Regierungsbezirk Stuttgart
Der Regierungsbezirk Stuttgart ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Stuttgart. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Die Regierungspräsidenten (seit 1967):
geografische Lage
Der Regierungsbezirk Stuttgart liegt im Nordosten Baden-Württembergs und hieß bis 31.12.1972 Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Tübingen, im Westen an den Regierungsbezirk Karlsruhe im Norden und Osten an Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Der Regierungsbezirk umfasst die Regionen:
- Stuttgart mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg dem Rems-Murr-Kreis sowie dem Stadtkreis Stuttgart
- Franken mit den Landkreisen Heilbronn und Schwäbisch Hall, dem Hohenlohekreis und dem Main-Tauber-Kreis sowie dem Stadtkreis Heilbronn
- Ostwürttemberg mit dem Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis
Zahlen und Fakten
- 3 Regionen
- 11 Landkreise und 2 Stadtkreise
- 343 Städte und Gemeinden, darunter 2 Stadtkreise und 36 Große Kreisstädte
- Einwohner: 3.974.996 (Stand: 30.06.2002)
- Fläche: rund 10.557 km²
- Bevölkerungsdichte: 376 Einwohner pro km² (Stand: 30.06.2002)
Geschichte
Das Regierungspräsidium Stuttgart besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zum 1.1.1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Stuttgart um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe bzw. Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.