Diskussion:Zeit des Nationalsozialismus
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deutschblütig --67.246.16.225 00:24, 4. Okt. 2010 (CEST)
Zum Abgleich mit dem hiesigen Teil "Judenverfolgung"
Text zur Judenverfolgung aus einer älteren Version von Holocaust hierher kopiert zum Abgleich und ggf. Einbau. Eine detaillierte Darstellung der Judenverfolgung gehört hierher, da sie nach einhelliger Historikermeinung auf die Vertreibung, nicht die Vernichtung zielte. Kopilot 13:14, 20. Feb. 2012 (CET)
- Judenverfolgung 1933-1938


Sofort nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 inszenierten NSDAP-Funktionäre „spontane“ Proteste gegen jüdische Beamte, störten Gerichtsverhandlungen und forderten in Zeitungsartikeln und Leserbriefen die Entfernung jüdischer Juristen aus ihren Berufen. Diese wurden aus ihren Praxen geprügelt, beraubt, teilweise aus Deutschland vertrieben oder ermordet.
Am 1. April 1933 organisierte das Regime mit Hilfe der SA den sogenannten Judenboykott, bei dem jüdische Geschäfte, Kanzleien und Arztpraxen vielfach zertrümmert und die Inhaber verprügelt wurden. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 legalisierte die bisherigen „wilden“ Berufsverbote für Juden, indem es die Entlassung aller jüdischen Beamten vorsah. Auf einen Eingriff des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg hin wurden davon die Juden ausgenommen, die schon vor 1914 im Staatsdienst gewesen waren, im Ersten Weltkrieg gekämpft oder dabei Angehörige verloren hatten („Frontkämpferprivileg“). Von nun an wurden Juden auch aus allen Ehrenämtern entfernt; sie erhielten nur noch begrenzten Zugang zu Schulen und Universitäten; jüdische Steuerberater verloren ihre Zulassung. Im April 1933 wurden zudem das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April, die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April sowie das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. April erlassen.
Die ersten Morde an Juden in einem NS-Konzentrationslager erfolgten vermutlich am 12. April 1933 in Dachau.
Von Januar bis Juni 1933 – der Phase der nationalsozialistischen „Revolution“ – verließen etwa 25.000 deutsche Juden ihre Heimat.[1] Bei einer Volkszählung vom 16. Juni 1933 lebten 499.682 Personen „mosaischen Glaubens“ – 0,77 Prozent der Gesamtbevölkerung – in Deutschland, davon 98.747 mit ausländischer Staatsangehörigkeit.[2] Diese wiederum waren zu über 70 % Bürger osteuropäischer Staaten, vor allem Polen, 12 % waren Österreicher.[3]
1935 verschlechterte sich die Lage vieler jüdischer Bürger nochmals drastisch: Sie wurden nicht mehr zu Prüfungen als Ärzte und Apotheker zugelassen und vom Wehrdienst ausgeschlossen. Zahlreiche Berufsverbände erteilten für sie mitsamt ihren Ehegatten Berufsverbote, z. B. als Haushaltshilfen, Gewerbelehrer, Kirchenmusiker, Kunst- und Antiquitätenhändler, Kinobetreiber, Schwimmmeister.
Im Juli kam es zudem in Berlin zu erneuten Ausschreitungen gegen jüdische Geschäfte. Im September zementierten die Nürnberger Gesetze die rassistische Diskriminierung: Das Reichsbürgergesetz beließ deutschen Juden zwar die deutsche Staatsbürgerschaft, wertete diese aber ab, indem nur „Arier“ die „Reichsbürgerschaft“ mit dem Privileg des Wahlrechts und voller Bewegungsfreiheit erhielten. Das „Blutschutzgesetz“ verbot die Eheschließung und selbst außereheliche Sexualität zwischen Juden und „Ariern“. Dabei war zunächst unklar, wer als Jude zu gelten habe: Die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz definierte dann „Volljuden“ als Personen mit mindestens drei, „jüdische Mischlinge“ mit einem oder zwei jüdischen Großelternteilen. Auch wer zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörte, galt als „Volljude“; wer nach Erlass des Gesetzes in diese eintrat, mit einem jüdischen Bürger verheiratet war oder aus einer „Mischehe“ gezeugt wurde, galt rechtlich als „Volljude“ (sogenannter Geltungsjude). Der biologisch definierte Rassebegriff ließ sich also juristisch nur durch Rückgriff auf nichtbiologische Merkmale wie die Religionszugehörigkeit fassen.
