Zum Inhalt springen

Diskussion:Kuba

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Mai 2013 um 00:49 Uhr durch Escla (Diskussion | Beiträge) (Defekte Weblinks: paar erledigt.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Escla in Abschnitt Name der Insel (früher)
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kuba“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 15:56, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Grammatik

...Für die praktische Durchführung der Internetzensur zeichnet sich die renommierte Informatik-Universität (UCI) verantwortlich... muss es stattdessen heißen: Für die praktische Umsetzung zeichnet die renomierte... Das "sich" ist überflüssig - und grammatikalisch auch inkorrekt. --91.43.117.94 11:36, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Bruttoinlandsprodukt korrekt?

Ist in der tabellarischen Übersicht des Artikels das BIP korrekt angegeben? Müssten es nicht 48. ...$ sein (also Milliardenbereich) anstatt 48, ...$ (Millionenbereich)(nicht signierter Beitrag von 77.3.204.216 (Diskussion) 20:24, 21. Okt. 2012 (CEST))Beantworten

Ja, natürlich, wie so oft...--Antemister (Diskussion) 20:33, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

„Das kubanische Justizwesen ist nicht unabhängig vom Staat.“

Was soll das bitte aussagen? Das Justizwesen ist gemeinhin Teil des Staates, eine Privatisierung von Gerichten ist mir in keinem Land der Welt bekannt. Aus einer Bezahlung durch den Staat eine automatische Befangenheit in jedem Fall zu schließen, ist doch schon etwas krass. Dass Gerichtsurteile der staatlichen Doktrin entsprechen, ist eine Selbstverständlichkeit. Ich habe diesen beleglosen Absatz jetzt erstmal entfernt. Er kann gerne wieder rein, wenn Quellen da sind und Konkretes dargestellt wird (dass Verteidiger stets Staatsdiener sind und Auslegung von Meinungsfreiheit oder Grad der Vagheit von Gesetzestexten wären natürlich durchaus interessant). --Chricho ¹ ² ³ 11:45, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das ist sicher nur ein Formulierungsproblem bzw. eine "falsche" Verwendung des Begriffs Staat, gemeint ist wohl die Regierung im engere Sinne, d.h. die Exekutive. Dass heißt die Justiz ist nicht unabhängig (von der Exekutive) bzw. die klassische Gewaltenteilung in Exekutive, Judikative und Legislative existiert nicht.--Kmhkmh (Diskussion) 14:03, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Also eine Verwunderung darüber, dass Richter und Staatsanwälte [sic!] Staatsdiener sind und Urteile der staatlichen Doktrin entsprechen – ich wüsste nicht, welchen sinnigen Gehalt eine solche Aussage mit besserer Formulierung haben sollte. Etwas über mangelnde Gewaltenteilung steht schon weiter oben im Abschnitt „Judikative“. Habe den Abschnitt jetzt auch in „Gefangene“ umbenannt. Präzisere, belegte Aussagen über Gewaltenteilung, Anwaltschaft und Beschaffenheit der Rechtsauslegung möge man in den Abschnitt „Judikative“ packen. --Chricho ¹ ² ³ 15:08, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Der kurze Absatz zu dem Thema, wie er jetzt im Abschnitt „Judikative“ steht, ist wohl jedenfalls unproblematisch. Ich werde da bei Gelegenheit nochmal etwas nach Quellen fahnden, dass man da Konkreteres zur Gewaltenteilung schreiben kann. Laut dieser Quelle sind etwa die Gerichte laut Verfassung „nur dem Parlament und der Regierung“ unterstellt. Da sollte man aber vorsichtig sein und erst einmal noch tiefergehend Gründe für mangelnde Gewaltenteilung heraussuchen. In der Schweiz etwa unterstehen die Gerichte auch in manchen Entscheidungen dem Parlament. --Chricho ¹ ² ³ 15:23, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich wollte den Satz zunächst weder verteidigen noch eine spezifische Aussage bzgl. Kuba treffen, sondern nur erläutern, was der Verfasser vermutlich gemeint aber eben falsch ausgesdrückt hat.
Wie man das nun behebt und vernünftig belegt (die Richtigkeit mal unterstellt) ist eine andere Frage. Zu beachten ist dabei auch, dass die formalen, kodifizierten Vorgaben bei autoritären System oft nur Lippenbekenntnisse sind und in der Praxis bedeutungslos. Im Falle von Kuba kenne ich mich nicht gut genug aus um da aus dem Stehgreif ein paar Beispiele zu geben, aber man kann das z.B. derzeit sehr gut im Falle Chinas beibachten, das eine in Teilen sehr fortschrittliche Verfassung hat, aber wehe dem Bürger oder Anwalt der sich auf sie beruft oder sie gar einklagt. Ähnliches konnte man auch bei den Wahlen in diversen sozialistischen Diktaturen beobachten, bei denen man ja formal frei wählen konnte.--Kmhkmh (Diskussion) 15:58, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich wollte mit meiner Antwort ausdrücken, dass das, was er mit manchen Teilsätzen vmtl. gemeint hat (Übereinstimmung der Urteile mit der Doktrin, Staatsdienertum) keineswegs in einer besseren Formulierung ein denkbares taugliches Argument sein könnte. --Chricho ¹ ² ³ 18:06, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Eigentlich hat Kmhkmh in seinem ersten Statement die richtigen Hinweise gegeben. Ich bin nur leider grad für ein paar wenige Wochen nicht zu Hause und deshalb meiner Offline-Quellen beraubt. Auch macht Webrecherche und Wikiediting auf dem Tablet keinen richtigen Spass. Zu belegen dürfte die fehlende Gewaltenteilung aber recht einfach sein. Falls sich dieses Themas also zwischendurch niemand annimmt, werde ich den gelöschten Absatz nach meiner Rückkehr leicht geändert und seriös belegt wieder einfügen. -- Escla ¿! 20:59, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich habe nun schonmal auf Grundlage von Literatur eine Beschreibung der Anwaltschaft eingefügt. Konkretes zur Gewaltenteilung fehlt aber immer noch im Abschnitt zur Judikative. Die englische Wikipedia hat übrigens den (quellenlosen) Übersichtsartikel Legal profession in Cuba. --Chricho ¹ ² ³ 21:57, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Deine Ergänzung, dasslaut Verfassung Meinungs- und sonstige Freiheit gewärleistet sei, solange sie den Zielen der Revolution nicht widersprächen, ist auch so unkommentiert etwas seltsam. Der Staat definiert, was angemessen ist und der Bürger, Künstler, etc. muss sich dem fügen, sonst droht ihm das Strafrecht. Das geht so nicht wirklich. -- Escla ¿! 23:43, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das ist, was in der Verfassung steht. Ich wollte nur damit ausdrücken, dass sie durch die Verfassung dahingehend eingeschränkt werden, was eine bemerkenswerte Eigenart der Verfassung ist. Das impliziert nicht, dass sie nicht auch auf anderer Grundlage und in anderer Hinsicht eingeschränkt würden. Vllt. ist die Formulierung nicht gelungen, ich habe schonmal ein „nur“ zur Verdeutlichung ergänzt. --Chricho ¹ ² ³ 23:54, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Tautologien

