Diskussion:Lutz Heilmann

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Vorlage:Archiv Tabelle

Verlängerung des Wehrdienstes auf drei Jahre

Es gab grundsätzlich nur dreijährigen Wehrdienst in den Truppenteilen des MfS. Kurz vor Ablauf des dreijährigen Dienstes im Wachregiment des MfS bzw. in einer Bezirks-Wacheinheit wurde versucht die Wehrpflichtigen für eine Tätigkeit in den Hauptabteilungen anzuwerben. Nicht Jeder ging darauf ein. Der Artikelschreiber stellt an dieser Stelle eine Behauptung auf, die seine Unkenntnis über den Sachverhalt aufzeigt.

Eine freiwillige Bewerbung für den Wehrdienst im MfS gab es nicht. Unmittelbar vor der Einladung zur Musterung im Wehrkreiskommando wurden die Jugendlichen durch Angehörige der Kreisdienststelle des MfS aufgesucht und ein Anwerbungsgespräch für den dreijährigen Dienst geführt. Ich selbst war Offizier in den 'Kasernierten Einheiten des MdI'. Mein Bruder wurde auf diese Art und Weise geworben, aber es kam nicht zur Übernahme weil er eine griechische Freundin während seiner Lehre in Dresden kennengelernt hatte.

(Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von DerWolf (DiskussionBeiträge) 13:34, 15. Nov. 2008 (CET)) Beantworten

Das hat mit Unkenntnis nichts zu tun, sondern basiert auf den Angaben der Website des Bundestages. Kannst du Einzelnachweise liefern? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 13:38, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Der Wehrdienst in der DDR dauerte im Normalfall 18 Monate? Wenn man die Anwerbung durch das MfS annahm, dauerte der Wehrdienst 3 Jahre als Mitglied der Truppenteile des MfS. Diese Entscheidung war freiwillig. Also hat Heilmann, genau wie jeder der das Angebot annahm, seinen Wehrdienst von 18 Monaten freiwillig auf 3 Jahre verlängert. Mehr steht im Artikel nicht.Punkt.

Abschnitt SMS

Der folgende Abschnitt ist nicht in den Kontext eingebunden, steht da zusammenhangslos rum und basiert nicht auf den nötigen Quellen. :

Nach Angaben von Lutz Heilmann habe ein Untermieter, der mit ihm in einer Wohngemeinschaft lebte, ihn auf Grund mehrerer SMS wegen Drohungen angezeigt[1]. In dieser Folge hatte der Immunitätsausschuss des Bundestages am 17. Oktober 2008 festgestellt, dass dieser Sachverhalt nicht im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats stehe und daher keine Immunität hergestellt wurde.[2]
  1. Torsten Kleinz: Bundestagsabgeordneter lässt wikipedia.de sperren. heise online, 15. November 2008, abgerufen am 15. November 2008.
  2. HL-live: Gegendarstellung von Lutz Heilmann

Die Gegendarstellung wird als Wahrheit dargestellt. Ob der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Immunität aufgehoben hat oder nicht und mit welcher Begründung ist durch die Gegendarstellung nicht belegt. Insgesamt fehlt es an Kontext. In der anderen Quelle steht der belegte Zusammenhang gar nicht in dieser Form drin.

Weiterhin bin ich der Meinung, dass man keine Spekulationen über die Äußerungen die Heilmann zur Maßnahme gegen den Verein verleitet haben nicht in den Artikel bringen sollte. Bis zu einem Statement des Vereins oder Heilmanns dazu spekuliert auch Heise.de nur.

Ich bin für das umgehende Entfernen des Abschnitts. -- bluntnich' nett? 13:52, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

  1. +1 (da die WP bei Aktualitäten keine (erst recht nicht konjunktivischen) Zusammenhänge zu spekulieren hat, das ist Aufgabe der Presse, nicht der enzyklopädischen Erfassung des Sujets) Ich würde auch die (der Wikimedia-Meldung entnommene) begründende Aussage für die Absachaltung als Zitat fassen. --Felistoria 14:02, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
erstens möchte ich sagen, dass ich zur Abwendung von Schaden für das Gesamtprojekt mit jeder Kürzung/Löschung einverstanden bin. Wenns nach mir geht, würde man den ganzen Artikel bis zum Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung off nehmen. Allein deshalb, raus damit. Inhaltlich allerdings war ich bisher dafür eingetreten den Beschluss des Immunitätsausschusses des Bundestages für relevant zu diesem Personenartikel zu erklären. Da dieser Beschluß in Zweifel gezogen wird und auch durch übliche Online-Quellen nicht verifizierbar ist, muss das wohl raus. Jedoch schrieb Bild, der Immunitätsausschuss habe die Aufhebung der Immunität Heilmanns beschlossen. Der Bezug zu dieser bereits veröffentlichten Quelle (auf Seite 1, Auflage über 3,5 Mio) sollte bei der Nachbetrachtung der edits unbedingt beachtet werden. --Lucius Verus cοm 15:01, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
BILD wird hier üblicherweise nicht als Quelle zugelassen, gerade bei umstrittenen Behauptungen ist das als einzige Quelle inakzeptabel. --RalfRBerlin09 15:08, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zur „Abwendung von Schaden für das Gesamtprojekt mit jeder Kürzung/Löschung einverstanden“? Welcher Schaden? Dass eine Weiterleitungs-Domain gesperrt wurde? Weder die Kurznachrichten, noch die Anzeige, noch der Beschluss des Immunitätsausschusses an sich wird durch Lutz Heilmann in Zweifel gezogen, nur deren Darstellung.

Aber naja, viel Spaß noch bei der Selbstzensur, die noch über das hinausgeht, was Lutz Heilmann selbst zu Protokoll gib - wegen einer Weiterleitungsdomain in Deutschland. Wer auch immer hier zur Wikimedia-Deutschland e.V. gehört. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:21, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

wikipedia.de ist schon lange keine Weiterleitungsdomain mehr. Wenn diese Einstweilige Verfügung Erfolg hätte, würde es bedeuten, daß niemand mehr wikipedia.org verlinken darf. --RalfRBerlin09 15:31, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Momentchenmal. Unterstelle er mir bittschön keine Feigheit. Wenn Du ne bessere Möglichkeit hast, z.B. mit ner gut recherchierten und belegten Version in den Kampf zu ziehen, ich bin dabei. "Selbstzensur" - nein! --Lucius Verus cοm 15:25, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Niemand hat etwas von Feigheit geschrieben. Oben ist der von mir geschriebene und zweimal von blunts entfernte Text, der auf der Gegendarstellung beruht. Entgegen der Darstellung von blunt gab es nach der Entscheidung des Immunitätsausschuss sehr wohl keine Immunität für Lutz Heilmann, das ist völlig unstrittig. Dass diese Entscheidung deswegen getroffen wurde, weil der Sachverhalt nicht das Mandat betrifft, halte ich für durchaus möglich, aber wenn diese Behauptung von Lutz Heilmann nicht als Wahrheit dargestellt werden soll, kann man dies durchaus kürzen. Aber dass der gesamte belegte Abschnitt wegen angeblicher Spekulation, Tatsachenbehauptungen und vermeintlicher Aktualität (der 17. Oktober 2008 war vor etwa einem Monat) gelöscht wird, halte ich für eine überzogene Selbstzensur. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:44, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Liberaler Freimaurer,
lies dir meinen obigen Post nochmal genau durch. Ich behaupte nie, dass der Ausschuss irgendwas entschieden hat, ich sage lediglich, dass man das mit diesen Quellen nicht belegen kann. Als Spekulation habe ich einen früheren Entwurf von dir bezeichnet ind dem du etwas von offenbar geschrieben hast, als frei spekuliert hast. Der hier oben zitierte Absatz von dir passt so nicht in den Artikel und ist sowohl von der Formulierung als auch der Quellenverwendung für uns ungeeignet. Nochmal: Ich sage nirgends etwas über die Entscheidung des Ausschuss oder dessen Beweggründe. Unterstelle mir bitte hier keine Position, ich hab dazu keine geäußert. -- bluntnich' nett? 16:29, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Dann darf ich dich einmal zitieren: „Ob der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Immunität aufgehoben hat oder nicht und mit welcher Begründung ist durch die Gegendarstellung nicht belegt.“
Auch wäre es gut, wenn du dir die Belege durchlesen wüdest, bevor du dich zu der Bewertung hinreißen lässt, dass ich hier spekuliert habe. Das "offenbar" stammte z. B. von heise und ist im obigen Abschnitt nicht mehr enthalten. Das ist schonmal kein Argument.
Die Behauptung „Passt sowieso nicht in den Artikel“ ist ebenfalls kein Argument, wenn die Hintergründe um die Sperrung der Domain komplett selbstzensiert wurden. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:36, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wie du es grade zitiert hast, habe ich keine Aussage über den Status gemacht. Die Gegendarstellung ist keine belastbare Quelle für eine Aussage zum Ausschuss. Dann zitierst du mich auch noch falsch: „Passt sowieso nicht in den Artikel“ hab ich geschrieben. Vergiss mal deinen Groll wegen der Zwangsnamengeschichte. -- bluntnich' nett? 16:40, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Stimmt, da hatte ich mich vertippt, entschuldige. Was den Status betrifft, so hattest du implizit in Zweifel gezogen, ob der Immunitätsausschuss überhaupt eine Entscheidung getroffen hat.
Was die "Zwangsnamengeschichte" im Artikel padeluun betrifft, weiß ich nicht, inwiefern das hierher gehört, ich kenne so etwas wie Groll nicht. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:54, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Schön, ich habe auch keinen Groll gegen dich und hab diese Diskussion nicht begonnen weil du der Einfüger warst. Dann können wir ja jetzt sachlich weiter machen. Ich wollte da keine implizite Aussage zu dem Status machen, sondern einfach überhaupt keine Aussage, Ok?. -- bluntnich' nett? 16:58, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Gut, nachdem du pauschal alle Hintergründe löschst, die du als „zusammenhanglos“ bezeichnest und aus denen hervorgehen könnte, warum Lutz Heilmann die Domain sperren ließ:
Wie sieht dein Ergänzungsvorschlag aus, damit im Artikel in Bezug auf die einstweilige Verfügung nicht nur nebulös „bestimmte Äußerungen“ moniert werden? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:05, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Woher weißt du, dass es sich genau um diese Aussagen gehandelt hat? In dem Oben aufgeführten Absatz fehlt es sowohl an Bezug zur Klage (du hattest in ihm Artikel vor der Erwähnung der Klage eingebaut). Schau dir nochmal die letzte Version mit dem Absatz an. -- bluntnich' nett? 17:12, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich wäre dafür das keinerlei "Selbstzensur" oder sonstige Löschungen hier durchzuführen sind. Zum einen kann die Wikimedia nichts dafür. Zum anderen ist es eine außerdeutsche Seite, sie hat sich zwar nicht gegen das deutsche Recht zu stellen, es ist aberbereits eine Medium zur Information, und zwar zur objektiven Information, und dazu gehört eben alles dazu, auch wenn es die PErson die es betrifft nicht gefällt. Jeder Mensch muss dazu gradestehen was er gemacht hat. Warum muss dieser Mensch das nicht machen?
Ich kenne leider keine näheren Hintergrünge, aber ich finde das schon ziemlich hart.-- Max Steel 15:58, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Objektivität

Der Satz "Dies war ein klarer Verstoß gegen innerparteiliche Richtlinien." ist nicht objektiv. Entweder es lag ein Verstoß gegen die Richtlinien vor oder nicht. Aber noch zu sagen, dass es ein "klarer" Verstoß war, verstößt m.E. gegen der Grundsatz der Neutralität. Kschrader 14:58, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so. Genauso wie das "tatsächlich" in diesem Absatz:
Im Oktober 1989 soll Heilmann nach eigenen Angaben ein Entlassungsgesuch eingereicht haben. Tatsächlich schied er erst im Januar 1990 aus dem MfS aus, als dieses aufgelöst wurde.
--Robb 16:14, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

www.wikipedia.de

Kann jemand mehr über die Sperrung von www.wikipedia.org beitragen; ggf. jemand von Wikipedia Deutschland e.V.? --Kobschaetzki 15:40, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Es wurde doch "nur" die Sperrung von .de erwirkt. --MartectX 15:53, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Man sollte weitere Top-Level-Domains in unterschiedlichen Ländern reservieren. Irgendwo bleibt doch die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, auch wenn es nur eine Weiterleitungsdomain ist. Noch. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:57, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Diese Seite hier dient zur Diskussion des Artikels Lutz Heilmann. Die Sperrung von wikipedia.de gehört hier womöglich in einem Nebensatz erwähnt, eine ausführliche Diskussion des Vorgangs oder der Folgen hat hier nichts verloren. Gruß, norro wdw 16:05, 15. Nov. 2008 (CET) PS: Nicht wikipedia.org wurde gesperrt, sondern wikipedia.deBeantworten
Warum nicht? Sind dazu die Diskussionsseite eines Artikels nicht auch da? Sind die Diskussionsseite nicht für das Über des Inhalts des Artikels UND mögliche "Begleiterscheinungen" des Artikels gedacht? --Lastwebpage 16:15, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nein. Labereien können im Wikipedia-Café stattfinden, aber nicht hier. --Фантом 16:18, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nein, siehe WP:DS. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:58, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nein, siehe ganz oben auf dieser Seite „Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Lutz Heilmann zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher."“ -- Lx 17:08, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nein, weil's nichts am Artikelinhalt ändern würde. Ich halte auch das Café für einen geeigneteren Ort. Übrigens nicht nur für "Labereien", sondern auch für sinnvolle Diskussionen zum Thema: Wikipedia:Café#Lutz Heilmann --plauz 17:21, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bitte beachten

Bitte WP:DISK durchlesen & beachten, siehe auch hier. Danke. --Felistoria 16:35, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Diskussionen über Lutz Heilmann bitte im Wikipedia-Café. -- Grochim 16:49, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bitte WP:BLP beachten. --rtc 17:30, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Artikelsperre

Ich habe den Artikel soeben für eine halbe Stunde für jede Bearbeitung gesperrt, wegen Editwars und in der falschen Version. --Felistoria 17:31, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich halte die Sperrdauer von einer halben Stunde für viel zu wenig. Erst in einer Woche werden sich die Enthüllungsfanatiker soweit abgekühlt haben, dass sie wieder einen klaren Kopf haben und verstehen, dass Biographieartikel sehr konservativ gehandhabt werden müssen, und dass ganz besondere Rückverweise auf Rechtsstreitigkeiten über den Artikel strengstens verboten sind und zensiert werden müssen. --rtc 17:34, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es steht jedem frei, eine längere Sperre zu beantragen; ich werde nach Ablauf der Sperrdauer wieder die vorhandene Halbsperre einsetzen. --Felistoria 17:48, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

„Betreiber der Enzyklopädie ist die in der Anbieterkennzeichnung der Enzyklopädie genannte Wikimedia Foundation, eine in Florida, Vereinigte Staaten, inkorporierte Stiftung mit Sitz in San Francisco.“ Nach welchem Gesetz muss hier zensiert werden, so dass sich eine Löschung rechtfertigen ließe? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:51, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich sehe nicht, dass ein Gesetz notwendig wäre, um hier eine Zensur durchzuführen. --rtc 17:55, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich sehe nicht, was für Zensur spricht. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:56, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Die Sache ist irrelevant, sie ist Recentismus und sie verletzt die Biographierichtlinien. Keine seriöse Enzyklopädie hat je Gegner in Rechtsstreitigkeiten dadurch bestraft, indem ihnen der Rechtsstreit in die Biographie geschrieben wurde. Die Wikipedia ist kein Ort, bei dem die Internet-Szene über Leute, die ihre Anti-Zensur-Ideologie angekratzt hat, eine Art öffentlich anprangerndes Führungszeugnis schreiben darf. --rtc 18:10, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Warum sind (Rück-)Verweise auf Rechtsstreitigkeiten verboten? Bei den Artikeln, die Gegenstand früherer Auseinandersetzungen vergleichbarer Art waren (z. B. Atze Schröder, Tron (Hacker)), wird doch richtigerweise auch auf die Rechtsstreitigkeiten hingewiesen? (Nebenfrage: Was unterscheidet "Rückverweis" von "Verweis" (= Link)?) Grüßken --Robb 17:57, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich muß rtc zustimmen, daß Biographieartikel sehr konservativ gehandhabt werden müssen. Im übrigen gilt Schutzlandprinzip. --RalfRBerlin09 17:58, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es wird dort nicht richtigerweise, sondern fälschlicherweise darauf hingewiesen. Auch in diesen Artikeln gehört es gelöscht. Mit Rückverweis meine ich, dass die Wikipedia wieder auf eine Sache verweist, die sie selbst erst verursacht hat. Das läuft oft nach der Art: "Wenn nur die Quelle "verlässlich" ist, dann darf ich es in den Artikel schreiben. Die anderen Medien haben darüber berichtet, dass es einen Rechtsstreit über einen gerüchtehaften und umstrittenen Artikelinhalt gab => also darf ich es indirekt ansprechen durch Erwähnen des Rechtsstreits, zu dessen Existenz es ja verlässliche Quellen gibt, und die Neugier wird den Leser dann schon dazu bringen, die strittigen Aussagen zu suchen." Das ist aber ein fundamentaler Irrtum. --rtc 18:10, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten


Wenn man von "Verbot" und der Notwendigkeit einer Zensur schreibt, also dass „Rückverweise auf Rechtsstreitigkeiten über den Artikel strengstens verboten“ seinen, dann bedarf es dafür ein Gesetz. Wo kein Gesetz, da kein Verbot. Ganz im Gegenteil steht in Artikel 5 GG: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Weiterhin findet sich auch ein Verweis auf Rechtsstreitigkeiten auf der Domain www.wikipedia.de selbst. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:01, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Nein, ich sehe nicht, wieso es dafür eines Gesetzes bedarf. www.wikipedia.de ist übrigens nicht de.wikipedia.org. Und das Zensurverbot im Grundgesetz gilt für den Staat, nicht für die Bürger. Wikipedia ist nicht verpflichtet, irgendetwas zu veröffentlichen. --rtc 18:10, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wer verbietet dann, wenn nicht ein Gesetz? Du? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:13, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich sehe nicht, dass für ein Verbot ein Verbietender notwendig ist. --rtc 18:17, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich sehe nicht, dass diese Behauptung einen Sinn macht, aber einen Benutzer, der vorsätzlich einen regelwidrigen Edit-War anzettelt, nur um Recht zu haben. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:20, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es geht mir nicht darum, recht zu haben, sondern es geht mir darum, dass dieses Zeug nicht im Artikel stehen darf! --rtc 18:23, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wer sagt - oder wo steht, dass „dieses Zeug nicht im Artikel stehen darf“, das du und sonst niemand löscht? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:25, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Was ist Deine Behauptung? Dass ich nicht die Autorität besitze, das Zeug aus dem Artikel zu löschen, oder dass das Zeug nicht aus dem Artikel gelöscht werden sollte? (und übrigens, zweiteres folgt nicht aus ersterem) --rtc 18:30, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das Schutzlandprinzip gilt gemäß Artikel in Bezug auf das Urheberrecht, und in Bezug auf das Territorialitätsprinzip gilt: „Betreiber der Enzyklopädie ist die in der Anbieterkennzeichnung der Enzyklopädie genannte Wikimedia Foundation, eine in Florida, Vereinigte Staaten, inkorporierte Stiftung mit Sitz in San Francisco.“ --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:09, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Artikel ist nunmehr für angemeldete Benutzer wieder frei zur Bearbeitung. Ich bitte aber dringend darum, unterschiedliche Ansichten über Inhalt & Form des Artikels nicht als Editwar anzulegen, da eine erneute (und sicherlich dann längere) Vollsperrung von einem Kollegen vorgenommen werden könnte. Danke. --Felistoria 18:06, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zustimmung zum Liberalen Freimaurer et al. Es gibt keinen Grund, dieses Vorgehen Heilmanns, das in allen seriösen Presseorganen auftaucht, nicht zu erwähnen. --Andante ¿! WP:RM 18:11, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Die Wikipedia ist kein Ort, bei dem die Internet-Szene über Leute, die ihre Anti-Zensur-Ideologie angekratzt hat, eine Art öffentlich anprangerndes Führungszeugnis schreiben darf. Wer so vorgeht, gehört gesperrt. Es handelt sich um ein gezieltes und vorsätzliches Ausnutzen des Streisand-Effekts, um WP:BLP zu unterlaufen. --rtc 18:14, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Artikel jetzt für deutlich länger als beim ersten Mal vollgesperrt. -- Wwwurm Mien Klönschnack 18:17, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Am besten löscht doch gleich jeden strittigen Artikel - dann wäre die Wikipedia endlich leer, und niemand müsste sich mehr aufregen, oder sich sorgen machen von einem Ex-Stasi-Spitzel verklagt zu werden. --BoMbY 18:34, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Rückverweise

Ich stimme mit rtc vollkommen überein, dass Biografieartikel konservativ zu handhaben sind. Dieser Artikel ist ein Musterbeispiel für einen kompletten Torso, in dem sich niemand um seriöse enzyklopädische Erfassung von Wissen bemüht, sondern nur jeder die neuesten oder spannendsten Enthüllungen oder Pseudoenthüllungen reinklatscht. Insofern würde die Wikipedia nichts verlieren, wenn dieser Artikel erstmal komplett gelöscht würde. Dennoch würde ich von rtc gerne eine Erläuterung zu der Aussage hören, dass ganz besondere Rückverweise auf Rechtsstreitigkeiten über den Artikel strengstens verboten sind und zensiert werden müssen. Stammt dieses strengste Verbot von rtc oder steht das irgendwo geschrieben? Bitte um Auskunft. --ThePeter 18:24, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich halte das für eine ganz gute Faustregel. Ob sie bereits bei den Regeln irgendwo erwähnt ist, weiß ich nicht (undenkbar wäre es nicht, wenn man die ganzen Skandale um Biographien in der en-wikipedia beachtet. In diesem Zuge wurde sehr stark betont, dass eine konservative Handhabung bei Biographien geboten ist, und ich halte diese Faustregel für eine Konsequenz daraus). --rtc 18:28, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Danke für die Erläuterung. Als (so etwas milder formulierte) Faustregel anstatt einem strengem Verbot würde ich dem durchaus zustimmen (aus Gründen, die du etwas weiter oben auch bereits erklärt hast). Klar dürfte aber natürlich auch sein, dass ein großer Rechtsstreit einer relevanten Person mit der Wikipedia, je nach Umständen, auch als solches so relevant sein kann, dass er in einem enzyklopädischen Artikel über die Person erwähnt gehört. Aber da gehört eine Menge Augenmaß dazu, welches leider bei der Wikipedia-Newsticker-Fraktion oft fehlt. Am gescheitesten wäre es, generell sehr viel restiktiver mit der Aufnahme tagesaktueller Ereignisse oder Informationen umzugehen. --ThePeter 18:34, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Außerdem haben wir uns an die Unschuldsvermutung zu halten. --RalfRBerlin09 18:35, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Naja, die Unschuldsvermutung hat als solche sehr wenig mit der Existenz zivilrechtlicher Rechtsstreite zu tun. --ThePeter 18:38, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
(BK) Du hältst dies also für eine Schuldzuschreibung? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:39, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Warum sollte verboten sein, dass publiziert wird, wenn sich zwei Parteien in einem Rechtsstreit befinden? Was anderes war es nicht, da sich die umstrittene Passage einer inhaltlichen Stellungnahme enthielt. rtc verwechselt hier offenbar etwas: wenn er etwas zensieren will, dann muss er die Argumente dafür bringen, nicht jene, die gegen eine Zensur sind. In einer liberalen Gesellschaftsordnung ist die Zensur nicht der Normalzustand. Als Legitimation von Zensur können nur die allgemeine Rechtsordnung und die Wiki-Regeln gelten und nicht das persönliche Befinden oder eigenmächtig aufgestellte Faustregeln eines Benutzers. Daher: Wenn keine normative Regelung vorgebracht wird, die dagegen spricht, dann muß das wieder eingebaut werden. rtc befindet sich mit seiner Argumentation auch allein auf weiter Flur. -- Neroclaudius 18:38, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Fehler (erl.)

Bitte an einen Admin, mal in dem Einleitungssatz "Heilmann ist der erste ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, der in den Bundestag einzogen ist" das "einzogen" zu "eingezogen" korrigieren. Gruß, --Accipiter 18:32, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

typo beseitigt. -- bluntnich' nett? 18:33, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Im Oktober 1989 soll Heilmann nach eigenen Angaben ein Entlassungsgesuch eingereicht haben.

Gibt es hierfür auch eine verlässliche Quelle? -- Grochim 18:35, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Akteneinsicht

Heilmann gibt heute öffentlich an, Einsicht in seine Stasiakte zu gewähren. Mir sind mindestens fünf Personen persönlich bekannt, denen die Akteneinsicht vollständig verwehrt wurde mir persönlich auch. Die Behauptung jedermann könne jederzeit Heilmanns Akte einsehen, ist eine Lüge! Auch für Mitglieder der LINKEN in Schleswig Holstein ist es belegbar nahezu unmöglich Heilmanns Akte einzusehen.--Lucius Verus cοm 18:38, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten