Diskussion:Bodenreform in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 87.186.118.125 in Abschnitt Bodenreform und Lager in der SBZ

Neutralität des Artikels

Ich finde das so seltsame Wertungen wie "Die Behandlung dieses Themenkomplexes, welche nicht als rechtsstaatlich bezeichnet werden kann, stösst vor allem im Ausland auf Missbilligung, da sich daran zeigt, dass Deutschland in weiten Bereichen immer noch kein Rechtsstaat ist." gehören nicht in den Artikel, die angebliche Missbilligung des Auslandes sollte auch bitte belegt werden.

Was hat der Satz "Die Nachfahren der in den von den Kommunisten bis 1949 weiter betriebenen Konzentrationslagern Ermordeten kämpfen zum Teil noch heute gegen die Grund- und Menschenrechtsverletzungen." mit der Bodenreform zu tun?

Für den Satz "Die „Neubauern“ mussten das Land bezahlen" hätte ich auch gern Belege, wer musste da wieviel bezahlen?

"Herrenhäuser und Gutshöfe wurden trotz herrschender Wohnungsnot zumeist gesprengt oder abgebrochen, um jede Erinnerung an die früheren Eigentümer auszulöschen." Das stimmt zumindest für Sachsen überhaupt nicht.


84.181.47.43 15:49, 14. Aug 2006 (CEST)
nachgetragen von Guisquil 22:59, 18. Aug 2006 (CEST)

Sehe ich genauso. Zuviele eindeutige Wertungen und zuwenige (belegte) Informationen. Der Artikel ist dadurch nicht wirklich neutral. Wenn das tatsächlich alles (oder teilweise) so stimmt, dann ist es a. dringend notwendig, das Thema ausführlicher zu behandeln und b. ein weiterer Grund dafür, die Bodenreform in Deutschland als Artikel auszulagern. Gruß, Akaer (23.08.06, 11:44)