Wegen der Aufmerksamkeit des Auslands während der Olympischen Sommerspiele wurden 1936 keine weiteren Gesetze gegen Juden erlassen, und selbst die Alltagsschikanen traten für knapp zwei Jahre in den Hintergrund. Ab 1938 verschärfte das Regime die Entrechtung und Diskriminierung der Juden dann enorm. Am 5. Januar 1938 zwang das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ Juden, aus einer bestimmten, eng begrenzten Zahl „typisch jüdischer“ Vor- und Zunamen ihren Erst- oder Zweitnamen zu wählen. Jüdische Bürger, die nicht einen „typisch jüdisch“ klingenden Vornamen führten, wurden verpflichtet die Annahme des Vornamens Israel bzw. Sara zu beantragen (→ Namensänderungsverordnung).[4] Ab Februar erhielten jüdische Betriebe und Haushalte geringere Zuteilungen an Rohstoffen und Devisen. Dort durften auch keine „deutschblütigen“ Frauen mehr arbeiten. Sie erhielten ab März keine öffentlichen Aufträge mehr und mussten ab dem 26. April ihr gesamtes Vermögen dem Staat offenlegen („anmelden“). Damit begann die „Arisierung“ von Unternehmen in jüdischem Besitz.
Die staatliche Sozialfürsorge für Juden wurde eingestellt; fortan mussten jüdische Wohlfahrtspflegevereine diese tragen. Nach den Elektrikern und Gasinstallateuren verloren ab September 1938 alle noch tätigen jüdischen Ärzte ihre Approbation, im November folgten die Rechtsanwälte, im Januar 1939 die Apotheker, Zahn- und Tierärzte. Alle jüdischen Börsen und Großmärkte wurden geschlossen. Jüdische Schüler durften nicht mehr zusammen mit deutschen Mitschülern das Abitur machen. Jüdische Stiftungen mussten ihre Satzungen dahingehend ändern, dass sie nur noch der Auswanderung der Juden dienen sollten.
Mit dem Anschluss Österreichs begann zugleich eine neue Stufe der Eskalation: Nun erhielten einfache NSDAP-Mitglieder Gelegenheit, Juden zu enteignen, um deren Enteignung und Vertreibung im nun „Großdeutschen Reich“ zu beschleunigen. In Wien z. B. wurden tausende jüdische Geschäftsinhaber aus ihren Läden und Wohnungen geprügelt, manche auf der Straße misshandelt und gezwungen, die Straßen mit den Händen zu kehren. Im Juni wurden in Berlin etwa 1600 Juden verhaftet und in KZs eingewiesen. Reiche jüdische Bürger wie der Bankier Louis Nathaniel von Rothschild wurden in Einzelhaft gehalten, bis sie ihr Vermögen gegen eine Ausreiseerlaubnis dem Reich überschrieben.
Kurz darauf kam es zu einer ersten großen Fluchtwelle meist mittelloser jüdischer Deutscher aus dem Reichsgebiet, vor allem in die Schweiz. Diese drohte daraufhin Deutschland die allgemeine Visumspflicht an. Um diese abzuwenden, führten deutsche Behörden den Judenstempel ein, der die deutschen Juden weiter entrechtete.[5]: Die Verordnung über Reisepässe von Juden[6] legte fest, dass alle jüdischen Reisepässe ohne das Stempelzeichen „J“[7] ungültig sind. Einem österreichischen Zeitungsbericht zufolge wurden die Reisepässe jüdischer Bürger schon einige Jahre vorher mit dem Vermerk „Nur im Inland gültig. Berechtigt nicht zur Grenzüberschreitung“ versehen.[8] Diese und weitere Restriktionen verhinderten nach Kriegsbeginn 1939 die Aufnahme tausender fluchtwilliger Juden in der Schweiz, was für die meisten Betroffenen einem Todesurteil gleichkam.
Auch andere europäische Staaten erschwerten nun die Einreise für Immigranten aus Deutschland. Polen fürchtete im Frühjahr 1938, dass im Zuge des Anschlusses Österreichs ans Deutsche Reich die rund 20.000 in Österreich lebenden Juden polnischer Nationalität nach Polen zurückkehren wollten und stellte daher die Gültigkeit der Pässe aller Auslandspolen in Frage, wenn diese länger als fünf Jahre ohne Unterbrechung im Ausland gelebt hatten.[9] Ein so lautendes Gesetz trat am 31. März 1938 in Kraft, wurde aber vorerst nicht angewendet. Am 15. Oktober, unmittelbar nach dem Münchner Abkommen, wurde jedoch eine Verordnung erlassen, wonach im Ausland ausgestellte polnische Pässe nur noch in Sonderfällen zur Einreise berechtigten. Die betroffenen Personen sollten nach Absicht der polnischen Regierung per 30. Oktober ihre polnische Staatsbürgerschaft verlieren. Deutschland, wo rund 50.000 Juden die polnische Staatsbürgerschaft besaßen, wäre es danach unmöglich gewesen, diese Juden abzuschieben.[9] Nachdem Verhandlungen zwischen Berlin und Warschau erfolglos blieben, gab das Auswärtige Amt die Angelegenheit am 26. Oktober an die Gestapo weiter.[9] Diese begann sogleich am 27. Oktober mit der „Polenaktion“, wobei etwa 15.000 Juden, darunter Marcel Reich-Ranicki, nach einigen Tagen Abschiebehaft gewaltsam nach Polen abgeschoben wurden.
Betroffen waren davon auch die Eltern des Pariser Studenten Herschel Grynszpan. Dieser erschoss daraufhin in Paris den deutschen Diplomaten Ernst Eduard vom Rath. Dies wurde zum Vorwand für die Novemberpogrome 1938, besonders in der Nacht vom 9. auf den 10. November (verharmlosend: „Reichskristallnacht“), genommen. Sie wurden nach einer Rede von Joseph Goebbels zum Jahrestag des Hitlerputsches von 1923 von zahlreichen Gauleitern der NSDAP eingeleitet und von nachgeordneten Parteifunktionären unterstützt. Die meisten der oft jahrhundertealten Synagogen Deutschlands wurden dabei zerstört, dazu Tausende Häuser und Wohnungen von Juden verwüstet. Bis zu etwa 400 Juden wurden ermordet oder in den Selbstmord getrieben; viele weitere wurden misshandelt und verletzt, Frauen wurden vergewaltigt. Ab dem 10. November wurden erstmalig Tausende jüdische Bürger auf einmal in Konzentrationslagern interniert (Schätzungen nennen bis zu 36.000 Personen).
| Jahr | Emigranten |
|---|---|
| 1933 | 37–38.000 |
| 1934 | 22–23.000 |
| 1935 | 20–21.000 |
| 1936 | 24–25.000 |
| 1937 | 23.000 |
| 1938 | 33–40.000 |
| 1939 | 75–80.000 |
| 1940 | 15.000 |
| 1941 | 8.000 |
23.000 297.000 Die nationalsozialistischen Machthaber prüften damit die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zum Zuschauen, Wegschauen oder Mitmachen. Goebbels erklärte das staatlich gelenkte und geduldete „Überkochen der Volksseele“ in Zeitungsartikeln für beendet, kündete aber zugleich an: Die „weiteren Lektionen“ würden „dem Judentum auf dem Weg der Gesetzgebung erteilt werden.“ Gemeint war damit vor allem die nun folgende Arisierung. Juden wurde eine Milliarde RM als „Schadenersatz“ für Gebäudeschäden der Pogromnacht auferlegt. Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, drei Wochen später ergänzt durch die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, verbot ihnen unter anderem Einzelhandel, Versandgeschäfte, Bestellkontore, Führung von Handwerksbetrieben, Warenangebot auf Messen, Märkten oder Ausstellungen, Betriebsleitung und Tätigkeit als leitende Angestellte.
Hinzu kamen vielfältige Alltagsdiskriminierungen, etwa Parkbänke mit Schildern „Nur für Deutsche“, „Entjudung“ (Umbenennung) von Straßennamen, Uniformverbot, generelle Einstufung in die höchste Steuerklasse, Verbot der Benutzung von Schlaf- und Speisewagen der Reichsbahn, Streichung von Wohngeld. Hauseigentümer durften freiwerdende Wohnungen nicht mehr an „Volljuden“ vermieten, diesen wurden „Sonderwohnbezirke“ zugeteilt. Damit begann ihre Ghettoisierung. Am 4. Juli 1939 wurden zudem alle jüdischen Vereine, Organisationen und Stiftungen zwangsweise in einer „Reichsvereinigung“ zusammengeschlossen.
Die Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates verfolgten bis zum Kriegsbeginn das klar erkennbare Ziel, die jüdischen Deutschen aus allen gesellschaftlichen Bereichen auszuschließen, um so möglichst viele von ihnen zur Auswanderung zu drängen. Von 510.000 deutschen Juden, die 1933 den israelitischen Kultusgemeinden angeschlossen waren, verließen bis 1939 etwa 250.000 bis 315.000 ihre Heimat. Von den verbliebenen rund 200.000 gelang 1940 nochmals 15.000 die Flucht. Höchstens 10.000 in „Mischehen“ oder ohne Aufenthaltsberechtigung im Reich lebende jüdische Bürger entkamen danach ihrer Ermordung. Aus dem angeschlossenen Österreich gelang etwa 120.000 Juden – sowie zehntausenden Juden anderer Staatsbürgerschaft, viele davon nach 1933 aus Deutschland nach Österreich emigriert – die Flucht, nachdem bereits vor dem Anschluss viele ausgewandert waren. Rund 65.500 österreichische Juden überlebten den Nationalsozialismus nicht.[11]
Die Verfolgung der Juden im nationalsozialistischen Deutschland hatte sich von 1933 bis 1939 von der Diskriminierung bereits bis zum organisierten Pogrom gesteigert. Unter den Bedingungen des Krieges verschärfte das Regime diese Politik schließlich zum systematischen Völkermord.
- Weitere Ausgrenzung und Entrechtung

Der Judenstern
Parallel zu der beginnenden massenhaften Ermordung von Juden in den im Krieg eroberten Gebieten wurde die soziale und rechtliche Ausgrenzung, Enteignung und Entrechtung der reichsdeutschen Juden vollendet.
Im Herbst 1940 verfuhren „Reichsgaue“ eine kurze Zeit uneinheitlich mit den jüdischen Bürgern ihres Bereichs: So schoben Baden, die Pfalz und das Saarland etwa 6500 Menschen am 22. und 23. Oktober in unbesetzte Teile Frankreichs ab. Manche Städte erließen in eigener Regie Ausgangsbeschränkungen und zogen die Radioapparate jüdischer Bürger ein. Die Gestapo ging dazu über, diese uneinheitliche Handhabung zusammenzufassen, indem sie dieselben Maßnahmen reichsweit anordnete. Juden erhielten keine Kakao- und Schokoladenprodukte mehr, keine Kleiderkarten, kein Textil- und Ledermaterial. Ihre Lebensmittelkarten waren, wie ihre Pässe, mit einem „J“ markiert, und sie durften täglich erst nach 15:30 Uhr einkaufen, wenn die meisten Regale in den Läden bereits geleert waren.
Am 9. September 1941 ordnete die Polizei an, dass alle künftig einen Judenstern gut sichtbar an der äußeren Kleidung zu tragen hätten. Ein ähnlicher Erlass war ein Jahr zuvor im besetzen Generalgouvernement (Polen) ergangen.

Am 18. Oktober 1941 verbot Heinrich Himmler allen Juden die Ausreise aus dem Deutschen Reich; die systematische polizeiliche Erfassung folgte; Juden und „Nichtjuden“ wurden voneinander isoliert.
Im Januar 1942 wurden alle Kleidungsstücke aus Wolle und Pelz beschlagnahmt. Ab März des Jahres mussten auch die Wohnungen der im Reich verbliebenen Juden mit einem „Judenstern“ gekennzeichnet werden. Öffentliche Verkehrsmittel durften nur noch in Ausnahmefällen benutzt werden. Während die Deportationen seit März 1942 liefen, wurden den verbliebenen Juden ab 19. Oktober wichtige Nahrungsmittel wie Fleisch, Weizenprodukte, Milch, Kunsthonig, Kakaopulver sowie Sonderzuteilungen für Kranke gestrichen. Lebensmittelsendungen ins Ausland wurden von den Rationen abgezogen.
Im Februar 1943 waren alle Beschäftigungsverhältnisse zwischen „Deutschen“ und „Volljuden“ bzw. „Geltungsjuden“ aufzulösen. Im April wurde allen jüdischen Deutschen, „jüdischen Mischlingen“ und „Zigeunern“ die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Während Deportationen und Vergasungen in den Lagern längst im vollen Gange waren, diente diese Maßnahme nur noch der bürokratischen Perfektion der Enteignungen.
Es folgte das Verbot, bei Rechtsstreitigkeiten den ordentlichen Rechtsweg vor deutschen Gerichten zu nutzen. Strafbare Handlungen wurden direkt von der Polizei geahndet. Angehörige von Deportierten konnten keine Ansprüche auf deren Besitz mehr geltend machen; dieser fiel an das Reich. Diese vollständige Entrechtung machte die noch im Reich lebenden Juden parallel zum Holocaust zum Freiwild für ihre bisherigen Nachbarn.
Relativ geschützt vor der Ausrottung waren nur noch jüdische, ehemalige Deutsche in „Mischehen“ oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Auch ihre Rechte wurden immer weiter eingeschränkt: Man erwog die Sterilisation oder Ehescheidung. Viele Ehepartner wurden von staatlichen Behörden direkt dazu aufgefordert. „Mischlinge“ durften ab September 1942 keine höheren Schulen mehr besuchen; Soldaten unter ihnen mussten die Wehrmacht verlassen. Nach dem misslungenen Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurden auch alle Beamten entlassen, die mit „jüdischen Mischlingen“ verheiratet waren. Im Januar 1945 wurden alle „Mischlinge“ zum „geschlossenen Arbeitseinsatz“ befohlen.
- ↑ Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Band I, München 2000, ISBN 3-423-30765-X, S. 364, Anmerkung 30.
- ↑ Statistik des Deutschen Reiches, Band 451.5, S. 13 u. 16. Zitiert in: Wolfgang Benz: Die Juden in Deutschland 1933–1945. 3. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37325-9, S. 733.
- ↑ Jacques Picard: Die Schweiz und die Juden 1933–1945. 2. Auflage. Chronos Verlag, Zürich 1994, ISBN 3-905311-22-4, S. 169.
- ↑ Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938.
- ↑ dpa, 22. Januar 2009: Schweizer Flüchtlingspolitik zur Nazizeit: J-Stempel ist eine deutsche Erfindung
- ↑ Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938.
- ↑ Vgl. die Abbildung eines Reisepasses mit Stempelzeichen „J“ auf der Webseite Drei Wege in die Emigration der Universität Salzburg.
- ↑ Deutsche Juden dürfen nicht ins Ausland?, Neues Wiener Journal, 17. März 1936.
- ↑ a b c Wolfgang Benz: Die Juden in Deutschland 1933–1945. 3. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37325-9, S. 499f.
- ↑ Arbeitsberichte des Zentralausschusses bzw. der Reichsvertretung 1933–1938, Jewish Immigrants of the Nazi Period in the USA, Ed. H. A. Straus, Vol. 6, München 1987, S. 151. Zitiert in: Wolfgang Benz: Die Juden in Deutschland 1933–1945. 3. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 1993, S. 738.
- ↑ Österreichische Historikerkommission: Schlussbericht der Historikerkommission der Republik Österreich. Band 1. Oldenbourg Verlag, Wien 2003, S. 291–293.
Entfesselung des Zweiten Weltkriegs
Der Begriff wurde von Walther Hofer in seinem gleichnamigen Buch bereits im Jahr 1960 begründet. Der WK II ist nicht "ausgebrochen", wurde auch nicht "begonnen", sondern eben entfesselt. Dieser Begriff wird seit nunmehr mehr als einem halben Jahrhundert als adäquate Beschreibung verwendet. Giro Diskussion 16:42, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Formulierung entsprechend angepasst. --Benatrevqre …?! 16:44, 29. Jul. 2012 (CEST)
- so jedenfalls schon viel besser als vorher. Giro Diskussion 16:48, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Hier wird behauptet, nicht ohne Grund werde unter Historikern „seit Jahrzehnten der Begriff "Entfesselung des Zweiten Weltkriegs" begonnen“ (gemeint: „verwendet“). Deswegen sei es „unpassend“, zu schreiben, der Zweite Weltkrieg habe sich aus einem Eroberungskrieg der Nationalsozialisten östlich ihrer Reichsgrenzen entwickelt. Ich halte die Meinung, Hofers alte Formulierung sei Konsens der Forschung für irrig, siehe zB Thomas Bertram: Weltkrieg 1939–1945. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 322 – 325; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914-1949 C.H. Beck Verlag, München 2003, S. S. 577 und 842–849; Klaus Hildebrand schrieb schon vor über zwanzig Jahren, dass Hofers Deutung „für den Stand der Forschung nicht mehr als typisch angesehen werden kann“ (ders.: Das Dritte Reich, 4. Auflage, Oldenbourg, München 1991, S. 191. Die gelöschte Formulierung ist in keiner Weise „unpassend“, ich schlage vor, sie wieder einzufügen. Φ (Diskussion) 19:17, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Ungeachtet der Auffassung, dass Hofers Deutung für den Stand der Forschung nicht mehr als typisch oder nicht mehr als maßgeblich angesehen werden könne, bleibt aber die Frage bestehen, ob die gelöschte Formulierung überhaupt notwendig ist und im Artikel gebraucht wird. --Benatrevqre …?! 19:37, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Ich hielte es für einigermaßen skandalös, wenn in einem Artikel über Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus dessen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg nicht in der Artikelzusammenfassung auftauchen würde. Φ (Diskussion) 19:41, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Genau das hat die alte Formulierung aber nicht wirklich geleistet. Deutschland hat (so stand es im Artikel) gewissermaßen einen lokalen (östlich ...) Krieg begonnen. Der Weltkrieg hat sich dann daraus irgendwie entwickelt ... -- lley (Diskussion) 20:26, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Äh - wss genau ist jetzt falsch daran? Φ (Diskussion) 20:31, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Da steht nichts von deutscher Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg, nur für einen lokalen Krieg. Der Weltkrieg scheint dann irgendwie passiert zu sein. -- lley (Diskussion) 23:07, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Einen Halbsatz oder Satz, der die deutsche (nicht auf NS reduzieren - das ist die schlechte DDR-Variante) Verantwortung an der Entfesselung des WK II betont, kann man durchaus noch einfügen. Nur ist der Weltkrieg ein Krieg auf mehreren Kontinenten gewesen, in den eine Reihe weltpolitisch ganz unterschiedlicher Konflikte zusammenflossen (Bernd Wegner (Historiker),MGFA, 2011). Er war auch nicht ein Krieg der „Großmächte“, wie der Artikel Weltkrieg in seinem ersten Satz behauptet. Weltweit konnten nur 5 Staaten ihre Neutralität dauerhaft wahren. Giro Diskussion 20:51, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Für Autoren, die sich im militärgeschichtlichen Bereich nicht so auskennen, Wegner ist Vorsitzender des Deutschen Komitees für die Geschichte des Zweiten Weltkrieges. Sieht jedenfalls nicht nach "altem Forschungsstand" aus. Giro Diskussion 20:59, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Lieber Giro, du hast hier erklärt, Hofers Formulierung würde [„seit Jahrzehnten begonnen“ (gemeint: 'verwendet'). Das ist sachlich falsch, sie entspricht nicht mehr dem Stand der Forschung. Du hast hier außerdem erklärt, dieser Artikel wäre „jedenfalls viel besser“, wenn der Zweite Weltkrieg nicht mehr in der Artikeleinleitung erwähnt würde. Wer an einem Tag zwei so kapitale Böcke schießt, sollte sich nicht anmaßen, andere belehren zu wollen. Gruß, Φ (Diskussion) 23:08, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Moment, nicht so schnell… den oder die angeblich „kapitalen Böcke“ hast bislang nur du behauptet. Außerdem hat Giro ja seine Bereitschaft bzw. Einverständnis dazu erklärt, dass man in den Artikel einen kurzen „Halbsatz oder Satz“ betreffend der „deutschen […] Verantwortung an der Entfesselung des WK II“ einfügen kann. Ich erkenne also keinen Grund oder gar Problem, dem nicht nachzukommen. --Benatrevqre …?! 23:17, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Um enger bei Wegners Formulierung zu bleiben, die „Hauptverantwortung“ am Zweiten Weltkrieg liegt bei Deutschland. Aber lass mal. Phi rennt mal wieder mit Anlauf durch offene Türen oder gegen die falsche Wand. Er braucht einfach noch etwas Zeit zur Orientierung in der Sache. Danach können wir wieder über Textformulierungen und Sekundärliteratur reden. Giro Diskussion 23:25, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Vollumfängliche Zustimmung zu Phis Argumentaion mit Belegen. Hofer mit seiner "Entfesselungs"-Theorie ist hier nicht maßgeblich. Der gelöschte Satzteil „und begannen einen Eroberungskrieg östlich seiner Reichsgrenzen, der sich zum Weltkrieg entwickelte“ ist a) sachlich korrekt (in allen einschlägigen Handbüchern belegt, z.B. Rolf-Dieter Müllers WK-II-Bd. 21 des Handbuchs der Deutschen Geschichte) und b) gerade in einem Lemma zur "Zeit des Nationalsozialismus" nicht zu streichen. Wegner, der nun neuerdings ins Feld geführt wird, widerspricht nirgendwo dieser Aussage, sondern erörtert ergänzend die Bedeutung der internationalen Konstellationen und Bedingungsfelder - aber nicht als Antagonismus zum nationalsozialistischen Eroberungskrieg als Ursache. Er würde über diese Streichung mittels Instrumentalisierung seiner Person und Arbeit nur den Kopf schütteln. Ich halte überhaupt nichts davon, zutreffende Sachverhalte mit schlagwortartigem Hinweis auf den Buchttitel Hofers handstreichartig zu löschen, dann selektiv Wegener hinterherzuschieben und bei all dem aus dem Blick zu verlieren, welchen Fokus ein Lemma "Zeit des Nationalsozialismus" in der Sache hat. Gruß -- Miraki (Diskussion) 09:57, 30. Jul. 2012 (CEST)
- Die eingefügte Formulierung ist ganz offensichtlich Murks, hart an der Grenze zum Unsinn. Aber Dir gefällt sie, und damit wirst Du mir sicher auch erklären können, wie der Polenfeldzug sich zur Schlacht um Singapur entwickelte, und warum die Nationalsozialisten für diese Schlacht die Verantwortung trugen. Giro Diskussion 10:20, 30. Jul. 2012 (CEST)
- Du argumentierst mit Scheinwidersprüchen. Eine Aussage wird nicht deshalb unwahr, weil sie nicht alle Aspekte enthält. -- Miraki (Diskussion) 10:30, 30. Jul. 2012 (CEST)
- Die eingefügte Formulierung ist ganz offensichtlich Murks, hart an der Grenze zum Unsinn. Aber Dir gefällt sie, und damit wirst Du mir sicher auch erklären können, wie der Polenfeldzug sich zur Schlacht um Singapur entwickelte, und warum die Nationalsozialisten für diese Schlacht die Verantwortung trugen. Giro Diskussion 10:20, 30. Jul. 2012 (CEST)
- Vollumfängliche Zustimmung zu Phis Argumentaion mit Belegen. Hofer mit seiner "Entfesselungs"-Theorie ist hier nicht maßgeblich. Der gelöschte Satzteil „und begannen einen Eroberungskrieg östlich seiner Reichsgrenzen, der sich zum Weltkrieg entwickelte“ ist a) sachlich korrekt (in allen einschlägigen Handbüchern belegt, z.B. Rolf-Dieter Müllers WK-II-Bd. 21 des Handbuchs der Deutschen Geschichte) und b) gerade in einem Lemma zur "Zeit des Nationalsozialismus" nicht zu streichen. Wegner, der nun neuerdings ins Feld geführt wird, widerspricht nirgendwo dieser Aussage, sondern erörtert ergänzend die Bedeutung der internationalen Konstellationen und Bedingungsfelder - aber nicht als Antagonismus zum nationalsozialistischen Eroberungskrieg als Ursache. Er würde über diese Streichung mittels Instrumentalisierung seiner Person und Arbeit nur den Kopf schütteln. Ich halte überhaupt nichts davon, zutreffende Sachverhalte mit schlagwortartigem Hinweis auf den Buchttitel Hofers handstreichartig zu löschen, dann selektiv Wegener hinterherzuschieben und bei all dem aus dem Blick zu verlieren, welchen Fokus ein Lemma "Zeit des Nationalsozialismus" in der Sache hat. Gruß -- Miraki (Diskussion) 09:57, 30. Jul. 2012 (CEST)
- Um enger bei Wegners Formulierung zu bleiben, die „Hauptverantwortung“ am Zweiten Weltkrieg liegt bei Deutschland. Aber lass mal. Phi rennt mal wieder mit Anlauf durch offene Türen oder gegen die falsche Wand. Er braucht einfach noch etwas Zeit zur Orientierung in der Sache. Danach können wir wieder über Textformulierungen und Sekundärliteratur reden. Giro Diskussion 23:25, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Moment, nicht so schnell… den oder die angeblich „kapitalen Böcke“ hast bislang nur du behauptet. Außerdem hat Giro ja seine Bereitschaft bzw. Einverständnis dazu erklärt, dass man in den Artikel einen kurzen „Halbsatz oder Satz“ betreffend der „deutschen […] Verantwortung an der Entfesselung des WK II“ einfügen kann. Ich erkenne also keinen Grund oder gar Problem, dem nicht nachzukommen. --Benatrevqre …?! 23:17, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Lieber Giro, du hast hier erklärt, Hofers Formulierung würde [„seit Jahrzehnten begonnen“ (gemeint: 'verwendet'). Das ist sachlich falsch, sie entspricht nicht mehr dem Stand der Forschung. Du hast hier außerdem erklärt, dieser Artikel wäre „jedenfalls viel besser“, wenn der Zweite Weltkrieg nicht mehr in der Artikeleinleitung erwähnt würde. Wer an einem Tag zwei so kapitale Böcke schießt, sollte sich nicht anmaßen, andere belehren zu wollen. Gruß, Φ (Diskussion) 23:08, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Äh - wss genau ist jetzt falsch daran? Φ (Diskussion) 20:31, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Genau das hat die alte Formulierung aber nicht wirklich geleistet. Deutschland hat (so stand es im Artikel) gewissermaßen einen lokalen (östlich ...) Krieg begonnen. Der Weltkrieg hat sich dann daraus irgendwie entwickelt ... -- lley (Diskussion) 20:26, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Ich hielte es für einigermaßen skandalös, wenn in einem Artikel über Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus dessen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg nicht in der Artikelzusammenfassung auftauchen würde. Φ (Diskussion) 19:41, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Ungeachtet der Auffassung, dass Hofers Deutung für den Stand der Forschung nicht mehr als typisch oder nicht mehr als maßgeblich angesehen werden könne, bleibt aber die Frage bestehen, ob die gelöschte Formulierung überhaupt notwendig ist und im Artikel gebraucht wird. --Benatrevqre …?! 19:37, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Hier wird behauptet, nicht ohne Grund werde unter Historikern „seit Jahrzehnten der Begriff "Entfesselung des Zweiten Weltkriegs" begonnen“ (gemeint: „verwendet“). Deswegen sei es „unpassend“, zu schreiben, der Zweite Weltkrieg habe sich aus einem Eroberungskrieg der Nationalsozialisten östlich ihrer Reichsgrenzen entwickelt. Ich halte die Meinung, Hofers alte Formulierung sei Konsens der Forschung für irrig, siehe zB Thomas Bertram: Weltkrieg 1939–1945. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 322 – 325; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914-1949 C.H. Beck Verlag, München 2003, S. S. 577 und 842–849; Klaus Hildebrand schrieb schon vor über zwanzig Jahren, dass Hofers Deutung „für den Stand der Forschung nicht mehr als typisch angesehen werden kann“ (ders.: Das Dritte Reich, 4. Auflage, Oldenbourg, München 1991, S. 191. Die gelöschte Formulierung ist in keiner Weise „unpassend“, ich schlage vor, sie wieder einzufügen. Φ (Diskussion) 19:17, 29. Jul. 2012 (CEST)
- so jedenfalls schon viel besser als vorher. Giro Diskussion 16:48, 29. Jul. 2012 (CEST)
