Diskussion:Feiertag (Deutschland)
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Auschwitz-Feiertag
Warum ist der Auschwitz-Befreiungstag (27. Januar) nicht in der Liste? Immerhin einer der wichtigsten Feiertage der Bundesrepublik! Ich zitiere aus dem im folgenden verlinkten Artikel:
"Der 27. Januar, der Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, ist seit 1996 in Deutschland offizieller Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der Gedenktag wird außer in Deutschland unter anderem auch in Israel, Großbritannien und Italien offiziell als staatlicher Gedenktag begangen. (...) Am 1. November 2005 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 27. Januar in einer Resolution offiziell zum internationalen Holocaustgedenktag"
Oder habe ich ihn nur überlesen? 79.193.116.233 10:14, 22. Apr. 2009 (CEST)
- An so einem Tag wird sicher nicht "gefeiert". --80.135.253.125 21:55, 28. Mai 2009 (CEST)
- Das obige Zitat bezeichnet den 27.1. dreimal als Gedenktag - und unter diesem Lemma ist er (seit März 2009) in der wikipedia auch genannt. Dort unter "Siehe auch" ein Link zu Jom haScho'a, einem israelischen Gedenktag für die Opfer des Holocaust usw. --Neun-x 08:00, 21. Apr. 2010 (CEST)
Arbeitsrechtlich
Mal angenommen, ich arbeite in einer Niederlassung in Bayern. Der Hauptsitz ist in Hessen. Der 6. Januar ist in Bayern ein Feiertag in Hessen nicht. Was gilt?? Arbeitsplatz oder Arbeitgebersitz???? Vermeer1979 04:38, 16. Feb. 2009 (CET)
- Arbeitsplatz --80.135.253.125 21:58, 28. Mai 2009 (CEST)
- selbstverständlich Arbeitsplatz: sonst würden die AG einfach alle 'ne Niederlassung in einem Bundesland gründen mit wenig Feiertagen, und die süddeutschen Feiertage wären schlagartig ausgehebelt. Umgekehrt muss natürlich ein Hesse, der in Hessen für eine bayrische Firma arbeitet, am Dreikönigstag arbeiten - ist auch irgendwie klar, oder? Sonst könnte man Opel und Volkswagen kaufen oder reparieren, Mercedes, BMW und Porsche aber nicht. --Snevern 22:39, 28. Mai 2009 (CEST)
Verständnisprobleme
Unter Abschnitte - Bewegliche Feiertage, steht zu Anmerkung 2-Ostersonntag: Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. -> ist der Ostersonntag ein gesetzlicher Feiertag - ja/nein? -aus aktuellen Nachrichten geht hervor, dass der OS kein gesetzlicher Feiertag ist ([2]) -dann ist obige Formulierung aber falsch, oder verwirrend. Mir suggeriert diese, der OS sei ein gesetzlicher Feiertag. -- 92.78.75.220 22:49, 17. Mär. 2010 (CET)
- Das suggeriert tatsächlich, dass es wie der Pfingstsonntag auch ein gesetzlicher Feiertag ist. Ich hab mir mal die Quelle unter [12] angeschaut. Das betrifft Brandenburg. Kann es sein, dass Brandenburg für sich selbst die beiden Tage als Gesetzfeiertage anerkannt hat? Wäre aber auch wieder Blödsinn, weil es ja um bundesdeutsche nichtgesetzliche Feiertage handelt, also innerhalb aller 16 Bundesländer und so kenne ich diese auch. Wahrscheinlich ist, dass Brandenburg auf der Quelle das ganze nur rein formal führt oder jemand da nichtsahnennd oder ohne Wissen etwas eingerarbeitet hat?
Auf jedenfall müsste sich mal Jemand der missverständlichen Formulierung annehmen, denn weiter oben heisst es ja im Artikel dass es keine gesetzlichen Feiertage sind. --Schlossbergprinz 15:01, 18. Mär. 2010 (CET)
- Was sind denn "bundesdeutsche nichtgesetzliche Feiertage"? Feiertage sind im Allgemeinen Ländersache (über die Sonderfälle müssen wir hier nicht diskutieren). Wenn im brandenburgischen Feiertagsgesetz also steht, dass in Brandenburg Oster- und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage sind und dies mit dem Gesetzestext als Quelle belegt ist, dann gibt es an dieser Tatsache erstmal nichts zu rütteln - außer es gäbe ein Bundesgesetz, das den Feiertagsstatus des Ostersonntags verneint. Davon ist mir allerdings nichts bekannt. In der Pressemeldung geht es ja um einen Fall in Niedersachsen. Für Niedersachsen trifft es auch zu, dass der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist. Aus der verallgemeinernden Formulierung der Meldung kann man aber nicht schließen, dass die gesetzliche Bestimmung in Brandenburg unwirksam ist. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 19:14, 22. Mär. 2010 (CET)
- Das aktuelle Urteil kann man ja auch für falsch halten. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Sonntagen und Feiertagen und führt daher die, die stets an Sonntage fallen, meist gar nicht auf. Wo privaterweise ein solcher Unterschied gemacht wird, ist es schlicht Nonsens, den Ostermontag für einen höheren Feiertag als den Ostersonntag zu halten. abgesehen natürlich, die Tarifpartner würden das expliziterweise so festlegen, Tarifautonomie. Das war da aber nicht der Fall.--84.154.112.33 12:33, 5. Apr. 2010 (CEST)
Ostersonntag kein Feiertag
Der Ostersonntag ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes offenbar kein ges. Feiertag. BAG vom 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 --195.145.91.170 15:12, 18. Mär. 2010 (CET)
- Ähm, das Gericht hat aber damit nicht erst heute entschieden, dass es keiner ist. Das war schon immer so. In dem Urteil wird lediglich begründet, was wir schon lange wissen bzw. wird damit bestätigt, was laut Gesetzt ohnehin schon klar ist.--Schlossbergprinz 19:18, 18. Mär. 2010 (CET)
Augsburger Friedensfest ist nicht weltweit einziges lokales Fest, welches durch ein Staatsgesetz geschützt ist
In der Schweiz sind die Ruhetagsgesetze kantonal, d.h. also staatlich (analog zum Land Bayern). In vielen dieser kantonalen Gesetzen ist es den Gemeinden jedoch freigestellt, eigene lokale Festtage festzulegen (z.B. Josefstag, Patronziniumsfestes) Quelle: Ruhetags- und Ladenschlussgesetz vom 23. November 1987 des Kantons Luzern http://lu.lexspider.com/LEXspider/faces/pages/htmlView.jsp?enactment=855&version=2&revision=1&hl=Ruhetag#art_1a --Henry II 14:41, 7. Apr. 2010 (CEST)