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Diskussion:Schwangerschaftsabbruch

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von SanFran Farmer in Abschnitt Wikipedia:Redaktion_Medizin/Leitlinien#Sekund.C3.A4rliteratur
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Schwangerschaftsabbruch“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Methoden (Naturvölker, illegale Abtreibung)

Ich finde es eigentümlich, wenn hier bloss von 2 pflanzlichen Mitteln bei irgendwelchen Naturvölkern (welchen? Quelle?) geschrieben wird. Wenn schon solche Methoden erwähnt werden, dann sollte das ausführlicher behandelt werden: verschiedene Länder, verschiedene Epochen. Aber das gäbe dann wohl eine neue, längere Artikelseite.
Daher mein Vorschlag: diese paar Zeilen löschen und bloss die heute angewendeten Methoden erwähnen.

D'accord. Ich nehme das mal heraus.--Turris Davidica (Diskussion) 22:23, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Abschnitt Christentum

Turris: mir ist kein protestantischer Theologe bekannt - ausser aus dem evangelikalen Milieu - der in neuerer Zeit ein rigoroses Abtreibungsverbot fordert. Es sind nicht bloss einzelne Theologen, die fordern, der Selbstentscheid der Frau sei zu respektieren. Weiter unten zum Protestantismus habe ich das ja auch weiter ausgeführt.

Ich will hier keine hin-und-her-Korrigiererei provozieren. Aber wenn sich sonst niemand dagegen wehrt, werde ich den Absatz folgendermassen abändern:

Innerhalb des Protestantismus hingegen wird von einem Grossteil der Theologen die Meinung vertreten, ein Abbruch sei zwar eine Übertretung des biblischen Tötungsverbotes, könne aber unter Umständen ethisch verantwortbar sein, als das geringere Übel in einem unlösbaren Dilemma. Vielfach wird gefordert, der selbstverantwortete Gewissensentscheid der betroffenen Frau in ihrer Notlage sei zu respektieren. --Zollikofen (Diskussion) 17:22, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Meines Erachtens geht es nicht, daß mit der Formulierung "ein Großteil der Theologen" die Protestanten, die es immerhin gibt, darunter die Evangelikalen, Mennoniten, m. W. auch die SELK etc. vom Tisch gewischt werden. Die EKD ist nicht der Nabel der Welt oder des Protestantismus. Auch soll der Artikel allenfalls das Verhältnis zum Schwangerschaftsabbruch darlegen, nicht, ob ein radikales Verbot desselben gefordert wird. Meines Wissens ist die überwiegende Ansicht zum Schwangerschaftsabbruch die, daß es sich um ein Unrecht handelt.--Turris Davidica (Diskussion) 22:11, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die EKD ist immerhin die wichtigste und grösste evangelische Kirche in Deutschland, dazu kommt der SEK in der Schweiz (dieser ist klar für die Fristenregelung), die schwedische und norwegische evang. Kirche unterstützen ebenfalls die geltenden Gesetze, die den Selbstentscheid zulassen.
Die Anglikanische Kirche ist eher zurückhaltend, aber: The Church of England combines strong opposition to abortion with a recognition that there can be - strictly limited - conditions under which it may be morally preferable to any available alternative. The mother of the unborn child needs all possible understanding and help, especially if factors connected with the pregnancy are difficult. Successive resolutions have urged the need for compassion for the mother (1966) and have emphasised that she has interests which need to be taken into account (1974 and 2002). It is the mother who is pregnant, it is she who will have to agree to an abortion if that proves necessary, it is she who will give birth if the pregnancy goes ahead and probably she who will bear the major responsibility of the future child's upbringing. Her feelings and wishes are to be fully recognised. At the same time sight should not be lost of the father's proper role and responsibilities in decision making concerning the child.
Der Religious Coalition for Reproductive Choice gehören etliche protestantische Kirchen an: Methodisten, Episcopal Church, Presbyterianer, Lutheran Women's Caucus (http://www.rcrc.org/about/members.cfm). In der Schweiz hat sich auch die christ-katholische Kirche für die Fristenregelung ausgesprochen.
Ganz klar sind es nicht bloss "einzelne" Theologen, die solche Meinungen vertreten.--Zollikofen (Diskussion) 13:23, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ganz klar kann man nicht schreiben „ein Großteil“, wenn so viele es anders sehen. Dazu kommt als Schwierigkeit, daß es in diesen Kirchen/Gemeinschaften kein Lehramt gibt. Wir müssen daher eine Formulierung finden, die eine Art Kompromiß darstellt oder Aussagen über quantitative Verhältnisse überhaupt vermeiden.--Turris Davidica (Diskussion) 13:34, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Auch die französischen protestantischen Kirchen unterstützen das geltende Recht (Fristenlösung, freier Entscheid), ebenso wie die Waldenser in Italien. Wer sind denn "die so vielen", die es anders sehen? Ausser eben die fundamentalistischen Freikirchler, die einen kleinen Prozentsatz ausmachen? --Zollikofen (Diskussion) 14:08, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Meine Änderungen vom 11.2.2013

  • Die Einleitung

1) ist viel zu lang, was den ganzen Text unübersichtlich macht. Sie wiederholt vieles, was unten in den einzelnen Abschnitten ausgeführt wird. Ich habe sie daher rigoros gekürzt.
2) „Die Leibesfrucht überlebt den Eingriff normalerweise nicht.“ ist unsinnig, daher erneut gestrichen. Ein Überleben kommt bei einem Abbruch vor der 22. SSW nicht vor, es sei denn, der Eingriff missglückt (z.B. wenn Mifegyne nicht wirkt), dann war es aber auch keine Abtreibung, höchstens ein Versuch. TD schreibt selbst, „es gibt Embryonen, die den Abtreibungsversuch überlebt haben“. Bei einem Abbruch jenseits der Lebensfähigkeit ausserhalb des Körpers der Frau (nach der 22. SSW) wird heute der Fetozid praktiziert, damit es eben keinen Fall „Oldenburger Baby“ mehr gibt.

„Die Leibesfrucht überlebt den Eingriff normalerweise nicht“ ist natürlich zutreffend und gehört daher in den Artikel. Du beliebst zu übersehen, daß es nicht nur Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der gesetzlich zulässigen Fristen gibt. Auch kann es passieren, daß ein derartiger Eingriff unter Umständen nicht "erfolgreich" vorgenommen wird.--Turris Davidica (Diskussion) 17:39, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich finde diesen Satz schlicht und einfach unsinnig. Ziel des Schw.abbruchs ist die Beendigung der Schwangerschaft, d.h. auch die Tötung der Frucht. Für die medizinische Indikation gibt es keine Fristen. Aber wenn heute ein Abbruch zu einem Zeitpunkt gemacht wird, wo ein Kind u.U. überleben könnte (>22. SSW) wird der Fötus zuerst abgetötet. Alles andere wäre ein Kunstfehler. Tims und Giannas kommen heute nicht mehr vor. Einzig bei einem frühzeitigen Abbruch (selten, ca.1%, bei Mifegyne, noch seltener bei einer ganz frühen Absaugung) kann es passieren, dass der Abbruch missglückt und die Schwangerschaft sich weiter entwickelt. Dann wird in der Regel curettiert, wenn nicht, war es aber eben KEIN Schwangerschaftsabbruch, keine Abruptio... --Zollikofen (Diskussion) 12:33, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Deshalb heißt es hier "der Eingriff" und "normalerweise". Im letzteren Falle etwa wurde der Eingriff vorgenommen und der Embryo hat ihn überlebt.--Turris Davidica (Diskussion) 16:10, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich bin zwar nicht einverstanden, weil ich den Satz schlicht blöd finde. Aber bitte, wenn du den unbedingt brauchst, ich werde hier deswegen keinen Krieg anfangen. --92.107.104.190 17:01, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
  • Begriffliche Aspekte

Spätabbruch
Text auf die rein begrifflichen Definition gekürzt. Rest hat hier nichts zu suchen.

  • Methoden / Risiken

Kleinere stilistische Änderungen, Ergänzungen, Aktualisierungen. Zur Behauptung der mind. 800 sehr späten Abbrüche:
Prof. Mallmann hat mir persönlich anfangs 2012 geschrieben: „Mir liegen natürlich keine Zahlen vor, subjektiv bin ich jedoch weiterhin der Meinung, dass die Zahl der Spätabbrüche deutlich höher ist.“ Eine persönliche, subjektive Meinung also, der keine seriösen Recherchen zugrundeliegen. Die Bundesregierung antwortete auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag (Drucksache 15/3155 15. Wahlperiode 18. 05. 2004), sie kenne keine Schätzungen, nach denen jährlich etwa 800 ungeborene Kinder abgetrieben werden, die bereits außerhalb des Mutterleibes überleben könnten.

