Diskussion:Führerschein/Archiv/1
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Weiss hier jmd etwas über die frühere Geschichte des Führerscheins?
Klasse M
Ich habe mal das Mindesalter für die Klasse M geändert. Klasse M ist nach den Quellen
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php sowie http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm
erst ab 16 zu erlangen. (mit 15 kann man nur die Mofaprüfbescheinigung machen, mit der man jedoch max. 25km/h fahren darf)
EDIT: hallo? wenn ihr einfach wieder das alter für klasse m ändert, dann gebt mal bitte ne quelle an oder schreibt hier wenigstens was in die diskussion rein! danke
Unklarheit für alte Führerscheine
"Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C müssen sich alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung stellen." >>gillt das auch für diejenigen, die einen alten Klasse 3 führerschein besitzen und den bis zum 50. Lebensjahr behalten können??
Umtausch alter Führerschein Klasse drei (nach dem 31.12.88) in EU-Führerschein
Wenn ich das richtig sehe müßte, bei einer Umschreibung der Klasse 3 die Klassen B, BE, C1, C1E, CE79(C1E>12.000kg,L<=3), L, M und T (C171, L174, L175) eingetragen werden (wobei die miteingschlossenen Klasse 4 entsprechend M und L und die Kl. 5 entsprechend L ist). Mit Klasse M dürfen in dem Fall dann auch die älteren 50ccm-Kleinkrafträder bis 50 km/h weitergefahren werden. --172.158.66.51 21:19, 12. Mär. 2007 (CET)
Umtausch des deutschen Führerscheins in der Schweiz
Gibt es hier noch nähere Informationen? Kann man nach Rückkehr nach Deutschland seinen deutschen Führerschein zurückverlangen und den schweizer Führerausweis behalten?
Gebühren
Weis jemand was zu den Gebühren?
Ich mache gerade den Führerschein und muss 38,30 Euro für das Landratsamt und 5,10 Euro für das Rathaus bezahlen...wofür ist das? Gary Luck 18:46, 12. Mär 2005 (CET)
- Nur geraten: Für die Herstellung des Führerscheins plus Bearbeitungsgebühr?
- Das kann gut sein. Kann das jemand bestätigen? Gary Luck Diskussion 15:47, 18. Apr 2005 (CEST)
- Genau - das Rathaus will 5,10 EUR bei Abgabe des Antrags als Bearbeitungsgebühr; das Landratsamt will zwischen 37 und 45 EUR (unterschiedlich nach LRA und Führerscheintyp) als Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins.
frü ein lebenslanges dokument ist das aber glaub ich verschmerzbar.--141.30.234.63 13:42, 15. Jun. 2008 (CEST)
Führerscheinarten
In dem Artikel werden zwei Arten von Führerscheinen aufgeführt. Die grauen Scheine und diese Neuen. Ich habe jedoch einen - naja... ich würde ihn 'rosa' nennen. Klappbar wie den grauen, jedoch dreiteilig im Gegensatz zu den zweiteiligen Grauen (den z.B. auch mein Vater hat). Für Abbildungen ist der meiner Meinung nach aber bereits zu verschandelt... Weiterhin kann ich auch nicht sagen, über welchen Zeitraum die verteilt wurden. Ich habe je 1993, 1994 und 1996 einen von dieser Sorte bekommen (Klasse 3, Erweiterung um 1a dann 'Upgrade' auf 1)
Schönen Gruß an alle, Andreas
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Den Grauen gab es seit den 50er Jahren; den rosa Lappen dann ab 1986. Dieser wurde nur bis 1998 ausgegeben, denn danach kam der EU-Führerschein. Gültig sind aber alle.
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In der Tabelle der alten deutschen Führerscheinklassen ( ziemlich weit unten ) sind 2 Fehler:
1. Klasse 4 galt für motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum unter 50 ccm und ohne Beschränkung hinsichtlich Geschwindigkeit oder Leistung - das waren die so genannten Kleinkrafträder.
2. Klasse 5 galt u.a. für motorisierte Zweiräder mit eine Hubraum unter 50 ccm und einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h - das waren die Mopeds und Mokicks
Die Begrenzung auf unter 50 ccm führte bei den Herstellern von Mofas, Mopeds/Mokicks und Kleinkrafträdern zu den bekannten 49,9 ccm Motoren.
Ich habe 1971 und 1972 beide Führerscheine gemacht und die genannten Fahrzeugtypen gefahren; also eigene Erfahrung. Ob es in den Jahren vor 1970 andere Klassifizierungen gab, entzieht sich meiner Kenntniss. Allerding halte ich das für sehr unwahrscheinlich - mein Vater machte 1957 den FSK 3 und ein Onkel hatte derzeit auch FSK 1 für seine Horex. Was in den 70ern neu kam, das war die Einführung des Mofas ( unter 50 ccm und max. 25 Km/h - fast so wie auch heute ) für Personen ab dem 15. Lebensjahr ganz ohne Fahrerlaubniss oder Nachweis - lediglich ein Versicherungskennzeichen und ein Versicherungsschein mussten angebracht bzw. mitgeführt werden.
Gruss - Jörg from Cologne
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Vorfeldführerschein
Vielleicht sollte noch der Vorfeldführerschein erwähnt werden, der gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) für das Führen von KFZ auf dem Flughafen-Vorfeld erforderlich ist.
Gruss, B.
Klassen
Vielleicht sollte man noch eine Liste aller vorhandenen Klassen plus Erklärungen hinzufügen.
- Die gibt es bei Fahrerlaubnis schon. - Marcika 19:15, 9. Jun 2005 (CEST)
- oder Lenkberechtigung in Österreich --K@rl 22:32, 9. Jun 2005 (CEST)
Begleitetes Fahren
Ich hab mal fix nen Artikel zum Thema begleitetes Fahren geschrieben. Ich nehme den Wiki-Link für Führerschein mit 17 raus, da das das Selbe ist. - Skippy1411 7. Jul 2005 23:53 (CEST)
UPDATE:: Habe selbigen Artikel in gleicher Schreibweise über Google gefunden (http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php). Ich nehme an er ist einfach kopiert worden. Urheberrechtsverletzung? MFG Medoxx
Was in dem Artikel nicht klar rüberkommt ist, auf welche Führerscheinklassen sich das begleitete Fahren ab 17 beschränkt. Gilt das nur für den Autoführerschein Kl.B oder auch den Motorradführerschein der Kl.A ?
Die Angabe, dass maximal 5 Begleitpersonen eingetragen werden können, ist meines Wissens nicht korrekt. Mir wurde auf dem Amt gesagt, man könne beliebig viele Begleitpersonen haben. Kann es sein, dass das je nach Bundesland verschieden ist? Weiß da jemand genaueres? --87.179.212.202 14:24, 25. Mär. 2007 (CEST)
- Weder in §6e STVG, noch in §48a FeV steht eine Begrenzung der Anzahl der begleitenden Personen, die eingetragen werden können. Ich weiß nicht, wo diese 5 bzw. 3 die inzwischen drinstehen herkommen, und werde das mal mangels Nachweis korrigieren. Sollte jemand einen Nachweis für die Beschränkung haben, kann er es ja wieder einfügen. --Markus Großmann 19:20, 9. Mai 2008 (CEST)
- Im Artikel steht "Man darf maximal drei Begleitpersonen eintragen lassen.". Ich hatte auch am begleiteten Fahren teilgenommen und hatte fünf Begleitpersonen eintragen lassen. Mir wurde gesagt, dass die Anzahl nicht beschränkt ist. Dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist glaube ich nicht, da das StVG und die FeV ja Bundesgesetz bzw. Bundesrechtsverordnung sind. --Jan 23:33, 10. Jan. 2009 (CET)
Aus dem gesamten Beitrag zu BF17 sollte die Formulierung "Führerschein mit 17" entfernt werden, da sie irreführend ist. Zum einen heißt der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" zum anderen sind die Teilnehmer nicht im Besitz eines Führerscheines, sondern sie besitzen eine PRÜFBESCHEINIGUNG. Den Führerschein gibt es erst mit Vollendung des 18 Lebensjahres.
