Diskussion:Dieter Althaus

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von TUBS in Abschnitt Landtagsmandat
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Personen-Kritik

Es ist ein Skandal, dass Wikipedia diesen bigotten Politiker vor kritischen Einträgen schützt! Für seinen Schiunfall mit tödlichem Ausgang hat er sich bevorzugt von der Justiz behandeln lassen. Das ist Herr Althaus offensichtlich aus seinen CDU-Zeiten in der DDR gewohnt! (nicht signierter Beitrag von 93.83.30.22 (Diskussion | Beiträge) 06:55, 2. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Das für den Artikel verwandte Bild und ebenso der Text sind (fast) eins-zu-eins Übernahmen von der Heimseite des stahlenden Thüringer Monarchen - die Ihn zeigen wie Er gesehen werden will. Als biederer aber erfolgreicher, zu DDR- Zeiten jedenfalls nicht proaktiver Politiker, der Seinen Staat bis in alle Ewigkeit führen möchte. So schick ist Er aber nicht, unser Herr König. Schon vor der Wende für Orden nominiert, die Er dann wegen der Wende nicht mehr in Empfang nehmen konnte, heute eine willenlose Politik in einem Staat, der bankrott ist. Er hat mehr von Ludwig XVI., König von Frankreich, als von einem Jung-Dynamisch-Erfolgreichen, der Er gern wäre. -- M.Z., Gera(Reuß) 11:02, 4. Dez 2004

Sehr schön!!! -- 212.79.173.50 12:19, 22. Aug 2005
Treffend formuliert! RaSlaMa 07:11, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Rief der Mob, bevor er den Mann lynchte... --Braveheart Welcome to Project Mayhem 10:43, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Kritik

Wenn das hier schon thematisiert wird, sollte hier auch Althaus’ eigene Begründung der Absage zur Sprache kommen; Vorschlag dazu:

Im Deutschlandradio Kultur sagte Althaus allerdings, Scherer sei nur deshalb ausgeladen worden, weil sein Gegenpart, Ulrich Kutschera, vorher abgesagt habe.[1] --Nelkenwurz 27. Mai 2006

Die Quelle steht hier drunter. Harry8 23:20, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Quelle zur Kritik

  • zeit.de: Das Kreationismus-Buch ist in keinem deutschen Land als Schulbuch zugelassen.
  1. http://www.dradio.de/kulturnachrichten/20060123160000/

Ministerpräsidentenamt

Wer übernimmt nun das vorübergehend das Ministerpräsidentenamt in Thüringen, bis ein Nachfolger gewählt wurde? --H.A. 13:16, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Althaus kann geschäftführend MP bleiben (steht auch so inzwischen im Artikel). Als offizielle Stellvertreterin könnte auch Birgit Diezel Ministerpräsidentin werden, da die Landesregierung weiterhin im Amt ist, siehe Kabinett Althaus II. Frau Diezel ist wohl auch im Gespräch als Kandidatin für die Nachfolge von Althaus, näheres dürfte im Laufe des Tages bekannt werden. --Andibrunt 14:31, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Er ist strenggenommen weiterhin im Amt (kann man auf der offiziellen Website auch erkennen) In der Verfassung heißt es: „Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.“ Dass Althaus jetzt die Geschäfte während der Übergangsphase offenbar nicht führen will, ist rechtlich gesehen fragwürdig. Jedenfalls dauert seine offizielle Amtszeit noch an (und die Passage in der Einleitung "bis zum 3. September 2009" ist nicht ganz korrekt). --77.185.243.145 05:17, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Theoriefindung bzw. eigene Rechtsauslegung

Der ganze Absatz De jure bleibt Althaus bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten und nach der Thüringer Verfassung (Art. 75 Abs. 3) geschäftsführend im Amt. ist in meinen Augen eine persönliche Rechtsauslegung und Interpretation der Situation, die der Wikipedia nicht zusteht. Es gibt offensichtlich auch keine Quellen darüber, die das für diese konkrete Situation so aussagen - die angegebene Quelle ist nur der Verfassungstext, aus dem das so geschlossen wird. Ich werde diesen Absatz daher vorerst mal rausnehmen. --Tarantelle 22:30, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Laut Landesverfassung ist Althaus bis zum Antritt eines Nachfolgers weiter geschäftsführender Ministerpräsident war zutreffend an vielen Orten zu lesen, hier z.B.. Richtig ist, dass Althaus diese Verfassungsbestimmung nicht anwendet. Auf der Website der Landesregierung ist Althaus jedenfalls weiterhin Ministerpräsident. --77.188.73.193 00:49, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
PS: Noch expliziter ist diese Angabe: Bis dahin bleibt Althaus vorerst als geschäftsführender Regierungschef Thüringens im Amt. "Der Ministerpräsident ist verpflichtet, das Amt bis zum Antritt eines Nachfolgers weiterzuführen", sagte ein Landtagssprecher am Donnerstag in Erfurt. Er verwies auf Artikel 75 der Landesverfassung. --77.188.112.47 02:39, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Siehe dazu Diskussion:Thüringen#MP 2. So ganz Wikipedia-eigen ist die Rechtsauslegung offensichtlich nicht. --Martin Zeise 09:01, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Auf die Diskusson zu Thüringen wollte ich auch gerade Hinweisen. Im übrigen teile ich auch nicht die Auffassung, dass der Bezug auf die Primärquelle statt die Übernahme einer Sekundärquelle (Zeitungen, etc.), d.h. die Verfassung, sofort zum Vorwurf einer eigenen Rechtsaulegung führen muss. Jetzt zum Thema: eigentlich ist der Artikel doch so i.O. Es ist erwähnt: 1. er ist MP 2. er ist zurückgetreten 3. Diezel übernimmt de-facto die Amtsgeschäfte. Nicht erwähnt ist: offiziell muss Althaus nach Art 75 Abs 3 eigentlich geschäftsführend im amt bleiben. Ob man das letztere nun erwähnt, vielleicht sogar andeutet, dass das de-facto nicht so sei wie es de-jure sein sollte, ist Wurst.-- TUBS  12:17, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Nun gut - mit diesen Quellen ist die Aussage dann ja auch keine Theoriefindung mehr. Die hatten aber bisher im Artikel gefehlt und auch auf den Landtags- und Regierungsseiten, auf denen ich mal rumgeschaut hatte, hatte ich nichts dazu gefunden. Mit ordentlichen Belegen, dass das jemand so geäußert hat, wäre lediglich noch die Fragestellung gegeben, ob das wichtig ist. Ohne Belege bzw. nur mit der Verfassung als Beleg sieht es halt so aus, als hätte sich lediglich ein WP-Autor überlegt "nach der Verfassung müsste es so sein..." - und das wäre hier falsch gewesen. --Tarantelle 14:43, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Der einzige, der streng subjektiv argumentiert („lediglich noch die Fragestellung gegeben, ob das wichtig ist“), bist Du selbst. Ein Blick auf die Website der Landesregierung, die Althaus als Ministerpräsident führt, genügt doch. Und dass es relevant ist, ob Althaus, wie es die Landesverfassung vorschreibt, derzeit als Ministerpräsident amtiert, versteht sich von selbst. --87.160.168.7 21:14, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich finds erstaunlich, dass keiner von euch beiden in der Lage ist, die hier genannten Quellen einzuarbeiten und damit die Sache für erledigt zu erklären. Wenn ihr euch fetzen wollt, sucht euch irgendein Forum. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 23:01, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
vorrück: Doch es gibt auch Medienberichte und er wendet diese Regelung offenbar ab morgen nun auch an, vgl etwa [1], Gruß----Zaphiro Ansprache? 15:16, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Inzwischen hat Althaus sich eines anderen besonnen und will die Geschäfte wieder führen. Laut Artikel 75 der Landesverfassung bleibt Althaus zwar ohnehin bis zur Vereidigung einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt, fügt der SPIEGEL hinzu. Der Wortlaut der Verfassung, über den alle Medien übereinstimmend berichtet haben, war in den Artikel von einem früheren Benutzer korrekt eingearbeitet. Insofern zielt der freundlich formulierte Hinweis von Nutzer Braveheart ins Leere. --77.185.198.44 16:55, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Eigene Interpretationen von Verfassungstexten sind Theoriefindung - aber wozu erklär ich das noch, die IPs hier wissen sowieso alles besser. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 17:09, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Den Wortlaut der Landesverfassung kann man doch nicht als "Theoriefindung" bezeichnen - aber was erklär ich, Du weißt sowieso alles besser (es wäre ja auch schlimm, einfach zuzugeben, dass man sich einmal in der Einschätzung geirrt hat). --77.185.198.44 17:21, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Schwamm drüber, das Ganze hat auch eine komische Seite. BILD berichtet jetzt: Regierungssprecher Fried Dahmen versucht, die Rückkehr herunterzuspielen. Die Entscheidung sei am Wochenende gefallen, Dahmen verwies auf Artikel 75 der Landesverfassung. Darin heißt es, dass der Ministerpräsident so lange im Amt bleibt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Daran ändere sich auch nichts, wenn er wie nun Althaus die Amtsgeschäfte an seine Stellvertreterin Birgit Diezel übergeben habe. Dahmen: „Sobald er die Staatskanzlei betritt – und sei es nur, um seinen Schreibtisch aufzuräumen – ist er wieder im Amt.“ Vielleicht hat jemand unsere kleine Auseinandersetzung zur Kenntnis genommen... (Theoriefindung!). Tarantelle hat jedenfalls damit rechtbehalten, dass eine Zeitlang Verwirrung herrschte... --77.185.198.44 17:40, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Landtagsmandat

Scheidet er eigentlich auch aus dem Landtag aus bzw. nimmt er sein frisch wiedergewonnenes Landtagsmandat an? --slg 17:41, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

er nimmt es -jetziger Stand an. -- TUBS  00:34, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Nach meinem Verständnis darf er jetzt aber bis zu der Landtagssitzung, in der ein(e) neue(r) Ministerpräsident(in) gewählt wird, an keiner Sitzung teilnehmen. Aber vielleicht geschieht das ja schon in der nächsten Sitzung. Dann wäre meine Anmerkung hypothetischer Natur. Harry8 12:21, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
wieso darf er denn daran nicht tielnehmen? Er hat doch ein Mandat für den alten und neuen Landtag oder nicht? Davon ist er doch nicht zurückgetreten, oder?-- TUBS  12:23, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Weil er sich ja quasi in Urlaub befindet, sonst müsste er geschäftsführend weiterhin als MP fungieren. In Urlaub kann er aber nur sein, wenn er in dieser Zeit nicht an Landtagssitzungen teilnimmt. Diese Zeit wird beendet, wenn ein(e) neue(r) MP gewählt wird.Harry8 13:03, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Achso..naja quasi ist das so. Andererseits ist er vielleicht etwa fünf Minuten vor einer Sitzung aus dem Urlaub zurück und danach kehrt es sofort wieder in diesen zurück ;-) -- TUBS  13:53, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Womit wir dann auch da entgültig bei der Spekulation und eigenen Theoriebildung angekommen wären... --Tarantelle 16:33, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Da Althaus sein Landtagsmandat behalten will, stimmt übrigens die Meldung auf der Wikipedia-Hauptseite nicht ("Rücktritt von allen politischen Ämtern"), vielleicht besser "Führungsämter"... --77.185.198.44 17:09, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Das ist kein Amt sondern ein Mandat. Ein Öffentliches Amt meint im Wesentlichen nur Ämter in der Exekutive und Judikative. Ausnahmen bestätigen die Regel...-- TUBS  17:50, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Guter Hinweis. Ob Althaus allerdings "alle politischen Ämter" (mit dieser weiter gefassten, verschwommenen Bezeichnung sind auch Parteifunktionen gemeint, hier konkret der CDU-Landesvorsitz) niederlegt, ist trotzdem nicht ganz klar. Ein Abgeordnetenmandat wird zudem häufig, sicher etwas inkorrekt, ebenfalls als "politisches Amt" verstanden, in das man gewählt wird. Ein Beispiel auf die schnelle aus einem Wiki-Artikel, ist Andreas Mölzer ("bekleidete Mölzer als Kärntner Abgeordneter im Bundesrat erstmals ein politisches Amt"). Davon abgesehen umschließt der Begriff politisches bzw. "Parteiamt" auch einen Sitz im Landesvorstand oder einen Kreisvorsitz usw. Im Grunde ist das im Fall von Althaus noch nicht genau bekannt. PS: Laut Artikel ist Althaus "Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands". Dieses politische Amt hat er soweit bekannt (noch) nicht niedergelegt. --77.185.198.44 18:18, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
ICh gebe dir recht. Dieses Formulierung kann Verwirrung stiften. Scheue dich nicht die WP-HAuptseite entsprechend anzupassen, wenn's dir wichtig ist. Man könnte z.B. infacher und eindeutiger sagen: Althaus trat als MP und Vorsitender der TH-CDU zurück. -- TUBS  18:33, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten