Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro


Ikonen

 
Der Prophet Elias - 70 oder 100 Jahre alt? Ihn gibt es zu abertausenden

Wie sieht es rechtlich mit Fotos von Ikonen aus, die man zB. en Masse in griechischen Kirchen und Kapellen ablichten kann? Es sind meist datierte Bildnisse, die aber nach orthodoxem Usus stets gleich aussehen müssen, dh. eine 2007 von einem sicherlich noch lebenden Ikonenmaler angefertigte Ikone sieht (möglichst) genauso aus wie eine von 1645. Es sind alles Kopien von Kopien von Kopien von ... Dürfen Lichtbilder der neueren Exemplare in unseren Fundus aufgenommen werden? Oder muss ich drauf achten, möchlichst 100+ Jahre alte Exemplare zu erwischen? Oder hat gar die geschäftstüchtige griechisch-orthodoxe Kirche ein Copyright drauf? Gruss, Frente 19:10, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist die Frage so doof oder so schwierig? -- Frente 16:22, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich bezweifle irgendwie, dass deine Prämisse zutrifft. Sind hier wirklich Kopien als (übertrieben gesagt) pixelgenaue Reproduktionen gemeint oder meint "Kopie" hier eher die Beachtung von Stilelementen, so dass die verschiedenen Ikonen zwar ähnlich, aber eben nicht gleich sind?-- Wiggum 16:58, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Natürlich das zweitere. Es gibt wohl auch gute und nur durchschnittliche Ikonenmaler. Sicherlich haben viele auch ihren eigenen "Stil". Aber im allgemeinen wird in Griechenland das Ikonenmalen als Handwerk angesehen und nicht als Kunst. Dem würden aber vermutlich viele widersprechen. Es gibt Werkstätten wo man hingehen kann und eine Ikone kaufen oder in Auftrag geben kann. Natürlich muss sie erst geweiht werden, bevor sie in einer Kirche stehen kann, dadurch gewinnt sie für die Gläubigen ihren Wert. Wenn ich sicher wäre dass diese Werke ohne Schöpfungshöhe sind, würde ich nicht fragen. Aber eine andere Prämisse stimmt nicht, wenn ich's recht überlege: Es sind nicht die meisten datiert (manchmal steht der Name des Maler + Jahr und evt. noch der Name der stiftenden Familie drauf). Dh. bei vielen wird es sehr schwer sein, ohne genaue Kenntnisse und evt. chemische Analyse der Farbe rauszufinden, ob das nun ein guterhaltener 120 Jahre alter "Agios Georgios" ist oder ein schlecht erhaltener 20 Jahre alter.
Mal ein Gedankenspiel ohne religiöses Umfeld: Ich kopiere jetzt die Mona Lisa, so gut ich's kann (ohne zu behaupten das wäre die echte). Jemand anderes fotografiert meine Kopie und stellt sie in die WP. Habe ich ein Urheberrecht darauf? -- Frente 21:42, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Kommt wohl aufs Land an. In Deutschland, Österreich und der Schweiz hat ein Maler, der als Kopist ein fremdes Gemälde möglichst originalgetreu nachmalt, mangels eigener schöpferischer Leistung wohl kaum Urheberrechte am Ergebnis. Denn bei einem solchen Unternehmen bemüht man sich ja gerade, nicht schöpferisch tätig zu werden. Gestumblindi 00:37, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Hallo Frente, ich will Dich zwar nicht ärgern, aber ich denke, dass an jeder gemalten Ikone ein Urheberrecht besteht. Das hat nichts mit der Unterscheidung von Kunst und Handwerk zu tun. Sämtliche Fotos besitzen nach Erstellung auch bis maximal 100 Jahren urheberrechtlichen Schutz, egal, ob sie zur Kunst gerechnet werden oder nicht. Ähnlich sehe ich das bei Darstellung von Heiligen unter Beachtung von vorgeschriebenen Stilelementen. Es sind eben keine Kopien, sondern unterschiedliche Darstellungen in ähnlicher Darstellungsweise. Nach ihrer Art dürften Ikonen auch Schöpfungshöhe haben, auch wenn die Maler gehalten sind, bestimmte Stilelemente und Aussagen in ihre Werke einzubringen. Grüße, --Oltau 02:02, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das kann soagr noch mehr werden. Das mit den Hundert ist nur eine pragmatische Lösung. Es gilt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also wenn ich 90 werden sollte genießt ein Photo, das ich mit 20 geschossen habe ins gesamt 140 Jahre den Schutz des Urheberrechtes.--tox Bewerte mich! 09:03, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Fotos und Gemälde besitzen automatisch Urheberrechtsschutz. Es sei denn! daß es sich dabei allein um eine Kopie einer 2D-Vorlage handelt. Bei einer Kopie handelt es sich nämlich nicht um ein Werk gem. §2 Urhg. siehe Schricker S. 57 ff (eigene persönliche Schöpfung). Ebenfalls zu beachten ist das von Histo immer wieder geforderte deutliche Überragen der Gestaltungstätigkeit ggü. der Durchschnittsgestaltung (was bei einer Kopie nicht gegeben ist) - s. BGH GRUR 1985, 1041/1047f. und zahlreiche andere Urteile. Eindeutig ist auch Schricker bei der Feststellung, daß die Methode des Schaffens nicht schutzfähig ist (S. 74f) - somit ist der künstlerische Aufwand der Repro-Fotografie oder des reproduzierten Gemäldes ohne Belang. Ebenso kann eine bloße Idee nicht schutzfähig sein (BGH GRUR 1987, 704/706 usw.). Unterm Strich sind naturgetreue Kopien gemeinfreier 2D-Werke nicht schutzfähig, egal mit welcher technischen Methode diese hergestellt wurden. --RalfRBerlin09 09:18, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich fang mal auf der andern Siete an. Woran erkennt der Gläubige ium was für ein Heiliger es sich auf der Ikone bfindet. Nicht am Gesicht wie bei der Mona Lisa, sondern am Gegenstand denn er trägt, oder das Tier das immer mit im abgebildet wird. Vereinfacht gesagt eine Ikone die den Apostel Simon Petrus abbildet wird wie folgt aussehen; alter Mann mit lockigen Haar und Bart (und Heiligen Schein) und Schlüssel in der Hand (ggf noch Schiff, Buch, Hahn oder umgedrehtem Kreuz). Da ist trotz denn relativ striketen Vorgaben des Bildaufbaues, durchaus viel künstlerische Leistung möglich, vorallem beim Gesicht. Ergo geh ich im Zweifel mal von Urheberrechtlich geschütz aus, es sei den es kann nachgewisen werden das es sich wirklich um eine 1:1 Kopie eines alten und daurch freien Werkes handelt.Bobo11 09:59, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dem stimme ich zu. Meine Bemerkungen betreffen nur reine Kopien. --RalfRBerlin09 10:03, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
@Bobo11: Nein auch gerade das Gesicht muss "gleich" sein. Deshalb wirken die orthodoxen Ikonen auf unbedarfte Betrachter auch oft so ausdruckslos, in die Gesichter sollen keine Emotionen gelegt und gelesen werden (außer ihrer Entrückung?). Petrus muss immer das gleiche Gesicht haben. Es werden übrigens auch Ikonen von Angehörigen der Kirche im modernen Sinne kopiert: in verschiedenen Größen gedruckt und auf Holztäfelchen geklebt und verkauft (ich glaube zum selbstkostenpreis, ich habe nen Agios Antonios für 1,50€) oder zu bestimmten Anlässen an die Gläubigen verteilt. -- Frente 11:20, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Bevor das hier ganz einschläft und ich genauso schlau bin wie vorher: Natürlich gab es für das ganze "Genre" stilgebende Maler, sicher gelten mache Werke als Kunst (natürlich meist ältere) - nur hängen die nicht in unabgeschlossenen kretischen Kapellen. Andererseit werden ältere Ikonen, die zu sehr von der Zeit mitgenommen wurden, auch übermalt und sehen dann aus wie neu - wobei es dann wieder von Erfahrung und Können des Handwerkers / Künstlers abhängt, ob er evt. Abweichungen vom Üblichen mitrestauriert oder so malt, wie er es immer tut. -- Frente 10:30, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nu denn, bevor dies Thema bis ins nächste Jahr hier steht. Um was geht's? Ich habe vor, die Artikel zu den Heiligen, die der Ost- und Westkirche gemein sind, mit den meist fehlenden Bildnissen der Griechisch-Orthodoxen Richtung auszustatten. Vorher wollte ich mich nach der Rechtslage erkundigen, da ich weiß, dass viele Ikonen jüngeren Datums sind. Manche datiert, manche nicht, manche mit Signatur des Künstlers/Handwerkers manche nicht.

Ich werde mich also bemühen, möglichst gemalte Ikonen älter als 100 Jahre abzulichten und ansonsten befolge ich RalfRs Rat: Nur reine Kopien. Ich denke letzteres trifft sicher auf alle auf Holz gezogenenen Drucke zu, auch falls das Original jünger als 100 Jahre sein sollte. Aber falls einer der Spezis mal Langeweile hat (was nicht anzunehmen ist): Es wäre schon interessant die Rechtslage zu klären für a) alte aber jüngstens übermalte (restaurierte) Ikonen b) Undatierte und unsignierte Originale. Und c) ist das Ikonen(ab)malen ein Handwerk oder ein schöpferisches und urherberechtlich schützenswertes Werk. Die Schöpfer der Originalmotive sind ganz sicher (> 1000 Jahre) lange genug tot.

Und nun könnt ihr's archivieren, Frohe Weihnachten, Frente 21:14, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Unser eigener Artikel Ikonen ist übrigens ganz interessant zu lesen. Ein Gepräch mit einem Geistlichen lässt mich annehmen, dass es aus orthodoxer Sicht ganz sicher kein Urheberrecht auf öffentlich ausgestellte Ikonen gibt, das hat nämlich nur der HERR selber. Oft werden Ikonen von mehreren Menschen gemalt, manchmal liegen auch Jahrzehnte zwischen verschiedenen Graden der Fertigstellung (Neumalen des Hintergrundes oder Vordergrundes z.B.) Natürlich ist mir klar, das die "Freigabe" eines griechischen Popen für die Ikonen seiner Kirchen hier nicht durchkommen wird. Letztendlich müsste wohl ein griechischer Rechtsanwalt Aufklärung bringen können, doch das ist mir ein bisschen teuer. -- Frente 18:22, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wir richten uns hier nach deutschem Recht, also hilft uns der griechische Anwalt eh nicht viel... -- Chaddy - DÜP 19:08, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Kann das Bild hier so belassen werden oder werden damit irgendwelche Rechte oder Gesetze verletzt? Welcher Baustein muss dahin gepackt werden? Gibts da nicht irgendeine Fälschungsgefahr oder so?

MfG, --- Ladyt - DÜPProCC 14:18, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn sogar commons die anderen mit einem schlicheten {{PD-GermanGov}} akzeptierst, sollten wir uns keinen Kopf ueber Bilder nichtmehr im Umlaufbefindlicher Geldscheine machen.--tox Bewerte mich! 14:48, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Also kann man das Bild mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} markieren? --- Ladyt - DÜPProCC 18:37, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502

Frage eines meiner Mentees: --Reinhard Kraasch 11:16, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ein paar Fragen zum Urheberrecht:

Ich möchte einen Auschnitt eines Bildes hochladen. Das Bild ist ein Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502.

Voraussetzungen:

- die Flugschrift ist frei zugänglich in verschiedenen Bibliotheken Europas

- das Titelblatt ist bereits publiziert in einem Buch zur Reformationsgeschichte (ohne Quellenangabe)

- die Flugschrift ist digitalisiert zugänglich über die Bayrische Staatsbibliothek und kann als pdf heruntergeladen werden (für privaten Gebrauch oder für Forschungszwecke)

darf ich problemlos einen Auschschnitt des Titelblattes hochladen?

Danke für eine Antwort. --Sanju 09:55, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

wenn der Urheber kein biblisches Alter von rund 350 Jahren erreicht hat selbstverständlich.--tox Bewerte mich! 13:31, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kann dieses Logo der Kinder- und Jugendserie Schloss Einstein auf der deutschen Wikipedia (als SVG-Datei) hochgeladen werden? – PsY.cHo, 14:56, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Da gibt es keine Probleme. -- Chaddy - DÜP 15:04, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Buchtitelblatt, Adlermotiv

Schöpfungshöhe? --Disposable.Heroes 20:12, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein. jodo 23:23, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Frage zu Bearbeitung einer Briefmarke

Hier: Wikipedia:Bilderwerkstatt#Frédéric Joliot-Curie kam die Frage auf, ob eine Bearbeitung einer DDR-Briefmarke gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:45, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Amtliche Briefmarke (Deutschland) und Amtliches Werk, ersterer in der Lizenzvorlage verlinkt, schaffen keine Klarheit?-- Wiggum 23:29, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ah, verlesen, weil etwas missverständlich. Da in § 5 in der Praxis nur Abs. 1 auf Briefmarken angewendet wird, ist es gemeinfrei und man kann den Löschantrag der IP auf commons löschen, danke. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:51, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein amtliches Werk ist ja auch nicht gemeinfrei, sondern ein Urheberrechtsschutz ausgenommenes Werk. D.h ich darf sie zwar frei nutzen, es muss aber immer ein amtliches Werk bleiben, und das schliest nun mal leider eine frei Bearbeitbarkeit aus (Besonders ein Verfremden ist nicht zulässig). Bobo11 23:56, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn die Briefmarken gem. LG München (Az. 21 S 20861/86) in § 5 Abs. 1 und nicht in § 5 Abs. 2 fallen, wie der Artikel Amtliches Werk angibt, so genießen sie keinen urheberrechtlichen Schutz, § 62 wird nicht angewendet und es ist eine freie Bearbeitbarkeit gegeben. Auch der Lizenzbaustein beruft sich auf § 5 Abs. 1. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:02, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Einzelne Teile unterliegen weiterhin dem Urheberecht, deshalb liegen die Rechte beim Grafiker. Löschen --84.141.225.55 01:33, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wir haben hier die grundsätzliche Regelung, dass wir amtliche Briefmarken (egal woher) als amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG betrachten (freie Bearbeitbarkeit gegeben), BASTA --Historiograf 16:24, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Schade, dass du deine sehr richtige Aussage leider duch das „BASTA“ abwerten musstest... -- Chaddy - DÜP 19:16, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Vorgehensweise zur Auslagerung von Artikelteilen in einen eigenen neuen Artikel

Hallo, ich möchte aus einem vorhandenen Artikel einen größeren Teil auslagern in einen neuen Artikel. Vermutlich gibt es hierfür eine vorgegebene Vorgehensweise, um die Artikelhistorie mit zu übertragen, allerdings ist mir diese nicht im Detail bekannt. Bitte um einen Hinweis.--Belsazar 09:09, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wichtig ist das ersichtlich ist aus Welcher Version du die auslagerung gemacht hast. Dafür legt man einen Link auf die endsprechende Version auf der Diskusionseite an. Auch in der Zusammenfassungszeile im Ursprungs- und Zielartikel entsprechend vermerken. Wichtig dabi ist, dass man auch nach zig. Jahren in der History noch sieht, dass es eine Auslagreung ist, und sie auch nachvorlziehen kann. Nachlesen kast du es unter Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien. Bobo11 10:11, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ok, danke!--Belsazar 20:02, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Letzte Ausgabe einer Zeitung

Guten Morgen. In einem heute erhaltenen Buch ist die letzte Ausgabe einer deutschen Besatzungszeitung von 1945 abgebildet. Diese besteht nur noch aus dem Zeitungskopf, einer Schlagzeile und vier Sätzen. Photos sind nicht abgedruckt. Eine knappe amtliche Mitteilung (also nicht von der Redaktion) mit sonst gar nichts anderem. Ich nehme an, dass auch so etwas nicht eingestellt werden darf? --Marcus Schätzle 09:25, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Einscannen + Sharehoster + hier verlinken = sinnvolle Antwort. sугсго 09:33, 17. Dez. 2008 (CET) (Bei vier Sätzen kann es so und so sein)[Beantworten]
In Ordnung. Mache ich. --Marcus Schätzle 09:34, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
So, hier auf die Schnelle ein Scan: [1] --Marcus Schätzle 10:29, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Text ist als Amtliches Werk nach deutschem Recht gemeinfrei, der Rest ist nicht schützbar. Das könnte soagr auf den Commons passen - wobei es dort Probleme mit dem niederländischen Ursprungsort geben könnte. sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
PS: Lizenz wäre : Für den Text: Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk, für den Rest: Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET) PS: Bitte einen besseren Scan, ja?[Beantworten]
Danke. Natürlich nen besseren Scan, wie ich schrieb, war auf die Schnelle. --Marcus Schätzle 11:02, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nachtrag fürs Archiv: Das Bild ist jetzt hochgeladen und im Artikel Deutsche Zeitung in den Niederlanden eingebunden. --Marcus Schätzle 14:10, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist eine Wappenbegründung ein amtliches Werk?

Vorhergehende Diskussion auf meiner Benutzerdiskussion zur Problematik: [2]

Kurze Zusammenfassung: Gilt eine nicht im Amtsblatt (S. 701) veröffentlichte Wappenbegründung, die aber den Titel "Wappenbegründung im Anhang zur Wappengenehmigung für die Gemeinde Saarfels vom 3. August 1970" trägt, als amtliches Werk? Da die Wappenbegründung nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist die in der vorhergehenden Diskussion aufgeworfene Frage nach UrhG § 5 (2) wohl ohne Bedeutung. --jergen ? 11:05, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe keine Bedenken --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich auch nicht. Wappenbegründungen sehe ich als sowas wie Gesetzeskommentare an. Was meint der Wappenpapst? --RalfRBerlin09 23:44, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bundesarchiv-Bilder

Zum Thema Bilderberg (Ansprechen weiterer Institutionen) äußerte ich mich in einer Mail an wikide-l wie folgt: "Es wurde bereits angedeutet, dass bei den Verhandlungen mit dem Bundesarchiv jegliche bildrechtliche Erfahrung, die wir in der Wikipedia gesammelt haben, ignoriert wurde. Ich kann hier nur mein aeusserstes Misstrauen gegen alle zum Ausdruck bringen, die an den Geheimverhandlungen beteiligt waren. Wer wie ich als Archivar die Szene kennt, weiss, dass kein Archiv eine saubere Rechteklaerung wie wir betreibt. Es waere das mindeste, dass bei jedem uebernommenen Bild eine nachvollziehbare Darlegung des Rechte-Status (aus welchen Gruenden ist das Bundesarchiv Rechteinhaber?) beigegeben wird. Es gibt hinreichend Hinweise, dass sich nicht wenige unfreie Bilder, ueber die das Bundesarchiv nicht verfuegen kann, im Bildbestand befinden. Ein aehnliches Problem war doch auf Commons bei den Flickr Commons Bilder ("no known restrictions" bekannt). Bevor man nun bei anderen Institutionen weitersammelt, waere es dringend notwendig. die in der Wikipedia und teillweise auch auf Commons ueblichen Dokumentationsstandards hinsichtlich der Rechteklaerung zugrundezulegen. Wir wollen freie Inhalte schaffen und nicht Inhalte, die ein Archiv fuer sich beansprucht und uns gnaedigerweise mitteilt. Nachnutzer ziehen die ***karte, denn es gibt keinen gutglaeubigen Erwerb von Nutzungsrechten, und ob die Kosten der Rechtsverfolgung dann vom Bundesarchiv wiedergeholt werden koennen, ist mehr als zweifelhaft." --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es sollten beim Hochladen von Bildern auf Commons für alle die gleichen Anforderungen gelten. Davon unabhängig: Gegen die Schärfung des Bewußtseins bei urheberrechtsfragen für alle Beteiligten ist nichts einzuwenden. -- Mathias Schindler 19:47, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Histos Bedenken bzgl. unfreier oder sonstwie urheberrechtlich nicht sauber geklärter Bilder teile ich. Besonders der Bestand Bild 146, eine „Sammlung von Repro-Negativen“, scheint bunt gemischt zu sein. Da findet sich schon auch mal ein Bild vom US-Militär. -- Rosenzweig δ 19:58, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Mehr als nur eins: [3], [4], es lassen sich sicher noch mehr finden. -- Rosenzweig δ 20:03, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe bei so ziemlich allen Bildern aus dem Bundesarchiv, die die zeit plusminus 1945 angehen Bedenken bzw. Bauchschmerzen. Tut mir leid, aber ich mag nicht glauben, daß Fotos von Heinrich_Hoffmann_(Fotograf) gemeinfrei sind. Wenn er wirklich keine Erben hatte, dann müßte eine Freigabe des Freistaats Bayern vorliegen. Auch wenn all sein hab und Gut nach dem Krieg konfisziert wurde, das Urheberrecht ist davonnach deutschem Recht nicht betroffen. Nach USA-Recht sind seine Bilder in den USA Public Domain, wir müssen aber Schutzlandprinzip beachten und damit sind diese Fotos bis zum 31. 12. 2027 geschützt. Und ADN-Fotos aus DDR-Zeit als gemeinfrei zu betrachten ist die gleiche verdammt heiße Baustelle wie TASS-Bilder. Wie bereits mit ihm persönlich besprochen stimme ich Histo hier voll und ganz zu. --RalfRBerlin09 21:56, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wer sagt denn, dass die Bilder gemeinfrei sind? Die Bilder wurden vom Bundesarchiv unter CC-by-SA-3.0 freigegeben, weil das Bundesarchiv die Rechte an den Bildern hat. — Raymond Disk. Bew. 22:28, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ok, dann also nicht gemeinfrei sondern CC, mein Fehler. - kann das Bundesarchiv die Freigabe der Erben oder des Landes Bayern als CC vorweisen? Oder kann das Bundesarchiv nachweisen, daß sie in die Erbfolge eingetreten sind? Auch wenn der Urheber ein verurteilter Verbrecher ist, erlöschen die Urheberrechte nicht. Siehe der jahrelange K(r)ampf um Hitlers "Mein Kampf", Bayern war Erbe der Urheberrechte an dem Werk (was auch immer man davon halten will, es ist ein Werk nach UrhG, das steht nicht zur Debatte). --RalfRBerlin09 22:42, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
haha, Godwin -- Mathias Schindler 08:53, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Vergiss es, du kriegst keine vernünftige Antwort drauf, siehe diverse Threads hier und bei Commons.-- Wiggum 23:03, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich möchte nochmal ganz klar betonen, daß ich diese Bilderspende ganz toll finde, wir bekommen sehr wertvolles Material, was wir anderso mit der Lupe suchen - ich sehe es aber wie Histo. Er als Archivar kann es gut einschätzen, daß Archive sehr oft denken/annehmen/behaupten, daß sie Rechteinhaber sind. Die Wahrheit sieht doch meistens anders aus, wir nutzen oft genug Bilder, die Archive mit einem (c) versehen, weil sie als Eigentümer meinen, alle Rechte zu haben. Aber es ist eben auch andersrum. Um es nochmal deutlich zu sagen: ich bezweifle die rechtliche Kompetenz des Bundesarchivs, die Urheberrechte der freigegebenen Materialien korrekt einzuschätzen. So schön es wäre, all diese Bilder zu haben - Wikipedia ist strenger in Sachen Urheberrecht als sonstwer - und das soll sich auch nicht ändern. --RalfRBerlin09 23:11, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

So sehr ich mich über die Bildspende des Bundesarchivs freue, so sehr teile ich die Bedenken bezüglich der aus meiner Sicht unklaren Bildrechte. Werbung für Fahrradbereifung aus dem Jahr 1948 ist so ein Beispiel. Der Fotoreporter Herbert Blunck, der als Bildautor genannt wird, hat nachweislich noch Mitte der 1950er Jahre Bildtafeln zu Büchern beigetragen. D.h., die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein. Woher hat das Bundearchiv die Rechte an dem Bild, um es unter CC freigeben zu können? Ich kann jedem Nachnutzer nur dringend davon abraten, sich dieser Bilder zu bedienen und werde aus diesen Gründen auch keine Nachnutzung in Wikipedia-Artikel empfehlen oder von mir aus vornehmen. --Eva K. Post 01:04, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das Bundesarchiv behauptet ja nicht, dass das Bild von Herbert Blunck gemeinfrei sei, die "Grundregel 70 Jahre pma" spielt hier also gar keine Rolle. Was das Bundesarchiv sagt, ist, dass es bei den im Rahmen der Kooperation hochgeladenen Bildern über die Rechte verfügt, sie unter CC-BY-SA freizugeben. Das ist etwas anderes als Gemeinfreiheit und dazu muss der Autor nicht seit 70 Jahren tot sein; er darf sogar noch leben. Hunding hat hier vor einer Weile eine Auskunft des Bundesarchivs zu einem konkreten Bild, das hier nicht hochgeladen wurde, erwähnt. Er habe folgende Antwort erhalten: "Zu dem Foto Bild 183-1982-xxxxx verfügt das Bundesarchiv nicht über die digitalen Rechte. Eine digitale Nutzung des Bildes ist nicht möglich. Für Ausstellungszwecke, Druck oder Film kann das Foto genutzt werden." Daraus würde ich den Umkehrschluss ziehen, dass das Bundesarchiv entgegen hier geäusserter Befürchtungen eben doch sehr genau abgeklärt hat, ob es bei den hochzuladenden Bildern alle für die Freigabe notwendigen Rechte erworben hat. Raymond schrieb: "Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben. Explizit wurde auch auf der Pressekonferenz erwähnt, dass sie mit vielen ADN-Fotografen Zusatzverträge für die Webnutzung abgeschlossen haben. Fotos von Fotografen, die dem nicht zugestimmt haben, wurden nicht freigegeben." Das Bundesarchiv hat uns nicht mitgeteilt, welche Verträge es mit wem abgeschlossen hat, um die Rechte an bestimmten Bildern zu erwerben, aber es hat offenbar versichert, dass es das immer getan hat, wo es notwendig ist. Gestumblindi 03:49, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Es kann also auch sein, daß das Bundesarchiv die Rechte nicht direkt vom Urheber erhalten hat, sondern z. B. von einer Bildagentur, einem Verlag oder jemand Anderem, an den der Urheber zuvor die Nutzungsrechte übertragen hatte? --88.134.44.154 03:57, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
So ist es höchstwahrscheinlich bei den ADN-Bildern gelaufen: Fotograf macht Bild für ADN, ADN erhält Nutzungsrechte, diese Nutzungsrechte kommen dann ans Bundesarchiv, das für neue Nutzungsarten (Internet) dann noch Verträge mit manchen der jeweiligen Urheber (Fotografen) abschließt. Bei den anderen Pressearchiven, deren Bilder im Bundesarchiv und nun auf Commons gelandet sind (Scherl via ADN, Transocean und andere) kann Ähnliches vermutet werden. Allerdings nur vermutet, Details sind unklar. Für den von mir oben angesprochenen Misch-Bestand Bild 146 („Sammlung von Repro-Negativen“), dessen Provenienz (Herkunft) nicht angegeben ist, ist allerdings zumindest mir völlig unklar, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte, die zu besitzen es versichert, gekommen ist. -- Rosenzweig δ 07:51, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Was ist denn das für eine Argumentation, wenn man aus EINEM Beispiel, dass das Bundesarchiv offensichtlich über Informationen zu den Rechten verfügte, folgert, dass man in allen Fällen "sehr genau" Bescheid weiss? Wir müssten hier nicht Rätsel raten, wenn die Rechtslage bei jedem einzelnen Bild angegeben wäre. Die Nutzungsrechte am Fotoarchiv Heinrich Hoffmann liegen hinsichtlich des unter www.bsb-muenchen.de/Bilder.591.0.html digitalisierten Bestands sicher beim Freistaat Bayern - es leuchtet zunächst einmal nicht ein, dass das Bundesarchiv für seine Hoffmann-Bilder korrekt die erforderlichen ausschließlichen Rechte erworben hat. --84.62.86.237 14:25, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist das eine Vermutung oder Wissen, wenn ja, sogar mit Beleg? Im übrigen sind keine "ausschließlichen" Rechte nötig. -- Mathias Schindler 18:18, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Mir fehlen ganz eindeutig die Belege für die bloßen Behauptungen, daß bei der Lizenzierung der Bundesarchiv-Bilder alles korrekt sei. So lange das nicht frei nachvollziehbar ist, ist maximales Mißtrauen geboten. Und mehr als wortreiche Behauptungen und Vermutungen als Antwort auf die berechtigten Zweifel habe ich bisher nicht gelesen. --Eva K. Post 16:30, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es fällt schwer, Bedenken ernstzunehmen, die mit Sätzen wie "die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein", was hier rein gar nichts zur Sache tut, vorgebracht werden. Ich gehe davon aus, dass uns das Bundesarchiv nicht anschwindelt. Es sagt, dass es über die nötigen Rechte verfügt. Und wird denn irgendjemand ernstlich annehmen, dass es seinen Vertrag mit Wikimedia ohne Beratung durch einen kompetenten Juristen geschlossen hat? Ich nicht. Gestumblindi 21:23, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Es fällt schwer, Argumente wie „daraus würde ich den Umkehrschluß ziehen“ ernstzunehmen. Es fällt auch schwer, jemanden ernstzunehmen, der einfach nur auf Stichwort reagiert, dieses rauspickt und den Rest meiner Frage zum Thema nicht mehr liest, aber das habe ich ja schon bei anderen Disputen festgestellt. Ich will wissen, da ja 70 Jahre pma nicht zutreffen kann, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte kommt, um die Werke unter CC zu publizieren. Wenn Du, Gestumblindi, das bitte nochmal nachlesen würdest, bevor Du das nächste Mal hektisch in die Tasten greifst, wäre schon viel geholfen. --Eva K. ist böse 14:22, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Juristische Beratung? Wahrscheinlich schon. Kompetent? Vielleicht auch das, weiß nicht. Aber wirklich auf alle Bilder bezogen, die jetzt im Rahmen dieses Projektes auf Commons geladen wurden? Daran muss man doch Zweifel hegen angesichts der aufgezeigten Problemfälle (Hoffmann-Bilder, PD-US-Bilder, abgebildete Kunstwerke wie hierMaler starb 1980 …) Bisherige Entgegnungen auf geäußerte Zweifel liefen im Wesentlichen darauf hinaus, dass mit ADN-Fotografen Zusatzvereinbarungen abgeschlossen oder andernfalls die ADN-Bilder nicht unter eine freie Lizenz gestellt wurden. Zu Nicht-ADN-Bildern habe ich noch keine Äußerung gesehen (gibt es eine?) -- Rosenzweig δ 21:51, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Selbstverständlich benötigt derjenige, der ein Foto unter eine freie Lizenz stellen will, ein ausschließliches Nutzungsrecht. Nicht wir haben Belege beizubringen, dass etwas inkorrekt ist, sondern das Bundesarchiv hat in jedem Einzelfall die Pflicht, seine Position als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte glaubhaft zu machen. Das könnte z.B. durch Angaben für einzelne Gruppen (ADN-Photos, Rechteerwerb via Arbeitsvertrag) erfolgen, wobei ich auch http://archiv.twoday.net/stories/5393192/ zu beachten bitte --Historiograf 21:01, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auch wenn man mal davon ausgeht, dass sich das Bundesarchiv die Rechte der direkten Bildurheber (also der Fotografen) hat geben lassen, finden sich doch auch Bilder, die Werke von Dritten abbilden. Den aktuellen Link habe ich jetzt nicht mehr zur Hand, aber es gibt eine Serie von 3-5 Bildern einer Skulptur eines Künstlers, für die die Schutzfrist auch noch nicht abgelaufen ist und die sich auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Ich bezweifle, dass diese die einzige Bilderserie dieser Art ist. Wurde hier tatsächlich auch die Freigabe des Künstlers eingeholt? Alles in allem zeigt sich leider, dass eine tolle Idee nur mittelmäßig umgesetzt wurde. Offenbar haben weder Bundesarchiv noch Verein einen übermäßig großen Wert auf die Lizenzierung der Bilder gelegt. Wäre es anders, hätte das Bundesarchiv die Bilder wohl kaum als CC-by-sa freigegeben (Urheber: unbekannt? Und wen soll ich jetzt nennen?), wenn die tatsächliche Intention war, dass die Bundesarchiv-Nummer immer bei Verwendung des Bildes angegeben werden muss. Und beim Verein hat man sich offenbar auch keinen großen Kopf um die Lizenzierung gemacht und war froh über alles, was man bekommen konnte. Wäre das Projekt vorher mal mit der Community diskutiert worden, wären Lizenzfragen wohl recht schnell aufgekommen und zumindest eine grobe Durchsicht durch die freigegebenen Bilder durch einen einigermaßen kompetenten Mitarbeiter im Lizenzbereich hätte schon die gröbsten Mängel verhindert. So stehen wir jetzt aber leider mit potentiellen URVs da und dürfen nicht löschen, weil wir AGF für das Bundesarchiv anwenden, um die Beziehungen auf Schönwetter für zukünftige Bilderspenden zu halten. Mir wäre es lieber gewesen, keine Abstriche vom Grundkonzept der komplett _freien_ Medien zu machen, als dafür potentielle nicht-freie Medien als frei zu deklarieren und somit ein großes Problemfeld für die WMF und die Nachnutzer zu schaffen, die über diese Problematik praktisch gar nicht aufgeklärt werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:29, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich schließe mich allen denjenigen an, die sich ernsthaft Gedanken machen über die Lizensierung gem. cc-by-sa 3.0 durch das Bundesarchiv. Denn eine solche Lizensierung ist von denjenigen, die die fraglichen Fotos gemacht haben, ja nie gekannt worden. Und Sätzen wie "das Bundesarchiv erklärt, hinreichend Rechte zur Lizensierung nach cc-by-sa 3.0 zu besitzen" möchten wir ja alle gern glauben, aber es wäre hilfreicher, gewiss zu sein, dass da im Eifer der großzügigen Wissensverbreitung sich nicht ein paar Gäule losgerissen haben, die sich später nicht mehr einfangen lassen. Klarstellung durch das Bundesarchiv ist damit ein dringender Wunsch. --Nocturne 14:58, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Was bringt dich denn zur Vermutung, dass eine Institution wie das deutsche Bundesarchiv, das gewiss nicht irgendein kleines, in Bildrechtsfragen unbedarftes "Winkelarchiv" ist, und über die nötige finanzielle und personelle Stärke (800 Bedienstete!) verfügt, so einen Vertrag abschliesst, ohne sich ganz sicher zu sein, über welche Rechte es verfügt? Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst - auf seiner Website ist unter "Justitiariat, Innenrevision" eine Person mit Telefonnr. angegeben, die laut dieser Beschreibungsseite "für allgemeine Rechts- und Prozeßangelegenheiten des Bundesarchivs" zuständig ist. Gestumblindi 17:43, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Was soll denn dieser Beitrag? Warum viele Zweifel haben, dürfte in der Diskussion und angesichts der Beispiele hinreichend deutlich geworden sein. Dass außer den teils mit ADN-Fotografen geschlossenen Zusatzvereinbarungen bzgl. Internet kaum Details zu den beim Bundesarchiv vorhandenen Rechten und ihrem Erwerb bekanntgegeben werden, macht stutzig. Ein Satz wie „Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst“ kommt zudem nicht gerade sonderlich freundlich rüber. Eher patzig und hämisch. -- Rosenzweig δ 19:26, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nun, niemand wird bestreiten, dass es bei vielen Bildern überraschend wirkt, dass das Bundesarchiv die notwendigen Rechte haben soll. Da es aber durchaus in jedem Fall möglich ist, dass das BA wirklich die dafür nötigen Verträge abgeschlossen hat, und da Commons:Bundesarchiv/de "In der Vereinbarung zwischen Wikimedia Deutschland und dem Bundesarchiv wird u.a. versichert, dass das Bundesarchiv die hinreichenden Rechte besitzt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen" sagt, sehe ich keinen Grund, dieser Versicherung des Bundesarchivs als grosser, leistungsfähiger Institution nicht einfach zu glauben. Wie Berntie unten schreibt, tun wir damit nichts anderes, als das, was wir z.B. bei als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern auch tun. Gestumblindi 20:07, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich sehe schon Gründe, das zumindest nicht für alle Bilder zu glauben, denn manches erscheint einfach nicht plausibel, siehe Beispiele in der Diskussion. Zu selbsterstellten Bildern s.u. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auch ich glaube nicht, dass das Bundesarchiv wirklich die Rechte für alle hochgeladenen Bilder hat. Nur:

Wenn ich ein Bild auf Commons hochlade, dann reicht es, wenn ich irgendwen (notfalls mich selber; dann brauche ich nichtmal ein Mail schicken) finde, der Wikimedia per Mail bestätigt, dass er der Rechteinhaber ist. Dass das kein Nachweis für irgendwas ist, sollte klar sein.

