Diskussion:Vertrag von Lissabon

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Hat Deutschland ratifiziert?

In der SZ steht: "Köhler billigt EU-Vertrag." Ein kurze, griffe Überschrift, aber nur die halbe Wahrheit. Bereits der Untertitel des Artikels erläutert: "Bundespräsident Köhler hat den EU-Reformvertrag gebilligt. Für die endgültige Ratifizierung wartet er aber noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab." [1] Daher klare Antwort: Deutschland hat den Vertrag von Lissabon noch nicht ratifiziert. --Kolja21 20:33, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Kolja21, danke für die Nachricht. EuropeanElitist möchte wohl nur auf den innerstaatlichen Teil des Ratifikationsverfahrens abstellen. Das erscheint mir aber witzlos, da man sich allein für den erfolgten innerstaatlichen Teil keinen Keks kaufen kann. Es soll ja hier um die Ratifikation des Vertrags von Lissabon gehen, also gerade auch darum, ob sich ein Staat völkerrechtlich bindet. Und genau das ist bislang in der Bundesrepublik nicht geschehen. Inwieweit bei den anderen Staaten in der Tabelle nur der innerstaatliche Teil des Ratifikationsprozesses berücksichtigt wurde weiß ich nicht; jedenfalls sollten wir meines Erachtens in der Tabelle nur dann "grünes Licht" geben, wenn der Ratifikationsprozess abgeschlossen ist. Gruß --C. Löser 20:52, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Das Problem bei der deutschen Version der Wikipedia zum Vertrag ist, dass hier nicht unterschieden wird zwischen dem nationalen Prozess und dem internationalen Prozess. Hier wird der Schritt "Hinterlegung in Rom" völlig ignoriert. Dieser Schritt ist der abschließende Schritt auf völkerrechtlicher Ebene und natürlich schlussendlich der wichtigste Schritt. Aber die Unterschrift vom Bundespräsidenten unter dem Gesetz zum Vertrag ist nicht minderwichtig. Der Vertrag von Lissabon könnte NIEMALS rechtskräftig in Deutschland werden, wenn der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet, selbst wenn er vor der Unterzeichnung die Hinterlegung in Rom durchführen würde. Durch die Hinterlegung würde sich Deutschland bestenfalls auf völkerrechtlicher Ebene schadensersatzpflichtig machen, aber Verbindlichkeit innerhalb Deutschlands würde der Vertrag ohne die Unterschrift unter dem Gesetz durch den Bundespräsidenten NIE erlangen. Die Unterzeichnung des Bundespräsidenten ist daher elementar für den nationalen Ratifizierungsprozess. Nur durch diese Unterschrift kann das Gesetz überhaupt Wirksamkeit in Deutschland erlangen. Nur mit dieser Unterschrift kann es einen rechtswirksamen Vertrag in Deutschland geben. Was C.Löser zur völkerrechtlichen Bindung sagt, ist zudem Unsinn - der Vertrag wird niemals für Deutschland verbindlich werden, wenn nicht alle Staaten in Rom hinterlegen. Würden wir jetzt auf die Hinterlegung abstellen, wären wir genauso weit wie vorher - es GIBT KEINEN verbindlichen Vertrag, weil sechs weitere Staaten noch nicht hinterlegt haben. Es wird niemals einen verbindlichen Vertrag geben, wenn nicht alle Parteien, die zu gegebenem Zeitpunkt zur Hinterlegung verpflichtet sind, hinterlegen. Ich bin der Ansicht, dass man auch die Hinterlegungsdaten in der Tabelle aufnehmen sollte, damit der Ratifikationsprozess korrekt dargestellt werden kann. Die Angaben zu Polen sind ebenfalls immer noch FALSCH. Auch in Polen ist der nationale Prozess abgeschlossen, da das Gesetz bereits unterzeichnet wurde, und genau dieser Punkt wird auf der deutschen Wikipedia ignoriert, obwohl er für die Implementierung des Vertrags von Lissabon in Polen elementar ist. Ohne Unterzeichnung des Gesetzes auch niemals ein Vertrag in Polen. Ihr macht es unnötig kompliziert, wenn ihr die Hinterlegungsdaten ignoriert - dadurch entstehen Fehler bei der Darstellung des Prozesses wie aktuell bei Deutschland und Polen. Aber was rede ich mir hier den Mund fusselig? Es macht auf der deutschen Wikipedia einfach keinen Sinn, Leuten den Ratifikationsprozess zu erklären, die ihn schon aus Prinzip nicht verstehen wollen. —EuropeanElitist™ 12:29, 10. Okt. 2008 (CEST)

"der Vertrag wird niemals für Deutschland verbindlich werden, wenn nicht alle Staaten in Rom hinterlegen" Ich reformuliere also: Es soll hier um die Ratifikation des Vertrags von Lissabon gehen, also gerade auch darum, ob ein Staat seinerseits durch Ratifikation alles ihm rechtlich mögliche und nötige getan hat, um den Vertrag in Kraft treten zu lassen und sich völkerrechtlich zu binden. ... Wir sollten also in der Tabelle nur dann "grünes Licht" geben, wenn der Ratifikationsprozess abgeschlossen ist.
Und jetzt zurück zum eigentlichen Problem: die Probleme könnten theoretisch leicht dadurch gelöst werden, dass für jeden Staat der komplette Ratifikationsprozess berücksichtigt wird und nicht nur ein Teil, was wie gesagt völlig witzlos ist (der Hinweis von EuropeanElitist darauf, dass die vorangegangenen Ratifikationsschritte auch konstitutiv sind ist banal und darum geht es auch garnicht; es geht wie gesagt darum, ob sich ein Staat völkerrechtlich binden will und alles in seiner Hand liegende dazu getan hat). Bleibt die Frage, ob das jemand praktisch umsetzt. Ich verspüre jedenfalls kein Verlangen, zumal die dazu aufzuwendende Zeit bei weitem nicht durch mein Interesse daran aufgewogen wird. Mein Interesse und zeitliche Investitionsbereitschaft reichen hier lediglich soweit, durch den Artikel nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass die Bundesrepublik den Vertrag ratifiziert habe.
"was rede ich mir hier den Mund fusselig?" Das ist inkonsequent. Entweder du denkst dir, dass es keinen Sinn hat; dann bräuchtest du uns das aber auch nicht zu schreiben. Oder du denkst dir, dass man hier zusammen Verbesserungen erreichen kann; dann solltest du soetwas hier nicht schreiben. --C. Löser 13:11, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Dieser vermeintliche Aufwand, den die korrekte Darstellung des Prozesses bedarf, ist marginal. Man müsste einfach das Hinterlegungsdatum bei allen Staaten hinzufügen, und dann hat man auch nach Abschluss des nationalen Prozesses hier immer noch ein Kästchen, das man gelb lassen kann, um anzuzeigen, dass völkerrechtlich der Prozess noch nicht beendet ist, nachdem der nationale Prozess beendet ist. Ich habe es selbst zB hier so umgesetzt. So wie es jetzt bei Wikipedia ist, ist es jedenfalls unsachgemäß.
Der Staat ist an die innerstaatliche Umsetzung des Vertrags nicht gebunden, wenn der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet. Dass du es dann als witzlos bezeichnest, dass Köhler das Gesetz in Deutschland unterzeichnet hat, lässt mich daran zweifeln, dass du in Staatsrecht im Jurastudium aufgepasst hast. Das grenzt an Ignoranz, die noch ihresgleichen sucht.
Mein Interesse daran, hier mitzuarbeiten, ist durch Personen wie deinesgleichen, leider erheblich eingeschränkt. Aber da mir an der sachlichen Richtigkeit in diesem Punkt etwas liegt, beiße ich zuweilen immer einmal wieder hier auf Granit, auch wenn ich weiß, wie sinnlos es ist. Vielleicht solltest du einfach noch weniger an diesem Artikel mitarbeiten (damit deine Investitionsbereitschaft nicht allzu ausgelastet wird). Dann verginge es nicht anderen, die bereit sind, die korrekten Daten in den Artikel einzufügen, wenn sie nicht sofort wieder gelöscht werden. Weißt du, wie sinnlos es einem erscheinen kann, hier auch nur einen Fingerstreich zu machen, wenn man weiß, dass der gute Herr C. Löser zwei Minuten später alles einfach löscht, weil er elementare staatsrechtliche Schritte im Ratifikationsprozess für "witzlos" hält? Wenn du so löschfreudig bist, dann solltest du wenigstens selbst dafür sorgen, dass der Artikel sachgerecht ist. Als Jurastudent wirst du das doch wohl wenigstens hinkriegen, wenn du schon die Investitionsbereitschaft anderer durch dein Löschverhalten zunichte machst. —EuropeanElitist™ 13:48, 10. Okt. 2008 (CEST)
Wer so lange Texte fabriziert, hat leider meistens wenig zu sagen oder wiederholt sich wie in deinem Fall. Wenn du schreibst: "Man müsste einfach das Hinterlegungsdatum bei allen Staaten hinzufügen", kann ich nur zum hundersten Mal sagen: Tue es einfach auf deiner Benutzerseite und höre auf zu nerven! Wenn, und auch das jetzt zum 101. Mal, du die Tabelle dabei nicht wie üblich zerschießt, übernehmen wir die Ergänzungen hier gerne. --Kolja21 02:42, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Es ist zwecklos, hier etwas zu ergänzen. Ihr Schlaumeier, die von Tuten und insbesondere Blasen bestenfalls noch Ahnung haben, werdet sie aus irgendwelchen radikalistischen Gründen, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren, sowieso nicht akzeptieren. Ich werde einfach hinnehmen, dass dieser Artikel rechtlich gesehen inkorrekt ist. Allerdings muss ich dann auch mein Veto gegen den Vorschlag einlegen, dass dieser Artikel lesenswert ist. Ich verweise Personen, die sich korrekt informieren wollen, auf die englische Version. —EuropeanElitist™ 11:15, 11. Nov. 2008 (CET)
In en kommt die Unterscheidung zwischen nationaler Umsetzung und eigentlicher Ratifizierung aber auch nicht allzu toll rüber. In der Tat, "lesenswert" ist was anderes. --JensMueller 14:11, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Vertrag von Lissabon wurde mit dem Gesetz zum "Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007" vom 8. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 27, S. 1038 ff. s. a. http://frei.bundesgesetzblatt.de/pdf/bgbl2/bgbl208s1038.pdf). Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt gemäß Art. 82 Abs. 1 GG nur dann, wenn der Bundespräsident nach Gegenzeichnung das Gesetz ausfertigt. Der GESETZGEBUNGSPROZESS (=wirksame Verabschiedung eines den (völkerrechtlichen) Vertrag von Lissabon umsetzenden nationalen Gesetzes) ist damit abgeschlossen. Dieses Gesetz kann nun mit einer gewöhnlichen Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (Was Peter Gauweiler ja auch tut). Das am 14. Oktober im BGBL. veröffentlichte Gesetz bewirkt somit gemeinsam mit Art. 6 Abs. 2 der Schlussbestimmungen des Vertrages von Lissabon, dass der Vertrag automatisch für Deutschland am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, SOFERN alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder andernfalls (wonach es derzeit aussieht) am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats. Und hier kommt erneut der Bundespräsident ins Spiel. Auch die Ratifikationsurkunde muss vom Bundespräsidenten unterschrieben und zudem bei der Regierung der Republik Italien hinterlegt werden (Art. 6 Abs. 1 der Schlussbestimmungen des Vertrages von Lissabon), andernfalls entfaltet das am 8. Oktober 2008 unterschriebene nationale Zustimmungs- und Umsetzungsgesetz (und damit auch der Vertrag von Lissabon) in Deutschland keine Wirkung. Der völkerrechtlich maßgebliche RATIFIKATIONSPROZESS ist daher erst abgeschlossen, wenn die Urkunde unterschrieben und hinterlegt worden ist. −−davidowitsch 11:40, 19.11.2008

