Diskussion:Scientology

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Homer Landskirty in Abschnitt Weasel-Words
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0,18% der Gesamtbevölkerung

Im Artikel steht: >Schätzungen von 2004 stellen eine Konsolidierung auf 55.000 US-amerikanische Anhänger (etwa 0,18‰ der Gesamtbevölkerung)

55000*100/0.18=30,555,555 Die USA haben aber ca. 270 Mio Einwohner.

--87.207.144.66 19:32, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

‰ = promille ungleich % --Heimschützenzentrum (?) 20:21, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Die Angabe in Promille ist unüblich und verwirrend. Besser (und korrekter) wäre die Angabe 0,02% auf der Basis der o. g. Zahlen, oder aber 20/100.000 Einwohner. -- Jan 20:51, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten
promille ist doch nich unüblich... korrekter: Einwohnerzahl 308.241.000 (27. Dezember 2009)...? --Heimschützenzentrum (?) 22:04, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Stimmt, zur Quantifizierung des Alkoholkonzentrationsgehalt im Blut ist Promille sehr wohl üblich. -- Jan 22:27, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten
ich find ganzzahlige vielfache von 3 als exponent (nano, pico, ppm, Giga, Tonnen, ...) eigentlich ganz nett und auch üblich... nich nur bei alk... --Heimschützenzentrum (?) 22:38, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Kann dir nicht folgen - ist vielleicht aber auch besser so. -- Jan 22:50, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten
gut... würd mir auch nich gefallen, wenn du mir folgst... --Heimschützenzentrum (?) 09:20, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Hier ist nicht de-kindergarten.wikipedia.org. Promillezeichen ist nun wirklich nichts, was besonders ungewoehnlich waere und bei Stilfragen nehmen ich einfach mal das Hauptautorprivileg in Anspruch. Fossa net ?! 08:51, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

keine ahnung, ob du die schrift vielleicht auf deinem pc auf rentenalter.org umgeschaltet hast. das mini-promillezeichne gab jedenfalls schon öfters anlass für missverständnisse. eine änderung in % oder die schriftliche angabe "Promille" halte ich daher für sinnvoll. Vlcht fällt dir ja noch ein besseres argument dagegen ein als "hauptautor" ;-) -- Arcy 09:02, 9. Mär. 2010 (CET) (ebenfalls hauptautor)Beantworten

wer „‰“ nicht sicher von „%“ unterscheiden kann, ist hier eher falsch, oda? --Heimschützenzentrum (?) 09:20, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Mal anders herum gefragt: was bietet eine Angbe in Promille gegenüber einer Angabe in x/10000 Einwohner (oder von mir aus auch in Prozent, wobei das bei so kleinen Bevölkerungsgruppen auch unüblich ist) für einen Vorteil, ausser dass sie mehr Verwirrung stiftet? Im Übrigen bleibt für mich bleibt die Frage auch durchaus offen, wer hier auf Kindergarten-Niveau editiert. Grüße, -- Jan 09:45, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Letzeres kann ich Dir beantworten: Du. Du erklaerst den Leser fuer zu ungebildet, zwischen den beiden Zeichen zu unterscheiden. Konziser (weil ein Zeichen weniger) ist darueber hinaus meist besser als weniger konzise. Und am Ende isses halt 'ne Stilfrage, und da ich den Satz formuliert habe, moechte ich das Promillezeichen auch so respektiert wissen. Bei Saetzen, die Du formulierst, rede ich Dir umgekehrt nicht bloss stilistisch rein. Fossa net ?! 09:50, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
q.e.d. Gruß, -- Jan 10:21, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Fossa, Du weißt sehr wohl dass das kein Problem des Stils ist, sondern der Zeichengrößen. Das Promillezeichen hat es jetzt mehrfach [1] auf die Disk.seite geschafft. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es sicherlich oft falsch gelesen wird. Stilfragen sind gegenüber Fragen der Lesbarkeit zweitrangig. Zudem sind Stilfragen, insbesondere im vorliegenden Fall, persönliche Vorlieben. Und deinen Stil müssen wir hier nun wirklich nicht diskutieren. -- Arcy 12:40, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
also bei mir sind die 5 kringel alle gleich groß: %‰... und gut lesbar (obwohl meine sehschärfe mit mühe (dicke brille) von 0,05visus auf 1,0visus angehoben ist...)... mir scheint das problem eher zu sein, dass zuviele hier "mit dem bauch lesen"... wenn es nich der 3. kringel ist, dann ist es demnächst wieder skorbut bei kindern... --Heimschützenzentrum (?) 13:06, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Dir als edv-men sollte eigentlich bekannt sein, dass ... usw. Aber die Fälle der Missverständnisse, die hier in der Disk aufgeschlagen sind, konntest Du lesen? Es ist relativ irrelevant, wieso es zu dem Missverständnis kommt. Wenn es behoben wird sollte gut sein. Mir ist schleierhaft, was an einer winzigen Änderung, die das Aufkommen von Missverständnissen behebt, hier so diskussionswürdig ist. -- Arcy 13:15, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
wieso Missverständnis? sieht für mich mehr nach albernem rumgenerve aus... könnte auch immer derselbe sein, der das selbe „Missverständnis“ hat... --Heimschützenzentrum (?) 14:08, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
albern ist hier lediglich die diskussion darum. die unterstellung leser seien entweder nicht gebildet genug, ein promille zeichen von einem prozentzeichen zu unterscheiden, die unterstellung entsprechende hinweise von lesern seien lediglich rumgenerve sowie das leser hier falsch in der wp sind wenn sie aus irgendeinem grunde das promillezeichen als prozentzeichen lesen halte ich zudem für reichlich arrogant. -- Arcy 17:41, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

die promille-angabe im artikel ist sachlich korrekt, kein schlechter stil und nicht unverständlich oder sonstwas. nur weil es vor 14 monaten (!) schon einmal eine kurze nachfrage dazu gab, bedeutet das ja nicht, dass im artikel chinesisch gesprochen wird. kann den vermeintlichen diskussionsbedarf an dieser stelle nicht nachvollziehen. --JD {æ} 16:11, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

nachtrag: sehe jetzt erst, dass es im artikel um diese bekloppte marginalie einen edit-war gab und der artikel nun gesperrt ist. vier edits in der sache ohne konsens (vgl. WP:WAR) - ein typischer arcy, respekt! --JD {æ} 16:48, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
von wegen "sehe jetzt erst": das du wegen sonner bekloppen marginalie hier auch noch auftauchen würdest war klar. -- Arcy 17:34, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
immer schön ablenken. nein, ich werde nicht weiter kommentieren, du darfst also das letzte wort haben. --JD {æ} 17:39, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
danke jd. auch wenn ichs nicht glauben kann. ablenkend sind lediglich deine typischen personenbezogenen beiträge. -- Arcy 17:45, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
danke jd. Habe gerade gesehen, dass ich wg. dem obigen Satz auf deiner Klosprüchesammlung gelandet bin [2]. -- Arcy 19:49, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten

VGH Mannheim

Wenn der Artikel mal wieder freigeschaltet ist (4 Wochen Sperre wegen eines Promillezeichens??) ließe sich ja vielleicht das Urteil des VGH Mannheim (vom 12. 12. 2003) einbauen. [3] Primärquelle zur Verifizierung (bei Besier fehlt ein kleines entscheidendes "nicht" vor dem Wort "erbracht".) --Jayen466 21:08, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Stimmt sollte eingebaut werden. Ein guter Hinweis, dass die wirtschaftlichen Zielsetzung zwar nicht aussschlieslich ist, aber immerhin ein "untergeordneter Teil der Tätigkeit" Scientologys ist und dass zum Teil "erhebliche Entgelte" für diese Tätigkeiten gefordert werden. [4] -- Arcy 21:41, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten
sind die Richter qualifiziert über die erheblichkeit eines entgelts zu entscheiden? oder haben die einen gutachter gefragt... aber beide Grüppchen kassieren ihrerseits überdurchschnittliche Vergütung für ihre oft sehr kurzlebigen Sichtweisen (RA G. Beckstein)... ich denke mal, dass das Urteil höchstens was unter Rezeption zu suchen hat (zwecks dokumentation des wandels), aber da steht ja schon so übermäßig viel in der richtung, dass wir die olle Kamelle auch ignorieren können... --Heimschützenzentrum (?) 23:48, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Das Gericht hat festgestellt, dass Kurse, Auditing usw. (d.h. die richtig teuren Sachen) keinen Wirtschaftsbetrieb darstellen und dass sich "keine greifbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard als bloßer Vorwand für eine Wirtschaftstätigkeit benutzt wird." Der "untergeordnete Teil", der als Wirtschaftstätigkeit zählen kann, sind "Leistungen gegenüber Nichtmitgliedern (insbesondere der Verkauf von scientologischen Schriften)". --Jayen466 10:28, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Richtig. Die wirtschaftliche Tätigkeit (Nebenzweckprivileg) wurde Scientology nicht gerichtlich abgesprochen und die horrenden Kosten ("erhebliche Entgelte") für das Hände an Dosen legen (Auditing) wurden ebenfalls gerichtlich festgestellt. -- Arcy 11:18, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Dass Scientology-Kurse nicht billig sind, das wissen wir alle. Dazu bedarf es keines Gerichtsurteils, die Preisliste reicht. ;) --Jayen466 16:07, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Was willst du rein haben. Ein Urteil wonach die wirtschaftliche Seite Scientologies unkritisch zu sehen ist? Das Scientology zu den Neuen Religiößen Bewegungen zählt und keine Bank ist steht sogar schon im allerersten Satz ;-) Ich denke das Urteil bringt nichts neues. -- Arcy 16:12, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Wir haben momentan den Passus: Die deutsche Bundesregierung schloss sich 1998 der Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes von 1995[128] an, dass Scientology weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft sei. Ziel der Organisation sei vielmehr Gewinnerzielung, was mit dem Status einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft unvereinbar sei.[129] Hubbard, so der Soziologe Stephen A. Kent, habe Scientology nur den Deckmantel einer „Religion“ umgehängt, um Steuern zu sparen und auf potenzielle Mitglieder attraktiver zu wirken.[130] Das Urteil widerspricht genau dieser Interpretation, wenn es sagt, dass sich "keine greifbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard als bloßer Vorwand für eine Wirtschaftstätigkeit benutzt wird." Das halte ich an dieser Stelle für erwähnenswert. --Jayen466 23:37, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Nebenbei hat sich die Bundesregierung nicht erst 1998 zu dieser Meinung bekannt. Aus einer Bundestagsdebatte von 1995:
Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 12. Dezember 1995
Bundesministerin Claudia Nolte vertritt wie die Bundesregierung seit langem die Auffassung, daß die Scientology-Organisation weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft ist. Ihre Ziele sind eindeutig auf wirtschaftliche Aktivitäten ausgerichtet, und ihre Behauptung, eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu sein, stellt nur einen Vorwand dar. Deshalb kann sich die Scientology-Organisation nach Auffassung der Bundesregierung auch nicht auf die durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützte Religionsfreiheit berufen. Die Bundesregierung sieht sich in dieser Auffassung durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1995 bestätigt. Auf die Bedeutung des Urteils hat Bundesministerin Claudia Nolte in dem Gespräch in der Zeitung "Die Welt" ausdrücklich hingewiesen. Sie hat außerdem ihre Sorge darüber geäußert, wie die Scientology-Organisation "unter dem Deckmantel der Religion" agiert. --Jayen466 23:41, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Was hier ins Auge fällt, und was Besier und Neumann in dem verlinkten Buch auf Seite 312 herausstellen, ist, dass es "immer häufiger zu Konflikten zwischen der politischen Willensbildung und der Judikativen" kommt. Die Meinungen der deutsche Gerichte und der deutschen Regierung klaffen auseinander. Das Urteil, das individuellen Scientologen den Schutz durch Art. 4 gewährt, haben wir im Artikel ja schon erwähnt. Das Urteil bzgl. der Litfasssäule in Berlin sprach ebenfalls von einem Grundrechtseingriff, den Scientology nicht dulden müsse: [5][6][7]. Ist Kleinkram, und werden wir im Artikel nicht erwähnen, steht aber ebenso in klarem Widerspruch zur öffentlich vertretenen Meinung der Bundesregierung, dass Scientology sich nicht auf Art. 4 berufen könne. Die Regierung kann halt nicht anders -- zwei Drittel der Wähler sind Umfragen zufolge dafür, Scientology verbieten zu lassen -- aber die Gerichtsurteile sind in den letzten Jahren so ausgefallen, dass die Wähler die Richter abgewählt hätten, wenn sie nur könnten. ;) --Jayen466 23:59, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten
hm - das mit den "zwei Drittel"n lässt sich wohl mehr auf heinemann und caberta und deren hinterleute (also politik) zurückführen (die ablehnung fing also in der politik an)... wie man über jahre so dermaßen eigentore schießen kann, verstehe ich nicht... und wieso "zwei Drittel" der bevölkerung darauf reinfallen auch nicht (die argumente der politik stützen die vorwürfe ja gar nicht...)... ich sehe aber nicht so richtig den widerspruch: das vgh urteil sagt doch immer „vereinsrecht“ und nicht "art 4 gg", oder? (hab's nich gelesen) --Heimschützenzentrum (?) 09:08, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten
aber das gilt dann ja nur für den einen verein und nur nach deutschem vereinsrecht... nach deutschem vereinsrecht darf man wohl die vereinsmitglieder schröpfen wie man will, ohne dass es n gewerbe wird... lies das da doch mal, bitte: talk:Scientology/Archiv/2010#Gewinnstreben... --Heimschützenzentrum (?) 10:38, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten

da hatten wir mal sowas ähnliches abgelehnt... --Heimschützenzentrum (?) 23:57, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Besier ist, im Gegensatz zu dem damals zitierten Urteil, eine wissenschaftliche Sekundärquelle. --Jayen466 00:33, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

ich hab mir jetzt doch mal die mühe gemacht, in das urteil zu sehen: „Ob es sich bei den gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder um eine „Religion“ im Rechtssinne handelt, sei nicht entscheidend. Der Senat habe diese Überzeugungen auch inhaltlich nicht zu bewerten.“ - ich kann mir gar nicht denken, wie da noch was mit "art 4 gg" rauskommen kann... und wenn baiser sowas behauptet, isser vllt n kleiner hetzer??? --Heimschützenzentrum (?) 09:22, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Besier behauptet das doch gar nicht. Das VGH-Mannheim-Urteil widerspricht, ausdrücklich, unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse, der von der Bundesregierung vertretenen Religion-als-Deckmantel-Theorie, wenn es sagt, dass sich "keine greifbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard als bloßer Vorwand für eine Wirtschaftstätigkeit benutzt wird."
Die zwei Urteile, die sich ausdrücklich auf Art. 4 GG gründen, sind dasjenige, das wir schon im Artikel haben ("Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 entschieden, dass Einzelpersonen Scientology durchaus als Religion im Sinne des Grundgesetzes betreiben können.[109]"), und das mit der Litfasssäule, das ebenfalls ausdrücklich auf Art. 4 Bezug nimmt [8] -- genau das, was die Bundesregierung in Abrede stellt. --Jayen466 09:45, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten
die Bundesregierung redet ja nich von Einzelpersonen, sondern von dem angeblichen gewerbebetrieb, der zentral die monetären mittel der mitglieder abschöpft und dazu eine schwere geisteskrankheit bei den mitgliedern verursacht... und dass man scoy als Einzelperson betreiben kann, ist ja wegen der entstehung aus diversen religionen und psychotherapieansätzen erklärlich... das mit der Litfasssäule ist schon deutlicher... die verfsch-fritzen sollen sich auch friedlicher aufführen, vermutlich da die angeblichen scoy-opfer in der vielzahl der geistig behinderten ohnehin nicht auffallen würden... --Heimschützenzentrum (?) 10:17, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

"Dem Gebot der verfassungskonformen Auslegung der hier in Rede stehenden vereinsrechtlichen Vorschriften entspricht es, dass Leistungen, die als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden müssen, die aber zugleich im Rahmen der Religionsausübung erbracht werden, den Charakter der sie erbringenden Religionsgemeinschaft als Idealverein nicht in Frage stellen.“

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 2.8.1995, Az 1 S 438/94

„Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Verein keinen Wirtschaftsbetrieb unterhält, soweit er seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, in denen sich die Vereinsmitgliedschaft verwirklicht und die unabhängig von den mitgliedschaftlichen Beziehungen nicht von anderen Anbietern erbracht werden können."

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6.11.1997, Az 1 C 18.95

„Nach seinen eigenen Angaben verkauft der Kläger an Nichtmitglieder in die Religion von Scientology einführende Literatur. Hierdurch entfaltet er zur Erreichung seiner idealen Ziele - Förderung des Glaubensbekenntnisses der „Scientology“ - unternehmerische Tätigkeiten, die aber nach Auffassung der Kammer dem nicht-wirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGHZ 85, 84 <92 f.>)"

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.11.1999, Az 16 K 3182/98

"Nach diesen Grundsätzen ist der BayVGH – wie bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hinsichtlich einer anderen Scientology-Organisation – zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verein Celebrity Center Scientology Kirche München e.V. keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält."

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 2.11.2005, Az. 4 B 99. 2582

Markus Heesch 14:01, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

sieht etwas überholt aus... --Heimschützenzentrum (?) 14:25, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Nee, ist schon interessant. Belegt, dass das Urteil von 2003 nicht das erste dieser Art war. --Jayen466 14:40, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

ich sehe noch nicht ganz wo das hinführen soll... soll im artikel stehen, dass verfassungsschutz und Rechtsprechung gegensätzliche positionen vertreten? bräuchten wir dafür nicht eine quelle, die das ausdrücklich auch so sieht? --Heimschützenzentrum (?) 22:12, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wie ich eingangs erwähnte, weisen Besier und Neumann ausdrücklich auf "Konflikte zwischen der politischen Willensbildung und der Judikativen" hin. --Jayen466 15:33, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten
cool - und wo sollte es genau hin? da wo der kent mit seinem deckmantel steht? --Heimschützenzentrum (?) 15:37, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ja, so in die Ecke. Vielleicht nach "Die meisten anderen Wissenschaftler bejahen dagegen die Frage, ob Scientology eine Religion sei.[131][132]". Danach könnten wir zwei Sätze wie die folgenden anhängen: "Auch in der deutschen Rechtsprechung hat beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in 2003 unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse die Meinung geäußert, dass sich "keine greifbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard als bloßer Vorwand für eine Wirtschaftstätigkeit benutzt wird." Renate-Maria Besier und Johannes Neumann konstatieren hier "immer häufigere Konflikte zwischen der politischen Willensbildung und der Judikativen". Jayen466 15:48, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten
wie wär's damit: „Die meisten anderen Wissenschaftler bejahen dagegen die Frage, ob Scientology eine Religion sei,[131][132] was die rechtsprechung immer häufiger aber die politik nicht anerkennt.[Renate-Maria Besier und Johannes Neumann]“? is kürzer... --Heimschützenzentrum (?) 15:59, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Vielleicht "... was auch die deutsche Rechtsprechung im Gegensatz zur deutschen Politik immer häufiger anerkennt." Die längere Version wäre mir aber eigentlich lieber. Es ist ja jetzt mal zur Debatte gestellt, lass uns mal sehen, was die anderen meinen. Fossa hat sich auch noch nicht zu Wort gemeldet. --Jayen466 16:16, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten
HSZ, könntest Du mit der längeren Version, so wie oben vorgeschlagen, leben? Sie ist der Quelle treuer; ich befürchte sonst, dass wir uns mit dem verallgemeinernden "was auch die deutsche Rechtsprechung im Gegensatz zur deutschen Politik immer häufiger anerkennt" etwas zu weit aus dem Fenster lehnen. Falls ja, und wenn keine weiteren Einwände vorgebracht werden, würde ich dann in ein oder zwei Tagen einen Admin bitten, die Änderung in den Artikel einzuarbeiten. --Jayen466 12:34, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
hm - ich finde das bisschen zu WP:TF-isch... wir sollten uns auf die schlussfolgerung von der baiser beschränken... der artikel ist außerdem schon zu lang... wer soll das alles lesen??? --Heimschützenzentrum (?) 15:37, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Na, ich meinte, dass eher bei der kurzen Version ein TF-Risiko besteht. Zudem entfällt in der kurzen Version der explizite Hinweis auf die (in der Meinung der Gerichte) Nichtzutreffendheit der "Deckmantel"-Interpretation, die wir in dem Absatz ja breit publizieren. --Jayen466 20:49, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
der verweis auf konkrete gerichtsurteile grenzt an oder ist TF (auch wenn der urteils text irgendwo auf einem nicht-staatlichen server liegt)... der verweis auf sekundärliteratur nicht... vllt erstmal auf fossa warten... ich versteh da vllt wieder mal was falsch... --Heimschützenzentrum (?) 23:42, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Besier und Neumann führen das betreffende Urteil auf der nächsten Seite selbst als Beispiel für die Konflikte zwischen Politik und Judikative an (siehe Link oben ganz zu Beginn dieser Diskussion); deswegen meinte ich, es ist okay. --Jayen466 00:28, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Brigitte Schön

Brigitte Schön von der Universität Bonn hat vor ein paar Jahren ein lesenswertes Papier für das Marburg Journal of Religion geschrieben: [9] Könnte vielleicht was für die Medienrezeption von Scientology hergeben. Ist allerdings deutschlandspezifisch, mit Schwerpunkt auf den Meinungsverschiedenheiten zwischen USA und Deutschland bezüglich Scientology. --Jayen466 15:48, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Filme

wie in Zapp berichtet wurde, erscheint der erste "ausführlichere" Film über die Organisation: Bis nichts mehr bleibt. Wie kann man ihn in den Artikel eingleidern? einen Abschnitt erstellen? -- Gsälzbär (Diskussion | Beiträge) 22:47, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

indem man den Staats-NDR zwingt, WP:Q zu beachten...? --Heimschützenzentrum (?) 23:37, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten
ähm – hat das was mit dem Artikel zu tun?
Da scheint jemand nicht richtig informiert zu sein, wer den Sender als "Staats"-Sender bezeichnet. Schon die Mitglieder des Rundfunkrates angeschaut? Viele Verbände sind mitvertreten…
Deine Aussage ist nicht ernst zu nehmen, weil nicht erkenntlich, auf was sie sich bezieht. Der SWR hat seine Quellen, wie auch in dem Bericht erwähnt wurde.
Wenn kein begründeter Widerspruch auftaucht, sehe ich es als naheliegend an, den Abschnitt aufzunehmen. -- Gsälzbär (Diskussion | Beiträge) 16:18, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
geht nicht! WP:Q beachten...! --Heimschützenzentrum (?) 16:30, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Der Artikel ist ohnehin bis 9.4.10 gesperrt. Aber als Programmhinweis kann der Beitrag von G-Bär hier auf der Disku stehenbleiben, ist nützlich.--Weltenbummlerin 16:37, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
@Heimschützenverein/Landskirty "geht nicht" ist keine Aussage. Es müsste heissen "Es geht nicht weil ..." -- Arcy 16:41, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Es geht nicht weil WP:Q beachten. --Oberlaender 18:07, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Filme dürfen als Beispiele gemäß WP:Q für die mediale Rezeption nicht genannt werden? Das steht nicht in WP:Q. -- Arcy 19:01, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
»Daher sind grundsätzlich wissenschaftliche Informationsquellen, insbesondere Standardwerke und Review-Artikel, die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, zu bevorzugen. (...) Außerdem sollte berücksichtigt werden, inwieweit diese Quellen in den akademischen Diskurs, etwa in akademischen Fachzeitschriften des betreffenden Themengebiets, einbezogen werden und welches Gewicht ihnen darin beigemessen wird.« Investigativjournalismus = No-Go. --Oberlaender 19:04, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
hatten wir uns nicht geeinigt, dass der rezeptions-abschnitt nicht um jede der etwa monatlich auftretenden, reißerischen, pompösen veröffentlichungen über/für scoy erweitert werden soll? was macht diesen film denn so toll besonders neu/anders? --Heimschützenzentrum (?) 19:07, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Sorry Arcy, ich habe wohl nicht richtig verstanden vorhin: Du willst den Spielfilm irgendwo einarbeiten, nicht den Zapp-Bericht? Okay. Aber der ist einfach nicht relevant, angesichts der weltweiten kulturellen Rezeption. Nicht mal die South-Park-Episode hat es in diesen Artikel geschafft. --Oberlaender 19:16, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich will hier gar nichts einbauen. Der bloße Hinweis auf WP:Q, das Abqualifizieren des Öffentlich Rechtlichen Fernsehns als Staatsfernsehn oder der Verweis auf South-Park-Episoden ist für mich schlicht aussagelos und nicxerklärend. -- Arcy 19:28, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
[10], [11]. --Oberlaender 19:52, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
interessanter scientfictionaler hinweiss. der noch nicht ausgestralte film wurde also schon wissenschaftlich behandelt? ich bin von den socken! -- Arcy 15:04, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
ich dachte, es wäre in Wiki nicht unüblich, einen Abschnitt anzuführen, der Literatur oder andere ("interessante") Berichte bzw. weitergehende Informationsquellen aufführt?. Dass es vor der Ausstrahlung eingefügt sollte, steht wohl außer Frage – da heißt es erstmal abwarten (WP:keinNewsfeed etc.). Aber danach sollte man neu überlegen (je nachdem, wie er aussieht – vielleicht ist es nach Medienberichten darüber wieder anders…) -- Gsälzbär (Diskussion | Beiträge) 17:02, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
WP:LIT mal gelesen? --Heimschützenzentrum (?) 17:05, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Was willst Du den wissen ? -- Arcy 11:22, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Unterpunkt 6.2.1

Hi, ich habe mal gelernt, dass man Unterpunkte wie 6.2.1. nur macht, wenn es auch mindestens 6.2.2. gibt. Finds schwer, das allgemein auszudrücken... Soweit ich weiß, macht man also keinen seperaten Unterpunkt (hier 6.2.1), wenn er nicht zur Abgrenzung gegenüber einem anderem Unterpunkt (6.2.2., fehlend) gebraucht wird. Denn, wenn es 6.2.2. nicht gibt, wovon will man 6.2.1. dann extra abgrenzen? Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine, und stimmt mir zu oder belehrt mich eines besseren (oben Genanntes ist nämlich nur die Meinung eines meiner Lehrer, der kann auch falsch liegen). --Puiztor (06:09, 28. Mär. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Das ist allgemein so Usus und auch sinnvoll, aber Scientology-Gegner wollen sicher „Betrug“ in irgendeine Ueberschrift bappen. Kann also raus, die Ueberschrift. Fossa net ?! 09:21, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Der Benutzer Puiztor hat gut aufgepasst, auch mir ist dieser Fehler schon aufgefallen: Wo es kein 6.2.2. gibt, kann es kein 6.2.1. geben. Sobald der Artikel wieder zur Bearbeitung freigegeben wird, sollte dieser Fehler berichtigt werden.--Weltenbummlerin 11:09, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Neue Mitgliederzahlen

Das Nachrichtenmagazin Focus berichtete am 27.03.10 hier, dass nach einem neuen Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern, der nächste Woche veröffentlicht wird, es bundesweit nur noch etwa 5.000 Scientologen gibt, davon in Bayern, in dem die meisten Scientologen leben, etwa 1.700. Ich rege an, diese Zahlen in den Artikel aufzunehmen, sobald der Verfassungsschutzbericht veröffentlicht ist.--Weltenbummlerin 10:50, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

wieso "nur noch"? haben die mal von mehr geschrieben? --Heimschützenzentrum (?) 11:20, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
siehe link oben 6000 -> 5000 -- Arcy 11:25, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
"maximal 6000"... soweit ich mich erinnere, schrieben die verf-schützer seit 1997 von "5000-6000"... --Heimschützenzentrum (?) 11:30, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Psychosekten

Scientology = kriminelle Psychosekten -- 77.184.154.56 00:39, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

WP:Q beachten... --Heimschützenzentrum (?) 01:27, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Weasel-Words

Im Abschnitt Gewinnstreben wird behauptet: Die meisten anderen Wissenschaftler bejahen dagegen die Frage, ob Scientology eine Religion sei. Referenziert ist das mit zwei Werken, in denen das wohl so ist. Auf welchen Quellen beruht die Behauptung über "die meisten [!] Wissenschaftler"? Abgesehen davon, um welche Wissenschaften geht es dabei überhaupt?
Ein saubere Formulierung wäre bestenfalls: Andere Wissenschaftler bejahen [usw.].
Gibt's Einwände gegen eine entsprechende Änderung des Artikels? --Tsui 01:21, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

die angegebenen quellen sagen ausdrücklich, dass die mehrheit der hier Wissenschaftler diese Frage bejahen... es ist also eine exaktere aussage, als die vorgeschlagene, so dass die vorgeschlagene änderung den artikel schlechter/schwammiger/wieseliger machen würde... welche Wissenschaften? die Wissenschaften, die hier relevant sind: z b sozial- + religions-wissenschaften... --Heimschützenzentrum (?) 01:27, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten