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Akademischer Grad

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Ein akademischer Grad wird als Namenszusatz nach einem abgeschlossenen Studium mit Hochschulprüfung durch eine Urkunde verliehen.

Arten von akademischen Graden

Die angegebenen Zeiten beschreiben die Regelstudienzeit, wobei die tatsächliche Studiendauer u.U. erheblich abweicht. Für weitere Details siehe auch "Studium".

Deutsche akademische Grade

Deutsche akademische Grade sind

Folgende Hochschulbezeichnungen sind hochschulrechtlich keine akademischen Grade:

  • Die Abschlüsse von staatlichen Berufsakademien sind keine akademischen Grade.
  • Das z. B. bei Lehramts-, Medizin- oder Pharmaziestudiengängen übliche Staatsexamen ist kein akademischer Grad, da es keinen Namenszusatz sondern lediglich eine Prüfungsbezeichnung darstellt, wobei, meist auf Antrag, mit dem Staatsexamen u. U. ein akademischer Grad vergeben werden kann (z. B. Rechtswissenschaften).
  • Die Professur ist kein akademischer Grad, sondern eine Dienstbezeichnung.
  • Die Ehrendoktorwürde (Dr. h. c.; Dr. e. h.) ist kein akademischer Grad, sondern eine Ehrenauszeichnung.
  • Der Dr. habil. wurde in der DDR Dr. sc., die Habilitationsschrift Promotion B genannt und berechtigte zur ungeprüften Lehre an Universitäten der DDR.

Österreichische akademische Grade

Die akademischen Grade Mag., Dr. und DI bzw. Dipl.-Ing. sind, sofern sie geführt werden, dem Namen voranzustellen, andere akademische Grade (Bakk., Mastergrade mit englischen Bezeichnungen) sind nachzustellen (§ 88 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002). Dabei ist eine "aufsteigende" Reihenfolge üblich, also Mag. Dr. Hans Müller und nicht Dr. Mag. Hans Müller.

  • Bakkalaureus/Bakkalaurea
    • Abkürzung: Bakk. sowie ein die ungefähre Richtung des Studiums kennzeichnender lateinischer Zusatz (etwa. Bakk. phil. für Baccalaureus philosophiae/Bakkalaureus der Philosophie). Der Grad wird nach dem Namen geführt, etwa: "Renate Mayer, Bakk. phil."
  • Magister/Magistra
    • Abkürzung: Mag. sowie ein die ungefähre Richtung (die klassische Fakultät) des Studiums kennzeichnender lateinischer Zusatz (etwa. Mag. phil. für Magister philosophiae/Magister der Philosophie).
    • Anmerkung: Magister/Magistra ist der in Österreich verliehene akademische Grad sowohl für sogenannte Magisterstudien im dreistufigen Bologna-System, als auch für die bisher üblichen Diplomstudien.
    • Beispiele: Mag. phil., Mag. rer. soc. oec., Mag. art.
  • Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin
  • Doktor/Doktorin
    • Abkürzung: Dr. sowie ein die ungefähre Richtung des Studiums kennzeichnender lateinischer Zusatz (etwa. Dr. techn. für Doctor technicae/Doktor der technischen Wissenschaften).
    • Beispiele: Dr. phil, Dr. rer. soc. oec., Dr. med. univ.

Zusätzlich gibt es noch diverse Master-Grade, die von Universitätslehrgängen und Privatuniversitäten verliehen werden. Die akademischen Grade Bakk., Mag. und DI werden auch von Fachhochschulen verliehen und dann mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet.

In den letzten Jahren sind für die weiblichen Grade eigene Abkürzungsformen entstanden: Mag.a für Magistra oder Dr.in für Doktorin. Diese feminisierten Schreibweisen sind derzeit fast ausschließlich im universitären Bereich zu finden und entsprechen nicht der gesetzlichen Form.

Siehe auch: Informationen des Bildungsministeriums zu akademischen Graden in Österreich

Französische akademische Grade

  • DEUG, "Diplôme d'études universitaires générales" -- Abitur + 2 Jahre
  • Licence -- Abitur + 3 Jahre
  • Maîtrise -- Abitur + 4 Jahre
  • DESS, "Diplôme d'études supérieures spécialisées" -- Abitur + 5 Jahre
  • DEA, "Diplôme d'études approfondies" -- Abitur + 5 Jahre
  • Doktor
    • Voraussetzung: Verfassen einer "Thèse de doctorat" (Doktorarbeit)

Anglo-amerikanische akademische Grade

In den USA gilt auch der Associate Degree als Akademischer Grad. In vielen anderern Ländern, besonders in Europa, ist er aber nicht als solcher anerkannt.