"erst abgeschlossen, wenn die Urkunde unterschrieben und hinterlegt worden ist" - Full ACK. --JensMueller 14:11, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist doch mal eine schöne Erklärung. Vielleicht sollte man sie einfach in derselben Klarheit noch in die Artikel Ratifikation oder Völkerrechtlicher Vertrag einbauen, dann könnten diese Diskussion hier auf der Vertrag-von-Lissabon-Seite beenden... --El Duende 14:32, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Grafik zum Stand der Ratifizierung

Die Grafik zum Stand der Ratifizierung ist eine schöne bunte Ergänzung, aber die Legende ist ein bisschen problematisch. Ich habe sie jetzt umformuliert, um sie etwas exakter zu machen, dafür sind nun aber die einzelnen Items ziemlich lang geworden. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die Ratifikationsverfahren (dort, wo sie noch ausstehen) ganz unterschiedliche Hürden haben: in Schweden muss das Parlament noch zustimmen; in Deutschland hängt alles am BVerfG; in Polen am Vetorecht des Präsidenten; in Tschechien sowohl am Verfassungsgericht als auch am Parlament. Während also in Deutschland nur noch eine juristische Entscheidung ansteht, ist in den anderen drei Ländern noch eine politische Entscheidung notwendig, in Tschechien sowohl eine juristische also auch eine politische. Es ist daher schwierig, Deutschland und Polen über einen Kamm zu scheren und Tschechien und Schweden über einen anderen. Sinnvoller erschiene es mir, einfach (wie in der Tabelle) nur die Farbe gelb für "offen" zu verwenden und alle vier Ländern so zu kennzeichnen. Genauere Informationen gehen dann ja aus dem Begleittext und der Tabelle hervor. --El Duende 15:51, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Schweden dürfte so ziemlich durch sein. In Tschechien wird wahrscheinlich noch 2008 eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Deutschland und Polen lassen indes auf sich warten. Vielleicht wird noch eher das irische Referendum wiederholt als daß das BVerfG die erste Anhörung ansetzen wird. Monate später wird dann womöglich eine negative Entscheidung fallen. Deutschland und Polen könnte man genauso gut orange darstellen. An diesen beiden Kern-Ländern der EU könnte einzig noch der VvL scheitern. (An Irland weniger - den Vertrag von Mastricht haben ja auch die EU-Rand-Länder UK und DK nicht ratifiziert. Trotzdem trat er inkraft.) -- 217.232.227.203 23:52, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
In Schweden und Tschechien ist die Ratifizierung nur noch Formsache. In Schweden fehlt noch die Zustellung des Wisches und in Tschechien noch das Durchwinken durch das Parlament. In Deutschland steht nach wie vor verfassungsrechtliche Prüfung des Inhaltes des VvL an, in Polen bestehen grundsätzliche Bedenken gegen den Ablauf des Ratifikationsprozesses. In Irland findet eine formale Prüfung des Referendums statt, bei dem ein Formfehler vermutet wird und dieser Formfehler nur noch forensisch nachgewiesen werden muß. -- 217.232.195.184 07:02, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Moment - das "Durchwinken" durch das tschechische Parlament ist alles andere als eine Formsache, sondern der Ratifikationsakt selbst! Dahinter steht eine politische Entscheidung, die so oder so ausfallen kann, und auch wenn es wahrscheinlich ist, dass es eine ausreichende Mehrheit für die Ratifikation geben wird, sollte man da nicht vorgreifen. Für Schweden trifft der Begriff Formsache schon eher zu. Und in Polen ist das Haupthindernis meines Wissens das Vetorecht des Präsidenten (der die die Ratifikation nur dann unterschreiben will, wenn auch in Irland ein positives Votum gefallen ist); auch hier handelt es sich also um eine offene politische Entscheidung. --El Duende 17:27, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten
In Irland ist es nicht ausgeschlossen, wenn nicht gar wahrscheinlich, daß der Formfehler forensisch korrekt nachgewiesen werden kann. Dann wäre dahingehend die Sache durch; Polen wird dem Folge leisten. Nach dem positiven Bescheid des tschechischen Verfassungsgerichtes gilt die parlamentarische Zustimmung als sicher. Einzig scheitern kann noch der VvL am Urteil des deutschen BVerfG. Hier stehen bislang die Chancen 50:50. Mit zunehmender Länge des Gerichts-Verfahrens wird ein negativer Ausgang immer wahrscheinlicher. -- 217.232.205.9 00:55, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Kurz zur Sache: Die Dauer des BVerfG-Verfahrens als Indiz für dessen Ausgang zu nehmen ist ein eher zweifelhafter Maßstab. Auch gilt es unter Juristen als eher unwahrscheinlich, dass es den Vertrag kippen wird (die Argumentation der Klageführer steht teilweise auf recht wackligen Beinen) – aber man sollte dem Urteil nicht vorgreifen. Der Ausgang des Verfahrens ist "offen", und mehr kann man dazu derzeit sinnvollerweise nicht sagen. Dagegen ist es nicht richtig, dass in Irland "die Sache durch" wäre, wenn dort ein Formfehler im Referendum gefunden werden kann. Tatsache ist, dass das irische Parlament keine rechtlichen Hindernisse für ein neues Referendum sieht (vgl. hier); der Ausgang eines solchen zweiten Referendums ist aber natürlich offen – es kann genauso scheitern wie das erste. (Und natürlich ist es nicht so, wie die IP 217.232.227.203 oben behauptet hat, dass der Vertrag ohne Weiteres auch ohne irische Ratifizierung in Kraft treten könnte. Selbstverständlich wurde auch der Vertrag von Maastricht von allen europäischen Staaten einschließlich UK und DK ratifiziert, siehe hier.) Das deutsche BVerfG-Verfahren ist also eine Hürde, aber bei Weitem nicht die einzige oder die größte, die der Vertrag von Lissabon auf dem Weg zum Inkrafttreten noch zu nehmen hat.
Was aber für die Zwecke hier (den Wikipedia-Artikel Vertrag von Lissabon) eigentlich interessanter ist: Was sollte das alles für Konsequenzen auf die Grafik zum Stand der Ratifizierung haben? Ich sehe keine Veränderungsnotwendigkeit; die Legende der Grafik ist im Moment vollkommen klar, und genauere Informationen zum Ratifizierungsprozess (etwa dass es in Deutschland noch ein Gerichtsverfahren dazu gibt und dass der polnische Präsident seine Unterschrift von der irischen Ratifikation abhängig gemacht hat) gehen aus dem Text hervor. --El Duende 14:02, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Irland wird höchstwahrscheinlich ein zweites Referendum bekommen. Somit wäre gelb oder blau korrekt (Polen folgerichtig auch). Für Schweden ist gelb korrekt (oder bereits grün? Ist der Wisch endlich nach Rom runtergefaxt?). Deutschland gehört orange gekennzeichnet, da eine Verfassungsklage anhängig ist, die zumindest in einem Punkt "wasserdicht"ist: Das Fehlen des Bestimmtheitsgebotes: Die EU kann künftig Vertragsänderungen ohne Ratifikation durchführen. Die Frage ist die, ob die Einschränkungen für das Bestimmtheitsgebot, das auch bei Verordnungen gilt, ausreichend sind oder nicht. -- 217.232.244.79 22:23, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Es gab im Zusammenhang mit der Tabelle hier bereits Diskussionen darüber, wie viele Farben man verwenden sollte, mit dem Ergebnis, dass nur die drei Ampelfarben benutzt werden, Gelb allgemein "offen" (im Sinne von "Ratifikationsprozess nicht abgeschlossen") bedeutet und auf Blau ganz verzichtet wird. In der Karte ist die Unterscheidung zwischen Blau und Gelb nun wieder drin, meiner Meinung nach in sinnvoller Weise (Blau=Parlamentsbeschluss fehlt noch, Gelb=Parlament hat zugestimmt, aber die Ratifikation ist noch nicht abgeschlossen). Mehr Farben sollten es aber nun im Sinne der Überschaubarkeit wirklich nicht sein - wenn wir nun noch Orange einfügen, dann liest sich die Legende am Schluss ebenso lang wie der dazugehörige Artikelabschnitt selbst. Vor allem aber sollte die Karte keine Wahrscheinlichkeiten beinhalten, sondern nur einfach zu operationalisierende, nachprüfbare Kriterien. Irland wieder blau zu färben wird dann sinnvoll, wenn dort tatsächlich ein zweites Referendum angesetzt worden ist (was frühestens in einigen Wochen, eher Monaten der Fall sein wird). Und wie wahrscheinlich welcher Ausgang der Verfassungsklage in Deutschland ist, darüber kann man nun wirklich nur spekulieren. --El Duende 17:31, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten
In Irland wird das Referendum nun wiederholt. Somit ist Irland lt. Legende von rot auf blau einzufärben. Da in Deutschland eine Entscheidung des BVerfG aussteht, die durchaus Bestandteil der Ratifikation ist (sog. "4. Lesung"), wäre Deutschland folgerichtig auch blau einzufärben. -- 217.232.252.225 22:40, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Schweden

Falls in Schweden der König nicht zustimmen muss, dann ist die Legende der Grafik etwas irreführend. Auf der englischen Version wird jedenfalls nicht von einer ausstehenden Unterschrift gesprochen, sondern davon, dass die gelben Länder die Verträge noch nicht in Italien hinterlegt haben, was auch unzweifelhaft auf Schweden zutrifft (außer, die haben das Ding schon in einer Blitzaktion runterschicken lassen). Vielleicht könnte das ein Wissender anpassen (evtl. eine eigene Farbe für Schweden?)... --BerntieDisk. 11:56, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Stimmt. Ich denke wir passen einfach die Legende an und nehmen die Bezeichnung aus dem englischen Artikel "Vertrag noch nicht hinterlegt". Für die nähere Erklärung, warum noch nicht hinterlegt wurde, kann man ja dann den Text des Abschnitts lesen. WikiMM 13:20, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Vollendung der Ratifizierung

"Juristisch exakt endet der Ratifizierungsprozess jedoch erst mit der Unterschrift des Staatsoberhauptes unter die Ratifizierungsurkunde, die daraufhin dem Vertragstext zufolge bei der italienischen Regierung hinterlegt werden muss." - IMO ist der Ratifizierungsprozess erst mit der Hinterlegung beendet, nicht mit der Unterschrift. Die Ratifizierungsurkunde wird ja nicht als Selbstzweck unterzeichnet, sondern um hinterlegt zu werden. --JensMueller 14:05, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist zwar eine Spitzfindigkeit, aber meiner Meinung nach eine berechtigte. Natürlich ist weder der Bundespräsident noch irgendjemand sonst berechtigt, mit der Ratifikationsurkunde etwas anderes anzustellen als sie in Rom zu hinterlegen. Allerdings tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn alle Urkunden hinterlegt sind. Wenn das Ding also unterwegs verloren geht und eine neue Ausfertigung hergestellt werden muss, verzögert sich auch das Inkrafttreten des Vertrages (jedenfalls vorausgesetzt, dass in der Zwischenzeit ein Monatswechsel stattfindet...). Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Fall eintritt, tendiert wohl gegen null, aber wenn wir schon behaupten, dass wir juristisch exakt sind... --El Duende 14:41, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wurde geändert in: "Abgeschlossen ist der Ratifizierungsprozess jedoch erst mit der Unterschrift des Staatsoberhauptes unter die Ratifizierungsurkunde und deren anschließenden Hinterlegung bei der italienischen Regierung." --Kolja21 15:54, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zweites Referendum in Irland

In Irland findet 2009 ein zweites Referendum statt. Dies wurde Dezember 2008 auf dem EU-Gipfel vereinbart. GLGermann 18:32, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Um aus dem Artikel zu zitieren: „Die EU-Staats- und Regierungschefs werden wohl Zugeständnisse für eine solche neue Volksabstimmung machen. Aus der Gipfelrunde habe es keinen Widerstand gegen einen entsprechenden Vorschlag von Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy gegeben, wie Diplomaten am Donnerstag in Brüssel am Rande des Treffens sagten. Eine abschließende Entscheidung sollte während des Gipfels getroffen werden.“ Also noch kein Ja, sondern erst mal ein Sehr-Wahrscheinlich. Wollen wir nicht einfach bis übermorgen warten und dann die Schlussfolgerungen des Rates lesen, wo das dann offiziell drinstehen wird? --El Duende 18:44, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

BVerfG-Aktenzeichen zum Vertrag von Lissabon

Laut Pressestelle des BVerfG: 2 BvE 2/2008EuropeanElitist™ 16:21, 29. Dez. 2008 (CET)

Declan Ganley

Im Artikel wird vom Waffenhändler Declan Ganley geschrieben, im Artikel über seine Person ist jedoch nachzulesen: "[...] keinerlei Hinweise darauf, dass [...] er an [...] militärischen Projekten beteiligt ist."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Declan_Ganley#Vorw.C3.BCrfe_gegen_Ganley

Da hat scheinbar jemand einen kritischen O-Ton übernommen ohne sich dessen bewusst zu sein.

Um das Ganze dann auch wirklich zu zitieren: "Es gibt jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass seine Kommunikationstechnologie auch in Kriegsgebieten wie dem Irak eingesetzt werden oder er an - über den Katastrophenschutz hinausgehenden - militärischen Projekten beteiligt ist." Nicht, dass wir am Ende noch zur Feststellung kommen, Ganley habe gar nichts mit militärischen Projekten zu tun. —EuropeanElitist™ 11:31, 7. Jan. 2009 (CET)

Habe mir gerade mal angesehen, wie sich Ganleys Unternehmen auf seiner Homepage selbst darstellt. Dort heißt es: Rivada Networks is a leading designer, integrator and operator of public safety communications and information technology networks for homeland security forces and first responders. Recognizing the increased threats from natural and man-made disasters, Rivada Networks is working with governments in the United States and Europe to improve their communications and information technology infrastructure. Rivada Networks’ communications and information technology solutions enable governments and their first responders to rapidly, efficiently and effectively execute homeland security and defense missions. [...] Rivada produziert also keine Waffen, sondern Informationstechnologie; diese dient allerdings ausdrücklich auch zu militärischen Zwecken (und nicht nur zum Katastrophenschutz). "Waffenhändler" scheint damit tatsächlich kein besonders glücklicher Ausdruck, "Händler mit Militärtechnologie" wäre angemessener, klingt aber ziemlich umständlich. Weiß jemand was Besseres? --El Duende 12:53, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo, sehe die Bedenken. Waffenhändler klingt wirklich nicht gut. Aber trifft es nicht den Kern der Sache? In WP gibt es keinen Begriff der treffen könnte. Rüstungsindustrieller oder Rüstungshändler wäre schon besser... --Westfalenbaer 14:33, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten