Kantons- bzw. Hauptstrassen sind nicht-richtungsgetrennte Durchgangsstrassen in der Schweiz. Ihre Eigentümer sind die Kantone. (Mit dem Begriff Staatsstrassen sind dagegen alle Strassen gemeint, die dem Staat gehören, also auch Nicht-Autobahnen)
Hauptstrassen sind vortrittsberechtigte Strassen und sind mit ganz wenigen Ausnahmen stets befestigt (ein Teilstück des Umbrailpasses ist unbefestigt). Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Dagegen sind Fahrer auf Nebenstrassen nicht vortrittsberechtigt; die Beschilderung der Nebenstrassen erfolgt auf weissem Hintergrund.
Die Hauptstrassen sind nummeriert. Die Nummern der wichtigsten Hauptstrassen werden an den Richtungsweisern gekennzeichnet (so genannte «Nummerntafeln für Hauptstrassen»).
Tempolimite
Auf Hauptstrassen (wie auch auf Nebenstrassen) gilt, sofern nicht mit einer tieferen Limite signalisiert, ausserorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h, innerorts liegt sie bei 50 km/h. Diese Limite ist seit 1984 gültig. Frühere Limiten waren wie folgt[1]:
Jahr der Einführung | Innerorts | Ausserorts |
---|---|---|
1904 | 10 km/h | 30 km/h |
1914 | 18 km/h | 40 km/h |
1932 | Aufhebung der Limite |
Aufhebung der Limite |
1959 | 60 km/h | frei |
1972 | 60 km/h | 100 km/h Erhöhung auf 120 km/h durch Kantone erlaubt |
1976 | 60 km/h | 100 km/h |
1983 | 50 km/h | 100 km/h |
1984 | 50 km/h | 80 km/h |
Liste der Hauptstrassen
Wichtigste Hauptstrassen
Die wichtigsten Hauptstrassen haben ein- oder zweistellige Nummern und sind mit den «Nummerntafeln für Hauptstrassen» gekennzeichnet.
Weitere Hauptstrassen
Weitere Hauptstrassen haben dreistellige Nummern und sind nicht auf Richtungsweisern oder Strassenkarten als solche gekennzeichnet. Die Hauptstrassen 100–500 sind ohne Einschränkung befahrbar.
- 223: Spiez – Kandersteg (Lötschberg)
- 368: Sins - Risch - Küssnacht SZ
- 371: Oberarth - Ecce Homo SZ - Sattel SZ
- 381: Zug - Unterägeri - Sattel SZ
- 382: Zürich - Affoltern am Albis - Cham
Hauptstrassen Nr. 500 und höher dagegen dürfen nur von Fahrzeugen mit bis zu 2.30 Metern Breite befahren werden; dazu gehören auch folgende Strassenabschnitte:
- 509: Goppenstein – Steg (Lötschberg)
- 511: Gletsch – Furkapass – Realp (Teil der Hauptstrasse Nr. 19)
- 556: Linthal – Klausenpass – Bürglen Brügg (Teil der Hauptstrasse Nr. 17)
- 558: Hinterrhein – San-Bernardino-Pass – Mesocco (Teil der Hauptstrasse Nr. 13)
- 559: Umbrailpass (teilweise unbefestigt)
Insgesamt gibt es 16 solcher Hauptstrassen.
Nur wenige Hauptstrassen, vor allem Autobahnzubringer, sind nicht nummeriert. Die restlichen Strassen sind nicht vortrittsberechtigte Nebenstrassen.