Wenn also das Bundesarchiv Bilder hochlädt (hochladen lässt) und Wikimedia bestätigt (wichtig! gehe davon aus, dass das geschehen ist!), dass es der Rechteinhaber ist, ist das genauso zu werten: Es entspricht den Richtlinien der Commons, bietet aber keinerlei Garantien für irgendwas. Macht man daraus ein Problem, so müsste man auch aus allen als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern und allen OTRS-Bildern ein Problem machen. Echte Nachweise gibt es nämlich in keinem Fall. --BerntieDisk. 19:47, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das Hochladen selbsterstellter Bilder erfolgt allerdings normalerweise nicht im Zehntausenderpack und ist üblicherweise nicht von Pressemitteilungen begleitet. Ein Projekt, das die Öffentlichkeit dermaßen selbst sucht, muss auch die Nachfragen ebendieser Öffentlichkeit aushalten. In Fällen, in denen das selbst erstellt unplausibel erscheint, wird auch jetzt schon nachgehakt. Und nichts anderes passiert auch bei den Bundesarchiv-Bildern. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ändert am Prinzip insofern nichts, als nicht nur "selbst erstellte", sondern auch OTRS-Bilder genauso vom Fehlen eines belastbaren Nachweises betroffen sind (es existiert für kein halbwegs aktuelles Bildchen ein solcher). Auch eine Pressemitteilung macht eine URV mMn weder wahrscheinlicher noch unwahrscheinlicher. Genausowenig dürften, falls wirklich URVen unter den Fotos sind, diese URVen ein irgendwie besonders geartetes Ausmaß haben. Es sind schließlich nicht alle Bilder vom gleichen Fotografen.
Und schlussendlich hält das Projekt die Nachfragen hier aus. Nur eine Antwort wird (bedauerlicherweise) niemand hier bekommen. Ja, man macht sich hier bis zu einem gewissen Grad juristisch angreifbar. Das tut man aber bei praktisch jedem Foto. Wikimedia hat das offensichtlich einkalkuliert, als man die Regeln für das Hochladen von Fotos erstellt hat.
Das Fazit bleibt für mich: Es existiert für die Mehrheit der Bilder auf Commons keine Garantie für irgendwas. Warum man dann in diesem Fall andere Maßstäbe anlegen sollte, erschließt sich mir nicht (siehe den ersten Absatz dieses Beitrags). --BerntieDisk. 21:55, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bilder von Footnote.com

http://archiv.twoday.net/stories/5394239/ Siehe dazu auch Commons Village Pump --Historiograf 16:11, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

FAQ zur Lizenz-Ergänzung CC-BY-SA

Kommentar http://archiv.twoday.net/stories/5394307/ --Historiograf 16:30, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Rattenfänger von Hameln

In der WELT stand dieser Artikel über Ratten in Hameln. Als ich mehr wissen wollte und den WP-Artikel Rattenfänger von Hameln aufsuchte, kam mir einiges aus der WELT bekannt vor. Googlen und Versionsgeschichte ergab folgende Peinlichkeit: Der Artikel wurde im Januar 2004 von einer IP eingestellt (nur diese Bearbeitung). Im Oktober fragte jemand auf der Disk. nach, ob es nicht ein Plagiat von Hameln.de ist. Es gab eine fragwürdige Antwort; tatsächlich stimmt die WP-Urversion mit dem Hameln-de-Text genau überein. Da der Artikel schon früh verändert wurde, ist es zumindest wahrscheinlich, dass die WP von Hameln.de "genommen" hat, nicht umgekehrt.

Wie gehen wir mit sowas um? Der Artikel ist mittlerweile erheblich ausgebaut worden. Ein Löschantrag erscheint mir reichlich radikal.-- Ziko 18:39, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn die Versionsgeschichte verseucht ist, dann löschen. -- Mathias Schindler 19:43, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Mal nicht übertreiben, siehe auch WP:TP. Außerdem ist das eine derart alte Altlast, da macht es keinen Sinn, korrekter als der Papst zu sein...
Da steht „Nach Brüder Grimm "Deutsche Sagen"“. Heißt das, dass dieser und der längst gemeinfreie Originaltext weitgehend identisch sind? Ich habe den Originaltext gerade nicht zur Hand. Wenn das aber stimmt, macht nur der kleine Absatz danach (ab: „Der historische Kern der Rattenfängersage“) Probleme. Und der fällt wohl nicht unter SH. -- Chaddy - DÜP 21:00, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn es mehr als ein WP:TP ist müssen wir auch bei Altlasten hart vorgehen. Also wenn sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk immernoch in der aktuellen Version mitverbaut ist müssen wir löschen. jodo 23:35, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
An Chaddy: Wahrscheinlich ist es eine Zusammenfassung nach Grimm mit eigenen Worten, das hätte Schöpfungshöhe. Grundsätzlich wäre Löschen am sichersten, allerdings - könnte man nicht nur diese Passagen entfernen, die vom Plagiat übrig geblieben sind? Danach könnte ja jemand dann anständig zitieren.-- Ziko 14:52, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wartet einfach mal Histos Statement ab. Ich frage ihn gleich mal, ob er sich hirzu äußern könnte. -- Chaddy - DÜP 17:13, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe darin einen Sturm im Wasserglas. Wo soll da etwas Geschütztes vorliegen? Und wenn es jemand, sieht, dann bitte ausführlich begründen --Historiograf 20:55, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Verwendung von eigenen Texten andernorts

Ich möchte eigene Texte, die ich selbst in die Wikipedia gestellt habe, andernorts im Internet veröffentlichen, ohne auf eine Lizensierung unter GFDL aufmerksam zu machen. Darf ich das unter der Voraussetzung, dass ich ausschließlich meinen Text ohne spätere Bearbeitungen dritter verwende? 80.135.220.205 20:26, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kurz: ja, natürlich. --AndreasPraefcke ¿! 20:50, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für die Auskunft. 80.135.220.205 20:55, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo, auf die Gefahr hin, dass ich wieder nerve: In einem geplanten Artikel ließen sich Aussagen zum Altar der dortigen Kirche mit alten Fotos untermauern, die auf www.bildindex.de zu sehen sind. Ein Link auf die komplette Seite, die das Bild anzeigt, ist nicht möglich, weil das (absichtlich, um Verlinkung zu verhindern?) verhindert wurde, aber ein Link auf das Bild als Einzelnachweis wäre möglich. Kann das Probleme geben? --Stuby 21:10, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Was im Netz als Bild rumliegt, ist auch verlinkbar. Es gibt nur ganz wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern. Sag mal die konkrete Stelle. --RalfRBerlin09 19:03, 20. Dez. 2008 (CET) PS: du nervst nicht ;)[Beantworten]
Dito. Aber schau mal genau was das für Bilder sind. Bildindex enthält auch tausende PD-Bilder, die du dann auch gern hier hochladen könntest. Wäre aber ein Einzelprüfungsfall. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:33, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Es handelt sich um dieses und dieses Bild. Die Bilder sind gut 70 Jahre alt, wenn der Fotograf nicht kurz darauf tot zusammengebroch ist, dürften sie nicht gemeinfrei sein, denke ich. Was ich noch nie geschafft habe, ist, einen Link auf die Bildindex-Seite mit Navigation und dem Bild zu setzen, der dann auch funktioniert. Ein Link in dieser Art kommt dabei raus, und der funktioniert einmal oder zweimal oder bis zum nächsten Browserstart oder am selben Tag oder keine Ahnung. Wahrscheinlich kann man das auch anders machen, aber dafür bin ich zu doof. --Stuby 09:36, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

In wie weit müssen wir vielleicht die genannte Vorlage bezüglich des Hinweises der Deutschen Post AG abändern?

„Herausgeber der Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Abbildungen dieser Postwertzeichen aus der "Philatelie aktuell" dürfen nur für Publikationszwecke im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Herausgabe verwendet werden. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden. Beim Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens als Entwurfskennzeichen über eine Ecke des Postwertzeichens kann dieses auch in Originalgröße abgebildet werden. Eine andere Verwendung der Abbildungen (z.B. für die Gestaltung von Produkten) ist nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zulässig.“

Deutsche Post AG

Quelle: Webseite der Deutschen Post
Gruß kandschwar 21:12, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

mE gar nicht. Das hatten wir schonmal ausdebattiert. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:45, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wer das mit Vergrößerung und Verkleinerung geschrieben hat, meinte entweder nur den Print-Bereich oder hat keine Ahnung. Das kann man nämlich im Internet unmöglich fordern und einhalten. --RalfRBerlin09 18:47, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wo muss der GNU-FDL-Hinweis stehen?

Jemand möchte eines unserer Bilder, das unter GNU-FDL steht, für ein Banner verwenden. Das Banner wird auf mehreren Seiten einer Website stehen. Muss der Hinweis auf den Urheber, Lizenz etc. pp. laut unseren Lizenzbestimmungen unter jedem Banner stehen oder irgendwo auf jeder Seite oder im Impressum oder sonstwo? --Streifengrasmaus 15:37, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde als erstes den Bildautor direkt befragen, der kann direkt angeben, wie er die Lizensierung wünscht. Und das kann durchaus von den allgemeinen Gepflogenheiten abweichen. Bei mir siehts so aus: http://www.fahrradmonteur.de/impressum.php (ich habe allerdings alle Autoren gefragt, ob es so in Ordnung geht). Ansonsten müßte Urheber und Lizenz bei jedem Banner stehen, die Quelle Wikipedia jedoch nicht. --RalfRBerlin09 18:45, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke. Der Bildautor ist nicht mehr aktiv und hat auch keine email angegeben, allerdings kann ich die vielleicht unter seinem Realnamen ergooglen. --Streifengrasmaus 19:12, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bundestagsdebatten

Im UrhG steht in § 48: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

Interpretiere ich das richtig, dass Bundestagsdebatten und Debatten in Gemeinderäten (zumindest aus öffentlichen Sitzungen) als staatlichen/kommunalen Organen demnach benutzt werden können? Fallen Landtage/Kreistage etc. auch unter kommunale Organe? --::Slomox:: >< 16:15, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich interpretiere es so, ja. Ich werde aber mal im Schricker nachsehen. --RalfRBerlin09 19:01, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Katzenberger in Schricker, S. 180ff verneint das öffentliche Interesse als Grund für den Ausschluß bestimmter amtlicher Werke vom Urheberrechtschschutz...' pauschal. <Zitat>: Zu fordern ist vielmehr ein qualifiziertes öffentliches Interesse, welches jedenfalls in Bezug auf § 5 Abs. 2, wie schon dessen Wortlaut zeigt, ein bestimmtes amtliches Interesse sein muss.</Ende Zitat>. (Hervorhebungen in der Quelle ebenso) --RalfRBerlin09 21:17, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wozu bitteschön gibt es den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliche_Rede_(Urheberrecht) ???? --FrobenChristoph 01:00, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

"Vervielfältigung und Verbreitung" → Veränderungen nicht explizit erlaubt → nicht frei genug. --88.134.44.154 02:43, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ein gewisses Veränderungsverbot gibt es eh, auch bei Bildern. Man darf nicht alles ändern, auch wenn eine freie Lizenz vorliegt. Zitate dürfen nie verändert werden, ohne daß dies entsprechend gekennzeichnet ist. --RalfRBerlin09 17:55, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Üblicherweise richten wir uns nach dem höchsten Schutzniveau in DACH, sonst könnten wir Hundertwasserhausbilder aus dem gegenüberliegenden Haus zulassen. Da Ö und CH nicht mitziehen, sollten wir davon Abstand nehmen --Historiograf 18:38, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ok, erscheint logisch. --RalfRBerlin09 22:33, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

cc-by-nc-sa

Die Frage gehört eigentlich nicht hierher, hier lesen aber mehr Leute mit... Da gibts 2 Videos mit der genannten Lizenz:

Die würden mir bei Wikiversity gut gefallen. Ich sehe leider keine Möglichkeit, die Dateien dort zu nutzen :-( Bemerkenswert finde ich, daß das ZDF CC-Lizenzen verwendet. Da scheint ein Umdenken bei den "Profis" einzukehren...--RalfRBerlin09 19:00, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo Ralf, ich habe leider die Frage nicht verstanden. Was möchtest du denn wissen? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:06, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Gibt es eine Möglichkeit, ein Schlupfloch, NC-Dateien in Wikiversity zu nutzen? --RalfRBerlin09 21:01, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Achso. Ich kenne mich mit der Lizenzierungspolitik dieses Projekts nicht aus, gehe aber mal davon aus, dass sie sich nicht sehr von der unseren unterscheidet. Außerdem müssen AFAIK von der WMF her alle Dateien kommerziell verwendbar sein. Daher ist die Antwort wohl nein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:04, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich denke da an §52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) Schricker S. 1064 ff liest sich so...--RalfRBerlin09 21:07, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Maßgebend ist die Lizenzpolitik der Foundation: http://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy .Und Freie Inhalte umfassen nunmal die Möglichkeit kommerzieller Nutzung. Zum Vergleich, ob das sinnvoll ist, sei mal ein Vergleich zu freien Softwareprojekten erlaubt. Wie "frei" wäre Linux, wenn man es nicht kommerziell nutzen dürfte? Oder Gimp, wenn man damit keine kommerziellen Bilder bearbeiten dürfte? Ich denke NC hat hier, Stricker hin oder her, keine Chance. Wobei ja Verlinkung auch die Notwendigkeit nicht unbedingt vorhanden ist. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET) P.S.: Die Videos waren ganz interessant. Da diese von meinen GEZ-Gebühren produziert wurden, wünsche ich mir, dass freie Lizenzsierung bei den öffentlich rechtlichen zum Standard wird. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

EDP definieren.-- Wiggum 22:27, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

ÜLgG hinzunehmen. --Port Disk. 22:39, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Entscheidend ist, was die Policy der WMF erlaubt: einen sehr kleinen Anteil an nicht-freien Medien, wobei diese nicht auf Vorrat nach dem Motto "Wir könnten bei NC jede Menge feiner Bilder von Berufsfotografen kriegen" gebunkert werden dürfen, sondern nur dringend Notwendiges für die Artikelillu abzudecken haben. Es wäre Sache der Community in einem MB solche Ausnahmen zuzulassen. Vor einigen Jahren entschied sich ein bildrechtliches MB für eine Lockerung unserer strengen Haltung, es wurde aber nie umgesetzt. Nachdem das Bundesarchiv, was ich nie für möglich gehalten hatte, uns mit CC-BY beglückt hat, würde ich die Erfolgsaussichten in der Community skeptisch sehen. --Historiograf 18:47, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Werk der Deutsche Bundesbahn = amtliches Werk?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Karten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn keine vom Urheberrecht ausgenommenen Amtlichen Werke sind? --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 19:05, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es gab bei der Bahn Beamtete, sie selbst war aber kein Amt - also würde ich persönlich meinen, Werke der Bahn sind nicht gemeinfrei. --RalfRBerlin09 21:21, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dem würde ich mich anschließen. Zudem ist meist bei Karten die Kleine Münze gegeben. Karten fallen auch mE sowieso nicht unter Amtliche Werke, von daher kann §5 UrhG nicht angewandt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:30, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Der oberste Vorgesetzte aller Bahner war damals ein Minister - reicht das nicht, um die Sache zu einer staatlichen solchen zu machen? BerlinerSchule 15:28, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nicht jedes Werk eines Amtes ist ein amtliches Werk iSd UrhG. In DA ist das viel restriktiver geregelt als zB in den USA. sугсго 15:32, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Da steht (auch) "andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind..." - das sollte nicht für Fahrpläne gelten und für diejenigen Karten, die zum besseren Verständnis des Fahrplanes mitveröffentlicht wurden? BerlinerSchule 16:25, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wie bereits oben erwähnt, ist die Bahn selber kein Amt. Daher kann sie keine amtlichen Werke herausgeben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:14, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Upload von Logobilddateien

Welche Voraussetzungen muessen fuer den Upload einer Logobilddatei vorhanden sein bzw. welche Informationen muessen auf der Seite der Datei aufgelistet werden? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Logos dürfen keine Schöpfungshöhe haben. Wichtige Angaben sind wie bei allen anderen Bildern auch: Quelle, Urheber (sofern bekannt) sowie die Lizenz {{Bild-LogoSH}} Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:18, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
D. h., wenn ich ein Logo rauflade und einbinde und alle notwendigen Angaben wie beschrieben mache, dass es von anderen kommerziell verwendet werden darf? Anders gefragt: Wenn z. B. man das Logo von Aldi in Deutschland einbinden moechte, wie geht man vor? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

techn. Schaubild übernehmen

Hallo,
ist es rechtlich möglich dieses Schaubild auf Seite 4 unten in die dt. WP mit dt. Beschriftung zu übernehmen oder müßte man es komplett neu zeichnen? Wenn man es übernehmen darf, welchen Lizenzbaustein müßte es bekommen? Danke für Feedback.
Viele Grüße --Marsupilami 01:42, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Probleme. Der Baustein wäre {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. -- Chaddy - DÜP 02:14, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für Dein Feedback. Das Schaubild habe ich unter WP:GWÜ#Osmosekraftwerk Übersichtsgrafik Pressure Retarded Osmosis eingebunden. Viele Grüße --Marsupilami 02:48, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Historische Schallplatten

Hallo, ich möchte gerne historische Schellacks aus meiner Sammlung zur Artikel-Illustration hochladen. Auf Commons ist das verboten, da diese nicht als mein Werk gelten, wie ich eben erfuhr. Ist ein Hochladen zumindest hier möglich? --Mediatus 23:10, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Link to commons
Hier gelten mehr oder weniger die selben Regeln wie auf Commons. Ein Überblick gibt Wikipedia:Bildrechte. Ein Unterschied (der für dich relevant sein könnte) gibt es bei der Frage an wann ein Werk (der angewandten Kunst) Schöpfungshöhe (SH) hat oder nicht. Die Bausteine (bei keiner SH) wären dann {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{Bild-LogoSH}}. --Isderion 23:31, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wie steht es mit diesem Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Schallplatte.jpg?uselang=de . Das soll laut Angabe seit 2002 auf der Wikipedia stehen. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich sehe in dem Scan einer historischen Schallplatte ebenso keine Probleme, wie wenn ich mein Auto fotografiere und hier zu einem Artikel reinstelle Wikipedia:Bildrechte sagt mir zu meinen Fall nichts. Ich brauche bitte eine konkrete Antwort. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bitte bemühe dich doch wenigstens ansatzweise, klar zu machen, worum es dir geht. Mit "Scan einer historischen Schallplatte" vermag ich nichts anzufangen, denn es ist trivial, dass du selbstverständlich die Platte auf den Scanner legen kannst, wenn er groß genug ist und das Bild hier veröffentlichen. Vermutlich geht es dir aber um die Umschläge und da gilt genau dasselbe wie für Buchumschläge: Es komtm auf den Einzelfall an. In den meisten Fällen sind die Bilder sicher OK, da es sich um Werke der angewandten Kunst handelt, aber wenn berühmte Künstler sie gestaltet haben, ist Vorsicht geboten --Historiograf 23:57, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

for Histo: File:Polydor H 50181B Heimweh.jpg & File:Schallplatte.jpg --Isderion 00:02, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ist sicher bei mir nicht der Fall, da Schellacks früher in aller Regel ganz allgemeine Hüllen erhalten haben. Meist eben nur mit dem Logo des Herstellers oder mit Reklame für andere/ähnliche Platten. Manchmal war neben dem Logo auch ein wenig Gestaltung mit Linien, Sternchen o.ä. oder auch Reklame für Grammophone. Nur sehr wenige dieser in aller Regel sehr labbrigen Papierhüllen waren deffinitiv für eine konkrete Platte gestaltet und meist sind die Hüllen aufgrund ihrer schlechten Qualität nicht mehr erhalten oder völlig zerschlissen. --Mediatus 00:06, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Man hat die Hüllen nach dem Kauf meist weggeworfen und die Platten in Alben oder Ständern aufbewahrt, da eine Aufbewahrung in Hüllen für die sehr zerbrechlichen Platten nicht so ratsam ist. Daher haben die Plattenfirmen auch nicht so einen Aufwand mit den Hüllen getrieben wie zur Zeit der Schallplatte. --Mediatus 00:13, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Also bei den hier für Histo hochgeladenen Coverbilder sehe ich keinerlei Schöpfungshöhe. Die meisten Plattencover, die ausschließlich ein Logo und Text enthalten sollten frei von Schöpfungshöhe sein. Sobald jedoch ein Lichtbild oder eine Grafik verwendet wurden ist, kann man davon erstmal grundsätzlich nicht mehr ausgehen. Bei Grafiken kann noch genauer geprüft werden, bzw. gehen wir im Zweifel von nicht vorhandener Schöpfungshöhe aus. Denn Plattencover zählen zur Gebrauchsgrafik. Die Schwelle der Schöpfungshöhe ist da höher angesetzt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:29, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Christian, das ist die klarste Ansage! Vielen Dank! --Mediatus 10:33, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe das Bild zwischenzeitlich verändert, damit es nicht gelöscht wird. Doch denoch: Was meint ihr zur Abbildung von diesen allgemein gehaltenen alten Schellackhüllen? --Mediatus 10:27, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn sie zur Illustration eines Artikels verwendet werden können, dann her damit. Am besten aber immer auf DE hochladen. Bei Commons gibt es einige, die schon in der Anordnung der Rillen auf der Platte Schöpfungshöhe sehem. Bei uns sollten die meisten Bilder sicher sein, wenns im Schöpfungshöhe geht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:48, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Sehr gut - wenn jemand dann immer noch Zweifel wegen der Schutzhülle hat, kann man immer noch "löschen". Doch mir bitte vorher sagen, dann lade ich eine Version mit verdeckter Hülle hoch. Ich denke mir halt, daß Schellacks, die eine allgemeine Schmutzhülle haben, auch für den Betrachter einfach "spannender" sind, als nur die schwarze Platte. --Mediatus 11:19, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Steht jetzt unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Polydor_H_50181B_Heimweh_Freddy.jpg auf dem deutschen Wikipedia-Server. Als Baustein habe ich "Bild-PD-Schöpfungshöhe" gewählt. Sollte ein anderer zutreffender sein, bitte ich, diesen entsprechend auszuwechseln. --Mediatus 14:58, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Darf man ein Bild eines Mannes, der vor 145 Jahren verstarb, problemlos verwenden?: Doederlein auf Bayerische Akademie der Wissenschaften Der Fotograf müsste folglich älter als 85 Jahre geworden sein, wenn er mit 10 Jahren Döderlein kurz vor seinem Tod fotografiert hätte, damit die Frist von 70 Jahren noch gälte. Wie müsste ich vorgehen? Dank und Gruß, --Steevie schimpfe hier :-) 09:24, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Sofern sich der genaue Name des Urhebers nicht ermitteln lässt, so könntest du das ganze als PD-alt-100 kennzeichnen und hier hochladen. Die Annahme, dass ein mindestens 145 Jahre altes Bild nicht gemeinfrei ist und irgendjemand daran Rechte beansprucht, halte ich in diesem Fall für unwahrscheinlich. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:26, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Alte Ansichtskarten und deren Reproduktion

Unter welchen Bedingungen können Scans von Ansichtskarten (Landschaften, Ortschaften, Gebäude) bzw. deren Reproduktionen in Sammelbänden in Artikel verwendet werden? Dank für jede Hilfe -- Pfir 12:33, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Alles steht auf WP:BR --Historiograf 23:48, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Abbildung nachzeichnen

Ich habe in einer Zeitschrift eine Abbildung gesehen, die den Verlauf einer Erkältung darstellt. Ist es erlaubt, diese sinngemäß nachzuzeichnen oder ist das eine Urheberrechtsverletzung? Wie sollte man das ggf. kenntlich machen? --Jdiemer 14:12, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn du sie nachzeichen darfst, darfst du sie auch so verwenden. Abzeichen macht keinen Unterschied.--84.160.201.200 16:09, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für die Antwort. Soweit war mir das schon klar. Die Frage ist, inwieweit man die Grafik "verändern muss", damit sie als neues Werk gilt. --Jdiemer 16:14, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es kommt hier darauf an, ob die Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, aber da kann man im Prinzip nur wilde Vermutungen anstellen, du kannst dich auch nicht auf ein selbstsicheres "bestimmt keine Schöpfungshöhe!", wie es von manchen hier schnell geäussert wird, verlassen, sobald es sich um mehr als ein paar einfache Formen handelt - und es geht hier ja auch nicht um ein Logo wie das Laufende Auge, da könnte also selbst etwas Einfacheres als das Auge noch geschützt sein (diesem Logo wurde der urheberrechtliche Schutz verwehrt "weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist", aber das wird ja bei so einem Erkältungsverlauf nicht gemacht). Wenn nun diese Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, dann ist und bleibt sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk, egal ob du sie einfach kopierst oder verändert nachzeichnest. Nur wenn du ein völlig neues Werk schaffst, das bloss noch auf den Informationen über den Erkältungsverlauf, die du der Abbildung entnommen hast, basiert, aber ansonsten grundlegend anders aussieht, könnte es in Ordnung sein, denn Fakten sind nicht schützbar... Gestumblindi 16:27, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für die Ausführungen, das leuchtet ein. Ich habe nochmal etwas gegooglet, offenbar hatte die Zeitschrift auch "abgekupfert", es geht um folgende Grafik: http://www.erkaeltung-online.de/rund_um_erkaeltung/uebertragung_verlauf/ Da ich nun eine verlinkbare Version habe, ist das erstmal erledigt, ich werde den Link auf Erkältung hinterlassen. --Jdiemer 17:17, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Da erkenne ich nun beim besten Willen keine Schöpfungshöhe. Es handelt sich um einen simplen Graphen. -- Rosentod 17:27, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 21:18, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Skizzen

Ich frage hier auch noch mal: WP:FZW#Urheberrecht Skizzen aus Fachbüchern. -- Widescreen ® 16:41, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bildzitate sind hier ein no-go; aber in den meisten Fällen sind einfach Skizzen gemeinfrei, da keine SH. Da es sich um wissenschaftlich-technische Darstellungen handelt, sind die Hürden niedriger und es muss jeder Einzelfall geprüft werden. Aber sehr einfache Gestaltungen fallen nicht einmal unter die kleine Münze --Historiograf 23:50, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Zeitungswerbeplakat

Ist hier noch Schöpfungshöhe vorhanden, wenn ich nur die obere Hälfte oder das obere Drittel verwende? Außer dem Zeitungskopf ist lediglich die Schlagzeile zu entziffern (um letztere geht es mir eigentlich). --Marcus Schätzle 08:43, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das einzige, was SH begründen könnte ist der Einfall, die Küstenlinie mit der Zeitung zu verbinden. Wenn man sich nicht ganz auf die nicht geschützte Zeitungs-Headline beschränken will, kann man auch das ganze Plakat verwenden, denn das, was allenfalls SH hätte, befände sich in der oberen Hälfte/Drittel --Historiograf 10:58, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Haftung bei Editierung

Eine Frage: Angenommen ich bearbeite ein Werk an dem sich später herrausstellt, dass es urheberrechtlich nicht in Ordnung ist und lade eine neue Version der Datei hoch. Kann ich dann als Editierer haftbar gemacht werden? Die Frage kommt mir, da ich gerne in Datei:CantStopLovingYou.png einen Fehler ausbessern würde, aber vom Zitatstatus nicht überzeugt bin. Vielen Dank jodo 13:06, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Probleme mit dem Zitat. Und ich würde auch die Haftbarkeit für Bearbeitung ausschließen. Letztendlich haftet der Ur-Uploader doch für das was er hochgeladen hat. Wenn nun Korrekturen an dieser Datei vorgenommen werden, ändert das ja nichts daran, dass der Uruploader das Ding hier reingestellt hat. Christian Bier (Disk.) (+/-) 13:56, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Du haftest wohl voll als Mitstörer auf Unterlassen und - soweit Dich Verschulden trifft - auch auf Schadensersatz, wenn Du es vorsätzlich machst, drohen bis zu drei Jahre Haft. Dein Hochladen ist ein sicherer Beweis der Vervielfältigung und wohl auch Verbreitung. sугсго 14:47, 23. Dez. 2008 (CET) (Ich würde deshalb Zweifel am eigenen Handeln nie öffentlich kundtun; je nach Art der Zweifel kommt man am Verschulden und Vorsatz nicht mehr vorbei)[Beantworten]

Es ist nicht das erste Mal Syrcro, dass du dich hier sehr eigenartig äußerst. Ich halte deine Aussagen für unverantwortliche Panikmache --FrobenChristoph 02:02, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Er hat aber recht... -- Chaddy - DÜP 02:11, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Er hat doch nur zum Ausdruck gebracht, dass man, wenn es angebracht ist sich dumm zu stellen, man vorher keine intelligenten Fragen stellen sollte. --Wuselig 02:18, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für die Antworten. Hat mich in der Annahme bestärkt die Datei nicht zu bearbeiten. jodo 00:52, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist von hier kopiert worden, allerdings ist das eine Seite aus Meyers Konversationslexikon, somit geht das in Ordnung, oder? --Philipp Wetzlar 14:28, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Na, leicht modernisiert in den Formulierungen ist der Artikel ja schon ;-) ("kämpfte" statt "focht" etc.) und am Ende ergänzt ("Er wurde 1888 kommandierender General des Gardekorps und nahm 1893 seinen Abschied.") Die 4. Auflage des Meyer von 1888-1890 wird hier jedenfalls als gemeinfrei akzeptiert (ich bin mir nicht ganz sicher, warum: schliesslich stammen die Texte von verschiedenen Autoren, die in Einzelfällen auch noch bis nach 1937 gelebt haben können?) und mit dem Baustein Vorlage:Meyers versehen. Der "Ersteller" unseres Artikels hat seine Quelle etwas unpräzise mit "Lexikon 1888" angegeben, aber immerhin. Ich setze also gleich mal den Meyers-Baustein rein, damit hat sich dann auch der Quellenbaustein erledigt, da die Quelle weitgehend klar ist (gut, es fehlt dann eine Quelle für den letzten Satz - aber nur dafür den Baustein reinzusetzen scheint mir etwas übertrieben? Der Meyers-Baustein sagt eh, dass der Artikel mit aktuellen Quellen geprüft und wo nötig überarbeitet werden soll, und dass diese Quellen dann auch angegeben werden sollten). Gestumblindi 14:54, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Überarbeitungen am sprachlichen Inhalt stammen alle von mir, ursprüglich war der Text quasi aus dem Meyers kopiert worden, aber trotzdem Danke für die schnelle Hilfe. --Philipp Wetzlar 15:28, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Zur Frage, warum wir den als gemeinfrei akzeptieren: Soweit ich weiß, hat der Verlag versichert, dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. -- Chaddy - DÜP 18:11, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Meyer 1888: Wirklich gemeinfrei?

Die obenstehende Anfrage hat mich dazu gebracht, darüber nachzudenken: warum wird hier eigentlich davon ausgegangen, dass die Texte aus der 4. Auflage von Meyers Konversationslexikon von 1888-1890 (bzw. 1892 mit den Supplementbänden) gemeinfrei sind? Anonym ist das Werk nicht, es gibt ein Mitarbeiterverzeichnis, siehe http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=101234 und http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=101235 . Genau den einzelnen Artikeln zuordnen kann man die einzelnen Autoren nicht, aber es ist zumindest angegeben, welche Autoren in welchem Bereich tätig waren. D.h. man müsste doch z.B., wenn man einen Artikel aus dem Bereich "Staatengeschichte, Politische Biographie" übernehmen will, zuerst sicherstellen, dass alle Autoren, die an diesem Bereich im Meyers mitgewirkt haben, seit 70 Jahren tot sind? Ein Autor, der 1890 publiziert hat, kann 1938 durchaus noch gelebt haben. Sicher, er wäre ein alter Mann gewesen. Beim Meyer werden wohl vor allem etablierte Wissenschaftler mitgeschrieben haben, wohl kaum jemand unter ca. 30 Jahren. Ein 1890 Dreissigjähriger wär dann also 1938 78 gewesen - alt, aber nicht biblisch. Gestumblindi 15:22, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Soweit ich weiß, hat der Verlag versichert, dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. -- Chaddy - DÜP 18:11, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wo und wem hat er das versichert? Gestumblindi 19:02, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Der hat den Job gewechselt. Der arbeitet jetzt beim Bundesarchiv. ;-) --Wuselig 19:47, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich hatte mir eigentlich eine etwas hilfreichere Antwort erhofft :-) - die Frage war auch ernstgemeint: Wenn laut Chaddy "der Verlag versichert" hat, "dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind", dann müsste man das doch auch referenzieren können (wann, wo und wem wurde es versichert? Mich wundert es ja etwas). Gestumblindi 16:00, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich wollte natürlich niemanden von einer ersthaften Antwort abhalten, als mich bei der gezogenen Parallele der Schalk ritt. Hier also meine Meinung zu dem Thema. Es zeichnet uns aus, dass wir uns hier mehr Gedanken zu Urheberrechtsfragen machen, als sich dies manch "offiziele" Institution macht. Deshalb finde ich es etwas verwunderlich, dass sich in Fragen des Bundesarchivs noch niemand von dortiger offizieler Seite zu unserer hiesigen Diskussion geäußert hat. In Sachen Meyers 1888 denke ich aber, dass wir dies schon seit mehreren Jahren, unangefochten hier übernehmen. Da es sich nicht um ein obskures, nur wenig verbreitetes Werk handelt und sich dennoch bisher niemand in seinen Rechten verletzt gefühlt hat, können wir wohl davon ausgehen bei Meyers auf der sicheren Seite zu sein. --Wuselig 19:26, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Text ist von hier übernommen. Ich vermute einmal, dass die Erstübernahme noch nicht einmal eine URV darstellt. Als Quelle gemäß WP:Q ist das wiki aber nicht geeignet. Das daher notwendige Löschen der Quellenangabe schafft aber wohl eine URV. Wie müssen wir hier vorgehen?Karsten11 18:51, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die History aus dem Wirtschaftswiki importieren. Notfalls per copy und paste in den Artikel text, Anmerkung und dann wieder raus.--84.149.247.217 20:31, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Erst mal klären, ob das überhaupt SH hat. -- Chaddy - DÜP 20:58, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auftragsfotos, Fotograf vor 70 Jahren gestorben

Hallo,

Auf dieser Seite gibt es Bilder, deren Urheber 70 Jahre tot ist. Die Fotografien wurden aber offenbar im Auftrag eines Unternehmens gemacht und auf der Homepage heißt es heute: „die uns dankenswerter Weise von der GAG zur Verfügung gestellt wurden“.

  • Haben die Bilder also noch irgendwelche Schutzrechte?
  • Sind die Scans oder was auch immer – also die digitale Form – von irgendeinem anderen Schutzrecht geschützt?
  • Oder kann man die Bilder von der Seite frei verwenden? (Also z.B. für commons.)

Danke und Grüße --OecherAlemanne 21:34, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Da es Auftragsbilder sind, hat GAG die Rechte an den Bildern. Dass die Bilder für diese Homepage zur Verfügung gestellt werden, heißt ja nicht unbedingt, dass sie unter einer freien Lizenz stehen. Also müsste GAG nach der Lizenz gefragt werden bzw. mit einer freien Lizenz einverstanden sein (--> OTRS, sie sollten auch versichern, dass das Auftragsfotos sind). ABER: Nach deutschem Recht sind die Bilder ja gemeinfrei, da der Urheber länger als 70 Jahre tot ist.
  • MMn nein.
  • Nein.
  • Ja. Wie das mit Commons aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke, das geht da auch. (Kommt auf die dortige Alters-Regelung an)
Soweit meine (womöglich etwas eingerosteten) Urheberrechtskenntnisse. Grüße, Ireas (+/-) 21:49, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Leider gib es noch einen kleine Haken gestorben 1938 . Die Bilder werden erst per 1.1.2009 gemeinfrei! Ansosten stimmt das was Ireas zu deinen Fragen gesagt hat. Wenn es der Fotograf bekannt ist, und die Bilder deswegen gemeinfrei sind( in diesem Fall näschtsnes werden), aknn uns eigentlich egal sein für wenn sie gemacht wurden. Denn auch das alleinige Verfügungsrecht verfällt spätestens zusammen mit dem Urheberrecht (jedenfals in DACH ist keine längere Schutzdauer möglich).-- Bobo11 21:59, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ob wir so lange noch warten können? ;) Grüße, Ireas (+/-) 22:01, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Einscannen, bzw. vorbereiten kann man sie ja schon. Mit dem Hochladen würde ich aber die paar Tage aber noch warten. Aber das mit dem 70pma ist eben halt so, dass der Stichtag für die Gemeinfreiheit immer der 1. Januar im folgenden Jahr nach dem 70. Todestag ist. Und eben NICHT am 70. Todestag. Bobo11 22:04, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ah, danke für die schnellen Auskünfte! Also nochmal für mich: GAG hat bis Ende des Jahres noch die Urheberrechte. Es spricht aber nichts dagegen, wenn ich das alles jetzt runterlade und ab dem 1.1.09 zumindest auf die deutsche Wikipedia-Seite hochlade, ja?--OecherAlemanne 22:07, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nicht ganz richtig, GAG „könnte“ (muss aber nicht) noch bis Ende Jahr die alleinigen Verwertungsrechte besitzen (Nicht immer mit den Urheberrechten verwechseln!). Ab dem 1.1.09 aber sicher nicht mehr. Bobo11 22:20, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Genau. Ireas (+/-) 22:08, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Super! Danke! --OecherAlemanne 22:12, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kann man auch jetzt schon hochladen, wegen den paar Tagen wollen wir mal nicht korrekter als der Papst sein... -- Chaddy - DÜP 00:55, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde das nicht tun. Theoretisch könnte man doch sicher für eine Urheberrechtsverletzung verklagt werden, auch wenn die Rechte wenige Tage nach der Verletzung ablaufen. Es eilt doch nicht. Gestumblindi 03:27, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dito. Wer übrigens möchte, ich hab mal ne kleine Liste angefangen Gemeinfrei ab 1. Januar 2009. Vielleicht kann ja schon der ein oder andere entsprechende Bilder vorbereiten und die Artikel dann zeitnah frisch bebildern. Christian Bier (Disk.) (+/-) 04:20, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Über CatScan finden sich auch noch ein paar weitere Maler: [5] --88.134.44.154 15:47, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für den Tipp, hab meine Liste soweit ergänzt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:17, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Lizenzstatus von Weihnachtsliedern

Hallo, welchen Lizenzstatus haben eigentlich klassische / volkstümliche Weihnachtslieder inne (Beispiel: Oh, du fröhliche, All I want for christmas etc.)? Darf man diese weiterverwenden? --OnlineT Post für mich? 22:22, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Eigentlich geelten auch hier die allgemein üblichen 70 Jahre pma. Also die uralt Weihnachtsliedern, bei denen der Autor des Liedetextes so wie der Komponist des Melodie die Radischen schon seit über 70 Jahren von unten ansehen eigentlich unproblematisch. Aber Achtung es gibt durchaus Weinachtslieder die um einiges jünger sind als man meint. Aber Achtung bei jeder Aufnahme (auch von gemeinfreien Werken!) hat der Künstler 50 Jahre lang (Nach der Veröffentlichung) ein Verwertungsrecht seiner Aufnahme. --Bobo11 22:29, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
(BK:) Wenn der Autor des Liedes länger als 70 Jahre tot ist, dann darfst du das Lied verwenden, wie auch immer du willst. Bei z. B. O_du_fröhliche ist das der Fall. Ansonsten gilt theoretisch, dass das Lied urheberrechtlich geschützt ist. Ausnahmen sind aber bspw. „Zitate“, also kurze Ausschnitte aus dem Lied. Wenn allerdings der Autor noch nicht oder weniger als 70 Jahre lang tot ist, ist es rein theoretisch verboten, das Lied weiterzuverwenden (auch wenn sich so gut wie niemand darum schert, aber das ist eine andere Geschichte). Grüße, Ireas (+/-) 22:31, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
(BK auch) Das kommt stark drauf an, ob sie tatsächlich volkstümlich sind oder nur den Eindruck machen. O du fröhliche stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunders (genauso etwa wie Stille Nacht, heilige Nacht). Komponist und Texter sind seit deutlich mehr als 70 Jahren tot, die Texte und Melodien sind also gemeinfrei. "All I want for Christmas" ist von Mariah Carey, die lebt noch, das Werk ist also geschützt. Liste fremdsprachiger Weihnachtslieder und Liste deutschsprachiger Weihnachtslieder können bei der Beurteilung des Alters helfen. (Sonst: Google hilft oft auch). -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:36, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Wobei eine rein private Verwendung vom Urheberrecht in der Regel sowieso nicht erfasst wird. Wenn Du zuhause ein geschütztes Lied deiner Familie aufführst, ist das also absolut kein Problem (sonst wäre es ja Unsinn, wenn man die Notenbücher einfach so erwerben könnte). -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:40, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
PS: Mit dem Erwerb eine Notenbüchlein erwirbst du in der Regel auch die Aufführungsrechte (deswegen sind die Preise sie bei geschützten Titel auch um einges höher als bei gemeinfeien). Denn in der Regel werden die Rechte vom Künstler an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten. Und die Gebühren die auf den Noten sind, werden an eine z.B. in der Schweiz von der SUISA verwaltet und unter den Künsteler verteilt. Wobei wenn es sich um eine komerzielle Aufführung handelt sind natürlich Gebüren abzuliefern. Aber für im normalen Gebrauch hast du mit dem Erwerb eine Notenbüchlein, auch alle Rechte erworben um diese vor deiner Familie vorzuspielen (unentgeltlich ist hier das Zauberwort). Bobo11 22:54, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Für den Gebrauch im Familienkreis braucht man keine Rechte zu erwerben. Die Aufführungsrechte, die man je nachdem mit einem Notenkauf erwerben kann (unterschiedlich geregelt) beziehen sich auf öffentliche Aufführungen. Niemand kann einem verbieten, im Kreise seiner Lieben zu singen und zu spielen, was man will. Artikel 19 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (ich beziehe mich darauf, weil nicht nur ich Schweizer bin, sondern sich hier gerade hauptsächlich Schweizer unterhalten, aber in Deutschland wird es ähnlich sein) gestattet zudem ausdrücklich jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde. Gestumblindi 01:24, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für eure Antworten. --OnlineT Post für mich? 01:28, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Editio princeps?

Ich arbeite gerade an einem Artikel zu Amalie von Imhoff und habe auf einer Auktionsseite zwei Gemälde von ihr entdeckt, die ich gerne bearbeitet verwenden würde. Beide entstanden um 1800, eines davon sogar anonym. Nr. 1 und Nr. 2 - zwar schreibt das Auktionshaus, die Bilder wären urheberrechtlich geschützt, doch beziehen sie sich dabei auf die Fotografie an sich, was einer genaueren Überprüfung nicht standhalten dürfte. Fallen beide Miniaturen vielleicht unter die Editio princeps, auch wenn sie meines Wissens nicht gedruckt erschienen? Kann das Auktionshaus mglw. die Rechte an den Bildern haben bzw. dann der Käufer? Das hieße dann aber, dass jeder neue Besitzer erneut 25 Jahre lang Rechte an den Bildern hat, was ja auch nicht sein kann? Vielleicht weiß hier jemand Genaueres? --Paulae 15:02, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wie wäre es, einfach mal Editio princeps zu lesen. Üblicherweise ignorieren wir hier diese Vorschrift aufgrund der bekannten Beweisprobleme: Die Beweislast für das Nie-Erschienensein trägt derjenige, der den Schutz behauptet --84.62.85.8 20:48, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Richtig. @Paulae: Die Bilder sind sicher gemeinfrei. Auch wenn der Urheber ein biblisches Alter erreicht haben sollte, ist er mit Sicherheit schon seit mehr als 70 Jahren tot. Du kannst die Bilder mit der Lizenz {{Bild-PD-alt}} hochladen. -- Chaddy - DÜP 01:42, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke sehr. Na dann werd ich mal loslegen. :o) --Paulae 11:26, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Evaluation der 1923-Richtlinie

Die Evaluation der damals verabschiedeten Richtlinie für 1923-Dateien findet hier statt. [[ Forrester ]] 18:08, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Blue Catfish

Nabend. Bin in dem Gebiet Foto(lizenz) und Fotoupload noch ziemlich neu und unerfahren. Aber das Bild kann ich doch ohne Probleme bei commons hochladen?--Syntaxxe 19:41, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja. Aber wir sind nur an Weihnachten das "Ich frage sicherheitshalber mal bei JEDEM Bild und sei die Rechtslage auch noch so eindeutig Hochlade-Forum" --Historiograf 21:07, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Für Flickr und Commons siehe bitte commons:COM:FLICKR. Unter Tools die Uploadprogramme sollten unbedingt bei Flickr-Bildern genutzt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 21:12, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

tatsächlich URV ?

Hallo Leute. Ich habe mich nun bei den Aufnahmen der Spiele sehr bemüht, keine schöpferisch hochstehenden Teile ab zu lichten und auch die Perspektive so gut als möglich zu verzerren, ja sogar bei einem Foto den gesamten Mittelteil entfernt, damit man nur noch die für den Begriff wichtige Leiste sieht. Dennoch zur Löschung vorgeschlagen ? Bitte, sagt mir, wie ihr das seht. Es handelt sich um:

Danke. Eure Einschätzung ist mir viel wert, da ich es dann ganz lassen kann, weiter Spiele zu illustrieren, da dann ja über kurz oder lang alle diesbezüglichen Fotos gelöscht werden. Grüße. -- nfu-peng Diskuss 13:37, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Bilder liegen auf Commons. Das ist nicht unser Zustänndigkeitsbereich (die LAs wurden natürlich auch auf Commons gestellt). Nach Commons würde ich solche Bilder aber gar nicht erst laden, da die dort eine ganz andere Auslegung von Schöpfungshöhe haben (weil sie eine andere Rechtssprechung zu Grunde liegen haben). -- Chaddy - DÜP 20:43, 26. Dez. 2008 (CET) (Sig später nachgetragen)[Beantworten]

In den USA gibt es keine so starke Sonderregelung für Gebrauchdesign, wie in Deutschland. Deshalb sind die zwei Bilder mit Karton und Artwork sicher nach den Commonsregeln unzulässig, bei dem Spielbrett mit abgedecktem Artwork kann man das auch anders sehen. sугсго 19:06, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auf den Commons gehen die Löschanträge sicher durch und auch in Ordnung. jodo 19:38, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

RaeB

Gehen diese Bilder (Bild 1 und Bild 2) noch ohne Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch? Bei den Besuchern der Veranstaltung und deren Kindern habe ich da mein Bedenken. ST 16:12, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde nicht sagen, dass da irgendwo eine Person, die nicht weggelassen werden könnte, steht. [[ Forrester ]] 16:27, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das erste ist bedenkenlos, das zweite auf jeden Fall nicht. --RalfRBerlin09 17:13, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
@Forrester - es geht bei beiden Bildern um eine Veranstaltung, die ohne die abgebildeten Personen nicht existent wäre. Somit kommt es auf die abgebildeten Personen im Besonderen an. Gruß ST 21:05, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe keine Bedenken. Das sind typische Versammlungen, die freigestellt sind. Und hört diese verdammte Kinder-Sülze auf. Die von der Rspr. erörterten Promi-Kinder-Fälle sind nicht mit Fällen vergleichbar, bei denen man Kinder in einer größeren Menge erkennen kann. Wie wärs wenn ihr die ganze Welt verpixelt vor Schiss? --Historiograf 21:36, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nutzungsbedingungen für TIM-online

Hallo zusammen. Ich habe hier und dort gesehen, dass angeblich Informationen aus www.tim-online.nrw.de genommen wurden. Auf http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung.htm steht unter anderem „Für den Privatgebrauch ist die Betrachtung der Geobasisdaten der VKV NRW auf dem Bildschirm über Internet kostenfrei.“ und „Jede weitere Nutzung der Geobasisdaten der VKV NRW bedarf einer gesonderten Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln und ist kostenpflichtig.“ Darf man nun www.tim-online.nrw.de nutzen, um daraus Informationen zu gewinnen, die man dann in Wikipedia einfließen lässt? --HoH 04:47, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja. Denn die Informationen an sich sind nicht Copyrightfähig. Du darfst - entsprechend wie bei anderen Texten nur nicht die Datenbank als ganzes oder Karten aus der Datenbank übernehmen. Kersti 07:24, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Datenbanken sind nicht nur gegen Gesamtübernahmen geschützt, sondern auch gegen die Übernahme wesentlicher Teile. Was das ist, ist allerdings etwas fraglich. Einzeldatensätze kannste aber immer übernehmen (soweit nicht einzelne Datenfelder/Datensätze selber als Werk geschützt sind - zb. bei einer Bild/Musik/Textdatenbank - wennn sie die Werke selbst enthält - siehe zb die Wikimedia Commons oder die Wikipedia. Nur das systematische Übernehmen wesentlicher Teile durch die Entnahme von jeweils nur ungeschützer Teile ist erlaubnispflichtig. sугсго 13:47, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Gut, damit wäre der Wikipedia-Teil geklärt, aber ich fragte nach meinem Teil. Ich würde doch damit gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, oder umfasst „Privatgebrauch“ auch die Mitarbeit an der Wikipedia? --HoH 17:24, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wieso liest du dir nicht einmal http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87e.html durch? Meines Erachtens sind die Nutzungsbedingungen unwirksam --Historiograf 22:39, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Zwischen Ablauf der Regelschutzfrist und Gemeinfreiheit

Kann man belangt werden, wenn man zwischen dem Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tod des Autors und dem Ablauf des Jahres Werke von ihm verbreitet? Dazu sagt der Artikel nichts (der sagt nur, dass die Regelschutzfrist 70 Jahre p.m.a. ausläuft und die Werke ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gemeinfrei sind - zur Zeit dazwischen wird nix gesagt). Gab es jemals ein Verfahren wegen so was? --Constructor 08:06, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es gibt keinen Zeitraum dazwischen. Der 31. Dezember ist nach BGB-Fristenberechnung der letzte Tag der 70 Jahre. ST 08:35, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Regelschutzfrist reicht bis zum Ende des Jahres. Da ist wohl jemand etwas zu ungeduldig. Und: nein, mir ist kein Verfahren bekannt, aber das besagt nix. --Historiograf 22:40, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ok, nach Korrektur bitte nochmal draufschauen. --Constructor 07:34, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Deine Korrektur habe ich rückgängig gemacht, da ein Satz weiter ausführlich steht, wie die Berechnung erfolgt. --Historiograf 16:10, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Also läuft die Schutzfrist doch bis zu 12 Monate vor Erreichen der Gemeinfreiheit ab! --Constructor 16:34, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Hä? Zwischen Ablauf der Schutzfrist und Beginn der Gemeinfreiheit liegt exakt eine juristische Sekunde. Bsp: Der Autor stirbt am 1.1.1900. Die 70 Jahres-Frist beginnt am 31.12.1900 zu laufen und endet am 31.12.1970. Am 1.1.1971 ist das Gesamtwerk des Autors gemeinfrei. Ich verstehe dein Problem nicht. ST 01:38, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das Problem ist, dass es im Artikel falsch steht, weil da einfach 70 Jahre zur Schutzfrist berechnet werden (z.B. Tod am 15. Mai 1938 -> Regelschutzfrist +70 Jahre -> 15. Mai 2008; unabhängig davon Gemeinfreiheit im folgenden Jahr). Lies den doch mal genau durch. :-) --Constructor 10:17, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, das steht da nicht. "Die Regelschutzfrist beträgt in der Europäischen Union und der Schweiz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (post mortem auctoris, abgekürzt p. m. a.). Man darf aber nicht einfach 70 Jahre zum Todestag addieren: Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt (Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1938 hat im Urheberrecht zur Folge, dass seine Werke ab 1. Januar 2009 gemeinfrei sind)." EOD --Historiograf 13:40, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn du wenigstens die Fettschrift bleiben lassen würdest... -- Chaddy - DÜP 22:13, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist das eine URV von hier [9]? Besonders der letzte Absatz.--Köhl1 16:38, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Beim letzten Abschnitt ist der Vorwurf nicht abzustreiten. Zumindest ein Textplagiat ist es. Denn das kann man anders schreiben ohne das man denn Sinn endstellt.Bobo11 16:58, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Meine Güte, lassen wir doch die Kirche im Dorf und lesen WP:TP. In der Zeit, in der man die Anklageschrift in Sachen URV zusammenstellt hat, hätte man doch umschreiben können --Historiograf 22:42, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nix Anklage, ist ja schließlich Weihnachten. Normalerweise schreibe ich das ja auch um, sonst hätte ich den Link gar nicht gefunden (und das geschieht sicher noch, der Bahnhof wird 100 Jahre alt), aber ich wollte den Ferienkurs Urheberrechtsfragen absolvieren, damit ich da im neuen Jahr ein bisschen fitter bin (WP:TP Punkt 7). Zum einen für mich: Soll man sowas möglichst bald umschreiben, um alle Zweifel auszuräumen, zum anderen: Soll ich den Urheber ansprechen, in Zukunft gleich ein paar eigene Gedanken einfließen zu lassen, bevor das andere für ihn tun müssen.--Köhl1 17:09, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein Histo, hier geht es nicht um die Kirche nicht im Dorf lassen, es geht immerhin um die Hälfte des Textbestandes des Artikels, bei dem kein Unterschied zu einer ander Textquelle sichtbar ist. Ein Neuschreiben ist besser, wobei natürlich dies auch ein Versionslöschung der problematischen Versioen sein kann (aktuel sind 4, wobei die letzen drei woll nicht mal Schöpfungshöhe haben). Bobo11 17:35, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Textbestand ist sehr gering, übernommen wurden nicht geschützte Fakten, die man schlechthin kaum anders formulieren kann. Die Behauptung einer URV ist hier offenkundig mißbräuchlich --Historiograf 16:06, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Mit schreien disqualifiziert du dich mal wieder Historriograf. Bobo11 21:40, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Mit unkorrigiertem Fehlschreiben von Nicks disqualifzierst du dich nicht? Ich hebe etwas hervor, es wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger, dass Fettdruck immer und überall Schreien bedeutet. In meinem Urheberrechtskommentar hier wird auch wichtiges fett gedruckt --Historiograf 13:43, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es ist aber nun mal so, dass im Online-(Foren)-Bereich Fettschrift als Schreien interpretiert wird. Das musst du hinnehmen. -- Chaddy - DÜP 22:15, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Logos von Ravensburger.de - Unklarheit betreffend Schöpfungshöhe

Hallo zusammen. Ich wurde von da hierhin verwiesen. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Bild die Schöpfungshöhe für Logos erreicht oder nicht. Kurzum: Darf das Bild hochgeladen werden? Gruss Sa-se 17:53, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hat keine Schöpfungshöhe, das darfst du hochladen. -- Chaddy - DÜP 18:22, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke dir, Chaddy! Gruss Sa-se 18:34, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ist übrigens schon eine lustige Sache, dass eine Firma, die jeden beim besten Willen nicht schützbaren und schützenswerten Scheiß dennoch abmahnt – "Memory", alles wo "Ravensburger" draufsteht, blaue Dreiecke in der Ecke etc. – 1. ihren Namen von einer Stadt klaut und 2. als ältestes Logo schon anno dunnemals schlicht das Wappen ebenderselben Stadt geklaut hat... --AndreasPraefcke ¿! 22:10, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Illustrierter Buchdeckel von 1956

Dieser Buchdeckel ist unter CC 3.0 veröffentlicht - offenbar nicht vom Urheber der Illustration des Buchdeckels, sondern von jemandem anderem. Wenn ich ein fremdes Bild scanne oder fotografiere, bin ich doch noch lange nicht berechtigt, das Bild unter CC 3.0 zu veröffentlichen? Gehe ich Recht in der Annahme, dass hier der falsche Lizenzbaustein gewählt wurde? Welcher wäre der richtige? Oder geht das Ganze unter gar keinen Umständen? --Albärt 19:43, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das ist ja eigentlich ein Commons-Problem... Aber gut. CC ist da natürlich falsch. Außerdem ist der hochladende/scannende Benutzer ganz sicher nicht der Urheber.
Ohne Freigabe des Rechteinhabers (höchstwahrscheinlich der Verlag oder eben der Zeichner) des Covers geht leider nichts. -- Chaddy - DÜP 21:23, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich dachte mir sowas. Aber man fragt halt nach, vielleicht hat sich die Toleranzgrenze geändert. Danke für die Info. --Albärt 22:04, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal deinen Delete-Baustein durch Speedy-Delete ergänzt. Das Bild ist von Günther Grass gezeichnet, also auf keinen Fall CC 3.0 oder irgendwas anderes, sondern in dem Fall eher eine Urheberrechtsverletzung. Zumal der Herr für alles diese Lizenz angibt, also auch für Public-Domain-Bilder. --Paulae 22:57, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ist jetzt weg, danke für den Hinweis. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:04, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hauptseiten-Bild

Datei:NosferatuShadow.jpg
Nosferatu

Bei der Einbindung vom Nosferatu-Standbild auf der Hauptseite (s. rechts) bin ich etwas misstrauisch geworden und habe ein anderes in die Vorlage unter Was geschah am eingefügt. Der Film ist doch noch in DACH urheberrechtlich geschützt, oder? Sollte ich falsch liegen, mache ich meine Änderung natürlich wieder rückgängig. Das Bild ist weitaus interessanter, als das Papst-Abbild. Gruß --César 04:37, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Verschiedene wesentlich an dem Film beteiligte Personen sind noch nicht seit 70 Jahren tot (u.a. Drehbuchautor, Kameramänner), wenn auch der Regisseur Friedrich Wilhelm Murnau bereits 1931 starb. Ich nehme daher auch an, dass der Film in DACH (im Gegensatz zu den USA) noch geschützt ist und wir solche Bilder gar nicht verwenden sollten. Gestumblindi 05:49, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich dachte, ich hätte irgendwo gelesen, dass auch im schweizerischen Urheberrecht für Filme nur das Todesjahr des Regisseurs massgebend ist, müsste jetzt allerdings suchen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:13, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Was ja bei einem deutschen Film wirklich entscheidend sein muss. sугсго 16:30, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Könnte vielleicht jemand meine Äußerungen beim entsprechenden Löschantrag prüfen und entweder bestätigen oder korrigieren? Danke --BerntieDisk. 02:30, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Eingescannte Fotos von Mosaiken aus St. Clemente / Rom

Hallo, ich habe einen schönen Bildband mit Fotos von Mosaiken aus St. Clemente in Rom. Die Mosaiken sind auf der Innenseite einer Halbkugel von ca. 20m Durchmesser aufgebracht; an den Seiten befinden sich Mosaiken auf ebenem Grund. Die Mosaiken selbst sind 2-dimensional. Auf den Fotos (es handelt sich um Abbildungen von kleinen Ausschnitten aus dem Gesamtmosaik) ist keine dreidimensionale Struktur erkennbar. Ich habe die Fotos eingescannt, nachbearbeitet etc. Darf ich die bearbeiteten Fotos hochlagen?

Danke für Hinweise, Shannon 21:52, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Probleme, aber es gibt genügend Bedenkenträger hier und den Mosaikfotografen wird das auch nicht gefallen. Du trägst fürs Hochladen die volle Verantwortung --Historiograf 00:14, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe?

en:File:OM International Logo.png: Der Uploader des Logo von Operation Mobilisation ist der Meinung, dass eine schützenswerte Schöpfungshöhe gegeben ist. Der Markenrechtsschutz möchte ich auch nirgends bestreiten, im Gegenteil, genau dafür ist der Logo-SH Baustein da. Benutzer:Connum meinte an anderer Stelle, dass falls keine Schöpfungshöhe existiert, nichts gegen eine Veröffentlichung zu enzyklopädischen Zwecken spricht. Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, mit dem Ergebniss, dass diese Grafik genügend Schöpfungshöhe aufweist, dann wagte er damals zu behaupten, dass dies die Löschung von 50% oder mehr aller Logos zur Folge hätte.

Vielleicht kann jemand aus der Runde weiterhelfen, ob Schöpfungshöhe erreicht ist, oder nicht. Sprich ob uploaden oder nicht, respektive ob man nicht gleich das Logo als SVG hochladen soll.--Manuel Heinemann 00:11, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hier hat niemand eine Glaskugel, der man entnehmen kann, ob etwas SH hat. Die hat auch ein Richter nicht. Nach unseren Maßstäben hat das keine SH --Historiograf 00:16, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Teilen alle die Einschätzung von Historiograf, oder gibt es noch Einwände?!--Manuel Heinemann 12:27, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Volle Zustimmung, keine Einwände jodo 13:16, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nach den Maßstäben, die wir hier anlegen, hat das keine SH. Die Lizenzierung in der en-wp ist aber korrekt, da dort amerikanisches Urheberrecht angewendet wird. Dort ist die Schwelle für Schöpfungshöhe wesentlich niedriger, sodass das Bild dort geschützt ist. Wenn du es bei uns verwenden möchtest, solltest du das Bild in diesem Fall auf de-wp hochladen und _nicht_ auf die Commons, da dort auch die amerikanischen Maßstäbe für SH gelten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:04, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

By the way: Wie verhält es sich mit dem deutschen Logound dem Logo von OM ships?--Manuel Heinemann 15:13, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

dito. --Marsupilami (Disk|Beiträge) 15:37, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Haben alle keine SH. Kannst du hier hochalden. -- Chaddy - DÜP 21:27, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Weiterbildung zur SH

http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/industrial_design/antrittsvorlesung.pdf --Historiograf 02:26, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wir sollten WP:BR dahingehend ergänzen, dass wir im öffentlichen Verkehr befindliche Fahrzeuge grundsätzlich als der Panoramafreiheit unterliegend betrachten, sonst könnten wir das Lindinger-Design unter http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeuge_der_Straßenbahn_Frankfurt_am_Main#R kaum behalten (OLG Celle bejahte Schutz der Hannoverschen Straßenbahn von L, siehe zitiertes PDF; zum Schutz eines Stadtbahnfahrzeugs BGH http://www.rs-kanzlei.de/urteile/bgh/urhr1.pdf) --Historiograf 02:36, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Na bestens, gibts endlich ein Musterurteil. --RalfRBerlin09 19:00, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Weiterbildung zum RaeB

http://spiegelkritik.de/2008/11/05/privatzensur-individualschutz-vs-pressefreiheit/ --Historiograf 02:48, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Abbildung von Reisepässen

Gilt das als amtliches Werk oder fehlt es da sogar an Schöpfungshöhe? Es geht konkret um Datei:Dienstpass deutsch.jpg, Datei:Diplopass deutsch.jpg, Datei:Biometrie reisepass deutsch.jpg, Datei:Reisepass BRD 1980.JPG und Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg. Die CC-Lizenzen scheinen mir falsch gewählt zu sein, da keine schöpferische Leistung der jeweiligen Benutzer vorliegt. --10:34, 29. Dez. 2008 (CET) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von MB-one (DiskussionBeiträge) 10:34, 29. Dez. 2008 (CET)) [Beantworten]

Die haben alle keine Schöpfungshöhe. Bei Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg ist aber ein Passbild mit dabei, das natürlich geschützt ist. Die Rechte daran hat natürlich der Fotograf. -- Chaddy - DÜP 21:40, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dann kann man die Lizenzen entsprechend ändern. Was machen wir aber mit Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg? Grüße --MB-one 12:11, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Was willst du an den Lizenzen ändern? Das Bild mit Passfoto muss weg, wenn es keine Freigabe dafür gibt. Das liegt allerdings auf Commons, also außerhalb unseres Einflussbereichs. -- Chaddy - DÜP 14:03, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Urheberrechte Vervielfältigung von gekauften Negativen

Ich habe einige Negative bei ebay gekauft, die schätzungsweise zwischen 60 und 80 Jahren alt sind. Inwieweit habe ich jetzt Rechte an diesen Bildern? Darf ich sie veröffentlichen oder darf ich z.B. Drucke davon anfertigen und diese dann verkaufen. Viele Dank für Eure Hilfe Martin (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.128.16.237 (DiskussionBeiträge) 14:30, 29. Dez. 2008 (CET)) [Beantworten]

  • Du kannst mit --~~~~ unterschreiben
Ausser natürlich, wenn der Fotograf schon seit mehr als 70 Jahren verstorben wäre, was bei 80 Jahre alten Negativen im Bereich des Möglichen liegt, aber nicht sehr wahrscheinlich ist und nachgewiesen werden müsste. Es gibt auch noch einige andere Fälle, in denen die Negative frei verwendbar wären - nach Schweizer Recht geniessen z.B. viele einfache Pressefotografien nach der Entscheidung Wachmann Meili des Bundesgerichts keinen urheberrechtlichen Schutz (und einen eigenen Lichtbildschutz gibt es in der Schweiz nicht), siehe in der englischen Wikipedia en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality (bei uns fehlt leider eine so ausführliche Darstellung); wobei ich natürlich nicht weiss, ob Schweizer Recht für den Anfragenden von irgendeiner Bedeutung ist. Jedenfalls erwirbt man durch physischen Besitz keine Immaterialgüterrechte; zum Vergleich mit den Negativen: wenn du das Manuskript von, sagen wir, Grass' "Blechtrommel" kaufen würdest, würden die Rechte am Roman trotzdem nicht bei dir liegen. Gestumblindi 17:02, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbbieten. Es werden nur Fragen beantwortet, die mit Wikipedia zu tun haben. -- Chaddy - DÜP 21:35, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Latrinenparolen werden durch häufige Wiederholung nicht richtiger.

  • Schweizer sind nicht an das deutsche Recht gebunden, wir befinden uns hier auf einem Server in den USA.
  • Die Antwort von Fragen dient dem Ausbau von Artikeln über das Urheberrecht in der Wikipedia. Hier wird sogar ausdrücklich beklagt, dass die Schweizer Schutzstandards leider in der en Wikipedia ausführlicher behandelt sind als bei uns --Historiograf 13:47, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank für die sachdienlichen Hinweise, wobei ich dazu dann noch die Frage hätte, ob ich denn überhaupt etwas tun kann um die Nutzungsrechte zu erlangen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Fotos um 1920-1940 rein privater Natur sind und nie veröffentlicht wurden. Es sind ja auch neben einer gewissen künstlerischen Qualität auch Zeitdokumente. So wie ich Euch verstehe, könne diese dann nie mehr der Öffentlichkeit respektive einem interessierten Publikum zugänglich gemacht werden? Martin --87.175.82.51 14:53, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bitte folgende Bearbeitungen anschauen und Konsequenzen veranlassen!!

Bitte nehmt mal alle Beiträge und hochgeladene Beiträge von Huligan0 unter die Lupe und vergleicht mit Google-Suchergebnissen (auch Beiträge bei denen bisher keine URV festgestellt wurde). Einige Abschnitte wurden einfach von Websiten im Internet kopiert. Vermutlich sehr viele URV! Um zeitnah zu prüfen fehlt mir leider die Zeit zudem ich mich mit der Handhabung von URV nicht auskenne.--AQ 15:58, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe mir Münchenstein angeschaut udn gegoogelt, der Geschichtsteil ist offensichtlich aus dem Internet geklaut.-- Ziko 19:27, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

"ERF für Kinder"

Hallo,

ich wollte mal anfragen, ob das Logo "ERF für Kinder" nach den Maßstäben der WP Schöpfungshöhe hat. Ich wollte es aus der folgenden Quelle [10] (erste Seite, rechts) in SVG konvertieren und davor lieber nachfragen (bevor es sofort wieder gelöscht wird).

Auf eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße --Euglena-Amöbe 18:05, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hat keine Schöpfungshöhe. Nach „Maßstäben der WP“ gibt es aber nicht, wir richten uns nach Gerichtsurteilen und Auslegungen von Juristen, nicht nach selbst erstellten Maßstäben. -- Chaddy - DÜP 21:36, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Hallo,
leider sind sich hier die Diskussionsteilnehmer zum Thema Maßstäbe nicht einig, denn weiter oben schrieb Historiograf gestern zum Thema Schöpfungshöhe: Hier hat niemand eine Glaskugel, der man entnehmen kann, ob etwas SH hat. Die hat auch ein Richter nicht. Nach unseren Maßstäben hat das keine SH.
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 10:17, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Kurz gesagt: Keine Schöpfungshöhe jodo 13:05, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke Dir für Deine Meinung. Viele --Marsupilami (Disk|Beiträge) 14:02, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ob man von unseren Maßstäben oder unserer ständigen Praxis spricht, ist doch einigermaßen wurscht, oder? --Historiograf 13:49, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, meiner Meinung sollte man so weit wie nötig auf der sicheren Seite sein, um zu verhindern, dass irgendein Anwalt auf die Idee kommt einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen auch wenn er damit nicht durchkommt. Ein Rechtsstreit wegen einem Logo ist, auch wenn man ihn gewinnen sollte, sicher Ärger genug. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 14:02, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Verwendung von Studenten oder Schularbeiten

Hallo an alle ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Verwendung:

Ich arbeite an einem Artikel über die Geschichte der Stadt Münchberg. Siehe hier. Für meine Recherchearbeit stehe ich mit dem Stadtarchiv in Kontakt, da die veröffentlichte Fachliteratur nicht ausreichend ist. Das Archiv stellte mir eine Zulassungsarbeit einer Studentin zur Verfügung - Daniela Schlegel, Universität Bayreuth (Hrsg.): Münchberg – Eine Kleinstadt im Nationalsozialismus (1933 – 1945). Bayreuth Wintersemester 2005 / 2006, S. 120 (schriftliche Hausarbeit zu ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern) -, ebenso wie diverse geeignete (aber bisher noch nicht eingebaute) Fachaufsätze von Schülern des örtlichen Gymnasiums.

Problem:

Wie sind die verwendeten Informationen zu werten? Generell gelten ja Fakten als nicht urheberrechtlich geschützt, allerdings muss ich die Informationsquellen mit Referenzen belegen. Die Fach-/ Zulassungsarbeiten wurden in der klassischen Form aber nicht veröffentlicht.

Lösungsansatz:

Das Archiv riet mir sicherheitshalber, die Genehmigung der Autoren zur Verwendung der Arbeiten insgesamt einzuholen.

Viele Grüße -- Viele Grüße Mamello 19:28, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

(Dies ist keine Rechtsberatung!) - Ich rate dir auch, die Erlaubnis einzuholen. Interessant wäre es noch, unter welcher Lizenz die fraglichen Quellen veröffentlicht wurden. --RalfRBerlin09 19:39, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Hallo Mamello. Die erste wichtige Frage ist die, ob die Autorin ihre Arbeit als veröffentlicht ansieht. So wie du es beschreibst, hat Schlegel die Arbeit im Archiv hinterlegt und nicht sonstwo publiziert. Das Archiv müsste sagen können, unter welchen Bedingungen es die Arbeit angenommen hat. Wenn es selbst unsicher ist, ist das ein schlechtes Zeichen. Ein Autor hat das Recht zu entscheiden, ob aus dem unveröffentlichten Werk zitiert werden darf. Nimm lieber Kontakt mit Schlegel auf (die sich sicher darüber freuen wird). Zweitens: In der Wikipedia sollte man am besten wirklich veröffentlichte, in gewisser Stückzahl herausgegebene Werke verwenden. Jemand, der die Herkunftsangaben im Wikipedia-Artikel nachprüfen will, müsste Schlegels Arbeit im Archiv aufsuchen oder für teuer Geld sich Kopien zukommen lassen, und das ist unzumutbar. Auch Archivquellen sind für die Wikipedia nicht zitierbar. Siehe auch Wikipedia:Richtlinien Geschichte zum Punkt Literatur.-- Ziko 20:02, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Gut, dann werde ich mit Frau Schlegel sprechen. Letzteres kann ich verstehen, ist aber nicht zu vermeiden, da es keine alternative Literatur gibt. ( PS: Die Arbeit steht im pdf Format bereit. Ein Anruf dort würde wohl genügen.) -- Viele Grüße Mamello 20:19, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich halte diese Ausführungen für falsch. In den Richtlinien Geschichte steht: "Sind diese nicht vorhanden, kannst du - im begründeten Ausnahmefall - auch unveröffentlichte Quellen verwenden, die in Archiven oder ähnlichen Institutionen erschlossen aufbewahrt werden." Abgesehen davon, dass diese Richtlinien für mich keinen Konsens darstellen, ist es selbstverständlich möglich, studentische Abschlussarbeiten zu verwerten, wenn diese öffentlich einsehbar (= veröffentlicht) sind. Die Veröffentlichung im urheberrechtlichen Sinn kommt z.B. durch nicht beschränkte Einsichtnahme in einer Institutsbibliothek zustande. Trotz der Entscheidung Jüdische Friedhöfe (auf Wikisource) möchte ich bei Einstellung einer Arbeit in die Archivbibliothek von einer Veröffentlichung ausgehen. Wenn die Arbeit fundiert ist, ist sie selbstverständlich hier zitierfähig. Ist sie im urheberrechtlichen Sinn unveröffentlicht, sind wörtliche Zitate und eine Inhaltsmitteilung unzulässig. Die in der Arbeit ermittelten Fakten dürfen aber verwertet werden, siehe dazu auch BGH Staatsexamensarbeit --Historiograf 13:57, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Im übrigen ist es natürlich Schwachsinn, dass alles, was hier steht, möglichst online überprüfbar sein soll. Ob man in ein deutsches Archiv geht oder ein nur in Malaysia vorhandenes Buch einsieht, kommt sich gleich --Historiograf 14:00, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

"Auch Archivquellen sind für die Wikipedia nicht zitierbar." Wie bitte? Grundsätzlich kann jedes in einem Archiv vorhandene Dokument für eine wissenschaftliche Arbeit verwendet werden. Und hier wollen wir engere Kriterien anlegen? Es wird aber selten vorkommen, weil über relevante Dokumente früher oder später mal jemand schreibt... ...und dann seinerseits zitiert werden kann. BerlinerSchule 14:06, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Kennst Du WP:OR und WP:TF? Eine Enzyklopädie arbeitet sich am gesichterten Wissen ab und schafft kein eigenes neues Wissen. sугсго 15:34, 30. Dez. 2008 (CET) (Ja ich weiss, dass sind zwei Redirs auf die selbe Seite. TF und OR sind aber leicht unterschiedlich; auch die Überprüfung einer vorhandenen Theorie durch eigene Forschung ist verboten, was der Name der Seite Keine Theoriefindung aber verschleiert.)[Beantworten]
Es geht nicht nur um eine theoretische, sondern um eine praktische Nachprüfbarkeit. Je schlechter die Literaturlage, desto eher ist eine Ausnahme denkbar. Allerdings kommt man bei derartigen Artikelthemen oft mit der Relevanz ins Gehege.-- Ziko 16:43, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Aktuell:

Ich habe heute mit dem Stadtarchiv gesprochen. Dort besteht die Pflicht, eine (Kopie der) Arbeit, die mit Material aus dem Archiv erstellt wurde, abzuliefern. Der Leiterin ist nur ein Fall bekannt in dem ein Autor konkret untersagt hat seine Arbeit für spätere Recherchezwecke zur Verfügung zu stellen. Im Fall von Frau Schlegel wurde bereits nachgefragt, ob die Arbeit für Recherche verwendet werden dürfe. Man kontaktierte Schlegel, die ihre mündliche Zustimmung für diesen Zweck erteilte. -- Viele Grüße Mamello 19:00, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

"Dort besteht die Pflicht, eine (Kopie der) Arbeit, die mit Material aus dem Archiv erstellt wurde, abzuliefern" Vielleicht die moralische Pflicht, aber nicht die rechtliche. "Generell gelten ja Fakten als nicht urheberrechtlich geschützt, allerdings muss ich die Informationsquellen mit Referenzen belegen." Auch hier wieder nur eine moralische Pflicht, keine gesetzliche. --rtc 20:36, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Anders als zB in BaWü, wo genau dieser Fall gesetzlich geregelt ist, besteht nach dem Bayerischen ArchivG http://www.gda.bayern.de/aufgaben/archivgesetz.php in der Tat keine Rechtspflicht zur Abgabe eines Belegexemplars. Als Naturalabgabe bedürfte es einer gesetzlichen Ermächtigung, Satzung des Stadtarchivs reicht nicht aus (archivrechtliche h.M.) HAPPY NEW YEAR 2009 --Historiograf 21:51, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Urheberrechte an Speilzeugdesigns von aufgelösten Firmen

Hallo zusammen, nachdem das Design von Spielzeug urheberrechtlich geschützt ist, lassen sich die Firmen sicherlich die Rechte an von ihnen produziertem Spielzeug von den Designern überschreiben. Was passiert aber nun, wenn die Firma, die das Spielzeug produziert, aufgelöst wird? Erlöschen damit die Rechte am Spielzeug, sodass wir Fotos von Spielzeug von nicht mehr existenten Firmen hier behalten? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:58, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Designer können doch die Urheberrechte garnicht übertragen? --RalfRBerlin09 15:06, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Es sind wohl die Nutzungrechte gemeint. -- Chaddy - DÜP 16:01, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
So ist es. Ich bitte, meine ungenaue Ausdrucksweise zu entschuldigen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:57, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das deutsche Recht betrachtet prinzipiell das durchschnittliche und alltägliche Design als minderwertig gegenüber Kunst bzw. nicht als echte Kunst; es unterliegt daher nicht dem Urheberrecht, sondern dem Geschmacksmusterrecht. Allerdings gibt es bei Spielzeug oft keinen Gebrauchszweck, so dass es doch wieder als Kunst und nicht als Design gilt. Jedenfalls gehen die Rechte von nicht mehr existierenden Firmen immer an den Rechtsnachfolger über, fließen in die Konkursmasse ein u.ä.. Im Fall dass es einen solchen nicht gibt, und das sollte theoretisch eigentlich gar nicht vorkommen dürfen, fällt es wohl wieder dem Urheber bzw. Designer zu. Jedenfalls verfallen Rechte nicht und daher ist es nicht möglich, dass Fotos davon dann hier eingestellt werden. --rtc 20:29, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

"gibt es bei Spielzeug oft keinen Gebrauchszweck" - Das versteh ich nicht und es erscheint mir auch nicht sehr sinnig, denn wenn etwas als Spielzeug klasifiziert werden kann, steht der Gebrauch doch bereits im Namen: spielen. Könntest Du das mit ein paar Beispielen ausführen? --AndreasPraefcke ¿! 22:34, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Figur aus dem Überraschungsei z.B. --rtc 16:47, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mögliche Lizenz?

Ich habe nun schon bei mehreren Lizenzbesitzern nachgefragt inwiefern sie Bilder unter einer von Wikipedia akzeptierten Lizenz freigeben würden. Jedoch bekam ich immer wieder die Reaktion, dass sich die Verlage an den Punkten kommerzielle Weiternutzung außerhalb von Wikipedia und mögliche Derivate stören. Haben wir da nicht eine Möglichkeit für eine Lizenz, welche genau diese Punkte ausnimmt? So hätte man bei vielen Artikeln die Möglichkeit sinnvolle Illustrationen zu bekommen, ohne das der Urheber sein eigenes Geschäftsprinzip untergraben muss und dementsprechend abgeneigt ist. Dies steht freilich einer "freien" Verwendung der betreffenden Bilder entgegen - nur ohne diesen Ansatz sehe ich überhaupt keine Möglichkeit jemals Bildmaterial für Medien zu bekommen. Auf den Ablauf des Copyrights zu warten ist ja auch in jeglicher Art undenkbar. --Niabot議論+/− 16:57, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

In diesen Punkten gibt es nichts zu verhandeln. Spätestens an der Foundation wird sowas scheitern. Und so schlecht sind die Quellen für freie Bilder ja auch nicht, siehe z. B. den Fall Bundesarchiv. -- Chaddy - DÜP 17:02, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Och, die WMF erlaut das im Einzelfall schon, siehe Fair use oder unsere faktischen ND-Bilder (Briefmarken). Dazu muss ein Projekt sich aber auf eine den Voraussetzungen der WMF entsprechende Ausnahmeregelung geben, aber das will auf de kaum einer. sугсго 17:08, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@Chaddy: Für meine Belange ist das Bundesarchiv vollkommen unbrauchbar. Daraus kann ich schätzungsweise nicht einmal ein einziges Bild gebrauchen. Faktisch gesehen existiert nicht ein einziges brauchbares Bild für fiktive Figuren oder Animationen, Comics, Manga,... die sich auf ein konkretes Werk beziehen. Selbst erstellte Bilder (zur Illustrationen von Begriffen, nicht von Werken) werden immer wieder mit dem Vorwurf von WP:TF aus den Artikeln geworfen. Gleichzeitig kann man sich anhören, dass die Artikel für Lesenswert oder Exzellent zu schlecht bebildert wären. So gesehen ein eindeutiger Missstand, der spätestens dann auffällt wenn man beispielsweise Dagobert Duck beschreiben will und dafür kritisiert wird zu detailreich das Äußerliche zu beschreiben. Ohne Bildmaterial hat man hier einfach keine brauchbare Möglichkeit.
Bestes Beispiel wären z.B. Bilder aus der Mosaik, wo andere Wikis mit einer etwas restriktiveren Lizenz die Erlaubnis bekamen. Ich sehe hier leider keine Möglichkeit für eine Verbesserung bei den bestehenden Lizenzen. --Niabot議論+/− 19:43, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Faktisch gesehen existiert nicht ein einziges brauchbares Bild für fiktive Figuren oder Animationen, Comics, Manga,... die sich auf ein konkretes Werk beziehen. - Nun ja, ein paar brauchbare Bilder gibt es schon. Pumuckl und Käpt’n Blaubär erschienen auf einer Briefmarke, Popeye ist seit gestern PD... aber leider sind diese Fälle doch eine Ausnahme. Eine spezielle Regelung als Ersatz für das hier nicht vorhandene "Fair Use" ist dringend nötig, zB spezielle Freigaben nur für die Wikipedia. Sicher, Nachnutzer können diese Bilder dann nicht nutzen, aber das können sie auch nicht wenn es solche Bilder gar nicht gibt. Es wäre also für Nachnutzer keinerlei Nachteil, für die Wikipedia aber ein großer Vorteil. Schade daß die "Führungsetage" der Wikipedia nur aus "WirwollennurfreieInhalteunddeshalbliebergarkeine"-Sturköpfen besteht. --Toon 15:32, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dazu mein Amen. --RalfRBerlin09 15:35, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich sehe es ja auch so, dass möglichst "freie" (im Sinne von Wieder- und Weiterverwendbarkeit) Bilder gefördert werden sollten. Jedoch sehe ich in diesen Bereichen überhaupt keine Möglichkeit an freie Bilder heranzukommen, da sich die Einsteller nicht nur gütig zeigen würden, sondern selbst ins eigene Fleisch schneiden müssten. Die bisherigen Lizenzen würde es halt erlauben Ideendiebstahl zu betreiben, auch wenn die Figuren noch zusätzlich durch ihr Namensrecht geschützt sind (wie die Logos). Für die Schreiber der entsprechenden Artikel über neuere und relevante Medien wäre es eine klare Hilfe. Wenn dies im Einverständnis mit dem Urheber geschieht sollte doch so etwas möglich sein ohne dem Projekt zu schaden oder? --Niabot議論+/− 15:49, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn jemand eine Möglichkeit hat, Hannes Hegen direkt zu kontaktieren, dürften wir auch ein, zwei Bildchen unter freier Lizenz bekommen. Notfalls hat er mit Sicherheit unveröffentlichte Werke in seinem Fundus. Nur hat jemand von ihm Kontaktdaten? --RalfRBerlin09 16:12, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Diese unendlich öde Diskussion wird immer wieder mit gleichem Ergebnis geführt: Ein Konsens für eine Ausnahme ist in de nicht ersichtlich --Historiograf 16:03, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

BTW: Popeye dürfte in den USA nicht PD sein --Historiograf 16:07, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Warum nicht? Zählen die Werke des Originalzeichners als "work for hire"? Für die deutsche Wikipedia aber eigentlich auch egal, hier ist Popeye jetzt gemeinfrei. Zumindest die Werke des Originalzeichners und wenn ich es richtig verstehe auch die Figur ansich. --Toon 13:15, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist durchaus sehr schade. Da kann man dann wohl nur warten bis wir alte Greise sind und das Copyright abgelaufen ist. Nur praktikabel scheint mir diese derzeitige Lösung nicht zu sein. Schließlich sollen diese Bilder dokumentieren und nicht für Kollagen verwendet oder modifiziert werden. Zudem haben wir schlicht gar keine Möglichkeit für brauchbare Alternativen, da es eben nur ein Original gibt.
Nun ist es auch nicht das erste mal, dass ich darauf angesprochen wurde, warum es im Bereich der Medien keine brauchbaren Bilder gibt. Und ich bin es in dieser Hinsicht wirklich leid mir ständig mit anzusehen, dass hier durch ein für diesen Zweck falscher Ansatz es verhindert die Artikel aufzuwerten. Gerade bei Comics und Animationen sagen Bilder mehr als es tausend Worte vermögen.
Dazu habe ich aber jetzt auch noch eine Frage: Inwiefern gab es hier bisher keinen Konsens? Nur in dieser Diskussion, in einem Meinnugsbild oder bei der WMF? --Niabot議論+/− 23:41, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]


Ja, es ist öde, aber ich möchte dem Fragen doch als Bespiel meinen eigenen Gründe erläutern, warum ich weiterhin gegen eine generelle Erlaubnis für solche Lizenzen bin: Die de.Wikipedia hat m. E. zurecht auf ND und "nur für Wikipedia" verzichtet. Ohne diese Policy verschwände der Zwang auch für alle eigentlichen Wikipedia-Beiträger, wirklich freie Lizenzen zu benutzen, wenn sie ein Bild in der Wikipedia sehen wollen. Dieser Zwang aber hat uns in den letzten Jahren zigtausende von brauchbaren, wirklich freien Fotos beschert. Ein paar Bilder "nur für Wikipedia" würden einzelnen Artikeln nützen, das steht außer Frage. Man könnte und sollte über sehr eng gefasste Ausnahmen reden (beispielsweise, dass nur zur unbedingt notwendigen Illustration von lesenswerten Artikeln (etwa für Comics o. ä.) einzelne solche Bilder verwendet werden dürften), aber eine generelle, flächendeckende Freigabe solcher Bilder würde m. E. der Kreativität und vor allem den Fleiß der Bildbeiträger sehr schaden. Wenn z. B. alle möglichen Kirchen und Kunstwerke mit einem Bild vom Pfarramt oder Museum "nur für Wikipedia" illustriert sind: warum soll ich mich noch auf den Weg machen und knipsen? Die Wikipedia würde zur Dopplung von Google Bildsuche, der zusätzliche, online neue Content, mithin das Erfolgsrezept der Wikipedia schlechthin, würde zurückgedrängt. --AndreasPraefcke ¿! 23:47, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Genau das will ich damit auch erreichen. Nur für Artikel wo es wirklich keinerlei Alternative gibt, sollte man eine solche Sonderregelung einführen. Gerade bei fiktiven Figuren kann der noch so fleißige Mitarbeiter (Fotograf, Zeichner) nichts beitragen um die Artikel zu verbessern (bebildern). Insbesondere wenn man eine Comicfigur (Duffy Duck, Road Runner, Mahoro, Casshern,...) nicht kennt, dann reicht es nicht dem Leser mit einer detaillierten Beschreibung abzuspeisen. Davon weiß er immer noch nichts genaues über die Eigenheiten, geschweige denn, dass er diese dann im realen Leben wiedererkennen könnte.
Also es geht mir hier um eine Lösung, die unseren Autoren nicht den Mut zur Mitarbeit nimmt, aber auch verhindert das sich die Lizenzinhaber vor den Kopf gestoßen fühlen. Bilder nach dem Prinzip von "Fair Use" sollen nach wie vor ausgeschlossen sein. Mmn. müssten für solche Bilder folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Einverständnis des Urhebers / Lizenzbesitzers
  • Klärung der Frage ob es keinerlei andere Alternative gibt (a)
  • Lizenz welche es Wikipedia gestattet die Bilder innerhalb von WP und ihrer Veröffentlichungen zu verwenden. Die Bilder dürfen aber nicht entstellt werden, falls möglich aber kombiniert werden (copy+paste-Kollage). (b)
Wenn die Medienbereiche (Bilder aus dem Werk selbst) nicht unter akutem Bildmangel leiden würden, dann würde ich auch diesen Vorstoß nicht wagen. Jedoch haben wir dafür schlicht keine legale Alternative. --Niabot議論+/− 11:06, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
(a) 
Fotografien von Wandmalerein sehe ich hier nicht als Alternative an, da die immer in sich an irgendeiner Stelle eine URV darstellen und auch häufig Detailfehler (falsche Farben, Detail wegelassen, andere Proportionen,...) besitzen.
(b) 
Über das genaue Ausmaß könnte man immer noch diskutieren.
Eine solche Sonderregelung wird nicht durchkommen, glaub mir. -- Chaddy - DÜP 17:32, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Welche Gründe würdest du denn sehen, die sich nachteilig für das Projekt auswirken würden? Die Bilder sollen ja keine bestehenden ersetzen sondern nur in Ausnahmen, wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen, eingesetzt werden. Nur solche Gedanken gleich hier zu stoppen finde ich auch unangemessen. Vielleicht sollte man genau für diesen speziellen Fall eine verständliche und präzise Umfrage starten um erst einmal abzuschätzen wie der allgemeine Standpunkt dazu ist. Bisher sah ich hier mehr Befürworter als Ablehner. --Niabot議論+/− 13:46, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Die Bilder sollen ja keine bestehenden ersetzen sondern nur in Ausnahmen, wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen, eingesetzt werden." Solche Fälle gibt es nicht. Die Entscheidung von Rechteinhabern, keine freie Lizenz zu erteilen ist kein Naturgesetz sondern eben eine Entscheidung, und daher deutet ein solches Verhalten des Rechteinhabers höchstens auf eine dogmatische Haltung hin und keineswegs auf irgendwelchen angeblichen Unmöglichkeiten. Durch die Weigerung, solche Bilder aufzunehmen, vertritt die Wikipedia auch eine politische Position; den Rechteinhabern soll klar und deutlich gesagt werden: Wir spielen euer Spiel nicht mit! Entweder ihr gebt uns eine freie Lizenz, oder eure Bilder werden im wichtigsten Informationsmedium der Zukunft eben fehlen. Ich halte diese Form der Erpressung für absolut legitim. Ja, es gibt in der Tat eine überwältigende Mehrheit unter den Wikipedia-Benutzern, die den Zweck der Wikipedia primär darin sieht, eine kostenlose und inhaltlich möglichst gute Enzyklopädie zu erstellen, und nicht, eine frei lizensierte Enzyklopädie, die um der Freiheit willen auch (vorübergehende) Abstriche bei der inhaltlichen Qualität hinnimmt. Die Wikipedia muss gegen diese Mehrheit verteidigt werden. --rtc 14:41, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wem nützt das? --Don-kun Diskussion, Bewertung 15:20, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Niemandem. Aber es schadet zumindest nicht so wie die Alternative, bei der kostenlose Werbung für proprietäre Verwertungsmodelle gemacht wird. --rtc 15:40, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Entweder ihr gebt uns eine freie Lizenz, oder eure Bilder werden im wichtigsten Informationsmedium der Zukunft eben fehlen. Ich halte diese Form der Erpressung für absolut legitim. Anders formuliert: "Entweder ihr erlaubt jedermann ohne Lizenzzahlungen Tshirts, Poster, Klopapier etc. mit euren Figuren zu verkaufen oder euer Bild wird nicht in der Wikipedia gezeigt". Ja, das ist eine tolle Art der Erpressung. Und da wundert ihr euch ernsthaft, daß die Rechteinhaber da nicht mitspielen wollen? Es gibt nunmal in den allermeisten Fällen KEINE Möglichkeit an freie Bilder zu komemn, es sei denn man hat das Glück einen wirklich dummen Lizenzinhaber zu finden. --Toon 15:50, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Entweder ihr erlaubt jedermann ohne Lizenzzahlungen Tshirts, Poster, Klopapier etc. mit euren Figuren zu verkaufen Aber immer nur unter der Bedingung, dass der ursprüngliche Urheber genannt wird. Das ist für Trittbrettfahrer zwar kein Hindernis, macht die Sache aber doch etwas schwieriger. --BerntieDisk. 15:58, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dies stellt für die Trittbrettfahrer überhaupt kein Problem dar. Die würden das lachend in Kauf nehmen die GFDL oder CC für ein einziges Bild zu akzeptieren, dann daraus eigene Derivate abzuleiten und in mikroskopischer Schriftgröße den Lizenztext und den Urheber zu nennen. Das wird verständlicherweise kein Lizenzbesitzer/Autor/Künstler akzeptieren. Da auch die Schutzzeiten beständig verlängert werden, sehe ich hier keinen Raum für eine Erpressung der Urheber, sondern nur eine künstlich geschaffene Barriere. --Niabot議論+/− 16:05, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Stimmt, an den Lizenztext selber hab ich ja überhaupt noch nicht gedacht. Und bei einer Änderung kommt dann auch noch die Versionsgeschichte dazu. Stell ich mir zB auf einer Kaffeetasse oder einem T-Shirt lustig vor... ;-)
Ich bleib dabei: Trittbrettfahren ist zwar möglich, aber nicht ganz so einfach. --BerntieDisk. 16:15, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Toon schrieb: "Aber immer nur unter der Bedingung, dass der ursprüngliche Urheber genannt wird. Das ist für Trittbrettfahrer zwar kein Hindernis, macht die Sache aber doch etwas schwieriger." Deine Darstellung der "Trittbrettfahrer" als negative und unerwünschte Personen sind absolut unangebracht. Das Handeln der "Trittbrettfahrer" ist legitim und soll durch freie Lizenzen bestärkt und gefördert werden. Es geht bei freien Lizenzen darum, eine Monopolisierung von Werken durch ihren Urheber zu unterbinden. Es soll also den "Trittbrettfahrern" einfach gemacht werden, nicht schwerer. Wer freie Lizenzen als Möglichkeit ansieht, billig Werbung zu machen, ohne real Monopole aufgeben zu müssen, z.B. durch geschickte Wahl von veralteten Lizenzen, bei denen die lizenzkonforme Nutzung für Bilder sowieso praktisch nicht realisierbar ist (GFDL 1.2), der muss damit rechnen, dass sein Ziel nicht aufgeht und diese Nutzung der Lizenzen als sittenwidrig erkannt wird, somit die freie Lizenz gar nicht erteilt wurde und damit das Bild in der Wikipedia gelöscht werden muss. Es geht bei der Wikipedia gerade darum, die Ideologie von Toon und Niabot zu bekämpfen, die letztendlich eine Monopolisierung von Werken als legitim erachtet, wenn der Urheber sich nur strikt genug weigert, von seiner Position abzurücken. "Und da wundert ihr euch ernsthaft, daß die Rechteinhaber da nicht mitspielen wollen?" Nein. Wir rechnen garnicht damit, dass die Rechteinhaber da mitspielen. Wir wollen sie durch die zurecht diskriminierende Behandlung ihrer Werke in der Wikipedia für ihre Haltung bestrafen; ihnen zeigen, dass diese Haltung von der Wikipedia verachtet wird! Und wir wollen deutlich zeigen, dass es gar keinen Zweck hat, sich auf eine sture Position zu stellen. "Da auch die Schutzzeiten beständig verlängert werden, sehe ich hier keinen Raum für eine Erpressung der Urheber" Du siehst keinen Raum für eine erfolgreiche Erpressung, aber nur weil man erwartet, dass die Erpressung nicht erfolgreich sein wird, heißt das noch nicht, dass man sie nicht durchführen sollte. Würden wir proprietäre Bilder zulassen, würden wir unsere Verhandlungsposition für die Bilder, die wir heute nicht in die Kategorie "überhaupt keine Möglichkeit jemals Bildmaterial für Medien zu bekommen" einordnen würden, drastisch schwächen. Wer da jetzt vielleicht noch mit sich reden lässt, würde dann sofort auf eine Gleichbehandlung pochen und sich stur auf den Standpunkt stellen, das Material niemals unter einer freien Lizenz zu lizensieren. Er hat es ja durch diese Sturschaltung selbst in der Hand, das Material in die Kategorie "wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen" einzordnen. Oder anders gesagt: Niabot nimmt fälschlicherweise an, dass die Kategorie "wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen" bei seiner geforderte Änderung der Wikipedia-Richtlinien gleich bliebe. Die Änderung hätte aber den intrinsischen Effekt, diese Kategorie schlagartig zu vergrößern. Wer will, dass man das Eis nur dan den Stellen erhitzt, wo es sowieso schon schmilzt, braucht sich nicht zu wundern, wenn in der Folge plötzlich viel schneller viel größere Brocken rauszubrechen beginnen. --rtc 16:45, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bitte wähle deine Formulierungen etwas sorgfätiger. Es geht bei der Wikipedia gerade darum, die Ideologie von Toon und Niabot zu bekämpfen grenzt an Verleumdung und Hetze, besonders da du hier die Weigerung von Urhebern, ihre Werke unter Copyleft zu lizenzieren auf diese beiden Benutzer projezierst, die nun wirklich nichts dafür können.
Der Grundgedanke mag ja richtig sein, aber das Ergebnis ist nur eine Patt-Situation, in der wir die Verlage/Unternehmen/Künstler erpressen und die uns. Das bringt aber am Ende für uns nichts, die anderen finden auch ausreichend andere Wege, für ihre Produkte zu werben. Dann werden eben keine Bilder von euch bei WP zu sehen sein ist eben keine Drohkulisse. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:54, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Liest Du eigentlich, was ich schreibe? Ich behaupte doch gar nicht, dass es der Wikipedia nützt. Ich behaupte lediglich, dass es ihr weniger schadet. Ein Patt ist eben besser als sich mattsetzen zu lassen. Ich stehe im übrigen zu meinen Formulierungen und finde es richtig, die Ideologien von Toon und Niabot zu verleumden und gegen diese Ideologien zu hetzen. Ich "projeziere" auch nichts in Toon und Niabot (und fordere erst recht nicht, dass irgendjemand irgendetwas als copyleft lizensiert), sondern richte mich lediglich gegen ihre Forderung, proprietäre Bilder in der Wikipedia zuzulassen, wenn der Autor das will (pardon, wenn er nur stur genug sich weigert, eine freie Lizenz zu erteilen). --rtc 17:01, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So sehe ich das eben auch. Wir haben überhaupt keine Möglichkeit irgendwas zu erpressen oder Druck auszuüben. Der Einzige der bei einer solchen Lizenzierung etwas riskiert ist der Urheber. Man bedenke nur wie leicht es ist ein Spiel auf Grundlage von beispielsweise Batman zu erstellen und einen entsprechende Lizenz im Programm in irgendeinem Unterpunkt unterzubringen. Das sieht man ja bereits, wenn man z.B. bei Panasonic-Fernsehern einfach mal im Menu die unteren Punkte näher betrachtet. Dort findet sich beispielsweise die GPL. Das ist für Trittbrettfahrer eine triviale Möglichkeit einer anderen Firma ihr "Geistiges Eigentum zu rauben". Das wird keine Firma riskieren wollen.
Das einzige was wir hier machen, ist es zu warten bis uns die grauen Haare sprießen. Mir gefällt das zwar auch nicht, aber es ist leider nun mal so. Zudem wollte ich ja bewusst einen sehr restriktiven Vorschlag machen, der den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt. --Niabot議論+/− 17:04, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
rtc übersieht nur leider einen entscheidenden Punkt: Nicht der Rechteinhaber ist daran interessiert daß ein Bild der Comicfigur in der Wikipedia erscheint, sondern die Wikipedia ist daran interessiert ein Bild der Comicfigur aufnehmen zu können. Die "Erpressung" ist also etwa so wirkungsvoll als wenn ein Kleinkind seine Elten erpresst "Wenn ihr mir nicht sofort Süßigkeiten gebt, dann esse ich keine." --Toon 17:09, 4. Jan. 2009 (CET)n[Beantworten]
'Das ist für Trittbrettfahrer eine triviale Möglichkeit einer anderen Firma ihr "Geistiges Eigentum zu rauben"' Ja, aber Ziel der Wikipedia ist es, "Trittbrettfahrern" Beihilfe zum Raub des geistigen Eigentums zu leisten. Wikipedia steht für die Beschlagnahmung und Enteignung geistigen Eigentums. "sondern die Wikipedia ist daran interessiert ein Bild der Comicfigur aufnehmen zu können" Nein, das ist sie nicht. Wikipedia ist daran interessiert, dass das Bild unter eine freie Lizenz gestellt wird. Die Aufnahme des Bildes ist eine im Vergleich dazu eher zufälligerweise dann ablaufende, im großen und ganzen ziemlich unwichtige Sache. Ich schrieb bereits, dass die Erpressung zweifelsfrei wirkungslos ist, dass das aber kein Grund ist, sie nicht durchzuführen. Durch Wiederholung der Behauptung dass die Erpressung wirkungslos ist, was ich ja gar nicht bestreite, kommen wir dann nicht weiter. Im übrigen sagt hier das vernünftige Kind hier eher dem komischen Onkel von der Straße: "Lieber verhungere ich als Deine vergifteten Süßigkeiten zu essen" PS: Und selbst wenn man das alles mal außer acht lassen würde, dann sehe ich immer noch nicht, dass es Fälle gibt, in denen eine Lizensierung prinzipiell ausgeschlossen ist. Schließlich sind vollumfängliche Nutzungsrechteübertragungen völlig übliche Dinge, und offensichtlich gibt es ja Batman-Spiele. Insofern kann von "überhaupt keine Möglichkeit jemals Bildmaterial für Medien zu bekommen" keine Rede sein. --rtc 18:20, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
rtc,
  1. ich habe den Ausdruck "Trittbrettfahrer" ins Spiel gebracht, nicht Toon. Damit habe ich aber auch ausdrücklich nicht jeden Weiternutzer gemeint, sondern mich auf derartiges bezogen: Entweder ihr erlaubt jedermann ohne Lizenzzahlungen Tshirts, Poster, Klopapier etc. mit euren Figuren zu verkaufen
  2. Ich bin inhaltlich deiner Meinung, aber dein Diskussionstil und deine Wortwahl schaden diesem Projekt mehr, als ihm irgendwelche inhaltlichen Beiträgen helfen könnten. Du provozierst permanent Konflikte in der Community und vergiftest das Klima. Überdenke deinen Stil. --BerntieDisk. 17:29, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, ich selbst bin es nicht, der vergiftet, ich lege lediglich die Vergiftung offen statt zu versuchen, sie totzuschweigen. Ja, ich provoziere so permanent Konflikte in der Community und halte das für sinnvoll und förderlich. Streit und Zwitracht ist etwas gutes, wo nicht kontrovers diskutiert wird, kommt selten etwas bei raus. --rtc 18:19, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Streit und Zwietracht sind vor Allem ein exzellentes Mittel, um Autoren zu vergraulen. Bedauerlich, dass du nicht bereit bist, deine Art und Weise zu überdenken. Ich belasse es dabei. --BerntieDisk. 18:27, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@rtc: Warst du nicht einmal dafür das man z.B. im Artikel Anime die Bilder einer "echten" Animefigur verbauen sollte um keine Theoriefindung zu betreiben? Spätestens daran siehst du unseren Bedarf an solchen und vor allem auch aktuellen Bildern. Diese kann uns leider keiner geben ohne seine eigene Arbeit, sein Werk, der Allgemeinheit zu überlassen und ein Teil seiner eigenen Lebensgrundlage herzugeben. Bei Filmen und Comics gibt es zudem gar kein Ansporn Bilder zu stiften. Denn Anstatt sich mit einem "Kritik-Abschnitt" in einem Artikel anzufreunden, kann ein Publisher viel leichter selbst Werbung betreiben die nicht neutral ist. Spätestens daran wird klar, dass wir in jedem Fall die Bettler sind und mit der jetzigen Auswahl an Möglichkeiten (Lizenzen) eine solche mögliche Bebilderung verhindern.
Der Vorstoß soll ja auch nicht Tor und Tür für alle möglichen Bilder öffnen, sondern nur für jene, für die es keine Alternative gibt, welche die Autoren der Wikipedia selbst machen könnten. Man frage sich nur wie es wohl aussehen würde, wenn Wappen und Weltraumaufnahmen nicht von den Regierungen freigegeben würden. Bei den nicht staatlichen Medien ist dies halt nicht auf diese Art und Weise realisierbar. --Niabot議論+/− 18:55, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Warst du nicht einmal dafür das man z.B. im Artikel Anime die Bilder einer "echten" Animefigur verbauen sollte um keine Theoriefindung zu betreiben?" Richtig. "Spätestens daran siehst du unseren Bedarf an solchen und vor allem auch aktuellen Bildern." Dass ich gegen Fanart bin heißt nicht, dass ich professionelle Bilder für lebensnotwendig hielte. Ich vertrete ein zweistufiges System. Auf der ersten Stufe muss geprüft werden, ob der Inhalt frei ist. Auf der zweiten Stufe muss geprüft werden, ob er auch enzyklopädisch geboten ist. Nur wenn diese beiden Stufen, in dieser Reihenfolge von einem Inhalt überwunden werden, gehört er in die Wikipedia. Weder gehört ein proprietärer Inhalt in die Wikipedia, nur weil er enzyklopädisch geboten ist, noch gehört ein enzyklopädisch inakzeptabler Inhalt in die Wikipedia, nur weil er frei ist. "Diese kann uns leider keiner geben ohne seine eigene Arbeit, sein Werk, der Allgemeinheit zu überlassen und ein Teil seiner eigenen Lebensgrundlage herzugeben." Offensichtlich wechseln Rechte an Mangas täglich den Besitzer, ohne dass jemand irgendwelcher Grundlagen beraubt wird. --rtc 19:06, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
„Offensichtlich wechseln Rechte an Mangas täglich den Besitzer, ohne dass jemand irgendwelcher Grundlagen beraubt wird.“ Das denkst auch nur du. Denn alle anderen Publisher sind nur Lizenznehmer, welche die Manga zu den Bedingungen des Urhebers vermarkten. Da ist keinerlei solcher Freiraum, da teilweise nicht einmal die Künstler selbst die Möglichkeit haben über die Weiterverwendung der Figuren allein zu entscheiden (Knebelvertrag). Mein persönliches Ziel ist es die für den Leser bestmögliche Enzyklopädie zu schreiben. Gerade für den Leser ist ein einfaches Bild teilweise wesentlich mehr Wert als der hinter der Überschrift anfangende 2 km lange Text. Dabei ist auch mir die Freiheit ein hohes Gebot. Jedoch leben wir nun mal in keiner "freien Welt", wo jeder das machen kann was er will und sollten uns auch ein wenig daran anpassen. Der Mittelweg ist oft der Beste. --Niabot議論+/− 19:16, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"da teilweise nicht einmal die Künstler selbst die Möglichkeit haben über die Weiterverwendung der Figuren allein zu entscheiden" Also "Offensichtlich wechseln Rechte an Mangas täglich den Besitzer", hier vom Künstler zu jemand anderem. "Mein persönliches Ziel ist es die für den Leser bestmögliche Enzyklopädie zu schreiben." Das ist zu viel und zu wenig. Ziel der Wikipedia ist es, die bestmögliche Enzyklopädie zu schreiben, die mit freien Inhalten realisierbar ist. "Jedoch leben wir nun mal in keiner 'freien Welt', wo jeder das machen kann was er will und sollten uns auch ein wenig daran anpassen." Der vernünftige Mensch paßt sich den gegebenen Bedingungen an, der unvernünftige versucht sie zu verändern. Deshalb ist aller Fortschritt dem Wirken unvernünftiger Menschen geschuldet. "Der Mittelweg ist oft der Beste." Der richtige Weg ist immer der beste. --rtc 19:23, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@rtc: Wenn du das ernst meinst, sehen wir uns auf der Leipziger Buchmesse und du erpresst die Verlage mal um ein paar Bildrechte. Da wär' ich echt gepannt drauf. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 18:58, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gute Idee, dann muss ich diesmal nicht betteln gehen um am Ende eine ungeschlagene Erfolgsbilanz von 0 Bildern aufweisen zu können. ;-) --Niabot議論+/− 19:06, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Zum dritten mal: Es geht nicht darum, dass die Erpressung irgendwelchen Erfolg haben könnte. Das ist nämlich unbestritten nicht der Fall. Es geht darum, allen klar zu machen (und nicht nur denen, die ihre Rechte nicht freigeben wollen), dass Wikipedia keine proprietären Inhalt akzeptiert. --rtc 19:11, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Da redest du aber gehörigen Unsinn. Die Bilder werden durch eine Einschränkung auf Wikipedia selbst nicht proprietär. Wir bezahlen schließlich nicht dafür. --Niabot議論+/− 19:18, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Da redest du aber gehörigen Unsinn. Die Bilder werden durch eine Einschränkung auf Wikipedia selbst nicht proprietär." Doch. Bilder, deren Nutzung auf Wikipedia beschränkt sind, sind per definition proprietär. "Wir bezahlen schließlich nicht dafür." Aha, also lieber kostenlos als frei? --rtc 19:27, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, lieber frei als kostenlos, aber auch lieber kostenlos als garnichts. --Niabot議論+/− 20:07, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Demnach ist Freiheit der Inhalte eigentlich völlig nebensächlich. Nach der Art, schön, wenn etwas frei ist, aber grundsätzlich kann man auf die Freiheit auch verzichten. Wenn freiheit in irgendeiner Form das Ziel sein soll, kommen wir also so nicht weiter. Wir können die Freiheit der Inhalte nicht fördern indem wir sie mit proprietären Bildern untergraben. --rtc 20:23, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wir untergraben sie damit nicht, denn die Bedingung soll sein: Wenn es keine Alternative gibt und auch kein Autor die Möglichkeit besitzt einen freien Inhalt zu beschaffen. Es sollen natürlich weiterhin freie Bilder (Inhalte) gefördert werden. Sobald es eine freie Alternative gibt, sollten diese "nicht freien" Bilder sogar gelöscht werden. Zudem spreche ich hier nach wie vor nicht von einer generellen Erlaubnis, sondern nur für Sonderfälle, wo
  1. abgeklärt wurde, dass es keine beschaffbare Alternative gibt
  2. das Einverständnis des Urhebers vorliegt das Bild unter einen "freien" Lizenz zu stellen, welche jedoch keine Derivate erlaubt oder nur innerhalb von WP verwendet wird. (Dies würde den meisten von mir befragten Rechteinhabern bereits genügen.)
Es ist also keine Alternative sondern wäre eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Problemfälle, bei der wir den Rechteinhabern entgegenkommen, aber auch sie uns ein Stück entgegenkommen müssen. Das würde ich als Ausweg aus dieser Patt-Situation sehen, mit der beide Seiten leben könnten. Dies muss nicht deine Meinung sein, ich sehe das jedenfalls so. --Niabot議論+/− 20:38, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es geht hier nicht um bloße Geschmacksfragen, bei denen man der einen oder der anderen Meinung sein könnte, sondern um Tatsachenfrage. Deine ständig wiederholte Behauptung, es gäbe so etwas wie Bilder, bei denen es von Natur aus keine Möglichkeit gibt, sie unter einer freien Lizenz zu bekommen, ist schlicht und ergreifend falsch. Du leugnest den simplen Fakt, dass es der Rechteinahber ist, der entscheidet, ob er die Bilder freigibt, und dass diese Entscheidung keineswegs sozusagen von Natur aus vorgegeben ist. Jede Unterteilung in Sonderfälle und andere Fälle wäre also rein willkürlich und würde einfach nur bedeuten, sich dem Willen des Rechteinhabers bedingungslos zu unterwerfen. Oder welchen Unterschied gibt es sonst zwischen einem Ausschnitt eines Batman-Kinofilms, wo der Rechteinhaber dogmatisch nein sagt, und dem Ausschnitt aus Elephants Dream, wo der Rechteinhaber CC-BY erteilt? Der Rechteinhaber kommt uns nicht entgegen, wenn er uns proprietäre Inhalte anbietet, im Gegenteil, er beleidigt uns. Was Du vorschlägst, ist ganz einfach dass wir uns Schachmatt setzen lassen statt vorübergehend Remis zu halten. Primarzweck der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu fördern und zu fordern, nicht, eine möglichst qualitativ hochwertige Enzyklopädie zu erstellen. Folglich müssen wir inhaltliche Defizite hinnehmen, die wir ohne die Forderung freier Inhalte nicht hätten. Natürlich genügt es den meisten Rechteinhabern, wenn "jedoch keine Derivate erlaubt oder nur innerhalb von WP verwendet wird" (ich verstehe im übrigen nicht, was Du unter "'freie' Lizenz" verstehst, auch mit Anführungszeichen, was bitte soll daran im entferntesten auch nur frei sein?) Aber es genügt uns nicht! Du stellst die ganze Existenzberechtigung der Wikipedia überhaupt in Frage. Wenn wir keine freien Inhalte brauchen, können wir auch gleich den Brockhaus nehmen. --rtc 21:03, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ok nun habe ich mich genug gelangweilt. Ich werde dann wohl mal eine Umfrage starten, damit ich mich hier nicht an einer einzigen Gegenstimme aufhängen muss.

PS: Der Unterschied zwischen Batman und Elephants Dream ist wohl klar ersichtlich. Während mit Batman Millionenumsätze gemacht werden, diente Elephants Dream als Werbeaktion für Blender und braucht sich vor keinerlei Ausschlachtung durch billige Kopien fürchten. Oder hast du schon mal gehört das von Big Buck Bunny in China illegal produzierte T-Shirts oder Computerspielkopien hergestellt werden? Das hat sicherlich nichts mit der Lizenz zu tun, sondern allein mit der "patentierten" Figur. --Niabot議論+/− 21:11, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Warum willst Du eine Umfrage starten? Ich habe doch von Anfang deutlich gesagt, dass die überwältigende Mehrheit der Wikipedianer Deiner Meinung ist. Ich verstehe Deine Unterscheidung zwischen Batman und Elephants Dream nicht. Ganz offensichtlich erlaubt Elephants Dream sehr wohl billige Ausschlachtung der darin investierten Arbeit (und zwar noch viel mehr als Batman, da sogar die Produktionsdateien zugänglich sind, aus denen man sehr leicht Einzelelemente des Films ausschlachten kann), unabhängig von der Frage, ob es nun eine Werbeaktion für Blender ist oder nicht. Oder willst Du das ganze darauf reduzieren, dass auf dem Markt nun mal Batman stark nachgefragt ist und Elephants Dream garnicht, oder dass Batman Mainstreamqualität hat und Elephants Dream nicht, dass daher Elephants Dream minderwertig ist und daher ruhig eine freie Lizenz gefordert werden kann, während das bei Batman nicht der Fall ist? Allerdings frage ich mich dann, warum der Marktwert oder Qualität darüber entscheiden sollte, wer das Privileg erhält, sein Werk nicht frei lizensieren zu müssen, um es in der Wikipedia zu haben. Du führst hier eine willkürliche Grenze ein zwischen Werken, die es wert sind, vor der "Ausschlachtung" durch die "gierige Meute" und den "Diebstahl" des "Geistigen Eigentums" "geschützt" zu werden, und solchen, die es nicht wert sind. --rtc 21:53, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schon alleine um noch weitere Gedanken zur Thematik hervorzubringen, als nur wir beide dazu in der Lage wären. Ja, das wird vermutlich eine unsägliche Diskussion und Schlammschlachten nach sich ziehen. Aber mit dem richtigen Sieb fischt man doch immer noch ein paar brauchbare Happen aus dieser Suppe.
"Ganz offensichtlich erlaubt Elephants Dream sehr wohl billige Ausschlachtung..." Ganz richtig. Aber man sollte vielleicht auch die Relationen und das Ziel der Produktionen beachten. Elephant Dreams ist zwar ein eigentständiger Film, aber er wurde mit dem Ziel geschaffen Blender populär zu machen. Überspitzt gesagt ist in etwa so, als würden wir Krombacher fragen, ob sie nicht ein Werbe-Video bei uns in ihren Artikel einbauen lassen wollen.
"wer das Privileg erhält, sein Werk nicht frei lizensieren zu müssen" Jeder besitzt dieses Privileg. Nur eben war die Blender-Foundation und ihre Mitglieder eben einer anderen Ansicht, da der Film auch aus ganz anderen Motiven erstellt wurde. Wir können eben niemanden zwingen dieses Privileg nicht für sich zu beanspruchen und damit Geld zu verdienen. Und bei so berühmten Motiven gibt es immer einer paar Leute, welche jede noch so kleine Lücke nutzen würden um ebenfalls kommerziellen Profit aus einer Schwachstelle zu schlagen. Nicht ohne Grund läuft beispielsweise Big Buck Bunny in Endlosschleife auf den Fernsehern der Saturn-Märkte. Hier wird es quasi als Werbemittel "misbraucht", auch wenn die Lizenz es eben zulässt. --Niabot議論+/− 22:48, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Aber man sollte vielleicht auch die Relationen und das Ziel der Produktionen beachten" Das habe ich. Das ist doch genau das, was ich Dir oben vorgeworfen habe: "Jede Unterteilung in Sonderfälle und andere Fälle wäre also rein willkürlich und würde einfach nur bedeuten, sich dem Willen des Rechteinhabers bedingungslos zu unterwerfen." Ob man es nun "Wille des Rechteinhabers" oder "Ziel der Produktion" nennt ist ja völlig irrelevant. Du hast mich außerdem falsch zitiert und den wesentlichen Teil "um es in der Wikipedia zu haben" hinter dem Teilsatz "wer das Privileg erhält, sein Werk nicht frei lizensieren zu müssen" weggelassen. Geld verdienen und freie Lizenz erteilen sind zwei Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben. Dass freie Lizenzen kommerziellen Profit erlauben ist keine Schwachstelle, sondern ist so vorgesehen. Auch dass Bug Buck Bunny in den Saturn-Märkten verwendet werden kann ist kein Missbruach, auch kein "Missbrauch", sondern von der Lizenz wie auch vom Lizenzgeber so vorgesehen. Ich widerspreche übrigens der Ansicht, dass Elephants Dream als Werbung für Blender erstellt wurde. Es wurde sicher erstellt, um zu zeigen, was Blender kann, aber Werbung im klassischen Sinne ist das sicher nicht, zumal der Film soweit ich weiß zur Hälfte von der Kunstförderung finanziert wurde. Aber das alles ist irrelevant. Es bleibt, dass Du forderst, den kern der Wikipedia abzuschaffen, die freie Lizensierung, sich dem Willen der "Geistige-Eigentum"-Industrie zu unterwerfen und ihren Werken Sonderstatus einzuräumen. Dies ist nur die 1001ste solche Diskussion nach 1000 vorherigen. Du wirst mit Deiner Forderung nicht durchkommen, trotz der Mehrheit, die hinter Dir steht. --rtc 23:56, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich sehe hierin keine Unterwürfigkeit, sondern höchstens ein gemeinsames Interesse, bei dem wir eigentlich den meisten "Profit" rausschlagen. Denn schließlich sind wir kritisch und keine Werbeanzeige. So würden wir beispielsweise auch hoch angepriesenen Filmen schlechte Kritiken nachweisen. Ich sehe hier keinesfalls den Kern der Wikipedia untergraben, sondern lediglich die Abschaffung eines Mangels. Sollte sich dieser "Versuch" als fatal herausstellen, dann hätten wir immer noch alle Mittel in der Hand sämtliche dieser Bilder entfernen zu lassen.
Die Situation ist in etwa vergleichbar mit der der Grafiktreiber unter Linux. Hier benötigt man auch kommerzielle Treiber um aktuelle Grafikkarten nicht in einem Modus betreiben zu können der vor etwa 10 Jahren bereits Standard war. 100% glücklich ist man mit diesem Zustand nicht und man hält solche Elemente auch aus dem Kern des Systems weitgehend heraus. Dennoch bieten viele Distributionen bequeme Möglichkeiten an, den Nutzer entscheiden zu lassen ob er den kommerziellen Treiber verwenden möchte. Letztlich ist es so, dass die Linux-Entwickler Druck auf die Hersteller ausüben können, da sie es erst einmal zugelassen und somit die Distributionen salonfähig gemacht haben. Hier ist die Situation ganz ähnlich. Wir haben einen harten Kern. Das sind unsere selbst erstellten Artikel, Bilder und Software. Aber auch wir haben Bereiche wo es eben mit der eingleisigen Fahrweise nicht voran geht. Mit den genannten Mindestanforderungen an solche Bilder legen wir die Messlatte so hoch, dass es eine fairer Kompromiss zwischen beiden Seiten darstellt. (Wir wollen Bilder, wir bekommen Bilder, wir stoßen den Rechteinhabern nicht vor den Kopf, wir können es jederzeit rückgängig machen, wir haben nichts zu verlieren...)
"Du wirst mit Deiner Forderung nicht durchkommen, trotz der Mehrheit, die hinter Dir steht." Gerade weil ich denke, dass eine Mehrheit dafür ist, wenn man sie hinreichend genau darüber aufklärt und es eben auch keine möglichen oder nicht behebbaren Schäden gibt, werde ich an diesem Gedanken festhalten. (Ich ziehe mich jetzt aus der Diskussion zurück und überlege mir eine Umfrage mit der wir erst einmal die Interessen und Bedenken klären können) --Niabot議論+/− 00:24, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"höchstens ein gemeinsames Interesse" Es ist eindeutig gegen das Interesse, freie Inhalte zu schaffen. Es ist auch nicht ein Interesse der Wikipedia, Profit aus etwas zu schlagen. Die Situation bei Linux ist nicht vergleichbar. Erstens sind die gängigen Distributionen in der Standardeinstellung frei von proprietären Treibern. Zweitens betrifft die Installation nur den Benutzer selbst. Drittens sind sehr wohl freie Alternativen für die gängigen Karten von nvidia und ATI Verfügbar. Und schließlich verwechselst Du mal wieder kommerziell mit proprietär. Nur weil etwas frei ist, heißt das nicht, dass es nicht kommerziell ist, und nur weil etwas nicht kommerziell ist, heißt das nicht, dass es frei ist. Selbstverständlich geht es voran, nur eben berechtigterweise nicht bei der Bebilderung mit proprietären Bildern. Und so muss es auch bleiben. Die genannten Mindestanforderungen unterliegen bereits wie mehrfach gesagt und von Dir geflissentlich ignoriert der Willkür der Rechteinhaber und sind daher ein Kniefall, kein "Kompromiss" (warum brauchen wir einen "Kompromiss"?) Man schafft keine freien Inhalte, indem man proprietäre zulässt, erst recht nicht wenn man sie permanent zulässt. Dieser Sachverhalt steht nicht zur Disposition. Daher wird Deine Aktion im Zweifelsfall von der Wikimedia Foundation mit Zwangsmaßnahmen gestoppt werden, wenn sie erfolgt hat. --rtc 09:46, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hochladen

Ich würde gern dieses Logo als Datei hier bei Wikipedia hochladen: http://pl.tinypic.com/view.php?pic=2i1plbt&s=5

Kann ich dieses Logo einfach so uploaden und wird für das Abzeichen keine Schöpfungshöhe angenommen? Lieben Gr--Bytom 19:39, 1. Jan. 2009 (CET)uß.[Beantworten]

Quetsch ... und was ist mit diesem Logo (ggf. ohne Untertitel)? Danke, McB 22:23, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bedanke mich recht herzlich für deine nette und vorallem aufschlussreiche Antwort ;)--Bytom 22:45, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das war wohl nicht als Antwort auf Deine Frage gedacht, sondern eher eine Aufforderung an die werte Gemeinde, dieses Anliegen doch auch gleich hier mitzuerledigen. Wie auch immer, in beiden Fällen wird man hier erfahrungsgemäß Schöpfungshöhe verneinen. --Herby 23:20, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Da muss ich mich grade ganz herzlich bei McB entschuldigen, habe mich vorhin verlesen und beim Quetsch den zweiten Vokal verdreht. Was hat es denn mit dieser Schöpfungshöhe auf sich? Habe mich klug gemacht und vieles über Rechte usw. gelesen, das ist mir aber neu.--Bytom 23:30, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Alles i.O. - ich war ja der Eindringling. War doch ein positiver Smiley.
Ähnliche Logos wie das Deinige gibt es wohl recht viele. Bei dem von mir verlinkten ist mehr Freihand-Arbeit dabei. Lesestoff hier und hier. Eine Drittmeinung ist erwünscht. --McB 00:16, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Logos haben in der Regel keine Schöpfungshöhe --Historiograf 15:53, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 17:37, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheber- vs Nutzungsrechte

Ich habe mal wieder eine Frage, die sicher schon tausendmal gestellt wurde, aber ich finde in den FAQs nichts dazu. Ich möchte gerne meinen Artikel St. Galler Stickerei mit einigen Bildern illustrieren. Entsprechende Stickmuster haben wohl Schöpfungshöhe, so dass ein Bild aktueller Produkte, wie sie etwa hier (irgend eine Kategorie anwählen) im Angebot sind eher nicht in Frage kommt. Ich habe ein Buch vorliegen, in dem verschiedene Stickmuster aus dem 19. Jahrhundert abgebildet sind. Der Urheber ist da sogar teilweise bekannt, jedoch nicht seine Lebenszeit, also ginge zur Not PD-100. Die Nutzungsrechte an den Mustern gehören jedoch wohl der Firma, bei der der Urheber damals gearbeitet hat. Und da jetzt meine Frage: Diese Firma (bzw. Firmen) gibt es noch heute, und sie produzieren immer noch Stickerei. Interessiert das für uns irgendwie oder berührt der Besitz der Nutzungsrechte eine Verwendung der Muster (und damit u.u. Verwendung der Vorlagen durch die Konkurenz) wegen des abgelaufenen Urheberrechtsschutzes nicht? Oder andersgefragt: Sind (exklusive) Nutzungsrechte an etwas mit dem Ablauf der Urheberrechtsschutzdauer hinfällig? -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:08, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Vielleicht sollte man für diese wieder und wieder gestellte Frage wirklich etwas in WP:BR schreiben. Nein, es gibt keine für uns relevanten Ausschließlichkeitsrechte, die den Urheberrechtsschutz überdauern. Es herrscht grundsätzlich Nachahmungsfreiheit, was nach einer (kurzen) Amortisationsfrist nach st. Rspr. des BGH bedeutet, dass, wenn kein Sonderschutz (z.B. durch das Urheberrecht) vorliegt, gewerbliche Leistungen übernommen werden dürfen --Historiograf 16:00, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke. Das war die Antwort, die ich erhofft hatte ;-) zum Scanner renn' -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:13, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Moin,
auf der Website der Stamford Historical Society ist das Logo der Blickensderfer-Schreibmaschinen abgebildet. Darf ich das (als SVG) in der Wikipedia hochladen? Und wenn ja, muss ich die {{Bild-PD-alt}}-Vorlage benutzen oder darf ich es unter einer CC-Lizenz hochladen? Danke im Voraus, -- ǽ ǣ? 15:26, 2. Jan. 2009 (CET) [Beantworten]

CC sicher nicht, beim Rest kommt es auch das Logo an, dass ich aber auf der Seite nicht wirklich gefunden habe (meinst du den Schriftzug?): Wenn das Logo ausreichend alt ist {{Bild-PD-alt}}, wenn es kein Schöpfungshöhe hat {{LogoSH}}. sугсго 15:41, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja, den Schriftzug meine ich. Ausreichend alt dürfte das Logo sein, die erste Blickensderfer wurde 1893 gebaut. Das mit der Schöpfungshöhe wäre meine nächste Frage gewesen, wobei ich dachte, dass die bei einem PD-alt-Bild nicht mehr von Belang ist, oder doch? Viele Grüße, -- ǽ ǣ? 15:46, 2. Jan. 2009 (CET) [Beantworten]
Nö, wenn PD-Alt greift, ist die Schöpfungshöhe egal. Unter PD-alt veröffentlichen wir ja sogar grosse Kunstwerke, die definitiv Schöpfungshöhe haben. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:56, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das geht selbst mit {{PD-ineligible}} auf den Commons. sугсго 18:17, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Okay, dankeschön. Dann lad ich das mal die nächsten Tage hoch. -- ǽ ǣ? 13:10, 3. Jan. 2009 (CET) [Beantworten]
Ich würde eher {{PD-textlogo}} empfehlen. --//[[Wuzur]] 14:27, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Sammlung von PD-Bildern urheberrechtlich geschützt?

Ich stieß gerade beim Googlen auf folgende Seite, bzw. folgendes Seitenimpressum. Zitat: „Eine größere Sammlung wird nach gängiger Rechtssprechung als eigenes Werk eingestuft und ist somit urheberrechtlich geschützt, auch wenn die Rechte an allen einzelnen Objekten ausgelaufen sind.“ Das wäre mir neu, da Commons ja am Ende auch eine größere Sammlung von PD-Bildern ist. Will hier jemand nur seine mühsam zusammengesuchten Bilder schützen oder hat er aus einem mir nicht bekannten Grund tatsächlich Recht? --Paulae 23:25, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Jein. Eine Sammlung von PD-Bildern ist kein Werk wie üblich, aber u. U. als Datenbankwerk geschützt, nicht jedoch die einzelnen Teile. Siehe: Datenbank (Recht). Mit 2350 Bildern könnte die genannte Sammlung als Datenbank geschützt sein. Einzelne Teile zu entnehmen, ist jedoch in Ordnung, da kann der Betreiber noch so drohen. Da die Bilder aber nicht vernünftig beschriftet sind und, sagen wir mal, genausogut alle Fakes sein könnten, ist die Sammlung eh für keinen mir bekannten Zweck zu gebrauchen. Außer zur Unterhaltung: die anscheinend automatisch generierten dümmlichen Beschreibungen sind köstlich ("Justin Heinrich Knecht war während des 18. Jahrhunderts im Bereich Musik und Komposition tätig.") --AndreasPraefcke ¿! 23:30, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Andererseits finden sich viele der Bilder dort, v.a. von Literaten, in dieser oder ähnlicher Form tausendfach im Netz. Dass die nun alle bräunlich eingefärbt sind, spricht meines Erachtens nicht für eine wesentliche Schöpfungshöhe der Datenbank, die ja auch nicht besonders ansprechend aufgearbeitet ist. Aber zumindest ist das mit den Datenbanken grundsätzlich gut zu wissen. Wenn ich nun ein Bild hier verwende, ein zweiter Wikipedianer nimmt ein zweites Bild und ein nächster und übernächster etc ... dann ist die Datenbank dort am Ende auch leer. Also kann das ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wie definiert sich denn die Schöpfungshöhe im Fall einer Datenbank? Dass die Burgschauspieler Wien z.B. alle scheinbar aus einem Buch stammen, zeigt ja keine übermäßige Anstrengung beim Sammeln der Bilder. --Paulae 23:53, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich bezweifle, dass die Bilder dort alle PD sind. Weshalb sollte z. B. dieses Bild frei sein? Der Abgebildete, Jitzchak Rabin, starb erst 1995... Außerdem werden die Bilder dort in relativ niedrigen Auflösungen vorgehalten. Für unsere Zwecke würd´s zwar reichen, für den Druck ist das aber eher nicht so toll. -- Chaddy - DÜP 23:42, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es finden sich auch Bilder von Kennedy etc., die keinesfalls PD sind. Mir ging es in dem speziellen Fall allerdings tatsächlich um ein Bild, was nicht mehr geschützt ist. --Paulae 23:53, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Kennedy-Bilder könnten PD-US sein (geknipst von Angestellten einer US-Behörde). Allerdings stehen dazu zu wenig Infos dabei. -- Chaddy - DÜP 00:09, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zur SH im Fall einer Datenbank siehe http://archiv.twoday.net/stories/5247679/ http://archiv.twoday.net/stories/4165075/ Solange hier keine Massenuploads stattfinden, sollten wir Datenbankschutzrechte ignorieren --Historiograf 00:43, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die exakt selbe Frage wurde übrigens schonmal gestellt, siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/04#Datenbank. Auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Portraits PD? hat sich auch ein vermeintlicher Betreiber der Site gemeldet und gemeint, er hätte nichts dagegen, wenn einzelne Bilder übernommen werden. Zum Thema selber kann ich mich nur den Vorrednern anschließen: Solange wir die Inhalte der Website nicht als Datenbank übernehmen (also mitsamt Kategorisierung etc.), sondern nur einzelne Bilder daraus und diese dann in unseren eigenen Kategorienbaum einsortieren, sehe ich kein Problem. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:56, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Virale Lizenz

WTH ist eine „virale Lizenz“? Wir scheinen dazu keinen Artikelinhalt zu haben, obwohl dies hier bereits mehrfach Thema war. Bezug: Jimbo Wales: Statement of principles, Ziff. 5. ST 02:09, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Eine virale Lizenz ist eine Lizenz, die sich bei Bearbeitungen vererbt, also z.B. GFDL oder CC-by-sa. Ist eine Datei einmal „infiziert“, so steht sie und alle von ihr abgeleiteten Werke unter der viralen Lizenz. Das „Virus“ wird also immer weitergegeben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:43, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das bezieht sich dann in einer Zeitschrift etwa nur auf den einzelnen Artikel, der per GFDL bzw. CC übernommen wurde, oder auf die ganze Zeitschrift? Wenn etwa der Wikipedia-Inhalt in einem Kasten innerhalb eines Artikels als Erläuterung für einen Begriff des Artikels auftaucht, dann steht trotzdem der ganze Artikel unter der Lizenz? Wie weit geht das? Welcher Unterschied besteht hier zwischen GFDL und CC? Unter welcher Lizenz steht das Ergebnis bei Inhalten, die aus verschieden lizenzierten Quellen übernommen wurden? Wie sieht das bei nicht kompatiblen Lizenzen aus, wenn etwa das Ergebnis aus einer Mischung aus GFDL und CC-nd besteht? ST 07:37, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Problem stellt sich nicht, weil eh keine Zeitschrift einen Wikipedia-Artikel lizenzkonform abdrucken wird (d.h. mit dem ganzen Lizenztext der GNU-FDL). CC-BY-SA ist einfacher, weil da neben der Angabe der Autoren offenbar die URL des Lizenztextes (auch in gedruckter Form) ausreicht, das wäre in einer Zeitschrift je nachdem noch machbar. Gestumblindi 07:56, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Natürlich stellt sich das Problem, da jede Zeitschrift den GFDL-Text abdrucken müßte, auch bei Verwendung nur eines Bildes. Das Problem der viralen Lizenzen wird ja auch gerade mit GFDL 1.3+ entsorgt, die Lizenzen sollen sich ja nicht mehr vererben, das ist das Modell von gestern. Das heutige Modell sieht weitgehende Nachnutzbarkeit durch kommerzielle Nachnutzer vor, denen sind die bisherigen Wikipedia-Lizenzen natürlich zu unhandlich. --RalfRBerlin09 09:41, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Wiederholen einer Unwahrheit macht sie nicht wahrer; viral sind alle Lizenzen, die eine Verbreitung und Bearbeitung nur zu den selben Bedingungen erlauben; Copyleft-Lizenzen sind alle viral- auch die CC-by-SAs - virale Lizenz wird meist als Synonym für Copyleft-Lizenz im weiteren Sinne verwendet- aber nicht nur freie Lizenzen im eigentlichen Sinne können viral sien, sondern auch zB die NC-Lizenzen und Anti-DRM-Lizenzen, sie müssen nur die SA - Vererbung der Bedingungen enthalten.
Aber auch unter der GFDL müssen Werksammlungen mit GFDL-Inhalten nicht komplett unter der GFDL freigegeben werden:

„1.8 7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS {...} A compilation of the Document or its derivatives with other separate and independent documents or works, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an "aggregate" {...} When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document. {...}“

Auch die Freiheiten und Ziele der GFDL stimmen mit den CC-by-SA überein (siehe deren Präambel:)

„{...}to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifying it, either commercially or noncommercially.{...}“

Wer die verwendete Lizenz nicht liest und deshalb nicht weiß, dass Zweck der Freigabe auch die effektive kommerzielle Nutzung ist, sollte sich nicht wundern, wenn ihn niemand ernst nimmt, wenn er sich beschwerrt, dass seine Werke kommerziell weitergenutzt werden.
Die Anerkennung der Autorenschaft ist lediglich sekundäres Ziel der GFDL:

„Secondarily, this License preserves for the author and publisher a way to get credit for their work, while not being considered responsible for modifications made by others.“

Und die Anerkennung der Autorenschaft wird durch die cc-BY-Sa (Autorennennungslizenz) ja gewahrt, sogar stärker als bei der GFDL, da die CCler strenger und genauer in diesem Bereich sind.
sугсго 10:00, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Und der Vollständigkeit halber auch noch das Pendant der CC-by-sa 3.0:

„{4a.}You may Distribute or Publicly Perform the Work only under the terms of this License. You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier (URI) for, this License with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform. {...} This Section 4(a) applies to the Work as incorporated in a Collection, but this does not require the Collection apart from the Work itself to be made subject to the terms of this License.“

Im Endeffekt besteht also zwischen GFDL und CC kein so starker Unterschied, wie hier manche glauben machen wollen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die GFDL den Abdruck des gesamten Lizenztextes verlangt, was für kommerzielle Weiterverwender (und auch nicht-kommerzielle, aber denen wird dann eher eine weitergehende Freigabe eingeräumt oder von einer Klage abgesehen) tödlich ist. Zusammenfassend ist es also so, dass die Verwendung von Copyleft-Werken innerhalb anderer Werke zulässig ist, solange es eine Werkssammlung ist. Das heißt, dass die Werke sich deutlich voneinander abheben sollten. So ein Kästchen, wie von Steschke erwähnt, wäre IMHO zulässig. Anders sieht es dann aus, wenn Wikipedia-Text in einen Fließtext eingearbeitet wird, auch mit Kennzeichnung. Das wäre dann wohl schon wieder ein abgeleitetes Werk, sodass der gesamte Fließtext unter der GFDL stehen müsste. Wird ein Text aus Quellen mit nicht kompatiblen Lizenzen erstellt, so ist dessen Veröffentlichung IMHO nicht zulässig. Man müsste sich hier um eine Freigabe der Quellautoren bemühen, um kompatible Lizenzen zu erhalten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:22, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir ist es völlig egal, wenn mir jemand Lizenztexte in einer mir unverständlichen Sprache um die Ohren haut (hier: englisch). Ich beachte diese ebensowenig wie chinesische oder arabische Lizenztexte. Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. Und ich kann es einfach nich für voll nehmen, wenn hier wortreich versucht wird, den Fakt abzustreiten, daß gerade der Grundgedanke der GFDL (nämlich die virale Lizenz) durch 1.3 + das Klo runtgeregespült wird. --RalfRBerlin09 15:08, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

"Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe." - Und trotzdem drückst du auf Seite speichern ? ;-) --Kam Solusar 17:04, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was genau verstehst du unter eine viralen Lizenz? Warum ist für dich, basierend auf dieser Definition, GFDL 1.3+ nicht viral? Wenn du nicht konkret benennst, wo du das Problem siehst, kann man deine Bedenken nicht verstehen (oder dagegen argumentieren). --dapete 17:07, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@RalfR: Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. Das mag für neue Benutzer gelten, die dazu auch kein Englisch können. Für dich gilt dies sicherlich schon lange nicht mehr. Du beschäftigst dich seit Jahren mit dem Thema. Und gibst entsprechende Kurse. — Raymond Disk. Bew. 19:05, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@Ralf: Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. Dir ist schon bewusst, dass die GFDL 1.2, an die du dich so klammerst, nur in Englisch abgefasst ist, während von der CC-by-sa 3.0, auf die dank GFDL 1.3 migriert werden kann, eine deutsche Version verfügbar ist? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:41, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
  • Durch die Share-Alike-Klauseln sind sowohl GFDL1.2, GFDL1.3 wie auch die CC-SA-Lizenzen viral. Erstere haben jedoch eine ungemein höhere Durchschlagskraft. Schließlich wird bei jedem GFDL-Werk die Lizenz als solche für jeden Leser nachlesbar mitgeliefert. (Dass die jetzt für deutschsprachige Leser leider nicht muttersprachlich ist, ist bedauerlich, da hätte ich mir für die 1.3er Nachbesserung erwartet. So bleibt Raum für die 1.4er.) Mit dem Abdruck des Lizenztextes wird jedem Leser klar gemacht, was er mit den Werken tun darf und was nicht. Schutzrechtsberühmungen (wie bei Agenturen wie AP gegenüber PD-Bildern aus US-gov üblich) sind so nicht einfach möglich. Und wer freie Lizenzen noch nicht kennt, der wird so mit der Nase drauf gestoßen, was es damit auf sich hat. Aber soetwas ist natürlich nicht im Interesse von Zeitschriftenverlegern ist, die gerne an ihrem Geschäftsmodell festhalten wollen (Bös gesprochen: Möglichst viel nehmen, möglichst wenig geben), von daher erhält man bei Printmedien die Reklame auf Aberdutzenden Seiten, für eine Seite A4 für eine GFDL (mehr braucht die erwiesenermaßen) ist dann angeblich kein Platz. In Wirklichkeit wollen die Verleger ihre Leser nicht über deren Rechte aufklären.
    Wie ist denn die Alternative? Wenn der "normale Leser" bei einem CC-SA-lizenzierten Text/Bild nur sieht, dass da ein kleines Bapperl "CC-by-sa" in der Ecke dransteht und er selbst hinterhergoogeln muss, was das denn bedeutet.. so es ihn denn überhaupt interessiert. Die überwältigende Mehrheit wird nie erfahren, was er mit diesem Bild darf oder was hinter dem Konzept der freien Contentlizenzen steht. Dieser Punkt fehlt mir als "Virilitätsfaktor" an den CC-Lizenzen. -- jha 13:54, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fotos hochladen + Urheberrecht

Hallo Experten!

Ich habe da mal eine generelle Frage:

Wenn ich meine Fotos auf Wikipedia oder Commons hochlade, dann geht das ausschließlich nur als "freie Lizenz". Richtig?

Laienhaft ausgedrückt: Das heißt, jemand anderer könnte meine Wikipedia-Fotos downloaden, bearbeiten und weiterverkaufen. Richtig?

Wie ist das dann bei Flickr, Picasa & Co? Sind die dortigen Fotos ebenfalls alle automatisch unter freie Lizenz? Und wie ist das mit Youtube?

Ich möchte nämlich gerne einige meiner Fotos der Wikipedia zur Verfügung stellen. Andererseits möchte ich aber auch Fotos hochladen um mir hinsichtlich Bildqualität die Meinung anderer im Internet anzuhören. Die will ich aber nicht automatisch sofort freigeben.

Ich hoffe, ihr versteht mich.