Ich habe vorhin folgende Tautologie entfernt: „Unerlaubtes Verlassen des Landes wird als Straftat verfolgt.“ Was nicht erlaubt ist, ist verboten und wird in einem halbwegs funktionierenden Staat verfolgt. Jetzt wurde der Satz mit etwas Beiwerk wieder eingefügt: Ich denke nicht, dass die Anmerkung „also ohne dass…“ den Satz im Grunde seines Herzens weniger tautologisch macht. Ich denke viel mehr, dass statt solcher Plätze die Restriktivität bei der Ausreise hervorgehoben werden muss. Das ist das Bemerkenswerte und geschieht auch im Artikel. Wem das nicht reicht, möge es in dieser Hinsicht verdeutlichen. Den Verweis auf die UDHR kann ich nicht nachvollziehen. Zum einen stellt sie keine Rechtsquelle dar und der UN-Zivilpakt, der denselben Passus enthält, ist von Kuba nicht ratifiziert. Zudem garantiert kein Land der Welt jedem Bürger zu jeder Zeit unbedingtes Recht, das Land zu verlassen. Selbst wenn irgendein Übereinkommen durch Ausreiserestriktionen verletzt wird, kann das keinesfalls ein Wikipedia-Autor beurteilen. Die jetzige Formulierung suggeriert jedenfalls, die Restriktionen würden aufgrund dieses Artikels 13 Rechtsverletzungen darstellen. Wenn diese Suggestion unbeabsichtigt ist, sehe ich trotzdem nicht, warum dieser (rechtlich bedeutungslose) Konflikt mit der UDHR hier im Artikel stehen sollte. Da müsste meines Erachtens schon eine sehr wichtige Instanz diesen Zusammenhang hergestellt haben, damit er hier prominent genannt werden kann. Die momentan angegebene Quelle liefert nichts dergleichen. Grüße --Chricho ¹ ² ³ 23:50, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Schau mal unter Reisefreiheit, da wird auch der explizite Bezug zu den Menschrechten erkläret (Artikel 13, „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“), diese Lemma wäre auch ein besseres Linkziel. Kurz gesagt die Suggestion ist offenbar korrekt, nur wieder einmal etwas ungeschickt belegt bzw. formuliert. Selbst wenn man hier wegen der fehlenden Ratifizierung man keine formal-rechtliche Bedeutung sieht (auch da drüber kann man eventuell streiten), ist ein systematischer Verstoß gegen Menschenrechte völlig unabhängig von dem formal-rechtlichen Argument relevant.
Ansonsten halte ich auch den von dir angewendeten "Maximalansatz" (Kein Land erlaubt es immer unter jeglichen Umständen) nicht für sinnvoll, denn zu praktisch jedem Recht gibt es (erwünschte) Ausnahmen, die sich aus einem bestimmten Kontext ergeben. Der entscheidende Punkt ist hier wie der "Normalfall" behandelt wird und in diesem gestehen eigentlich alle demokratischen Länder (bzw. Länder die die charta der Menschenrechte mehr oder weniger einhalten) ihren Bürgern weitgehende Reisefreiheit zu und Kuba tut das eben nicht.--Kmhkmh (Diskussion) 00:41, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das hat halt nur keine rechtliche Bedeutung. Klar, der „Normalfall“ muss dargestellt werden, man sollte sich aber jedoch hüten, eigenmächtig aus allgemein gehaltenen internationalen Absichtserklärungen Schlüsse zu ziehen, die sich eben im Allgemeinen nicht ziehen lassen. Ich habe jetzt erstmal das in den Artikel geschrieben, was sich der Quelle entnehmen lässt. --Chricho ¹ ² ³ 01:06, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die Relevanz hängt aber nicht (nur) an der rechtlichen Bedeutung (sondern eben auch an der kulturen, sozialien, moralischen, .... Bedeutung). Man muss ja auch keine Schlüsse ziehen, sondern lediglich die Abweichung von der "internationalen Absichtserklärung" konstatieren.--Kmhkmh (Diskussion) 01:15, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Hier wird zum Beispiel ein solcher Zusammenhang hergestellt. Man müsste zudem einmal recherchieren, wie sich die Lage mit dem neuen Gesetz geändert hat und wie die jetzigen zu einer Ausreise nötigen Bedingungen in Vergleich zu anderen Staaten einzuschätzen sind. Bemerkenswert erscheinen gesonderte Ausreisebeschränkungen für Hochqualifizierte. Dass hingegen zumindest de facto zu einer Ausreise Anträge, mittelmäßig kostspielige Pässe etc. notwendig sind, scheint mir nicht ungewöhnlich. Ansonsten beachte man auc die Existenz des eigenen Artikels Menschenrechtssituation in Kuba. --Chricho ¹ ² ³ 01:28, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Der von dir verlinkte Fall ist inzwischen ausgereist, stand gerade auf Spiegel Online. Wss die Ausreise betrifft, erscheint mir das sehr ungewöhnlich. Ausreiseanträge kenne ich primär nur aus totalitären Systemen, in anderen Staaten muss man lediglich die Einreise in fremde Länder bei diesen beantragen (Visum) nicht aber die Ausreise aus dem eigenen. Der Reisepass ist im übrigens meist auch nicht eine Forderung des eigenen Landes, sondern eine des Auslandes (das einen Reisepass verlangt).