Verschwörung

heimliches Bündnis mehrerer Personen mit dem Zweck, einen Plan auszuführen
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Eine Verschwörung ist ein geheimer Zusammenschluss von mehreren Personen, die in ihrer Gruppe eine Minderheit darstellen, zu einem illegalen oder illegitimen Zweck. Die Verschwörung ist strafbar nach §30 Abs. 2 des Strafgesetzbuches, wenn es sich bei ihrem Gegenstand um ein Verbrechen handelt („wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften“).

Im Gegensatz zur Kooperation bezeichnet Verschwörung den geheime Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen oder Gruppen. Im engeren Sinne geben diese dabei eine Willenserklärung ab (siehe Einigung), die auf das Erreichen eines oft ungesetztlichen Ziels gerichtet ist. Im erweiterten Sinne kann konkludentes Handeln zu einer impliziten Verschwörung führen, und Mitwisserschaft als passive Mitverschwörung gelten.

Verschwörung ist dabei stets ein wertender Begriff: Welche Gruppe nun als Verschwörung zu bezeichnen ist und welche nicht ist daher objektiv gar nicht festzustellen und bleibt daher oft umstritten. (Eine Ausnahme bildet das Strafrecht, wo der Richter qua Amt zu verbindlichen Urteilen befugt ist). Aus diesem Grund wird der Begriff auch äußerst selten von einer Gruppe zur Selbstbeschreibung gebraucht. Ausnahme ist die "Verschwörung der Gleichen" des französischen Frühsozialisten Gracchus Babeuf.

Rechtliche Einordnung

Grundsätzlich ist die Geheimhaltung von Vorgängen strafrechtlich nicht relevant. Geheimhaltung wird in einigen Fällen rechtlich sogar geschützt, bzw. gefortert (Zeugnisverweigerungsrecht der Strafprozessordnung, Betriebsgeheimnis und Geheimnisschutz bei Fragen der nationalen Sicherheit).

Neben der Anerkennug des Vertrauensschutzes im Rechtswege existieren ausnehmende Gesetze zur Offenlegungspflicht bei bestimmten Vorgängen, etwa im Aktienrecht und dem Kartellrecht. Bei Fragen der öffentlichen Sicherheit wird in einigen Fällen das Nichthandeln bei Kenntnisnahme ungesetzlicher Vorgänge verfolgt (Mitwisserschaft).

Der Begriff der Verschwörung taucht im Rechtswege hauptsächlich bei der Planung von Kapitalverbrechen auf, bei denen schon der Versuch strafbar ist. Hierbei wird der Grad der Beteiligung an den Vorbereitungen geahndet.

Arten der Verschwörung

Je nach der Verwerflichkeit des Zwecks kann man unterschiedliche Arten der Verschwörung unterscheiden, von Wirtschaftsverbrechen (z.B. verbotenes Kartell) über kriminelle Vereinigungen (z.B. Mafia) bis hin zu Staatsstreich und Putsch.

Eine Verschwörung kann durch einen gegenseitigen Schwur der Beteiligten abgesichert werden. Auch das gemeinsame Begehen von Verbrechen oder Geheimwissen über andere Mitglieder und damit gegenseitige Erpressbarkeit können die verschworene Gemeinschaft zusammenhalten. Verlässt einer der Verschwörer den Bund, wird dieses von den anderen Verschwörern meist gerächt, oft sogar durch weithin abschreckende Ermordung des Verräters. Im Strafrecht werden deshalb die Abtrünnigen einer Kriminellen Vereinigung mit der Kronzeugenregelung bedacht, auch bei der Kartellzerschlagung werden Verräter und Reuige belohnt.

Im Rahmen des War on drugs, der organisierten DEA staatlichen Rauschmittelbekämpfung in den USA, wurde Verschwörung als Sonderrechtsform juristisch definiert. Dabei wurden bestimmte problematische Zwangsmittel eingeführt wie die strafbewehrte Verpflichtung zur Aussage gegen Angehörige. (siehe dazu: Amy Ralston: Die XTC-Verschwörung, 2003, ISBN 3930442671)

Beispiele

Politische Verschwörungen

Kriminelle Vereinigungen und Terroristen

Verschwörungen in der Wirtschaft

Berühmte Verschwörungstheorien

Siehe auch:

Verschwörungstheorie, Geheimbund