Diskussion:Verschwörung

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Cethegus in Abschnitt Vorschlag einer Neufassung

Überschrift für Inhaltsverzeichnis

Die Einzeltäter-Theorie ist nicht haltbar. Das Ergebnis des offiziellen Untersuchungsausschusses des Parlamentes ist: Verschwörung. -- Kris Kaiser 12:47, 22. Aug 2003 (CEST)

Zitat aus dem Kenndey-Artikel: "In den späten 1970er Jahren befand ein offizieller parlamentarischer Untersuchungsausschuss (das House Select Committee on Assassinations des US Kongresses), dass Kennedy mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Verschwörung zum Opfer gefallen sei, deren Drahtzieher nicht zu ermitteln seien. Das FBI widerlegte diesen Bericht durch ein Gegengutachten. Bis zum heutigen Tag gibt es von vielen Organisationen und Einzelpersonen Untersuchungen des Attentates, aufgrund derer verschiedene Theorien aufgestellt und Lösungen für das Verbrechen aufgezeigt werden. "

Also ist das bestenfalls eine vermutete Verschwörung, und hat hier (da ein paar glasklare Beispiele genannt werden sollten), nix verloren. Uli 14:54, 22. Aug 2003 (CEST)

Die Einzeltätertheorie ist "wissenschaftlich" unhaltbar, da ein Einzeltäter nicht aus verschiedenen Richtungen schießen kann. Also waren es mehr als einer. Da es unwahrscheinlich ist, dass mehrere Einzeltäter in den gleichen Sekunden einen Anschlag verübt haben, war es höchstwahrscheinlich eine Verschwörung. -- Kris Kaiser 17:31, 22. Aug 2003 (CEST)
Schön, dass Du wissenschaftlich in Anführungszeichen schreibst. Es gibt aber nunmal andere Leute, die anderer Meinung sind. Außerdem hat Einzeltäter/nicht Einzeltäten noch nichts mit einer Verschwörung zu tun. Das sollen hier glasklare Beispiele sein, und das Kennedy-Attentat ist eben kein allgemein akzeptiertes Beispiel, das verdeutlicht, was eine Verschwörung ist. Insofern hat es (zumindest hier) meiner Meinung nach nichts verloren, weil es viel bessere (und eindeutigere) Beispiele gibt. Uli 17:37, 22. Aug 2003 (CEST)
Natürlich: Eine Verabredung zum Mord ist auf jeden Fall eine Verschwörung, da sie im Geheimen stattfindet. -- Kris Kaiser 18:14, 22. Aug 2003 (CEST)

Wie sieht es eigentlich mit Verschwörungen von Regierungsmitgliedern aus? Stichwort Pearl Harbor, wo der Angriff vorher beaknnt war, dann aber als "Überfall" bezeichnet wurde, oder die Idee, sich selbst anzugreifen (Flugzeug abschiessen) und es dann den Kubanern anzulasten? Oder Hitlers Überfall auf Polen? -- fab 17:20, 22. Aug 2003 (CEST)


Ich finde den Absatz zur Anmerkung von ehrenwerten Verschwörungszielen eher überflüssig, bzw. fehl am Platz. Natürlich können Verschwörungen ehrenwert sein, aber gerade wenn man dieses Urteil vom Blickwinkel abhängig macht, so kann fast alles ehrenwert sein was wir verurteilen. Frag einen Terroristen, er wird sich zumeist nicht als solchen bezeichnen, sondern der Meinung sein einer ehrbaren Tätigkeit nachzugehen. Mit Änderung des Blickwinkels ändert sich meist die Auffassung und das Selbstverständnis von so ziemlich allem. Das in einem Artikel von Verschwörungen nun extra hervorzuheben, als wäre es nun gerade typisch für solche, kann ich nicht nachvollziehen. -- Jon

Berühmte Verschwörungen?

Umseitig im Artikel gibt es den gleichnamigen Absatz "Berühmte Verschwörungen". Ich bin selber unschlüssig, weil ich die darin aufgeführten Skandale noch nicht alle durchgelesen oder recherchiert habe. Aber diese als "Berühmte Verschwörungen" zu titulieren, dabei bekomme ich Bauchweh. Es waren sprichwörtlich merkwürdige Ereignisse mit politischer Bedeutung. Aber das als "Berühmte Verschwörung" zu klassifizieren, ist doch etwas eng gefaßt. Außerdem betrifft die Liste fast nur Europa und USA. Da muß es geschichtlich gesehen doch auch noch ähnliche Ereignisse in anderen Ländern gegeben haben. Also sollte man die Liste eventuell noch ausweiten. Trotz alledem habe ich mehr den Eindruck, das für die umseitigen Verschwörungen mehr der Begriff Umsturzversuch paßt. --217.86.50.94 11:36, 16. Apr 2005 (CEST)

Bitte überarbeiten!

Der Artikel ist meines Erachtens ziemlich untere Scheuerleiste - das fiel mir auf, als ich die Definition eben erweitert habe und überrascht feststellte, dass darunter gleich eine zweite kommt. Zur Begründung meines Definitionsversuchs:

1) Verschwörungen sind immer um Geheimhaltung bemüht - d´accord.
2) Sie sind immer in der Minderheit - eine Verschwörung der Mehrheit könnte ja sich gleich eine Partei nennen.
3) Sie betreiben stets Verbotenes - wieso sollten sie ihr treiben sonst geheimhalten? Im Englischen ist das Wort sogar gleichbedeutend mit "kriminelle Vereinigung". Dabei kann das Verbotene auch durch eine böse Regierung verboten worden sein - dann sind die Verschwörer die Guten wie beim 20. Juli; in ausnahmslos allen anderen Fällen drückt der Begriff, der ja stark wertet aus, dass es sich um Bösewichte handelt.

Wenn man diese Definition einleuchtend findet, ist klar, dass doch mehrere Beispiele aus dem Artikel rausgestrichen werden müssen: Mobbing ist z.B. keine geheime Aktion, die französische Revolution war doch eher von der Mehrheit der Bevölkerung getragen und die Nachrichtendienste verfolgen keine illegitimen Zwecke (hoffe ich wenigstens). Zudem ist es keineswegs eine "verbreitete Vorstellung" zu glauben, "die Geheimhaltung von Vorgängen selbst" wäre "in der Regel strafrechtlich verwerflich" - ich kenne jedenfalls keinen, der sowas glaubt. Der ganze Absatz gehört eher in den Artikel Geheimhaltung als hierher. Und abschließend: Bekanntlich sind Sätze, deren Gegenteil absurd ist, trivial, und Triviales braucht die Wikipedia nicht. Probiert´s mal aus: Was wäre das Gegenteil von folgender Formulierung: "Außenstehende werden zumeist über die wahren Absichten der Verschwörer getäuscht, während die Verschwörung vorbereitet und durchgeführt wird." Was daraus folgt, ist hoffentlich klar. Mit verschwörerischen Grüßen, --Phi 16:12, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Zu 2) Wo steht das ? Gibts dafür Quellen ? Die Begründung ist etwas dürftig.
Zu 3) (ausgeklammerte Nachrichtendienste): "keine illegitime Zwecke" heisst nicht, daß man keine ausländischen Gesetze bricht, wie sonst sollte der BND geheime Unterlagen kopieren ?
Mobbing - da gibts sicherlich genügend Beispiele aus der Literatur, daß dies eine verschwörerische Technik ist !
Gegen die Streichung von Trivialitäten habe ich nichts. -BORG 19:45, 18. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Vorschlag einer Neufassung

Um nicht einen edit-war auszulösen, setze ich mal eine neutralere Fassung hierher. Wenn die nicht abgelehnt wird, tausche ich sie vielleicht in einer Woche gegen den Artikel aus:

Eine Verschwörung ist ein geheimer Zusammenschluss von mehreren Personen zu einem illegalen Zweck. Sie ist strafbar nach §30 Abs. 2 des [Strafgesetzbuch]es („wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften“). Dabei kann Mitwisserschaft als passive Mitverschwörung gelten.

Zu unterscheiden ist der Begriff Konspiration (lateinisch con-spirare "zusammen atmen"), der zwar ebenfalls Geheimhaltung voraussetzt, aber keinen illegalen Zweck. Dennoch wird gelegentlich auch legitimes Handeln von den Handelnden selbst als Verschwörung bezeichnet, um deutlich zu machen, dass die Mehrheit gegen einen steht (z. B. bei Gracchus Babeuf "Verschwörung der Gleichen").

Rechtliche Einordnung

Grundsätzlich ist die Geheimhaltung von Vorgängen strafrechtlich nicht verwerflich. Neben den Formen des Zeugnisverweigerungsrechtes der Strafprozessordnung stehen insbesondere die Formen des Betriebsgeheimnisses und des Geheimnisschutzes bei Fragen der nationalen Sicherheit.

Neben der Anerkenntis des Vertrauensschutzes im Rechtswege existieren ausnehmende Gesetze zur Offenlegungspflicht bei bestimmten Vorgängen, etwa im Aktienrecht und dem Kartellrecht. Bei Fragen der öffentlichen Sicherheit wird in einigen Fällen das Nichthandeln bei Kenntnisnahme ungesetzlicher Vorgänge verfolgt (Mitwisserschaft).

Der Begriff der Verschwörung taucht im Rechtswege hauptsächlich bei der Planung von Kapitalverbrechen auf, bei denen schon der Versuch strafbar ist. Hierbei wird der Grad der Beteiligung an den Vorbereitungen geahndet..

Arten der Verschwörung

Je nach der Verwerflichkeit des Zwecks kann man unterschiedliche Arten der Verschwörung unterscheiden. Dazu können schwere Fälle von Mobbing und Intrigen rechnen, Wirtschaftsverbrechen(z.B. verbotenes (Kartell) oder kriminelle Vereinigungen (z.B. Mafia). Am oberen Ende der Bedeutungsskala stehen Staatsstreich und Putsch.

Eine Verschwörung kann durch einen gegenseitigen Schwur der Beteiligten abgesichert werden. Auch das gemeinsame Begehen von Verbrechen oder Geheimwissen über andere Mitglieder und damit gegenseitige Erpressbarkeit können die verschworene Gemeinschaft zusammenhalten. Verlässt einer der Verschwörer den Bund, wird dieses von den anderen Verschwörern meist gerächt, oft sogar durch weithin abschreckende Ermordung des Verräters. Im Strafrecht werden deshalb die Abtrünnigen einer Kriminellen Vereinigung mit der Kronzeugenregelung bedacht, auch bei der Kartellzerschlagung werden Verräter und Reuige belohnt.

Im Rahmen des War on drugs, der organisierten DEA staatlichen Rauschmittelbekämpfung in den USA, wurde Verschwörung als Sonderrechtsform juristisch definiert. Dabei wurden bestimmte problematische Zwangsmittel eingeführt wie die strafbewehrte Verpflichtung zur Aussage gegen Angehörige. (siehe dazu: Amy Ralston: Die XTC-Verschwörung, 2003, ISBN 3930442671)


Beispiele

Politische Verschwörungen

Kriminelle Vereinigungen und Terroristen

Verschwörungen in der Wirtschaft

Berühmte Verschwörungstheorien

Siehe auch:

Verschwörungstheorie, Geheimbund

--Cethegus 16:11, 22. Mai 2005 (CEST)Beantworten