Wahlordnung (Betriebsratswahl)

bei der Betriebsratswahl
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Eine Wahlordnung regelt das Abhalten einer Wahl.

Deutschland

Wahlordnung zur Betriebsratswahl:

Die Wahlordnung zur Betriebsratswahl ist im §14 des Betriebsverfassungsgesetzes BetrVG geregelt. Der Erlass der Wahlordnung in § 126 BetrVG.

Bestandteile der Wahlordnung zur Betriebsratswahl sind u.a.: Wahlvorstand, Wählerliste, Vorschlagslisten, Simmabgabe, Wahlniederschrift etc.


Inhalt der Wahlordnung zur Betriebsratswahl:

1. die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten und die Errechnung der Vertreterzahl;

2. die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen gegen sie;

3. die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung;

4. das Wahlausschreiben und die Fristen für seine Bekanntmachung;

5. die Stimmabgabe;

6. 5a. die Verteilung der Sitze im Betriebsrat, in der Bordvertretung, im Seebetriebsrat sowie in der Jugend und Auszubildendenvertretung auf die Geschlechter, auch soweit die Sitze nicht gemäß § 15 Abs. 2 und § 62 Abs. 3 besetzt werden können.

7. die Feststellung des Wahlergebnisses und die Fristen für seine Bekanntmachung;

8. die Aufbewahrung der Wahlakten.



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