Die Herrschaftsform und in zweiter Linie die Organisation der Herrschaftsausübung in einem Staat bestimmen seine Staatsform.
Staatsform lässt sich auch als die Antwort auf die Frage Wer herrscht ? beschreiben. So definiert beispielsweise das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Staatsform mit dem Satz Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus als Demokratie.
In der Geschichte entwickelten politische Denker zahlreiche Typologien verschiedener Staatsformen. Aus der Antike stammt von dem griechischen Philosophen Aristoteles die klassische Aufteilung in sechs Formen, Monarchie, Aristokratie, Politie und deren entartete Pendants Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Der italienische Politiker und Historiker Niccolo Machiavelli unterschied zwischen Alleinherrschaften (Autokratien) und Freistaaten (Republiken).
In der Gegenwart wird hauptsächlich zwischen den Staatsformen der Diktatur und denen der Demokratie unterschieden.
Bei den Diktaturen handelt es sich vorwiegend um sich selbst als Präsidenten bezeichnende Alleinherrscher (Autokraten) sowie um die absoluten und die nicht parlamentarischen, konstitutionellen Monarchien.
Die Demokratien gliedern sich vorwiegend in parlamentarische und präsidentiale Republiken sowie in die moderne parlamentarische Art der konstitutionellen Monarchie. Kritiker dieser Einteilung wenden ein, dass es sich bei vielen Demokratien in Wirklichkeit um Oligarchien handelt. Das gemeinsame formale Merkmal der Demokratien ist jedoch die grundsätzliche freie Wählbarkeit und Abwählbarkeit der Herrschenden durch das Volk.
Siehe auch
Literatur
- Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch, Böhlau Verlag, Köln, Weimar und Wien 2004.