Danke, Patte --12345 14:06, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Patte,
Wenn ich meine Fotos auf Wikipedia oder Commons hochlade, dann geht das ausschließlich nur als "freie Lizenz". Richtig? Ja.
Laienhaft ausgedrückt: Das heißt, jemand anderer könnte meine Wikipedia-Fotos downloaden, bearbeiten und weiterverkaufen. Richtig? Ja.
Wie ist das dann bei Flickr, Picasa & Co? Sind die dortigen Fotos ebenfalls alle automatisch unter freie Lizenz? Und wie ist das mit Youtube? Das Flickr-System gibt den Uploadern die Möglichkeit, ihre selbst erstellten Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen. Ob das bei einem Foto der Fall ist, siehst du unten rechts an dem Icon Alle Rechte vorbehalten bzw. Einige Rechte vorbehalten. Bei erstrem darfst du das Bild überhaupt nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwenden, bei letzterem hat der Urheber das Bild unter einer CC-Lizenz freigegeben. In diesem Fall kann es möglicherweise auf Wikipedia verwendet werden. Aber Vorsicht, nicht alle auf Flickr zulässigen CC-Lizenzen sind auch auf WMF-Projekten zulässig, siehe commons:Commons:Flickr images für mehr Details zur Verwendung von Flickr-Bildern auf den Commons. Bei Picasa ist das System so ähnlich. Youtube erlaubt es AFAIK nicht, die Lizenz der Inhalte anzugeben. Ich meine, in den Nutzungsbedingungen gelesen zu haben, dass du die Nutzungsrechte der hochgeladenen Dateien mit dem Upload an Youtube abtrittst. Von dort kann also nur Material verwendet werden, dass bereits gemeinfrei ist.
Ich möchte nämlich gerne einige meiner Fotos der Wikipedia zur Verfügung stellen. Andererseits möchte ich aber auch Fotos hochladen um mir hinsichtlich Bildqualität die Meinung anderer im Internet anzuhören. Die will ich aber nicht automatisch sofort freigeben. Super, dass du uns Bilder zur Verfügung stellen möchtest. Das geht aber nur, wenn du sie auch unter einer freien Lizenz freigeben willst. Beachte aber bitte auch, dass wir kein Bilderhoster sind: Wenn du Fotos nur hochladen möchtest, um mit anderen leuten darüber zu diskutieren, machst du das besser bei Flickr & Co., da wir enzyklopädisch nicht verwertbare Bilder hier löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:22, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hallo! Danke sehr für die ausführlichen Antworten!
Um das geht es mir: Fertige Fotos für Wikipedia hochladen und sie unter freier Lizenz stellen. Andererseits will ich zwecks Verbesserung manchmal Experimentalfotos herzeigen, um Meinung anderer zu erfahren. Da will ich sie nicht sofort freigeben bzw. später wieder löschen. Und diese Fotos werde ich dann auf Flickr hochladen.
Ich dachte mir irgendwie, dass die Wikipedia-Praxis mit den freien Lizenzen generell üblich ist und auch bei Flickr, Picasa etc. so gehandhabt wird.
@Youtube: Im Artikel Youtube steht, dass man Nutzungsrechte automatisch an Google/Youtube beim Hochladen abtritt. Somit ist man trotzdem Rechteinhaber und es ist keine freie Lizenz. So verstehe ich das. lg Patte --12345 14:14, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hallo Patte, es ist eine gute Idee, die Fotos zum Vorzeigen bei Flickr oder einem anderen Bilderhoster (imageshack.us, imagehosting.com, bilder-hosting.de etc.) hochzuladen. Dort hat man in der Regel auch die Möglichkeit, das Bild wieder zu löschen und muss es nicht unter eine freie Lizenz stellen. Zum Thema Youtube: In den Nutzungsbedingungen heißt es unter Punkt 6.C: For clarity, you retain all of your ownership rights in your User Submissions. However, by submitting User Submissions to YouTube, you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the User Submissions in connection with the YouTube Website and YouTube's (and its successors' and affiliates') business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the YouTube Website (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. Du räumst YouTube also ein einfaches Nutzungsrechte praktisch ohne Bedingungen ein, gibst ihnen aber nicht die exklusiven Nutzungsrechte. Das heißt, dass du weiterhin dein eigenes Video beliebig lizenzieren kannst, wenn du willst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:33, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Diese verständlichen, aber unfreien Bedingungen bei Flicker-google-Youtube führen dazu, dass man dort keine Werke Dritter unter CC-Copyleft/GFDL/uä-Lizenzen weiternutzen kann. sугсго 11:59, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zur Evaluation haben sich bisher eindeutig zu wenig Leute zusammengefunden und ich bitte doch um breiteres Feedback, anderenfalls wird die Sache halt einfach so beschlossen. [[ Forrester ]] 14:51, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lumdatalbahn_Landkartenausschnitt.jpg

aus einem "alten" Schulatlas des Dr. E. List Verlages in München/Frankfurt/Berlin/Hamburg/Essen aus dem Jahre 1968/69 habe ich ein Detail herausgescannt. Google zeigt mir keinen Dr. E. List Verlag an. Im Atlas steht auf Seite 3 der Vermerk: "vom hessischen Kultusministerium lernmittelfrei zugelassen. Schulbücher-Katalog Fachgruppe VA Nr. 2" Dieses eingescannte Detail habe ich dann eigenhändig per digitalem Programm verändert, d.h. verschiedene Linien gelöscht, andere Markierungen hinzugefügt. Zum Original sind deutliche Unterschiede erkennbar.

Wird diese Datei damit dann den Status gemeinfrei erhalten? Ferres 17:15, 3. Jan. 2009 (CET)Ferres[Beantworten]

Wieso um Himmels willen soll das gemeinfrei sein? Höchstens wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Lösst sich ohne Beispiel aber nicht sagen. --AndreasPraefcke ¿! 14:28, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Datei:Lumdatalbahn Landkartenausschnitt.jpg
Ach, jetzt seh ich erst den Dateinamen in der Überschrift. Ist es eigentlich zuviel verlangt, dass man sowas _verlinkt_? Datei:Lumdatalbahn Landkartenausschnitt.jpg. Nein, das ist sicher nicht gemeinfrei. Du könntest aber anhand der Information auf der Karte (also den Punkten, die die Lage angeben), eine eigene Karte zeichnen. Siehe Rechte an Geoinformationen. --AndreasPraefcke ¿! 14:30, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Seismogramm

und zwar handelt es sich um dieses 100 jahre und ein paar tage altes seismogramm aus dem archiv der ZAMG. Vor kurzem erschien dort ein Artikel über das Erdbeben in Messina 1908 und haben da ein paar Bilder aus ihrem Archiv gepostet - klar, is 100+ Jahre alt, aber unter den Bildern stets der Vermerk "(C) ZAMG". Eigentlich müsste das Urheberrecht darauf ausgelaufen sein für die wikipedia? Damit beziehe ich mich auf das hier: Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Alte_Werke danke!

sorry vergessen zu unterschreiben, das eben stammt von --HylgeriaK 18:38, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. Das steht so nirgends auf der Seite, weil es nämlich falsch ist. Das mit den 100 Jahren gilt nämlich nur, wenn auch zusätzlich nachweislich der Urheber bzw. dessen Lebensdaten nicht bekannt sind oder nicht ermittelt werden können. -- Chaddy - DÜP 19:02, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei einem Seismogramm einen "Urheber" zu versuchen zu ermitteln halte ich für Schwachsinn. Da gab es keinen, gibt es keinen und wird es keinen geben. Es sei denn es gilt der, der für die Bodenerschütterung gesorgt hat als Urheber. ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:19, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das war eher allgemein gedacht. Ein Seismogramm hat wohl i. d. R. gar keine Schöpfungshöhe, und kann auf jeden Fall hochgeladen werden, egal wie alt es ist. -- Chaddy - DÜP 19:26, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
super, dank euch...is nämlich ne echte perle, die sie da aus ihrem archiv ans tageslicht gebracht haben. (das mit dem Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. steht aber tatsächlich irgendwo in den FAQs - leider hab ich da scheinbar den falschen link gepostet und finds jetzt nimmer.) --HylgeriaK 19:47, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
eine frage hätt ich dann doch noch: welchen license tag verwend ich da in den commons? --HylgeriaK 21:52, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
PD-ineligible. Wobei das mit der Schöpfungshöhe auf Commons so eine Sache ist... Besser hier hochladen (mit dem Baustein Bild-PD-Schöpfungshöhe). -- Chaddy - DÜP 23:51, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Commons stellt bei einem Seismogramm keine Probleme dar. Christian Bier (Disk.) (+/-) 03:26, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fotos berühmter Personen auf Commons?

Hallo, die Infos auf [11] und [12] habe ich gelesen. Unklar ist mir, ob ich ein Foto einer prominenten Person, für das ich daher nach deutschem Recht keine Einwilligung der Person selbst benötige, auf Commons hochladen darf. Die Nutzung von {{Personality rights}} sehe ich nirgends, aber stattdessen einmal ein OTRS-Request. Hat jemand Erfahrungen und kann mir ein Vorgehen empfehlen? Anmerkung: Das Foto wird erst noch erstellt, ich kann ggf. diese Person noch diesbezüglich sprechen.

Foto-Beispiele für ähnliche Fälle: Reinhold Messner, Hans Kammerlander, Karl Unterkircher.

--Sebastian Hornbostel 23:18, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Sebastian, auf den Commons werden Persönlichkeitsrechte generell weniger streng gehandhabt als bei uns. Wenn du eine Person in der Öffentlichkeit fotografierst, sollte es normalerweise kein Problem sein, das Foto auf die Commons zu laden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:38, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Königlich sächsische Staatseinsenbahnen

Hallo zusammen, sind Dateien von den Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen (wie z.B. Datei:Streckennetz Sachsen 1902.png) amtliche Werke? Ich nehme es stark an, da sie von einer Regierungsorganisation erstellt worden zu sein scheinen. Oder ist der Titel des Unternehmens nur missverständlich und es ist gar keine Behörde? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:29, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Kann es sein, dass Amtliches Werk irgendwie missverständlich ist? Es sind keine --Historiograf 03:36, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

dito. Die Dateien würden aber als PD-alt-100 durchgehen, wenn ich das richtig sehe. Christian Bier (Disk.) (+/-) 07:21, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die betreffende kgl. sächs. S t a a t s eisenbahnbesellschaft wurde spätestens durch Bildung der Deutschen Reichbahn Gesellschaft in 1924 zur "Behörde", agierte aber -wie der Name schon sagt- seit deren Gründung als behördliche/amtliche Bahngesellschaft.Ferres 12:35, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das tut wenig zur Sache, da nicht jegliche Texte und Bilder von Behörden zugleich amtliche Werke sind. -- Rosenzweig δ 16:55, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

FYI: Geplante Änderungen im Urheberrecht

Wen es interessiert: Heise-Meldung, Telepolis dazu -- Smial 01:20, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Sind die Inhalte von Merck’s Warenlexikon aus 1920 als gemeinfrei anzusehen und ist somit diese Änderung von mit ok? -- WolffidiskRM 16:18, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die beteiligten Autoren müssen seit mindestens 70 Jahren verstorben sein. Die Ausgabe von 1920 wurde von Leuten namens Adolf Beythien und Ernst Dressler herausgegeben; wenn es sich bei Beythien um jenen Adolf Beythien handelt, der unter Beythien (noch rot) verlinkt ist, dann ist der noch lange keine 70 Jahre tot (1949 verstorben). Allerdings handelt es sich bei den beiden um die Herausgeber... bin mir jetzt nicht sicher, ob es sich auf die urheberrechtliche Lage auswirkt, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Herausgeber "nur" für die Zusammenstellung der Texte anderer Autoren verantwortlich waren. Auf jeden Fall ist es bei einem 1920 erschienenen Lexikon recht wahrscheinlich, dass Personen daran beteiligt waren, die noch keine 70 Jahre tot sind, ich wäre also sehr vorsichtig und würde nichts ohne genaue Abklärung daraus übernehmen. Gestumblindi 16:33, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Rechtlich von Bedeutung sind die Verfasser der Texte, nicht die Herausgeber. -- Chaddy - DÜP 18:45, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Was mich an der ganzen Geschichte verwundert: Man formuliere die drei Sätze um und schon ist das mit dem Urheberrecht sowieso kein Problem mehr. Die Fakten sind schließlich nicht urheberrechtlich geschützt. Warum also überhaupt über diese Frage nachdenken? Kersti 18:58, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hm, der hier erwähnte Text ist tatsächlich dermassen kurz, dass von Schöpfungshöhe wohl kaum die Rede sein kann. Da muss man nicht mal umformulieren. Man kann den je nachdem eh falschen Text (falls der Autor noch keine 70 Jahre tot ist), also auch einfach entfernen, oder? Merck's Warenlexikon als normale Quellenangabe dürfte reichen. Gestumblindi 22:16, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Stimmt, der Text hat keine SH. Somit gibt es keine Probleme. -- Chaddy - DÜP 00:21, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Foto einer Skulptur

Es geht um das Foto eines Selbstbildnisses in Form einer Skulptur, die ein 1975 verstorbener Spanier angefertigt hat. Die Skulptur ist im Besitz und befindet sich im Haus einer Enkelin des Künstlers in Deutschland, das Foto habe ich dort selbst gemacht. Das Foto wurde bei Commons wieder gelöscht, wegen derivativity. Daraufhin habe ich die Regeln durchforstet, bin aber beim US Copyright Law stecken geblieben, weil ich die amerikanische Rechtssprache nicht ganz verstehe.

Meine Frage ist: Wer hat jetzt das Urheberrecht an der Skulptur? Wen müsste ich also jetzt um die Freigabe der Rechte bitten? Die Enkelin, die die Skulptur geerbt hat? Oder die Kinder des Künstlers (so noch lebend)? Oder gar niemand? Ich gehe mal davon aus, dass das Urheberrecht nicht explizit übertragen oder vererbt wurde.

Und wie wäre das nach dem deutschen Urheberrecht? --Foenig 22:26, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Foenig, das Urheberrecht geht an die Erben des Rechteinhabers über, also die Erben des Künstlers. Von denen brauchst du also eine Freigabe, um das Foto unter einer freien Lizenz veröffentlichen zu dürfen. Alternativ kannst du bis 2046 warten, dann ist das Urheberrecht an der Skulptur erloschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:00, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Soweit das eine dem Wesen nach im freien aufstellbare Plastik ist: Stell' die Statur bleibend in Deinen Vorgarten und fotografier sie von der Straße; dann kannste das Foto als panoramafrei hochladen. sугсго 10:06, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Welche Erben sind aber gemeint? Angenommen, es gibt darüber keine besondere Verfügung des verstorbenen Künstlers. Bekommt dann derjenige, der die Skulptur erbt, auch die alleinigen Urheberrechte an der Skulptur? Oder bleibt das Urheberrecht – wenn unter den Erben ebenfalls nichts anderes vereinbart ist – zu gleichen Teilen bei allen? Es gibt im amerikanischen Copyright-Gesetz so einen Passus, den ich aber nicht ganz einordnen kann, deshalb frage ich ja danach.
@Syrcro: Leider gehört mir die Skulptur nicht... --Foenig 13:41, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wie es nach deutschen Urheberrecht aussieht, kannst Du auf der Seite Fine-Art Fotografie und die Rechtslage bei www.fotorecht.de nachlesen. Grundsätzlich gilt nach § 15 Abs. 2 UrhG, daß der Urheber das ausschließliche Recht der Wiedergabe durch Bildträger und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (z.B. Internet) hat. Selbst wenn nach § 52 UrhG ein Recht der öffentlichen Wiedergabe bestehen sollte, entbindet dies nicht davon, dem Urheber (oder seinen Erben) eine angemessene Vergütung zu zahlen. Es wäre in diesem Fall also die Frage zu stellen, ob die Erbin der Skulptur lediglich das Originalwerk oder auch die Urheberrechte an diesem Werk geerbt hat - und einer (für Wikicommons unentgeltlichen) öffentlichen Zugänglichmachung in Form eines Fotos im Internet zustimmt. Grundsätzlich schwierig wird die Frage nach dem Erbe der Urheberschaft bei mehreren Erben (vgl. Deutsches_Urheberrecht#Übertragbarkeit des Urheberrechts).--Briefkasten300 14:38, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lizenz bei Fotomontage

Darf ein Foto mit Lizenz PD-USGov-Military-Marines mit einem Bild mit Lizenz PD-user-w kombiniert werden? Wenn ja, unter welcher Lizenz muß es dann stehen? Wenn nein, warum nicht? -- Smial 11:25, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Soll nur montiert werden oder schaffst du ein neues Werk? Hier oder auf Commons? --RalfRBerlin09 12:13, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
(BK) Ja, darf es. Beide Bilder sind PD, somit gibt es keine Einschränkungen, was du damit machen kannst. Allerdings muss schon eine gewisse SH bei der Fotomontage dabei sein, damit du eine neue Lizenz aussuchen kannst. Sollte das ganze keine SH haben, ist die Lizenz natürlich wieder PD. Das kannst du dann unter dem Bild klarmachen, wie du willst. Möglich ist es, beide Baisteine mit einer kleinen Erläuterung zu setzen. Sollte deine Bearbeitung SH erreichen, darfst du dir selber eine Lizenz dafür aussuchen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:19, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Sorry, hab glatt vergessen, das Bild zu verlinken. Nein, ich denke, es gibt keine Schöpfungshöhe, mir ist es völlig recht, wenn es unter PD bleibt. --Smial 12:26, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Mal wieder ein Fall von BNS...--RalfRBerlin09 13:28, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wieso das? (Du verstehst unter BNS schon das selbe, wie fast alle anderen?) -- Chaddy - DÜP 17:42, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja schon ;) Wikipedia:Löschkandidaten/5._Januar_2009#Datei:Friendly_fire_wp.jpg_.28bleibt.29 --RalfRBerlin09 17:56, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
und was ist mit dieser Aussage (ein paar Zeilen weiter oben): "...da wir enzyklopädisch nicht verwertbare Bilder hier löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:22, 3. Jan. 2009 (CET)" --89.62.206.127 17:49, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was soll damit sein? -- Smial 17:51, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das hier: "Es gibt keine relevanzkriterien für Bilder und somil liegt kein Löschgrund vor. Es gibt auch keine Bilder-Löschkandidaten mehr. Bei Bedarf ist DÜP zu setzen, dort findet sich aber kein Grund. Somit ist das erledigt. --RalfR → Berlin09 13:26, 5. Jan. 2009 (CET)". Was ist nun - bleibt nun jedes Bild in der WP oder gibt es RK, nach denen ausgewählt wird welches Bild enzyklopädischen Wert besitzt. --89.62.115.23 10:14, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Schnelll%C3%B6schantrag#Bilder_und_andere_Dateien http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Datei%C3%BCberpr%C3%BCfung/Anleitung -- Smial 10:43, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es gibt keine Relevanzkriterien heißt nicht: Für Bilder gelten die übrigen Einschränkungen des Projektziels nicht. sугсго 13:11, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Textumformulierung eines Fachbuches

Hallo! Meine Frage: Kann eine Urheberrechtsverletzung auch dann noch bestehen, wenn man eine wenn die im Originaltext bestehende Formulierung nach Bearbeitung als Frage formuliert ist und die Antwort auf diese Frage dann als Faktum/sehr kurze Definition dargestellt wird?

Bsp.:

Original: "Als klinisch-chemische enzymatonische Parameter für die Cholestase dienen alkalische Phosphanase (AP), γ-Glutamyltransfurese(γ-GT) und Pilirubin."

Veränderung: Welche klinisch-chemischen enzymatonischen Parameter dienen zur Diagnose einer Cholestase? Die alkalische Phosphanase (AP), γ-Glutamyltransfurese (γ-GT) und Pilirubin."

Steht die Art der Umformulierung im Einklang mit dem Urheberrecht? Ist es erlaubt?

Vielen Dank. --77.25.85.34 21:00, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ein einzelner Satz in dieser Art (der nur nüchtern Fakten wiedergibt und keine schöpferische Leistung enthält - bei einem dichterischen Satz ähnlicher Kürze kann der Fall anders liegen!) ist eh nicht urheberrechtlich geschützt, da kommt es nicht auf die Formulierung an. Wohlgemerkt: das gilt nur, wenn es um einen einzigen Satz oder einen ähnlich kurzen Text, der nur Fakten referiert, geht. Wenn man aber etliche Sätze aus dem gleichen Fachbuch bloss nach diesem Schema umstellt, ist das ohne Genehmigung gewiss eine Urheberrechtsverletzung. Gestumblindi 21:05, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke! Das bedeutet also, dass ich z.B. nicht meine Lernkarteikarten online stellen darf, wenn ich sie alle aus einem Buch entwickelt habe? Wie ist das wenn ich mehrere Bücher nehme und in zufälliger Reihenfolge mische? Wenn einzelne isolierte Fakten nicht zu schützen sind, wieso soll es dann eine Sammlung von Fakten sein? Durch die Buchgliederung/Struktur? Könnte man nicht argumentieren, dass es eine neu schöpferische Leistung ist, die sich aufgrund der Struktur der Karteikartenfolge/Algorythmus vom Buch hinreichend abhebt?

Vielen Dank.--77.25.85.34 21:37, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Siehe z.B. Datenbankwerk. Wir geben hier aber keine allgemeine Rechtsberatung, sondern diskutieren nur Fragen, die mit der Wikipedia zu tun haben. Wenn es bei deiner Frage also nicht um Beiträge für die Wikipedia geht, bist du hier falsch. Gestumblindi 21:45, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Ansichten von Gestumblidi beruhen nicht auf fundierter Kenntnis der Rechtslage. Unsere diesbezügliche Policy ist WP:TP, und bei wissenschaftlichen Werken ist der Schutzumfang im Interesse der Weiterverwendbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse eng zu bemessen, s.a. http://lexetius.com/1980,1 --Historiograf 05:45, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Diese Entscheidung http://lexetius.com/1980,1 bezieht sich auf ganze wissenschaftliche Arbeiten, nicht auf einen einzelnen Satz, der ein (wahrscheinlich nicht vom Verfasser des Satzes entdecktes) Faktum festhält. Hast du auch ein Beispiel für eine Entscheidung, die urheberrechtlichen Schutz für einen isolierten Satz wie das hier gegebene Beispiel "Als klinisch-chemische enzymatonische Parameter für die Cholestase dienen alkalische Phosphanase (AP), γ-Glutamyltransfurese(γ-GT) und Pilirubin" bejaht, Historiograf? Vorstellen könnte ich mir das allerhöchstens, wenn der Satz eine neue wissenschaftliche Erkenntnis festhält. Wenn er aber aus einem Fachbuch oder Lehrbuch stammt und nur etabliertes Wissen für Mediziner vermittelt, sehe ich dafür keinen Anhaltspunkt. Gestumblindi 13:43, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bekenne mich schuldig, die Ansicht von Gestumblindi nicht hinreichend genug gekennzeichnet zu haben. Meine Argumentation war: Entgegen der Ansicht von Gestumblindi können auch längere Passagen urheberrechtlich nicht geschützt sein. Daraus folgt selbstverständlich, dass der Beispielsatz nicht geschützt ist, da er nur Fakten mit einem eingeführten standardisierten Vokabular beschreibt. Werden mehrere solche Sätze aneinandergereiht, sehe ich immer noch keinen Schutz. Das wird aber auch aus dem Kontext, nämlich der Angabe von WP:TP und der Angabe, dass der Schutzumfang wiss. Werke eng zu bemessen ist (also eine hohe Hürde für die SH besteht), hinreichend klar. --Historiograf 17:38, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke für die Erläuterung; das klingt plausibel. Wie es nun im Einzelfall aussieht (ab welcher Länge und Originalität der Formulierung die jeweilige Passage urheberrechtlich geschützt ist) hängt wohl eben vom Einzelfall und dessen Rahmenbedingungen ab. Sicherlich können auch zwei, drei oder mehr Sätze, die nur in nüchterner Sprache bekannte Fakten referieren, nicht geschützt sein. Aber wenn ich z.B. ein ganzes Kapitel eines wissenschaftlichen Werkes nehme und oberflächlich umformuliere (die Sätze ein wenig umstelle etc.), denn ist das ja wohl sicher eine URV, je nachdem auch schon ein einzelner Absatz (Wikipedia:TP#Grauzonen sagt ja auch: "Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung"). Gestumblindi 21:23, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo, ist es erwünscht oder geduldet, dass Dateinamen von Bildern einen Copyright-Verweis enthalten (siehe hier) (z.B. "©gl-2008" (gl für den Namen des Benutzers)? Oder behält man auch bei der Gewährung des "unbeschränkten Nutzungsrechts ohne jegliche Bedingungen für jedermann" das Copyright?--Herr Meier (Disk.) 00:35, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Es gibt in Deutschland kein Copyright. Es gibt nur das Urheberrecht und das verbleibt egal was passiert immer beim Urheber. Uns ist es sehr egal ob im Dateinamen ein Copyrightzeichen ist oder nicht. jodo 00:43, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort. --Herr Meier (Disk.) 00:45, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei dieser Art der Urhebervermerkung spricht einiges dafür, dass das Bild selber nicht mal umbenannt werden darf: Für den unbedarften Leser sieht das sehr stark nach einer der zu preservenden copyright notices iSd GFDL aus; kann man aber auch anderer Meinung sein, da man schon daran zweifeln kann, dass der Dateiname Teil des Werkes ist. sугсго 09:43, 6. Jan. 2009 (CET) Nachtrag: Ich hatte nur das erste Bild angeschaut, dass unter der GFDL steht. Beim Rest ist eine Umbenennung natürlich nicht verboten.[Beantworten]
Die Bilder sind doch GFDL sondern gemeinfrei. Daß der Urheber mit Hilfe des (c) darauf verweist, daß er trotzdem das Urheberrecht besitzt ist doch in Ordnung. Es kommt doch auch niemand auf die Idee, die Bilder von Aka zu bemängeln, der überall (aka) dranhängt. --RalfRBerlin09 10:25, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ein Copyleft-Zeichen wäre natürlich schöner. Aber was solls, maßgebend ist die erteilte Lizenz. --Kolossos 17:42, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fotografie einer Bauaufnahmezeichnung von 1893

Zur architektonischen Erklärung der Drususbrücke würde ich gern eine (selbst gemachte) Fotografie der Bauaufnahmezeichnung einstellen, die im Vorraum des Denkmals (öffentlich, aber verschlossen, Zugang nur nach Anmeldung) den Schnitt der Anlage zeigt. Der Urheber dieser Bauzeichnung ist mir nicht bekannt (ist auf der Tafel auch nicht zu entziffern); die Rechtslage ist für mich (Laie) nicht nachvollziehbar. Wie gehe ich vor? ---Omicron 01:05, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn die Zeichnung wirklich aus dem Jahr 1893 ist und kein Urheber mehr festzustellen ist (Name/unterschrift auf dem Dokument), kannst du die Zeichnung mit dem Baustein {{Bild-PD-alt-100}} hochladen. jodo 01:11, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für schnelle Auskunft. Ich stelle das Bild mal mit gutem Gewissen ein. --Omicron 01:30, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Bild ist jetzt im Artikelentwurf Drususbrücke eingebunden. Soll ich dennoch die Vorlage {{Dateiüberprüfung|Gezeigtes Werk}} mitverwenden? --Omicron 01:41, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, sonst bekommst du eine nette Nachricht auf deine Diskussionsseite, dass dein Bild ein urheberrechtlich geschützes Werk abbildet und du dafür innerhalb von 14 Tagen eine Freigabe nachreichen sollst, sonst wird es gelöscht. Für nichts anderes ist die Vorlage da. Aber wir sagen ja genau, dass kein urheberrechtlicher Schutz mehr besteht, da dieser abgelaufen ist. jodo 01:43, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Noch ein Dankeschön! Ich hatte den Sinn der Vorlage offen gestanden eher als Hilfsmittel verstanden; die Erklärung auf Wikipedia:Dateiüberprüfung#Besondere_Fälle und 'Gezeigtes Werk' ist für mich ein bisschen missverständlich. --Omicron 01:50, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Merke: Willst du niemanden von der Dateiüberprüfung haben, der sich das Bild mal anschaut, solltest du von allen {{DÜP|wasauchimmer}} die Finger lassen. Wenn du dir nicht sicher bist kannst du bei jedem Bild gerne entweder {{DÜP}} eintragen oder auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen nachfragen. So nu aber ne Gute Nacht jodo 01:56, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Abwegige Ansicht der VG Bild-Kunst zur Wikipedia

/media/wikipedia/de/8/89/Antwort_der_VG_Bildkunst.pdf Abgesehen davon, dass wir hier keine Bildzitat wollen, ist die Antwort, das Großzitat in § 51 UrhG beziehe sich auf rein wissenschaftliche Werke und die Wikipedia zähle dazu nicht falsch. In der Regel sind Wikipedia-Artikel keine wissenschaftlichen Werke, da sie ja nicht Original Research betreiben sollen. Wikipedia ist aber ein herausragendes Beispiel für ein populärwissenschaftliches Werk, das Wissenschaft an ein breites Publikum vermittelt. Die VG setzt sich über die klare, mit zahlreichen Zitaten aus Rspr. und LIT belegte Aussage des führenden UrhR-Komm von Schricker 3. Aufl. § 51 Rz. 31 hinweg, dass auch populärwissenschaftliche Werke einzubeziehen sind. Wir streben "methodisch geordnete Erkenntnis" (Rz. 32) an, d.h. wir bieten nicht, was dort ausdrücklich ausgeschlossen wird: Werke, die nicht den Intellekt, sondern Gefühle ansprechen; Propaganda (im Gegenteil, siehe NPOV), geschäftliche Werbung und überwiegend unterhaltende Werke. Wir vermitteln Erkenntnisse, auch wenn wir sie nicht erforschen. Schricker spricht ausdrücklich davon, es deute nichts darauf hin, dass nur an Hochschulen gelehrte oder in Forschungsinstituten erarbeitete Forschung gemeint sei. Geht es um eine Rechtsverletzung in der Wikipedia, kann bei einem Prozess wegen der unberechtigten Verwendung eines Bildes auf § 51 UrhG verwiesen werden, wenn der Zitatzweck gewahrt ist; die Frage ist also keine rein theoretische. Außerdem ist es schon bemerkenswert, dass hier eine VG bewusst falsch informiert --Historiograf 05:40, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn das die Antwort der VG Bild-Kunst ist, wo ist nochmal die Frage? -- Mathias Schindler 10:49, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das musst du Benutzer:A von Herbay fragen. -- Rosenzweig δ 11:16, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das DÜP hätte man sich auch sparen können; das ist eine typischer Fall eines juristisch 0815-Schreibens ohne urheberrechtlicher Schutzmöglichkeit - das der Inhalt Märchencharakter hat, hilft da auch nicht). sугсго 11:54, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich versteh auch nicht, was das soll, wenn wir doch sowieso keine Bildzitate verwenden bzw wollen, wenn auch aus etwas anderen Gründen. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 11:17, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich halte die Ansicht der VG für richtig, und die Ansicht von Schricker et al. eindeutig für falsch. Das Großzitat greift sehr weit in das Urheberrecht des Bildurhebers ein. Daher muss es sehr eng ausgelegt werden. Zweck des Großzitat-Paragraphs ist es, die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit zu berücksichtigen. Die "methodisch geordnete Erkenntnis" gehört nicht mehr zur Wissenschaft. Es ist ein legitimes Interesse des Urhebers, seine Rechte bei Verwendung der Bilder in populärwissenschaftlichen Werken wahrnehmen zu können, in denen keine neue Erkenntnis gewonnen wird, sondern nur vorhandene vermittelt wird. Wenn man die Position von Schricker et al. konsequent weiterdenkt, dann wäre der Willkür Tür und Tor sehr weit geöffnet und im Endeffekt dürften z.B. Schul- und Lehrbücher sich bei Bildern frei bedienen. Sie, die mit diesen Veröffentlichungen in der Regel kommerzielle und keine wissenschaftlichen Interessen verfolgen (und auch tatsächlich vielleicht einen Beitrag zur Bildung, aber keinen zur Wissenschaft leisten), würden damit die Bildurheber ausbeuten; sie könnten ja alles als Großzitat übernehmen ohne für Nutzungsrechte zahlen zu müssen. Zweck des Großzitats ist es, die Vermehrung der wissenschaftlichen Erkenntnis zu fördern, und nicht, den Wohlstand Autoren von populärwissenschaftlichen Büchern. Sicher fördern solche Bücher die Bildung, und Bildung ist sicher etwas gutes und auch etwas förderwürdiges, aber sie nimmt einen niedrigeren Rang ein wie Wissenschaft, zumindest keinen so hohen, dass es gerechtfertigt wäre, sie mit dem Großzitat genauso zu fördern wie die Wissenschaft. "Schricker spricht ausdrücklich davon, es deute nichts darauf hin, dass nur an Hochschulen gelehrte oder in Forschungsinstituten erarbeitete Forschung gemeint sei." Zwar ist das sicher nicht exakt so und ohne Ausnahme gemeint, da ja durchaus auch jemand hobbymäßig zur wissenschaftlichen Forschung beitragen könnte, aber das kommt so gut wie nicht vor, und daher vermittelt "an Hochschulen gelehrte oder in Forschungsinstituten erarbeitete Forschung" zumindest die richtige Intuition bezüglich dem, was vom Gesetz gewollt und gemeint ist. (aber etwas gegenteiliges behauptet die VG ja auch gar nicht, sondern sie spricht lediglich von einem "streng wissenschaftlichen Rahmen", und das dürfte es doch ziemlich genau treffen.) PS: Nur noch zur Klarstellung: Ich bin auch der Ansicht, dass wenn ein Professor ein Lehrbuch schreibt und in seiner Vorlesung verwendet das noch kein "streng wissenschaftlicher Rahmen" ist, sondern auch dort ein reiner Bildungsaspekt vorliegt. Wissenschaft ist in diesem Zusammenhang nur als Forschung zu verstehen, nicht als Lehre. --rtc 12:15, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Du hast eine sehr eigenwillige Auslegung was Wissenschaft ist. Würdest Du Wissenschaft so in einem Artikel darstellen, würde ich es glatt als TF brandmarken. Also, zuerst mal die Definition lesen, was Wissenschaft ist. Gruß -- Engeser 13:51, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Soll das eine Antwort auf Historiografs Beitrag sein oder eine auf meinen? --rtc 13:55, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Ansichten von Rtc weichen von der herrschenden juristischen Lehre und der Rechtsprechung eklatant ab und sind wie so oft unbeachtlich. Sie verkennen, dass Art. 5 GG bei der Auslegung zu beachten ist. Rtc hat keine Ahnung von der wissenschaftlichen Forschung. Sowohl aus meinem Fachgebiet als auch z.B. aus der Biologie (Tier- und Pflanzenbeobachtungen z.B. durch Züchter) ist mir bekannt, dass es hinreichend viele Hobby-Forscher ohne universitäre oder Anbindung an ein Forschungsinstitut gibt, die essentiell zur Forschung beitragen. --Historiograf 17:47, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das habe ich überhaupt nicht bestritten, sondern sogar explizit betont: "Zwar ist das sicher nicht exakt so und ohne Ausnahme gemeint, da ja durchaus auch jemand hobbymäßig zur wissenschaftlichen Forschung beitragen könnte, aber das kommt so gut wie nicht vor" Mit "so gut wie nicht vorkommen" meine ich, dass wenn man mal solche Hobbyforscher und Forschung an Universitäten und Instituten vergleicht, dann stellt man fest, dass die Anzahl der Hobbyforscher vernachlässigbar klein ist. Ich behauptete nicht, dass Forschungsarbeiten solcher Hobbyforscher nicht auch unter das Großzitatprivileg fallen. Mein Punkt war, dass jedenfalls Lehr-, Sach- und und Schulbücher, egal ob populärwissenschaftlich oder wissenschaftlich, keine neuen Erkenntnisse beinhalten und daher von der Großzitatregelung nicht profitieren können. Die "juristische Lehre und Rechtsprechung", auf die sich Historiograf beruft (ob diese Sicht auch tatsächlich vorherrschend ist kann mal dahingestellt bleiben) ist jedenfalls aus den dargelegten Gründen nicht haltbar. Artikel 5 GG schützt auch Lehre, das ist richtig. Aber Lehr-, Sach und Schulbücher gehören nicht zur Lehre in dem Sinne dieses Artikel. Lehre in diesem Sinne ist das, was an Universitäten usw. stattfindet, und nicht das, was im Verlag xyz erscheint, auch wenn das, was dort erscheint, am Ende in der Vorlesung verwendet wird. Wenn ein Professor während einer Vorlesung in seinen Folien ein Großzitat verwendet, dann fällt das durchaus unter das Großzitatsprivileg. Aber nicht Lehrbücher, deren Erstellung ja schließlich bei Professoren zum Privatvergnügen gehört und nicht beruflichen Auftrag. --rtc 18:04, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Übrigens findet man auch auf Webseiten, deren Inhalte von Juristen verantwortet werden, die herrschende Lehre, die Rtc bestreitet. Beispiel: "Wissenschaftliche Werke sind dabei Arbeiten, welche nach Art, Rahmen, Form und dem eigenen geistigen Gehalt der Förderung wissenschaftlicher Erkenntnis dienen sollen. In diese Kategorie können auch populärwissenschaftliche Bearbeitungen fallen, sofern sie den Wissensstand in der Bevölkerung zu den behandelten Themen fördern sollen und nicht ausschließlich Unterhaltungs- oder Werbezwecken dienen. Wissenschaft ist demnach jede Art des methodisch-systematischen Strebens nach Erkenntnis." http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=383 --Historiograf 17:51, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Womit die WP draußen wäre: Eine Enzyklopädie strebt nicht nach Erkenntnissen, sondern stellt diese lediglich dar. (WS würde allerdings drunter fallen, da die Erstellung von wissenschaftlichen Ausgaben Wissenschaft ieS ist) sугсго 18:34, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Jegliche Form einer Zusammenfassung und Aufbereitung von Wissen fördert dessen Gehalt. Zudem gilt: In diese Kategorie können auch populärwissenschaftliche Bearbeitungen fallen, sofern sie den Wissensstand in der Bevölkerung zu den behandelten Themen fördern sollen und nicht ausschließlich Unterhaltungs- oder Werbezwecken dienen. --Niabot議論+/− 18:41, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn man natürlich wie syrcro Streben nach Erkenntnissen manipulativ nicht verstehen will, kann man alles in Frage stellen. Die breite Auffassung von Wissenschaft, die auch ihre Vermittlung einschließt, ist in zahlreichen juristischen Kontexten Konsens. Das Streben nach Erkenntnissen kann man auch als Streben nach Bildung umschreiben. Unser Bildungsauftrag sichert uns eindeutig zu, dass wir nach der h.M. das Großzitat nutzen dürften, wenn wir das wollten --Historiograf 22:17, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Aufnahmen trotz Fotoverbot - nicht rechtskräftiges Urteil

Unter [13] und [14] wird über ein Urteil des LG Potsdam berichtet, das, falls es Bestand hat, Auswirkungen auf die Wikipedia haben könnte. Als juristischer Laie empfinde ich dieses Urteil als abwegig. Andim 12:47, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das zeigt, dass das Rechtsempfinden bei durchschnittlichen Wikipediauserlaien besser und ausgeprägter ist, als bei Richtern des Landes Brandenburg. Die WMF kriegen sie nicht, Socken auch nicht. sугсго 12:53, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich finde die im Golem-Artikel versteckte Notiz, dass sich eine Bundestags-Enquete für die partielle Abschaffung der Panoramafreiheit stark macht, noch viel bedenklicher. --Port Disk. 12:56, 7. Jan. 2009 (CET) edit: Allerdings ist der Bericht (S. 266) ja bereits von 12/2007.[Beantworten]
Den häufigen Besucher dieser Seite wird ein Déjà-vu-Erlebnis ereilen: Darüber wurde im November bereits sinniert, die Diskussion driftete damals leider schnell über Auslegungsfragen bzgl. der CC-By-Sa ins Persönliche ab. sугсго 15:13, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die WMF kriegen sie nicht, Socken auch nicht. - Das wohl nicht, aber man kann wohl seinen Allerwertesten darauf verwetten, dass diese Besitzstandswahrer am Bild der eigenen Sache gegebenenfalls - wie andere ahnungslose zuvor - den Verein mit der Angelegenheit belästigen werden. --Herby 16:37, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Cetereum censeo: bitte alle http://www.pro-panoramafreiheit.de unterschreiben. --AndreasPraefcke ¿! 13:23, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hört auf Onkel Andi. sугсго 15:13, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Etwas erstaunt ob meines schlechten Gedächtnisses stelle ich gerade fest, dass ich den Apell bereits im Mai letzten Jahres unterschrieben habe... -- Chaddy - DÜP 15:33, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Bildportal sei nicht Teil der Presse, denn es richte sich nicht nur an Journalisten und Presseverlage, sondern an die Allgemeinheit. Aha. Und die Presse ist zum Selbstzweck da? Ich dachte immer, deren Job wäre es, ihre Informationen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen... -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:53, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Vielleicht sollten wir die Bilder aus Sanssouci rausnehmen und den Artikel ganz bewußt in eine Textwüste verwandeln. Nagut lassen wir das lieber, man soll die Wikipediainhalte ja nicht für die Politik mißbrauchen. Verdient hätten die es aber und eine interessante Pressemitteilung könnte es auch ergeben. Man kann nur hoffen, dass keine unter Realnamen arbeitenden Benutzer nun abgemahnt werden. --Kolossos 16:48, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Frage am Rande: Welche Auswirkungen hätte das alles eigentlich auf alte Fotos aus DDR-Zeiten und deren Verwendbarkeit hier? Die sollten doch eigentlich überhaupt kein Problem darstellen, oder? --Herby 17:18, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

"Damals gab es so ein Regime noch nicht." Ist die passende Antwort. Diese Antwort ist auch am Ende des c't Artikels zu finden. Also DDR-Bilder sind wohl absolut unbedenklich, aber auch so wird die Stiftung nicht so dumm sein und die Wikipedia angreifen, da das politisch wohl nach hinten losgehen würde. --Kolossos 17:29, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich hatte mich zur Rechtslage ausführlich unter http://archiv.twoday.net/stories/5337065/ geäußert. Der Volltext des Urteils liegt mir noch nicht vor unter [15] --Historiograf 20:10, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist das Urteil denn rechtskräftig? --rtc 21:11, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nach den Mitteilungen in der Presse, dass man alle Instanzen ausschöpfen wolle, und aufgrund des Rückhalts von Börsenverein/Journalistenverbände sicher nicht --Historiograf 23:38, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Berufung ist eingelegt [16] --Historiograf 23:45, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mit regulären Presseausweisen wären wir das Problem los. Dann gäbe es keine Fotoverbote in Zoos, Museen usw. mehr. Nur mal so gesponnen, wir sind ja keine Presse :-( Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, die Presse zu unterstützen. --RalfRBerlin09 23:51, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das würde auch nicht weiterhelfen: das LG Potsdam sieht ja in jeder Fotoerlaubnis eine konkludente Beschränkung auf das gerade noch verfassungsmäßig notwendige MAß der Gestattung. Nach der Rechtsprechung wäre die Erlaubnis Ja die Presse darf fotografieren so auszulegen: Bilder dürfen nur für Presse ieS verwendet werden, schon die Eigenwerbung des Fotografen wäre ausgeschlossen. Aber Brandenburg braucht halt Geld. sугсго 09:41, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Britische Münzen

Ich möchte, dass Abbildungen von britischen Münzen auf de.wikipedia.org hochgeladen werden. Meine Frage: Dürfen Abbildungen von britischen Münzen auf de.wikipedia.org hochgeladen werden? Begründe die Antwort! --88.77.251.184 13:51, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Zusatz "Begründe die Antwort!" klingt fast so, als sei Wikipedia inzwischen Gegenstand von Hausarbeiten. -- Mathias Schindler 15:48, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ist (bzw. war) es doch. Man lese die Einleitung zu Wikipedia:Auskunft. Zur konkreten Frage: ich denke schon, Münzen sind normalerweise amtliche Werke. Ob das für die brittischen aber auch gilt, kann ich jetzt grad nicht beantworten. Ich kann mir aber vorstellen, dass du einige Bilder in den Artikeln im Zusammenhang mit dem Pfund Sterling bereits findest. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:07, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ob Münzen amtliche Werke sind, kann man sehr unterschiedlich sehen. Direkt lassen sie sich nur sehr schwer unter § 5 I UrhG (D) bzw. § 7 I UrhG (A) subsumieren; in Bezug auf das Vereinigte Königreich kommt noch hinzu, dass das Münzrecht kein staatliches Kron-Monopol ist, in Schottland gibt es auch Privatbanken mit eigener Münze (ich glaube nur mit Notenpresse, aber ich weiss es nicht so genau). Das gilt ebenso für die USA, da der Dollar nicht staatlich, sondern von Privatbanken herausgegeben wird. (Federal Reserve System) - nur das dort das meiste Geld von Staatsbediensteten entworfen wird, was die Scheine wiederrum gemeinfrei macht, aber eben nicht alle (Siehe http://www.usmint.gov/policy/index.cfm?flash=yes&action=TermsOfUse ). Am Euro beansprucht die EU das Urheberrecht, was aber keine Probleme bereitet, da die Euros 1. im Amtsblatt veröffentlich werden und damit in DA gemeinfrei sind und 2. die Regelungen zur Nutzung des Euros nahezu PD-Regeln sind. sугсго 10:38, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ausser, dass man sie leider nicht kopieren und weiterverkaufen darf... -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:57, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrchtsfrage! Darf man Schularbeiten ins Internet Stellen?

Es gibt viele Internet Portale wo man sich Schularbeiten die von Lehrern geschrieben worden sind downloaden kann. Ich habe auch noch einige alte Schularbeiten die man an diese Portale verkaufen könnte! Ich denke mir nur das es doch illegl ist oder! Da der Autor der Arbeit ja der Lehrer die Lehrerin ist. Jedoch befindet sich auf der Arbeit kein copyrigt oder so! Meine frage in kurz: Darf man schularbeiten ins ohne Erlaubnis der Lehrer ins Internet Stellen?(nicht signierter Beitrag von 79.199.63.129 (Diskussion) )

Diese Seite diehnt nur zur Beantwortung von Fragen mit Bezug zur Wikipedia. Und wir wollen hier keine Schularbeiten, weil sie nicht enzyklopädisch sind (jedenfalls nicht davon auszugehen), insofern erübrigt sich das. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 15:13, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Jedoch haben wir unserem Lehrer auf Wikipedia eine Seite gemacht und wollten da eine Arbeit reinstellen zum Zeichen wie gut er ist!(nicht signierter Beitrag von 79.199.62.241 (Diskussion) )

Ich kann Max Goldt zitieren: Schulen nicht unbedingt ans Netz--84.160.255.114 03:10, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Um die Frage selbst zu beantworten: Es ist nicht erforderlich, dass irgendwo "copyright by" oder dergleichen draufsteht, um dem Urheberrecht zu unterliegen. Zumal es Copyright im deutschen Raum eigentlich gar nicht gibt, sondern eben nur Urheberrecht. Eine vollständige Prüfung unterliegt mit ziemlicher Sicherheit dem Urheberrecht, somit ist aus rechtlicher Sicht die Veröffentlichung ohne der Zustimmung des Lehrers nicht zulässig. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 07:59, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zudem wird das Vorhaben, dem Lehrer hier einen Artikel zu widmen (wie ich das verstehe) und eine Arbeit von ihm reinzustellen, eh nciht von Erfolg gekrönt sein, wenn dann mit einem SLA. Siehe dazu WP:WWNI. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 14:07, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lizenzlaboratorium WMF

http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2009-January/048601.html Der vorgesehene Link zur Versionsgeschichte (unser GA) liefert bei Löschungen, Verschiebungen ohne Redirect und Offline-Zeiten der Wikipedia keine gültige Attribution. Gedankenexperiment: Einzig und allein diejenigen Mitarbeiter, die einer Vereinbarung qua "Seite speichern" des Inhalts "Ich willige ein, dass die Attribution via Link erfolgt. Dies gilt auch für alle meine früheren Beiträge" zustimmen, bilden den Neubau-Teil der Wikipedia. Für den Altbau (einschließlich der auch gar nicht kontaktierbaren IPs) kann die Vereinbarung auch nicht nach dem Motto "Wer nicht widerspricht, stimmt zu" gelten (es sei denn der Bundestag erlässt eine Lex Wikipedia). Habt ihr Ideen, wie die WMF das Problem lösen kann? --Historiograf 05:01, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ganz generell: Die Idee der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu bieten, die jedermann weiterverwenden kann. Wenn das aus praktischen Gründen nicht funktioniert (Fall Einbänder: Es ist absolut unrealistisch, zu jedem Artikel die Versionsgeschichte dazuzudrucken; Seiten sind offline/nicht mehr verfügbar), dann braucht das einen pragmatischen Ansatz, sonst verhindert die GFDL die Weiterverwendung mehr als sie fördert. Die Inhalte der Wikipedia werden so oft bewusst oder zumindest grob fahrlässig ohne Beachtung der Lizenz weiterverwendet, dass man sich über die Fälle, in denen das aus Versehen oder ohne direktes Verschulden geschieht, nicht den Kopf zerbrechen sollte. Solange jemand sich offensichtlich bemüht, die Lizenzbedingungen einzuhalten, es ihm aber aus Gründen ausserhalb seines Einflussbereichs (z.B. eben Ausfall eines WMF-Servers) vorübergehend nicht möglich ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass er deshalb belangt werden könnte. Ich hätte auch kein Verständnis für jemanden, der in so einem Fall eine Klage einreichen würde. Oder stelle Dir mal den Fall vor, wenn jetzt (Programmierfehler oder so) plötzlich der Link "Versionsgeschichte" auch auf der Wikipedia mal vorübergehend nicht funktionieren würde. Müsste man dann die Wikipedia löschen, weil sie das Urheberrecht aller Autoren verletzte? -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:28, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Der vorstehende Beitrag ist weitgehend unrichtig:
(a)"Die Idee der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu bieten, die jedermann weiterverwenden kann." ist keine tragfähige Grundlage einer teleologischen Auslegung der Lizenzbestimmungen.
(b)"Wenn das aus praktischen Gründen nicht funktioniert ... dann braucht das einen pragmatischen Ansatz, sonst verhindert die GFDL die Weiterverwendung mehr als sie fördert." übersieht, das "nicht funktioniert" eben bedeutet "nicht funktioniert". Eine lizenzwidrige Verwendung geistigen Eigentums funktioniert nicht und hat zu unterbleiben.
(c)"Die Inhalte der Wikipedia werden so oft bewusst oder zumindest grob fahrlässig ohne Beachtung der Lizenz weiterverwendet,..." sagt überhaupt nichts darüber aus, daß Autoren sich weitere lizenzwidirge Verwendungen gefallen lassen müssen.
(d)"in denen das aus Versehen oder ohne direktes Verschulden geschieht, nicht den Kopf zerbrechen sollte." Auf das Verschulden kommt es hier nur scheinbar an: im Falle einer lizenzrechtlichen Verwendung besteht ein Unterlassungsanspruch.
(e)"kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass er deshalb belangt werden könnte." Wenn ein Unterlassungsanspruch besteht, kann dieser natürlich auch geltend gemacht werden.
(f)"Ich hätte auch kein Verständnis für jemanden, der in so einem Fall eine Klage einreichen würde." Das Verständnis Dritter ist kein Kriterium der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage.
(g)"Oder stelle Dir mal den Fall vor, wenn jetzt (Programmierfehler oder so) plötzlich der Link "Versionsgeschichte" auch auf der Wikipedia mal vorübergehend nicht funktionieren würde. Müsste man dann die Wikipedia löschen, weil sie das Urheberrecht aller Autoren verletzte?" Wenn die Beiträge hier nicht GFDL-Konform wiedergegeben werden können, müßten die Server vom Netz genommen werden. (Besser wäre es natürlich, den Programmfehler zu beheben).
-- Stechlin 18:15, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Der vorherstehende Beitrag ist weitestgehend unrichtig. '"Die Idee der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu bieten, die jedermann weiterverwenden kann." ist keine tragfähige Grundlage einer teleologischen Auslegung der Lizenzbestimmungen.' Sehr wohl ist sie das. Die Präambel stellt nämlich genau das klar: "The purpose of this License is to make a manual, textbook, or other functional and useful document "free" in the sense of freedom: to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifying it, either commercially or noncommercially. Secondarily, this License preserves for the author and publisher a way to get credit for their work, while not being considered responsible for modifications made by others." (meine Hervorhebung) Beachte: Secondarily. Das heißt, die Lizenz betrachtet die Namensangabe als zweitrangig. "Eine lizenzwidrige Verwendung geistigen Eigentums funktioniert nicht und hat zu unterbleiben." die GFDL ist von der FSF geschrieben worden, und die FSF lehnt das Konzept des geistigen Eigentums ebenso wie das Wort strikt ab.[17] Wer diese Lizenz verwendet, kann sich auf dieses Konzept daher nicht berufen. Die Lizenz muss im Geiste der Präambel gelesen werden, und da viele Bedingungen im Rahmen eines Wikis keinen Sinn ergeben, und auch garnicht dafür geschrieben wurden, da damals der Siegeszug von Wikis noch nicht vorhersehbar war (die Lizenz wurde mit dem konkreten Anwendungsfall Softwaredokumentation, d.h. Buch als Medium, im Hinterkopf geschrieben), kann man sie getrost ignorieren, solange man die allgemeinen Richtlinien der Präambel ernsthaft verwirklicht. Außerdem geht es hier um die Umstellung auf CC-BY. Wenn ich Historiograf richtig verstanden habe, meint er, dass die GFDL ja gewisse (in diesem Kontext nicht anwendbare) Regeln aufstellt, in die er Attributierungsregeln hineinliest, und dass diese Regeln dann als Attributierungsregeln im Sinne der CC-BY übernommen werden müssen. Das ist nicht der Fall. Soweit es die CC-BY betrifft haben die Benutzer keine konkreten Attributierungsregeln aufgestellt, weder explizit noch durch die GFDL implizit, und daher wird es jedem freistehen, über eine angemessene Form der Namensnennung nach der CC-BY-Umstellung selbst zu entscheiden. Eine dem Gentlemen's agreement entsprechende Form ist diesbezüglich einwandfrei. --rtc 18:48, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Der vorstehende Beitrag ist weitestgehend unrichtig. Stechlin hat die Dinge treffend auf den Punkt gebracht. Rtc's rabulistische Wortklauberei verkennt, dass die Anfügung an zweiter Stelle in der Präambel nichts über Nachrangigkeit besagt. Ich habe meine Texte unter GNU FDL und nicht unter CC freigegeben, und wie die Attribuierung in der GNU FDL auszusehen hat, sagt die GNU FDL bei entsprechender Interpretation deutlich. Die Sektion History ist ein integraler Bestandteil des Dokuments und stets mitzuführen, auch bei wörtlicher Übernahme. Was die Wikipedia angeht, kann es aus pragmatischer Sicht natürlich nicht so viele Attribuierungs-Modi geben wie Benutzer. Ein Kerngedanke der GNU FDL ist die Nennung des Autors. Jedes Autors. Nicht irgendwelcher Hauptautoren und auch nicht via Link. Die GNU FDL steht tausendfach im Netz - trotzdem verlangt man ganz formal bei Printpublikationen den Abdruck des Textes bzw. bei Online-Medien eine lokale Kopie. --Historiograf 19:10, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Ich habe meine Texte unter GNU FDL und nicht unter CC freigegeben" Hier geht es doch um die Umstellung auf die CC, oder nicht? Du hast die Texte unter GNU FDL Version 1.2 or any later version freigegeben, und die neuere GFDL-Version erlaubt doch die Alternativwahl von CC-BY-SA. Dann gelten die Regeln der CC-BY-SA, nicht irgendwelche Forderungen von Sektionen History (die es in der Wikipedia sowieso nicht gibt und noch nie gab). "dass die Anfügung an zweiter Stelle in der Präambel nichts über Nachrangigkeit besagt" es steht nicht nur an zweiter Stelle, sondern es steht mit dem Vermerk "Secondarily" da. Die deutsche Übersetzung des Wortes lautet eben gerade "nachrangig, zweitrangig, untergeordnet". --rtc 20:44, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich habe nicht gesagt, dass ich es gut finde, dass die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden oder so. Sie werden nun mal sehr häufig einfach ignoriert oder nicht eingehalten, sei es aus Fahrlässigkeit, Unwissen oder eben auch ganz bewusst. Das ist eine Tatsache und daran lässt sich auch nichts ändern. Wenn die Lizenzbedingungen so kompliziert sind, dass sie niemand verstehen kann und auch niemand wirklich sagen kann, wie man sie jetzt auszulegen hat, dann sind sie aus meiner Sicht einfach Advokatenfutter. Wenn die Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte faktisch wegen Lizenzproblemen nicht möglich ist, dann können wir auch gleich das "frei" aus dem Logo streichen.
Frage: Gibt es Zahlen/Anhaltspunkte darüber, ob und wieviele Klagen von WP-Autoren wegen Urheberechtsverletzungen bereits eingereicht bzw. beurteilt wurden (nur Texte, Bilder ist noch mal ein anderes Thema)? Ich vermute mal, die Zahl liegt nahe bei Null, womit für mich die ganze Frage einfach keine praktische Relevanz besitzt, egal wie man sie beurteilt. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:26, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe gerade festgestellt, das der o.g. Artikel bis zum Punkt Literatur 1 zu 1 aus Horst Seeger: Musiklexikon Personen A–Z, Deutscher Verlag für Musik, Leipzig 1981 vom Ersteller abgeschrieben wurde und der Text bis heute dort unverändert so steht. Die Quelle ist nicht im Artikel vermerkt. Ist so ein Text aus dem Lexikon nicht durch das Urheberrecht geschützt? Wie verhält man sich in diesem Fall? Vielen Dank für Eure Antworten. --Slimcase 10:15, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bildrechtefrage in KEA

Hi UF'ler,

ich habe in der KEA zu Laurentiuskirche (Dirmstein) angemerkt, dass das Bild des Hochaltars evtl. gelöscht werden müsste. Panoramafreiheit ist in der Kirche natürlich nicht, laut Text wurde der neue Hochaltar Im Zuge der Kirchenrenovierung von 1962 bis 1968 [...] durch Architekt Alfons Sohn aus Speyer in spätbarocken Formen errichtet., er wurde frei nach dem Vorbild des Balthasar-Neumannschen Hochaltars in der Bruchsaler Pfarrkirche St. Peter gestaltet. Schon das Altarbild dürfte doch ein no-go sein, oder? Leider hat bisher niemand auch nur darauf reagiert, könnte einer oder zwei unserer Experten mal schauen, ob ich richtig liege und ggfs. mit etwas Nachdruck was dazu sagen? Danke, --fl-adler •λ• 10:40, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nach der Beschreibung im Artikel ist das Bild auf de.WP und den Commons nicht zulässig. Ich habe es entfernt und auf den Commons zur Löschung vorgeschlagen. sугсго 11:36, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke soweit. Es gibt auf de allerdings noch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7. Der Artikel verrät nicht viel über die Altäre, nur die Orgel soll von 1900 sein. Soll da pauschal {{Dateiüberprüfung|Gezeigtes Werk}} drauf? Oder sind einige davon problemfrei? --fl-adler •λ• 11:57, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Seitenaltäre entstammen der ursprünglichen Ausstattung und sind im Rokoko-Stil ausgeführt. wollen wir das mal glauben. sугсго 12:06, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
ah, danke, das hab ich übersehen. Sollen wir mit der Löschung zweier Versionen des Hochalters in de (1 und 2) auf commons warten oder die direkt plattmachen? -fl-adler •λ• 12:13, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Auf Commons weg. Bringt ja nichts, 7 Tage zu warten, wenn die Lage eindeutig ist. -- Cecil 12:22, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
auf de jetzt auch --fl-adler •λ• 12:32, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Weiternutzung der Synonyme aus wiktionary

Hallo, wir sind ein Münchener Unternehmen (Flowworks) und produzieren (kommerzielle) Software im Medienbereich. Unsere Anwendung beinhaltet auch eine Suchfunktion, die wir um das Auffinden von Synonymen erweitern möchten. Dafür würden wir gerne die Synonymsammlung aus der wiktionary verwenden, indem wir diese aus dem XML-Dump extrahieren. Nach ausgiebiger Recherche in den Diskussionsarchiven und Hinweisen für die Weiternutzung fragen wir uns immer noch, ob wir das dürfen, ob die Synonyme als solche (wie z.B. Statistiken) nicht schützbar sind, oder (die ganze Sammlung als Datenbankwerk) eben doch, oder ob wir noch etwas ganz anderes übersehen habe. Danke im Voraus für fruchtbare Hinweise.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Selbst wenn sie dem Urheberrecht unterliegen sollte, ist diese Verwendung doch durch die Lizenz (GFDL) gedeckt. Übrigens ist die Angabe, dass ihr kommerzielle Software produziert, nicht wirklich wesentlich. Die GFDL ist auch eine kommerzielle Lizenz. Sie ist nur, im Gegensatz zu den Lizenzen eurer Produkte, die wenn ich das richtig verstanden habe proprietär sind, darüber hinaus auch eine freie Lizenz. Die GFDL hat außerdem ein Copyleft, was bedeutet, dass in diesem Kontext die Nutzung nur legal ist, wenn die Synonymdatenbank unabhängig von eurer Software ist: Eure Software darf nicht erforderlich sein, um auf die Datenbank zuzugreifen. Nicht erlaubt wäre es z.B., die Datenbank in einem nicht dokumentierten, proprietären ("intransparenten") Format zu verwalten, oder die Datenbank in eure Software direkt einzukompilieren. Der Benutzer muss die Möglichkeit haben, die Datenbank auf seine Website zu stellen oder sie durch eine andere zu ersetzen. Auch direkte Konkurrenten eurer Firma haben dieses Recht dann und können, wenn sie eine gleichwertige Funktion in ihre Software einbauen, die Datenbank übernehmen. --rtc 15:34, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort! Unter der GFDL ist uns die Nutzung sicher nicht erlaubt (ungefähr alles, was Du angemerkt hast, trifft auf uns zu), daher zielte meine Frage auch eben darauf ab, ob die reine Verwendung der Synonyme überhaupt darunter fällt.
Es genügt ja bereits, dass es eine einfache Datenbank ist (§ 87a UrhG); dafür genügt es im Gegensatz zum Datenbankwerk bereits, dass eine "wesentliche Investition" für ihre Erstellung erforderlich war, und das ist bei Wikitionary wohl unzweifelhaft der Fall. Ich verstehe abgesehen davon aber nicht, wo das Problem dabei ist, die Erfordernisse der GFDL umzusetzen. Sie verlangt ja nicht, dass ihr eure Software freigeben müsst. Ihr müsst lediglich die Datenbank selbst in einem transparenten Format verwalten und sicherstellen, dass sie auch ganz unabhängig von eurer Software benutzt werden kann. Ihr müsst dann der Datenbank noch die GFDL beilegen und eine Liste der Wikitionary-Autoren. --rtc 15:53, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Noch eine Anmerkung zu "reine Verwendung der Synonyme": Ich denke du meinst damit, dass die Struktur, wie sie der XML-Dump vorgibt für euch nicht wichtig wäre. Es geht lediglich um die reinen Synonyme. Ich bin der Meinung, dass ihr auch dann die reinen Daten unter die GFDL stellen müsst. Es ist ja unerheblich, wie ihr die Daten nutzt. Relevant ist, woher sie kommen. Aber ich denke, dass dürfte wirklich kein Problem sein. Die Daten bleiben als XML-File bestehen, ihr bindet die Daten zur Laufzeit ein und gut ist. Bei Software, die ihr z.B. jetzt nur als Serverdienst anbietet (also die Software läuft bei euch auf dem Server, die Kunden arbeiten nur im Frontend) würde es imho reichen, wenn ihr die XML-Datei zum Download anbietet. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher. --BPA 16:20, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hm, also technisch gesehen ist es so, dass unsere (Web) - Anwendung unter anderem auf Servern im Intranet unserer Kunden läuft, wo natürlich von außen niemnad reinkommt. Die DB selbst läuft unter MySql, da gäbe es dann die beiden verknüpften Tabellen Schlüsselbegriff - Synonyme, natürlich könnten wir einen Dump dieser DB nebst Autorenliste und GFDL-Kopie ins Netz stellen, aber wäre der GFDL denn damit wirklich genüge getan?
Die GFDL verlangt nicht, dass irgendwelche Sachen ins Netz gestellt werden, sondern lediglich, dass sie ins Netz gestellt werden können. Es genügt, dass bei der Datenbank, die der Kunde erhält, 1. eine Kopie der GFDL und eine Liste der wikitionary-autoren beiliegt und die Datenbank 2. in einem transparenten Format gespeichert ist (da MySQL freie Software ist, ist das beim dort verwendeten Format der Fall), so dass der Kunde sie wenn er möchte unabhängig von eurer Anwendung nutzen, kopieren, verändern, weiterverbreiten, ins Netz stellen, verkaufen kann. Ob der Kunde von diesen seinen letztgenannten Rechten (nicht Pflichten) Gebrauch macht, ist ihm überlassen. Ihr braucht ihn weder dazu zu zwingen, sie zu nutzen und etwas ins Netz zu stellen, noch dürft ihr ihn zwingen, es nicht zu tun. --rtc 16:51, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zitate auf Diskussionsseiten

Ist soetwas noch erlaubt? Wenn nicht, ist eine einfache Entfernung ausreichend oder muss eine Versionslöschung durchgeführt werden? --Engie 16:34, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das ist eine Diskussionsseite, da sind Versionsbereinigungen nicht so schlimm. Die Versionsgeschichte bleibt durch die Signaturen bestehen. Musst nur ein wenig auf Stimmigkeit prüfen. sугсго 18:20, 9. Jan. 2009 (CET) (Löschen, Bereinigen, Nutzer verwarnen; falls Wiederholer angemessen sperren)[Beantworten]
Dass eine Versionslöschung einfach und ohne Verletzung weiterer Urheberrechte durchführbar ist, ist mir schon klar. Dies wäre auch der Grund, warum ich im Zweifel eine Versionlöschung durchführen würde. Mir gings vorallem darum, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder ob das Ganze noch über § 51 UrhG erlaubt ist. Ich interpretiere deine Antwort mal dahingehend, dass dies eine URV ist. Danke und Gruß --Engie 19:53, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]


Es handelt sich um keine Urheberrechtsverletzung. Ich hatte auf der DS Die Schock-Strategie angeboten, eine schriftliche Einverständniserklärung des S.Fischer Verlages/Frankfurt am Main für die Zitate des Nutzers "Mastermaus" vorzulegen. Gruß Die Winterreise 00:52, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

1923-Evaluation

Meine persönliche Meinung: das Modell hat sich bewährt. Allerdings hat Histo ein Problem angesprochen, was wir wirklich konsequent angehen müssen: wirklich jedes betroffene Bild muß gründlich kontrolliert werden - anders bzw. gründlicher als bei anderen Lizenzen. Vielleicht wäre es eine Lösung, wenn BLUbot jede derartig hochgeladene Datei irgendwo listet und sie erst dann "freigegeben" sind, wenn wir dies entsprechend gekennzeichnet haben. Hier wäre es denkbar, das mit den geprüften Versionen zu verknüpfen. Solange nicht geprüft, wird das Bild wie DÜP behandelt. Nur mal so als Idee...--RalfRBerlin09 20:19, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Eine lückenlose Kontrolle aller hochgeladenen historischen Bilder wäre wünschenswert.

