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Diskussion:Ostpreußen

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Zugehörigkeit zu Deutschland
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Einleitung

Die Einleitung ist irgendwie überladen und unstrukturiert!

Für die ganz Unbelehrbaren: Artikel 1 des Zwei-plus-Vier-Vertrages

Artikel 1

(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa. (2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben. (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. (5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.

Zugehörigkeit zu Deutschland

Ostpreußen war nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 der östlichste Landesteil Deutschlands. Das ist richtig. Es war aber auch vorher schon Bestandteil eines deutschen Völkerrechtssubjekts, nämlich des Norddeutschen Bundes, und zwar seit dem 1.Juli 1867. Das Deutsche Reich war nichts anderes als die Erweiterung dieses Bundestaates um die süddeutschen Staaten. Ich frage mich nun, warum meine diesbezügliche Änderung vom 11.Februar 2013 revertiert wurde, wo steckt der Fehler? --80.131.219.128 14:30, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Sorry, mein Fehler. --Merkið (Diskussion) 16:28, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich hab den Hinweis auf den Norddeutschen Bund wieder entfernt: der Norddeutsche Bund war nicht Deutschland und auch kein Landesteil davon. Von Deutschland als Staat spricht man erst seit 1871. Dabei ist unerheblich, dass es sich bei Bund und Reich um dasselbe Völkerrechtssubjekt handelt.--Benatrevqre …?! 15:16, 16. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich glaube, ich verstehe, was du meinst. Du fasst den Begriff "Deutschland" nicht geographisch, sondern politisch auf ( = der deutsche Gesamtstaat). Das wäre ab 1871 das Deutsche Reich. Kann ich soweit akzeptieren. Mit dem Norddeutschen Bund, den ich da eingefügt hatte, meinte ich den ersten Staat (= Bundesstaat, das war er ja), der deutsch im Namen trägt und (!) die Gebiete von West- und Ostpreußen mit einschließt. Dabei halte ich es allerdings durchaus für erheblich, dass er sich vom folgenden Deutschen Reich im Wesen kaum unterscheidet, nur in der Ausdehnung (siehe dazu auch den zweiten Satz des Artikels). Ich sehe aber ein, dass man Norddeutscher Bund und Deutschland nicht gleichsetzen kann. Darum füge ich das jetzt mal in anderer Weise ein. --217.87.31.42 16:56, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nur das, die Völkerrechtssubjektivität des Bundes mit dem Reich, spielt eben keine Rolle. --Benatrevqre …?! 10:45, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten