Pilot

Ein Pilot ist eine Person, die berechtigt und in der Lage ist, ein Luftfahrzeug zu steuern.
Verantwortlicher Pilot
Der 'Verantwortliche Flugzeugführer' (Engl.: Pilot in Command, Abk. PIC), der 'Kommandant' ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis in besitzt, und über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt.
Der verantwortliche Pilot ist derjenige, der nicht nur für die Steuerung des Luftfahrzeugs, sondern auch für die Einhaltung von Vorschriften und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung für Luftfahrzeug und Insassen verantwortlich ist, und dazu auch das Weisungsrecht gegenüber an Bord befindlichen Personen ausübt.
Man unterscheidet je nach Luftfahrzeug
- den Luftsportgeräteführer, der Luftsportgeräte fliegt (nur D)
- den Flugzeugführer, der ein Flugzeug fliegt
- den Verkehrsflugzeugführer, der ein kommerzielles Verkehrsflugzeug fliegt
- den Privatflugzeugführer, der ein privates Flugzeug fliegt
- den Hubschrauberführer ("Hubschrauberpilot"), der einen Hubschrauber steuert
- den Luftschiffführer, der ein Luftschiff fährt
Privatpilot
Bereits das Fliegen eines Segelflugzeuges oder Gleitschirmes erfordert eine Fluglizenz. Man unterscheidet in Deutschland zwischen der Sportpilotenlizenz (SPL) für Ultraleichtflugzeuge (in der Schweiz Ecolightflugzeuge) und Gleitschirme, der Privatpilotenlizenz (PPL) für Flugzeuge und der Segelfluglizenz (GPL) für Segelflugzeuge.
Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer, für Fotoflüge).
Da es für Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge in Deutschland keinen Berufspilotenschein (CPL) gibt, erwirbt man mit der Segelfluglizenz und der Sportpilotenlizenz quasi einen national gültigen Berufspilotenschein für Segelflugzeuge, bzw. Ultraleichtflugzeuge.
Berufspilot
Während Piloten in den Anfängen der Luftfahrt Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf 'Pilot'. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die meist bei Fluggesellschaften fliegen. Für kommerzielle Flüge mit einmotorigen Flugzeugen bis 5,7t MTOW die von einem Piloten geflogen werden können, ist der Berufspilotenschein vorgeschrieben, dagegen benötigen Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von mehrmotorigen Flugzeugen, von Flugzeugen für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7t MTOW liegt, die allgemeine Transport Piloten Lizenz, den ATPL.
Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten zusammen
- der Flugkapitän oder Kommandant / Pilot in Command als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs, der die Verantwortung für die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt, und hierzu die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis hat. Das Rangabzeichen des Kapitäns sind vier Streifen.
- der Kopilot (Erster Offizier), der den Flugkapitän unterstützt und vertritt. Er führt ebenfalls selbstständig Flüge durch, und trägt als Rangabzeichen drei Streifen.
- und der Flugingenieur, der nicht das Luftfahrzeug steuert, sondern dessen technische Systeme bedient.
Früher gehörte oft auch ein Funker und ein Navigator zur Besatzung. Heute ist ein Zweimanncockpit mit Kommandant und Ersten Offizier üblich.
Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die Flugtauglichkeit, auch 'Medical' genannt. Man unterscheidet im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA):
- Klasse 1 für gewerbsmässige Piloten
- Klasse 2 für nichtgewerbsmässige Piloten
Der Fliegerarzt stellt das 'Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis' / Medical aus, das von dem Piloten mitzuführen ist. Der Pilot ist selbst in der Verantwortung, ob er aktuell flugtauglich ist. Sollte er Zweifel haben, ob er flugtauglich ist, muss er sich an die zuständige und lizenzführende Stelle oder besser seinen Fliegerarzt wenden. Online Berechnung der Gültigkeitsdauer eines Medicals http://www.aviation.ch/medical/.
Flugausbildung
Die Flugausbildung für die verschiedenen Arten von Piloten ist detailliert von der Joint Aviation Authorities geregelt und erfolgt in einer Flugschule, z.B. in einem Luftsportverein oder an einer Verkehrsfliegerschule. Im Rahmen der Ausbildung wird meist das Allgemeine Funksprechzeugnis erworben, welches den Piloten zur Durchführung des Sprechfunks berechtigt.
Fluglizenz
Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung mit der Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:
- Ultraleichtfluglizenz, SPL (englisch: Sport Pilot; national, nicht JAA-geregelt)
- Segelfluglizenz, GPL (englisch: Glider Pilot; national, nicht JAA-geregelt)
- Lizenz für Privatflugzeugführer, PPL-N bis 750kg/2t MTOW (englisch: Private Pilot; national)
- Lizenz für Privatflugzeugführer, ICAO-konform (alter PPL-A) oder gemäß JAR-FCL
- Lizenz für Berufsflugzeugführer, CPL (englisch: Commercial Pilot)
- Lizenz für Verkehrsflugzeugführer, ATPL (englisch: Air Transport Pilot)
Wenn es sich um ein Flugzeug (englisch: Airplane) handelt, wird ein '(A)' angehängt, bei einem Hubschrauber ein '(H)'.
Die Fluglizenz ist während des Fluges von dem Piloten mitzuführen.
Die Ausbildung und Lizensierung von Piloten ist in Deutschland in der LuftPersV geregelt.
Literatur
- Andreas Fecker: Piloten. München ISBN 3765472220
Siehe auch
- Testpilot, Liste von Berufen, Bekannte Piloten und Luftschiffer: siehe unter Flugpionier
- Fliegersprache, G-Hose
- Portal:Luftfahrt, Luftfahrt, Flugverkehr, Flugzeug, Hubschrauber, Fluggerät
- Joint Aviation Authorities
- Pilotenkanzel
- Pilotentest
- LuftPersV
Weblinks
- Allgemein