Diskussion:Schullehrer
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Vereinigte Staaten
Verstehe nicht, warum der Aspekt zum Schullehrer in den Vereinigten Staaten hier stehen muss. Da es sich hier um das Bsp. von nur einem weiteren Land handelt, kann dieser wohl kaum gerechtfertigt werden. Besser wäre es, den Aspekt als einen eigenständigen Artikel zu posten und in diesem Artikel über die Schullehrer in Dtld. dann einen Verweis zu dem Artikel über Schullehrer in den USA anzubringen. So könnte man dann auch mit anderen Ländern verfahren. So wie es jetzt dargestellt ist, ergibt sich eine Verzerrung hinsichtlich der Gewichtung (warum gerade die USA???), die inhaltlich nicht gerechtfertigt erscheint. Filadelfia 10:24, 10. Feb. 2012 (CET)
- Die Frage sollte nicht sein Warum gerade die USA? (lapidare Antwort: weil ich dazu Informationen beitragen konnte), sondern: Warum fehlen Informationen über so interessante Länder wie China, Finnland, Kanada und die Schweiz? Ebenso unglücklich wie du bin ich allerdings über die Gliederung. Die werde ich gleich einmal korrigieren. Gruß, --Stilfehler 18:24, 10. Feb. 2012 (CET)
Ja, so ist es schon viel besser. Jetzt fügt sich der Aspekt USA besser ein. Wenn weitere Länder dazu kommen gewinnt der Aspekt an Kontur. Ansonsten wäre es nach wie vor sinnvoll ihn auszulagern, spätestens aber dann, wenn er mit Beiträgen zu anderen Ländern 'aufgebläht' wird. Filadelfia 13:39, 11. Feb. 2012 (CET)
Arbeitszeit - Beamte - Angestellte
Diese Änderung halte ich in einem Wort für falsch. Es ist richtig, dass der Dienstherr die Arbeitszeit der Beamten, somit auch der verbeamteten Lehrer, bestimmt ohne Tarifverhandlungen. Es ist nicht richtig, dass er damit über die Arbeitszeit aller Lehrer bestimmt ohne tarifliche Festlegung. Selbst wenn der Tarifvertrag sich in der Deputatszeit nach den Regelungen der Beamten richtet, so ist dies nicht grundsätzlich für alle Zeiten so. Ebenfalls gibt es Ausnahmen, so z.B. bei der Einberechnung der außerunterrichtlichen Veranstaltungen in die Arbeitszeit. Bsp: Verbeamteter Teilzeitlehrer im Schullandheim vs. angestellter Lehrer im Schullandheim, ähnliches gilt auch für Kinderbetreuungszeiten ...
Kurzum: Bitte "Bei allen Lehrern unterliegt ..." wieder auf "Bei verbeamteten Lehrern" zurückgehen, die Erläuterung danach ist ja richtig und deutlich. --Wangen (Diskussion) 14:37, 3. Mär. 2012 (CET)
- Oha, nein, die Lehrerarbeitszeit der angestellten Lehrkräfte ist auch zu BAT-Zeiten durch die Sonderregelung SR 2 l I immer an die jeweilige Arbeitszeit der verbeamteten Lehrkräfte angepasst worden.
- Gemäß TV-L § 44, Nr. 2 gilt diese Regelung weiterhin.
- Der ursprüngliche Text suggeriert, als hätten die tarifbeschäftigten Lehrkräfte womöglich eine andere Arbeitszeit als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht der Fall. Die letzte große Gelegenheit, dies zu ändern, war mit der Einführung des TV-L im Jahr 2006 gegeben. Eine diesbezügliche Änderung gab es jedoch nicht. Es ist auch keine Änderung in Sicht, wenn man auch nie nie sagen soll.
- Insofern ist meine Artikeländerung nicht zu beanstanden.
- Von der bei Tarifbeschäftigten möglichen Einberechnung außerunterrichtlicher Veranstaltungen in die Arbeitszeit ist mir in Nordrhein-Westfalen nichts bekannt. Das gibt auch der TV-L nicht her. Falls es in manchen Ländern diesbezüglich Sonderregelungen geben sollte, kann man sie ja ergänzend erwähnen. MfG Harry8 (Diskussion) 14:50, 3. Mär. 2012 (CET)
- Siehste mal, föderalismus eben, NRW ist nicht D.
- Aber mal im Einzelnen und der Reihe nach und einem anderen Argumentationsweg (der erste ist zu speziell)
- Im ersten Absatz von "Arbeitszeit" steht: Die Arbeitszeit der Lehrer bemisst sich nach den jeweils geltenden Regelungen für Beamte. Das ist auf jeden Fall falsch, da dies allgemeingültig so nicht stimmt. An Privatschulen (ich meine damit die üblichen "Ersatzschulen", nicht also Nachhilfes. o.ä.) sind "Betriebs- oder Dienstvereinbarungen" hierfür notwendig. hier nachlesbar Besser sollte man "Arbeitszeit der beim Staat beschäftigten Leher" (o.ä.) schreiben.
- Im letzten Absatz steht "Bei allen Lehrern unterliegt die Arbeitszeit keiner tariflichen Festlegung". Das ist so falsch, denn wie du ja selbst richtig ergänzt hast, gibt es sehr wohl eine tarifliche Festlegung für Angestellte. Dass die Konsequenzen einer Änderung für Beamte auch die Angestellten treffen, ist richtig, aber nur, weil dies im Tarifvertrag so geregelt wurde. Wir stimmen darin überein, dass eine Tarifänderung nicht zu erwarten ist. Aber denoch haben sich die Tarifparteien darauf geeinigt, dass sich das eine nach dem anderen richtet und unterliegt somit schon der tariflichen Festlegung. --Wangen (Diskussion) 15:13, 3. Mär. 2012 (CET)
- (BK): @ Benutzer Wangen: Ich habe meine Änderung mal etwas entschärft. Ich hoffe, Dir ist es recht so. MfG Harry8 (Diskussion) 15:16, 3. Mär. 2012 (CET)
- Habe ich gerade gesehen. Punkt zwei ist damit erledigt, Danke übrigens für die vielen guten Änderungen. --Wangen (Diskussion) 15:19, 3. Mär. 2012 (CET)
- Himmel noch mal, du bist aber schnell, Punkt eins ist auch erledigt. --Wangen (Diskussion) 15:20, 3. Mär. 2012 (CET)
- (Doppel-BK): Die Einleitung habe ich auch geändert. Geht's so? MfG Harry8 (Diskussion) 15:21, 3. Mär. 2012 (CET)
- So, das musste noch raus, ich hatte es im Finger und dann wieder ein BK und noch einer;-) MfG Harry8 (Diskussion) 15:22, 3. Mär. 2012 (CET)
- Nicht nur du :)) --Wangen (Diskussion) 15:25, 3. Mär. 2012 (CET)
- Himmel noch mal, du bist aber schnell, Punkt eins ist auch erledigt. --Wangen (Diskussion) 15:20, 3. Mär. 2012 (CET)
- Habe ich gerade gesehen. Punkt zwei ist damit erledigt, Danke übrigens für die vielen guten Änderungen. --Wangen (Diskussion) 15:19, 3. Mär. 2012 (CET)
Ungültiges Archivierungsziel
Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 06:07, 1. Apr. 2012 (CEST)
- ErledigtHarry8 08:43, 1. Apr. 2012 (CEST)