Auch lautet die Anforderung an die Begleiter nicht, sie müssten 5 Jahre lang eine entsprechende Fahrerlaubns haben. Einheitliche Rechtsauslegung der Länder ist, dass der Führerschein 5 Jahre UNUNTERBROCHEN vorhanden gewesen sein muss. Begleitperson kann demnach nicht werden, wer seit 20 Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, die vor drei Jahren für sechs Monate entzogen war, da er nicht 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein FahrVERBOT ist unschädlich. (nicht signierter Beitrag von 141.91.129.5 (Diskussion) 11:16, 5. Jun. 2008)
Führerschein
Kann vielleicht jemand was über Führerscheintourismus schreiben. Wäre nicht ganz uninteressant. Im Internet findet man nur unseriöse Werbung...
Zusammführung der Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis!?
Hallo, ich möchte den Vorschlag machen, die beiden Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis in geeigneter Form zusammenzuführen. Thematisch gehören die beiden Begriffe ja zusammen. Bei der jetzigen Trennung werden Informationen häufig doppelt bereitgestellt. Was haltet ihr davon? --Schorsch 05:24, 28. Jan 2006 (CET)
Ad.ac 15:15, 17. Mär 2006 (CET) Davon würde ich unbedingt abraten. Die beiden Artikel gehören zwar thematisch zusammen. Es ist aber vernünftig, die Begriffe separat zu behandeln. Der Führerschein ist etwas ganz anderes, als die Fahrerlaubnis. Das wird durch die getrennte Darstellung hervorragend deutlich (vgl. die Ausführungen im Text.
--Ronald McD 19:32, 25. Mär 2006 (CET) Ok, dass durch eine getrennte Darstellung der Unterschied evtl. deutlicher wird, dem stimme ich zu. Man kann jedoch beide Begriffe auch nicht klar voneinander trennen. Auf jedenfall müsste, wenn die getrennte Darstellung beibehalten wird, etwas sortiert werden. So müsste z.B. die Fahrerlaubnis Kl. S auch bei "Fahrerlaubnis" eingeordnet werden. Genauso die Fahrerlaubnis mit 17. Umgekehrt müssten die Schlüsselzahlen beim "Führerschein" stehen und nicht bei der "Fahrerlaubnis".
Unter der Klasse S stehen zuviele technische Infos zu den Leichtmobilen. Unter den verlinkten Leichtmobilen sind diese teilweise auch enthalten, ist also redundant. Die Infos sollten in Fahrerlaubnis und Leichtmobile integriert und hier gelöscht werden. Die Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis in 2 Artikel ist eher verwirrend, das könnte man geschickter machen.
- Argument hat mich überzeugt (keine getrennte Darstellung). Habe mich deshalb mal an einer Zusammenführung versucht, und das Ganze neu geordnet und ´internationalisiert´. Ob Lenkberechtigung nun sinnvoll zu integrieren wäre, sollten die Ö´s entscheiden. Ad.ac 08:06, 22. Aug 2006 (CEST)
--Ronald McD 05:52, 18. Sep 2006 (CEST) Hab den Artikel eben kurz überflogen und finde die Zusammenführung gut gelungen!
Durchfallversicherung
Ich finde es etwas unpassend, daß man durch Klick auf das Wort Durchfallversicherung auf den Artikel über Durchfall im Sinne von Diarrhöe kommt!
Situation in Deutschland
Hier muss ganz klar noch mehr über andere Länder kommen. Da muss auch so ein 'Dieser Arikel beschreibt nur die Situation in Deutschland' Stempel hinunter. Wollte mich gerade über die USA, von wegen ab 16, informieren, aber Fehlanzeige. Ich werde woanders, beziehungsweise auf der englischsprachigen mal schauen.
Beschränkungen
Kann jemand auflisten, was die Zahlen in Kategorie 12 (Beschränkungen/Zusatzangaben) zu bedeuten haben? 84.158.196.82 13:08, 16. Jun 2006 (CEST)
- Hier findest du alles dazu: [2] - kannst du ja dann auch in den Text einbauen ;) Andreas 06 13:12, 16. Jun 2006 (CEST)
- Ja, hab ich grade gemacht, aber als Link ganz unten, da das dann vielleicht etwas viel Text wäre 84.158.196.82 13:22, 16. Jun 2006 (CEST)
- Gute Idee, sehr schön. --Andreas 06 13:24, 16. Jun 2006 (CEST)
- Ja, hab ich grade gemacht, aber als Link ganz unten, da das dann vielleicht etwas viel Text wäre 84.158.196.82 13:22, 16. Jun 2006 (CEST)
Grundsätzlich
Wenn ich nicht auf die Schnelle etwas übersehen habe, ist der begriff "Führerschein" hier eingeengt auf den Landverkehr. Es gibt noch viel andere Arten von Führerscheinen. --888344
Gültigkeitsdauer eines internationalen Führerscheins
Aus dem zweiten Abschnitt über die Gültigkeitsdauer eines internationalen Führerscheins: Er hat nur eine Gültigkeit von einem Jahr. Dies ist nicht zutreffend, da internationale Führerscheine drei Jahre gültig sind. Das war früher so und hat sich auch jetzt nach der Einführung des EU-Führerscheins nicht geändert. Wer mir nicht glauben mag, sei beispielsweise verwiesen auf die entsprechende Seite beim ADAC: Deutsche Internationale Führerscheine werden in der Regel gemäß dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt. Mehr als 50 Staaten, darunter Deutschland und viele europäische Länder, haben dieses Abkommen ratifiziert und stellen auf seiner Grundlage mehrsprachige Internationale Führerscheine aus, die von den anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt werden und drei Jahre lang gelten. Ich war deswegen so frei, die entsprechende Angabe im Artikel zu korrigieren. --AFBorchert 20:16, 21. Aug 2006 (CEST)
Fahrerlaubnis
Der Artikel ist etwas eigenartig, denn er verweist einerseits auf die Fahrerlaubnis, Lenkberechtigung und Führerausweis. Die Fahrerlaubnis lenkt aber gleich wieder zurück. Nur für die Beschreibung des Dokuments würden vier Zeilen reichen, also eine erweiterte Begriffsklärung und den Rest zu Lenkberechtigung, wie es auch die anderen Länder vorsehen. --K@rl 16:24, 28. Aug 2006 (CEST)
EU-Führerschein
Ich vermisse noch Links zu praktischen Infos, um einen EU-Führerschein zu erhalten, wie beispielsweise bei http://www.euro-fuehrerschein.com/ oder http://www.mpu-idiotentest.com/eu-auslaendischer-fuehrerschein-mpu-umgehen.htm oder andere. Peter 84.179.223.79 23:03, 30. Aug 2006 (CEST)
oder hier: http://eufuehrerschein.wordpress.com/ 84.179.213.60 15:29, 31. Aug 2006 (CEST)
EU-Fahrerlaubnisklassen gemäß 3. Richtlinie [Bearbeiten]
Da stimmt auch wieder was nicht: Im EU Führerschein beinhaltet A1 bestimmt nicht M höchstens AM!!! Genauso A2 und A Außerdem sollte A2 auch A1 beinhalten.