  • Protestantismus

Der Abschnitt war sehr mager, das Verhältnis zum Katholizismus sehr unausgewogen. Daher ziemlich umfangreiche Ergänzung.

  • Deutschland

Rechtliche Entwicklung: Maria Theresia gehört nicht hieher. Nach Österreich verschoben.
Statistik: Aktualisierungen, Präzisierungen
Bei den Frauen, die in Holland abtreiben lassen, steht in Klammer: „dabei ist die Erfassung allerdings nicht vollständig“. Dies betrifft nur die von den Kliniken zusammengestellte sehr detaillierte Statistik, nicht aber die Gesamtzahl, die vom holländischen Gesundheitsamt veröffentlicht wird und sehr vollständig ist. Daher Klammer gelöscht.

  • Österreich

Geschichte: Maria Theresia eingefügt. müsste ergänzt werden.

wurde ergänzt --Zollikofen (Diskussion) 15:50, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Gesetzliche Frist Gelöscht: „obwohl schon 1981 bekannt war, dass die Nidation ungefähr am 7. Tag nach der Befruchtung, also dem Eisprung stattfindet.[150]“ Die Nidation BEGINNT am 6-7. Tag nach Befruchtung. Abgeschlossen ist sie am 10.-13. Tag. --Zollikofen (Diskussion) 17:27, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Risiken für den Mann

Psychische Folgen

Viele Männer sind vor der Entscheidung einer Abtreibung hin- und hergerissen, wie Frauen. Sie sprechen von Reue, weil sie die beispielsweise Entscheidung ihrer Partnerin überlassen haben und das nun für einen Fehler halten. Einige Männer sind von dem eigenmächtigen Handeln der Partnerin wie vor den Kopf gestoßen. So kann es manchmal sogar zu Strafanzeigen gegen die Frau kommen. Der Psychologe Wolfgang Neumann gab das Buch "Den Mann zur Sprache bringen" heraus. Neumann ist der Meinung: "Männer reden zwar darüber, als ob es sie nichts anginge, und sie wissen auch wenig", sagt er. "Aber innerlich sind sie stärker beteiligt, als sie gewöhnlich glauben. Selbst hinter einer emotionslosen Fassade stecke oft viel Wut über die eigene Ohnmacht. Und da sind auch Enttäuschung und Trauer über den Verlust. Wie die Frauen spüren auch Männer die Enttäuschung und Trauer, die der Verlust eines Kindes auslösen kann, wenn auch schwächer". In einer Studie von Helgard Reeders Studie berichten Männer über Ängste, Unruhe und Schlaflosigkeit – Symptome, die man zuvor nur Frauen zugeschrieben hatte. Die Mehrzahl der hierfür befragten 75 Männer berichtete von negativen Gefühlen. Quelle: http://www.zeit.de/2009/08/Abgetrieben-Paar-08 (nicht signierter Beitrag von 92.194.44.150 (Diskussion) 11:18, 7. Jan. 2013 (CET))Beantworten

also ich kann in der Studie von Helgard Roeder nichts finden über Gefühle der Männer NACH dem Abbruch. Es ist die Rede von Ängsten, Vater zu werden, sowohl vor dem Abbruch wie bei Männern, deren Partnerin sich zum Austragen entschieden hat. siehe H. Roeder "Mit einem Kind habe ich nicht gerechnet". rororo 1997 --Zollikofen (Diskussion) 16:44, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

12. oder 14. Woche ?

Also im §218a StGB steht 12. Woche. Der Artikel spricht von der 14. Woche. Was ist richtig? (nicht signierter Beitrag von 94.219.154.86 (Diskussion) 23:20, 25. Okt. 2011)

Beides. Der Artikel bzw. dessen Autoren verwenden die medizinische Zählweise (ab der letzten Regelblutung) das deutsche Strafgesetzbuch zählt die Zeit "seit der Empfängnis" (siehe Empfängnis= med. Konzeption).
Siehe auch:
Diskussion:Schwangerschaftsabbruch/Archiv/009#14_oder_12_Wochen.3F
Diskussion:Schwangerschaftsabbruch/Archiv/008#12_oder_14_Wochen.3F
Daher
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Wird in regelmäßigen Abständen wieder gefragt.
--pistazienfresser 23:41, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Film: Der stumme Schrei

Bernard Nathanson setzte sich in den Vereinigten Staaten für die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruch ein und war einer der Mitbegründer der Lobbyorganisation National Abortion Rights Action League, die für die Entkriminalisierung der Abtreibung eintrat. In den 1970er Jahren leitete er eine der größten Abtreibungskliniken der Vereinigten Staaten. Eine per Ultraschall aufgenommene Abtreibung führte zu seiner endgültigen Ablehnung. Quelle: http://www.lifenews.com/2011/02/28/bernard-nathanson-a-life-transformed-by-truth-on-abortion/ (nicht signierter Beitrag von 92.194.105.233 (Diskussion) 22:20, 8. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Nathanson hat schon lange vor der Aufnahme des Films aufgehört, Schwangerschaften abzubrechen. Der Film wurde von Anfang an als anti-Abtreibungspropaganda konzipiert. Siehe dazu http://www.svss-uspda.ch/de/schweiz/gegner/stumme_schrei.htm --Zollikofen (Diskussion) 10:33, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ursachen

Werden hier fast überhaupt nicht genannt, vor allem von Interesse wäre das: Warum ist denn in hochentwickelten Ländern, mit hervorragender medizinischer Versorgung und wo eine Mutter, die mit dem Kind überfordert wäre, ja jedwede Unterstützung bekommen würde, die Abtreibungsrate nicht wesentlich geringer als anderswo? Aus welchen sozialen Gruppen kommen die? Sind das, so wie ich mir das vorstellen würde, die arbeits- und verantwortungslosen Frauen der Unterschicht, die nicht auf Verhütung achten und dann während der Schwangerschaft auch noch rauchen und trinken (und es ja besser ist, wenn sie keine Kinder bekommen), oder ist das doch breiter gestreut.--Antemister (Diskussion) 21:55, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Ursachen sind eben nicht vorwiegend medizinischer oder finanzieller Art. Meist sind es sehr vielschichtige Gründe, die zum Abbruch führen: Lebensplanung, Partnerprobleme z.B., kombiniert mit finanziellen Sorgen. Die eigentliche Ursache sind ganz einfach ungeplante und dann auch ungewollt bleibende Schwangerschaften, also ein Versagen der Verhütung (60-70% technische und Anwendungsversager, bloss in etwa 30-40% der Fälle Nichtanwendung von Verhütung, teils unter Alkoholeinfluss oder was weiss ich, aber auch Uninformiertheit, Gewalt in der Partnerschaft o.ä.). Und das kommt in allen Schichten vor, in ungebildeten etwas mehr als in gebildeten. Im Übrigen sind ja die Abtreibungsraten in den meisten westeuropäischen Ländern relativ bis sehr niedrig, besonders niedrig in Deutschland und der Schweiz sowie Holland. --Zollikofen (Diskussion) 17:26, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zu begriffliche Aspekte: "Definition der Menschwerdung" fehlt

Im ganzen Artikel wird leider nicht erwähnt, wann das noch ungeborene Leben ein Mensch ist. Im Artikel wird zwar die Schwangerschaft definiert, aber diese Definition beantwortet die Frage nach der Menschwerdung NICHT. Nach einem Gerichtsbeschluss des Europäischen Gerichtshofs und einer weiteren Bestätigung des BGH vom 27.11.2012 beginnt das menschliche Leben mit der Befruchtung der Eizelle, das ist also ein Zeitraum der weit vor der Einnistung der Eizelle (Schwangerschaft) stattfindet und im Falle einer Befruchtung der Eizelle im Reagenzglas sogar auch außerhalb der Gebärmutter stattfinden kann. Da diese Information für den Artikel absolut notwendig ist, denn eine befruchte Eizelle ist laut der Gerichtsdefinition nicht mehr einfach nur ein Zellhaufen, wie es von manchen Personen behauptet wird, wäre es angebracht diese Information in den Artikel mit aufzunehmen. Da ich keine Schreibrechte habe und mich auch nicht anmelden möchte bitte ich daher jemanden anderes hier dies für mich zu tun. Die Entscheidungen vom BGH und EuGH lassen sich mit einer Suchmaschine schnell aufspüren, daher kann man auch leicht die weiteren für den Artikel notwendigen Quellen angeben. --77.0.47.154 17:54, 1. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Im Urteil C�34/10 des EuGH geht es um die Interpretation der EU-Richtlinie 98/44 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Die Richtlinie beschränkt sich auf die Patentierbarkeit solcher Erfindungen. Im Urteil wird bloss gesagt, dass die Patentierung von Verfahren, die auf der Zerstörung von Embryonen basieren, die der Menschenwürde geschuldete Achtung beeinträchtige. An keiner Stelle des Urteils heisst es, der Embryo sei „Träger von Grundrechten“. „Menschenwürde“ wird hier im Sinn eines allgemeinen Grundprinzips verwendet, nicht im Sinne eines subjektiven Rechts. Der EU-Generalanwalt Yves Bot schreibt: „dass es sich bei der Menschenwürde um einen Grundsatz handelt, der nicht nur für den existierenden Menschen, das geborene Kind, gilt, sondern auch für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an.“ Bot weiter: „Daraus können keine rechtlichen Folgen in anderen Bereichen gezogen werden, die das menschliche Leben berühren, aber auf einer ganz anderen Ebene und von vornherein ausserhalb des Unionsrechts angesiedelt sind. Deshalb hat der in der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Verweis auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Abtreibung per definitionem nichts mit unserem Thema zu tun. Tatsächlich lässt sich die Frage der möglichen Verwendung von Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken nicht mit den nationalen Rechtsvorschriften vergleichen, mit denen individuelle Konfliktsituationen gelöst werden sollen.“
Die Frage nach der Menschwerdung ist eine philosophische, die nicht hier unter die Definitionen gehört. --Zollikofen (Diskussion) 10:46, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die Frage nach der Menschwerdung ist mitnichten nur eine philosophische, sondern z. B. auch eine rechtliche, theologische, moralische etc.--Turris Davidica (Diskussion) 15:43, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Rechtlich ist die Frage eigentlich entschieden: Der geborene Mensch wird in jeder Beziehung anders behandelt als das vorgeburtliche Leben (Strafrecht, Zivilrecht etc). Theologisch, moralisch: da gehen die Meinungen ebenso auseinander wie philosophisch. Und die Wissenschaft ist nicht zuständig, zu definieren, zu welchem Zeitpunkt der Mensch Mensch wird. Am plausibelsten - jedenfalls für mich - ist wohl eine gradualistische Beurteilung des vorgeburtlichen Lebens, das heisst, eine zunehmende Wertzuschreibung, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist. s. http://www.svss-uspda.ch/de/ethik/bioethik.htm. Aber "Mensch": definitiv ab Geburt, mit der Trennung vom Körper der Mutter und dem ersten Atemzug.
"In the Universal Declaration of Human Rights, the foundation of human rights, the text and negotiating history of the “right to life” explicitly premises human rights on birth. Likewise, other international and regional human rights treaties, as drafted and/or subsequently interpreted, clearly reject claims that human rights should attach from conception or any time before birth." (Human Rights Begin at Birth: International Law and the Claim of Fetal Rights. Rhonda Copelona, Christina Zampas, Elizabeth Brusiec and Jacqueline deVorec)
Aber ich denke nicht, dass wir diese Diskussion hier im Artikel Schwangerschaftsabbruch auch noch aufgreifen sollten, ausser in den Abschnitten "Religiöse Positionen" und "Gesellschaftliche Kontroverse", wo sie ja angesprochen wird. Sicher nicht unter den begrifflichen Aspekten. Der Artikel ist eh schon viel zu lang. --Zollikofen (Diskussion) 17:11, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich habe im Text im Abschnitt Deutschland / Gesetz / Mitwirkungspflicht 2 Links glöscht: zu doctors for life und katholische Ärzte. Die Seiten waren ohne direkten Bezug zum Text. Ausserdem ist im betr. Abschnitt bereits auf die WP-Seite zu "Lebensschützer" verlinkt, wo diese Organisationen wiederum erwähnt sind. Es wurde vor längerer Zeit (einige Jahre) bereits mal beschlossen, dass hier nicht auf Seiten von Pro- und anti-Choice Seiten verlinkt werden soll, ausser sie enthalten objektive Fakten. --Zollikofen (Diskussion) 17:09, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Brustkrebs

Ich habe heute Stellungsnahmen medizinischer Vereinigungen ergänzt und die „mehrfach geäußerte Vermutung” zugeordnet.

Meine Bearbeitung wurde von Turris Davidica verändert. In der Zusammenfassungszeile wurde „Teilrevert” eingetragen, tatsächlich handelt es sich aber um eine Doppelung der Referenzen der lezten zwei Sätze. In der Zusammenfassungszeile schrieb der Benutzer außerdem: „Das ist m. W. nicht nur von Abtreibungsgegnern und Lebensrechlern behauptet worden”. Ich habe allerdings nicht geschrieben, dass das nur von diesen Gruppen behauptet wurde. Die fünf von mir genannten akademischen Quellen ordnen diese Behauptung Abtreibungsgegnern zu. Falls du, Turris, andere Gruppen nennen möchtest, die das behaupten, dann habe ich natürlich nichts dagagen, vorausgesetzt die Ergänzung ist belegt. Fest steht, dass „Entgegen der mehrfach geäußerten Vermutung” so nicht stehen bleiben kann, weil unklar ist, wer das vermutet und wer das äußert, ein klassischer Fall von en:WP:Weasel words.

Schließlich ist mir der Rest des Zusammenfassungskommentars, „ursächlich steht die Vermutung m. E. im Zusammenhang mit der These, Kinderlosigkeit i. a. erhöhe das Brustkrebsriskio”, ein Rätsel. Wird hier angezweifelt, dass die Quellen den Sachverhalt richtig darstellen, wenn dort steht, dass Antreibungsgegner einen kausalen Zusammenhang zwischen Schwangerschaftsabbrüchen und Brustkrebs behaupten? Was hat das alles mit Kinderlosogkeit zu tun und warum wurde der Unterabschnitt „Brustkrebs” komplett entfernt? --SanFran Farmer (Diskussion) 22:16, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Wikipedia:Redaktion_Medizin/Leitlinien#Sekund.C3.A4rliteratur

Gemäß den Wikipedia-Richtlinien über Belege sind Sekundärquellen, also Standardlehrbücher, medizinische Nachschlagewerke, Leitlinien wissenschaftlicher Fachgesellschaften und systematische Übersichtsarbeiten in peer-reviewed Journalen zu verwenden. So können Verfälschungen durch einzelne nicht neutrale, etwa herstellerfinanzierte Studien oder durch unrepräsentative Auswahl vermieden werden. Wikipedia soll aus Primärquellen (wissenschaftlichen Einzelstudien, Editorials etc.) keine eigenständigen Theorien entwickeln (siehe dazu auch en:WP:SYN).

Ich bin über die Anzahl der Primärquellen (Einzelstudien, teilweise sehr veraltet) im Abschnitt „Risiken” sehr überrascht, zumal dieser Artikel „lesenswert” sein soll. Ich werde die Einzelstudien gemäß der oben zitierten Richtlinie entfernen und sie wenn möglich mit systematischen Übersichtsarbeiten, Meta-Analysen, Stellungnahmen renommierter medizinischer und psychologischer Vereinigungen usw. ersetzen. --SanFran Farmer (Diskussion) 22:25, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Zur Zeit hat der Absatz „Fruchtbarkeit” im Abschnitt „Langzeitfolgen” keine Belege. Ich habe eine Übersichtsarbeit zur sekundären Sterilität gefunden (PMID 6754410), allerdings stammt sie aus 1982 (!) und ist damit meiner Meinung nach nicht wirklich brauchbar. --SanFran Farmer (Diskussion) 18:02, 20. Mär. 2013 (CET)Beantworten

2012: Liberalisierungen des Abtreibungsrechtes in Argentinien und Uruguay

Nebebeibemerkt hat Argentinien Anfang 2012 sein Abtreibungsrecht entschärft: künftig sind Abtreibungen auch bei Vergewaltigung erlaubt, was bereits auch im Nachbarland Brasilien der Fall war. Bisher war nur die Abtreibung in Argentinien legal, wenn Gefahr für das mütterliche Leben, ihrer Gesundheit, und/ oder für die Gefahr einer psychischen Beschädigung besteht, nunmehr also auch Abtreibungsrecht bei Vergewaltigung der Mutter:

Auch das benachbarte Uruguay hat im Herbst 2012 sein Abtreibungsrecht liberalisiert, das weit sogar über Argentiniens Liberalisierungsschritt hinausgeht. In Uruguay sind nunmer innerhalb der ersten 12. Wochen Abtreibungen nach einem Beratungsgespräch straffrei.

Beide Länder fehlen bisher im Artikel. Norwegoslo (Diskussion) 19:37, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten