Diskussion:Akademischer Grad
Liste der Akad. Titel/Grade
Hallo Zusammen, habe eine leider recht unvollständige Liste von Akademischen Graden eingefügt. Zum Teil fand ich nur die Titel, nicht aber deren Bedeutung. Weis jemand, was
- Dres.med
- Ph.D.
- Dipl.-Stomat
bedeuten?
oder wie man
- Dipl.-Mikrobiologe
- Dipl.-Biologe oder den
- Wirschaftsingenieur...
offizell abkürzt?
- Was soll eigentlich diese Liste im Text? Ohne Erklärung sind die ganzen Grade völlig sinnlos, außerdem, wer braucht wirklich eine erschöpfende Aufzählung? Sollen das jetzt nur deutsche akademische Grade sein, oder solche aus der ganzen Welt? Ich wäre dafür, die gesamte Liste rauszustreichen.
- --Peter Putzer 09:34, 29. Jun 2005 (CEST)
- Lieber Peter, ich weiß ja nicht, ob ich nach dem Lesen der heutigen Seite Akademischer Grad auf dem Stand bin, der
- Offensichtlich nicht.
- -- Peter Putzer 10:40, 5. Nov 2005 (CET)
- Ende Juni Ihre missmutige Äußerung begründete, aber ganz allgemein: weshalb schlägt man (in den meisten Fällen) ein Lexikon auf - weil man eine Information sucht, weshalb liest man aber nur bestimmte Seiten und nicht alle - weil einen all das andere (im Moment) gar nicht interessiert. Halten Sie es doch genauso, wenn Sie eine "erschöpfende Aufzählung" gerade nicht benötigen.
- Oder helfen Sie mir (uns), eine Antwort zu finden z. B. auf die Frage, welche akademischen Grade es in Deutschland alles gibt, ihre korrekte, verbindliche Schreibweise (Abkürzung, Stellung) und Verwendung. Möglichst vollständig und "erschöpfend"! Den sehr verehrten Herrn "Prof. Dr. med. Wurst" korrekt zu schreiben kriege ich ja gerade so noch hin, aber was mache ich bei einem Doktor, der auf zwei sehr verschiedenen Gebieten promoviert hat, so dass eins nicht als Teilgebiet des anderen aufgefasst, subsummiert und weggelassen werden kann, und der seine beiden Doktortitel gerne ausgeschrieben haben möchte? Konkreter Fall: Dr. sc. phil. und Dr. oec. Schreibe ich Dr. sc. phil., Dr. oec. (mit Komma) oder Dr. sc. phil. Dr. oec. (ohne Komma).
- Da der tatsäche Bedarf an Information und das Interesse anderer Benutzer hier offenbar größer ist als Ihre Fantasie und Ihr Vorstellungsvermögen, bin ich eher dafür, Ihren Vorschlag zur Streichung "der gesamten Liste" zu streichen.-- 141.20.115.119 16:47, 4. Nov 2005 (CET)
- Lieber Peter, ich weiß ja nicht, ob ich nach dem Lesen der heutigen Seite Akademischer Grad auf dem Stand bin, der
- Dres. med steht wohl für Doctores (schreibt man das so - mehrere Doktoren) der medizin. Da fehlen doch denke ich noch einige, was ist mit Dr. rer. nat. (Doktor der Naturwissenschaften). Ich bezweifle auch, dass die Liste ohne große Erklärungen viel bringt. Mit Erklärungen aber bestimmt ganz hilfreich.
- -- Linne --146.140.3.80 1. Jul 2005 15:28 (CEST)
Der Sinn dieser Aufzählung erschließt sich mir auch nicht, wenns noch was Relevantes gibt, kann es in den Text integriert werden. Diese Liste am besten wieder rausnehmen. --Markus (Mh26) ✉ 2. Jul 2005 21:49 (CEST)
- ...ich plädiere für die Löschung dieser Liste, da sie den Rahmen sprengen wird und nicht enzeklopädisch ist. 80.130.104.78 4. Jul 2005 22:03 (CEST)
Ph. D. bedeutet Doctor of Philosophy 27.07.05 Holger
Ihr habt Recht, in diesen Artikel passt die Liste nicht. Habe jetzt eine eigene Liste dazu angelegt. Eine Erklärung oder ein Artikel je Titel wäre sicherlich Enzyklopädisch interessant. Liste akademischer Titel (Deutschland)--Alaffa 11:51, 29. Jul 2005 (CEST)
Hallo,
Ich glaube ich kann euch mit Dipl.-Stomat. helfen. Ich kenne diesen Titel, allerdings als Dipl.-Stom. Stom, vollständig Stomatologie ist ein Begriff aus dem Griechischen, bedeutet "Lehre von (den Erkrankungen) der Mundhöhle" und ist ein Teilgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Ein Dipl.-Stom. ist daher (wahrscheinlich) ein Zahnarzt, der zwar über eine Approbation verfügt, aber noch keinen Doktortitel besitzt. Soweit meine Kenntnisse. Die können natürlich auch jederzeit berichtigt werden.
MfG Helena
Eintrag von Dennis Langer am 20.10.2005
Kommentar zum Absatz "Akademikerinnen und Kinder"
"In Deutschland haben Untersuchungen ergeben, dass Akademikerinnen sehr viel häufiger von Kinderlosigkeit betroffen sind, als Frauen generell. So bleiben in Deutschland 43 % der Akademikerinnen kinderlos. Inwieweit dies auf Dauer Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, weil das akademische Wissen der Frauen nicht mehr an nachfolgende Generationen weitergegeben wird oder die Situation auf Dauer sogar zu einer Wegselektion von Intelligenz führt (→ Evolutionstheorie), ist noch nicht abzusehen."
Folgliche Interpretation: "Alle von Nichtakademikerinnen geborene Kinder sind nicht intelligent."
Diese Behauptung ist nicht nur unwissenschaftlich, sondern sie ist auch auf das Äußerste diffamierend!
MfG
Langer
Volksw. oder Vw.
Also, ich kenne als als offizielle Abkürzung auf Diplom-Urkunden für Diplom-Volkswirte nur "Dipl.-Volksw.". Oder gibt es Hochschulen die Dipl.-Vw. abkürzen? Ich glaube es gibt Dipl.-VWs genausowenig wie Dipl.-Mercedes oder -Opel :-) --Robbel60 22:52, 23. Nov 2004 (CET)
- auch wenn dipl.-vw erstmal komisch klingt, aber wenn man danach googelt, dann findet man auf webseiten diverser universitäten (humboldt-uni berlin, unis in marburg, gießen oder freiburg, stuttgart, köln oder magdeburg, ...) diesen akademischen grad. den dipl.-volksw. findet man dagegen auf den webseiten der unis in paderborn, düsseldorf, würzburg, osnabrück, stuttgart (sic!), münchen, mannheim, trier ... - es scheint also ähnlich wie beim Dipl.-Inform. bzw. Dipl.-Inf. ein "streit" um des kaisers bart zu sein, beide versionen werden offensichtlich gleichwertig geführt. Entejens 13:24, 24. Nov 2004 (CET)
- an der Humboldt-Uni gibt es nur den Dipl.-Volksw., alles andere ist eigene Abkürzung, die nicht aus der PO stammt.
- Diplom-Biologen heißen Dipl.-biol.
Name MA oder Name, M.A.
Wie ist in der BRD der Titel (Namenszusatz) Magister Artium beim Namen zu führen? Ich habe zwei Beispiele gefunden: "Name MA" oder "Name, M.A.". Ist beides richtig? Gibt es in der BRD noch andere Möglichkeiten diesen Titel zu führen? [Papa Fox, 19.07.2004, 21:03]
- Gar nicht! Man kann es nicht oft genug erwähnen: Akademische Grade sind - zumindest in der BRD - weder Titel noch Namenszusätze! Es ist lediglich bei einigen Gegebenheiten üblich, den akademischen Grad zusätzlich zum Namen anzugeben, z.B. auf Türschildern, Instituthomepages, bei Veröffentlichungen etc. Da es keine Konvention gibt, ist das Format letztlich Dir überlassen.
- -- Hogri 17:32, 25. Nov 2004 (CET)
Master-Studiengang -- Bachelor-Examen bzw. Diplom + 2 Jahre
Hallo,
meiner Information nach benötigt man nach Abschluss des Diploms nur noch 1 Jahr für den Master. (nach 3 Jahren Bachelor, nach 4 Diplom und nach 5 Master)
- Da muss man unterscheiden, der Master ist dem Uni-Diplom gleichgestellt, bei FH-Abschlüssen ist das was anderes.
- ...der Zeitraum für einen erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiengangs in Regelstudienzeit ist von der Studienordnung abhängig und kann ereblich differieren. Eine pauschale Aussage des Zeitraums ist unmöglich... 80.130.104.78 4. Jul 2005 22:09 (CEST)
"Akademischer Titel"
Einige der Informationen aus Akademischer Titel sollten vielleicht hier eingearbeitet werden (vielleicht nicht der komplette Leserbrief) und jener Artikel zur Weiterleitung auf diesen Artikel degradiert werden. Das erhöht zwar die Deutschlandlastigkeit weiter, trägt aber genauso zur Entwirrung der deutschländer Rechtslage bei. Meinungen dazu? --SirJective 04:26, 12. Okt 2004 (CEST)
- Gute Idee! --Birger Fricke 14:37, 26. Okt 2004 (CEST)
- Auf jeden Fall! Vielleicht ist es dann auch nicht mehr nötig, daß in diesem Artikel hier regelmäßig genau eben dieser Fehler auftaucht und korrigiert werden muß ;-). Ich würde aber empfehlen, den Leserbrief hier auf der Diskussionsseite vollständig zu zitieren, denn die Diskussion "Titel oder Grad" ist garantiert noch längst nicht beendet.
- -- Hogri 19:52, 25. Nov 2004 (CET)
- Die Rechtslage in Österreich ist ähnlich (Paragraphen könnte ich bei Bedarf heraussuchen).
- --Peter Putzer 13:17, 15. Dez 2004 (CET)
Dieser Text stand früher auf der Seite Akademischer Titel:
Leserbrief an die FAZ von Dr. jur. Dirk Uwer, Düsseldorf, vom 30. August 2003:
- Ein Nachweis eigener Befähigung
- In ihrer Zuschrift "Aber Herr Doktor!" (F.A.Z. vom 15. August) beklagt sich Leserin Professor Dr. jur. Elke Herrmann, "überall in Deutschland" werde "der Name meist sofort des Doktortitels entkleidet", ja dem bedauernswerten Akademiker werde „dieser Teil des Namens, der der Doktortitel nun einmal ist, flugs aberkannt" und er finde sich sodann "nur noch mit seinem nackten bürgerlichen Namen wieder". Auch wenn sich Leserin Herrmann auf Goethe beruft, fühlt sich der geneigte - und mehr noch der promovierte - Leser eher an Tucholskys Überlegungen "Wie wird man Generaldirektor?" erinnert: "... denn einen Titel muß der Mensch haben." Wir schreiben freilich nicht mehr das Jahr 1930, und mit Tucholskys Generaldirektoren - man nennt sie heute "CEO" - ist auch so manche gesellschaftliche Konvention dahingegangen. Man kann das mit Leserin Herrmann beklagen oder es lassen. Indes ist es Leserin Herrmann, immerhin Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht, in bemerkenswerter Weise gelungen, ihr Lamento vollständig auf juristischen Aberglauben zu gründen. Daß der "Doktortitel" kein Bestandteil des bürgerlichen Namens ist (weder aufgrund Gesetzes noch Gewohnheitsrechts), hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1957 (BVerwGE 5, 293) erkannt; der Bundesgerichtshof schloß sich dieser Auffassung 1962 an (BGHZ 38, 380, 382 f.). Auch ein Blick in das Gesetz hätte hier der Rechtserkenntnis eine Schneise geschlagen: Nach Paragraph 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gesetzes über den Personalausweis und Paragraph 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Paßgesetzes kann der Doktorgrad neben dem Vor- und Familiennamen eingetragen werden, nicht als dessen Teil. Ohne diese gesetzliche Anordnung wäre der Doktorgrad überhaupt nicht eintragbar. Und überhaupt der "Doktortitel". Das Hochschulrecht kennt nur den aufgrund der Promotion (auch ehrenhalber) verliehenen akademischen Grad eines Doktors. Titel werden hingegen in Deutschland nur durch den Bundespräsidenten verliehen (Paragraph 2 Absatz 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen), soweit gesetzlich (insbesondere durch Landesrecht) nichts anderes bestimmt ist. So werden etwa in Rheinland-Pfalz die Titel "Justizrat" oder "Sanitätsrat" staatlich verliehen - Bestandteile des Namens sind sie zweifellos nicht. Daß akademische Grade, einschließlich des Doktorgrades, keine "Titel" sind, stellt Paragraph 2 Absatz 2 jenes Gesetzes unmißverständlich klar. Hat Frau Herrmann daher keinen Rechtsanspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad, dürfte ihr es noch schwerer fallen, ein Recht auf die Anrede "Professor" zu begründen. Das Gesetz erlaubt keine Eintragung dieser "akademischen Bezeichnung", die wiederum (von partikularrechtlichen Ausnahmen abgesehen) kein "Titel" ist, in Personalausweis oder Paß. Bei hauptberuflich tätigen Lehrkräften an Hochschulen gibt es die Dienstbezeichnung "Universitätsprofessor" oder (an Fachhochschulen und sonstigen wissenschaftlichen Hochschulen) "Professor". Sie dürfte nach Ausscheiden aus dem Dienst nach allgemeinen öffentlichem Dienstrecht nur mit dem Zusatz "a. D." weitergeführt werden. Wo das Landesrecht nichts anderes vorsieht (etwa Artikel 14 des Bayerischen Hochschulgesetzes: Fortführung der Bezeichnung "Professor" als "akademische Würde" des pensionierten Hochschullehrers), ist die Befugnis zur Weiterführung der Bezeichnung "Professor" ein juristisch weites Feld. Frau Herrmanns implizierte Behauptung. Doktoranden promovierten aus Versessenheit auf einen "Doktortitel" ist eine aus professuraler Feder atemberaubende Unterstellung und läßt ebenso tief blicken wie Schlimmes befürchten. Für eine Promotion gibt es nur genau zwei redliche Motivationen: den Nachweis der eigenen Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und die Beförderung der Wissenschaft. Alles andere ist beinahe so seriös wie jener "Handel mit Doktortiteln", der den Auslöser für Frau Herrmanns Klage bildete.
- Dr. jur. Dirk Uwer, Düsseldorf
--Benutzer:Geisslr 01:00, 16. Dez 2004 (CET)
Einbau Akademischer Titel
Ich habe folgendes an den beiden Artikeln Akademischer Grad und Akademischer Titel geändert:
- die Überschriften bzgl. Studienetappen umbenannt in "akademische Grade". Schließlich handelt der Artikel ja davon und eben nicht von Studienetappen. Daher habe ich auch die Zwischenschritte (Vordiplom, Undergraduate, ...) aus den Listen entfernt, da sie eben keine Grade darstellen.
- versucht, die Infos des hier unten reinkopierten FAZ-Leserbrief in Enzyklopädiestil in den Artikel einzubauen. Ich hoffe, das ist halbwegs gelungen. Der Leserbrief selbst steht ja jetzt weiter oben hier.
- Ich habe den Artikel Akademischer Titel in ein Redirect hierher umgewandelt (s. letzte Diskussionen in beiden Artikeln).
Was aber nach wie vor eindeutig fehlt, sind rechtliche Regelungen in AT und CH.
--Benutzer:Geisslr 01:00, 16. Dez 2004 (CET)
Österreichische akademische Grade
Ich habe die Änderung von 131.130.122.139 ("Österreichische akademische Grade - - +weblink, feminisierte Abkürzungen ("Mag.a") werden nicht "oft" verwendet und entsprechen nicht der gesetzlichen Form") einstweilen nicht zurückgesetzt, da ich mit der Neuformulierung im wesentlichen auch leben kann.
Allerdings habe ich ein Problem mit der Begründung. Zumindest im akademischen Kontext kann die Benutzung der Abkürzungen Mag.a und Dr.in (der Zusatz nach dem Punkt wird normalerweise hochgestellt, gibt es dafür ein Wiki-Kürzel?) sehr wohl als häufig bezeichnet werden, d.h. diese Formen werden "oft" verwendet. Daß es sich nicht um die gesetzlichen Formen handelt, ist richtig, allerdings wurde dies auch im Ursprungstext nirgends behauptet (und ist auch dem neuen Text nicht zu entnehmen). Die Änderung der Beispiele rein in die (männliche oder gesetzliche) Form erscheint mir lebensfremd.
--Peter Putzer 23:08, 27. Dez 2004 (CET)
französische Grade
Stellen DEUG und Licence wirklich akademische Grade dar? zwar sind beides "Diplome", aber in der Bedeutung innerhalb einer Studentenlaufbahn eher mit Zwischenprüfungen bzw. Vordiplom in Deutschland vergleichbar. Ich weiß aber nicht, wie die rechtliche Situation ist, und die sollte hier ja ausschlaggebend sein. Weiß jemand Bescheid?
130.133.230.240 11:20, 5. Feb 2005 (CET)
Akademischer Grad ist nicht gleichbedeutend mit Abschluss, in Deutschland werden akademische Grade nur für Hochschulabschlüsse vergeben, im Ausland auch für Zwischenprüfungen. --213.6.90.187 18:10, 13. Nov 2005 (CET)
Ist ein Staatsexamen wirklich ein akademischer Grad? Nach meinem Verständnis ist das Staatsexamen lediglich eine (abschließende) Prüfung. Erwirbt man dadurch den "akademischen Grad eines Staatsexamens"? Oder anders gefragt: Was steht denn als verliehener Grad in einem Zeugnis nach dem Staatsexamen? Darunter sollte es ja in diesem Artikel dann auch eingeordnet sein, oder? --Kai (Benutzer:Geisslr) 07:56, 19. Mär 2005 (CET)
- ...also, als Beispiele: Lebensmittelchemiker erwerben mit dem Staatsexamen den akademischen Grad eines Diplom-Lebensmittelchemikers. Juristen erwerben (Bsp. Uni D´dorf) nach dem ersten Staatsexamen den akademischen Grad eines Dipom-Juristen. Weitere Beispiele sind in den diversen Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten, die Studiengänge mit Staatsexamina anbieten nachzulesen...--148.244.150.57 16:19, 22. Mär 2005 (CET)
Staatsexamen ist lediglich der Slang_Ausdruck für "Staatsprüfung". Und das wiederrum sind die offiziellen Abschlussprüfungen für Studiengänge, die in der Regel zu einer staatlichen Anstellung führen, z.B. höheres Lehramt, Jura, Medizin, Pharmazie....soweit ich es noch im Kopf habe für Jura und Medizin obligatorisch & zwingend. __> Mal in den Prüfungsordnungen nachforschen ... --cwagener 18:45, 22. Mär 2005 (CET)
- ...das Staatsexamen ist weder ein "Slangausdruck", noch führen Studiengänge, wie Jura, Medizin, Pharmazie i.d.R. zur Staatsanstellung. (als Anmerkung zu verstehen) --217.83.98.142 21:18, 22. Mär 2005 (CET)
Nr. 217.83.98.142
Hierzu siehe beispielsweise [1] der Universität Heidelberg:
1. Staatsexamen Ein Staatsexamen wird in solchen Studiengängen abgelegt, in denen hauptsächlich der Staat der spätere Arbeitgeber ist - z.B. für Lehrer - oder in denen die staatliche Gemeinschaft ein besonderes Interesse an einer qualifizierten Ausbildung hat - z.B. bei Medizinern und Juristen. Studium und Prüfung sind in diesen Fällen vom Landesgesetzgeber oder vom Bundesgesetzgeber geregelt; die Unterschiede von Ort zu Ort sind gering. Die Prüfungen werden von einem staatlichen Prüfungsamt abgenommen, das für ein ganzes Bundesland zuständig ist. Ein Staatexamen wird in Heidelberg in den Fächern
- Medizin
- Pharmazie
- Rechtswissenschaft
- Zahnmedizin
angeboten. Studiert wird hier nur ein Studienfach.
2. Mit Link [2] hat man Einblick in die Prüfungsordnung, hier: Jura. Hier wird nicht von Staatsexamen geredet, sondern von Ersten juristischen Staatsprüfung.
3. Slang: Hierzu empfehle ich die Lektüre des Artikels zur Umgangssprache: Slang.
... als Anmerkung zu verstehen... --cwagener 21:52, 22. Mär 2005 (CET)
- Nr.--cwagener, bleib ruhig.
- 1. Du zitierst die altehrenbürdige Universität Heidelberg mit ihrer Definition des Staatsexamen, die besagt: "...in denen die staatliche Gemeinschaft ein besonderes Interesse an einer qualifizierten Ausbildung hat...", was rein gar nichts mit einer staatlichen Anstellung zu tun hat, weshalb mir Deine Panik unbegründet erscheint.
- 2. Ich empfehle Dir die Lektüre von diversen anderen Prüfungsordnungen. Die Universität Heidelberg ist zwar die älteste in Deutschland, aber nicht die einzige.
- 3. Staatsexamen ist kein Slangausdruck für "Staatsprüfung", selbst wenn Du Dich dafür auf den Kopf stellen möchtest.
- ...wobei, alles natürlich nur als Anmerkung zu verstehen...
Wie dem auch sei - es ist dann doch genau genommen nicht richtig, das Staatsexamen unter "Akademische Grade" aufzuführen, oder liege ich da falsch? --Kai (Benutzer:Geisslr) 23:55, 22. Mär 2005 (CET)
Kollesche Kai (Benutzer:Geisslr): Immer locker bleiben. Ich mache doch wirklich keine Panik, sondern habe lediglich Zitate eingestellt. Denn wie immer gilt, nur und ausschliesslich die Fakten zählen. Dein Vortrag ist nicht fundiert - es fehlen die Hardfacts.. ..nur als Anmerkung.. :-)) --cwagener 08:21, 23. Mär 2005 (CET)
- Ääähm, schau mal in der Versionsgeschichte, wer hier welche Sätze geschrieben hat. Von mir stammt nämlich nur der letzte Satz... :-) Grüße --Kai (Benutzer:Geisslr) 15:23, 23. Mär 2005 (CET)
- Eben, Fakten auf den Schirm ! --cwagener 16:48, 23. Mär 2005 (CET)
- Also, dann diesmal als Zitat von der Artikelseite: Als akademischer Grad wird ein Namenszusatz bezeichnet, der von wissenschaftlichen Hochschulen bzw. Universitäten und Fachhochschulen (FH) nach Abschluss eines Studiums durch eine Urkunde verliehen wird. Dazu gehört das Staatsexamen m. E. nicht, da es, wie ihr ja diskutiert habt, eben eine Prüfung ist, aber kein Namenszusatz. Praktischerweise wurde das, wie ich gerade sehe, inzwischen ja auch eingearbeitet. Grüße --Kai (Benutzer:Geisslr) 08:24, 24. Mär 2005 (CET)
Noch zum Staasexamen: das "Staatsprüfung" wird durch eine staatliche Prüfungskommission abgenommen - bei Lehrern der Landeslehrerprüfungsausschuss und bei Juristen das Landesjustizprüfungsamt. (Wie das bei Medizinern ist, weiss ich leider nicht.) Bei Juristen hat man nach Betehen der ersten Staatsprüfung das Recht, die Bezeichnung "Rechtsreferendar" zu führen (oft als "Ref. jur." abgekürzt) und nach Bestehen der zweiten "Rechtsassessor" (Ass. jur.). Für Lehrer gibt es so etwas nicht; so gibt es zwar nach dem 1. Staatsexamen das Referendariat als Vorbereitung auf den Schuldienst, die Urkunde über die bestandene Prüfung verleiht aber keinen Grad. Viele Grüße, --Oli hahn 11:32, 12. Okt 2005 (CEST)
Master nur mit Abi?
Hi Leute,
schaut mal bitte hier: http://www.uni-hildesheim.de/de/bit.htm, da kann man einen MSc machen mit der Voraussetzung Abi. Oder ist das ein Druckfehler?
Wenn nicht müssten wir das hier auch noch aufnehmen.
tschaui --141.15.30.1 08:11, 23. Jun 2005 (CEST)
- Das ist eindeutig ein Druckfehler! Siehe §17 der Prüfungsordnung für diesen Studiengang unter: http://www.it.uni-hildesheim.de/BIT/downloads/Pruefungsordnung-BIT.pdf
- Im übrigen ist deine Frage etwas missverständlich formuliert. Zuerst habe ich gedacht, dass jemand der ohne Abi studiert hat - was ja inzwischen in Deutschland unter bestimmten Vorraussetzungen möglich ist - dann keinen Master-Abschluss anhängen kann. (Ist natürlich Unsinn)
- Es gibt aber scheinbar (ausserhalb Deutschlands) durchaus Masterstudiengänge, die keinen Bachelor als Zugangsvoraussetztung verlangen. Ich selbst kenne aber nur ein Beispiel in Östereich für solch einen Studiengang. siehe: http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/fachabteilungen/tim/zentren/cp/studienangebot/ihk/index.php
- Allerdings ist in diesem Fall eben nicht das Abi Voraussetzung, sondern die Donau-Universität Krems erkennt die IHK-Abschlüsse der Studenten als äquivalent zu einem Akademischen Abschluss an. In diesem Falle wäre dann also der Master tatsächlich der erste akademische Grad der Absolventen.
- Grüße --mintaru 04:55, 05. Jul 2005 (CEST)
Was ist eigentlich mit dem Diplom einer Berufsakademie? Also z.B. Dipl.Ing (BA) ?
- (BA) und (grad) Ingenieure sind keine Akademiker, weil dazu ein (Fach)Hochschulabschluss nötig ist. Siehe auch Staatsexamen - auch keine Akademiker...
- ...eine Berufsakademie ist keine Hochschule, die Abschlüsse dort sind keine akademischen Grade, sondern Abschlussbezeichnungen. (vgl. die Landesberufsakademiegesetze). Die Anmerkung, Staatsexamensabsolventen seien keine Akademiker, ist falsch; das Staatsexamen ist zwar kein akademischer Grad, der Absolvent eines Hochschulstudiums allerdings ein Akademiker...
Akademiker in der Gesellschaft
"Inwieweit dies auf Dauer Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, weil das akademische Wissen der Frauen nicht mehr an nachfolgende Generationen weitergegeben wird oder die Situation auf Dauer sogar zu einer Wegselektion von Intelligenz führt (→ Evolutionstheorie), ist noch nicht abzusehen."
Insbesondere der erste Teil scheint mir eine sehr gewagte These zu sein (was hat die Weitergabe von "akademischen Wissen" mit dem Gebären von Nachwuchs zu tun?), auch der Verweis auf die Evolutionstheorie ist wohl mehr spekulativ als stichhaltig.
--Peter Putzer 01:58, 10. Sep 2005 (CEST)
der ganze abschnitt ist in diesem artikel fehl am platz. --145.254.232.210 16:15, 24. Okt 2005 (CEST)
Habe nun den Abschnitt "Akademikerinnen und Kinder" gelöscht, das hat nichts mit dem Thema zu tun.
-- Peter Putzer 16:24, 6. Nov 2005 (CET)
- ===Akademikerinnen und Kinder===
- In Deutschland haben Untersuchungen ergeben, dass Akademikerinnen sehr viel häufiger von Kinderlosigkeit betroffen sind, als Frauen generell. So bleiben in Deutschland 43 % der Akademikerinnen kinderlos. Demografen fordern ein rasches Eingreifen der Politik, das es Akademikerinnen besser erlaubt, Familie und Beruf zu vereinbaren und die Ausbildungszeiten zu verkürzen. Auch beginnen Akademikerinnen oft zu spät mit der Familienplanung: Viele Frauen bekommen ihr erstes Kind erst nach dem Studium. Meist ist es dann aber besonders schwierig mit dem Beruf zu vereinbaren. Frauen, die ihr erstes Kind im Studium bekommen haben, berichten häufig von positiven Erfahrungen.
- Die Aussage, dass Kinderlosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bei akademischen Frauen bei über 40 Prozent liegt, beruht auf statistsch nicht einwandfrei nachweisbaren Aussagen aus dem Mikrozensus. In der jährlichen Befragung müssen Frauen nicht mitteilen, wieviele Kinder sie auf die Welt gebracht haben, sondern wieviele Kinder zum momentanen Haushalt gehören. Heiratet eine Mutter erstmals oder nach Scheidung wieder, wird der Zähler auf Null gesetzt. Unter Berücksichtigung dieses Mangels dürfte die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen nur leicht über dem Durchschnitt, nämlich bei ca. 30 Prozent liegen.
Akademische Grade in der ehemaligen DDR
Habe ich doch erlaubtermaßen unter "Deutsche akademische Grade" eingestuft (;-) und ein bischen entzerrt und entrümpelt. Alles nur aus dem Gedächtnis geschrieben. Hier sind die Juristen mit exaktem Quellenwissen, da die Verordnungsblätter nicht mehr rumliegen in der Uni, gefragt!--Wikipit 20:00, 6. Nov 2005 (CET)
Credencial ?
Der Begriff "Credencial" unter den Graden der spanischsprachigen Welt mit einer Weiterleitung zum Artikel "Diploma", in dem auf "Credencial" nicht eingegangen wird, macht keinen Sinn. "Credencial" bedeutet übersetzt schlicht "Bescheinigung" und ist genauso fehl am Platze wie "Verleihungsurkunde" oder "Zeugnis" in der Liste deutscher Grade. Auch ein Blick auf die Homepage des spanischen Bildungsministeriums hilft nicht weiter, stattdessen findet man bei google ein "Credencial d'aptitud professional del taxi" (Taxischein ?). Falls "Credencial" wieder eingefügt werden sollte, bitte mit Angabe einschlägiger Quellen.--213.6.96.137 20:58, 16. Nov 2005 (CET)