Totengericht

religiöse Vorstellung
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Das Totengericht ist eine in vielen Religionen ausgebildete Vorstellung, die eindeutig nachweisbar erstmals in der ägyptischen Mythologie auftaucht und ein religiöses Konzept umschreibt, in dem der Mensch entweder direkt nach dem Tod oder eschatologisch oder wie zum Beispiel im Islam beides vor ein göttliches oder ähnlich geartetes metaphysisches Gremium gestellt wird, das über sein jenseitiges Schicksal meist aufgrund ethischer Maßstäbe entscheidet. Dabei können aber stattdessen, wie bei den alten mesoamerikanischen Kulturen, andere, auch gesellschaftliche Kriterien eine Rolle spielen. Im weiteren, hier behandelten Sinne bezeichnet der Begriff jedoch alle postmortalen, meist personalen Auswahlmechanismen. Die apokalyptischen Vorstellungen eines Letzten Gerichtes verschmilzt dabei häufig mit denen des Totengerichtes. Beispiele finden sich außer in der ägyptischen Religion unter anderem im Judentum, Christentum und Islam sowie im Zoroastrismus (Parsismus).[1]

Altägptisches Totengericht: Das Wiegen des Herzens. Szene aus dem Totenbuch des Schreibers Ani. Links: Ani und seine Frau Tutu betreten die Götterversammlung der Unterweltrichter. Mitte: Anubis wiegt Ani's Herz gegen die Feder der Ma'at, beobachtet von den Göttinnen Renenutet und Meshkenet, dem Gott Shay und Anis Ba-Seele. Rechts: Das Monster Ammut, das Anis Seele verschlingen wird, wenn er die Prüfung nicht besteht, indes der Gott Thoth der Bericht darüber vorbereitet. Oben: Die als Richter fungierenden Götter Hu und Sia, Hathor, Horus, Isis und Nephthys, Nut, Geb, Tefnut, Shu, Atum und Re-Herachte.

Konzept und Intention

Bevor die einzelnen Formen des Totengerichtes in den verschiedenen Religionen und ihre jeweiligen Implikationen beschrieben werden, müssen zunächst die wesentlichen, mit diesem ja sehr verbreiteten Phänomen einhergehenden und es bedingenden Grundlagen, Konzepte und Begrifflichkeiten betrachtet werden, da ohne sie ein Verständnis nur sehr schwer möglich ist.

Wesentliche Grundbegriffe und Konzepte

Sichtet man die verschiedenen Formen des Totengerichtes und die damit notwendigerweise zusammenhängenden Jenseitsvorstellungen in den alten und aktuellen Religionen, so wie sie weiter unten en détail dargestellt sind, findet man, dass sie jeweils ein bestimmtes Weltverständnis reflektieren.[2] Es tauchen dabei in diesem Zusammenhang immer wieder mehrere philosophisch-religiöse, aber auch eher gesellschaftlich determinierte Grundbegriffe auf, die von zentraler Bedeutung sind, allerdings oft vor allem im Begriff und Konzept des Totengerichtes und der Eschatologie ineinander übergehen und häufig nicht klar umrissen sind, dazu je nach dem kulturell-religiösen Hintergrund in oft hoher, stark differierender Komplexität und unterschiedlicher Gewichtung auftreten. Sie seien daher hier einmal im Vorfeld der Einzelbetrachtungen summarisch aufgelistet:

Dazu treten natürlich und quasi als ständige Unterströmung auch die generell für den Homo religiosus typischen, zur Mythenbildung führenden kognitiven und emotionalen Phänomene auf wie Transzendenz und Symbolismus des Denkens, die Angst vor dem Tod und dem Danach verbunden mit der Hoffnung auf ein befriedigendes Weiterleben nach dem Tod, das Streben nach Glück, der Gehorsam gegenüber den religiöse Institutionen und dem von ihnen propagierten Willen der Götter in Verbindung mit dem Glauben an metaphysische Entitäten und ihren Einfluss auf Lebende und Tote, all dies häufig in Verbindung mit bestimmten Bestattungsritualen.[3]

Einige Phänomene und Denkfiguren

Es geht hier vor allem um Dinge wie Diesseits/Jenseits, Hölle, Unterwelt und Paradies, Gerechtigkeit, Bestattung, Seele und Seelenwanderung sowie die sie begleitenden Erscheinungen im Rahmen von Glaubensvorstellungen, insbesondere, was ihren Stellenwert im Zusammenhang mit dem Totengericht betrifft.
Als in diesem Zusammenhang interessantes, weil besonders bekanntes äußerliches Phänomen einer das Diesseits im Jenseits fortsetzenden Konzeption, das vor allem im Alten Ägypten für das Totengericht essentiell war, mag hier zunächst der Mumienkult gelten, wie er auch in anderen Teilen der Welt, vor allem in Mittel- und Südamerika, aber z.B. auch in Ostasien hie und da üblich war. Mumien – gemeint sind hier ausschließlich bewusst herbeigeführte, artifizielle Mumifizierungen – waren dazu gedacht, den weltlichen Körper zu erhalten, um ihm so ein Fortleben im Jenseits zu erlauben[4] (Judentum, Islam und Katholizismus verbieten bzw. missbilligen ja aus diesem Grunde bis heute die Feuerbestattung). Das heißt aber auch, dass man die jenseitige Welt ohne derartige diesseitige Eingriffe nicht für fähig hielt, ein Weiterleben allein der Seele, von denen der Ägypter ja drei, Ba, Ka und Ach, bei Pharaonen bis zu sechs zu haben glaubte (eine alte schamanische Vorstellung der Mehrfachseele), zu gewährleisten, dass also die alte Vorstellung von den Ahnen, wie sie teils bis heute in sog. Naturreligionen zu beobachten ist, sich somit strikt säkularisiert und auf Einwirkungen aus dieser Welt ausgerichtet hatte, ein Gedanke, der von der Idee einer generellen Manipulierbarkeit der Welt seit dem Neolithikum geprägt ist,[5] die sich hier sogar über den Tod hinaus erstreckt und nun häufig auch vom diesseitigen Status und den ökonomischen Möglichkeiten des Toten bestimmt wird (mit dem späteren Exzess des Ablasshandels), eine Vorstellung, wie es sie so ähnlich zum Beispiel auch bei den Mayas und Azteken, aber auch in der heterogen aus buddhistischen, taoistischen und konfuzianischen Konzepten amalgamierten chinesischen Religion gab und die schon sehr früh zum Beispiel etwa durch Grabbeigaben und Manipulationen an den Toten manifest wurde. Diesseitige Ungleichheiten werden so ins Jenseits transportiert. Dass es bei einer derart säkular ausgerichteten Totenwelt (die ägyptischen Mastabas und Pyramiden sind nur der spektakulärste Fall), von der das Grabmal, das der Tote nun „bewohnen“ oder das den Kontakt mit ihm ermöglichen sollte, nur ein Teil war, natürlich als eine Art Filter das Totengericht gab, ist so gesehen nur natürlich. Dasselbe gilt für die Tatsache, dass dieses immerhin in Ägypten von der Gerechtigkeitsgöttin Ma’at überwachte und von Osiris geleitete Totengericht auch magisch beeinflusst (die sog. Pyramidentexte und Totenbücher sind dafür ein Beispiel), gar beschwindelt werden konnte, wobei die Strafen durch mitgebrachte Uschebti-Tonfiguren übernommen wurden, um dem Toten ein angenehmes, ja luxuriöses Leben im Jenseits zu ermöglichen. Eine Ausnahme stellten hier allerdings die Pharaonen dar, von denen man annahm, dass sie direkt zu den Göttern reisten, zu denen sie ja gehörten. Allerdings hatten sie in einer anderen theologischen Variante durchaus vor dem Totengericht zu erscheinen. Das Jenseits der Unterwelt enthielt mitunter sogar wie in der griechischen Mythologie ein spezielles Gefängnis für Titanen (Tartaros) und sonstige Unerwünschte, ein willkürlicher Strafort, aus dem sich später die christlich-jüdisch-islamische Hölle entwickelte. Im Islam gibt es denn auch gleich sieben davon, aber auch das Christentum hat mehrere wie etwa das Fegefeuer mit sieben funktionalen Kreisen und und die eigentliche, scholastischen Vorbildern folgende Hölle nach Dante (vgl. Die Göttliche Komödie: Inferno und Purgatorio) wiederum mit deren neun, die alle jeweils wieder in mehrere Sektionen unterteilt sind, die von spezifischen Vergehensarten bestimmt werden. In den chinesischen Religionen wiederum ist die Unterwelt regelrecht ein Spiegelbild der Oberwelt mit Institutionen, Bürokratien und Herrschern, die sogar dem diesseitigen Kaiser unterstellt sind.
Diese und andere Phänomene, die wie die Seelenwanderung der Pythagoräer, vor allem aber der östlichen Religionen Hinduismus und Buddhismus sogar derart über den Dharma- und Karma-Gedanken in die Glaubenssysteme strukturell integriert sind, indem der ethische Dualismus von Gut und Böse oder der spititualistische von Hell und Dunkel hier in einen ontologischen von vergänglichem Sein und ewiger Ordnung und Harmonie umgewandelt ist, [6] so dass ein eigentliches Totengericht nicht mehr nötig wurde und allenfalls noch peripher in Erscheinung tritt, sind symptomatisch für das Verlangen nach einem schon im Diesseits bestimmbaren Erlösungsweg, wie ihn etwa Max Weber in seiner Religionssoziologie darstellt.[7] Max Weber geht hier sogar noch weiter, wenn er unter Einbeziehung gesellschaftlicher Faktoren schreibt:

„Die Regel, zumal bei Religionen, die unter dem Einfluss herrschender Kreise stehen, ist ... die Vorstellung, dass auch im Jenseits die diesseiteigen Standesunterschiede nicht gleichgültig bleiben werden, weil auch sie gottgewollt waren, bis zu den christlichen „hochseligen“ Monarchen hinab. Die spezifisch ethische Vorstellung aber ist „Vergeltung“ von konkretem Recht und Unrecht aufgrund eines Totengerichts und der eschatologische Vorgang ist also normalerweise ein universeller Gerichtstag... Himmel, Hölle und Totengericht haben fast universelle Bedeutung erlangt, selbst in Religionen, deren ganzem Wesen sie ursprünglich so fremd waren wie dem alten Buddhismus“

Max Weber: Religionssoziologie, S. 316f

Vorkommen in verschiedenen Kulturkreisen

Vorbemerkungen

Grundlegend für das Verständnis des Konzeptes Totengericht ist vor allem die später insbesondere in Griechenland auch philosophisch ausgeführte und diskutierte Idee der Gerechtigkeit, die zunächst ausschließlich auf göttliche Ursprünge zurückgeführt wird.[8] Zuerst vor allem im mediterranen und indoeuropäischen Raum entwickelten sich demnach Vorstellungen von einer endgültigen, ins Jenseits an eine Totengericht verlagerten Gerechtigkeit (bei unterschiedlich luxuriöser oder auch karger Ausstattung der Unterwelt), welche den Menschen aufgrund religiöser, ethischer und gesellschaftlicher Kriterien bewertete und so in gewissem Sinne diesseitig begangenes oder erlittenes Unrecht auszugleichen vorgab, häufig unter Bezugnahme auf diesseitige Rechtsnormen. Dies ist ein ziemlich deutlicher Hinweis auf die Existenz einer geschichteten Gesellschaft und deren hierarchische Machtansprüche samt einer mit diesen meist verschwisterten systematisierten Religion, wobei die zunächst metaphysischen, später pseudorationalen Formeln jede beliebige gesellschaftliche Ordnung als gerecht rechtfertigen konnten, also in diesem Sinne sehr nützlich waren.[9]
Damit entstand allerdings notwendigerweise das Problem, das vor allem in monotheistischen Religionen die Theologen und Philosophen bis heute beschäftigt und von keinem irgend gearteten jenseitigen Gericht aus der Welt geschafft werden kann und das seit Leibniz unter dem Begriff der Theodizee zusammengefasst wird. In der Theodizee (aus griech theós = Gott und díkē = Gerechtigkeit; der Begriff wurde von Leibniz 1710 in Essais de theodicée geprägt) wird die Frage zu lösen oder eher zu umgehen versucht, warum das Böse, wie es die jeweiligen Glaubensrichtungen definieren, trotz göttlicher Allmacht in die Welt gekommen ist und dort permanent so viel Unheil anrichtet trotz aller Opfer und Gebete, wobei meist unberücksichtigt bleibt, dass das Gute und Böse als solches ohnehin weitgehend relativ zur Religion, Gesellschaft und Kultur als Ausdruck von Macht und Interessen bestimmbar ist (was etwa im Calvinismus oder Pietismus wiederum dazu führt, dass Erfolg und Reichtum als Ausdruck göttlicher Gnade gewertet werden.[10]). In einigen Religionen tritt diese göttliche Allwissenheit und Allmacht sogar in ihrer extremsten und im Grunde auch logischsten Form als Prädestinationslehre auf. All diese Fälle haben ein an sich dann per definitionem unsinniges Totengericht etabliert mit Hölle, Himmel, Apokalypse usw., die schließlich nur Sinn machen, wenn Gut und Böse, einmal abgesehen von allen kulturanthropologischen, sozialpsychologischen etc. Relativierungen, in der alleinigen Entscheidung des Menschen liegen (weil er sonst ja von Gott nicht bestraft werden könnte), der also mit einem freien Willen und einem analogen Gewissen ausgestattet sein muss. In anderen Religionen wiederum, vor allem den östlichen, sind selbst die Götter und ihre Macht nur Teil einer allumfassenden kosmischen Harmonie, die es anzustreben gilt, wobei das Diesseits wie im Taoismus relativ bedeutungslos wird und damit auch jedes irgend geartete Totengericht.
Das instabile Spannungsfeld zwischen freiem Willen bzw. Gewissen auf der einen und den oft machtpolitisch instrumentalisierten göttlichen Ansprüchen[11] auf der anderen Seite bestimmt denn auch wesentlich die Ausgestaltung der Totengerichte. Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker des 20. Jahrhunderts, notiert dazu:[12]

„Aber das Bedürfnis nach absoluter Rechtfertigung scheint stärker zu sein als alle rationalen Erwägungen. Daher wendet sich der Mensch zur Religion und Metaphysik, um hier diese Rechtfertigung, d.h. die absolute Gerechtigkeit, zu finden. Das bedeutet aber, dass die Gerechtigkeit von dieser Welt in eine andere, transzendente Welt verlegt wird. Sie wird die wesentliche Eigenschaft und ihre Verwirklichung die wesentliche Funktion einer übermenschlichen Autorität, einer Gottheit, deren Eigenschaften und Funktionen ihrem Wesen nach menschlicher Erkenntnis unzugänglich sind. Der Mensch muss an die Existenz Gottes, und das heißt an die Existenz einer absoluten Gerechtigkeit glauben, aber er ist unfähig, sie zu begreifen, das heißt sie begrifflich zu bestimmen.“

Hans Kelsen: Was ist Gerechtigkeit?

Historische Religionen

Tokarew notiert, dass tröstliche Hoffnungen auf eine Belohnung im Jenseits in den frühen Klassengesellschaften ebensofehlen wie noch in der Urgesellschaftin den frühen Religionen. sie tauchen erst später nach Verschärfung der Klassengegensätze auf, die derartige Mechanismen offenbar notwendig machten.<reg>Tokarew, S. 428.</ref> Geschieht dies dann, wird das Ziel der Erlösung hier wie auch später vor allem auf drei Wegen erreicht, die dann häufig in einem Totengericht bewertet werden:[13]

  1. In den ältesten Glaubensformen vor allem durch magische Rituale, z.B. in der altägyptischen Religion und in den alten Mysterienkulten.
  2. Später durch eigene Anstrengungen, gewöhnlich durch die Erlangung esoterischen Wissens, Askese oder Heldentod, so zum Beispiel in der Orphik, im Hinduismus, Buddhismus und Islam sowie im Zoroastrismus, aber auch in der Religion der Germanen (Walhall) und den griechischen Konzepten vom Elysion.
  3. Schließlich durch göttliche Hilfe, etwa im Christentum (insbesondere in der Rechtfertigungslehre), im Judentum (vor allem im späteren, nachexilischen) und im Islam, die daher auch Erlösungsreligionen heißen (für den Buddhismus, der mitunter auch dazu gerechnet wird, gilt jedoch das Motiv der göttlichen Erlösung durch Gnade eben nicht).

Die Formen treten selten rein auf, und es finden sich in den jüngeren Religionen oft auch noch Phänomene aus älteren (z. B. magische Rituale). Limitierender Faktor der Beurteilung ist hier wie stets in solchen Fällen die meist archäologische Überlieferungslage. Der Vermerk „kein Totengericht“ bedeutet vor allem bei den frühen historischen Religionen daher nicht, dass es effektiv keines gegeben hat, sondern nur, dass nichts davon überliefert ist und man hier nur aufgrund der bekannten, oft spärlichen Informationen über den jeweiligen religiösen Bestand davon ausgeht, dass dies zutrifft. Für die alten vorklassischen Hochkulturen sind vor allem in Ägypten und Mesopotamien aber auch ausführlichere Schriftdokumente erhalten.

Altorientalische Hochkulturen

Die altorientalischen Vorstellung von Gerechtigkeit reichen schon bis ins Jenseits, wie der in Ägypten um 2400 entstandene Osiriskult mit seiner Vorstellung von einem Totengericht zeigt, in dem bereits eine individuelle „Schuld“ nach dem Tode abgerechnet wird, wobei diese „Schuld“ praktischerweise auf der Nichteinhaltung von effektiv diesseitigen Regeln beruht, die die jeweiligen Machthaber im Dienste ihres Macherhaltes erlassen haben und den Druck, diese auch einzuhalten mit der Drohung einer Strafe sogar noch jenseits des Todes verstärken. (In den abrahamitischen Religionen heißt das Sünde, der Strafort im Christentum heißt Fegefeuer und Hölle.) Das Prinzip (bei den Griechen gibt es dagegen vor allem bei den Pythaogoräern Vorstellungen einer Seelenwanderung) gilt für die anderen Erlösungsreligionen und die den mittelmeerischen Mysterienkulten angehörenden Glaubensvorstellungen ebenso. Seine Durchsetzung wird natürlich durch eine gottähnliche Stellung des Herrschers und eine entsprechend eingestellte Priesterkaste stark gefördert, wobei der urtümliche, später auch in den frühen afrikanischen Königreichen[14] geübte Brauch (in Ägypten war das Sedfest möglicherweise ein Überbleibsel), sich jedes Jahr einen neuen König zu wählen und den alten rituell zu opfern, recht bald durch allerlei Tricks – man ernannte etwa bei den Hethitern oder in Mesopatamien für diesen Termin einen „König für einen Tag“ oder Ersatzkönig[15] – teilweise ad absurdum geführt wurde.

Altes Ägypten[16]
 
Faksimile einer Vignette aus dem Totenbuch des Ani. Die Ba-Seele des toten Ani erhebt sich über seine Mumie. Die Wiedervereinigung der Ba-Seele mit dem Körper wurde für das Weiterleben nach dem Tode als notwendig betrachtet. Dazwischen lag das Totengericht. Die Ba hält hier einen, Schutz und Ewigkeit symbolisierenden Schen-Ring umklammert (Anch).

Da das alte Ägypten, wo das Totengericht samt Jenseitsvorstellungen erstmals ausführlich nachweisbar ist, relativ modellhaft gewirkt hat und viele seiner Vorstellungen später von benachbarten Religionen übernommen wurden bis hinein in die abrahamitischen, soll es hier etwas ausführlicher dargestellt werden.
Die Idee eines Totengerichtes bildete sich erst gegen Ende des Alten Reiches aus und findet sich etwa in den Pyramidentexten noch nicht. Nach dem Tod und dem Totengericht vereinigte sich nach den Vorstellungen der Ägypter im Erfolgsfalle die vor allem in Vogelgestalt erscheinende Ba-Seele als Träger der unvergänglichen Kräfte in der Unterwelt wieder mit dem Körper des Toten, der daher als Mumie unbedingt zu erhalten war. Die Vorstellung vom Jenseits war beeinflusst von der Welt, die die Ägypter sahen: ein lebensspendender, im Norden ein weites, fruchtbares Delta bildender Fluss, umgeben von Wüsten im Westen und Osten, Orten des Todes (der Westen, Ort der untergehenden Sonne, war synonym für das Totenreich). Die Seele hatte zunächst eine heikle, ständig von Dämonen und anderen Gefahren bedrohte Reise durch die Unterwelt zu bestehen.

Das eigentliche Totengericht, vor das jeder Verstorbene, in einigen Traditionen selbst der göttliche Pharao zu treten hatte, bestand aus einem von Osiris geleiteten Tribunal aus 42 Totenrichtern (Gaugötter) als Symbol der 42 Sünden (in anderen Traditionen auch die Neunheit von Heliopolis), die nach dem Amduat, Pfortenbuch und dem Totenbuch darüber entschieden, welche Ba-Seelen in die Unterwelt übertreten durften (Amduat) und damit auch die Erlaubnis zur Wiedervereinigung mit ihrem als Mumie bewahrten Körper erhielten. Grundvorstellung war, dass es dem Toten auch im Jenseits möglich sein sollte, seine Rechte vor einem ordentlichen Gericht zu wahren, das seinen rechtlichen Anspruch auf Verklärung feststellte. Das Totenbuch, dessen Besitz dabei bereits einen magischen Schutz vor der Gefährdung durch das Totengericht bedeutete, enthält in Kap. 125 eine Aufzählung aller Dinge, die der Tote nicht getan haben will. (Es sind 78 Punkte dieses negativen Sündenbekenntnisses, das dem apodiktischen Rechtsverständnis der frühen Kulturen entspricht, wie es auch im Dekolog enthalten ist[17]). Dabei handelt es sich um Vergehen im juristischen Sinn, Verletzung von Anstandsregeln und Übertretung von kultischen Regeln, weniger um moralisch-ethische Vergehen, die lediglich in den aus den Pyramidentexten hervorgegangenen sog. Sargtexten (sie waren an den Innenseiten der Särge angebracht) sowie anderen Spruchsammlungen wie den „Lehren“ (religiöse Schultexte) und den „Biografien“, den Selbstdarstellungen der Toten in den Grabausstattungen anklingen.
Der Tote betrat das Gericht unter Führung des schakalköpfigen Gottes Anubis, der hier die uralte und bereits im Schamanismus wichtige Rolle des Seelenbegleiters einnahm (Psychopomp). Eine entscheidende Rolle bei der eigentlichen Prüfung kam der als Feder symbolisieren Göttin Ma'at zu, die eigentlich ein altes, erst später personifiziertes Harmonie- und Gerechtigkeits darstellt.[18] Sie bildete in Gestalt einer Feder, wenn das Herz des Toten gewogen wurde, das Gegengewicht auf der Waage der Gerechtigkeit in der Totengerichtsszenerie. Zudem fungierte ihr Gatte, der ibisköpfige Thot, Herr des Wissens, Schreibens und Berechnens sowie Schutzgott der Beamten, als Totengott und Helfer des den Vorsitz führenden Osiris während des Totengerichtes als Protokollant des Verfahrens. Waren Herz und Ma’at im Gleichgewicht, hatte der Tote die Prüfung bestanden und wurde von Gott Horus, Sohn des Osiris und Schutzgott des Pharaos, vor den Thron des Osiris geführt, um dort sein Urteil entgegenzunehmen; war das Urteil negativ, wurde das Herz einem krokodilköpfigen Ungeheuer, der Fresserin, zum Fraße vorgeworfen. Die Übereinstimmung von Herz und Ma’at bewies die richtige Lebensführung.

Jenseitsvorstellungen: Bestand man das Totengericht, konnte man durch die Unterwelt Duaru in den lichten Ort Earu (Binsengefilde, konzipiert nach dem fruchtbaren Nildelta) im Osten weiterreisen. Hier erwartete einen die Fortsetzung des angenehmen diesseitigen Lebens, wobei einem die Uschebti die Arbeit abnahmen. Unter dem Totenreich, in dem man je nach Grabausstattung mehr oder weniger sicher und angenehm lebte, gab es jedoch eine Art Hölle, die Dat bzw. der Gegenhimmel Nenet, wo die Gefressenen ihre Strafen erlitten (die aber auch von den Uschebti übernommen werden konnten), eine Vorstellung, die möglicherweise wie so manch anderes auch von hier sogar ins Christentum eingedrungen ist, denn zumindes im vorexilischen Judentum gibt es einen derartigen Strafort ja nicht, nur eine allerdings öde Unterwelt (Scheol), die dann erst später in der hellenistischen Epoche durch einen Strafort Gehenna ergänzt wurde; ähnlich in Mesopotamien. Dafür fürchteten sie die Ägpter ebenso wie andere Völker vor ihren Toten und ihrer Wiederkehr, denn sie konnten sich helfend oder schädigend in die Welt der Lebenden einmischen und man konnte sich sogar brieflich an sie wenden. Das Grab war in einer Vorstellungsvariante sogar als „Haus der Ewigkeit“ regelrecht ihr Wohnort mit einer Scheintür nach Westen als Zugang zur Unterwelt. Das beste, das einem Toten passieren konnte, war jedoch das „Herausgehen am Tage“, das heißt, mit dem Sonnengott Re auf der Sonnenbarke über den Himmel zu fahren und mit ihm die gefährliche, von dem Schlangenmonster Apophis bedrohte Nachtfahrt zu bestehen, ein Schicksal, das allerdings vor allem Pharaonen vorbehalten blieb.

Das Totengericht hatte bei den Ägptern wie überhaupt die gesamte Fürsorge für das Jenseits große Bedeutung, denn man hoffte, das dortige Leben werde unter möglichst denselben angenehmen oder gar besseren Bedingungen verlaufen wie das diesseitige. Dabei war der Tote auf Speisung (Opfer) angewiesen. Die Unterwelt, durch die jede Nacht auch die Sonnenbarke fuhr, wurde als unsicher begriffen, ein Ort, wo zahlreiche Gefahren drohten, oft in Gestalt von Tierdämonen. Man hatte also unbedingt dafür vorzusorgen, dass man diesen Ort mied, der sogar ganz präzise in der Westlichen Wüste, also der Sahara westlich des Nils angenommen wurde, und den die Ägypter bis heute fürchten. Bestand man hingegen vor dem Totengericht, wandelte man „auf den schönen Wegen des Westens“, wo ja auch die Sonne untergeht.

Religionssoziologie: Dass das westliche Totenreich zum einen als Schreckensort verstanden wurde, zum anderen paradoxerweise jedoch auch durchaus positiv liegt an der Vermischung chthonischer Vorstellungen eines Fruchtbarkeitskultes, in dessen Zentrum Osiris stand, mit den solaren eines alten, vom Weltengott Re bestimmten Sonnenkultes. Insgesamt sind die ägptischen Totengerichts- und Jenseitsvorstellungen somit eine recht heterogene Mischung aus mehreren verschiedenen religiösen Traditionen, in deren Verlauf eine „verwischende Theologie“[19] etwa mit Antagonismen zwischen Re und Osiris auffällt, bei der auch an sich Unvereinbares zusammengefügt wurde. Insgesamt überwogen im Jenseitglauben der Ägypter magische Vorstellungen gegenüber religiös-sittlichen Ideen, und die Konzeption wurde nach Tokarew „offenbar von den Priestern im Interesse der herrschenden Klasse als Reaktion auf die wachsenden Klassengegensätze entwickelt“. Und der marxistische Ethnologe und Religionswissenschaftler schreibt weiter: „Die Sklavenhalter und Priester waren darauf bedacht, die abergläubische Masse des geknechteten Volkes durch Androhung von Strafen im Jenseits einzuschüchtern und mit der Hoffnung auf Belohnung im Jenseits zu trösten. Für die Epoche des Mittleren Reiches, besonders für die Zeit der schweren sozialen Erschütterungen im 18. Jahrhundert v. Chr. ... ist dies sehr bezeichnend. Sicherlich hat später die ägyptische Lehre vom Totengericht die Entwicklung ähnlicher Vorstellungen im Christentum in gewissem Maße beeinflusst.“[20]

Mesopotamien[21]
 
Eine Keilschrifttafel des Gilgameschepos, der Hauptquelle für die mesopotamischen Totengerichts- und Jenseitsvorstellungen, hier mit dem Text der Noah- und Sintflutsage.