--Kmhkmh (Diskussion) 02:12, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Naja, und dann prüft ein Land gleich proaktiv bei den Ausreisenden, ob sie die Einreisebedingungen des Nachbarn erfüllen, und schon ist es de facto auch nicht sehr anders (vgl. aktuell Serbien und Mazedonien, was natürlich auch heftig kritisiert wird). Dieser eben verlinkte Fall scheint wohl recht berühmt zu sein, womöglich genießt sie da Vorzüge, es scheint wohl zumindest weiterhin nicht selbstverständlich, dass Kritiker ausreisen dürfen – wobei man da vmtl. auch auf die genauen Gründe achten sollte, ein Ausreiseverbot als Bewährungsauflage etwa sollte nun auch nicht verwundern. --Chricho ¹ ² ³ 09:21, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Den Nachrichten zufolge ([1]) liegt das primär wohl an dem neuen Reisegesetzs bzw. das Kuba gerade dabei die Reisefreiheit langsam einzuführn. Insofern sollte das Lemma die Situation vor und nach dem Reisegesetz gesondert betrachten.--Kmhkmh (Diskussion) 13:36, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nein, Kuba ist nicht dabei, Reisefreiheit langsam einzuführen. Das ist ein Missverständnis. Die Regierung hat die Ausreisebürokratie deutlich vereinfacht und gleichzeitig ihre Taktik im Umgang mit der Opposition etwas verändert. Einen zwingenden gesetzlichen Grund, Dissidenten die Ausreise zu verweigern, der jetzt aufgehoben worden wäre, hat es nie gegeben. Und vor allem: Reisefreiheit als garantiertes Grundrecht (s.o. Art. 13 Menschenrechte) wird von Kuba nach wie vor nicht anerkannt. Daran hat sich nichts geändert und es gibt keinerlei Anzeichen, dass sich daran in der Zukunft irgendetwas ändern soll. Reiseerleichterungen (für die allermeisten) ja, Reisefreiheit nein. Das ist ein wichtiger Unterschied.--Hvd69 (Diskussion) 14:06, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Im Spiegel heißt es: "Auslandsreisen, wohin auch immer, sollen künftig ohne regierungsamtliche Erlaubnis und deutlich veringerten Gebühren möglich sein". Das sieht nach einer deutlichen Veränderung aus und nach einem klaren Schritt in Richtung Reisefreieheit (im Sinne von Artikel 13), zudem ist sehr wohl eine vorher (formal) bestehende Hürde für Dissedenten und Normalbürger aufgehoben worden. Natürlich muss man abwarten, wie das langfristig in der Praxis umgesetzt wird, aber nun hat man ja gerade eine prominentesten Dissidenten reisen lassen, was eher für eine tatsächliche Form auch in der praktischen Umsetzung spricht. Auch hier ist übrigens, wie schon in etwas anderen Kontext zu Chrico kommentiert, die praktische Handhabung primär relevant und nicht welche internationalen Chartas oder Verträge Kuba anerkannt hat.--Kmhkmh (Diskussion) 14:48, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Einschränkungen sind wohl noch durch die Vergabepraxis von Pässen möglich, siehe hier. Dass im Fall von Angel Moya Acosta, der da angesprochen wird, kein Reisepass gewährt wurde, ist allerdings wohl kaum verwunderlich, denn er ist vmtl. auf Bewährung aus dem Gefängnis raus und war egtl. zu 20 Jahren verurteilt. Man muss wohl abwarten. --Chricho ¹ ² ³ 16:41, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Habe den Abschnitt, der sich dem Reiserecht widmet, etwas umgeschrieben und präzisiert. Ich hoffe mal, das findet euren Zuspruch. --Hvd69 (Diskussion) 12:19, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Name der Insel (früher)

Hieß sie zunächst Fernandia, wie es im Text heißt? oder nicht eher Fernandina, so wie die später benannte Insel Fernandina, die zuerst Narborough hieß.--Haigst-Mann (Diskussion) 15:51, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Du hast recht. In der angegebenen Quelle (und auch woanders) heißt es Fernandina. „Cambio de nombre, de Juana a Fernandina: [...] ordena al conquistador Don Diego Velázquez por Real Cédula en el año 1515, que a Cuba se nombrara Fernandina. (M.A.Vizcaíno) “ -- Escla ¿! 16:03, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten