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Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juli 2012 um 20:51 Uhr durch 46.115.19.150 (Diskussion) (Internetplattform . . .). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 46.115.19.150 in Abschnitt Internetplattform . . .

Leben

Arbeitete er oder arbeitet er noch als Geschäftsmann? Welches Geschäft betreibt er?--79.242.122.93 13:19, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Kein Geschaeft: http://www.bild.de/politik/inland/islamismus/warum-kriegt-der-hass-prediger-geld-vom-staat-23795520.bild.html --KarlMartell (Diskussion) 13:56, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Danke für die Quelle.- Abou-Nagie wirkt und wohnt also, auf Staatskosten, "im Kölner Norden, in einer gutbürgerlichen Gegend, in der auch der frühere NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) wohnt." "Von hier hetzt Abou-Nagie im Internet, ruft zur Scharia (islamische Rechtsordnung) auf:"... .-
Im WP-Abschnitt "Leben" wohnt er aber (seit 23/04/2012, 20:37 bis heute ) in Pulheim bei Köln.-
Irrt BILD ? -- 2.209.209.71 13:07, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten


WP meldet lapidar: "Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Sozialbetrugs.[6][7] "

ksta (12/06) (7.) zeigt: "Serverfehler 404 --- Seite nicht gefunden"

SZ (12/06) (6.): " Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 47-Jährigen wegen Sozialbetrugs. dpa" [1]

SZ (12/06) sagt nicht wann (1) das Betrugsermittlungsverfahren startet, auch nicht, unter welchem Aktenzeichen (2) es auffindbar ist.-

Auskunft zu (1) gibt bild (26/04)[2], d.h. der lapidare WP-Satz könnte, mit dieser Quellenangabe, verändert werden, z.B. zu :

Seit 26/04/2012 ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Abou-Nagie wegen Betrug. [3],[4]

Wer hat ein Gegenargument ?- Wer kann einen guten, hinsichtlich des Zeitpunkts verbesserten, Text in den WP-Artikel setzen ? -- 46.115.19.150 17:55, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Koran

Welche Übersetzung des Koran ins Deutsche wird derzeit verschenkt. --79.242.122.93 13:23, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Bei der Übersetzung handelt es sich um die Übersetzung von Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul (Quelle: http://diewahrereligion.de/jwplayer/index.html --> "LIES!", dort ist die Kopie in PDF-Form zu finden)
Mein Vorredner liegt offensichtlich völlig richtig, die anlässlich des Mega-Missionsprojekts verschenkte Koranübertragung ist: Die ungefähre Bedeutung des Al-Qur´an Al-Karim; [Autor heißt Übersetzer in Deutsche, wie man fromm sagt: Versuch einer Übersetzung] Autor: Muhammad Ahmad Rassoul http://diewahrereligion-shop.de/shop/category_3/B%C3%9CCHER.html?shop_param=cid%3D%26 hier eine ältere Ausgabe bei Amazon: Al-Qur'an / Al-Karim und seine ungefähre Bedeutung in deutscher Sprache von Abu-r-Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul von Islamische Bibliothek http://www.amazon.de/Al-Quran-Al-Karim-ungef%C3%A4hre-Bedeutung-deutscher/dp/3821702141/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1335017827&sr=1-2 -- 91.61.221.182 16:21, 21. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Koran muss sich nicht verstecken

Der Artikel und besonders die links sind einseitig antiislammisch. Wo ist der link zur besagten Webseite? Stattdessen die zionistische WELT und die nicht minder durchsichtige TAZ. Im Gegensatz zu einer in Deutschland und USA besonders verhätschelten, bronzezeitlichen Blut- und rasseorientierten Religion aus dem nahen Osten, hat es der Koran nicht nötig sich zu verstecken! (nicht signierter Beitrag von 91.15.53.249 (Diskussion) 18:04, 14. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Die Links sind nicht antiislamisch, sondern antisalafistisch, denn das Problem ist eben nicht der Koran, sondern die Personen, die ihn mit beachtlichem Missionierungseifer verteilen. Und extremistische Webseiten werden hier nicht verlinkt. --VerfassungsSchützer (Diskussion) 12:51, 15. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
@91.15.53.249: Unterlasse Deine antisemitischen Kommentare! --176.198.189.63 02:05, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Fegefeuer?

Wenn er sich dahingehend geäußert hat, dass Christen und Juden als Ungläubige der ewigen Verdammnis anheimfallen und ewig in der Hölle schmoren werden, verstehe ich die Aufregung nicht. Denn das habe ich schon im Religionsunterricht gelernt, dass verstockte Ungläubige, wie Juden und Muslime, die sich nicht zum Christentum bekehren wollen, auf ewig in der Hölle bleiben werden. Vice versa!--79.242.127.192 15:12, 21. Apr. 2012 (CEST) Die Muslime nannte man damals aber Mohamedaner. (nicht signierter Beitrag von 87.139.104.244 (Diskussion) 21:08, 24. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Salafismus

Ich bitte um Erklärung, was Salafismus bedeutet. Diese Strömung gibt es im Islam nicht. Dieser Begriff wurde erfunden vom Axel Springer Verlag. mr.kincade (11:15, 23. Apr. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Da schaun Sie mal einfach bei Wikipedia nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Salafismus --KarlMartell (Diskussion) 13:46, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

@mr.kincade: Und als nächstes erzählst Du uns, dass der Axel Springer Verlag den bösen Zionisten gehört und dass er Propaganda gegen die Muslime macht. --62.143.170.181 22:07, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Anklage

Im Text wird nicht erwähnt, dass die Anklage gegen Abou-Nagie fallengelassen wurde, siehe diesen Artikel. Sollte das nicht der Objektivität halber aufgenommen werden? --Sarefo (Diskussion) 18:38, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten


Volksverhetzung

in Satz 2 des Vorspanns und in Satz 1 des Internetplattform-Abschnitts ist realitätsfern, nicht belegt, nicht belegbar. Beide Sätze sind diffamierend. Obwohl sie falsch sind, beschädigen sie den guten Ruf von Abou-Nagie und drängen ihn mutwillig in eine Martyrerrolle. Weil sie falsch sind, beschädigen sie aber auch nachhaltig den guten Ruf der Institution Wikipedia. Notwendig scheint mir die sofortige Korrektur dieser Fehler im WP-Artikel. Angemessen wäre ein Ausdruck des Bedauerns seitens der WP-Verantwortlichen, verbunden mit der Bitte an Herrn Abou-Nagie, den Fehler zu verzeihen. Wie sonst könnte ein respektvoller Umgang zwischen Beschreibenden und Beschriebenem möglich sein ? --46.115.23.96 13:15, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

WP: "Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung ... angeklagt."
WP: "Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte den Kölner wegen Volksverhetzung an."

Wer kann diese ungewöhnlich dummen Bemerkungen aus dem WP-Text entfernen ?-- 46.115.1.87 18:53, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

WP: "Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung ... angeklagt."

Wer kann diese ungewöhnlich dumme Bemerkung aus dem WP-Text entfernen ? -- 2.209.209.71 20:15, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten


zu

"Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung ... angeklagt."  :

Seit 95 Tagen steht Abou-Nagie am WP-Pranger, wegen angeblicher Volksverhetzung [5], [6] -

"Ich finde keine Schuld an diesem Menschen." [7] -

Wer sieht das auch so und macht dem Spuk ein Ende ? -- 2.209.209.71 16:43, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Kategorien

Atlasowa dokumentiert in Version (48) v. 23/04/2012, 20:22 das Geburtsjahr 1964 von Abou-Nagie, WeiterWeg in Version (53) v. 24/04/2012, 02:55 seine Einbürgerung 1994. Die seit Version (7), Friedjof, v. 28/03/2012, 20:05 geltenden Kategorien sollten also auf 7 erweitert werden:

/Person des Islam in Deutschland/islamischer Missionar/Person(Köln)/Deutscher/Palästinenser/Geboren 1964/Mann/. -- 46.115.23.96 15:07, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Gibt es einen Grund, Abou-Nagie nicht in die Kategorie / Deutscher / aufzunehmen ? Gibt es einen Grund, Abou-Nagie nicht in die Kategorie / Geboren 1964 / aufzunehmen, unter Wegfall der Kategorie / Geboren im 20. Jahrhundert /  ?-- 46.115.1.87 19:14, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ich sehe keinen engegenstehenden Grund und habe das deshalb entsprechend umgesetzt. Grüsse --Atlasowa (Diskussion) 19:37, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Pulheim

ist nicht der Wohnort von Abou-Nagie, sondern nach wie vor Köln, wie das in der Kategorie /Person (Köln)/ richtig dargestellt wird.- Im Abschnitt "Leben" wohnt Abou-Nagie aber ab Version (47), WeiterWeg, 23/04/2012, 19:47 angeblich nicht mehr in Köln, sondern in Pulheim (wird neu verlinkt), korrekt zitiert nach einer Information in den Stuttgarter Nachrichten v. 14/04/2012, 04:00. Belegt wird diese Neuigkeit dort aber nicht. Franz Feyder läßt die Frage offen, ob sein NRW-Geheimdienstinformant oder er selbst diesen Wohnungswechsel erfunden hat.- Wie schon "Pulheimer" im Leserkommentar Nr.12 v. 23/04/2012, 09:26 an die Stuttgarter Nachrichten klarstellt, lebt Abou-Nagie real weiter in Köln. Auch bei yasni.de von heute und in allen andern mir zugänglichen Medien lebt er in Köln.- Können Sie bitte die Desinformation "Pulheim" im WP-Artikel recht bald entfernen ? -- 2.212.91.12 15:58, 11. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Die benannte Quelle aus Stuttgart sagt: "Er bewohnt in Pulheim in der Nähe von Köln ein Reihenhaus." Und deshalb ist das auch richtig - auch wenn es falsch ist. Jeder kann schließlich in http://diewahrereligion.de/imressum.swf nachlesen, dass er hier (Streetview: http://goo.gl/maps/QcFW ) ein nettes Reihenhaus bewohnt und deshalb am schönen https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6ln-Esch/Auweiler#Escher_See wohnt. Das Buzzword "Esch" hat die BILD aber noch nicht fallen lassen? Pulheim ist für Schwaben. Warum ist alles immer so kompliziert? Okay, Islamisten lügen immer, aber ist wenigstens DENIC (sagt auch Am Entenpfuhl, Köln) reliable Source - oder ist das schon wieder impossible wg. Datenschutz?! --84.142.3.242 12:04, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Danke für das schöne Antwort-Rätsel.- Franz Feyder hat die Sache inzwischen von seiner Seite aus in Ordnung gebracht. -- 46.115.1.87 20:07, 24. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

In 4 Artikeln http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.seit-1-juni-staat-streicht-salafistenprediger-nagie-sozialleistungen.e3635631-0f2a-484d-9952-b9ec6c57bd70.html http://www.express.de/koeln/sozialleistungen-kein-geld-mehr-fuer-salafistenprediger-abou-nagie,2856,16358496.html http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.salafist-abou-nagie-seelenheil-ohne-staatliche-stuetze.4bbb3ef7-c3a6-4049-b39a-d2990b1a68dc.html http://www.express.de/koeln/fuenf-gruende-deshalb-streicht-die-stadt-abou-nagie-hartz-iv,2856,16364622.html ändert Franz Feyder seine Ansicht zu Pulheim. Abou_Nagie wird jetzt lt. FF von der Kölner Arge bzw. der Arge Köln bzw. vom Kölner Jobcenter betreut (,was ja nur möglich, wenn er Kölner Bürger ist, also nicht in Pulheim im Rhein-Erft-Kreis wohnt).- Abou-Nagie wohnt jetzt lt. FF in einem Reihenhaus im Kölner Norden bzw. am Stadtrand. 2 mal fügt der Autor sogar eine Bildergalerie bei: "So lebt die Familie des Hasspredigers in Köln"- Wenn die WP-Autoren nicht päpstlicher sein wollen als der Papst, können sie "Pulheim bei" streichen ? Da die Quelle Stuttgarter Nachrichten im bisherigen WP-Artikel nur als Beleg für die offensichtlich irrige Pulheim-These dient, kann sie ebenfalls entfernt werden ? -- 46.115.1.87 20:51, 24. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Da in verschiedenen Zeitungen inzwischen berichtet wurde: "Betroffen war auch das Haus von Ibrahim Abou-Nagie in Köln-Esch (...) In Pulheim durchsuchten die Beamten ein Büro und eine Lagerhalle." (Islamismus: Razzia bei Kölner Salafisten Kölner Stadt-Anzeiger 14. Juni 2012); "sein Wohnhaus im Kölner Stadtteil Esch (...) aus Abou-Nagies Haus, durchsuchten außerdem den von ihm genutzten Mercedes, eine von ihm angemietete Lagerhalle und ein Büro in Pulheim." (Ibrahim Abou Nagie - Um 6 Uhr klingelten die Fahnder beim Kölner Salafisten-Prediger Kölner Express 14. Juni 2012) denke ich, dass hier eine Verwechselung vorlag und inzwischen aufgeklärt ist. Habe den Wohnort entsprechend korrigiert. --Atlasowa (Diskussion) 15:05, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Relevanz

Warum ist der Artikel auf einmal relevant, als ich einen Artikel vor vielleicht einem Jahr anlegen wollte, war dieser wgen irrelevanz gelöscht wurden. Komisch die Wikipedia.--79.244.99.56 07:12, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Naja, seitdem hat er als Organisator der Koranverteilung mehrere Auftritte in den Nachrichten gehabt - und wurde so schwuppdiwupp relevant....--VerfassungsSchützer (Diskussion) 09:35, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Der Artikel wurde mehrfach angelegt und mehrfach gelöscht:

Dafür wurden jeweils verschiedene Gründe angegeben, unter anderen "Reiner Werbeeintrag", "unbelegte und eventuell strafrechtlich relevante Behauptungen zu einer lebenden Person haben in einer Enzyklopädie nix verloren", "Kein ausreichender Artikel und/oder kein enzyklopädischer Inhalt" und "Fehlende enzyklopädische Relevanz bzw. Darstellung selbiger". Ich will diese Entscheidungen nicht unbedingt verteidigen zumal wir diese gelöschten Artikel nicht sehen, die möglicherweise unbelegt und/oder propagandistisch, verleumdend, in unverständlichem Deutsch etc. pp. waren. Bevor die Person diese große Medienaufmerksamkeit erhielt, wird es jedenfalls erheblich schwerer gewesen sein, seriöse Quellen für Aussagen zur Person zu finden (WP:Belege). Blogs, Youtube-Videos und ähnliches, in denen er möglicherweise zum größten Ding seit geschnittenem Brot oder andererseits zum Volksfeind erklärt wurde, wird es wohl gegeben haben, aber daraus baut man keine Enzyklopädie Artikel über Personen. Dass sich die Einschätzung der Relevanz für Wikipedia bei lebenden Personen ändert, ist völlig normal. Der nächste Lukas Podolski trainiert wahrscheinlich schon beim Kinderfussball, hat aber keinen Wikipediaartikel oder der wurde gelöscht. Ein Problem wäre natürlich, wenn ein Artikellemma das 1, 2, 3 mal diskutiert und gelöscht wurde, beim 4. Mal fast automatisch gelöscht wird, obwohl inzwischen Relevanz und andere Voraussetzungen erfüllt sind. Das scheint(?) hier aber nicht passiert zu sein. Ich weiss nicht ob das eine befriedigende Antwort ist, aber so sieht es ungefähr aus. Grüsse --Atlasowa (Diskussion) 10:40, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

P.S.: Tut mir leid, dass Dein Artikel gelöscht wurde; selbst wenn das Gründe hat, gehört das mit zu den frustrierendsten Erfahrungen die man bei Wikipedia machen kann. Weitermachen, bessermachen! ;-) --Atlasowa (Diskussion) 11:07, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
enzyklopädisch: no go. Durch den Art. in der WP eine Aufwertung der no-go-Person. Muss jeder Mist (ja!) in der WP erfaßt werden? Schreibt man hier eine Zeitung, oder eine Enzyklopädie? Wo geht es lang?--Orientalist (Diskussion) 23:00, 17. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
orientalist. eine encyclopaedie erfasst auch no-go-personen, wie du es nennst. de.wiki hat keine platzprobleme wie deine printveröffentlichungen. wenn die personen durch ihre aktionen etwa 100.000 googletreffer erzielen und durch öffentliche aktionen eine weltreligion in misskredit bringen. --Fröhlicher Türke (Diskussion) 23:49, 17. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Nagie bringt den Islam nicht in Misskredit, er tut nur das, was in Koran und Sunna steht! --37.201.53.11 11:29, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Was in Koran und Sunna steht ist immer Auslegungssache (Idschtihād). Nagie interpretiert salafistenmäßig auf eine sehr erzkonservative, und dementsprechend sehr unsympathische Weise, und bringt daher ganz offensichtlich auch "den Islam" in Verruf. --VerfassungsSchützer (Diskussion) 13:04, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Irrtum! Nicht alles ist Auslegungssache. Er ist zum Beispiel für die im Koran festgelegten Strafen für Alkohol, Diebstahl oder Wegelagerei. Außerdem: Bereits in den frühen Werken zum islamischen Recht wurde eine grundsätzliche Zweiteilung der Welt entwickelt, die bis ins 20. Jahrhundert hinein mit Modifikationen Grundlage der Erörterungen war. Dem islamischen Herrschaftsgebiet (dar al-Islam, "Haus des Islam"), auf dem die Normen der Scharia durchgesetzt werden, stand der grundsätzlich als feindlich und rechtlos angesehene Rest der Welt als "Haus des Krieges" (dar al-harb) gegenüber. Dauerhafte Friedensschlüsse ließ die klassische Doktrin nicht zu, sondern nur zeitlich begrenzte Waffenstillstände im Falle der eigenen Unterlegenheit. Im Übrigen blieb der - von den Schriftgelehrten zweifellos vor allem militärisch verstandene - Einsatz zur Ausbreitung der der Religion (Dschihad) im Sinne der Erweiterung muslimischen Herrschaftsterritoriums religiöse Pflicht einer hierfür hinreichenden Zahl von Gläubigen (fard kifaya). Einschränkungen des Dschihad auf diejenigen von Nicht-Muslimen beherrschten Gebiete, die sich im Konflikt mit der islamischen Herrschaft befanden, konnten sich nicht durchsetzen. Die klassische Lehre bezog sich hierbei nicht auf diejenigen Koranverse, die eine nur defensive Ausrichtung gegen Angriffe erkennen lassen, sondern betrachtete diese durch die "Schwertverse" in Sure 9,29 ff. als abrogiert (vgl. zur Abrogation oben II.I). Quelle: Das islamische Recht - Geschichte und Gegenwart von Professor Doktor Mathias Rohe, 3. Auflage 2011, Seite 149. --62.143.172.229 20:02, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Missionierung

Der Text dieses Abschnitts wird allein durch "Bericht REPORT MAINZ vom 29.11.2011" [8] gestützt.- Das ist lange her. Pierre Vogel hält sich seit vielen Monaten zu Studienzwecken überwiegend in Ägypten auf. Richtig ist deshalb die Formulierung "wurden ... bewegt." in Satz 2.- Die enge Zusammenarbeit Abou-Nagie / Vogel ist seit langem unterbrochen. Sollte deshalb nicht auch in Satz 1 der Ausdruck "versucht" korrekter durch die Vergangenheitsform "versuchte" ersetzt werden ? -- 46.115.1.87 12:28, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Was spricht gegen "versuchte" ? -- 46.115.19.150 12:30, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


Gestern, am Tag 100 des WP-Artikels "Ibrahim Abou-Nagie". wurde (05/07/2012, 19:37) der Ausdruck "Prediger-Konvertit" gerettet.-

Google-Suche für "Prediger-Konvertit" ergibt 190.000 Ergebnisse.- In den ersten 100 Treffern findet sich 1mal das Original (1.1), 1mal die Umkehrform "Konvertit-Prediger" ( auch in Bezug auf P. Vogel ), 1mal (5.5) kann ich den Ausdruck nicht finden, 3mal (1.8; 1.9; 4.4 ) wird auf WP als Quelltext verwiesen.:

1.1 WP [9]

1.4 twicsy.com "Konvertit-Prediger" [10]

1.8 blu-news.org [blu-news.org http://www.blu-news.org/2012/06/12/schluss-mit-lustig/]

1.9 freidenker.at [11]

4.4 shortnews.de [12], USER-KOMMENTARE, Nr, 9 (Sir.Locke)

5.5 forum.jdl [13]

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist "Prediger-Konvertit" also eine Wortschöpfung der WP, die sich in der Literatur noch nicht hat durchsetzen können.- Ein Unikum, eine seltene schützenswerte Art ? - Oder ist "Prediger-Konvertit" eher eine Fehlbildung ?- Nach altmodischem Sprachverständnis sind Bildungen wie

"Minister-Konvertit"  [14],
"Kardinal-Konvertit"  [15],
"Schriftsteller-Konvertit"  [16] und
"Prediger-Konvertit"  [17] 

eher ungebräuchlich. Auf mich wirken sie ziemlich seltsam.-

Wer kann Argumente vorbringen, die für den Erhalt von "Prediger-Konvertit" sprechen ? -- 46.115.19.150 14:47, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Positionen

Die Entstehungsgeschichte dieses Abschnitts zeigt sehr schön, wie nach der Methode "Stille Post" http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Post aus klaren, eindeutigen Einzelnachrichten ein Gerücht entsteht.- Satz 1 "Bei ... Ideologie"." wird seit (V.17, Friedjof) 28/03/2012, 20:27 durch taz(12/09) belegt, wobei die taz ihrerseits auf den Verfassungsschutzbericht (2010, S.219) als Quelle http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/publikationen/berichte.html?elD=pub&f=146&s=0bfa96 zurückgreift und diesen Amtstext, etwas verkürzt, wiedergibt.- Satz 2 "Laut ... Andersgläubiger"." wird seit (V.22, Holiday) 03/04/2012, 13:15 durch FAZ(03/04) belegt, wobei sich die FAZ in ihrem Abschnitt über Abu Nagie, ohne eine Quelle zu nennen, wohl auf die faz(12/09) bezieht, deren Text sie etwas umformuliert und anonymisiert.- Von Märtyrertum, Dschihad-Begriff, Gewaltausübung ist in der FAZ(03/04) keine Spur zu finden, wohl aber leicht verkürzt, bei taz(12/09) und im NRW-Verfassungsschutzbericht (2010, S.219), den die taz(12/09) als Quelle nutzt. Da die TAZ(03/04) hier nicht als Quelle dienen kann, sollte sie ausscheiden und an ihre Stelle die taz(12/09) als Quelle für den vorderen Halbsatz treten.- Der hintere Halbsatz ",letzteres bis hin zur "Vernichtung Andersgläubiger"." wird von Holiday ebenfalls mit FAZ(03/04) belegt. FAZ(03/04) bringt die Wortfolge " bis zur Vernichtung Andersgläubiger", indem sie eine Aussage von OStA Wolf in der taz(12/09, 1.Absatz) abwandelt und anonymisiert. Da die FAZ(03/04) also auch als Beweismittel für den hinteren Halbsatz nicht nötig ist, sollte sie m.E. ausscheiden und stattdessen die taz(12/09) für den gesamten Abschnitt "Positionen" eingesetzt werden.- Ich schlage also vor (1) Satz 1 etwas genauer zu formulieren in enger Anlehnung an den taz(12/09)-Text, und als Quelle taz(12/09) einzusetzen;

    Bei ihren regelmäßig stattfindenden Vorträgen und Seminaren vermittelten Abou-Nagie und seine vor allem im Bonn-Kölner Raum beheimateten Anhänger laut NRW-Verfassungsschutzbericht 2010  "die ganze Bandbreite salafistischer Ideologie".

(2) den vorderen Teil von Satz 2 wieder vom hinteren zu trennen, wodurch Satz 2 (neu) und Satz 3 (neu) entsteht;

(3) als Satz 2 (neu) statt der faz(12/09)-Formulierung den zugrundeliegenden etwas aufschlußreicheren Text aus dem Verfassungsschutzbericht 2010, S.219 wörtlich zu zitieren:

   "Die Inhalte reichen dabei von - unproblematischen - religiösen Handlungsanweisungen und Glaubensauslegungen bis hin zur - höchst problematischen - Thematisierung und Befürwortung des Märtyrertums und des "Jihad"-Begriffes im Sinne von Gewaltausübung zur "Verteidigung" des islamischen Glaubens."

(4) als Satz 3 (neu) den letzten Satz von Abs.1 des taz(12/09)-Artikels ebenfalls wörtlich zu zitieren :

   "Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gebe Abou-Nagie "Empfehlungen", die Gewalt legitimierten - bis zur Vernichtung Andersgläubiger."

In einem späteren, weiteren Arbeitsgang könnte dann der gesamte Abschnitt stilistisch überarbeitet werden, unter Wahrung der Inhalte.- Was spricht gegen meinen Verbesserungsvorschlag ?

-- 46.115.1.87 17:16, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Internetplattform . . .

Nach den WP-Regeln sollten Texte durch Belege aus öffentlich zugänglichen Quellen gestützt werden. Absatz 2 ("Das Amtsgericht . . . durchzuführen.") steht aber völlig nackt da. Eine Vorform des Texts wurde in Version (16), 28/03/2012, 20:26 von Friedjof in den Abschnitt eingefügt und in V.(17) erweitert. In V.(23), 11/04/2012, 08:23 formt 79.252.194.81 die Zeitangabe um (aus "am kommenden Montag" wird "am darauffolgenden Montag"). House 1630 nimmt in V.(40), 15/04/2012, 02:12 eine kleine sprachliche Änderung vor und ersetzt die amerikanischen Anführungszeichen durch deutsche.- Diese Fassung bleibt bis V.(81), 26/06/2012, 19:36 erhalten.

Vergleicht man den Artikel (Prozeß . . verschoben) von Holger Schmidt (24/01/2012) http://www.swr.de/blog/terrorismus/2012/01/24/prozess-gegen-ibrahim-abou-nagie-verschoben/ mit den V. (16),(17),(23),(40),(81) von Absatz 2, bleibt kein Zweifel, daß dort der Quellpunkt liegt.- Meine Zwischenbilanz: Schmidt(24/01) ist sehr gut als Beleg für Absatz 2 geeignet. Wer sieht das auch so und kann das in die Tat umsetzen ? -- 2.209.209.71 12:52, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Auch Absatz 3 steht beleglos da. Als Quellen bieten sich an: (a) http://diewahrereligion.de/imressum.swf (b) http://www.taz.de/!77963/ (c) http://www.taz.de/Anklage-gegen-Hassprediger/Kommentare/!c77963/ a: DWR seit 2005 im Netz; Personen; Adresse b: seit Montag (d.h. seit 12/09/2011) offline c: wieder online, darin LK(4), 12/09/2011, 18:36, Infokrieger (ich wette die seite ist bald wieder online inshallah); LK(33), 14/09/2011, 02:15, Martina M. (ist im außereuropäischen Ausland online); LK(41), 26/09/2011, 19:40, TV Master ( ist noch ONLINE). Wer hat eine Quelle, die genauer den Zeitpunkt angibt zu dem der Defekt behoben war? Wer hat eine Quelle, die angibt ob technisches Versagen oder ein privater Angriff oder ein staatlicher Eingriff diese Abschaltung bewirkt hat ? Wer kann die nötigen Quellenangaben dem Text von 'Absatz 3 beifügen ? -- 2.209.209.71 13:24, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Schöne Quellenarbeit, ich habe jetzt mal die Belege nachgetragen. Die SZ schreibt übrigens am 14.6.2012 zum Vereinsverbot von "Millatu Ibrahim": "Weil die Salafisten ihre Propaganda fast ausschließlich im Internet betreiben, wurden nach Angaben aus Berlin am Donnerstagmorgen auch "eine fast dreistellige Zahl" von Internet-Providern im In- und Ausland angeschrieben und mit Hinweis auf die Strafbarkeit mancher Inhalte um deren Entfernung von den Webseiten gebeten." Dabei ging es wohl unter anderem um "Schmähungen" gegenüber Journalisten. "Die Seite des nun verbotenen Vereins verschwand im Laufe des Donnerstags aus dem Netz."[18] Vielleicht lief das ja 2011 so ähnlich? --Atlasowa (Diskussion) 17:23, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten


Kann die Angabe "2012" geändert werden ?: WP: "2012 begann „Die wahre Religion“ im Rahmen der Kampagne Lies! mit der großflächigen Verschenkung von Koranübersetzungen in den Fußgängerzonen deutscher Großstädte.[15]"

18 von 23 der aktuellen Quellen sind o.B. .

(3.) FAZ(03/04) [19] schreibt: ..."werden seit Monaten Korane verteilt" ; ..."beobachten die Aktion seit Herbst 2011" . Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz meldet " seit Beginn des Jahres einen signifikanten Anstieg der Infostände in deutschen Städten."

(16.) Welt (08/04) [20] "rief Abou Nagie im Oktober 2011 das Projekt "Lies!" ins Leben."

(8.) StN (14/04) [21] "Der gebürtige Palästinenser will bis Mitte Mai 25 Millionen Exemplare des Korans in Deutschland, Österreich und der Schweiz kostenlos verteilen."- Das wäre kaum vorstellbar, wenn die Verteilung nicht schon im Vorjahr begonnen hätte.-

(1.) Welt (14/04) [22] ..."verteilen seit Oktober 2011 bundesweit kostenlos Koran-Übersetzungen."

(19.) Welt (13/06) [23] "Seit Oktober 2011 haben salafistische Muslime bis zu 300.000 deutsche Koran-Übersetzungen in Deutschland kostenlos an Passanten verteilt und per Post verschickt worden."

Kann die Angabe "2012" unter Angabe der Quellen 3,16,8,1,19 geändert werden ? -- 46.115.19.150 16:25, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


Als letzter Satz steht hier: "Im Juni 2012 wurden durch den Bundesminister des Innern Hans-Peter Friedrich Ermittlungen mit dem Ziel eines Verbotes gegen die Die Wahre Religion eingeleitet.[21][22]"

Ich schlage eine weitere gute Quelle vor:

[24]

Dort steht: .. " hat die Polizei am Donnerstag Razzien"...

Da der 14/06/2012 ein Donnerstag ist, heißt das, daß, statt "Im Juni 2012 wurden"... ,genauer, "Am 14/06/2012 wurden"... geschrieben werden kann.

.."Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ prüft das Innenministerium die Voraussetzungen für ein Verbot des islamistischen Vereins „Die wahre Religion“."

.."Friedrich bestätigte, dass gegen "Die wahre Religion" sowie gegen "Dawa FFM" Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden „wegen des Verdachts, gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu verstoßen“. Das Ziel seien Verbotsverfahren auch gegen diese Vereine, unterstrich der Bundesinnenminister."

Zur Erläuterung der juristischen Termini finde ich :

[25]

[26]

[27]

[28]

[29]

[30]

[31]

[32]

(Vereinsrechtliche Verbotsverfahren ... ) [33]

[34]

[35]

Der neue Satz könnte also z.B. so aussehen: "Am 14/06/2012 wurde durch die Bundesanwaltschaft gegen den Verein "Die wahre Religion" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wegen des Verdachts, gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu verstoßen - mit dem Ziel eines Verbotsverfahrens."

als Quellen könnten neben den bereits vorhandenen Spiegelartikeln vom 14/06 der

ksta (14/06): [36] angegeben werden und zur Erläuterung der Rechtsvorschriften die Quellen:

[37]

[38]

[39]

[40]

[41]

[42]

[43]

[44]

(Vereinsrechtliche Verbotsverfahren ... ) [45]

[46]

[47]


Wer übt Kritik ?- Wer macht einen besseren Vorschlag ? -- 46.115.19.150 20:51, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Einleitung / Vorspann

ist revisionsbedürftig. -- 2.209.209.71 17:48, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Satz 1 ist in Ordnung und wäre mit taz(15/09) gut belegt, für die Details ( Geburtsjahr und -ort ) Welt(14/04). Als neuen Satz 1 schlage ich also vor : " Ibrahim Abou-Nagie (* 1964 im Flüchtlingslager Nuseirat bei Gaza) ist ein islamistisch-salafistischer Prediger palästinensischer Herkunft, der in Deutschland wirkt." [48] ; [49] -- 2.209.209.71 17:54, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Satz 2 ist eine Fehlkonstruktion.- Fassung 1 von Friedjof in Version 1, 28/03/2012, 20:00 beruht auf einer Fehl-Interpretation von taz(12/09) [50] , Fassung 2 in V.(9), 28/03/2012, 20:11 ebenfalls.- Fassung 3 von Holiday in V.(22), 03/04/2012, 13:15 stellt eine Erweiterung von Fassung 2 dar. Fassung 3 nennt als Quelle nicht mehr taz(12/09) , sondern FAZ(03/04). [51] Da der schöne FAZ-Artikel von Katharina Iskandar aber vor allem hessische Verhältnisse beschreibt und sie im Absatz "Abu Nagie" ausschließlich Angaben macht, die schon im älteren taz(12/09) enthalten waren, erscheint diese Übernahme als Quelle entbehrlich. Fassung 3 wäre also durch taz(12/09) zu belegen statt durch FAZ(03/04).-