Akademische Grade in der spanischsprachigen Welt

  • Auxiliar oder Asistente -- (Abitur + 1 oder + 2 Jahre)
  • Técnico -- (Abitur + 3 oder + 4 Jahre)
  • Título o Diploma propio (Hochschuleigener Grad/Titel)
  • Diplomado (Diplom) -- (Standard-graduate-Titel, Abitur + 3 Jahre)
  • Licenciado (Lizenziat)--(Standard-graduate-Titel,Abitur + 5 oder + 6 Jahre)
  • Ingeniero (Ingenieur) -- (Standard-graduate-Titel, Abitur + 5 oder + 6 Jahr)
  • Profesor (Professor, mit Lehrbefugnis) -- (Abitur + 6 bis + 10 Jahre)
  • Maestría -- (Licenciado/Ingeniero/Profesor/Postgraduate Degree + 1 oder 2 Jahre)
  • Doctorado (Doktor) -- (Licenciado/Ingeniero oder Profesor + Doktorarbeit, i.d.R. 2 Jahre)


Anmerkung: In der Europäischen Union wird, im Rahmen des Bologna-Prozesses zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer, seit 2001 eine Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse zu Bachelor- und Masterabschluss angestrebt. Allerdings widersetzen sich einzelne Fachbereiche, wie z.B. Rechtswissenschaften, Theologie und teilweise Fakultäten, die Lehramtsstudiengänge anbieten, diesem Vereinheitlichungsprozess, da sie um die Unabhängigkeit der Lehre besorgt sind.


Rechtliche Einordnung akademischer Grade in Deutschland

Akademischer Grad vs. akademischer Titel

Die akademische Dienstbezeichnung "Prof." (Professor) und der akademische Grad "Dr." (Doktor) wird häufig als "akademische Titel" bezeichnet oder verstanden.

Gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Paragraph 2, Absatz 1) werden Titel in Deutschland nur durch den Bundespräsidenten verliehen. Es kann aber gesetzlich, beispielsweise durch Landesrecht, Abweichungen davon geben. So werden in Rheinland-Pfalz beispielsweise die Titel Justizrat oder Sanitätsrat staatlich verliehen.

Gemäß Paragraph 2, Absatz 2 sagt das Gesetz allerdings nichts über akademische Grade sowie Amts- und Berufsbezeichnungen aus.

Akademische Grade als Namensbestandteil

Nur in wenigen Ausnahmefällen können Akademiker darauf bestehen, mit ihrem korrekten Grad angesprochen zu werden, z.B. in Zeugnissen von Dienstvorgesetzten oder Arbeitgebern [1].

Akademische Grade sind kein Bestandteil des bürgerlichen Namens, was das Bundesverwaltungsgericht 1957 (BVerwGE 5, 293) bestätigt hat und dem sich der Bundesgerichtshof 1962 angeschlossen hat (BGHZ 38, 380, 382 f.).

Akademikerinnen und Kinder

In Deutschland haben Untersuchungen ergeben, dass Akademikerinnen sehr viel häufiger von Kinderlosigkeit betroffen sind, als Frauen generell. So bleiben in Deutschland 43 % der Akademikerinnen kinderlos. Demografen fordern ein rasches Eingreifen der Politik, das es Akademikerinnen besser erlaubt, Familie und Beruf zu vereinbaren und die Ausbildungszeiten zu verkürzen. Auch beginnen Akademikerinnen oft zu spät mit der Familienplanung: Viele Frauen bekommen ihr erstes Kind erst nach dem Studium. Meist ist es dann aber besonders schwierig mit dem Beruf zu vereinbaren. Frauen, die ihr erstes Kind im Studium bekommen haben, berichten häufig von positiven Erfahrungen.

Die Aussage, dass Kinderlosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bei akademischen Frauen bei über 40 Prozent liegt, beruht auf statistsch nicht einwandfrei nachweisbaren Aussagen aus dem Mikrozensus. In der jährlichen Befragung müssen Frauen nicht mitteilen, wieviele Kinder sie auf die Welt gebracht haben, sondern wieviele Kinder zum momentanen Haushalt gehören. Heiratet eine Mutter erstmals oder nach Scheidung wieder, wird der Zähler auf Null gesetzt. Unter Berücksichtigung dieses Mangels dürfte die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen nur leicht über dem Durchschnitt, nämlich bei ca. 30 Prozent liegen.

Siehe auch


Literatur

  • Paul Jensen: Handbuch rund um akademische Grade: ein methodischer und ausführlicher Einstieg in die Promotion. Internationaler Akademischer Austausch-Dienst, 2004
  • René Dell'mour, Frank Landler: Akademische Grade zwischen Traum und Wirklichkeit: Einflussfaktoren auf den Studienerfolg. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 2002
  • Katrin Hofer: Akademische Grade, Abschlüsse und Titel an künstlerischen Hochschulen. Lang, 1996 (Dissertation)
  • Wolfgang Zimmerling: Akademische Grade und Titel: die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für das Führen inländischer und ausländischer Grade und Titel. O. Schmidt, 1995
  • Wolfgang Zimmerling: Akademische Grade und Titel. Heymann, 1990
  • Ulrich Karpen: Akademische Grade, Titel, Würden. In: Christian Flämig (Hrsg.): Handbuch des Wissenschaftsrechts, Springer, 1982, S. 854-875
  • Wolfgang Tenbörg: Kirchliches Promotionsrecht und kirchliche akademische Grade in der staatlichen Rechtsordnung. München, 1963 (Dissertation)
  • Günther Heyd: Ausländische akademische Grade in Deutschland. Ein Beitrag zu ihrer Führungsberechtigung. Hamburg, Füßlein, 1932
  • Paul Heinrich Joseph Schelling: Zur Geschichte der akademischen Grade. Rede beim Antritt des Prorektorats der Königlich Bayerischen Friedrich-Alexanders-Universität Erlangen am 4. November 1880