"Krafträder über 50 cm³ oder über 45km/h, auch mit Beiwagen." ist auch nicht logisch, mit A darf man alle Motorräder fahren; also auch die unter den Zahlenwerten, welche auch unlogisch sind da man diese schon mit AM (45km/h) bzw A1 (125cm³) fahren darf.
Führerausweis in der Schweiz
Der Abschnitt über das schweizer Recht zum Führerausweises ist ein wenig dürftig. Der Titel "EU-Fahrerlaubnisklassen" weiter oben zeigt nicht, dass die Klassen auch in der Schweiz angewandt werden (ok, es steht im Text danach, das kann aber leicht übersehen werden). Ich würde einen Verweis auf die Tabelle empfehlen, z.b. "Zu den in der Schweiz gültigen EU-Fahrzeugklassen kommen folgende hinzu:", oder ein Unterkapitel "Nationale Fahrzeugklassen" wie im Kapitel über Deutschland. Ausserdem fehlt eine Abhandlung über den Erwerb des Führerausweises komplett. --Seto 23:55, 24. Sep 2006 (CEST)
Führerscheinklassen/Fahrerlaubnisklassen
da gehörte mal aufgeräumt, auch weil bis jetzt alle vergessen haben, die REDIRECTs zu setzten. wir haben:
- EU-Fahrerlaubnisklassen beim Führerschein und Fahrerlaubnis#EU-Führerschein (obwohl, wie mein vorredner bemerkt, die auch in der schweiz gelten)
- EU-Fahrerlaubnisklassen in Führerschein und Fahrerlaubnis#Regelungen in Österreich
- EU-Fahrerlaubnisklassen in Liste der Führerscheinklassen
und deutsche Fahrerlaubnisklassen in
- Führerschein und Fahrerlaubnis#Nationale Klassen
- Liste der Führerscheinklassen (sic! obwohl der Ausdruck Führerscheinklassen nur in Österreich offiziell ist)
wie heissen aber die nationalen Klassen in der schweiz? -- W!B: 06:40, 6. Okt 2006 (CEST)
80 MB sind zuviel und kein ende abzusehen..
jetzt schaut es sehr so aus, als ob der artikel in 5 stück aufgespalten werden könnte:
- Führerschein, allgemeines und geschichtliches (das könnte dan auch etwas globaler gestaltet werden: etwa war Preußen das erste land weltweit, darf man überall ab 18 fahren (nein!), dürfen frauen überall fahren, seit wann dürfen sie es in de/at/ch, seit wann dürfen farbige in den USA fahren, usw, fragen über fragen)
- EU-Führerschein + Internationaler Führerschein
- Deutscher Führerschein + Fahrerlaubnis
- Österreichischer Führerschein + Lenkberechtigung
- Schweizer Führerausweis (oder Schweizerischer Führerausweis?, hier reichte auch bloss Führerausweis) + Fahrberechtigung
-- W!B: 02:19, 8. Okt 2006 (CEST)
- Ich bin auch der Meinung, dass dieser Artikel (oder besser gesagt: Themenbereich) in der derzeitigen Form extrem unüberscihtlich un damit auch BENUTZERUNFREUDNLICH! geworden ist. Könnte man da vielleicht mit einem Portal Abhilfe schaffen?!?
LG Kksen 11:29, 8. Okt 2006 (CEST)
driver´s licence international
Der Artikel wird übersichtlicher und nützlicher, wenn die Redundanzen verschwinden. Die europäischen Fahrerlaubnisklassen müssen nur einmal dargestellt werden. Die nationalen Besonderheiten lassen sich dann in - kurzen - Abschnitten getrennt darlegen. Im Grundsatz geht´s ja immer um dasselbe. Nur die Unterschiede der jeweiligen historisch gewachsenen nationalen Rechtlage zwingen zu Unterscheidungen.
Auch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten (Austriazismen, etc.) sind nur am Rande von Interesse. Wichtiger erscheinen mir die grundlegenden Konzepte, die sich - vermutlich - in jedem nationalen Rechtssystem irgendwie wiederfinden, etwa die Unterscheidung zwischen "Erlaubnis" und "Urkunde".
Der Artikel sollte also ´internationalisiert´ werden. Schade, dass es in Wikipedia keine zwei- und mehrsprachigen Versionen gibt. So bosselt jede Nation vor sich hin. Immerhin: Eine deutschsprachige Fassung gibt es schon mal, auch wenn es bis zur ´Exzellenz´ noch ein weiter Weg ist.
Ad.ac 11:43, 8. Okt 2006 (CEST)
Regelung in Österreich
Ich werde mir in Kürze erlauben, den Teil über Österreich wieder herauszunehmen und eigenständig stehen zu lassen. Begründung: 1) So wie der Artikel gestaltet ist, ist er völlig unübersichtlich. 2) Nach der momentanen Textierung müsste man glauben, dass Österreich die Klassen A1 und D1 sowie D1+E aus dem Gemeinschaftsrecht der EU übernommen hat, das ist aber definitiv nicht der Fall! Ich schlage weiters (nochmals) vor, die ganze Thematik in ein Portal "Führerschein" oder so ähnlich einzufügen und dort in EU-Recht sowie nationales Recht, Codes, etc. aufzuteilen. So wie bisher sollte der Artikel meines erachtens keinesfalls belassen werden. Kksen 18:15, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Ich schlage vor, zwischen EU-Regelungen und nationalen Regelungen klar zu trennen. Es macht wenig Sinn, 25 mal die gleichen EU-Regelungen im Wikipedia darzustellen, das dient der Übersicht am wenigsten. Dagegen sollte zu nationalen Regelungen jeweils ein eigener Artikel zur Verfügung stehen.
- Der Vorschlag Führerscheinportal ist gut, wenn er den Gesichtspunkt nationalen und übernationalen Rechts sorgfältig beachtet.
Ad.ac 23:25, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Angenehm wäre etwas mehr Prägnanz im österreichischen Teil.
Ad.ac 23:29, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Wer weiß, wie man ein "Portal Führerschein" macht? (damit es etwas europäischer wird!)
Ad.ac 00:17, 25. Okt. 2006 (CEST)
- Lieber Ad.ac, K@rl kann uns da sicherlich weiterhelfen. Da ich mich an einer Überarbeitung des Österreich-Teiles gerne beteiligen möchte, ersuche ich dich, deinen Wunsch nach mehr Prägnanz zu präzisieren. Besten Dank im Voraus! LG Kksen 07:46, 25. Okt. 2006 (CEST)
- Vielleicht ist´s gar nicht so schwer. Über [3] gibt es recht gute Informationen. Aber wenn K@rl was davon kennt...?