Als Fassung 4 schlage ich vor: "Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung (§130 StGB, [52] ) und öffentlicher Anstiftung zu Straftaten (§111 StGB, [53] angeklagt. [54] " -- 2.209.209.71 19:25, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


§130 StGB in Fassung 4 ist eine Erfindung, durch nichts belegt und nicht belegbar.- §111 StGB zeigt hier nur die halbe Wahrheit : In Wirklichkeit und in taz(12/09) wurde Abou-Nagie auch wegen Störung des religiösen Friedens (Beschimpfung von ... , §166 StGB) angeklagt. [55] -

Fassung 4 (halb falsch, halb wahr) ist Talmi [56], also unbrauchbar in einem non-fiction-Text. [57] -- 2.209.209.71 20:31, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Stimme zu, dass Anklage nach §130 StGB nicht ausreichend belegt ist, zudem wurden die Ermittlungen ja eingestellt, und habe den Satz deshalb entfernt. Refs für Satz 1 wie vorgeschlagen angepasst. --Atlasowa (Diskussion) 21:39, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Danke -- 2.209.209.71 22:53, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


Hier stellt sich die Frage, ob dem WP-Artikel etwas fehlt, wenn man Satz 2 löscht. Der Vater des Artikels stellt in Version 1 außer dem Vorspann die beiden Abschnitte Internetplatform ... und Positionen vor. Satz 2 soll offensichtlich auch ein Hinweis auf Abschnitt Interplattform ... sein, wo die Internetkriminalität ausführlicher erörtert wird. Da das Verfahren Köln, 121 Js 91/11 aus Sicht von Abou-Nagie wichtig ist, da OStA Wolf beim Interview mit taz(12/09) sagt: "Wir betreten Neuland." , dies Verfahren also auch für die Justiz wichtig ist, dies Verfahren also eine Art Musterprozeß werden könnte, sollte Satz 2 so umgeformt werden, daß ein wichtiges Ereignis kurz und prägnant vorgestellt wird, die nähere Erörterung aber im Abschnitt Internetplattform ... stattfindet.- Da die Anklage am 12/09/2011 erhoben und am 14/04/2012 vom Nachfolger des inzwischen in Ruhestand gegangenen OStA Wolf zurückgenommen wurde, sollte das auch in Satz 2, der ein Blickfang ist, skizziert werden.- Ich schlage deshalb als Fassung 5 vor: "Er wurde 2011 ( Köln, 121 Js 91/11 ) fälschlich wegen Internetkriminalität [58] (Verstoß gegen Verbreitungsverbot [59] ( §111StGB [60] und §166 StGB [61]) ) angeklagt. [62];[63];[64] Wer hat einen besseren Vorschlag? Wer kann eine gute Fassung in den Artikel einsetzen? -- 2.209.209.71 23:03, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


Akzeptabel für Satz 2 wäre hier auch die Hanauma-Formulierung vom 22/06/2012, 20:09, V.(78), ergänzt durch Quellenangaben zum Irrweg:

 "Er wurde 2011 fälschlich wegen öffentlicher Anstiftung zu Straftaten und Störung des religiösen Friedens angeklagt."

[65], [66], [67], [68]

Da Abou-Nagie, ohne Schuld, von einem Großteil der Presse und der öffentlichen Meinung 7 Monate lang prophylaktisch an den Pranger gestellt wurde,sollte auf den Ausdruck 'fälschlich' hier nicht verzichtet werden. (vgl. Unschuldsvermutung [69] und Vorverurteilung [70] -- 2.209.209.71 06:09, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


zu Absatz 2 ("Ibrahim ... sei.") : Der Vergleich von Absatz 2 mit den möglichen Quellen taz FAZ VSB ergibt: Satz 1 ist belegbar durch taz und durch FAZ; Satz 2 durch taz und u.U. mit VSB; Satz 3.1 durch taz; Satz 3.2 durch taz und durch FAZ. Da FAZ im Absatz "Abu Nagie" ausschließlich taz-Material verwertet, ohne die Herkunft zu kennzeichnen, scheint es angebracht auf das Plagiat zu verzichten und stattdessen das Original (taz) als Quelle zu nutzen.- Der schöne Artikel von Katharina Iskandar würde damit hier als Quelle ausscheiden. In einen Artikel, der sich mit hessischem Salafismus befaßt, sollte er aufgenommen werden.-

Satz 3.2 ", gegen die Gewaltanwendung legitim sei." wird belegt durch taz: "Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gebe Abou-Nagie "Empfehlungen", die Gewalt legitimierten - bis zur Vernichtung Andersgläubiger."

Da Satz 1, 2 und 3.1 die Meinung der taz zeigt, Satz 3.2 aber die von Oberstaatsanwalt Rainer Wolf, müssen beide Meinungen nicht durch ein Komma, sondern durch einen Punkt getrennt dargestellt werden. Alles andere wäre Klitterei.

Ich schlage also vor, einen Punkt hinter Satz 3.1 zu setzen, so wie das bis V.(21), 30/03/2012, 05:46 gehandhabt wurde. Satz 3.2 könnte man löschen oder, falls die Information im Vorspann notwendig scheint, durch das Zitat ("Laut ... Andersgläubiger.") aus taz ersetzen, oder aber durch eine sinngetreue Übersetzung des Zitats in Prosa. Wer sieht das auch so? Wer hat einen besseren Vorschlag? Wer kann einen guten Text für Absatz 2 im WP-Artikel einsetzen? -- 2.209.209.71 15:07, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Quellen

Nach der grundlegenden Revision durch Atlasowa (V.82, 27/06/2012, 16:47) könnte der Quellenapparat noch weiter verbessert werden.- Ich schlage dazu ein Schema vor: . .

1 Quellenliste (aktuell)

2.1 Welche Quellen aus (1) sind hier unwichtig und sollten deshalb gelöscht werden ?
2.2 Begründung zu (2.1)
3.1 Welche anderen Quellen sind hier wichtig und sollten deshalb aufgenommen werden ?
3.2 Begründung zu (3.1)

. . und demonstriere den Gebrauch an Beispielen: . .

1 Quellen (Stand 02/07/2012) :

1. ↑ a b c Ibrahim Abou-Nagie - Der Mann, der Deutschland vor der Hölle retten will Die Welt 14. April 2012

2. ↑ a b c d Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz, 12. September 2011

3. ↑ Salafisten: Einen Koran in jeden Haushalt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 3. April 2012, abgerufen am 3. April 2012.

4. ↑ Extremistischer Islam-Prediger: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Salafisten RP ONLINE, 22. April 2011

5. ↑ Kölner Ibrahim Abou Nagie: Salafisten-Prediger bekommt Hartz IV RP ONLINE, 23. April 2012

6. ↑ Politik: Sozialleistungen gestrichen, Süddeutsche Zeitung online, 12. Juni 2012

7. ↑ Kein Hartz IV für Abou-Nagie, Kölner Stadt-Anzeiger, 12. Juni 2012

8. ↑ Salafisten-Aktion - Koran-Verteilung in Stuttgart Stuttgarter Nachrichten, 14. April 2012

9. ↑ Bericht REPORT MAINZ vom 29.11.2011

10. ↑ a b Peinliche Justiz-Posse um den Salafisten Abou-Nagie: Klage gegen Hass-Prediger muss eingestellt werden FOCUS, 16. April 2012

11. ↑ Prozess gegen Ibrahim Abou-Nagie verschoben von Holger Schmidt, SWR 24. Januar 2012

12. ↑ Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz 12. September 2011

13. ↑ Ibrahim Abou-Nagie: Mittelalterliche Missionare Frankfurter Rundschau, 14. April 2012

14. ↑ Islamistisches Projekt - Ein Koran in jedem deutschen Haushalt Die Welt, 8. April 2012

15. ↑ Die Welt: "Wut über Korane in deutschen Fußgängerzonen", vom 11. April 12, abgerufen am 13. Juni 2012

16. ↑ Die Welt: "Salafisten missbrauchen den Koran als Waffe", vom 14. April 12, abgerufen am 13. Juni 2012

17. ↑ Die Welt: Druckerei produziert wieder Korane für Salafisten, vom 13. Juni 2012, abgerufen am 13. Juni 2012

18. ↑ Die Welt: Niedersachsen fordert "Pakt gegen den Salafismus", vom 17. April 2012, abgerufen am 13. Juni 2012

19. ↑ Reimann, Anna: Islamismus in Deutschland: Innenminister Friedrich verbietet Salafistenverein Spiegel Online, 14. Juni 2012. Abgerufen am 14. Juni 2012.

20. ↑ Islamismus: Polizei startet Großrazzia gegen Salafisten Spiegel Online, 14. Juni 2012. Abgerufen am 15. Juni 2012

21. ↑ a b Verfassungsschutzbericht NRW 2010, S.219 .


2.1.1 Q3.

2.1.2 Q8.

2.1.3 Q12. ist identisch gleich Q2.- Die Referenzstellen zu Q12. könnten von Q2. übernommen werden und Q12. könnte dann gelöscht werden. .

2.2.1 Q3. referiert im Absatz zu "Abu Nagie" ausschließlich Inhalte von Q2. . Q3. ist also entbehrlich, kann gelöscht und durch das Original, Q2, ersetzt werden.

2.2.2 Q8. dient im aktuellen WP-Artikel ausschließlich zur Stützung der obsoleten Pulheim-These. Da Franz Feyder sich inzwischen von der Pulheim-These distanziert hat (s. Diskussion, Abschnitt Pulheim ) ist Q8. hier entbehrlich und kann gelöscht werden.

2.2.3 Vereinfachung .

3.1.1 [71]

3.1.2 [72]

3.1.3 [73]

3.1.4 [74],

3.1.5 noname?

3.2.1 focus (14/04) bringt den Stein ins Rollen

3.2.2 seriöse Bestätigung der ersten Meldung (3.1.1)

3.2.3 bester Bericht über das Desaster (121 Js 91/11)

3.2.4 bild (26/04) berichtet, wer (OStA Willuhn) ab wann (26/04/2012) gegen Abou-Nagie wegen Betrugsverdacht ermittelt.- Hat jemand eine bessere Quelle ?

3.2.5 noname? wäre nötig, um das Aktenzeichen (Betrugsverfahren/12 gegen Abou-Nagie) zu belegen.- Eine Beobachtung des Verfahrens ist schwierig, wenn das Az. fehlt. (nicht signierter Beitrag von 46.115.19.150 (Diskussion) 10:36, 4. Jul 2012 (CEST)) .

Wer zeigt einen besseren Weg ? Wer will sich am Diskurs beteiligen ? -- 109.250.3.100 15:10, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich sehe keinen Grund, Quellen zu entfernen. Außerdem können Internetquellen unzugänglich werden (Toter Link, WP:Weblinks#Defekte Weblinks), umso besser, wenn Infos im Artikel doppelt belegt sind. Zu Pulheim siehe entspechenden Abschnitt. --Atlasowa (Diskussion) 15:05, 4. Jul. 2012 (CEST)Beantworten