Während die Totengerichts- und Jenseitsvorstellungen des Alten Ägypten eher hoffnungsfroh konzipiert sind, sogar mit der Möglichkeit, die Götter magisch zu täuschen, stellen sich die einschlägigen mesopotamischen Konzepte eher als ein in ihrer Grimmigkeit absolut hoffnungsloses Gegenbild dar.
Die Grundzüge der Jenseitsvorstellungen in der Religion Mesopotamiens waren extrem pessimistisch, die Totenverehrung von der Furcht vor den Toten und vor dem Grausen über ihr elendes Schicksal in der durch sieben schreckliche Tore zu betretenden Unterwelt gepägt, ein Schicksal, das Gute wie Böse gleichermaßen traf, soweit diese Kriterien hier überhaupt vorkommen. Die Furcht vor dem Tod und die Suche nach Unsterblichkeit ist hier erstmals in der Weltliteratur geschildert (Gilgamesch-Epos). Grundlage war die Vorstellung, der Mensch sei den Göttern völlig untergeordnet und stehe ihnen zu Diensten. Mit Hilfe von Vorschriften und Beschlüssen (den Me-Prinzipien, die dem alten Ma'at-Konzept der Ägypter ähneln) bestimmten die Götter das Schicksal jedes einzelnen Menschen und legten es auf göttlichen Schicksalstafeln nieder. Aufgabe der Menschen war es dann, diese Beschlüsse in absoluter Unterwerfung auszuführen. Das Leben erstreckte sich linear und war mit dem Tod zu Ende, der den Menschen als Schattenexistenz in die Unterwelt Nergal entließ.[22] Entsprechend gestalteten sich schon die diesseitigen Riten mit ihrer Betonung der Reinigungsszeremonien zur Entsühnung.

Eigentliches Totengericht und Unterwelt: Jeder, der den Totenfluss überquerte, musste sich einem Totengericht unterwerfen. Das Verfahren ist im Gilgamesch-Epos (Sintflutsage) fragmentarisch beschrieben. Heroen wie Gilgamesch traten dabei als bleiche Totenrichter auf, von denen es sieben gab, meist verstorbene und dann wie Gilgamesch deifizierte Großkönige.[23] Es gibt hier, und zwar ganz im Gegensatz etwa zu ägyptischen Vorstellungen, aber kaum Belohnung oder Bestrafung im Jenseits, also auch keine persönliche Verantwortlichkeit und kein Vergeltungsprinzip[24], denn das Schicksal war ja von den Göttern vorherbestimmt; nur gefallene Krieger wurden besser behandelt, desgleichen die von den Lebenden durch Totenopfer gut Versorgten, auch Väter mehrerer Söhne hatte es besser, wie Enkidus Bericht aus dem Totenreich ausweist.[25] Generell liegt jedoch dasselbe dunkle Schicksal über jedem Toten: er frißt Dreck, friert, hungert, dürstet und ist wie ein Vogel gefiedert, und wenn er Glück hat, kann er fliehen und im Diesseits entsprechend der ausgeprägten Dämonenfurcht der Mesopotamier als böser Dämon die Lebenden erschrecken (so noch in den altarabischen Religionen und von da im Islam, z.B. die Dschinn, aber auch noch im Christentum, etwa in den Halloween-Bräuchen). Totenrituale und Totenopfer hatten hier den Sinn, dieses Schicksal der Toten zu mildern, sie etwa durch Trankopfer wenigstens mit reinem Wasser zu versorgen.

Parallelen und Bezüge: Die jüdische Religion hat diese mesopotamischen Vorstellungen vor allem während der Exilzeit dann wohl für ihre eigenen Hölle Gehenna (Gehinnom), aber auch für das Totenreich Scheol übernommen und sie entspricht in etwa auch dem Hades, der ja ebenfalls ein Höllen-Pendant, den Tartaros hat. Auch zwischen Gilgamesch-Epos, Osiris-Mythos und Orpheus-Mythos gibt es interessante Parallelen, die darauf hindeuten, dass es sich hier um sehr alte mediterrane Mythenstränge handelt, die miteinander verwoben sind und deren altorientalische Traditionen bis in die Antike nachwirkten.[26] Es existiert dazu überdies wie in Ägypten ein (Fruchtbarkeits-)Mythos, hier vom Höllengang der Göttin Inanni bzw. in einer anderen Fassung Ischtar, die beim Durchschreiten jedes Tores eine ihrer göttlichen Fähigkeiten einbüßt und nach dem siebten nackt und ohne Macht wie ein Mensch vor der Unterweltgöttin Ereschkigal, der Unterweltmanifestation der Ischtar steht, deren Todesblick sie nun ausgeliefert ist und dem sie nur durch einen vorausschauenden Trick entkommen kann.

Weitere Entwicklung: Ob der Tod eher als etwas Angenehmes oder Düsteres vorgestellt wird, hat natürlich auch massive Auswirkungen auf das Gegenwärtige und die Ethik der Lebenden. Entsprechend hat diese Furcht später dann auch zu einem gewissen Zweifel am Sinn des Ganzen geführt, und man wollte sich nicht so ohne weiteres dem unerforschlichen Ratschluss der Götter unterwerfen, ohne dabei auch nur die geringste Gerechtigkeit einfordern zu können, so dass es gelegentlich sogar zu einem sehr diesseitigen Hedonismus kam oder aber im Gegenteil zu einer völligen Negierung des Diesseitigen.

Die Elamiter, die östlich des Tigris im heutigen Westiran ab 3000 v. Chr. ein Reich errichteten, hatten etwas abweichende Vorstellungen. Ihr Jenseitsglaube war stark anthropomorph strukturiert, man fand viele Grabbeigaben, die auf eine Fürsorge für das Jenseits schließen lassen. Ein ausgeprägter Fruchtbarkeitskult scheint dabei ebenfalls eine Rolle gespielt zu haben. Der Totengott Inschuschinak (sumer.: Herr von Susa) bildete zusammen mit den Göttern Humban und Chutran eine oberste Dreiheit. Die Toten wurden von dem hier als Psychopomp fungierenden Götterpaar Ischnikorat und Legamel in einem Zwischenreich in Empfang genommen und vor den Totengott geführt, der sie richtete.[27]

Altiranische Religion und Zoroastrismus[28]
 
Darstellung einer Gestalt, von der man annimmt, es könne sich um Zarathustra handeln. Arkosolium (Wandgrab unter einer Bogennische) am Mithraeum von Dura-Europos, Syrien, 3. Jh. v. Chr. Die Gestalt war ursprünglich in Rot ausgeführt.

Der Zoroastrismus, der hier, obwohl es vor allem in Indien noch Reste davon gibt (Parsismus), unter den historische Religionen besprocchen wird, stellt im Vergleich zur altägyptischen Religion mit ihren von magischen Vorstellungen bestimmten Jenseitshoffnungen und im Vergleich zu den Jenseitsvorstellungen der Mesopotamier mit ihrer Erbarmungslosigkeit und Hoffnungslosigkeit einen dritten Grundtypus dar, in dem die Selbstverantwortung des Menschen im Rahmen eines sich in ethischen Qualitäten äußernden kosmischen Dualismus die Hauptrolle spielen.
Über die altiranische Religion vor Zarathustra ist relativ wenig bekannt. Da dieser jedoch von den altiranischen Religionsformen ausging, nimmt man an, dass Ähnlichkeiten zu dem von diesem dann entworfenen Religionskonzept bestanden haben müssen. Ausgeprägte kulturelle und religiöse Details oder gar eine Einheitlichkeit der Kultur und Religion im iranischen Hochland in dieser Periode, in der sich zudem zahlreiche verschieden Völker drängelten, lassen sich aus den wenigen Funden aber nicht ableiten. Dies wird erst mit Kyros II. in der Achämenidenzeit anders. Damals war der Glaube an Ahura Mazda als höchstes Wesen weit verbreitet, den auch Zarathustra ebenso wie den alten Feuerkult übernahm und zum Monotheismus einer Offenbarungsreligion weiter entwickelte. Auffallend ist die Ähnlichkeit (Feuerkult, Ahnenkult, heiliger Trank, heilige Tiere, Gott Mitra, böse Geister etc.) zur vedischen Religion.

Im Zoroastrismus (auch Parsismus und Mazdaismus) wird der Gut-Böse-Dualismus, personifiziert durch Ahura Mazda und Ahriman, erstmals in der Geschichte der Religionen auf die Spitze getrieben und steht im Zentrum der Vorstellungen. Ein Dualismus von Körper ud Geist wird dabei allerdings strikt abgelehnt, vielmehr ist das Böse durch Ahrimans Eingriff, welcher die ursprüngliche Harmonie zerstörte, entstanden. Gut und Böse sind demnach primär kosmische, nicht ethische Konzepte, die sich nur sekundär in ethischen Phänomenen äußern als Zeichen der gestörten Harmonie (ganz ähnliche Grundvorstellungen gibt es dann in den östlichen Religionen Hinduismus, Buddhismus und Taoismus). Entsprechend kennt der Zoroastrismus auch keinen Weltuntergang, sondern eine Erneuerung der ursprünglichen Harmonie. Dieser Dualismus bestimmt auch als zentrales Element die Vorstellungen vom Jenseits und vom Totengericht. Gerechtigkeit ist hier absolut menschlich, da der Zoroastrismus dem Menschen erstmals einen freien Willen zubilligt. Prädestination, Magie, Protektion etc. fehlen hingegen völlig.

Totengericht und Jeseits: Der körperliche Tod steht mit den Mächten des Bösen in Verbindung, daher verunreinigte sich jeder, der einen Leichnam berührt, der daher in den Türmen des Schweigens vermoderte. Die Knochen wurden dann eingesammelt, um im Grab das Letzte Gericht zu erwarten. Auch das heilige und reine Feuer durfte damit nicht in Berührung kommen. Die Seele wird dabei als geistiges Prinzip gedacht, das des Körpers nicht bedarf. Himmel und Hölle sind im Jenseits Orte, die jeweils als Ergebnis von Gedanken, Worten und Taten zugemessen werden. Es gibt somit eine Rechenschaftspflicht des Menschen gegenüber Ahura Mazda (auch: Ohrmuzd), und damit wird auch ein Totengericht notwendig, wo zunächst nach dem Tod in einem ersten Richterspruch auf einer Waage der Gerechtigkeit individuell Strafen entsprechend dem Verhalten im Leben ausgesprochen werden (vgl. Islam), so dass auch diesseitige Moralprinzipien wie Gerechtigkeit wieder größere Bedeutung erlangen, vor allem die Hauptpflicht des Gläubigen: die Förderung der Guten Schöpfung, wobei der geistige wie körperliche Welt verbindende Harmoniegedanke eine bedeutende Rolle spielt. Wenn die guten Gedanken, Taten und Worte des Menschen die bösen übertreffen, nimmt an der Brücke der Auslese (Činvat-Brücke) eine schöne Jungfrau seine Seele in Empfang und führt sie darüber (vgl. Huris im Islam). Dort erwartet ihn Amescha Spenta, die Gute Gesinnung, und führt ihn in den Himmel. Andernfalls begegnet er einer Hexe als Personifizierung seines Gewissens und stürzt von der nun messerscharf schmalen Brücke in die von Angra Mainyu (= Ahriman) beherrschte Hölle (das entspricht altägyptischen Vorstellungen). Auch einen nicht näher bezeichneten dritten Ort gibt es für die Seelen, bei denen sich Gut und Böse die Waage halten. Die Höllenstrafen entsprechen dabei der Schwere der Vergehen, denn das Ziel ist, den Menschen zu erziehen. Die größte Tugend des Menschen besteht dabei in der sorgfältigen Bestellung des Bodens, er soll Verträge halten, rechtschaffen sein und gute Werke tun; die schwersten Verstöße sind die gegen die rituelle Reinheit, die den Menschen zum ewigen Tod verdammen: Verbrennen einer Leiche, Essen einer Leiche, widernatürliche Sexualität (Sodomie).
In späterer Zeit fand das Gericht dann jenseits der Brücke statt, erst durch einen Richter, später durch ein Dreierkollegium, dem Mithras vorstand, der später im Zentrum der Mysterien des Mithra stand und als Vertragsgott Mitra auch in der vedischen Religion eine bedeutsame Rolle spielte. Wesentlich war neben dem Lebenswandel dabei vor allem, ob der Tote die rechten oder die falschen Götter angebetet hatte.
Nach einem bestimmten Zeitpunkt werden die Toten aus Himmel und Hölle zurück geschickt, um sich einem zweiten Gerichtsspruch anlässlich der Auferstehung der Welt am Ende der zoroastrischen kosmischen Zyklen von 12.000 Jahren zu unterziehen. Entscheidend dabei ist, ob der Mensch mit beiden Aspekte des Seins in Harmonie gelebt hat. Der Mensch muss sich deshalb zwei Urteilsspüchen stellen, weil es zwei Aspekte des Seins gibt: menok und geti, die geistige und die materielle Gestalt der Welt. Die zukünftige Wiederauferstehung des Fleisches und das Jüngste Gericht – beides Vorstellungen, die wie Himmel und Hölle etc. das Christentum und später der Islam wohl auch vom Zoroastrismus bezogen haben – , auf die das ewige Leben für Leib und Seele folgen, sind entsprechend das endgültige „Wieder gut machen“ von Ohrmuds „guter Schöpfung“, die Entfernung des Bösen aus ihr und die Vereinigung mit ihm. Eine ewige Hölle gilt allerdings als unmoralisch, und somit werden alle Menschen früher oder später nach Abbüßung ihrer Höllenstrafen (vgl. das Fegefeuer des Katholizismus, Dantes „Läuterungsberg“: Purgatorio, also eigentlich Ort der Reinigung) unsterblich werden, nachdem sie sich anlässlich der Wiederauferstehung der Welt dem zweiten Richterspruch unterzogen haben, bei dem allerdings dann doch die Sünder zusammen mit Ahriman aus der Welt entfernt, also vernichtet werden, so dass man hier durchaus nach Tokarew davon sprechen kann, die Jenseitsvorstellungen des Zoroastrismus seien im Grunde „durchdrungen von der moralischen Idee der Vergeltung“.[29]

Religionssoziologie:[30] Der Ursprung dieses strikten, bis weit über den Tod hinausreichenden Dualismus der Avesta wird inzwischen in der Feindschaft der sesshaften Bauern und den nomadisierenden Viehhirten der Indoarier gesehen, der sich ja auch in der Geschichte von Kain und Abel wiederfindet und durchaus auch in Kämpfen zwischen den iranischen Ahura-Anbetern und den indischen Daeva-Anbetern zum Ausdruck kam. Auch die sorgfältige Bodenbestellung als Haupttugend weist in diese Richtung, ebenso die Pflicht zur Einhaltung von Verträgen usw., zumal die anderen Tugendpflichten relativ verschwommen gestaltet sind (gute Werke, Rechtschaffenheit, nicht lügen usw.). Seine endgültige Form nahm der Zoroastrismus erst mit Beginn der Achämenidenzeit ab dem sechsten vorchristlichen Jahrhundert nach der machtpolitischen Ablösung der Meder an, wo er vor allem unter den Sassaniden zu einem zentralistischen Priesterkult wurde. Nach Tokarew reflektiert die Entwicklung des Zoroastrismus die Entwicklung der iranischen Staaten mit der Zuspitzung von Klassengegensätzen.[31]
Der spätere, aus dem Zoroastrismus hervorgegangene Gnostizismus und der Manichäismus haben dann erheblichen Einfluss auf das Christentum ausgeübt. Später finden sich die dualistischen Grundgedanken im Christentum vor allem bei den Sekten der Paulikianer (7. Jh.), der Bogomilen (10. Jh.), der Katharer und Albigenser wieder (12./ 13. J.).

Alte vorderorientalische Religionen

Syrien und Palästina[32]

Die syro-kanaanäische Religion, zu der im Prinzip auch die weiter unten dargestellte jüdische gehört, ist vor allem von Vegetationsmythen bestimmt. Außer den Juden vor allem der Frühzeit im zweiten vorchristlichen Jahrtausend und bis zur Zeit der Reformen des Hiskia und vor allem Josia hatten hier auch die Ugariter und Phönizier ihre religiösen Wurzel im Kult um den Himmelsgott El und Baal, Aschera sowie diversen Stadtgöttern wie Melkart, der vor allem auch als Unterwelts- und Totengott auftritt. Der Kult war magisch, ja orgiastisch bestimmt und imponiert als Mysterienkult. Ähnlichkeiten zu Ägypten, Mesopotamien wie Griechenland fallen auf. Die Untwerweltvorstellungen sind diffus. Ein Totengericht gab es wie im frühen und mittleren Judentum nicht.

Hethiter, Urartu[33]

Die lediglich als Staatskult überlieferte Religion der Hethiter ist stark synkretistisch geprägt und nahm von vielen benachbarten Völkern Vorstellungen, Mythen und Götter auf. Für die als göttlich betrachteten Könige gab es umfangreiche Totenrituale, aber auch der einfache Tote ging in die jenseitige Welt, und zwar endgültig, und ein Umgehen der Totengeister gab es nicht. Vor allem für die Könige ist auch ein Ahnenkult mit Opfern bezeugt. Ein Totengericht gab es jedoch offenbar nicht.

Die Religion von Urartu(Chaldäer) ist durch den Rechtsanspruch der Götter gegenüber den Menschen geprägt. Über die Jenseitsvorstellungen ist so gut wie nichts überliefert, auch Bestattungen wurden außer einem Fürstengrab keine gefunden. Aus den einzelnen Kammern schließt man, dass sie wohl als Wohnort des Verstorbenen gedacht waren. Es gab einen ausgeprägte Opferkult. Über ein Totengericht ist nichts bekannt.

Phönizier[34]

Die phönizische Religion steht der frühen kanaanäischen Religion sehr nahe; wichtigste Götter waren Baal, Melkart und der höchste Gott El sowie Astarte (Aschera) und der Todesgott Mot. Zentral ist ein Fruchtbarkeitskult mit dem Mythos des sterbenden Gottes (Baal und Adonis), wie er dann später für das Christentum wesentlich wurde. In den einzelnen phönizischen Städten variierten die kultischen Vorstellungen allerdings stark, und sie waren vor allem von spezifischen Stadtgöttern geprägt. Die phönizische Religion breitete sich später im ganzen Mittelmeerraum aus. Über das phönizische Jenseits und die damit zusammenhängenden Vorstellungen wissen wir abgesehen von seiner Bedeutung als vegetationsmythischem Ort wenig; von einem Totengericht ist nichts bekannt.

Religionen der antiken Klassik

Vorstellungen von einem Totengericht sind hier, wenn überhaupt, eher schwach ausgeprägt und orientieren sich, so vorhanden, vor allem an Äußerlichkeiten und der Einhaltung der Totenriten und weniger an ethischen Normen.

Griechen, Etrusker und Römer
 
Persephone beaufsichtigt Sisyphos mit seinem Stein in die Unterwelt. Seite A von einer schwarzfigurigen attischen Amphore, um 530 v. Chr. Aus Vulci.

Griechen:[35] Der Jenseitsglaube der Griechen jener Zeit ist eher heterogen. Man glaubte nach Hesiod und Pindar sowie bei Homer (z.B. in Der Staat, Buch 10) zunächst an eine Art Insel der Seligen. Selig ist außer den Heroen der, der sich in drei Reinkarnationen auf der Erde bewährt hat. Vor allem die Pythagoreer nahmen diese Vorstellung der Seelenwanderung auf. Die spätere Vorstellung eines Strafortes Tartaros, in der die gestürzten Titanen und andere Übeltäter oder ehemalige göttliche Machtkonkurrenten leiden, die sich gegen den göttlichern Willen vergangen hatten (Hybris) und einer etwas milderen, aber öden Unterwelt Hades sowie ein paradiesischer Ort, das Elysion, repräsentieren die alte kosmologische Dreiteilung.
Die Unterwelt ist Gott und Ort in einem. Es gibt hier nun ein eindeutiges Totengericht. In seinem Richteramte stehen dem als Unterweltgott unerbittlich strengen Hades nach späterer Überlieferung die drei Totenrichter Minos, Rhadamanthys und Aiakos freudlos auf der Asphodeloswiese zur Seite. Die Seelen der Gerechten werden in die von der Lethe, „dem Strom des Vergessens“, umflossenen, glückseligen Elysion-Gefilde gewiesen, der alten Insel der Seligen. Es gibt nun auch die Idee der Bestrafung von Frevlern, die den Zorn der Götter erregt haben; sie werden in den Tartaros, den schrecklichen Ort der Verbannung gestoßen, wo sie auf mancherlei Weise für ihre Untaten zu büßen haben (Sisyphos, Tantalos, die Danaiden, Prometheus usw.). Der Hades bleibt indes nur wenigen auserwählten Menschen erspart, die vergöttlicht werden. Verbreitet war die Überzeugung, dass das Schicksal der Toten davon abhänge, ob die Lebenden an der Leiche die obligaten Zeremonien ausführten, weshalb diese in der griechischen Religion eine zentrale Stellung einnahmen. Die Seelen Unbestatteter fanden hingegen keine Ruhe. Totenopfer zur Speisung der Seelen wurden für sehr wichtig gehalten und gelten als Reste des uralten Fruchtbarkeitskultes.
Der Hades, dieser öde und endlose Ort ohne Wiederkehr, ähnelt stark mesopotamischen und jüdischen Vorstellungen. Es ist schon aus diesem Grunde keine Wunder, dass sich die Göttervorstellung der Griechen schnell verweltlichten und nach und nach nicht mehr allzu ernst genommen wurden, etwa bei Xenophanes. An die Stelle solch religiöser Vorstellungen traten etwa bei Platon dann philosophische, in denen der Begriff der Tugend (Areté) an Bedeutung gewann und derart dem Menschen ein selbstbestimmtes Mittel in die Hand gab, solche dunklen Vorstellungen zu überwinden. Die Orphik wiederum, in deren Zentrum die Lehre vom Schicksal der Toten stand, versuchte durch mystische Zeremonien, den Gläubigen ein seliges Leben im Jenseits zu sichern. Totenopfer waren verbreitet.

Etrusker:[36] Die Struktur der etruskischen Religion ist archaisch, von Vegetationsmythen geprägt und von einem strengen Determinismus bestimmt, der Züge einer kosmologischen Prädestination trägt. Ob es ein eigentliches Totengericht gab, weiß man nicht. Auch einen eindeutig nach dem Muster des griechischen Unterweltschiffers Charon gebildeter „Charun“ mit ähnlicher Funktion gab es, aber auch dies ist erst ab dem 4. vorchristlichen Jahrhundert bezeugt, in dem auch die Paarung Persephone/Hades (Phersipnai/Eita) in der etruskischen Überlieferung offenbar unter griechischem Einfluss auftaucht. Es gab Todesdämonen. Eine Vergöttlichung der Toten war möglich; sie konnte durch Opfer erreicht werden. Nach den Malereien und Plastiken in den Nekropolen zu urteilen glaubte man an eine freudvolle Nachexistenz.

Römer:[37] Über die Jenseitsvorstellungen der Frühzeit ist wenig bekannt. Der Ahnenkult war ausgeprägt. Später übernahmen die Römer weitgehend die religiösen Vorstellungen der Griechen und amalgamierten sie mit etruskischen und altitalischen Konzepten zu einem Staatskult, wobei es vor allem in der Kaiserzeit zu einer starken Verweltlichung kam. In der Volksreligion blieben jedoch archaisch-animistische Elemente lebendig. In Vergils 6. Gesang der Ende des ersten vorchristlichen Jahrhunderts entstandenen Aeneis ist die Übernahme griechischer Jenseitsvorstellungen besonders gut bezeugt. In der römischen Mythologie wird Hades Pluto genannt (eigentlich ein alter chthonischer Fruchtbarkeitsgott) und später mit diesem gleichgesetzt. Der Hades als Ort wird in der römischen Mythologie zum Orcus. Diese Unterwelten wurden im Christentum allesamt zur Hölle als Ort ewiger Verdammnis und verschmolzen mit der Hel der germanischen Mythologie. Ein eigentlich römisches Totengericht abseits von griechischen Konzepten ist nicht ausgeprägt. Auch hier war jedoch die Einhaltung von Totenritualen sehr wichtig, um den Toten ein übles Schicksal zu ersparen.

Alteuropäische Religionen

 
Räumliche Verteilung der alteuropäischen Völker und damaligen Mächte in Europa um 218 v.Chr.

Vor allem bei Kelten, Germanen und Slawen sowie erst recht bei den Skythen, Thrakern und Illyrern liegt die Schwierigkeit bei der Analyse ihrer Jenseitsvorstellungen und abgesehen von den Überlieferungsproblemen in zwei Faktoren begründet:

  1. Diese Völker waren keine homogene Gesellschaften, sondern in Stämme und lokale Herrschaften gegliederte lose, in ihrer Vorstellungswelt oft recht heterogene Kultgemeinschaften, die teils überhaupt nie, teils erst sehr spät und dann christliche Staaten ausbildeten (etwa in Spanien und Oberitalien) und über ganz Nord-, West, Ost- und Mitteleuropa verbreitet waren. Die Vandalen etwa kamen ja bis nach Nordafrika, die Goten bis Italien und Spanien, die Wikinger bis Grönland und Südrussland, wo sie das frühe russischer Reich gründeten (Kiewer Rus). Und die Kelten fielen unter anderem in Italien und Griechenland ein und kamen bis nach Kleinasien (Galater) und bildeten als Gallier in Frankreich lange Zeit die Hauptgruppe der Bevölkerung. Die Slawen wiederum hatten ein Siedlungsgebiet von der Elbe im Westen über den Balkan im Süden bis in die Ebenen Osteuropas.
  2. Der Einfluss des Christentums machte sich oft schon sehr früh und im Einzelnen oft heute nicht mehr genau identifizierbar bemerkbar. Aber auch alte griechische Vorstellungen wie die analog den drei Parzen gebildeten drei Nornen[38] und die Struktur der Unterwelt samt einigen Details, etwa die Brücke zur Unterwelt, der Höllenfluss Gjoll, der Höllenhund Garmr oder die die Brücke bewachende Riesin Modgud scheinen relativ früh, und hier vor allem bei den Germanen auf ihre Jenseitsvorstellungen eingewirkt zu haben; und bei vielem, was und heute als „germanisch“ überliefert ist (und zum Beispiel von Richard Wagner und später den Nazis dafür gehalten wurde), handelt es sich bereits um christlich beeinflusste Entwicklungsstufen, von den Schrecken der Hölle, der ethischen Aufteilung in Gut und Böse bis hin zur Eschatologie, wie sie uns etwa im altsächsischen Heliand begegnet.[39] Damit beginnen sich aber auch erste Vorstellungen von einem Totengericht auszubilden, das ja bei einer moralisch-ethischen Einstufung der Toten notwendig wurde, die es bis dahin nicht gegeben hatte.
Kelten[40]
 
Die Dolmen waren Tore zur Unterwelt. Hier die Feendolmen von Draguigna (Dép. Var) in Frankreich.

Die Religion der Kelten, bei der es vergleichbare, jedoch nicht ganz so ausgeprägte Überlieferungsprobleme wie bei den Slawen gibt, ähnelt in manchem der der Etrusker, die wohl deren Ursprünge in der Urnenfelderkultur teilen. Da wie dort fehlt offenbar ein ausgeprägter oppositioneller Gut-Böse-Dualismus (im walisischen und irischen Sagenkreis allerdings kommt er aber möglicherweise als Spätentwicklung unter christlichem Einfluss vor) einschließlich der damit zusammenhängenden Götterkampfmythen samt Jenseitsfurcht und Totengericht, die ja der Urnenfelderkultur fremd gewesen sein dürfte, zieht man die Bestattungsbräuche mit heran. Erstaunliche Ähnlichkeiten der keltischen Mythologie bestehen zur Mythologie der alten, wiederum stark durch die altiranischen Kulturen beeinflussten Slawen, ja sogar zum frühen Hinduismus.[41] In der Mythologie ist nirgends die Rede von Schuld, Bestrafung und Gericht in einem Leben nach dem Tode, stattdessen gab es einen ausgeprägten Seelenwanderungs-Glauben (allerdings nicht im pythagoreischen Sinn) und eine Wechselwirkung zwischen Diesseits und einem durchaus angenehm gedachten Jenseits ohne Tod, Arbeit und Winter, das sich unter der Erde (etwa in den Dolmen), unter Wasser oder auf sagenhaften Inseln befand (z. B. Avalon) und in dem Götter, Feen, Geister und Tote miteinander wohnten.

Skythen[42]

Da die Skythen wie die Slawen ein schriftloses Volk waren, ist über ihre religiösen Vorstellungen nur wenig bekannt. Ein Totengericht scheint es wie z.B. bei den Etruskern nicht gegeben zu haben, so dass vieles wie bei den Kelten auf die Vorstellung eines Kontinuums Diesseits – Jenseits deutet, wobei der vornehme (und dann einbalsamierte) Tote die reichen Gaben der Bestattung quasi mitnehmen konnte, ohne befürchten zu müssen, von strengen Richtern im Jenseits bestraft zu werden. Priester und Tempel gab es kaum. Die bekanntesten Hinterlassenschaften der Skythen und ihres Totenkultes sind die Kurgane, die mit enormem Arbeitsaufwand errichtet wurden, der darauf hindeutet, dass der verstorbene Fürst auch im Jenseits über seine oft mitbeerdigte Frau, sein Gefolge und seine Ausrüstung, ja sogar seien Pferde verfügen wollte.

Germanen[43]
 
Illustration aus einem 1895 erschienenen Buch von Karl Gjellerup „Den ældre Eddas Gudesange“ zur Völuspa Strophe 24, wo über den Qualort Nystrand der Unterwelt berichtet wird (die Sünder waten durch Gift und Schlangen). Es handelt sich hier aber bereits um eine christlich überformte Vorstellung, die man damals aber noch für rein germanisch hielt.

Aufenthaltsort der Toten war das lichtlose Hel, das jedoch nicht als Ort der Verdammten gedacht ist, die dort an „Qualorten wie dem Nystrand“ (Totenstrand) eine Strafe abbüßen müssen (das ist aber bereits eine christliche Vorstellung, die hier stark auf die Völuspa eingewirkt hat!); und analog gibt es auch kein Totengericht. Im Norden entwickelte sich dann aus der örtlichen die persönliche Hel als Unterweltsgöttin. Der Ort Hel wurde dabei unter christlichem Einfluss zum Strafort Hölle, und die sittliche Beschaffenheit der Toten (hier zunächst seine Verdienste als Krieger) wurde nun zunehmend zum Zuweisungsgrund, wobei zunächst nur die Positivauswahl der Walküren auf dem Schlachtfeld ausschlaggebend war, bei der es sich im übrigen ebenfalls um eine sehr späte, aus der Völkerwanderungszeit (4. Jh. n. Chr.) stammende, erst im 9. Jahrhundert n. Chr. in der Snorra-Edda schriftlich überlieferte, vielleicht sogar um eine christlich motivierte Vorstellung handelt, denn, so Golther: „In Wirklichkeit sind eben Hel und Walhalla eins, das große, allumfassende Seelenreich“.[44]
Zunächst jedoch gab es aber für die Toten der vorchristlichen Germanen meist nur Hel, in der das Leben jedoch keinesweg elend gedacht war, vielmehr ähnelte es stark dem irdischen; und den Vornehmen wurde ein durchaus festlicher Empfang bereitet. Nur in einigen nordgermanischen Stämmen ist Walhalla als letztes Refugium einer spezialisierten Kriegerkaste überhaupt präsent. Auch der Däne Saxo Grammaticus spricht nur von unterirdischen Totenorten – solchen für Krieger mit angenehmen grünen Gefilden und für „Neidlinge“ in schlangentriefenden, im Norden liegenden Höhlen.
Die Germanen glaubten allerdings an eine Art Seelenwanderung und an die Wiedergeburt[45] – letzeres eventuell ebenfalls schon ein christlicher Gedanke –, so dass diese dunklen Vorstellungen vom Tod doch einigermaßen entschärft sind. Jedoch kann es geschehen, dass Hel sich weigert, eine Seele wieder herzugeben (Balder-Mythos) – eine jener alten Diskrepanzen, wie sie schon im Orpheus-Mythos zum Ausdruck kommen und die das Christentum als Erlösungsreligion später so erfolgreich nutzte.
Überdies herrschte vor allem nordgermanisch und hier insbesondere auf Island der Glaube an Schicksalsfrauen (Nornen, es waren zahlreiche, erst unter antikem Einfluss wurden es drei), die im Sinne einer kosmischen Prädestination wurd, das Schicksal jedes Einzelnen, in ihrem Gewebe oft sehr ungleich vorherbestimmten und deren Macht selbst die Götter unterworfen waren (es gab böse und gute Schicksalsfrauen in diesem Sinne; Reste davon sind noch im Märchen von Dornröschen enthalten). Die sittliche Qualität von Göttern und Helden und entsprechend ihre Behandlung in Hel richtete sich danach, wie sie wurd begegneten. Zu ihnen gehören auch die Walküren als besondere Schicksalsfrauen der Schlacht.[46]

Slawen[47]

Der altslawische Glaube war noch stark animistisch bis totemistisch geprägt. Teilweise aufwendige Grabbeigaben deuten auf ausgeprägte Jenseitsvorstellungen dieses schriftlosen und sehr heterogenen Volkes bin. Es scheint eine Art Paradies gegeben zu haben sowie einen feurigen Ort, wo die Bösen litten (die Unterscheidungskriterien sind allerdings unklar). Bei den Ostslawen entscheidend war auch die Art des Todes (natürlich oder unnatürlich bzw. rein/unrein, vor letzteren hatte man Angst, da sie als Geister umgingen); ein Kult der Familienahnen scheint verbreitet gewesen zu sein. Es gab eine friedliche Vorstellung vom Leben nach dem Tode, entsprechend einen ausgeprägten Begräbniskult mit Grabbeigaben, kein Totengericht. Die Seele verließ nach dem Tod den Körper, blieb entweder vor Ort oder ging in ein Jenseits ein. Die Überlieferungslage für die altslawische Religion ist allerdings besonders schlecht und zudem stark christlich eingefärbt.

Thraker und Illyrer

Über die Religionen der Illyrer ist recht wenig bekannt. Die Thraker weisen jedoch starke Ähnlichkeiten mit griechischen religiösen Vorstellungen auf. Nach Herodot, der ihnen eine regelrechte Todessehnsucht nachsagte (Historiae V, 4) glaubten sie an die Unsterblichkeit der Seele und betrieben einen Mysterienkult mit Elementen der Seelenwanderung, wie man sie auch in der Orphik findet.[48]

Mesoamerikanische und andine Religionen

 
Statuette des aztekische Totengottes Mictlantecuhtli, der über das nördliche Totenreich herrschte (Brit. Museum). Er wird meist mit einem Totenkopf und herabhängenden Knochen dargestellt.

Die Religionen dieser präkolumbianischen Region[49] sind noch stark schamanisch geprägt. Wie in Alteuropa gilt auch hier, dass es erhebliche zeitliche (z.B. Olmeken, Zapoteken, Tolteken, Mixteken, Chavin, Nazca, Paracas, Mochica, Chimu usw.), regionale und lokale Unterschiede (z.B. La Venta, Teotihuacan, Monte Alban, Tikal, Palenque, Copan, Chichen Itza, Tenochtitlan, Tiahuanaco) bei Kult und Götterwelt gab, doch bestimmte Grundzüge und Mythen, die offenbar allen gemeinsam waren, etwa den Mythos vom Jaguarmann. Auch das Überlieferungsproblem stellt sich hier in aller Schärfe.

Es gibt bei den Mayas und Azteken anders als etwa in der ägyptischen Religion kein eigentliches, auf das Abwägen von Verdiensten und Vergehen gerichtetes, also rechtlich orientiertes Totengericht, allerhöchstens ein von äußerlichen Ansätzen abgeleitetes, wie man es ja bereits von anderen alten Religionen kennt. Das gilt generell für alle präkolumbianischen Religionen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, denn in Südamerika sind durchaus Mumienkulte in regelrechten Nekropolen nachweisbar, etwa die Paracas-Nekropole, die auf den Glauben an ein körpergebundenes Weiterleben nach dem Tode hinweisen. Dazu existierte dort generell ein Ahnenkult, der allerdings auch ein Fruchtbarkeitskult war, was wiederum auf eine relativ frühere Entwicklungsstufe von Religion schließen lässt. (Die mesoamerikanischen Götter sind meist Naturgötter für Regen, Mais usw.) Die Jenseitsvorstellung z.B. der Azteken ist nicht von der irdischen Lebensführung einer Person, sondern von der Todesart und der früheren beruflich-sozialen Stellung des Totenseele abhängig, deren Potenz sie mit ins Totenreich nimmt (deutliches Zeichen einer sich von der Volksreligion stark unterscheidenden Herrschaftreligion). Auch eine enge Beziehung zum Opferblut, also wiederum eine Verbindung zur Fruchtbarkeit, ist für alle präkolumbianischen Kulturen charakteristisch; ebenso ein teils exzessiver Opferkult mit Menschenopfern.

Typisch für die Inkas war ein Sonnen- und Mondkult, der vor allem als Staatskult imponierte, indes der Volksglaube wie auch in Mesoamerika noch stark animistisch-schamanisch geprägt blieb, denn in seinem Zentrum stehen Tier- und Ahnenkult, wie er sich etwa im teils bis heute lebendigen Kult der Huacas äußerte und wie er bis heute bei den Indianerkulturen Südamerikas lebendig ist. Für den Inka selbst wurde angenommen, er nehme im Jenseits dieselbe gottgleiche Position ein wie im Diesseits. Für die Inkas ist jedoch im Unterschied zu den mesoamerikanischen Kulturen ein Totengericht auch nicht in Ansätzen bekannt.

Eigentliche Jenseitsvorstellungen: Es gab im gesamten Altamerika Vorstellungen einer Seelenwanderung, bei der die Seele, man konnte auch mehrere haben (wie bei den Ägyptern), auf Tiere überging oder von Tieren auf Menschen, eine noch völlig schamanische Vorstellung. Die Jenseitsvorstellungen sind im Rahmen kultureller Unterschiede zwischen den einzelnen präkolumbianischen Kulturen Mesoamerikas relativ ähnlich.
Kosmologisch gab es eine Dreiteilung der Welt in Oberwelt, feste und Wasserwelt und Unterwelt nach schamanischem Muster. Diese Hauptwelten waren wiederum teils extrem unterteilt in bis zu 13 Überwelten und 9 bis 13 Unterwelten, letzere als teils gefahrvolle Aufenthaltsorte der Seelen. Das Ganze wird überlagert von einem kosmogonischen Viererprinzip (vier Weltzeitalter, vier Quadranten der vier Himmelsrichtungen u.s.w.). Beherrscht wurde diese Unterwelt von den zwölf dunklen Herren mit Namen wie „Eins-Tod“, „Hervorbringer des Eiters“, „Knochenstab“ oder „Blut ist seine Klaue“, also de facto schamanische Dämonen, wie sie ja auch die mesopotamische Unterwelt bevölkern. Wer starb, der musste nach der Vorstellung der Mayas und Azteken, aber wohl auch schon der ihnen vorausgehenden Völker, an einen Ort der Angst (Xibalba) hinabsteigen und geführt von einem Totenhund (ganz ähnlich dem Cerberos der Griechen) den gefährlichen Weg hinab auf sich nehmen und einen siebenarmigen Unterweltfluss überqueren. Von den Herren der Unterwelt wurden er dann geprüft und gedemütigt, bis diese die Seele wieder freiließen. Es scheint also, dass es eine Art allgemeines Totengericht doch in Ansätzen gegeben hat, jedoch weniger als eine Art Prüfinstanz, denn er herrschte ja offenbar dämonische Willkür (ähnlich der mesopotamischen Unterwelt), sondern eher als Verteilerfunktion. Auch ist das anschließende Verfahren nicht ganz klar (gerade die religiösen Texte wurden von den spanischen Eroberern vernichtet), sofern es so etwas überhaupt gab.
Es gab im Totenreiche auch vier Paradiese, entsprechend den vier Himmelsrichtungen: Die im Kampf getöteten Krieger gingen direkt in das östliche Paradies ein, das „Sonnenhaus“ Tonatiuhichan, wo sie mit den Menschen zusammentrafen, die den Opfertod gestorben waren. Ebenso gab es ein westliches Paradies, das „Maishaus“ Cincalco, für die im Kindebett Gestorbenen, denen ebenfalls Verehrung zuteil wurde. Ins südliche, als äußerst fruchtbar geschilderte Paradies gelangten die Toten, deren Tod mit dem Regengott Tlaloc assoziiert wurde, also Ertrunkene, vom Blitz Erschlagene, aber auch solche, die an Lepra oder anderen Krankheiten gestorben waren. Zum nördlichen Totenreich Mictlan führte hingegen kein direkter Weg. Dorthin gelangten nur die von der Sonne auserwählten Toten. Um Mictlan zu erreichen mussten an neun verschiedenen Orten Mutproben bestanden werden, bevor man nach vier Jahren dort eingelassen wurde. Auch einen Totengott Mictlantecuhtli gab es, der zusammen mit seiner Gattin Mictecacíhuatl das nördliche Totenreich beherrschte.
Das Schöpferpaar Ometecuhtli und Omecihuatl lebte im obersten der 13 (oder 9) Jenseitsbereiche. Hierher gelangte als einzige menschliche Toten die gestorbenen Kleinkinder. Noch jenseits dieses Himmels vermutete man Tloque Nahuaque, den „Allgegenwärtigen“ und vermutlich das, was im Schamanismus der eine oberste Weltengott gewesen war, wie er in fast allen Religionen irgendwo vorkommt.

Lebende Religionen

Abrahamitische Religionen

Allgemein[50]

Sie werden nach der verbindenden Gestalt des alttestamentarischen Abraham so genannt und umfassen Judentum, Christentum und Islam nebst einigen von diesen abgeleiteten kleineren Religionen wie Bahai, Karäer, Samaritaner, Drusen usw.
Vor allem in diesen monotheistischen Großreligionen findet man eine starke Vermischung des Totengerichtskonzeptes mit eschatologischen Vorstellungen von Apokalypse, Auferstehung, Letztem Gericht und Erlösung. Vorhandene oder übernommene Totengerichtvorstellungen gehen schließlich darin auf, wobei Reste allerdings bestehen bleiben, oder sie werden durch äußere Einwirkungen und überkommene heidnische Traditionen verzerrt. Dies gilt vor allem im Christentum und im Islam mit ihren ausgeprägten und formalisierten Jenseitsvorstellungen, die, meist als mittelalterliche Spätentwicklungen, hochdifferenziert sein können und daher vor „Eintritt“ wiederum gewisse Prüfmechanismen erfordern. Diese sind allerdings oft relativ widersprüchlich, ja verschwommen oder sie werden gar wie im Christentum, insbesonder in seiner Gnaden- und Rechtfertigungslehre, abermals in den göttlichen und daher unerforschlichen Willen hineinverlegt, dem man aber sekundär menschliche Gerechtigkeitsvorstellungen unterschiebt, wie das besonders schön in Dantes „Göttlicher Kommödie“ mit ihren hochscholastischen Sündensystematisierungen und Strafdifferenzierungen zu beobachten ist und wie das vor allem für die Machtsicherung von Kirche und Staat in Spätantike, Mittelalter und Neuzeit nützlich gewesen ist.[51] (Es gibt alleine im Inferno mehrere Dutzend davon mit jeweils „zuständigen“ Höllenkreisen und Strafarten, entsprechendes gilt für das Purgatorio, ja sogar als Grad der Seligkeit für das Paradies).
Aus antiken, meist griechischen Traditionen sind hie und da insbesondere in das Christentum und Judentum (etwa in der Gnosis) und im Chassidismus) auch Gedanken der Seelenwanderung eingedrungen, haben sich meist jedoch nicht halten können, vor allem, wenn sie mit dem Auferstehungs- und Erlösungsgedanken konkurrieren mussten, der die potentiell endlosen Zyklen einer Seelenwanderung positiv überlagern konnte, sofern nicht ein unabänderlicher Aufstieg der Seele bis hinein in das Göttliche selbst imaginiert wurde. Im kabbalistischen Chassidismus hat die vor allem im Buch Sohar entwickelte Vorstellung der Seelenwanderung Gilgul allerdings seit dem späten Mittelalter Fuß gefasst.[52] Der Zoroastrismus hat ebenfalls mit seinem extremen Gut-Böse-Dualismus und den damit eihergehenden Totengerichtsvorstellungen auf die abrahmitischen Religionen wesentlich eingewirkt (etwa im Manichäismus und den von diesem abgeleiteten Sekten, die gewöhnlich von der Kirche massiv verfolgt wurden, da sie ihr Machtprivileg bedrohten).

