ich noch etwas differenzierter: Prozessuale Vorgänge, die eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren und eine über das Tagesgeschehen hinausgehende Bedeutung erhalten, können und sollten imho im jeweils angemessenen Umfang dargestellt werden. Selbstverständlich ist hierbei Newstickeritis zu vermeiden, stattdessen sind wie stets eine sorgfältige Abwägung und vernünftiges Augenmaß erforderlich.
- Als Beispiel dafür nenne ich mal die vor kurzem (von mir) eingefügte Darstellung des Verhaltens der Bundesanwaltschaft zur Frage der Anzahl der Pflichtverteidiger von Zschäpe. Meines Erachtens ist dieser Vorgang im Vorfeld des Prozesses enzyklopädisch relevant, er zeigt das Verhältnis "Staat-Verteidigung" im Themenkomplex "NSU-Morde und Strafverfolgung" auf, und die Darstellung mitsamt zwei reputablen Belegen ermöglicht dem Leser, sich ein eigenes Bild davon zu machen.
- Ich denke, dass bestimmte Anträge, die "Kernfragen" berühren (wie z. B. die Diskussion um die Größe des Gerichtssaals) und von daher "Gewicht" erhalten, mit dem nötigen zeitlichen Abstand von Fall zu Fall bereits in den Artikel eingepflegt werden können und sollten, ohne dass jeweils schon eine gerichtliche Entscheidung erfolgt ist. --Jocian 09:58, 15. Mai 2013 (CEST)
- Ich verstehe nicht, ob Jocian etwas differenzierter als EssexGirl oder als ich zu sehen meint. Ich habe gerade geschrieben, daß Informationen mit dauerhafter Relevanz dargestellt werden sollten. Soweit ich verstehe, war die Anzahl der Pflichtverteidiger Zschäpe längst gerichtlich entschieden, als Jocian die Darstellung eingefügt hat, weshalb dieser Vorgang kein Beispiel für einen nicht entschiendenen Antrag ist. Weshalb ausgerechnet die Diskussion um die Größe eines Saales eine "Kernfrage" sein soll, verstehe ich nicht. Es ist vollkommen unüblich, über gestellte schwebende Anträge, die in absehbarer Zeit noch entschieden werden sollen in Wikipediaartikeln zu berichten. Z.B. wird auch in der Regel nicht dargestellt wenn eine kleine Partei die Zulassung zu einer Wahl beantragt hat, wenn ein Strafbefehl gegen jemanden beantragt wird, wenn in einem Parlament eine Abstimmung beantragt wird etc., denn es handelt sich jeweils um laufende Verfahren. Umgekehrt gefährdet Wikipedia die eigene Unabhängigkeit und Neutralität, wenn sie dem Spiel von interessegeleiteten Anträgen eine zusätzliche Bühne bietet, Rosenkohl (Diskussion) 14:03, 15. Mai 2013 (CEST)
- Ich sähe den Artikel am liebsten gesperrt am Verhandlungstag + 24h. Dieser Journailleautomatismus (8:00h: Antragsgewitter befürchtet. 12:00h: Unterbrechung gemeldet. 16:00h: Langeweile. Nächster Tag: Opfer boykottieren Sitzung -Himmel wirf Hirn!) sorgt nur für unnötige Nacharbeiten. Dass der unsägliche Vergleich mit den Nürnberger Prozessen von Nebenklägerseite aus der NYT es noch nicht in WP "geschafft" hat (hatten die 50 mio Nebenkläger eigentlich gute Platzverhältnisse?) verwundert da etwas. Ich halte sogar den Artikel über das Akkreditierungsverfahren für überflüssig und im Hauptartikel bequem darstellbar, erst recht aber würde ich gerne die Anträge löschen und nur dann darstellen, wenn sie zu Auswirkungen im Verfahren geführt haben. Vieles davon ist entweder Standard oder Schaufenster. --EssexGirl (Diskussion) 14:52, 15. Mai 2013 (CEST)
- Ich verstehe nicht, ob Jocian etwas differenzierter als EssexGirl oder als ich zu sehen meint. Ich habe gerade geschrieben, daß Informationen mit dauerhafter Relevanz dargestellt werden sollten. Soweit ich verstehe, war die Anzahl der Pflichtverteidiger Zschäpe längst gerichtlich entschieden, als Jocian die Darstellung eingefügt hat, weshalb dieser Vorgang kein Beispiel für einen nicht entschiendenen Antrag ist. Weshalb ausgerechnet die Diskussion um die Größe eines Saales eine "Kernfrage" sein soll, verstehe ich nicht. Es ist vollkommen unüblich, über gestellte schwebende Anträge, die in absehbarer Zeit noch entschieden werden sollen in Wikipediaartikeln zu berichten. Z.B. wird auch in der Regel nicht dargestellt wenn eine kleine Partei die Zulassung zu einer Wahl beantragt hat, wenn ein Strafbefehl gegen jemanden beantragt wird, wenn in einem Parlament eine Abstimmung beantragt wird etc., denn es handelt sich jeweils um laufende Verfahren. Umgekehrt gefährdet Wikipedia die eigene Unabhängigkeit und Neutralität, wenn sie dem Spiel von interessegeleiteten Anträgen eine zusätzliche Bühne bietet, Rosenkohl (Diskussion) 14:03, 15. Mai 2013 (CEST)
Anwälte
Die Anwälte zeichnen sich durch erhebliche Trollerei aus. Sind unter denen denn selbst Nazis?--Antemister (Diskussion) 20:17, 15. Mai 2013 (CEST)
- Bitte Artikeldiskussionen benutzen, um Verbesserungen dese Artikels zu diskutieren, bitte nicht um 1. reale lebende Personen als "Troll" oder "Nazi" zu diffamieren, 2. Fragen zum Artikelgegenstand zu stellen; gegebenenfalls selbst recherchieren oder auf WP:Auskunft etc. fragen, Rosenkohl (Diskussion) 20:24, 15. Mai 2013 (CEST)
- Nein, das ist ein relevate Frage. Die NPD konnte in der Vergangenheit bei solchen Prozessen Leute wie Jürgen Rieger oder Sylvia Stolz aufbieten, die dann ein solches Schauspiel veranstaltet haben. Es wäre daher die Frage zu stellen, ob hier der Szene nahestehende Anwälte beteiligt sind.--Antemister (Diskussion) 21:21, 15. Mai 2013 (CEST)
Über die Anwälte (und die Namenssymbolik) gibt es doch reichlich Literatur , siehe etwa http://www.welt.de/kultur/article115910804/Der-martialische-Klang-von-Heer-Sturm-und-Stahl.html - allerdings stehen Herr, Sturm und Stahl wohl selbst nicht im Verdacht, rechtslastig zu sein. Ganz anders offenbar Nicole Schneiders - aber das gehört ja alles mehr in die Artikel über die Anwälte und nicht hierhin. --Cholo Aleman (Diskussion) 15:26, 17. Mai 2013 (CEST)
Prozessverlauf
Die Verlesung der Anklage ist ein zentrales Element des Prozessverlaufs und es wurde breit darüber berichtet. Einerseits wurde darauf hingewiesen, dass es am ersten Tag nicht dazu kam, weil das Gericht mit Anträgen bombardiert wurde, andere Stimmen verweisen aber auch darauf, dass es beim RAF-Prozess noch viel länger gedauert hat.
Wenn die Verlesung der Anklage angeblich zu banal ist, dann würden für einen Absatz "Prozessverlauf" nur noch die Punkte "Prozessbeginn" und "Urteilsverkündung" bleiben. Der Rest wie "Beweisaufnahme" oder "Zeugenvernahme" ist auf dem gleichen "Banalitätslevel" wie die Anklageverlesung. Ich sehe deswegen nur zwei Alternativen:
a) es gibt hier einen Absatz "Prozessverlauf", dann gehört zwingend auch die Verlesung der Anklage rein
b) der "Prozessverlauf" wird rausgenommen