Eine Wahlordnung regelt das Abhalten einer Wahl.
Deutschland
Wahlordnung zur Betriebsratswahl:
Die Wahlordnung zur Betriebsratswahl ist im §14 des Betriebsverfassungsgesetzes BetrVG geregelt. Der Erlass der Wahlordnung in § 126 BetrVG.
Bestandteile der Wahlordnung zur Betriebsratswahl sind u.a.: Wahlvorstand, Wählerliste, Vorschlagslisten, Simmabgabe, Wahlniederschrift etc.
Inhalt der Wahlordnung zur Betriebsratswahl:
1. die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten und die Errechnung der Vertreterzahl;
2. die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen gegen sie;
3. die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung;
4. das Wahlausschreiben und die Fristen für seine Bekanntmachung;
5. die Stimmabgabe;
6. 5a. die Verteilung der Sitze im Betriebsrat, in der Bordvertretung, im Seebetriebsrat sowie in der Jugend und Auszubildendenvertretung auf die Geschlechter, auch soweit die Sitze nicht gemäß § 15 Abs. 2 und § 62 Abs. 3 besetzt werden können.
7. die Feststellung des Wahlergebnisses und die Fristen für seine Bekanntmachung;
8. die Aufbewahrung der Wahlakten.