Verfassung

zentrales Rechtsdokument eines Staates über Staatsziel, Staatsorganisation und Staatsaufgaben
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Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.

In manchen Staaten ist die Verfassung ein schriftliches Dokument, in anderen, zum Beispiel in Großbritannien, besteht sie aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen, aber gleichzeitig den nichtstatischen Charakter der Verfassung betonen.

Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter "Verfassung" verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Demgegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch "primitiver" - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.

Am 3. Mai 1791 war die erste Verfassung in Europa verabschiedet worden (die zweite auf der Welt nach den Vereinigten Staaten). Diese erste demokratische Verfassung war die Verfassung von Polen. Heute ist in Polen der 3. Mai immernoch ein nationaler Feiertag.

Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz; da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne [des] Grundgesetzes entsprechen“ (Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz).

In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Gesetze oder Regierungsakte in Einklang mit der Verfassung sind (siehe Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder den Supreme Court in den USA; diese Funktion nimmt in den Ländern, beispielsweise in Bremen, der Verfassungs- oder auch Staatsgerichtshof wahr). In der iranischen Verfassung hat der so genannte Wächterrat die Funktion eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Schari'a. Siehe auch islamische Rechtsschulen.

Eine unzureichende Regelung von Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufen kann zu einer Verfassungskrise führen.

Unter dem Schlagwort "corporate government" gehen auch Unternehmen dazu über, sich eine Verfassung zu geben, insbesondere um eine größere Transparenz gegenüber Eigentümern und Mitarbeitern zu schaffen.

Existierende Verfassungen von Staaten

Verfassungen deutscher Bundesländer

Verfassungen der Schweizer Kantone

Verfassungen der österreichischen Bundesländer

Historische Verfassungen

Deutschland

Schweiz

Die erste Schweizer Verfassung gründet von 1848 als die Schweiz nach einem kurzen Bürgerkrieg ("Sonderbundskrieg) gewaltsam vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint wurde. Die erste Totalrevision der Verfassung trat 1874 in Kraft, sie sah einen Ausbau der Bundeskompetenzen und der Volksreche vor. Die letzte Totalrevisoin der Schweizer Verfassung datiert aus dem Jahre 1999. Es handelte sich um eine Nachführung, im Rahmen derer nicht geschriebens Verfassungsrecht (enstanden im Rahmen der höchstrichterlichen Rechstprechung durch das Bundesgericht) kodifiziert wurde.

Österreich

Siehe auch

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