- Das Ziel wäre wirklich attraktiv! Ich finde den Artikel wichtig, weil er sicher von vielen gelesen wird.
- Zur Prägnanz: Habe selbst schon versucht, den Artikel durch Tabellen zu straffen und Teile auszulagern (Historisches, Ausbildung/Prüfung). Das ist mühselig, scheint mir aber in solchen überbordenden Artikeln sehr sinnvoll.
- Ich halte mich auch selbst an, mich auf das Notwendige zu beschränken und Redundantes wegzulassen. Gar nicht so einfach. Vielleicht wäre für die "nationalen" Klassen in Österreich auch eine Tabelle nützlich.
Ad.ac 16:58, 25. Okt. 2006 (CEST)
- bin noch immer für aufspalten s.o. -- W!B: 19:24, 25. Okt. 2006 (CEST)
Ich weiß nicht ob das international oder national ist, aber die Einteilung der Trikes nach Gewicht (unter 400kg -> A; darüber -> B) gehört definitiv ins Wikipedia Man77 17:34, 9. Nov. 2006 (CET)
- War natürlich im für Österreich relevanten Artikel "Lenkberechtigung" enthalten; ist aber der unsachlicherweise der Zusammenführung zu "Führerschein und Fahrerlaubnis" zum Opfer gefallen. Nicht jede gut gemeinte Verbesserung ist auch eine solche! LG Kksen 08:26, 10. Nov. 2006 (CET)
Geht der Weg zurück zu nationalen Artikeln? Gerade im Fahrerlaubnisbereich sollten wir über die Landesgrenzen hinaus denken. Ad.ac 22:31, 10. Nov. 2006 (CET)
Klasseneinteilung
ich finde das ziemlich verwirrend und unübersichtlich mit den Klassen. Ich würde mich freuen, wenn eine kompetente person das hinrichten würde, sodass man einen guten, zusammenhängenden überblick der klassen hat.
Hallo
Falls Sie mit dem Überblick über die Klassen die deutschen Klassen meinten, dann hoffe ich, mit der Überarbeitung der Tabelle „Nationale Klassen“ eine gute Grundlage als Vorraussetzung für die solide Basis geschaffen zu haben ^^
- Sorry, ich glaube da ist mir was entgangen: Das sind doch alles gerade keine "nationalen" Klassen, sondern sie sind EU-weit einheitlich geregelt. Wenn überhaupt, dann gehören sie doch wohl unter die Überschrift "EU-Führerschein". Sie gelten ja genauso in Österreich und der Schweiz. Das trägt eher noch zur Verwirrung bei, zumal sie alle schon in Liste der Fahrerlaubnisklassen schön aufgeführt sind.
- Da sehe ich jetzt keine Verbesserung, eher Redundanz. Soll Liste der Fahrerlaubnisklassen denn verschwinden?
- Ad.ac 21:34, 13. Jan. 2007 (CET)
- Vielleicht sollte man die Überschrift "Regelungen in Deutschland" eher durch "Besondere Regelungen in Deutschland" oder "Nationale..." ersetzen (ebenso für die anderen...)
Neue Führerscheinklassen
Mein Fahrlehrer hat uns mitgeteilt, dass ab 1. April die neuen EU Klassen wie AM oder A2 hier in Deutschland gültig werden. Jedoch finde ich hier in Wikipedia keinen einzigen Hinweis drauf.
- Dann soll dein Fahrlehrer mal nachgucken, ob´s so stimmt.
- Und ggf. nachbessern...
- Ad.ac 17:52, 21. Jan. 2007 (CET)
- wie wärs wenn in der tabelle mal die Klasse S eingetragen wird?
Ab 17 in Baden-Württemberg
Bei uns in BW gibts den 17er ab Juli 2007. Stand zumindest heute in der Zeitung. Ich habs demnach mal eingetragen...
=Tja leider steht das nun nicht mehr fest, die Politik ist sich zu unsicher, soweit ich das der Presse entnehme ist der Termin nicht endgültig abgesegnet, daher halte ich es für unwahrscheinlich das er tatsächlich durchgesetzt wird. --84.174.83.177 15:50, 24. Mai 2007 (CEST) (Morl99)
Tabellen
Wer kann die Tabellen optisch verbessern? (Linien sind unterbrochen); Ad.ac 17:52, 21. Jan. 2007 (CET)
Ab 15 Jahren
Ist das Einstiegsalter für Klasse AM bereits geregelt? Nach meiner Kenntnis erlaubt die 3. Richtlinie nationale Regelungen zwischen 14 und 18 Jahren. Für die drei deutschsprachigen Länder sind mir noch keine solchen Regelungen bekannt. Ad.ac 17:40, 14. Feb. 2007 (CET)
Falsch Ab 16 darf man den Führerschein Klasse M machen. Da liegt eine verwechselung mit der Mofa Prüfbescheinigung vor die ist nämlich ab 15. --87.160.109.111 20:44, 6. Mär. 2008 (CET)
Macht ein Aufkleber einen Führerschein ungültig?
Es gibt dort eine Firma http://www.lapid.de/. Zur einfachen Überwachung der Fahrerlaubnisse soll auf den Führerschein ein RFID-Aufkleber angebracht werden. Meines Wissens hat der Führerschein den Status einer Urkunde. Ist das dann Urkundenfälschung, wenn so ein Aufkleber angebracht wird?
- Also der Begriff der Urkundenfälschung behinhaltet lediglich das unautorisierte Erstellen, Reproduzieren oder Ausstellen eines Dokuments. Ein dir überreichtes Dokument, das Urkundenstatus hat, darf von dir so behandelt werden, wie du es magst. Hauptsache ist, dass die ursprüngliche Aussage nicht vrlorgengeht oder verändert wird. XraYSoLo 19:59, 4. Nov. 2008 (CET)
EU-Führerschein -> EU-Fahrerlaubnisklassen gemäß 3. Richtlinie --> Tabelle Klasse A enthält fehler / ist unvollständig
Für den direktzugang gilt ein mindestalter von 25 Jahren nicht wie im artikel steht 24 Jahre. Außerdem wird der Sonderfall: führerschein mit 24 gemacht nicht abgedeckt. denn hier ist es nicht so das man mit vollendung des 25. Lebensjahres automatisch A uneingeschränkt fahren darf, sondern es gilt hier immer noch die 2 Jahres frist. Erst wenn die prüfung ab dem 25 LJ. absolviert wurde gilt der A uneingeschränkt. Man kann die 2-Jahresfrist nur "abkürzen" wenn man ab seinem 25. Geburtstag eine erneute Fahrprüfung absolviert! Was meist nicht im Verhältnis steht.
internette grüße Bruder-tack81 17:33, 14. Mär. 2007 (CET)
- Bitte ändern!
- Wer soll´s sonst tun?
- Ad.ac 22:28, 14. Mär. 2007 (CET)
Diskussionsbeiträge aus Redirects
Diskussion:Liste_der_Fahrerlaubnisklassen 84.172.81.158 12:53, 16. Mär. 2007 (CET)
Sicherer Einsatzfahrer
Es steht ..Die Bestimmungen für die Ausbildung werden von den Bundesländern weitestgehend autonom festgelegt. - Heißt das von der jeweiligen Landesregierung oder von den Landesverbänden, was ich eher glaube, sonst würde es auch für den ASB gelten und nicht nur für das Rote Kreuz. Das ist doch im Gegensatz zum Feuerwehrführerschein eine rein interne Angelegenheit des Roten Kreuzes (und hat da im Artikel eigentlich außer einem Hinweis nichts verloren. --K@rl 08:53, 12. Apr. 2007 (CEST)
- Du sprichst mir aus der Seele! LG Kksen 20:21, 12. Apr. 2007 (CEST)
Klasse A ab 20?
kann man es nicht schon ab 18 machen? habe ich etwas falsch verstanden?
- Hier handelt es sich um eine Vorwegnahme der Bestimmungen der 3. Führerscheinrichlinie, welche seit 19. Januar 2007 in Kraft ist. Diese muß bis spätestenes 18. Januar 2011 in nationales Rrecht umgesetzt werden. Ziele der neuen Richtlinie:
- Verringerung der Betrugsmöglichkeiten - Gewährleistung der Freizügigkeit der EU-Bürger - Sicherheit im Straßenverkehr - Schaffung einer eigenen Klasse AN - stufenweiser Zugang zum Zweirad - Qualitätskriterien für Prüfer - neue Anhängerbestimmung der Klasse B - Austausch der Führerscheine binnen 20 Jahren
Streitpunkte: - Befristung des Führerscheines - Beschränkung der Geltungsdauer, aber keine verpflichtenden Untersuchungen oder Tests - Anhängerregelung der Klasse B - Klasse B nur mehr noch leichte Anhänger (wie bei Klasse C) oder hzG der Kombination max. 4250 kg
Kritikpunkte: - nationale Klassen - Führerschein für lanwirtschaftliche Fahrzeuge bleibt weiterhin national und muss bei Anrkennung bilateral verhandelt werden; - Anerkennung von Nicht-EWR-Führerscheinen bleibt auf nationaler Ebene; - Einführung der Unterklasse D 1 (16 "Sitzer" bei Autobus)
Führerscheinklassen
Es wird eine eigene Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder (Mopeds) eingeführt – Mindestalter 16 Jahre (eventuell 14 oder 18).
Bei der Führerscheinklasse A kommt es zu einer „Dreiteilung“.
Die derzeitige Unterklasse A1 wird als Klasse A1 beibehalten – Mindestalter 16 Jahre (eventuell 17 oder 18).
Die Klasse A2 wird begrenzt mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg – Mindestalter 18 Jahre.
Die Klasse A (voll) Mindestalter 20 Jahre bei Fahrpraxis von Klasse A 2 bzw 24 Jahre bei Direkteinstieg.
Klasse B : Der Umfang der Klasse B wird neu definiert. Gleichgeblieben ist die Grenze von 3,5 t hzG FahrzG max 8 Personen und leichte Anhänger dürfen jedenfalls mitgeführt werden.
Bei der Anhängerregelung für die Klasse B kommt es jedoch zu einer Neuordnung. Prinzipiell darf die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte der Fahrzeugkombination nunmehr maximal 4250 kg betragen. Ist die Summe der Kombination jedoch mehr als 3,5 t hzG so bedarf es einer besonderen Schulung und/oder einer Prüfung von Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wobei diesbezüglich ein Code im Führerschein einzutragen ist.
Die bisherige Unterklasse B1 bleibt optional, dh nicht verpflichtend.
Bei den anderen Führerscheinklassen wird der Umfang nicht geändert.
Nunmehr wird die Unterklasse D1 obligatorisch: max. 16 Personen, Kraftwagen die nicht länger als 8 m sind, und leichte Anhänger dürfen mitgeführt werden. Mindestalter ist 21 Jahre.
Bei Klasse D (voll) wird das Mindestalter auf 24 Jahre angehoben.
Befristungen des Führerscheines: Ab 2013 sollen alle Führerscheine eine Gültigkeitsdauer von max. 10 Jahren für die Klassen A und B haben. Für die Klassen C (C1 und D und D1) wird dann die Gültigkeitsdauer von 5 Jahren festgelegt (vergleiche heute Unterklasse C1 auf 10 Jahre befristet).
Führerscheinmuster: Es soll nunmehr noch Scheckkartenführerscheine ausgestellt werden und bis spätestens 2032 sind alle derzeit gültigen Führerscheinmodelle (bei den EU 25 110 verschiedene Modelle) auf dieses einheitliche Modell umzutauschen. Kksen 09:24, 14. Apr. 2007 (CEST)
- Könntest Du die Ergebnisse Deiner sorgfältigen Analyse nicht in den Artikel einbauen? Ad.ac 08:49, 16. Apr. 2007 (CEST)
Wirklich nur M, L und S bei Klasse B?
Sehe ich das richtig, dass ich als Klasse B-Besitzer zusätzlich nur M, L und S fahren darf, und nicht einmal AM oder A1? Müsste ich dafür noch einmal den Führerschein für die entsprechende Klasse machen?
- Ja, das ist richtig. Allerdings sind - soweit ich das verstanden habe - AM und M das gleiche, AM ist die offizielle (europäische) Bezeichnung und M die deutsche.
- -JLubo 00:49, 7. Jul. 2007 (CEST)
Fehler bei A1
Im WP:OTRS haben wir folgende E-Mail (Ticket 2007041710009181) erhalten:
An: <info-de@wikimedia.org> Betreff: Falscher Artikel zu Führerschein Klasse A1 Erstellt: 17.04.2007 11:19:47 Sehr geehrte Damen und Herren, in Wikipedia steht zum A1 Führerschein folgender Text, was jedoch falsch ist Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW Richtig ist: Quelle die Führerscheinstelle, Fahrschulen und Fahrlehrerverbandes folgendes: Der Führerschein A1 ist gültig für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad). (Außerdem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. 80 km/h). Bitte informieren Sie den Autor, damit er das richtig stellen kann
Könnte sich bitte jemand die Quelle ansehen und den Artikel ggfs. korrigieren? Danke. --Raymond Disk. Bew. 18:06, 18. Apr. 2007 (CEST)
- Hab hier gerade ein aktuelles Blatt rumliegen da ich vor kurzem mich selber informieren musste... ich zitiere:
- A1 | Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
- Dürfte aber landesabhängig sein, meine Quelle ist schweizlastig. --83.77.211.246 03:30, 10. Jun. 2007 (CEST)
- http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php ist Gesetz und nennt kein Mindestleistungsgewicht. Ich änder das dann mal.--Badpeon 21:09, 15. Apr. 2008 (CEST)
Deutscher Fahrlehrerverband
"Der Autor" (zu dem ich mich hier eigentlich nicht aufschwingen wollte) hat lediglich aus der 3. Führerscheinrichtlinie zitiert (Amtsblatt der EU vom 30.12.06) - und dort sollte es ja eigentlich stimmen. Was der deutsche Fahrlehrerverband dazu sagt, halte ich schon für wesentlich weniger verbindlich.
In der Richtlinie steht übrigens auch die Klasse "AM" (nicht "M"). Dass dem deutschen Publikumsgeschmack das "M" besser gefällt, mag sein. Steht aber so nicht in der Richtlinie. Ich stelle es also wieder zurück.
Ad.ac 06:29, 10. Jun. 2007 (CEST)
Umtausch des deutschen Führerscheins in Schweiz
Mir sind mehrere Fälle bekannt (unter anderem meine Eltern) in denen der deutsche Führerschein mit der Ausstellung des Führerausweises nicht eingezogen wurde. Akzeptierter Grund (neben den "irrelevanten" verloren gehenden Klassen ;-)) dafür: Mit einem Schweizer F. darf man (oder durfte man zumindest vor 15 Jahren) kein in Deutschland zugelassenes Auto innerhalb der Schweiz fahren -- also zum Beispiel von meinen Grosseltern, falls diese aufgrund ihres Alters "akut fahruntüchtig" würden. Im Schweizer F. befindet sich ein Eintrag über das Vorhandensein des deutschen, umgekehrt nicht. Ich weiss nicht, wo diese Handhabung geregelt ist, aber mir sind wie gesagt mehrere Fälle bekannt in denen das so gelaufen ist; und ich bin mir auch nicht sicher, ob und wie das in den Artikel eingebaut werden sollte. --213.189.156.238 23:04, 20. Jun. 2007 (CEST)
Alkohol im Straßenverkehr
Ich vermisse bei diesem Artikel Informationen zur rechtlichen Situation rund um Alkohol/Promillegrenzen. Zwar findet man beim Lemma Promille was zu dem Thema, aber ich finde zumindest die rechtlichen Grenzwerte gehören hier erwähnt. Vielleicht sogar eher hier als bei Promille. Dann lieber dort einen Link auf den Führerschein. Ide 11:21, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Nö, weil dann müßte man hier auch alle anderen Gründe erwähnen, wegen derer man seine Fahrerlaubnis wieder loswerden kann. Zum Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten gibt es einen Artikel und einen Haufen Weiterleitungen darauf, ein Link darauf ist jetzt auch bei Promille eingearbeitet. Das sollte reichen. -- Universaldilettant 15:12, 6. Jul. 2007 (CEST)
Ab wann gilt eine Wechselpflicht?
Ab wann (welchen Jahr) darf man eigentlich nicht mehr den alten Papier-Führenschein/Lappen verwenden und muss sich die Plastikkarte holen? MfG, 217.237.148.103 20:23, 6. Jul. 2007 (CEST)
- Es gibt keine Wechselpflicht. Der alte Führschein bleibt weiterhin gültig. --Ide 10:59, 11. Jul. 2007 (CEST)
- Im Artikel heißt es "Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU werden ab 2012 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein abgelöst [2]. Ab dann ist der EU-Führerschein bei der Neuausstellung verbindlich. Die alten Formulare gelten noch 26 Jahre weiter, erst dann wird ein Umtausch in den neuen Führerschein verpflichtend." Das würde bedeuten, dass die alten Führerscheine spätestens im Jahr 2038 umgetauscht werden müssten. Wohingegen es weiter unten heißt "Die alten Führerscheine behalten bis 2032 ihre Gültigkeit." - Was stimmt denn jetzt?
Jetzt soll es ja ab 2012 (oder zumindest zeitlich in dieser Richtung) den nächsten "neuen" EU-Führerschein geben, wobei langfristig bis etwa 2032 alle bisherigen Führerscheine (also die "Lappen" genauso wie die bisherigen "Karten") umgetauscht werden sollen. Meine Frage an fachkundigere Wikipedianer: Ich muss als Inhaber von C/CE sowieso alle 5 Jahre eine neue "Karte" beantragen. Bekomme ich dann schon bei einer der nächsten "Verlängerungen" automatisch den "neuesten" Kartenführerschein oder nicht? Und vielleicht weiß auch jemand, wie lange die Gültigkeitsfristen für eben diesen "neuesten" in Bezug auf die PKW-Klassen sind? Danke schonmal ... --Biller24 09:36, 19. Sep. 2007 (CEST)
Klasse B
Sollte man nicht Klasse B noch mal gesonder aufführen, da ja vile nicht wissen, das die Fahrerlaubniss sich nicht auf Anhänger <= 750KG beschränkt. Kenne selbst mehrer, die in Unwissenheit, den BE gemacht habe, dabei hätten sie die Kombination auch mit B fahren können. Beispiel, unser großer , hat 1670KG Leermasse, und und ein Zulassiges Gesamtgewicht von 2000 KG das heist, ich darf mit diesem Zugfahrzeug, Anhänger bis 1500 KG zulässige Gesamtmasse fahren. Ich finde, das dies eine Wichtige Information ist, die dort reingehört, vorallem, da sie ja EU weit gilt. --by Kollyn Diskussion 11:03, 26. Jul. 2007 (CEST)
- Wieso? Steht doch alles in der Tabelle sauber drin: Anhänger bis 0,75 t zulässiges Gesamtgewicht oder als Zug bis 3,5 t Gesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges)--Ide 12:20, 26. Jul. 2007 (CEST)
- Ok, pber die Tabelle bin ich voll drüber weggestolpert, bin vom Bild aus gleich weiter nach unten, hatte die Tabelle noch garnicht gesehen. --by Kollyn Diskussion 12:28, 26. Jul. 2007 (CEST)
Hallo mache gerade den B Führerschein mit 17 in Bekleidung, meine frage wer kann mir sagen ob ich dann mit meinem Führerschein mit 17 Jahren auch ein Quad was mehr als 50cm hat fahren darf. Keiner kann mir weiter helfen, Fahrlehrer sagt ja, Führerscheinstelle sagt nein, also ich weis es nicht. Wer kann mir da weiter helfen..?????
Gruß blauflo
Trike
In den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen tauchen ja vereinzelt auch "dreirädrige Fahrzeuge" auf, jedoch zumeist mit recht geringer Leistung. Meine Frage: In welche Fahrerlaubnisklasse ist das "klassische Trike" einzuordnen (dreirädriges Fahrzeug, Motor z. B. aus VW Käfer, Leistung z. B. 25 kW/34 PS oder größer)? Kann ich das "nur" mit Klasse "A" fahren oder auch mit Klasse "B"? Danke für die Infos ... --Biller24 09:41, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Für Trikes wird ein Führerschein der Klasse "B" benötigt. Klasse "A" erlaubt nicht das Fahren eines Trikes!! Genaueres steht auch im Artikel zum Dreirad --Markus Großmann 10:29, 19. Sep. 2007 (CEST)
- In Ö darf mit Klasse A ein Trike mit bis zu 400 kg Eigenmasse gelenkt werden. Kksen 21:16, 9. Okt. 2007 (CEST)
Darf ich mit der Klasse B,L,S,M einen Lkw mit 7,5 t fahren??? Gruß Bodo
Quellenangaben
Folgende Aussagen sollten meiner Meinung mit einer Quellenangabe belegt werden:
- „Deutschland beruft sich derzeit in manchen Fällen auf das Rechtsmissbrauchsargument (Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung), dessen Bestand der europäische Gerichtshof prüfen wird; entsprechende Vorlagefragen liegen vor.“
- „Nach Ansicht von Fahrlehrern bedrohen derzeit bis zu 100 000 Personen mit gefälschten Führerscheinen die Sicherheit auf deutschen Straßen.“
- Das Zitat des Vorsitzenden der BVF
--Candid Dauth 19:58, 23. Sep. 2007 (CEST)
Ich hätte auch noch eine:
- Jedoch gibt es immer wieder bei Anhaltungen durch die Polizei differente Rechtsauffassungen. Um Diskussionen mit Beamten zu vermeiden, sollte ein Gesetzestext in Form einer Kopie mitgeführt werden. Österreichische Polizeibeamte gehen oft noch davon aus, dass z.B. eine deutsche Fahrerlaubnis (Grau / Rosa) bei ständigem Aufenthalt in Österreich in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden muss, dies ist jedoch nicht der Fall.
Was genau soll das sein? Ein How-to? Wohl eher persönliche Meinung, oder? Ich bin für löschen. --Flingeflung 13:16, 9. Okt. 2007 (CEST)
Listennummer
Hi, des öfteren wird nach einer Listennummer (= Fahrerlaubnisnummer?) gefragt. Auf einem EU-Führerschein steht nur eine Führerscheinnummer. Ist Listennummer = Führerscheinnummer, oder wo bekommt man die her? --134.245.140.27 14:10, 17. Okt. 2007 (CEST)
- In Ö wird diese Nummer bei der Anlage des Führerscheinverfahrens in der zentralen Führerschein-DV (Führerscheinregister) automatisch fortlaufend vergeben. Nomenklatur: führende zwei Stellen = jahr; dann fortlaufend 6 weitere Stellen. Dabei wird am 1. Jänner jeden Jahres wieder neu begonnen. Beispiel: 08286097 = der 286.097-igste Führerscheinantrag des Jahres 2008. LG Kksen 12:23, 9. Feb. 2008 (CET)
- Heuer sind aber sicher noch keine 286.000 Ansuchen gestellt worden, oder? :-)) K@rl 15:46, 9. Feb. 2008 (CET)
- Nein; gestern waren es 51.297 LG Kksen 19:26, 9. Feb. 2008 (CET)
- Danke für die Recherche, ist auch ganz interessant in 40 Tagen die Anzahl, meine Antwort war aber als Spaß gedacht :-) --K@rl 20:11, 9. Feb. 2008 (CET)
- Ich habe es auch so aufgefasst. Nebenbei: natürlich sind das nicht nur neue Führerscheine, sondern alle Vorgänge, welche letzendlich zu einem neuen Führerschein (Scheckkarte) führen. Also auch Umtausch wegen zu "junger" Bilder im alten Papierführerschein; neuer FS nach ärztlicher Untersuchung Klassen C/D; Umtasuch ausl. Führerscheine usw. usw. Trotzdem - ein Haufen Anträge in so kurzer Zeit! LG Kksen 20:19, 9. Feb. 2008 (CET)
- Danke für die Recherche, ist auch ganz interessant in 40 Tagen die Anzahl, meine Antwort war aber als Spaß gedacht :-) --K@rl 20:11, 9. Feb. 2008 (CET)
- Nein; gestern waren es 51.297 LG Kksen 19:26, 9. Feb. 2008 (CET)
- Heuer sind aber sicher noch keine 286.000 Ansuchen gestellt worden, oder? :-)) K@rl 15:46, 9. Feb. 2008 (CET)
3. EU-Führerscheinrichtlinie?
Hallo, kann einer vielleicht rein schreiben was 2009 alles in Deutschland geändert wird? Quellen?
Gruß DJBO1991
Und noch ne Frage von mir: Welche Quellen gibt hierfür? „Die Richtlinie ist seit dem 19. Januar 2007 gültig, muss jedoch bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung am 19. Januar 2009.“ --92.229.178.181 14:46, 24. Okt. 2008 (CEST)
Was ich in der Richtlinie finden konnte ist:
Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 1, Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 9, Artikel 11 Absätze 1, 3, 4, 5 und 6, Artikel 12 und die Anhänge I, II und III gelten ab dem 19. Januar 2009.
Aber der 19.01.2009 interessiert nur die Mitgliedsstaaten. Wo steht, dass die Richtlinie mit einem Gesetz mit Anwendung am 19.01.2009 umgesetzt wurde? Weiter finde ich nur:
Umsetzung 1. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 19. Januar 2011 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften (…)
und
2. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an.
Der Artikel ist also falsch und/oder ungenau. So heißt es im Text:
muss jedoch bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Richtig wäre bis zum 19.01.2011 umgesetzt und ab 19.01.2013 angewendet werden.
Außerdem ensteht der Eindruck, dass die Richtlinie in DE schon ab dem 19.01.2009 angewendet wird (z.B. in der Tabelle Klasse B inkludiert „A1 sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde“. Bitte Quellen dafür, wenn vorhanden! --92.229.178.181 15:17, 24. Okt. 2008 (CEST)
Sicherer Einsatzfahrer (SEF) nur ÖRK oder amtlich?
Ist der Sichere Einsatzfahrer im Gesetz erwähnt oder ist das nur vom Roten Kreuz selbst? Wenn es nur vom Roten Kreuz selbst ist, dann sollte es beim ÖRK erwähnt werden, aber nicht hier. Wenn es ihm im Gesetz gibt, dann sollte noch ergänzt werden §, Ausweis, etc. --K@rl 10:26, 9. Feb. 2008 (CET)
- P.S. Bis jetzt habe ich es nur als Dienstvorschrift für das ÖRK gefunden, deshalb habe ich den Teil in der Zwischenzeit auskommentiert. Vielleicht kann man einen eigenen Artikel im Rahmen des ÖRK machen.
- Das ist eine rein interne Vorschrift des ÖRK. Kraftfahrrechtlich reicht ein Lenkberechtigung der Klasse B bzw. C aus, um jede Art von Einsatzfahrzeugen lenken zu dürfen. Insofern ist es sicher richtig, diesen Absatz aus dem Artikel zum Führerschein herauszunehmen. LG Kksen 12:18, 9. Feb. 2008 (CET)
darf man den alten Führerschein behalten ?
Kurze Frage: Ich möchte mir gerne den neuen Führerschein ( Plastik-Karte ) besorgen, aber gleichzeitig auch meinen alten rosa Lappen behalten ( als Souvenir ). Geht das ? Bekommt man den alten Führerschein entwertet wieder ausgehändigt ? Oder wird dieser bei der Übgergabe des neuen Führerscheins eingezogen ? Rainer E. 10:20, 13. Feb. 2008 (CET)
- In Ö bekommt man ihn auf Wunsch entwertet zurück. LG Kksen 10:55, 13. Feb. 2008 (CET)
- Und in Deutschland ? Rainer E. 19:41, 13. Feb. 2008 (CET)
- In Deutschlad erhält man ihn ebenfalls entwertet zurück -- Küfi 12:04, 28. Mai 2008 (CEST)
- Und in Deutschland ? Rainer E. 19:41, 13. Feb. 2008 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.bundesdruckerei.de/de/iddok/2_2/merkmale.html (archive)
- In Führerschein und Fahrerlaubnis on 2008-04-08 20:37:37, 404 Not Found
- In Führerschein und Fahrerlaubnis on 2008-04-21 20:40:42, 404 Not Found
Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [4]. --SpBot 22:38, 21. Apr. 2008 (CEST)
Toter Weblink
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- http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fuehrerschein/downloads/ (archive)
- In Führerschein und Fahrerlaubnis on 2008-04-08 20:37:38, 404 /verkehr/strasse/fuehrerschein/downloads/index.jsp
- In Führerschein und Fahrerlaubnis on 2008-04-21 20:41:09, 404 /verkehr/strasse/fuehrerschein/downloads/index.jsp
Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [5]. --SpBot 22:38, 21. Apr. 2008 (CEST)
Probeführerschein in Österreich
Zur Streichung der Hinweise zur Klasse A: diese Bestimmungen haben nichts mit dem Probeführerschein zu tun. Es handelt sich hier um eine Regelung im Rahmen des Stufenführerscheines; wenn die Klasse A Vorstufe VOR dem 21. Geburtstag erworben wurde, dann sind die 2 Jahre Besitz der Klasse AV abzuwarten, ehe diese Lenkberechtigung (automatisch) in eine unbeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A übergeht. Das geschieht automatisch und ist auch von Anfang an so im Führerschein eingetragen. Ausnahme: AV wird knapp vor dem 21. Geburtstag erworben, dann kann durch eine zusätzliche praktische Fahrprüfung ab dem 21. Geburtstag die Wartezeit auf eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse abgekürzt werden. Bei der Probezeit kommt es dagegen bei bestimmten Verstößen zu einer Verlängerung der Probezeit. Kksen 08:00, 27. Apr. 2008 (CEST)
Klasse A1 unter 18 gilt nicht im Ausland
In vielen Nachbarstaaten Deutschlands darf man mit A1 nicht fahren, wenn man 16 oder 17 ist. EU-weit gilt der Schein wohl erst ab 18. Definitive Quelle gesucht.
Evtl. Klasse B - Änderung für Feuerwehrangehörige in Deutschland
Es sollte hinzugefügt werden, dass im Augenblick evtl. Überlegungen (konkret von seiten der bayerischen Regierung) angestellt werden für Feuerwehrangehörigen eine Sonderregelung der Klasse B einzuführen sodass auch mit dem B-Klasse Führerschein Fahrzeuge bis zu einer zlGM von 4,25t ohne ein Zusatzerlaubnis geführt werden dürfen. Dies hätte zur Folge dass nun auch "kleinere" Feuerwehrfahrzeuge von solchen Angehörigen gefahren werden dürfen und nicht extra der LKW-Führerschein nötig ist. (6.8.2008)
Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Muss bei der Klasse C die Untersuchung aus irgendwelchen Gründen auch schon vor dem 50sten Lebensjahr durchgeführt werden ?
Alter Führerschein
Muß man den alten "Rosa" Schein auf diese Karte umschreiben lassen , oder ist er weiterhin bis auf unbestimmte Zeit gültig ? Und wie schaut es mit der alten Klasse 2 genau aus ? Bleibt er gültig , wenn ich den alten Rosa Schein nicht umschreiben lasse ? Danke
Im Artikel steht, wenn du gelesen hättest ;-), dass der rosa Zettel noch drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig ist. Danach brauchst wenn du weiterhin fahren möchtest, den normalen Führerschein.
Also es scheint sie haben nicht richtig gelesen . Ich habe gefragt , ob der "rosa"schein (der alte , bevor es die Karten gab) weiterhin gültig ist . Das was sie aufgegriffen haben steht unter dem Punkt Führerschein mit 17 . Also wenn jemand Rat hat bitte melden . Bleibt der alte Führerschein weiterhin gültig ? Speziell Klasse 2 ? Danke
- Der alte rosa DDR-Führerschein ist immer noch gültig. Wie es beim westdeutschen ist, weiß ich nicht. Saxo 13:47, 19. Jan. 2009 (CET)
Österreich
Warum bezieht sich dieser Artikel so oft auf Österreich? Haben die nicht ihr eigenes Wikipedia?
- Da haben sich Österreicher eben stark engagiert :)
- Warum auch nicht? Ist doch verständlich nach den Kapriolen eines Jörg Haider. Außerdem ist Internationalität gefragt. Ad.ac 07:16, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Nein. Österreich hat kein eigenes Wikipedia. "de.wikipedia.org" deckt alle deutschsprachigen Länder ab und muss somit die Situation in Österreich, Liechtenstein und in der Schweiz gleichberechtigt abbilden. -- Ijbond 08:34, 23. Okt. 2008 (CEST)
Weiteres Problem bei der Umstewllung von alten Klasse 3 Führerschein auf den EU-Führerschein
Hallo liebe Experten,
es sind schon einige Umstellungsprobleme (Klasse 3 und die 18,5 Tonnen als Beispiel) schön dargestellt. Nun möchte ich euch ein weiteres Problem schildern, bei dem ich nicht weiß, wie es gehandhabt wird:
Es ist ein Wendeproblem. Folgender Fall: In der DDR hatte jemand einen DDR-Klasse-M-Führerschein. Das bedeutet Kleinkrafträder bis 50 ccm aber bis 60 km/h (Simson-Mopeds wie z.B. die Schwalbe). Nun machte Anfang der 90iger nach BRD-Recht diese Person einen Klasse 3 Führerschein bis 7,5 Tonnen inkl. Klasse 4: d.h. Kleinkrafträder 50ccm bis 50 km/h. Diese Klasse 4 wurde durch Eintrag im Rosa-Führerschein auf 60 km/h erweitert, so dass eine Art Zwischenklasse zwischen Klasse 1b und Klasse 4 entstand.
Meine Frage an euch, wollen wir dies ebenfalls darstellen? Was würde dann bei der Umschreibung auf einen EU-Führerschein damit geschehen. Ich bin gespannt.
Führerschein mit 17 in richtigen Führerschein umtauschen
Hallo, kann mir einer von den Experten sagen, ob man wenn man den rosa Schein hat, man erst noch den richtigen Führerschein beantragen muss oder liegt der schon am 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle (automatisch) vor?
DDR-Führerscheinklassen
Ich vermisse die Erwähnung der Führerscheinklassen in der DDR. Wir hatten in den 80er Jahren bereits ähnliche Klassen wie beim EU-Führerschein (A bis E, M und T), aber sie sind nicht identisch. Es wäre schön, wenn jemand was über diese Klassen schreiben könnte, über die Vergleichbarkeit mit den aktuellen Klassen, über Umtauschmodalitäten und Bestandsschutz. Saxo 13:45, 19. Jan. 2009 (CET)
Sattelzug
Sattelzug ist die falsche Bezeichnung, es müsste Sattelkraftfahrzeug heißen. --Der sebbl 17:42, 9. Feb. 2009 (CET)
Klasse M mit über 60 km/h
Hallo,
leider wird auch hier wichtiges ausgelassen.
Richtig ist, dass Klasse M auf 45 km/h beschränkt ist. Unrichtig ist, dass man damit nicht auch trotzdem schneller fahren darf:
Alle DDR-Mopeds vor 1992 dürfen unverändert in den Straßenverkehr gebracht werden (z.B. Simson S51), und dürfen daher mit Klasse M und 60 km/h legal gefahren werden.
Eine ähnliche Regelung gilt für Roller vor Bj. ~2001 (oder ähnlich), die dürfen auch weiterhin 50 km/h fahren - auch mit Klasse M.
Quelle: §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1 sowie Kleinkraftrad.
-- bmhm 13:35, 23. Feb. 2009 (CET)
begleitendes fahren aktuell
ich habe von meinem lehrer gehört das die begleitende person nicht mehr 30 jahre sein muss. weiß dasjemand genaueres?--91.21.7.134 13:55, 15. Mai 2009 (CEST)