Tatsache ist, dass der Rechtsstaat BRD den kommunistisch bzw. politisch verfolgten Opfern - im Zuge der unrechtsstaatlichen Durchsetzung (!) der Bodenreform (mittels stalinistischer Terrormethoden) - sogar eine rein moralische Rehabilitierung verweigert (Wiederherstellung der EHRE und REPUTATION der diffamierten und krmininalisierten pol. Opfer - aus Art. 1 Grundgesetz heraus). Bitte lesen Sie nachstehend die (m.E. rechtsstaatlich mehr als fragwürdige Begründung) des 16. Deutschen Bundestages zu m(einer) öffentlichen Petition für diese deutschen politischen Verfolgungsopfer aus der SBZ/1945-49:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2008 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte. Begründung Der Deutsche Bundestag möge die Rehabilitierung der in der SBZ/DDR von 1945 bis 1949 im Zuge der Boden-/Industriereform politisch verfolgten und pauschal als "Nazis und Hauptkriegsverbrecher" kriminalisierten binnendeutschen Opfer beschließen. Eine offizielle Anerkennung und Rehabilitierung der unbestreitbaren politischen Verfolgung und pauschalen Kriminalisierung aller Landwirte, die jeweils über mehr als 100 Hektar Land besaßen, und zahlloser redlicher Mittelständler stehe immer noch aus. Die Enteignungen seien im Zuge des kommunistischen Klassenkampfes zur Durchsetzung der Boden- und Industriereform erfolgt. Die Betroffenen seien pauschal als Nazi- und Kriegsverbrecher kriminalisiert, vertrieben, verfolgt und ermordet worden. Eine rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gebe es bis heute nicht für diesen Personenkreis. Die Rehabilitierungsgesetze sollten daher umgehend geändert werden, damit die Ehre und Reputation redlicher und NS-unbelasteter Deutscher wieder hergestellt werden könne. Die Petition wurde als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht und von 120 Unterstützern mitgezeichnet. Zu ihr wurden im Internet 570 gültige Diskussionsbeiträge abgegeben. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht die Aufhebung von Entscheidungen deutscher Strafgerichte und von anderen strafrechtlichen Maßnahmen im Beitrittsgebiet, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar sind. An die Rehabilitierungsentscheidung knüpfen sich Folgeansprüche des Betroffenen auf soziale Ausgleichsleistungen (u. a. Kapitalentschädigung für Haftzeiten und Versorgungsleistungen bei haftbedingten Gesundheitsschäden). Sie ist zudem Voraussetzung für die Rückgabe von Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit der aufzuhebenden Entscheidung eingezogen worden sind, oder für eine entsprechende Entschädigung. Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) können auf Antrag elementar rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahmen der staatlichen Organe aufgehoben werden oder die Rechtsstaatswidrigkeit dieser Akte festgestellt werden. Die noch heute fortwirkenden Folgen sollen, soweit die Verwaltungsmaßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder in den Beruf geführt haben, durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden. Beide Gesetze beanspruchen ausdrücklich auch für Geschehnisse der Jahre 1945 bis 1949 Geltung (§ 1 Abs. 1 StrRehaG, § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG). Entgegen der Darstellung des Petenten haben Personen, die von staatlichen deutschen Stellen in der sowjetisch besetzten Zone mit den Mitteln des Strafrechts oder administrativ politisch verfolgt, grob rechtsstaatswidrig in Haft genommen oder gar ermordet wurden – bzw. deren Hinterbliebene –, damit Anspruch auf moralische Wiedergutmachung und auf Entschädigung. Die Gesetze differenzieren in Voraussetzungen und Rechtsfolgen nicht danach, ob die Verfolgungsmaßnahme bis zum Jahr 1949 oder danach stattgefunden hat. Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind. Der Grundbesitz der „Kriegsverbrecher und Kriegsschuldigen“ sowie von „Naziführern“ und „aktiven Verfechtern der Nazipartei“ wurde unabhängig von seiner Größe enteignet (z.B. Artikel II Nr. 2 der Verordnung über die Bodenreform, Verordnungsblatt für die Provinz Sachsen 1945, S. 28 ff.). Güter mit einer Größe von über 100 Hektar wurden als „feudal-junkerlicher Boden und Großgrundbesitz“ einbezogen (Artikel II Nr. 3 der Verordnung über die Bodenreform, a. a. O.). Die so genannte demokratische Bodenreform und die Industrieenteeignungen zielten auf die Umverteilung wirtschaftlicher Ressourcen, um eine andere Gesellschaftsordnung im Sinne der kommunistischen Doktrin zu schaffen. Im Fall der „Junker und Großgrundbesitzer“ war nach den Bodenreformverordnungen allein die Größe des Gutes von über 100 Hektar Voraussetzung für die Enteignungsmaßnahme. Die umfassenden Enteignungsmaßnahmen nach 1945 hatten zwar auch generellen Verfolgungscharakter, dienten aber nicht der individuellen politischen Verfolgung oder der bewussten Diskriminierung einer Person gegenüber vergleichbaren Personen in dem konkreten Lebenszusammenhang. Dies wird schon darin deutlich, dass die Enteignungsmaßnahmen in der sowjetisch besetzten Zone nicht bestimmten Einzelpersonen oder homogenen Personengruppen galten, da sie unterschiedslos tatsächliche Träger des NSRegimes wie andererseits Beteiligte am Aufstand des 20. Juli 1944, ja sogar jüdische Bodenbesitzer genau so trafen wie kleine Gewerbetreibende und Großindustrielle. Diese Akte waren ungeachtet der offiziellen „antifaschistisch-demokratischen Programmatik“ und der taktisch-verbalen Selbstbeschränkung der Agitation auf das „Vermögen von Nationalsozialisten und Kriegsverbrechern“ von Anfang an auf die Umgestaltung der Eigentumsordnung nach sowjetischem Vorbild gerichtet und dienten nicht einer gegen die Person gerichteten politischen Verfolgung. Die pauschale Diffamierung und Diskriminierung fast aller Bodenreformenteigneten als „Kriegs- und Naziverbrecher“ war dabei eine bewusste Spielart der kommunistischen Propaganda, nicht zuletzt um die Akzeptanz der Enteignungen bei der eigenen Bevölkerung zu erhöhen. Mit derartigen Diskriminierungen einhergehende „Ansehensverluste“ der Bodenreformopfer sind einer Rehabilitierung nicht zugänglich und somit nicht gesondert entschädigungsfähig. In der öffentlichen Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland ist der Unrechtscharakter der entschädigungslosen Vermögensentziehungen aus der Zeit zwischen 1945 und 1949 tief verwurzelt. Soweit es die ehemalige DDR betrifft, dürfte im Scheitern des dortigen wirtschaftlichen und politischen Systems auch eine entsprechende Genugtuung für die zu Unrecht diffamierten Opfer der Bodenreform liegen. Die Frage der individuellen moralischen Rehabilitierung ist vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Januar 2001 mit dem Hinweis auf den verfassungskonformen Weg über die Wiedergutmachung durch das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) beantwortet worden. Wird dem Geschädigten der Bodenreform eine Ausgleichsleistung gewährt und nicht aus den in § 1 Abs. 4 AusglLeistG aufgeführten Gründen – einem Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, einem schwerwiegenden Missbrauch der Stellung zum eigenen Vorteil oder Nachteil anderer oder einem erheblichen Vorschubleisten des NSSystems oder des Systems der SBZ/DDR – ausgeschlossen, liegt darin auch die Beseitigung des individuellen Unrechtsvorwurfs. Dem Interesse der Betroffenen an einer moralischen Wiedergutmachung, die mangels darüber hinausgehender Eingriffe keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung erhalten können, wird mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hinreichend Rechnung getragen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen (Nachstehend die entspr. Links dazu: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa=details%3Bpetition=553 --87.186.70.95 20:24, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hier noch zwei relevante Links aus: 1. politischer Bundestags-Sicht (durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses im 16. Deutschen Bundestag; MdB Naumann (Die Linke)) - und aus: 2. fachjuristischer Sicht : http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_naumann-650-5982--f121074.html#q121074 http://www.deutsche-landwirte.de/040406a.htm --87.186.94.242 09:55, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten



Die Guthäuser und Herrenhäuser wurden überwiegend als Wohnraum für Aussiedlerfamilien (teilweise dutzende Familenen in einem Haus!)genutzt. Z.B. im Kreisarchiv des Landkreises Mecklenburg-Strelitz befindet sich ein Archivordner "Schlösser und Herrenhäuser" aus dem Jahr 1948, der dieses belegt. Die Neubauern mussten nicht das Land bezahlen (das bekamen sie kostenlos aus dem staatlichen Bodenfonds), sondern nur die sich auf diesem Land befindliche Aussaat. Gruss --Vestitor 11:35, 24. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Höchst einseitiger Artikel. Die Bezeichnung "demokratisch" ist verschleiernde Propaganda. Im Rahmen der Bodenreform geschah grobe Willkür und Unterdrückung. Die Enteigneten hatten keinerlei Rechtsschutz. Widerstand wurde gewaltsam unterdrückt. Eigentümer wurden eingesperrt oder man forderte sie offen zum Verschwinden auf. Es gab Ausweisungsverfügungen: z.B. Wohnhaus und Landkreis innerhalb von drei Tagen zu verlassen. Wer unter die Enteignung fiel, dem wurde nahezu alles genommen. Trick der Machthaber: Verweis auf die Pfändungsfreigrenzen der ZPO. Alles was über der Pfändungsfreigrenze lag, wurde enteignet: Grundbesitz, Wohnhaus, Kleider, Möbel, Fahrzeuge, Tiere. Es wurde keine Rücksicht auf früheren Widerstand gegen den Nationalsozialismus genommen. Jüdischer Besitz wurde ebenso enteignet.--Ramatan 15:24, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Den vorstehenden Ausführungen kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Mein Großvater Leopold Frhr. von Plessen (Rittergut Dolgen bei Laage) war weder in der Partei (NSDAP) - noch aktiver Kriegsteilnehmer (Soldat) - sondern ein einfacher und höchst ehrbarer und geachteter LANDWIRT auf seinem Gut, das er in der Erbfolge vom mecklenburgischen Ministerpräsidenten (1836) Leopold von Plessen rechtmäßig übernommen und bewirtschaftet hatte. Mein Großvater Leopold gilt bis heute aber gänzlich unrehabilitiert als "Nazi und Kriegsverbrecher" im Sinne des kommunistischen Klassenkampfes zur totalitären Durchsetzung der sog. "Demokratischen Bodenreform". Ein Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung des Leopold Frhr. v. Plessen wurde vom Landgericht Schwerin mit folgender Begründung (ich zitiere expressis verbis) abgeschmettert: (...) "Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen - als Gruppe - die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (...) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. (im Original gezeichnet: M. Staatsanwältin)." - Dieser Wortlaut findet sich im Bundestagsbeschluss vom 26.06.2008 zu meiner öffentlichen Petition für alle (!) NS-unbelasteten Betroffenen annähernd gleichlautend wieder: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf - Die Grabkapelle und Erbbegräbnisstätte der Familie des Reichsministers und Ministerpräsidenten Mecklenburgs, Leopold Engelke Freiherr von Plessen, wird heute als UNTERSTELLRAUM (!!!!!!!) missbraucht und öffentlich so ausgewiesen. - Die toten Familienmitglieder wurden in den 1950er Jahren aus dieser Familienkapelle geraubt und anonym verscharrt: http://www.gutshaeuser.de/gutshaeuser_d/dolgen.html - Ist das gar der "rechtsstaatliche" Dank des Vaterlandes an die Familie dieses Mannes?: http://www.lexikus.de/Plessen-Leopold-von-%281769-1837%29-mecklenburger-Politiker-und-Minister-Biographie - War das etwa die "sowjetische Vorbedingung" der Russen zur Einheit ??? --87.186.80.151 18:32, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten


Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone ab 1945

Ich halte es für besser, hierfür einen eigenen Artikel zu schaffem, statt das in diesen Artikel zu schreiben. Unter Bodenreform sollte die Bodenreform eher allgemein behandelt werden, statt über einzelne Bodenreformen (von denen es viele gibt) zu berichten. -- Beblawie 18:05, 15. Jul 2005 (CEST)

Mir fehlen die Gründe, warum die Alliierten (im geringen Umfang auch im Westen) eine Bodenreform für notwendig hielten .... mir fällt die große Zahl an Umsiedlern ein, die erneährt (und beschäftigt) werden mußte.

