Horst Mahler

deutscher Jurist, Neonazi und Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion
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Horst Mahler (* 23. Januar 1936), Rechtsanwalt, war ein Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion. Zuvor war er der Anwalt und Verteidiger von Andreas Baader und Gudrun Ensslin.

Horst Mahler stieg jedoch wegen Konflikten mit Baader noch vor dem deutschen Herbst 1977 aus.

2001 bis 2003 ist er vor allem durch die anwaltliche Vertretung der NPD, mit der er nun sympathisiert und zu deren intellektuellen Köpfen er nun gehört, im NPD-Verbotsverfahren erneut bekannt geworden. Mahler vertritt seit seiner Wandlung vom Links- zum Rechtsextremisten antisemitische Positionen.

Im Februar 2004 stand Mahler zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Mennen, die zusammen das Deutsche Kolleg bilden, in Berlin vor Gericht. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung. Grund war ein im Oktober 2000 von den drei publizierter Aufruf zum "Aufstand der Anständigen" in dem unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland,die Ausweisung aller Asylbewerber, "aller arbeitslos gewordenen Ausländer" sowie eine Reihe von weitergehenden drakonischen Maßnahmen gefordert wurde.

Kurzinformation zum "Deutschen Kolleg" aus dem Verfassungsschutzbericht 2002, S.93: Die Agitation des "Deutschen Kollegs" ist geprägt von einem aggressiven Antisemitismus uns Rassismus. Menschenverachtens und rassistisch äußerte sich OBERLERCHER in dem auf der Homepage des "Deutschen Kollegs" verbreiteten Pamphlet "Menschenfresser in Pisa-Land".