Judentum[53]

Das Judentum ist eine der wenigen Religionen des Altertums, die sich bis in unsere Zeit erhalten haben und spiegelt in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen zahlreiche der in späteren Schwesterreligionen auftretenden Vorstellungen zu Tod, Jenseits und Eschatologie, weshalb es hier etwas ausführlicher betrachtet werden soll. Seine diesbezüglichen Konzepte sind allerdings außerordentlich heterogen und nur im historischen Längsschnitt vernünftig darstellbar, da sich in Palästina verschiedene historische und religiöse Entwicklungen überlagern. Grundsätzlich ergeben sich dabei 5 Phasen:[54]

Vorexilzeit (Erstes Reich bis ca. 539 v. Chr.): Über die früheste Zeit des Nomadentumes und ihre Jenseitsvorstellungen ist wenig bekannt. Eine Vergeltung nach dem Tode gab es jedenfalls nicht. [55] Die Kulte ähnelten denen der übrigen vorpalästinensischen und palästinensischen Religionen mit ihren Fruchtbarkeitsmythen.
Die primären Vorstellungen des Judentumes sind in der archaischen Zeit vor dem Exil extrem pessimistisch. Der Tod gehörte ursprünglich nicht zur Schöpfung, sondern war Folge des Sündenfalles. Auch eine Vorstellung von Leib und Seele gab es nicht (das war ein griechisches Konzept), vielmehr wurde das Leben einheitlich gesehen. Zunächst ging man daher im frühen Judentum davon aus, dass es kein Weiterleben nach dem Tode gibt und damit auch keine Unsterblichkeit (außer indirekt durch Nachkommen). Man wünschte sich entsprechend ein langes irdisches Leben, um dieses Schicksal so lange wie möglich hinauszuschieben. Das Totenreich Scheol, in das unterschiedslos alle Toten gelangten, hatte kein Verbindung mehr mit Gott, unterlag allerdings seiner Oberhoheit. Es wurde als unterirdisch, kalt und dunkel vorgestellt und folgt offenbar mesopotamischen Vorbildern. Alle Unterschiede, auch gut und böse, hörten dort auf, es gab kein Denken, Fühlen und keine Weisheit. Ein hier überflüssiges Totengericht gab es somit nicht. Nur ganz wenige Menschen, die Gott direkt zu sich nahm, entrannen dem. Ewigkeitsvorstellungen bezogen sich stets auf das gesamt auserwählte Volk Israel. Die Striktheit der altjüdischen, vorexilischen Todesvorstellung hat allerdings paradoxerweise dazu geführt, dass sich zahllose Riten der Lebenden um den Tod entwickelten, die alle den Sinn hatten, das Gedächtnis an ihn bei den Lebenden so lange wie möglich zu erhalten, da er nur so in gewissem Sinne weiterlebte. Zudem verfuhr man mit dem toten Körper extrem sorgfältig, da er Eigentum Gottes sei und daher nicht zerstört werden dürfe (und später, als man eine Auferstehung für denkbar hielt, abermals unversehrt zur Verfügung stehen müsse).

Babylonisches Exil und Nachexilzeit (Zweites Reich 539 v. Chr. bis 70. n. Chr.): In einer späteren, nachexilischen Periode kam es dann bereits zu einer ersten Differenzierung des Totenreiches, als man begann, die Scheol von der Gehenna zu unterscheiden, die nun als Strafort vorgestellt wurde (Eingang im Hinnomtal), entsprechend der griechischen Unterscheidung zwischen Hades und Tartaros, die wohl über den Hellenismus ins Judentum eingedrungen ist; und der Name Gehenna ist denn auch eine griechische Bildung zu Hinnom.
Die auch stark durch mesopotamische Vorstellunge beinflusste, später während der Perserherrschaft durch den Zoroastrismus zusätzlich angereicherte, eher verworrene Kosmologie der Juden verhinderte offenbar zudem eine deutliche Ausprägung von Jenseitsvorstellungen,und nach Tokarew ersetzte die bereits vorexilisch in Erscheinung getretene Idee des Auserwähltseins des Volkes Israel, die vor allem nachexilisch in der Zeit des Zweiten Tempels besonders auffällig in Erscheinung trat, nun mehr und mehr die Idee der Vergeltung nach dem Tode, da nach Verschärfung der Klassengegensätze die Notwendigkeit entstand, dem unterdrückten Volk eine Art religiösen Trost zu spenden, der in dem meisten Religionen als Vergeltung nach dem Tode und Belohnung im Jenseits für die Leiden im Diesseits entschädigt und damit ein Totengericht notwendig macht, das hier nun aber überflüssig war. Auch die Reformen der Könige Hiskia und vor allem Josia zielten in diese Richtung.[56]
Das religionsphilosophische Gedankengut des Hellenismus hat hingegen trotz dessen zeitweilig großen Einflussse im östlichen Mittelmeer in dieser Periode kaum Spuren im Judentum hinterlassen, und seine abstrakten metaphysischen Begriffe sind nicht oder kaum in es eingedrungen. Jenseitsvorstellungen, Vorstellungen von der Unsterblicheit der Seele, von einer Vergeltung nach dem Tode usw. fehlen noch völlig. Gott belohnt und bestraft die Menschen hier auf der Erde, wenn nicht unmittelbar, so doch ihre nachkommenschaft.[57] Später und bereits in der Endphase des staatlichen Judentumes der ersten beiden vorchristlichen Jahrhunderte gewann dann die Lehre von der Auferstehung des Leibes immer mehr Anhänger, wurde jedoch wie auch die Idee eines dann notwendigen Totengerichtes, etwa von den Sadduzäern strikt abgelehnt. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die drei damals um die Zeitenwende konkurrierenden theologischen Strömungen des Judentums, Sadduzäer, Pharisäer und Essener, von denen letzlich nur die Pharisäer im Rabbinismus überlebten. Nach dem bedeutendsten jüdischen Historiker Flavius Josephus (37/38 – ca. 100 n. Chr.), dessen Überlieferungen hier jedoch unvollständig bis verzerrt sein könnten, glaubten die Sadduzäer, der Mensch habe einen freien Willen, die Essener glaubten an eine Prädestination des Menschen, während die Pharisäer einen freien Willen mit einem Vorherwissen Gottes lehrten. Die Pharisäer unterschieden sich darin weiter von den Sadduzäern, die die Jerusalemer Tempelpriester stellten, dass sie an eine Auferstehung der Toten glaubten, die unter der Erde gerichtet werden. Die Gerechten gehen in andere Körper über (womit keine Seelenwanderung gemeint sein dürfte, da es sich hier nicht um materielle Körper gehandelt hat), indes die Bösen auf ewig bestraft und in Gefangenschaft gehalten werden. Das ewige Leben verliert nach der Mischna nur, wer die Auferstehung der Toten, den göttlichen Ursprung der Thora, der bis heute wichtigsten religiösen Grundlage des Judentumes, oder die göttliche Fügung des menschlichen Schicksals leugnet. Die Leistung der Pharisäer bestand darin, die Ausrichtung des Judentums auf den Tempel zu überwinden, indem sie den Alltag durch Einhaltung jüdischer Vorschriften heiligten. Jesus stand in seiner Lehre sowohl den Essenern wie den Pharisäern nahe.

Talmudische Periode und Rabbinismus (bis ca. 700): Nach der Zerstörung des Tempels 70 n. Chr. und dem Beginn der Diaspora gewann die rabbinische Lehre vom Messias immer mehr Anhänger und hellenistisches Gedankengut setzte sich bedingt durch das Zusammenleben mit diesen Völkern zunehmend durch. Damit verbunden war der Glaube an eine leibliche Auferstehung des Körpers im Rahmen einer Eschatologie, der sich seither auch in strikten Begräbnisvorschriften wie dem Verbot der Feuerbestattung, der Autopsie und der den Körper ja teilweise zerstörenden Mumifizierung usw. niederschlägt. Das Judentum wandelte sich so von einer reinen, ethnisch und diesseitig bestimmten Offenbarungsreligion (durch die Erzväter, Moses und die Propheten) mit dem Ziel des „Gelobten Landes“ zur Erlösungsreligion mit jenseitiger Ausrichtung auf eine Auferstehung und ein ewiges Leben. Daraus ergab sich allerdings auch die theoretische Notwendigkeit, eine quasi vorselektierende Zwischeninstanz zu erdenken, welche die Menschen entsprechend verteilte in Hölle (Gehenna) und den Wartebereich Scheol für das Paradies nach einem Jüngsten Gericht, der nun ebenso notwendig blieb. Das Strafgericht, so glaubte man, werde in Gehenna zwölf Monate dauern und sich an der rechtschaffenheit der Menschen orientieren, auch die der Nichtjuden.[58] Die an sich alte und vor allem durch Klassengegensätze beförderte Idee,[59] sich durch gute Werke im Diesseits (und das Studium der Thora) die ewige Seligkeit im Jenseits zu erwerben, gewann nun im Talmud an Bedeutung.

Das mittelalterliche Judentum (700 bis ca. 1750): Im rabbinischen Judentum der Diaspora hatte ein gravierender theologischer Wandel eingesetzt, und die Auferstehung (heute vor allem in Achtzehnbittengebet, dem Schemone Esre präsent) samt Jüngstem Gericht und ewigem Leben im Paradies wurde nun wohl auch durch Aufnahme christlichen Gedankengutes als solche akzeptierte, ein Vorgang, der bis zum 9. Jahrhundert abgeschlossen war, wobei die Orthodoxie von der leiblichen Auferstehung ausgeht, das moderne Judentum hingegen die Auferstehung als geistig-seelischen Erlösungsprozess versteht. Vor allem die mystisch orientierte Kabbala widmete sich dem Problem des Totengerichtes, indem sie ein hochkomplexe Struktur der menschlichen Seele entwarf, wobei nur deren niedrigste Stufe nefesh, die animalische Seele, göttliche Strafen zu erdulden hatte, die geistige Seele ruach jedoch in s Paradies eingelassen wurde und die unbefleckter Seele neschamah in Gott einging. Dabei entweickelten sich dann auch Vorstellungen einer Seelnewanderung Gilgul.

Das moderne Judentum ab 1750: Der Messianismus und der Auferstehungsgedanke sind heute ein zentraler Gedanke vor allem des orthodoxen Judentums (das rationalemm Gedankengut anhängende reformierte Judentum der Haskala lehnte beides allerdings ab und meidet vor allem im 20. Jahrhundert alle Diskussionen um das Leben nach dem Tod), und sie waren als unverrückbare Hoffnung während der fast zweitausend Jahre der Diaspora wohl auch dringend notwendig, denn sie hielten wie die strikte Einhaltung der überkommenen Grundsätze und Riten das Volk zusammen. Obwohl letzteres nicht wenig zu einer Isolierung der Juden in anderen Gesellschaften und damit zum Antijudaismus mit seinen immer wieder aufflammenden Pogromen beitrug, später ab dem 19. Jahrhundert vor allem in Polen und Russland den Antisemitismus mit anheizte. Allerdings liegt der Schwerpunkt im Judentum nach wie vor auf der diesseitigen Welt, da der Mensch nur hier das Gute aufnehmen und tun kann. Das Hauptinteresse des Judentums richtete sich seither auf die Wiederkunft des Messias und was dabei geschehen würde, Hoffnungen in denen sich ekstatische Katastrophenfantasien mit Erlösungsvorstellungen vom Bau des dritten Tempels und eher realistischen historisch politischen Vorstellungen (Zionismus, Groß-Israel, Siedlerbewegung) kontrovers bündeln und etwa dem Staat Israel einen nicht geringen Teil seiner inneren wie äußeren Spannungen bescheren.
Die jüdische Theologie hat sich der Diskussion über eine praktische Ausgestaltung von Jenseits und Totengericht allerdings weitgehend entzogen, vor allem mit dem Kunstgriff, den Tod nun als Schlaf an einem rein geistigen Ort (so später der unter dem Einfluss aristotelischen Gedankengutes stehend Maimonides) anzusehen mit einem Erwachem beim Jüngsten Gericht, von dem die Gottlosen, also vor allem die Nichtjuden (und Sklaven), allerdings ausgeschlossen bleiben (und die Christus dann durch seinen Tod samt Höllenfahrt erlöste). Es entstanden so zwei konträre, auch in den eschatologischen und Jenseitsvorstellungen unvereinbare theologische Strömungen, die das Judentum (und den Staat Israel) bis heute bestimmten: der letzlich zur Haskala, der jüdischen Aufklärung führende Rationalismus eines Maimonides und Moses Mendelssohn, der auch den Zionismus eines Theodor Herzl mit hervorbrachte, und die dem entgegengesetzte, in den Chassidismus und die Ultraorthodoxie führende Mystik der Kabbala, vor allem des Buches Sohar, die nicht zuletzt in die Siedlerbewegung etwa der Gusch Emunim mündete.[60]
Einen weiteren tiefen Einfluss auf diese Konzepte hat dann die Schoah ausgeübt. Wie sehr davon beeinflusste Straf- und Gerichtsvorstellungen noch heute das orthodoxe Judentum bestimmen, zeigt zum Beispiel eine Aussage des hochrangigen ultrakonservativen Rabbiners Ovadja Josef aus dem Jahre 2000: „Die sechs Millionen Juden, welche von den Händen der verfluchten Nazis ermordet wurden, waren wiederbelebte Seelen von Sündern, die gesündigt hatten und andere zur Sünde verleiteten, sowie alle mögliche (für Juden) verbotene Dinge taten. Ihre armen Seelen kamen zurück, um durch all die schlimmen Folterungen und durch ihren Tod von ihren Sünden bereinigt zu werden.“[61]

Christentum[62]
 
Botticellis Karte der Hölle zu Dantes Inferno.

Fragt man nach einem christlichen Totengericht, so trifft man auf ein fast undurchdringliches Dickicht aus historisch wuchernden Vorstellungen, die jüdische, griechische, orientalische und mittelalterliche Entwicklungen (Scholastik, Mystik)und Einflüsse in sich vereinen und immer wieder auch politische Machtansprüche in sich aufnahmen. Tatsache aber ist, dass ein solches vorläufiges Gericht trotz aller Legenden über Dämonen, Todesengel, Geister, verirrter Seelen usw. (Halloween!) im Christentum des Neuen Testamentes als geschlossenes und in sich schlüssiges Konstrukt nicht eigentlich existiert und die Frage nach Art und Struktur des Jenseits vor der Apokalypse ohne genauere Antwort bleibt. Der Grund ist einfach: Schon Christus und erst recht seine ersten Anhänger glaubten an eine von ihm ja geweissagte Apokalypse in nächster Zukunft und noch zur Lebenszeit der Evangelisten (Parusie). Weiterführende Konstrukte über Tod und Unterwelt waren daher schlicht zunächst nicht notwendig, eine dann im Laufe der Zeit verständlicherweise immer schmerzlicher empfunden Lücke, in die dann leicht heidnische und regional oft sehr unterschiedliche volkstümliche Vorstellungen von teils äußerst brutalen Jenseitsbräuchen, wie sie etwa Dante beschreibt, eindringen und sie ersatzweise füllen konnten. Zudem darf nicht übersehen werden, dass die christliche lehre von Tod und Auferstehung Gottes eng mit den orientalischen Kulten sterbender und aufersehnder Götter zusammenhängt wie er bereits im alten Ägypten und später in Palästina ausgeprägt war.[63] Später kamen noch Vorstellungen der Gnostik und anderer philosophisch-theologischer Strömungen wie des Manichäismus hinzu.
Folgende wesentliche, teilweise schlecht miteinander verträgliche allgemeine Aspekte des christlichen Jenseits- und Totengerichtsglaubens, wie sie vor allem vom Apostel Paulus, einem Pharisäer, und den Kirchenvätern formuliert wurden, finden sich:

  • Die ethischen Ansprüche Gottes sind viel strenger als im Judentum, dessen Erbe das Christentum allerdings übernimmt mitsamt den Vorstellungen zu Gehenna (Hölle), Auferstehung und Messias, wie sie zur Zeit Jesu theologisch diskutiert wurden.
  • Neu ist die Idee der Sündhaftigkeit des Menschen und seiner Erlösung.
  • Zentral ist der Glaube an die Existenz eines Jenseits und an die Auferstehung sowie an die Existenz einer unsterblichen Seele, deren Identität im Zwischenreich allerdings unklar ist.
  • Der Tod ist Folge des Bösen, das durch Adam und Eva in die Welt gekommen ist.
  • Die Kirche repräsentiert ein Zwischenreich bis zur Wiederkunft Jesu mit der Auferstehung der Toten, die nun aber keinen materiellen Leib mehr haben, sondern einen spirituellen (soma pneumatikon).
  • Wiedererweckt werden alle, erlöst jedoch nur die, die Jesus anhängen. Entschieden wird darüber beim Jüngsten Gericht.
  • Das Schicksal der Verdammten orientierte sich ursprünglich an der klassischen dreistöckigen Kosmologie Himmel Erde Hölle wie sie noch Dante und John Milton beschrieben haben.

Es ergaben sich entsprechend mehrere Entwicklungsphasen:

  • Nachdem die Naherwartung der Parusie sich nicht erfüllte, wandte man sich zunehmend dem allerdings stets sehr umstrittenen Zwischenzustand zwischen Tod und Auferstehung zu. Dabei machten sich nun wieder vorchristliche Vorstellungen breit, nach denen jeder Einzelne bereits im Tode gerichtet würde, um dann bei Gott zu sein oder aber ganz von ihm abgeschnitten.
  • Mit der Vorstellung vom Zwischenreich der Toten entstand neben der Idee eines sofortigen Eingehens ins Paradies nach dem Tod aber auch die Vorstellung von zwei Gerichten, dem persönlichen nach dem Tod und dem eschatologischen am Ende der Zeiten.
  • Dieses sehr inkohärente Konzept, das das Fehlen einer Möglichkeit zur Neuorientierung nach dem Tode unterstellte, führte im Katholizismus zur Entwicklung eine Vorstellung vom Fegefeuer, in dem eben diese Läuterung von minderen Sünden doch noch möglich war, die allerdings durch die Fürbitte der Kirche verkürzt werden konnte (Ablass). Das setzt nun aber wieder vorauss, dass der Urteilsspruch Verdammnis oder Erlösung bereits beim Tode endgültig war, weshalb der Protestantismus diese Lehre strikt ablehnte ind sie durch die Rechtfertigungslehre ersetzte, bei der letztlich ein Totengericht unnötig wurde.

Man konnte also durchaus philosophisch argumentieren, dass es ein Totengericht im Christentum mit den notwendigen Ideen, Ikonographien, Instanzen und Verfahren zwar gibt – diese aber sind nicht wirklich christlich im engeren, nicht machtpolitisch oder religionsgeschichtlich etc definierten, auch in den Moderne akzeptablen Sinne.[64]

Islam

Es gibt nach dem Tode nicht nur ein Gericht, sondern deren zwei , im Grunde sogar drei:

  1. Zwischengericht: Eine besondere Bedeutung hat dabei der Todesengel Izra’il (diese Vorstellung gibt es auch im mittelalterlichen Christentum wohl als Übernahme aus anderen Religionen, wo es einen solchen Begleiter meist gibt, der andererseits in der Bibel nirgends erwähnt wird). Aufgabe des Todesengels ist es, die Seele vom Körper zu trennen (sanft bei Muslimen, grob bei Nichtmuslimen und „unreinen“ Seelen) und mit Hilfe zweier weißgesichtiger Engel zum Himmel zu führen, wo sie , sofern gerecht, aufgenommen in die höchsten Sphären vor Allah geführt und all ihrer Sünden kraft göttlicher Gnade ledig wird, aber nochmals zu ihrem Köper auf die Erde zurückkehrt, wo dieser bis zur Auferstehung schläft. Gehört sie aber zu den Verdammten, also den Nichtmuslimen und Schlechtgläubigen (nur dieses Kriterium gilt!), wird sie, nachdem die Seele grob vom Köper getrennt wurde, von zwei schwarzgesichtigen, grünäugigen Engeln zum Himmel getragen, am untersten Himmelstor jedoch abgewiesen, auf die Erde zurück gestoßen und dort von den Höllenwärterengeln zu den anderen Verdammten gebracht.
  2. Befragung im Grab: Sie erfolgt nach der Bestattung. Der Verstorbene wird dabei von Engeln durch vier Fragen (Wer ist dein Gott? Wer ist dein Prophet? Was ist deine Religion? Wohin zeigt deine Gebetsrichtung?) auf seinen Glauben geprüft. Antwortet er richtig (die Antworten werden sogar von einem Schreiber notiert), nehmen sich seiner die Engel Mubashar und Bashir an, trösten ihn und verheißten ihm das Paradies. Bei falschen Antworten wird der Tote bereits im Grab von den Engeln Munktar und Nakir gepeinigt.
  3. Jüngstes Gericht: Daran schließt sich die Wartezeit bis zum Jüngsten Gericht an, in dessen Verlauf jeder Einzelne nochmals von Gott persönlich bewertet und abgeurteilt wird. Dabei spielen sein Lebensbuch, in dem alle Taten verzeichnet sind, eine Waage (ägyptisch), die gute und böse Taten sowie bereits Gesühntes bewertet und eine schmale Brücke, die über den Höllenbrand ins Paradies führt (zoroastrisch) eine wesentliche Rolle. Die Verurteilen müssen bis in alle Ewigkeit in der Hölle bleiben. Doch gibt es zwischen Paradies und Hölle noch einen dritten Ort, das A’raf, wo diejenigen bleiben, bei denen gute und böse Taten im Gleichgewicht sind. Ihr Aufenthalt dort ist jedoch zeitlich begrenzt und sie werden, sofern Muslime, später in das Paradies gelassen.

Die Hölle selbst ist wie im Christentum mehrfach unterteilt (7 Teile: Muslime, Juden, Christen etc haben z.B jeweils eigene Abteilungen). Der Aufenthalt ist nur für die Ungläubigen endlos, für Gläubige hingegen nach Abbüßung ihrer Sünden beendet (fast alle müssen einige Zeit dort büßen). Die Auferstehung, die es so in den altarabischen Religionen ebenfalls nicht gab – sicher mit ein Grund für die schnelle Ausbreitung des Islam – , wird ganz lebenspraktisch als glückseliges, für Männer von Sex erfülltes Leben im Jenseits verstanden. Der Märtyrer fährt sogar ohne all diese Zeremonien direkt in dieses Paradies auf (ein Grund für die Märtyrerseeligkeit islamischer Terroristen, denn der Märtyrertod ist das beste, was ihnen passieren kann). Weshalb es im Islam diese noch dazu teils widersprüchliche (einerseits heißt es, alle Toten müssten eine Zeitlang in die Hölle, andererseits sollen die Reinen dem Jüngsten Gericht friedlich entgegenschlummern), teils überflüssige Filterfunktion gibt (ob Muslim oder nicht wird gleich zweimal geprüft), ist unklar. Im Gegensatz zum Christentum war er jedoch von vorneherein auch eine politische Bewegung, das heißt, ideologisch-religiöse Geschlossenheit war schon früh und fast von Anfang an dazu auch in Gestalt militärischer Potenz enorm wichtig, damit aber auch die Tatsache, dass eroberte Stämme und Völker den Islam übernahmen, um besser beherrscht werden zu können. Diese Instrumentalsierung, die sich vielfältig bereits im Koran findet, hat zweifellos ihre Parallelen zu den wuchernden und ebenfalls als Machtinstrument genutzten Jenseitsvorstellungen des Christentums, nur dass der Islam quasi die Sache selbt in die Hand nahm und sich nicht sekundärer Quellen bediente, was im Sinne einer Einheitlichkeit für den Machterhalt durchaus sinnvoll ist, zumal auch im Islam ja die alte Todesfurcht der Menschen genutzt wird, hier jedoch zusätzlich mit dem Hinweis, dass vor allem Nichtmuslime sich zu fürchten hätten , halbwegs fromme Muslime hingegen weniger oder gar nicht.
Das grundlegende Problem, das der Islam in diesem Zusammenhang allerdings hat, ist die teilweise als äußerst strikt verstandene Prädestinationslehre, die an sich eine menschliche Verantwortung völlig ausschließt, da in ihr ein freier Wille nicht vorgesehen ist. Es gab daher entprechend auch zahlreiche Kontroversen zu diesem Problem, das zudem notwenig in das Theodizee-Problem übergeht (s.u. Kap. 3 und 4).

Süd- und ostasiatische Relionen

In den östlichen Systemen mit ihrer teils betonten Geringschätzung des Irdischen wird der ethische Konflikt, sofern man ihm überhaupt Bedeutung zugemessen hat, auf dem Wege der Seelenwanderung transpersonal weitergeleitet in jeweils neue, im wünschenswerten Falle stetig nach oben weisende, in der Selbstauflösung des Nirwana endende Existenzformen, deren Eigenart jeweils die Folgen der früheren sind (das kosmisch diesseitig sich manifestierende Dharma, welches das jenseitige Karma bestimmt), so dass man durchaus auch von einem Totengericht auf Raten sprechen könnte und eine Abrechnung mit dem irdischen Lebenswandel also stattfindet, allerdings nach Kriterien, die vor allem Demut und Nächstenliebe zur Grundlage haben, somit wesensmäßig durchaus christlich sind (allerdings mit der dortigen, in himmlischen Sphären vor sich gehenden und von einem rigiden Strafgericht begleiteten Wiederauferstehung nichts gemein haben).

Hinduismus

Vorarische Vorstellungen: Früher Hinduismus: Die vermutlich aus dem Gebiet nördlich des Kaspischen Meeres stammenden, dort wohl als Hirtennomaden lebende, offenbar recht kriegerischen Arier brachten um 1500 v. Chr. einen umfangreichen, später 33 Götter umfassenden Pantheon nach Indien mit, dessen Mitglieder vorzugsweise in Streitwagen gegen die Mächte der Finsternis kämpften, was notwendigerweise auch die Vorstellung von einem Jenseits mit Totengericht in sich barg, die sich dann später allerdings in den Wiedergeburtsideen des entwickleten, nachvedischen Hinduismus auflöste. Diese religiösen Vorstellungen, bei denen letzlich die alte schamanische, harmonisch bestimmten den Sieg davongetragen haben, wandelten sich, und zwar dadurch, dass sie den überkommenen oppositionellen Dualismus der arischen Eroberer in den Menschen hinein verlagerte als etwas, das er selbst mit sich auszutragen und letztlich zu überwinden hatte, wobei weltliche Gerechtigkeit letztlich im Dieseits bedeutungslos wurde und lediglich als innerhalb des Karma präsent blieb, hier jedoch nicht in Form eines Totengerichtes wichtig war, sondern als selbstverantwortetes Element auf der zu erstrebenden Stufenleiter der Existenzen mit dem letzten Ziel einer Durchbrechung des Zyklus der Wiedergeburten, in den sogar die Götter selbst und ihrer sich nun immer vielfältiger darstellenden hierarchischen Beziehungen und Aufgaben mit eingebunden waren, wobei andererseitsa die Stellung der die Schöpfung dominierenden und überwölbenden Trimurti ambivalant blieb als eine Art Dreieinigkeit, in die sich der alte schamanische Hochgott aufgespalten zu haben scheint.
Der späte Hinduismus ist damit ein Doppelsystem, das etwas unstet in der Mitte zwischen den indoeuropäischen Gut-Böse-Systemen und den östlichen, kosmisch geprägten Harmoniesystemen mit ihren rein weltlichen, ja manchmal regelrecht utilitaristischen Ausprägungen von Gerechtigkeit angesiedelt ist. Es gibt dort denn auch Götterkampfmythen, und indirekt über das Karma auch eine Art transpersonales Totengericht, bei dem man als Strafe in einem Tier wiedergeboren werden kann oder in einer der niedrigen Kasten – die dadurch in den Kreislauf der Wiedergeburten einbezogen und quasi metaphysisch stabilisiert wurden! – , aber bei gutem Karma durchaus auch als höheres Wesen, ja Gott, als Brahman, eine Vorstellung, die wiederum dem Buddhismus entstammt. Es ist im Grunde kein Wunder, dass daraus der nun vollig auf kosmische Harmonie ausgerichtete Buddhismus hervorgegangen ist. Einen Totenkult als solchen gibt es in den indischen Religionen allerdings nicht. Der Körper wird vielmehr durch das reinigende Feuer von der ja reinkarnierenden Seele gelöst zerstört, und seine Bestandteile kehren zu ihrem Ursprung zurück. Der Tod hingegen wird als eine Art Schlaf der unsterblichen und unzerstörbaren Seele betrachtet. Das Totengericht indoeuropäischer Tradition wiederum ist durch die Karma-Gesetzlichkeiten des Wiedergeburtszyklus ersetzt bzw. aufgelöst.

Sikhismus und Jainismus

Sikhismus:
Jainismus: Die Welt gilt dem Jainisten als ungeschaffen und von ewiger Dauer, und es gibt auch keinen persönlichen allmächtigen Gott (ähnlich wie später im Buddhismus), auch nicht als demiurgische Schöpfergestalt. Nach der dualistisch orientierten Vorstellung des Jainismus wechseln sich ein Zeitalter (Kalpa), in dem die menschlichen Tugenden und spirituellen Fähigkeiten wachsen, und eines des Niedergangs auf ewig ab. In jedem Zeitalter erscheinen 24 Tirthankaras (geistige Führer). Das gegenwärtige Äon gilt als ein Zeitalter des Verfalls. Wesentlich dabei ist, dass es weder einen Schöpfergott, noch ein Totengericht oder gar ein Weltuntergangsszenario gibt, dass sich vielmehr der Zyklus von Geburt und Wiedergeburt unendlich fortsetzt. Jainas glauben allerdings, wie auch Hindus und Buddhisten, an die Karma-Lehre, Wiedergeburt (Samsara) und eine geistige Erlösung aus diesem Kreislauf durch eingehen in das Nirwana. Das Karma baut sich danach auch nicht wie im Buddhismus verschiedenen Teilen auf, die auch auf verschiedene Menschen übergehen können, sondern es treibt die hinduistische Vorstellung ins Extrem und klebt förmlich an der Seele. Das hat für das Konzept der Gerechtigkeit natürlich erhebliche Folgen, und der Jainismus ist vielleicht die Religion überhaupt, die ethische Grundsätze am striktesten fordert und das Gesamtheil der Seele ausschließlich davon abhängig macht, ohne eine Totengericht, Unterwelt, göttliche Gnade, Prädestination, Erbsünde oder ähnliche Straf- und Exkulpationsmechanismen zu bemühen: Jeder ist für sein Heil ausschließlich selbst verantwortlich, und jeder auch nur geringe Verstoß gegen ethische Prinzipien, der sich auf alles Belebte, ja sogar Unbelebtes beziehen kann, wirft die Seele auf ihrem Weg zur Erlösung in einem als Paradies konzipierten Endstadium zurück.


Buddhismus und Lamaismus
Taoismus und andere chinesische Religionen

Spätere Konzeption des Jenseits: Insgesamt bemerkenswert für alle religiösen Richtungen Chinas ist aber die Tatsache, dass es so etwas wie ein Totengericht offenbar nicht gibt, allerdings ein Höllengericht, das von einem der zehn Höllenkönige Janluo Wang verwaltet wird. Es beschäftigt sich jedoch nicht mit Missetaten der Seelen im Diesseits, sondern mit entsprechenden Verfehlungen in der Unterwelt, die als völliges Gegenbild zum Diesseits konzipiert ist und dem Kaiser ebenfalls untersteht. Die Höllenkönige haben überdies keinen allzu hohen Rang; der höchst unter ihnen trägt den Titel „Enkel des Himmels“ , hat also in etwa den Rang eines kaiserlichen Provinzgouverneurs. Die Vorstellungen von zehn Höllenkreises bildete sich allerdings erst im 9. und 10. Jahrhundert n. Chr. aus, systematisiert durch den Konfuzianismus und mutmaßlich unter dem Einfluss des Buddhismus, der hier allerdings völlig missverstanden wurde und in der chinesischen Religion nun tatsächlich so etwas wie Höllenstrafen für diesseitige Verfehlungen ausbildete, die formal ganz verblüffend DANTES Inferno gleichen, allerdings im Gegensatz zu diesen keine göttlich verordneten Strafen sind, sondern Maßnahmen zur Wiederherstellung der Harmonie. Dabei gab es sogar regelrechte Unterweltkarrieren, wenn etwa im Diesseits unschuldig Verfolgte nach und nach göttliche Positionen oder die Funktion von Höllenrichtern einnahmen. Insgesamt ist diese späte Phase der chinesischen Unterweltvorstellungen manchmal ein regelrechtes Disneyland voller Fabeln und Fantasien, die für sich genommen wohl die Angst vor dem Tode mildern sollten, die andererseits aber auch eine wichtige Konstante der chinesischen Kultur gewesen ist. (In Legenden wurde sogar Höllenreisen Lebender gelegentlich beschrieben.) Machte man das Jenseits zu einer verständlichen Kopie des Diesseits, die zudem unter der Kontrolle des Kaisers stand und durchaus „Entfaltungsmöglichkeiten“ für im konfuzianischen Sinn verdiente Menschen bot, so war der Tod ud das, was danach möglicherweise kam nicht so furchteinflößend. Der Konfuzianismsu wiederum ist keien Religion, sondern ein staatspolitisch-ethisches System. Jenseitsvorstellungen sind ihm eher fremd.

Schintoismus

Die Unterwelt heißt Yomi-no-Kuni und ist der Herrschaftsbereich des Totengottes Yomi. Ein Totengericht existiert wie in Religionen dieses kosmisch harmonischen Types üblich nicht.

Ozeanien und Australien

Ein ausgeprägtes Totengericht findet sich in Ozeanien nicht, ebensowenig finden sich ausgeprägte Weltuntergangsszenarien, was ein eher statisches bzw. zyklisches Weltbild nahe legt und als Grundlage vor allem in Melanesien ein harmonische Weltbild des Typs 1b/2a, das aber auch in Polynesien und Mikronesien noch vorhanden, nur gelegentlich von machtpolitisch orientierten diesseitigen Adelssystemen überlagert ist, aber im mehr oder weniger ausgeprägten Ahnenkult noch ein jenseitiges Korrektiv besitze, das allerdings in einigen Fürstenherrschaften nur noch für die Adelsschicht gilt.

Ethnische Religionen

Die meisten indigenen Religionen Afrikas, Ozeaniens und Australiens kennen eine philosophisch ausgebildeten Begriff des Gewissens nicht, lediglich alltagspraktische Repräsentanzen, die sich jeweils aus der Umgebungs- und sozialen Situation ergeben und häufig in Gestalt von Tabus auftreten (Mana, s. unten JUNG). Das gilt vermutlich auch für den Schamanismus, dem zahlreiche dieser Religionen noch nahe stehen. Interessanterweise geht ein Gewissensbegriff in den Religionen meist einher mit dem Phänomen des Totengerichts, allerdings dann in einer strikt religiösen, häufig priesterlich-theologisch bestimmten Ausprägung als Instanz, welche den Vollzug göttlichen Willens (und damit auch des weltlichen) steuert.

Asien
Afrika
Australien
Ozeanien

Neue Religionen

Christlich bestimmte
Muslimisch bestimmte
Afrikanisch bestimmte
Hinduistisch und buddhistisch bestimmte

Moderne Ideologien

Marxismus, Sozialismus und Kommunismus
Kapitalismus und Imperialismus

Literatur

Allgemeine und spezielle Nachschlagewerke
Religion und Mythologie allgemein
  • Richard Cavendish, Trevor O. Ling: Mythologie. Eine illustrierte Weltgeschichte des mythisch-religiösen Denkens. Christian Verlag, München 1981, ISBN 3-88472-061-9.
  • Harold Coward: Das Leben nach dem Tod in den Weltreligionen. Verlag HOHE, Erftstadt 2007, ISBN 978-3-86756-010-8.
  • Fernand Comte: Mythen der Welt. Wissenschaftliche Buchgesellschaft WBG, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-20863-0.
  • Mircea Eliade: Geschichte der religiösen Ideen. 4 Bde., Verlag Herder, Freiburg i. Br., 1978/2002, ISBN 3-451-05274-1.
  • Adolf Ellegard Jensen: Mythos und Kult bei Naturvölkern. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1992, ISBN 3-423-04567-1, OA 1951.
  • Johannes Laube (Hrsg.): Das Böse in den Weltreligionen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft WBG, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-14985-8.
  • Julien Ries: Ursprung der Religionen. Pattloch Verlag, Augsburg 1993, ISBN 3-629-00078-9.
  • Fritz P. Schaller: Die Evolution des Göttlichen. Ursprung und Wandel der Gottesvorstellung. Patmos Verlag, Düsseldorf, ISBN 3-491-72502-X.
  • Sergej Aleksandrovich Tokarew: Die Religion in der Geschichte der Völker. Dietz Verlag, Berlin 1968.
  • Monika u. Udo Tworuschka: Religionen der Welt in Geschichte und Gegenwart. Bassermann Verlag/Bertelsmann 1992, ISBN 380-9445005-7.
Einzelne Religionen und Kulturen
Religionssoziologie, Anthropologie, Philosophie, Recht, Sonstiges

Einzelnachweise

<references \>

Literatur

  • Jan Assmann: Tod und Jenseits im Alten Ägypten, Beck, München 2001, ISBN 3-406-49707-1
  • Hans Bonnet: Artikel Jenseitsgericht, in: Hans Bonnet: Reallexikon der ägyptischen Religionsgeschichte, Berlin 1952, S. 334-341
  • Wolfgang Helck /Eberhard Otto: Jenseitsgericht, in: Kleines Lexikon der Ägyptologie, Harrassowitz Verlag Wiesbaden, 1999 ISBN 3-447-04027-0 S. 134f.
  • Klaus Koch: Geschichte der ägyptischen Religion, Kohlhammer, Stuttgart 1993, ISBN 3-17-009808-X
  • Siegfried Morenz: Rechts und links im Totengericht, in: Siegfried Morenz: Religion und Geschichte des alten Ägypten. Gesammelte Aufsätze, Köln 1975, S. 281-294
  • Richard Wilkinson: Die Welt der Götter im Alten Ägypten. Glaube Macht Mythologie. Theiss, Stuttgart 2003. ISBN 3806218196, S. 84
  1. Brockhaus-Enzyklopädie, Bd. 22, 1993, S. 271.
  2. Z. B. für Ägypten: Helck/Otto, S. 106.
  3. Ries, S. 115–156.
  4. Britannica, Bd. 4, S. 468 f., Bd. 16, S. 987, Bd. 24, S. 110, Bd. 26, S. 807.
  5. Schaller, S. 119 f.
  6. Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, Teil II, Kap. V, S. 318 f.
  7. Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, Teil II, Kap. V, § 10, S. 321–348.
  8. Höffe, S. 13–20.
  9. Kelsen, S. 27.
  10. So Max Weber in Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus.
  11. Herzog, S. 78 ff., 99; vor allem aber Weber, Teil II, Kap. IX, Abschn. 6: Politische und hierokratische Herrschaft, S. 688 ff.
  12. Kelsen, S. 26.
  13. Britannica, Bd. 17, S. 413.
  14. Brockhaus-Enzyklopädie, 19. Aufl. 1990, Bd. 12, S. 258.
  15. Schmökel, S. 102, 307 f.
  16. Helck/Otto, S. 134–137.
  17. Totenbuch, Spruch 125, S. 233–245.
  18. Vgl. dazu Assmann, S. 122–159.
  19. Helck/Otto, S. 137.
  20. Tokarew, S. 400.
  21. Schmökel, S. 292–295; Tokarew, S. 426ff; Cavendish, S. 88 ff.
  22. Ries, S. 90.
  23. Schmökel: Gilgamesch-Epos, S. 121 ff.
  24. Tokarew, S. 426 f.
  25. Schmökel: Gilgamesch-Epos, S. 118ff.
  26. Cavendish, S. 90f.
  27. Hierzenberger: Glaube in den alten Hochkulturen, S. 44 f.; [[1]].
  28. Ries, S. 103 ff.; Tworuschka. S. 251–256; Cavendish, S. 40–48; Hierzenberger, S. 81–118.
  29. Tokarew, S. 445.
  30. Tokarew, S. 440–448.
  31. Tokarew, S. 446 f.
  32. Schmökel, S. 670–596; Eliade, S. 135–154.
  33. Schmökel, S. 425–441; 627–637; Eliade, S. 135–143.
  34. Brockhaus, Bd. 17, S. 113 f.; Herm, S. 154 ff.
  35. Hierzenberger: Griechen und Römer, S. 11–109; Cavendish, S. 134 f.; Tokarew, S. 486–541.
  36. Eliade, B. 1, S. 115–119; Cristofani, S. 136–167; Hierzenberger: Glaube der Griechen und Römer, S. 138.
  37. Hierzenberger: Glaube der Griechen und Römer, S. 138; Eliade, Bd. 2, S. 99–123.
  38. Golther, S. 108.
  39. Cavendish, S. 188–191.
  40. Demandt, S. 37–48; Cavendish, S. 170–177.
  41. Dillon/Chadwick, S.30.
  42. Parzinger, S. 95–119
  43. Wolfram, S. 58-64; Golther, S. 104–108, 471–477.
  44. Golther, S. 475.
  45. Golther, S. 96.
  46. Golther, S. 109–116.
  47. Cavendish, S. 192–197; Tokarew, S. 258-274.
  48. Eliade, Bd. 2, S. 151–158.
  49. Hierzenberger: Glaube in den alten Hochkulturen, S. 140–170; Cavendish, S. 242–259; Eliade, Bd. 4, S. 13–54; Glanz und Untergang des alten Mexiko, S. 120–154; Coe et al., S. 96 f., 103 f., 113, 138 f., 148 ff., 170, 181 f., 198 f.
  50. Hennig: Jerusalemer Bibellexikon; Koch/Otto/Roloff/Schmoldt: Das große Lexikon zur Bibel; Küng: Judentum, S. 28–38.
  51. Weber, Teil 2, S. 285–314.
  52. Scholem, S. 265.
  53. Hennig, S. 89 ff., 111 ff., 354 f., 531 f., 895 f., 898; Tworuschka, S. 11–25; Tokarew, S. 449–485.
  54. Coward, S. 21–41.
  55. Tokarew, S. 454.
  56. Tokarew, S. 468 f.
  57. Tokarew, S. 473.
  58. Hertzberg, S. 354–363.
  59. Tokarew, S. 479.
  60. Tokarew, S. 481.
  61. Ovadja Josef: [2]
  62. Coward, S. 42–61; Hennig, S. 89 ff., 111 ff., 354 f., 531 f., 895 f., 898; Tworuschka, S. 57–164; Tokarew, S. 602-651.
  63. Tokarew, S. 617.
  64. Coward, S. 58–61.