Umfang der Bodenreform in Ostdeutschland

Im Zuge der Bodenreform wurden in folgendem Umfang landwirtschaftliche Betriebe und Flächen enteignet:

Objekte / Anzahl / Fläche ha / Anteil am Bodenfonds (%)

Privatbesitz unter 100 ha / 4.537 / 131.742 / 4

Privatbesitz über 100 ha ("Junker und sonstige Großgrundbesitzer") / 7.160 / 2.517.357 / 76

Staatsbesitz / 1.228 / 337.507 / 10

Siedl. Gesellschaften und Nazi-Institute / 169 / 22.764 / 1

Staatswälder und Forsten / 384 / 200.247 / 6

Sonstiger Grundbesitz / 551 / 88.464 / 3

Gesamtbodenfonds / 14.089 / 3.298.082 / 100

Quelle: Bundesarchiv-Bereich, Potsdam, K-1, 8620 Geringfügig abweichende Zahlen nennt Dölling, Wende der deutschen Agrarpolitik, Berlin (Ost) 1950, S. 105, der im sog. Bodenreform-Urteil des BVerfG vom 23.4.1991 zitiert wird (BVerfGE 84, 90 [98] = NJW 1991,1597).


Bodenreform/Landreform

Die Geschichte der Bodenreform in Deutschland ist seehr ausführlich dargestellt -so ausführlich, dass der Artikel schon fast zu lang wird, erst recht wenn man darin noch Bodenreformen in anderen Weltgegenden behandeln will. Der Abschnitt über Deutschland/Österreich würde bei weitem für einen eigenen Artikel genügen.

Vorschlag: Unter dem Lemma "Bodenreform" oder "Bodenreform in Deutschland" vorrangig die Geschichte der Bodenreformen in Deutschland behandeln und unter dem Lemma "Landreform" das Ganze im größeren, weltweiten Rahmen betrachten. Amphibium 20:47, 16. Jun 2006 (CEST)

HALLO!? Hat irgendjemand diesen Vorschlag überhaupt gesehen? Amphibium 18:43, 10. Aug 2006 (CEST)

Ja, ich zum Beispiel. Guter Vorschlag. Dringender fände ich, die Lücken zu füllen, erstens weil es Lücken sind, und zweitens, weil die Überschriften da schon rumstehen. Mich interessiert das Thema und würde auch was zu USA, Indien und Lateinamerika beisteuern, aber dazu müsste ich mich erst (wieder) einlesen. Wenn ich damit fertig bin, dann würde ich mich auch ans Trennen machen. Inderweil könntest Du schon mal... --Guisquil 22:36, 10. Aug 2006 (CEST)

Ich hab mal angefangen, unter Benutzer:Amphibium/Landreform. Beiträge, Erweiterungen, Ergänzungen, Überprüfung etc. sind sehr erwünscht. Amphibium 11:58, 20. Aug 2006 (CEST)

Überarbeitung der Einleitung; Umbenennung?

Dieser Artikel ist der größte Teil des ehemaligen Artikels Bodenreform (der ausser dem sehr langen Teil über Deutschland sowie Österreich bedauerlich wenig Inhalt hatte). Ich habe ihn hierher verschoben und den vormaligen Bodenreform-Artikel als Landreform neu angelegt.
Nun passt aber die Einleitung dieses Artikels nicht mehr richtig zum Lemma; und da ich mich mit Bodenreformen im deutschsprachigen Raum wenig auskenne, kann ich sie auch nicht verbessern. Könnte das jemand übernehmen?
Ausserdem beinhaltet dieser Artikel auch einen Abschnitt Bodenreform in Österreich. Sollte er folglich umbenannt werden in Bodenreform in Deutschland und Österreich oder Bodenreform im deutschsprachigen Raum? Oder wäre Bodenreform in Österreich ein eigenes Lemma wert? Amphibium 22:45, 5. Sep 2006 (CEST)

Die aktuelle Trennung ist wenig sinnvoll, zumal dann auch noch verschiedene Begriffe gebraucht werden. Warum einmal Bodenreform und im anderen artikel Landreform. Besser wäre eine Trennung in „Bodenreformbewegung“ mit der Darstellung der Bodenreformideen und einen Artikel über tatsächlich durchgeführte Bodenreformen, der dann eventuell in mehrere Artikel zu verschiedenen Regionen augesplittet werden kann. -- W.R. 01:08, 10. Sep 2006 (CEST)
Den Abschnitt über die Bodenreform in Österreich habe ich mir in ein separates Lemma zu übertragen erlaubt, vor allem auch deshalb, weil sich durchaus unterschiedliche Verständnisse des Begriffs zwischen Deutschland und Österreich auftun. -- Waldo47 15:23, 20. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Das mit dem eigenen Artikel Bodenreformbewegung bzw. Landreformbewegung find ich eine gute Idee, nur sollte der dann auch Bewegungen in anderen Ländern beinhalten, von Irish Land League bis MST.
In diesem Artikel sollten die Teile über deutsche Bodenreformbewegungen und -ideen weiterhin drinbleiben. Meine Idee war, dass Landreform (mit Redirect Bodenreform) der Sammelartikel sein soll, der das Thema im allgemeinen und weltweiten Rahmen behandelt (und zudem lesenswert werden soll), während Bodenreform in Deutschland das Thema In Deutschland/Österreich in allen Aspekten beleuchtet. (Auch in der en-wiki existiert ja ein länderspezifischer Artikel: en:Land reform in Zimbabwe.) Und wenn man das auch noch will, warum nicht noch ein Artikel Bodenreformbewegung, der sich vertieft mit den Befürwortern von Landreformen zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ländern befasst.
Zu Bodenreform/Landreform: so wie ich das bisher mitgekriegt habe, wird dieser Sachverhalt im deutschsprachigen Raum eher als Bodenreform bezeichnet, sodass es angebracht scheint, diesen Artikel hier entsprechend zu benennen. Sobald es aber um andere Weltregionen geht, scheint der Begriff Landreform vorzuherrschen. In Zeitungen, im Internet etc. habe ich oft von der Landreform in Simbabwe gelesen, aber nie von Bodenreform in Simbabwe. Amphibium 10:48, 10. Sep 2006 (CEST)

Bodenreform und Lager in der SBZ

Auch wenn die Bodenreform in der SBZ unter dem Stalinismus durchgeführt wurde, in dem Menschenrechtsverletzungen geradezu zum Herrschaftsprinzip gehörten – Wurden Gutsherren wirklich wegen ihres Gutsbesitzes in Lager gesteckt? Oder geschah das doch wegen ihres individuellen politischen Vorlebens? --Ulamm 10:00, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Da meine Bitte um "dritte Meinungen" - http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Dritte_Meinung#Bodenreform_in_Deutschland - außer einigen undifferenzierten (m.E.) altbekannten roten Positionen und einem fragmentarischen Konklumerat an "Ideen und Verbesserungsvorschlägen" (meines "Vordenkers" Ulamm) keine Expertenmeinung bewirkt hat - stelle ich nachtehend die "DRITTEN MEINUNGkEN" von fünf (-5-) hochkarätigen Politikern aller Couleur zum Thema ein, um auch die political correctness in der Wikipedia zu wahren. Die Dritten Meinungen werden jeweils durch Fragen eingeleitet. Ich denke, die Serverleistung des hiesigen Diskussionsforums bietet ausreichend Kapazität; ZENSUR - in unsäglicher SED-Manier - sollte bitte nicht erforderlich sein. Danke !!! :

http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_wolfgang_methling-858-8939.html Frage zum Thema Bürgerrechte 29.08.2006 Von:

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Methling,

wie es scheint, stellen Sie sich der historischen Wahrheit und der Verantwortung der SED.

Sie schreiben selbst, dass Sie politisches SED-Verfolgungsunrecht so weit wie möglich wieder gutmachen möchten.

Die Ihnen sicherlich gut bekannte PDS-Aktivistin Rosi Blaschke ließ im Parteiorgan Disput / Ausgabe Juni 1998 folgendes verlautbaren:

Natürlich waren nicht alle Großgrundbesitzer Naziaktivisten. (...) Um so schmerzlicher empfunden werden Ungerechtigkeiten und Übergriffe, die das demokratische Ziel der Bodenreform beschädigten. (...) Solches Unrecht muß und wird wiedergutgemacht werden.

Herr Professor Dr. Methling, ich frage Sie konkret:

1. Würden Sie die Aussage Ihres Parteimitglieds Rosi Blaschke mittragen?

2. Würden Sie mir zustimmen, dass auch redliche und NS unbelastete Landwirte und Mittelständler zum Opfer einer klassenkämpferischen politischen Verfolgung, Vertreibung, Deportation oder gar Ermordung wurden?

3. Würden Sie mir zustimmen, dass o. g. Maßnahmen gegen redliche Menschen i.R.d. Boden- und Industriereform eindeutig strafrechtlichen Charakter hatten?

4. Würden Sie mir zustimmen, dass auch bereits verstorbene Opfer der Boden- und Industriereform geschützte Persönlichkeitsrechte besitzen?

5. Würden Sie mir zustimmen, dass zu Unrecht als Nazi und Kriegsverbrecher diffamierte- und strafrechtlich verfolgte Mitbürger rehabilitiert werden müssen?

6. Würden Sie mir zustimmen, dass die Gesetzesnorm, die diese überfällige Rehabilitierung gebietet (§ 1 Abs. 5 StrRehaG) geltendes Recht der BRD ist und damit auch anzuwenden ist?

Sie tragen politische Verantwortung in MV; bitte setzen Sie sich für diese überfällige StrReha ein; -was wäre schlecht daran, Herr Professor?

MfG M. Antwort von Prof. Dr. Wolfgang Methling 20Empfehlungen 08.09.2006 Prof. Dr. Wolfgang Methling Sehr geehrter Herr ,

ich darf noch einmal versichern, dass es nicht nur so "scheint" - wie Sie schreiben - dass sich meine Partei der historischen Wahrheit und der Verantwortung der SED stellt.

Es war 1989/90 Gründungskonsens, dass politisches Verfolgungsunrecht, für das die SED verantwortlich war, so weit wie möglich wieder gutgemacht werden muss.

Daran hält die Linkspartei.PDS auch heute voll inhaltlich fest. Und auch ich als ihr Spitzenkandidat habe keine andere Auffassung. Somit teile ich selbstverständlich auch die von Ihnen dargelegte Meinungsäußerung von Frau Rosi Blaschke.

Die Linkspartei.PDS vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass Menschen, die unschuldig, grundlos und rechtswidrig Opfer von politischer Gewalt wurden, rehabilitiert werden müssen (soweit dies freilich im Nachhinein überhaupt nochmöglich ist). Dazu gehören "vergessene" Opfer des Faschismus, aber auch Opfer des Kalten Krieges - und zwar auf beiden Seiten. Beispielsweise sind die Opfer des KPD-Verbots von 1956 bis heute nicht rehabilitiert.


Nun zu Ihren Fragen:

1. Die Äußerung von Rosi Blaschke teile ich.

2. Ihre Darstellung entspricht der Wahrheit, wobei allerdings die Facetten von Einzelfällen und bedauernswerten Schicksalen außerordentlich differenziert sind und sich kaum mit generalisierenden Schlagworten fassen lassen.

3. Eine generelle Einschätzung über einen strafrechtlich relevanten Charakter des damaligen Geschehens maße ich mir nicht an. Bekanntlich betrifft und untersucht Strafrecht jeweils die konkrete Einzeltat. Strafrecht eignet sich jedenfalls grundsätzlich nicht als Instrument zur Geschichtsaufarbeitung.

4. Selbstverständlich ist es eine Frage der Redlichkeit, den toten Opfern Ehre und Respekt zu erweisen. In diesem Sinne haben sie Persönlichkeitsrechte.

5. Die Linkspartei.PDS hat niemals etwas anderes vertreten, jetzt nicht - und auch vorher als PDS bzw. SED/PDS - nicht.

6. Die Linkspartei.PDS ist eine Partei, die für Rechtsstaatlichkeit eintritt. Selbstverständlich kann für strafrechtliche Maßnahmen, die formell keine gerichtliche Maßnahmen waren (§ 1 Abs. 5 StrRehaG) nichts anderes gelten: Das Recht muss angewendet werden.

Zusammenfassend kann ich nur noch einmal sagen, dass die Linkspartei.PDS jederzeit dafür eintritt, mögliche Gesetzeslücken schließen zu helfen und selbstverständlich auch bereit ist, für Abhilfe zu sorgen, wenn Gesetze nicht oder nur teilweise eingehalten werden. Natürlich muss dabei gesehen werden, was auf Bundesebene und was auf Landesebene zu lösen ist, was hierzulande machbar ist und was nicht.

Vielleicht überzeuge ich Sie von der Ernsthaftigkeit der Linkspartei.PDS, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenke, dass die PDS bereits 1998 einen "Gesetzentwurf über die Rehabilitierung und Versorgung von Opfern von Staatsunrecht sowie von politischer Gewalt" in den Landtag M-V eingebracht hatte, der von dem ganzheitlichen Ansatz ausging, dass all Jene, die unschuldig und rechtswidrig Opfer von politischer Gewalt und Staatsunrecht geworden sind, voll und ganz rehabilitiert werden müssen: moralisch, rechtlich und materiell. (Die entsprechende Gesetzesvorlage finden Sie als Landtagsdrucksache unter der Nummer 2/3461.)


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Methling _______________________

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_michael_naumann-595-15039.html

Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz 01.01.2008 Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Naumann,

als Herausgeber der "Die Zeit" haben Sie im Jahre 2004 auf Seite 1 dieser - IHRER - "Die Zeit" öffentlich verbreitet, Zitat:


"Die Mühlheimer Politikwissenschaftlerin Constanze P. hat in einer mit summa cum laude bewerteten Dissertation [...] auf mehr als 550 Seiten die Dokumente dieses wohl erstaunlichsten Verfassungsbruchs der deutschen Nachkriegsgeschichte mit wissenschaftlicher Akribie und detektivischem Spürsinn zusammengetragen - lauter Indizien einer empörenden Manipulation." (Quelle: Amazon.de - Naumann, Die Zeit, 29.01.2004, S.1)

Höflich frage ich Sie, Herr Dr. Naumann:

Hat sich Ihre politische Einstellung seit 2004 drastisch verändert? - Und falls NICHT: - Was haben SIE zwischenzeitlich ganz konkret gegen diesen "wohl erstaunlichsten Verfassungsbruch der deutschen Nachkriegsgeschichte" und gegen diese unsäglichen " Indizien einer empörenden Manipulation" unternommen ?


Oder halten Sie es heute mit CDU-Adenauer: "Was kümmert mich mein dummes Geschwätz (in der: "DIE ZEIT") von GESTERN ???"


PS:

Es ist ZUR ZEIT (m)eine öffentliche Petition (ID: 572) im Deutschen Bundestag anhängig, die einzig und alleine zum Ziel hat, die MORALISCHE Rehabilitierung dieser OPFER des "wohl erstaunlichsten Verfassungsbruchs der deutschen Nachkriegsgeschichte" und der "empörenden Manipulation" zu erreichen. - Möchten Sie diese unsäglich arrmen Opfer des "Verfasungsbruchs" und "der empörenden Manipulation" durch IHRE ÖFFENTLICHE MITZEICHNUNG dieser öffentlichen Petition/572 unterstützen ??? - (Bis 03.01.2008 haben SIE noch Gelegenheit dazu) - Und falls NEIN: WARUM NICHT, HERR DR. NAUMANN ?:


Hochachtungsvoll


Dipl.-VerwW (FH) Antwort von Dr. Michael Naumann 136Empfehlungen 03.01.2008 Dr. Michael Naumann Sehr geehrter Herr ,

meine Haltung zur den unglaublichen Vorgängen nach der "Wende" innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten "Bodenreform" in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen. Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung.

Viele Grüße, Naumann

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http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_henning_von_storch-858-9161.html

Frage zum Thema Kultur 08.08.2006 Von:

Sehr geehrter Herr Dr. von Storch,

die Familienkapelle und Erbbegräbnisstätte des u. a. Mecklenburgers ist heute ein Unterstellraum (siehe: www.gutshaeuser.de ) ; der Sohn des Ministers war übrigens mit einer geb. v. Storch verheiratet, wie Sie vielleicht wissen werden. Das Gutshaus ist heute eine Datscha eines Wessis, weil wir, die Nachfahren, es nicht bekommen sollten.


Was empfinden Sie dabei ? - Es gab kein Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene !

Warum hat Ihre CDU für diese ehrlosen Zustände nachweislich gesorgt, Herr Dr. von Storch ?

MfG M. Enkel des Leopold v. Plessen +2.5.45 Dolgen

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Engelke Leopold Freiherr von Plessen: geb. Raden 21.1.1769 +Schwerin 25.4.1837 immatr. Rostock (1785) und Göttingen (1789), Kriegs- und Domänenkammer Berlin (1790), Auditor beim Kammerkollegium Schwerin (1793), Mecklenbg. Kammerherr (1796), Mecklenbg. Gesandter auf dem Reichstag in Regensburg (1802-1806), Wirkl. Geh. Rat, 3. Minister und Direktor des Kabinetts (1807), 2. Minister (1808), Mecklenburger Gesandter auf dem Wiener Kongress (1814), Mecklenburger Gesandter und bevollm. Minister auf dem Bundestag (1815), nahm an der den Ministerialkonferenzen (1819) und an der Wiener Konferenz (1819/20) teil; Dr. jur. h. c. (Rostock 1819), Mecklenburger Ministerpräsident (1836), Inhaber des Großkreuzes vom Österr. Leopolds-Orden und Roten Adler-Orden.

Antwort von Dr. Henning von Storch 35Empfehlungen 14.08.2006 Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage betreffend "Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene" beantworte ich gerne wie folgt:

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Bundestag gesetzliche Regelungen für die teilweise Nichtrückgabe von in kommunistischer Zeit enteigneten Vermögenswerten beschlossen. Dies betrifft insbesondere die Enteignungen vor 1949. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war maßgeblich daran beteiligt. Die Gesetzgebung hierzu hat das Bundesverfassungsgericht für rechtsstaatlich erklärt.

Meine persönliche Meinung: Ich empfinde es als Unrecht, dass die Bundesrepublik, die aus dem Volkseigentum in Bundeseigentum übergegangenen Vermögenswerte, die aus kommunistischer Enteignung stammen, über die Treuhandanstalt bzw. ihre Nachfolger "privatisiert" und meistbietend veräußert.

Ich erinnere daran, dass alle früheren Bundesregierungen vor 1990 den Opfern kommunistischer Enteignung die Rückgabe ihrer Vermögenswerte im Falle der Wiedervereinigung versprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Henning von Storch

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http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guido_westerwelle-650-5485.html

Frage zum Thema Inneres und Justiz 21.06.2008 Von:

Guten Tag Herr Dr. Westerwelle!

Auf der Internet-Seite der "Studenten für den Rechtsstaat e.V." (www.webkreis.org) habe ich heute gelesen, daß sich die FDP tatsächlich für die Wiedergutmachung an politisch verfolgten Deutschen parlamentarisch einsetzen wird; speziell sollen (vorgeblich) nun unverzüglich die politisch verfolgten Deutschen aus der SBZ (i.R.d. Boden-/Industriereform 1945 - 1949) auf Basis einer parlamentarischen FDP-Initiative moralisch und materiell rehabilitiert werden.

Stimmt die o.g. offentliche Aussage tatsächlich, daß sich Ihre FDP parlamentarisch für die Rehabilitierung des o.g. Personen-/Opferkreises einsetzen wird? Wenn ja: wann geht diese Reha-Kampagne der FDP los und wie werden Sie sich persönlich parlamentarisch bzw. politisch einbringen?

Mit liberalem Gruß


gez. Antwort von Dr. Guido Westerwelle 16Empfehlungen 08.07.2008 Dr. Guido Westerwelle Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Arbeitskreis der FDP-Bundestagsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, Betroffenen der Bodenreform, deren früheres Eigentum sich noch in Staatsbesitz befindet, die Möglichkeit zu eröffnen, dieses nach dem Vorbild der Regelung für die Mauergrundstücke in Berlin für einen Teilbetrag des heutigen Verkehrswertes zurück zu erwerben. Da es für diesen Vorschlag bei den anderen Bundestagsfraktionen gegenwärtig leider keine Unterstützung gibt, sind parlamentarische Initiativen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt, wofür ich um Ihr Verständnis bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB

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http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_naumann-650-5982.html

Frage zum Thema Inneres und Justiz 18.07.2008 Von:

Sehr geehrte Frau MdB Naumann,

meine öffentliche Petition/ID-Nr.: 572 zur rein MORALISCHEN (!) Rehabilitierung (konkret: Wiederherstellung der EHRE und REPUTATION) der politisch verfolgten- und pauschal als "Nazis und Kriegsverbrecher" kriminalisierten SBZ-Opfer - im Zuge der totalitären DURCHSETZUNG der Boden-/industriereform/1945-49 - wurde mit regelrechten "Killerphrasen" - OHNE jedwede Einholung einer Stellungnahme von Rechtsexperten des Justizministeriums oder (wie von mir dringend erbeten:) des Menschenrechtsausschusses - wie folgt abgeschmettert :


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2008 abschließend beraten und beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte.

Begründung

(...) Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind.

(...) Die Frage der individuellen moralischen Rehabilitierung ist vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Januar 2001 mit dem Hinweis auf den verfassungskonformen Weg über die Wiedergutmachung durch das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) beantwortet worden. (...) Dem Interesse der Betroffenen an einer moralischen Wiedergutmachung, die mangels darüber hinausgehender Eingriffe keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung erhalten können, wird mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hinreichend Rechnung getragen.


Meine Fragen an Sie :

1. Wer VERBIETET heute dem deutschen Gesetzgeber (Bundestag) die o.g. politischen SBZ-Verfolgungsopfer/1945-49 rein MORALISCH (!) zu rehabilitieren ?

2. Wie kommt der Pet.-Ausschuss zu der m.E. unwahren (!) Behauptung, das AusglLeistG aus 1994 ersetze ein Reha-Gesetz ?


MfG


Dipl.-VerwW. (FH) Antwort von Kersten Naumann 9Empfehlungen 02.09.2008 Kersten Naumann Sehr geehrter Herr ,

Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen. Zwei Berichterstatter jeweils einer von der Koalition und der Opposition sind zum selben Ergebnis gekommen. Der gesamte Petitionsausschuss hat sich in dieser Angelegenheit einstimmig verhalten und das Petitionsverfahren zum Abschluss gebracht genau aus den Gründen, von denen Sie teilweise aus der Beschlussbegründung zitieren. Die Frage nach einem Verbot oder Untätigkeit des Deutschen Gesetzgebers ist abwegig, da jede Fraktion im Parlament entsprechend den demokratischen Prinzipien tätig werden kann.

Mit freundlichen Grüßen Kersten Naumann

MfG M. Pfeiffer --87.186.118.125 09:33, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Vernunft oder Zwang?

Die meisten der „Neubauern“ schlossen sich später zwangsweise den „Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG)“ an, da ihre Hofstellen für eine selbständige Existenz zu klein waren.

Dieser Satz enthält zwei einander widersprechende Aussagen.

Dass die Altbauern als Besitzer leistungsfähiger Höfe sich nur unter Zwang den LPGs anschlossen, ist hinreichend bekannt.
Aber die Neubauern, deren Aussatttung bewusst so sparsam gehalten worden war, dass sie "zum Sterben zu viel und zu Leben zu wenig" war? --Ulamm 10:18, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Englesh

Would it be too much to ask for some one to translate this article into Englesh? --69.113.11.193 07:46, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten