Diskussion:Bild (Zeitung)
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Denkfehler
Dieser jüngst eingefügte Abschnitt beruht auf einem Denkfehler:
"Am 11. August 2008 berichtete die Bildzeitung über eine junge Frau, die an Magersucht verstorben war. Die Eltern jedoch haben eine Berichterstattung in der Bildzeitung ausdrücklich abgelehnt und weigerten sich, mit der Bildzeitung zusammenzuarbeiten. Auch der Tagesspiegel, der, anders als die „Bildzeitung“, berichten durfte, stimmte einem Abdruck seines Berichts in „Bild“ nicht zu. Die Bildzeitung publizierte trotzdem und entnahm Fotos der Verstorbenen in voller Kenntlichkeit aus einer Internet-Kontaktbörse, bei der die Verstorbene angemeldet war. Als Quelle wurde „Internet“ angegeben."
Die Eltern mögen eine Berichterstattung in der Bild-Zeitung ablehnen, daran gehindert werden kann kein Medium. Die Eltern brauchen mit einer Zeitung nicht zusammenarbeiten, verhindern können sie eine Berichterstattung in einem nicht genehmen Medium nicht. Wenn die Bild keine eigene Quelle hat - wie in diesem Fall die Eltern -, kann sie immer noch unter Quellenangabe aus anderen Medien zitieren. Im übrigens finde ich den Abschnitt nicht wichtig, die Zeitung hat weitaus Übleres verursacht. Im Grunde geht es híer lediglich um einen Fall von Urheberrechtsverletzung, nämlich gegenüber den Fotografen, möglicherweise um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Gestorbenen.
Wenn der Abschnitt dennoch bleiben soll, könnte er so lauten:
„Am 11. August 2008 berichtete die Bildzeitung über eine junge Frau, die an Magersucht gestorben war. Die Eltern, die mit der Redaktion des Tagesspiegels kooperiert hatten, lehnten eine Zusammenarbeit mit der Bild-Redaktion ab. Die Zeitung berichtete dennoch und illustrierte ihren Bericht mit Fotos, die sie einer Internet-Kontaktbörse, bei der die Verstorbene angemeldet gewesen war, entnommen hatte. Als Quelle gab die Zeitung „Internet“ an.“
Wie gesagt: Ich finde den Fall belanglos; er sollte gelöscht werden. --217.251.119.168 09:49, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Die Bildzeitung hat trotz mehrfacher Bedrängnis der Eltern keine Zusammenarbeit erwirken können. Es hilft eben nicht immer, jemanden auf dem Weg zur Arbeit auf seine tote Tochter anzusprechen und ihm dabei hinterherzulaufen... Wenn die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen eine personalisierte Berichterstattung nicht wünschen, ist jede Zuwiderhandlung durch Nennung von Namen und durch den Abdruck von kenntlichen Fotos schon an sich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Bildzeitung hätte sich auch auf den anonymen Polizeibericht ohne Foto beschränken können, wie sie es sonst auch immer bei gewöhnlichem Mord und Totschlag tut. Das Persönlichkeitsrecht wurde eindeutig verletzt und zudem geht es nicht nur um die juristische, sondern auch moralisch äußerst fragwürdige Handlungsweise der Bildzeitung, wo sie sich selbst immer als Moralapostel hinstellt, dass sie sich über den Willen der Eltern, die als nächste Angehörige ihren Nachlass zu regeln haben, hinwegsetzen. Da die Verstorbene keinen letzten Willen hinterlassen hat, haben neben dem Gesetz die Eltern ihr letztes Wort und dieses hieß gegenüber der Bildzeitung: NEIN! Eine Zeitung hat das Recht, über verstorbene Personen der Zeitgeschichte in dieser Aufmachung zu berichten, aber nicht über Leute, die von jetzt bis eben unbekannt waren und es morgen auch wieder sein werden, ganz speziell, wenn es juristisch gesehen ihr letzter Wille ist.
- Dieser Vorgang ist ein pietätloser Skandal und verdient deswegen Erwähnung. Ich gebe dir insofern recht, dass man nicht verhindern kann, dass eine Zeitung über einen Todesfall oder einen Unfall anonym berichtet, wie etwa in Form einer Kurzmitteilung auf Basis des Polizeiberichts. Aber was verhindert werden darf, ist die auf das Opfer fixierte, personifizierte Berichterstattung. Zudem verbietet das Persönlichkeitsrecht eindeutig identifizierbare Personenfotos. --Takendone 10:59, 15. Aug. 2008 (CEST)
Der Vorgang ist nicht mal mit einer Quelle belegt, oder habe ich etwas übersehen? Aus dir spricht Empörung, sicherlich berechtigt. Offenbar hast du nähere Kenntnis. Aus der bisherigen Textstelle geht jedoch nicht einmal hervor, dass die Zeitung gegen Persönlichkeitsrechte verstieß, etwa durch Namensnennung. Dass sie kein Bild veröffentlichen darf, wenn sie a) Urheberrechte verletzte und b) Persönlichkeitsrechte, ist eindeutig. Wie gesagt: An mir soll's nicht liegen, aber im Gesamtzusammenhang ist dieser Vorgang belanglos.
Zudem bleiben Formulierungen wie „Auch der Tagesspiegel, der, anders als die „Bildzeitung“, berichten durfte, [...]“ schief. Sie vermitteln den Eindruck, es gebe die Möglichkeit, Berichterstattung zu erlauben oder zu verbieten.
Wie gesagt: In der Geschichte de Bildzeitung gibt es ganz andere Kaliber. Deswegen bleibe ich dabei, dass der Abschnitt belanglos ist. Wenigstens ein Beleg müsste her. --217.251.122.115 15:56, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Ja, du hast was übersehen. // Es ist nicht an Wikipedia, über Recht und Unrecht zu entscheiden. Trotzdem hilft dir vielleicht ein Blick z.B. in den Pressekodex, an dessen Einhaltung sich die Bildzeitung nach eigenen Angaben gebunden fühlen müsste. // Den Gesamtzusammenhang, aus dessen Sicht du diesen Vorgang als belanglos ansiehst, gibt es gar nicht. // Die Formulierung existiert so nicht mehr. --Takendone 21:27, 15. Aug. 2008 (CEST)
Was hat denn dieser Edit von dir in der Zusammenfassungzeile zu bedeuten, Takendone? Der Artikel ist nicht dazu da, deine eigenen Befindlichkeiten zu transportieren.
Um so mehr erwarte ich, dass du einen Beleg bringst. Wer hat wo über diesen Fall von Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzung berichtet? Wenn es dafür keine Quelle gibt (außer deinem eigenen Wissen), hat der Abschnitt nun wirklich gar nichts hier zu suchen. --217.251.122.115 16:10, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Ich kann keine Befindlichkeit erkennen, die ich transportiert hätte. Der "Fall" heißt so und was ich in meine Versionskommentare schreibe, bleibt eventuell mir überlassen. // Der Beleg wurde schon längst vor deinem ersten Beitrag hier von anderer Stelle eingebracht. Ich hoffe, jetzt ist diese leidige Diskussion beendet. --Takendone 21:27, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Also sowas: " Auch der Tagesspiegel, der, anders als die „Bildzeitung“, ausführlicher berichten durfte" ist wirklich Quatsch Demagog 21:29, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Stimmt aber. Ich kann ja nichts für die Situation. --Takendone 21:36, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Lies mal Pressefreiheit und dann ändere das bitte, das ist peinlich. Demagog 21:42, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Lies mal Namensrecht und Recht am eigenen Bild und gib bitte Ruhe. --Takendone 22:00, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Da es sich nicht ansatzweise um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, muss _jede_ Angabe aus ihrem Leben von den Angehörigen freiwillig herausgegeben werden. Trotzdem halte ich die Geschichte hier für verzichtbar: sie ich (leider) kein Einzelfall. Daher sollten wir uns auf Fälle beschränken, die entweder vor Gericht gelandet sind oder wo das ganze sonst größer diskutiert wurde. --TheK? 22:27, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Die Angaben wurden auch freiwillig von den Angehörigen an die Presse gegeben, ebenso wie die Fotos selbst für die Öffentlichkeit ins Internet gestellt worden sind. Ich weiß, dass das URV-mäßig nicht so einfach ist, wie ich das jetzt dargestellt hab. Aber es geht auch jetzt nicht um URV oder Recht am eigenen Bild o.ä., sondern um die Behauptung von Wikipedia, dass die Bildzeitung über eine Sache nicht "berichten durfte", über die andere Medien offensichtlich berichten durften. Wenn eine "Story" durch die Medienlandschaft geht, dann darf auch die Bildzeitung grundsätzlich darüber berichten, wenn sie will auch ausführlich. Ob die Form und Bebilderung etc. i.O. war oder nicht, ist eine andere Frage. Demagog 22:38, 15. Aug. 2008 (CEST)
- @TheK: Da du Gerichtsfälle als Kriterium angegeben hast, habe ich den Absatz wiederhergestellt - [1] --Takendone 21:11, 16. Aug. 2008 (CEST)
- @Demagog: Die Angaben wurden von den Angehörigen an den TAGESSPIEGEL gegeben. Der Anwalt der Eltern war mit einer Unterlassungserklärung gegen den Springer-Verlkag erfolgreich. Dies bestätigt meine Aussagen über Persönlichkeits- und Namensrecht sowie die Rechte der Nachlassregelung. Das Vorgehen der Bildzeitung war entgegen deiner Behauptung nicht rechtens. --Takendone 21:14, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Wo liest du etwas über einen "Gerichtsfall", von dem du selber sprichst? Das Anwaltsschreiben bezüglich einer Unterlassung ist - nach den Infos deiner Quelle - deshalb "erfolgreich", weil die Bild offenbar aufgrund des Schreibens darauf eingegangen ist - warum auch immer. "Gerichtlich" entschieden worden ist da gar nichts. Es ist offenbar noch nicht einmal geklagt worden, jedenfalls nicht nach den Infos deiner Quelle. Demagog 21:21, 16. Aug. 2008 (CEST)
- "Die Eltern erwägen weitere juristische Schritte." - Der Fall ist und wird juristisch. --Takendone 22:03, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Dieser Beitrag in Verbindung mit deinem dazugehörigen Edit(war)kommentar: "Ein Artikel über die Bildzeitung hat vollständig zu sein" ist nur noch lächerlich. Möchtest du etwa jeden Fall in die Wikipedia aufnehmen, in dem irgendjemand "juristische Schritte" gegen eine Zeitung (oder irgendjemanden) "erwogen" hat ?? Es wäre im übrigen auch längst nicht jede Klage gegen Bild relevant für eine Lexikon. Aber eine Klage gibts ja hier noch nicht mal. Deine diesbezügliche Glaskugelei ist ebenso irrelevant wie deine eigene quellenlose juristische Würdigung des Vorfalls. Demagog 22:20, 16. Aug. 2008 (CEST)