  • Quantitativer Aspekt: Riesige Mengen von Bildern wurden nicht geprüft, aber die Beteiligung zeigt eine deutlich steigende Tendenz.
  • Qualitativer Aspekt: Herausragende Highlights konnte ich nicht erkennen, aber die geprüften Bilder trugen in mehr oder minder großem Ausmaß zur Artikelillustration in wertvoller Weise bei.
  • Arbeit der Prüfer: Knapp befriedigend. Es wäre wichtig, dass künftig mehr Leute sich um die Prüfung kümmern, sodass nach der vorgesehenen Frist tatsächlich eine Entscheidung getroffen werden kann.
  • Konsensfähigkeit der Prüfer: Gravierende Kontroversen gab es nicht.
  • Missbrauch: Von einem bewussten Missbrauch der Regelung kann nicht gesprochen werden, auch wenn viele Bilder gelöscht werden mussten. Ein Hauptproblem lag darin, dass Herstellung und Veröffentlichung verwechselt wurden, also in den meisten Fällen abgelehnt werden musste, weil der Nachweis der Publikation vor 1923 nicht erbracht werden konnte. Es ist zu hoffen, dass die Prüfer mehr Öffentlichkeitsarbeit für die Regelung machen, in der dies kommuniziert wird.
  • Fazit: Wenn man mit hohen Erwartungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht an die Regelung herangeht, wird man enttäuscht werden. Trotzdem erscheint es sinnvoll, die Regelung in der bisherigen Form und mit dem bisherigen Verfahren unbefristet weiterzuführen --Historiograf 21:04, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe ganz bewußt noch 22 Bilder von Eberswalde hochgeladen, von denen ich meine, sie fallen unter die Regelung. Wenn das jeder von seiner Heimatstadt machen würde, könnten wir sicher manch wertvolles Material bekommen. Daß diese Bilder von mir höchstens langfristig Verwendung in Artikeln finden können, ist mir klar, ich wollte nur zeigen, was möglich ist. Und ich würde vorschlagen, daß wir zum 1.1. eine meldung im Kurier machen, die alle aufruft, heimische Postkarten-Archive zu durchforsten. Ich denke, die überwiegende Mehrzahl der 1923er Bilder werden Postkarten bleiben. --RalfRBerlin09 21:38, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich glaube nicht, dass wir unbedingt bis zum 1.1. eine endgültige Antwort gefunden haben müssen: Die Regel wird ja nicht von jetzt auf gleich wie ein befristeter Rechtsakt ungültig. [[ Forrester ]] 00:16, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich kann Histo soweit nur zustimmen, allerdings sehe ich das Problem, dass wir sehr wohl mit hohen quantitativen Ansprüchen an die Sache herangehen müssen. Hier werden momentan über 4000 Bilder angezeigt, die die Entsprechung unserer 1923-Lizenz auf den Commons haben und bei uns eingebunden werden. Wenn wir das mit der aktuellen Manpower weiterbetreiben sollen, kann das nie funktionieren. Kategorie:Public-Domain-Bild (1923) hat im Moment ca. 50 Bilder, die wohlgemerkt in einem halben Jahr dort reingekommen sind. Wenn wir mit dieser Geschwindigkeit auch die anderen Bilder bearbeiten, sind wir in 40 Jahren mit der Analyse aller heute eingebundenen 1923-Bilder durch. Daher sehe ich nur eine Möglichkeit des Fortbestands dieser Richtlinie, wenn wesentlich mehr Mitarbeiter kommen. Ansonsten macht das keinen Sinn. Vielleicht interessieren sich ja mehr Leute dafür, wenn wir mal großangelegt anfangen, die bisher eingebundenen 1923-Bilder aus Artikeln zu entfernen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:31, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich mache mich vielleicht unbeliebt, aber wir sollten uns NICHT um die Einbindung von Commons-Bildern kümmern. Hier geht es um eine lokale Hochladeregelung,Commons geht uns nichts an. Ich würde da nur bei offensichtlichen Rechtsverletzungen einschreiten, die nach DACH-Recht klar geschützt sind --Historiograf 21:41, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Auch wenn das nur ein Nebenschauplatz ist: Wie könnte man sich mit einer begründeten und nachvollziehbaren Meinung unbeliebt machen? Nur bei Leuten, denen Selbstkritik ein Fremdwort ist. Ich nöchte ChrisiPK ähnlich widersprechen, da unsere 1923-Geschichte ganz andere Anforderungen und Verantwortung an uns stellt, als 1923-Commons-Verwendungen, sodass hier ein deutlicher Wesensunterschied vorliegt, der keine Gleichbehandlung ("sehr wohl mit hohen quantitativen Ansprüchen an die Sache herangehen müssen") rechtfertigen könnte. Auch wenn ich das doch etwas anders sehe als Histo, ist diese 1923-Diskussion hier nicht mit den Überlegungen über die 1923-Commons-Verwendungen vergleichbar. [[ Forrester ]] 21:56, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Soll das heißen uns sind die (nach deutschem Urheberrecht unzulässigen) Einbindungen der Commons-Bilder jetzt egal? Das kommt mir sehr wie ein bewusstes Wegschauen vor. Genau genommen müssten wir den ganzen Aufwand mit den Bildern hier ja gar nicht betreiben, weil die Server eh alle in den USA stehen, aber wollten wir uns nicht immer an deutsches Urheberrecht halten? Wieso sollen wir hier dann so strenge Richtlinien durchsetzen, wenn das Zeug dann einfach auf die Commons geladen und von dort eingebunden wird? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:38, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Bundesarchiv. --RalfRBerlin09 01:49, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Du meinst, wir sollen nur bei Bundesarchiv-Bildern nicht bei Commons-Bildern nicht genau prüfen? Oder wie soll ich deine Antwort verstehen? Und was ist mit den Bundesarchiv-Bildern? Die sind ja wohl auch nicht alle soo ganz sauber (siehe andere Diskussion). -- Chaddy - DÜP 04:05, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Commons ist eine andere Welt, es gelten andere Regeln, auch wenn mitunter die gleichen Benutzer im Spiel sind. Wir alle wissen, daß beim Bundesarchiv Bilder dabei sind, die unsere hiesiegen Normen niemals packen würden. Bisher war es so, daß wir bei der Einbindung von Bildern deutsche Gesetze zugrundegelegt haben. Mit der Flut vom Bundesarchiv sowie dem 1.2 Meinungsbild ist das nun ad absurdum. Wir haben hier zwar Regeln, aber wenn was auf Commons liegt, nehmen wir das trotzdem. Ich habe beim Bundesarchiv bereits zwei nachweisliche glatte Urheberrechtsverletzungen entdeckt, wen interessierts? Die große Politik ist wichtiger. Wozu geben wir uns eigentlich die Mühe hier mit 1923? Irgendwann kommt doch wer und nimmt das ganze Zeug von Commons. --RalfRBerlin09 04:27, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dann kann man sich zukünftig aber auch Vorlage:Geschützt und Vorlage:Geschützt-Ungeklärt sparen... -- Chaddy - DÜP 08:04, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Können wir uns hier bitte auf die 1923-Regel ohne Commons-Einbindungen konzentrieren und den Rest auf WP:UF diskutieren? --Historiograf 22:46, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja --RalfRBerlin09 23:03, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich sehe das genau so wie Histo (nur nicht in fett) und habe meiner Meinung nach bereits deutlich dargelegt, dass der Commons-Einwand auf einem hinkenden Vergleich beruht. [[ Forrester ]] 23:53, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Sollte die Dateiüberprüfung irgendwas mit den geprüften Versionen machen, wäre es durchaus denkbar, das mit 1923 besonders zu koppeln. [[ Forrester ]] 16:22, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe diese Vorlage mittlerweile nicht mehr so kritisch wie noch zu Beginn, v. a. da ich während der Testphase gesehen habe, dass ihr wirklich gute Arbeit macht und euch auch wirklich streng an die von uns erarbeiteten Anforderungen haltet. Allerdings dürfen natürlich keine Bilder durchrutschen, wie das Beispiel von Histo. -- Chaddy - DÜP 23:12, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

HM. Zwar nicht eingeladen, aber neugierig+"zufällig" aufgeschnappt", stelle ich fest, dass aus dieser Seite nicht hervorgeht was genau hier eigentlich diskutiert wird ("je mehr Leute sich beteiligen, desto besser", las ich unlängst mal irgendwo bezüglich dieser Disku. Frage:
Wär's zumutbar, den Ansatz/Ausgangspunkt hierzu in der Einleitung dieses Artikels in Form eines Links anzugeben?
Damit nicht nur 100%-Insider sich eine Meinung bilden könnten?
Liebe nachweihnachtliche Grüße, [w.] 15:28, 28. Dez. 2008 (CET).[Beantworten]

Done, sorry. [[ Forrester ]] 15:46, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
@Forrester: Also DAFÜR, dass "DU_ES_getan_hast" brauchst Du Dich gewiss&wirklich_nicht zu entschuldigen ;}}} -- anders gesagt: Dickes D.a.n.k.e. Ich überschlaf's nochmal bevor ich mich einmische (oder-auch.nicht). lg, [w.] 17:21, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich stehe der Verwendung verwaister, aber nicht sicher freier Bilder weiterhin skeptisch gegenüber. In jedem normalen Verlag ist das kein Problem, aber wir nutzen die Werke ja nicht nur, sondern wir stellen sie Dritten als frei (oder in diesem Fall vermutlich frei) zur Verfügung. Andererseits war die Überprüfung der ja nur wenigen 1923'er Bilder in der Erprobungsphase sehr sorgfältig und ich könnte damit leben, wenn sie weiterhin mit dem selben Aufwand betrieben wird. Ich behalte mir aber eine Neubewertung vor, wenn ich diese Sorgfalt irgendwann nicht mehr erkenne. Grüße und schon mal einen guten Rutsch. --h-stt !? 17:06, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auch wenn es nicht korrekt ist: ich könnte mir einen OMA-Satz wie folgt vorstellen:

Diese Regelung betrifft überwiegend nachweislich gelaufene Postkarten...

Es hat sich ja herausgestellt, daß der Nachweis der Veröffentlichung meist das war, was vergessen oder nicht beachtet wurde, wenn wir diese Bilder nicht zugelassen haben. --RalfRBerlin09 21:03, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, sie betrifft auch Veröffentlichungen in Büchern und Zeitschriften und diese waren neben Postkarten durchaus vertreten --Historiograf 00:13, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nach ein paar Gesprächen stellt sich die frage, ob die systematische Überprüfung der 1923-Bilder uns die Vorteilslage, dass die WMF als Mitstörer haftet, kostet. Kommentare dazu? Ich hatte nämlich noch eine andere Idee diesbezüglich, wie man die Überprüfung aufbauen könnte (jedes 1923-Bild bekommt eine eigene DÜP-Seite ähnlich wie auf Commons die del-req), wäre wesentlich einfacher umzusetzen als die geprüften versionen. [[ Forrester ]] 16:12, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich halte das für eine Latrinenparole. Letzlich würde eine konsequente Beachtung des Haftungsgrundsatzes uns von jeder effizienten Qualitätskontrolle abhalten. Bei den URV-Meldungen lässt man doch auch nicht bewusst Lücken aus Haftungsgründen. Wir haben primär eine Schutzpflicht für die Hochlader, die WMF hat die Möglichkeit, gegen unser Vorgehen zu protestieren. Was wir tun, hat überhaupt nichts mit dem Betreiber zu tun, auch Administratoren sind keine Beauftragten des Betreibers. Sobald der Betreiber offiziell informiert wird, muss er nach US-Recht reagieren (und nach deutschem Recht auch) --Historiograf 14:10, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Jaja. Du kümmerst Dich ja auch nicht um die Dateien in der de.WP, haften tun ja dann auch stets andere. sугсго 15:31, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Haften tut ja wohl nur die Person, die gerade 5,x mille bei sich als aktiva verbucht. [[ Forrester ]] 17:44, 30. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Muss ich mir diese ständigen Pöbeleien von syrcro eigentlich gefallen lassen? Gilt WP:KPA für ihn nicht? Seine letzte Äußerung hatte keinerlei sachlichen Gehalt, sondern zielte nur auf mich. Wenn man mir vorhält, ich verstoße gegen WP:KPA, darf man dann nach Belieben mich mobben? --Historiograf 16:53, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wahrscheinlich haftet syrchro für Wikipedia/media usw. Hört sich jedenfalls so an. --RalfRBerlin09 17:50, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das reicht bitte. Die Frage nach der Haftung scheint mir eine relevante, die nach syrcro und Histo nicht. Können wir uns also auf das Sachliche konzentrieren und persönliche Kämpfe außen vor lassen. Ich würde nämlich 1923 gern ordentlich diskutieren. [[ Forrester ]] 13:43, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nochmals: Die haftungsrechtliche Frage der WMF kann kein Grund sein, eine möglichst lückenlose Kontrolle aller lokal in de hochgeladenen Bilder nicht anzustreben. Die WMF haftet natürlich auch für hier aus Commons eingebundene Bilder. Wir sind uns sicher einig, dass es uns derzeit ebenso unmöglich ist, eine lückenlose Kontrolle dieser Bilder auszuüben wie eine lückenlose Eingangskontrolle. Entscheidend ist, dass es sich in jedem Fall um eine Kontrolle NACH dem Hochladen geht. Zwischen Hochladen und Kontrolle kann also stets eine Rechtsverletzung geltend gemacht werden. Wir werden ja auch die DÜP nicht abschaffen, weil jemand haftungsrechtlich eigenartige Ansichten vertritt. Die DÜP ist aber im Prinzip nichts anderes als die DÜP 1923 oder andere Werkzeuge der inhaltlichen Qualitätssicherung. --Historiograf 17:51, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Unter dieser Voraussetzung würde ich folgendes vorschlagen: Die 1923-Vorlage wird so gebastelt, dass eine Datei in eine Abarbeitungskategorie kommt, wenn keine DÜP-Seite zu der Datei existiert. Auf einer solchen Seite findet eine Diskussion zu der Datei wie bisher auf DÜP/1923 statt. Die 1923-Richtlinie wird unter der Voraussetzung, dass diese Diskussionen zeitnah zu einem fundierten, nachvollziehbaren und von einem Konsens mehrerer Mitarbeiter des Bildbereiches getragenen Ergebnis kommen, auf unbegrenzte Dauer verlängert. Sobald diese Diskussionen nicht mehr stattfinden ist entweder eine Lösung zu finden oder die Richtlinie aufzuheben. [[ Forrester ]] 19:58, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bin gegen die Einzelseitenlösung. Alle oder jedenfalls sehr viele der stattgefundenen Diskussionen müssen auf einer Seite einsehbar sein, zum einen, damit die Prüfer die vergangene Erfahrung vor Augen haben, zum anderen, damit Nutzer erkennen können, wie die Anforderungen praktisch behandelt werden. Hier verschwindet vieles ohnehin zu bald im Archiv --Historiograf 21:58, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das allerseste 1923er Bild habe ich ja relativ ausführlich dokumentiert und dann auf die Diskussionsseite der Datei verschoben - wozu gibts Diskussionsseiten bei Dateien? Dort kann das doch dokumentiert bleiben? Und hier "vorne" natürlich irgendwo ein Link darauf? --RalfRBerlin09 22:08, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wozu gibts Diskussionsseiten bei Dateien? Für gar nix. Die sollte es gar nicht geben. Diese Lösung geht auf keines der von Histo gebrachten Argumente ein und lässt auch keine einfache (im Sinne von technische) Trennung zwischen bereits diskutierten und noch diskussionsbedürftigen Dateien zu. Histos Grund Nummer 1 lässt sich sehr simpel durch eine gemeinsame, durch Einbindungen gespeiste Seite lösen. Grund Nummer 2 kann ich nicht richtig nachvollziehen: Wenn wir klare Kriterien noch präziser formulieren, braucht es das nicht. Letztlich weise ich auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung hin, die meiner Meinung nach deutlich zu Gunsten einer Einzelseitenlösung ausgeht, da alles andere technisch nicht ohne weiteres - ggf. sogar nur unter hohem Aufwand erreichtbar ist und auch (geprüfte Versionen) sonstige Hürden aufwerfen würde. Durch eine Kategorie von entsprechenden Seiten wäre es ein leichtes, entsprechende Seiten zu finden. Ich sehe immernoch keinen Grund, der gegen eine Einzelseitenlösung spricht, oder übersehe ich etwas? [[ Forrester ]] 22:49, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich darf aber soweit schonmal festhalten, dass die 1923-Richtlinie unter dem Vorbehalt der effektiven Diskussion der Dateien auf unbegrenzte Dauer verlängert wird. Gibt es dazu Gegenstimmen? [[ Forrester ]] 12:17, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Es ist ein Irrglaube, eine Norm ist aus sich heraus verständlich. Ausnahmen und Sonderfälle können in ihr nicht hinreichend formuliert werden. Daher bedarf es der Ergänzung der Norm durch Anschaulichkeit und Erfahrung, und diese können und sollen wir zugänglich halten (jedenfalls in einem gewissen Ausmaß). Eine Einbindungsseite ist OK, wenn dort die komplette Diskussion nachlesbar ist --Historiograf 15:25, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Du kannst nicht erwarten, dass jemand sämtliche vorherigen Diskussionen durchliest, um einen möglicherweise verwandten Sonderfall zu finden. Wie auch immer: Ich denke wir haben einen ganz guten Kompromiss gefunden, der sich einfach umsetzen lässt. Es gibt auch Wege, syrcros Bedanken in die Gestaltung mit einfließen zu lassen. [[ Forrester ]] 15:51, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich würde erwarten, dass du erstmal liest und verstehst, was ich geschrieben habe. Es müssen zahlreiche vorherige Diskussionen einsehbar sein, damit man ein Gefühl für die entscheidungsrelevanten Kriterien bekommt. Dass dieses Angebot viele nicht wahrnehmen, bedeutet nicht, dass es sinnlos ist --Historiograf 14:19, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich halte den hier gefundenen Konsens für ausreichend und habe entsprechend die Vermerke der zeitlichen Beschränkung dieser Richtlinie entfernt. Anmerken möchte ich hingegen, dass eine nachvollziehbare und zeitnahe Diskussion über jede Datei einzeln weiter Voraussetzung für neue Dateien unter dieser Richtlinie bleibt. Diese Seite hier wird normal über UF in die Archive verschoben. [[ Forrester ]] 20:13, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

LGPL bei Bildern?

Ich möchte folgende Dateien weiterverwenden: [18] [19] Ich werde leider nicht ganz schlau aus der Lizenz, die ja wohl eigentlich für Software bestimmt ist. Muß ich den Namen nennen? Muß ich auf eine Lizenzseite verlinken und muß diese auf meinem Server liegen? --Haberlon ?! 20:40, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist die Datei in der deutschen Wikipedia verwendbar? jodo 00:11, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Kurz gesagt: Weder die Bedingungen für PD-Ukraine noch für PD-Russia-2008 sind erfüllt. Ein Commonslöschkandidat. sугсго 15:43, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, nach DACH-Recht ist das Bild nicht verwendbar. --RalfRBerlin09 03:01, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe dieses Foto einer Autorin nach einer Mailanfrage vom Verlag erhalten mit dem Hinweis auf den Urheber (Conny Cossa). Das Mail habe ich an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet. Reicht dies oder muss ich den Verlag noch explizit fragen, unter welcher Lizenz das Bild freigegeben werden soll? --Andreas B. 11:32, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Glaube, solche Bilder würden unter einer freien Lizenz freigegeben, ist illusorisch. Natürlich muss der Verlag sagen, unter welcher Lizenz er es freigibt. Allerdings wird der Verlag oft die Rechte gar nicht besitzen, um eine solch weitgehende Freigabe zu erteilen. In der Regel handelt es sich bei solchen "Freigaben" um Missverständnisse; die Verlage wollen nur die übliche presseartige Nutzung des Fotos erlauben, was kommerzielle Nutzung außerhalb eines enzyklopädischen/journalistischen Kontexts ebenso ausschließt wie Veränderung des Fotos. --rtc 13:25, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Artikel Ropp

Der Artikel ist zum Teil abschnittsweise wortwörtlich aus [20] übernommen, ohne dass irgendwo eine Genehmigung ersichtlich ist. Abschnitte wurden von einer IP eingestellt; das Löschen der Abschnitte liesse aber den Artikel verstümmelt erscheinen, eine Neuformulierung wäre wohl machbar, aber schwierig.
Wie wird in einem solchen Fall verfahren?
Schlock 13:35, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hier entwickelt sich gerade ein Streit über Urheberrechte an einem exzellentem Bild. Könnt Ihr euch bitte beteiligen? --Hk kng 16:26, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bild noch nicht upgeloadet

Hallo an alle!

Ja, ich habe alle FAQ's, Diskussionen, sonstige Berater, usw. gelesen, habe aber keine Antwort auf meine Frage bekommen.

Ich habe viele Fotos, die u.a. meinen Vater (dt. Regierungsangestellter) und auch berühmte Personen der Zeit darstellen. Einige Fotos sind sicher für Wiki interessant.

Meist entstanden die Fotos in privatem Umfeld in unserem Hause o.ä.

Der Fotograf ist in den meisten Fällen verstorben oder unbekannt. Z.B. einer unserer Köche, der einfach den Apparat in die Hand nehmen musste und auf den Auslöser drücken musste.

So: der Fotograf, also der eigentliche Urheber, ist in den meisten Fällen verstorben (allerdings meist noch keine 50 Jahre her), oder unbekannt.

Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen tritt wohl nicht in Kraft, da es Personen des öffentlichen Lebens waren/sind.

Mein Vater, damals Eigentümer des Bildes, ist seit 10 Jahren verstorben. Die Bilder befinden sich nun in meinem Eigentum.

Wie ich die Wiki-Anforderungen verstehe, muss ich so lange warten, bis der Fotograf aller Wahrscheinlichkeit nach 70 Jahre tot ist? Also bis ca. 2040 oder 2050 ????

Ein konkretes Beispiel: 1962 aus Indien: ein Bild meines Vaters mit Horst Buchholz und seiner damaligen Freundin (späteren Ehefrau) Miriam Bru. Mein Vater selbst wahr wohl doch nicht so bedeutend, dass er einen eigenen Wiki Eintrag braucht. aber Horst Buchholz und Miriam Bru sind in Wiki vermerkt - bislang leider ohen Fotos...

Vielen Dank für Antworten --Jvs737 19:44, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

In Ausnahmefällen ist nicht derjenige Urheber, der auf den Auslöser drückt sondern der, der das Bild maßgeblich gestaltet - also die kamera korrekt einstellt und sich selbst mit anderen Personen in Position bringt. Der Fotograf ist in diesem fall nur der Ersatz eines Stativs und Selbstauslösers. Wenn dem so ist, war wohl dein Vater der Urheber (gerade bis vor 20 Jahren war es ja nicht so einfach wie heute, eine Kamera korrekt einzustellen). Du als Erbe besitzt die Urheberrechte bis zum 31. 12. des Jahres 70 Jahre nach dem Tod deines Vaters. Du darfst also in den Fällen wo meine Beschreibung zutrifft über die Lizenz entscheiden. --RalfRBerlin09 19:56, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So kann man nicht argumentieren. Natürlich ist derjenige, der den Auslöser gedrückt hat, der Urheber. Und selbst wenn man davon asugehen würde, dass Deine Argumentation stimmen würde (was nicht der Fall ist), dann könnte der Fotografierende recht einfach das Gegenteil behaupten; die Beweislast wird in solchen Fällen offesnichtlich nicht bei ihm liegen. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten er habe jemanden nur als Stativ "benutzt". --rtc 20:26, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schricker 3, S. 232 (Hervorhebung dort:) Keine schöpferische Tätigkeit ist die Gehilfenschaft beim Werkschaffen anderer, die keine eigene Individualität entfaltet, sondern nur fremde Individualität unterstützt. - Wenn man also nur eine vorbeieilende Person ("Koch") bittet, auf den Auslöser zu drücken, man selbst jedoch die schöpferische Leistung erbracht hat, ich der Koch nicht der Urheber. --RalfRBerlin09 20:37, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja. Auf Fotografie ist das aber in der Form nicht übertragbar dass man deshalb dem Fotografierenden das Urheberrecht absprechen könnte. --rtc 20:59, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich könnte noch andere Passagen aus dem Schricker zitieren ;) Aber lassen wir das erstmal. Die Info stammt aus berufenem Munde und wir werden das am nächsten Wochenende nochmal ansprechen und um weitere Quellen bitten. --RalfRBerlin09 21:29, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Und woraus leitest Du diese Sonderinterpretation ab? Behaupten kann das jeder. Es sollte also eine eingermaßen verbindliche und nachvollziehbare juristische Aussage dazu geben, die fotografische Werke anders behandelt. Urteile, Kommentare, Paragrafen... --Eva K. ist böse 21:33, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dies ist keine Sonderinterpretation. Natürlich ist die Gehilfenschaft beim Fotografieren nichts besonderes, nur liegt sie hier nicht vor. Gehilfenschaft wäre wenn jemand die Leute zurechtstellt, die Kulisse aufbaut, sagt, bitte lächeln... Aber der Fotografierende wählt immer selbst, wann er abdrückt, daher ist er auch immer selbst der Urheber. Übrigens braucht eine Behauptung nicht abgeleitet zu werden um gültig zu sein. Es ist richtig, dass das jeder behaupten kann. Das ist allerdings mit allen Aussagen so, daher ist es vollkommen irrelevant, wer eine Behauptung äußert. --rtc 21:54, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Auch eine Möglichkeit, sich umständlich nicht zum Thema Nachvollziehbarkeit zu äußern. --Eva K. ist böse 23:08, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich würde Ralfs Argumentation sowie der Interpretation von Schricker zustimmen. Anderer Punkt, der hier vielleicht mal diskutiert werden könnte: Was passiert, wenn ein Foto per Selbstauslöser entstanden ist? Ist dann die Kamera der Urheber? Muss diese Kamera eine Freigabe erteilen? Dürfen solche Bilder unter eine freie Lizenz gestellt werden? Wenn ja, wer garantiert, dass die Kamera nicht irgendwann ihre Rechte einklagt? Gilt 70 Jahre PMA ab Zerstörungsdatum der Kamera oder ab Außerdienststellung? Fragen über Fragen! Ähnlich die Situation bei der angesprochenen Darstellung. Die Kamera sowie die Bildkomposition wird vom zu fotografierenden eingerichtet und ein anderer betätigt den Auslöser. Dieser hat aber keinerlei Schöpferische Tätigkeiten vorgenommen, sondern lediglich den Vorgang ausgelöst. Es ist töricht, zu sagen, dass immer nur der, der das "Knöpfchen" drückt, der Urheber sein kann. Dies ist durch keinerlei Gesetze gedeckt. Die Arbeit die der Koch für das Foto übernimmt, erreicht keinerlei Schöpfungshöhe, um es mal mit unserem Lieblingswort zu sagen, ist also rein rechtlich gesehen zu vernachlässigen. Geistiger Urheber des Bildes, und darum geht es ja, ist derjenige, der für Bildaufbau, Bildzusammenstellung etc. verantwortlich ist, und niemand anders. Diese Person kann demnach auch sogar mal selbst auf dem Foto drauf sein. Der Urheber steht ebend nicht immer hinter der Kamera. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:14, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Guter Denkansatz. War es wirklich der Koch, ein Passant etc.? War die Kamera nicht doch auf dem Stativ montiert und das Bild mit Selbstauslöser geschossen? Kann doch sein, wer weiß das nach so vielen Jahren noch so genau, die Erinnerungen verblassen... --Herby 13:10, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schricker sagt ganz eindeutig (und auch die Gesetze), daß nur natürliche Personen Urheber sein können. Juristische Personen oder Maschinen können keine schöpferische Leistung erbringen. Dies als Antwort zu Christian. Wenn rtc Aussagen des Schricker anzweifelt, mag er bitte belastbare Quellen bringen. Schricker ist anerkanntes Standardwerk der deutschen Rechtssprechung. --RalfRBerlin09 22:22, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Eine Person nimmt Einstellungen an der Kamera vor und stellt sich dort hin, wo er gerne fotografiert werden möchte, in der Erwartung, dass eine zweite Person auch genau das tun wird. Die zweite Person nimmt die Kamera, kann den eigenen Standort variieren, den Bildausschnitt, Winkel und den Auslösezeitpunkt. Ein Foto entsteht doch angeblich nicht in der Kamera, sondern im Auge des Fotografen, oder so ähnlich. Wer von beiden ist denn dann der Gehilfe?

Eine andere Frage wäre, wie man die Rechte am Foto nachweisen kann, wenn der Urheber selbst abgebildet und bereits verstorben ist. Es mag vielleicht unwahrscheinlich sein, dass ein Dritter Ansprüche anmeldet, aber die eigenen bei einem Lizenzverstoß durchzusetzen, dürfte unmöglich sein. Faktisch wären solche Fotos gemeinfrei. -- Torsten Bätge  20:42, 13. Jan. 2009 (CET)

Amtliche Briefmarke: Wo veröffentlicht?

Hallo zusammen,

alle Briefmarken (zumindest die, die vom BMF herausgegeben werden) gelten ja hier als gemeinfrei. Als Begründung wird das Urteil des LG Münchens herangezogen ("Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren."). Die Frage ist nun: Wo findet man diese denn heute? Sinnigerweise müsste es sich in einer Bekanntmachung des BMF zu finden sein, allerdings habe ich nichts gefunden. --Isderion 15:23, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Briefmarken die offiziell herausgegeben werden, werden heute im Amtsblatt des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:55, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das BMF hat für briefmarken sogar ein eigenes Info-Portal: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Briefmarken/node.html --Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:57, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Infoportal ist mir bekannt und sowas wie das "Amtsblatt des Bundesministeriums für Finanzen" hatte ich auch vermutet, allerdings kennt google und auch der Internetauftritt des BMFs sowas nicht. --Isderion 16:18, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

meines Wissens nach wird einmal Jährlich das komplette Jahresprogramm im sogenannten "BMF-Schreiben", sozusagen das Amtsblatt des BMF, veröffentlicht. Darf man eigentlich kurz fragen, was das Anliegen deiner Anfrage ist? Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:32, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Eine Suche in den BMF-Schreiben fördert nichts zutage (auch nicht im Bundessteuerblatt). BMF-Schreiben sind übrigens nicht das "Amtsblatt des BMF". --Isderion 16:52, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Sorry für die Fehlinfo. Kurze Rückfrage brachte mir nun entgültige Aufklärung. Das BMF gibt monatlich bzw. zu jeder neuen Briefmarke eine Pressemitteilung heraus. Diese finden sich über die Suche hier Christian Bier (Disk.) (+/-) 17:05, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn die Briefmarken "nur" noch als Pressemitteilung veröffentlicht werden sind sie keine amtlichen Werke mehr und dürften auch nicht hier verwendet werden. --Isderion 17:55, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Lach, und woraus schließt du das? Herausgeber der Marken ist immernoch das BMF. Irgendwie habe ich mir sowas schon gedacht, als ich deine Frage das erste mal gelesen habe. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:00, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was soll daran lustig sein? Wenn der Artikel Amtliche Briefmarke (Deutschland) stimmt und höchstrichterlich die Amtlichkeit ausdrücklich an der Veröffentlichung in einem Amtsblatt festgemacht wurde, dann ist die Rechtslage für die heutigen Briefmarken zumindest höchst zweifelhaft. --AndreasPraefcke ¿! 17:40, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Grundsätzliches zu Urheberrechten an Fotos zwei- bzw dreidimensionaler Urkunden

Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage (ich hoffe ich bin hier richtig) zu Fotos von zweidimensionalen Urkunden (kein Urheberrecht möglich) und deren dreidimensionaler Anhänge (z. B. Wachssiegel). Im Artikel Regensburg gibt es derzeit eine Kontroverse, ob das auf einen Foto mit gezeigte Wachssiegel als dreidimensional zu sehen ist und deshalb die Begründung 2D nicht zählt. Benutzer:Sue107 hat hier eine Diskussion gefunden [21], die mit dem Kompromiss beendet wurde, dass das Siegel entfernt wurde. Gibt es hierzu mittlerweile eine allgemeingültige Ansicht? --GiordanoBruno 08:55, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo GiordanoBruno, der eigentliche Grund, wieso wir nur Reproduktionen von zweidimensionalen Objekte als nicht geschützte Reproduktionsfotografie durchgehen lassen, ist der, dass hier ohne SH fotografiert werden kann. Bei einer Reproduktion eines zweidimensionalen Objekts wird die Draufsicht gewählt, also die einfachste Ansicht, den Inhalt möglichst genau wiederzugeben. Da hier keine großartigen Variationen möglich sind, entsteht dadurch kein neues Urheberrecht an der Reproduktion. Bei dreidimensionalen Objekten hat man das Problem, dass zwangsläufig eine Ansicht gewählt werden muss (welches ist die „Draufsicht“ zur Reproduktion einer Statue?), was im Ermessen des Fotografen liegt. Hier wird der Fotograf also schon dadurch schöpferischt tätig, dass er um das Objekt herumgeht und die Ansicht auswählt, die ihm am besten gefällt. Nun zum eigentlichen Problem: Ich vermute mal, du meinst Datei:Urkunde, König Philipp von Schwaben, Stadtrechtsprivileg für Regensburg.jpg. Auch mit Siegel würde ich hier einen urheberrechtlichen Schutz verneinen, da es sich ganz klar um eine einfache Reproduktionsfotografie handelt. Das Siegel selber ist nach unseren Maßstäben nicht dreidimensional genug (wir akzeptieren auch gescannte Münzen), um dem Fotografen große Wahl zu lassen, wie er es zu reproduzieren hat. Hier wurde der einfachste Weg gegangen, um eine möglichst genaue Reproduktion des Siegels herzustellen, da ist keine schöpferische Leistung dabei. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:02, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nur, um meine Anmerkungen in den richtigen Kontext einordnen zu können: Das andere Bild wurde damals, meiner Ansicht nach zu Unrecht, abgeschnitten. Wenn du also auf der sicheren Seite stehen willst, musst du das Siegel abschneiden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:07, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"der eigentliche Grund, wieso wir nur Reproduktionen von zweidimensionalen Objekte als nicht geschützte Reproduktionsfotografie durchgehen lassen, ist der, dass hier ohne SH fotografiert werden kann" Seit wann müssen Lichtbilder SH haben? [[ Forrester ]] 16:57, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nachdem es faktisch kaum Lichtbilder gibt, die keine Lichtbildwerke sind, habe ich diese nicht extra angesprochen. Meinetwegen ersetze SH durch „SH und/oder Mindestmaß an persönlicher Leistung“. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:16, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Um SH gehts hier nicht sondern um 2D oder 3D. Wenn bei einem Bild kein dreidimensionaler Charakter erkennbar ist, nehmen wir Zweidimensionalität an. Wenn man ein Foto nicht von einem Scan unterscheiden kann, ist es eine 2D-Kopie. Übrigens ist jedes Blatt Papier dreidimensional, im Sinn des Gesetzes ist aber etwas anderes gemeint als die physikalische Eigenschaft. Würde man die physikalische Dreidimensionalität zugrunde legen, dürfte man überhaupt nichts benutzen weil alles, was kopiert oder fotografiert werden kann aus Materie besteht und somit dreidimensional ist.

Ich habe den Gesetzeskommentar doch schon rausgesucht: BGH und Schricker sind eindeutig: zweidimensionale Kopien und Reproduktionen sind nicht schutzfähig, siehe Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen. Archive behaupten gern das Gegenteil, die Behauptung schafft aber keinen Rechtsanspruch. Nachzulesen im Schricker 3. Auflage S. 1417: (Hervorhebungen dort):

Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie...

Was ist daran mißzuverstehen? --RalfRBerlin09 17:39, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Problem ist, dass wir nicht einheitliche vorgehen. In der verlinkten Diskussion wurde ein ziemlich ähnliche Urkunde des Siegels beraubt, weil das als dreidimensional angesehen wurde. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:50, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Histo hat Zugang zu Online-Datenbanken, vielleicht findet er ja ein Musterurteil. Die 2600 Seiten Schricker bieten leider keine Volltextsuche :( --RalfRBerlin09 18:08, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir ist dieses Buchcover aufgefallen. Es ist so zeimlich das erste Buchcover, das mir in der Wikpedia begegnet. Ein Buchcover von Sommer 2008 kann die Lizenzanforderungen doch garnicht erfüllen oder? Oder habe ich etwas falsch verstanden und man kann soetwas schon hochladen?--Ratsschüler 18:39, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Cover hat keine Schöpfungshöhe. Sehr viele Cover haben keine Schöpfungshöhe und können daher hochgeladen werden. -- Chaddy - DÜP 18:45, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wappen von Internetseite übernehmen

Hallo, ich würde gerne von dieser Seite das Wappen übernehmen. Selber nachzeichnen als Vektorgrafik wäre ja wohl ok, da es sich um ein Amtliches Wappen handelt. Darf ich das Wappen auch einfach von der Seite "entwenden"? Der Text darunter hört sich ja nicht gerade nach einer freien Lizenz an... --Carlos-X 19:00, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Es gibt grad hitzige Debatten über Wappen von Ortsteilen. Mach dich drauf gefaßt, daß dir das jemand wieder aus dem Artikel rausschmeißt. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage_Diskussion:Infobox_Ortsteil_einer_Gemeinde#Gemeinde-Wappen_sind_in_Ortsteilartikeln_redundant_bzw._unn.C3.B6tig - zur eigentlichen Frage: du kannst die Datei bedenkenlos "entwenden". --RalfRBerlin09 19:05, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schönen Dank für beide Infos. Ich bin mal ganz naiv die Infobox durchgegangen und hab versucht, jede Zeile auszufüllen. So was soll man auch nicht machen ;) --Carlos-X 19:35, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Aber die haben einen Bürgermeister, da könnte es auch ein Amtsblatt geben. Luxus wäre es die EPS-Vorlage zu organisieren und nach SVG konvertieren, aber nur wenn es echte Vektordaten sind.--84.160.203.193 10:23, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Logo aus en.wp

Ich nehme an, dieses Logo aus en-wp kann man nur auf de-wp laden (mit LogoSH)?! Oder gibt es dafür auch eine Commons-Lizenzmgölichkeit? --Nyks ►Kontakt 00:38, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein, Logos gehen auf Commons nicht, da gibt's keine Schöpfungshöhe-Klausel. Das ist etwas verwirrend: en verwendet die Logos unter Fair use, wir akzeptieren sie hier auf de wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Das sind rechtlich zwei völlig verschiedene Ansätze, beide sind auf commons jedoch nicht akzeptiert. Also einfach das Logo auf de neu hochladen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:21, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Lad es doch mal als Stoppschild mit zwei Rechtschreibfehlern.svg hoch und schau wie sie die Löschung begründen. ;-) .--84.160.203.193 10:21, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Im Sinne von {{PD-textlogo}} und {{PD-shape}} wohl auch auf Commons hochloadbar. Wuzur 13:50, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das geht auch auf Commons. Einfachste geometrische Formen, das erfüllt locker die Kriterien für PD-ineligible. -- Chaddy - DÜP 14:33, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
die en- und de-Regelungen kenne ich eigentlich ... aber Commons weniger, aber die Infos von Wuzur und Chaddy waren genau das, was ich wissen wollte :). Danke! --Nyks ►Kontakt 15:03, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Datei:Alfa Giulietta SZ.JPG ‎

Ich besitze eine Anzahl von Rennaufnahmen aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren von mir am Steuer in meinem Wagen. Diese Aufnahmen wurden von anwesenden Fotografen gemacht und uns jeweils nach dem Rennen verkauft. Bin ich berechtigt, diese Fotos im Wikipedia zu publizieren? --Hmaag 13:37, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Besitz impliziert kein Urheberrecht (welches nicht verkauft werden kann), dies hat der Fotograf bzw. sein Erbe inne. Von daher ist das hochladen nur möglichen, wenn der Rechteinhaber (der sicherlich schwer zu ermitteln sein wird) einer freien Lizenz zustimmt Wuzur 13:53, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo! Ich habe ein Foto für einen bisher unbebilderten Personenartikel gemacht und die betreffende Person um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos in der Wikipedia gebeten. Diese Einwilligung hat sie mir gerne mündlich erteilt. Was sollte ich nun tun, um das Foto "wasserdicht" hochzuladen? Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen mit Personen rät mir nur, die "Vorlage:Recht am eigenen Bild" einzubinden. Reicht das? Muss ich die Einwilligung der abgebildeten Person noch irgendwie dokumentieren? Schönen Gruß --Emkaer 15:24, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Münzbilder von Schweizer Münzen

Sind die Bilder von dieser und ähnlicher Dokumentationen [22] für Wikipedia-Artikel übernehmbar oder gibt es dazu urheberrechtliche Bedenken? --Micha 15:52, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]